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Ausgabe 01 | 2017 Der Newsletter für Radfahrende und Radfahrinteressierte in Flensburg Liebe BIKECommunity, Abnehmen, mehr Sport treiben, weniger sündigen der Jahreswechsel ist stets der Zeitpunkt für gute Vorsätze. Die hat die Stadt auch, wenn es darum geht, Flensburg endlich fahrradfreundlicher zu gestalten. Aus Sicht des ADFC liegt jedoch in den Einsparbemühungen der letzten Jahre ein völlig falsches Signal, welches im exakten Widerspruch zur strategischen Ausrichtung und den offiziellen Verlautbarungen der Politik steht. Wer mehr Radverkehr will, muss eine adäquate Infrastruktur schaffen, verkehrspolitisch folgerichtig handeln und bereit sein, dafür Jahr für Jahr genügend Geld auszugeben. Nur wenn Radfahren attraktiv und sicher ist, werden sich auch mehr Menschen dazu entschließen. Diese Ausgabe widmet sich einer Bestandsaufnahme. Allen Radfahrbegeisterten ein gesundes und erfolgreiches 2017 und wie immer viel Spaß beim Lesen! Eure FLENSBIKERedaktion Weitere Themen in dieser Ausgabe FLENSKBIKE 01/17Seite 1 Viel Luft nach oben Anspruch und Wirklichkeit in der Radverkehrspolitik Neue Regeln für Radfahrende Millionenbetrag aus Bundesmitteln CAMPUSAnbindung StVONovelle Wer mehr Menschen aufs Rad locken möchte, muss gezielt in sichere Infrastruktur investieren. Mehr Geld vom Bund Pläne für ein priorisiertes Radverkehrsnetz gibt es spätestens seit 2011 Wie der Deutschlandfunk Ende letzten Jahres meldete, wolle die Bundesregierung mehr Fahrradwege bauen lassen. Verkehrsminister Dobrindt teilte mit, dazu habe man die entsprechenden Mittel auf über 100 Millionen Euro aufgestockt. Die Bundesländer seien aufgerufen, diese Gelder nun abzurufen und mit entsprechenden Planungen für den Ausbau und Erhalt der Radwege zu beginnen.

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Ausgabe 01 | 2017Der Newsletter für Radfahrende und Radfahrinteressierte in Flensburg

Liebe BIKE­Community, Abnehmen, mehr Sporttreiben, weniger sündigen ­ der Jahreswechsel iststets der Zeitpunkt für gute Vorsätze. Die hat dieStadt auch, wenn es darum geht, Flensburgendlich fahrradfreundlicher zu gestalten. Aus Sichtdes ADFC liegt jedoch in den Einsparbemühungender letzten Jahre ein völlig falsches Signal,welches im exakten Widerspruch zur strategischenAusrichtung und den offiziellen Verlautbarungender Politik steht.

Wer mehr Radverkehr will, muss eine adäquateInfrastruktur schaffen, verkehrspolitisch folgerichtighandeln und bereit sein, dafür Jahr für Jahrgenügend Geld auszugeben. Nur wenn Radfahrenattraktiv und sicher ist, werden sich auch mehrMenschen dazu entschließen. Diese Ausgabewidmet sich einer Bestandsaufnahme. AllenRadfahrbegeisterten ein gesundes underfolgreiches 2017 und wie immer viel Spaß beimLesen! Eure FLENSBIKE­Redaktion

Weitere Themen in dieser Ausgabe

FLENSKBIKE 01/17­Seite 1

Viel Luft nach oben

Anspruch und Wirklichkeit in

der Radverkehrspolitik

Neue Regeln für RadfahrendeMillionenbetrag aus

Bundesmitteln

CAMPUS­Anbindung StVO­Novelle

Wer mehr Menschen aufs Rad locken möchte, muss gezielt in sichere Infrastruktur investieren.

Mehr Geld vom Bund

Pläne für ein priorisiertes Radverkehrsnetz gibt es spätestens seit 2011

Wie der Deutschlandfunk Ende letzten

Jahres meldete, wolle die Bundesregierung

mehr Fahrradwege bauen lassen.

Verkehrsminister Dobrindt teilte mit, dazu habe

man die entsprechenden Mittel auf über 100

Millionen Euro aufgestockt.

Die Bundesländer seien aufgerufen, diese

Gelder nun abzurufen und mit entsprechenden

Planungen für den Ausbau und Erhalt der

Radwege zu beginnen.

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Viel Luft nach obenDie Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit in der Radverkehrspolitik

Die Theorie klingt vielversprechend:"Radfahren in Flensburg muss attraktiverund sicherer werden. Wir wollenUnfallschwerpunkte entschärfen.", so dieCDU. "Flensburg wird zu einerfahrradfreundlichen Stadt.", heißt es in dervon allen Fraktionen beschlossenen"Flensburg­Strategie". "Zudem muss dieInfrastruktur für Radfahrerinnen undRadfahrer dringend verbessert werden,damit so viele Menschen wie möglich aufFahrrad und Pedelec umsteigen.“, fordertder SSW 2016 in seinem "HarrisleerProgramm". Sogar die Oberbürgermeisterinwill in Zukunft mehr Rad fahren. Die Praxis:viele gute Ansätze, aber auch immer wiederEinsparversuche und ein Radverkehrsnetz,welches lückenhaft und teils marode ist ...

Als Flensburg 2014 im bundesweiten Fahrrad­Zufriedenheitsranking des ADFC lediglichzwischen mangelhaft und befriedigend landete,bescheinigte der damalige Rathaussprecherden Befragten ein Wahrnehmungsproblem: soschlecht, wie es auf den ersten Blick aussehe,sei Flensburg doch gar nicht. Die aktuellenBegfragungsergebnisse stehen noch aus.Doch schon 2012 waren dem Radverkehr nachMedienberichten 1,3 Millionen Euro gestrichenworden. Im Oktober letzten Jahres berichteteder sh:z wiederum von einem geplanten"Streichkonzert" ­ sprich: Ausgabenkürzungen­beim städtischen Eigenanteil für die Schaffungund Erhaltung der Radverkehrsinfrastruktur.Doch die Politik entschied sich dagegen undplante für 2017 und 2018 insgesamt eineMillionen Euro für bessere Bushaltestellen undRadwege ein. (s. Tageblatt­Artikel vom04.11.2016)

Vielen dürfte nach Lektüre nach wie vor nichtklar sein, wieviel Geld denn nun tatsächlich indie Radverkehrsförderung fließen soll. Seitmehr als einem viertel Jahrhundert steht diesenun auf der verkehrspolitischen Agenda.Radfahrer werden jedoch nach wie vor auf teilsschadhafte, bisweilen viel zu schmaleRadwege gezwungen, während dermotorisierte Verkehr mehrspurig und mit teilshoher Geschwindigkeit an ihnen vorbeirauscht.

Unser Beispielfoto zeigt Teile der HusumerStraße. In Richtung Weiche weist der unebene,holprige, aber benutzungspflichtige,kombinierte Geh­ und Radweg, der anzahlreichen Grundstücksausfahrten vorbeiführt, lediglich eine Breite von einem Meter(!)auf. Hier ist Radfahren weder komfortabel nochsicher.

Somit entspricht dieser Weg nicht dengeltenden Richtlinien: Mindestmaß isteigentlich zwei Meter. Wer in RichtungFlensburg­Weiche weiterfahren möchte, mussdie Seite wechseln, denn für ihn endet derrechte Radweg abrupt in Höhe der Straße ZurBleiche. Der Vorschlag derRadverkehrsbeauftragten, dem motorisiertenVerkehr zu Beginn der Husumer Straße einwenig Platz für einen Fahrrad­Schutzstreifenabzuringen, wurde seinerzeit von Vertreternder CDU, der SPD und des SSW abgelehnt (s.sh:z­Bericht vom 14.07.2015) ­ also genau vonjenen Parteien, die den Radverkehr nacheigenem Bekunden fördern wollen.

Autos verfügen in der Husumer Straßestadtauswärts über zwei Fahrspuren mitinsgesamt rund sieben Metern Breite,Radfahrer und Fußgänger dürfen sichzusammen stellenweise gerade mal 160 cmteilen (sofern keine Laterne im Weg steht). Inder Praxis wird also sehr schnell klar, für wenhier bis dato hauptsächlich Verkehrspolitikgemacht wurde.

Die vorhandene Infrastruktur gibt Anlass zurKritik: die Meldeplattform "bikelog­flensburg.de" hat inzwischen weit über 100Verbesserungsvorschläge und Hinweise aufGefahrenstellen für Radfahrendezusammengetragen. Und während bestehendeRadwege für Alltagsradler teils noch nichteinmal geltenden Mindestanforderungenentsprechen, sinniert man im Rathaus über"Angebotsplanung", Multimodalität undFahrrad­Schnellwege auf stillgelegtenBahntrassen. Anders ausgedrückt: zwischenpolitischem Anspruch und der Wirklichkeit klafftbisweilen eine eklatante Lücke. Eingemeinsamer Gestaltungswille, durchgängigeKonzepte und konsequente verkehrspolitischeEntscheidungen pro Rad sind bislang nurselten erkennbar... ■FLENSKBIKE 01/17­Seite 2

Husumer Straße,stadtauswärts:

Benutzungs­pflichtiger

Geh­ und Radweg.

Der Radwegverfügt über eine

Breite von nureinem Meter.

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FLENSBIKE 01/17 ­ Seite 33

TERMINE

Millionen für die CAMPUS­AnbindungRadverkehrsverbindung zum Bahnhof und in die Innenstadt soll verbessert werden

Die Stadt Flensburg hat unter 183Bewerbern einen Zuschlag erhalten: imletzten Jahr hatte sie sich im Rahmen desBundeswettbewerbs "Klimaschutz imRadverkehr" beworben und erhielt für eineverbesserte Radverkehrsanbindung derHochschulen vom Bund letzlich denersehnten Millionenzuschuss. Bis 2018soll es nun zahlreiche infrastrukturelleVerbesserungen für die über 9.000Studierenden auf dem Campus geben.Auch Alltagsradler dürften profitieren.Vorteil für die Stadt: 90% derGesamtkosten des Projekts trägt derBund.

Das im Rahmen des Wettbewerbsvorgeschlagene Maßnahmenpaket umfasstInvestitionen zur Verbesserung derRadverkehrsinfrastruktur in Höhe von 1,3Millionen Euro. Die Verbesserungen sindzudem potenziell geeignet, denRadverkehrsanteil in Flensburg deutlich zuerhöhen, denn Studierende seien die "größteGruppe mit erhöhter Fahrradaffinität". Abernicht nur diese werden voraussichtlich vonden infrastrukturellen Verbesserungenprofitieren können, sondern letztlich ganzFlensburg.

Geplant sind z.B. die Pflasterung bisherunbefestigter Velorouten, überdachte

Abstellanlagen, Dienstfahrräder inklusiveFahrradboxen und elektronische Schlösser fürHochschulmitarbeiter*innen, mietbare Spinde(veranschlagter Stückpreis: 1.000 Euro!),Straßenbeleuchtungen, Sperrpfosten,Beschilderungen, eine "fahrradfreundlichhergerichtete" Viktoriastraße (imHauptradverkehrsnetz bislang eine Straßevon untergeordneter Bedeutung), einKreisverkehr im Bereich Munketoft/Kanzleistraße, Einrichtung der erstenFahrradstraßen, weitere überdachteAbstellmöglichkeiten im Bereich ZOB undBahnhof usw. . Bei den Maßnahmen handelees sich um einen "großen Schritt" auf demWeg zur (von der Stadt Flensburg bis 2050angestrebten) CO²­Neutralität, von der mansich "bundesweite Strahlkraft" erhoffe. Biszum Jahr 2050 könnten so "rund 2.100Tonnen CO² eingespart werden" ­vorausgesetzt, dass alle rund 10.000Menschen auf dem Campus künftig aufs Radumsteigen. Doch genau darauf wolle mankünftig hinwirken.

Fazit: Ein Schritt in die richtige Richtung...

Die Verbesserung der Radverkehrs­infrastruktur ist ­ wo auch immer ­ zweifelloszu begrüßen. Auch die Studierendenschaft alsZielgruppe für das genannteMaßnahmenpaket ist taktisch klug gewählt.Der Stadt Flensburg werden damit in denkommenden zwei Jahren Möglichkeiteneröffnet, die ihr ohne Bundeszuschussverwehrt geblieben wären. Der Radverkehrdürfte noch stärker in den Fokus rücken,sofern der erhoffte Umstiegseffekt auchtatsächlich eintritt. Positiv scheint sich fernerdie Kooperation zwischen mehrerenInstitutionen auszuwirken, die dasGesamtpaket mitfinanzieren. Wir finden: dieStadt Flensburg sollte mehr Mittel des Landes,des Bundes und der EU zur Förderung desRadverkehrs beantragen und darüber hinausauch selbst deutliche Prioritäten bei Personalund der Vergabe von Haushaltsmittelnsetzen... ■

Weitere Infos: "Moin Moin" v. 04.01.2017

ZahlreicheVerbesserungensollen dieRadnutzung fürStudierende aufdem Campus inZukunft attraktivermachen.

Von hier aus wollesich Flensburg nunschrittweise zurFahrradstadtentwickeln,heißt es.

Radler­Stammtisch

Dienstag, 31. Januar 2017,19:00 Uhr

im Grisou Flensburg,Holm 45, 24937 Flensburg

ADFC­OrtsgruppentreffenDienstag, 10.01.2017,

19:30 Uhr,im Umwelt­ und Initiativzentrum

Burgplatz 1, 24939 Flensburg

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FLENSBIKE 01/17 ­ Seite 44

Impressum

Herausgeber: ADFC Ortsgruppe Flensburg

Burgplatz 1, 24939 Flensburg

Tel.: 0461 / 26067 | e­mail: flensburg@adfc­sh.de

www.adfc­sh.de

V.i.S.d.P.: Timo Schmidt / Axel Dobrick

Redaktion und Gestaltung: Team ÖA / Radverkehrspolitik

Bildnachweis:

­ Seite 1: 55Laney69 { flickr.com , CC BY­NC 2.0 }­ Seite 1 : Rahmenkonzept zur Radverkehrsförderung

{ Stadt Flensburg }­ Seite 2: Husumer Straße { eigenes Werk }­ Seite 3: Abstellanlage am Campus {eigenes Werk }­ Seite 4: children cycling ­ Federation European Cyclists

(CC BY 2.0) }

Neuerungen in der StraßenverkehrsordnungAuch Kinder dürfen ab 2017 auf baulich getrennten Radwegen fahren

Mitte Dezember letzten Jahres trat eineÄnderung der Straßenverkehrsordnung(StVO) in Kraft. Neu ist, dass Rad fahrendeKinder unter acht Jahren auf dem Gehwegvon einer Aufsichtsperson begleitetwerden dürfen. Alternativ dürfen sie nunauf baulichen Radwegen fahren, sovorhanden. Auf Radfahr­ undSchutzstreifen dürfen Kinder unter achtweiterhin nicht fahren. Der ADFC kritisiertdas Fehlen einer familienfreundlichenInfrastruktur.

Kinder bis zum 8. Lebensjahr mussten bisherimmer auf dem Gehweg fahren, auch wennein Radweg vorhanden war. Diese Regelungführte häufig zu praktischen Problemen, daradelnde Eltern ihre kleineren Kinder nicht aufdem Gehweg begleiten durften. Nach derneuen Regelung dürfen Kinder Radwegebenutzen, wenn diese baulich von derFahrbahn getrennt sind.

Auf die Fahrbahn gemalte Radfahr­ oderSchutzstreifen dürfen sie weiterhin nichtbenutzen. Beim Fahren auf dem Gehweg darfsie nun eine mindestens 16 Jahre alteAufsichtsperson begleiten.

Auf Fußgänger müssen natürlich beidebesondere Rücksicht nehmen.

Tempo 30 kann leichter angeordnet werden

Kommunen können Tempo 30 künftig imUmfeld von KiTas, Schulen, Krankenhäusern,Alten und Pflegeeinrichtungen ohnekomplizierten Nachweis einer Gefahrenlageanordnen. Der ADFC fordert Tempo 30 alsRegelgeschwindigkeit innerorts.

Sonderzeichen „EBikes frei“

Auf Radwegen dürfen bisher Fahrräder undPedelecs, die bis 25 km/h unterstützen,fahren. Ab sofort sollen geeignete Radwegeauch für „EBikes“ freigegeben werden können.S­Pedelecs, die bis 45 km/h unterstützen, sindlaut Bundesverkehrsministerium damitausdrücklich nicht gemeint. Somit betrifft dieNeuregelung ausschließlich die seltenanzutreffenden E­Mopeds und E­Scooter, dieebenfalls nicht schneller als 20 bzw. 25 km/hfahren.

Fußgängerampel gilt nicht für Radfahrer

Am 1. Januar 2017 tritt darüber hinaus eineweitere Änderung in Kraft: Fußgängerampelnregeln nicht mehr zugleich den Radverkehr.Radfahrer auf der Fahrbahn richten sich wiezuvor nach der Fahrbahnampel. Der § 9Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung behältweiterhin Gültigkeit: "Wer abbiegen will, mußentgegenkommende Fahrzeuge durchfahrenlassen, ... Radfahrer auch dann, wenn sie aufoder neben der Fahrbahn in der gleichenRichtung fahren."

Radfahrer auf dem Radweg richten sich nachder Fahrradampel, so vorhanden.

Ist keine Fahrradampel eingerichtet, gilt dieFahrbahnampel. Kommunen haben häufigden einfachen Weg gewählt, ausFußgängerampeln kombinierte Fußgängerund Radfahrerampeln zu machen. DiesePraxis wird dem Radverkehr nicht gerecht.

Der ADFC fordert für einen flüssigenRadverkehr eigene Rad­Ampeln mitangepassten Phasen. ■

Vor der Novelledurften Eltern ihreradelnden Kindernicht legal auf demGehweg begleiten.

DieseGesetzeslückewurde Ende 2016durch eineGesetzesänderunggeschlossen.

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