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DER BEZIRKSVERBAND ZAHNÄRZTLICHER BEZIRKSVERBAND OBERBAYERN, KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Fortbildungen des ZBV Oberbayern zu finden unter www.zbvobb.de MÄRZ 2018 Spitzingseekongress 2018 Das Fingerspitzengefühl Hil-bei-fe? Gemeinsame oberbayerische Obleuteversammlung am 21.02.2018 Merkblatt des ZBV Oberbayern Patienteninfo für Beihilfeberechtigte in Bayern Offener Brief wegen Telematikinfrastruktur Immer wieder Laborkosten Höhere ZFA-Ausbildungsvergütungen ab April 2018 Austausch zwischen Ausbildungspraxen und Berufsschule Ausbildung zum Brandschutzhelfer Interview mit Dr. Helmut Hefele

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DER BEZIRKSVERBANDZAHNÄRZTLICHER BEZIRKSVERBAND OBERBAYERN, KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

Fortbildungen des ZBV Oberbayern zu finden unter www.zbvobb.de

MÄRZ 2018

� Spitzingseekongress 2018 � Das Fingerspitzengefühl � Hil-bei-fe?

� Gemeinsame oberbayerische Obleuteversammlung am 21.02.2018

� Merkblatt des ZBV Oberbayern Patienteninfo für Beihilfeberechtigte in

Bayern � Offener Brief wegen Telematikinfrastruktur � Immer wieder

Laborkosten � Höhere ZFA-Ausbildungsvergütungen ab April 2018

� Austausch zwischen Ausbildungspraxen und Berufsschule

� Ausbildung zum Brandschutzhelfer � Interview mit Dr. Helmut Hefele

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I N H A L T

2 DER BEZIRKSVERBAND I 3-2018

F O RUM

Spitzingseekongress 2018 2

Das Fingerspitzengefühl 4

Hil-bei-fe? 5

Gemeinsame oberbayersiche Obleute-versammlung am 21.02.2018 6

Merkblatt des ZBV OberbayernPatienteninfo für Beihilfegerechtigte in Bayern 7

Offener Brief wegen Telematikinfrastruktur 8

Immer wieder Laborkosten 9

Info ZBV direkt der BLZK 15.02.2018Höhere Ausbildungsvergütungen ZFAab April 2018 10

Austausch zwischen Ausbildungspraxenund Berufsschule 10

Brandschutzhelferkurs in Schweitenkirchen 11

Interview mit Dr. Hefele 13

Seminarübersicht ZBV Oberbayern 15– Anmeldebogen allgemein– Seminare Zahnärzte– Prüfungsvorbereitung zur Sommerabschlussprüfung– Fit für die Sommerprüfung 2018– ZMP Refresher– ZMP Refresher Anmeldeformular– Übungen zu BEMA/GOZ– Aktuelle Kursangebote des ZBV München– Nachgefragt Freiendbrück – Quiz-Lösung

Amtliche Mitteilungen 23– Jugendarbeitsschutzgesetz und Zwischenprüfung– Wie entsteht der „Bezirksverband”– Meldeordnung BLZK für ZBV Oberbayern

Obmannsbereiche 24

Verschiedenes 25– Auf Westeuropa-Kreuzfahrt: Ein Abstecher nach Cádiz

Spitzingseekongress 2018

Am 20. Januar konnte der ZBVOberbauern mit dem 40. Winter-kongress ein kleines Jubiläum

feiern und hatte dazu vier hochkarätigeReferenten geladen.

Prof. Dr. Klaus Benner, Emeritus aus demAnatomischen Institut der LMU, eröffne-te mit der Einführung in die spezielleAnatomie des menschlichen Kopfes undwies besonders auf die Risiken in der oralen Chirurgie hin.

Anschließend befassten Prof Dr. Dr. KarlA. Schlegel, MKG-Chirurg und Prof. Dr.Stephan Ihrler, Oralpathologe, in Mün-chen die Interessierten Zuhörer mit Klinikund Histologie der Mundschleimhaut-,Kieferknochen- und Speicheldrüsener-krankungen.

Parallel zu den Hauptvorträgen brachteFrau Dr. Catherine Kempf, Fachärztin fürAnästhesiologie, den Praxismitarbeiterin-nen die „Kardialen Risikopatienten in derZahnarztpraxis“ näher.

Prof. Ihrler thematisierte zunächst dieMissverständnissee und Schwierigkeitenin der Zusammenarbeit zwischen Zahn-arzt und Pathologen. V.a. müsse ein aus-reichend großes Präparat mit klinischenInformationen, am besten Fotographienund genauer Lokalisationsangabe verse-hen sein. Diskrepanzen und Widersprü-che in der Terminologie („Granulom“,„Leukoplakie“, etc.) erschweren dieohnehin geringe Kommunikation. DasZiel sollte sein, primär in der Klinik undprimär in der Pathologie entstehendeFehldiagnosen zu vermeiden. Mit vielenFallbeispielen zeigten Ihrler und Schlegelunter Einbeziehung des Publikumsanschließend die Schwierigkeit derDiagnostik.

Den Beginn machten die diversen Aus-prägungen der Lippen-Entzündungen –Cheilitis, zum Herpes, verschiedenen All-gemeinerkrankungen mit Lippenbeteili-gung bis hinzu Basaliom und Carcinom.Hier waren natürlich die operativen Therapieoptionen besonders gefragt.

Viel differenzierter ist das Auftreten vonMundschleimhauterkrankungen, dereninitiales Stadium häufig bei fehlenderMethodik der Untersuchung der Mund-höhle durch den Zahnarzt übersehenwerden.

Schlegel zeigte hier eindrucksvolle klini-sche Erscheinungsbilder von verschiede-nen „metabolischen Störungen“, vomLichen planus bis zu einfachen benignenNeoplasien, wie z.B. auch dem Rhabdo-myom.

Bereits hier spielt die zusätzliche radiolo-gische Diagnostik mit CT/DVT einezunehmend wichtige Rolle.

Breiten Raum nahmen dann die Leuko-plakien und ihre Differentialdiagnosen bishin zu den Präkanzerosen in Klinik undhistologischer Betrachtung durch Ihrlerein.In unklaren Fällen, v.a. nach Reizaus-schluss ist eine Biopsie angezeigt.Maligne Tumoren wie das Plattenepithel-carcinom oder die Melanome der Mund-schleimhaut erzwingen radikales Chirur-gisches Vorgehen, wie Schlegel miteinigen Patientenfällen und Therapieop-tionen aus der Erlanger Klinik verdeut-lichte.

Anschließend wurden enossale patholo-gische Veränderungen vorgestellt.Einfache odontogene Zysten wurden derKeratozyste, der Fibrösen Dysplasie radio-logisch und histologisch gegenüberge-stellt. Während sich die Differenzierunggegenüber benignen Knochentumorenrelaxtiv einfach darstellt, wird es erheb-lich schwieriger die Abgrenzung zu bös-artigen Primärtumoren oder Metastasenzu treffen.

Aber auch eine Bisphosphonattherapiekann zu massiven Veränderungen desKnochenstruktur bis hin zu Nekrosenführen.

Dies führte zum einen Exkurs mit der The-matik des „Risikopatienten“, v.a. desalten Patienten in der zahnärztlichen

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Praxis. Die Folgen der chronische Niere-ninsuffizienz und des Diabetes mellitusund ihrer Medikationen mit Gerinnungs-und Heilungsstörungen nach oralchirur-gischen Eingriffen seien hier an ersterStelle erwähnt. Schlegel stellte hier auchdie aktuellen Medikamente in der Anti-koagulantientherapie in ihrer Wirkweisevor.

Diese umfassende Abhandlung der aku-tell notwendigen Kenntnisse aus Oralpa-thologie und Pharmakologie gab demJubiläumskongress seine besondere Wertigkeit.

Dem stand auch das „soziale Rahmen-programmm“ mit der traditionellen Hüttenwanderung inkl. Schlittenabfahrt,dem Eisstockturnier und dem Galadinermit Live-Band „Jump5“ nicht nach.

Dr. Martin Schubert

Einleitung ZA Berger

Dr. Schubert als Seminarleiter

Prof. Dr. Klaus Benner

Interessiertes Auditorium

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F O RUM

Das Fingerspitzengefühl

Als Zahnärzte benö-tigen wir in derAusübung unseres

Berufes ein hohes Maß anFeingefühl sowohl imUmgang mit Patienten alsauch bei der praktischenAusübung unseres Beru-fes. Von daher sind wirsensibilisiert auf einen fürsorglichen Umgang mitder uns anvertrauten Körperregion und demgesamten Patienten.

Seh ich mir aber den Brief-verkehr in den unter-

schiedlichen Mailgruppen in Oberbayernan, der ja im Wesentlichen nur von ganzwenigen Protagonisten bestritten wird,so meint man sich oft zurückversetzt indas Gallische Dorf von Asterix & Obelix,wo man mit Hinkelsteinen aufeinanderwirft und mit Leidenschaft Kollegen her-absetzt und beschimpft.

Oft sind jedoch die beschriebenen Vor-gänge nur subjektiv und halbwahr darge-stellt und sollen vor allem dem Ego desSchreibers dienen. Anscheinend meinendiese Kollegen, dass sie im Besitz des Zau-bertrankes sind, der alle Probleme der

Zahnärzteschaft in Politik, Gesellschaftund auch im zahnärztlichen Innenverhält-nis löst.

So schön es ist, in einer anachronistischenWelt zu verharren, so wenig erfolgreichist diese Denkart im Hinblick auf die kom-plexen Strukturen und Aufgaben vordenen die Zahnärzte/innen in Gegenwartund Zukunft stehen.

Dr. Klaus Kocher

Der Lauf politischer Meinungsfindungwird nicht in separatistischen Zirkeln son-dern in großen Gefügen gefunden. Umerfolgreich zu sein für unseren Berufs-stand, ist es eben nicht die Zeit den abso-luten Individualismus zu leben, sondernes ist vielmehr notwendig einen großenberufspolitischen Block den Anfeindun-gen unserer Existenz (nämlich unsererBerufsausübung) entgegen zu stellen.

So sind wir in Bayern gegenwärtig dank dem Fingerspitzengefühl der Zahn-ärzte/innen in der glücklichen Lage, dassdurch Geheiß der Wähler unsere dreibedeutensten beruflichen Institutionen(KZVB, BLZK und FVDZ) mit einer Stimmesprechen, wodurch das Dreisäulendenk-mal im Hof des Zahnärztehauses wiederzu neuem Leben erwacht ist.

Ihr Dr. Klaus Kocher

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Hil-bei-fe? GOZ, Beihilfe, BEMA, Telematik-Infrastruktur, EU-Datenschutzgrundverordnung(EU-DGSVO), Gematik – Telematik – VSDM, Bürgerversicherung, EGO undweiteres Ungemach ?

Wenn man viele Stunden vordem Bildschirm die Winter-olympiade 2018 geschaut hat,

mag man vielleicht meinen, dass es tat-sächlich „Hil-bei-fe“ statt „Beihilfe“heißt. Doch Spass beiseite, das Thema„Pauschale Nichtakzeptanz von nach §5GOZ korrekten Begründungen für höhe-re Steigerungsfaktoren“ durch die Beihil-fe in Bayern beschäftigt die bayerischenBeihilfeberechtigten wie auch die bayeri-schen Zahnarztpraxen aktuell in erhebli-chem Ausmass.

Dr. Niko Güttler und Dr. Peter Klotz habennun zusammen das mittlerweile dritteMerkblatt des ZBV Oberbayern zu diesersehr unguten Thematik erarbeitet. Es sollletztlich dem Beihilfeberechtigten dieSachverhalte darlegen und damit denZeitaufwand der Gespräche in der Zahn-arztpraxis ggf. zu vermindern helfen.

Das neue Merkblatt findet sich anschlies-send in dieser Ausgabe des „Bezirksver-band“ wie auch auf der Homepage desZBV Oberbayern www.zbvobb.de.

Grundsätzlich muss man feststellen, dassdas, was viele schon vor mehr als 20 Jah-ren sagten, immer mehr Gültigkeiterlangt: Das medizinisch (und auch natür-lich zahnmedizinisch) Machbare hat dassolidarisch bzw. durch SteuergelderFinanzierbare überholt!

Viele haben den Eindruck, dass die„schöne, neue Welt“ von immer mehrbürokratischen Vorgaben rund um dieZahnarztpraxis nur den Blickwinkel dafürverstellen soll, dass die Honorierungzahnärztlicher Leistungen nicht mehrzeitgemäß ist. Im gleichem Atemzug sollder Zahnarzt / die Zahnärztin aber immermehr Geld für Aussendarstellung (z.B.auch ggf. fragwürdige „Premiummit-gliedschaften“ bei diversen „Bewer-tungsportalen“) ausgeben, um „mitspie-len“ zu können. Das kann so nichtfunktionieren.

Der ZBV Oberbayern hat schlicht die Auf-gabe, als Interessenvertretung aller ober-

bayerischen Zahnärzte und Zahnärztin-nen diese Sachverhalte und deren Konse-quenzen klar zu benennen. Dies wurde inder Vergangenheit sehr ernst genommenund sollte auch zukünftig so erfolgen.

„Spielregeln“

Wir alle erwarten zurecht, dass sichKostenerstatter (PKVe, Beihilfe, GKV) andie „Spielregeln“, nämlich individuellerVersicherungsvertrag bzw. Beihilferichtli-nien bzw. SGB V, halten. Aber auch dieKörperschaften (ZBV, BLZK, KZVB) müs-sen sich ebenfalls an die „Spielregeln“(nach innen und nach außen gegenüberden Mitgliedern) halten.

Es kann und darf nicht sein, dass einzelneMitglieder durch Handlungen von Funkti-onsträgern (ggf. sogar bewußt unterNutzung unwahrer Tatsachenbehauptun-gen) materiell benachteiligt werden bzw.gar deren wirtschaftliche Existenz gefähr-det wird!

Es kann und darf nicht sein, dass Vor-standsmitglieder von Körperschaften ihrePflichten bewußt fehlinterpretieren undden Rahmen ihrer Befugnisse verlassen!

Es kann und darf nicht sein, dass Vor-standsmitglieder von Körperschaften z.B.die Rechte der Mitglieder z.B. der Dele-giertenversammlung des ZBV Oberbay-ern bewußt ignorieren, indem bezüglicheiner korrekt beantragten ausserordentli-chen Mitgliederversammlung es derGeschäftsstelle schlicht nicht erlaubtwird, zu dieser einzuladen.

Es kann und darf auch nicht sein, dassVorstandsmitglieder von Körperschaftenglauben, dass für sie eigene „Regeln“ beiAngelegenheiten zur Berufsordnung gel-ten.Tatsächlich ist es wichtig, dass ZBV, BLZK,KZVB am besten gemeinschaftlich han-deln, jedoch wird dies am nachhaltigstenfunktionieren, wenn möglichst viele „klu-ge Köpfe“ zusammenarbeiten. Diesemüssen nicht zwingend alle in „einer Par-tei“ sein, solange sie alle die Belange der

Zahnärztinnen und Zahn-ärzte an vorderster Stelle imBlick haben. Was aber ganzschädlich ist, sind autoritäreoder gar autokratischeStrukturen, die schlichtnicht mehr zeitgemäß sind.

Dr. Peter Klotz, Germering

Dr. Peter Klotz

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F O RUM

Am 21.02.2018 fand die gemein-same oberbayerische Obleutever-sammlung von der Bezirksstelle

Oberbayern der KZVB und des ZBV Ober-bayern in den Räumen des neuen Verwal-tungsgebäudes der BLZK in Münchenstatt.

Andreas Mayer, Peter Knüpper (beideGeschäftsführer der KZVB), Dr. RüdigerSchott, ZA Christian Berger (beide Haupt-amtliche Vorsitzende der KZVB und Präsi-denten der BLZK), Dr. Manfred Kinner(weiterer Hauptamtlicher Vorsitzenderder KZVB) sowie Ass. Jur. Sven TschöpeLL.M. (Hauptgeschäftsführer der KZVB)führten die TeilnehmerInnen durch einesehr umfangreiche und aktuelle Tages-ordnung, wobei die Diskussion zu allenTagesordnungspunkten nicht zu kurzkam.

KZVB-Themen

Besprochen und diskutiert wurden derAOK-Vertrag der KZVB für 2017 und2018, wobei es durchaus unterschiedli-che Auffassungen dazu gab. Ferner wurden mögliche zukünftige HVM’s diskutiert, sicherlich ein spannendesKZVB-Thema für die nahe Zukunft.

Die Fortbildungsaktivitäten (auch künftiggeplante) der KZVB wurden den Obleu-ten, die ja schliesslich sehr wichtigeMediatoren der Körperschaften hin zumeinzelnen Zahnarzt / zur einzelnen Zahn-ärztin sind, eingehend erläutert.

Zum „heissen“ Thema Telematikinfra-struktur (TI) gab es wichtige Anregungen.Vor allem das Thema „Zuschuss zur Einrichtung in den Praxen“ wurde ein-gehend und eben auch kritisch beleuch-tet.

Die Themen „Dialogtage der KZVB“ (mitSchwerpunkten „Heilmittelverordnung“und „Abrechnungsmappe online“ derKZVB) kamen ebenfalls nicht zu kurz.

Auch Fragen der Obleute wurden beant-

wortet, so z.B. die Info, dass es für diegeplanten BEMA-Nrn. für „Zahn- undProthesenreinigungsmassnahmen“ beiSenioren noch keine Bewertungen gibt.

Auch wurde erläutert, dass es keineAkkreditierung für die Obleute mehr gibt.Vorschläge für die Entschädigung derArbeit der Obleute sowie für die Teilnah-me an der jährlichen oberbayerischenObleuteversammlung wurden diskutiert.

BLZK-Themen bzw. Themendes ZBV Oberbayern

Die Entstehungsgeschichte des neuen„Haus der bayerischen Zahnärzte“ wurdevon Herrn Peter Knüpper in aller Kürzeerklärt, der neue Hauptgeschäftsführerder BLZK, Herr Ass. Jur. Sven TschöpeLL.M. wurde vorgestellt und er selbst sag-te manches zu seiner Person.

Das „heisse“ Thema „EuropäischeDatenschutzgrundverordnung“ und„Datenschutzbeauftragter“ wurde ein-gehend besprochen. Es befindet sichaktuell in sehr sachgerechter Bearbeitungdurch die BLZK, vor allem hinsichtlich dernotwendigen Konsequenzen für dieZahnarztpraxen. Letztlich sollte manwohl auch hier nicht vorschnell unterneh-merische Entscheidungen treffen, son-dern auf Aktuelles aus der BLZK warten.Dennoch ist es wichtig, dass die Praxengrundsätzlich über das Thema „Daten-schutz“ Bescheid wissen.

Die GOZ und der nunmehrige 30-jährigePunktwertstillstand nahmen großenRaum in der Diskussion ein. Die aktuelleGOZ-Analyse sowie der Honorarvergleichbeschreibungsidentischer Leistungen inGOZ und BEMA zeigt uns allen ferner,dass wir beim Thema Honorargestaltungin der GOZ in den Praxen noch deutlichaktiver sein dürfen / müssen, wobei wir inBayern da durchaus schon gut „aufge-stellt“ sind. In den Tipps waren sich alleTeilnehmerInnen weitgehend einig.

Das aktuelle „Ungemach“ der Erstattugs-

kürzungen bei der bayerischen Beihilfewurde eingehend beleuchtet, wobei dieMerkblätter des ZBV Oberbayern hier ein-hellig als sehr positiv bewertet wurden.

Zum Abschluss der Veranstaltung erfolg-te ein Imbiss sowie kollegialer Austauschim Foyer im Erdgeschoss und es gab dieMöglichkeit eines geführten Rundgangsdurch das neue Verwaltungsgebäude derBLZK.

Insgesamt eine sehr gelungene Veranstal-tung.

Dr. Peter Klotz,2. Vorsitzender ZBV Oberbayern

Gemeinsame oberbayerische Obleuteversammlung am 21.02.2018

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FORUM

Seit Frühjahr 2017 kommt es leiderregelmäßig zu Erstattungsproble-men von zahnärztlichen Liquidatio-

nen bei der Bayerischen Beihilfe. Hierwerden meist Begründungen zu Faktor-steigerungen über 2,3-fach nicht aner-kannt und einfach gekürzt. Hintergrundist eine Intervention des BayerischenRechnungshofs gegenüber den Bayeri-schen Beihilfestellen mit der Aufforde-rung, Faktorerhöhungen über 2,3-fachsehr kritisch zu überprüfen.

Nach abgeschlossener zahnärztlicherBehandlung erhalten Sie eine Liquidationnach den Vorgaben der GOZ (Gebühren-ordnung für Zahnärzte). Bei gebühren-rechtlich korrekter Liquidation nach GOZund entsprechender Leistungserbringungist diese zunächst zur Zahlung durch denPatienten fällig (unabhängig von einerErstattung durch Kostenträger wie PrivateKrankenversicherung und/oder Beihilfe).

Doch was gilt für die Erstattung der zahn-ärztlichen Liquidation durch die Beihilfe?Zunächst gibt es je nach Art der Beihilfeunterschiedliche Beihilferichtlinien, diefür die Erstattung der zahnärztlichenLiquidation maßgeblich sind.Auch gibt es Runderlasse der zuständigenMinisterien, die ggf. rechtswirksam fürdie Erstattung der zahnärztlichen Liquida-tion sind. Diese Richtlinien oder Erlassesind jedoch dem Zahnarzt nicht immerbekannt und für ihn auch nicht relevant.Bindend für den Leistungserbringer ist dieGOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte),welche vom Bundesministerium fürGesundheit erlassen wurde. Die vomGesetzgeber festgelegten Regelungen fürdie seitens der Beihilfe strittigen Faktorer-höhungen finden sich im §5 GOZ:

„§5 Bemessung der Gebühren für Leis-tungen des Gebührenverzeichnisses (1) Die Höhe der einzelnen Gebührbemisst sich nach dem Einfachen bis Drei-einhalbfachen des Gebührensatzes.Gebührensatz ist der Betrag, der sichergibt, wenn die Punktzahl der einzelnenLeistung des Gebührenverzeichnisses mitdem Punktwert vervielfacht wird. Der

Punktwert beträgt 5,62421 Cent. Bei derBemessung von Gebühren sind sich erge-bende Bruchteile eines Cents unter 0,5abzurunden und Bruchteile von 0,5 undmehr aufzurunden; die Rundung ist erstnach der Multiplikation mit dem Steige-rungsfaktor nach Satz 1 vorzunehmen. (2) Innerhalb des Gebührenrahmens sinddie Gebühren unter Berücksichtigung derSchwierigkeit und des Zeitaufwandes dereinzelnen Leistung sowie der Umständebei der Ausführung nach billigem Ermes-sen zu bestimmen. Die Schwierigkeit dereinzelnen Leistung kann auch durch dieSchwierigkeit des Krankheitsfallesbegründet sein. Bemessungskriterien, diebereits in der Leistungsbeschreibungberücksichtigt worden sind, haben hier-bei außer Betracht zu bleiben. Der2,3fache Gebührensatz bildet die nachSchwierigkeit und Zeitaufwand durch-schnittliche Leistung ab; ein Überschrei-ten dieses Gebührensatzes ist nur zuläs-sig, wenn Besonderheiten der in Satz 1genannten Bemessungskriterien diesrechtfertigen; Leistungen mit unter-durchschnittlichem Schwierigkeitsgradoder Zeitaufwand sind mit einem niedri-geren Gebührensatz zu berechnen.“

Zur Erläuterung: Ein weitverbreiteter Irr-glaube ist, dass der 2,3-fache Satz dem2,3-fachen des Honorars der gesetzlichenVersicherung entspricht – dem ist nichtso. Der 2,3-fache Gebührensatz ist derDurchschnittssatz und liegt in Euro aus-gedrückt häufig unter dem Satz dergesetzlichen Krankenversicherung. Diesliegt u. a. daran, dass die meisten zahn-ärztlichen Leistungen in der GOZ seit1988 unverändert bewertet sind, wohin-gegen das Honorar in der gesetzlichenKrankenversicherung jährlich an die Infla-tion bzw. Grundlohnsummensteigerungangepasst wird.

Aus Sicht des ZBV Oberbayern muss jedeGOZ-Liquidation seitens der Beihilfe indi-viduell geprüft werden und eine GOZ-konforme Begründung muss letztlich ent-sprechend den Beihilferichtlinien aucherstattet werden. Eine pauschale Kürzungauf den 2,3-fachen Satz ist nicht zulässig.

Schließlich hat das Thema auch einegrundsätzliche Komponente. Der„Dienstherr“ des Beihilfeberechtigten,also der Staat bzw. hier der Freistaat Bay-ern, hat eine Fürsorgepflicht gegenüberseinen Beihilfeberechtigten und mussderen anfallende Gesundheitskostenangemessen erstatten.

Gerade wenn die private Krankenversi-cherung Begründungen für Steigerungs-faktoren größer 2,3 bis hin zu 3,5 akzep-tiert und die Beihilfe hier nur verkürzterstattet, entsteht eine „Schieflage“.

Wie Sie dem §5 GOZ entnehmen kön-nen, sind Zahnärzte bei Behandlungenmit überdurchschnittlicher Schwierigkeitoder überdurchschnittlichem Zeitauf-wand oder auch bei besonderen Umstän-den bei deren Ausführung berechtigt,den Faktor entsprechend anzupassen.Während diese vom Gesetzgeber vorge-sehene Abrechnungsrichtlinie seit Jahr-zehnten von den privaten Krankenversi-cherungen und den Beihilfestellenproblemlos anerkannt worden ist, lehnennunmehr seit Frühjahr 2017 viele bayeri-sche Beihilfestellen Abrechnungen überdem 2,3fachen Faktor meist pauschal ab.

Auf Nachfrage wird oft mitgeteilt, dassschwierigere und aufwendigere Behand-lungen normal sind und deswegen eineFaktorerhöhung nicht anerkannt wird.Diese neue Erstattungspraxis ist jedochnicht mit der GOZ vereinbar und nachMeinung des ZBV Oberbayern nicht rechtens.

Diese Erstattungsprobleme gibt es unse-rer Kenntnis nach außer in Bayern kaumnoch im restlichen Bundesgebiet. Ange-sichts voller bayerischer Kassen und demimmensen Geldabfluss aus Bayern infol-ge des Länderfinanzausgleichs, stößt diese unnötige Schlechterstellung geradevon bayerischen Beamten auf völligesUnverständnis.

Der Beihilfeberechtigte kann bekanntlich

Patienteninformation zu Erstattungs-problemen von zahnärztlichen Liquida-tionen für Beihilfeberechtigte in Bayern

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gegen den Beihilfebescheid Widersprucheinlegen und somit einen rechtsmittelfä-higen Bescheid erwirken. Hier sind diejeweils im Beihilfebescheid genanntenFristen zu wahren.

Auch die Frage des Beihilfeberechtigtenz.B. nach dem Erlass des entsprechendenMinisters, der die konkrete Ablehnungeiner nach §5 GOZ korrekten Begrün-dung beinhaltet, ist zulässig.

Ferner ist eine Beschwerde beim zustän-digen Staatsministerium für Finanzensinnvoll, da sich diese neue Erstattungs-praxis der Beihilfen im „Testlauf“ befin-

det. Wichtig wäre ebenfalls sich Unter-stützung beim Beamtenbund o.ä. Institu-tionen zu holen und diese für das Themazu sensibilisieren. Sollte diese neueErstattungspraxis auf wenig Widerstandbei den bayerischen Beamten stoßen,wird sich diese Schlechterstellung wohldauerhaft bei der bayerischen Beihilfeetablieren.

Sollte ein Widerspruch gegen den Beihil-febescheid erfolglos sein, kann der Beihil-feberechtigte beim zuständigen Verwal-tungsgericht gegen diesen Bescheidklagen.Auch kann der Beihilfeberechtigte, gera-

de bei umfangreicheren Behandlungen,beim Zahnarzt einen Heil- und Kosten-plan verlangen, damit er von möglichenErstattungskürzungen durch die Beihilfe(gleichgültig ob unberechtigt oderberechtigt) schon im Vorfeld der Behand-lung Kenntnis erlangt. Meist bieten Zahn-ärzte diesen Heil- und Kostenplan schonvon selbst an, da es immer wieder„Erstattungsprobleme“ mit der Beihilfegibt und der Zahnarzt die konkreteErstattungspraxis der konkreten Beihilfe-stelle schlicht gar nicht kennen kann, daes eine Vielzahl von Beihilfebereichen mitggf. unterschiedlichen Erstattungsverfah-rensweisen gibt.

Offener Brief an die Vorstände der KZBV und der KBV

Sehr geehrteKolleginnen und Kollegen,

die vom Gesetzgeberbeschlossene Einführungder neuen eGK und derAnbindung der Arzt- undZahnarztpraxen an die Tele-matikinfrastruktur (TI) istnun im Gange. Es war einsehr holpriger und nichtausgereifter Start. So gab eslange Zeit keinen von derGematik zugelassenenAnbieter für die benötigtenKomponenten und bis vorkurzem nur einen einzigen

zertifizierten Anbieter. Nicht ohne Grundwurde mit Zustimmung des Bundesratsdie Frist zur Anbindung aus dem E-Health-Gesetz um ein halbes Jahr aufEnde 2018 verschoben. Viele Kollegenund Verbände sehen auch diesen Zeitplansehr kritisch und als sehr ambitioniert an.

Für die niedergelassenen Kollegen wer-den ferner, auch unter den oben genann-

ten Gesichtspunkten, die Modalitäten zurRefinanzierung der für ihre Praxen entste-henden Kosten sehr kritisch betrachtet.So ist für die niedergelassenen Kollegennicht ersichtlich, weswegen die gezahl-ten pauschalen Beträge zeitlich gestaffeltund vom Zeitpunkt der Inbetriebnahmeder neuen Technik abhängig sind. Hinter-grund für die zeitlich gestaffelte Erstat-tungspauschale war die Erwartung desGKV-SV, dass mit steigenden Anbieter-zahlen die Preise für die Erstausstattungfallen werden. Dem ist leider nicht so.Weder gibt es viele Anbieter auf demMarkt, noch haben sich die Preise fürKonnektoren und Kartenterminals seitBeginn des Rollouts verändert.

Derzeit tragen somit die Praxen das finan-zielle Risiko und den einhergehendenfinanziellen Ausfall aus dem unzulängli-chen Start des Rollouts. Während nochviele KZVen und KVen zum Abwartenraten, sinken stetig mit jedem Quartal dieErstattungspausschalen. Dieser unnötigezeitliche und finanzielle Druck auf die Pra-xen ist weder nachvollziehbar noch ange-

messen. Für den nicht absehbaren Fall,dass die Anschaffungskosten der neuenTechnik doch noch nachgeben erstattendie KZVen und KVen sowieso nur die tat-sächlich entstandenen Kosten wenn dieseunter den der Pauschalen liegen.

Ferner ist für die niedergelassenen Kolle-gen nicht ersichtlich weswegen sie inirgendeiner Weise an diesem höchstumstrittenen Projekt finanziell beteiligtwerden sollen.

Daher fordern wir die KZBV und die KBVauf erneut mit dem GKV-SV in Verhand-lungen zu treten und die Abschaffungder zeitlichen Staffelung der Erstattungs-pauschalen und die Erstattung der vollenPauschalen (Stand viertes Quartal 2017)über den gesamten Zeitraum des Rolloutszu erwirken.

Mit kollegialen Grüßen

Dr. Niko GüttlerZahnarzt, Obmann Landkreis Freising

Dr. Niko Güttler

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Immer wieder Laborkosten

Bezüglich der Laborkosten nach §9 GOZgibt es leider sehr häufig sog. „Erstat-tungsärger“.Zunächst ist für die Berechnung privaterzahntechnischer Leistungen §9 GOZ ein-schlägig:

§ 9 Ersatz von Auslagen für zahntech-nische Leistungen

(1) Neben den für die einzelnen zahnärzt-lichen Leistungen vorgesehenen Gebüh-ren können als Auslagen die demZahnarzt tatsächlich entstandenenangemessenen Kosten für zahntech-nische Leistungen berechnet werden,soweit diese Kosten nicht nach denBestimmungen des Gebührenverzeich-nisses mit den Gebühren abgegoltensind.

(2) Der Zahnarzt hat dem Zahlungspflich-tigen vor der Behandlung einen Kosten-voranschlag des gewerblichen oder despraxiseigenen Labors über die voraus-sichtlich entstehenden Kosten für zahn-technische Leistungen anzubieten undauf dessen Verlangen in Textform vorzu-legen, sofern die Kosten insgesamt vor-aussichtlich einen Betrag von 1000 Euroüberschreiten. Für Behandlungen, die aufder Grundlage eines Heil- und Kosten-plans für einen Behandlungszeitraum vonmehr als zwölf Monaten geplant werden,gilt Satz 1 nur, sofern voraussichtlichbereits innerhalb eines Zeitraums vonsechs Monaten Kosten von mehr als1.000 Euro entstehen. Der Kostenvor-anschlag muss die voraussichtlichenGesamtkosten für zahntechnische Leis-tungen und die dabei verwendetenMaterialien angeben. Art, Umfang und Ausführung der einzelnen Leis-tungen, Berechnungsgrundlage und Her-stellungsort der zahntechnischen Leis-tungen sind dem Zahlungspflichtigen auf Verlangen näher zu erläutern. Ist eine Überschreitung der im Kostenvoran-schlag genannten Kosten um mehr als 15 vom Hundert zu erwarten, hat derZahnarzt den Zahlungspflichtigen hier-über unverzüglich in Textform zu unter-richten.

Für die Berechnung privater zahntechni-scher Leistungen gibt es also keine expli-zite „Gebührenordnung“ oder „Taxe“.

Die Kosten der als Auslagen nach § 9GOZ berechneten private zahntechni-schen Leistungen müssen lediglich „tat-sächlich entstanden“ und „angemessen“sein.

Für die Erstattung korrekt berechneterprivater zahntechnischer Leistungen gibtes aber eine Vielzahl unterschiedlicherVertragsgestaltungen (z.B. eben auchsog. „Sachkostenlisten“, die rechtswirk-sam vereinbart werden müssen) zwi-schen der jeweiligen Privaten Kranken-versicherung und dem Versicherten.Ferner gibt es seitens der vielen Beihilfe-stellen entsprechende Beihilferichtlinienzur Erstattung von Laborleistungen. Die-se Vielzahl der unterschiedlichen Ver-tragsgestaltungen bzw. Beihilferichtlinienbetreffend der Erstattung zahnärztlicherLaborleistungen kann der Zahnarzt / dieZahnärztin gar nicht im Einzelnen ken-nen.

Letztlich kann nur durch einen konkretenLaborkostenvoranschlag, den der Versi-cherte bzw. der Beihilfeberechtigte mitdem Verlangen nach konkreter Erstat-tungszusage bei seinem Kostenerstattereinreicht, in etwa geklärt werden, mitwelcher Erstattung der voraussichtlichenLaborkosten der Versicherte bzw. der Bei-hilfeberechtigte „rechnen“ kann.

Dennoch gibt es bei der Erstattung derzahntechnischen Leistungen nach § 9GOZ sehr häufig sog. „Erstattungsär-ger“, da oft nicht wirklich klar ist, ob dieErstattung der zahntechnischen Leistun-gen nach § 9 GOZ tatsächlich entspre-chend dem individuellen Versicherungs-vertrag bzw. der entsprechendenBeihilferichtlinien erfolgte. Da hilft häufignur die juristische Klärung.

Ärger entsteht aber auch durch die Ver-suche einzelner PKVen, bei Einreichungeines privaten Laborkostenvoranschlagsdurch den Versicherten eben dem Versi-

cherten sog. „Partnerlabo-re“ anzupreisen. So wirktz.B. der Hinweis einer PKVauf „Kooperationen mitLaboren, welche preisgüns-tig und qualitativ hochwer-tig arbeiten“ sowie auf„günstige Preise“ doch sehrpeinlich. Laborkosten müs-sen nach § 9 GOZ angemes-sen sein und nicht per se„günstig“. Es sollte fernerallgemein bekannt sein,dass allermeistens Preis undQualität in direkter Propor-tionalität zueinander stehenund eher nicht in indirekter.Auch ergibt ein derartiger Hinweis keinenSinn, da man per se nicht von der identi-schen Laborleistung ausgehen kann.Eine merkwürdige „Strategie.

Dr. Peter Klotz, Germering

Nachdruck aus www.zaend.de vom29.01.2018

Dr. Peter Klotz

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10 DER BEZIRKSVERBAND I 3-2018

F O RUM

Höhere ZFA-Ausbildungsvergütungenab April 2018Bayerische Landeszahnärztekammer passt Empfehlungen an

München – Um dem Fachkräf-temangel entgegenzutreten,hat die Bayerische Landes-

zahnärztekammer ihre Empfehlun-gen für Ausbildungsvergütungenangepasst. Der Vorstand der BLZKfolgte damit entsprechenden Forde-rungen aus dem Berufsstand.

Die neue Vergütungsregelung der BLZKist eine bayernweite Basisempfehlung. Ab1. April 2018 gelten folgende Beträge:

1. Ausbildungsjahr: 730 Euro (bisher: 610 Euro)2. Ausbildungsjahr: 770 Euro (bisher: 650 Euro)3. Ausbildungsjahr: 820 Euro (bisher: 700 Euro)

Der Abschluss einer individuell höherenAusbildungsvergütung bleibt ausbilden-den Zahnarztpraxen selbst überlassen.Mit der Erhöhung der Ausbildungsvergü-tung sollen zusätzliche Anreize geschaf-fen werden, Jugendliche für die Ausbil-dung zur/zum ZahnmedizinischenFachangestellten (ZFA) zu gewinnen. Dieneuen Vergütungsempfehlungen geltenfür alle Ausbildungsverträge, die ab1. April 2018 geschlossen werden.

Kein Tarifvertrag in Bayern

Als zuständige Stelle für die Ausbildungkann die BLZK regelmäßig Empfehlungenzur Höhe der angemessenen Ausbil-dungsvergütung im AusbildungsberufZFA herausgeben, sofern es – wie in Bay-

ern – keinen Tarifvertrag oder alternativeVorschriften gibt. Die letzten Empfehlun-gen zur Anhebung der Ausbildungsver-gütung stammen aus dem Jahr 2013.

Kontakt:Referat Zahnärztliches Personal der BLZKTelefon: 089 230211-332E-Mail: [email protected]

Info ZBV direktder Bayerischen Landeszahnärzte-kammervom 15. Februar 2018

Traunstein. In der StaatlichenBerufsschule II Traunstein fand einAusbildergespräch des Zahnärztli-

chen Bezirksverband Oberbayern (ZBVObb) mit Zahnärzten aus den LandkreisenTraunstein und Berchtesgadener Landstatt. Initiiert hatte das Gespräch derObmann des Berchtesgadener Landes,Florian Gierl. Die Berufsschule hatte dieOrganisation der Veranstaltung über-nommen. Schulleiter Wolfgang Kurferund die Fachbereichsleiterin des Gesund-heitsbereichs der Berufsschule, Oberstu-dienrätin Silvia Leibelt, mit ihren Lehrkräf-ten nutzten die Veranstaltung ihrerseitsals Kontaktgespräch mit den Ausbil-dungspraxen.

Selbst nach einem arbeitsreichen Tag inden Praxen waren der Andrang und dasInteresse sehr groß. 27 Zahnärzte aus denbeiden Landkreisen nutzten die Gelegen-

heit, um mit dem 2. Vorsitzenden Dr.Peter Klotz, Vorstandsmitglied GabrieleHager-Jolicoeur und der ZBV-Mitarbeite-rin Claudia Mehrtens ins Gespräch zukommen.

Auf der Tagesordnung standen imWesentlichen die Klärung ausbildungsre-levanter Fragen und Probleme sowie derrege Austausch zwischen dem ZBV Obb,den Zahnärzten und den Lehrkräften derBerufsschule. Themen waren die Vorstel-lung der Lernfelder aus dem Rahmenlehr-plan und dem Ausbildungsrahmenplanund der Inhalte des Berichtheftes. Disku-tiert wurden außerdem die gemeinsamenZiele sowie die Möglichkeiten und Gren-zen der Berufsschule und der ausbilden-den Zahnarztpraxen aufgrund der vorhan-denen Rahmenbedingungen. Als wichtigerachtet wurde auch die Kommunikationzwischen der Berufsschule und den ausbil-

denden Praxen. Besprochen wurdenebenfalls die Themen Ausbildungsverträ-ge und Prüfungsanmeldungen.Im gemeinsamen Gespräch konnten vonbeiden Seiten aktuelle Probleme darge-stellt und mit konstruktiven Anregungenund Optimierungsvorschlägen Lösungs-wege aufgezeigt werden. Am Ende desAusbildergespräch herrschte gemeinsa-mer Konsens über den Wert und den Nutzen einer direkten und gelebten Kom-munikation zwischen den Ausbildungs-betrieben und der Berufsschule, weil derAustausch das jeweilige und gegenseitigeVerständnis für den dualen Ausbildungs-partner befördere. Besonders hervorge-hoben wurde von allen Teilnehmer dieangenehme Atmosphäre dieser gelunge-nen Veranstaltung. Bjr

Günter Buthke, Freier JournalistPostfach 11 64, 83261 Traunstein

Austausch zwischen Ausbildungspraxen undBerufsschuleAusbildergespräch des Zahnärztlichen Bezirksverbands in derBerufsschule II Traunstein

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3-2018 I DER BEZIRKSVERBAND 11

FORUM

Llebe Kolleginnenund Kollegen,

gemeinsam bieten wir Ihnen die Möglich-keit ohne großen Aufwand für Sie, IhreAngestellten zu Brandschutzhelfern aus-zubilden, damit auch Ihre Praxis bei etwai-gen Kontrollen durch das Gewerbeauf-sichtsamt gerüstet ist.

Da die Technische Regel für ArbeitsstättenASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“nicht nur für Großkonzerne sondern auchfür Zahnarztpraxen zu unserem Leidwe-sen seine Wirkung entfaltet hat, hat jede Praxis mindestens fünf Prozent seiner/ihrer Angestellten als Brandschutz-helfer auszubilden. Bitte bedenken Sie,dass bei der Anzahl der auszubildendenBrandschutzhelfer für Ihre Praxis auch derSchichtbetrieb, Abwesenheit einzelnerBeschäftigter (z.B. Fortbildung, Ferien,Krankheit) und Personalwechsel zuberücksichtigen sind.

Um dies für Sie möglichst günstig und inseiner Zertifikatsanerkennung erfolgreichanbieten zu können bieten wir den Kurs gemeinsam mit der FeuerwehrSchweitenkirchen an. Die FeuerwehrSchweitenkirchen ist für seine „Brand-schutzhelferkurse“ bekannt, weil dort

u.a. „Nahrungsmittel Hipp“ und der Pharmakonzern „Daiichi Sankyo“ seineBrandschutzhelfer ausbilden lässt.

Damit auch Sie mit dem wesentlichenKapitel 6.2 „Brandschutzhelfer“ aus derTechnischen Regel für Arbeitsstätten ASRA2.2 – „Maßnahmen gegen Brände“ ver-traut sind, dürfen wir ihnen diesen Passuskurz aufführen:

(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichendeAnzahl von Beschäftigten durch Unter-weisung und Übung im Umgang mitFeuerlöscheinrichtungen zur Bekämp-fung von Entstehungsbränden ver-traut zu machen.

(2) Die notwendige Anzahl von Brand-schutzhelfern ergibt sich aus derGefährdungsbeurteilung. Ein Anteilvon fünf Prozent der Beschäftigten istin der Regel ausreichend. Eine größereAnzahl von Brandschutzhelfern kannz.B. bei erhöhter Brandgefährdung,der Anwesenheit vieler Personen, Per-sonen mit eingeschränkter Mobilitätsowie großer räumlicher Ausdehnungder Arbeitsstätten erforderlich sein.

(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfersind auch Schichtbetrieb und Abwe-

senheit einzelner Beschäftigter, z.B.Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel zu berücksichtigen.

(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblickauf ihre Aufgaben fachkundig zuunterweisen. Zum Unterweisungsin-halt gehören neben den Grundzügendes vorbeugenden BrandschutzesKenntnisse über die betrieblicheBrandschutzorganisation, die Funkti-ons- und Wirkungsweise von Feuer-löscheinrichtungen, die Gefahrendurch Brände sowie über das Verhal-ten im Brandfall.

(5) Praktische Übungen (Löschübungen)im Umgang mit Feuerlöscheinrichtun-gen gehören zur fachkundigen Unter-weisung.“ (Quelle: ASR A2.2)

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. Klaus Kocher1. Vorsitzender ZBV Obb.

Dr. Andrea AlbertObfrau Eichstätt

Dr. Thomas VierlingObmann Ingolstadt

Dr. Michael SchmizObmann Neuburg-Schrobenhausen

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

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12 DER BEZIRKSVERBAND I 3-2018

F O RUM

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3-2018 I DER BEZIRKSVERBAND 13

FORUM

Es geht nurgemeinsam!

Anfang des Jahres 2017 hat der neueKZVB-Vorstand die Vorsitzenden undderen Stellvertreter für die Bezirksgrup-pen bestimmt. Um zu erfahren, was sichfür die oberbayerischen Zahnärzte inner-halb des Jahres 2017 geändert oder ver-bessert hat, steht uns Dr. Helmut Hefele,Vorsitzender der Bezirksstelle Oberbay-ern, Rede und Antwort.

Dr. Hefele ist seit einem Jahr als Bezirks-stellenvorsitzender der KZVB für Ober-bayern im Amt. Im Interview bewertet erdie Situation im Bereich der zahnärztli-chen Honorierung, aber auch, was sich inder Bezirksstelle Oberbayern tut.

Können Sie uns aus Ihrer Sicht denüber 30-jährigen Honorarstillstandder Gebührenordnung für Zahnärzte(GOZ) darlegen?

Gemeinhin hat der Mensch nach 30Lebensjahren die Schul- und beruflicheAusbildung hinter sich gebracht, ständigsein Dasein verbessert, seinen Horizonterweitert, seine weiteren Zukunftsper-spektiven im Hinterkopf. Kurz gesagt, erist kein kleines Kind mehr. Er wuchs undwächst kontinuierlich mit den Herausfor-derungen, die sich ihm stellen. Ähnlichverhält es sich in der Preisbildung fürpraktisch alle Artikel, die hierzulandeangeboten werden. Während ein VWGolf im Jahr 1988 bei einem Einstiegs-preis von ca. 9000 EUR zu erwerben war,wird beim 2018er Modell der doppeltePreis aufgerufen. Dies entspricht der übli-chen Anpassung der Preise, wie sie durchRohstoff- Verteuerung, Lohnanpassun-gen, aber auch verbesserten Produktenvermittelbar ist. In diesem Zeitraum istauch die Verdoppelung der Höhe bei denDiäten der Abgeordneten des DeutschenBundestages ein Indiz für eine sichordentlich entwickelnde wirtschaftlicheVerbesserung insgesamt.

Insgesamt?? Wohl doch nicht! Eine

unübersehbare Nische der Stagnation istoffenbar.

Die Gebührenordnung für Zahnärzte(GOZ) setzt sich in der Bemessung derGebühren dahingehend zusammen, dassPunktzahlen die Gewichtung der unter-schiedlichen Leistungen zueinander fest-legen, wohingegen der zu den Punktzah-len zu multiplizierende Punktwert dieAnpassung der Honorare an die wirt-schaftliche Entwicklung ermöglichenmuss. Diese Möglichkeit der Punktwert-anpassung war und ist immer noch derSinn, die wirtschaftliche Situation derzahnärztlichen Tätigkeit an die üblichegesamtwirtschaftliche Steigerung anzu-gleichen.

Dieser Punktwert wurde zum 1.1.1988auf elf Pfennige festgelegt. Bei derUmstellung auf den EURO im Jahre 2002,also nach 14 Jahren, wurde der Pfennig-betrag auf fünf Stellen hinter dem Kom-ma wertgleich auf 5,62421 EURO-Centumgerechnet. Selbst weitere neun Jahrespäter, bei einer Umarbeitung der GOZzum 1.1.2012, verblieb der Punktwertauf der gleichen Höhe wie 1988. Unddort stagniert er am 1. 1. 2018 nach wei-teren 16 Jahren immer noch.

Welche Konsequenzen hat das?

Die Bezahlung zahnärztlicher Leistungen,wie sie für gesetzlich Versicherte und z.B.auch für Asylbewerber honoriert werden,wird jährlich in etwa anhand der sog.Grundlohnsumme angepasst und istdemnach in ihrer Mehrzahl längst besserhonoriert als Leistungen zum 2,3-fachenSatz, dem sogenannten Mittelsatz, wiesie durch die GOZ honoriert werden.

Es besteht in der GOZ die Möglichkeit,einen höheren als den 2,3-fachen Satzanzusetzen, nämlich bis 3,5-fach. Aller-dings bedingt dies für jede derart ange-setzte Honorierung die Angabe einerBegründung, die patientenbezogen seinsoll. Der Aufwand dazu ist nicht unerheb-lich und mindert die Zeit, die der Zahnarztbesser für die Zuwendung an den Patien-ten benötigt.

Nicht zu vergessen ist ebenfalls, dass dieKostenerstatter, wie Beihilfe und Versi-cherungen, vermehrt die über dem 2,3-fachen Satz liegenden, aber korrektenRechnungen des Zahnarztes auf den 2,3-fachen Satz herunterstreichen. Darausentstehen zunehmend Konfliktpotentialezwischen Erstatter und Patient, die von

Interview mit dem Bezirksgruppen-vorsitzenden der KZVB in Oberbayern, Dr. Helmut Hefele

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14 DER BEZIRKSVERBAND I 3-2018

F O RUM

letzterem auch dem Zahnarzt vorgetra-gen werden.

Die Leistungserbringung für den gesetz-lich Versicherten hat lt. Gesetz die Krite-rien „ausreichend, wirtschaftlich, zweck-mäßig, das Maß des Notwendigen nichtüberschreitend“ zu erfüllen. Die Fragestellt sich, ob ein Leistungsstandard fürden Privatversicherten noch unterhalbder genannten Kriterien angesiedelt wer-den kann. Die Berufsordnung verpflichtetden zahnärztlichen Berufsstand zurgewissenhaften Berufsausübung undstellt sogar fest, dass eine Behandlungabzulehnen ist, wenn „eine Behandlungnicht gewissenhaft und sachgerechtdurchgeführt oder die Behandlung ihmnach pflichtgemäßer Interessenabwä-gung nicht zugemutet werden kann“.

Nach 30 Jahren Honorarstillstand ist die-ser Punkt längstens erreicht.

Die Aufklärung über eine angemesseneHonorarfindung, die sowohl dem Patien-ten eine fachgerechte und gute Behand-lung zuteil werden lässt, als auch derZahnärzteschaft die Möglichkeit gibt,eine zeitgemäße Zahnheilkunde auszu-üben, ist inzwischen ein zentrales Themaim Arzt- / Patienten-Verhältnis. Die Argu-mentationskette mit dem oben erwähn-ten Vergleich mit den Kriterien des § 12im SGB 5 sollte dabei eine gute Hilfe sein.Der Verordnungsgeber verstößt ja sogarselbst gegen seine Verordnung, indem erden Interessenausgleich zwischen Zah-lungspflichtigen und Zahnärzteschaft seitJahrzehnten ignoriert. Es wurden Verfas-sungsklagen aus 2004 und 2012 vomBVG nicht angenommen, auch die vonmir erdachte und vom FVDZ organisierteFaxaktion in Frühsommer 2011 mit über18000 Unterschriften schaffte es nicht indas Gebäude des Bundesgesundheitsmi-nisteriums.

Natürlich dürfen wir deshalb nicht aufge-ben! Die Vollversammlung der Bayeri-schen Landeszahnärztekammer formu-liert jedes Jahr Beschlüsse, die denZustand kritisieren und den Verordnungs-

geber auffordern, den GOZ-Punktwertendlich zu erhöhen. Viele Anträge, diedie Hauptversammlung der Bundeszahn-ärztekammer verabschiedet, stammenaus Bayern – etwa die Forderung, dieMehrleistungen in allen Bereichen derZahnheilkunde vereinbarungsfähig zumachen, und das bei minimalstem büro-kratischen Aufwand. Die Aufnahme neu-er Leistungen in den Sachleistungskata-log dürfe nur bei gleichzeitigerBereitstellung zusätzlicher ausreichenderMittel erfolgen. Und wir oberbayerischenZahnärzte fordern seit langem die Aufhe-bung von Budgetierung und Degression.

Was hat die Bezirksstelle Oberbayernder KZVB in Ihrer Amtsperiode bisherfür die Zahnärzte in Oberbayernerreicht?

Um einen meiner Vorgänger im Amt zuzitieren: Die Bezirksstelle Oberbayern derKZVB funktioniert, vor allem auch dankdes kompetenten Personals, hervorra-gend.

Die Einteilung der Notdienste ist einewichtige Aufgabe. Unterstützt durch eineentsprechende programmierte Softwarewird sichergestellt, dass die Einteilung,insbesondere hinsichtlich der hohen Fei-ertage, gleichmäßig erfolgt.

Für das laufende Jahr ist nicht eine einzi-ge Beschwerde über eine ungerechte Ein-teilung eingegangen. Eine arbeitsauf-wendige Umstrukturierung derNotdienstbezirke, die eine noch gleich-mäßigere und gerechte Einteilung zurFolge haben soll, steht heuer auf derAgenda.

Die Bezirksstelle Oberbayern bietet seitSommer 2017 zusammen mit derBezirksstelle München regelmäßigkostenfreie Fortbildungsveranstaltungenmit Bepunktung im Zahnärztehaus an,die von bis zu 200 Teilnehmern besuchtwerden.

In die Wege geleitet sind sogenannte„Round-Table Gespräche“ für Vorberei-

tungsassistenten, die demnächst dezen-tral stattfinden.

Auch die Vorgehensweise, bei Problemenverschiedenster Art den direkten Kontaktzum betroffenen Kollegen zu suchen,wird gut angenommen.

Die Zusammenarbeit mit der BayerischenLandeszahnärztekammer und dem 1. Vor-sitzenden des ZBV Oberbayern ist heutehervorragend, dank vieler Gespräche, diewir geführt haben. Es hat sich gezeigt,dass es nur gemeinsam geht – und nichtgegeneinander!

Herr Dr. Hefele wir bedanken unsrecht herzlich für das Gespräch.

Dr. Michael Schmiz Vorsitzender der BezirksgruppeOberbayern des FVDZ

Hinweis laut Impressum des „Bezirksver-band“:Namentlich gekennzeichnete Artikelgeben die Meinung des Verfassers wie-der. Es handelt sich nicht um Äußerungendes ZBV Oberbayern.

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3-2018 I DER BEZIRKSVERBAND 15

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Aktuelle Seminarübersicht ZBV OberbayernDie Veranstaltungen/Kurse finden nach den Leitsätzen und Punktebewertungen von BZÄK und DGZMK statt.

Seminare für Zahnärztinnen/Zahnärzte:1) Aktualisierung der Fachkunde imStrahlenschutz für ZÄ

Ref.: Dr. Klaus KocherEUR 50,00 (inkl. Skript)

MÜNCHEN: Kurs 18-102Mi. 25.04.2018, 18:00 bis 21:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

TRAUNSTEIN: Kurs 18-104Fr. 27.04.2018, 18:00 bis 21:00 UhrOrt: Gasthof Schnitzlbaumer, Tauben-markt 11-13, 83278 Traunstein

WEICHERING: Kurs 18-101Mi. 02.05.2018, 18:00 bis 21:00 UhrOrt: Landgasthof Vogelsang, Bahnhof-straße 24, 86706 Weichering

INGOLSTADT: Kurs 18-105Do. 05.07.2018, 19:00 bis 22:00 UhrOrt: Hotel zum Anker, Tränktorstraße 1,85049 Ingolstadt

MÜNCHEN: Kurs 18-103Mi. 11.07.2018, 18:30 bis 21:30 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

Weitere Termine in Planung!

TRAUNSTEIN: Kurs 18-806Fr. 27.04.2018, 16:00 bis 18:00 UhrOrt: Gasthof Schnitzlbaumer, Tauben-markt 11-13, 83278 Traunstein

WEICHERING: Kurs 18-803Mi. 02.05.2018, 16:00 bis 18:00 UhrOrt: Landgasthof Vogelsang, Bahnhof-straße 24, 86706 Weichering

MÜNCHEN: Kurs 18-804Mi. 13.06.2018, 18:00 bis 20:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

INGOLSTADT: Kurs 18-807Di. 03.07.2018, 19:00 bis 21:00 UhrOrt: Hotel zum Anker, Tränktorstraße 1,85049 Ingolstadt

MÜNCHEN: Kurs 18-805Mi. 11.07.2018, 16:00 bis 18:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

3) 1-Tages-Röntgenkurs(10 Std.) zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse imStrahlenschutzNur für ZFA, die ihre Röntgen-prüfung zeitnah wiederholen muss

Ref.: Dr. Klaus KocherEUR 130,00 (inkl. Skript + Mittagessen)

Kurs 626Sa. 04.08.2018, 09.00 – 18.00 Uhr

Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

4) 3-Tages-Röntgenkurs(24 Std.) zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse imStrahlenschutz

Ref.: Dr. Klaus KocherEUR 290,00 (inkl. Skript + Mittagessen)

Kurs 725Fr./Sa. 13.07./14.07.2018 und Sa. 28.07.2018, jeweils 09.00 – 17.00 Uhr

Kurs 726Fr./Sa. 05.10./06.10.2018 und Sa. 13.10.2018, jeweils 09.00 – 17.00 Uhr

Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

5) Prophylaxe BasiskursRef.: Frau Wiedenmann

EUR 550,00 (inkl. Skript + Mittages-sen)

Kurs 541Kursort: München

Do./Fr., 13.09. – 14.09.2018, 09:00 bis 18:00 Uhr

Fr./Sa., 21.09. – 22.09.2018, 09:00 bis 18:00 Uhr

Mi./Do./Fr., 10.10./11.10./12.10.2018(Praktischer Teil) Gruppen A/B

Mi., 17.10.2018, 09:00 – 15.30 Uhr Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum,Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

6) PZR – aber richtig!!Ref.: Frau Wiedenmann

EUR 180,00 (inkl. Skript + Mittages-sen)

Kurs 540Kursort: München

Mi., 25.07.2018, 09:00 bis 17:00 Uhr

Do., 26.07.2018, 09:00 bis 17:00 UhrPraktischer Teil

Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum,Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

7) Zahnersatz Kompakt –Teil 1 und Teil 2 in München undRosenheimRef.: Dr. Tina Killian, ZÄ; Fr. Christine Kürzinger, ZMFjeweils EUR 75,00(inkl. Skript + Mittagessen)

Kurs 9045Teil 1 Sa. 07.04.2018, 09:00 – 17:00 Uhr in München

Kurs 9047Teil 1 Sa. 28.04.2018, 09:00 – 17:00 Uhr in Rosenheim

Kurs 9046Teil 2 Sa. 14.04.2018, 09:00 – 17:00 Uhr in München

Kurs 9048Teil 2 Sa. 05.05.2018, 09:00 – 17:00 Uhr in Rosenheim

Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum,Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

Seminare für zahnärztlichesPersonal

2) Aktualisierung der Kenntnisse imStrahlenschutz für das zahnärzt-liche Personal

Ref.: Dr. Klaus KocherEUR 30,00 (inkl. Skript)

HOFSTETTEN: Kurs 18-801Mi. 21.03.2018, 16:00 bis 18:00 UhrOrt: Landhotel Zur Alten Post, Western-schondorfer Str. 15, 86928 Hofstetten

MÜNCHEN: Kurs 18-802 ausgebuchtMi. 18.04.2018, 18:00 bis 21:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

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16 DER BEZIRKSVERBAND I 3-2018

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

Ort: Gasthof Höhensteiger, Western-dorfer Straße 101, 83024 Rosenheim

8) Fit für die praktische Prüfung in München

Ref.: Dr. Tina Killian, ZÄ; Fr. Christine Kürzinger, ZMFEUR 75,00 (inkl. Skript + Mittagessen)

Kurs 9049 Teil 1 Fr. 18.05.2018, 13:00 bis 20:00 Uhr in MünchenOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15,2. Stock, 80999 München-Allach

9) Check Up: Fit für die Sommerab-schlussprüfung

Ref.: Dr. Tina Killian, ZÄ; Fr. Christine Kürzinger, ZMFEUR 75,00 (inkl. Skript + Mittagessen)

Kurs 9050 Sa. 09.06.2018, 09:00 bis 17:00 Uhr in MünchenOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

10) Update BEMA/GOZfür Auszubildende, ZFA’s und WiedereinsteigerRef.: Fr. Christine Kürzinger, ZMF EUR 80,00 (inkl. Skript)

Kurs 2117Fr. 20.04.2018, 09:00 bis 17:00 Uhr in München

Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum,Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

11) ZMP Aufstiegsfortbildung2018/2019 in München

Termin: 21.06.2018 bis 17.03.2019EUR 3250,00 zzgl. BLZK Prüfungsgebühren(inkl. Skripte + Mittagessen)

Kurs 420 nur noch wenige Plätze frei!

Refernten:Frau .Ulrike Wiedenmann, DHFrau Katja Wahle, DH, PraxismanagerinFrau Annette Schmidt, StR, PassFrau Dr. Catherine Kempf, ÄrztinFrau Dr. Tina Killian, ZahnärztinHerr Dr. Peter Klotz, Zahnarzt

Unterlagen bitte anfordern bei:Frau Ruth Hindl, Grafrather Str. 8, 82287 Jesenwang Tel: 08146-997 95 68,Fax: 08146-997 98 95,[email protected]

Alle Seminare können online unterwww.zbvoberbayern.de unter derRubrik „Fortbildung“ gebucht werden. Hier finden Sie auch

detaillierte Erläuterungen zu denjeweiligen Seminaren.

Darüber hinausgehende Informationen zur verbindlichenKursanmeldung erhalten Sie bei

Frau Ruth Hindl, Grafrather Straße8, 82287 Jesenwang,

Tel. 0 81 46-9 97 95 68, Fax 0 8146 -9 97 98 95, [email protected]

Aktuelle Seminarübersicht ZBV OberbayernSeminare für Zahnärztinnen/Zahnärzte

Die Veranstaltungen/Kurse finden nachden Leitsätzen und Punktebewertungenvon BZÄK und DGZMK statt.

Referent: Dr. Klaus Kocher Kursgebühr: EUR 50,00 (inkl. Skript)

MÜNCHEN – Kurs 18-102Mi. 25.04.2018 – 18:00 bis 21:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock,

80999 München-Allach

TRAUNSTEIN – Kurs 18-104 Fr. 27.04.2018 – 18:00 bis 21:00 UhrOrt: Gasthof Schnitzlbaumer, Taubenmarkt 11-13, 83278 Traunstein

WEICHERING – Kurs 18-101 Mi. 02.05.2018 – 18:00 bis 21:00 UhrOrt: Landgasthof Vogelsang, Bahnhofstraße 24, 86706 Weichering

INGOLSTADT – Kurs 18-105 Do. 05.07.2018 – 19:00 bis 22:00 UhrOrt: Hotel zum Anker, Tränktorstraße 1, 85049 Ingolstadt

MÜNCHEN – Kurs 18-103Mi. 11.07.2018 – 18:30 bis 21:30 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock,

80999 München-Allach

Weitere Termine in Planung!

Aktualisierung der Fachkundeim Strahlenschutz für ZÄ

12) ZMP-Refresher-4: Wie ist Prophy-laxe in der Praxis umsetzbar?Ref.: Frau Wiedenmann

EUR 140,00 (inkl. Skript + Mittagessen)

Kurs ZMO-Ref-4Kursort: München

Mi., 24.10.2018, 09:00 bis 17:00 Uhr

Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum,Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

13) Notfallsituationen in Ihrer ZahnarztpraxisRef.: Stephan Zobel

EUR 400,00 Praxispauschale bis 10Personen

Kurstermine nach Vereinbarung

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3-2018 I DER BEZIRKSVERBAND 17

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Anmeldebogen Bitte alle Angaben IN DRUCKSCHRIFT und vollständig!

Name Kursteilnehmer: Vorname Kursteilnehmer:

Geburtsdatum: Geburtsort:

Anschrift privat:

Telefon privat: E-Mail privat:

Name Praxis:

Praxisstempel:Die Anmeldung ist nur verbindlich, wenn die jeweiligen Anlagen beigefugt werden (jeweils nur in Kopie!):Anmeldeschluss zur Röntgenaktualisierung ZÄ/ZFA – 14 Tage vor Kursbeginn!!

Zahnärztliches Personal:für Röntgenaktualisierung: Röntgenbescheinigungfürr Röntgenkurs (1-/3-tägig): Helferinnenurkunde/-brieffür Prophylaxe Basiskurs: Helferinnenurkunde/-brief

und RöntgenbescheinigungfürZMP: 1.) Bescheinigung u�ber mind. 1 Jahr Berufserfahrung

2.) Helferinnenurkunde/-brief und Röntgenbescheinigung3.) Nachweis eines absolvierten Kurses u�ber Maßnahmen in med. Notfällen (mind. 9 UE)

Zahnärzte: für Aktualisierung-Röntgen: nur möglich mit vorhandener deutscher Fachkunde!Verbindliche und schriftliche Anmeldung per Einzugsermächtigung über die Kursgebühren an:

Verwaltung der Fortbildungen des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Oberbayern

Ruth Hindl, Grafrather Straße 8, 82287 Jesenwang, Tel. 0 81 46-9 97 95 68, Fax 0 8146 -9 97 98 95, [email protected]

Sepa-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) für Zahlungsempfänger (ZBV Oberbayern)

Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtende/n

Kursgebühren für folgende Fortbildung/Kurs: für Teilnehmer(in):

in Höhe von € zum Fälligkeitstag laut Rechnung der Fortbildung zu Lasten meines/unseres Kontos:

Konto-Nr.: BLZ: Bank:

BIC: IBAN:durch Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitur an, die vom ZBV Oberbayern auf mein Konto gezogene Last-schrift einzulösen

Datum, UnterschriftName und Anschrift des Kontoinhabers (ggf. Praxisstempel)

Kursbezeichnung:

Kursdatum: Kursort:

Kursnummer: Kursgebühr:

nur von Zahnärzten/-innen auszufüllen: � Röntgenskript zusenden� Deutsche Fachkunde vorhanden

Anschrift Praxis: Telefon Praxis:

Gläubiger-ID: DE07ZZZ00000519084. Mandatsreferent: Erhalt mit der Ankündigung zum Sepa-Einzug (Pre-Notification) Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des ZBV Oberbayern

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18 DER BEZIRKSVERBAND I 3-2018

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

Zahnersatz Kompakt – Teil 1 und Teil 2 in Münchenund Rosenheim

Ref.: Dr. Tina Killian, ZÄ; Fr. Christine Kürzinger, ZMFjeweils EUR 75,00(inkl. Skript + Mittagessen

Kurs 9045Teil 1 Sa. 07.04.2018, 09:00 – 17:00 Uhr in München

Kurs 9047Teil 1 Sa. 28.04.2018, 09:00 – 16:00 Uhr in Rosenheim

Themen:– Fachkunde & Abrechnung– Befundklasse 1,2, 3.1– Einstieg in Kombi-ZE– HKP (Erstellung & Abrechnung)

Kurs 9046Teil 2 Sa. 14.04.2018, 09:00 – 17:00 Uhr in München

Kurs 9048Teil 2 Sa. 05.05.2018, 09:00 – 16:00 Uhr in Rosenheim

Themen:– Fachkunde & Abrechnung– Befundklasse 3.1, 3.2, 4– Reparaturen– GOZ + BEMA– FAL / FAT– HKP (Erstellung & Abrechnung)

Ort:ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyrstr.15, 2.Stock, 80999 München- Allach

Ort:Gasthof Höhensteiger,Westerndorfer Straße 10183024 Rosenheim

Anmeldung unter www.zbvoberbayern.de unter der Rubrik „Fortbildung”oder bei Ruth Hindl; Telefon 0 8146-99 79 568; Fax: 0 8146-99 79 895; [email protected]

Abschlussprüfung ZFA

Fit für die praktische Prüfungin München

Ref.: Dr. Tina Killian, ZÄ; Fr. Christine Kürzinger, ZMFEUR 75,00(inkl. Skript + Mittagessen

Kurs 9049Fr. 18.05.2018, 13:00 – 20:00 Uhr

Erarbeitung und Präsentation (inkl.Instrumentarium) von gestellten Aufga-ben (Fachkunde und Abrechnung), ein-zeln und in kleinen Gruppen (Learning bydoing) zur zusätzlichen Übung für diepraktische Prüfung ZFA. Üben Sie die Prüfungssituation und testen Sie Ihr Wissen!

Prüfungsvorbereitung zur Sommerabschlussprüfung

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3-2018 I DER BEZIRKSVERBAND 19

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Kompendium-AZUBI

Sie sind schon gut auf die Abschlussprü-fung vorbereitet? Sie möchten Ihr Wissenvor der Prüfung testen und vertiefen?Dann kommen Sie in unseren Tageskurs:

• Zahnersatz• Chirurgie, Implantologie• Parodontologie, Prophylaxe• Füllungen, Endodontie

Anmeldung unter www.zbvoberbayern.de oder bei

Ruth Hindl; Telefon 0 8146-99 79 568; Fax: 0 8146-99 79 895;[email protected]

Dr. Tina Killian (ZÄ)

Christine Kürzinger (ZMF)

Check-Up: Fit für die Sommerprüfung

In gewohnter Form beantworten Dr. TinaKillian und Christine Kürzinger alle IhreFragen rund um die ausgeschriebenenThemen fachkundlich und verwaltungs-/abrechnungstechnisch. Sie bearbeitenan Hand eines Skriptes Fragen selbst, umIhren Wissenstand zu überprüfen und zuergänzen.

Termin: Samstag, 09. Juni 2018, 09.00 – 17.00 Uhr; EUR 75,00 inkl. MittagessenKurs Nr. 9050

Kursort: ZBV Oberbayern, Elly-Staegmeyr-Strasse 15, 80999 München

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20 DER BEZIRKSVERBAND I 3-2018

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

Wie ist Prophylaxe-Erfolg inder Praxis umzusetzen?Beraten, behandeln, betreuen: Zielgruppen undAblaufprogramme

Neben der Kommunikation spielt diepraktische Umsetzung eine wichtige Rolle. Die individuelle Beratung auf derBasis einer genauen Diagnostik verlangtvon der Prophylaxemitarbeiterin ein fun-diertes fachliches Wissen. Dieses spürtder Patient: Es ist die Basis für den Aufbau eines Ver-trauensverhältnisses.

Jede Altersgruppe benötigt ein „ande-res”, ein abgestimmtes Prophylaxe-Programm. Welches Programm wendenwir wann an? Welche Instrumente undMaterialien setzen wir wann ein?

Unsere Patienten wünschen betreut zuwerden. Sie möchten sich „gut aufgeho-ben” fühlen. Sie erwarten einen gleich-bleibenden Qualitätsstandard.Wie werden wir diesen Ansprüchengerecht? Wir LEBEN spürbar unser „Qua-litätsmanagement”!

Ref.: Frau Ulrike WiedenmannEUR 140,00 (inkl. Skript + Mittagessen) Kurs ZMP-Ref-4 Mi. 24.10.2018 von 09:00 bis 17:00 Uhrin München

Ort: ZBV Oberbayern, Elly-Staegmeyr Str. 15,80999 München-Allach

Anmeldung bei:Ruth Hindl, Tel. 0 81 46-99 79 568,Fax: 0 81 46-99 79 895,[email protected]

ZMP Refresher Kursfür das Praxispersonal

„Übungen zu BEMA/GOZ “ für Auszubildende und als Prüfungsvorbereitung

Hier üben wir Erfassungsscheine, Privat-liquidationen und HKPs formgerecht aus-zufüllen, Tipps, Kniffe und sprachlicheBesonderheiten in schriftlichen Angabenzu beachten. wird.

Kurs 2117

Freitag, 20.04.2018von 09:00 Uhr – 17:00 Uhr in München

Referentin:Frau Christine Kürzinger, ZMF

Kursgebühr:EUR 80,00 (inkl. Verpflegung)

Kursort:ZBV Oberbayern, 80999 München-Allach, Elly-Staegmeyr Str. 15

Mitzubringen sind: Taschenrechner(Handy), Lineal und Farbmarker undSchreibzeug

Anmeldung bei:Ruth Hindl, Tel. 0 81 46-99 79 568,Fax: 0 81 46-99 79 895,[email protected]

Prophylaxe BasiskursKursnummer 1823: 20.09. – 22.09. und 27.09. – 30.09.2018Kursnummer 1824: 15.11. – 17.11. und 22.11. – 25.11.2018

Aktualisierung HelferinnenKursnummer 1808: 06.06.2018Kursnummer 1809: 24.10.2018

PAssKursnummer 1805: 06.07. – 08.07. und 13.07. – 15.07. und19.10. – 21.10. 2018

Deep ScalingKursnummer 1806: 29.06. – 30.06.2018

Kursnummer 1807: 07.12. – 08.12.2018

Schleifkurs – Manuelles undmaschinelles Schärfen vonHandinstrumentenKursnummer 1825: 27.04.2018Kursnummer 1826: 09.11.2018

10-Stunden Röntgen-KursKursnummer 1810: 27.04.2018Kursnummer 1811: 26.10.2018

Aktuelle Kursangebote des ZBV MünchenAktualisierung ZahnärzteKursnummer 1812: 06.06.2018Kursnummer 1813: 24.10.2018

Endo CurriculumKursnummer 1814: 16.07. – 20.07.2018

Informationen zu den jeweiligen Kursenfinden Sie online unter www.zbvmuc.de.Die verbindliche Kursanmeldung findetüber Frau Jessica Lindemaier, Fallstr. 34,81369 München, statt.

Tel. 089/7 24 80-304, Fax 089/7 23 88 73Mail: [email protected]

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3-2018 I DER BEZIRKSVERBAND 21

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Anmeldung zur AufstiegsfortbildungZMP 2018/2019Name: Vorname:

Geburtsdatum: Geburtsort:

Anschrift privat:

Telefon privat: E-Mail privat:

Name Praxis (AG):

Anschrift Praxis:

Telefon Praxis:

Anmeldeunterlagen liegen bei: • Bescheinigung über eine mind. 1-jährige Berufserfahrung(Datenangabe erforderlich!)

• Nachweis einer erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung (voreiner Zahnärztekammer) zur Zahnmedizinischen Fachangestelltenoder eines gleichwertigen, abgeschlossenen, beruflichen Ausbil-dungsgangs (Feststellung obliegt der BLZK)

• Nachweis eines absolvierten Kurses über Maßnahmen in medizinischen Notfällen (mind. 9 Unterrichtsstunden, nicht älterals 2 Jahre).Die Kursanbieter müssen durch den Unfallversicherungsträgerermächtigte Stellen sein. Eine Liste dieser ermächtigten Stellenfinden Sie unter folgendem Link:https://www.bg-qseh.de/ExtraEH/erstview.nsf/ShowErst?openform

• Nachweis der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz i. S. d. § 18 a Abs. 3 RöV

Es gelten die Allgemeinen Geschäfstbedingungen für Seminare des ZBV Oberbayern.

Sepa-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) für Zahlungsempfänger (ZBV Oberbayern)Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtende/n Kursgebühren für die Aufstiegsfortbildung zur ZMP der Teilnehmer(in):

in Höhe von 3.250,00 € (Zahlbar in 4 Raten) zum Fälligkeitstag laut Rechnung des jeweiligen Rate, zu Lasten meines/unseres Kontos:

Konto-Nr. BLZ: Bank:

BIC IBANdurch Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom ZBV Oberbayern auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen.

Name u. Anschrift des Kontoinhabers (ggf. Praxisstempel) Datum, Unterschrift

Verbindliche und schriftliche Anmeldung per Einzugsermächtigung über die Kursgebühren an:Verwaltung der Fortbildungen des Zahnärztlichen Bezirksverbandes OberbayernRuth Hindl, Grafrather Straße 8, 82287 Jesenwang, Tel. 0 81 46-9 97 95 68, Fax 0 8146 -9 97 98 95, [email protected]

Praxisstempel:

Gläubiger-ID DE07ZZZ00000519084. Mandantsreferenz: Erhalt mit der Ankündigung zum Sepa-Einzug (Pre-Notification)Es gelten die Allgemeinen Geschäfstbedingungen (AGB) des ZBV Oberbayern.

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22 DER BEZIRKSVERBAND I 3-2018

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

Kompendium ZFAgemäß des Qualitätsstandards des ZBV Oberbayern

Folgende Lückensituationen sollen versorgt werden:

In der Rubrik „Nachgefragt im Kompendium-ZFA“ werden kurz und im Protokollstil Fragen aus dem Kompedium-ZFA gestellt und beantwortet – natürlich nach dem Prinzip Fachkunde + Abrechnung / Verwaltung mit der neuen GOZ

Weitere Informationen: www.zbvobb.de. Fragen an die Referenten: [email protected]

2. Beispiel: Hier wird mit der Freiendbrücke ein Prämolar ersetzt � Festzuschuss, gleichartige Versorgung

1. Beispiel: Richtlinie: „Freiendbrücken zum Ersatz von Molaren oder Eckzähnen in Schaltlücken sind keine Vertrags-leistung.“ Das heißt: die Behandlung muss privat mit dem Patienten vereinbart werden – auch die Begleit-leistungen, die durch die Versorgung ausgelöst werden.

Zahn 15 nicht lückenangrenzend � GOZ 2210Für Zahn 13 wurde kein provisorisches Brückenglied angefertigt, dann 2 x GOZ 2270!!!

Für Zahn 14 wurde kein provisorisches Brückenglied angefertigt, dann 2 x BEMA 19b!!!

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3-2018 I DER BEZIRKSVERBAND 23

AMT L I C H E M I T T E I L U NG EN

Jugendarbeitsschutzgesetz –ZwischenprüfungGesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG)

§ 33 Erste Nachuntersuchung

(1) Ein Jahr nach Aufnahme der erstenBeschäftigung hat sich der Arbeitgeberdie Bescheinigung eines Arztes darübervorlegen zu lassen, dass der Jugendlichenachuntersucht worden ist (erste Nach-untersuchung). Die Nachuntersuchungdarf nicht länger als drei Monate zurück-liegen. Der Arbeitgeber soll den Jugendli-chen neun Monate nach Aufnahme derersten Beschäftigung nachdrücklich aufden Zeitpunkt, bis zu dem der Jugend-liche ihm die ärztliche Bescheinigungnach Satz 1 vorzulegen hat, hinweisenund ihn auffordern, die Nachuntersu-chung bis dahin durchführen zu lassen.

(2) Legt der Jugendliche die Bescheini-

gung nicht nach Ablauf eines Jahres vor,hat ihn der Arbeitgeber innerhalb einesMonats unter Hinweis auf das Beschäfti-gungsverbot nach Absatz 3 schriftlichaufzufordern, ihm die Bescheinigung vor-zulegen. Je eine Durchschrift des Auffor-derungsschreibens hat der Arbeitgeberdem Personensorgeberechtigten unddem Betriebs- oder Personalrat zuzu-senden.

(3) Der Jugendliche darf nach Ablauf von14 Monaten nach Aufnahme der erstenBeschäftigung nicht weiterbeschäftigtwerden, solange er die Bescheinigungnicht vorgelegt hat.

In diesem Ausbildungsjahr kam es in sehrvielen Fällen dazu, dass o.g. Bescheini-

gungen nicht vorlagen undes deshalb zu großenSchwierigkeiten undSchriftwechseln bei derAnmeldung zur Zwischen-prüfung kam.Wir bitten daher alle ausbil-denden Praxen spätestensim Juli/August darauf zuachten, dass die Auszubil-denden des 1. Lehrjahreszur Nachuntersuchunggeschickt werden.

Zahnärztin Gabriele Hager-JolicoeurReferentin des ZBV Oberbayern für zahnärztliches Personal

ZÄ Gabriele Hager-Jolicoeur

Wie entsteht der „Bezirksverband”?

Ungute Vorgänge aus den letzten 2Jahren (schlicht: Verhinderunggeplanter Artikel durch ein einzel-

nes Vorstandsmitglied) konnten sachlichund sinnvoll geklärt werden, das ist mehrals erfreulich.Bei der Vorstandssitzung des ZBV Ober-bayern am 04.12.2017 wurden folgendeAnträge zum Thema „Bezirksverband“mit sehr deutlicher Mehrheit beschlossen:

1. Der Vorstand beschließt:In der Publikation des ZBV Oberbayern„Der Bezirksverband“ als Verbandszeit-schrift können Leserbriefe und nament-lich gekennzeichnete Artikel grundsätz-lich veröffentlicht werden. Über dieVeröffentlichung entscheidet die Redakti-on und der Schriftleiter, im Falle einesWiderspruchs einzelner Vorstandsmit-glieder entscheidet hierzu der Gesamt-vorstand.

2. Der Vorstand beschließt:Die Herausgabe der Publikation des ZBV

Oberbayern „Der Bezirksverband“ alsVerbandszeitschrift ist in keinem Fall eine„Vertretung des ZBV Oberbayern nachaußen“ gemäß § 10 Abs. 3 der Satzungdes ZBV Oberbayern (Aufgaben des Vor-standes). „Vertretung des ZBV Oberbay-ern nach außen“ ist das Tätigwerdengegenüber Behörden, Ämtern, Aufsicht,Unternehmen und Einzelpersonen zu ver-stehen, wobei der 1. Vorsitzende, im Ver-hinderungsfall der 2. Vorsitzende, imweiteren Verhinderungsfall die bestimm-te Vertretung die Beschlüsse des Vorstan-des zu beachten hat. Ein eigenmächtigesHandeln ist in keinem Fall zulässig.

Der 1. Vorsitzende hielt diese Beschlüssefür rechtswidrig; er hat diese Beschlüsseumgehend beanstandet, außer Vollzuggesetzt sowie die Rechtsaufsicht des ZBVOberbayern, die Regierung von Oberbay-ern, zur Klärung der Rechtmäßigkeit die-ser Beschlüsse am 07.12.2017 ange-schrieben. Mit Antwortschreiben derRegierung von Oberbayern an den ZBV

Oberbayern vom 19.12.2017 wird ein-deutig festgestellt, dass die obengenannten Beschlüsse des Vorstandsnicht rechtswidrig sind. Das genannteSchreiben der Regierung von Oberbayernan den ZBV Oberbayern vom 19.12.2017haben die restlichen Vorstandsmitgliederdes ZBV Oberbayern am 07.02.2018 zurKenntnis bekommen. Somit dürfte derSachverhalt im positiven Sinne für allegeklärt sein.

Dr. Peter Klotz2. Vorsitzender des ZBV Oberbayern

Hinweis: Bei dieser Ausarbeitung handeltes sich keinesfalls um eine etwaige „Ver-letzung“ von „Vorstandsinternas“, son-dern um die notwendige Transparenzgegenüber den Mitgliedern des ZBVOberbayern, die ja wissen müssen, wiekünftig Leserbriefe seitens des ZBV Ober-bayern wieder „bearbeitet“ werden.

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24 DER BEZIRKSVERBAND I 3-2018

AMT L I C H E M I T T E I L U NG EN / O BMANN S B E R E I C H E

Jedes neue Mitglied ist verpflichtet sichbei einer Tätigkeit oder des Wohnsitzes inBereich Oberbayerns sich beim ZBV Obbzu melden, dort erhalten Sie auch denMeldebogen zur erstmaligen Meldung,sowie die Personalbogen. Diesen sind dieApprobationsurkunde und ggf. die Pro-motionsurkunde und die Fachgebiets-anerkennung beizufügen.Diese bitte in beglaubigter Kopie.

Für alle anderen Mitglieder möchtenwir gerne die Meldepflicht noch malnahe legen, die in der letzten Zeit lei-der nicht mehr sehr beachtet wird.Dies ist auch in Bezug auf die Bei-tragseinstufung, Ihre Beiträge,Zustellung von Mitteilungen undInfopost in Ihrem Interesse.

Wir bitten um schriftliche Mitteilungüber Änderung bei:

• Niederlassung (zusätzl. Niederlas-sungen) und sonstige Aufnahmeder Berufsausübung

• Aufgabe oder Ausscheiden aus einerPraxis, bitte auch Assistenten, ange-stellte Zahnärzte Vertreter usw.!

• Sonstige Vorübergehende oderdauerhafte Aufgabe der Berufsaus-übung, Zulassung beendet, Ruhe-stand.

• Arbeitsplatzwechsel

• Änderung der Hauptwohnung, bit-te auch mit aktuellen Angaben zuIhrer telefonischen Erreichbarkeitgerne auch Handy.

• Änderung in Ihren Praxisdaten wieTel. oder Fax Nummern, aber auchPraxisverlegungen.

Meldeordnung ZBV Oberbayern• Änderungen des Nachnamens,Kopie z.B. der Heiratsurkunde.

• Bei Erwerb einer Promotion, bittebeglaubigte Kopie zusenden, beiErwerb einer Ermächtigung/Gebietsbezeichnung bitte in Kopiean den ZBV Oberbayern.

• Bei Änderung Ihrer Bankdaten oderEinzugsermächtigung haben wirfür Sie Vordrucke im ZBV vorliegen.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wirIhnen gerne zur Verfügung, gerne perTelefon, Fax oder Email.

Claudia MehrtensTel: 089 - 79 35 58 82Fax: 089 - 81 88 87 40E-Mail: [email protected]

Stammtischtermine Germering 2017

Dienstag, 13.03.2018, 19:00 Uhr imRestaurant Mondo, Streiflacher Str. 3 in82110 Germering (www.restaurant-mondo.de)

Dienstag, 15.05.2018, 19:00 Uhr imRestaurant Mondo, Streiflacher Str. 3 in82110 Germering (www.restaurant-mondo.de)

Dienstag, 10.07.2018, 19:00 Uhr imRestaurant Mondo, Streiflacher Str. 3 in82110 Germering (www.restaurant-mondo.de)

Dienstag, 09.10.2018, 19:00 Uhr imRestaurant Mondo, Streiflacher Str. 3 in82110 Germering (www.restaurant-mondo.de)

Dienstag, 20.11.2018, 19:00 Uhr imRestaurant Mondo, Streiflacher Str. 3 in82110 Germering (www.restaurant-mondo.de)

Dr. Peter Klotz, Freier Obmann im Obmannsbereich FFB

Obmanns-bereich FFB

Zahnärztetreffen

Termin:Mittwoch, 21.03.2018, 19:00 Uhr s.t.

Ort:Cafestube im Gasthof Höhensteiger,Rosenheim-Westerndorf St. Peter

Thema:Differentialdiagnose und Therapie desSpannungskopfschmerzes

Medizinische Kräftigungstherapie beiCMD

Prophylaxe und Therapie berufsspezifi-scher Beschwerden

Referent: Dr. Martin Weiß, Arzt f. Allgemeinmedizin

Fortbildung ist kostenfrei. 2 Fortbildungspunkte

Anmeldung obligatorisch an: [email protected]

Dr. Helmut Hefele, Freier ObmannLandkreis Rosenheim

ObmannskreisRosenheim

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3-2018 I DER BEZIRKSVERBAND 25

VE R S CH I E D E N E S

Auf Westeuropa-Kreuzfahrt: Ein Abstecher nach CádizAm südlichsten Zipfel von Spanien trifft Europa fast auf Afrika

Eine Schiffsreise um das westlicheEuropa herum ist im späten Frühlingoder im frühen Herbst besonders

angenehm. Einige Routen führen zumAusgangspunkt der Reise zurück – ande-re starten im Mittelmeer und enden in derOstsee. So beginnt beispielsweise eineKreuzfahrt mit der Costa Magica im ita-lienischen Savona und endet in Bremer-haven. An Land geht es in Frankreich,Marokko, Spanien, Portugal und Belgien.Die dritte Station Cádiz, Mittelpunkt derCosta de la Luz und älteste StadtEuropas, leuchtet den Kreuzfahrernschon von weitem entgegen und lädtzum Landgang ein. Es ist die StadtEuropas mit den meisten Sonnenstundenim Jahr und rund 310 wolkenlosenTagen.

In seiner „Reise in Andalusien“ schriebThéophile Gautier 1843: „Auf der Palettedes Malers gibt es keine Farben von hin-länglicher Helligkeit und Leuchtkraft, umden blendenden Effekt wiederzugeben,den Cádiz auf uns machte. Nur zwei Tönefallen ins Auge: blau und weiß… EtwasStrahlenderes, ein diffuseres und gleich-

zeitig doch grelleres Licht ist nicht vor-stellbar. Ehrlich gesagt, was wir hier Sonne nennen, ist verglichen damit nurein blasses, dem Verlöschen nahes Kerzenlicht auf dem Nachttisch einesKranken…“

Der Legende nach wurde Cádiz von Hera-kles gegründet. Die ältesten Funde, dieauf eine Besiedlung hinweisen, stammenaus dem 8. Jahrhundert v. Chr. Unter denPhöniziern im 7. Jahrhundert v. Chr. undspäter unter den Karthagern wurde dieStadt zu einem blühenden Handelszen-trum. Sie diente Hannibal als Ausgangs-punkt seines Kriegszuges im Jahre 218 v.Chr. und leistete Cäsar in dessen Bürger-krieg gegen Pompeius wertvolle Hilfe. AlsDank verlieh Cäsar der Stadt das römi-sche Bürgerrecht. In der Kaiserzeit ent-wickelte sich Cádiz zu einer der reichstenund größten Städte im Westen des Römi-schen Reiches.

Heute hat die Stadt etwas an Bedeutungverloren. In den Sommermonaten wirdCádiz vor allem von den Spaniern selbstbesucht und ist von deutschen Touristen

längst nicht so belagert wie Malaga oderTorremolinos, Lloret de Mar oder Alican-te. So ist Cádiz, auf einer Landzunge imSüdwesten von Spanien gelegen, fast einGeheimtipp – allerdings wird es in denkleinen Gassen schon ganz schön eng,wenn ein Kreuzfahrtschiff angelegt hatund die Kreuzfahrer die Stadt fluten.

Die Schiffe legen nicht weit von der Alt-stadt an, so dass der Fußmarsch zu denSehenswürdigkeiten kein Problem ist.Und einige davon sind schon vom Schiffaus zu sehen – so die am Meer gelegeneriesige Kathedrale von Cádiz auf demDomplatz, die von einer eindrucksvollen,mit goldig glänzenden Dachziegelngedeckten Kuppel überwölbt wird. IhrGrundstein wurde 1720 gelegt, vollendetwurde der Bau im Jahre 1838. In dieserZeit wechselten mehrmals Stil undGeschmack der einzelnen Architekten,und so ist eine merkwürdige Mischungaus Barock, Rokoko und Neoklassizismusentstanden.

Zwar gilt die Kathedrale als stilistischesStückwerk, jedoch beherbergt sie einige

Altstadtstrand von Cádiz

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V E R S C H I E D E N E S

Blick auf Cádiz von der Costa Magica

sehr wertvolle Kunstwerke, die zum Teilälter sind als der Kirchenbau selbst. Zuihnen gehört die fünf Meter hohe „Cus-todia del Millón“– die größte Monstranzder Welt aus massivem Aztekensilber –und die beeindruckende Christusstatueder Sevillaner Barockbildhauerin LuisaRoldán, beides aus dem 17. Jahrhundert.In der Krypta der Kathedrale befindet sichdas Grab des Komponisten Manuel deFalla, nach dem der eindrucksvolle Thea-terbau der Stadt benannt ist.

Der Torre Poniente, einer der beiden Tür-me der Kathedrale, kann bestiegen wer-den. Auf dem Turm befindet sich eineAussichtsplattform, zu der ein treppenlo-ser Serpentinenweg führt. Von dort ausbietet sich ein grandioser Blick über dieStadt und das Meer. Unweit der Kathe-drale steht die Kirche des Heiligen Kreu-zes mit ihrer weißen Fassade, eine asym-metrische Kirche, die im 13. Jahrhundertauf den Grundmauern eines älterenGebäudes errichtet wurde. Bis zur Ein-weihung der neuen Kathedrale 1838 warsie die Kathedrale von Cádiz.

Gleich neben der Kirche sind die Ruinendes römischen Theaters aus dem erstenJahrhundert vor Christus zu besichtigen.Es hatte einen Durchmesser von 120Metern und bot Platz für 20 000 Besu-cher. Damit war es das größte Theater

des Römischen Reiches, das sogar vonCicero erwähnt wurde. Funde aus Onyxund weißem afrikanischen Marmor zei-gen, dass das älteste bekannte TheaterSpaniens prächtig ausgestattet war. Eswurde erst im 20. Jahrhundert wiederausgegraben und fügt sich heute gelun-gen in die Altstadt ein.

Nach dieser kleinen Rundreise durch dieGeschichte ist es aber Zeit für eine Pause.So lädt beispielsweise der Domplatz zumInnehalten ein, zur Rast in einem der Stra-ßencafés und kleinen Restaurants, vondenen aber auch zahlreiche in den Gas-sen und Sträßchen der Altstadt zu findensind. Wer danach nicht mehr so recht

Rathaus von Cádiz

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VE R S CH I E D E N E S

weiß, in welche Richtung er zum Schiffgehen muss, dem sei empfohlen, seineSchritte zur höchsten Erhebung der Stadtzu lenken – zum Torre Tavira. Der reichverzierte weiße Barockturm aus dem 18.Jahrhundert ist 45 Meter hoch und warder offizielle Wachturm von Cádiz. Vonihm aus konnten die Handelsschiffe, aberauch die zahlreichen feindlichen Flottenrechtzeitig gesichtet werden.

Vom Turm aus hat man einen tollen Pan-oramablick auf Cádiz, das Meer und dieSchiffe. An klaren Tagen sieht man sogardie marokkanische Küste. So nahe kom-men sich Europa und Afrika an dieserStelle. Und man kann deutlich die promi-

nente Lage der Stadt auf der Landzungeerkennen – es ist beinahe eine Insellage,nur durch einen schmalen Streifen mitdem Festland verbunden.

Um die Stadt vor Feinden zu schützen,sind direkt am Meer die Burgfestung„Castillo de San Sebastián“ und ein paarhundert Meter weiter die Festung„Castillo de Santa Catalina“ errichtetworden. Die Verteidigungsanlagen ent-standen, nachdem Freibeuter aus demNorden die Stadt überfallen hatten – undnirgendwo war damals so viel zu holenwie in Cádiz. In den apokalyptischen Jah-ren 1587 und 1596 hatten sich Sir FrancisDrake und der Graf von Essex der Stadt

bemächtigt, sie ausgiebig geplündertund vollständig zerstört. So erklärt sichauch, dass nur wenige arabische undgotische Bauwerke zu sehen sind.

Herrliche Strände finden sich rings um dieStadt, nur Minuten vom Stadtzentrumentfernt. Dort ging im Jahre 2002 übri-gens Halle Berry an Land – als Schauspie-lerin im James-Bond-Film „Stirb an einemanderen Tag“. Cádiz musste dabei alsHavanna herhalten. Und das war sichergar nicht so schwer: In verschiedenenEcken und Winkeln der Stadt erinnertauch heute noch der dekadente Charmedes Verfalls durchaus an Havanna.

An den Stränden von Cádiz, sagt man,kann man die romantischsten Sonnenun-tergänge am Mittelmeer erleben. DerKreuzfahrer indes ist um diese Zeit längstwieder an Bord der Costa Magica, diesich am frühen Abend auf den Weg nachLissabon macht. Mit einem Gläschen Pro-secco in der Hand, verabschieden sich dieKreuzfahrer von dieser zauberhaftenandalusischen Stadt. Doch nur keineWehmut: Die Hauptstadt von Portugalwird bereits am folgenden Morgenerreicht und wartet auf ihre Erkundung.Das maritime Abenteuer mit der CostaMagica geht weiter.

Eva-Maria Becker

An Bord der Costa MagicaBlick von der Altstadt auf ein Kreuzfahrtschiff

Kathedrale vonCádiz

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Anzeigenschluss

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April 2018

ist Montag,

der 19. März 2018

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