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Der Bauer 2. Lockdown: LK weiter geöffnet Seite 6 Soja-Versuchs- ergebnisse Seiten 18 – 19 Adventkränze kaufen möglich Seite 10 Jungweine 2020 frisch genießen Seite 39 Zeitung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich · Ausgabe 48/49 · 25. November 2020 Ab 1. Jänner 2021 tritt die landwirtschaſtliche Investitions-Förderung als Teil des Oberösterreich-Plans in Kraſt. Oberösterreich-Plan: Neustart der Investitionsförderung lk-online www.ooe.lko.at facebook.com/lkooe lk-newsletter www.ooe.lko.at/ newsletter Österreichische Post AG ▸ 02Z031666 W ▸ Retouren an Postfach 100, 1350 Wien Viele Investitionen sollen nun zu einem entsprechendem Investitionsschub in der Landwirtschaft führen. LK OÖ lk-newsletter www.ooe.lko.at/newsletter lk-beratung www.ooe.lko.at/beratung Mit Beratung zum Erfolg LFI OÖ ooe.lfi.at Bildung mit Weitblick für mehr Lebensqualität

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  • Der Bauer2. Lockdown: LK weiter geöffnetSeite 6

    Soja-Versuchs- ergebnisseSeiten 18 – 19

    Adventkränze kaufen möglichSeite 10

    Jungweine 2020 frisch genießenSeite 39

    Zeitung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich · Ausgabe 48/49 · 25. November 2020

    Ab 1. Jänner 2021 tritt die landwirtschaftliche Investitions-Förderung als Teil des Oberösterreich-Plans in Kraft.

    Oberösterreich-Plan: Neustart der Investitionsförderung

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    Viele Investitionen sollen nun zu einem entsprechendem Investitionsschub in der Landwirtschaft führen. LK OÖ

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  • 2 Der Bauer Agrarpolitik 25. November 2020

    Land OÖ, Landwirtschaftskammer OÖ

    Die Corona-Krise stellt alle vor große Herausforderungen. Der Oberösterreich-Plan soll Unterstützung bieten. Dabei handelt es sich um ein 1,2 Mil-liarden Euro-Paket, das Oberös-terreich wieder stark machen soll. Rund 15 Millionen Euro davon werden direkt für die Landwirtschaft bereitgestellt.

    Investförderung ab 1. Jänner 2021

    Der Plan ermöglicht die Öff-nung der Investförderung für die Landwirtschaft bereits ab 1. Jänner 2021. Jeder Euro die-ser Investitionsförderung soll

    fünf Mal in die heimische Wirt-schaft zurückfließen. Laut dem Land OÖ soll der langfristige wirtschaftliche Gesamteffekt dieses Plans insgesamt rund vier Milliarden Euro betragen.

    „Gerade die Corona-Pande-mie hat allen unmissverständ-lich vor Augen geführt, wie wichtig eine starke Landwirt-schaft und unsere regionale Versorgung mit Lebensmit-teln sind. Die landwirtschaftli-chen Betriebe haben eine zen-trale Bedeutung für das soziale Leben und vor allem für die wirtschaftliche Entwicklung des ländlichen Raums. Unsere Bäuerinnen und Bauern sind eine tragende Säule, um Ober-österreich wieder stark zu ma-chen. Daher braucht die Land-wirtschaft auch in Zukunft

    bestmögliche Rahmenbedin-gungen und eine entspre-chende Unterstützung. Das sichert Arbeitsplätze vor Ort und hält die Wirtschaft im vor- und nachgelagerten Bereich in Schwung“, betont Landes-hauptmann Thomas Stelzer.

    Landwirtschaftliche Betriebe stärken

    Der am 31. Dezember 2019 erfolgte Antragsstopp für die Förderung landwirtschaftlicher Investitionen hätte im Ernst-fall eine dreijährige Phase ohne Antragsstellung zur Folge ge-habt. Erst nach Ablauf der bei-den Übergangsjahre und dem Inkrafttreten der neuen Ge-meinsamen Agrar-Politik (GAP) ab 1. Jänner 2023 hätten neue Anträge genehmigt werden können. Diese für die landwirt-schaftlichen Betriebe und da-mit den gesamten ländlichen Raum äußerst schwierige Situ-ation konnte nun mithilfe des Oberösterreich Plans abgewen-det werden.

    Die Investitionsförderung in Oberösterreich soll in den Über-gangsjahren zielgerichteter auf bauliche Investitionsvorhaben und Mechanisierungen zur Ver-ringerung der Feinstaubbelas-tung konzentriert werden. Die Fördersätze für besonders tier-freundliche Stallhaltungen und Sektoren mit geringer Eigenver-sorgung werden sogar erhöht.

    „Die Investitionsförderung ist ein klares Bekenntnis sei-tens des Landes zu einer hohen Lebensmitteleigenversorgung und einer tierfreundlichen und umweltverträglichen Landwirt-schaft. Daher wird die Auswei-tung der Produktion im unter-versorgten Putenbereich eben-so wie die bodennahe Ausbrin-gung des Wirtschaftsdüngers höher gefördert. Seitens der Landesregierung ist es uns ein großes Anliegen, die Wünsche der Bevölkerung an die Land-wirtschaft auch fördertechnisch abzubilden. Mit der Investförde-rung können wir die landwirt-schaftlichen Betriebe punktge-nau in ihrer Entwicklung unter-stützen“, erklärt Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger, und weiter: „Durch die rasche Wiedereröff-nung der Investitionsförderung können unser Bäuerinnen und Bauern auch die Covid-19-Inves-titionsprämie nutzen und profi-tieren damit von beiden Förder-maßnahmen.“

    Bedeutung der Investitionsförderung

    Mit den Investitionszuschüs-sen begleitet die Agrarpoli-tik die Weiterentwicklung der Landwirtschaft und löst durch die Investitionen ein Vielfaches an regionaler Wertschöpfung aus. Die Landwirtschaft und deren Investition bilden ganz klar das Fundament der Wirt-

    Oberösterreich-Plan: Neustart der InvestitionsförderungLandeshauptmann Thomas Stelzer, Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger und LK-Präsidentin Michaela Langer-Weninger verkünden die Öffnung der landwirtschaftlichen Investitions- Förderung ab 1. Jänner 2021 als Teil des Oberösterreich-Plans.

    „Die Corona-Krise führte vor Augen, wie wichtig eine starke Landwirtschaft und die Eigenversorgung mit Lebensmitteln ist“, betonte Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer (Mitte) mit LK-Präsidentin LAbg. Michaela Langer- Weninger (re.) und Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger (li.). Land OÖ/Mayrhofer

    Tierwohl-Produkte müssen für alle Teilnehmer entlang der Wertschöpfungskette auch wirtschaftlich tragbar sein.Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger

    Unsere Bäuerinnen und Bauern sind eine tragende Säule, um Oberösterreich wieder stark zu machen.Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer

  • 25. November 2020 Agrarpolitik Der Bauer 3

    schaft in den ländlichen Regi-onen mit vielen Arbeitsplätzen im vor- und nachgelagerten Be-reich. „In der laufenden Perio-de wurde zum aktuellen Stand mehr als eine Milliarde Euro von den Bäuerinnen und Bau-ern zur Einkommenssicherung in die heimische Wirtschaft in-vestiert. Damit werden wichti-ge Arbeitsplätze im ländlichen Raum geschaffen und abgesi-chert“, so Hiegelsberger.

    „Viele aufgrund des einjäh-rigen Antragsstopps zurück-gestellte Investitionen sowie Vorzieheffekte aufgrund der aws Investitionsprämie sollten nun zu einem entsprechenden Investitionsschub in der Land-wirtschaft führen und damit gerade im ländlichen Raum ei-nen entsprechenden Konjunk-turimpuls bewirken.

    Trotzdem müssen Investitio-nen auch in der momentanen Situation sorgfältig geplant und hinsichtlich ihrer Wirt-schaftlichkeit überprüft wer-den. Das LK-Beratungsangebot im Bereich ‚Bauen‘ sowie bei der Erstellung von Betriebs-konzepten steht dazu den Bäu-erinnen und Bauern gerade jetzt zur Verfügung“, betont

    Landwirtschaftskammer-Prä-sidentin Michaela Langer- Weninger.

    OÖ als Produktionsland Nummer 1

    Österreich – und insbeson-dere Oberösterreich als Pro-duktionsland Nummer 1 – sei jetzt schon europaweit Vorrei-ter bei den Tierwohlstandards.

    Neben diesen gehobenen Förderstandards wurden im Rahmen des Tierwohlpakts weitere Punkte wie der Auf-bau eines österreichweiten Tiergesundheitsdienstes vor-gestellt. „Mit diesen Maß-nahmen soll die Vorreiter- rolle Österreichs beim Tier-wohl ausgebaut und die Selbst-versorgung mit Lebensmitteln abgesichert werden“, so Lan-ger Weninger. „Gleichzeitig ist mehr Tierwohl eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft. Eine nachhaltige Verbesse-rung kann nur gelingen, wenn die zu höheren Standards er-zeugten Produkte auch von den Konsumenten zu höheren Preisen gekauft werden“, ist Hiegelsberger überzeugt.

    „Mehr Tierwohl ist die Aufgabe der gesamten Gesellschaft Die zu höheren Standards erzeugten Produkte erfordern auch höhere Erzeugerpreise“, be-tont LK-Präsidentin LAbg. Michaela Langer-Weninger. LK OÖ

    Viele Investitionen sollten nun zu einem ent-sprechenden Investitionsschub in der Landwirt-schaft führen und damit gerade im ländlichen Raum einen Konjunkturimpuls bewirken.Präsidentin LAbg. Michaela Langer-Weninger

    Aufgabe des Grünen Berichts ist es, alle drei Jahre einen Überblick über den bunten und vielseitigen Sektor Land-wirtschaft zu geben. Die Ab-teilung Land- und Forstwirt-schaft – in Kooperation mit anderen Partnern – kommt diesem Auftrag im Dreijahres- abstand mit einer eigenen Publikation nach.

    „Der vorliegende Grüne Bericht 2020 gibt einen um-fassenden Überblick über die Daten und Fakten der ober-österreichischen Land- und Forstwirtschaft. Er zeigt im Detail, welch herausragen-de Leistungen unsere Bäu-erinnen und Bauern täg-lich erbringen und stellt die Entwicklung der oberöster-reichischen Landwirtschaft in den vergangenen Jahren in kompakter Weise dar. Sicht-bar werden aber auch die He-rausforderungen, vor denen die Landwirtschaft steht“, betont Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger.

    Die Datengrundlage des Grünen Berichts wird aus ver-schiedenen Quellen zusam-mengestellt. Darunter sind Daten der Landwirtschafts-kammer OÖ, der Abteilung Land- und Forstwirtschaft des Landes OÖ und von landwirt-schaftlichen Verbänden. Der Grüne Bericht 2020 deckt den Zeitraum 2017 bis 2019 ab.

    In Oberösterreich gibt es 394 freiwillig buchführen-de land- und forstwirtschaft- liche Betriebe, deren Auf-zeichnungen für detaillierte betriebliche Auswertungen verwendet werden.

    Im mehrjährigen Vergleich liegen für den Zeitraum 2017 bis 2019 die Einkommen der land- und forstwirtschaft- lichen Betriebe in OÖ über den Werten von Österreich.

    Im Dreijahresmittel betru-gen die Einkommen je Betrieb

    in Oberösterreich 35.811 Euro bzw. 27.252 Euro je betrieb- liche Arbeitskraft (bAK).

    „Die Einkommensschere zwischen den landwirtschaft-lich Beschäftigten und Un-selbstständigen hat sich in den letzten drei Jahren wie-der geöffnet. Während der Verbraucherpreisindex und das allgemeine Lohnniveau laufend steigen, stagniert der Agrarpreisindex. Trotz stei-gender Produktivität müssen die landwirtschaftlichen Be-triebe teilweise wachsen oder neue Einkommensschienen erschließen, um ausreichend Einkommen zu erwirtschaf-ten. Diesen Trend können wir mit öffentlichen Geldern wie der Investitionsförde-rung zwar abschwächen, aber nicht gänzlich ausgleichen. Dadurch wird aber die grund-sätzliche Bedeutung dieser öf-fentlichen Förderung klar er-sichtlich“, so LK-Präsidentin Michaela Langer-Weninger.

    Verstärkter Konsumenten-Kontakt

    Der grüne Bericht zeigt auch die zahlreichen und in-tensiven Bemühungen der Bäuerinnen und Bauern, sich direkt mit Konsumenten auszutauschen. Ob es nun die steigende Anzahl an Be-trieben ist, die eine Art von Direktvermarktung betreiben oder die Schule am Bauern-hof-Betriebe und Seminar-bäuerinnen. „Dieser direkte Kontakt ist ein Schlüssel für das Weiterbestehen der bäuer- lichen Familienbetriebe. Langfristig können nur faire Lebensmittelpreise die vielfäl-tigen Leistungen der Landwir-te absichern“, betont Langer- Weninger.

    Land OÖ

    Grüner Bericht 2020Der Bericht deckt den Zeitraum von 2017 bis 2019 ab.

  • 4 Der Bauer Agrarpolitik 25. November 2020

    Mit Beratungzum Erfolg

    Kommentar von Präsidentin Michaela Langer-Weninger

    Investitionen jetzt planen

    Die neue Fördersituation macht es erforderlich, dass neue Investitionsvorhaben von den Bäuerinnen und Bauern jetzt umgehend angegangen und geplant werden. Neben dem Neu-start der agrarischen Inves-titionsförderung kann die AWS-Investitionsprämie nur bis Ende Februar 2021 beantragt werden. Viele aufgrund des einjährigen Antragsstopps zurückge-stellte Investitionen sowie Vorzieheffekte aufgrund der AWS-Investitions- prämie sollten nun zu ei-nem entsprechenden In-vestitionsschub in der Landwirtschaft führen und damit gerade im länd-lichen Raum einen ent-sprechenden Konjunktur- impuls bewirken. Bäuerli-che Betriebsführer sind da-her gefordert zu überlegen, ob für die kommenden Jahre geplante Investiti-onsvorhaben nicht schon jetzt angegangen werden, um die einmalige Fördersi-tuation aus der möglichen Kombination von agrari-scher Investitionsförde-rung und AWS-Investiti-onsprämie für den eigenen Betrieb bestmöglich zu nutzen. Das LK-Beratungs-angebot im Bereich „Bau-en“ sowie bei der Erstel-lung von Betriebskonzep-ten steht dazu gerade jetzt zur Verfügung.

    DI Johannes Riegler

    Es gilt weiter, dass nur Investiti-onen gefördert werden, mit de-ren Umsetzung nach Antrag-stellung begonnen wird. Dazu zählen auch die Erteilung von Aufträgen, Bestellungen und Abschluss von Kaufverträgen. Nicht mehr gefördert werden Hoftrac, Hoflader, Hubstapler und Frontlader sowie Lenkein-richtungen für Parallelfahrsys-teme. Ansonsten bleiben die Richtlinien bis auf die nach-folgend angeführten Verbesse-rungen bzw. Einschränkungen weitgehend unverändert.

    Verbesserungen: ab 1. Februar 2021 gültig

    ■ Erhöhung der maximal förderbaren Kosten pro Betrieb von 2014 bis 2022 von derzeit 400.000 auf 520.000 Euro.

    ■ Erhöhung der anrechen-baren Kosten pro bAK von der-zeit 200.000 auf 260.000 Euro.

    ■ Erhöhung des Investiti-onszuschusses bei besonders tierfreundlichen Stallbauten bei Schweine- und Putenhal-tung von 25 auf 35 Prozent plus fünf Prozent Junglandwir-tezuschlag.

    ■ Erhöhung des Investi-tionszuschusses für Geräte zur bodennahen Gülleaus-bringung inklusive Gülle-verschlauchung und Gülle-separierung von derzeit 20 auf 40 Prozent.

    Einschränkungen: ab Frühjahr 2021 bzw. ab 1. Jänner 2022

    ■ Keine Förderung für Stallneubauten mit Anbinde-haltung bei Rindern (Ausnah-

    me Kleinbetriebe bis zehn GVE und Almbetriebe).

    ■ Stallneubauten für Fer-kelaufzucht, Schweine- und Rindermast ab 1. Jänner 2022 nur mehr bei der Ausführung als gehobener Standard förder-bar.

    Das bedeutet beispielsweise mehr Platz, größere Buchten, getrennte Funktionsbereiche mit nur wenig perforierten Lie-geflächen, vielseitiges Beschäf-tigungsmaterial und Kühlmög-lichkeiten. Details dazu sind in Ausarbeitung.

    ■ Keine Förderung von Vollspaltenböden für die Rin-dermast ohne weiche Auflage. Der gesetzliche Mindeststan-dard wird hier nicht mehr ge-fördert.

    Wie bereits mehrmals be-richtet, kann zusätzlich zur agrarischen Investitionsförde-rung auch die aws Investitions- prämie beantragt werden.

    Hierbei ist darauf zu achten, dass bei der agrarischen Inves-titionsförderung, VHA 4.1.1, keine ersten Maßnahmen, also Aufträge, Verträge oder Bestel-lungen vor Antragstellung er-folgen.

    Zusätzlich Anträge auf aws-Investitionsprämie

    Bei der aws-Investitions-prämie hingegen müssen bis 28. Februar 2021 erste Maßnah-men für jede Investition, wie Kaufverträge, Bestellungen und Aufträge gesetzt werden. Das Zeitfenster für den definitiven Abschluss von Verträgen und Bestellungen ist also recht kurz.

    Wenn Investitionen geplant sind, für die beide Förderun-gen beantragt werden sollen, müssen die Gespräche und Ver-handlungen mit den Firmen bereits jetzt geführt werden.

    ■ Weitere Informationen unter: www.land-oberoester-reich.gv.at, www.aws.at und auf lk-online unter www.ooe.lko.at.

    Außerdem stehen die Bera-tungskräfte der BBK‘s und die LK-Fachreferenten telefonisch unter 050 6902 0 zur Verfügung.

    Investitionsförderung VHA 4.1.1: Antrag- stellung ab 1. Jänner 2021 wieder möglichMit Ende des Jahres wird der OÖ Antragsstopp bei der landwirtschaftlichen Investitionsförderung nach einem Jahr wieder aufgehoben.

    Ab 1. Jänner 2021 können auch in Öberösterreich wieder Anträge auf die landwirtschaftliche Investitionsförderung gestellt werden. Einige Verbes-serungen der Richtlinien gelten aber erst für Anträge ab voraussichtlich 1. Februar 2021. LK OÖ/Thumfart

  • 25. November 2020 Agrarpolitik Der Bauer 5

    Überblick Investitionsförderung in Oberösterreich

    LE 14-20 und Übergangsjahre 2021/2022

    LE 14-20 2021/2022

    Kostenkontingent 200.000/bAK, max. 400.000 Euro noch freies Kontingent aus 14 – 20 plus 60.000/bAK, max. 120.000 Euro

    Fördergegenstand Fördersatz LE 14-20 Fördersatz 2021/2022

    Besonders tierfreundlicher Stallbau Abferkelsysteme, Warteställe und Ferkelaufzucht bis 30 kg 30 %

    35 % *) plus 5 % JLW-Zuschlag

    Bes. tierfreundlicher Stallbau Schweinemast und Putenmast 25 %

    35 % *) plus 5 % JLW-Zuschlag

    Bes. tierfreundlicher Stallbau 25 % 25 %

    Stallbau Mindeststandard 20 % 20 % **)

    Wirtschaftsgebäude, Lager- und Einstellgebäude, Siloanlagen 20 % 20 %

    Fest verbundene technische Einrichtungen und Anlagen wie Melk- und Fütterungstechnik, Gülletechnik, Hallenkräne, udgl. 20 % 20 %

    Investitionen in die Direktvermarktung 25 % 25 %

    Düngersammelanlagen mit Mindest-Lagerkapazität 20 % 20 %

    Düngersammelanlagen mit > 10 Monat Lagerkapazität 30 % 30 %

    Investitionen im Gartenbau 30 % 30 %

    Anlagen von Erwerbsobstkulturen und Schutzeinrichtungen 30 % 30 %

    Beregnungs- und Bewässerungsanlagen 20 % 20 %

    Investitionen auf Almen 40 % 40 %

    Bergbauernspezialmaschinen 20 % 20 %

    Reifendruckregelanlage und Umrüstung von Motoren auf Pflanzenöl 40 % 40 %

    Geräte zur bodennahen Gülleausbringung und Gülleseparatoren 20 % 40 %

    Maschinen und Geräte der Innenmechanisierung 20 % 20 %

    Hoftrac, Hoflader, Hubstapler und Frontlader 20 % – ***)

    Lenkeinrichtungen für Parallelfahrsysteme 40 % – ***)

    *) Ausnahme Zuschlagsregelung für Junglandwirte ( JLW) bis 40 Prozent, sonst gilt: Investitionszuschuss plus mögliche Zuschläge lt. Sonderrichtlinie (Bio, JLW, Bergbauern) darf 35 % nicht überschreiten

    **) Ab 2021 (Erlass SRL) keine Förderung für Stallneubauten mit Anbindehaltung bei Rindern, mit Ausnahme von Kleinbetrieben bis 10 GVE und Almbetrieben

    **) Ab 1. Jänner 2022 sind Stallneubauten für die Bereiche Ferkelaufzucht, Schweinemast und Rindermast nur mehr nach gehobenen Tierhaltungsstandards förderbar (Merkblatt mit Kriterien in Ausarbeitung)

    ***) Eine Unterstützung für nicht mit Direktzuschuss geförderte Maschinen und Geräte (Mobilien) ist nur im Zuge der in OÖ gültigen AIK-Bemessung bei größeren Projekten möglich (ab 1. Jänner 2021)

    Quelle: Land Oberösterreich, Abteilung Land- und Forstwirtschaft

    aws Investitionsprämie bei GesbRJeder Gesellschafter stellt einen Antrag mit seinen anteiligen Kosten. Das betrifft vor allem Betriebe, wo eine Ehegemeinschaft Bewirtschafter ist bzw. mehrere Personen Bewirtschafter sind.

    Jeder Gesellschafter stellt mit der Betriebsnummer des gemeinsam bewirtschafteten Betriebes einen aws Antrag. Sind beispielsweise zwei Personen Gesellschafter, müssen zwei Anträge mit den anteiligen Kos-ten – je nach Gesellschaftsanteil – der Investition gestellt werden.

    Mindestinvestitionshöhe je Antrag sind 5.000 Euro (ohne USt).

    Bei der Abrechnung gibt jeder Gesellschafter, also jeder Antragsteller, die auf die antragstellenden Gesellschafter lautenden Rechnungen (die einzelnen Gesellschafter müssen namentlich auf der Rechnung ange-führt sein), mit den für ihn anteiligen Rechnungsbeträgen an.

    DI Johannes Riegler

    Am 17. Dezember 2020 erfolgt die Hauptauszahlung für die Direktzahlungen, das Öster-reichische Umweltprogramm (ÖPUL) und die Ausgleichszu-lage, teilte die AMA mit. Die Di-rektzahlungen für das Antrags-jahr 2020 sollen zu 100 Prozent überwiesen werden.

    Nur für jene geringe Anzahl an Betrieben, deren Kontrollen sys-tembedingt zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sind, kommt es voraussichtlich im April 2021 zur Auszahlung.

    Für das ÖPUL sowie für natur-bedingte Nachteile in Berggebie-ten und anderen Gebieten mit Benachteiligungen (Ausgleichs-zulage) werden am 17. Dezember

    75 Prozent der Mittel für das An-tragsjahr 2020 überwiesen. Die restlichen 25 Prozent für diese Maßnahmen werden voraus-sichtlich im April 2021 ausbe-zahlt. „Auch für 2020 ist sicher-gestellt, dass ein großer Teil der Leistungsabgeltungen überwie-sen wird“, so Günter Griesmayr, AMA-Vorstandsvorsitzender.

    Die Auszahlungstermine für das Antragsjahr 2020 wurden in Abstimmung mit dem BMLRT festgelegt.

    ■ Alle geplanten Auszahlungs-termine gibt es unter https://www.ama.at/Fachliche-Infor-mationen/Auszahlungstermine.

    AMA

    AMA-Hauptauszahlung für 17. Dezember fixiert

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  • 6 Der Bauer Landwirtschaftskammer OÖ 25. November 2020

    Landwirtschaftskammer OÖ

    Die neue COVID-19-Notmaß-nahmenverordnung ermög-licht der Landwirtschafts-kammer das Offenhalten der Dienststellen. Beratungs- und Serviceleistungen können aber ab sofort nur gegen Voranmel-dung durchgeführt werden, da sich ein Teil der Mitarbeiter im Homeoffice befindet. Die Kammermitglieder werden ge-beten, auf Auskünfte am Tele-fon bzw. per E-Mail zurückzu-greifen. Bei Bedarf stehen die Dienststellen der Landwirt-schaftskammer auch weiter-hin für Beratungen im Büro zur Verfügung. Auch die Durch-führung des Herbstantrages so-wie der noch offenen Fälle bei der Agrarstrukturerhebung ist weiterhin möglich. Gleichzei-tig werden die Serviceleistun-gen im Online-Bereich weiter konsequent ausgebaut. „Auf-grund der angekündigten Wie-dereröffnung der agrarischen Investitionsförderung ab An-fang Jänner und der bis Ende Februar befristeten Antrag-stellung für die AWS-Investiti-onsprämie ist mit vielen agra-rischen Investitionsprojekten und einem damit einhergehen-den hohen Beratungsbedarf zu rechnen. Es liegt im öffentli-chen Interesse, dass in dieser wirtschaftlichen Krisensitua-tion gerade auch in der Land-wirtschaft rasch entsprechen-de Investitionsprojekte um-

    gesetzt werden. Dazu wurden die Unterstützungspakete von Bund und Land OÖ geschnürt und als Landwirtschaftskam-mer haben wir in dieser Situ-ation den Auftrag, die Betrie-be bestmöglich zu begleiten“, betonen Kammerdirektor Karl Dietachmair und Präsidentin Michaela Langer-Weninger.

    Beratungen weiter möglich

    Bereits fixierte bzw. anste-hende Beratungstermine in den LK-Dienststellen bleiben aufrecht. Beratungen erfordern zwingend eine vorangehen-de Terminvereinbarung. Beim Betreten der Dienststellen und auch bei den Beratungsgesprä-chen ist zwingend ein eng an-liegender Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das LK-Kundenser-vice (050 6902 1000) und die Servicenummern Recht (DW 1200), INVEKOS (DW 1600) und Tierkennzeichnung (DW 1700) stehen zur Verfügung.

    Ein erheblicher Teil der LFI-Bildungsveranstaltungen

    wurde für die neue Bildungs-saison von vornherein als On-line-Modul, Webinar bzw. Farminar geplant. Vorsorg-lich und zum Schutz der Teil-nehmer und Trainer werden alle LFI-Präsenzveranstaltun-gen vorerst bis 26. November abgesagt bzw. auf einen spä-teren Zeitpunkt verschoben. Die angemeldeten Personen werden verständigt. Eine kos-tenlose Abmeldung ist unter 050 6902 1500 oder per Mail an [email protected] möglich.

    Aktuelle Details zu den LFI-Veranstaltungen sind auch unter https://ooe.lfi.at/corona verfügbar. LFI-Onlinekursange-bot: https://ooe.lfi.at/elearning.

    Systemrelevante Infrastruktur

    Bäuerliche Betriebe und alle Lebensmittelproduzenten so-wie bäuerliche Direktvermark-ter, Bauernläden, Selbstbedie-nungsläden, Bauernmärkte und der Ab-Hof-Verkauf sind als systemrelevante Versor-gungseinrichtungen definiert und von den behördlich ange-ordneten Schließungen ausge-nommen. Für den Agrarhan-del, Tierversteigerungen, den Gartenbau sowie den Handel mit landwirtschaftlichen Be-triebsmitteln gelten die be-hördlich angeordneten Schlie-ßungen ebenfalls nicht. Zu-dem ist sichergestellt, dass die Bäuerinnen und Bauern mög-lichst uneingeschränkt ihrer Tätigkeit bei der Versorgung von Tieren und der Bewirt-schaftung der Flächen nach-gehen können. Auch die Jagd erfüllt einen systemrelevan-ten Auftrag und kann ausge-übt werden. Dabei sind die gel-tenden Mindestabstände und das Tragen eines Mund-Na-sen-Schutzes beim Kontakt mit haushaltsfremden Personen zwingend erforderlich.

    LK hält Dienststellen weiter offenDie Landwirtschaft zählt zur systemrelevanten Infrastruktur.

    „Wir werden als Landwirtschafts-kammer OÖ die Bäuerinnen und Bauern weiter bestmöglich beglei-ten“, betonen Michaela Langer- Weninger, Präsidentin der LK OÖ, und Kammerdirektor Mag. Karl Die-tachmair. LK OÖ

    Aktuelle InformationenAuf lk-online unter www.ooe.lko.at und mit dem LK-Newslet-ter werden wir weiterhin über die aktuellen Entwicklungen sowie Vorsorgemaßnahmen und rechtliche Anforderungen zur Bewältigung der Coro-na-Krise informieren.

    Agrarbudget beschlossen

    Nach dreitägiger Debatte hat der Nationalrat vergan-gene Woche den Bundes-haushalt 2021 verabschie-det. Damit wurde auch das Agrarbudget für das kom-mende Jahr fixiert. Bundes-ministerin Elisabeth Köstin-ger zeigt sich davon über-zeugt, dass damit nahezu alle Zukunftsbereiche ihres Ressorts abgedeckt werden können. Die Direktzahlun-gen für 2021 seien gesichert, auch die Erfolgsgeschich-te der Ländlichen Entwick-lung könne in vollem Um-fang weitergeführt werden. Für die Fortführung in den Übergangsjahren 2021 und 2022 stehen alle erforder-lichen Mittel für die Kofi-nanzierung der EU-Gelder bereit. Laut vorliegendem Entwurf kommt es zu einer Steigerung der Bundesmit-tel um 595 Mio. Euro.

    Die Erhöhung des Budgets 2021 auf gesamt 3,27 Mrd. Euro ist auf die neue Aufga-benstruktur des Ressorts so-wie auf mehrere Maßnah-men zurückzuführen, insbe-sondere auf die Einrichtung eines Waldfonds. Dadurch erhöhen sich die Mittel für zukunftsfitte Wälder und In-vestitionen in neue Absatz-märkte um 350 Mio. Euro für vier Jahre. Auch die Holz-bauoffensive kann weiter ausgebaut werden. Covid- Hilfsmaßnahmen für Land-, Forstwirtschaft und Touris-mus werden auch 2021 zu-sätzlich bereit gestellt wer-den.

    LK Österreich-Präsident Josef Moosbrugger betont, dass sich angesichts der Co-rona-Krise einmal mehr zei-ge, wie wichtig die bäuerli-chen Familienbetriebe für die Lebensmittelversorgung im Land sind. Jeder Euro für die heimische Landwirt-schaft sei eine Investition in die Versorgungssicherheit.

    AIZ

  • 25. November 2020 Landwirtschaftskammer OÖ Der Bauer 7

    Landwirtschaftskammer OÖ

    Steigende Ansprüche der Ge-sellschaft und neue wissen-schaftliche Erkenntnisse im Tierwohlbereich stellen lau-fend neue Anforderungen an die Weiterentwicklung der bäuerlichen Tierhaltung.

    Obwohl in jeder Sparte der Tierhaltung höchste Stan-dards gelten, sinkt die gesell-schaftliche Akzeptanz gegen-über modernen Tierhaltungs-formen. Dies zeigt sich zB

    immer öfter in Anrainer- und Nachbarschaftsproblemen bei Stallbauverfahren. Die LK OÖ setzt sich laufend für eine at-traktivere Investitionsförde-rung beim Stallbau und ent-sprechende Förderzuschläge bei der Realisierung von Tier-wohlstellen ein. Dahingehend setzen die ab Jänner 2021 be-antragbare Investitionsförde-rung und die aws Investitions-prämie wichtige Anreize.

    Vorschläge für Steuern auf den Fleischverbrauch zur Sen-

    kung von Klima-Emissionen sowie Dumping-Importe bei Fleisch- und Milchprodukten durch neue Handelsabkom-men (zB Mercosur) lehnt die LK OÖ mit Nachdruck ab.

    Qualitätsfleisch hat ei-nen Wert. Wir als Landwirt-schaftskammer setzten uns daher mit den Erzeugerorga-nisationen für Produktdiffe-renzierungen in der Fleisch-produktion durch Qualitäts-programme ein. Bestimmte Haltungsformen und Quali-

    tätsparameter sollen so ent-sprechende Preiszuschläge er-möglichen. Gleichzeitig sol-len die AMA-Marketingakti-vitäten bei Milch und Fleisch weiter ausgebaut werden, um bei den Konsumenten das Be-wusstsein für Herkunft und Qualität der Lebensmittel zu schärfen.

    In unseren eigenen Infor-mationskampagnen wird diese Botschaft rund um das Jahr in die breite Gesellschaft transportiert.

    LK OÖ-ArbeitsprogrammTierhaltung weiterentwickeln und zukunftsfähig positionieren.

    LK-Arbeitsprogramm

    NACHGEFRAGTOÖ. Bäuerinnen und Bauern

    83 % der OÖ Bäuerinnen und Bauern erachten die Entwicklung von Tierwohlprogrammen als sehr wichtig oder wichtig. Sie dokumentieren damit, dass sie zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung in der Landwirtschaft stehen.

    ■ Attraktivere Investitionsförderung für den Stallbau, insbesondere für Tierwohlmaßnahmen

    ■ Ablehnung von Dumping-Importen bei Fleisch- und Milchprodukten im Rahmen von Handelsabkommen (zB Mercosur-Abkommen)

    ■ Ablehnung von Steuern auf den Fleischverbrauch zur Senkung von Klima-Emissionen

    ■ Rasche und praktisch machbare Stallbauverfahren

    ■ Schaffung von Strafbestimmungen bei Stalleinbrüchen

    ■ Praxisgerechte Umsetzung von Anforderungen der NEC-Richtlinie und Förderung freiwilliger Maßnahmen zur Ammoniak-Reduktion

    ■ Praxisgerechte Lösungen bei der Biber-, Wolfs- und Fischotterproblematik

    ■ Weiterentwicklung von Tierwohlprogrammen mit wirtschaftlichen Anreizen

    ■ Ausbau der AMA-Marketingaktivitäten bei Milch- und Fleischprodukten

    ■ Ausbau von Produktdifferenzierungen und Qualitätsprogrammen im Fleischbereich

    ■ Gestaltung fairer Vertrags-Partnerschaften mit Verarbeitungsbetrieben und dem Lebensmittelhandel

    ■ Praxisgerechte Tierschutzbestimmungen in den verschiedenen Sparten der Tierhaltung

    ■ Stärkung des Tiergesundheitsdienstes als Qualitätssicherungsinstrument

    WIR ARBEITEN FÜR

    Ihr Auftrag – unser Ziel

  • 8 Der Bauer Landwirtschaftskammer OÖ 25. November 2020

    Landwirtschaftskammer OÖ

    Wahlberechtigt sind alle Kam-mermitglieder, die spätestens am Wahltag das 16. Lebens-jahr vollenden, also am oder vor dem 24. Jänner 2005 ge-boren sind und bei denen kein Wahlausschließungsgr und (bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen) vorliegt. Die Staatsangehörigkeit spielt kei-ne Rolle. Auch Nichtöster-reicher sind wahlberechtigt. Ebenso sind alle juristischen Personen wahlberechtigt, die Mitglieder der Landwirt-schaftskammer OÖ sind, zB Vereine, Gemeinden, Genos-senschaften, etc.

    Stichtag für die Mitgliedschaft

    Die Mitgliedschaft bei der Landwirtschaftskammer OÖ muss am 30. September 2020 vorliegen. Wenn jemand zB am 1. Jänner 2021 einen Betrieb übernimmt oder kauft, ist sie/er deswegen nicht wahlberech-tigt; umgekehrt bleiben Perso-nen wahlberechtigt, die ihren Betrieb mit 1. Jänner 2021 ver-kaufen.

    Wer ist Mitglied und damit wahlberechtigt?

    ■ Alle Eigentümer oder Bewirtschafter (zB Pächter, Fruchtgenussberechtigte) von in Oberösterreich gelegenen land- und forstwirtschaftli-chen Grundstücken mit einer Größe von mindestens zwei Hektar oder von in OÖ gelege-nen Betrieben der Vermögens-arten Weinbauvermögen, gärt-

    nerisches Vermögen und übri-ges land- und forstwirtschaft-liches Vermögen mit einem Einheitswert von mindestens 1.500 Euro sind Mitglieder.

    ■ Sonstige in der Land- und Forstwirtschaft tätige Per-sonen: Dieser Kreis umfasst Personen, die eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und bei der SVB pen-sionsversicherungspflichtig sind, dabei aber weniger als zwei Hektar Fläche bewirt-schaften oder einen Betrieb mit einem Einheitswert unter 1.500 Euro führen (zB boden- unabhängige Tierhaltung).

    ■ Die Ehegatten von Ei-gentümern und/oder Bewirt-schaftern sind grundsätzlich immer wahlberechtigt. Bloße Lebensgefährten haben kein Wahlrecht.

    ■ Wahlberechtigt sind nur jene Kinder, Schwieger-kinder oder Enkelkinder, die hauptberuflich am Betrieb der Eltern, Schwiegereltern oder Großeltern mitarbeiten und BSVG – Pensionsversiche-rungsbeiträge an die SVS ein-zahlen (Lehrlinge am elterli-chen Betrieb, die mindestens 16 Jahre alt sind, hauptberuf-lich beschäftigte Kinder, etc.).

    ■ Personen, die einen land- und forstwirtschaftli-chen Betrieb übertragen ha-ben und deren Ehegatten sind wahlberechtigt, wenn sie ihren Hauptwohnsitz auf dem über-tragenen Betrieb haben und der Betriebsnachfolger Mit-glied ist. Übergeber, die in ei-ner Auszugwohnung oder in einem Auszughaus leben, sind wahlberechtigt, wenn die Aus-zugsräumlichkeiten als Teil des Stammbetriebes anzusehen sind.

    Jedes Kammermitglied hat nur eine Stimme: Ist jemand gleichzeitig Übergeber und Grundeigentümer (weil zB

    drei Hektar Wald rückbehal-ten wurden), ist diese Person nur einmal wahlberechtigt. Andererseits wird es in Einzel-fällen Personen geben, die bei der Landwirtschaftskammer-wahl mehrere Stimmen abge-ben können, beispielsweise für sich selbst und in Vertretung einer landwirtschaftlichen Ge-nossenschaft. Die juristischen Personen üben ihr Wahlrecht durch Vertreter aus.

    Wählerverzeichnis

    Die Wahlberechtigten sind in ihrer jeweiligen Hauptwohn-sitz- bzw. Sitzgemeinde in das Wählerinnen- und Wählerver-zeichnis einzutragen: Wenn jemand seinen landwirtschaft-lichen Betrieb in der Gemein-de A hat und in der Gemeinde B wohnt, ist er im Verzeichnis der Gemeinde B aufzunehmen.

    Die Wählerverzeichnisse werden in Gemeinden vom 1. Dezember bis einschließlich

    14. Dezember 2020 während der Amtsstunden aufgelegt. Während der Auflagefrist sind Einsprüche wegen der Aufnah-me vermeintlich nicht Wahl-berechtigter oder der Nicht-aufnahme vermeintlich Wahl-berechtigter möglich. Anfang Jänner 2021 erfolgt auch eine Verständigung aller Wahlbe-rechtigten über Zeit und Ort der Wahl.

    Landwirtschaftskammer-Wahl am 24. Jänner 2021 – Wer ist wahlberechtigt?

    Briefwahl – unkompliziert und bequem möglichAlle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, vorab eine Briefwahl-karte zu beantragen und somit bequem von zu Hause aus an der Wahl teilzunehmen.

    Wie komme ich zu meiner Briefwahlkarte? Die Briefwahlkarte kann jederzeit nach Auflage des Wählerver-

    zeichnisses, das heißt ab 1. Dezember 2020, bei der zustän-digen Gemeinde schriftlich oder mündlich beantragt werden, spätestens jedoch drei Werktage vor dem Wahltag.

    Dabei ist erforderlichenfalls die Identität durch eine geeignete Urkunde bzw. Bescheinigung (zB Führerschein, Personalaus-weis, Reisepass) nachzuweisen. Bei einem schriftlichen Antrag (Brief, Mail, Fax, etc.) ist diese Urkunde in Kopie zu übermit-teln. Langt der Antrag auf Ausstellung einer Briefwahlkarte erst später ein, so ist eine Ausstellung nur mehr möglich, wenn die Wahlkarte persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person abgeholt wird.

    Die Wahlkarten können von den Gemeinden erst ab den ersten Tagen im Jänner 2021 ausgestellt werden.

    Über die Stimmabgabe per Briefwahl informieren wir in der nächsten Ausgabe.

    Mit Beratungzum Erfolg

  • 25. November 2020 Recht Der Bauer 9

    Landwirtschaftskammer OÖ

    Grund und Boden sind die zentralen Produktionsgrund-lagen in der Land- und Forst-wirtschaft. Bäuerinnen und Bauern stehen für einen ver-antwortungsvollen Umgang mit dieser Ressource. Sie sind daher auch die Fürsprecher ei-ner vorausschauenden Rau-mordnung. Um die landwirt-schaftliche Produktionskapa-zität und damit die Versorgung der Bevölkerung mit heimi-schen Lebensmitteln aufrecht erhalten zu können, plädiert die Landwirtschaftskammer für den sorgsamen Umgang mit dem Boden. Vergangene Woche wurde die Novelle zum

    „OÖ Raumordnungsgesetz“ im Landtag beschlossen. „Die Be-deutung der Nahrungsmittel-

    produktion im eigenen Land wird gerade im aktuellen Lock-down wieder hochaktuell. Un-ser Hauptziel, die land- und forstwirtschaftliche Produk-tion über die Instrumente der Raumordnung bestmöglich zu unterstützen, wurde erreicht. So begrüßen wir das Beibehal-ten der bestehenden Bestim-mung über Vorrangzonen für die Landwirtschaft, aber auch die neue Regelung für platzspa-rende Bebauung bei Geschäfts-bauten. Mit der Berücksichti-gung des Hangwassers bei Bau-landwidmungen wurde eine weitere Forderung von uns ins Gesetz übernommen. Von der Kammer ausdrücklich begrüßt werden auch die Erleichterun-gen für Neu- und Zubauten für kleine land- und forstwirt-schaftliche Betriebe“, erläutert LK-Präsidentin Michaela Lan-ger-Weninger. Sie ist überzeugt davon, dass die Raumordnung weiterhin ein vieldiskutiertes Thema bleiben wird. „Die No-velle ist ein tragbarer Kompro-miss für alle Interessengrup-pen. Sie beinhaltet neue An-sätze zur Sicherung fruchtba-rer Böden und zur Erhaltung der notwendigen Spielräume für die agrarische Nutzung“, so

    Langer-Weninger. Land- und forstwirtschaftliche Flächen sind mit immer stärkeren Be-anspruchungen im Rahmen der Freizeit- und Tourismus-wirtschaft konfrontiert. Hier setzt sich die Landwirtschafts-kammer für den Schutz von Eigentumsrechten und die Be-schränkung von Haftungsri-siken ein. „Wir wünschen uns von der Gesellschaft Respekt vor dem bäuerlichen Eigen-tum, so kann es zu einem guten Miteinander kommen“, betont Langer-Weninger.

    Vielfältige Nutzungsinteressen

    Der Umgang mit Eigentum-sinteressen ist ein wesentlicher Kern agrarischer und forstli-cher Interessenpolitik. Zuneh-mende öffentliche Nutzungs-interessen auf Grund und Bo-den führen zur Einschrän-kung von Eigentumsrechten. Die Landwirtschaftskammer OÖ begleitet die bäuerlichen Grundeigentümer bei der Aus-verhandlung vertraglicher Ent-schädigungsregelungen und bei Grundablösen. „Wir ach-ten dabei darauf, dass es bei der künftigen Bewirtschaftung zu möglichst wenigen Einschrän-kungen und geringen Haf-tungsrisiken kommt“, erläutert die Präsidentin.

    Eine wesentliche Grundla-ge für den Erhalt der Betriebs-strukturen ist das Anerben-recht als bäuerliches Sonder-erbfolgerecht, mit dem eine Zersplitterung von land- und forstwirtschaftlichen Betrie-ben verhindert wird. Ein zen-trales Ereignis im Leben einer bäuerlichen Familie ist die Ho-fübergabe. Auch hier bietet die Landwirtschaftskammer Un-terstützung.

    Land- und Forstwirtschaft erhält und schützt die Ressource BodenBäuerliches Eigentum muss konsequent geschützt werden.

    Bäuerinnen und Bauern stehen für einen sorgsamen Umgang mit der Res-source Boden.. LK OÖ/Frei

    Inhalte des OÖ Raumordnungsgesetzes

    ■ Baulandsicherungsverträge werden künftig als privatwirtschaftliche Maßnahme zur aktiven Bodenpolitik im Gesetz angeführt. Diese kom-men in der Praxis seit vielen Jahren häufig vor. Diese Praxis wird nun ins Gesetz übernommen. Die Landwirtschaftskammer trägt Baulandsiche-rungsverträge dann mit, wenn die damit verbundenen Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum Veräußerungsgewinn des Grundstückes stehen.

    ■ Bestehende Bestimmungen über landwirtschaftliche Vorrangzonen werden weitergeführt. Änderungen dazu gibt es keine.

    ■ Mit Neuregelung der Raumordnung ist die Hangwassergefahr bei der Baulandwidmung zu berücksichtigen. Flächen, die sich wegen einer Hangwassergefahr für eine zweckmäßige Bebauung nicht eignen, dür-fen nicht als Bauland gewidmet werden.

    ■ Größere Geschäftsgebäude sollen vermehrt mit mindestens drei Ge-schoßen errichtet werden. Handelsbetriebe mit mehr als 300 Quadrat-meter Gesamtverkaufsfläche dürfen nur mehr maximal 50 Prozent der Pflichtstellplätze auf Freiflächen errichten.

    ■ Erleichterungen für Neu- und Zubauten auf kleinen Hofstellen: Die Landwirtschaftskammer OÖ wies immer wieder auf die eingeschränk-ten Baumöglichkeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe hin. Die vorliegenden Erleichterungen für Neu- und Zubauten auf kleinen Hofstellen werden daher ausdrücklich begrüßt. Auch auf Urlaub am Bauerhof-Betrieben sind Erweiterungen möglich. Dadurch wird Urlaub am Bauernhof für die Gäste noch attraktiver.

    ■ Rechtmäßig bestehende Gebäude, die durch Brand, Blitzschlag, Hoch-wasser oder ein anderes Elementarereignis soweit zerstört wurden, dass eine Instandsetzung nicht mehr möglich ist, dürfen neu errichtet werden.

  • 10 Der Bauer Recht 25. November 2020

    Wa s s e r g e n o s s e n s c h a f t e n (WGs) errichten und betreiben die Infrastruktur in den Berei-chen Wasserversorgung, Ab-wasserentsorgung, Entwässe-rung, Hochwasserschutz und Bewässerung.

    Unter dem Dachverband „OÖ Wasser“, mit Sitz am Amt der Oö. Landesregierung, sind mehr als 1.900 WGs zusam-mengefasst. Über 10.000 eh-renamtliche Funktionäre küm-mern sich dabei um die Interes-sen von 250.000 Mitgliedern.

    Im heurigen Jahr stellte der Übergang von Trockenheit zu sehr feuchtem Klima eine Herausforderung für Brun-nen- und Quellenanlagen dar. Den erhöhten Wassermen-gen stand eine Zunahme von bakteriologischen Problemen gegenüber.

    Die Beratungsstelle OÖ Wasser, ebenfalls mit Sitz am Land OÖ, unterstützt die Mitglieder bei ihrer operativen Arbeit. Die Bau-

    trupps der Beratungsstel-le sind nicht mehr auf eine Tätigkeit spezialisiert. Je nach Nachfrage werden sie nun flexi-bel für die Reparatur von Drai-nagen oder für den Bau von Wasserquellen eingesetzt. Da-mit kann besser auf Trocken- oder Regenperioden reagiert werden.

    Aufgrund der Covid-Situa-tion mussten größere Schu-lungen abgesagt werden. Klei-nere Schulungen konnten unter den vorgeschriebenen Sicherheitsauflagen stattfin-den. Die größte Veranstaltung von OÖ Wasser, der Trink- wasser-Infotag, wird in digitaler Form abgehalten.

    Mehr Information gibt es unter www.ooewasser.at. Die Homepage wurde über-arbeitet und präsentiert sich nun in aktuellem, frischem Design.

    DI Christoph Zaussinger

    Aktuelles von OÖ WassergenossenschaftenWassergenossenschaften sind Träger einer moder-nen Infrastruktur im ländlichen Raum. Der Dach-verband „OÖ Wasser“ unterstützt dabei.

    Die meisten Fortbildungsveranstaltungen werden in den Regionen abgehalten, wie hier im Schloss Weinberg. OÖ Wasser

    Nach der bisherigen Aus-legung der Covid-19-Not-maßnahmenverordnung war der Verkauf von Adventkränzen und Christbäumen nicht erlaubt.

    Mag. Christian Stollmayer

    Der private Wohnbereich durfte nur zum Erwerb der Grundgüter des täglichen Lebens verlassen werden. Zu diesen Grundgütern wurden Adventkränze und Christ-bäume nicht gezählt.

    Dies hat das Bundeskanz-leramt in einer Meldung in

    der „KronenZeitung“ bestä-tigt. Auch das Gesundheits-ministerium hat bisher dar-auf beharrt, dass bäuerliche Direktvermarkter nur Le-bensmittel zum Kauf anbie-ten dürfen.

    Nach zahlreichen Interven-tionen erfolgte nun eine Klar-stellung des Gesundheits- ministeriums:

    ■ Gärtnereien dürfen Ad-ventkränze und Christbäu-me anbieten.

    ■ Bäuerliche Direktver-markter dürfen nicht nur Lebensmittel sondern auch andere Waren, also auch Ad-ventkränze und Christbäu-me verkaufen.

    Covid-19-Vorschriften: Adventkränze und Christbäume dürfen nun doch verkauft werden

    Adventkränze und Christbäume dürfen verkauft werden. Pixabay/Mario Eppinger

    ORF Radio OÖ SpotsZeitgleich mit dem Lockdown startet die Landwirtschaftskammer OÖ neuerlich eine Informationsoffensive, um in der Gesellschaft das Bewusstsein für regionale Lebensmittel zu schärfen. Wer heimische Lebensmittel einkauft, setzt damit für die gesamte Wirtschaft lebenswichtige Impulse und sichert Arbeitsplätze sowie Wertschöpfung, die bei den Bäuerinnen und Bauern ankommt.

    Neben Einschaltungen in den Printmedien des Landes wird auch in einem ORF Radio OÖ Spot darauf hingewiesen. Diesen sind bis Mitte Dezember zu den unterschiedlichsten Tageszeiten zu hören.

  • 25. November 2020 Invekos Der Bauer 11

    Ing. Karl Thumfart

    Der ÖPUL-Herbstantrag 2020 ist bis zum 15. Dezember 2020 noch in folgenden Fällen rele-vant:

    ■ Die Verlängerung bis-her beantragter ÖPUL-Maß-nahmen ist bis spätestens 15. Dezember 2020 möglich. Die Beantragung der Maßnah-me „Begrünung von Ackerflä-chen – Zwischenfruchtanbau“ musste bereits bis spätestens 15. Oktober 2020 erfolgen.

    ■ Beantragung von „Mulch- und Direktsaatflächen“, sofern diese Beantragung nicht oh-nehin bereits bis 15. Oktober 2020 erfolgt ist.

    Bei den genannten Terminen gibt es keine Nachreichfristen.

    Mulch- und Direktsaat

    Wichtige Voraussetzung bei der Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „Mulch- und Direktsaat“ und Beantragung der Begrünungsvarianten 4, 5 oder 6:

    ■ Wenn auf diese Begrü-nungsvarianten eine erosions-gefährdete Kultur folgt, dann muss diese Kultur in Mulch- oder Direktsaat angebaut wer-den. Die erosionsgefährdeten Kulturen sind im Maßnahmen- erläuterungsblatt zur Mulch- und Direktsaat auf www.ama.at aufgelistet.

    Beispiele hierfür sind: Mais, Zuckerrüben, Kartoffel, Soja, Sonnenblumen. Nicht als eros-ionsgefährdet gelten jedenfalls Getreide, Gräser und Futter- leguminosen.

    „Greening“: Zwischenfrüchte nach stickstoffbindenden Pflanzen

    Wurden nach der Ernte stick-stoffbindender Pflanzen (zum Beispiel „Sojabohne“ mit Code „OVFPV“ laut MFA 2020) Zwi-

    schenfrüchte angebaut, dann dürfen diese Flächen frühestens am 16. Februar 2021 umgebro-chen werden.

    Sollte es sich bei diesen Zwi-schenfrüchten gleichzeitig um „ÖPUL-Begrünungen“ han-deln, dann müssen auch die ÖPUL-Begrünungsauflagen eingehalten werden.

    ÖPUL und DirektzahlungenAktuelle Informationen zum ÖPUL-Herbstantrag und Greening-Auflagen.

    Der letztmögliche Termin für die Verlängerung von ÖPUL-Maßnahmen im Herbstantrag 2020 ist der 15. Dezember. LK OÖ/Thumfart

    So die persönliche Motivation eines Teilnehmers unseres Strategieprozesses. Die Früchte von zwölf

    Monaten Arbeit mit 1.500 Beteiligten, unsere gemeinsame Vision, finden Sie hier:

    www.zukunftlandwirtschaft2030.at

    WIR ALLE SIND DIE LANDWIRTSCHAFTSSTRATEGIE 2030!

    Wir sind die Wasser-, Luft- und

    Freizeitraumproduzenten. Das müssen

    wir kommunizieren, indem wir die

    Ökosystemleistungen emotionalisieren.

  • 12 Der Bauer Beratung 25. November 2020

    Unternehmensführung

    Telefonisch oder im Büro gibt es Beratungen zu vielfältigen Themen der Betriebs- und Un-ternehmensführung: Fragen zur Preisfindung unter Land-wirten bei Verkauf bzw. Kauf von Silomais oder Wirtschafts-dünger, Anhaltspunkte zur Preisfindung für Verpach-tung bzw. Pachtung von Wirt-schaftsgebäuden, Ermittlung von Vieheinheiten und Ablei-tung möglicher Einheitswert-zuschläge durch überdurch-schnittlichen Tierbestand bis hin zur Erörterung der Aus-gangsituation und daraus ab-geleiteter Möglichkeiten zur Betriebs- und Einkommens- entwicklung.

    Einstieg ins Gewerbe

    Der landwirtschaftlichen Tä-tigkeit sind Grenzen gesetzt, eine gewerbliche Ausrichtung eines Betriebszweiges kann zu-sätzliche Perspektiven eröff-nen. Für das geplante Vorhaben wird der rechtliche Rahmen abgesteckt. Ziel der Beratung ist, die wesentlichen Entschei-dungsgrundlagen auf dem Weg in die gewerbliche Tätigkeit zu erarbeiten und einen klaren Fahrplan zu erstellen.

    Interpretation JahresabschlussAuf Basis des Jahresabschlusses werden Kennzahlen zur Wirt-schaftlichkeit, Krisensicher-heit und Zahlungsfähigkeit des Betriebes ermittelt, deren Be-deutung im Beratungsgespräch erläutert sowie mit den Buch-führungsergebnissen aus dem Grünen Bericht verglichen. Die Zahlen aus der Vergangen-heit bieten Ansatzpunkte für eine Weiterentwicklung des Betriebes, um den zukünftigen Erfolg zu sichern.

    Betriebsplanung

    Bei einem Beratungsgespräch am Betrieb oder in der Land-wirtschaftskammer bzw. Be-zirksbauernkammer werden die Stärken und Potenziale des Betriebes analysiert und ge-meinsam mögliche Entwick-lungsschritte erarbeitet. An-hand einzelbetrieblicher Daten werden Ausgangssituation und Entwicklungsvarianten kalku-liert. In einem weiteren Beratungs-gespräch werden die Einkom-mens- und Finanzierbarkeits-kennzahlen erörtert und das Ergebnis schriftlich zusam-mengefasst.

    Betriebskonzept

    Gemeinsam mit dem Berater werden die betriebliche Aus-gangssituation und der geplan-te Entwicklungsschritt bespro-chen, kalkuliert und schrift-lich dokumentiert. Der Inves-titions- und Finanzierungsplan werden erstellt, die Auswirkun-gen auf das Einkommen und die Wirtschaftlichkeit ermittelt und die Finanzierbarkeit bei unterschiedlichen Preisannah-men geprüft. Das erstellte Be-triebskonzept erfüllt auch die Voraussetzungen für die Inves-titionsförderung und die Exis-tenzgründungsbeihilfe.

    Agrarische Förderungen

    Telefonisch, per E-Mail oder in der Landwirtschaftskam-mer bzw. Bezirksbauernkam-mer werden betriebsbezogene Fragen zu Förderungen beant-wortet. Dabei kann es sowohl um Flächenzahlungen als auch um Investitions- oder Projekt- förderungen gehen. Dabei wird auf die betriebsspezifischen Fragestellungen und die An-tragstellung eingegangen. Da-mit soll die optimale Nutzung von Fördermöglichkeiten für die einzelnen Betriebe sicher-gestellt werden. Auch Anfragen

    zu Unterstützungen aufgrund der Corona-Krise werden be-antwortet. Hierbei geht es vor allem um den Härtefallfonds Land- und Forstwirtschaft und die aws Investitionsprämie.

    Innovationsberatung

    Bäuerinnen und Bauern, die eine innovative Idee in der Land- und Forstwirtschaft um-setzen wollen, erhalten Un-terstützung bei der Konkreti-sierung und Umsetzung ihrer Pläne durch das Beratungsnetz-werk der LK. Gemeinsam wer-den Meilensteine für die Reali-sierung des Projektes skizziert und gegebenenfalls Betriebs-beispiele vorgestellt. Zudem wird besprochen, welche Bil-dungs- und Beratungsangebo-te ergänzend in Anspruch ge-nommen werden können.

    Mit Beratung zum Erfolg

    Kontakt und weitere Informationenwww.ooe.lko.at/beratung

    UnternehmensführungInterpretationJahresabschluss Betriebskonzept

    BetriebsplanungAgrarische Förderungen

    Innovationsberatung

    Einstieg ins Gewerbe

    Mit Beratungzum Erfolg

  • 25. November 2020 Beratung Der Bauer 13

    Mag. Vitus Lenz

    Die Verwendung des eigenen Holzes bei Stall- und Wirt-schaftsgebäuden kann auf-grund der aktuellen Holzpreis-situation in mehrfacher Sicht eine durchaus gewinnbringen-de Situation bieten. Dazu be-darf es aber auch innovativer Ansätze bei der Planung und Umsetzung.

    Entwicklungen des Holzbaus bei Stall- und Wirtschaftsgebäuden

    In der Rinderhaltung ermög-lichte die Entwicklung des Au-ßenklima-Stalles in den vergan-genen Jahrzehnten einen regel-rechten Trend zu Gebäuden in Holzbauweise.

    Zu den Beispielen zählten anfangs einfache Zubauten für den Liege- oder Fressbereich. In weiterer Folge entstanden um-fassendere Projekte mit neuen Grundrisskonzepten für Hallen in geschlossener Bauweise oder als mehrhäusige Anlagen.

    Neben den neuen Anforde-rungen für die Tierhaltung wa-ren auch die kostengünstigeren Bauweisen Motivation für den Einsatz von Holz. Hierbei ent-standen unterschiedlichste Ge-bäudekonstruktionen, die in der Regel auf traditionelle Zim-mermannslösungen basierten.

    In diesem Bereich kam es aber auch zunehmend zu mehr Ent-scheidungen für die industriel-le Fertigung in Form des Inge-nieurholzbaues. Im Gegensatz zu der traditionellen Bauform lieferten dabei die stützenfreie Halle mit großen Spannweiten die wesentlichen Gründe für diese Entscheidungen. Diese Bauformen erforderten jedoch bei den Standorten erheblichen

    Mehraufwand bei der Gelände-einbindung und wirkten sich beim Erscheinungsbild nicht immer positiv aus. Dazu zäh-len vor allem unproportioniert ausgeformte Baukörper in den Grundrissen aber auch der feh-lende Bezug zur Hofanlage.

    Förderlich für den Holzbau ist sicher die Weiterverbrei-tung der Haltungssysteme in Form von Außenklima-Ställen für viele Tierbereiche. Beispiele dazu gibt es bei der Schaf-, Zie-gen- und Pferdehaltung sowie in der Schweinhaltung im Bio- Bereich. Zukünftige Stallsysteme in Kombination mit Auslauf- flächen bieten ein neues Poten-tial für den Einsatz des eigenen Werkstoffes Holz. Dazu bedarf es kluger Gebäudekonzepte für die funktionellen Anforderun-gen im Betrieb und bei den kon-struktiven Überlegungen dieser baulichen Anlagen.

    Auch bei Einstell- und Berge- räumen ist eine ähnliche Ent-wicklung wie bei den Stallbau-ten erkennbar. Auffallend ist in den vergangenen Jahren der steigende Anteil an Konstrukti-onen mit vorgefertigten Massiv-bauteilen aus Beton und Stahl. Ein Grund für diesen Trend liegt auch in den einfachen funktio-

    nellen Anforderungen dieser Gebäude, die der industriellen Fertigung im Wettbewerb ent-gegenkommen sind.

    Bei Einstellhallen waren es auch die Wünsche nach stüt-zenfreien Hallen und großen Spannweiten bei Toren, die den Umfang des Werkstoffes Holz bzw. die Möglichkeiten des konstruktiven Holzbaus einge-schränkt haben. Hier könnten innovative Holzbaukonstruk-tionen den Einsatz des eigenen Holzes wesentlich verbessern.

    Verwendung von eigenem Holz bei Wirtschaftsgebäuden

    Es gibt unterschiedliche Kon-struktionssysteme für den Ein-satz des eigenen Holzes. Aus-schlaggebend ist, aus welchem Waldbestand der Baustoff Holz entnommen wird. Bei einer Schwachholznutzung ist vor-rangig eine Verwendung in Form von Rundholzkonstruk-tionen möglich. Bei größeren Dimensionierungen des Baum-bestandes können mit der Schnittware aus dem eigenen Waldbestand unterschiedlichs-te Zimmermanns- oder einfa-

    che Ingenieurskonstruktionen umgesetzt werden.

    Bei Tragesystemen mit Leim-binder oder Stahl kann das eige-ne Holz lediglich als Ergänzung zur Grundkonstruktion, vor allem nur im Dach- und Fassa-denbereich, verwendet werden.

    Für kleinere Bauvorhaben wie Schutzdächer und Gebäude- erweiterungen in Form von Zu- und Neubauten ist der Einsatz des eigenen Holzes besonders geeignet.

    Gute Anleitungen dazu kön-nen aus der ÖKL-Broschüre „Landwirtschaftliche Betriebs-gebäude aus Holz“ (LTS 205) entnommen werden. Bei größe-ren Gebäudegrundrissen lassen sich aber ebenso kostengünsti-ge und ansprechende Ergebnis-se mit dem eigenen Holze erzie-len. Dazu bedarf es bereits in der Planung innovativer Überle-gungen hinsichtlich Nutzung, Situierung im Gelände und zur Hofanlage sowie Gebäudegröße und Form.

    Jedenfalls sollte man bei solchen Zielsetzungen eine Zusammenarbeit mit jenen Handwerksbetrieben suchen, die ein Interesse an einer Wei-terentwicklung der traditi-onellen Zimmermannkon-struktion mit innovativen Lösungsansätzen haben. Pla-nung und Bauausführung soll-ten in ihren Ergebnissen auch die ökonomischen Aspekte nicht außer Acht lassen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Be-triebes und des eigenen Werk-stoffes Holz zu gewährleisten.

    Bauen mit dem eigenen Holz – Stall- und Wirtschaftsgebäude (2)Innovative Holzbaukonstruktionen können den Einsatz des eigenen Holzes wesentlich verbessern.

    Konstruktiver Holzbau mit dem eigenen Holz ist bei modernen Stallbau- lösungen ein Gewinn. LK OÖ

    Mit Beratungzum Erfolg

  • 14 Der Bauer Tierhaltung 25. November 2020

    Ing. Josef Bachinger

    Um vitale Kälber für die an-schließende Mast zu haben, sind Qualität und Tränkever-lauf der Ersatzmilch die grund-legenden Fundamente.

    Bedarfsgerechte Milchmenge nach dem Einstallen

    Die erwünschten Zukaufs-kriterien der Stierkälber sind - je nach Betrieb - individuell und liegen meist bei einem Al-ter von rund fünf bis acht Wo-chen und im Gewichtsbereich von 90 bis 105 Kilogramm.

    Kälber mit überdurch-schnittlicher Entwicklung und dementsprechendem Lebend-gewicht haben am Herkunfts-betrieb meist sehr hohe tägli-che Milchmengen erhalten.

    Da Milchmengen von etwa 15 Liter pro Tag und Kalb am Geburtsbetrieb keine Selten-heit sind, ist es für den Stier-mäster die große Herausfor-derung, diese hohe tägliche Nährstoffzufuhr nach dem

    Zukauf weiter bestmöglich zu gewährleisten. Daher soll-te in den ersten zwei bis drei Wochen nach dem Einstallen ausreichend Milch zur Verfü-gung stehen.

    Neben dem Stress des Transportes und der Betrieb-sumstellung, sollte zumin-dest zusätzlicher Fütterungs-stress, bedingt durch eine

    starke Energieunterversor-gung, weitestgehend vermie-den werden.

    Neueste Erkenntnisse aus verschiedenen Praxistests zei-gen, dass vom ersten Tag an mindestens etwa sechs bis acht Liter MAT-Tränke pro Tag und Kalb gegeben werden sollten. Neben den täglichen Milch-gaben sollten auch bedarfsge-rechte Kälber-TMR und Heu zur Rohfaserversorgung zur Verfügung stehen.

    Ausreichend Milch je Gabe anbieten

    Während der Tränkephase mit dem Tränkeautomat ist da-rauf zu achten, dass die einzel-nen Milchgaben nicht zu klein sind. Es sollten mindestens zwei Liter je Gabe gegeben wer-den. Kleinere Mengen verursa-chen zusätzlichen Stress und Unruhe in der Gruppe, da bei den Kälbern kein Sättigungs- gefühl eintritt. Für die optima-

    le Mengenanpassung je Gabe eignet sich besonders die Ver-wendung eines Tränkeautoma-ten. Zusätzlich kann die indi-viduelle Milchaufnahme pro Kalb gut kontrolliert werden.

    Langsames und kontinuierliches Abtränken entscheidend

    Das langsame Abtränken ist erforderlich, damit die Aufnah-me von Beifutter stetig gestei-gert werden kann, ohne dass dabei die Gefahr einer Pansen-übersäuerung besteht.

    Bei einer üblichen 50-tägi-gen Tränkephase mit Milchaus- tauscher sollte zumindest ab dem 21. Tag mit der Milch- reduktion begonnen werden. Es sollte keinesfalls stufen- weise in größeren Sprüngen re-duziert werden (zB zwei Liter je Woche).

    Laut Experten erreicht der Pansen erst ab dem vier-ten Lebensmonat die voll-ständige Ausprägung und ist dann weniger anfällig für diverse Umstellungen in der Fütterung.

    Langsames Abtränken bie-tet ausreichend Zeit für die Futterumstellung in Pansen und Darm. Mit einem Tränke-automaten lässt sich die Ab-tränkephase sehr gut einstellen und bringt nebenbei arbeits-wirtschaftliche Vorteile.

    Optimale Tränkeverlaufskurve. Quelle: Dr. Koch, 2020

    Optimale Milchmenge und Tränkeverlauf in der Kälberaufzucht für die StiermastFür die Kälber sind die ersten Lebenswochen am Stiermastbetrieb entscheidend, damit sie sich gut entwi-ckeln und die Mast wirtschaftlich ist. Die Basis bildet der optimale Einsatz des Milchaustauschers (MAT).

    Glänzendes und glattes Fell deutet auf gesunde Kälber hin. LK OÖ/Bachinger

    Mit Beratungzum Erfolg

  • 25. November 2020 Tierhaltung / Aktuelles Der Bauer 15

    Webinar: Landestag der MilchviehhaltungWie schon in der letzten „Der Bauer“-Ausgabe be-richtet, findet der Landes-tag der Milchviehhaltung am 2. Dezember von 9.15 bis 13 Uhr aufgrund der derzeitigen Corona-Situati-on als Webinar statt.

    Fragen können online schriftlich gestellt werden.

    ■ Die Teilnahme ist nur mit vorherhiger Anmel-dung unter https://ooe.lko.at/rinderzucht-allgemei-nes+2500++1298107 mög-lich.

    ■ Hier der Link zum Programm: https://lfi.d ig i t a l / o o e / fo l d e r / # d -flip-df_1894/1/

    Für die Teilnahme benötigt

    ■ Computer, Laptop oder Tablet

    ■ Internetzugang ■ Headset bzw. Kopf-

    hörer und Mikrofon bzw. Lautsprecher

    DI Michael Wöckinger

    Der Landestag der Milchvieh-haltung wird 2020 als Webinar durchgeführt. LK OÖ

    DI Johann Stinglmayr

    Wegen der coronabeding-ten Einschränkungen wur-de der OÖ. Schweinetag ausschließlich online als Webinar angeboten.Mit viel Spannung und et-was unsicherem Gefühl war-teten die Veranstalter auf die tatsächliche Bereitschaft der Bauern, diese doch neue Infor-mations- und Bildungsplatt-form zu nutzen.

    Sowohl der Landestag für Ferkelerzeuger am Vormittag, als auch der Abend der Schwei-nemast wurden auch online zu einem vollen Erfolg. Jeweils 170 Teilnehmer folgten den span-nenden Ausführungen der Fachreferenten von zu Hause aus. Auch die Diskussion kam nicht zu kurz. Die Möglichkeit der schriftlichen Fragestellung im Chat wurde in hoher An-zahl genutzt.

    Bereits bei den Einführungs-referaten der Präsidentin der Landwirtschaftskammer OÖ, Michaela Langer Weninger , und Kammerdirektor Karl Die-tachmair kam es zu einer leb-haften Kommunikation zwi-schen Teilnehmern und Refe-renten.

    Einen Schwerpunkt ihrer Ausführungen legten beide auf den „OÖ-Plan“ für die Land-wirtschaft. Sie gingen aber auch ausführlich auf das neue Arbeitsprogramm der Land-wirtschaftskammer OÖ ein, das auf Basis eines breit ange-legten Landwirte-Beteiligungs-prozesses entstanden ist. Für die Bäuerinnen und Bauern steht damit auch in Zukunft ein umfassendes Angebot in der Bildungs- und Beratungs-arbeit zur Verfügung. Mit Hil-fe einer ökonomisch leistungs-

    fähigen sowie ökologisch und sozial verantwortungsvollen Agrarpolitik will man wei-terhin aktive und wirksame Unterstützung anbieten.

    Im Anschluss wurden Fach- themen behandelt. Beim Ferkeltag wurde über Lage-rung und Ausbringung der Gülle, Stallkühlung und über die Inhalte der neuen Investi-tionsförderung referiert. Am Schweinemastabend stan-den die Themen Afrikani-sche Schweinepest (ASP) und R e d u k t i o n s m ö g l i c h k e i -ten der Ammoniakemissio-nen auf der Tagesordnung. Auszüge aus dem Fach-programm erscheinen in den nächsten Wochen auf lk-online unter www.ooe.lko.at. Die Rückmeldungen zahl-reicher Landwirte zu beiden Webinaren fielen sehr positiv aus. Alle freuen sich aber be-reits wieder auf einen Landes-tag mit persönlicher Anwesen-heit und der Möglichkeit sich intensiv mit Berufskollegen austauschen zu können. Aber auch auf das obligatorische Schnitzel in Gustino-Qualität.

    Landestag für Schweinebauern heuer erstmals onlineDer Landestag für Schweinebauern füllte in den letzten Jahren regelmäßig das Haus der Landwirtschaft. Beim Landestag informierten sich Hunderte von Bäuerinnen und Bauern online über Fachthemen zur Ferkelproduktion sowie Herausforderungen der Schweinemast.

    Der Landestag für Schweinebauern war auch online ein voller Erfolg.. Beratungsstelle Schweineproduktion

    Ressourcenschutz ins ÖPULDer technologische Fort-schritt verändert die Landwirt-schaft laufend. Die Menge der aufgenommen Daten steigt, ihre Nutzung ermöglicht ei-nen höheren Betriebserfolg und verringert die Umwelt-auswirkungen. Dies solle auch Niederschlag im neuen Agrar-umweltprogramm finden, be-tont Agrar-Landesrat Max Hie-gelsberger: „Neue technische Anwendungen können die Ar-beit der Bäuerinnen und Bau-ern erleichtern und zum Kli-ma- und Umweltschutz beitra-gen. Die für die Aufnahme als Agrarumweltmaßnahme not-wendigen Vorarbeiten laufen in Oberösterreich auf vollen Touren.“

    Die Digitalisierung der Land-wirtschaft bietet viele Möglich-keiten für höhere Erträge bei geringerem Betriebsmittelein-satz, mehr Tierwohl und eine gesteigerte Umweltverträg-lichkeit. Grundsätzlich gilt: je mehr Informationen über ein Nutztier oder einen Qua-dratmeter Boden vorhanden sind, desto zielgenauer können Maßnahmen gesetzt werden. Die notwendige Technik für die praktische Anwendung der ansteigenden Datenflut entwi-ckelt sich laufend weiter. In der Landbewirtschaftung birgt die teilflächenspezifische Ausbrin-gung von Betriebsmitteln gro-ße Potenziale. Saatgut, Dün-ge- und Pflanzenschutzmitteln werden nicht mehr pauschal je Hektar Ackerfläche, sondern bedarfsorientiert ausgebracht.

    „Das ermöglicht es, strenger werdende gesetzliche Auflagen zu erfüllen, die Effizienz des Düngereinsatzes zu erhöhen und damit Umweltauswirkun-gen und Anbaukosten zu sen-ken“, so Hiegelsberger.

    Land OÖ

    WetterSieben-Tage-Wetter auf einen Klick:

    www.ooe.lko.at

  • 16 Der Bauer Tierhaltung 25. November 2020

    Rehwildpreis 2020

    Die Landwirtschaftskam-mer Oberösterreich gibt den zur Berechnung der jähr- lichen Jagdpacht relevanten Rehwildbretpreis 2020 für jene Genossenschaftsjag-den, in denen die Höhe der Pacht an den Wildbretpreis gekoppelt ist, mit 3,20 Euro je Kilogramm bekannt. Die-ser Rehwildpreis, der als Preis je Kilogramm in der Decke ausgewiesen ist, wurde auf Basis der Preisangaben von Wildbrethändlern in Ober-österreich sowie eines An-teils an direkt vermarkteten Stücken errechnet. In der Be-rechnung wurden auch eine Quote an nicht verwertba-ren Unfallrehen sowie ein Anteil an untergewichtigen Stücken berücksichtigt.

    DI Franz Vogelmayer

    LK-ServiceNummernInvekos: 1600

    Rechtsberatung: 1200

    Pflanzenbau: 1414BWSB/Düngung: 1426Pflanzenschutz: 1550

    Biologischer Landbau: 1450

    Bioenergie: 1434

    Kundenservice: [email protected]

    Anzeigen: [email protected]

    LFI-Kurse: [email protected]

    Tierkennzeichnung: 1700

    050 6902

    Landwirtschaftskammer OÖ

    Die nun schon mehrwöchi-ge Schließung der Gastrono-mie- und Tourismusbetrie-be im Großteil der EU und auch in Österreich bringt die Fleischmärkte insbesondere bei Rindern und Schweinen massiv unter Druck. So ist die Mastschweinenotierung in Ös-terreich für diese Woche um weitere 9 Cent auf 1,22 Euro je Kilogramm zurückgegan-gen. Gegenüber dem Frühjahr ergibt sich damit ein Preisein-bruch von 60 Cent. Im Rind-fleischbereich stehen die Märk-te für Kalbinnen und Kühe stark unter Druck, da hier der Absatz für Edelteile in andere EU-Länder fast zur Gänze weg-gebrochen ist.

    Marktentlastung

    „Die Landwirtschaftskam-mer fordert daher von der EU-Kommission die Freiga-be der geförderten privaten Lagerhaltung für Rind- und Schweinefleisch als kurzfristige Marktentlastungsmaßnahme sowie rasche direkte Entlastun-gen für Rind- und Schweineflei-scherzeuger“, erklärt LK OÖ- Präsidentin Michaela Langer- Weninger.

    Die aktuelle Sperre der Gas-tronomie und Hotellerie trifft auch die Vorlieferanten mas-siv. Rind- und Schweinefleisch sind typische Gastronomie-produkte. Während für die ge-schlossenen Betriebe mit dem 80prozentigen Umsatzersatz eine notwendige und faire Ent-schädigung für das laufende Monat geschaffen wurde, sind für die mittlerweile drastisch angestiegenen Erlösverluste der Rinder- und Schweinebauern

    bisher keine konkreten Unter-stützungen absehbar, obwohl diese bereits in die zig Millio-nen gehen. Zudem ist derzeit weiter nicht klar, wann Gastro-nomie und Tourismus wieder öffnen können und ob heuer überhaupt eine entsprechen-de Wintersaison zu erwarten ist. Gerade bei Rindfleisch er-folgt ein Großteil des Absatzes über die Gastronomie und den Export. Durch die Corona-be-dingten Turbulenzen am Markt ist heuer der Stierpreis noch-mals um rund 50 Euro je Stier niedriger als 2019 und wird im Jahresschnitt auf das niedrigste Niveau der letzten neun Jahre abrutschen. Noch stärker trifft es die Schlachtkuh, wo ein Preisniveau wie aktuell zuletzt Ende 2009 verzeichnet wird.

    Bei Schweinefleisch ver-schärft sich die Lage zusätzlich durch die seit September auch in Deutschland aufgetrete-ne Afrikanische Schweinepest und die damit einhergehende Export-Sperre dieses und ande-

    rer wichtiger EU-Erzeugerlän-der nach China. Der Rückstau fertiger Schlachtschweine hat sich in Deutschland mittler-weile auf knapp 600.000 Tiere erhöht und damit wurde das Preisgefüge zuletzt auch in Ös-terreich massiv nach unten in Bewegung gebracht. Auch in Österreich kommt es inzwi-schen zu verspäteten Abholun-gen.

    Für die oö. Schweine- und Rinderbauern ist die aktuelle Marktsituation auch deshalb besonders frustrierend, da nor-malerweise die Fleischverar-beiter gerade in der Vorweih-nachtszeit auf Volllast fahren.

    Harter Brexit droht

    „Ohne wirksame Marktmaß-nahmen und im Falle eines harten Brexit droht zu Beginn des neuen Jahres eine noch dramatischere Zuspitzung der Lage in unseren Ställen und auf den Fleischmärkten. Schon in normalen Jahren sind die Erzeuger quasi mit einem ,Jän-nerloch‘ konfrontiert. Das gilt es nun mit allen Mitteln zu verhindern. Es müssen daher dringend und rasch wirksame Marktentlastungs- und Un-terstützungsmaßnahmen ge-setzt werden, um den Lebend-tierabsatz sicher zu stellen, die Preisspirale nach unten zu stoppen und die Liquidität der Rinder- und Schweineerzeu-ger sicherzustellen“, appelliert Langer-Weninger und ergänzt: „Nur mit raschen Marktmaß-nahmen und gezielten finan-ziellen Hilfen können in den nächsten Monaten wirtschaft-liche Existenzgefährdungen und bäuerliche Betriebsaufga-ben wirksam verhindert wer-den.“

    Gastro-Lockdown belastet Rinder- und Schweinemärkte massivLK OÖ fordert rasche Unterstützung für betroffene Bauern als Vorlieferanten.

    „Es geht jetzt um Unterstützungs-maßnahmen, die rasch bei den Rin-der- und Schweinebauern wirksam werden“, betont LK OÖ-Präsidentin Michaela Langer-Weninger. LK OÖ

  • 25. November 2020 Gemüsebau Der Bauer 17

    Heuer gab‘s beim Winter-gemüse gutes Wachstum und hohe Qualitäten.

    Landwirtschaftskammer OÖ

    Nach den trockenen Jahren 2017 bis 2019 gab es heu-er durchschnittliche Witte-rungsbedingungen und die Gemüselager konnten so zu 100 Prozent gefüllt werden. Für Wurzelgemüse, Kohlge-müse, beim Kraut und auch bei den Roten Rüben gab es heuer gute Erträge. „Die Firma efko in Hinzen-bach hat durch einen Zubau bei der Sauerkrauthalle ihre Lagerkapazitäten um fast 50 Prozent ausgeweitet, wofür auch noch neue zusätzliche Produzenten gesucht wer-den“, erläutert Ewald Mayr, Obmann des Verbandes der Obst- und Gemüseproduzen-ten OÖ. Bei den Einlegegur-ken war die Saison zunächst wegen der Unsicherheit bei den Saisonarbeitskräften und duch Nässe und nächt-liche Kälte von Mai bis Juli nicht einfach. Der August hat aber die Saison geret-tet. Sorgenkind ist der Bier-rettich: Durch den weiteren Wegfall eines wesentlichen Wirkstoffes zur Schädlings-bekämpfung gab es massive Ernteverluste und der Anbau droht in andere europäische Staaten abzuwandern.

    Bei Erdäpfeln kam es zu

    sehr guten Erträgen. Da aber die Anbaufläche ausgewei-tet wurde sind die Preise nun im Keller. Vertraglich abge-sicherte Mengen profitieren in solchen Situationen. Neu im Sortiment bei den OÖ Ge-müsebauern sind Süßkartof-feln (auf 16 Hektar) und Zu-ckermais (230 Hektar), Ten-denz steigend.

    Schmackhaft und gesund

    „So verschieden die Gemü-searten auch sind, alle schme-cken gut und sind gesund. Wintergemüse bietet Vitami-ne, Mineralstoffe, sekundäre Pflanzenstoffe und Ballast-stoffe und ist die klimascho-nende Alternative zu Gemüse aus teuer beheizten Gewächs-häusern“, betont Michaela Langer-Weninger, Präsiden-tin der Landwirtschaftskam-mer OÖ. Der Winter ist in den Supermarkt-Regalen oft schwer zu erkennen, denn dort werden die Konsumen-ten zum ganzjährigen Kauf von Tomaten und Co ani-miert. „Regionale Produkti-on und saisonaler Konsum sind die besten Vorausset-zungen gegen Umweltbelas-tung und aufwändige Impor-te und sie sichern die Exis-tenz und viele Jobs bei den heimischen Gemüsebau-ern“, so Langer-Weninger.

    Saisonstart für‘s Wintergemüse

    Wintergemüse aus Oberösterreich ist die klima- und ressourcenscho-nende Alternative zu importierten Tomaten und Co. LK OÖ

    Bauern leisten ihren Beitrag zur Rettung der zweiten Zuckerfabrik.

    Landwirtschaftskammer OÖ/AIZ

    Bereits im September wurde bei einem von Bundesministe-rin Elisabeth Köstinger einbe-rufenen Rübengipfel ein Pakt beschlossen, in dem verschie-dene Maßnahmen zur Unter-stützung der Rübenbauern ge-troffen wurden: So sollen Rü-benbauern mit einer Wieder-anbauprämie aus Bundes- und Landesmitteln in der Höhe von 250 Euro pro Hektar Schad- fläche finanziell unterstützt werden. Von der Agrana be-kommen sie in diesem Fall auch das dafür notwendige Saatgut zur Verfügung gestellt. Außer-dem bietet der „Dreijahresver-trag“ zwischen Agrana und Rü-benbauern attraktive Mindest-preise für Zuckerrüben.

    Mehr als 38.000 Hektar Anbaufläche

    Die Anbaufläche wird im kommenden Jahr mehr als 38.000 Hektar betragen, unse-re Bauern haben damit ihren Teil des Paktes erfüllt“, betont Köstinger. Jetzt liege es an der Agrana, den Standort in Leo-poldsdorf zu sichern.

    „Das rasche Handeln aller Be-teiligten infolge der drohenden

    Schließung der Zuckerfabrik in Leopoldsdorf hat sich ausge-zahlt. Allein in Oberösterreich konnten wir die Anbaufläche um 30 Prozent steigern“, so Agrar-Landesrat Max Hiegels-berger. Die oberösterreichi-schen Rübenbauern konn-ten damit einen entscheiden-den Beitrag leisten. Angesichts der sehr guten Ertragslage von durchschnittlich 92 Tonnen je Hektar liefere Oberösterreich bereits rund ein Viertel der ös-terreichweiten Rübenmenge.

    „Mit der nun getroffenen Vereinbarung haben wir eine Trendumkehr geschafft. Ar-beitsplätze werden gesichert, den Konsumenten wird Zucker aus Österreich garantiert und es wird Positives für den Klima-schutz geleistet, weil Impor-te aus Südamerika vermieden werden. Nicht zuletzt werden damit ein wichtiger Produkti-onszweig und Einkommens-möglichkeiten für die Zukunft gesichert“, so LK OÖ-Präsiden-tin Michaela Langer-Weninger.

    Für LK Österreich-Präsident Josef Moosbrugger steht fest: „Wenn das ‚Ja‘ zur heimi-schen Produktion auch nach-haltig und langfristig wirken soll, muss die Zuckerrübe wirt-schaftlich wieder attraktiver werden. Das erwarten unsere Zuckerrübenbauern, und dafür brauchen sie auch die entspre-chenden Signale von der verar-beitenden Industrie.“

    Zweite Zuckerfabrik: Rübenfläche gesichert

    Oberösterreich leistet einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt der zweiten österreichischen Zuckerfabrik. LK OÖ

  • 18 Der Bauer Ackerbau 25. November 2020

    Wolfgang Kastenhuber, BSc.

    Für Soja war 2020 ein schwie-rigeres Jahr als für andere Kul-turen. Die Sojabohne konn-te sich im Pflanzenwachstum optimal entwickeln und An-fang Juli waren sehr gut vege-tativ entwickelte Sojabestände beobachtbar. Niederschlags-ereignisse im Juli führten ins Lager. Vor allem sehr hochge-wachsene Sorten gingen teil-weise stark ins Lager. Dadurch wurden die Sojabohnen be-einträchtigt und konnten nur

    Durchschnittserträge erzielen. Interessanterweise wurden die besten Erträge in der Praxis auf eher schwächeren Bodenboni-täten erzielt. Dort wuchsen die Sojapflanzen nicht so hoch, gingen daher nicht ins Lager und erzielten die Toperträge in der heurigen Ernte.

    Später heißt nicht besser

    Durch die sehr heißen Jah-re 2018 und 2019 stieg die Be-

    reitschaft, spätere Sorten an-zubauen. Das wieder normale Jahr 2020 zeigte aber die Gren-zen der Sortenwahl auf. An den Versuchsergebnissen ist er-kennbar, dass die späteren Sor-ten nicht ertragreicher als gute Sorten mit der Reifeeinstufung 4 waren. Bei manchen Sorten war auch die Abreife ein Prob-lem und Sorten mussten mit zu hoher Feuchtigkeit gedroschen werden. Das lag zum einen an Standorten, die zu lange Wasser und Stickstoff nach-geliefert haben, zum ande-

    ren aber auch an den Sorten. Wahrscheinlich sind für den Großteil Oberösterreichs daher Sorten der Reifegruppe OOO die Sorten der Wahl, um auch in für die Soja ungünstigeren Jahren gute Erträge ernten zu können.

    Sojaversuch in Pasching

    Der Sojaversuch bei Hansjörg Feitzlmayr wurde am 16. April angelegt und konnte sich sehr gut entwickeln. Die Unkraut-bekämpfung erfolgte zuerst mit 7,5 g Harmony und zehn Tage später eine Korrektur mit Pulsar. Gegen Gräser wurden noch einmal mit Fusilade Max behandelt. Dank diesen Maß-nahmen konnte bis zur Ern-te ein unkrautfreier Bestand sichergestellt werden. Durch einen heftigen Regen ging der Bestand schon Mitte Juli ins Lager. Geerntet wurde am 9. Oktober. Sogar bei diesem spä-ten Erntetermin war die Soja noch nicht überreif. Vor allem die später abreifenden Sorten mit den Reifeeinstufungen 6 und 7 wirkten optisch noch unreif. Dessen ungeachtet war der Wassergehalt aller Sorten zwischen 15 und 18 Prozent.

    Im Versuchsmittel konnten am Standort 4.197 Kilogramm geerntet werden. Den höchsten Ertrag erzielte die Sorte Adelfia

    Soja – neue Sorten sind interessantDie Sojabohne ist eine wichtige Kultur in Oberösterreich. Deswegen gibt es auch drei Versuche der Pflanzenbauabteilung, die in diesem Artikel präsen-tiert werden.

    Trotz Erntetermin 12. Oktober war die Sojabohne nicht überreif.

  • 25. November 2020 Ackerbau Der Bauer 19

    mit 4.784 Kilogramm (Tabelle 1). Ebenfalls gut schnitten die Sorten Altona und ES Compo-sitor mit 107 Prozent relativ zum Versuchsmittel ab.

    Interessant zum Interpre-tieren eines Versuchs ist die Grenzdifferenz. Sorten, mit Er-tragsunterschieden größer als die Grenzdifferenz, unterschei-den sich statistisch signifikant voneinander. Ertragsdifferen-

    zen, die kleiner als die Grenz-differenz sind können etwa auch durch Bodenunterschie-de entstanden sein. Die Grenz-differenz errechnet sich mit einer Formel aus der mehrfach angebauten Standardsorte.

    Den höchsten Protein- gehalt am Standort Pasching erreichte die Sorte Aurelina mit 46,5 Prozent. Den höchsten Proteinertrag je Hektar erzielte

    die Sorte Adelfia mit 1.881 Kilo-gramm Rohprotein je Hektar.

    Ähnliche Ergebnisse auf allen Standorten

    In der zweiten Tabelle sind die zusammengefassten Ergeb-nisse aller Sojaversuche der Pflanzenbauabteilung aufge-listet. Für die Interpretation ist es wichtig, bei den Exaktversu-chen 15 bis 20 Prozent des Er-trages abzuziehen, um auf in der Praxis vergleichbare Erträ-ge zu kommen. Dadurch sinkt das Ertragsniveau auf ungefähr 4.800 kg. Dies wurde am Stand-ort Bad Wimsbach auch auf der Fläche erreicht.

    Interessant zu beobachten ist, dass sich in allen Versuchen dieselben Sorten als gut gezeigt haben. Die höchsten Relati-verträge, gerechnet über alle Standorte, erreichte die Sor-te ES Compositor vor den Sor-ten Adelfia und Sonali. Diese Sorten erzielten auf allen drei Standorten gute Erträge und waren überall über dem jewei-ligen Versuchsmittel zu finden.

    Beim Betrachten solcher Ver-suche empfiehlt es sich, auf

    die stabilen Sorten zu achten. Diese haben bewiesen, dass sie unter verschiedenen Umwelt-bedingungen bzw.Standorten ihre Leistung erbringen kön-nen.

    Impfen bei Erstanbau wichtig

    Auf allen drei Versuchs-standorten wurde auch wie-der ein Impfversuch angelegt. Auf den jungfräulichen Stand-orten (Bad Wimsbach und Sankt Peter) konnten bei einer optischen Bonitur deutliche Unterschiede im Knöllchenbe-satz beobachtet werden. Im Er-trag schnitten die Impfvarian-ten auch besser ab, stimmten aber nicht immer mit den opti-schen Bonituren überein.

    Auf Standorten, auf denen Soja zum ersten Mal angebaut wird, empfiehlt sich auf jeden Fall eine zusätzliche Impfung.

    ■ Die detaillierten Ergeb-nisse der Impfversuche sowie die Sojaergebnisse der anderen Standorte gibt es wie immer auf unserer Versuchsplattform unter ooe.lko.at/Pflanzen.

    Durch das Lager wurden die Erträge beeinträchtigt. Fotos: LK OÖ/Kastenhuber

    LK Sojasortenversuche Feuchtgebiet 2020

    OÖ OÖ OÖ

    Bezirk Wels Linz Braunau

    OrtBad Wimsbach

    OOO Exaktversuch

    Bad Wimsbach OO

    ExaktversuchPasching Sankt Peter/Hart

    Durchschnitt (>=2 Standorte)

    [in %]

    Sorte Reifegruppe Reifeeinstufung Vertrieb Relativertrag in %

    Obelix OOO 2 RWA 78 --- --- 95 86

    Aurelina OOO 3 SB 102 --- 100 93 98

    Abaca OOO 3 PSZ 91 --- 106 94 97

    Galice OOO 4 RWA 104 --- 96 102 101

    ES Compositor OOO ca. 4 RWA 110 --- 107 120 112

    Adelfia OOO 4 SB 104 --- 114 112 110

    Acardia OOO 4 PSZ 108 --- 95 96 100

    Achilea OOO 4 PSZ 103 --- 98 90 97

    RGT Siroca OO 5 RAGT --- 88 88 88 88

    Sonali OO 6 RWA --- 104 106 117 109

    Kitty OO 6 RWA --- --- 84 --- ---

    Atacama OO 6 PSZ --- 102 100 96 99

    Altona OO 7 SB --- 106 107 98 104

    Alvesta OO 7 SB --- 101 98 97 99

    Versuchsdurchschnitt [kg/ha] Ø 5.839 6.032 4.197 4.407

  • 20 Der Bauer Boden.Wasser.Schutz 25. November 2020

    DI Gregor Lehner

    Der Klimawandel bringt viele Produktionsstandorte an ihre Grenzen. Es werden verstärkt Strategien zur Bewältigung von wetterextremen Ereignissen benötigt. Eine Lösung auf eros-ionsgefährdeten Flächen ist die Anlage einer Untersaat im Mais zum Schutz vor Bodenabträgen bei Starkregenereignissen.

    In den vergangenen Jah-ren wurden, gemeinsam mit der Firma Pöttinger, in einem Arbeitsgang Versuche zu Un-tersaaten und Körnermais an-gelegt. Durch diese Sätechnik (Aerosem PCS Duplex Seed) war es möglich die Untersaat nur zwischen den Maisreihen anzulegen, ohne eine Konkur-renz für die Maispflanzen dar-zustellen.

    Die Weißkleeuntersaat er-folgte mit 2 Kilogramm/Hektar und die Rotschwingeluntersaat mit 4 kg/ha. Auch hier wurde versucht, eine Aussaatstärke zu wählen, die sich nicht negativ auf den Maisertrag auswirkt.

    Die Herbizidbehandlung wurde mit 0,8 Liter/ha Callis-to durchgeführt, die die beiden Untersaatvarianten nicht ge-schädigt hat.

    Das Ziel der Untersaat ist die Schaffung eines aktiven Erosionsschutzes durch mög-lichst frühe Bodenbedeckung. Zusätzlich werden Nährstof-fe zwischen den Reihen ge-speichert, deren Auswaschung eine Gefahr für das Grundwas-ser darstellen könnten. Diese Aufschließung der ungenütz-ten Fläche gewährleistet posi-tive Auswirkungen auf das Bo-denleben und die Humusbi-lanz. Hinzu kommt, dass eine erfolgreiche Etablierung von Untersaaten die Tragfähigkeit

    der Böden erhöht und somit vor Strukturschäden zur Ern-te schützen kann. Außerdem liefern Untersaaten mögliche Nahrungsquellen für Insekten und Wildtiere.

    Versuche der BWSB

    Die Boden.Wasser.Schutz.Beratung versucht das Thema Untersaat bei Mais mit Praxis-versuchen weiter zu behan-deln und legte auch heuer Ver-suchsstreifen auf Maisflächen an. Die bisherigen Versuchs- varianten blieben gleich, mit dem Unterschied, dass die An-lage der Untersaat durch kom-binierten Anbau nach dem Maislegen erfolgte. Außerdem wurden sowohl die Kleestrei-fen, als auch die Rotschwin-gelstreifen quer zu den Mais-reihen angelegt, um die Wir-kung des Erosionsschutzes zu verstärken. Abschließend wurde eine neue Versuchs- variante mit der Mischung von 2 kg/ha Weißklee und 4 kg/ha Rotschwingel ausgesät. Das

    überwiegend blattaktive Nach-auflaufherbizid mit dem Wirk-stoff „Mesotirone“ zeigte aus-reichende Wirkung, doch der vom Vorjahr ausgesamte Buch-weizen konnte nicht mehr miterfasst werden. Bei Bedarf ist hier eine Korrektur mit 7,5 Gramm Harmony SX möglich. Die geringe Menge Weißklee schaffte heuer keinen erfolg-reichen Aufgang. Es wird ver-mutet, dass der Klee durch das Keimstadium und die seichte Ablage bei der Herbizidmaß-nahme miterfasst wurde.

    Untersaat im Mais auf erosionsgefährdeten FlächenDie Vegetationsperioden werden verstärkt durch Hitze, Dürre und Starkregen geprägt. Beim Mais könnte die Lösung zum Schutz vor Bodenabträgen in der Anlage von Untersaaten liegen.

    Weißkleeuntersaat mit 2 kg/ha am 19. Juni 2019. Fotos: BWSB/Lehner

    Die Rotschwingeluntersaat konn-te sich erfolgreich etablieren ( Juli 2020).

    Online BWSB- TagungAufgrund der derzeiti-gen Corona-Lage fin-det die Boden.Was-ser.Schutz.Tagung am 9. Dezember von 9 bis 11.30 Uhr als Webinar mit Diskussion statt. Geplanten Beiträge:

    ■ Kritischer Roh-stoff Phosphor – Blick auf Europas Phosphor- flüsse, Rückgewin-nungspotentiale und Initiativen

    ■ G ew ä s s e r s c h o -nender Phosphor-Ein-satz in der Landwirt-schaft – Bodenuntersu-chungsergebnisse auf Acker und Grünland in Oberösterreich

    ■ P h o s p h o r- E i n -träge in oö. Gewässer – Ursachen und Hand-lungsmöglichkeiten

    ■ Erfahrungen aus der Praxis: Regionale Klärschlammverwer-tung in der Landwirt-schaft

    ■ Details und Anmel-dung auf: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/237929.htm

    ■ Den Link zum Live-Stream gibt‘s im Vorfeld per E-Mail.

    ■ Mehr Informatio-nen dazu auch unter www.bwsb.at.

    DI Elisabeth Murauer

    Rezepte für eine nachhalti-ge Nährstoffversorgung am Beispiel Phosphor gibt es in Form einer Online-Tagung. BWSB

  • 25. November 2020 Boden.Wasser.Schutz Der Bauer 21

    DI Elisabeth Murauer

    Im heurigen Sommer war die Stoppelbearbeitung nach der Hauptfruchternte oftmals ein Problem. Die – im Gegensatz zu vorigen Jahren – feuchten Bodenverhältnisse mussten später auch beim Begrünungs-anbau ganz besonders berück-sichtigt werden.

    Hierbei war ein höheres Un-krautaufkommen auf den Flä-chen auffällig – vor allem Aus-fallgetreide konnte sich heuer gut etablieren. Eine zu feuch-te Ernte oder bestehende Ver-dichtungen sind im Zwischen-fruchtaufwuchs meist deutlich sichtbar. Bei diesen lückigen Beständen mit generell schwa-chem Aufwuchs könnte sich Ausfallgetreide sowie Unkraut im Frühjahr noch zu einem Pro-blem auswachsen.

    Profiteure dieser Wetterbe-dingungen waren die Legumi-nosen (Klee, Erbsen, Wicken und Bohnen). Die meisten die-ser Pflanzenfamilie reagieren negativ auf Trockenheit.

    Kreuzblütler (Öl-, Meliorati-onsrettich, Abessinischer, Sa-repta- und normaler Senf, Kres-se und Rüben) sind bei gutem Nährstoffangebot wuchsfreu-dig wie immer.

    Den wärmeliebenden Kultu-ren wie Ramtillkraut machten in den meisten Gegenden die Frühtemperaturen knapp beim Gefrierpunkt schon Probleme – sie sind abgefroren, Sorghum ist geschwächt und Buchweizen schon wieder verschwunden.

    Phacelia hat sich heuer sehr heterogen entwickelt, was un-ter anderem auch durch den je-

    weiligen Mischungspartner be-stimmt wurde.

    In den Großversuchen der Boden.Wasser.Schutz.Beratung wurde auch Koriander als neu-er Zwischenfruchtanwärter ausprobiert. Nach dem bisheri-gen Erkenntnisstand wird es bei den Versuchen bleiben, denn der Aufwuchs war heuer nicht zufriedenstellend.

    Im Fotoservice unter www.bwsb.at sind die aktuellen Fotos der Zwischenfruchtgroß-versuche zu finden. Außerdem wurden in den letzten Tagen einige Videos zu den Themen „Zwischenfrucht“ und „Futter-

    zwischenfrucht“ erstellt. Dieses Infomaterial kann jederzeit auf lk-online abgerufen werden.

    Mischungsempfehlungen und Kulturinformation stellt die BWSB ebenfalls auf ihren Serviceseiten bereit.

    Hier die Links zu den Artikeln:

    Wurzelmonster: h t t p s : / / o o e . l k o . a t / u n s e -re-zwischenfr%C3%BCch-te-sind-echte-wurzelmons-ter+2500+3278458

    Zu viel Senf? h t t p s : / / o o e . l k o . a t / z w i -schenfr%C3%BCchte-aktu-ell-zu-viel-senf+2500+3273561

    Zwischenfrüchte: Kleevarianten profitieren heuerDas heurige Jahr ist im Gegensatz zu den letzten Jahren von feuchten Bedingungen geprägt – das zeigt sich auch bei den Zwischenfrüchten.

    Verdichtungen sind gut am verzögerten Wachstum erkennbar. Fotos: BWSB

    Mit vielfältigen Mischungen können Defizite kompensiert werden.

    Begrünungen fördern das Boden- leben – ideal für die Bodenstruktur.

    Altstoffsammel-zentren bleiben weiter geöffnetDie Altstoffsammelzentren (ASZ) bilden speziell für die ländlichen Gebiete eine wichtige Entsorgungsschie-ne und bleiben daher trotz Lockdown geöffnet. Ge-mäß der aktuellen CO-VID-19-Schutzmaßnah-men-Verordnung ist in den ASZ-Gebäuden für Mit-arbeiter und Kunden ver-pflichtend ein Mund-Na-sen-Schutz (MNS) zu tragen und der Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter zu anderen Personen einzuhalten. Auf dem Frei-gelände wird ein MNS emp-fohlen.

    Um das ASZ nicht zu überlasten und den Aufent-halt möglichst kurz zu hal-ten, sollte man die Abfälle schon zu Hause vorsortie-ren, damit das Einwerfen in die Container zügig erfol-gen kann.

    Sollte durch Quarantäne- auflagen zu wenig Betreu-ungspersonal verfügbar sein, würde das betroffene ASZ geschlossen werden. Die Bürger können dann das nächstliegende ASZ im Bezirk nutzen. In diesem Fall werden die regionalen Be-zirksabfallverbände jeden-falls rechtzeitig darüber be-richten.

    ■ Tipps zum Abfalltren-nen und -vermeiden wäh-rend der Corona-Krise gibt es auf www.umweltprofis.at.

    OÖ. Landesabfallverband

    Mit Beratungzum Erfolg

  • 22 Der Bauer Biolandbau/Forstwirtschaft 25. November 2020

    Dr. Christian Rottensteiner

    Manche Gefahren lassen sich auch durch perfekte Arbeits-organisation nicht vollstän-dig vermeiden. Für solche Fälle wurde eine moderne und funk-tionale persönliche Schutzaus-rüstung entwickelt.

    Herabfallen