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DER-Patent-Info Interessantes zu den Schutzrechten – Grundlage für die TU Bergakademie Freiberg DER-Patent-Info Andrea Hanebuth Maria Nicklas Freiberg, März 2014

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DER-Patent-Info

Interessantes zu den Schutzrechten –Grundlage für die TU Bergakademie Freiberg

DER-Patent-Info

Andrea Hanebuth

Maria Nicklas

Freiberg, März 2014

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DER-Patent-Info

Inhalt

Patentnutzen …………...……………..………3

Welche Schutzrechte gibt es? .…..…..………....4

Wie läuft eine PCT- Anmeldung ab? ………………..5

Welches Ziel unterstützt das Schutzrecht? ..……………6

Ist die Patentanmeldung die richtige Entscheidung? ..….....7

Wie läuft das Patentverfahren an der TU BAF ab? .……………8

Wer sind meine Ansprechpartner? ..…………………………………9

Tipps und Erfahrungen ..…………………………………………………10

Wie ist die Besitzverteilung der Schutzrechte im DER? …...…………….12

Welche Funktionen hat das Schutzrecht im DER?.........................................13

Wozu bin ich laut Arbeitnehmergesetz und Kooperationsvertrag verpflichtet? ....14

Glossar ..……….…………………………………………………………………………..…15

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• Reputation• Zusätzliche Entlohnung

• Sicherung Geistigen Eigentums

3

Wozu dient ein Patent?

Was ist allgemeinschutzfähig?

Was ist mein Vorteil?

Was ist eine Erfindung?

Was ist ein Patent?

Wer kann patentieren?

Wann melde ich an?

Wie lange halte ich die Erfindung geheim?

Wem gehört die Erfindung?

Ausschluss anderer von der Nutzung

Technische Erfindungen (Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht) und technisch-kaufmännisches Wissen (Know-How), die ansprechende Gestaltung, neue Pflanzenzüchtungen (Sortenschutzgesetz), die Kennzeichnung von Markenartikeln (Geschmacksmusterrecht), die Wirtschaftswerbung, moderne

Absatz- und Vertriebsmethoden und andere wettbewerbsrelevante Faktoren spielen eine wesentliche Rolle in der Sicherung des Wirtschaftswachstums in einem auf Exporte angewiesenen und

rohstoffarmen Industrielandes wie Deutschland

Technische Leistungen (an Anforderungen des Patentrechts gemessen)

Verwaltungsakt, mit dem die Erfindung als schutzfähig anerkannt wird

Jeder (Student, Mitarbeiter ect.) auch in Gruppen (Arbeitnehmererfindergesetz)

Vor der Veröffentlichung (Präsentation, Paper, Gespräch, ect.), sonst Grundlage des Patents zerstört

Bis zum Anmeldedatum, danach ist eine Veröffentlichung möglich (Zurückziehungsmöglichkeiten des Patents in Betracht ziehen)

Als Angehöriger der TU BAF gehört die Erfindung unbeschränkt der TU BAF, sofern diese nicht binnen 4 Monaten nach der Erfindungsmeldung entscheidet, die Erfindung an den Erfinder frei zu geben

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DER-Patent-Info 4

Patentrecht Gebrauchsmusterrecht Geschmacksmusterrecht Markenrecht Urheberrecht

ZweckSchutz der

technischen Innovation

Kleines Patent, schneller und günstiger, auch Schutz technischer

Erfindungen

Ästhetische Schöpfung (Muster/Modelle) Kennzeichenschutz

Schutz der geistigen und materiellen Interessen des

Urhebers

Inhalt/Gegenstand des Schutzrechtes

Technische Erfindungen Technische Erfindungen

Zwei-& dreidimensionale Gestaltung von

gewerblichen Erzeugnissen

Schutz eingetragener oder im Verkehr

entstandener Unternehmens-

kennzeichen

Werk (insb. Sprach-,Musik-,Kunstwerk,

Software)

Entstehung Eintragung Eintragung EintragungEintragung/Nutzung/

notorische Bekanntheit

Schaffung

Schutzvoraussetzung

Neu, erfinderischeTätigkeit,

gewerblich anwendbar

Neu, erfinderischerSchritt, gewerblich

anwendbarNeu, Eigenart

Unterscheidungskraft/ kein

Freihaltebedürfnis

Persönlich geistige Schöpfung

Übertragbarkeit Uneingeschränkt Beschränkt/uneingeschränkt Unbeschränkt Unbeschränkt Keine Übertragbarkeit

unter Lebenden

Umfang

Schutz gegen jede Nutzung der

Erfindung (auch gegen

unabhängige Parallelerfindung)

Schutz gegen jede Nutzung der Erfindung (NICHT gegen ParaIIel-

Erfindungen)

Schutz gegen jede Nutzung(jedoch kein Vorgehen

gegen vorzeitige Nutzer)

Schutz gegen unbefugte Nutzung

der Marke

Unerlaubte Vervielfältigung und Verbreitung (nicht

gegen unabhängige PII-Erfindungen)

Gültigkeit maximal 20 Jahre 10 Jahre 25 JahreUnbegrenzt(nach je 10a

Verlängerung nötig)

Lebenszeit + 70 Jahre nach dem Tod

Welche Schutzrechte gibt es?

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DER-Patent-Info 5

Phase 1: International• Formalprüfung• Internationaler Recherchebericht/Einheitlichkeit der Erfindung• Veröffentlichung der Anmeldung (WIPO)• Weiterer Recherchebericht kann in Auftrag gegeben werden

Phase 2: National• Vor Fristablauf (30 Monate) muss Anmeldung für jedes

Bestimmungsland verfolgt werden• Gebühren entrichten, Übersetzung einreichen, sonstige

Bestimmungen (Vertretungszwang)• Nochmalige nationale sachliche Prüfung

WIPO erstellt in internationaler Phase • Veröffentlichung mit internationaler Anmeldung• Mit englischer Übersetzung von Erfindungsbezeichnung• Zusammenfassung• Internationaler Rechenbericht• Internationale vorläufige Prüfung• Vorläufig nicht bindendes Gutachten

Anträge für jeweilige Bestimmungsländer müssen noch gestellt werden beim jeweiligen Rechercheamt (22 Monate ab Prioritätsdatum oder max. 3 Monate nach Erstellung des internationalen Rechercheberichts)

Ziel:• Internationale

Zusammenarbeit, Anmeldung im jeweiligen Vertragsland

• Gültigkeit in PCT-Vertragsstaaten

• Anmeldedatum gilt dann für alle Länder

• Einreichung beim DPMA bzw. Vertragsland

• Deutsch (bzw. Landessprache)

• Antrag, Beschreibung, Patentansprüche, Zusammenfassung, ggf. Zeichnung

• PCT-easy Software• Auch online Anmeldung

möglich• Kostentreiber sind

Korrespondenzanwälte

Wie läuft eine PCT- Anmeldung ab?

Quelle: Merkblatt für internationale PCT-Anmeldung Deutsches Patent- und Markenamt, 2010PCT = Patent Cooperation TreatyWIPO = World Intellectual Property Organization

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DER-Patent-Info 6

1Quelle: Harhoff 2005=geeignet = bedingt geeignet = nicht geeignet

Welches Ziel unterstützt das Schutzrecht?Ziel1 Patent Öffentliche Streuung/

Veröffentlichung Geheimhaltung

Ausschluss anderer

Patentverkauf

Lizenzeinnahmen

Kreuzlizenzierungen (Lizenzaustausch zwischen Partnern)

Reputationssteigerung

Motivation intern

Verhinderung von Patenten anderer

Signaling/Signalsetzung (z.B. für Finanzierungen)

Standardisierung

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DER-Patent-Info 7

Ziel1 Patent oder vergleichbare Eintragungen

Öffentliche Streuung/ Veröffentlichung Geheimhaltung

Minimaler Kostenaufwand

Zeitvorsprung kann bei Veröffentlichung schnell eingeholt werden

Markt entwickelt sich schneller als Dauer der Patenterteilung (2-4 Jahre)

(evtl. aber Gebrauchsmuster)

Erfindung ist leicht umgehbar

Verletzungen sind schwer nachweisbar

Patentverteidigung kann sehr teuer werden

Kein eigener Nutzen, aber Verhinderung von Patenten anderer

Geheimhaltung der Patentstrategie/Unternehmensausrichtung

Ist die Patentanmeldung die richtige Entscheidung?

=geeignet = bedingt geeignet = nicht geeignet1Quelle: Harhoff 2005

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DER-Patent-Info 8

Erfinder

Anzeige der Erfindung bei der Hochschulverwaltung

Entscheidung über die Inanspruchnahme oder Freigabe der Erfindung

Freigabe Inanspruchnahme

Prüfung der Anmeldung evtl. Einbeziehung Dritter

Verfügungsberechtigungbeim Erfinder

Alle Kosten für evtl. Patenanmeldung

beim Erfinder

Erlös für Erfinder

Anmeldung durch die Hochschule

oder PVABeantragung der

Prüfung bei Prüfungsamt

Beurteilung der Eignung

12 Monate

Offenlegung12 Monate

Erteilung des Patents

Keine Verwertung Verwertung Erlöse

•Erfinder hat Anspruch auf angemessene

Vergütung

•Hochschule ist für Verwertung

verantwortlich4 Monate Überarbeitung

Kosten

Anmeldegebühren

übernimmt i.d.R. Universität

Inanspruchnahme Ablauf ähnlichsiehe rechts

30 %

70%

Wie läuft das Patentverfahren an der TU BAF ?

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DER-Patent-Info 9

Dr. Gunter WagnerZimmer 1/07 (Flur Nonnengasse)

+49 (0)3731/[email protected]

Dr.-Ing. Rolf Morgenstern Zimmer EG.04 (Zugang über EG.05)

+49 (0)3731 / [email protected]

Wer sind meine Ansprechpartner?

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DER-Patent-Info 10

„Das Institut schickt Ihre Patentbeschreibung an Dr. Wagner, sodass dieser sich in die Thematik einlesen kann. Anschließend findet ein „Erfindergespräch“ statt, um zu prüfen, ob ein gemeinsames Verständnis zur Erfindung vorherrscht. Dr. Wagner bringt die Patentschrift in eine adäquate Form, sodass sie der Patentsprache entspricht.“

-wiss. Mitarbeiter aus dem DER-

.

„Die Prüfung an der TU BAF durch Dr. Wagner kann max. 3-4 Monate dauern, da dieser sich erst in das Thema einlesen muss (dabei prüft er die Formulierung für das DPMA). I.d.R. wird die Patentanmeldung vom DPMA zurückgewiesen. Dr. Wagner schreibt die Patentschrift dann entsprechend um.“

-wiss. Mitarbeiter aus dem DER-

„Das Patentschreiben lernt man auf jeden Fall mit dem Schreiben, da man dann die „Patentsprache“ beherrscht. Ein Mitarbeiter hat während dem Studium ein vierstündiges Seminar im PIZ-Patentinformationszentrum in DD besucht, welches die Hintergründe zu Patenten, Anmeldungen und Besonderheiten beleuchtet. Dies sei sehr empfehlenswert, um Informationen zu bekommen, worauf es bei einer Patentanmeldung ankommt.“

-wiss. Mitarbeiter aus dem DER-

„Außerdem sollte man sich 2-3 Patente, ähnlich dem eigenen Fachgebiet, durchlesen und prüfen, wie es aufgebaut und geschrieben ist. Daran kann man sich erst mal anlehnen, um die Patentsprache zu lernen, welche als eine dritte Sprache zur normalen Sprache und der Veröffentlichungssprache gezählt werden kann.“

-wiss. Mitarbeiter aus dem DER-

Tipps und Erfahrungen

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DER-Patent-Info 11

„Das DPMA sendet eine Art „ Gutachten“ an Dr. Wagner zurück (Prüfbericht). Darin sind Anmerkungen enthalten,

welche Sätze und Formulierungen sich mit bereits bestehenden Patenten überschneiden. Dies ist umzuändern, um ein Patent anmelden zu dürfen. Teilweise handelt es sich

hier um Kleinigkeiten, z.B. spezifische technische Details, welche sich bei beiden Patenten unterscheiden müssen.

Diese Änderungen müssen binnen einer Frist von 4 Monaten erfolgen. Die Umänderung findet wieder in enger Abstimmung mit Dr. Wagner statt, da dieser die

Patentsprache beherrscht. Dr. Wagner schickt die neue Version der Patentschrift wieder ans DPMA zurück.“

-wiss. Mitarbeiter aus dem DER-

„18 Monate nach dem Anmeldedatum des Patents beim DPMA erfolgt die Offenlegungsschrift.“-wiss. Mitarbeiter aus dem DER-

„Die Universität kann festlegen, ob es sich bei den Patenten um Haupt- oder Zusatzpatente handelt. Dies hängt von der thematischen Übereinstimmung ab. Sind sich die Themen der Patente sehr ähnlich, dann wird ein Patent als Hauptpatent angemeldet und das zweite Patent als Zusatzpatent. Beide erhalten eine eigene Nummer, jedoch kann die TU BAF sich dadurch Kosten sparen. Sollte das Hauptpatent abgelehnt werden, wird automatisch das Zusatzpatent zum Hauptpatent.“

-wiss. Mitarbeiter aus dem DER-

„Die Universität nimmt i.d.R. deutsche Patente in Anspruch. Bei der Frage, ob es international angemeldet werden soll, entscheidet die TU BAF, ob es sich lohnt, ein PCT-Verfahren voranzutreiben, da dies auch mit hohen Kosten verbunden ist.“

-wiss. Mitarbeiter aus dem DER-

Tipps und Erfahrungen

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DER-Patent-Info

Verpflichtungs-erklärung/

Vereinbarung (vor Beginn der Arbeit)

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TU BAF Institute F&E-Institute externDritte

z.B. Diplomand

Inst

itu

t A

Inst

itu

t B

Inst

itu

t C

Inst

itu

t X

Inst

itu

t Y

Inst

itu

t Z

Erfindungen gehören der TU BAF

Erfindungen gehören anteilig der TU BAF und dem Partner (gesonderte

Verhandlungen nötig)

Erfindungen gehören dem Partner/den Partnern entsprechend ihren Leistungsanteilen

Erfindung

Abtretung an Partner bei Nichtverwertung

Sonst droht Verlust

Inst

itu

t M

Nutzung und Bereitstellungspflicht über Projektdauer (jedoch keine Exklusivrechte)

Wie ist die Besitzverteilung der Schutzrechte im DER?

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DER-Patent-Info 13

Patente Gebrauchsmuster Geschmacksmuster Marken Urheberschaft

Institute/wiss. Mitarbeiter Vergütung/Reputation Vergütung/innere

MotivationSchutz der Schöpfung

TU BAF Vergütung/Reputation/Verhandlungsmacht Kein Nutzen

Studierende Vergütung/Reputation Evtl. Vergütung/Reputation Schutz der Schöpfung

Unternehmens-partner Nutzung in Projektlaufzeit/Lizenzierung

Ausschluss andererForschungspartner Nutzung in Projektlaufzeit/„Lizenzierung“

BMBF Bestätigung/Wissen Bestätigung

Weitere Unternehmen

Ausschluss andererWeitere Forschungs-gruppen

„Gesellschaft“

Welche Funktionen hat das Schutzrecht im DER?

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DER-Patent-Info 14

• Erfindungen müssen 2 Monate vor Veröffentlichung dem Arbeitgeber gemeldet werden. §42 (1)ArbEG

(Hinweis auf beabsichtigte Veröffentlichung bei Erfindungsmeldung beachten)

• Verpflichtend ist die gegenseitige Information über Erfindungen/Arbeitsergebnisse. Bislang existiert jedoch keine Regelung des Ablaufs.

• Bei Verzicht auf Schutzrechtsanmeldung wird dies zunächst den Partnern angeboten

• Mitwirkungspflicht bei der Ausarbeitung der Anmeldung und Erstellung des Prüfbescheids (§15 (2) ArbNErfG)

Wozu bin ich laut Arbeitnehmerfindergesetz und Kooperationsvertrag verpflichtet?

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DER-Patent-Info 15

Was ist eine Offenlegung?

Eine beim Deutschen Patentamt hinterlegte Patentanmeldung ist 18 Monate lang für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. In dieser Zeit kann aber bereits das Prüfungsverfahren, an dem aber nur der Anmelder und der Prüfer beteiligt sind, laufen. Ist nach 18 Monaten das Prüfungsverfahren noch nicht abgeschlossen oder wurde keine Prüfung beantragt, so erfolgt in jedem Fall die Veröffentlichung der angemeldeten Erfindung als Offenlegungsschrift.Diese vom DPMA herausgegebene Offenlegungsschrift erscheint in der vom Anmelder eingereichten Form und soll die Öffentlichkeit über zu erwartende Schutzrechte informieren. Die Zeitspanne von 18 Monaten erlaubt dem Anmelder die Entscheidung, ob er seine Anmeldung weiterverfolgen möchte, oder ob er sie wegen einer negativen Beurteilung im Prüfungsverfahren oder aus anderen patentstrategischen Gründen zurückziehen möchte.

Was ist eine Prioritätsfrist?

Mit der Erstanmeldung eines Patents beginnt die 12-monatige Prioritätsfrist. Innerhalb dieses ersten Jahres nach der Anmeldung muss über weitere Patentanmeldungen im Ausland entschieden werden, da nur über Auslandsanmeldungen ein territorial weiterreichender Schutz möglich ist. Bis zum Ablauf der Prioritätsfrist kann eine solche Anmeldung noch beim Europäischen Patentamt oder anderen nationalen Patentämtern vorgenommen werden. In bestimmten Fällen bewährt sich für die internationale Anmeldung auch das sog. PCT-Verfahren (Patent Cooperation Treaty).

Glossar

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Reiche ZecheFuchsmühlenweg 9D-09599 Freibergwww.energierohstoffzentrum.com