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1 Juni 2016 Dr. Ekkehard Rohrer / Christian Forstner / Kaja Seger Ausgewählte Vorgänge auf europäischer und internationaler Ebene vom 13. bis 19. Juni 2016 Das Wichtigste in Kürze Kommission unterbreitet Maßnahmen zur Bekämpfung von Radikalisierung Die EU-Kommission hat am 14.06. Vorschläge unterbreitet, wie die EU die Mitgliedstaaten bei der Prävention und Bekämpfung von Radikalisierung besser unterstützen kann: (i) Terroristischer Propaganda und illegalen Hassreden im Internet etwas entgegensetzen. (ii) Gegen die Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten vorgehen. (iii) Inklusive Bildung und gemeinsame europäische Werte fördern. (iv) Eine inklusive, offene und widerstandsfähige Gesellschaft fördern und den Kontakt zu jungen Menschen suchen. (v) Stärkung der internationalen Zusammenarbeit. (vi) Forschung, Aufbau einer Evidenzbasis, Monitoring und Vernetzung fördern. (vii) Auf die Sicherheitsdimension konzentrieren: Die Prävention von Radikalisierung erfordert auch einen zentralen Sicherheitsansatz durch Maßnahmen gegen unmittelbare und längerfristige Bedrohungen, wie Reiseverbote und Strafverfolgung von Reisen in ein Drittland zu terroristischen Zwecken, wie bereits von der Kommission vorgeschlagen. Die Mitgliedstaaten sollten den Informationsaustausch verstärken und dabei die Sicherheitskooperationsnetze und Informationsinstrumente intensiv nutzen und die Verbindung ihrer Informationssysteme untereinander ausbauen. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2177_de.htm http://ec.europa.eu/education/library/publications/2016/communication-preventing- radicalisation_en.pdf http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-2179_de.htm

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Juni 2016 Dr. Ekkehard Rohrer / Christian Forstner / Kaja Seger Ausgewählte Vorgänge auf europäischer und internationaler Ebene vom 13. bis 19. Juni 2016

Das Wichtigste in Kürze Kommission unterbreitet Maßnahmen zur Bekämpfung von Radikalisierung Die EU-Kommission hat am 14.06. Vorschläge unterbreitet, wie die EU die Mitgliedstaaten bei der Prävention und Bekämpfung von Radikalisierung besser unterstützen kann: (i) Terroristischer Propaganda und illegalen Hassreden im Internet etwas

entgegensetzen. (ii) Gegen die Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten vorgehen. (iii) Inklusive Bildung und gemeinsame europäische Werte fördern. (iv) Eine inklusive, offene und widerstandsfähige Gesellschaft fördern und den

Kontakt zu jungen Menschen suchen. (v) Stärkung der internationalen Zusammenarbeit. (vi) Forschung, Aufbau einer Evidenzbasis, Monitoring und Vernetzung fördern. (vii) Auf die Sicherheitsdimension konzentrieren: Die Prävention von

Radikalisierung erfordert auch einen zentralen Sicherheitsansatz durch Maßnahmen gegen unmittelbare und längerfristige Bedrohungen, wie Reiseverbote und Strafverfolgung von Reisen in ein Drittland zu terroristischen Zwecken, wie bereits von der Kommission vorgeschlagen.

Die Mitgliedstaaten sollten den Informationsaustausch verstärken und dabei die Sicherheitskooperationsnetze und Informationsinstrumente intensiv nutzen und die Verbindung ihrer Informationssysteme untereinander ausbauen. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2177_de.htm http://ec.europa.eu/education/library/publications/2016/communication-preventing-radicalisation_en.pdf http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-2179_de.htm

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I. Institutionelle Angelegenheiten 1. Referendum über den Verbleib Großbritanniens in der EU Die Briten stimmen am 23. Juni in einem Referendum über ihren Verbleib in der Europäischen Union ab. Die Abstimmung folgt längeren Verhandlungen über neue Regelungen für Großbritannien in der EU. 2. Euroskepsis weit verbreitet in EU Nach der Frühjahrsumfrage des PEW Research Center (Washington, DC, USA) in 10 EU-Ländern sehen 51 % der Befragten die EU positiv und 47 % negativ. Positiv ist das Bild (in %) in Polen/PL (72:22), Ungarn/HU (61:37), Italien/IT (58:39), Schweden/SE (54:44), den Niederlanden/NL (51:46) und Deutschland/DE (50:48). Negativ ist das Bild in Spanien/ES (47:49), Großbritannien/UK (44:48), Frankreich/FR (38:61) und Griechenland/EL (27:71). PEW schreibt die schlechten Werte insbesondere der Ablehnung der EU-Flüchtlingspolitik zu (in %): EL 94, SE 88, IT 77, ES 75, HU 72, PL 71, UK 70, FR 70. DE 67 und NL 63. Abgelehnt wird auch die Wirtschaftspolitik der EU: EL 92, IT 68, FR 66, ES 65, SE 59, UK 55, NL 49, HU 48; nur in DE (38:47) und PL (33:47) gibt es (relative) positive Mehrheiten. Nirgends gibt es eine Mehrheit für Kompetenzverlagerungen auf die EU (DE 26 % dafür, 43 % für weniger EU). http://www.pewglobal.org/2016/06/07/euroskepticism-beyond-brexit/ 3. Polen reagiert nicht auf Ersuchen in Rechtstaatlichkeitsverfahren Am 15.06. ist die Frist fruchtlos verstrichen bis zu der die polnische Regierung auf die Vorwürfe der Kommission hätte reagieren müssen. 4. Entfremdung zwischen Deutschland und Polen nach PiS-Regierung in Polen Nach einem im Juni veröffentlichten Politikbarometer der Bertelsmann-Stiftung hält die Mehrheit der Deutschen (56 %) Polen nicht mehr für einen zuverlässigen Partner in der EU. Nur 27 % sind noch dieser Auffassung. In Polen ist es umgekehrt (44 % ja, 32 % nein). Nur noch 43 % der Deutschen halten das Verhältnis zu Polen für gut, 45 % für schlecht. In Polen halten 67 % das Verhältnis zu Deutschland für gut und 19 % für schlecht. Wichtigstes Problem in den bilateralen Beziehungen ist die Flüchtlingskrise. Während auf deutscher Seite die große Mehrheit vom Ernst des Problems überzeugt ist (82 %), beträgt der Prozentsatz auf polnischer Seite 63 %. Die wachsende anti-europäische Haltung der polnischen Regierung der Rechtspartei PiS wird von 79 % der Deutschen als Problem gesehen, aber nur von 56 % der Polen. http://www.isp.org.pl/barometr2016/de/skojarzenia/

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II. Internationales, Außenhandel, Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe

a) Internationales 1. EU-Beitrittsprozess der Türkei wird voran gebracht Am 29.04. hat die Kommission den Entwurf für einen Gemeinsamen Standpunkt zu Kapitel 33 (Finanz- und Haushaltsvorschriften) im Rat vorgelegt, damit dieser bis Ende Juni über die Eröffnung dieses Kapitels beschließen kann. Unbeschadet der Standpunkte der Mitgliedstaaten werden zudem die Vorarbeiten für die Aufnahme von Verhandlungen zu fünf weiteren Kapiteln beschleunigt fortgesetzt. Im Energiebereich sind die Vorarbeiten abgeschlossen; die Dokumente für den Bereich Justiz und Grundrechte wird die Kommission bis Ende Juni fertigstellen; den Gemeinsamen Standpunkt zum Kapitel „Bildung und Kultur“ hatte sie am 02.05. fertig ausgearbeitet. Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) hatte den Screening-Bericht zur Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik aktualisiert, der am 20.05. vorgelegt wurde. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2181_de.htm http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposal-implementation-package/docs/20160615/2nd_commission_report_on_progress_made_in_the_implementation_of_the_eu-turkey_agreement_en.pdf 2. Juncker: Minsker Abkommen einziger Weg zur Aufhebung der Sanktionen Bei der Eröffnung des Internationalen Wirtschaftsforums in St. Petersburg hat sich Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am 16.06. für die Fortsetzung des Dialogs mit Russland ausgesprochen, dabei aber auch die Umsetzung des Minsker Abkommens angemahnt. „Wir können bei vielen Dingen uneinig sein, aber wir müssen uns an die Regeln halten. Unser Weg muss mit der Ukraine beginnen“, sagte Juncker. „Daher ist der nächste Schritt klar: die vollständige Umsetzung des Minsker Abkommens. Dies ist der einzige Weg, damit wir unsere Wirtschaftssanktionen aufheben. Zu Minsk ist sich die EU einig, genauso wie die G7.“ http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-16-2234_en.htm 3. Sanktionen gegen Russland wegen Annexion der Krim verlängert Der Rat beschloss am 17.06. eine Verlängerung der Sanktionen gegen Russland wegen der illegalen Annexion der Krim und von Sewastopol bis 23. Juni 2017. http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2016/06/17-annexation-crimea-sevastopol-eu-extends-sanctions/

b) Außenhandel 1. Abschluss des Abkommens über Zollfreiheit für Hightech-Produkte Der Rat schloss am 17.06., nach Zustimmung des EU-Parlaments, das WTO-Abkommen zwischen der EU und 24 Ländern, einschließlich Japan, China und den USA, das darauf abzielt, Zölle von 201 verschiedenen IT-Waren abzubauen. Zu diesen Artikeln gehören zum Beispiel Videospielkonsolen, medizinische bildgebende Geräte oder Touchscreens. Das Abkommen kann nunmehr in Kraft treten. http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2016/06/17-agreement-on-trade-in-it-products/ http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160603IPR30210/Gr%C3%BCnes-Licht-f%C3%BCr-Abkommen-mit-24-L%C3%A4ndern-%C3%BCber-Zollfreiheit-f%C3%BCr-Hightech-Produkte

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2 EU dämmt Handel mit Konfliktmineralien ein Die EU hat sich am 16.06. auf einen Rahmen zur Eindämmung des Handels mit Rohstoffen aus Konfliktregionen geeinigt. Die Unterhändler von EU-Kommission, EU-Parlament und dem Rat haben sich darauf verständigt, EU-Unternehmen für die Herkunft von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold verantwortlich zu machen. Diese Wertstoffe werden in täglichen Gebrauchsgegenständen wie Mobiltelefonen, Autos und Schmuck verarbeitet. Die Kommission wird nun eine Reihe von Maßnahmen, darunter ein Berichtsinstrument, durchführen, um die Lieferkette transparenter zu gestalten. http://ec.europa.eu/germany/news/eu-dämmt-handel-mit-konfliktmineralien-ein_de?newsletter_id=188&utm_source=representations_newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=EU-Aktuell&utm_content=EU%20dämmt%20Handel%20mit%20Konfliktmineralien%20ein&lang=de http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2231_en.htm

c) Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe 1 Nothilfe-Treuhandfonds finanziert neue Maßnahmen in Afrika Die Europäische Kommission hat am 13.06. sechs neue Maßnahmen in der Sahelzone und im Tschadseebecken über einen Gesamtbetrag von über 146 Mio. EUR beschlossen. Das Ziel dieser im Rahmen des Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika finanzierten Maßnahmen besteht darin, die Ursachen der Instabilität und der irregulären Migration und Vertreibungen in Afrika zu beseitigen. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2167_de.htm http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-2168_de.htm 2. Europäische Entwicklungstage am 15. und 16. Juni in Brüssel Die Europäischen Entwicklungstage fanden am 15. und 16. Juni in Brüssel statt. Die zweitägige Veranstaltung sollte dazu dienen, neue Ideen zu entwickeln und aktiv die Zukunft zu gestalten. Teilnehmer waren politische Entscheidungsträger aus aller Welt, Nachwuchspolitiker und Hunderte von Rednern sowie Vertreter der Zivilgesellschaft und internationaler Organisationen. Auf dieser Veranstaltung wurden neue Unterstützungsmaßnahmen in den Bereichen Energie und grüne Wirtschaft, zusätzliche Hilfsmaßnahmen für Länder in Afrika und im Pazifischen Ozean und ein neues Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen einer strategischen Partnerschaft mit den der Frauenorganisation der Vereinten Nationen (‚UN-Frauen‘) angekündigt. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2189_de.htm

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III. Arbeit, Soziales, Chancengleichheit, Gesundheit, Ernährung

a) Arbeit, Soziales, Chancengleichheit 1. Rat für Beschäftigung billigt länderspezifische Empfehlungen In diesem Jahr enthält beinahe jede zweite länderspezifische Empfehlung eine beschäftigungs- oder sozialpolitische Komponente; insgesamt wurden 114 konkrete Empfehlungen mit Bezug zu den Gebieten Beschäftigung und Soziales ausgesprochen. Im Vergleich zu 2015 wurde den Bereichen Qualifikation sowie allgemeine und berufliche Bildung und aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen größeres Gewicht beigemessen. Die Themen Pensionen, Verlängerung des Erwerbslebens- und die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer standen weniger im Mittelpunkt, was die von den Mitgliedstaaten erzielten Fortschritte widerspiegelt. Der Rat billigte am 16.06. die Empfehlungen ebenso wie die Stellungnahmen der Ausschüsse für Beschäftigung und Sozialschutz zu den Reformen 2016 und der Umsetzung 2015. http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/epsco/2016/06/16-17/ http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9675-2016-INIT/de/pdf http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9684-2016-INIT/de/pdf 2. Keine Bewegung bei Entsendung von Arbeitnehmern Der Rat für Beschäftigung nahm am 16.06. Kenntnis von einem Sachstandsbericht zum Vorschlag für eine Richtlinie zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen. Die nationalen Parlamente von 11 Mitgliedstaaten haben die Auslösung des sogenannten Verfahrens der gelben Karte erreicht. Eine Gruppe von Delegationen hat beantragt, dass alle Beratungen auf Fachebene ausgesetzt werden. Die Mehrheit der Delegationen befürwortete jedoch das vom Vorsitz empfohlene Vorgehen, nämlich die Beratungen fortzusetzen und dabei die begründeten Stellungnahmen der nationalen Parlamente und die Bedenkzeit der Kommission in vollem Umfang zu beachten. http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9949-2016-INIT/de/pdf http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-6987-2016-INIT/de/pdf 3. Kindergeldanspruch nur für Aufenthaltsberechtigte Der Europäische Gerichtshof entschied, wie von Generalanwalt Pedro Cruz Villalón vorgeschlagen, dass Großbritannien keine steuerfinanzierten Unterhaltsleistungen für minderjährige Unterhaltsberechtigte von Unionsbürgern gewähren muss, die kein Aufenthaltsrecht in Großbritannien haben. Diese Voraussetzung stelle zwar eine mittelbare Diskriminierung dar, sei aber durch die Notwendigkeit, die Finanzen des Aufnahmemitgliedstaats zu schützen, gerechtfertigt. http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-06/cp160063de.pdf http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=180083&pageIndex=0&doclang=DE&mode=l st&dir=&occ=first&part=1&cid=953855

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b) Gesundheit 1. Kommission legt wissenschaftliche Kriterien für endokrine Disruptoren vor Die EU-Kommission hat am 15.06. Entwürfe für eine Delegierte Verordnung zu Biozidprodukten und eine Verordnung der Kommission zu Pflanzenschutzmitteln vorgelegt, in denen wissenschaftliche Kriterien für endokrine Disruptoren festgelegt werden. Endokrine Disruptoren sind Stoffe, die das Hormonsystem schädigen können. Gemäß der Verordnung über Pflanzenschutzmittel werden die Mitgliedstaaten über den Entwurf des Rechtsaktes abstimmen. Nach der Biozid-Verordnung hört die Kommission Sachverständige der Mitgliedstaaten an. Rat und EU-Parlament können Einwände erheben. Außerdem hat die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit und die Europäische Chemikalienagentur um eine Prüfung ersucht, ob zugelassene Stoffe nach den neuen Kriterien als endokrine Disruptoren identifiziert werden können. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2152_de.htm http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-2151_de.htm http://ec.europa.eu/health/endocrine_disruptors/policy/index_en.htm 2 Bekämpfung der Antibiotikaresistenz Der Rat für Gesundheit forderte am 17.06. Maßnahmen zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz. Der Rat zeigt sich besorgt, dass nach Zahlen der OECD weltweit jährlich etwa 700.000 Todesfälle wegen Antibiotikaresistenz zu verzeichnen sind. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, wie von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen, vor Mitte 2017 nationale Aktionspläne gegen Antibiotikaresistenz vorzulegen. Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten ferner einen EU-Aktionsplan gegen Antibiotikaresistenz erarbeiten. http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/epsco/2016/06/16-17/ 3. Bericht über potenzielle Gefahren durch E-Zigaretten Die Kommission hat am 20.05. einen Bericht über die potenziellen Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit dem Gebrauch von nachfüllbaren elektronischen Zigaretten (E-Zigaretten) veröffentlicht. Die Kommission identifiziert vier Hauptrisiken: (1) Vergiftungsreaktionen nach der unbeabsichtigten Einnahme von E-Liquids, beispielsweise durch Kleinkinder, (2) Hautreaktionen und -irritationen, die durch Kontakt mit diesen Flüssigkeiten hervorgerufen werden können, (3) Risiken, die mit der Eigenherstellung und (4) mit dem nutzerspezifischen Anpassen von nicht zugelassenen Füllkombinationen und -verfahren in Verbindung stehen, wie beispielsweise die Nutzung von ungeprüften Geräten. http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=COM:2016:269:FIN&from=EN

IV. Ernährung, Landwirtschaft, Fischerei

a) Ernährung 1. Gesundheitsminister für Verbesserung der Lebensmittelqualität Die EU-Gesundheitsminister verabschiedeten am 17.06. Schlussfolgerungen zur Verbesserung der Lebensmittelqualität. Darin verweisen sie auf die Gesundheitsrisiken durch Übergewicht und plädieren für eine allmähliche Reduzierung von Salz, gesättigten Fetten und Zuckerzusätzen in der Nahrung. Die Mitgliedstaaten sollten bis Ende 2017 nationale Pläne zur Verbesserung der Lebensmittelqualität erstellen. http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/epsco/2016/06/16-17/

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2. Einigung über Kontrollverordnung für landwirtschaftliche Erzeugnisse Die Vertreter von Rat und EU-Parlament einigten sich am 15.06. über strengere Kontrollen vom Hof bis auf den Tisch. Die Verbraucher sollen durch mehr risikobasierte Inspektionen geschützt werden. Damit werden Lehren aus dem Pferdefleischskandal gezogen. Die Vertreter der Mitgliedstaaten werden voraussichtlich am 22.06. im Ausschuss der Ständigen Vertreter zustimmen. Der Umweltausschuss des EU-Parlaments äußert sich im Juni oder im September. http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160616IPR32569/MEPs-and-ministers-agree-to-beef-up-official-food-checks-from-farm-to-fork 3. Allgäuer Sennalpkäse geschützt Die Europäische Kommission hat den „Allgäuer Sennalpkäse“ in die Liste der geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) aufgenommen. Der „Allgäuer Sennalpkäse“ ist ein lagerfähiger Kuhmilch-Hartkäse, der in handwerklich-traditioneller Weise direkt auf Sennalpen des Allgäus aus naturbelassener Rohmilch hergestellt und von Hand gepflegt wird. Er ist ein typisches Produkt der Allgäuer Alpwirtschaft. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2172_de.htm

b) Landwirtschaft Krisenmaßnahmen für Obst und Gemüse bis Juni 2017 verlängert Am 10.06. gab EU-Landwirtschaftskommissar Phil Hogan bekannt, dass die EU-Krisenmaßnahmen für Obst und Gemüse bis Juni 2017 verlängert werden. Die Maßnahmen wurden erstmals im Jahr 2014 als Reaktion auf das russische Einfuhrverbot für Obst und Gemüse aus der EU eingeführt und wären Ende Juni 2016 ausgelaufen. Gefördert werden Marktentnahmen von Produkten für die kostenlose Verteilung an gemeinnützige Organisationen und für „andere Zwecke“ (wie Tierfutter, Kompostierung, Destillation) sowie „Nichternten“ und „Grünernten“. http://ec.europa.eu/agriculture/newsroom/283_en.htm

c) Fischerei Sri Lanka von Liste nicht kooperierender Länder entfernt Der Rat beschloss am 16.06., Sri Lanka aus der Liste der Länder zu streichen, welche nicht bei der Bekämpfung der illegalen Fischerei kooperieren. http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8560-2016-INIT/de/pdf

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V. Binnenmarkt, Steuern, Wettbewerbsrecht

a) Binnenmarkt 1. Rat einigt sich auf Verhandlungsposition zu Prospektvorschriften Der Rat (Ecofin) hat sich am 17.06. eine Verhandlungsposition zu den neuen Vorschriften für Wertpapierprospekte festgelegt. Sobald das EU-Parlament seinen Standpunkt festgelegt hat, können die Verhandlungen über eine Einigung im Trilog beginnen. Mit dem Verordnungsentwurf soll eines der größten regulatorischen Hemmnisse, die Unternehmen bei der Ausgabe von Aktien und Schuldverschreibungen überwinden müssen, beseitigt werden. Ziel ist es, die Verwaltungsvorschriften für die Veröffentlichung der Prospekte zu vereinfachen und zu lockern und dennoch sicherzustellen, dass die Investoren gut informiert werden. Durch die Umwandlung einer bestehenden Richtlinie in eine Verordnung soll ferner eine einheitliche Anwendung in der EU sichergestellt werden. http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2016/06/08-capital-markets-union/?utm_source=dsms-auto&utm_medium=email&utm_campaign=Capital+markets+union%3a+Council+agrees+its+stance+on+prospectus+rules http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9801-2016-INIT/en/pdf 2. Späteres Inkrafttreten von Neuregelungen für Finanzmärkte („MIFID/MIFIR“) Der Rat (Ecofin) billigte am 17.06., nach Zustimmung des EU-Parlaments, eine Änderung der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente und eine Änderung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch und der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer in Bezug auf bestimmte Daten. Dadurch wird die Frist für die Anwendung neuer Vorschriften vom 03.01.17 auf den 03.01.18 verschoben. http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2016/06/17-markets-in-financial-instruments/ http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2016-0243+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2016-0244+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE 3. Rat legt Standpunkt zu Geldmarktfonds fest Der Rat (Ecofin) hat sich am 17.06. auf eine Allgemeine Ausrichtung zum Entwurf der Kommission für eine Verordnung über Geldmarktfonds geeinigt. Geldmarktfonds stellen eine wichtige Finanzierungsquelle für kurzfristige Finanzierungen dar, die vor allem von Finanzinstituten, Unternehmen und Regierungen genutzt werden. Der Verordnungsvorschlag ist Teil des Fahrplans der Kommission für die Bekämpfung der mit dem Schattenbankwesen verbundenen Risiken und hat das Ziel, Geldmarktfonds robuster zu machen und die Integrität und Stabilität des Binnenmarktes in diesem Bereich zu gewährleisten. Das EU-Parlament hat seinen Standpunkt bereits festgelegt, so dass umgehend mit Trilogverhandlungen begonnen werden kann. http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9874-2016-INIT/en/pdf http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2226_en.htm http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52013PC0615 http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-13-764_de.htm?locale=de

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b) Steuern Einigung über Richtlinie zur Steuervermeidung steht bevor Der Rat (Ecofin) erörterte am 17.06. den Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung zu erzielen. Gegenstand des Richtlinienentwurfs sind einige Praktiken, die von Großunternehmen am häufigsten angewendet werden, um ihre Steuerbelastung zu verringern. Der Richtlinienentwurf ist Teil des Maßnahmenpakets zur Bekämpfung von Steuervermeidung, das die Kommission im Januar 2016 vorgeschlagen hat. Das Paket stützt sich auf Empfehlungen der OECD zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung, die im Oktober 2015 veröffentlicht wurden. Die erforderliche Einstimmigkeit kam noch nicht zustande. Die Ratspräsidentschaft erwartet aber eine Aufhebung der Vorbehalte bis 20.06. http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/company_tax/anti_tax_avoidance/index_en.htm

c) Wettbewerbsrecht Kommission überprüft Beihilfe für REHAU AG+Co in Bayern Die Kommission hat eine eingehende Prüfung der Beihilfe von 4 Mio. EUR zugunsten des Polymerverarbeitungsunternehmens REHAU AG+Co eingeleitet, das seinen Sitz in der Schweiz hat und unter anderem die Automobilindustrie beliefert. Das Unternehmen plant eine Investition von 50 Mio. EUR, um seine am Ende ihrer technischen Lebensdauer angelangte Lackieranlage am Standort Viechtach zu ersetzen und seine bestehenden Lackierkapazitäten zu verdoppeln. Die Kommission hat Zweifel, ob das geplante Produktionsverfahren entsprechend den neuen Leitlinien für Regionalbeihilfen innovativ genug ist. Außerdem hat sie Bedenken, dass das Investitionsvorhaben möglicherweise auch ohne die Beihilfe durchgeführt würde, und hegt Zweifel am Beitrag der Beihilfe zur regionalen Entwicklung. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2184_de.htm

VI. Wirtschaft, Energie, Währung und Finanzen 1. Einlagensicherung erst nach Bilanzbereinigung Der Rat Ecofin einigte sich am 17.06. auf einen Fahrplan zur weiteren Beratung der Einlagensicherung im Euroraum. Anders als von der Kommission vorgeschlagen soll der Einlagensicherungsfonds erst nach Abbau der Risiken in den Bankbilanzen in Angriff genommen werden. Hierzu gehören Regelungen über das Vorhalten von Kapital privater Anleger für den Fall einer Abwicklung und für die Reihenfolge des Heranziehens der Gläubiger. Außerdem erwartet der Rat einen Kommissionsvorschlag für eine Mindestharmonisierung des Bankeninsolvenzrechts. Ferner sollen Empfehlungen des Basler Ausschusses zu den Eigenkapitalvorschriften wie die Risikogewichtung von Staatsanleihen abgewartet werden. Vor allem aber soll der Einlagensicherungsfonds im Wege einer zwischenstaatlichen Vereinbarung ins Leben gerufen werden. http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/ecofin/2016/06/17/

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2. Eurokrisenfonds (ESM) überweist 7,5 Mrd. EUR an Griechenland Das Direktorium des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) bewilligte am 17.06. die Auszahlung einer Tranche von 7,5 Mrd. EUR an Griechenland. Damit sollen vor allem Schulden beglichen werden. Eine weitere Tranche von 2,8 Mrd. EUR wird nach Erfüllung von zusätzlichen Vorbedingungen ausgezahlt. Damit erreicht der ESM-Beistand für Griechenland 28,9 Mrd. EUR von bis zu 86 Mrd. EUR für das dritte Rettungsprogramm. Der ESM und der EFSF haben bis jetzt 170,7 Mrd. EUR an Griechenland ausgezahlt. Die Rettungsfonds sind damit die größten Gläubiger von Griechenland. http://esm.europa.eu/press/releases/esm-board-of-directors-approves-7.5-billion-disbursement-to-greece-.htm 3. Weidmann: Keine weiteren geldpolitischen Lockerungen nötig Bundesbankpräsident Jens Weidmann hat sich dafür ausgesprochen, die Wachstumskräfte im Euro-Raum zu stärken, um perspektivisch Abstand von der Nullzinsgrenze zu gewinnen. Die vergleichsweise niedrige Kerninflationsrate im Euro-Raum zeige, dass sich die wirtschaftliche Lage in einigen Euro-Ländern nur allmählich erhole und die Arbeitslosigkeit dort noch immer sehr hoch sei, sagte er beim 3. Bargeldsymposium der Bundesbank am 13.06. in Frankfurt. Angesichts der gedämpften Preisaussichten sei die expansive Geldpolitik des Eurosystems derzeit angemessen, sagte Weidmann. Über die konkrete Ausgestaltung der unkonventionellen Maßnahmen könne man jedoch unterschiedlicher Meinung sein, ergänzte er. https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Themen/2016/2016_06_13_weidmann_bargeldsymposium.html?startpageId=Startseite-DE&startpageAreaId=Teaserbereich&startpageLinkName=2016_06_13_weidmann_bargeldsymposium+371280 4. IWF sieht erhebliche Nachteile für Großbritannien bei Brexit Nach einer am 17.06. veröffentlichten Untersuchung des IWF würde bei einem Austritt Großbritanniens aus der EU („Brexit“) im günstigsten Fall („Norwegen-Szenario“) das BIP im Jahr 2019 um 1,4 % niedriger als bei einem Verbleib in der EU sein. Beim ungünstigsten Fall („WTO-Szenario“) läge das BIP um 5,6 % niedriger als bei einem Verbleib. Für das günstigere Szenario wird ein weitgehender Erhalt des Zugangs zum Binnenmarkt, ähnlich wie bei den EWR-Ländern, angenommen. Beim ungünstigeren Szenario richtete sich der Zugang allein nach den Regeln der WTO. http://www.imf.org/external/pubs/ft/survey/so/2016/car061716a.htm 5. Draghi lobt Waigel als einen der Väter des Stabilitäts- und Wachstumspakts In seiner Rede am 17.06. in München wies EZB-Präsident Mario Draghi darauf hin, dass Theo Waigel einen wesentlichen Einfluss auf die Entscheidung, den Stabilitäts- und Wachstumspakt in die Architektur der Währungsunion zu integrieren, hatte. Trotz erheblicher Widerstände von mancherlei Seite habe er durchgesetzt, dass der Euro in einen Rahmen eingebettet wurde, der Haushaltsdisziplin gewährleistete. „Das war visionär, denn der Pakt war mehr als nur ein Regelwerk. Theo Waigel hatte verstanden, dass eine Union aus verschiedenen Ländern, die alle ihre eigene Geschichte, Tradition und Kultur haben, aber durch gemeinsame Interessen und Bedürfnisse miteinander verbunden sind, nur auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens aufgebaut werden kann.“ http://www.ecb.europa.eu/press/key/date/2016/html/sp160617_1.de.html

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VII. Justiz und Inneres

a) Justiz Hochrangige Gruppe zur Bekämpfung von Rassismus Die Kommission hat eine Hochrangige Gruppe zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderer Formen von Intoleranz eingesetzt. Diese umfasst Vertreter nationaler, europäischer und internationaler Institutionen sowie der Zivilgesellschaft. Die Gruppe dient der besseren Koordinierung zur Prävention und Bekämpfung von Hassreden und Kriminalität. Sie soll auch die Umsetzung des sogenannten „Code of Conduct“ überwachen, den die Kommission gemeinsam mit IT-Unternehmen kürzlich vorgestellt hat. http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-16-2199_en.htm http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-16-2197_en.htm (Rede Jourová)

b) Inneres 1. Der Flüchtlingspakt der EU mit der EU wird weiterhin umgesetzt Die EU-Kommission veröffentlichte am 15.06. ihre zweite Zwischenbilanz zur Umsetzung der Vereinbarung mit der Türkei zur Bewältigung der Flüchtlingskrise. Diese berichtet von konkreten Ergebnissen. Vor der Umsetzung der Erklärung seien täglich rund 1.740 Migranten über die Ägäis auf die griechischen Inseln gelangt. Seit dem 1. Mai seien es im Schnitt nur noch 47. Seit dem 20.04. seien 462 irreguläre Migranten, die keinen Antrag auf Asyl gestellt haben, darunter 31 Syrer, von Griechenland nach der Türkei rückgeführt worden. Bisher wurden insgesamt 511 Syrer im Rahmen der 1:1-Regelung aus der Türkei in der EU neu angesiedelt (408 seit der Veröffentlichung des ersten Fortschrittsberichts) – dies sind erheblich mehr Personen, als aus Griechenland in die Türkei rückgeführt wurden. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2181_de.htm http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposal-implementation-package/docs/20160615/2nd_commission_report_on_progress_made_in_the_implementation_of_the_eu-turkey_agreement_en.pdf (Bericht) 2. Türkei erfüllt nicht Voraussetzungen für Visaliberalisierung Nach dem Bericht der Kommission vom 15.06. muss die Türkei noch die Umsetzung des Rückübernahmeabkommens mit der EU gewährleisten und fünf weitere Bedingungen für die Visaliberalisierung erfüllen: (i) Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption gem. den Empfehlungen der Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO); (ii) Datenschutz nach europäischem Standard, insbesondere mit unabhängiger Datenschutzbehörde; (iii) Abkommen über operationelle Zusammenarbeit mit Europol; (iv) Effektive justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit allen EU-Mitgliedstaaten; (v) Anpassung der Terrorismusbekämpfung an europäische Standards, insbesondere Einengung der Definition von Terrorismus und Einführung eines Kriteriums der Verhältnismäßigkeit. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2181_de.htm http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposal-implementation-package/docs/20160615/2nd_commission_report_on_progress_made_in_the_implementation_of_the_eu-turkey_agreement_en.pdf (Bericht)

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3. Fortschritte bei Neuansiedlung von Flüchtlingen Wie die Kommission am 15.06. berichtet wurden seit dem 4. April 511 Syrer aus der Türkei in der EU neu angesiedelt. Seit dem letzten Fortschrittsbericht haben außer in Deutschland, Finnland, Litauen, den Niederlanden und Schweden nun auch Neuansiedlungen in Italien, Luxemburg und Portugal stattgefunden. Nach Angaben der beteiligten Staaten wurden bis zum 10. Juni 2016 insgesamt 7.272 Personen überwiegend aus der Türkei, dem Libanon und Jordanien nach der Neuansiedlungsregelung vom 20. Juli 2015 neu angesiedelt. 19 Staaten haben diese Menschen aufgenommen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Island, Irland, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, die Schweiz, Tschechien und das Vereinigte Königreich. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2178_de.htm http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposal-implementation-package/docs/20160615/4th_report_on_relocation_and_resettlement_en.pdf 4. Geringe Fortschritte bei Umverteilung von Flüchtlingen Die Zahl der Umverteilungen ist nach Angaben der Kommission im Berichtszeitraum (13. Mai bis 14. Juni) gestiegen, 780 weitere Personen wurden umverteilt – im Vergleich zum vorangegangenen Zeitraum ist dies fast eine Verdopplung. Damit wurden bis zum 14. Juni insgesamt 2.280 Menschen umverteilt – 1.503 davon aus Griechenland, die übrigen 777 aus Italien. In Griechenland warteten rund 49.000 Asylsuchende und Migranten in offiziellen vorläufigen Aufnahmeeinrichtungen auf dem Festland auf ihre Registrierung und die Bearbeitung ihres Falls. In den kommenden Monaten werde damit eine beträchtliche Zahl zusätzlicher Asylbewerber für eine Umverteilung bereitstehen – zwischen 60 und 65 % der vorab registrierten Personen dürften eine der für eine Umverteilung in Frage kommenden Staatsangehörigkeit besitzen. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2178_de.htm http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposal-implementation-package/docs/20160615/4th_report_on_relocation_and_resettlement_en.pdf 5. Schritte zur Wiederaufnahme der Dublin-Überstellungen nach Griechenland Die Kommission hat am 15.06. ihre zweite Empfehlung zu den spezifischen Maßnahmen angenommen, die von Griechenland zur vollständigen Umsetzung der EU-Asylstandards und für eine bessere Bewältigung der Flüchtlingskrise zu treffen sind. Ziel ist eine Rückkehr zum Dublin-System, so dass spätestens Ende des Jahres Asylsuchende wieder nach Griechenland zurückgeschickt werden können. Gefordert werden: angemessene Aufnahmeeinrichtungen, effektiver Zugang zum Asylverfahren, Einrichtung der neuen Rechtsbehelfsbehörde, unentgeltliche Rechtsberatung, und Aufbau von Strukturen für schutzbedürftige Antragsteller wie unbegleitete Minderjährige. In der Empfehlung wird Griechenland ersucht, Ende Juni und danach monatlich über die erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2182_de.htm

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6. Sechs von 10 Asylbewerbern in EU im ersten Quartal 2016 in Deutschland Im Laufe des ersten Quartals 2016 beantragten 287.100 Asylsuchende erstmals Schutz in den Mitgliedstaaten der EU; diese Zahl ist im Vergleich zum vierten Quartal 2015 (426.000 erstmalige Asylbewerber) um 33 % zurückgegangen. Mit mehr als 102.000 erstmaligen Asylbewerbern blieb Syrien an erster Stelle der Asylsuchenden in den EU-Mitgliedstaaten, vor dem Irak und vor Afghanistan (mit jeweils rund 35.000 erstmaligen Asylbewerbern). Die meisten erstmaligen Asylbewerber wurden in Deutschland (mit nahezu 175.000 bzw. 61 % der Gesamtzahl der erstmaligen Asylbewerber in der EU) registriert. Darauf folgten Italien (22.300 Asylbewerber bzw. 8 %), Frankreich (18.000 bzw. 6 %), Österreich (13.900 bzw. 5 %) und das Vereinigte Königreich (10.100 bzw. 4 %). Ende März waren EU-weit noch mehr als eine Million anhängige Asylanträge zu verzeichnen, davon 473.000 in Deutschland. http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7494850/3-16062016-BP-DE.pdf/6e236b97-99ab-4f0c-927b-259047b34f57 http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Asylum_quarterly_report

VIII. Umwelt 1. Österreich missachtet EU-Vorschriften zur Verunreinigung von Gewässern Die Europäische Kommission fordert Österreich auf, die Richtlinie über prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik (Richtlinie 2013/39/EU) in innerstaatliches Recht umzusetzen. Dies hätte bereits bis zum 14. September 2015 geschehen müssen. Prioritäre Stoffe sind chemische Stoffe, die ein erhebliches Risiko für bzw. durch die aquatische Umwelt in der EU darstellen. http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-2097_de.htm 2. Frankreich muss Jagd auf Zugvögel unterbinden Die Kommission fordert Frankreich auf, die Wilderei und illegale Tötung des Ortolans (Emberiza hortulana) zu unterbinden, einer nicht jagdbaren Zugvogelart, die nach dem EU-Recht über die Erhaltung wildlebender Vogelarten streng geschützt ist. Zwar sei nach französischem Gesetz die Jagd auf den Ortolan verboten, im Südwesten Frankreichs werde er jedoch im Spätsommer entlang seiner Zugroute gewildert und als kulinarische Spezialität zubereitet. Die Strafverfolgungsbehörden duldeten diese illegale Praxis. Zwischen 1980 und 2012 sei der Bestand der Art europaweit um 84 % zurückgegangen. In einem Aufforderungsschreiben drängte die Kommission die französischen Behörden im Januar 2013, den illegalen Fang zu unterbinden. Nunmehr übermittelt die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme. http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-2097_de.htm

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IX. Verkehr 1. Eisenbahnverkehr: Deutschland mangels loyaler Zusammenarbeit verklagt Die Kommission hat am 16.06. beschlossen, Deutschland wegen des Verhaltens der deutschen Behörden auf der 25. Tagung des Revisionsausschusses der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) am 25. und 26. Juni 2014 in Bern beim Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Auf dieser Tagung stimmte Deutschland gegen zwei der vorgeschlagenen Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF). Es stellte sich damit gegen den in dem Beschluss 2014/699/EU des Rates festgelegten Standpunkt der EU und distanzierte sich öffentlich von der im Sinne dieses Beschlusses abgegebenen Stimme. Dadurch habe Deutschland gegen den Ratsbeschluss und gegen Artikel 4 Absatz 3 AEUV (Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit) verstoßen. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2104_de.htm 2 Verkehr: Kommission gegen Mindestlohnvorschriften in Deutschland Die Kommission hat am 16.06. beschlossen, rechtlich dagegen vorzugehen, wie Frankreich und Deutschland ihre Mindestlohngesetze im Verkehrssektor anwenden. Sie unterstützt zwar voll und ganz das Prinzip eines Mindestlohnes, vertritt aber die Ansicht, dass eine systematische Anwendung der Mindestlohngesetze Frankreichs bzw. Deutschlands auf alle Verkehrsleistungen in ihren jeweiligen Staatsgebieten eine unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs bewirkt. Frankreich erhält ein Aufforderungsschreiben, der erste Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens. Außerdem schickt die Kommission ein ergänzendes Aufforderungsschreiben an die deutsche Regierung. Gegen Deutschland wurde schon im Mai 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2101_de.htm 3. Verkehrsinfrastruktur: Deutsche Investitionen mit 189 Mio. EUR gefördert Die Kommission hat am 17.06. die Förderung von 195 Verkehrsprojekten in der EU mit 6,7 Mrd. EUR bekannt gegeben. Aus Deutschland sind 20 Projekte mit einer Gesamtfördersumme von 189,2 Mio. EUR dabei. Darunter sind die Modernisierung des Eisenbahnsystems auf dem Seehafen in Bremerhaven, die Anbindung des Hafens in Regensburg an den Rhein-Donau-Korridor, die Modernisierung der Flugverkehrsüberwachung in Saarbrücken, Erfurt und Dresden sowie eine Studie für eine neue Eisenbahnverbindung zum Münchner Flughafen. Außerdem werden Studien zur Bereitstellung von Flüssiggas für die Schifffahrt gefördert, u.a. in Duisburg und Mannheim. Mit 2 Mio. EUR soll die Installation leistungsfähigerer Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Österreich unterstützt werden. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2198_de.htm http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-2169_de.htm http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-2196_en.htm 4. Kommission aktualisiert EU-Flugsicherheitsliste Die Kommission hat am 16.06. die EU-Flugsicherheitsliste aktualisiert, in der die Fluggesellschaften aufgeführt werden, für die in der EU Flugverbote oder Betriebsbeschränkungen gelten, weil sie die internationalen Sicherheitsnormen nicht erfüllen. Mit der heutigen Aktualisierung werden alle in Sambia zugelassenen Fluggesellschaften sowie Air Madagascar und drei weitere, in Indonesien zugelassene Unternehmen (Citilink, Lion Air und Batik Air) von der Liste gestrichen. Darüber hinaus wird es Iran Air gestattet, den Flugbetrieb in die EU mit den meisten seiner Flugzeuge wieder aufzunehmen. Mit der heutigen Aktualisierung wird insgesamt 216 Fluggesellschaften der Betrieb im Luftraum der EU untersagt. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2176_de.htm

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X. Medien und Informationsgesellschaft 1. Weitere Begrenzung der Preise für die Bereitstellung von Roaming-Diensten Die Kommission hat am 15.06. dem EU-Parlament und dem EU-Ministerrat eine weitere Begrenzung der Preise für die Bereitstellung von Roaming-Diensten vorgeschlagen. Netzbetreiber dürfen sich demnach untereinander nur noch 0,04 EUR pro Minute für die Nutzung ihrer Netze für Kunden im EU-Ausland in Rechnung stellen. Für Endkunden gilt bereits seit 30. April 2016, dass eine Gesprächsminute aus dem EU-Ausland nur noch 0,05 EUR teurer sein darf als im Inland (vor Mehrwertsteuer). Damit diese Abschaffung der Roaming-Endkunden Zuschläge in der gesamten EU nachhaltig ist, müssen nationale Roaming-Märkte wettbewerbsfähig sein und die Netzbetreiber in der Lage sein, Roamingdienste anzubieten, ohne zusätzliche Aufschläge zu den Inlandspreisen zu erheben. Dazu hat die Kommission eine Studie vorgelegt. https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/commission-prepares-ground-end-roaming-charges-june-2017 2. Barrierefreier Zugang zu Websites öffentlicher Stellen Der Rat bestätigte am 16.06. die Einigung mit dem EU-Parlament über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen. Der Rat wird die Verordnung nach Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen förmlich annehmen: Danach steht die endgültige Verabschiedung durch das EU-Parlament in zweiter Lesung an. http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9464-2016-INIT/de/pdf http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2016/05/03-more-accessible-website-across-europa/

XI. Bildung, Forschung, Kultur

a) Bildung und Sport Fußball-EM: EU-Kommission startet Kampagne #SupportRefugees Die EU-Kommission hat am 16.06. ihre Kampagne #SupportRefugees gestartet, die während der Fußball-Europameisterschaft für die Situation der Flüchtlinge weltweit sensibilisieren soll. Unterstützt wird die Kampagne von zwei internationalen Fußballern: dem belgischen Mittelfeldspieler Marouane Fellaini von Manchester United und der deutschen Nationalspielerin Anja Mittag von Paris Saint-Germain. Vor dem Weltflüchtlingstag am 20. Juni informiert die Kampagne über die Situation der 60 Millionen Menschen, die weltweit auf der Flucht sind. Sie brauchen Hilfe, Schutz und dauerhafte Lösungen. Mit über 1 Mrd. EUR leistet die EU den größten finanziellen Beitrag. Damit werden Unterkünfte, Nahrungsmittel, medizinische Versorgung, sanitäre Anlagen, Bildung und andere zentrale Maßnahmen finanziert. http://ec.europa.eu/germany/news/fußball-em-eu-kommission-startet-kampagne-supportrefugees_de?newsletter_id=188&utm_source=representations_newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=EU-Aktuell&utm_content=Fußball-EM:%20EU-Kommission%20startet%20Kampagne%20#SupportRefugees&lang=de

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b) Forschung und Innovation Virtuelles EU-Wissenszentrum für Migration und Demografie Zum Weltflüchtlingstag am kommenden Montag, den 20. Juni, startet die Europäische Kommission ein Online-Wissenszentrum für Migration und Demografie. Ziel der Plattform ist es, bestehende Erkenntnisse zu diesen Themen zusammenzuführen und die Politik durch belastbare Erkenntnisse zu unterstützen. Forschungsarbeiten und Prognosen über künftige Migrationsströme und Bevölkerungsentwicklung werden dabei ebenso Beachtung finden wie die Auswirkungen von Migration und Demografie auf die Gesundheits-, Wohlfahrts- und Bildungssysteme sowie die Wirtschaft in Europa. http://ec.europa.eu/germany/news/virtuelles-eu-wissenszentrum-für-migration-und-demografie-geht-am-montag-den-start_de?newsletter_id=188&utm_source=representations_newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=EU-Aktuell&utm_content=Virtuelles%20EU-Wissenszentrum%20für%20Migration%20und%20Demografie%20geht%20am%20Montag%20an%20den%20Start&lang=de

c) Kultur Generalanwalt: E-Book bei Verleih mit herkömmlichem Buch vergleichbar Nach Ansicht von Generalanwalt Maciej Szpunar ist das Verleihen eines E-Books mit dem Verleihen eines herkömmlichen Buchs vergleichbar. Demnach sollte die allgemeine Regelung des Verleihrechts Anwendung finden, die u. a. eine angemessene Vergütung der Urheber im Rahmen der für das öffentliche Verleihwesen geltenden Ausnahme vorsieht. Eine Unionsrichtlinie aus dem Jahr 2006, die u. a. das Recht zum Vermieten und Verleihen von Büchern betrifft, sieht vor, dass das ausschließliche Recht, dieses Vermieten und Verleihen zu erlauben oder zu verbieten, dem Urheber des Werks zusteht. Jedoch können die Mitgliedstaaten hinsichtlich des öffentlichen Verleihwesens unter der Voraussetzung, dass die Urheber eine angemessene Vergütung erhalten, Ausnahmen von diesem ausschließlichen Recht vorsehen. http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-06/cp160064de.pdf http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=9ea7d2dc30d55c61815cbeb041ec9fe7ac17c079e78d.e34KaxiLc3qMb40Rch0SaxuTax90?text=&docid=180332&pageIndex=0&doclang=EN&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=478458