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DB Netz AG I.NP-MI-M(K) Eltville / Erneuerung EÜ Geisenheimer Straße Rüdesheim Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept (BoVEK-Grobkonzept) Deutsche Bahn AG DB Immobilien Region Mitte Sanierungsmanagement (FS.R-M-S) Dr. Valentin Wagner 069 265-43821 Im Galluspark 23 60326 Frankfurt am Main 27.06.2016 BodenVerwertungs- und Entsorgungs- Konzept (BoVEK)

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Eltville / Erneuerung

EÜ Geisenheimer Straße Rüdesheim

Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept

(BoVEK-Grobkonzept)

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Sanierungsmanagement (FS.R-M-S)

Dr. Valentin Wagner

069 265-43821

Im Galluspark 23

60326 Frankfurt am Main

27.06.2016

BodenVerwertungs- und Entsorgungs-

Konzept (BoVEK)

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Inhaltsverzeichnis

1 Zusammenfassung 6

2 Veranlassung - Zielsetzung 7

3 Standortbeschreibung 7

3.1 Lage 7

3.2 Nutzungs- und Eigentumsverhältnisse 7

4 Beschreibung des Bauvorhabens und des Baufeldes 8

4.1 Allgemeine Darstellung des Bauvorhabens 8

4.1.1 Kurzdarstellung der Maßnahme 8

4.1.2 Angabe zu Schutzgebieten 8

4.2 Beschreibung logistischer Grundlagen 8

4.2.1 Zufahrten zum Baufeld und Baustraßen 8

4.2.2 Hinweise zu geplanten Baustelleneinrichtungsflächen, Bereitstellungsflächen für

Haufwerksbeprobung, Flächen zur Aufbereitung und Konditionierung 9

4.2.3 Aufbereitungsflächen 9

4.3 Geologische Verhältnisse 9

4.4 Hydrogeologische Verhältnisse 10

4.5 Darstellung der Kontaminationssituation 10

4.5.1 Altlastenverdachtsflächen 10

4.5.2 Kampfmittel 11

4.6 Beschreibung des Zustandes von Gebäuden und Betriebsanlagen 11

4.7 Darstellung auflagernder Abfälle 11

5 Entsorgungskonzept 11

5.1 Beschreibung der anfallenden Abfälle 11

5.1.1 Erdstoffe aus dem Bodenaushub 12

5.1.2 Bauschutt 13

5.1.3 Altschotter 13

5.1.4 Diverse Abfälle aus technischen Bahnanlagen 13

5.1.5 Auflagernde Abfälle 13

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5.2 Variantenbetrachtung hinsichtlich Verwendung in der Baumaßnahme und der

Entsorgung 14

5.3 Mengenermittlung 14

5.3.1 Ermittlung der Aushub-/Abbruchmassen und der sonstigen Abfälle aus dem

Rückbau gemäß Vorplanung 14

5.3.2 Ermittlung des Einbaubedarfs unter Berücksichtigung der erforderlichen Qualitäten 16

5.3.3 Quantitative Ermittlung der Oberbaustoffe 16

5.3.4 Darstellung von eventuell notwendigen GW-Absenkungsmaßnahmen mit

Grundwasserreinigung 16

5.4 Bereitstellungsflächen 16

6 Sanierungskonzept 17

7 Defizitanalyse 18

7.1 Einschätzung der vorhandenen Daten und Untersuchungsergebnisse 18

7.2 Formulierung von Arbeitsschritten zur Schließung von Kenntnislücken 18

7.3 Zusätzlich notwendige abfalltechnische und altlastentechnische Untersuchungen für

Boden, Grundwasser und Gebäude 18

7.4 Angaben zu Sanierungskonzepten unter Berücksichtigung behördlicher Auflagen 18

7.5 Vorschlag einer Beprobungsstrategie 19

7.6 Erstellung Ausschreibungsunterlagen 20

8 Kostenschätzung 20

Anlagenverzeichnis

Anlage 1: Übersichtslageplan Anlage 2: Lageplan der Schutzgebiete im Bereich der EÜ Geisenheimer Straße in Rüdes-

heim Anlage 3: Altlastenverdachtsflächenplan Anlage 4: Fotodokumentation der Geländebegehung am 24.06.2016 Anlage 5: Massenaufstellung Abbruch Anlage 6: Darstellung der Bewirtschaftungsflächen Anlage 7: Kostenschätzung

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Verwendete Unterlagen

/1/ Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall M20 (LAGA); Anforderungen an die

stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen Technische Regeln;

06.11.1997.

/2/ Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall M20 (LAGA); Anforderungen an die

stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen Teil I: Allgemeiner Teil; 06.11.2003.

/3/ Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall M20 (LAGA); Anforderungen an die

stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen Teil II: Technische Regeln für die

Verwertung, 1.2 Bodenmaterial (TR Boden); 05.11.2004.

/4/ Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall M20 (LAGA): Anforderungen an die

stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen Teil III: Probenahme und Analytik;

05.11.2004.

/5/ Geonorm GmbH; Standort Eltville am Rhein Historische Erkundung Standort-Nr. 4127;

Gießen; 1999.

/6/ Geonorm GmbH; Standort Eltville am Rhein Orientierende Untersuchung Stufe IIaStandort-Nr. 4127; Gießen; 2000.

/7/ ARCADIS Trischler & Partner GmbH; Projekt: Eltville (Standort-Nr. 4127) Bericht: Detai-

luntersuchung; Darmstadt; 2000.

/8/ Dr. Hug Geoconsult GmbH; Erneuerung der Eisenbahnüberführung über die B 42 in

Rüdesheim 2. Bericht: Baugrunduntersuchung und aktualisiertes geotechnisches

fff....Gutachten; Oberursel; 28.04.2014.

/9/ Dr. Hug Geoconsult GmbH; Geotechnischer Kurzbericht: 14111102- Erneuerung der Eisenbahnüberführung über die B 42 in Rüdesheim Durchführung einer Kleinbohrung

mit Rammkernsonde auf der Ostseite des südlichen Brückenwiderlagers;

Oberursel; 11.12.2014. (siehe Unterlage 12.4)

/10/ DB ProjektBau GmbH; Erläuterungsbericht Vorplanung Ingenieurbauwerke:

T.016040145 Erneuerung der EÜ Geisenheimer Str. (B42) in Rüdesheim Strecke 3507

- km 63,960 Wiesbaden Ost Niederlahnstein. (Erl.Bericht GP siehe Unterlage 1)

/11/ Land Hessen Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen, Kassel, Abteilung Umwelt;

/12/ Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA PN 98); Richtlinie für das Vorgehen bei physi-

kalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der

Verwertung/ Beseitigung von Abfällen, Mitteilung der LAGA 32, Stand: Dez. 2001.

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/13/ Deponieverordnung (DepV) vom 27. April 2009 (BGBl. I S. 900), die zuletzt durch Arti-

kel 7 der Verordnung vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973) geändert worden ist.

/14/ Ril 880.4010 Bautechnik, Leit-, Signal u. Telekommunikationstechnik; Verwertung von

Altschotter, 20.01.2009.

/15/ Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379), die zuletzt

durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. März 2016 (BGBl. I S. 382) geändert worden ist

Verzeichnis verwendeter Abkürzungen

BE Baustelleneinrichtungsfläche

BK Rotationskernbohrungen / Maschinenkernbohrungen

BoVEK Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept

BS Bohrsondierung

EÜ Eisenbahnüberführung

FFH Fauna-Flora-Habitat

GK Grobkonzept

GOK Geländeoberkante

kf-Wert Durchlässigkeitsbeiwert

LAGA Länderarbeitsgemeinschaft Abfall

NN Normalnull

OL Oberleitung

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1 Zusammenfassung

Die Eisenbahnüberführung (EÜ) Geisenheimer Straße in Rüdesheim soll vollständig erneuert

werden. Hierbei erfolgt unter anderem eine komplette Erneuerung der massiven Betonwiderla-

ger. Des Weiteren ist ein Rückbau der EÜ und einem Abschnitt der Oberleitung (OL) geplant.

Durch die dazu erforderlichen Um-, Neu- und Rückbaumaßnahmen fallen diverse Abfälle zur

Entsorgung an.

Das BoVEK-Grobkonzept, nachfolgend BoVEK-GK genannt, beschreibt das Vorhaben aus

Sicht der Abfall-/ Entsorgungs- sowie Altlastenthematik.

Zu dieser Maßnahme liegen Erkundungen und Untersuchungen im Rahmen des 4-Stufen-

a-

gen des Erläuterungsberichtes und eines geotechnischen Gutachtens vor. Diese Erkenntnisse

dienen als Basis für eine erste abfalltechnische Einschätzung der anfallenden Erdstoffe und

Abfälle sowie einer Defizitanalyse.

Die Bestandserfassung und Defizitanalyse bilden die Schwerpunkte des BoVEK-GK und liefern

die Grundlage für die Entwurfsplanung. Anhand der Defizitanalyse wird mit der weiteren Pla-

nung (Stufe II des BoVEK-Prozesses) ein Untersuchungskonzept zur umwelttechnischen Be-

wertung der noch nicht untersuchten, anfallenden Aushub- und Rückbaumaterialien erstellt.

Auf Basis der vorliegenden Planung erfolgt eine erste grobe mengenmäßige Erfassung der po-

tentiellen Aushub- und Rückbaumassen. Die Erfassung der Aushubmassen ist sukzessive im

Rahmen der Genehmigungsplanung fortzuschreiben und anhand der Erkenntnisse aus den

geplanten, zusätzlichen abfalltechnischen Voruntersuchungen zu ergänzen.

Im Rahmen des BoVEK-GK wird die Planung aus dem Erläuterungsbericht /10/ berücksichtigt.

Unter anderem werden rund 5.640 t Boden ausgebaut und es fallen 850 t Altschotter sowie 850t

Bauschutt zur Entsorgung an. Gegenwärtig liegen für einzelne Materialien abfalltechnische Un-

tersuchungsergebnisse vor, jedoch noch nicht für alle relevanten Materialien. Für die weiteren

Betrachtungen im Rahmen des BoVEK-GK wird basierend auf den abfalltechnischen Untersu-

chungen des Baugrundgutachtens sowie Erfahrungswerten für den gesamten Erdaushub, Bau-

schutt und Altschotter eine LAGA-Einbauklassenverteilung ermittelt. Die Abdichtschicht der Wi-

derlager wird im Rahmen einer Variantenbetrachtung einmal als teerfrei und einmal als teerhal-

tig betrachtet. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird kein Wiedereinbau der anfallenden

Erdaushubmassen angenommen.

Überschüssige Aushubmassen und Abfälle, die nicht im Baufeld wiederverwendet werden kön-

nen, werden außerhalb des Baufeldes einer Verwertung bzw. - falls erforderlich - einer Beseiti-

gung zugeführt.

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Gemäß den Untersuchungsergebnissen des 4-Stufen-

DB AG besteht im Bauabschnitt kein Handlungsbedarf bzgl. Altlasten.

Anhand der bislang vorliegenden Informationen wurden Kostenschätzungen (Kosten im Zu-

sammenhang mit der Entsorgung von Abfällen) für zwei unterschiedliche Varianten erstellt. Da-

nach belaufen sich die Kosten für Variante 1 auf rund 175,2 TEuro und für Variante 2 auf etwa

178,3 TEuro. Details hierzu und die Kostenschätzung sind dem Kapitel 8 Kostenschätzung so-

wie der Anlage 7 zu entnehmen.

In der nachfolgenden Stufe II des BoVEK-Prozesses wird auf Basis des BoVEK-GK das

BoVEK-Feinkonzept erstellt, welches Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung

sowie der Ausschreibung der Bauleistung hinsichtlich der abfalltechnischen Belange ist.

2 Veranlassung - Zielsetzung

In Rüdesheim soll die EÜ Geisenheimer Straße erneuert werden. Im vorliegenden BoVEK-GK

werden für die Arbeiten an der EÜ Geisenheimer Straße auf Basis des Erläuterungsberichtes

/10/, der vorliegenden Unterlagen zum Baugrundgutachten /8//9/ und der Kontaminationsgut-

achten /5//6//7/ eine altlasten- und/oder abfalltechnische Bewertung der zu entsorgenden Men-

gen vorgenommen.

Die DB Netz AG, Regionalbereich Mitte, I.NP-MI-M(K), beauftragte am 30.03.2016 das Sanie-

rungsmanagement der Deutschen Bahn AG mit der Erstellung des BoVEK-GK. Grundlage für

die Beauftragung ist das Angebot 4127-1102-16 vom 02.03.2016. Das Konzept basiert auf den

im genannten Dokumenten.

3 Standortbeschreibung

3.1 Lage

Die EÜ Geisenheimer Straße in Rüdesheim ist an der südwestlichen Grenze des FS.R-M-S

Standorts 4127 Eltville. Die EÜ befindet sich bei Bahn-km 63,960 der Strecke 3507 (Wiesbaden

Ost, W 403 - Niederlahnstein). Der Standort liegt im Bundesland Hessen am Nordufer des

Rheins.

3.2 Nutzungs- und Eigentumsverhältnisse

Benötigte Flächen für Baustraßen, Montageflächen und Baustelleneinrichtung sind im Eigentum

der DB AG und der Stadt Rüdesheim /10/.

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4 Beschreibung des Bauvorhabens und des Baufeldes

4.1 Allgemeine Darstellung des Bauvorhabens

4.1.1 Kurzdarstellung der Maßnahme

Die existierende Stahlbrücke aus dem Jahr 1914, die die Geisenheimer Straße in Rüdesheim

überquert, soll erneuert werden. Das Bauwerk ist als dreifeldriger Stahltrog auf Betonwiderla-

gern errichtet. Die Widerlager sind flach gegründet, der Überbau ist als Vollwandträger ausge-

führt, es sind Stahlstützen als Brückenpfeiler eingesetzt und die Stahlstützen besitzen Stahlbe-

toneinhausungen.

Die Widerlager befinden sich in einem schlechten Zustand und sollen komplett erneuert wer-

den. Der Geländerabstand zur Gleisachse und die schräge Konstruktion der EÜ entsprechen

nicht den zuständigen Eisenbahnrichtlinien.

Das zukünftige Bauwerk soll eine größere Mindestdurchfahrtshöhe haben. Hierzu soll die Gei-

senheimer Straße abgesenkt werden. Diese Absenkung ist nicht Bestandteil dieser Planung.

Zum jetzigen Planungsstand wurde sich bereits für die folgende Planungsvariante entschieden:

Variante 1: Stabbogen aus Widerlager

Die neue Brücke wird als 1-Feld-Träger errichtet. Die beiden Wiederlager werden jeweils hinter

den vorhandenen Widerlagern tief gegründet. Die alten Widerlager werden rückgebaut.

Eine detaillierte Beschreibung der Baumaßnahme kann dem Erläuterungsbericht /10/ entnom-

men werden.

4.1.2 Angabe zu Schutzgebieten

Circa 1,1 km nördlich befindet sich das nächstgelegene Wasserschutzgebiet (Anlage 2.6).

In einem Abstand von rund 300 m bis 600 m befinden sich Vogelschutz-, Naturschutz- und

Landschaftsschutzgebiete sowie ein FFH-Gebiet. Die Baumaßnahme ist des Weiteren inner-

halb eines Überschwemmungsgebietes. Die Lage zu den angesprochenen Schutzgebieten ist

in der Anlage 2 detailliert dargestellt.

4.2 Beschreibung logistischer Grundlagen

4.2.1 Zufahrten zum Baufeld und Baustraßen

Die EÜ kann direkt über die Geisenheimer Straße (B42) angefahren werden.

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4.2.2 Hinweise zu geplanten Baustelleneinrichtungsflächen, Bereitstellungsflächen für

Haufwerksbeprobung, Flächen zur Aufbereitung und Konditionierung

Baustelleneinrichtungsflächen sind nur in begrenztem Umfang vorhanden, die Montage der

Brücke soll auf einer circa 300 m entfernten BE-Fläche erfolgen und es werden weitere Flächen

von der Stadt Rüdesheim für das Umsetzen der Maßnahme benötigt.

4.2.3 Aufbereitungsflächen

Zum momentanen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, ob Flächen zur Aufbereitung von Material

benötigt werden.

4.3 Geologische Verhältnisse

Das Untersuchungsgebiet ist geologisch gesehen ein Teil des nördlichen Mainzer Beckens /7/.

Gemäß den durchgeführten Baugrunduntersuchungen /8//9/ ist im Bereich der EÜ Geisenhei-

merstraße mit der folgenden Schichtfolge zu rechnen:

Künstliche Auffüllung

Lößböden und Auelehme (Quartär)

Terrassensande und kiese (Quartär)

Tonschiefer in Form von Felszersatz und verwittertem Fels (Devon)

Für den Erdaushub ist maßgeblich der Bereich des Bahndamms relevant. Dieser Bereich wird

vor allem durch die beiden Bohrungen BS1 und BS2 repräsentiert. Die Mächtigkeiten, die im

weiteren Verlauf des BoVEK-GK berücksichtigt werden, werden daher auf Grundlage der BS1

und BS2 ermittelt.

In der künstlichen Auffüllung wurden Lagen aus den Hauptbestandteilen Grobkies, Kies, Bahn-

schotter, Schluff, Ton sowie Ziegelresten festgestellt. Die künstliche Auffüllung ist sehr hetero-

gen und besitzt für den betrachteten Bereich eine variable Mächtigkeit von 3,4 bis 6,0 m.

Die quartären Lößböden und Auelehme bilden das nächsttiefere geologische Schichtpaket. Als

Hauptbestandteile wurden Tone und Schluffe registriert. Nur in einer der beiden Bohrungen

wurde die Untergrenze dieser Schicht angetroffen. Die resultierende Mächtigkeit, die für die

weiteren Betrachtungen herangezogen wird, wurde somit nur auf Grundlage einer Bohrung

(BS1) ermittelt und beträgt 3,8 m.

Die quartären Terrassensande und kiese stellen die dritttiefste Schicht dar. Diese Schicht wur-

de nur durch die BS1 erreicht und hierbei wurde insgesamt 1,8 m tief in die Schicht gebohrt. Die

Untergrenze der Schicht konnte durch diese Bohrung jedoch nicht detektiert werden. Somit wird

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die Mächtigkeit der quartären Terrassensande und kiese unter Berücksichtigung der umlie-

genden Bohrungen BK1, BK2 und BK4 auf durchschnittlich 1,9 m abgeschätzt.

Die unterste Schicht, die im Rahmen des Baugrundgutachtens /8/ angetroffen wurde, besteht

aus devonischem Felszersatz aus Tonschiefer. In keiner der Bohrungen wurde die Untergrenze

angetroffen und so ist eine Aussage über die Schichtmächtigkeit nicht möglich.

Dieser vereinfachte Aufbau des Untergrundes wird für die weiteren Betrachtungen innerhalb

des BoVEK-GK verwendet und ist in Tabelle 1 dargestellt.

Tabelle 1: Vereinfachter Aufbau des Untergrundes.

Mächtigkeit Bezeichnung Berücksichtigte Bohrungen

3,4 m bis 6 m Auffüllung BS1 und BS 2 3,8 m Lößböden und Auelehme BS1 1,3 m bis 2,3 m Terrassensande und kiese BK1, BK2 und BK4

Felszersatz BK1, BK2 und BK4

4.4 Hydrogeologische Verhältnisse

Die regionalen Grundwasserverhältnisse sind durch den Hauptvorfluter Rhein bestimmt. Das

Grundwasser bewegt sich in einem Porengrundwasserleiter der sich in den Schichten der quar-

tären Terrassensande und kiese befindet /8/.

Gemäß dem Baugrundgutachten /8/ sind die Lößböden und Auenlehme schwach durchlässig

(kf-Wert = 10-6 m/s bis 10-8 m/s). Diese Schicht wirkt somit in vertikaler Richtung hydraulisch

sperrend und daher ist der unterlagernde Porengrundwasserleiter gespannt /8/.

Im Rahmen der Baugrunduntersuchung /8/ wurde das Grundwasser am Bohrpunkt BK4 3,8 m

unter GOK (79,7 m NN) angetroffen und stieg auf 3,6 m unter GOK an (79,9 m NN).

Im Baugrundgutachten /8/ wird darauf hingewiesen, dass der Gründungskörper wahrscheinlich

mit dem Grundwasser in Kontakt treten wird.

4.5 Darstellung der Kontaminationssituation

4.5.1 Altlastenverdachtsflächen

Der Bereich der Umbaumaßnahme wurde im Rahmen des 4-Stufen-

Im direkten Bereich der EÜ Geisenheimer Straße in Rüdesheim (Strecke 3900, km 196,35 bis

196,55) befindet sich die Verdachtsfläche B-004127- 3).

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Basierend auf den Erkenntnissen aus der DU /7/ wurde diese Verdachtsfläche der Gefahren-

klasse 1.2 zugeordnet. Dies bedeutet, dass Kontaminationen festgestellt wurden. Es sind keine

Handlungserfordernisse zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung

notwendig, da ein Schadenseintritt bei unveränderter Nutzung nur mit geringer Wahrscheinlich-

keit zu erwarten ist.

Im Fall von Eingriffen in den Untergrund ist der dabei anfallende kontaminierte Bodenaushub/

Bauschutt voraussichtlich nicht recycelbar oder beschränkt wiedereinbaufähig, sondern be-

handlungs- bzw. deponiebedürftig.

4.5.2 Kampfmittel

Es gibt Anhaltspunkte auf Einwirkungen infolge von Kriegshandlungen. Im Baugrundgutachten

/8/ liegen detaillierter Informationen bezüglich der Kampfmittelthematik vor.

4.6 Beschreibung des Zustandes von Gebäuden und Betriebsanlagen

Im Rahmen der Begehung am 24.06.2016 fand eine Inaugenscheinnahme der rückzubauenden

Bestandteile der EÜ Geisenheimer Straße statt. Die hierbei erlangten Erkenntnisse werden für

die Abschätzung der LAGA-Einbauklassen verwendet, falls die Ergebnisse der abfalltechni-

schen Analysen für diese Zuordnung nicht ausreichen.

4.7 Darstellung auflagernder Abfälle

Zum Zeitpunkt der Begehung am 24.06.2016 waren im direkten Bereich der geplanten Maß-

nahmen keine auflagernden Abfälle vorhanden.

5 Entsorgungskonzept

5.1 Beschreibung der anfallenden Abfälle

Nach jetzigem Kenntnisstand ist mit folgenden Erdstoffen und Abfällen im Rahmen der Bau-

maßnahme zu rechnen:

Erdaushub aus den Auffüllungsschichten und dem gewachsenen Boden;

Gemischter Bauschutt aus den Arbeiten an der EÜ;

Eisenschrott aus dem Bereich der Brücke und der dazugehörigen Stützen;

Altschotter und Betonschwellen aus dem Rückbau der Gleise;

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Nachfolgend werden die anfallenden Erdstoffe und Abfälle gemäß den Ergebnissen der abfall-

technischen Untersuchungen des Baugrundgutachtens /8/, nach Inaugenscheinnahme sowie

Erfahrungswerten von FS.R-M-S beschrieben.

5.1.1 Erdstoffe aus dem Bodenaushub

Im Rahmen der Maßnahme fallen durch die Arbeiten an der EÜ (z. B. Widerlager) Erdstoffe zur

Entsorgung an.

Analog zum Baugrundgutachten wird der Untergrund vereinfacht in vier Schichten untergliedert

(siehe Tabelle 1). Die beiden obersten Schichten sind die anthropogene Auffüllung und eine

unterlagernde Schicht aus Lößboden und Auenlehm. Darunter stehen quartäre Terrassensande

und kiese an. Die vierte Schicht besteht aus Tonschiefer.

Im Rahmen der Baugrunduntersuchung /8/ wurden abfalltechnische Deklarationsanalysen

durchgeführt. Hierbei wurde eine Mischprobe aus der anthropogenen Auffüllungsschicht und

eine Mischprobe aus dem Bereich Lößboden und Auenlehm untersucht. Auf Grund des pH-

Wertes wurde die Mischprobe der anthropogenen Auffüllungsschicht der LAGA-Einbauklasse

Z 1.2 zugeordnet. Eine Einstufung an Hand der übrigen Parameter würde zu einer Einstufung in

die LAGA-Einbauklasse Z 1.1 führen. Üblicherweise ist die anthropogene Auffüllung sehr hete-

rogen und besitzt keine einheitliche Belastungsverteilung. Daher wird für die weiteren Betrach-

tungen der anthropogenen Auffüllungsschicht die folgende LAGA-Einbauklassenverteilung an-

genommen: Z 1.1 = 25 %, Z 1.2 = 50 % und Z 2 = 25 %. Die Einteilung der Verdachtsfläche B-

004127-003 in GK 1.2 und die somit festgestellten Kontaminationen werden hierbei vernachläs-

sigt, da die Punkte der Probennahme über 200 m von der tatsächlichen Position der Maßnahme

entfernt sind. Daher sind die Ergebnisse der Baugrunduntersuchung /8/ aber nicht die Ergeb-

nisse der DU /7/ für den Bodenaushub dieser Maßnahme repräsentativ.

Die Lößboden- und Auenlehm- Mischprobe wurde der LAGA-Einbauklasse Z 0 zugeordnet.

Dieser Wert entspricht dem Erwartungswert für einen geogenen Boden, der üblicherweise eine

geringe Belastung und eine homogene Eigenschaftsverteilung besitzt. Von den beiden unterla-

gernden Schichten liegen keine Analyseergebnisse vor. Auf Grund von Erfahrungswerten wird

davon ausgegangen, dass die Belastung mit zunehmender Tiefe nicht ansteigt und somit wer-

den alle 3 geogenen Bodenschichten der LAGA-Einbauklasse Z 0 zugeordnet.

Um die integrale LAGA-Einbauklassenverteilung zu bestimmen, wird die prozentuale Verteilung

von anthropogener Auffüllung zu geogenem Boden anhand der Bohrungen BS1 und BS2 be-

stimmt, die sich im Bereich der zukünftigen Widerlager befinden. Es ergibt sich eine Verteilung

von 56 % anthropogener Auffüllungsschicht zu 44 % geogenem Boden.

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Die LAGA-Einbauklassenverteilung des Gesamterdaushubs ist gemäß den getroffenen Annah-

men folgende:

Z 0: 44 %

Z 1.1: 14 %

Z 1.2: 28 %

Z 2: 14 %

5.1.2 Bauschutt

Infolge der Umbaumaßnahmen fällt Bauschutt aus unterschiedlichen Bereichen an. Gemäß der

zugearbeiteten Massenermittlung Abbruch werden die Massen der Wiederlager

und des Anprallschutzes berücksichtigt.

Bisher wurden noch keine abfalltechnischen Deklarationsanalysen an diesen Materialien durch-

geführt. Erfahrungsgemäß ist der Bauschutt aus diesen Bereichen stellenweise belastet, so

dass Einstufungen in die LAGA-Einbauklassen Z 0, Z 1.1, Z 1.2 und Z 2 auftreten können. Da-

her wird für die weitere Betrachtung im Rahmen des BoVEK-GK angenommen, dass sich der

Bauschutt und Beton-Abbruch zu jeweils 30 % auf die LAGA-Einbauklassen Z 0, Z 1.1 und

Z 1.2 verteilen und dass 10 % der LAGA-Einbauklasse Z 2 zugeordnet werden.

5.1.3 Altschotter

Im Rahmen der Baugrunduntersuchungen wurden insgesamt drei unterschiedliche Bodenpro-

ben gemäß der erlangten Analyseergebnisse in die LAGA-Einbauklassen Z 1.1, Z 2 und > Z 2

eingeteilt. Basierend auf diesen Analyseergebnissen und von Erfahrungswerten von FS.R-M-S

wird für die gesamte Altschottermenge eine gleichmäßige Verteilung auf die LAGA-

Einbauklassen Z 1.1, Z 1.2, Z 2 und >Z 2 angenommen.

5.1.4 Diverse Abfälle aus technischen Bahnanlagen

Im Rahmen der Arbeiten an der EÜ Geisenheimer Straße wird die vorhandene Oberleitungsan-

lage rückgebaut. Stahl und andere Metalle werden über DB Fahrzeuginstandhaltung (V.IVM 4)

in Minden vermarktet. In den weiteren Betrachtungen des BoVEK-GK werden diese diversen

Abfälle aus technischen Anlagen nicht weiter berücksichtigt.

5.1.5 Auflagernde Abfälle

Zum Zeitpunkt der Begehung am 24.06.2016 wurden im direkten Bereich der geplanten Maß-

nahmen keine auflagernden Abfälle gesichtet.

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5.2 Variantenbetrachtung hinsichtlich Verwendung in der Baumaßnahme und der Ent-

sorgung

Im Rahmen der Projektplanung wurde sich für die Planungsvariante 1 Stabbogen auf Widerla-

ger -GK nur diese Planungsvariante berück-

sichtigt.

Aktuell kann nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ob es sich bei dem Material der Abdichtung

der Widerlager um teerhaltiges Material handelt. Dieser Unsicherheit wird durch eine abfall-

technische Variantenbetrachtung Rechnung getragen. Es werden somit zwei unterschiedliche

Varianten berücksichtigt.

Variante 1: Die Abdichtung der Widerlager ist teerfrei und somit der AVV-Nummer 17 01 07

zuzuordnen.

Variante 2: Die Abdichtung der Widerlager ist teerhaltig und somit der AVV-Nummer

17 03 01* zuzuordnen.

5.3 Mengenermittlung

5.3.1 Ermittlung der Aushub-/Abbruchmassen und der sonstigen Abfälle aus dem Rück-

bau gemäß Vorplanung

Die Massenschätzung der Erdstoffe und der sonstigen Abfälle aus den Tief- und Rückbauarbei-

ten wurde auf Basis der Informationen aus der Vorplanung ermittelt. Hierzu wurde FS.R-M-S

eine separate Tabelle Massenermittlung Abbruch zugearbeitet (siehe Anlage 5). Die Annah-

men, die zur Einteilung der zu entsorgenden Massen in die LAGA-Einbauklassen verwendet

wurden, sind in Kapitel 5.1 dargestellt.

Die nachfolgende Tabelle stellt die Massenschätzungen der Erdstoffe und sonstigen Abfälle

gemäß den Varianten 1 und 2 dar.

Tabelle 2: Massenschätzung von Erdstoffen und sonstigen Abfällen (Variante 1).

Material Masse/

Anzahl

AVV Bezeichnung nach AVV

Ungefährlicher Abfall Bodenaushub# Z 0+ 2.480 t 17 05 04 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17

05 03 fallen Z 1.1+ 790 t 17 05 04

Z 1.2+ 1.580 t 17 05 04

Z 2+ 790 t 17 05 04

5640 t 17 05 04

Altschotter Z 1.1# 212 t 17 05 08 Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05

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Z 1.2# 212 t 17 05 08 07 fällt

Z 2# 212 t 17 05 08

> Z 2# 212 t 17 05 07* Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält

Altschotter 848 t 17 05 08/

17 05 07*

Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05

07 fällt/ Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält

Bauschutt Z 0+ 254 t 17 01 07 Gemische aus Beton, Fliesen, Ziegeln und Keramik mit

Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen Z 1.1+ 254 t 17 01 07

Z 1.2+ 254 t 17 01 07

Z 2+ 85 t 17 01 07

847 t 17 01 07

Betonschwelle 348 Stück 17 01 01 Beton + Zuordnungsklassen nach LAGA /2/-/4/

# Zuordnungsklassen definiert nach Altschotterrichtlinie /14/

Tabelle 3: Massenschätzung von Erdstoffen und sonstigen Abfällen (Variante 2).

Material Masse AVV Bezeichnung nach AVV

Ungefährlicher Abfall Bodenaushub# Z 0+ 2.480 t 17 05 04 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17

05 03 fallen Z 1.1+ 790 t 17 05 04

Z 1.2+ 1.580 t 17 05 04

Z 2+ 790 t 17 05 04

5640 t 17 05 04

Altschotter Z 1.1# 212 t 17 05 08 Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05

07 fällt Z 1.2# 212 t 17 05 08

Z 2# 212 t 17 05 08

> Z 2# 212 t 17 05 07* Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält

Altschotter 848 t 17 05 08/

17 05 07*

Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05

07 fällt/ Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält

Bauschutt Z 0+ 242 t 17 01 07 Gemische aus Beton, Fliesen, Ziegeln und Keramik mit

Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen Z 1.1+ 242 t 17 01 07

Z 1.2+ 242 t 17 01 07

Z 2+ 81 t 17 01 07

807 t 17 01 07

Betonschwelle 348 Stück 17 01 01 Beton

Gefährlicher Abfall

Abdichtungsmaterial

(eventuell teerhaltig) 41 t 17 03 03* Kohlenteer und teerhaltige Produkte

* gefährlicher Abfall nach AVV /15/ + Zuordnungsklassen nach LAGA /2/-/4/

# Zuordnungsklassen definiert nach Altschotterrichtlinie /14/

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Die Metalle, die zur Entsorgung anfallen, werden als Stahlschrott vermarktet. Die zu erwarten-

den Erlöse werden hier nicht gesondert aufgeführt.

Eine Mengenermittlung der Materialien aus technischen Bahnanlagen erfolgt nicht im Rahmen

des BoVEK-GK.

5.3.2 Ermittlung des Einbaubedarfs unter Berücksichtigung der erforderlichen Qualitäten

Mit Ausnahme von Oberböden, anmoorigen Böden, Torf und Braunkohlen sind grundsätzlich

alle bei Bodenaushub anfallenden geogenen Erdstoffe und Auffüllungen als Dammschüttmate-

rial und für Bodenaustauschmaßnahmen geeignet.

Die einschlägigen Bestimmungen der DB Netz AG (z. B. Ril 836 und ZTVE-StB 94) sind zu be-

rücksichtigen.

5.3.3 Quantitative Ermittlung der Oberbaustoffe

Es finden im Rahmen der Bauarbeiten Maßnahmen an den Gleisen statt. Die ermittelten Men-

gen sind in Tabelle 2 beziehungsweise Tabelle 3 integriert.

5.3.4 Darstellung von eventuell notwendigen GW-Absenkungsmaßnahmen mit Grund-

wasserreinigung

Gemäß dem Baugrundgutachten /8/ ist die Notwendigkeit einer Grundwasserhaltung nicht aus-

zuschließen. Detaillierte Informationen sind diesem Dokument zu entnehmen. Im Rahmen der

DU /7/ wurden Grundwasseranalysen an einer Messstelle in der Umgebung der EÜ Geisenhei-

mer Straße in Rüdesheim durchgeführt. Hierbei wurden die Parameter KW H18, PAK, BTEX,

Cyanid-gesamt, Cyanid-leicht-freisetzbar und Phenol-Index untersucht. Außer dem Messwert

Cyanid-gesamt waren alle Parameter unter der Bestimmungsgrenze. Für den Parameter Cya-

nid-gesamt wurde ein Wert von 0,16 mg/l bestimmt und somit der relevante Prüfwert

(BBodSchV) überschritten. Basierend auf diesen Erkenntnissen kann nicht ausgeschlossen

werden, dass im Rahmen der Grundwasserhaltung belastetes Wasser gefördert wird und somit

zusätzliche Maßnahmen von der zuständigen Behörde für die Wiedereinleitung gefordert wer-

den.

5.4 Bereitstellungsflächen

Bereitstellungsflächen dienen zur kurzfristigen Lagerung von Erdstoffen, Abfällen oder sonsti-

gen Materialien bis zum Abtransport bzw. bis zum Wiedereinbau.

Alle bei den Tief- und Rückbauarbeiten anfallenden Materialien, die nicht an Ort und Stelle wie-

dereingebaut werden und/oder auf Grund von Besonderheiten nicht in-situ deklariert werden

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können, müssen vorübergehend auf einer dafür geeigneten Fläche bis zur Beprobung und an-

schließenden Entsorgung bereitgestellt werden. Grundsätzlich ist eine möglichst rasche Ab-

fallentsorgung zu gewährleisten. Die unterschiedlichen Fraktionen sowie Teilmengen einer Ab-

fallfraktion mit bekannten unterschiedlichen Schadstoffgehalten sind vom Zeitpunkt ihrer Ent-

stehung an getrennt voneinander aufzuhalden. Abfälle zur Beseitigung und zur Verwertung sind

ebenfalls getrennt voneinander bereitzustellen. Eine Vermischung von zu entsorgenden Materi-

alien ist nicht zulässig.

Sollte wider Erwarten belastetes Material zur Entsorgung anfallen, müssen die Bereitstellungs-

flächen für die Lagerung so beschaffen sein, dass die Umwelt, z. B. das Grundwasser, nicht

durch Schadstoffe gefährdet wird. Dabei variieren die technischen Anforderungen zur Herstel-

lung dieser Flächen nach der Beschaffenheit der Bereitstellungsfläche, der Abfallart und dem

Grad der Verunreinigung der Materialien. Als mögliche Maßnahmen zur Sicherstellung einer

gefahrlosen Bereitstellung von belastetem Material werden folgende Möglichkeiten genannt:

Wasserundurchlässige Grundfläche in Straßenbauweise und/ oder Abdeckung des

Untergrundes mit Kunststoffdichtungsbahnen; Mindestdicke: 1,0 mm.

Gezielte und ggf. kontrollierte Ableitung des Oberflächenwassers; Hierfür ist eventuell

eine wasserrechtliche Einleiterlaubnis notwendig.

Schutz gegen Niederschlagswasser und Staubverwehungen (z. B. verwehungssichere,

arbeitstägige Abdeckung mit Kunststoffdichtungsbahnen).

Abfüllung in Container, Abdeckung.

Lagerung von Abfällen, die wassergefährdende Stoffe enthalten, in geeigneten

medienbeständigen Behältnissen.

Lagerflächen müssen flüssigkeitsundurchlässig sein. Eventuell vorhandene Fugen, Kanaldeckel

etc. sind entsprechend abzudichten.

Bei einer kurzfristigen Bereitstellung von ungefährlichen Abfällen bis zum Abtransport auf dem

Bau- und Abbruchgelände (Entstehungsort!) ist keine Genehmigung nach dem Bundesimmissi-

onsschutzgesetz erforderlich. Sofern die jeweiligen Abfälle länger als ein Jahr am Anfallort ge-

lagert werden, kann eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich sein.

6 Sanierungskonzept

Eine Sanierung ist im Rahmen des gegenständlichen Projektes nicht erforderlich.

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7 Defizitanalyse

7.1 Einschätzung der vorhandenen Daten und Untersuchungsergebnisse

Bisher wurden bereits abfalltechnische Untersuchungen an Mischproben der Auffüllungsschicht,

des Lößbodens und dem Auenlehm sowie dem Gleisschotter durchgeführt. Allerdings sind wei-

tere Analysen notwendig. Diese sollten im weiteren Projektverlauf nachgeholt werden.

Auf Grund der fehlenden Untersuchungen kann keine abschließende abfalltechnische Ein-

schätzung aller zu entsorgenden Materialien vorgenommen werden.

In dem durchgeführten Baugrundgutachten wurden Anforderungen der Gründungen an den

Untergrund beschrieben und bodenmechanische Kennwerte des Untergrundes ermittelt. Des

Weiteren wurden Empfehlungen für Wasserhaltungsmaßnahmen gegeben.

Das Vorgehen für die Beprobung von Erdstoffen und sonstigen Abfällen (im eingebauten Zu-

stand oder auf der Bereitstellungsfläche) wurde noch nicht festgelegt.

Im Rahmen des 4-Stufen-

aus altlastentechnischer Sicht begutachtet. Aus altlastentechnischer Sicht wurde kein weiterer

Handlungsbedarf für diesen Bereich festgestellt.

Nachfolgend werden die weiteren Schritte zur Schließung der Kenntnislücken dargestellt.

7.2 Formulierung von Arbeitsschritten zur Schließung von Kenntnislücken

Im Rahmen der Entwurfs-/ Genehmigungsplanung sollte ein Untersuchungskonzept zur Dekla-

rationsanalyse aller Erdstoffe und Abfälle aus Tief- und Rückbaumaßnahmen erstellt werden.

Falls ein Wiedereinbau von Materialien vorgesehen ist, sind diese Materialien auf ihre Wieder-

einbaufähigkeit hin zu untersuchen.

Es ist zu prüfen, ob behördliche Genehmigungen im Vorfeld der Plangenehmigung eingeholt

werden müssen.

7.3 Zusätzlich notwendige abfalltechnische und altlastentechnische Untersuchungen für

Boden, Grundwasser und Gebäude

Um eine zielgenaue Ausschreibung der Bauleistungen im Hinblick auf die abfalltechnischen und

abfallrechtlichen Belange durchführen zu können und um Aussagen bezüglich eventuell erfor-

derlich werdender Arbeitsschutzmaßnahmen treffen zu können, sind abfalltechnische Untersu-

chungen für die anfallenden Materialien aus den Tief- und Rückbaumaßnahmen notwendig.

7.4 Angaben zu Sanierungskonzepten unter Berücksichtigung behördlicher Auflagen

Es ist keine Sanierung erforderlich.

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7.5 Vorschlag einer Beprobungsstrategie

Alle zur externen Entsorgung bzw. deponietechnischen Verwertung anfallenden Erdstoffe und

Baumaterialien müssen für die Entsorgung nach dem Ausbau zur Bestimmung ihres Schad-

stoffgehaltes beprobt werden. Die Probennahme ist unter Beachtung der LAGA PN 98 /12/ an-

hand einer sinnvollen Probennahmestrategie von einem erfahrenen Sachverständigen durchzu-

führen. Die Analysen sind einem zertifizierten Labor in Auftrag zu geben. Die Probennahme

sowie die Ergebnisse der Analytik sind in geeigneter Weise in Probennahmen-/ Analysenproto-

kollen zu dokumentieren (s. Anhang C der LAGA PN 98).

Bodenmaterial, welches noch nicht ausreichend untersucht wurde, ist nach den Parametern der

Tabelle 1.1, 1.2 und 1.3 /11/ im

Feststoff und Eluat zu bestimmen. Bei einer vorgesehenen deponietechnischen Verwertung

sind zusätzlich die ergänzenden Parameter nach Deponieverordnung /13/ zu bestimmen. Ge-

mäß den Vorgaben des Merkblattes /11/ ist Bodenmaterial mit einem Anteil mineralischer

Fremdbestandteile (z. B. Bauschutt, Schlacke, Ziegel usw.) > 10 Volumenprozent als Bauschutt

anzusehen und nach den entsprechenden Regelungen zu behandeln. Mischproben aus der

Planumsschutzschicht bzw. aus Aushubbereichen, die unmittelbar an ein bestehendes Gleis

grenzen, sind zusätzlich auf die Herbizide: Atrazin, Simazin, Diuron, Dimefuron, Flumioxazin,

Glyphosat, Flazasulfuron und das Abbauprodukt Ampa zu analysieren.

Bauschutt (Beton, Mauerwerk, Ziegel und ähnliche Baumaterialien) ist bezüglich der Parameter

der Tabelle 2 im Anhang 1 des Merkblattes /11/ im Feststoff und Eluat zu analysieren. Darüber

hinausgehend gelten die Vorgaben für Bodenmaterial.

Schotter muss gemäß Altschotterrichtlinie /14/ beprobt und analysiert werden. Darüber hinaus-

gehend muss in Hessen zu entsorgender Altschotter ebenfalls auf die oben genannten Herbizi-

de untersucht werden.

Bezüglich des Abbdichtmaterials sind die Vorgaben des Merkblattes /11/ einzuhalten. Im Merk-

blatt befinden sich neben den relevanten Belastungskriterien für die LAGA-Zuordnungsklassen

auch Abgrenzungswerte für die Unterscheidung von gefährlichem und ungefährlichem Abfall.

Ein detailliertes Konzept zur Beprobung hat vorlaufend, beziehungsweise begleitend zur Stufe II

des BoVEK-Prozesses zu erfolgen.

Sollten besondere Auffälligkeiten angetroffen werden, die auf Kontaminationen hindeuten, wird

das Material separiert, gesichert bereitgestellt und untersucht. Gegebenenfalls werden in Ab-

stimmung mit dem Sanierungsmanagement und der zuständigen Behörde weitere Maßnahmen

konzeptioniert und durchgeführt.

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7.6 Erstellung Ausschreibungsunterlagen

Die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen erfolgt in Rahmen der Entwurfs-/ Genehmigungs-

planung und ist Bestandteil der BoVEK-Stufe II.

8 Kostenschätzung

In der Anlage 7 wurde anhand der momentan vorliegenden Daten eine erste grobe Zusammen-

stellung der Kosten für den Transport und die Entsorgung von Bodenaushub, Bauschutt, Alt-

schotter, Betonschwellen und eventuell teerhaltigem Abbruchmaterial aufgestellt. Hierbei wur-

den die beiden Varianten 1 (Anlage 7.1) und 2 (Anlage 7.2) berücksichtigt.

Da bisher noch nicht alle zu entsorgenden Massen abfalltechnisch bewertet wurden, sei darauf

hingewiesen, dass es sich hierbei um vorläufige Zahlen handelt und dass eine endgültige Kos-

tenermittlung erst nach der Beprobung aller zur Entsorgung vorgesehenen Abfälle möglich ist.

Die Massenschätzung erfolgte auf Grundlage der Erkenntnisse aus Kapitel 5.3. Es ist zu be-

rücksichtigen, dass es sich hierbei um vorläufige Werte handelt. Die Massenangaben sind im

weiteren Projektverlauf fortlaufend zu präzisieren.

Weitere Kosten im Zusammenhang mit dem Bodenaushub sind: Kosten für Bereitstellungsflä-

chen inkl. Abdeckung des Materials, Lösen/Laden sowie Kosten für die Fachbauüberwachung

und Deklarationsanalytik. Die Kosten für die baubegleitende Fachbauüberwachung basieren auf

den vorhandenen Eckdaten.

Für das Lösen und Laden von Bodenaushub wurde von Böden der Bodenklassen 3-5 ausge-

gangen. Alle dargestellten Preise resultieren aus aktuellen Bauprojekten sowie Informationen

des zuständigen Konzerneinkaufs der DB AG, Infrastrukturelles Facility Management Süd und

umweltrelevante Dienstleistungen (FS.EA 42).

Unter diesen Gesichtspunkten wurden die Gesamtkosten im Zusammenhang mit Entsorgung,

Verladung und Transport auf rund 175,2 TEuro für Variante 1 und circa 178,3 TEuro für Varian-

te 2 geschätzt.

Frankfurt am Main, den 27.06.2016

Deutsche Bahn AG

Sanierungsmanagement

Regionalbüro Mitte (FS.R-M-S(B))

i. V. Zarda i. A. Dr. Wagner

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