Delisting-Neuregelung: Musterbrief an Bundestagsabgeordnete (vom Effecten-Spiegel)

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Sehr geehrte(r) Frau/Herr Bundestagsabgeordnete(r), am 31.08.2015 legte die Große Koalition einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf "zur Umsetzung der TransparenzrichtlinieÄnderungsrichtlinie“ BTDrucksachen 18/5010, 18/5272 – vor, zu dem bereits am Montag, dem 7. September 2015, die öffentliche Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages stattfand. Hier gab es bereits viel Kritik, denn wenn diese Regelung so umgesetzt würde, käme das Delisting ohne Abfindungsangebot. Gerade ausländische Großinvestoren (siehe McKesson bei Celesio/Vodafone bei Kabel Deutschland oder Potash bei K+S) würden dann im Zuge von Übernahmeangeboten den Druck auf die Minderheitsaktionäre (darunter auch viele Mitarbeiteraktionäre, Pensionskassen etc.) erhöhen, indem sie bereits im Übernahmeangebot mit einem späterem Delisting ohne Abfindung drohen. Kleinaktionäre und auch institutionelle Investoren werden so gezwungen, in das Übernahmeangebot zu tendern und hätten keinerlei Rechtsschutz. Die Aussage in der Begründung, dass Aktionäre, die das Übernahmeangebot nicht annehmen, nicht schutzbedürftig seien, ist eine Farce, verdeutlicht aber die wirkliche Intention des Entwurfes. Der Vorschlag ist ein "Trojanisches Pferd": Es wird so getan, als ob ein Minderheitenschutz etabliert werden soll. In Wirklichkeit wird durch die Normierung gerade das Erpressungspotenzial von Übernehmern massiv gestärkt. Daher darf dieser Vorschlag so nie umgesetzt werden. Er verschlechtert die jetzige Situation statt sie zu verbessern. Es wird nur noch abfindungsfreie Delistings geben, wenn er umgesetzt wird. Zum Delisting gehören aber: 1. Beschluss derjenigen, die vom Delisting betroffen sind, nämlich der Aktionäre in einer Hauptversammlung. 2. Abfindungsangebot zum vollen Wert, also Ertragswert (Börsenkurs bildet hierbei vor dem Hintergrund des Deinvestitiongedankens die Wertuntergrenze) 3. Prüfbarkeit der Abfindung ausschließlich im Spruchverfahren mit allgemeiner Wirkung für alle Kleinaktionäre. Es ist nicht zu verstehen, warum es so schwerfällt, diese einfachen Grundsätze (die ja schon vom BGH in der sog. MacrotronEntscheidung favorisiert wurden) gesetzlich zu regeln. Jegliche andere Handhabung (siehe jetziger Vorschlag) ist doch interessengesteuerter Lobbyismus. Es werden nur die Großaktionäre gestärkt. Das Problem bleibt und wird sogar verstärkt. Das hat rein gar nichts mit dem von Ihnen gewünschten Minderheitenschutz zu tun. Zudem gefährdet der Vorschlag den Wirtschaftsstandort Deutschland, da sich ausländische Investoren für feindliche Übernahmen in Stellung bringen werden. Sie dürfen das nicht zulassen oder gar mitmachen! Bitte bringen Sie entsprechend Ihre Stimme gegen diesen Vorschlag ein. Mit freundlichen Grüßen
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      Sehr geehrte(r) Frau/Herr Bundestagsabgeordnete(r),  am 31.08.2015 legte die Große Koalition einen Änderungsantrag zum  Gesetzentwurf  "zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie‐Änderungsrichtlinie“ ‐ BT‐Drucksachen 18/5010, 18/5272 –  vor, zu dem bereits am Montag,  dem  7.  September  2015,  die  öffentliche  Anhörung  im  Finanzausschuss  des Bundestages   stattfand. Hier gab es bereits viel Kritik, denn wenn diese Regelung  so umgesetzt würde, käme das Delisting ohne Abfindungsangebot.   Gerade ausländische Großinvestoren (siehe McKesson bei Celesio/Vodafone  bei  Kabel  Deutschland  oder  Potash  bei  K+S)  würden  dann  im  Zuge  von Übernahmeangeboten den Druck auf die Minderheitsaktionäre (darunter auch viele Mitarbeiteraktionäre, Pensionskassen  etc.)  erhöhen,  indem  sie  bereits  im Übernahmeangebot mit  einem  späterem Delisting ohne Abfindung drohen. Kleinaktionäre und auch institutionelle Investoren werden so gezwungen, in das Übernahmeangebot zu tendern und hätten keinerlei Rechtsschutz. Die Aussage  in der Begründung, dass Aktionäre,  die  das  Übernahmeangebot  nicht  annehmen,  nicht  schutzbedürftig  seien,  ist  eine  Farce, verdeutlicht aber die wirkliche Intention des Entwurfes. Der Vorschlag ist ein "Trojanisches Pferd": Es wird so getan, als ob ein Minderheitenschutz etabliert werden soll. In Wirklichkeit wird durch die Normierung gerade das Erpressungspotenzial von Übernehmern massiv gestärkt. Daher darf dieser Vorschlag so nie umgesetzt  werden.  Er  verschlechtert  die  jetzige  Situation  statt  sie  zu  verbessern.  Es  wird  nur  noch abfindungsfreie Delistings geben, wenn er umgesetzt wird. Zum Delisting gehören aber:  

1. Beschluss  derjenigen,  die  vom  Delisting  betroffen  sind,  nämlich  der  Aktionäre  in  einer Hauptversammlung. 

2. Abfindungsangebot  zum  vollen  Wert,  also  Ertragswert  (Börsenkurs  bildet  hierbei  vor  dem Hintergrund des Deinvestitiongedankens die Wertuntergrenze) 

3. Prüfbarkeit  der Abfindung  ausschließlich  im  Spruchverfahren mit  allgemeiner Wirkung  für  alle Kleinaktionäre. 

  Es ist nicht zu verstehen, warum es so schwerfällt, diese einfachen Grundsätze (die ja schon vom BGH in der  sog. Macrotron‐Entscheidung  favorisiert wurden) gesetzlich  zu  regeln.  Jegliche andere Handhabung (siehe  jetziger Vorschlag)  ist doch  interessengesteuerter  Lobbyismus. Es werden nur die Großaktionäre gestärkt.  Das  Problem  bleibt  und  wird  sogar  verstärkt.  Das  hat  rein  gar  nichts  mit  dem  von  Ihnen gewünschten  Minderheitenschutz  zu  tun.  Zudem  gefährdet  der  Vorschlag  den  Wirtschaftsstandort Deutschland, da sich ausländische Investoren für feindliche Übernahmen in Stellung bringen werden. Sie dürfen das nicht zulassen oder gar mitmachen! Bitte bringen Sie entsprechend Ihre Stimme gegen diesen Vorschlag ein.   Mit freundlichen Grüßen