Delegation von Aufgaben an Dritte Praxisbeispiele aus Burgdorf Roman Schenk, Stadtschreiber...
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Transcript of Delegation von Aufgaben an Dritte Praxisbeispiele aus Burgdorf Roman Schenk, Stadtschreiber...
Delegation von Aufgabenan DrittePraxisbeispiele aus Burgdorf
Roman Schenk, Stadtschreiber
Rechtsanwalt mpa uni be
Volk
Stadtrat(Parlament, 40 Mitglieder)
Dritte
Wahlen und AbstimmungenVolksrechte
Stadtpräs.„Präsidiales“
Ressort„Hochbau“
Ressort„Tiefbau“
Ressort„Einwohner“
Ressort„Bildung“
Ressort„Soziales“
Ressort„Finanzen“
RechtssammlungSteuerung
Präsidial-direktion
_____________Gemeinderat
StadtratStadtmarketing
Personal
PG 10 -13
Bau-direktion
_____________Raum
UmweltVerkehr
PG 20-24
Einwohner- undSicherheits-
direktion____________
SicherheitFeuerwehrZivilschutz
EinwohnerdiensteBestattungen
PG 32-37
Bildungs-direktion
_____________SchulenKultur
FreizeitSport
PG 50-53
Sozial-direktion
_____________Sozialhilfe
VormundschaftAsyl
PG 60-63
Finanz-direktion
____________FinanzenSteuern
ImmobilienInformatik
PG 70, 71
KommissionenGemeinden
Region
Städtische Unterneh-men und Stiftungen
Zweckverbändeund Beteiligungen
Mitgliedschaften
Gemeinderat(Exekutive; 7 Mitglieder)
Leistungsempfänger
Leistungserbringer
Bund und Kanton
RS/06-06-11
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Projektleitung NPM 3
ÜbersichtBurgdorf
(s. Mindmap)
Nach Rechtsform
Nach Aufgaben
„echte Dritte“
AG
Verein
Stiftung
Genossensch.
„Mitgliedschaften“
Kommissionen
Versorgung, Entsorgung
Erziehung, Bildung, Kultur
Schulraum, Sport
Verkehr
Sicherheit
Gesundheit , Hygiene
Versicherung
Klärung von wichtigen Fragen anhand ausgewählter Praxisbeispiele
(siehe Mindmap, rote Schrift)
• Warum wurde ausgegliedert / ausgelagert ?
• Warum wurde diese Rechtsform gewählt?
• Wie wird die Aufgabenerfüllung beeinflusst?
• Welches sind die Vorteile?
• Welche Probleme stellen sich in der Praxis?
Projektleitung NPM 4
Projektleitung NPM 5
Localnet AG (1)
• Bis 2000 Industrielle Betriebe Burgdorf IBB als Teil der Verwaltung
• Volksentscheid 2000: Verselbständigung in AG (anstatt Verkauf)
• Aufgaben: Versorgung mit Energie (Strom, Gas), Wasser, Wärme, Telekommunikation (Fernsehen, Radio, Internet, Telefon)
• Gründe für Ausgliederung: Unternehmerische Freiheit und Flexibilität im Markt, umfassende Kooperationen und Beteiligungen, finanzielle Interessen Stadt. Nur Wasserversorgung ist Kernaufgabe der Stadt
Projektleitung NPM 5
Projektleitung NPM 6
Localnet AG (2)
• Rechtsform: Aktiengesellschaft (Verwaltungsvermögen), weil es um eine gewinnorientierte Tätigkeit geht, weil Beteiligungen an und von anderen AG‘s möglich sind, weil ein hoher Grad an Selbständigkeit und Unabhängigkeit entsteht.
• Einfluss Stadt: Reglement, Aktionärsrechte, Eignerstellung (100% AK), Vertretung im VR, Leistungsvereinbarung.
• Vorteile: Fachleute in VR (statt Politiker), unternehmerische Gestaltungsmöglichkeiten und Flexibilität, Marktnähe, Entlastung Stadtverwaltung und Behörden.
• Probleme: „reiche Localnet – arme Stadt“ (z.B. Localnet Arena, Einkaufsgutscheine)
Projektleitung NPM 6
Projektleitung NPM 7
Regionales Eissportzentrum AG (1)
• Eröffnung neue Eishalle in Burgdorf im Oktober 2010 (Hallenfeld, Aussenfeld, Curlinghalle, Restaurant)
• Kosten: 21 Mio. Franken (Stadt 0.9 Mio. AK, 8.1 Mio. zinsloses Darlehen, dito andere Gemeinden (10% AK / 90% Darlehen)
• Aufgaben: Eigentümerin und Betreiberin der Anlage (keine Kernaufgabe der Stadt)
Projektleitung NPM 7
Projektleitung NPM 7
Projektleitung NPM 8Projektleitung NPM 8
Regionales Eissportzentrum AG (2)
• Gründe für die Ausgliederung: Mittelbeschaffung und Risikoverteilung, Beteiligung von Gemeinden (regionale Verankerung) und Privaten, unternehmerische Freiheit und Flexibilität am Markt.
• Rechtsform: Aktiengesellschaft (Verwaltungsvermögen), weil sie eine Mittelbeschaffung sowie fein gestaffelte Beteiligungen ermöglicht mit Hauptaktionär Stadt.
• Vorteile: Risikoverteilung (keine Nachschusspflicht), sonst wie Localnet AG.
• Einfluss Stadt: Aktionärsrechte, Eignerstellung (80.1% AK), Vertretung im VR.
• Probleme: bisher kein kostendeckender Betrieb, Defizitdeckung durch Stadt (ca. 0.4 Mio. pro Jahr). „Hohle-Hand-Prinzip“.
Projektleitung NPM 8
Projektleitung NPM 8
Projektleitung NPM 9Projektleitung NPM 9Projektleitung NPM 9
Musikschule Region Burgdorf (1)
• Gründe für die Ausgliederung: Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe (Dekret, künftig Musikschulgesetz): Ergänzung zum musikalischen Unterricht in der Volksschule. Verbundaufgabe Kanton (10 Mio.) und Gemeinden (20 Mio.). Sinnvolle regionale Zusammenarbeit von Gemeinden.
• Rechtsform: Verein weil nicht kommerzielle / nicht gewinnorientierte Aufgabe, weil er Gleichberechtigung der Mitglieder herstellt, weil er Selbständigkeit ermöglicht, weil er private Initiative zulässt.
• Einfluss Stadt: Mitgliedschaftsrechte, keine beherrschende Stellung, garantierter Sitz im Vorstand, gesetzliche Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit Verein-Gemeinden.
Projektleitung NPM 9
Projektleitung NPM 9
Projektleitung NPM 10Projektleitung NPM 10Projektleitung NPM 10Projektleitung NPM 10
Musikschule Region Burgdorf (2)
• Vorteile:Freie und selbständige Organisation und Angebotsgestaltung trotz gesetzlicher Vorgaben
• Probleme: Personalführung (Leitung Musikschule) durch Vereinsvorstand bereitete in der Vergangenheit Probleme. Sie sind jetzt mit neuen Statuten und neuem Leiter behoben. Die Einflussmöglichkeiten der Stadt waren begrenzt.
Projektleitung NPM 10
Projektleitung NPM 10
Projektleitung NPM 11Projektleitung NPM 11Projektleitung NPM 11Projektleitung NPM 11
Personalvorsorgestiftung Region Emmental (1)
• Bis Ende 90er Jahre wurde die Pensionskasse als Aufgabe der Verwaltung von der Verwaltung geführt. Sie versicherte aber schon damals z.B. auch die Mitarbeitenden des Regionalspitals.
• Gründe für die Ausgliederung: Sicherung der Vorsorgekapitals in einer unabhängigen Rechtsform. Selbständige Personalvorsorgeeinrichtung. Risikoverteilung.
• Rechtsform: Stiftung, weil damit Vermögen rechtlich verselbständigt und unter öffentliche Aufsicht gestellt werden kann. Personalreglement.
Projektleitung NPM 11
Projektleitung NPM 11
Projektleitung NPM 12Projektleitung NPM 12Projektleitung NPM 12Projektleitung NPM 12Projektleitung NPM 12
Personalvorsorgestiftung Region Emmental (2)
• Einfluss Stadt: Garantierte Sitze im Stiftungsrat (paritätisch Arbeitgeber und Arbeitnehmer). Kein Stichentscheid des Präsidiums. Rechte als Arbeitgeber bzw. Versicherter gemäss übergeordnetem Recht.
• Vorteile:Das Vermögen der Versicherten ist in der Stiftungsform am besten geschützt. Gleichberechtigung Versicherte – Arbeitgeber.
• Probleme:Paritätische/politische Besetzung des Stiftungsrates bringt wenig Versicherungs- und Anlageknowhow in das Führungsorgan. Grosse Abhängigkeit des Rates vom Management der Kasse.
Projektleitung NPM 12
Projektleitung NPM 12
Projektleitung NPM 13Projektleitung NPM 13Projektleitung NPM 13Projektleitung NPM 13Projektleitung NPM 13
Diverse Beispiele (1)
Sportplatzgenossenschaft
• Rechtsform: geeignet für die langfristige Förderung wirtschaftlicher Interessen in gemeinsamer Selbsthilfe (z.B. Einkaufsgenossenschaft, Wohnbaugenossenschaft)
• Gründe für die Ausgliederung: Gemeinsame Trägerschaft für eine Sportanlage mit Burgergemeinde und Sportvereinen (es braucht mindestens 7 Mitglieder)
• Probleme: Jeder Genossenschafter hat 1 Stimme (Kopfstimmrecht), unabhängig von Anzahl Anteilscheinen bzw. Kapitalbeteiligung. Das führte bei der Markthallengenossenschaft zu Schwierigkeiten, weshalb sie in eine AG umgewandelt wurde.
Projektleitung NPM 13
Projektleitung NPM 13
Projektleitung NPM 14Projektleitung NPM 14Projektleitung NPM 14Projektleitung NPM 14Projektleitung NPM 14Projektleitung NPM 14
Diverse Beispiele (2)
Ressourcenvertrag mit KAPO Bern„echte Auslagerung“ an unabhängige Dritte
• Rechtsform: Leistungsvereinbarung
• Gründe für die Ausgliederung: Der Dritte kann die Aufgabe besser erfüllen (Effizienz, Effektivität, Knowhow) und/oder er hat ein Monopol (Polizeigesetz)
• Beispiel Polizeidienstleistungen durch KAPO Bern
• Probleme: Abgrenzung Gemeindepolizeiaufgaben zu KAPO-Aufgaben. Umstellung von eigener Polizei auf „fremde“ Polizei. Verlust von Synergien.
Projektleitung NPM 14
Projektleitung NPM 14
Projektleitung NPM 15Projektleitung NPM 15Projektleitung NPM 15Projektleitung NPM 15Projektleitung NPM 15Projektleitung NPM 15Projektleitung NPM 15
Diverse Beispiele (3)
Wichtige Elemente einer Leistungsvereinbarung
• Vertragsparteien: klären, wer eine Leistungsvereinbarung abschliessen darf• Vertragsgrundlagen: zum Beispiel
Gegenstand des Vertrages: Was wird mit Vertrag beabsichtigt, was regelt er?Ziele des VetragesRechts- oder andere Grundlagen des Vertragesgemeinsame Absichtserklärungen
• LeistungsauftragLeistungen der Leistungserbringerin: präzise Beschreibungen (was, wie, wieviel, wann, wo)Zusammenarbeit mit dem Besteller: Art und Weise
• Pflichten und Rechte der LeistungsbestellerinFinanzielle Abgeltungweitere LeistungInformationsplficht, Einsichtsrechte
Projektleitung NPM 15
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Projektleitung NPM 16Projektleitung NPM 16Projektleitung NPM 16Projektleitung NPM 16Projektleitung NPM 16Projektleitung NPM 16Projektleitung NPM 16
Diverse Beispiele (3)
Wichtige Elemente einer Leistungsvereinbarung (Fortsetzung)
• Leistungsstörung, KonfliktregelungMeldepflicht für LeistungsstörungenVerhandlungspflichtev. Mediation
• Inkrafttreten, Dauer, KündigungDauer: befristet (ohne Kündigung), unbefristet (mit Kündigung)Kündigung: Kündigungsgründe, Kündigungsfrist, Form
Projektleitung NPM 16
Projektleitung NPM 16