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ZAHNÄRZTE BLATT der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein 02 2019 DER COUNTDOWN LÄUFT! Bis zum 31. März TI-Ausstattung bestellen und vor dem 1. Juli in Betrieb nehmen!

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Z AHNÄR Z TEK AMMER

ZAHNÄRZTEBLATTder Kassenzahnärztlichen Vereinigung und der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

02 2019

DER COUNTDOWN LÄUFT! Bis zum 31. März TI-Ausstattung bestellen

und vor dem 1. Juli in Betrieb nehmen!

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S C H L E S W I G - H O L S T E I NZAHNÄRZTEBLATT

INHALT

Herausgeber: Kassenzahnärztliche Vereinigung und

Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

Redaktion: Zahnärztekammer:

Dr. Claudia Stange (verantw.), Nicole Kerling

Kassenzahnärztliche Vereinigung:

Peter Oleownik (verantw.), www.kzv-sh.de

verantwortlich für diese Ausgabe:

Dr. Claudia Stange

Verlag: Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

Westring 496 · 24106 Kiel

Tel. 0431/260926-30, Fax 0431/260926-15

E-Mail: [email protected] www.zaek-sh.de

Design / Layout:

Stamp Media GmbH · Kiel Agentur für Kommunikation & Design

Druck:

Schmidt & Klaunig · Kiel Druckerei & Verlag seit 1869

Namentlich gezeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Heraus- geber oder der Redaktion wieder. Das Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein erscheint 11-mal jährlich; darunter eine Doppelausgabe; Auflage 3.750; Preis d. Einzelhefts: 4 EUR; der Bezugspreis ist in den Körperschafts- beiträgen enthalten.

Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.

EDITORIAL 3

T E L E M A T I K I N F R A S T R U K T U R 4BESTELLUNG DER KOMPONENTEN BIS 30. MÄRZ!

UMSTRITTENER ONLINE-DIENST: KRANKSCHREIBUNG PER WHATSAPP 6

F O R T B I L D U N G S T A G U N G 8BUNDESWEHRZAHNÄRZTE TAGTEN IN DAMP

2 6 . S C H L E S W I G - H O L S T E I N I S C H E R Z A H N Ä R Z T E T A G 10„KINDERLEICHTE ZAHNHEILKUNDE“

M I T G L I E D E R V E R S A M M L U N G D E R V G F Z 13GENOSSENSCHAFTEN ALS ANTWORT AUF GROSSINVESTOREN?

DIE BUNDESGESUNDHEITSMINISTER (TEIL II) 14

VOR 25 JAHREN 16 IM ZAHNÄRZTEBLATT

AG KZVEN ZU GAST 17 BEI DER KZV SCHLESWIG-HOLSTEIN

ZAHNÄRZTE OHNE GRENZEN 18 UNSER EINSATZ IN TOGO

PRAKTIKERPREIS & WRIGLEY PREIS 2018 20

L A U D A T I O A U F D R . H E L M U T V O N G R A B O W I E C K I 21EIN STUTTGARTER AN DER NORDSEEKÜSTE

ASSISTENTEN-ZYKLUS 2018/2020 22 ERSTER TEIL – EIN VOLLER ERFOLG

KÜNDIGUNG WÄHREND DER PROBEZEIT 23 MANCHMAL MUSS ES LEIDER SEIN …

G O Z I N F O 26RETENTIONSVERBESSERUNG VON ZAHNERSATZ MIT KUGELKOPFANKERN/LOCATOREN

DIENSTJUBILÄEN 28

RUNDSCHREIBEN DER KZV SCHLESWIG-HOLSTEIN 29

L A U D A T I O A U F D R . O L A F S C H O E N I G E R - P E T E R S 30EIN HAMBURGER JUNG

MITTEILUNGSBLATT DER ZÄK SCHLESWIG-HOLSTEIN 31

2 6 . S C H L E S W I G - H O L S T E I N I S C H E R Z A H N Ä R Z T E T A G 32PROGRAMM

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Mit einem Ergänzungsantrag zum derzeit im Bundestag beratenen Ter-minservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) will Gesundheitsminister Jens Spahn sein Ministerium grundsätz-lich ermächtigen, alleine und ohne Zustimmung des Bundesrates darü-ber zu entscheiden, welche Untersu-chungs- und Behandlungsmethoden die Kassen bezahlen müssen. Bisher entschied die Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Kassen darüber.

Interessanterweise erkennt der Mi-nister auch, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein bisweilen schwerfälliger und bürokratischer Mo-loch ist. Der G-BA hat sich aber nicht per se selbst gegründet, sondern wurde 2004 im Gesetz zur Moderni-sierung der Gesetzlichen Krankenver-sicherung als höchstes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von der Politik implementiert.

Per Ministerverordnung könnte der Minister Behandlungsmethoden, deren Nutzen und Schaden völlig un-geklärt sind, nach Belieben und po-litischer Opportunität in die gesetz-liche Krankenversicherung bringen. Das wäre ein völliger Systembruch und der Einzug der Staatsmedizin. Woher die Mittel für die vom Minister in seiner unendlichen Weisheit be-schlossenen Leistungen in der GKV kommen sollen, darüber lässt uns Minister Spahn leider bisher im Un-klaren. Die bewährte Selbstverwal-tung von Krankenkassen und medizi-nischen Leistungserbringern wird de facto abgeschafft.

Bewegen tut uns Zahnärzte auch die mögliche Gründung von Z-MVZ durch Kapitalgesellschaften im Ter-minservice- und Versorgungsgesetz. Nachdenklich stimmt dabei, dass die

negativen Erfahrungen mit Investor- getragenen Praxisketten in anderen europäischen Ländern wie Spanien, Frankreich, England und der Schweiz nicht berücksichtigt werden.

Unisono gab es Probleme mit der Patientenzufriedenheit und der Qua-lität. Und auch die Versorgungsqua-lität sinkt, wie die Beispiele Spanien und England zeigen. Denn dass eine Dentalkette in Insolvenz gehen kann, kann nicht ausgeschlossen werden. Schlimmstenfalls bleibt bei großer regionaler Präsenz eine sechsstellige Zahl nicht mehr versorgter Patienten oder wie in Frankreich eine große Zahl unversorgter Patienten zurück, die ihre Behandlung aber bereits im Voraus bezahlt haben. Auch in den Nachbarländern sind die Praxisketten das Resultat eines Gesetzes, von dem die Politik einst behauptete, es sei dazu da, um Versorgungsproblemen auf dem Land entgegenzuwirken. Gut gemeint ist bekanntlich nicht gut gemacht und der Versuch, Gutes zu tun endete mehr als einmal in einer Katastrophe.

Es besteht die Gefahr, dass unsere jungen Kolleginnen und Kollegen, die heute noch über eine ausgewo-gene Work-Life-Balance nachdenken, in wenigen Jahren im Hamsterrad aufwachen werden und sich darüber wundern, wie wenig ihre noch vor-handenen ethischen Gedanken mit dem zu tun haben, was sie aufgefor-dert werden umzusetzen, um für die Rendite zu sorgen, die ein Investor von einem zahnärztlichen Versor-gungszentrum erwartet.

Erstaunlich ist auch, dass gerade die SPD arztfernen Investoren offenbar keine „bürokratischen Hürden“ in den Weg stellen möchte, die durch die Behandlung kranker Menschen eine

ordentliche Rendite erwirtschaften. So stellt der SPD-Gesundheitsex-perte Karl Lauterbach fest, dass das TSVG ein wichtiger Schritt zur Bür-gerversicherung ist. Aber war es nicht vor allem die SPD, die den niederge-lassenen Ärzten und Zahnärzten vor-warf, „sich auf dem Rücken der Pati-enten zu bereichern“?

Nachdenklich stimmt mich, dass der GKV-Spitzenverband, trotz negativer Erfahrungen in unseren Nachbarlän-dern, in dieser Hinsicht keinen Hand-lungsbedarf sieht.

Es entscheidet sich in den nächsten Wochen, ob zahnärztliche Versor-gung auch in Zukunft flächendeckend sichergestellt werden kann oder ob das seit Jahrzehnten bewährte Kon-zept von freiberuflichen Zahnarztpra-xen international agierenden Finanz-jongleuren geopfert werden soll.

Nicht mehr und nicht weniger.

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ERMÄCHTIGUNGS- GESETZ?!

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INHALT

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// Dr. Björn-Erik SchultzStellvertretender Vorsitzender

der Vertreterversammlung der KZV Schleswig-Holstein

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BESTELLUNG DER KOMPONENTEN BIS 30. MÄRZ!

Den (vorläufigen) Abschluss der Ver-anstaltungsreihe bildete ein aktua-lisierter Vortrag am 23. Januar 2019, ebenfalls im Hörsaal. Rund 40 Zahn-ärzte/innen und Praxismitarbeiterinnen waren nach Kiel gekommen, um sich über den neuesten Stand in Sachen TI zu informieren. Inzwischen, darauf wies Oleownik deutlich hin, drängt die Zeit.

Z U R E R I N N E R U N G :

Nachdem zum 1. Januar 2019 das Pflegepersonalstärkungsgesetz in Kraft getreten ist, gelten aktuell zwei Stichtage:Bis zum 1. Juli 2019 muss der Versi-chertenstammdatenabgleich beim Einlesen der elektronischen Ge-sundheitskarte in den Praxen mög-lich sein. Die Bestellung der dazu erforderlichen Komponenten muss vor dem 1. April 2019 erfolgen und bei der KZV Schleswig-Holstein nachgewiesen werden. Anderen-falls greift nach gesetzlichen Vor-gaben eine Honorarkürzung von einem Prozent – und zwar rückwir-kend ab 1. Januar 2019.

Die Vertreterversammlung der Kas-senzahnärztlichen Bundesvereinigung hatte im November 2018 einstimmig an den Gesetzgeber appelliert, die Fristverlängerung nicht von einer ver-traglichen Vereinbarung zur Anschaf-fung der TI-Komponenten abhängig zu machen. Auch zuvor hatte die Zahnärzteschaft immer wieder auf Fristverlängerungen gedrängt, da die ursprünglich angesetzten Termine zum Anschluss an die TI aufgrund von Lieferengpässen bei der Industrie

nicht zu halten gewesen waren. Wenn die Industrie nicht in der Lage sei, die erforderlichen Komponenten und Dienste rechtzeitig in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen, kön-ne dies nicht zu Lasten der Heilberufe gehen, so die Argumentation. Bereits im Sommer 2018 hatte die KZBV-VV daher eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2019 gefordert. Darauf jedoch wollte sich Bundesgesund-heitsminister Jens Spahn – der sich die Digitalisierung des Gesundheitswe-sens auf die Fahnen geschrieben hat – offensichtlich nicht einlassen.

Mit einer weiteren Fristverlängerung sei derzeit nicht zu rechnen, verdeut-lichte Oleownik in Kiel. Er riet den schleswig-holsteinischen Zahnärzten daher, sich zeitnah um die Anschaf-fung der erforderlichen Komponen-ten zu kümmern.

Für den Anschluss an die Telematik- infrastruktur benötigt jede Praxis (bzw. jeder Praxisstandort) • einen Konnektor, über den die

Praxis an die TI angebunden wird,• ein stationäres Kartenterminal,• einen VPN-Zugangsdienst zur TI,• eine SMC-B-Karte zur Registrie-

rung und Anmeldung gegenüber der TI.

Inzwischen sind vier Anbieter von Konnektoren und drei Hersteller von SMC-B-Karten zertifiziert. Die Bestel-lung der SMC-B-Karten erfolgt über das Service-Portal der KZV. „Bestellen Sie die Karte rechtzeitig, damit sie zum Installationstermin vorliegt“, empfahl Oleownik. Sicherheitshalber sollten hier 14 Tage eingeplant werden.

Die übrigen Komponenten könnten im „Baukasten“-System erworben wer-den, fuhr er fort. Es lohne sich jedoch

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K A SSENZ AHNÄR Z TLICHE VEREINIGUNG

In 14 schleswig-holsteinischen Kreisvereinen hielt der stellvertretende KZV-Vorstandsvorsitzende Peter Oleownik im letzten Jahr Vorträge zum Thema „Anschluss der Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI)“. Zusätzlich gab es im November 2018 eine Informationsveranstaltung im Hörsaal der KZV.

Eindringlich wies Oleownik auf die Fristenregelung bei der TI hin.

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in jedem Fall auch zu prüfen, mit wel-chen Herstellern der Anbieter des ei-genen Praxisverwaltungssystems zu- sammenarbeite und ob es ggf. Kom-plettangebote gibt.

Ein weiterer Tipp: Der Installationstermin sollte gut vor-bereitet werden. So sollten beispiels-weise ausreichend Steckdosen und Netzwerkanschlüsse in der Praxis vor-handen sein. Der Konnektor müsse ei-nen sicheren Standort erhalten. Falls er nicht in einem abgeschlossenen Raum seinen Platz finde, müsse er mindestens in einem abschließbaren Schrank untergebracht werden.

Die Beantragung der TI-Erstattungs-pauschalen erfolge ebenfalls über das KZV-Serviceportal, so Oleownik. Voraussetzung sei, dass die entspre-chenden Geräte tatsächlich ange-schafft und erfolgreich in Betrieb genommen worden seien. Eine Erstat-tung erfolge also erst nach dem ersten Versichertenstammdatenabgleich.

Mit Blick auf den Versichertenstamm-datenabgleich nahm Oleownik die Sorge vieler Zahnarztpraxen vorweg: „Die Krankenkassen können nicht auf den Praxis-PC sehen“, erläuterte er. Es werde lediglich eine Verbindung zum Stammdatenserver der entspre-chenden Kasse hergestellt. Eine Über-mittlung von Praxisdaten erfolge nicht.

// Kirsten Behrendt

T S VG:Spahn will BMG zum Mehrheitsgesellschafter der gematik machen

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant laut einem Änderungsan-trag zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), die gematik künf-tig selbst zu lenken. Damit konkretisiert er Umbaupläne, die er bereits im Dezember 2018 angekündigt hatte. Die bisherige Struktur der gematik füh-re dazu, dass Entscheidungen nicht immer sachgerecht, sondern manch-mal auch verzögert und in Form eines Kompromisses erfolgen, hatte er anlässlich des Kongresses „Zukunft E-Health – Chancen für die digitale Ge-sundheitsversorgung“ der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion diagnostiziert.

Nun soll der Staat, vertreten durch das Bundesgesundheitsministerium, mit 51 Prozent zum Mehrheitsgesellschafter eingesetzt werden. Je 24,5 Prozent der Anteile sollen demnach in Zukunft auf den GKV-Spitzenverband sowie die Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen (Kassenärztliche und Kas-senzahnärztliche Bundesvereinigung, Bundesärzte- und Bundeszahnärzte-kammer, Deutscher Apothekerverband und Deutsche Krankenhausgesell-schaft) entfallen.

Um „die Herbeiführung von Beschlüssen zu erleichtern und dadurch die Verfahren insgesamt zu beschleunigen“, soll für Beschlüsse der gematik in Zukunft grundsätzlich die einfache Mehrheit der Stimmen ausreichen. Damit besäße das BMG de facto die Steuerungshoheit über die gematik.

Dem Bundesrechnungshof wird dieser Vorschlag entgegenkommen. Ähnlich wie Spahn selbst hatten auch die Rechnungsprüfer unlängst ein zu schleppendes Tempo bei der digitalen Vernetzung des Gesundheits-wesens moniert und auf ein stärkeres Eingreifen der Politik gedrängt. Die Empfehlung der Behörde: Das Bundesgesundheitsministerium solle „rich-tungsweisende Entscheidungen“ selbst treffen oder von einer seiner Orga-nisationen treffen lassen.

// Kirsten Behrendt

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UMSTRITTENER ONLINE-DIENST:KRANKSCHREIBUNG PER WHATSAPP

K R A N K S C H R E I B U N G

Für neun Euro bietet die Internet-seite „AU-Schein.de“ seit Mitte De-zember 2018 die Möglichkeit an, sich den „Gelben Schein“ per WhatsApp – im Anschluss dann zusätzlich auch per Post – übermitteln zu lassen. Der Nachrichtenagentur dpa zufolge war der Patientenandrang in den ersten Wochen allerdings eher überschau-bar: Bis zum 3. Januar hatten dem-nach nur 12 Patienten das neue Ange-bot genutzt.

Die Vorgehensweise: Über ein On-line-Formular werden zunächst die Symptome „gecheckt“ – unter Berück-sichtigung von „Risikofaktoren“ wie Schwangerschaft, starken Schmerzen oder chronischen Herz- bzw. Atem-wegserkrankungen. Die Kommuni-kation mit einer bei dem Unterneh-men angestellten Ärztin inklusive der Übermittlung persönlicher Daten und eines Fotos der Krankenversicher-tenkarte erfolgt ausschließlich über WhatsApp.

„Sicher und rechtmäßig“ sei das An-gebot, verspricht das Unternehmen auf seiner Website, und „von Rechts-anwälten geprüft“. Firmengründer Dr. Can Ansay ist selbst Jurist. Daten-schutz „gemäß DSGVO“ sei aufgrund der „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ des Messenger-Dienstes gewährleis- tet. Dennoch wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die WhatsApp-Da-ten über einen Server in den USA laufen… Die von AU-Schein.de erho-benen Patientendaten würden dage-gen auf einem „sicheren Server“ in Deutschland gespeichert.

Man habe sich auf die Diagnose von Erkältungen konzentriert, „da sie ungefährlich, gut erforscht und be-sonders gut per Anamnese zu dia-gnostizieren sind.“ Mit Hilfe eines Fra-gekatalogs würden Risikopatienten

und Patienten, die für Erkältungen untypische Symptome aufweisen, „aussortiert“. Das sorge im Vergleich zum „Praxis-Arzt“ für eine niedrigere Fehldiagnoserate. „Nachweislich“ ver-ringert werde der Anteil an Fehldia-gnosen auch dadurch, dass die für AU-Schein.de tätigen Ärzte auf Erkäl-tungen „spezialisiert“ seien und mit Checklisten arbeiteten.

Zudem „wissen die meisten Erkäl-teten bereits die Diagnose und Therapieempfehlung aus eigener Erfahrung“, glaubt die Dr. Ansay AU-Schein GmbH. „Vorformulierte The-rapieempfehlungen in gleichblei-bend hoher Qualität“ werden bei der Krankschreibung dennoch mitgelie-fert.

Die Ärztekammern in Schleswig-Hol-stein und Hamburg raten von der Nutzung des Online-Dienstes ab – „allein schon aus datenschutzrecht-lichen Gründen“, wie Dr. Carsten Leffmann, Geschäftsführer der Ärz-tekammer Schleswig-Holstein, ge-genüber der Nachrichtenagentur dpa äußerte. Nicola Timpe, Pressespre-cherin bei der Ärztekammer Ham-burg, führte überdies ins Feld, dass die rechtlichen Grundlagen des An-gebots noch geklärt werden müssten. Zudem könne es sein, dass Arbeitge-ber eine solche Krankschreibung nicht anerkennen, gab sie zu bedenken.

Arbeitgeber und Krankenkasse könnten – „grundlos“ – misstrau-isch werden und zum Nachteil der Patienten „sogar abwegige Rechts-ansichten“ vertreten, weil die „Wahr-scheinlichkeit von Blaumachern bei Telemedizin höher eingeschätzt wird“, warnt tatsächlich auch AU-Schein.de. Um „Fälle von möglichem Missbrauch“ zu verringern, dürfen Pa-tienten den Service von AU-Schein.de

Eine Krankschreibung erhalten, ohne zum Arzt gehen zu müssen? Zumin-dest im Falle von Erkältungen sieht das Hamburger Unternehmen „Dr. Ansay AU-Schein GmbH“ da kein Problem.

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P E R W H A T S A P P

nur zweimal im Kalenderjahr in An-spruch nehmen. Ab Eingang der „Bestellung“ – so der Wortlaut unter der Rubrik „FAQ“ – kann eine Krank-schreibung für maximal fünf Tage und zusätzlich drei Tage rückwirkend er-folgen.

Möglich sei das Angebot durch die 2018 erfolgte Lockerung des Fernbe-handlungsverbots, erläuterte Ansay gegenüber dpa. Dabei verwies er auf die Berufsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein, die im Gegen-satz zur Muster-Berufsordnung der Bundesärztekammer einen weitrei-chenderen Einsatz der Telemedizin zulasse. Deshalb fahre seine Ärztin, die über keine eigene Praxis und auch keine kassenärztliche Zulassung ver-füge, täglich von Hamburg über die Landesgrenze nach Schleswig-Hol-stein, um dort die Online-Krank-schreibungen zu bearbeiten.

Eine der großen Baustellen des Jahres 2019 dürfte für Bundes-gesundheitsminister Jens Spahn die Reform des Risikostruk-turausgleichs sein. Die Techniker Krankenkasse bringt sich dafür bereits jetzt in Stellung.

„Großstädter gehen deutlich häufiger zum Facharzt und ver-ursachen so auch deutlich hö-here Kosten als Versicherte auf dem Land“, sagte der TK-Vor-standsvorsitzende Dr. Jens Baas in einem Interview mit der Rhei-nischen Post. Das sollte sich auch in höheren Zuweisungen aus dem Risikostrukturausgleich niederschlagen, schloss er. Denn derzeit erhielten Kassen für Ver-

Dass die Ärztekammer bei den entsprechenden Regelungen eine Krankschreibung via WhatsApp im Auge gehabt habe, verneint Ge-schäftsführer Leffmann: „Ich sehe schon einen Unterschied zwischen ei-ner Fernbehandlung und einer Fern-ausstellung eines Dokuments“, kom-mentierte er. Zudem gebe es bereits sichere technische Lösungen speziell für die Telemedizin, die in Zukunft weiter ausgebaut werden müssten. „Von den Angeboten global agie-render Unternehmen wie WhatsApp oder Skype rate ich in diesem Zusam-menhang aber ab.“

Der Präsident der Hamburger Ärzte-kammer Dr. Pedram Emami erklär-te gegenüber dem Norddeutschen Rundfunk (NDR), man werde „juris- tisch überprüfen“, wie man gegen das Geschäftsmodell der Dr. Ansay AU-Schein GmbH vorgehen könne. Auch

sicherte in Großstädten genau so viel Geld wie für Versicherte auf dem Land. In den Städten gebe es jedoch mehr Fachärzte; „hier schafft sich das Angebot seine Nachfrage“. Da-her müsse es beim morbiditätsorien-tierten Risikostrukturausgleich eine „Regionalisierung“ geben.

Außerdem fordert Baas, „Volkskrank-heiten“ aus dem Katalog der Erkran-kungen, für die Kassen Geld aus dem Finanzausgleich erhalten, auszuglie-dern. „In den Katalog gehören nur schwere Krankheiten wie Krebs, bei denen es keine Grauzone des Kodie-rens gibt“, meinte er. So sei die Zahl der krankhaft Übergewichtigen bis 2016 um 200 Prozent gestiegen, seit Adipositas 2013 in den Katalog aufge-

nommen wurde. „Das ist nur ein Beispiel dafür, wie Kodieranreize dazu führen, dass die Anzahl ko-dierter Diagnosen sprunghaft steigt“, kommentierte Baas.

Krankenkassen, die „ihren Job gut machen“, dürften überdies durch den RSA nicht bestraft wer-den, findet der TK-Chef. Messen will er das beispielsweise an dem Geld, das die Kassen für ihre Ver-waltung ausgeben. – Klar, dass die Verwaltungskosten bei der TK nach seinen Angaben weit unter dem Durchschnitt liegen.

// Kirsten Behrendt

H ÄUFIGE A R Z T BE SUCHE VON GROSSS TÄ DT ER N:

TK-Chef fordert mehr Geld aus RSA

der Spitzenverband Bund der Kran-kenkassen ist nach Angaben des NDR skeptisch, ob diese Form der On-line-Krankschreibung zulässig ist. Das hänge mit einer möglicherweise un-angemessenen Vergütung der betei-ligten Ärzte, vor allem aber mit einem fehlenden direkten Kontakt zwischen Arzt und Patient zusammen.

Dessen ungeachtet versucht AU-Schein.de nach eigenem Bekunden zurzeit, Verträge mit „Krankenversiche-rungen“ abzuschließen, so dass die Servicegebühr von neun Euro in Zu-kunft entfallen kann. Die Gebühr muss der Patient im Übrigen auch dann tragen, wenn die Ärztin keine Krank-schreibung ausstellt. Das allerdings ist wohl kein Grund zur Sorge: Die Wahr-scheinlichkeit einer Krankschreibung betrage „statistisch“ nahezu 100 Pro-zent, ist auf der Homepage des Unter-nehmens nachzulesen.

// Kirsten Behrendt

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BUNDESWEHRZAHNÄRZTE TAGTEN IN DAMP

Generaloberstarzt a. D. Prof. Dr. med. Jürgen Blätzinger,

Präsident der DGWMP

Die Fortbildungstagungen für Bun-deswehrzahnärzte in Damp haben eine lange Tradition – auch wenn es in diesem Jahr eine formale Neue-rung gab: Alleiniger Ausrichter war nun die Deutsche Gesellschaft für Wehrmedizin und Wehrpharmazeu-tik e.V. (DGWMP), die die Veranstal-tungen bereits seit 2015 gemeinsam mit dem Kommando Regionale Sa-nitätsdienstliche Unterstützung mit Sitz in Sietz organisiert hatte. Grund waren verschärfte Compliance-Richt-linien der Bundeswehr, die anderen-falls zu Problemen in Verbindung mit der begleitenden Dentalausstellung geführt hätten.

Zuvor hatten bereits zwölf Arbeits-tagungen der Sanitätsoffiziere Zahn-arzt unter der Ägide des in Kiel ansässigen, für Norddeutschland zuständigen Sanitätskommandos I stattgefunden, das im Zuge der Neu-strukturierung der Bundeswehr im Dezember 2014 aufgelöst worden war. Der Anspruch, eine Fortbildung auf hohem fachlichem Niveau mit renom-mierten Referenten aus dem zivilen Bereich, aber auch Sanitätsoffizieren/Zahnarzt anzubieten, bleibt nach den Worten des Präsidenten der DGWMP, Generaloberstarzt a. D. Dr. med. Jür-gen Blätzinger, unverändert bestehen.

So nutzten denn rund 280 Bundes-wehr-Zahnärzte, unter die sich auch einige ausländische Gäste und zivile Kollegen gemischt hatten, vom 9. bis 11. Januar 2019 die Veranstaltung, um sich zu Themen aus den Bereichen Prothetik, PAR, Implantologie, Rechts-medizin, zahnärztliche Anästhesie und Schmerztherapie fortzubilden.

Der zahnmedizinische Dienst der Bundeswehr sei ein „Marketingfak-tor“, lobte Generalstabsarzt Dr. Armin Kalinowski, Kommandeur des Kom-

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mandos Sanitätsdienstliche Unterstüt-zung: „Mit der Zahnmedizin sind alle zufrieden.“ Das bestätigte auch der Leitende Zahnarzt der Bundeswehr, Flottenarzt Dr. Helfried Bieber, der auf das hohe fachliche Niveau in den regionalen Sanitätseinrichtungen und Bundeswehrkrankenhäusern verwies.

Hinsichtlich der Digitalisierung aller-dings gebe es durchaus Nachholbe-darf. So seien digitale Röntgengeräte oder elektronische Praxisverwal-tungssysteme außerhalb der vier großen Bundeswehrkrankenhäuser bisher nicht vorhanden.

„Auf den ersten Blick“ gebe es keine Verbindung zwischen „zivilen“ Zahn-ärzten und „Uniformträgern“, konsta-tierte Bieber. Dass diese Verbindung dennoch besteht, zeigt sich allein schon daran, dass ein großer Teil der Bundeswehrzahnärzte nach zwölfjäh-riger Dienstzeit in den zivilen Bereich wechselt – „hoffentlich in eigener Nie-derlassung“, warb Bieber.

ZAHNMEDIZIN

IN DER BUNDESWEHR

Fortbildungsveranstaltung

DGWMP Damp 2019

www.dgwmp.de

9. - 11. Januar 2019

CONGRESS CENTRUM DAMP

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Das war ganz im Sinne der anwe-senden Vertreter der zahnärztlichen Körperschaften, die – auch das hat Tradition – zu Grußworten eingela-den worden waren. Dabei beschäf-tigten sich die drei Redner vor allem mit dem Thema zahnärztliche Medizi-nische Versorgungszentren.

Die Zunahme rein zahnärztlicher MVZs sei ein „schleichender Prozess“, der die Zukunft der Zahnmedizin ge-stalten werde, erklärte der Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-Hol-stein Dr. Michael Brandt. Zugleich warnte er in diesem Zusammenhang vor Einschränkungen der Freiberuf-lichkeit. Auch er appellierte daher an die Bundeswehrzahnärzte, sich später gegen „Ketten“ zu entscheiden und sich in eigener Praxis niederzulassen. Dazu bot er die Hilfestellung der Zahn-ärztekammer Schleswig-Holstein an.

Der stellvertretende Vorstandsvor-sitzende der KZV Schleswig-Holstein Peter Oleownik ergänzte, dass zahn-ärztliche MVZs gerade nicht den vom Gesetzgeber erhofften Effekt erzielten: nämlich die Verbesserung der Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Gebieten. Z-MVZs gründeten sich vielmehr bevorzugt dort, wo die Versorgung bereits jetzt „hervorragend“ sei und aufgrund der Infrastruktur auch in Zukunft als si-cher gelten könne.

Warum eine Kassenzahnärztliche Vereinigung das interessieren sollte,

wird beim Stichwort „Sicherstellungs-auftrag“ schnell offensichtlich: Der kleinste Ort, der in Schleswig-Hol-stein über eine eigene freiberuflich geführte Zahnarztpraxis verfügt, zähle gerade einmal 548 Einwoh-ner, berichtete Oleownik. Es stehe zu befürchten, dass solche Praxen in Zukunft nicht nachbesetzt werden könnten – und die KZV über Struktur-fonds, Eigeneinrichtungen und Pa-tientenbusse die Versorgung in der Fläche sicherstellen müsse. Das koste das Geld der Zahnärzte und ihrer Pa-tienten. „Deshalb fordern wir den Ge-setzgeber auf, keine rein zahnmedi-zinischen Versorgungszentren mehr zuzulassen und für Kapitalinvestoren einen Riegel vor deutsche Zahnarzt-praxen zu schieben.“

Ein anderes Reizthema bei nieder-gelassenen Zahnärzten: Die Telema-tikinfrastruktur. Die Nachricht vom „hundertfachen Datenklau bei Politi-kern, Journalisten und Prominenten“ mache „nicht gerade Lust und Mut auf noch mehr Digitalisierung“, stell-te Oleownik in diesem Zusammen-hang fest. Insbesondere die zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten in einer elektronischen Patientenakte scheine „unwägbare Risiken“ mit sich zu bringen, die derzeit niemand über-blicken könne.

Andererseits: „Digitalisierung … ist Fortschritt und Teil unserer Freiheit. Und unsere Freiheit dürfen wir uns nicht nehmen lassen – nicht von Ter-

roristen und auch nicht von irgend-welchen Hackern“, schloss Oleownik. Und wenn die Daten nicht sicher ge-nug seien, „müssen wir sie sicherer machen.“

Der Präsident der Zahnärztekammer Hamburg Konstantin von Laffert, der zugleich auch Referent der Bundes-zahnärztekammer für die Bundes-wehr ist, kam im Anschluss noch einmal auf das „Megathema des ver-gangenen Jahres“, die zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren, zurück, die er als „größtmögliche Ver-änderung der zahnärztlichen Versor-gungsstruktur in der Bundesrepublik“ bezeichnete. Weder für Zahnärzte noch für Patienten sei diese Verände-rung allerdings positiv.

Wie vor ihm bereits Bieber und Brandt warb auch von Laffert bei den Bundes-wehrzahnärzten für die Niederlassung in eigener Praxis. Die Bürokratieflut, die oft als Hinderungsgrund für eine Niederlassung – und Vorteil der Arbeit in einem MVZ – angeführt wird, ließ er als Argument nicht gelten: Schließ-lich böten alle Kammern Qualitäts-managementsysteme an, um diesem Problem zu begegnen: „Kein Mensch muss Angst vor der Niederlassung ha-ben“, erklärte er. Bleibt zu hoffen, dass die aus dem Dienst ausscheidenden Bundeswehrzahnärzte sich das zu Her-zen nehmen werden.

// Kirsten Behrendt

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10 Z A HN Ä R Z TEBL AT T 02 | 2019 02 | 2019 Z A HN Ä R Z TEBL AT T

K A SSENZ AHNÄR Z TLICHE VEREINIGUNG

„KINDERLEICHTE ZAHNHEILKUNDE“

2 6 . S C H L E S W I G - H O L S T E I N I S C H E R Z A H N Ä R Z T E T A G

Barbara Beckers-Lingener

Selbstständige Zahnärztin, Tätig-keitsschwerpunkte Kinderzahn- heilkunde und zahnärztliche Hypnose, Zertifizierung DGKiZ und zahnärztliche Hypnose DGH, DGZH.

Trainerin und Supervisorin der DGZH, Begründerin des Kon-zeptes der „Ritualisierten Ver-haltensführung in der Kinder-zahnheilkunde“, Referentin auf nationalen und internationalen

S C H L E S W I G - H O L S T E I N

ZA Kinder in der Zahnarztpraxis bedeuten für die Organisation oftmals Unru-he im Praxisalltag und das Team braucht zum Teil starke Nerven. Viele Kollegen fühlen sich nach Kinderbehandlungen erschöpft, da es ein hohes Maß an Em-pathie und Aufmerksamkeit erfordert, die kleinen Patienten sowie deren Eltern erfolgreich durch eine zahnärztliche Behandlungssituation zu führen.

Wichtig ist dabei nicht nur, die Behandlungseinwilligung des Kindes zu bekom-men, sondern vor allem auch die uneingeschränkte Unterstützung und das Vertrauen der Eltern. Kinder spüren intuitiv die innere Einstellung der Bezugs-person. So ist es sinnvoll, die Erziehungskompetenz der Begleitperson zu nut-zen, gegebenenfalls auch zu stärken und Eltern zu Verbündeten zu machen. Mit deren tatkräftiger Unterstützung können auch ängstliche, zögerliche, launische und wütende Kinder auf die richtige Bahn und die Behandlung zu einem befrie-digenden Abschluss gebracht werden. Die verbalen und nonverbalen Kommu-nikationstechniken der Kinderhypnose helfen dabei hoch effektiv.

In diesem Vortrag werde ich erklären und zeigen, wie die Eltern vom Aufklä-rungsgespräch bis zum Abschluss der Behandlung dazu bewegt werden, kon-struktiv zu der Behandlung ihres Kindes beizutragen. So finden die Behandler-teams neugierige Kinder und allenfalls interessierte Eltern im Zimmer vor.

REDEN IST SILBER – VERBALE UND NONVERBALE KOMMUNIKATION MIT ÄNGSTLICHEN KINDERN UND SCHWIERIGEN ELTERN

„Kinderleichte Zahnheilkunde“ lautet der Titel des Zahnärztetags 2019 am 30. März in den Holstenhallen Neumünster.

Prof. Dr. Christian H. Splieth (Greifswald) wird dort insgesamt mit vier Vorträgen vertreten sein.

Mit dem Thema verbale und nonverbale Kommunikation wird sich Barbara Beckers-Lingener (St. Augustin) beschäftigen.

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Z A HN Ä R Z TEBL AT T 02 | 2019 1102 | 2019 Z A HN Ä R Z TEBL AT T

K A SSENZ AHNÄR Z TLICHE VEREINIGUNG

„KINDERLEICHTE ZAHNHEILKUNDE“

3 0 . M Ä R Z 2 0 1 9 – H O L S T E N H A L L E N N E U M Ü N S T E R

S C H L E S W I G - H O L S T E I N

Prof. Dr. Christian H. Splieth

Prof. Dr. Ch. H. Splieth studierte Zahnmedizin in Göttingen, Leeds/England und Minneapolis/USA. Nach dreijähriger Tätigkeit in der Zahnarztpraxis beschäftigte er sich an der Universität Greifs-wald schwerpunktmäßig mit den Bereichen Kariologie, Prävention und Kinderzahnheilkunde.

Die eigenen Arbeiten wurden durch ein Forschungsstipendium und Austauschprogramme mit Schweden, Dänemark und Finn-land vertieft. Die Forschungsar-beiten zu Fissurenversiegelung, Lokalfluoridierung, Dentalfluoro-se, dem Einsatz von flächenspe-zifischen Mutans Streptokok-kentests und der mikrobiellen Besiedelung unter Füllungen,

ZA Milchzähne erfordern andere Konzepte und Techniken als die permanente Dentition. Zahnärzte scheinen zum Teil sogar Angst vor Milchzähnen zu haben, da in Deutschland nur 50 Prozent der kariösen Milchzähne gefüllt werden und 50 Pro-zent eben nicht. Auch wenn in der Praxis offensichtlich die 6er versiegelt wurden, imponiert der Milchmolar oft durch eine offene, unversorgte Karies. Beim ersten permanenten Molaren wird dagegen ein Sanierungsgrad von 90 Prozent erzielt.

Der Vortrag beleuchtet daher die morphologischen Unterschiede zwischen Milch- und permanenten Zähnen und leitet daraus die verschiedenen restau-rativen Therapiekonzepte ab. Neben der Frage nach dem aussichtsreichsten Füllungswerkstoff werden praktische Arbeitstipps gegeben. Weiterhin wird schwerpunktmäßig auf tiefe kariöse Läsionen eingegangen und es werden na-türlich auch Alternativen wie die Stahlkrone (konventionelle/Hall-Technik) oder die Extraktion plus Lückenhalter diskutiert.

KLEINE LÖCHER IN KLEINEN ZÄHNENFÜLLUNGSTHERAPIE IM MILCHGEBISS

ZA Traumata im Milchgebiss folgen zwar nicht biologisch, aber in der Versor-gungslogik ganz anderen Prinzipien und Entscheidungswegen als Verletzungen in der permanenten Dentition.

Da Milchfrontzähne keine Platzhalterfunktion haben und ohnehin ein Über-gangsphänomen sind, steht bei Milchzahntraumata das Wachstum und die Ent-wicklung der bleibenden Dentition im Vordergrund. Aus der Epidemiologie und Klassifikation der Milchzahntraumata leiten sich fast automatisch die Sofort- bzw. definitive Versorgung ab. Abgesehen von Heilungsvorgängen und möglichen Komplikationen nach Zahntrauma sind die forensisch richtige Dokumentation und der Ausschluss von Kindesmisshandlung von erheblicher Bedeutung.

FRAKTUREN-DISLOKATIONEN-AVULSIONENFRONTZAHNTRAUMA IM MILCHGEBISS

Um Kinder zahnärztlich zu behandeln, braucht es nicht nur ein spezielles fachliches Wissen, sondern auch ein gutes Konzept, das die Kinder und die Be-gleitperson optimal auf die geplante Behandlung vorbereitet. Dies ist entschei-dend für die Kooperation des Kindes und seiner Familie und damit für den Be-handlungserfolg.

Für klare Strukturen sorgt das Konzept der „Ritualisierten Verhaltensführung nach Beckers-Lingener“. Es ist schnell und erfolgreich von Zahnärzten und ihren Mitar-beiter-/innen einzusetzen und erfordert keine Veränderung der bisherigen Praxis- abläufe. So trifft das Behandlerteam auf gut vorbereitete und kooperative Pati-enten. Die eigentliche Behandlung wird getragen durch den Einsatz von verbaler und nonverbaler hypnotischer Kommunikation, deren Einsatz hier gezeigt wird.

VERBALE UND NONVERBALE KOMMUNIKATION MIT KINDERN UND ELTERN – EINE TEAMAUFGABE

MATagungen, bei Kammern, Aka-demien und Universitäten, Lei-terin der Fortbildungsakademie „Medisuccess“, Organisation des Internationalen Kongresses für Hypnose und Kommunikation auf Gozo/Malta.

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12 Z A HN Ä R Z TEBL AT T 02 | 2019 02 | 2019 Z A HN Ä R Z TEBL AT T

S C H L E S W I G - H O L S T E I N

2 6 . S C H L E S W I G - H O L S T E I N I S C H E R Z A H N Ä R Z T E T A G

Mitte dieses Jahres (30.06.2019) läuft für die meisten Vertragszahnärzte, d. h. für alle, die bereits am 01.07.2004 zugelassen oder angestellt waren, der dritte Fünfjahreszeitraum ab. Aus diesem Grund er-innern wir Sie bereits jetzt daran, uns rechtzeitig Ihren Fortbildungsnachweis zu übermitteln.Sollten Sie also die erforderlichen 125 Fortbildungspunkte für den Zeitraum 01.07.2014 bis 30.06.2019 bereits erreicht haben, so können Sie uns Ihren Nachweis ab sofort einreichen. Teilnahmebescheini-gungen/Urkunden etc. müssen dem Nachweisformular nicht beigefügt werden.Die entsprechenden Nachweisformulare (Vertragszahnarzt/angestellter Zahnarzt) stehen Ihnen zum Download auf der Homepage der KZV S-H zur Verfügung.

// KZV S-H

PFLICHT ZUR FACHLICHEN FORTBILDUNGnach § 95d SGB V // Nachweiszeitraum 01.07.2014 bis 30.06.2019

K A SSENZ AHNÄR Z TLICHE VEREINIGUNG

Milchzähne erfordern andere Konzepte und Techniken als in der perma-nenten Dentition üblich. Zahnärzte scheinen zum Teil sogar Angst vor Milchzäh-nen zu haben, da in Deutschland nur 50 Prozent der kariösen Milchzähne gefüllt werden und 50 Prozent eben nicht. Auch wenn in der Praxis offensichtlich die 6er versiegelt wurden, imponiert der Milchmolar oft durch eine offene, unver-sorgte Karies. Schuluntersuchungen ergeben, dass der erste permanente Molar dagegen mit über 90 Prozent Sanierungsgrad kein Problem darstellt.

Der Vortrag beleuchtet die morphologischen Unterschiede zwischen Milch- und permanenten Zähnen und leitet daraus die verschiedenen Therapiekonzepte so-wie praktische Arbeitstipps für Füllungen, Stahlkrone oder Endo im Milchgebiss ab.

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FÜLLUNGEN – KRONEN – ENDOADÄQUATE MILCHZAHNTHERAPIE

ZA Milchzähne haben die meiste Zeit keine voll ausgeformte Wurzel. Zuerst wird sie gebildet, um dann wieder resorbiert zu werden, was die klassische The-rapie mit Röntgenmessaufnahme und lateraler Kondensation unmöglich macht. Trotz dieser Schwierigkeiten kann es Situationen geben, in denen ein Erhalt von Milchzähnen mit Pulpitiden therapeutisch sinnvoll und möglich ist.

Neben der Pulpotomie/Vitalamputation ist die Pulpektomie/Wurzelkanalbe-handlung von besonderer Relevanz: Bei einer totalen Pulpitis ist die Ausräumung der vollständigen Pulpa nötig, oder die Extraktion des Zahnes. Gerade bei zwei-ten Milchmolaren vor dem Durchbruch des ersten, permanenten Molaren ist die Extraktion allerdings keine gute Option, da ein Lückenerhalt kaum möglich ist und der permanente Molar bereits im Durchbruch nach mesial vorrückt. Gera-de hier erscheint die Pulpektomie sinnvoll. Der Vortrag beleuchtet die gängigen Verfahren zur Pulpotomie und zur Pulpektomie im Kontext einer modernen Kin-derzahnheilkunde, einschließlich der Alternative eines festen Lückenhalters.

ENDODONTIE IM MILCHGEBISSINDIKATION – MATERIALIEN – DURCHFÜHRUNG

Nuckelflaschenkaries etc. wurden regelmäßig mit wissenschaft-lichen Preisen ausgezeichnet. Er ist Herausgeber und Autor zahl-reicher Bücher wie z. B. „Professi-onelle Prävention – Zahnärztliche Prophylaxe für alle Altersgrup-pen“, „Kinderzahnheilkunde in der Praxis“, „Non- und Minimalin-vasive Kariestherapie“ und „Revo-lutions in Pediatric Dentistry“.

Im April 2004 erfolgte die Ernen-nung zum Professor für Kinder-zahnheilkunde und Prävention an der Universität Kiel. Seit Dezember 2004 leitet er die Abteilung für Zahnmedizinische Prävention und Kinderzahnheil-kunde der Universität Greifswald.

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Z A HN Ä R Z TEBL AT T 02 | 2019 1302 | 2019 Z A HN Ä R Z TEBL AT T

S C H L E S W I G - H O L S T E I NK A SSENZ AHNÄR Z TLICHE VEREINIGUNG

Im Stand-by-Modus: Die VgfZ kann jederzeit „scharf gestellt“ werden.

GENOSSENSCHAFTEN ALS ANTWORT AUF GROSSINVESTOREN?

Der neue Vorstand ist der alte: die Mitgliederversammlung der Ver-tragsgemeinschaft freiberuflicher Zahnärztinnen und Zahnärzte (VgfZ) hat den bisherigen Vorstand einstim-mig im Amt bestätigt. Dr. Björn-Erik Schultz (Itzehoe) als erster Vorsitzen-der und Harald Schrader (Schwar-zenbek) als sein Stellvertreter wur-den ebenso wiedergewählt wie die weiteren Vorstandsmitglieder Dr. Holger Neumeyer, Jens Krüger und Dr. Joachim Hüttmann. Zuvor hatte der Bundesvorsitzen-de des Freien Verbandes deutscher Zahnärzte (FVDZ) Harald Schrader in seinem Vortrag „Genossenschaften – eine Antwort auf Großinvestoren“ über zahnärztliche Berufsausübungsformen der Zukunft referiert. Derzeit ist im zahnärztlichen Bereich immer noch die Einzelpraxis die vorherrschende Praxisform. Die Rahmenbedingungen für die freiberuflich selbstständige Berufsausübung werden aber immer schwieriger.

Durch die Zulassung zahnärztlicher Medizinischer Versorgungszentren (Z-MVZ) sei die ambulante zahnmedi-zinische Versorgung für den Kapital-markt geöffnet worden, so Schrader. Welche Folgen das habe, könne man in der Krankenhauslandschaft und in Teilbereichen der ambulanten medi-zinischen Versorgung (z.B. Dialyse, Augenheilkunde) verfolgen: Konzen-tration bis zur Marktbeherrschung einzelner Anbieter. Erstes Ziel bleibe es daher, die Politik davon zu über-zeugen, dass MVZ im zahnärztlichen Bereich nicht nur unnötig, sondern schädlich für die Versorgungssicher-heit sind. Zugleich müssten aber die „klassischen“ Berufsausübungs-formen gestärkt werden, indem sie zunächst alle Möglichkeiten der Zu-sammenarbeit und Arbeitsteilung

M I T G L I E D E R V E R S A M M L U N G D E R V G F Z

z.B. zur Entlastung von Bürokratie nutzen. Falls es dazu komme, dass MVZ-Strukturen eigene Versorgungs-verträge anstrebten, dann müsse auch über die Schaffung einer Organisation zum Verkauf zahnärztlicher Leistun-gen, zum Beispiel in Form einer Ge-nossenschaft, nachgedacht werden. In seinem Rechenschaftsbericht be-tonte der Vorsitzende Schultz, dass die VgfZ zwar eine „Schubladenver-einigung“ sei, aber jederzeit „scharf gestellt“ werden könne. Vor dem Hin-tergrund der unsicheren Zukunft zahn-ärztlicher Interessenvertretung blei-be die VgfZ ein unerlässlicher Faktor standespolitischer „Vorsorge“. Schultz appellierte an die Kreisvereinsvorsit-zenden, Neu-Niedergelassenen nicht nur den Beitritt in den Kreisverein, sondern auch in die Vertragsgemein-schaft zu empfehlen. Zu diesem Zweck

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mZweck der im November 1999 gegründeten Vertragsgemeinschaft frei-beruflicher Zahnärztinnen und Zahnärzte in Schleswig-Holstein e.V. ist laut Satzung die „Bereitstellung zahnärztlicher Leistungen, wenn flächen-deckende und einheitliche zahnmedizinische Versorgungsstrukturen durch Abschaffung und/oder Umgehung der körperschaftlichen Selbst-verwaltung nicht mehr gesichert sind. Der Verein gewährleistet dann die verlässliche zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung.“ Dazu kann die VgfZ für ihre Mitglieder Verträge mit gesetzlichen, privaten und „an-deren“ Kostenträgern über „Umfang, Qualität und Vergütung zahnärztli-cher Leistungen“ abschließen.

Der Verein unterstützt und berät seine Mitglieder überdies in rechtli-chen, vertraglichen und wirtschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit der Erbringung zahnärztlicher Leistungen.

Einmal pro Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.

soll den Vorständen aktuelles Infor-mationsmaterial zur Verfügung ge-stellt werden. Zugleich dankte er den Kreisvereinen für die finanzielle Unter-stützung. Nur dadurch sei es möglich, auch weiterhin auf die Erhebung von Beiträgen zu verzichten.

// Dr. Joachim Hüttmann

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14 Z A HN Ä R Z TEBL AT T 02 | 2019 02 | 2019 Z A HN Ä R Z TEBL AT T

S C H L E S W I G - H O L S T E I N

DIE BUNDESGESUNDHEITSMINISTER (TEIL II)

DANIEL BAHR (MAI 2011 – DEZEMBER 2013)

2 5 J A H R E Z A H N Ä R Z T E B L A T T

Im ersten Teil unserer Übersicht über die Bundesgesundheitsminister, über deren Arbeit das Zahnärzteblatt Schleswig-Hol-stein in den letzten 25 Jahren berichtete, ging es um den Zeitraum 1994 bis Mai 2011. In dieser Ausgabe setzen wir den Überblick mit Daniel Bahr und Hermann Gröhe bis hin zum aktuellen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn fort.

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K A SSENZ AHNÄR Z TLICHE VEREINIGUNG

Nachfolger von Rösler wurde Dani-el Bahr (FDP), der sich mit damals 34 Jahren bereits als Gesundheitspoliti-ker seiner Partei profiliert hatte.

Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz, das zum 1. Januar 2012 in Kraft trat, stellte klar, dass nur zugelassene Ärzte, Krankenhäuser, Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen und gemeinnützige Träger Medizinische Versorgungszentren gründen dürfen. Zu den bisher zulässigen Rechts-formen (Personengesellschaft und Gesellschaft mit beschränkter Haf-tung) kam die Genossenschaft hinzu. Der Leiter eines Medizinischen Ver-sorgungszentrums musste dort selbst als Vertragsarzt oder angestellter Arzt tätig und in medizinischen Fra-gen weisungsfrei sein.

Die Residenzpflicht für Vertrags- (zahn)ärzte entfiel, die Eröffnung von Zweigpraxen wurde erleichtert.

Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz ging zudem einher mit einer Reform des zahnärztlichen Vergütungssys- tems. Für die Vergütung zahnärzt-licher Leistungen wurde ab Januar 2013 die strikte Anbindung an die

Grundlohnsumme aufgehoben. Die zwischen den KZVen und den Kran-kenkassen vereinbarten Gesamtver-gütungen sollen sich seitdem unter anderem auch an der Morbidität der Versicherten orientieren. Außerdem wurden die Gesamtvergütungen aller gesetzlichen Krankenkassen gleichge-schaltet. Dazu wurden mit Hilfe fiktiver Vergütungen für das Jahr 2012 Aus-gangswerte für 2013 festgelegt.

Im November 2012 beschloss die Bundesregierung, die Kassengebühr zum 1. Januar 2013 abzuschaffen.

Das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung von 2012 sah für Zahnärzte eine Vergütung für die auf-suchende Versorgung von Pflegebe-dürftigen in Pflegeinrichtungen auf der Grundlage von Kooperationsver-trägen vor.

Nach langjähriger Diskussion trat im Februar 2013 das Patientenrechtege-setz in Kraft, das die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschriebenen Patientenrechte ausbaute. Unter an-derem erhielten Patienten das Recht auf vollständige Einsicht in ihre Ak-ten. Für die Heilberufler brachte das

Daniel Bahr arbeitete ab Februar 2014 für die Denkfabrik Center for American Progress in Wa- shington. Zugleich war er Gastdo-zent für Gesundheitsökonomie an der University of Michigan. Von November 2014 bis Ende 2016 war er als Generalbevoll-mächtigter bei der Allianz Private Krankenversicherung mit der Leitung der Bereiche Leistungs-management und Zentrale Ver-triebskoordination betraut.

Zum 1. Januar 2017 stieg er mit gleicher Zuständigkeit in den Vorstand der Allianz Private Kran-kenversicherung auf.

Gesetz Verschärfungen bei der Auf-klärung und Dokumentation mit sich. Zu einer generellen Umkehr der Be-weislast – die Patientenverbände ge-fordert hatten – kam es indes nicht.

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Z A HN Ä R Z TEBL AT T 02 | 2019 1502 | 2019 Z A HN Ä R Z TEBL AT T

S C H L E S W I G - H O L S T E I N

D I E B U N D E S G E S U N D H E I T S M I N I S T E R ( T E I L I I )

K A SSENZ AHNÄR Z TLICHE VEREINIGUNG

HERMANN GRÖHE (DEZEMBER 2013 – MÄRZ 2018)

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Die Ernennung Hermann Gröhes (CDU) zum Bundesgesundheitsmi-nister im Kabinett Merkel III – wiede-rum einer großen Koalition zwischen CDU/CSU und SPD – war eine Überra-schung. Er galt als Vertrauter der Bun-deskanzlerin – mit Gesundheitspolitik allerdings hatte er bis zur Übernah-me seines Amtes im Dezember 2013 nichts zu tun gehabt. Für die Ärzte- und Zahnärzteschaft war die Amtszeit Gröhes von drastischen Eingriffen in die Selbstverwaltung geprägt.

Mit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz wurden zum 1. Januar 2015 kassenin-dividuelle Zusatzbeiträge eingeführt. Im Zuge dessen sank der allgemeine Beitragssatz zur GKV auf 14,6 Prozent. Der Zusatzbeitrag wurde seitdem nicht als Pauschale, sondern prozen-tual in Abhängigkeit vom Einkommen berechnet und musste vom Arbeit-nehmer alleine getragen werden.

Das Gesetz bildete zudem die Grund-lage für die Gründung des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG).

Seit Inkrafttreten des GKV-Versor-gungsstärkungsgesetzes am 25. Juli 2015 sind auch arztgruppengleiche Medizinische Versorgungszentren möglich. Den Kassenärztlichen Verei-nigungen wurde auferlegt, bis Januar 2016 Terminservicestellen einzurich-ten – eine unter den Ärzten höchst umstrittene Maßnahme.

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen, das im Juni 2016 in Kraft trat, führte die Bundesregierung Bestechung und Be-stechlichkeit im Gesundheitswesen als neue Straftatbestände in das Strafge-setzbuch ein. Ärzte und Zahnärzte se-hen sich durch das neue Gesetz unter einen Generalverdacht der Korruption gestellt.

Unregelmäßigkeiten bei der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung gaben den Anstoß zum GKV-Selbstverwal-tungsstärkungsgesetz – das diesen Namen nach einhelliger Meinung der Spitzenorganisationen im Gesund-heitswesen nicht verdient.

Zunächst hatte sogar im Raum ge-standen, dass das BMG qua Gesetz neben der bereits bestehenden Rechtsaufsicht auch die Fachaufsicht über die Selbstverwaltungsorgani-sationen übernehmen könnte. Selbst wenn im Kabinettsentwurf davon Ab-stand genommen wurde, ging das Gesetz mit einer Verschärfung der Aufsicht des BMG über die Selbstver-waltungsorgane von Kassenärztlicher und Kassenzahnärztlicher Bundesver-einigung, Spitzenverband Bund der Krankenkassen, des Medizinischen Diensts der Krankenkassen und des Gemeinsamen Bundesausschusses einher. Gesetzliche Vorgaben zu Wahlen und Abstimmungen sowie zu Rücklagen und Betriebsmitteln bedeu-teten eine Schwächung der Selbstver-waltung im Gesundheitswesen.

Hermann Gröhe ist nach wie vor Mitglied des Deutschen Bundes-tages. Im März 2018 wurde er zum Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-/CSU-Fraktion gewählt.

Ebenfalls seit 2018 ist er Beauf-tragter für Kirchen und Religions-gemeinschaften seiner Fraktion. Seit 2014 ist er überdies Mitglied des CDU-Bundesvorstands.

Mit der Verabschiedung des e-Health- Gesetzes Ende 2015 führte Gröhe überdies ein ganzes Bündel von Vor-gaben, Fristen und Sanktionen ein, um die digitale Nutzung von Patientenda-ten mit Hilfe der elektronischen Ge-sundheitskarte zu fördern.

Gröhe arbeitete in seiner Amtszeit den Koalitionsvertrag von 2013 – für den Gesundheitsbereich hatten Jens Spahn und der SPD-Gesundheitsex-perte Prof. Dr. Karl Lauterbach verhan-delt – akribisch ab. Knapp 50 Gesetze und Verordnungen gehen auf Gröhes Konto. Im März 2018 übergab er das Amt des Bundesgesundheitsministers an seinen Nachfolger Jens Spahn.

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S C H L E S W I G - H O L S T E I NK A SSENZ AHNÄR Z TLICHE VEREINIGUNG

2 5 J A H R E Z A H N Ä R Z T E B L A T T

F E B R U A R 1 9 9 4

VOR 25 JAHREN IM ZAHNÄRZTEBLATT

• Zum 1. Oktober 1994 soll die Krankenversichertenkarte (KVK) in Schleswig-Hol-stein eingeführt werden. Die KZV berichtet über den aktuellen Status Quo und kündigt Informationsveranstaltungen für Zahnärzte und Praxisteams an.

• Trotz gegenteiliger Behauptung „sozialer Politiker“ seien die deutschen Zahn-arztpatienten bereit, für eine zahnärztliche Behandlung privat Mehrkosten zu tra-gen: Das Zahnärzteblatt fasst die Ergebnisse einer Untersuchung des Instituts für angewandte Sozialwissenschaft zusammen.

• Eine „karteilose Praxisführung“ sei „nicht zu empfehlen“, analysierte die Zahn-ärztekammer Schleswig-Holstein im Februar 1994. Es gebe so viele Hindernisse und Risiken, dass die Beibehaltung einer manuell geführten Kartei anzuraten sei.

• Das Wissenschaftliche Institut der Ortskrankenkassen gab einen „Leistungsre-port Ärzte“ heraus: „Big Brother AOK is watching you“, titelt das Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein dazu.

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Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein 2/94

der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und der Zahnärztekammer

Patienten zu1- Eigenleistung bereit

Haltbarere Arbeiten

Bessere Präzision

Komfortableren Zahnersatz

Bessere Füllungen

schönere Arbeiten

Mehr Vorsorge

Biologische Materialien

Neuester Fortschritt

DIE KARTE KOMMT Einführung der Krankenversicherungskarte

Dokumentationspflicht und Praxiscomputer

Weltgesundheitstag 1994: Thema Prophylaxe

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JENS SPAHN (SEIT MÄRZ 2018)

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Spahns Bemerkung: „Ich bin ein gro-ßer Fan der Selbstverwaltung. Aber ich bin nur ein Fan einer funktionie-renden Selbstverwaltung“, ist charak-teristisch für den neuen Bundesge-sundheitsminister. Er erwarte, dass die Selbstverwaltung Aufträge des Gesetzgebers künftig schneller abar-beite, tat er kund. Das gilt vor allem für die Telematikinfrastruktur und die Digitalisierung des Gesundheitswe-sens, die Spahn gezielt vorantreibt.

Für Aufsehen sorgte in diesem Zu-sammenhang unlängst aber auch Spahns Ankündigung, die Liposuk-tion per Rechtsverordnung zur Kas-senleistung machen zu wollen – und damit den Gemeinsamen Bundesaus-schuss, die Selbstverwaltung im Ge-sundheitswesen, zu umgehen.

„Die Selbstverwaltung erledigt viel. Doch für manche Entscheidungen braucht sie zu lange“, sagte er in einem Interview mit der Frankfurter

Allgemeinen Zeitung. Gleichzeitig behauptete er: „Die Selbstverwaltung spielt in unserem System eine wich-tige Rolle“ – und das solle auch so bleiben. Trotzdem behalte er sich vor, in „Ausnahmefällen“ als Minister zu entscheiden, was die Krankenkassen zahlten: Wenn die Selbstverwaltung keinen Beschluss fasse, müsse der Minister den „Konflikt“ lösen können. Dafür habe er die Rechtsaufsicht und auch die demokratische Legitimation. Nach einem Vorschlag des G-BA ist beim Thema Lipödeme zwischenzeit-lich möglicherweise ein Kompromiss in Sicht.

Seinen ersten Gesetzentwurf legte Spahn bereits rund acht Wochen nach seinem Amtsantritt vor. Mit dem Versichertenentlastungsgesetz wur-de zum 1. Januar 2019 nicht nur die im Koalitionsvertrag vorgesehene Pari-tät zwischen Arbeitnehmern und Ar-beitgebern bei den Zusatzbeiträgen wiederhergestellt. Zusätzlich sollen

die Krankenkassen nach dem Willen des neuen Bundesgesundheitsminis- ters ab 2020 ihre Überschüsse inner-halb von drei Jahren abbauen.

Ebenfalls zum 1. Januar 2019 trat das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) in Kraft, das Arzt- und Zahn-arztpraxen eine Verlängerung der Fris- ten für die Anbindung an die Telema-tikinfrastruktur gewährt (s. Seite 4).

Das Terminservice- und Versorgungs-gesetz, über das das Zahnärzteblatt mehrfach berichtete, befindet sich der-zeit im parlamentarischen Verfahren.

// Kirsten Behrendt

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Z A HN Ä R Z TEBL AT T 02 | 2019 1702 | 2019 Z A HN Ä R Z TEBL AT T

S C H L E S W I G - H O L S T E I NK A SSENZ AHNÄR Z TLICHE VEREINIGUNG

AG KZVEN ZU GAST BEI DER KZV SCHLESWIG-HOLSTEIN

In ihrer politischen Arbeit stehen die AG KZVen insbesondere für den Er-halt der Freiberuflichkeit und die Stär-kung der Selbstverwaltung der Kas-senzahnärztlichen Vereinigungen. Sie setzen sich für die freie Zahnarztwahl, Therapiefreiheit, eine regelmäßige Anhebung der Vergütung für ver-tragszahnärztliche Leistungen sowie die Entbürokratisierung der zahnärzt-lichen Berufsausübung ein.

Mit 31 Delegierten hat die AG KZVen in der 60-köpfigen Vertreterversamm-lung der Kassenzahnärztlichen Bun-desvereinigung großes Gewicht: Sie regt Themen an und bringt gemein-same Anträge ein, im November 2018 in Frankfurt beispielsweise zur Finan-zierung der TI-Anbindung. Ihre Mit-glieder arbeiten zudem in zahlreichen Ausschüssen mit.

A G K Z V E N Z U G A S T

„Die Arbeit der AG beschränkt sich aber nicht nur auf allgemeine stan-despolitische Themen, es werden auch ganz konkrete Fragen bespro-chen“, erläuterte Dr. Michael Diercks, Vorstandsvorsitzender der KZV Schles-wig-Holstein. „Seit Jahren werden dazu immer wieder Arbeitsgruppen innerhalb der AG eingerichtet, die bestimmte Probleme behandeln und deren Ergebnisse dann letztendlich allen Zahnärzten zugutekommen. Bei-spielhaft sei hier das Manual ,Schnitt-stellen zwischen BEMA und GOZ’ ge-nannt, das wir in der AG erarbeitet haben. Den Entwurf haben wir der KZBV zur Veröffentlichung zur Verfü-gung gestellt. Somit versteht sich die AG keinesfalls als Opposition zum KZBV Vorstand – im Gegenteil: Wo es möglich ist, unterstützen wir dessen Arbeit.“

Einmal im Quartal finden gemeinsame Vorstandssitzungen der sieben KZVen statt. Am 10. und 11. Dezember 2018 waren die AG KZVen zu Gast bei der KZV Schleswig-Holstein. Die Tagung fand aufgrund der schnelleren Erreich-barkeit jedoch in Hamburg statt.

Wie zurzeit bei jedem standespoli-tischen Event wurde auch hier das Thema zahnärztliche Medizinische Ver-

Sieben Kassenzahnärztliche Vereini-gungen gehören der 2005 auf Initia-tive der KZVen Baden-Württemberg, Bayerns und Niedersachsen gegrün-deten AG KZVen inzwischen an – die KZV Schleswig-Holstein trat bereits im Gründungsjahr bei. Die KZV Hessen folgte 2011, die KZV Rhein-land-Pfalz 2017. Jüngstes Mitglied ist die KZV Westfalen-Lippe, die der AG KZVen seit Frühjahr 2018 angehört.

sorgungszentren ausgiebig erörtert. Die Vorstände der AG KZVen disku-tierten dabei insbesondere, wie die gesetzliche Regelung zur Beschäfti-gung von Vorbereitungsassistenten mit Blick auf MVZs zu handhaben ist. Auf der Tagesordnung standen über-dies unter anderem auch die Digita-lisierung im Gesundheitswesen, der Sachstand beim von der Zahnärzte-schaft initiierten PAR-Konzept, der Umgang mit Regressanträgen sowie Abrechnungsfragen.

Regelmäßig findet auch ein Aus-tausch über den Stand bzw. die Er-gebnisse der Vertragsverhandlungen mit den Kostenträgern statt.

// Kirsten Behrendt

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18 Z A HN Ä R Z TEBL AT T 02 | 2019

Z AHNÄR Z TEK AMMER

02 | 2019 Z A HN Ä R Z TEBL AT T

S C H L E S W I G - H O L S T E I N

Z A H N Ä R Z T E

UNSER EINSATZ IN TOGO (WESTAFRIKA)

Kaum jemand kennt das ehemalige deutsche und französische Mandats-gebiet, das seit 1960 unabhängig ist und seitdem von einer militärisch gestützten Regierung verwaltet wird. Die Infrastruktur folgt dem Handel mit landwirtschaftlichen Gütern und macht die sechs Millionen Einwoh-ner nicht reich. Die Klinik in der Küs- tenstadt Aneho – 45 Kilometer von der Hauptstadt Lomé entfernt – be-schränkt sich auf eine Notversorgung mit minimalem zahnärztlichem Anteil. Hier richteten wir im November 2018 in einem Büroraum eine provisorische Praxis ein, mit drei Behandlungsstüh-len und sechs Mitarbeitern der Klinik, die uns in der Assistenz, der Überset-zung, der Organisation und im Hygie-nebereich unterstützten.

Die Klimaanlage ermöglichte uns, in einem 33 Grad feuchtwarmen Klima zurechtzukommen. Da sich der über-wiegende Teil der Bevölkerung eine Behandlung nicht leisten kann, waren wir vier Zahnärzte sehr willkommen. In ihrer Not suchen viele Togolesen erst mal Rat beim Voodoopriester. Auch wir besuchten ihn.

Für unsere Unterkunft, den Transport, die Verpflegung und Sicherheit wur-de gesorgt. Vorbereitet hatten wir uns mit umfassender Impfung, der Malaria Prophylaxe und einer mitgebrachten Grundausstattung. Auffällig im Alltag ist eine zuversichtliche Grundstim-mung, die bei dem Anblick von vier „weißen Medizinmännern“ oft in ein freundliches Lächeln übergeht. So ein Lächeln muss erhalten werden! – dies war nur eine unserer Vorgaben neben der Schmerzbefreiung.

Mit ersten Prophylaxe-Maßnahmen bei Kindern begannen wir ein Zahn-bewusstsein zu vermitteln und verteil-ten viele gespendete Zahnbürsten. Darüber hinaus versorgten wir 330 Patienten mit notwendigen Füllungen und entfernten Zähne, die nicht zu ret-ten waren. Dies geschah trotz schwie-rigster Umstände mit den notwendi-gen hygienischen Vorgaben, die uns auch in unseren Breiten vor Infekti-onen schützen sollen. Französisch ist zwar die Amtssprache, darüber hinaus übersetzten uns die Assistenten die in der Stammessprache vorgebrachten Wünsche. So war das notwendige Ein-vernehmen mit unseren Patienten im-mer gegeben.

Was bleibt nach zwei Wochen Tätig-keit in einem unterversorgten Land-strich, in den sich keine Touristen ver-irren? Eine Bevölkerung, die demütig

von links nach rechts: Dr. Jürgen Timm, Alexandra Pfeiffer, Aimé Quamdessou (Betreuer), Sebastian Müller und Dr. Stefan Crusius

Fotos: Privat

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S C H L E S W I G - H O L S T E I N

mit ihren Defiziten zu leben versucht, ist nicht mit ein paar Mitbringseln zu beglücken, doch ist dieser Einsatz vor Ort jeder Entwicklungshilfe über-legen, deren Überweisungen oft in dunklen Kanälen versickern. Mit vie-len interessierten Klinikangehörigen entwickelte sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, die sich noch heute in einem freundschaftlichen Mailver-kehr fortsetzt.

Auf dem Gebiet der Auslandseinsätze haben bereits unter anderem Jens An-ger aus Molfsee und andere Kollegen Vorarbeit geleistet.

Wir haben uns den „Zahnärzten ohne Grenzen“ angeschlossen, weil diese Organisation die Einsätze so vorbe-reitet, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, sich nur um Ihre Impfungen, die Flüge und die Reisekosten zu küm-

1: Am letzten Tag besuchten wir das „Waisenhaus Mère Theresa“ nahe Aneho. / 2: In diesem Gebäude haben wir unsere Zahnstation eingerichtet. / Bild 3: Der Klinik-Zahnarzt von Aneho Dr. Omer Gbadoe hat sein gesamtes Team öfter zum Feierabendbier eingeladen.

mern haben, für die Sie selbst aufkom-men müssen. Natürlich nehmen wir auch unsere Lieblingsinstrumente mit, denn das gestellte chinesische Materi-al erfüllt nicht alle Erwartungen.

Zugegeben sind die Einsätze, die uns auch nach Namibia und auf die Kap- verden führten, eine Art Abenteuer- urlaub. Aber mit der Unterstützung in Ihrer Gruppe lohnt es sich, die alltäg-liche Komfortzone der Heimat zu ver-lassen. Und... es macht Spaß!

// Alexandra Pfeiffer, Oldenburg in Holstein

// Dr. Jürgen Timm, Laboe

J E D E H I L F E I S T ( A L T - ) G O L D W E R T ! Wenn Sie unsere Arbeit unter-stützen möchten, so empfehle ich Ihnen eine Altgoldsammel-dose von Zahnärzte ohne Gren-zen e.V. | Dentists without Limits Federation (DWLF) oder eine Spende an den Verein.

www.dwlf.org – Spenden

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PRAKTIKERPREIS FÜR PRAXIS DR. EINFALT & PARTNER

P R E I S G E K R Ö N T

Ausgezeichnet: Die Kieler Zahnarztpraxis Dr. Einfalt & Partner erhielt für ihren engagierten Beitrag zur frühkindlichen Prävention von der Deutschen Gesell-schaft für Präventivzahnmedizin (DGPZM) den Praktikerpreis.

Das Team um Assistenzärztin Vivian Serke präsentierte gemeinsam mit ihren Kollegen Mahmoud Khaled Faheem und Dr. Juliane Einfalt ein auf Kleinkinder ausgerichtetes Prophylaxe-Konzept, bei dem die Kinder einem Zahnputz-Club beitreten und so spielerisch in ihrer Mundhygiene und Mundgesundheit geför-dert werden. Um die Kleinen zum Zähneputzen zu motivieren, wird dabei beson-ders auf das „Clubgefühl“ gesetzt.

„So eine Auszeichnung kommt nicht von ungefähr. Dahinter steckt jahrelange Arbeit und ein ausgeklügeltes Konzept,“ erklärt Praxisinhaberin Dr. Juliane Ein-falt und „es macht uns natürlich stolz, dass wir mit unseren Ideen bundesweit Beachtung finden.“ Die Praxis erhielt ein Preisgeld in Höhe von 400 Euro.

// ZÄK SH Erhielten den Praktikerpreis für ihr Prophylaxe-Konzept:

Vivian Serke und Mahmoud Khaled Faheem aus der Kieler Praxis Dr. Einfalt & Partner.

Die Schulung von Pflegekräften ist der entscheidende Schlüssel, um die der-zeit desolate Mundgesundheit und Mundhygiene von Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen zu verbessern. Zu diesem Ergebnis kommt eine Interventions-studie, für die Dr. Tina Krömer vom Fachdienst Gesundheit in Eutin den Wrig-ley Prophylaxe Preis 2018 im Bereich Öffentliches Gesundheitswesen erhielt. Die Prämie beträgt 1.000 Euro.

Für die Studie wurden 141 Pflegebedürftige in sechs Einrichtungen zahnmedizi-nisch voruntersucht, anschließend wurde das Pflegepersonal in Theorie und Praxis geschult und drei Monate später wurden die Untersuchungen wiederholt. Die Er-gebnisse waren deutlich besser: Nur noch 29 Prozent der Bewohner statt vorher 52 Prozent hatten eine belegte Zunge, 34 Prozent statt vorher 56 Prozent eine Gin-givitis und auch die Plaque war reduziert. Waren die Prothesen im Oberkiefer vor der Schulung bei 94 Prozent der Probanden verschmutzt, lag der Prozentsatz nach der Schulung noch bei 71 Prozent. Für Prothesen im Unterkiefer ergaben sich ähn-liche Ergebnisse. Die Studie belegt, wie effektiv Schulungen in der Altenpflege sind – und wie wichtig: „Eine bessere Zahn- und Mundgesundheit erhöht auch die Lebensqualität der Senioren in Pflegeheimen“, so Dr. Krömer.

// Wrigley/ZÄK-SH

WRIGLEY PREIS 2018ZAHNPFLEGE IN HEIMEN: PFLEGEKRÄFTE SCHULEN!

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Dr. Tina Krömer, Fachzahnärztin für Öffentliches Gesundheitswesen

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S C H L E S W I G - H O L S T E I N

EIN STUTTGARTER AN DER NORDSEEKÜSTE

In Stuttgart, der Landeshauptstadt Baden-Württembergs, erblickte Dr. Helmut von Grabowiecki am 12. No-vember 1948 das Licht der Welt. Hier verbrachte er auch seine Kindheit und Jugendzeit. In dieser Zeit machte er sein Abitur am humanistischen Karls-Gymnasium.

Zum Studieren zog er als junger Er-wachsener in die rund 45 Kilometer entfernte Stadt Tübingen. Dort stu-dierte er zunächst Geografie und Ro-manistik, dann Medizin in Hohenheim. Er wechselte jedoch zurück nach Tü-bingen, um schließlich im zahnmedizi-nischen Bereich zu studieren.

ABER WAS TREIBT EINEN STUTTGARTER AN DIE NORDSEEKÜSTE? ANTWORT: DIE MARINE UND DIE LIEBE!

Dr. von Grabowiecki war ab 1977 als „Z8“ bei der Bundesmarine an mehreren Stationen tätig, unter an-derem in List auf Sylt. Von 1983-1985 leitete er die Zahnstation Olpenitz und war schließlich sogar Flottenarzt der Reserve.

Auf Sylt lernte der gebürtige Stutt-garter seine spätere Frau Ingrid, eine waschechte Sylterin, kennen. Aus die-ser Ehe gingen auch seine beiden wohlgeratenen und beruflich erfolg-reichen Kinder – Karen und Andreas – hervor. In Tinnum auf Sylt gründete er seine eigene Zahnarztpraxis, die er bis 2016 ganze 30 Jahre erfolgreich führte.

Neben seiner Praxis engagierte er sich außerdem im standespoli-tischen Bereich: Er war viele Jahre Kreisvorsitzender von Nordfriesland, Delegierter der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein und Gutachter. In seinem liebenswürdigen schwä-bischen Dialekt sagte er mir einmal, dass er im Fortbildungsbereich ger-ne mehr für die Kammer getan hätte. Sein Standort auf Sylt war – wegen der Insellage – entfernungsmäßig aber ein echter Nachteil.

Seine guten Kontakte waren für den Westerländer Fortbildungskongress der Zahnärztekammer von unschätz-barem Wert. Unermüdlich sorgte er für die gesponserten Preise beim alljährlichen Golfturnier. Aber auch schon vor seiner Niederlassung auf der Insel war er innovativ tätig und seiner Zeit weit voraus.

In Schleswig-Holstein gilt er als Vor-reiter der Adhäsivbrücke mit mehre-ren Publikationen sowie allem, was zur damals neuen Säure-Ätztechnik gehörte. Seit 1978 war er viele Jahre als Referent auf dem Fortbildungs-kongress des Freien Verbandes in Da-vos tätig.

Man wird der Persönlichkeit von Dr. von Grabowiecki nicht gerecht, wenn man – neben seinen fachlichen und standespolitischen Meriten – nicht auch seine vielfältigen Hobbys er-wähnt: Mineraliensammeln (er hielt mehrere Vorträge über dieses The-ma), Malen, Fotografieren, Harley- Fahren und besonders die Musik!

Dr. Helmut von Grabowiecki: Ein Maler, ein Musiker, ein Harley-Fahrer – und ein Zahnarzt im Ruhestand. Ende letzten Jahres feierte der gebürtige Stutt-garter seinen 70. Geburtstag.

Seit über 40 Jahren spielt der Key-border und Sologitarrist in der Sylter Band „Memories“. Legendär seine Auftritte vor der Westerländer Kur-muschel, wenn er auf seiner geliebten weinroten Harley-Davidson als Jonny Cash mit Cowboyhut und umgehäng-ter Gitarre „Ring of Fire“ intoniert.

Lieber Helmut, herzlichen Glück-wunsch und alles Gute zu deinem runden Geburtstag. Mach weiter so, ad multos annos!

// Dr. Jörg Seeger

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Dr. Helmut von Grabowiecki

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02 | 2019 Z A HN Ä R Z TEBL AT T

S C H L E S W I G - H O L S T E I N

A S S I S T E N T E N - Z Y K L U S 2 0 1 8 / 2 0 2 0

Das Leitthema lautete „Erfolgreich als Zahnmediziner in Schleswig- Holstein“. Kammerpräsident Dr. Michael Brandt ließ es sich nicht neh-men, den zahnärztlichen Nachwuchs persönlich zu begrüßen und den ein-leitenden Vortrag zu halten. Unter dem Titel „Lust auf Niederlassung“ zeigte Brandt einen Überblick der Möglichkeiten zur Berufsausübung und mögliche aktuelle Gefahren durch Zahnarztketten-MVZ im Fremd-besitz. Auch die betriebswirtschaft-lichen Daten der Praxen wurden mit Studienergebnissen vom IDZ (Institut der Deutschen Zahnärzte) und dem KZBV-Jahrbuch untermauert.

Als zweiter Referent des Tages er-örterte der Kollege Jan-Philipp Schmidt, Mitglied im Landesvorstand des FVDZ-SH, die Definition und die

ASSISTENTEN-ZYKLUS 2018/2020: ERSTER TEIL – EIN VOLLER ERFOLG

Am Samstag, dem 15. Dezember 2018 haben die Zahnärztekammer Schles-wig-Holstein, der Landesverband des Freien Verbandes Deutscher Zahn-ärzte (FVDZ) und die Kassenzahnärzt-liche Vereinigung Schleswig-Holstein (KZV S-H) wieder einmal bewiesen, dass ihr Teamwork im Hinblick auf die Nachwuchsförderung des Berufs-standes bestens funktioniert. Fast 40 Vorbereitungsassistenten und ange-stellte Zahnmediziner kamen zum Start des neuen Assistenten-Fort-bildungszyklus nach Kiel ins Hein-rich-Hammer-Institut.

Herausforderungen der Freiberuf-lichkeit. Etwas erschreckend war für die anwesenden Referenten das Mei-nungsbild zur Selbsteinschätzung der jungen Kolleginnen und Kolle-gen: Keiner der Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer hat das Gefühl „freiberuflich“ zu arbeiten. Ebenfalls wurden Großstrukturen in breiter Mehrheit nicht als Bedrohung wahr-genommen, sondern als interessante Ergänzung bei den Möglichkeiten zur Anstellung.

Nach spannenden Diskussionen in der Mittagspause startete Carsten Wiedey aus Hamburg in den The-menblock „Rechtliche Grundlagen, Praxisformen & Fallstricke.“ Hierbei bot der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht den Anwesenden einen fundierten Überblick über die verschiedenen Formen der Tätigkeit als Zahnmediziner in der Praxis (ange-stellt, selbständig, Praxisgemeinschaft, Berufsausübungsgemeinschaft etc.) und ging im Detail auf Vertragsgestal-tungen und Fallstricke im Rahmen ei-ner Niederlassung ein.

Im letzten Vortrag des Tages er-fuhren die Teilnehmer von Wiedey alles Wichtige zum Arbeitsrecht in der Zahnarztpraxis, beginnend beim Abschluss von Neuverträgen, über Übernahme von Mitarbeitern, Mut-terschutz, Elternzeit bis hin zur Kün-digung eines Arbeitsverhältnisses.

Insbesondere die Themen zu Mutter-schutz, Eltern- beziehungsweise Still-zeiten führten zu regen Nachfragen und Detaildiskussionen.

Um die jungen Kolleginnen und Kol-legen zielgerichtet mit Informationen zu versorgen, durften sich die inte-ressierten Zahnmediziner bei Dr. Lena Rennebeck und Jan-Philipp Schmidt konkrete Themen für die weiteren Kursteile in 2019 und 2020 wünschen – die Arbeitsgruppe „Beruflicher Nach-wuchs“ unter der Leitung von Dr. Claudia Stange (Vorstand Öffentlich-keitsarbeit & Beruflicher Nachwuchs der Zahnärztekammer) wird diese Themenwünsche berücksichtigen und in die weiteren Planungen einfließen lassen.

Als nächstes folgt der schon festge-legte Kursteil II am Samstag, dem 25. Mai 2019 in Kiel mit den Themen „GOZ, Personalführung und Digitale- Zahnarztpraxis“. Für Interessierte sind noch freie Plätze vorhanden.(www.zaek-sh.de, Bereich Fortbildung)

Alle Beteiligten freuen sich auf die kommenden Termine. Die Auswer-tungsbögen der ersten Veranstaltung zeigten die volle Zustimmung und große Begeisterung der jungen Ziel-gruppe.

// Jan-Philipp SchmidtMitglied im Landesvorstand

des FVDZ-SH

Die Referenten von links nach rechts: Dr. Michael Brandt, Jan-Philipp Schmidt

und Carsten WiedeyFoto: Wohlfromm Foto: Privat Foto: Privat

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Z A HN Ä R Z TEBL AT T 02 | 2019

Z AHNÄR Z TEK AMMER

2302 | 2019 Z A HN Ä R Z TEBL AT T

S C H L E S W I G - H O L S T E I N

K Ü N D I G U N G W Ä H R E N D D E R P R O B E Z E I T

MANCHMAL MUSS ES LEIDER SEIN …

Wie andere Vertragsverhältnisse auch, kann auch der Berufsausbildungs-vertrag mittels Kündigung beendet werden. Bei den Kündigungen un-terscheidet man zwischen der Kündi-gung während der (maximal) viermo-natigen Probezeit und der Kündigung nach der Probezeit.

Im Folgenden soll ausschließlich die Kündigung während der Probezeit näher beleuchtet werden. Bei jeder Kündigung ist es wichtig, dass die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben beachtet werden, da andernfalls die Nichtigkeit der Kündigungserklärung droht.

A L L G E M E I N E R E C H T L I C H E V O R G A B E N F Ü R D I E K Ü N D I G U N G S E R K L Ä R U N G

Im Hinblick auf die Kündigung eines Ausbildungsvertrages sind insbesondere • das Schriftformerfordernis, • die Regelungen

über die Geschäftsfähigkeit und Vertretung

• sowie gesetzliche Kündigungsverbote

von Bedeutung.

S C H R I F T F O R M E R F O R D E R N I S

Gemäß § 22 Abs. 3 BBiG bedarf jede Kündigung eines Ausbildungsverhält-nisses zwingend der Schriftform. Hier-bei ist es unerheblich, wer kündigt.

Nach § 126 BGB bedeutet Schrift-form, dass die Kündigungserklärung vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet werden muss. Die Kündigung muss eindeutig erkennen lassen, dass eine Beendigung des Ausbildungsverhält-nisses erfolgen soll, wobei das Wort „Kündigung“ nicht zwingend vorkom-men muss. Wichtig ist jedoch, dass die Kündigung nicht nur mit einem Kürzel, sondern mit einer Namens- unterschrift versehen wird.

Mit dem Schriftformerfordernis will der Gesetzgeber die kündigende Partei vor übereilten Handlungen bewahren. Ein Verstoß gegen die Schriftform hat stets die Nichtigkeit der Kündigungserklärung zur Folge.

Auch wenn man sich bei der Auswahl und Ausbildung seiner neuen Aus-zubildenden alle erdenkliche Mühe gemacht hat, kommt es doch leider manchmal vor, dass zum Ende der Probezeit eine Kündigung erfolgen muss. Mangelnde Leistungsfähig-keit und -bereitschaft sind in diesem Zusammenhang ebenso denkbare Gründe wie eine Inkompatibilität mit dem Team. Eine Probezeitkündigung ist eine Aufgabe mit rechtlichen und kommunikationstechnischen Anfor-derungen.

G E S C H Ä F T S F Ä H I G K E I T / V E R T R E T U N G

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die Auszubildende noch minderjäh-rig ist, da Minderjährige nicht voll geschäftsfähig sind. Unter Geschäfts-fähigkeit wird im deutschen Recht die Fähigkeit verstanden, sich wirksam rechtsgeschäftlich zu binden.

Nur voll Geschäftsfähige, also Per-sonen ab 18 Jahren, sind uneinge-schränkt in der Lage, rechtsverbind-liche Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Ist zum Zeit-punkt der Kündigung die Auszubil-dende noch keine 18 Jahre alt, ist dies für die Kündigung von Bedeutung.

K Ü N D I G U N G D U R C H D I E M I N D E R J Ä H R I G E A U S Z U B I L D E N D E

Bei Auszubildenden, die noch nicht 18 Jahre alt sind, handelt es sich um

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beschränkt Geschäftsfähige im Sinne des § 106 BGB. Infolge der Minder-jährigkeit bedürfen sie zu einer Wil-lenserklärung, durch die sie nicht nur lediglich einen rechtlichen Vorteil er-langen, der Einwilligung ihres gesetz-lichen Vertreters (§ 107 BGB).Unstrittig ist die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses nicht nur rechtlich vorteilhaft, da zum Beispiel die Ansprüche auf Ausbildung und Vergütung verloren gehen.Aus diesem Grund ist daher eine allei-nige Kündigung durch die minderjäh-rige Auszubildende unwirksam, viel-mehr muss die Kündigungserklärung grundsätzlich durch den gesetzlichen Vertreter, dies sind gemäß § 1629 Abs. 1 BGB beide Elternteile gemeinsam, vorgenommen werden.

K Ü N D I G U N G E I N E R M I N D E R J Ä H R I G E N A U S Z U B I L D E N D E N

Die Minderjährigkeit der Auszubil-denden hat auch Einfluss auf den Fall, dass die Ausbildungspraxis kündigen will. Infolge der beschränkten Ge-schäftsfähigkeit der Auszubildenden muss die Kündigung gegenüber dem gesetzlichen Vertreter, also den Eltern, ausgesprochen werden (§ 131 Abs. 2 BGB). Gemäß § 1629 Abs. 1 Satz 2 BGB ist es jedoch ausreichend, wenn die Kündigungserklärung gegenüber einem Elternteil abgegeben wird. Die Kündigung einer minderjährigen Auszubildenden erlangt erst dann ihre Wirksamkeit, wenn sie dem gesetz-lichen Vertreter zugegangen ist. Die Beweislast für den Zugang, insbeson-dere auch bei Probezeitkündigungen die Beweislast für den rechtzeitigen Zugang der Kündigungserklärung, liegt beim Kündigenden.

K Ü N D I G U N G S V E R B O T E

Auch auf Ausbildungsverhältnisse finden arbeitsrechtliche Kündigungs-verbote, wie z.B. für Schwangere, An-wendung.

Nach § 17 Mutterschutzgesetz be-steht für Schwangere ein grundsätz-liches Kündigungsverbot. Dies gilt auch für schwangere Auszubildende und bereits während der Probezeit! Die Kündigung einer Schwangeren ist nur in seltenen Ausnahmefällen (z.B. Praxisschließung) nach vorheriger Zu-stimmung durch das zuständige Inte-grationsamt möglich.

K Ü N D I G U N G W Ä H R E N D D E R P R O B E Z E I T

Wie bereits erwähnt, kann im Rahmen der Kündigung von Ausbildungsver-hältnissen zwischen der Kündigung während und nach der Probezeit un-terschieden werden.

Nach § 20 BBiG beginnt jedes Be-rufsausbildungsverhältnis mit einer Probezeit, welche mindestens einen und höchstens vier Monate betragen darf. Die Musterverträge der Zahn-ärztekammer Schleswig-Holstein se-hen eine viermonatige Probezeit vor.

Die Probezeit dient der gegenseitigen Erprobung. Der Ausbildende soll prü-fen, ob die Auszubildende von ihren Fähigkeiten und Anlagen her in der Lage ist, das Ausbildungsziel zu errei-chen und ob sie sich in das Team in-tegrieren kann. Im Gegenzug kann die Auszubildende prüfen, ob ihre Berufs-wahlentscheidung richtig war und ob das Betriebsklima ihren Erwartungen entspricht. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber für die Probezeit er-leichterte Kündigungsbedingungen geschaffen, damit sich die Parteien schnell umorientieren können.

Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jeder-zeit ohne Einhaltung einer Kündi-gungsfrist von beiden Seiten schrift-lich gekündigt werden (§ 22 Abs. 1 BBiG). Die Angabe eines Grundes ist bei einer Kündigung während der Probezeit nicht erforderlich. Da sich die Kündigungsmöglichkeiten für den Ausbildungsbetrieb nach Ablauf

der Probezeit erheblich verschlech-tern, sollte deren Ablauf genau im Auge behalten werden.

F O L G E N E I N E R W I R K S A M E N B E E N D I G U N G

Wird ein Ausbildungsverhältnis rechtswirksam beendet, so ist der Ausbildende verpflichtet, der Auszu-bildenden ein Zeugnis auszustellen (§ 16 BBiG). Dies gilt auch, wenn das Ausbildungsverhältnis nur kurz be-standen hat.

Das Zeugnis muss Angaben enthal-ten über Art, Dauer und Ziel der Aus-bildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden. Auf ihren Wunsch hin sind auch Anga-ben über Verhalten und Leistung auf-zunehmen. Ferner ist der Ausbilden-de verpflichtet, die Auszubildende in der Berufsschule abzumelden.

Darüber hinaus ist das Ausbildungs-verhältnis abzurechnen und die Ar-beitspapiere auszuhändigen. Ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Papieren besteht nicht. Dies gilt auch dann, wenn noch begründete Forde-rungen gegenüber der Auszubilden-den bestehen, weil z. B. Praxiseigen-tum noch nicht zurückgegeben wurde.

Zu guter Letzt sei noch erwähnt, dass auch die Zahnärztekammer Schleswig- Holstein als zuständige Stelle über die Beendigung informiert werden muss.

K O M M U N I K A T I V E A S P E K T E E I N E R K Ü N D I G U N G

Kündigen macht keinem Arbeitgeber Freude, trotzdem muss in manchen Situationen, wie bereits eingangs beschrieben, auch dieses letzte Mit-tel genutzt werden. Grundsätzlich sollten aus kommunikativer Sicht eini-ge Grundregeln beachtet werden.Zunächst einmal sollte die Kündigung nicht durch gerade gelebten Zorn

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Z A HN Ä R Z TEBL AT T 02 | 2019

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oder die aufgestaute Unzufriedenheit mit dem zu Kündigenden überschat-tet werden. Dies ist ratsam, um sich nicht durch ein unüberlegtes Verhal-ten juristisch angreifbar zu machen. „Veratmen“ Sie also, nachdem der Entschluss zur Kündigung getroffen wurde, alle negativen Aspekte, zie-hen Sie sich zurück und setzen Sie in Ruhe das Kündigungsschreiben auf. Wie bereits erwähnt, bedarf die Kün-digung während der Probezeit keiner Angabe von Gründen! Der wichtigste Rat ist hier, sich daran auch zu halten, um nicht ungewollt eine juristische Flanke zu öffnen. Füh-ren Sie im Kündigungsschreiben kei-ne Gründe an.

K Ü N D I G U N G S G E S P R Ä C H

Umgehend nach dem Verfassen der Kündigungserklärung sollte das da-zugehörige Gespräch erfolgen. In Vorbereitung auf dieses unausweich-liche Gespräch fassen Sie für sich nochmals in Gedanken oder auch stichpunktartig die wichtigsten Grün-de für die unabwendbare Kündigung zusammen, denn gerade in uns unge-liebten Situationen neigen wir schnell dazu, Wichtiges zu vergessen. Solche wichtigen Gründe sind z.B. die im Vorfeld von Ihnen bemängelten Leis-tungen und Verhaltensweisen.

Das Kündigungsgespräch sollte aus Gründen der Diskretion hinter ver-schlossenen Türen stattfinden. Stö-rungen von außen sollten vermieden werden. Weder sollte das Telefon klingeln noch Mitarbeiter das Ge-spräch unterbrechen. Im Gespräch selbst sollten Sie zügig auf den Punkt kommen und auf Smalltalk verzichten. Dies verhindert, dass die für beide Seiten belastende Situation unnötig in die Länge gezogen wird. Seien Sie im Gespräch freundlich, aber kon-sequent, zeigen Sie durch Ihre feste Sprache, dass es kein Zurück gibt.Im Allgemeinen ist sich der Auszubil-dende seines Fehlverhaltens oder sei-ner Leistungsdefizite bewusst, was je-doch nicht zwingend dazu führt, dass er mit der Kündigung auch rechnet.

Benennen Sie die Kündigung, ver-weisen Sie darauf, dass Ihr Ge-genüber ja sicherlich auch die re-gelmäßigen Ermahnungen bei Fehlverhalten oder Leistungsdefi-ziten wahrgenommen hat und sich auch darüber im Klaren gewesen sein muss, dass dies Konsequenzen haben wird. Hier bedienen Sie sich letztlich der Spiegelneuronen, wodurch bei Ihrem Gegenüber unbewusst die Ein-sicht in die Notwendigkeit der Kündi-gung entsteht.

Schlussfolgernde Sätze und die be-wusste Blickwinkelverschiebung kön-nen hier zum Einsatz kommen, die sich dann in einem Satz wie dem fol-genden manifestieren könnten: „Ihnen ist sicher völlig klar, dass ich mir eine solche Entscheidung nicht leicht-gemacht habe und wenn Sie sich ein-mal in meine Lage versetzen, wird Ih-nen klar sein, dass Ihr Verhalten / Ihre Leistungen mir letztlich keine andere Wahl ließ, als...“

Nach der Kündigung wäre es eine freundliche und offene Geste, dem Auszubildenden/Mitarbeiter trotz allem für sein, wenn hier auch nicht erfolgreiches Bemühen, Dank zu sa-gen und ihm alles Gute für seine Zu-kunft zu wünschen.

Erwähnt sein soll, dass man in einem solchen Gespräch durchaus mit einem emotionalen und manchmal auch unhöflichen Verhalten des Ge-kündigten rechnen muss. Sehen Sie darüber kulant hinweg und reagieren Sie verständnisvoll. Sagen Sie, dass Sie ein solches Verhalten zwar nicht akzeptieren, aber tolerieren können und legen Sie die letzten Schritte fest (Abgabe der praxiszugehörigen Ma-terialien und Arbeitsmittel, Räumung des Mitarbeiterschrankes, Übergabe der vorbereiteten Unterlagen an den Gekündigten, Verlassen der Praxis). Danach beenden Sie das Gespräch.Wir wünschen Ihnen, dass Sie in der Zukunft möglichst selten auf diese Ratschläge und Ideen zurückgreifen müssen und falls doch, dass Sie sich auch in diesem, zugebenermaßen schwierigen, Terrain als kompetenter Arbeitgeber erweisen.

// ZÄK S-H / Dr. Christian Bittner, Salzgitter

// Michael Behring, LL.M., Geschäftsführer der ZKN

W Ä H R E N D D E R P R O B E Z E I T

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26 Z A HN Ä R Z TEBL AT T 02 | 2019

Z AHNÄR Z TEK AMMER

02 | 2019 Z A HN Ä R Z TEBL AT T

S C H L E S W I G - H O L S T E I N

1 . U M A R B E I T E N E I N E R V O R H A N D E N E N N O C H F U N K T I O N S - F Ä H I G E N T O T A L - P R O T H E S E Z U R S U P R A K O N S T R U K T I O N

Es kommt relativ häufig vor, dass Pati-enten mit der Retention ihres ansons- ten funktionsfähigen Totalersatzes un-zufrieden sind. Zur Verbesserung des Kaukomforts lassen sich Implantate inserieren. Nach dem Einheilen der Implantate und Aufschrauben von Ku-gelkopfankern/Locator auf die Implan-tate erfolgt durch das Einarbeiten von entsprechenden Matrizengehäusen mit Retentionseinsätzen in die vorhan-dene Prothese die „Kopplung“ der Im-plantate mit dem Zahnersatz.

Bei später nachlassender Retention können die in den Matrizengehäusen befindlichen Retentionseinsätze mit entsprechenden Werkzeugen pro-blemlos ausgetauscht werden.

Folgende Abrechnungspositionen können in diesem Fall, je nachdem, ob die Leistung direkt im Mund oder im zahntechnischen Labor erbracht wird, berechnet werden.

Im indirekten Verfahren würde der Zahnarzt den Kiefer anatomisch ab-formen, im Labor würde ein indivi-dueller Löffel für eine bspw. offene Implantatabformung angefertigt und mit diesem Löffel die genaue Implan-

G O Z I N F O

RETENTIONSVERBESSERUNG VON ZAHNERSATZ MIT KUGELKOPFANKERN/LOCATOREN

Zahlreiche Anfragen im Referat Gebührenrecht zeigen, dass Un-klarheiten bezüglich der korrekten Berechnung von Reparaturen/Erneu-erungen in Verbindung mit dem Ku-gelkopfanker und Locator bestehen.

tatposition und der Alveolarkamm funktionell abgeformt werden (GOZ 5190); für den Austausch des Gingiva-formers gegen Abdruckpfosten kann je Implantat die GOZ 9050 berechnet werden. Nach der Modellherstellung (Manipulierimplantate) erfolgt das Ein- arbeiten der Retentionseinsätze im Zahnersatz (Matrize) entsprechend der gewählten Patrize (Kugelkopfanker/Locator). In der Zahnarztpraxis wird der Gingivaformer gegen die Kugelkopf-anker/Locator ausgetauscht. Der Zah-nersatz wird eingegliedert. Es kommen die GOZ-Nrn. 5250, 5030 (Kugelkopf-anker/Locator) und 5080 (je Verbin-dungselement) zur Berechnung.

Im direkten Verfahren würde der Zahnarzt die Ginigivaformer gegen die Kugelkopfanker/Locator (Patrize) austauschen. Im Zahnersatz werden an entsprechender Position Hohlräu-me zur Aufnahme der Matrizengehäu-se ausgeschliffen. Nach Isolierung der Patrizen und Aufsetzen der einzu-arbeitenden Matrizengehäuse mit Re-tentionseinsatz wird das ausgeschlif-fene Prothesenareal konditioniert, ein geeigneter Kunststoff eingefüllt und der Zahnersatz in situ gebracht.

Nach der Aushärtung des Kunststoffs wird der Zahnersatz exkorporiert. Die überstehenden Ränder werden geglättet und poliert. Es können ins-gesamt für die zahnärztlichen Leis-tungen die GOZ-Nrn. 5250, 5030 (je Kugelkopf/Locator), 5080 (je Verbin-dungselement) berechnet werden.

In beiden Fällen können die Material- und Laborkosten entsprechend der all-gemeinen Bestimmungen und des § 9 der GOZ zusätzlich berechnet werden.

2 . A N F E R T I G U N G E I N E R N E U E N P R O T H E S E U N D D I R E K T E S O D E R I N D I R E K T E S E I N A R B E I T E N I N D E N N E U A N G E F E R T I G T E N Z A H N E R S A T Z

Der Kieferkamm und die exakte Im-plantatposition werden mit einem individuellen Löffel funktionell abge-formt (GOZ 5190, Unterkiefer). Bei der Verwendung von Abdruckpfosten fällt für den Wechselvorgang zzgl. die GOZ 9050 an. Die FAL-Leistungen werden nach der GOZ 8010ff. berechnet.

Bild: Begriffserklärung

M AT R I Z E N G E H Ä U S E

R E T E N T I O N S E I N S AT Z

L O C AT O R PAT R I Z E

M AT R I Z E

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Z A HN Ä R Z TEBL AT T 02 | 2019

Z AHNÄR Z TEK AMMER

2702 | 2019 Z A HN Ä R Z TEBL AT T

S C H L E S W I G - H O L S T E I N

G O Z I N F O

RETENTIONSVERBESSERUNG VON ZAHNERSATZ MIT KUGELKOPFANKERN/LOCATOREN

In den Folgesitzungen erfolgen die Einprobe (GOZ 9050, je Implantat), die Fertigstellung und nach dem Einschrauben der Kugelkopfanker/Locator auf die Implantate (je Kugel-kopfanker/Locator 5030) die Einglie-derung der Deckprothese (GOZ 5230) mit den eingearbeiteten Matrizen-gehäusen in denen sich die Retenti-onseinsätze befinden (GOZ 5080 pro Verbindungselement).

Alternativ ist auch die direkte Einar-beitung wie oben angeführt möglich. Der Mehraufwand muss ggf. nach § 5 Abs. 2 GOZ mit dem Steigerungsfak-tor abgebildet werden.

Die Material- und Laborkosten kön-nen entsprechend der allgemeinen Bestimmungen und des § 9 der GOZ zusätzlich berechnet werden.

3 . E R N E U E R U N G E I N E S K U G E L K O P F - A N K E R S / L O C A T O R I N D E R F U N K T I O N S P H A S E

Das Auswechseln der Patrize bei einem zweiphasigen Implantat- system kann durch den Verschleiß in der Gebrauchsphase notwendig werden und wird nach der GOZ 9060 (Reparaturfall) berechnet. Durch das Auswechseln wird die Retention und damit die Funktion des Zahnersatzes wiederhergestellt. Die GOZ 9060 kann maximal einmal je Implantat und Sitzung erfolgen.

4 . A U S W E C H S E L N D E S R E T E N T I O N S - E I N S A T Z E S I M M A T R I Z E N G E H Ä U S E I N D E R F U N K T I O N S P H A S E

Durch funktionsbedingten Verschleiß kann auch die Erneuerung des Re-tentionseinsatzes (Matrize) im Ma-trizengehäuse notwendig sein. Das Auswechseln einzelner einfacher

Konfektionsteile ist eine pro auszu-wechselndem Teil nach BEB zu be-rechnende zahntechnische Leistung. Daneben kann das Material für die Retentionseinsätze (Bruttopreis) be-rechnet werden. Die zahnärztliche Leistung wird nach der GOZ 5090 je Retentionseinsatz berechnet.

5 . A U S W E C H S E L N D E S R E T E N T I O N S - E I N S A T Z E S I M M A T R I Z E N G E H Ä U S E I N D E R F U N K T I O N S P H A S E

Wird neben dem Retentionseinsatz zusätzlich das Matrizengehäuse aus-gewechselt wird die GOZ-Ziffer 5250 oder GOZ 5260 zusätzlich neben der GOZ-Ziffer 5090 berechnet.

Austausch des Locators durch ein neues Aufbauteil (Patrize) auf dem Implantat:

GOZ 9060

Austausch des Retentionseinsatzes aus Gummi oder Kunststoff in der Prothese:

GOZ 5090

Wiederbefestigung des Matrizen- einsatzes in der Prothese:

GOZ 5090 +5250

Erneuerung des kompletten Matrizeneinsatzes in der Prothese:

GOZ 5090 zzgl. GOZ 5250/5260

Erneuerung des kompletten Matrizeneinsatzes und des Locators:

GOZ 5080, zzgl. GOZ 5250/5260GOZ 9060

Neues System, Prothese bleibt: • GOZ 5030, 5070, 5080 (Abutment, Steg, Stegreiter)

• GOZ 5030, 5080 Kugelkof (Locator, Geschiebe)

• GOZ 5040 (Teleskop)

• GOZ 5250/5260 (Wiederherstellung der Prothese)

// Dr. Roland KadenVorstand Gebührenrecht

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28 Z A HN Ä R Z TEBL AT T 02 | 2019 02 | 2019 Z A HN Ä R Z TEBL AT T

S C H L E S W I G - H O L S T E I N

D I E N S T J U B I L Ä E N

K A SSENZ AHNÄR Z TLICHE VEREINIGUNG

02 | 2019 Z A HN Ä R Z TEBL AT T

K A SSENZ AHNÄR Z TLICHE VEREINIGUNG S C H L E S W I G - H O L S T E I N

DIENSTJUBILÄEN 2018 BEI DER KZV SCHLESWIG-HOLSTEIN

Auch im Jahr 2018 gab es bei der KZV Schleswig-Holstein wieder einige be-sondere Dienstjubiläen:

Ihr dreißigjähriges Dienstjubiläum fei-erte im letzten Jahr Petra Wischmann (Abrechnungsabteilung).

Ihr 25-jähriges Jubiläum bei der KZV begingen Britta Ammen-Schrade (Ab-rechnungsabteilung), Kirsten Beh-rendt (Öffentlichkeitsarbeit), Claudia Kock (Prüfwesen), Christine Kuhlmann (Abrechnungsabteilung) und Simone Wendler (stellvertretende Leiterin der Abrechnungsabteilung).

Am Donnerstag, den 14. März 2019 wird zwischen 10.00 und ca. 12.00 Uhr eine Personalversammlung der KZV Schleswig-Holstein stattfinden. Wir bitten um Verständnis, dass es innerhalb dieses Zeitraums zu einer ein-geschränkten Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen kann.

// KZV S-H

Die neue Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Dr. Claudia Schmidtke, kommt aus Schleswig-Holstein. Das Kabinett berief die Ärztin Mitte Januar als Nachfolgerin für Ralf Brauksiepe, der nach nur kurzer Amtszeit in die Immobilienwirtschaft wechselte.Schmidtke absolvierte ihre Aus-bildung zur Fachärztin für Herz-chirurgie ebenso wie Promotion und Habilitation an der Univer-sität Lübeck. Sie verfügt zudem über einen Master of Business Administration in Health Care Ma-nagement.

Vor ihrer politischen Tätigkeit arbeitete Schmidtke nach lang-jähriger oberärztlicher Tätigkeit am Lübecker Campus des Uni-versitätsklinikums Schleswig-Hol-stein zuletzt seit 2014 als leitende Oberärztin und stellvertretende Chefärztin am Herzzentrum Bad Segeberg.

Im September 2017 wurde sie als Direktkandidatin der CDU für den Wahlkreis Lübeck in den Deut-schen Bundestag gewählt.

// PM/Be

Auf 20 Jahre Tätigkeit bei der KZV Schleswig-Holstein blickte im Jahr 2018 Assessor Ralf Bohnsack zurück.

Seit dem Jahr 2008 ist Inken Kohrt (Empfang) bei der KZV beschäftigt.

Der Vorstand der KZV Schleswig-Hol-stein gratuliert den Jubilarinnen und dem Jubilar ganz herzlich. Wir bedan-ken uns für die langjährige engagierte und gute Zusammenarbeit, verbunden mit den besten Wünschen für die Zu-kunft. Die Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter der KZV S-H schließen sich den Glückwünschen an.

// KZV S-H

Lübecker Bundestagsabgeord-nete wird neue Patientenbeauf-tragte der Bundesregierung

30 und 25 Jahre bei der KZV S-H (von links nach rechts): Simone Wendler, Christine Kuhlmann, Britta Ammen-Schrade, Claudia Kock und Petra Wischmann

Prof. Dr. Claudia Schmidtke

PERSONALVERSAMMLUNG DER K Z V S -H

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Z A HN Ä R Z TEBL AT T 02 | 2019 2902 | 2019 Z A HN Ä R Z TEBL AT T

S C H L E S W I G - H O L S T E I N

VERTRETERVERSAMMLUNG DER KZV SCHLESWIG-HOLSTEIN

R U N D S C H R E I B E N

Bitte bedenken Sie, auch Ihren Kreisvereinsvorsitzenden wegen der Einteilung zum Notfallbereitschaftsdienst über Ihren Verzicht zu informieren.

Veränderungen in der wöchentlichen Arbeitszeit von angestellten Zahnärzten oder deren Beschäftigungsende einschließlich des Ruhens aufgrund eines Beschäftigungsverbots (wegen Schwangerschaft) müssen dem Zulassungsausschuss umgehend mitgeteilt werden.

K A SSENZ AHNÄR Z TLICHE VEREINIGUNG

Verzicht zum 30.9.2019

einreichen bis zum

30.6.2019.

September-Sitzung 2019

Anträge müssen bis zum

21.8.2019

vollständig vorliegen.

Juni-Sitzung 2019

Anträge müssen bis zum

22.5.2019

vollständig vorliegen.

EINREICHUNG VON ANTRÄGEN AN DEN ZULASSUNGSAUSSCHUSS

Bitte beachten Sie zur Einreichung von Anträgen an den Zulassungsausschuss folgende Termine:

2902 | 2019 Z A HN Ä R Z TEBL AT T

K A SSENZ AHNÄR Z TLICHE VEREINIGUNG S C H L E S W I G - H O L S T E I N

MITTWOCH, DEN 24. APRIL 2019 – 14.00 UHR

im Hause der KZV S-H – Hörsaal | Westring 498 | 24106 Kiel.

VORLÄUFIGE TAGESORDNUNG

1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden der VV

2. Bericht des VV-Vorsitzenden

3. Beantwortung schriftlich gestellter Fragen (ohne Aussprache)

4. Bericht des Vorstandes

5. Beschlussfassung über Anträge (soweit nicht unter TOP 4 behandelt)

6. Änderung der Satzung der KZV Schleswig-Holstein

7. Verschiedenes

Der Vorsitzende der Vertreterversammlung teilt gem. § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung der KZV Schleswig-Holstein mit, dass die Einberufung einer Vertreterversammlung beabsichtigt ist, und zwar am

Der Vorsitzende der Vertreterversammlung hat gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung der KZV Schleswig-Holstein nachstehende vorläufige Tagesordnung in Absprache mit dem Vorstand der KZV Schleswig-Holstein beschlossen:

Verzicht zum 30.6.2019

einreichen bis zum

31.3.2019.

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30 Z A HN Ä R Z TEBL AT T 02 | 2019 02 | 2019 Z A HN Ä R Z TEBL AT T

Z AHNÄR Z TEK AMMER

DR. OLAF SCHOENIGER-PETERS IST EIN HAMBURGER JUNG

Während seines Zivildienstes an der Sonderschule Matthias-Leit-hoff in Lübeck hatte er Kontakt zum Jugendzahnärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes der Hansestadt Lübeck und bewarb sich daraufhin für diese Arbeit. Durch die plötzliche Erkrankung des damaligen Leiters Dr. Schnöckel musste er kommissarisch die Verantwortung für diese Abtei-lung übernehmen. Er absolvierte die Weiterbildung zum Fachzahnarzt für das öffentliche Gesundheitswesen und arbeitete jahrelang in der Ar-beitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege (LAJ) in der Han-sestadt Lübeck, gemeinsam mit Dr. Hinrich Behrens und Dr. Ralph Swat.

In der Gründungsversammlung des (neuen) LAJ am 06. November 1991 wurde er zum Vorstandsbeauftrag-ten des Deutschen Städtetages be-nannt und auf der konstituierenden Vorstandssitzung am 21. Februar 1992 zum stellvertretenden Vorstandsvor-sitzenden gewählt. Dieses Amt hat-te er bis 1996 inne und übernahm es 1999 erneut.

Von 1992 bis 1997 war Dr. Schoeniger- Peters Mitglied im Jugendzahnpfle-geausschuss der Zahnärztekammer, dem heutigen Präventionsausschuss, und von 2004 bis 2016 war er als Bei-sitzer im LAJ-Vorstand vertreten.

1997 bot er seine organisatorische und fachliche Kompetenz und Erfah-rung in der Jugendzahnpflege der neuen „Koordinierungsstelle Grup-penprophylaxe der Verbände der Krankenkassen“ als freier Mitarbei-ter an und strukturierte daraufhin 20

Hier wurde er am 13. März 1959 geboren, wuchs in Hamburg auf und studierte hier auch. Architektur oder Zahnmedizin waren zunächst seine Neigungen, aber das Interesse für das Handwerkliche am Zahnarztberuf überwog dann doch.

L A U D A T I O A U F D R . O L A F S C H O E N I G E R - P E T E R S

Jahre lang prägend die Arbeit der Kreisarbeitsgemeinschaften für Ju-gendzahnpflege im ganzen Land.

Dabei erwies er sich als Meister der Zahlen und Statistiken, die aus ganz Schleswig- Holstein an den LAJ wei-tergeleitet wurden. Diese bereitete er für die Erstellung der bundesein-heitlichen A3-Bögen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Jugendzahn-pflege e.V. (DAJ) und deren wichtige Mundgesundheits-Studien auf.

Dr. Schoeniger-Peters leistete eine unschätzbare jahrzehntelange Zu-satzarbeit für die sehr erfolgreiche Verbesserung der Zahngesundheit unserer Kinder. Mit seiner Scharf-sinnigkeit, seinem analytischen Ver-stand und seiner ruhig beharrlichen Art, kombiniert mit seinen zahnärzt-lichen Fähigkeiten im täglichen Au-ßendienst, ist er einer der Väter des großartigen Erfolges der Gruppen-prophylaxe in Schleswig- Holstein.

Lieber Olaf, Dir gebührt unser aller Dank! Wir respektieren Deinen Rück-zug aus dem LAJ-Vorstand und aus der Arbeit für die Koordinierungsstel-le, der Du aber dankenswerterweise noch beratend zur Seite stehst. In Zukunft willst Du Dich wieder mehr Deiner Familie, der Musik (Klavier, Sa-xofon und Klarinette) und dem Reisen zuwenden.

Wir wünschen Dir viel Glück und alles Gute!

// Dr. Martina Walther Vorstand Prävention

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Dr. Olaf Schoeniger-Peters

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Z A HN Ä R Z TEBL AT T 02 | 2019 3102 | 2019 Z A HN Ä R Z TEBL AT T

Z AHNÄR Z TEK AMMER

M I T T E I L U N G S B L A T T

Z AHNÄR Z TEK AMMER S C H L E S W I G - H O L S T E I N

PRÜFUNGSTERMINE ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2019

Vorschau auf die Termine der Som-merprüfung in allen Prüfungsbezir-ken. Die Bekanntgabe der verbind-lichen Termine, die Verteilung der Anmeldeformulare etc. erfolgt/e in den Fachklassen der Berufsschulen.

Prüfungsbezirk mündliche praktische Abschlussfeier

Stormarn (BS Bad Oldesloe) 18.06.2019 18. und 19.06.2019 19.06.2019

Segeberg 19.06.2019 18. und 19.06.2019 19.06.2019

Schleswig-Flensburg (BS Flensburg) 17. und 18.06.2019 27.06.2019

Dithmarschen (BS Heide) 12.06.2019 19.06.2019

Steinburg (BS Itzehoe) 19.06.2019 21.06.2019

Kiel 12.06.2019 13. - 15.06.2019 26.06.2019

Lübeck 20. und 21.06.2019 26.06.2019

Hzgt. Lauenburg (BS Mölln) 17. /18.06.2019 19.06.2019

Neumünster 19.06.2019 19. und 20.06.2019 21.06.2019

Ostholstein (BS Neustadt) 18. und 19.06.2019 19.06.2019

Nordfriesland (BS Niebüll) 20. - 22.06.2019 26.06.2019

Pinneberg 19. - 27.06.2019 27.06.2019

Rendsburg-Eckernförde (BS Rendsburg) 21.06.2019 24.6. - 26.06.2019 28.06.2019

Zentrale schriftliche Abschlussprüfung für alle Prüfungsbezirke: Mittwoch, 8. Mai 2019

Anmeldeschluss für die Abschlussprüfung:Freitag, 8. März 2019

08.00 – 08.15 Uhr Prüfungseröffnung

08.15 – 09.45 Uhr Behandlungsassistenz

09.45 – 10.00 Uhr Pause

10.00 – 11.30 Uhr Abrechnungswesen

WEITERE DEZENTRALE PRÜFUNGSTERMINE

ZEITLICHER ABLAUF DER ZENTRALEN SCHRIFTLICHEN ABSCHLUSSPRÜFUNG

11.30 – 12.00 Uhr Pause

12.00 – 12.45 Uhr Praxisorganisation und -verwaltung

12.45 – 13.00 Uhr Pause

13.00 – 13.45 Uhr Wirtschafts- und Sozialkunde

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02 | 2019 Z A HN Ä R Z TEBL AT T

9.00 Uhr BegrüßungDr. Michael Diercks, Vorsitzender des Vorstandes der KZV Schleswig-HolsteinDr. Michael Brandt, Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

9.15 Uhr Wie meine Praxis gehackt wird – und wie nichtLinus Neumann, Berlin

9.45 Uhr Kleine Löcher in kleinen Zähnen – Füllungstherapie im MilchgebissProf. Dr. Christian Splieth, Greifswald

10.20 Uhr Pause – Dentalausstellung

10.50 Uhr Frakturen – Dislokationen – Avulsionen: Frontzahntrauma im MilchgebissProf. Dr. Christian Splieth, Greifswald

11.25 Uhr Pulpotomie und Stahlkronen – Schritt für SchrittDr. Tania Roloff M. Sc., Hamburg

12.00 Uhr Mittagessen – Dentalausstellung Beginn der Zertifikatausgabe

13.00 Uhr Reden ist Silber – Verbale und nonverbale Kommunikation mit ängstlichen Kindern und schwierigen ElternBarbara Beckers-Lingener, St. Augustin

13.30 Uhr Logopädie – Interdisziplinäre Therapie von SprachentwicklungsstörungenBernd Christmann, Aachen

14.00 Uhr Lückenhalter für eine ungestörte Dentition – Therapie des vorzeitigen MilchzahnverlustesDr. Tania Roloff M. Sc., Hamburg

14.30 Uhr Pause – Dentalausstellung Ausgabe der Feedbackbögen

15.00 Uhr Die Mineralisationsstörung MIH – Eine therapeutische HerausforderungProf. Dr. Karin Bekes MME, Wien

15.30 Uhr Sedierung oder Narkose? Entscheidungshilfen für die PraxisRebecca Otto, Jena

16.00 Uhr Milchzahnendo: Warum und wie?Prof. Dr. Christian Splieth, Greifswald

9.00 Uhr BegrüßungPeter Oleownik, stellv. Vorsitzender des Vorstandes der KZV Schleswig-HolsteinDr. Gunnar Schoepke, Zahnärztekammer S-H, Vorstand Praxispersonal

9.15 Uhr Ein zauberhafter Start in den TagAnnalisa Neumeyer, Freiburg i. Breisgau

9.45 Uhr MIH – Rätselhafte Mineralisationsstörungen Ursachen – Diagnostik – TherapieProf. Dr. Katrin Bekes, Wien

10.20 Uhr Kleine Patienten mit großen HerausforderungenKindgerechte Assistenz – Formulare und PraxisorganisationRebecca Otto, Jena

11.00 Uhr Pause – Dentalausstellung

11.30 Uhr Individualprophylaxe Gesunde Zähne ein Leben langDr. Juliane Einfalt, Kiel

12.20 Uhr Füllungen – konfektionierte Kronen – IPs Die typischen BEMA-Leistungen bei KindernInes Jäger, Kiel

13.00 Uhr Mittagessen – Dentalausstellung Beginn der Zertifikatausgabe

14.00 Uhr Füllungen – Kronen – Endo Adäquate MilchzahntherapieProf. Dr. Christian Splieth, Greifswald

14.30 Uhr Verbale und nonverbale Kommunikation mit Kindern und Eltern – eine TeamaufgabeBarbara Beckers-Lingener, St.-Augustin

15.00 Uhr Pause – Dentalausstellung Ausgabe der Feedbackbögen

15.30 Uhr Lispeln – Nuscheln – Schlucken Störungen der kindlichen SprachentwicklungBernd Christmann, Aachen

16.00 Uhr Die Angst vergeht, der Zauber bleibt. Magische KinderbehandlungAnnalisa Neumeyer, Freiburg i. Breisgau

VORTR AGSPROGR AMM FÜR ZAHNÄRZTINNEN & ZAHNÄRZTE

PROGR AMM FÜR MITARBEITER /INNEN

30. MÄRZ 2019

32 Z A HN Ä R Z TEBL AT T 02 | 2019

K A SSENZ AHNÄR Z TLICHE VEREINIGUNG S C H L E S W I G - H O L S T E I N

ZA MA

2 6 . S C H L E S W I G - H O L S T E I N I S C H E R Z A H N Ä R Z T E T A G

„KINDERLEICHTE ZAHNHEILKUNDE“

Änderungen vorbehalten. Stand Februar 2019

Anmeldung unter:

www.kzv-sh.deInformationen:

KZV Schleswig-Holstein | Martina Ludwig

Tel. 0431/38 97–128 | E-Mail: [email protected]

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KZV

KZV Schleswig-Holstein

30. März 20199.00 – 16.30 Uhr

Neumünster | Holstenhallen

„Kinderleichte Zahn heilkunde“

26. Schleswig-Holsteinischer

Zahnärztetag

ZA�T-Programm 2019 DRUCK.indd 1

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