dbb report - komba Bremen · Potsdam ganz deutlich zu spüren.“ Auch zahlreiche Beamtinnen und...

16
Ausgabe 2 / 2012 landesbund bremen dbb report Personalratswahlen/Gesamtpersonalratswahlen am 13. März 2012 Die dbb-Mannschaft im GPR Der dbb landesbund bremen gratuliert zu diesem Ergebnis. Zur Information das Gesamtergebnis der Wahl des GPR für das Land und die Stadtgemeinde Bremen: Vorschlagsliste 1 Vorschlagsliste 2 (ver.di-GEW-GdP) (dbb beamtenbund und tarifunion) Beamtinnen/Beamte 1. Radtke, Burckhard 1. Schröder, Jürgen 2. Eisenach,Harry 2. Noske, Winfried 3. Göbel, Horst 3. Ahrens, Uwe 4. Menzel, Ina 5. Soboll, Manfred 6. Hartwig, Lars 7. Kuckero, Hajo, 8. Vogel-Krawczyk, Karen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer 1. Hülsmeier, Doris 1. Baryga, Ingrid 2. Tebje, Ingo 2. Kasper, Gabriele 3. Coenraats, Saskia 4. Krause, Bernd 5. Burger, Jürgen 6. Sonnemann, Jutta 7. Will, Nicoletta 8. Meyer, Marion 9. Purschke, Irene 10. Mues, Kai 11. Laubstein, Hannelore 12. Matthes-Lippert, Rosemarie Jürgen Schröder Winfried Noske Uwe Ahrens Ingrid Baryga Gabriele Kasper Ein besonderer Dank an die- ser Stelle gilt auch dem Wahl- kampfleiter Kurt Scherff vom dbb Landesvorstand. Er investierte viel Zeit und Mühe in diese Auf- gabe, hatte aber leider zum Teil nicht das Feedbeck, das er sich gewünscht hätte. Dies ist in vier Jahren durchaus noch verbesse- rungswürdig. Die Personalratswahlen sind für den dbb durchaus positiv verlaufen. Für die neu gewählten PR- Mitglieder sowie Frauenbeauf- tragten sind vom dbb landesbund bremen drei Seminare für PR- Grundschulungen im Mai und Juni eingerichtet worden.

Transcript of dbb report - komba Bremen · Potsdam ganz deutlich zu spüren.“ Auch zahlreiche Beamtinnen und...

Page 1: dbb report - komba Bremen · Potsdam ganz deutlich zu spüren.“ Auch zahlreiche Beamtinnen und Beamte hatten sich in ihrer Freizeit bundesweit an Demonstrationen beteiligt. Das

dbb report Seite 1

Ausgabe 2 / 2012landesbund bremen

dbb report

Personalratswahlen/Gesamtpersonalratswahlen am 13. März 2012

Die dbb-Mannschaft im GPR

Der dbb landesbund bremen gratuliert zu diesem Ergebnis.

Zur Information das Gesamtergebnis der Wahl des GPR für das Land und die Stadtgemeinde Bremen:

Vorschlagsliste 1 Vorschlagsliste 2(ver.di-GEW-GdP) (dbb beamtenbund und tarifunion)

Beamtinnen/Beamte1. Radtke, Burckhard 1. Schröder, Jürgen

2. Eisenach,Harry 2. Noske, Winfried

3. Göbel, Horst 3. Ahrens, Uwe

4. Menzel, Ina

5. Soboll, Manfred

6. Hartwig, Lars

7. Kuckero, Hajo,

8. Vogel-Krawczyk, Karen

Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer1. Hülsmeier, Doris 1. Baryga, Ingrid

2. Tebje, Ingo 2. Kasper, Gabriele

3. Coenraats, Saskia

4. Krause, Bernd

5. Burger, Jürgen

6. Sonnemann, Jutta

7. Will, Nicoletta

8. Meyer, Marion

9. Purschke, Irene

10. Mues, Kai

11. Laubstein, Hannelore

12. Matthes-Lippert, Rosemarie

Jürgen Schröder Winfried Noske Uwe Ahrens Ingrid Baryga Gabriele Kasper

Ein besonderer Dank an die-ser Stelle gilt auch dem Wahl-kampfl eiter Kurt Scherff vom dbb Landesvorstand. Er investierte viel Zeit und Mühe in diese Auf-gabe, hatte aber leider zum Teil nicht das Feedbeck, das er sich gewünscht hätte. Dies ist in vier Jahren durchaus noch verbesse-rungswürdig.

Die Personalratswahlen sind für den dbb durchaus positiv verlaufen.

Für die neu gewählten PR-Mitglieder sowie Frauenbeauf-tragten sind vom dbb landesbund bremen drei Seminare für PR-Grundschulungen im Mai und Juni eingerichtet worden.

Page 2: dbb report - komba Bremen · Potsdam ganz deutlich zu spüren.“ Auch zahlreiche Beamtinnen und Beamte hatten sich in ihrer Freizeit bundesweit an Demonstrationen beteiligt. Das

Seite 2 dbb report

In einem nächtlichen Verhand-lungsmarathon vom 30. auf den 31. März 2012 haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaften in der dritten Runde in Potsdam auf einen Tarif-kompromiss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen geeinigt. Zwischen-zeitlich hatte die Lösung mehrfach „auf der Kippe“ gestanden. Dass es letztlich doch zum Abschluss gekommen ist, bezeichnete dbb Verhandlungsführer Frank Stöhr als „Sieg der Vernunft und Gewinn für den öffentlichen Dienst“. Das Ergebnis: Einkommenssteigerungen von insgesamt 6,4 Prozent bei einer Laufzeit von 24 Monaten.

„Mit diesem Tarifabschluss ist ein echter Interessenausgleich gelun-gen, der den berechtigten Forderun-gen der Kolleginnen und Kollegen ebenso Rechnung trägt wie der schwierigen Finanzlage vor allem der Kommunen“, so Stöhr. „Die rund zwei Millionen Beschäftigten im öffentli-chen Dienst von Bund und Kommu-nen halten damit den Anschluss an die allgemeine Lohnentwicklung. Al-les andere wäre nicht nur ungerecht und unsozial gewesen, sondern mit Blick auf die Zukunft des öffentlichen Dienstes auch vollkommen unvertret-bar.“ Schließlich sorge der öffentliche Dienst tagtäglich für ein starkes

Land, in dem Gesundheit, Bildung und Sicherheit keine Luxusgüter seien. „Dafür sind faire Löhne nur angemessen“, sagte Stöhr. Zudem berücksichtige die Tarifeinigung auch die demographische Herausforde-rung. Stöhr: „Angesichts von mehr als 700 000 Beschäftigten, die in den nächsten Jahren altersbedingt aus dem öffentlichen Dienst ausschei-den, sind die deutlich verbesserten Einkommens- und Übernahmerege-lungen für die Auszubildenden ein wichtiger Katalysator für die Nach-wuchsgewinnung.“

Stöhr forderte, das Tarifergeb-niszeit- und inhaltsgleich auf die

Einkommensrunde 2012

rund 360 000 Beamtinnen und Be-amten des Bundes zu übertragen: „Erst mit der Gleichbehandlung der Beamtinnen und Beamten kommt diese Einkommensrunde zu einem gerechten Abschluss“, machte Stöhr deutlich. Besonders dankte Stöhr den Mitgliedern, die mit Warn streiks, Demos und Aktionen über Wochen Druck aufgebaut hatten: „Die Arbeit-geber haben uns ja vorgeworfen, zu massiv in die Streiks eingestiegen zu sein. Dass es nun aber doch noch geklappt hat, hat ganz sicher mit der hohen Aktionsbereitschaft der Kolleginnen und Kollegen während der letzten zwei Wochen zu tun. Der

Rückenwind unserer Aktionen war in Potsdam ganz deutlich zu spüren.“ Auch zahlreiche Beamtinnen und Beamte hatten sich in ihrer Freizeit bundesweit an Demonstrationen beteiligt.

Das Tarifergebnis im Detail

Lineare Erhöhung

Der gefundene Tarifkompromiss erbringt eine lineare Einkommens-verbesserung von 6,3 Prozent. Tabel-lenwirksam werden ab August 2013 sogar 6,42 Prozent. Die Erhöhung ist wie folgt gestaffelt: 3,5 Prozent ab dem 1. März 2012, 1,4 Prozent ab dem 1. Januar 2013 und weitere 1,4 Prozent ab dem 1. August 2013.

Auszubildende

Die Ausbildung- und Praktikan-tenentgelte erhöhen sich ab 1. März 2012 um 50 Euro und ab 1. August 2013 um 40 Euro.

Die Auszubildenden erhalten - bei entsprechender Bewährung - eine bedarfsgebundene Übernahmega-rantie.

Flughäfen

Beschäftigte an Flughäfen erhal-ten für das Jahr 2012 eine einmalige Sonderzahlung.

Diese beträgt an Flughäfen mit weniger als fünf Millionen Passa-gieren im Jahr 2011 200 Euro und an Flughäfen mit mindestens fünf Millionen Passagieren im Jahr 2011 600 Euro. Die Auszahlung erfolgt mit dem Septembergehalt 2012. Bei unterjähriger Beschäftigung im Jahr 2012 wird für jeden Kalendermonat mit Anspruch auf Entgelt ein Zwölf-tel der einmaligen Sonderzahlung gezahlt.

Urlaubsregelung

Nach dem jüngsten Urteil des Bundesarbeitsgerichts haben die

Zustimmung: Nach dem Verhandlungsmarathon gab die dbbBundestarifkommission grünes Licht für die Einigung.

Page 3: dbb report - komba Bremen · Potsdam ganz deutlich zu spüren.“ Auch zahlreiche Beamtinnen und Beamte hatten sich in ihrer Freizeit bundesweit an Demonstrationen beteiligt. Das

dbb report Seite 3

Arbeitgeber Verhandlungsbedarf bezüglich der Urlaubsregelungen geltend gemacht. Die Gewerk-schaften haben sich mit Bund und Kommunen darauf geeinigt, dass für Beschäftigte, die bis spätestens 31. Dezember 2012 das 40. Lebensjahr vollendet haben, ein Besitzstand bei der Anzahl der Urlaubstage gilt. An-sonsten gilt künftig folgende Rege-lung: 27 Urlaubstage für Azubis und Praktikanten, 29 Tage für alle bis zur Vollendung des 55. Lebensjahrs und ab Vollendung des 55. Lebensjahrs

30 Tage (bei einer Fünftagewoche).

Außerdem erhalten Azubis in der Pfl ege, die im Schichtdienst arbeiten, ab dem zweiten Ausbildungsjahr einen Tag Zusatzurlaub.

Pauschalzahlungen für die Jahre 2012 und 2013

Der Tarifvertrag Pauschalzahlung 2011 wird für das Jahr 2012 mit der Maßgabe verlängert, dass die

einmalige Pauschalzahlung 300 Euro beträgt. Für das Jahr 2013 wird der TV-Pauschalzahlung 2012 verlängert, wenn bis spätestens 1. Januar 2013 keine Entgeltordnung in Kraft tritt. Dieser Tarifvertrag wurde erstmals im Jahr 2010 wegen des Nichtvorhandenseins einer Entgelt-ordnung vereinbart.

Die neuen Entgelttabellen sowie der vollständige Text zur Tarifeini-gung stehen unter www.dbb.de

Der dbb bremen hat mehrfach in dieser Zeitung - zuletzt in Ausgabe 1/2012 - auf die laufenden höchst-richterlichen Verfahren in der Frage der amtsangemessenen Alimentati-on hingewiesen. Zu einer dem Amt angemessenen Alimentation als Teil der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums ist der Dienst-herr nach Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz verpfl ichtet und muss den Beamten und seiner Familie nach dessen

Amtsangemessene Alimentation:

Wiederholungsantrag zwingend notwendig!Dienstrang, nach der mit dem Amt verbundenen Verantwortung und der Inanspruchnahme des Amts-inhabers sowie entsprechend den allgemeinen wirtschaftlichen und fi nanziellen Verhältnissen und dem allgemeinen Lebensstandard einen angemessenen Lebensunterhalt gewähren. Wir haben an dieser Stelle wiederholt darauf hingewiesen, dass zur Wahrung der Rechte der Beam-tinnen und Beamten entsprechende

Anträge an Performa Nord notwendig sind, und dass im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesver-fassungsgerichts dieser Antrag in jedem Haushaltsjahr erneut gestellt werden muss. Wir drucken die aktu-alisierte Fassung des Antrages auf der nächsten Seite ab und raten allen Betroffenen, diesen Antrag, sofern noch nicht geschehen, nunmehr zu stellen.

Der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen wird beim diesjährigen Ge-werkschaftstag von dbb beamtenbund und tarifunion vom 11. bis 14. Novem-ber 2012 in Berlin nicht für eine dritte Amtszeit kandidieren. Dies teilte der 64-Jährige, der seit November 2003 an der Spitze des gewerkschaftlichen Dachverbandes steht, in Berlin mit.

„Nach 17 arbeitsintensiven und äußerst spannenden Jahren in der Bundesleitung des dbb - davon fast neun Jahre als Vorsitzender - möchte

dbb Bundesvorsitzender Peter Heesen kandidiert nicht für dritte Amtszeit

ich mich in einem neuen Lebensab-schnitt anderen Herausforderungen widmen", sagte Heesen. „Ich bin allen Menschen, innerhalb und außerhalb des dbb dankbar, die mich auf diesem Weg begleitet und unterstützt haben und die daran mitgewirkt haben, den dbb fi t zu machen für die Zukunft“.

Unter Heesens Bundesvorsitz bau-te der dbb seine Spitzenposition als gewerkschaftlicher Dachverband für den öffentlichen Dienst in Deutschland aus und gilt heute mit 1,26 Millionen Mitgliedern als die große deutsche Interessenvertretung für Beamte und Tarifbeschäftigte. In Sachen Beamten-politik machte der in Krefeld geborene Gymnasiallehrer mit viel diskutierten Modernisierungskonzepten wie dem Eckpunktepapier „Neue Wege im öf-fentlichen Dienst“ den Dachverband zum anerkannten Reformpartner auf höchster Ebene in Politik, Verwaltung und Gesellschaft. Im Tarifgeschehen

erlangte der dbb in den zwei Amtszeiten Heesens zunehmend Bedeutung und ist mittlerweile als gleichberechtigter Verhandlungspartner an zahlreichen Tariftischen des öffentlichen Dienstes und privaten Dienstleistungssektors vertreten.

Heesen hat den dbb in seiner Amtszeit politisch deutlich breiter aufgestellt und profi lierte Positionen beispielsweise zu den Konsequenzen des demographischen Wandels, zur Altschuldentilgung der öffentlichen Hand oder zur Sicherung der Sozial-systeme erarbeitet.

Über die Nachfolge wird auf dem Gewerkschaftstag 2012 im November entschieden. Über mögliche Nachfol-geregelungen wird zur Zeit treffl ich spekuliert. Entscheidungen hierzu sind aber dem landesbund bremen noch nicht bekannt.

Page 4: dbb report - komba Bremen · Potsdam ganz deutlich zu spüren.“ Auch zahlreiche Beamtinnen und Beamte hatten sich in ihrer Freizeit bundesweit an Demonstrationen beteiligt. Das

Seite 4 dbb report

……………………… ……………………… ………………………

…………………… Performa Nord Schillerstr. 1 28195 Bremen

.2012

Betreff: Amtsangemessene Alimentation im Haushaltsjahr 2012 Pers.Nr.

Sehr geehrte Damen und Herren, Beamte haben Anspruch darauf, dass ihre Besoldung entsprechend den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung regelmäßig angepasst wird. Dadurch soll dem Grundsatz der amtsangemessenen Ali-mentation Rechnung getragen werden, welcher dem Beamten die rechtliche und wirtschaftliche Un-abhängigkeit sichern und einen seinem Amt angemessenen Lebenskomfort ermöglichen soll. Seit dem Jahr 2003 wurden eine Vielzahl von Kürzungen im Bereich der Besoldung– so u.a. Strei-chung des Urlaubsgeldes, Kürzung bzw. Streichung der Sonderzahlung, Verkürzung der Bezugsdauer des sog. Kinderzuschlages, Einschnitte im Bereich der Beihilfe (Eigenbeteiligung) - vorgenommen. Ferner erfolgte in den Jahren 2005 bis 2007 keine lineare Anpassung der Bezüge, die Anpassung in den Jahren Jahr 2008 bis 2010 betrug insgesamt lediglich 7,26 % (Versorgungsempfänger 7,05 %). Parallel dazu beläuft sich die Inflationsrate in den Jahren 2003 bis 2011 auf insgesamt 14,5 %, so dass mir neben der betragsmäßigen Verringerung meiner Bezüge infolge der Kürzungen noch ein er-heblicher Kaufkraftverlust entstanden ist. Der Anpassung der Bezüge in 2011 i. H. v. 1,5 % steht eine Inflationsrate von 2,3 % gegenüber. Hinsichtlich der Besoldungsanpassung 2012 von durchschnittlich 2,5 % ist nach derzeitigem Stand von einer Inflationsrate in gleicher Höhe auszugehen. Diese Faktoren führen dazu, das Niveau meines verfügbaren Einkommens derart abzusenken, dass die Wahrung eines meinem Amt angemessenen Lebensstandards nicht mehr möglich ist. Meine der-zeitige Besoldung / Versorgung verletzt daher meine Ansprüche aus Art. 33 Abs. 5 GG gegenüber meinem Dienstherrn. Ich beantrage daher,

mir eine den Vorgaben des Art. 33 Abs. 5 GG genügende Besoldung/Versorgung zu gewäh-ren. Nach der Entscheidung des BVerwG vom 20.03.2008 (u. a. 2 C 49.07) kann dies durch Erhöhung der Besoldung; Wegfall des Eigenbehalts bei der Beihilfe oder Zahlung eines Ur-laubsgeldes und / oder der –ungekürzten- Sonderzahlung erfolgen.

Im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des VG Arnsberg vom 27.12.2007 an das BVerfG (2 K 3224/04 u.a.) sowie die seitens des dbb beamtenbundes und tarifunion geführten Musterverfahren (u. a VG Braunschweig 9.09.2008 Az. 7 A 357/05 Vorlagebeschluss BVerG, VG München Az. M 21 K 08.3729, VG Berlin Az. 26 a 141/08) wird gebeten, diesen Antrag bis zum Abschluss der vorbenannten Verfah-ren nicht zu bescheiden, sondern das Verfahren unter Verzicht auf die Einrede der Verjährung und Verwirkung ruhend zu stellen. Mit freundlichen Grüßen

Page 5: dbb report - komba Bremen · Potsdam ganz deutlich zu spüren.“ Auch zahlreiche Beamtinnen und Beamte hatten sich in ihrer Freizeit bundesweit an Demonstrationen beteiligt. Das

dbb report Seite 5

Besoldungstabelle

www.dbb.de

Für Beamtinnen und Beamte des Landes BremenGültig ab 1. April 2012 / 1. Oktober 2012

Herausgegeben von der Bundesleitung desdbb beamtenbund und tarifunionFriedrichstraße 169/170, 10117 BerlinTelefon 030.408140E-Mail: [email protected]: www.dbb.de

© Geschäftsbereich Besoldung und Versorgung

Exklusiv für den öffentlichen Sektor: Bis zum 6-Fachen Ihrer Nettobezüge

Abruf-

Dispokredit1)7,99%p. a.

+ 30,– Euro Startgut-haben über das

Jetzt informieren: Bei Ihrem BBBank-Berater für den öffentlichen Dienst, unter www.bezuegekonto.de oder Tel. 0 180/40 60 105 (20 Ct./Anruf a. d. dt. Festnetz, max. 60 Ct./Anruf aus Mobilfunknetzen)

1) Voraussetzung: Bezügekonto (ohne Mindesteingang), entsprechende Bonität, anf. effekt. Jahreszins 8,23 %, Konditionen freibleibend (Stand: November 2009)

© Geschäftsbereich Besoldung und Versorgung

Besoldungsordnung B Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro) Gültig ab 1. Oktober 2012

BesGr. B 1 B 2 B 3 B 4 B 5 B 6 B 7 B 8 B 9 B 10 B 11

5.490,39 6.380,77 6.757,72 7.152,52 7.605,46 8.033,20 8.449,27 8.882,92 9.421,37 11.093,46 11.524,40

Besoldungsordnung C Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro) Gültig ab 1. Oktober 2012

BesGr. Stufe

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

C 1 3.024,89 3.129,76 3.234,59 3.339,43 3.444,30 3.549,14 3.653,98 3.758,82 3.863,66 3.968,51 4.073,35 4.178,20 4.283,06 4.387,91

C 2 3.031,44 3.198,53 3.365,62 3.532,73 3.699,81 3.866,90 4.034,00 4.201,08 4.368,16 4.535,27 4.702,34 4.869,43 5.036,52 5.203,62 5.370,71

C 3 3.344,22 3.523,41 3.712,62 3.901,82 4.091,01 4.280,21 4.469,40 4.658,58 4.847,78 5.036,97 5.226,16 5.415,37 5.604,54 5.793,75 5.982,93

C 4 4.224,92 4.415,11 4.605,29 4.795,48 4.985,67 5.175,85 5.366,07 5.556,22 5.746,41 5.936,60 6.126,80 6.316,97 6.507,16 6.697,34 6.887,53

Besoldungsordnung A Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro) Gültig ab 1. April 2012 für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 11 Gültig ab 1. Oktober 2012 für die Besoldungsgruppen A 12 bis A16

BesGr.

Stufe

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

2-Jahres-Rhythmus 3-Jahres-Rhythmus 4-Jahres-Rhythmus

A 3 1.742,65 1.784,69 1.826,71 1.868,75 1.910,80 1.952,85 1.994,89

A 4 1.781,35 1.830,86 1.880,32 1.929,84 1.979,33 2.028,82 2.078,29

A 5 1.795,43 1.858,80 1.908,05 1.957,27 2.006,52 2.055,75 2.105,00 2.154,25

A 6 1.837,04 1.891,10 1.945,16 1.999,23 2.053,29 2.107,37 2.161,43 2.215,50 2.269,55

A 7 1.916,07 1.964,67 2.032,69 2.100,72 2.168,76 2.236,78 2.304,83 2.353,39 2.401,99 2.450,60

A 8 2.033,70 2.091,82 2.178,99 2.266,19 2.353,35 2.440,57 2.498,68 2.556,79 2.614,93 2.673,04

A 9 2.164,21 2.221,39 2.314,44 2.407,49 2.500,54 2.593,59 2.657,54 2.721,54 2.785,49 2.849,46

A 10 2.328,95 2.408,43 2.527,62 2.646,86 2.766,08 2.885,30 2.964,77 3.044,25 3.123,72 3.203,19

A 11 2.678,78 2.800,93 2.923,09 3.045,25 3.167,41 3.248,84 3.330,28 3.411,73 3.493,17 3.574,61

A 12 2.878,00 3.023,64 3.169,28 3.314,92 3.460,55 3.557,64 3.654,74 3.751,83 3.848,93 3.946,01

A 12a 2.905,37 3.071,56 3.237,74 3.403,93 3.570,12 3.680,93 3.791,69 3.902,48 4.013,26 4.124,06

A 13 3.234,59 3.391,86 3.549,14 3.706,40 3.863,66 3.968,51 4.073,35 4.178,20 4.283,06 4.387,91

A 14 3.364,87 3.568,85 3.772,78 3.976,72 4.180,64 4.316,60 4.452,57 4.588,53 4.724,49 4.860,46

A 15 4.369,26 4.593,48 4.772,86 4.952,23 5.131,63 5.311,01 5.490,39

A 16 4.821,68 5.080,98 5.288,47 5.495,93 5.703,37 5.910,85 6.118,30

Page 6: dbb report - komba Bremen · Potsdam ganz deutlich zu spüren.“ Auch zahlreiche Beamtinnen und Beamte hatten sich in ihrer Freizeit bundesweit an Demonstrationen beteiligt. Das

Seite 6 dbb report

Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten,je Stunde in Euro Gültig ab 1. April 2012 für die Besoldungsgruppe A 3 bis A 11

sowie für Anwärterinnen und Anwärter Gültig ab 1. Oktober 2012 für die übrigen Besoldungsgruppen

§ 4 Abs. 1 Nr. 1 EZulVan Sonntagen, gesetzlichen Wochenfeiertagen und an

für den 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage nicht auf einen Sonntag fallen

3,01

Amtszulagen (Monatsbeträge in Euro) Gültig ab 1. April 2012 für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 11 sowie für Anwärterinnen und Anwärter Gültig ab 1. Oktober 2012 für die übrigen Besoldungsgruppen

Dem Grunde nach geregelt in denBesoldungsordnungen ABesoldungsgruppe Fußnote Betrag in Euro

A 4 2 62,60

A 5 2 62,60

A 6 2 33,93

A 9 1 252,67

A 10 3, 4 25,56

A 11 1, 2 25,56A 12 3 25,56

7 146,76

A 12a 2 25,56

5 146,76

A 13 1, 9, 10 256,77

12 176,04

14 – kw – 158,47

15 79,02

A 14 2 176,04

A 15 1 117,38

4 176,046 293,35

7 – kw – 325,47

A 16 3 196,90

Wesentliche Stellenzulagen (Monatsbeträge in Euro) Gültig ab 1. April 2012 für die Besoldungsgruppe A 3 bis A 11

sowie für Anwärterinnen und Anwärter Gültig ab 1. Oktober 2012 für die übrigen Besoldungsgruppen

Dem Grunde nach geregelt in den

Betrag in EuroBesoldungsordnungen A und BVorbemerkungen

Nummern 6/7 Abs. 1 Polizei-/Feuerwehrzulage

Die Zulage beträgt nach einer Dienstzeit

von einem Jahr 63,69von zwei Jahren 127,38

Nummer 8

Zulage bei Justizvollzugsanstalten und psychiatrischen Krankenanstalten

95,53

Nummer 9 Abs. 1 Außenprüferzulage

Die Zulage beträgt für Beamtinnen und Beamte

der Laufbahngruppe 1 17,05der Laufbahngruppe 2 38,35

Nummer 12 Allgemeine Stellenzulage

Buchstabe a

Doppelbuchstabe aa 18,18

Doppelbuchstabe bb 71,10Buchstabe b 79,02

Mehrarbeitsvergütung Vergütung pro Stunde (in Euro) Gültig ab 1. April 2012 für die Besoldungsgruppe A 3 bis A 11

Gültig ab 1. Oktober 2012 für die übrigen Besoldungsgruppen

§ 4 Abs. 1 MVergV

Besoldungsgruppe A 3 bis A 4 11,06

Besoldungsgruppe A 5 bis A 8 13,05

Besoldungsgruppe A 9 bis A 12 17,92

Besoldungsgruppe A 13 bis A 16 24,71

§ 4 Abs. 3 MVergV

Nummer 1 16,67

Nummer 2 20,66

Nummer 3 24,53

Nummern 4 und 5 28,66

Besoldungsordnung W Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro) Gültig ab 1. Oktober 2012

BesGr. W 1 W 2 W 3

3.816,31 4.354,02 5.278,75

Anwärtergrundbetrag (Monatsbeträge in Euro) Gültig ab 1. April 2012

Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Grundbetrag

A 5 bis A 8 949,46

A 9 bis A 11 1.001,79

A 12 1.137,26

A 13 1.168,07

A 13 + Zulage (Nummer 12 Buchst. b der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B) oder R 1 1.201,92

Jährliche Sonderzahlung (Auszahlung mit den Dezembergebühren) (Beträge in Euro)

bis zur BesGr. A 8 840,00

BesGr. A 9 bis A 11 710,00

Beamte mit erstmaligen Ansprüchen nach dem 31.12.2005:

3 Jahre keine Sonderzahlung

Familienzuschlag (Monatsbeträge in Euro) Gültig ab 1. April 2012 für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 11

sowie für Anwärterinnen und Anwärter Gültig ab 1. Oktober 2012 für die übrigen Besoldungsgruppen

Stufe 1 Stufe 2

(§ 40 Abs. 1 BBesG)

(§ 40 Abs. 2 BBesG)

Besoldungsgruppen A 3 bis A 8 111,24 211,14

übrige Besoldungsgruppen 116,82 216,72

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag

für das zweite zu berücksichtigende Kind um 99,90

für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 311,26

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 3 bis A 5

Der Familienzuschlag

der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind

in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 um je 5,11

ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind

in der Besoldungsgruppe A 3 um je 25,56

in der Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45

in der Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34

Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer

zusätzlich gewährt.

Page 7: dbb report - komba Bremen · Potsdam ganz deutlich zu spüren.“ Auch zahlreiche Beamtinnen und Beamte hatten sich in ihrer Freizeit bundesweit an Demonstrationen beteiligt. Das

dbb report Seite 7

Der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen hat am 9. Januar 2012 in Köln umfassende Reformen im öf-fentlichen Dienst gefordert. Dabei gehe es sowohl um die Entgelte als auch um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, sagte Heesen in seiner Eröffnungsrede zur 53. dbb Jahrestagung, die sich mit dem demografi -schen Wandel beschäftigt. Konkret nannte der dbb Chef höhere Einstiegsgehälter, bessere Aufstiegschancen sowie eine interne Fachhochschulausbildung, um den Nachwuchs frühzeitig an den Staat zu binden. Zudem sei es erforderlich, dass der teilweise „immer noch vor-handene Muff in Amtsstuben zugunsten eines moder-nen, für junge Menschen attraktiven Arbeitsumfeldes beseitigt wird“.

Nachlese zur 53. dbb Jahrestagung in Köln

dbb Chef fordert Reformen im öffentlichenDienst

dbb Bundesvorsitzender Peter Heesen

Bundeskanzlerin Angela Merkel

Die dbb bremen Vertreter auf der Jahrestagung(v.l. Geschäftsführer Rybka, Landesvorsitzender

Schröder, Schatzmeister Noske)

Die Bundeskanzlerin Angela Merkel skizzierte dabei die Herausforderungen durch den demographischen Wandel, insbesondere für den öffentlichen Dienst. „Wir werden weniger, vielfältiger und im Durchschnitt älter", so Merkel. In dieser veränderten Lebenswelt würden sich auch „die Erwartungen der Bürger an und die Arbeit im öffentlichen Dienst massiv verändern".

In weiteren Redebeiträgen gingen der NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjahn, Innenminister Hans-Peter Friedrich und der Vorstandvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit Frank-Jürgen Weise auf das Leitthema ein. In einer Podiumsdiskussion erörterten Vertreter von Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften die Möglichkeiten, wie die Folgen des demographischen Wandels begegnet werden können.

Impressum Herausgeber Der dbb / report Telefon 0421 - 70 00 43Redaktion: wird von dbb-beamtenbund und tarifunion, Telefax 0421 - 70 28 26D. Rybka landesbund bremen, herausgegeben. E-Mail: [email protected] Internet: www.bremen.dbb.deRembertistr. 28 D-28203 Bremen

Die veröffentlichten Artikel decken sich nicht notwendigerweise mit den Ansichten des dbb-landesbund und tarifunion, landesbund bremen. Offi zielle Verlautbarungen des dbb bremen, sind als solche gekennzeichnet. ISSN: 1867-8254.

Page 8: dbb report - komba Bremen · Potsdam ganz deutlich zu spüren.“ Auch zahlreiche Beamtinnen und Beamte hatten sich in ihrer Freizeit bundesweit an Demonstrationen beteiligt. Das

Seite 8 dbb report

…für einen großen guten Zwecke – unter diesem Motto spenden seit November 2002 inzwischen mehr als 4.000 Angehörige des bremischen öffentlichen Dienstes monatlich die Nachkommabeträge ihrer Gehalts- bzw. Vergütungsabrechnungen. In der „Aktion Rest-Cent“ laufen so übers Jahr stattliche Beträge auf, mit denen Projekte gegen Armut und Umweltzerstörung in Entwick-lungs- und Transformationsländern gefördert werden.

Kollege Winfried Noske vertritt den dbb beamtenbund und tarifunion in dem Vergabeausschuss, der jüngst für das Jahr 2011 das Ergebnis von 23.470,47 Euro Spenden zur Kennt-nis nehmen konnte. Mit diesen Rest-Cents wurden zu gleichen Teilen (je 7.823,49 ) die Projekte „Endlich Schule!“ (Bau einer Grundschule in Komanfara/Mali), „For fair education“ (Kinder- und Erwachsenenbildung in Burkino Faso) und „Kindergarten in Diani“ (Kindergartenbesuch in einem stabilen sozialen Umfeld in Diani/Kenia bei gleichzeitigem Unterricht in der englischen Sprache) gefördert.

Ab sofort stehen jüngeren Ange-stellten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen pro Jahr bis zu vier Tage mehr Urlaub zu. Das Bun-desarbeitsgericht in Erfurt erklärte am 20. März 2012 die altersabhän-gige Staffelung der Urlaubsdauer im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) für unwirksam (9 AZR 529110). Damit haben alle Beschäf-tigten Anspruch auf 30 Tage Urlaub im Jahr.

„Die dbb tarifunion begrüßt diese Entscheidung für eine altersunab-hängige und damit diskriminierungs-freie Urlaubsdauer für alle Beschäf-tigten des Öffentlichen Dienstes“, sagte Frank Stöhr, 1. Vorsitzender der dbb tarifunion und dbb Vize. „Wir sehen uns damit im Prozess der

Bundesarbeitsgericht kippt altersabhängige Staffelung von Urlaubstagen

2003 begonnenen Neugestaltung des Tarifrechts im Öffentlichen Dienst bestätigt. Ziel dieses Prozesses war und ist auch, Diskriminierungstat-bestände wegen Alters abzubauen. Und wer die Arbeitsverdichtung auf-grund des massiven Personalabbaus im Öffentlichen Dienst kennt, weiß auch, dass hier kein Sahnehäubchen vergeben wurde. Wir werden unsere Mitglieder dazu auffordern, die Mehr-Urlaubstage geltend zu machen“.

Bisher bekommen Beschäftigte laut TVÖD bis zum 30. Lebensjahr 26 Tage Urlaub, bis 40 Jahre wer-den 29 Urlaubstage gewährt, ab 40 Jahren gibt es 30 Tage. Die obersten deutschen Arbeitsrichter sahen darin einen Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Diese

Staffelung nach dem Alter benach-teilige jüngere Arbeitnehmer, begrün-dete der neunte Senat. „Die tarifl iche Urlaubsstaffelung verfolgt nicht das legitime Ziel, einem gesteigerten Er-holungsbedürfnis älteren Menschen Rechnung zu tragen“, erklärte das Gericht. Auch lasse sich kaum ein gesteigertes Erholungsbedürfnis von Beschäftigten bereits ab 30 bezie-hungsweise 40 Jahren begründen. Geklagt hatte eine Mitarbeiterin des Landkreises Bamim (Brandenburg). Die im Oktober 1971 geborene Frau verlangte für die Jahre 2008 und 2009 jeweils einen weiteren Urlaubs-tag. Während das Landesarbeitsge-richt ihre Klage abgewiesen hatte, stellte das Bundesarbeitsgericht jetzt wieder das Urteil aus der ersten Instanz her.

Das Kleine hinter’m Komma… Die Spendengelder fließen be-

wusst in arme Länder; die „Aktion Rest-Cent“ will damit einen beschei-denen Beitrag zur Stärkung der Verantwortung in einer globalisierten Welt leisten. Unterstützt werden Entwicklungshilfeprojekte in armen Ländern, die einen Bezug zu Bremen und hiesigen Unterstützungsperso-nen haben. Sichergestellt ist, dass jeder einzelne Cent ohne jeden Abzug bei den einzelnen Projekten ankommt. Die Projekte berichten regelmäßig über die Verwendung der zugefl ossenen Fördermittel; Einzel-heiten hierzu sind auf der Website des Gesamtpersonalrats abrufbar.

Leider ist die Zahl der teilnehmen-den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes derzeit rückläufi g. Weil aber kaum einmal jemand seine erklärte Spendenbereitschaft widerruft, liegt der Rückgang eindeutig an der aktuellen Verrentung vieler Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmer, die als Rentner – im Gegensatz zu den Pensionären – aus der Zuständigkeit von Performa Nord, das den Spen-denabzug technisch vornimmt, her-

ausfallen. Es ist deshalb um so wich-tiger, weiterhin die Werbetrommel für die Aktion Rest-Cent zu rühren, und dabei ist nichts so effektiv wie die Mundpropaganda. Deshalb lautet der Slogan der Rest-Cent Aktion: Wir sind dabei – bitte weitersagen!

Eine Teilnahmeerklärung erhalten Sie im Internet unter www.gpr.bremen.de/restcent und im MIP unter www.mip.intra (Selfservices/Formu-larcenter). Wir schicken Sie Ihnen aber auf Anforderung auch gern zu (Tel. 0421/700043 oder E-Mail: [email protected]). Die Spende beträgt maximal 99 Cent im Monat.

Page 9: dbb report - komba Bremen · Potsdam ganz deutlich zu spüren.“ Auch zahlreiche Beamtinnen und Beamte hatten sich in ihrer Freizeit bundesweit an Demonstrationen beteiligt. Das

dbb report Seite 9

Seit Mitte letzten Jahres schwelt ein Konfl ikt bei der Verkehrsgesell-schaft Bremerhaven AG sowie der Hanse Bus GmbH zwischen der dortigen Geschäftsleitung und der komba gewerkschaft hinsichtlich der Zahlungen von sozialen Komponen-ten zu den Gehältern.

Die Geschäftsführung hat mit der Gewerkschaft ver.di Zusatzleistun-gen vereinbart, die aber nur für Mit-glieder dieser Gewerkschaft gelten. Für die Kolleginnen und Kollegen der komba gewerkschaft im dbb ist es unerträglich und unverständlich, dass nur diese Mitarbeiter eine Erholungsbeihilfe sowie einen Son-derzuschuss zur Altersversorgung erhalten. Dies auch insbesondere vor dem Hintergrund, dass bei den notwendigen Restrukturierungsmaß-nahmen alle Beschäftigten der Ver-kehrsgesellschaft Bremerhaven AG sowie der Hanse Bus GmbH, ihren Beitrag geleistet und auf große Teile des Entgelts verzichtet haben. Die Reduzierung von Zulagen und Son-derzahlungen, die Minderung von Ur-laubsansprüchen, eine Neuregelung der entgeltpfl ichtigen Pausenzeiten sowie Produktivitätssteigerungen im Fahrdienst durch veränderte Lenkzeiten sind nur einige Sparmaß-nahmen, die die Arbeitgeberseite durchgesetzt hat. In den weiteren Jahren werden die Sparmaßnahmen sukzessive weitergeführt.

An dieser Verweigerungshaltung haben bisher alle Gespräche nichts geändert.

Die CDU-Fraktion in der Bremer-havener Stadtverordnetenversamm-lung hat daher zu diesem Thema einen Antrag in der Sitzung am 2. Februar 2012 gestellt. Vor dem Sitzungsort wurde diese Forderung durch dbb Mitglieder lautstark un-terstützt. Leider wurde der Antrag durch die Regierungsmehrheit un-

ter Hinweis auf die Tarifautonomie abgelehnt.

Die komba gewerkschaft fordert zu Recht die Sonderzahlung für alle Mit-arbeiter dieser Betriebe und gehört an den Verhandlungstisch. Letztlich bleibt zur Durchsetzung dieser For-derung nur ein Erzwingungsstreik, um endlich wieder Gerechtigkeit unter den Beschäftigten der Ver-kehrsgesellschaften Bremerhavens herzustellen.

Differenzierungsklausel ist aktuelles Thema bei der Verkehrsgesellschaft Bremerhaven

AG sowie der Hanse Bus GmbH

Der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen hat das Urteil des Ober-verwaltungsgerichts Münster vom 7. März 2012, mit dem das Streik-verbot für Beamte bestätigt wurde, ausdrücklich begrüßt. „Der dbb hat immer wieder darauf hingewiesen, dass die im Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes verankerten herge-brachten Grundsätze des Berufsbe-amtentums maßgebend sind.

Oberverwaltungsgericht Münster:

Streikverbot für Beamte bestätigtDiese Auffassung sehen wir durch

das Urteil bestätigt. Die bedeutende Rolle des Beamtentums als Garan-ten für einen funktionierenden Staat wurde durch das Gericht abermals deutlich gemacht", so Heesen.

In dem vom Oberverwaltungsge-richt Münster behandelten Fall ging es um eine beamtete Lehrerin, die an mehreren Warnstreiks teilgenom-

men hatte. Der Dienstherr, das Land NRW, hatte der Lehrerin daraufhin durch eine Disziplinarverfügung eine Geldbuße von 1 500 Euro auferlegt. Diese wurde aber durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 15. Dezember 2010 (31 K 3904/ 10.0) aufgehoben. Dagegen hat der Dienstherr beim Oberverwaltungsge-richt Münster mit dem vorliegenden Urteil (3d A 317/11.0) nun erfolgreich

Page 10: dbb report - komba Bremen · Potsdam ganz deutlich zu spüren.“ Auch zahlreiche Beamtinnen und Beamte hatten sich in ihrer Freizeit bundesweit an Demonstrationen beteiligt. Das

Seite 10 dbb report

Gute Ideen zur Verbesserung des öffentlichen Dienstes werden vom dbb mit dem jährlich vergebenen dbb Innovationspreis gewürdigt. Für die Auszeichnung kommen Ideen und Projekte in Frage, die Verwal-tungsmodernisierungen, Initiativen für mehr Bürgerfreundlichkeit, Vor-schläge für eine sparsame Ressour-cenverwendung, kluge Gesetze, faire Medienberichte oder vielverspre-chende Forschungsergebnisse zum öffentlichen Dienst beinhalten. Für Bewerbungen für den mit 50.000 Euro dotierten dbb Innovationspreis 2012 galt die Bewerbungsfrist zum 30. April 2012.

Bis dahin konnten sich Einzel-personen, Personengruppen sowie Institutionen innerhalb Deutschlands und des deutschsprachigen Raums noch beteiligen.

Unwissenheit und Neidkomplexe, sie sind es, die schon seit Urzeiten die Diskussion in Sachen unter-schiedlicher Altersversorgungssys-teme in Deutschland beherrschen. Zur Klarstellung nochmals diese Hin-weise: Bei der beamtenrechtlichen Versorgung handelt es sich um ein eigenständiges Alterssicherungssys-tem, das in seinen Grundlagen nicht mit der Rente aus der gesetzlichen

Berufung eingelegt.

Zur Begründung führte der Vor-sitzende des Disziplinarsenats aus, dass sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der Rechtsprechung des Eu-ropäischen Gerichtshofs für Men-schenrechte, auf die sich die Lehrerin berufen hatte, kein Streikverbot für deutsche Beamte ableiten lasse. Darüber hinaus habe die EMRK im deutschen Recht den Rang eines einfachen Bundesgesetzes, so dass sich deren Regelungen an dem hö-herrangigen Grundgesetz messen lassen müssten. Die in Artikel 11 der EMRK und in Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz geregelte Koalitions-freiheit werde durch die in Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz verankerten hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums eingeschränkt. Damit stehe Beamten in der Bundes-republik Deutschland, mit Blick auf deren Treuepfl icht gegenüber ihrem Dienstherrn und vor dem Hintergrund der Erhaltung der Funktionsfähigkeit staatlichen Handelns, ein Streikrecht nicht zu. Dieses Streikverbot gelte unabhängig davon, welche konkre-te Funktion der einzelne Beamte ausübe, denn allein der Status als Beamter sei entscheidend.

dbb Chef Peter Heesen sagte: „Das besondere Dienst- und Treue-verhältnis zwischen Beamten und Dienstherren, mit allen sich daraus ergebenden wechselseitigen Rech-ten und Pfl ichten, hat sich bewährt. Die Bestätigung durch das Gericht ist deshalb sehr zu begrüßen. Diese Entscheidung bringt Stabilität und Rechtssicherheit für die Beamten, die Dienstherren und unser gesam-tes Staatswesen."

Innovationspreis

Vergeben wird der dbb Innova-tionspreis von einer unabhängige Expertenjury. Im vergangenen Jahr wählte die Jury, zu der unter ande-ren die ehemaligen Bundesminister Hans-Dietrich Genscher, Rudolf Sei-ters und Otto Schily gehörten, unter 87 Einreichungen als Hauptpreis-träger die Feuerwehr- und Katastro-phenschutzschule Rheinland-Pfalz aus, die eine 3D-Simulationssoftware zur Ausbildung ehrenamtlicher Hel-fer im Katastrophenschutz entwi-ckelt hatte. Zwei zusätzliche Preise wurden für ein Slot-Management-System zur Minimierung von Ver-kehrsbehinderungen und für ein Online-Selbsteinschätzungsprojekt zur Berufsorientierung von Schulab-gängern vergeben.

Rente/Pensionen

Rentenversicherung (GRV) vergli-chen werden kann. Daran ändert sich auch nichts, dass beide Syste-me in der veröffentlichten Meinung permanent gleichgesetzt werden. Im Gegenteil: Die gesetzliche Rente

beruht auf den Grundsätzen des Soziaiversicherungsrechts. Der Versicherte (und sein Arbeitgeber) leisten Zahlungen, aus denen sich später die Rentenleistung berech-net und gezahlt wird. Dabei darf

Page 11: dbb report - komba Bremen · Potsdam ganz deutlich zu spüren.“ Auch zahlreiche Beamtinnen und Beamte hatten sich in ihrer Freizeit bundesweit an Demonstrationen beteiligt. Das

dbb report Seite 11

nicht außer Betracht bleiben, dass der Staat jährlich große Summen von (wohlgemerkt im Übrigen auch von den Beamten nicht zu knapp) aufgebrachten Steuermitteln aus dem Bundeshaushalt in die Ren-tenkasse überweist. Derzeit wird die Summe auf über 80 Milliarden Euro beziffert.

Die Frauen der dbb Landesfrauen-vertretung Bremen besichtigten, un-ter fachkundiger Leitung der Kultur-wissenschaftlerin Gundula Rentrop, das unter Denkmalschutz stehende prunkvolle „Haus des Reichs". Es wurde mitten in der Weltwirtschafts-krise (1928 bis 1931) im Auftrag des Unternehmens Nordwolle errichtet und ist auch heute noch ein wahres architektonisches Wunder. Vor 80 Jahren war der „Nordwolle Konzern" an der Contrescarpe Schauplatz einer der größten Finanzskandale der Weimarer Republik. Heute ist es der Dienstsitz der Senatorin für Finanzen. Schon in der schlichten detailreichen Gestaltung der Außen-fassade sind die Einfl üsse des Art Deco erkennbar. Das Foyer ist mit Antikmarmor und mit edlem Blatt-gold versehenen Deckenlampen der pure Luxus. Die Kaufmannsfamilie Lahusen wollte mit diesem Gebäude ein Denkmal in Form eines Verwal-tungspalastes errichten. Obwohl das Unternehmen Nordwolle kurz vor dem Konkurs stand, haben die drei Brüder der Familie Lahusen diesen Prachtbau bei den Architekten Her-mann und Eberhard Gildemeister in Auftrag gegeben. Rund 150 Millionen Reichsmark soll er gekostet haben. Über die Treppe aus Marmor, vorbei an beeindruckenden Skulpturen am goldglänzenden Treppengeländer, links und rechts vergoldete Tulpen-lampen und dem modernen Stuck unter der Decke gelangt die Gruppe der dbb Frauen in das erste Stock-werk. Hier setzt sich der Luxus weiter fort. Nichts wurde dem Zufall überlas-

sen, das ganze Haus ist künstlerisch durchgestylt. Nach einem Blick in den historischen Besprechungssaal mit wunderschönen Intarsienarbeiten, einem Abstecher in das Arbeits-zimmer der Finanzsenatorin und in einen kleineren Besprechungsraum mit Balkon, führt der Weg zum süd-lichen Treppenturm. Hier beeindruckt besonders das goldglänzende Trep-pengeländer aus Messing und die 20 Meter lange Art Deco Lampe. Über die schöne Treppe gelangt die Gruppe der Frauen in den Keller. Der historische Maschinenraum ist ein weiterer Höhepunkt der Führung, er ist mit viel Marmor gestylt wie der Maschinenraum eine Dampfers.

Ein repräsentativer Amtssitz für die Finanzsenatorin

Hinter einer schweren Eisentür kann der Luftschutzbunker angesehen werden, hier war sogar eine Gefäng-niszelle. Heute werden hier Akten der Finanzämter gelagert. Viel zu schnell vergingen die 2 Stunden.

Am Ende der Führung lud die dbb Landesfrauenvertretung alle Frauen zu einem Imbiss in der LaCantina in der 6. Etage ein. Noch ein Blick über das abendliche Bremen und alle wa-ren begeistert von den interessanten Stunden im „Haus des Reichs" und bedankten sich bei der Vorsitzenden der dbb Landesfrauenvertretung Gaby Kasper, die diese Führung organisiert hat.

Ein Vergleich beider Altersver-sorgungssysterne verbietet sich schließlich auch deshalb, weil mit Sozialrenten einerseits und Beam-tenpensionen andererseits unter-schiedliche Ziele verfolgt werden. Die gesetzliche Rente ist zu keinem Zeitpunkt als allumfassende Vor-sorge der Arbeitnehmer verstanden worden. Man denke nur an die nicht

zu vernachlässigenden Betriebsren-tenansprüche! Das Beamtenversor-gungssystem hat demgegenüber das Ziel, eine umfassende Aftersversor-gung für den Beamten und seine nächsten Familienangehörigen auch im Ruhestand so zu gewährleisten, dass er keine größeren Einbußen seines Lebensstandards hinnehmen muss.

Page 12: dbb report - komba Bremen · Potsdam ganz deutlich zu spüren.“ Auch zahlreiche Beamtinnen und Beamte hatten sich in ihrer Freizeit bundesweit an Demonstrationen beteiligt. Das

Seite 12 dbb report

Zum 1. Februar 2012 hat ein Wechsel in der Sachbearbeitung in der dbb-Geschäftsstelle statt-gefunden.

Kollegin Anke Godehus-Meyer hat uns zum 31. Januar 2012 nach fast 7-jähriger Tätigkeit verlassen. Auf der Sitzung des Landeshauptvorstandes am 16. Mai 2012 wurde sie vom stellvertretenden Landes-vorsitzenden Uwe Ahrens offi ziell verabschiedet.

Mitarbeiterwechsel in der dbb-Geschäftsstelle

Neu zum 1. Februar 2012 eingestellt wurde Kollegin Isolde Kühner.

Die Redaktion wünscht der neuen Kollegin ein er-folgreiches Wirken und ein gutes Gelingen.

anders als andere

Unser Verein auf Gegenseitigkeit –

besser als jede Bürger versicherung

Wir sind solidarisch, leistungsstark und

bieten auch im Alter bezahlbare Beiträge.

TESTSIEGER

Branchen:

• Private Krankenversicherungen• BausparkassenDetails unter www.debeka.de/kundenmonitor

Kundenmonitor®Deutschland 20 11

Kundenzufriedenheit

Krankenversicherungsverein a. G.

Größte Selbsthilfeeinrichtung

des öff entlichen Dienstes

auf dem Gebiet der Kranken-

versicherung

Landesgeschäftsstelle Bremen

Ostertorstraße 36

28195 Bremen

Telefon (04 21) 3 65 03 - 0

www.debeka.de

Page 13: dbb report - komba Bremen · Potsdam ganz deutlich zu spüren.“ Auch zahlreiche Beamtinnen und Beamte hatten sich in ihrer Freizeit bundesweit an Demonstrationen beteiligt. Das

dbb report Seite 13

Der Rechtsschutz ist ein Service-angebot des dbb für die Mitglieder in den Fachverbänden. Zur Information drucken wir an dieser Stelle daher die Rechtsschutzordnung ab.

Rechtsschutzordnung für den dbb beamtenbund und tarifunion, landes-bund bremen

§ 1Geltungsbereich

Diese Rechtsschutzordnung gilt für den dbb beamtenbund und tarifunion, landesbund bremen e.V. Die Mitglieder des dbb Bremen im Sinne des § 4 der Satzung können nach Maßgabe dieser Rechtsschutzordnung eigene Rechts-

schutzordnungen erlassen.

§ 2Begriff des Rechtsschutzes

(1) Rechtsschutz im Sinne dieser Rechtsschutzordnung ist die Rechtsbe-ratung und der Verfahrensrechtschutz.

(2) Rechtsberatung beinhaltet die schriftliche oder mündliche Erteilung oder Vermittlung eines Rates oder ei-ner Auskunft oder die Erstellung eines Rechtsgutachtens nach Wahl des dbb bremen.

(3) Verfahrensrechtsschutz bein-haltet die rechtliche Vertretung des Einzelmitglieds in einem gerichtlichen Verfahren und die diesem Verfahren vorausgehenden Tätigkeiten.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 14. Februar 2012 die Besoldung von Professoren im Land Hessen für verfassungswid-rig erklärt. Der dbb Bundesvorsitzen-de Peter Heesen forderte daraufhin in Berlin den Bund und die Länder auf, die entsprechenden Besol-dungsregelungen zu korrigieren: „Wir brauchen dringend die Anhebung der Grundbesoldung für Professorinnen und Professoren, zumindest auf das Niveau der C-Besoldung vor der Reform 2005."

Die Entscheidung des Bundesver-fassungsgerichts mache deutlich, so Heesen, dass die Bezahlstrukturen im öffentlichen Dienst in den letzten Jahren erheblich gelitten hätten. „Die verfassungsrechtlichen Vorgaben für eine amtsangemessene Alimentation werden nicht mehr erfüllt. Alimenta-tion heißt nämlich nicht Bezahlung nach Gutsherrenart, sondern bedeu-tet, dass Inhaber öffentlicher Ämter

Urteil des Bundesverfassungsgerichts:

Professorenbesoldung in Hessen widerspricht Verfassung

dbb fordert Bund und Länder zur Korrektur auf

nach Verantwortung und Leistung zu bezahlen sind. Die Entscheidung von Karlsruhe ist eine Klatsche für die 2005 vorgenommene Reform der Hochschulbesoldung, die eigentlich zum Ziel hatte, den Hochschulbereich für qualifi zierten wissenschaftlichen Nachwuchs attraktiver zu machen. Das Gegenteil ist passiert.“

Ruhegehaltsberechnungen für Beamtinnen und Beamte

Ab Januar 2012 haben wir in der Geschäftsstelle des dbb im Zusammenwirken mit der Debeka Versicherung für die beamteten Mit-glieder der dbb Fachgewerkschaften Ruhegehaltsberechnungen zunächst

probeweise im ersten Halbjahr 2012 angeboten. Da die Resonanz sehr er-freulich war wollen wir, wenn weiter-hin Interesse besteht, auch darüber hinaus dies fortführen. Die Termine werden wir bei Bedarf festlegen.

Wir bitten um vorherige Anmel-dung unter

Tel.: 0421 700043 bzw.E-Mail: [email protected]

§ 3Umfang des Rechtsschutzes

(1) Verfahrensrechtsschutz wird durch das dbb Dienstleistungszentrum Nord gewährt.

(2) a. Rechtsschutz wird nur für solche Fälle gewährt, die im Zusam-menhang mit der derzeitigen oder früheren beruflichen oder gewerk-schaftlichen Tätigkeit eines Mitgliedes im öffentlichen Dienst oder im privaten Dienstleitungssektor stehen. Dazu zählt auch die Tätigkeit als Mitglied eines Personal- oder Betriebsrates oder einer Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie die Tätigkeit als Vertrauensmann/Vertrauensfrau für Schwerbehinderte.

b. Rechtsschutz wird auch gewährt bei Unfällen auf dem Weg unmittelbar

Rechtsschutz des dbb

Page 14: dbb report - komba Bremen · Potsdam ganz deutlich zu spüren.“ Auch zahlreiche Beamtinnen und Beamte hatten sich in ihrer Freizeit bundesweit an Demonstrationen beteiligt. Das

Seite 14 dbb report

zur und von der Arbeitsstelle.(3) Außergerichtliche Rechtsbera-

tung nach § 2 Nr. 2 soll regelmäßig erteilt werden, es sei denn, der Gegen-stand der Rechtsberatung ist von so geringem sachlichen Gewicht, dass es auch unter Berücksichtigung der Inter-essen des Mitgliedes nicht notwendig erscheint, den dbb Bremen damit zu befassen.

(4) In Disziplinar- und Strafverfahren sowie in Ordnungswidrigkeitsverfahren wird Verfahrensrechtsschutz gewährt, es sei denn, dass es sich um ein vorsätzlich begangenes Delikt han-delt. Ausnahmen sind in Sonderfällen statthaft. Die Entscheidung trifft der Landesvorstand.

(5) Verfahrensrechtsschutz soll nur gewährt werden, wenn die beabsich-tigte Rechtsverfolgung hinreichend Aussicht auf Erfolg hat. Die Beurteilung der Erfolgsaussichten obliegt dem Lan-desvorstand. Rechtsschutz wird nicht gewährt, wenn die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung den gewerk-schaftlichen Bestrebungen zuwider läuft.

(6) Rechtsschutz soll nur gewährt werden, wenn der Rechtsschutzfall nach dem Erwerb der mittelbaren Mitgliedschaft im dbb Bremen entstan-den ist. Die Vereinbarung einer rück-wirkenden Mitgliedschaft ist insoweit unzulässig.

(7) Soweit eine Rechtsschutzge-währung im Sinne des § 2 nach dieser Rechtsschutzordnung durch Dritte, ins-besondere durch eine Rechtsschutzver-sicherung oder den Dienstherren / Ar-beitgeber erfolgt oder erfolgen könnte, entfällt eine Rechtsschutzgewährung nach dieser Rechtsschutzordnung bzw. wird sie eingeschränkt.

§ 4Rechtsschutzkosten

(1) Rechtsschutz im Sinne des § 2 wird grundsätzlich kostenlos gewährt.

(2) Entstehen in Sonderfällen Kos-ten, hat das Einzelmitglied in der Regel 10 % der entstandenen Kosten selbst zu tragen. Der Landesvorstand kann in Einzelfällen eine abweichende Ent-scheidung treffen.

(3) Der Verfahrensrechtsschutz um-fasst nur die Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung.

(4) Die Kosten des Verfahrensrechts-schutzes sind von dem Einzelmitglied zurückzuerstatten, wenn es vor Ablauf eines Zeitraums von 3 Jahren nach erfolgter Rechtsschutzgewährung aus einem Mitgliedsverband des dbb Bre-men ausscheidet.

§ 5Anspruch auf Rechtsschutzgewäh-

rung/Haftung(1) Ein Rechtsanspruch auf Rechts-

schutzgewährung besteht nicht.(2) Eine Haftung des dbb Bremen,

seiner Organe und Mitglieder im Zu-sammenhang mit der Rechtsschutzge-währung ist ausgeschlossen.

§ 6Verfahren bei der Rechtsschutzge-

währung(1) Rechtsschutz wird nur auf schrift-

lichen Antrag und nach schriftlicher Anerkennung der Verbindlichkeit der Regeln dieser Rechtsschutzordnung - insbesondere des § 5 Nr. 2 - durch

das Mitglied erteilt. Der Antrag des Ein-zelmitglieds ist über den zuständigen Mitgliedsverband zu stellen.

(2) Der Verfahrensrechtsschutz wird für jede Instanz gesondert bewilligt. Legt der Gegner des Rechtsschutzsu-chenden nach Abschluss einer Instanz ein Rechtsmittel ein, so bedarf es für die Rechtsmittelinstanz keiner besonderen Rechtsschutzgewährung.

(3) Dem Antrag auf Verfahrens-rechtsschutz ist eine eingehende Darstellung des Sachverhalts nebst Unterlagen beizufügen, in Fällen nach § 4 Abs. 2 auch Angaben über die vo-raussichtliche Streitwerthöhe und eine Schätzung über die wahrscheinlich zu erwartenden Kosten.

Gerade beim Zahnersatz müssen gesetzlich Versicherte mit immer mehr Zuzahlungen rechnen. Mit den maßgeschneiderten privaten Zahnzusatzversicherungen der DBV vermeiden Sie hohe Eigenbeteiligungen beim Zahnersatz und können sich zudem weitere wertvolle Leistungen rund um Ihre Zahngesund-heit sichern. Dank verschiedener Produktvarianten erhalten Sie genau die Zahnvorsorge, die zu Ihrem individuellen Bedarf passt.

Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin!Wir beraten Sie gerne.

Für gesunde und schöne Zähne

Mit den Zusatzversiche-rungen der DBV bleibt Ihre Zahnvorsorge bezahlbar.

DBV Deutsche Beamtenversicherung AGAXA Hauptvertretung Mike Scherff

Embser Landstraße 19, 28832 AchimTel.: 04202 637311, Fax: 04202 637312

[email protected]

Ein Unternehmen der AXA Gruppe

Page 15: dbb report - komba Bremen · Potsdam ganz deutlich zu spüren.“ Auch zahlreiche Beamtinnen und Beamte hatten sich in ihrer Freizeit bundesweit an Demonstrationen beteiligt. Das

dbb report Seite 15

(4) Bei Gewährung von Verfahrens-rechtsschutz wird ein Prozessbevoll-mächtigter vom dbb Dienstleistungs-zentrum Nord gestellt. In Einzelfällen kann dieser von dem Antragsteller im Einvernehmen mit dem dbb Bremen bestimmt werden.

(5) Die mit Verfahrensrechtsschutz geführten Verfahren werden vom dbb Bremen auf ihre zweckmäßige und zielstrebige Führung überwacht. Der dbb Bremen kann verlangen, dass ihm durch Übersendung sämtlicher Schriftsätze, gerichtlicher Verfügungen und Entscheidungen sowie sonstiger Unterlagen über den Gang des Verfah-rens Auskunft erteilt wird.

(6) Vergleiche sowie die Rücknahme von Klagen und Rechtsmitteln bedürfen der Zustimmung des dbb Bremen. Wird ein Vergleich ohne dessen Zustimmung abgeschlossen, Klagen oder Rechts-mittel zurückgenommen, so kann er die Erstattung der entstandenen Rechts-schutzkosten verweigern bzw. von dem Einzelmitglied zurückverlangen.

(7) Der dbb Bremen ist berechtigt, das in dem Verfahren gewonnene Ma-terial zu verwerten insbesondere zu veröffentlichen. Er darf dies nicht zum Nachteil des betreffenden Einzelmit-glieds tun.

§ 7Kostenverteilung

(1) Zwischen dem dbb Bremen und der Mitgliedsgewerkschaft, für dessen Einzelmitglied Rechtsschutz gewährt werden soll, ist in den Fällen, in denen Kosten auftreten, Einvernehmen über deren Aufteilung zwischen Rechts-schutz suchendem Mitgliedsverband und dbb Bremen herbeizuführen.

(2) Für den Fall, dass die Mitglieds-gewerkschaft abweichend von der Ent-scheidung des dbb Bremen Verfahrens-rechtsschutz verlangt, wird sie mit nicht unter 30 % an den Kosten beteiligt.

§ 8Kostenabrechnung

(1) Die Kosten im Verfahrensrechts-schutz werden nach Beendigung des Verfahrens vom dbb Bremen abgerech-net. Auf Antrag sind die Kosten in der üblichen Weise zu bevorschussen.

(2) Es werden nur die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung erstattet. Honorarvereinbarungen mit Dritten können nur mit Einwilligung des Lan-desbundes Bremen getroffen werden.

(3) Soweit ein Anspruch auf Kostener-stattung gegen den Prozessgegner be-steht, ist das Einzelmitglied verpfl ichtet, diese Kosten einzuziehen und in Höhe der entstandenen Rechtsschutzkosten an den dbb Bremen abzuführen. In einer Vereinbarung mit dem Einzelmitglied kann auch festgelegt werden, dass ein

Anspruch auf Kostenerstattung in Höhe der entstandenen Rechtsschutzkosten an den dbb Bremen zum Zwecke der Einziehung abzutreten ist.

§ 10Entzug des Rechtsschutzes

(1) Der Rechtsschutz kann entzogen werden, wenn er auf unzutreffenden Angaben beruht oder wenn das Einzel-mitglied gegen die Vorschriften dieser Rechtsschutzordnung verstößt. In ei-nem solchen Falle sind bereits gezahlte Kostenvorschüsse zurückzuzahlen.

(2) Wird die Rechtsverfolgung wäh-rend des Verfahrens aussichtslos, so kann der dbb Bremen den Rechtsschutz für die Zukunft entziehen.

(3) Der Rechtsschutz kann entzo-gen werden, wenn das Mitglied oder das Einzelmitglied den dbb Bremen verlässt.

§ 11Inkrafttreten

(1) Diese Rechtsschutzordnung tritt am 1. Juli 2002 in Kraft.

(2) Die Mitglieder des dbb Bremen passen ihre Rechtsschutzordnung, so-weit vorhanden, in angemessener Frist dieser Rechtsschutzordnung an.

Diese Rechtsschutzordnung ist vom Landeshauptvorstand in seiner Sitzung am 11. Juni 2002 beschlossen worden.

Vom für den dbb bremen

Die 5-Länder Tour mit vielen Superlativen Schweizer Erlebnistour inkl. 4 Züge- und Bootsfahrt

Termin: 16.10.2012 - 22.10.2012Die vier schönsten Zugstrecken der

Schweiz, das Matterhorn, Luzern und der Genfer See. Diese Qualitätsreise bietet Ihnen in 7 Tagen die meisten Höhepunk-te der Schweiz - zu einem unglaublich günstigen Preis.

1. Tag Durch das Rheintal nach Basel-Mülhausen

Anreise über Heidelberg und Baden-Baden in das obere Rheintal. Über-nachtung im Raum Mulhouse - Basel in einem gepfl egten 3 Sterne Hotel mit guter Küche.

2.Tag Luzern und Golden Pass Pan-oramic

Weiterfahrt nach Luzern am Vierwald-stätter See, Stadtbesichtigung. Nach der Mittagspause Fahrt nach Interlaken und Zweisimmen. Hier erwartet Sie ein Zug der Golden Pass Linie, um Sie auf einer der schönsten Panoramastrecken der Schweiz über Gstaad an den Genfer See nach Montreux zu bringen, dem mon-dänen Kurort nahe dem Wasserschloss von Chillon. Übernachtung im Tal von Abondance im Süden des Genfer Sees in einem schönen Chalethotel.

3. Tag Im Süden des Genfer Sees Am Vormittag statten Sie dem Ther-

malkurort Evian und Yvoire, dem schöns-ten mittelalterlichen Dorf am Genfer

See, einen Besuch ab. Nachmittags Bootsfahrt zu den Palästen von Genf und Stadtrundfahrt. Über die Olympiastadt Lausanne fahren Sie zum Hotel zurück. Abendessen mit Käsefondue oder Rac-lette (anderes Gericht auf Wunsch).

Page 16: dbb report - komba Bremen · Potsdam ganz deutlich zu spüren.“ Auch zahlreiche Beamtinnen und Beamte hatten sich in ihrer Freizeit bundesweit an Demonstrationen beteiligt. Das

Seite 16 dbb report

4. Tag Wallis und Zermatt Durch die Walliser Pforte beim Pil-

gerort St. Maurice geht es nach Marti-gny und Sion. In Täsch steigen Sie in die Zahnradbahn und fahren hinaus nach Zermatt am Matterhorn. Zeit zum Bummeln und für eine Auffahrt auf den Gornergrat (fak.) Abendessen und Über-nachtung in Brig.

5. Tag Von Brig nach Chur auf der Glacier Express Strecke

Heute fahren Sie auf der berühm-ten Glacier-Express-Strecke über den berühmten Oberalppass von Brig nach Chur. Genießen Sie das herrliche Berg-panorama. Von der Bischofsstadt führt Sie dann Ihr Weg mit einem Halt in Liechtenstein in das Gebiet am Arlberg. Sie wohnen in einem schönen 3 Sterne Haus mit kleinem SPA und ausgezeich-netem Essen.

6. Tag St. Moritz und Bernina Der heutige Ausfl ug führt Sie nach St.

Moritz und Graubünden. Die atemberau-bende Bernina-Strecke mit dem berühm-ten Kreisviadukt ist der letzte Höhepunkt dieser erlebnisreichen Reise. Genießen Sie den Blick auf die vereisten Gletscher, bevor Sie das italienische Pontresina erreichen. Abends Rückkehr zum Hotel und Abschiedsessen.

7. Tag HeimreiseÜber den Bodensee geht es zurück

zum Ausgangspunkt dieser wunderschö-nen Reise.

Leistungen:• Fahrt im Fernreisebus mit reservierten Plätzen und Bordser- vice; 2. Fahrer• 6 x HP in guten ***Hotels• Käsefondue/ Raclette im Rahmen der HP • Fahrt im PanoramicExpress 2. Klasse Zweisimmen - Montreux • StadtFührung Interlaken • Bootsfahrt auf dem Genfer See • Tagesführung Genfer See • Zahnradbahnfahrt Täsch- Zermatt • Bahnfahrt Brig-Chur auf der Glacier Express Strecke • Bahnfahrt im Bernina Express 2. Klasse Tirano-Pontresina • Kurtaxe• Reisepreissicherungsschein

Preise:Reisepreis pro Person im DZ - 768,00 €

Einzelzimmerzuschlag: 148,00 €Die Mindestteilnehmerzahl bei dieser Reise beträgt 25 PersonenAnmeldung bei Kurt Scherff, 28870 Ottersberg Telefon: 04205 – 31 90 27Fax: 04205 – 31 90 29

Veranstalter: Reiseservice Bittermann28857 Syke, Am Alten Sportplatz 2 Tel.: 04242 9362- 43 Fax: - 44 Mobil: 0172 4314511 Internet: www.Reiseservice-Bittermann.de

Dienstunfähigkeitsversicherung

Der maßgeschneiderte Schutz

für Beamte

Dienstunfähigkeit kann jeden treffen!

Die gesetzlichen Leistungen sind in den

vergangenen Jahren deutlich reduziert

worden. Eine private Absicherung ist

unerlässlich.

Wir bieten Ihnen besonders günstige Tarife.

Lassen Sie sich beraten!

GESCHÄFTSSTELLE

Bremen

Telefon 0800 2 153153*Mo.–Fr. 8.00–20.00 UhrTelefax 0421 5904275Am Brill 1828195 Bremen

Öffnungszeiten:Mo.–Do. 8.00–18.00 UhrFr. 8.00–16.00 Uhr

*Kostenlos aus deutschen Telefonnetzen

Besonders

günstige

Tarife!