Der Energieausweis

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Energiebedarf: Künftig ein wichtiges

Qualitätsmerkmal auf dem Wohnungsmarkt!

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Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet.

Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.

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Energiebedarf

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Der Primärenergiebedarf umfasst zusätzlich zum eigentlichen Energiebedarf an einem Energieträger die Energiemenge, die durch

• Gewinnung, • Umwandlung und • Verteilung des Energieträgers benötigt

werden.

Dieser Faktor ist regional unterschiedlich, in Deutschland legt die EnEV den Faktor fest.

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End-energiebedarf

Primär-energiebedarf

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Primärenergiefaktoren nach EnEV

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Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die bei deutschlandweit gemittelten Klimaverhältnissen zur Deckung des Wärmebedarfs (Heizung und Warmwasser) einschließlich der Verluste der Anlagentechnik benötigt wird.

Wie groß diese Energiemenge tatsächlich ist, hängt von den Lebensgewohnheiten der Gebäudebenutzer und den jeweiligen örtlichen Klimaverhältnissen ab.

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Bei - Errichtung, - Änderung oder - Erweiterung von Gebäuden ist ein Energiebedarfsausweis auszustellen.

Für bestehende Gebäude muss bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes dem Interessenten auf Verlangen ein Energieausweis zugänglich gemacht werden.

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Hausbesitzer müssen neuen Mietern und Eigentümern ab dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen.

Dabei besteht in einer Übergangsfrist bis 1. Oktober 2008 noch die Möglichkeit für alle Gebäudeeigentümer, sich einen preiswerten verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen zu lassen.

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Grundsätzlich können Energieausweise für bestehende Gebäude entweder auf der Grundlage

des berechneten Energiebedarfs oder des

gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden.

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Energieausweis

nach Bedarfnach

Verbrauch

1 bis 2 WE 200,- € 70,- €

3 bis 4 WE 300,- € 90,- €

5 bis 6 WE 340,- € 130,- €

7 bis 10 WE 430,- € 150,- €

11 bis 16 WE 500,- € 200,- €

17 bis 20 WE 600,- € 300,- €

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