Das System der Umsatzsteuer

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Das System der Umsatzsteuer. Inland Gemeinschaftsgebiet Drittland - Sommersemester 2012 - Hinweis: genannte §§ ohne Gesetzesabgabe betreffen immer das Umsatzsteuergesetz. 1. Das umsatzsteuerliche Prüfschema. 1. 1 Übersicht. Umsatzart Ort der Leistung Steuerbarkeit - PowerPoint PPT Presentation

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Das System der Umsatzsteuer

InlandGemeinschaftsgebietDrittland

- Sommersemester 2012 -

Hinweis: genannte ohne Gesetzesabgabe betreffen immer das UmsatzsteuergesetzDas System der Umsatzsteuer1(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth11. Das umsatzsteuerliche Prfschema(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth21. 1 bersicht(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth3UmsatzartOrt der LeistungSteuerbarkeitSteuerpflicht oder SteuerbefreiungBemessungsgrundlageSteuersatz / SteuerEntstehung der SteuerVorsteuer

1. 2 Umsatzart (1)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth41.2.1 Lieferung ( 3 Abs. 1 UStG)

Verschaffung der Verfgungsmachtber einen GegenstandWirtschaftliches Eigentum geht berHufig gleichzeitig Eigentumsbertragung im Sinne des BGBIm Zweifel geht bergang des wirtschaftlichen Eigentums vor

1. 2 Umsatzart (2)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth5Einer Lieferung gleichgestellt sind:( 3 Abs. 1b UStG)

Entnahme eines Gegenstandes fr private ZweckeUnentgeltliche Zuwendung eines Gegenstandes an PersonalAndere unentgeltliche Zuwendungen von GegenstndenVoraussetzung: Gegenstand hat zum Vorsteuer- abzug berechtigt!

1. 2 Umsatzart (3)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth61.2.2 Sonstige Leistung ( 3 Abs. 9 UStG)

Negativdefinition: keine LieferungPositives TunDulden Unterlassen

1. 2 Umsatzart (4)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth7Einer sonstigen Leistung gleichgestellt sind: ( 3 Abs. 9a UStG)

Verwendung eines Gegenstandes fr private Zwecke des Unternehmers oder seines PersonalsVoraussetzung: Gegenstand hat zum Vorsteuer- abzug berechtigt!Unentgeltliche Erbringung einer sonstigen Leistung fr private Zwecke des Unternehmers oder seines Personals

1. 3 Ort der Leistung (1)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth81.3.1 Ort einer Lieferung (i.W. 3 Abs. 5a, 6, 7, 8 UStG)

Ruhende Lieferung: wo sich der Gegenstand bei Verschaffung Verfgungsmacht befindet ( 3 Abs. 7)Bewegte Lieferung: wo die Befrderung beginnt ( 3 Abs. 6)Unentgeltliche Lieferung: Ort des Unternehmens ( 3 Abs. 5a iVm 3 f UStG)Einfuhr aus dem Drittland: Inland ( 3 Abs. 8)Innergemeinschaftlicher Erwerb: wo sich der Gegenstand am Ende der Befrderung / Versendung befindet ( 3 d) Sonderflle: 3c (Innergem. Versandhandel), 3e (Schiff, Flugzeug, Bahn), 3g (Gas, Elektrizitt)

1. 3 Ort der Leistung (2)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth91.3.2 Ort einer sonstigen Leistung ( 3a UStG)

An einen anderen Unternehmer 3a Abs. 2 UStG: wo der Empfnger sein Unternehmen betreibt (vorbehaltl. Abs. 3-7, 3b, 3e, 3f UStG)An einen Nicht-Unternehmer 3a Abs. 1 UStG: wo der Unternehmer sein Unternehmen betreibt (vorbehaltl. Abs. 2-7, 3b, 3e, 3f UStG)Ausnahmen z.B.: Grundstcksleistungen, Kfz-Vermietung, Kunst & Kultur, Vermittlungen

1. 4 Steuerbarkeit ( 1 Abs. 1 UStG) (1)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth101.4.1 Unternehmer ( 2 UStG)

Gewerbliche oder berufliche TtigkeitNachhaltige Ttigkeit zur Erzielung v. Einnahmen ( Gewinn!)Selbstndige AusbungNatrliche PersonenJuristische Personen (z.B. GmbH)Gesamthandsgemeinschaften (z.B. OHG, KG)

1. 4 Steuerbarkeit ( 1 Abs. 1 UStG) (2)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth111.4.2 Im Inland ( 1 Abs. 2 u. 2a UStG)

DeutschlandAndere EU-LnderNicht-EU-Lnderbriges Gem.gebietGemeinschaftsgebietInlandAuslandDritt- lnder1. 4 Steuerbarkeit ( 1 Abs. 1 UStG) (3)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth121.4.2 Im Inland ( 1 Abs. 2 u. 2a UStG)

Inland = i.W. das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (vgl. 1 Abs. 2)Gemeinschaftsgebiet = Inland + Gebiet der brigen Mitgliedsstaaten der Europischen Gemeinschaft (vgl. 1 Abs. 2a S. 1 u. 2)Drittlandsgebiet = Gebiet, das nicht Gemeinschaftsgebiet ist (vgl. 1 Abs. 2a S. 3)

1. 4 Steuerbarkeit ( 1 Abs. 1 UStG) (3)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth131.4.3 Gegen Entgelt d.h.: Leistungsaustausch erforderlichZwei BeteiligteLeistung und Gegenleistung (i.d.R. Geld)Verbundenheit von Leistung und Gegenleistung (fehlt z.B. bei echtem Mitgliedsbeitrag)

1. 4 Steuerbarkeit ( 1 Abs. 1 UStG) (4)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth141.4.4 Im Rahmen seines Unternehmens

Unternehmensbegriff 2 Abs. 1 S. 2 UStG: nur ein UnternehmenDavon abzugrenzen: PrivatvermgenGrenze: 10 % unternehmerische Nutzung:< 10 %: Privatvermgen> = 10 %: Unternehmensvermgen( 15 Abs. 1 S. 2 UStG)

1. 5 Steuerpflicht oder Steuer- befreiuung(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth15Grundsatz: Lieferung ist steuerpflichtig, falls keine Vorschrift zur Steuerbefreiung greiftSteuerbefreiung fr grenzberschreitende Umstze (vgl. Punkte 3 und 4)Steuerbefreiung bei Belastung Grunderwerb- Steuer ( 4 Nr. 9a UStG)Steuerbefreiung fr Vermietungs- / Verpachtungs- umstze ( 4 Nr. 12 UStG)Steuerbefreiung fr bestimmte Berufe /Institutionen (z.B. rzte, Theater, Schulen)

1. 6 Bemessungsgrundlage ( 10 f. UStG) (1)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth16BMG = Entgelt, d.h. alles, was der Leistungsempfnger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch ohne Umsatzsteuer ( 10 Abs. 1 S. 2 UStG)Beachte: Skonti (siehe Beispiel Unit 1-7)Tausch: BMG = gemeiner Wert, ohne USt ( 10 Abs. 2 S. 2 u. 3 UStG) 3 Abs. 1 b-Flle: BMG = Einkaufspreis zzgl. Nebenkosten ( 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG)

1. 6 Bemessungsgrundlage ( 10 f. UStG) (2)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth17 3 Nr. 9a Nr. 1-Flle: BMG = entstandene Ausgaben soweit zum VSt-Abzug berechtigt, ohne USt ( 10 Abs. 4 Nr. 2 UStG) 3 Nr. 9a-Flle Nr. 2: BMG = entstandene Ausgaben, ohne USt ( 10 Abs. 4 Nr. 3 UStG) 11 Einfuhr: BMG = Zollwert

1. 7 Steuersatz ( 12 UStG)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth18USt = BMG x SteuersatzRegelsteuersatz: 19 % ( 12 Abs. 1 UStG)Ermigter Steuersatz 7 % ( 12 Abs. 2 UStG) z.B: fr:Lieferungen lt. Anlage 2 zum UStG, z.B. div. Grundlebensmittel, Bcher, KunstgegenstndeEintritt zu Theater, Konzerten, MuseenKurzfristige Vermietung von Wohn- u. Schlafrumen zur Beherbergung von Fremden

1. 8 Entstehung der Steuer ( 13 UStG)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth19Lieferungen und Leistungen:Vereinbartes Entgelt -> Ablauf des VAZ in dem Leistung ausgefhrt wurde (Abs. 1 Nr. 1a S. 1)Vereinnahmung Entgelt vor Erbringung Leistung: -> Ablauf des VAZ der Vereinnahmung (Abs. 1 Nr. 1a S. 4) Gleichgestellte Sachverhalte: -> Ablauf des VAZ in dem Leistung ausgefhrt wurde (Abs. 1 Nr. 2) Innergemeinschaftliche Erwerbe: mit Ausstellung Rechnung, sptestens mit Ablauf des dem Erwerb folgenden Kalendermonats (Abs. 1 Nr. 6)Einfuhrumsatzsteuer: Zeitpunkt Annahme Zollanmeldung durch die Zollstelle bei berfhrung Ware (Abs. 2 iVm 21 Abs. 2)1. 9 Vorsteuerabzug 15 UStG (1)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth20Nur fr UnternehmerAbgezogen werden knnen grundstzlich:Die geschuldete Steuer fr Lieferungen / Leistungen die von einem anderen Unternehmer f. d. Unter- nehmen ausgefhrt worden sind (Abs. 1 S. 1 Nr. 1)Die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer (Abs. 1 Nr. 2)Die Steuer fr den innergemeinschaftlichen Erwerb (Abs. 1 Nr. 3)Achtung: der Abzug nach Abs. 1 S. 1 Nr. 1 setzt das Vorliegen einer Rechnung iSd 14, 14 a voraus!(vgl. Unit 1-7, S. 13 ff.)

1. 9 Vorsteuerabzug 15 UStG (2)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth21Vorsteuerabzug ist nicht mglich:Gegenstand wird zu < 10 % fr das Unternehmen genutzt (Abs. 1 S. 2)Fr Aufwendungen die unter das Abzugsverbot gem. EStG fallen (Abs. 1a)Gegenstand / Sonstige Leistung wird fr bestimmte steuerfreie Umstze verwendet (Abs. 2 Nr. 1)Achtung: Rckausnahme 15 Abs. 3 fr bestimmte steuerfreie Umstze

2. Umstze im Inland(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth222.1 Lieferung (1)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth23Fall: M verkauft in seinem Mbelgeschft in Landshut gegen Barzahlung an die Hausfrau H einen Stuhl fr 119,00.

Frage: Muss M aus diesem Verkauf Umsatzsteuer abfhren? Falls ja: wann entsteht die Umsatzsteuer und in welcher Hhe?Was passiert mit der Umsatzsteuer, die er an seinen Lieferanten fr den Kauf des Stuhls bezahlt hat?

2.1 Lieferung (2)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth24Lsung anhand des Prfungsschemas:Umsatzart: Lieferung ( 3 Abs. 1)Ort: Landshut / Inland ( 3 Abs. 5a u. 7 S. 1)Steuerbarkeit: M = Unternehmer, da gewerbliche Ttigkeit selbstndig ausgebt wird ( 2 Abs. 1 S.1)Umsatz wird im Inland ausgefhrtGegen EntgeltIm Rahmen des Unternehmens=> Der Umsatz ist steuerbar ( 1 Abs.1 Nr. 1)

2.1 Lieferung (3)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth25Umsatz ist steuerpflichtig (keine Befreiungsvorschrift greift)Bemessungsgrundlage = Entgelt, d.h. alles, was der Unternehmer erhlt ( 119,00), jedoch ohne USt ( 10 Abs. 1 S. 1 u. 2); hier: 100,00Steuersatz: Regelsteuersatz 19 % ( 12 Abs. 1)Umsatzsteuer: 19,00 USt entsteht mit Ablauf des VAZ, in dem die Lieferung ausgefhrt worden ist ( 13 Abs. 1 Nr. 1a S. 1)M kann die beim Erwerb bezahlte USt bei Vorliegen einer Rechnung iSd 14 als VSt geltend machen ( 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

2.2 Sonstige Leistung (1)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth26Fall: Die Hausfrau H lsst sich von F in deren Friseursalon in Landshut die Haare schneiden, frben und eine Dauerwelle machen. Sie bezahlt dafr 119,00.

Frage: Muss F aus diesem Geschft Umsatzsteuer abfhren? Falls ja: wann entsteht die Umsatzsteuer und in welcher Hhe?Was passiert mit der Umsatzsteuer, die sie an ihre Lieferanten bezahlt hat (z.B. fr Farbe, Pflegemittel)?

2.2 Sonstige Leistung (2)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth27Lsung anhand des Prfungsschemas:Umsatzart: Sonstige Leistung ( 3 Abs. 9 S. 1)Ort: Landshut / Inland ( 3 a Abs. 1)Steuerbarkeit: F = Unternehmer, da gewerbliche Ttigkeit selbstndig ausgebt wird ( 2 Abs. 1 S.1)Umsatz wird im Inland ausgefhrtGegen EntgeltIm Rahmen des Unternehmens=> Der Umsatz ist steuerbar ( 1 Abs.1 Nr. 1)

2.2 Sonstige Leistung (3)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth28Umsatz ist steuerpflichtigBemessungsgrundlage = Entgelt, d.h. alles, was der Unternehmer erhlt ( 119,00), jedoch ohne USt ( 10 Abs. 1 S. 1 u. 2); hier: 100,00Steuersatz: Regelsteuersatz 19 % ( 12 Abs. 1)Umsatzsteuer: 19,00 USt entsteht mit Ablauf des VAZ, in dem die Leistung ausgefhrt worden ist ( 13 Abs. 1 Nr. 1a S. 1)F kann die beim Erwerb bezahlte USt bei Vorliegen einer Rechnung iSd 14 als VSt geltend machen ( 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

2.3 Einer Lieferung gleichgestellter Sachverhalt ( 3 Abs. 1b UStG) (1)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth29Fall: M nimmt aus seinem Mbelgeschft in Landshut einen Tisch mit nach Hause fr sein Wohnzimmer. Bei seinem Grohndler hat er fr den Tisch 1.000 zzgl 19 % USt bezahlt.

Frage: Muss M aus diesem Vorgang Umsatzsteuer abfhren? Falls ja: wann entsteht die Umsatzsteuer und in welcher Hhe?Was passiert mit der Umsatzsteuer, die er an seinen Lieferanten bezahlt hat?

2.3 Einer Lieferung gleichgestellter Sachverhalt ( 3 Abs. 1b UStG) (2)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth30Lsung anhand des Prfungsschemas:Umsatzart: Entnahme eines Gegenstandes durch den Unternehmer aus seinem Unternehmen fr Zwecke auerhalb des Unternehmens = einer Lieferung gleichgestellt ( 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1)Gegenstand hat beim Kauf zum Vorsteuerabzug berechtigt ( 3 Abs. 1b S. 2)Ort: Landshut / Inland ( 3 Abs. 5a iVm 3 f S. 1)

2.3 Einer Lieferung gleichgestellter Sachverhalt ( 3 Abs. 1b UStG) (3)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth31Steuerbarkeit: M = Unternehmer, da gewerbliche Ttigkeit selbstndig ausgebt wird ( 2 Abs. 1 S.1)Umsatz wird im Inland ausgefhrtGegen Entgelt (Gleichstellung)Im Rahmen des Unternehmens=> Der Umsatz ist steuerbar ( 1 Abs.1 Nr. 1)Umsatz ist steuerpflichtig

2.3 Einer Lieferung gleichgestellter Sachverhalt ( 3 Abs. 1b UStG) (4)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth32Bemessungsgrundlage = Einkaufspreis zzgl. Nebenkosten, jedoch ohne USt ( 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 1); hier: 1.000,00Steuersatz: Regelsteuersatz 19 % ( 12 Abs. 1)Umsatzsteuer: 190,00USt entsteht mit Ablauf des VAZ, in dem die Lieferung ausgefhrt worden ist ( 13 Abs. 1 Nr. 2)M kann die beim Erwerb bezahlte USt bei Vorliegen einer Rechnung iSd 14 als VSt geltend machen ( 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

2.4 Einer sonstige Leistung gleichgestellter Sachverhalt ( 3 Abs. 9 a UStG) (1)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth33Fall: Die Mutter von F lsst sich von F in deren Friseursalon in Landshut kostenlos die Haare schneiden, frben und eine Dauerwelle machen. F entstehen dabei Sachkosten in Hhe von 25 (netto ohne USt).

Frage: Muss F aus diesem Vorgang Umsatzsteuer abfhren? Falls ja: wann entsteht die Umsatzsteuer und in welcher Hhe?Was passiert mit der Umsatzsteuer, die sie an ihre Lieferanten bezahlt hat (z.B. fr Farbe, Pflegemittel)?

2.4 Einer sonstige Leistung gleichgestellter Sachverhalt ( 3 Abs. 9 a UStG) (2)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth34Lsung anhand des Prfungsschemas:Umsatzart: Unentgeltliche Erbringung einer anderen sonstigen Leistung durch den Unternehmer fr Zwecke, die auerhalb des Unternehmens liegen = einer sonstigen Leistung gleichgestellt ( 3 Abs. 9a Nr. 2)Ort: Landshut / Inland ( 3 Abs. 5a iVm 3 f S. 1)

2.4 Einer sonstige Leistung gleichgestellter Sachverhalt ( 3 Abs. 9 a UStG) (3)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth35Steuerbarkeit: F = Unternehmer, da gewerbliche Ttigkeit selbstndig ausgebt wird ( 2 Abs. 1 S.1)Umsatz wird im Inland ausgefhrtGegen Entgelt (Gleichstellung)Im Rahmen des Unternehmens=> Der Umsatz ist steuerbar ( 1 Abs.1 Nr. 1)Umsatz ist steuerpflichtig

2.4 Einer sonstige Leistung gleichgestellter Sachverhalt ( 3 Abs. 9 a UStG) (4)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth36Bemessungsgrundlage = entstandene Ausgaben ohne USt ( 10 Abs. 4 Nr. 3 UStG)Steuersatz: Regelsteuersatz 19 % ( 12 Abs. 1)Umsatzsteuer: 4,75USt entsteht mit Ablauf des VAZ, in dem die Leistung ausgefhrt worden ist ( 13 Abs 1 Nr. 2)M kann die beim Erwerb bezahlte USt bei Vorliegen einer Rechnung iSd 14 als VSt geltend machen ( 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

3. Umstze mit einem Land des Gemeinschaftsgebietes(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth373.1 Lieferung in ein anderes EU-Land (1)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth38Fall: Die Mnchner Feinkosthndler D liefert Weiwrste an den Wiener Feinkosthndler S.

Frage: Muss D aus diesem Verkauf Umsatzsteuer abfhren? Falls ja: wann entsteht die Umsatzsteuer und in welcher Hhe?Was passiert mit der Umsatzsteuer, die er an seinen Lieferanten bezahlt hat?

3.1 Lieferung in ein anderes EU-Land (2)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth39Lsung anhand des Prfungsschemas:Umsatzart: Lieferung ( 3 Abs. 1)Ort: Mnchen / Inland ( 3 Abs. 5a u. 6 S. 1)Steuerbarkeit: D = Unternehmer, da gewerbliche Ttigkeit selbstndig ausgebt wird ( 2 Abs. 1 S.1)Umsatz wird im Inland ausgefhrtGegen EntgeltIm Rahmen des Unternehmens=> Der Umsatz ist steuerbar ( 1 Abs.1 Nr. 1)

3.1 Lieferung in ein anderes EU-Land (3)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth40Innergemeinschaftliche Lieferung ( 6a Abs. 1):Gegenstand wurde vom Lieferer D in das brige Gemeinschaftsgebiet (sterreich) befrdertAbnehmer S = UnternehmerFr das Unternehmen des SErwerb unterliegt in sterreich der Umsatz- besteuerung (Aufgrund EU-Recht anzunehmen)Steuerfrei gem. 4 Nr. 1 b iVm 6a Abs. 1

3.1 Lieferung in ein anderes EU-Land (4)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth41D kann die beim Erwerb bezahlte USt bei Vorliegen einer Rechnung iSd 14 als VSt geltend machen ( 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1)Kein Ausschluss vom VSt-Abzug gem. 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 wegen Abs. 3 Nr. 1 a

3.2 Lieferung aus einem anderen EU-Land (1)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth42Fall: Die Mnchner Feinkosthndler D erhlt vom Wiener Feinkosthndler S eine Lieferung Sachertorten im Wert von 100,00 (ohne USt).

Frage: Muss D aus diesem Kauf Umsatzsteuer abfhren? Falls ja: wann entsteht die Umsatzsteuer und in welcher Hhe?Besteht fr ihn die Mglichkeit des Vorsteuerabzugs?

3.2 Lieferung aus einem anderen EU-Land (2)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth43Umsatzart: Innergemeinschaftlicher Erwerb 1a: 1a Abs. 1 Nr. 1: Gegenstand gelangt bei der Lieferung an den Erwerber D von einem Mitgliedstaat (AT) in einen anderen (D) 1a Abs. 1 Nr. 2 a: Erwerber D ist ein UnternehmerGegenstand wird fr das Unternehmen erworben 1a Abs. 1 Nr. 3 a + b:Lieferung erfolgt durch Unternehmer Si.R.d. Unternehmenskeine Steuerbefreiung f. Kleinunternehmer 1a Abs. 3 nicht einschlgig

3.2 Lieferung aus einem anderen EU-Land (3)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth44Umsatzort: wo sich der Gegenstand am Ende befindet = Mnchen / Inland ( 3d)Steuerbarkeit: Der Umsatz ist steuerbar gem. 1 Abs. 1 Nr. 5 iVm 1a Umsatz ist steuerpflichtigBemessungsgrundlage = Entgelt, d.h. alles, was der Unternehmer erhlt ( 10 Abs. 1 S. 1 u. 2); hier: 100,00Steuersatz: ermigter Steuersatz 7 % ( 12 Abs. 2, Anlage 2 lfd. Nr. 31)

3.2 Lieferung aus einem anderen EU-Land (3)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth45Umsatzsteuer: 7,00 USt entsteht mit Ausstellung der Rechnung, sptestens mit Ablauf des auf den Erwerb folgenden Kalendermonat ( 13 Abs. 1 Nr. 6)Die USt kann als VSt abgezogen werden ( 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

4. Umstze mit einem Drittland(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth464.1 Lieferung in ein Drittland (1)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth47Fall: Die Mnchner Feinkosthndler D liefert Weiwrste im Wert von 100,00 (ohne USt) an den Zricher Feinkosthndler C.

Frage: Muss D aus diesem Verkauf Umsatzsteuer abfhren? Falls ja: wann entsteht die Umsatzsteuer und in welcher Hhe?Was passiert mit der Umsatzsteuer, die er an seinen Lieferanten bezahlt hat?4.1 Lieferung in ein Drittland (2)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth48Lsung anhand des Prfungsschemas:Umsatzart: Lieferung ( 3 Abs. 1)Ort: Mnchen / Inland ( 3 Abs. 5a u. 6 S. 1)Steuerbarkeit: D = Unternehmer, da gewerbliche Ttigkeit selbstndig ausgebt wird ( 2 Abs. 1 S.1)Umsatz wird im Inland ausgefhrtGegen EntgeltIm Rahmen des Unternehmens=> Der Umsatz ist steuerbar ( 1 Abs.1 Nr. 1)

4.1 Lieferung in ein Drittland (3)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth49Ausfuhrlieferung ( 6 Abs. 1):Gegenstand wurde vom Unternehmer D in das Drittlandsgebiet (Schweiz) befrdert Steuerfrei gem. 4 Nr. 1 a iVm 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1)D kann die beim Erwerb bezahlte USt bei Vorliegen einer Rechnung iSd 14 als VSt geltend machen ( 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1)Kein Ausschluss vom VSt-Abzug gem. 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 wegen Abs. 3 Nr. 1 a

4.2 Lieferung aus einem Drittland (1)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth50Fall: Die Mnchner Feinkosthndler D erhlt vom Zricher Feinkosthndler C eine Lieferung Kse im Zollwert von 100,00 (ohne USt).

Frage: Muss D aus diesem Kauf Umsatzsteuer abfhren? Falls ja: wann entsteht die Umsatzsteuer und in welcher Hhe?Besteht fr ihn die Mglichkeit des Vorsteuerabzugs?

4.2 Lieferung aus einem Drittland (2)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth51Umsatzart (und ort): Einfuhr; der Gegenstand gelangt ber die Grenze in das InlandSteuerbarkeit: Der Umsatz ist steuerbar gem. 1 Abs. 1 Nr. 4Umsatz ist steuerpflichtigBemessungsgrundlage = Zollwert ( 11 Abs. 1); hier: 100,00Steuersatz: ermigter Steuersatz 7 % ( 12 Abs. 2, Anlage 2 lfd. Nr. 30)

4.2 Lieferung aus einem Drittland (3)(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth52Umsatzsteuer: 7,00 USt entsteht bei Annahme Zollanmeldung durch die Zollstelle bei berfhrung Ware ( 13 Abs. 2 iVm 21 Abs. 2)Die Einfuhr-USt kann als VSt abgezogen werden ( 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2)