Der Bürgermeister informiert

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Wir wünschen allen Bürgern erholsame Pfingstferien. Konversion der Fernmeldeschule: Aktueller Stand und weiteres Vorgehen Wie bereits angekündigt, findet am 9. Juli 2019 eine Beteili- gungsveranstaltung im Rahmen der vorbereitenden Untersu- chungen gemäß § 165 Baugesetzbuch zur Vorbereitung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme sta. Dies möchte ich zum Anlass nehmen, Sie vorab entsprechend zu informieren. Zunächst darf ich dazu in einem kurzen Rück- blick zusammenfassen, was sich zuletzt getan hat und welche Überlegungen dabei eine Rolle gespielt haben; daran an- schließend folgen einige Anmerkungen zur vorausgegangenen Bürgerinformaon am 8. April 2019 und ein kurzer Ausblick auf das weitere Verfahren. Kurzer Rückblick Vor mir liegt der Bürgermeisterbrief vom Januar 2018, welcher sich mit dem Themenschwerpunkt Konversion, insbesondere mit dem Stand zur Schließung der Kaserne Fernmeldeschule, sowie mit dem angestrebten gesamtörtlichen integrierten Entwicklungskonzept für die Gemeinde Feldafing befasste. Der hier aufgezeigte Stand zur Verlegung der in Feldafing stao- nierten Schule Informaonstechnik der Bundeswehr (früher Führungsunterstützungsschule der Bundeswehr) in die er - weiterte General-Fellgiebel-Kaserne in Pöcking hat sich bislang weiter bestägt. Auch der Zeitpunkt für die Verlegung verbleibt um das Jahr 2020. Nach wie vor möglich ist allerdings, dass der Bund die ihm gehörende Fläche für besmmte Zwecke weiter- hin beansprucht. Gleichwohl gibt es für die Gemeinde Feldafing die maßgebliche Aufgabe, bestmöglich auf die erwartete Schlie- ßung des Standortes vorbereitet zu sein. Der Bürgermeister informiert Bernhard Sontheim Infobrief 119: April 2019 bis Mai 2019 / Feldafing, den 21.05.2019 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich freue mich sehr, dass wir es gescha haben, den „Bürgermeisterbrief“ erstmalig zusammen mit dem „Hallo Nachbar“ als einheitliches Heſt zu veröffentlichen. Dafür bedanke ich mich ganz herzlich beim neu gewählten Vorstand der Nachbarschaſtshilfe. Ich hoffe, dass Ihnen das neue Design zusagt und wünsche Ihnen viel Spaß bei der Lektüre unserer neuen Ortszeitung „Feldafing informiert“. Bügermeisterbrief 2 © Foto: www.msg-moon.de

Transcript of Der Bürgermeister informiert

Wir wünschen allen Bürgern erholsame Pfingstferien.

Konversion der Fernmeldeschule: Aktueller Stand und weiteres Vorgehen

Wie bereits angekündigt, findet am 9. Juli 2019 eine Beteili-gungsveranstaltung im Rahmen der vorbereitenden Untersu-chungen gemäß § 165 Baugesetzbuch zur Vorbereitung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme statt. Dies möchte ich zum Anlass nehmen, Sie vorab entsprechend zu informieren. Zunächst darf ich dazu in einem kurzen Rück-blick zusammenfassen, was sich zuletzt getan hat und welche Überlegungen dabei eine Rolle gespielt haben; daran an-schließend folgen einige Anmerkungen zur vorausgegangenen Bürgerinformation am 8. April 2019 und ein kurzer Ausblick auf das weitere Verfahren.

Kurzer RückblickVor mir liegt der Bürgermeisterbrief vom Januar 2018, welcher sich mit dem Themenschwerpunkt Konversion, insbesondere mit dem Stand zur Schließung der Kaserne Fernmeldeschule, sowie mit dem angestrebten gesamtörtlichen integrierten Entwicklungskonzept für die Gemeinde Feldafing befasste. Der hier aufgezeigte Stand zur Verlegung der in Feldafing statio-nierten Schule Informationstechnik der Bundeswehr (früher Führungsunterstützungsschule der Bundeswehr) in die er-weiterte General-Fellgiebel-Kaserne in Pöcking hat sich bislang weiter bestätigt. Auch der Zeitpunkt für die Verlegung verbleibt um das Jahr 2020. Nach wie vor möglich ist allerdings, dass der Bund die ihm gehörende Fläche für bestimmte Zwecke weiter-hin beansprucht. Gleichwohl gibt es für die Gemeinde Feldafing die maßgebliche Aufgabe, bestmöglich auf die erwartete Schlie-ßung des Standortes vorbereitet zu sein.

Der Bürgermeister informiert

Bernhard Sontheim

Infobrief 119: April 2019 bis Mai 2019 / Feldafing, den 21.05.2019

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

ich freue mich sehr, dass wir es geschafft haben, den „Bürgermeisterbrief“ erstmalig zusammen mit dem „Hallo Nachbar“ als einheitliches Heft zu veröffentlichen. Dafür bedanke ich mich ganz herzlich beim neu gewählten Vorstand der Nachbarschaftshilfe. Ich hoffe, dass Ihnen das neue Design zusagt und wünsche Ihnen viel Spaß bei der Lektüre unserer neuen Ortszeitung „Feldafing informiert“.

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Unverändert gilt das vom Gemeinderat bereits im Jahr 2017 beschlossene Leitbild für die Konversion der Kaserne Fernmel-deschule „Wohnen und Arbeiten im Park – zukunftsorientiert geplant, ortsverträglich gemacht“, welches auf den bisherigen Bürgerbeteiligungen aufbaut und konsequent weiterverfolgt wurde. Dabei ist maßgeblich, dass das Leitbild als übergeordne-tes Ziel in ein zügig umsetzbares Verfahren gebracht wird. Hier-zu müssen zwei Aufgaben erledigt werden, die eng miteinander verknüpft sind:

» Erstzugriffsoption Grundsätzlich hat die Gemeinde die Möglichkeit, ehemals militärisch genutzte Grundstücke unter bestimmten Bedin-gungen im Wege der sogenannten Erstzugriffsoption frei zu erwerben. Hier gilt es, möglichst große Flächen zu erwerben um entsprechende Handlungsspielräume für die künftige Entwicklung zu sichern und weitaus aufwändigere Verfahren nach Möglichkeit zu vermeiden. In diesem Fall könnte das Leitbild im Rahmen eines Sanierungsgebietes mit Städtebau-förderungsmitteln umgesetzt werden.

» Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Neben der Erstzugriffsoption wird die Vorbereitung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB weiter verfolgt, um der Gemeinde Feldafing unabhän-gig vom freien Grunderwerb zukünftige Entwicklungspoten-tiale mit dem größtmöglichen eigenen Handlungsspielraum zu sichern.

An beide Verfahren sind jedoch Anforderungen geknüpft. Die Inanspruchnahme der Erstzugriffsoption setzt eine entspre-chende Zweckbindung voraus, die wiederum aus gemeind-lichen Aufgaben, z.B. der Daseinsvorsorge, heraus begründet werden müssen. Eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB muss tatsächlich erforderlich sein, ins-besondere um einen erhöhten Bedarf an Wohn- und Arbeits-stätten zu decken. Da sich Feldafing in der Situation befindet, dass zum Beispiel der objektiv vorhandene Bedarf hinsichtlich bezahlbaren Wohnraums für jüngere Familien und wohnungs-naher Arbeitsplätze mit den Anforderungen an die Erstzugriffs-option übereinstimmt, verfolgt der Gemeinderat mit dem gewählten Leitbild eine vorausschauende Konzeption – be-gründbar und realitätsbezogen.

Die erwähnten Verfahren erfordern allerdings umfängliche Vor-arbeiten, vor allem Begründungen wie zum Beispiel hinsichtlich des Bedarfes an Wohn- und Arbeitsstätten, der Finanzierbarkeit und möglichen Realisierung, sowie der Erforderlichkeit (z.B. aufgrund fehlender Baulandreserven). Zwar wurden in den ver-gangenen Jahren immer wieder Untersuchungen durchgeführt, diese sind aber aufgrund der zurückliegenden Zeitpunkte in dem seit 2001 laufenden Konversionsprozess heute nicht mehr verfahrenssicher verwendbar.

Wie im Bürgermeisterbrief vom Januar 2018 bereits angespro-

chen war deshalb eine grundlegende Aktualisierung erforder-lich und es konnte im März 2018, nach vorausgegangenem Vergabeverfahren, die Beauftragung eines gesamtörtlichen Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes an das Büro „mahl gebhard konzepte“, in Kooperation mit „bulwien-gesa ag“, dem Architekt und Stadtplaner Dipl.-Ing. Kurt Werner, sowie dem Büro „Obermeyer Planen + Beraten GmbH“ erfol-gen. Umgehend wurde mit den erforderlichen Recherchen und Analysen begonnen, um die für die gesamtörtliche Entwicklung und für die Konversionsaufgabe zentralen Fragen beantworten zu können:

• wie steht es um die gesamtörtliche und teilräumliche Bedarfssituation,

• was wird gebraucht und in welchen Bereichen ist dies machbar und ortsverträglich?

Mehr noch als in früheren Jahren wird die Nachnutzung der Kaserne Feldafing dabei als Teil der gesamtörtlichen Entwick-lung und als ausdrücklicher Beitrag zur Lösung gesamtörtlicher Aufgaben definiert. Das vom Gemeinderat der Gemeinde Fel-dafing bereits im Jahr 2017 beschlossene Leitbild „Wohnen und Arbeiten im Park – zukunftsorientiert geplant, ortsverträglich gemacht“ wurde zugleich bei der Bedarfsanalyse umfassend betrachtet und vertiefend begründet. Wenn Feldafing den jahrelangen Trend zur Alterung umkehren und sich künftig mit einer besseren altersmäßigen Mischung entwickeln möchte, wird der Nachnutzung der Kaserne Fernmeldeschule eine Schlüsselrolle zukommen. Folgende Arbeitsergebnisse sind als Beispiele am Ende des Rückblicks zu nennen:

• Rahmenplankonzept für die Nachnutzung der Kaserne Fern-meldeschule im Sinne der genannten Anforderungen, aber mit noch enthaltenen Spielräumen zur entsprechenden Aus-gestaltung.

• Darauf aufbauend Konkretisierung der Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als Eigentümerin, zum Beispiel Abstimmungen zum Nachnutzungskonzept und zu den bevorstehenden Grundstücksbewertungen.

• Vorbereitung des Vergabeverfahrens zur Beauftragung eines Sachverständigenbüros für Grundstücksbewertung, dazu Er-stellung einer Unterlage zu den Anforderungen an die Wert-ermittlungen. Die Wertgutachten werden für die Erwerbsver-handlungen benötigt.

• Erstellung eines städtebaulichen Modells im Sinne optimaler Beteiligungsvoraussetzungen und Veranschaulichungsmög-lichkeiten.

• Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger (Ämter, Behör-den) bei der Vorbereitung der städtebaulichen Entwicklungs-maßnahme und der Erarbeitung des Nachnutzungskonzeptes.

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• In Arbeit ist bereits ein vollständiger Entwurf des Berichtes über die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 BauGB zur Vorbereitung einer städtebaulichen Entwicklungs-maßnahme für den Bereich der Kaserne Fernmeldeschule.

Anmerkungen zur Bürgerinformations- veranstaltung am 8. April 2019

Zur Bürgerinformation am 8. April 2019 gibt es unter www.konversion-feldafing.de bereits ein Kurzprotokoll sowie eine Folienpräsentation als zusammengefasste Dokumentation. An dieser Stelle möchte ich daher auf einige Punkte eingehen, die sich im Ergebnis der Reaktionen auf die Bürgerinformation als wichtig herauskristallisiert haben:

• Die Reaktionen zeigten zum Beispiel, dass sich einige Bürge-rinnen und Bürger offensichtlich schwer getan haben, in dem vorgestellten Rahmenplankonzept Inhalte wiederzufinden, die bereits in vorangegangen Beteiligungen als wichtig her-ausgearbeitet wurden.

• Weiterhin gab es offenbar Irritationen, wie konkret bzw. verbindlich das vorgestellte Rahmenplankonzept zu verste-hen ist. Es wurden Sorgen geäußert, dass vielleicht zu viele Punkte nicht mehr diskutiert werden könnten.

• Auch blieb es für einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer unklar, wie sie ihre Anregungen und Hinweise einbringen und wie diese behandelt werden können.

Ich nehme die Reaktionen sehr ernst und weise darauf hin, dass wir auf sämtliche Anregungen und Hinweise bei der ange-kündigten formalen Beteiligungsveranstaltung am 9. Juli 2019 entsprechend eingehen werden. Zugleich möchte ich nochmals darlegen, was Anlass der Bürgerinformation am 8. April war. Es sollte darum gehen, vorab zur formalen Beteiligungsver-anstaltung am 9. Juli 2019 allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zu geben, zum Arbeitsstand des Rahmenplankonzeptes einen ersten Einblick zu erhalten. Es sollte vermieden werden, dass mit Blick auf den 9. Juli zu wenig Gelegenheit zur Vorabinformation gegeben ist.

Kurzer Ausblick auf das weitere VerfahrenStichpunktartig möchte ich nun noch einen kurzen Ausblick auf das weitere Verfahren geben:

» ZieleundRahmenplankonzept Das Leitbild „Wohnen und Arbeiten im Park – zukunftsorientiert geplant, ortsverträglich gemacht“ findet seinen ersten Nieder-schlag im Rahmenplankonzept, das wiederum Grundlage für die folgenden vertiefenden Verfahrensschritte ist. Am 9. Juli soll das bereits vorab vorgestellte Rahmenplankonzept ausführlich erörtert und diskutiert werden, dabei wird es darum gehen, gemeinsam zu besprechen, wie ein gangbarer Weg zwischen bestehenden Anforderungen und individuellen Vorstellungen und Wünschen aufgezeigt werden kann.

» Grundstücksbewertungen In den nächsten Monaten erfolgen das Vergabeverfahren zur Beauftragung eines Sachverständigenbüros für Grundstücksbe-wertung sowie die entsprechenden Bewertungen. Im Kontext dazu werden weitere Fachunterlagen zu wichtigen Kostenfakto-ren (z.B. Rückbau, technische Infrastruktur, umwelt- und natur-schutzrechtliche Untersuchungen und Auflagen) beauftragt.

» Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 Baugesetzbuch Die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 BauGB werden zum Abschluss gebracht. Damit liegen Erkenntnisse und Empfehlungen auf dem Tisch, ob und in welchem Umfang eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (Entwicklungssatzung) - gegebenenfalls auch eine städtebauliche Sanierungsmaßnah-me - formal durchführbar ist und welche weiteren städtebau-rechtlichen Instrumente darüber hinaus in das Handlungsinst-rumentarium einzubeziehen sind (z.B. städtebauliche Verträge, Bebauungspläne).

» AbschlussderVerhandlungenzurErstzugriffsoption Auf der Grundlage der Ergebnisse der Grundstücksbewertung und vor dem Hintergrund der Erkenntnisse zu den vorbereiten-den Untersuchungen gemäß § 165 BauGB werden die Ver-handlungen zur Inanspruchnahme der Erstzugriffsoption zum Abschluss gebracht. Soweit als möglich sollen entsprechende Flächen durch Erwerb gesichert werden.

» KonkretisierungderspäterenUmsetzung Da sich der Gemeinderat nicht in die Abhängigkeit von priva-ten Akteuren bringen lassen möchte, soll unser Kommunal-unternehmen PEWU zunächst den Erwerb übernehmen und die Basis für die weiteren Schritte der Umsetzung bilden (z.B. Veranlassung von Rückbau- und Erschließungsmaßnahmen). Zur künftigen Vergabe der Grundstücke (z.B. Verkauf, Erbpacht)

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© Foto: Ralf Luethy / www.field-of-view.com

in Relation zur Nutzung dieser Flächen (z.B. sozialer Wohnungs-bau, Wohnprojekte) wird ein entsprechendes Konzept festge-legt.

Zum Abschluss möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass keinerlei Zugriffsmöglichkeiten bestehen, solange die Bun-deswehr das Kasernenareal nutzt, zumal es nicht nur um das Eigentum Dritter (Bund) geht sondern die Liegenschaft insbe-sondere den Zwecken der Landesverteidigung dient, auch wenn eine Schließung im Raum steht. Im Unterschied zu üblichen pri-vaten Grundstücken kann die Gemeinde das Grundstück derzeit also weder „überplanen“ noch „sichern“. Gleichwohl werden Vorkehrungen getroffen, damit die Gemeinde Feldafing im Falle des angestrebten Erwerbs umfassend handlungsfähig ist. Diese Verknüpfung von eigentlich widersprüchlichen Aspekten – kein Zugriff und doch irgendwie gewappnet zu sein – macht das Thema etwas schwierig und manchmal vielleicht auch auf den ersten Blick unverständlich.

Dennoch wollen wir die Aufgabe gemeinsam angehen und ich freue mich, auch im Namen des Gemeinderates, auf Ihr Inter-esse und Ihr Kommen zur Beteiligungsveranstaltung am 9. Juli 2019 um 19.00 Uhr.

Städtepartnerschaft mit Bouc Bel Air (Südfrankreich)

Die Gemeinde von Bouc Bel Air mit ca. 8.000 Einwohnern, zwischen Aix-en-Provence und Marseille gelegen, hat starkes In-teresse an einer Städtepartnerschaft mit Feldafing. Wieso nun ausgerechnet unser schönes Feldafing?

Bouc Bel Air liegt im Einzugs-bereich von Gardanne, einer Kleinstadt ähnlich wie Starn-berg, und von Aix-en-Proven-ce. Dort wohnt jemand, der Feldafing seit vielen Jahren kennt und schätzt. Madame Claudy Djarayan, Deutschleh-rerin in Gardanne und Mar-

seille und begeistert von der Idee der deutsch-französischen Freundschaft, ist seit letztem Sommer im (Un-)Ruhestand und hat einen deutsch-französischen Club in ihrem Wohnort Bouc Bel Air gegründet, woraufhin der Bürgermeister starkes Interesse an einer deutsch-französischen Städtepartnerschaft entwickelte.

Claudy Djarayan war mehrfach im Rahmen eines Schüleraus-tausches mit einem Münchner Gymnasium hier in Feldafing zu Gast und ist begeistert von der „Perle am See“. Sie war für ihre Feldafinger Austauschpartnerin über zwei Jahrzehnte eine zuverlässige, charmante und kreative Partnerin – Grund genug, sich für diese Städtepartnerschaft zu engagieren.

Die Fachschaft Französisch des Gymnasiums Tutzing, das etli-che Feldafinger Schüler besuchen, hat in diesem Zusammen-hang Interesse an einer Schulpartnerschaft mit dem Gymna-sium bekundet, an dem Claudy Djarayan tätig war.

Neben einem Schüleraustausch gibt es viele weitere Anknüpfungspunkte wie Jazz – Theater – Sport etc.

Angedacht ist, dass eine französi-sche Delegation Ende September zu weiteren Gesprächen nach Feldafing kommt.

Wie bei anderen Städtepartner-schaften stehen und fallen diese mit dem Engagement eines Unterstützer-kreises. Daher lädt die Gemeinde

Feldafing zu einem Informationsabend am Dienstag, den 2. Juli um 19:30 Uhr in den Bürgersaal des Rathauses ein. Städtepartnerschaft, wo andere Urlaub machen ….

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 14. Mai 2019

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, das DIS Dürsch Institut für Stadtentwicklung mit der städtebau-lichen Projektsteuerung sowie die Kanzlei Zirngibl Langwieser mit der rechtlichen Beratung im Zusammenhang mit der Kon-version auch weiter zu beauftragen.

Ferner wurde beschlossen, das Ingenieurbüro OSS aus Tutzing in Zusammenarbeit mit dem Büro Terrabiota, Landschaftsarchi-tekten aus Starnberg stufenweise mit der Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens zur Öffnung der Starzenbachver-rohrung unter den ehemaligen Tennisplätzen zu beauftragen. Erst nach Vorliegen der wasserrechtlichen Genehmigung kann mit der Überarbeitung des Bebauungsplan Nr. 61 „Fritz-Stöckl-Straße“ begonnen werden.

Vor einiger Zeit hat sich ein Bürger mit der Bitte an die Ge-meinde gewandt, die Tartanbahn des Buchheimstadions im Winter als Langlauf-Skating Bahn verwenden zu können. Da die Umkleiden und Toiletten im Winter nicht in Benutzung sind, die Tartanbahn sowie die Wege in der Anlage nicht geräumt oder gestreut werden, wir erhebliche Probleme in der Haftung und Verkehrssicherungspflicht durch die Gemeinde sehen, außerdem das Personal fehlt, um die Anlage entsprechend im „Winterdienst“ zu betreiben und zu überwachen und uns der Hersteller mitgeteilt hat, das die Tartanbahn nur im vorgesehe-nen Umfang genutzt werden darf, da ansonsten die Garantie verfällt, hat der Gemeinderat diesen Vorschlag einstimmig abgelehnt.

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„Cycling for Future“, STAdtradeln 2019 vom 29. Juni bis 19. Juli; Auch Feldafing macht wieder mit!

Die Gemeinde Feldafing beteiligt sich auch heuer wieder ge-meinsam mit allen anderen Landkreisgemeinden an der bun-desweiten Aktion STAdtradeln, dem Wettbewerb für Radförde-rung, Klimaschutz und Lebensqualität. Start der dreiwöchigen Aktion ist der 29. Juni 2019.

Unter dem Motto „Cycling for Future“ wollen wir gemeinsam ein Zeichen für mehr Radverkehr und Klimaschutz setzen.

Radeln ist schließlich eine der einfachsten Möglichkeiten, CO2 einzusparen und für saubere Luft im Landkreis Starnberg zu sorgen. Wir laden Sie deshalb herzlich ein, beim diesjährigen STAdtradeln für Feldafing in die Pedale zu treten, und vom 29. Juni bis 19. Juli 2019 (und natürlich auch darüber hinaus...) so oft es geht auf das Fahrrad umzusteigen. Dabei ist es völlig egal, ob jung oder alt, Viel- oder Wenigradler, klassisches Fahrrad oder E-Bike – jeder Kilometer zählt!

» Die Teilnahme ist ganz einfach: Bereits jetzt können Sie sich unter www.stadtradeln.de/felda-fing als STAdtradel-Teilnehmer für Feldafing anmelden. Treten Sie einfach einem bestehenden Team bei oder gründen Sie ein eigenes. Während der drei Wochen werden die gefahre-nen Radl-Kilometer dann in Ihrem persönlichen Online- Radlkalender oder über die Stadtradeln-App erfasst. Auch dies ist mit wenigen Klicks getan. Ohne Internet ist eine Teil-nahme ebenfalls möglich. Wenden Sie sich dazu bitte einfach an unseren STAdtradel-Koordinator oder Ihren Teamkapitän.

Ausflugstipp:„WürmtalerEnergietag“inPlaneggEin lohnendes Ziel für einen Radlausflug zum STAdtradel-Start am Samstag, 29. Juni 2019 bietet sicherlich der jährliche Ener-gietag der Würmtalgemeinden. Er findet diesmal in Planegg (14 – 18 Uhr im VHS-Zentrum) statt und steht unter dem Motto „Elektromobilität und Klimawandel im Würmtal“. Nähere Infos hierzu unter www.wuermtaler-energietag.de.

NähereInformationen…… zum STAdtradeln 2019 gibt es unter www.stadtradeln-sta.de oder beim STAdtradel-Koordinator der Gemeinde,

Anton Maier, Tel.: 0171 2755036 oder per Mail: [email protected] 2019 vom 29. Juni bis 19. Juli – Machen auch Sie mit!

Voraussichtliche Bekanntmachungen bis Juli 2019

Kein Anfall

Kommunale Termine:

• 25. Juni 2019, 19.00 Uhr: Öffentliche Sitzung des Bauaus-schusses im Sitzungssaal des Rathauses

• 25. Juni 2019, 19.30 Uhr: Öffentliche Sitzung des Gemeinde-rates im Sitzungssaal des Rathauses

• 02. Juli 2019, 19.30 Uhr: Informationsveranstaltung zur mög-lichen Städtepartnerschaft mit Bouc Bel Air.

• 09. Juli 2019, 19.00 Uhr: Formale Beteiligungsveranstaltung im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 Baugesetzbuch

• 16. Juli 2019, 19.30 Uhr: Öffentliche Sitzung des Gemeinde-rates im Sitzungssaal des Rathauses

• WeitereöffentlicheSitzungen nach Anfall; die genauen Sitzungstermine entnehmen Sie bitte den gemeindlichen An-schlagtafeln, der Tagespresse und dem Internet unter www.feldafing.de -> „Nächste Veranstaltungen“

HerzlichstIhr Bürgermeister

Bernhard Sontheim

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