Der Rechtliche Aufbau Des... Kosovo
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Der rechtliche Aufbau des
Systems der sozialen
Sicherheit der Republik Kosovo María Lourdes Arastey Sahún und Pilar Rivas Vallejo
Hoher Gerichtshof, Katalonien, Spanien, und Universität Barcelona,
Katalonien, Spanien
Auszug Nach erfolglosen Versuchen der internationalen
Gemeinschaft, ein Abkommen zwischen Serbien und dem
Kosovo auszuhandeln, erklärte das Kosovo am 17. Februar 2008unter kontroversen Umständen seine Unabhängigkeit. Der
vorliegende Artikel beschreibt und analysiert das Sozialschutz-
system unmittelbar nach der Unabhängigkeitserklärung. Nach
dem Konflikt und angesichts der enormen wirtschaftlichen
Schwierigkeiten konnte die Gesellschaft im Kosovo keine voll-
ständige Wiederherstellung des Systems der sozialen Sicherheit
erwarten. Bisher hat sich die Mission der Vereinten Nationen
verpflichtet, einen Mindestrechtsrahmen aufzubauen, um zu
versuchen, auf die wichtigen und wesentlichen Heraus-forderungen einzugehen. Aber die Kernstruktur des Systems
der sozialen Sicherheit muss noch geschaffen werden. In einer
komplexen Situation wie im Kosovo ist die Verwirklichung
eines Rahmens für den Sozialschutz indes als wesentlicher
Mechanismus für den Wiederaufbau und die Erhaltung des
Friedens anzusehen.
Schlüsselwörter Sozialpolitik; System der sozialen Sicherheit;
Sozialhilfe rechtlicher Aspekt; Kosovo.
Einleitung
Einerseits bietet das Gebiet des Kosovo zwar ein augenscheinliches Beispiel für den
strukturellen Zusammenbruch einer entwickelten Gesellschaft, andererseits aber
Korrespondenzadresse: María Lourdes Arastey Sahún, Sala Social TSJ, Pg. Lluís Companys s/n, 08071Barcelona, Cataluña, Spanien, E-Mail: [email protected] — Pilar Rivas Vallejo, Rechtsfakultät,Universität Barcelona, Avenida Diagonal, 684, 08034 Barcelona, Cataluña, Spanien, E-Mail: pilar.
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© 2009 Autor(en) Art ikelzusammentragung © 2009 IVSS Internationale Revue für Soziale Sicherheit , 62, 1/2009
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ebenso für einen gesellschaftlichen Wiederaufbau nach einem Konflikt. Nichts-
destoweniger erfordert der Wiederaufbau eines Systems friedlicher Koexistenz
politischen Willen und wirtschaftliche Unterstützung, was nur durch eine harmo-
nische Ausarbeitung wechselseitiger sozialer und rechtlicher Garantien möglich ist.Die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo und die Schwierigkeiten, die sich aus
dem fehlenden internationalen Konsens in Bezug auf die Anerkennung der Unab-
hängigkeit des Kosovo ergaben, bedeuten unter anderem, dass ein nationales System
der sozialen Sicherheit geschaffen werden muss, das einen grundlegenden Schutz
für eine deutlich verarmte Bevölkerung mit hohen Arbeitslosenquoten bietet.
Allerdings wird das System der sozialen Sicherheit, das aus den gesetzgeberischen
Entscheidungen der jungen Republik hervorgehen wird, durch die Bedingungen der
vorherigen Situation geprägt sein: erstens durch den Konflikt und die Art, wie er
endete, sowie den anschließenden Bruch mit dem früheren serbischen System dersozialen Sicherheit und zweitens durch das Eingreifen der Vereinten Nationen (VN)
und ihr Mandat in der Nachkriegszeit, was zu außergewöhnlichen Rechtsnormen,
die auch bestimmte Aspekte der sozialen Sicherheit betrafen, führte.
Als Folge der Unabhängigkeit der Republik Kosovo ist bedingt durch diese
Geschichte eine Rückführung der Beiträge, die Personen, die heute Bürger des
Kosovo sind, in das serbische System der sozialen Sicherheit einbezahlt hatten,
praktisch unvorstellbar. Was die während des internationalen Mandats eingeführte
Gesetzgebung betrifft, so könnte diese als Rechtsgrundlage für den schwierigen
Aufbau eines neuen nationalen Systems der sozialen Sicherheit dienen.
Wenn im Folgenden all diese Aspekte analysiert werden, sei der Leser darauf
hingewiesen, wie rasch sich die Ereignisse in dieser Region des Balkans entwickelt
haben — auch als Aufforderung, Vorsicht walten zu lassen, bevor abschließende
Folgerungen gezogen werden.
Dieser Artikel ist das Ergebnis eines gemeinsamen Forschungsprojekts mit dem
Koordinationsbüro des Kosovo-Schutzkorps (TMK), das parallel zum Entwurf der
Rentengesetzgebung für TMK-Mitglieder während des Prozesses der Korpsauf-
lösung durchgeführt wurde. Es fand im Juni 2008 in Pristina im Rahmen der
Expertenmission statt, die mit der Verwirklichung des Instruments für technische
Hilfe und Informationsaustausch (TAIEX) der Europäischen Kommission betrautwar. Die Forschung erfolgte zwischen Mai und August 2008 in zwei Phasen. Die
erste Phase bestand in persönlichen Gesprächen mit Mitgliedern der Selbstverwal-
tungsinstitutionen des Landes (Ministerium für Arbeit und soziale Wohlfahrt,
Wirtschaftsministerium, Büro des Premierministers und Mitglieder der Mission,
die mit dem Entwurf einer Gesetzgebung für die soziale Sicherheit betraut war) und
mit Vertretern der internationalen Organisationen im Kosovo: Internationaler
Währungsfonds (IWF), Weltbank, Internationales Zivilbüro (ICO), Organisation
für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und die Kosovo-
Friedenstruppe (KFOR) der Nordatlantik-Vertragsorganisation (NATO). Die
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zweite Phase beinhaltete die Sichtung von Dokumenten, die entweder öffentlich
waren oder von den genannten Institutionen bereitgestellt wurden. Der endgültige
Artikel ist ebenso Ergebnis persönlicher Überlegungen wie von Beobachtungen und
Analysen der vorhandenen Informationen.
Allgemeiner Rechtsrahmen
Der Rechtsrahmen und der politische Kontext
Um den Konflikt,der seit 1991 ganz Ex-Jugoslawien erfasst hatte, zu beenden, wurde
das Kosovo, ein seit der Verfassung von 1946 politisch autonom verwaltetes Gebiet
der Bundesrepublik Jugoslawien (Kosovo-Metohija), einem internationalen Man-
dat unterstellt. Dieses Mandat wurde im Juni 1999 von der Resolution 1244 desSicherheitsrats der Vereinten Nationen (UNSCR 1244), die der Sicherheitsrat
während der 4011. Sitzung am 10. Juni 1999 verabschiedete1, ohne sonstige
Gesetzgebung und dringlichen Rechtsrahmen zur Markierung des Übergangs
verfügt.
Nach dem Rückzug der jugoslawischen Armee infolge des NATO-Feldzugs und
der Niederlage Belgrads und der anschließenden Unterzeichnung des Friedensab-
kommens von Rambouillet im Januar 1999, das zu einer Selbstregierung im Kosovo
führte, richtete die UNSCR 1244 die Übergangsverwaltungsmission der Vereinten
Nationen, UNMIK (United Nations Interim Administration Mission in Kosovo),
ein. Die UNMIK wurde als Teil der internationalen Präsenz gegründet und hatte die
Aufgabe, in einem großen Wiederaufbauprogramm, Demokratie, Stabilität und
Selbstregierung in der Provinz Kosovo herzustellen.
Das Ergebnis (das auch seine lokalen Kritiker hatte) war eine Reihe von Über-
gangsrechtsnormen, die den Weg für eine provisorische Regierung im Gebiet des
Kosovo ebneten2: Zu den Aufgaben, mit denen der Sicherheitsrat die UNMIK
betraut hatte, zählten unter anderem die Durchführung der grundlegenden zivilen
Verwaltungshandlungen, Förderung der Autonomie und Selbstregierung, Erleich-
terung des Prozesses, der über den künftigen Status des Kosovo entscheiden sollte,
Koordination der internationalen humanitären Organisationen, Unterstützung desWiederaufbaus wichtiger Infrastrukturen, Aufrechterhaltung von Gesetz und
öffentlicher Ordnung, Förderung der Menschenrechte und Gewährleistung der
Sicherheit und der sicheren Rückkehr Vertriebener.
Dies alles verdeutlicht, dass seit Konfliktende bei dem als „UNMIK-
Gesetzgebung“ bezeichneten gesetzgeberischen Maßnahmenkatalog Vorläufigkeit
1. Siehe UNSC (1999).2. Zweck des Gesetzgebungspakets war es, alle Institutionen im Land, die an seinem Wiederaufbau
teilnahmen, einzubinden; siehe UNMIK (2004a).
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vorherrschte. Alleiniger Zweck der UNMIK-Gesetzgebung war es, eine dringende
Antwort auf das herrschende Rechtsvakuum zu geben, bis es möglich wäre, die
Lücke mit einem richtigen Rechtssystem zu schließen. Wir sind Zeugen eines
beispiellosen internationalen Aktes, der zugleich eine der ehrgeizigsten internatio-nalen Nachkriegsoperationen ist. Eine dieser provisorischen Institutionen
schließlich prägte auch die umstrittene unilaterale Unabhängigkeitserklärung vom
17. Februar 2008 (Kosovo Assembly, 2008a), die nach erfolglosen Versuchen der
internationalen Gemeinschaft, ein Abkommen zwischen Serbien und dem Kosovo
über die Zukunft der Region zustande zu bringen, hervorgebracht wurde.
Eines der wichtigsten Probleme in dieser Übergangssituation war das Fehlen
eines Rechtsrahmens. Die UNMIK-Verordnung 1999/1 erklärte, dass die 1989 gel-
tenden Gesetze der früheren Republik Jugoslawien sowie eine Reihe von Gesetzen,
die zwischen 1989 und 1999 erlassen worden waren, weiterhin gelten würden, mitAusnahme der Gesetze, die Volkszugehörigkeiten diskriminierten oder gegen inter-
nationale Bestimmungen verstießen (Kosovo Assembly, 2008b).
Dieser Rechtsrahmen schließt das Rechtsinstrument ein, das unter dem umfas-
senden Vorschlag für eine Festlegung des Kosovostatus, dem sogenannten Ahtisaari-
Plan, eingerichtet wurde3; die von den Vereinten Nationen am 26. März 2007
verabschiedete Resolution beendete den Konflikt von 2004 zwischen Serben und
Kosovo-Albanern, indem sie bedeutende Reparationszahlungen vorsah und die
serbische Diaspora in den nördlichen Gebieten des Hoheitsgebiets und in Serbien
ansiedelte (UNSC, 2007). Die von der UNMIK geleistete Arbeit, der von den Ver-
einigten Staaten und der Europäischen Union unterstützte neue Rechtsrahmen4,
bildete die Grundlage für die Selbstregierung und ein Rechtshilfesystem, das der
Regierung die Verantwortung für den Entscheidungsfindungsprozess gibt, aller-
dings unter externer Bewertung und Überwachung (Kosovo, verschiedene Jahre).
Der Vorschlag hing jedoch von der Einhaltung folgender drei Grundsätze ab:
1) Keine Rückkehr zur Situation von vor 1999; 2) Die territoriale Integrität des Kos-
ovo musste gewährleistet werden; 3) Der Verlauf der Grenzen der Region sollte
respektiert werden.
Dieser Übergangsrechtsrahmen schloss die unilaterale Unabhängigkeitser-
klärung der Republik Kosovo (Republika e Kosovës) vom 17. Februar 2008 durchdie Provisorischen Institutionen der Selbstregierung (PISG) ein. Diese Erklärung,
die nun von der internationalen Gemeinschaft anerkannt werden muss, wurde
bereits von vier Ländern anerkannt (Juli 2008) und hat die volle Unterstützung der
3. So benannt nach Martti Ahtisaari, dem Präsidenten der Republik Finnland zwischen 1994 und 2000,ehemaliger UN-Sondergesandter und Friedensnobelpreisträger 2008.4. Allerdings abgelehnt von Serbien, das sich weigert, die Nachfolge der Provinz anzunehmen, und vonRussland, das die Folgen für regionale Separatisten in Abchasien und Südossetien in Georgien, Trans-dnjestrien in Moldawien und Nagorny-Karabach in Aserbaidschan befürchtete; diese Befürchtungen
erwiesen sich als begründet, wie sich im August 2008 herausstellte.
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Europäischen Union und der Vereinigten Staaten. Die Probleme mit der Anerken-
nung der Unabhängigkeit des Kosovo sind nicht nur politischer, sondern auch
rechtlicher Art. Dies liegt daran, dass der Vorschlag von Ahtisaari keine volle Unab-
hängigkeit vorsieht, sondern da, wo es um die Selbstverwaltung geht, unabhängigeExekutiv-, Legislativ- und Justizinstitutionen. Trotzdem lässt sich sagen, dass der
Vorschlag einer endgültigen Lösung im Kosovo de facto die Unabhängigkeit für die
Provinz unter internationaler Aufsicht anstrebt und die Grundlagen für die Unab-
hängigkeit schafft.
Das EULEX-Instrument (Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union)
(Europäische Kommission, 2008a), das im Oktober 2008 die UNMIK ablöste und
derzeit eingeführt wird, koinzidiert mit dem Inkrafttreten der Verfassung der
Republik Kosovo vom 15. Juni 2008.
Das steckt den breiten Kontext für Analysen des Sozialschutzes ab. Tatsächlichlassen sich in dem, was als ein neu entstehendes System der sozialen Sicherheit
bezeichnet wurde, die ersten Phasen eines Gesetzes über die soziale Sicherheit
erkennen. Obwohl dem Wesen nach vorübergehend, ist sein Ursprung die Anwen-
dung des UNMIK-Gesetzgebungsinstruments, das eine dringende Antwort auf
Notsituationen war, welche durch das Vakuum bei den öffentlichen Finanzen
entstanden waren, das aus der Unmöglichkeit der Rückführung von Sozialbeiträgen
resultierte, die vor der Unabhängigkeit an den serbischen Staat bezahlt worden
waren (und die praktisch nicht rückforderbar sind). Die Komplexität der beschrie-
benen Rechtsgrundlagen verstärkt sich noch, wenn man die Veränderungen in der
UNMIK-Gesetzgebung berücksichtigt.
Die UNMIK-Gesetzgebung und das EULEX-Instrument
Die Rolle der UNMIK ist es, in Erfüllung von UNSCR 1244 zu handeln. Demzufolge
wird sie mit der Unabhängigkeit des Kosovo keine Berechtigung mehr haben. Der
Vorschlag von Ahtisaari legte fest, dass das UNMIK-Mandat nach einer Übergangs-
zeit von 120 Tagen erlöschen und alle Exekutiv- und Legislativgewalt auf die
kosovarischen Behörden übergehen sollte.
Für die unmittelbare Zukunft wurde eine starke internationale Präsenz zurÜberwachung vorgesehen, die eine vollkommene Unabhängigkeit und absolute
Selbstregierung unmöglich machte. Das Internationale Zivilbüro (ICO) wurde zum
Überwachungsorgan bestellt und hat wichtige Exekutivbefugnisse, darunter die
Ermächtigung, Minister zu entlassen und Gesetze zu verwerfen. Seine Aufgabe ist es,
die vollständige Umsetzung des Plans in Einklang mit für das Kosovo eingegan-
genen internationalen Verpflichtungen zu gewährleisten5.
5. Vorbild ist das Amt des Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina, wo der Repräsentant
die gleichen Funktionen ausübt wie der EU-Sondervertreter.
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Unter Berücksichtigung der künftigen Rolle der Europäischen Union (EU) in
diesem Zusammenhang wandte der Rat der Europäischen Union die Gemeinsame
Aktion 2006/304/GASP vom 10. April 2006 (Europäische Kommission, 2008b) als
Bekundung seines Interesses daran an, Verantwortung für die Zukunft des Kosovozu übernehmen. Besonderes Interesse gilt dem Polizeiwesen und der rechtsstaatli-
chen Ordnung, weshalb das Planungsteam der Europäischen Union (EUPT
Kosovo) eingerichtet wurde. Dies ermöglicht es der EU:
. . . einen reibungslosen Übergang von bestimmten Aufgaben der UNMIK zu einer
möglichen Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union im Bereich der
Rechtsstaatlichkeit und in anderen Bereichen, die der Rat gegebenenfalls im Kontext
des Prozesses zur Bestimmung des künftigen Status ermittelt, zu gewährleisten
(Art. 1).
Anschließend setzte die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP des Rates vom4. Februar 2008 (Europäische Kommission, 2008a) die Rechtsstaatlichkeitsmission
der Europäischen Union im Kosovo, EULEX Kosovo, ein. Ihr Mandat umfasst
die Unterstützung der Institutionen, Justiz- und Strafverfolgungsbehörden im
Kosovo:
. . . bei ihren Fortschritten auf dem Weg zu stabilen und verantwortungsbewussten
Einrichtungen und bei der weiteren Entwicklung und Festigung eines unabhängigen
multiethnischen Justizwesens sowie von multiethnischen Polizei- und Zolldiensten und
stellt sicher, dass diese Organe frei von politischer Einflussnahme sind und international
anerkannte Standards und bewährte europäische Praktiken anwenden (Art. 2).
Die operative Phase von EULEX Kosovo beginnt mit der Machtübergabe derUNMIK.
Die Europäische Union (2008) verabschiedete auch den Ratsbeschluss über die
Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit
Serbien einschließlich des Kosovo im Sinne der Resolution 1244 des Sicher-
heitsrats der Vereinten Nationen (UNSCR 1244) vom 10. Juni 1999 und zur
Aufhebung des Beschlusses 2006/56/EG (Europäische Union, 2006), in dem die
Verfahrensweise für die Trennung der Vorrechte für Serbien und Kosovo nied-
ergelegt ist. In dieser Hinsicht und soweit der Sozialschutz betroffen ist, werden
folgende kurzfristige Prioritäten (Beschäftigung und Sozialpolitik) identifiziert:a) der Beschluss einer Beschäftigungsstrategie, insbesondere zur besseren Daten-
anerkennung in beschäftigungsbezogenen Bereichen; b) die Verbesserung der
öffentlichen Information über Zugangsmöglichkeiten zu Systemen der sozialen
Sicherheit zur Erhöhung der Kapazitäten in den Bereichen der Sozialhilfe;
c) Änderung der Gesetzgebung in Bezug auf soziale Sicherheit und Renten und
d) Überprüfung des Sozialleistungssystems, um die Nichtdiskriminierung der
Empfänger zu gewährleisten.
Dieser Übergang der internationalen Kosovo-Schutzfunktion von der UNMIK
auf die EU scheint eindeutig mit Ungewissheiten, widersprüchlichen Meinungen
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und einer unvollständigen Rechtsdeckung verbunden zu sein6. Am 28. Juni 2008
errichtete die Serbisch-Kosovarische Gemeinschaft ihr eigenes Parlament in Mitro-
vica, in dem sich die 26 serbischen Gemeinden des Kosovo vereinigen.
Der Rechtsrahmen der sozialen Sicherheit: Sozialschutz
und anfängliche Nachkriegs-Deckung
Notwendigkeit einer Sozialschutzstruktur für das Land
Die Errichtung eines Rechtsrahmens für den Sozialschutz ist eine zwangsläufige und
folgerichtige Aufgabe, die sich in jeder Nachkriegssituation stellt. Sie ist ein we-
sentlicher Teil des Wiederaufbauprogramms eines Landes. Für die Bevölkerung
sollen öffentliche und — wie in allen Sozialschutzsystemen — individuelle Sozial-schutzmaßnahmen bereitgestellt werden. Hinter dem Aufbau und der Entwicklung
der 20 europäischen Systeme der sozialen Sicherheit, die im Anschluss an Wieder-
aufbauphasen nach Kriegen im 19. und 20. Jahrhundert in Europa entstanden,
stand immer ein eindeutiger Zweck. So brachte zum Beispiel der soziale Kontext des
Französisch-Preußischen Krieges unter Bismarck in Deutschland das erste System
der sozialen Sicherheit in Europa hervor, und der Zweite Weltkrieg beschleunigte die
Einführung eines allgemeinen Systems der sozialen Sicherung in Großbritannien,
das später auch in anderen europäischen Ländern übernommen wurde.
Die Situation im Kosovo ist nicht anders. Der Ausgangszeitpunkt der Entwick-
lung des Systems der sozialen Sicherheit ist zwar ein anderer, denn der
Wiederaufbau begann an der Schwelle zum 21. Jahrhundert. Und das System
für den Sozialschutz wird zum Teil durch den Gesetzesrahmen der ehemaligen
Republik Jugoslawien und des späteren Serbien (bis 21. Mai 2006 Serbien und
Montenegro) geprägt, von dem sich die frühere Provinz Kosovo am 17. Februar
2008 unilateral unabhängig erklärt hat.
Wie in anderen europäischen Ländern wird der Sozialschutz durch einen
öffentlichen Rahmen bereitgestellt, der über Sozialbeiträge finanziert wird. Ob diese
Beiträge Leistungen für alle Personen finanzieren, die Beiträge entrichtet haben,
darüber besteht vor dem Hintergrund des Konflikts jedoch eine große Ungewiss-heit, auf welche die provisorische Gesetzgebung der UNMIK und die noch in den
Kinderschuhen steckende autonome Gesetzgebung zu reagieren versuchen: Erstens
indem die Möglichkeit einer provisorischen Privatversicherung parallel zum geset-
zlichen Rentensystem mit Sparkonten vorgesehen ist, das gemeinsam mit den
schwachen außerordentlichen generellen Sozialschutzmechanismen besteht (deren
6. Es wurde festgehalten, dass Russland und Serbien gegen diese Übergabe waren und davon ausgingen,dass UNSCR 1244 es keiner anderen Organisation als der UNMIK erlauben würde, die Zukunft des
Kosovo zu überwachen; in diesem Fall wäre eine neue Resolution des Sicherheitsrates erforderlich.
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Zweck die Bereitstellung eines nicht beitragspflichtigen Mindestschutzes ist, welcher
die vorübergehende Schutzlücke überbrücken soll); und zweitens, indem wieder ein
System von staatlichen Beihilfen einschließlich staatlicher Renten errichtet wird, das
über ein Sozialbeitragssystem, allerdings mit öffentlichen Beiträgen, finanziert wird.Auf jeden Fall gleicht der Ausgangspunkt in vielerlei Hinsicht jener Situation, die
bestand, bevor sich im Kosovo die Notwendigkeit zur Einführung eines neuen
Systems der sozialen Sicherheit ergab — eine aufgrund der aktuellen Realität in der
Republik Kosovo nunmehr dringende und noch nicht abgeschlossene Aufgabe. Die
Republik ist überdies zum Versuchsgelände für das bereits in der früheren serbi-
schen Provinz bestehende System der sozialen Sicherheit geworden, zurzeit als Staat
sui generis (ihr Status wird durch ihre Pseudounabhängigkeit bestimmt, während
die vollumfängliche Unabhängigkeit durch die Eingreiftruppen verhindert wird, die
durch das Instrument der UNMIK-EULEX in erster Linie für die internationaleVerwaltung des Kosovo verantwortlich sind).
Der serbische Staat (als Nachfolgestaat von Serbien und Montenegro und vorher
als Teil der ehemaligen Bundesrepublik Jugoslawien) schlug in diesem Jahr „null“
der neuen Referenz für den Rechtsrahmen ein System der sozialen Sicherheit unter
UNSCR 1244 vor, das den Systemen in anderen europäischen Ländern stark glich
(Gesetzgebungsreferenzen von 1983). Das vorgeschlagene System beruhte auf an
sich öffentlichen Kriterien, auf gemeinsamen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbei-
trägen und auf staatlichen Zuschüssen für das Rentensystem. In diesem Rahmen
galten staatliche Zuschüsse insbesondere für Alters-, Behinderten- und Hinterblie-
benenrenten; dagegen wurden vorübergehende Erwerbsunfähigkeit, Mutterschaft
und Arbeitslosenhilfe sowie Familienzulagen ausschließlich mit Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberbeiträgen finanziert. Die individuelle Sicherung von Arbeitnehmern
und ihren Abhängigen wurde auch auf Staatsbedienstete ausgeweitet. Das Renten-
kassensystem wurde in der Provinz Kosovo bis 1989 unabhängig verwaltet, dann
wurde es einer zentralen Verwaltung in Belgrad unterstellt und existierte nicht mehr
als unabhängige Einheit.
So weit der zur Zeit des Kosovo-Konflikts bestehende Rechtsrahmen. Dies
bedeutete, dass die bis zu diesem Zeitpunkt von kosovarischen Arbeitnehmern und
Arbeitgebern einbezahlten Beiträge in diesem System verbleiben würden. Der vonUNSCR 1244 errichtete Sonderstatus, mit dem die Unabhängigkeit des Kosovo
innerhalb Serbiens erhalten werden sollte, wahrte die Ansprüche der sozialen
Sicherheit von kosovarischen Bürgern nicht (da die Mandate des Europäischen
Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit von 1997 und der Konvention des
Europarats über die Vermeidung von Staatenlosigkeit im Zusammenhang mit der
Staatennachfolge von 2006 die Rechte der sozialen Sicherheit nicht einschlossen,
außer dass den Bürgern des Kosovo und von Staaten des ehemaligen Jugoslawien die
gleichen Bedingungen und Rechte wie Bürgern der Staaten zuteil werden sollten, in
denen sie lebten). Als Ergebnis verloren kosovarische Bürger die von ihnen entrich-
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teten Beiträge, die sie an die Rentenkasse des ehemaligen Jugoslawien gezahlt hatten,
und auch die Sicherheit einer künftigen Altersrente, einer langfristigen
Behindertenrente und einer Hinterbliebenenrente im Falle des Todes (ausgenom-
men Bürger, die weiterhin oder wieder im Staat Serbien wohnen7 und daherserbischem Recht unterstehen — derzeit Gesetz über Sozialfürsorge und Bereit-
stellung von sozialer Sicherheit für Bürger und IKRK von 2005. Dieser Teil der
Bevölkerung, dem die in das System des ehemaligen Jugoslawien einbezahlten
Beiträge zugute kommen, ist sehr klein, während die übrige Bevölkerung seit 2001
keinen Sozialschutz mehr genießt (Demekas, Herderschee und Jacobs, 2002).
Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen
Gemeinschaften und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Republik Serbien an-
dererseits (Europäische Kommission, 2008c ) (Abkommen vor dem EU-Beitritt)
garantiert lediglich, „konsolidierte“ Ansprüche serbischer Staatsbürger in Bezug auf ihre Gültigkeit in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu wahren; durch die
Konsolidierung von Beitragszeiten und die Überweisung von beitragspflichtigen
Renten bei Ruhestand, Invalidität, Tod, Arbeitsunfall oder Berufskrankheiten oder
Langzeitbehinderung, und Beihilfen für Familienangehörige (Art. 51).
Diese neue Lage schuf die richtigen Voraussetzungen unter dem UNMIK-
Gesetzgebungssystem, das eine dringende Lösung für allgemeine Notlagen
verlangte, um das Gestehende Vakuum im Sozialschutz unter dem UN-
Sonderverwaltungsstatus zu füllen. Die gesetzgeberische Antwort der UNMIK ging
auf zwei Arten von Problemen ein: 1) Schaden, der Menschen durch den Krieg
entstand, vor allem Verstümmelungen und Tod; und 2) das Fehlen der Deckung
sozialer Sicherheit für Staatsbürger des neuen unabhängigen Territoriums. Das erste
der beiden Probleme wurde mit dem Gesetz über Kriegsversehrte angegangen,
während auf das zweite durch Errichtung verschiedener Mechanismen eingegangen
wurde: erstens durch allgemeine Leistungen und zweitens durch ein System für
Privatrenten, das mit Beiträgen finanziert werden sollte, die seit Einrichtung der
Kasse 1999 einbezahlt worden waren. Diese beiden Lösungen sicherten die Konti-
nuität der Einkommen. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die neue Struktur in
Verbindung mit der Nachkriegssituation und dem Unabhängigkeitsstatus (trotz
zahlreicher Bodenschätze, darunter Kohle) zu einer Reihe ernster wirtschaftlicherProbleme führte. Diese Probleme wären für jedes neu entstehende System der
sozialen Sicherheit schwer genug zu verkraften, aber hier war es besonders
schwierig, weil es keine Gelder von der internationalen Gemeinschaft zur Unter-
stützung des Wiederaufbaus des Landes gab. Zwischen 2000 und 2006 wurden von
der internationalen Gemeinschaft 4,65 Milliarden Euro bereitgestellt (Vereinigtes
Königreich, 2005) — im Rahmen des Gemeinschaftlichen Hilfsprogramms für
7. Im September 2006 waren 220 000 serbische Kosovaren und Roma auf der Flucht; 207 000 davon
lebten in Serbien, die anderen in Montenegro (UNHCR, 2007).
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Wiederaufbau, Entwicklung und Stabilisierung (CARDS) im Kosovo und widerrufen
durch Beschluss des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees EULEX/2/
2008 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Rechtsstaatlich-
keitsmission der Europäischen Union in Kosovo (EULEX Kosovo) [2008/356/GASP](Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee, 2008).
Schließlich sollte nicht vergessen werden, dass der UNMIK-Gesetzesrahmen
trotz seiner provisorischen Natur aufgrund fehlender nationaler Strukturen und
Besonderheiten in der Gesellschaft des Kosovo unter ernsten Mängeln litt. So
ermöglichten die Verhältnisse trotz des guten Willens der Schöpfer kein durch und
für die internationale Gemeinschaft geschaffenes System mit allen damit verbun-
denen inhärenten Komplexitäten. Seine interne Geltung auf dem Territorium des
Kosovo wird durch Schwierigkeiten der Verständigung zwischen verschiedenen
Institutionen im Territorium selbst, aber auch zwischen Institutionen mit klardefinierten Interessengebieten und solchen, die für seinen modus operandi
verantwortlich sind, behindert und bisweilen von den in dem Gebiet tätigen
internationalen Funktionären nicht im Gesetzesrahmen durchgesetzt8. Dies
verlangt, dass von den Regierungsbehörden des Landes vorgeschlagene Gesetzeslö-
sungen (in Einklang mit UNSCR 1244) des Konsenses bedürfen; bisweilen werden
die früheren Gesetzgebungstraditionen und die aktuellen Erwartungen nicht erfüllt.
Der wirtschaftliche Kontext
Die oben beschriebene Lage entstand in einem wirtschaftlichen Kontext vollstän-
diger Verarmung. Heute wird viel am Schwarzmarkt gehandelt, und zahlreiche
staatliche Unternehmen werden privatisiert, meist nach dem Plan der Treuhand-
behörde; bisher gingen 50 Prozent der Staatsbetriebe und mehr als 90 Prozent
nach ihrem Wert in private Hände über (CIA, 2008)9.
Die sozioökonomische Landschaft war von Anfang an gekennzeichnet durch:
eine hohe Arbeitslosenrate bei etwa 43 Prozent10 (gegenüber 11,8 Prozent im
Nachbarland Kroatien; sie ist mit 45,5 Prozent nur im Nachbarland Bosnien-
Herzegowina höher); eine Arbeitnehmerschaft von 832 000 Menschen; eine
Außenschuld in Höhe von 1,2 Milliarden US-Dollar (laut der Bank von Serbien);Armutsquoten von 37 Prozent (Menschen unter der Armutsgrenze) (CIA,
8. Die schockierende Realität ist, dass die Gesetze nicht das Werk von Juristen zu sein scheinen oderwenn doch, nur mit deren minimaler Beteiligung entstanden sind und sich auch nicht an die Vorgaben(Gesetzesentwürfe) zu halten scheinen, was zwar im Kontext des Landes und der internationalen Mächteeine logische Erklärung bietet, aber aus rechtlicher Sicht deshalb nicht weniger bedenklich ist.9. Diese Maßnahme wird laut Anhang II Artikel 8.4 von UNSC (2007) geregelt.10. Die Daten stammen vom Statistischen Amt von Kosovo (2006). Siehe auch http://www.ks-gov.net/ESK. Im April 2008 berichtete die Abteilung für Arbeit und Beschäftigung des KosovarischenMinisteriums für Arbeit und soziale Wohlfahrt von 336 436 Stellensuchenden, die sich arbeitslos gemel-
det hätten; die meisten waren entweder unqualifizierte oder weibliche Arbeitskräfte.
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2008)11 und 15 Prozent (unter Bedingungen extremer Armut); ein Gesamt-
Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 4 Milliarden Dollar und ein durchschnittliches
Pro-Kopf-Jahreseinkommen von 1800 Dollar12 (alle Daten für 2007); einen Durch-
schnittslohn von etwa 200 Euro und einen Gesamtmindestmonatslohn von 60 Euroim Jahr 2008; Ausgaben für soziale Sicherheit und Wohlfahrt entsprechen 2,7
Prozent des BIP (IWF, verschiedene Jahre)13, niedrigster Wert aller Länder
Ex-Jugoslawiens (Daten für 2004) (Weltbank, 2007). Und kurzfristige Prognosen
zeigen keine unmittelbare Verbesserung der Wirtschaftslage (IWF, 2007).
Die traditionelle Vormachtstellung von Schwerindustrie und Kohlebergbau in
Ex-Jugoslawien konnte die Wirtschaft des Landes nicht mehr nachhaltig gestalten,
da die Infrastrukturen überholt, Investitionen in Ausrüstung nötig und die Fabriken
viel zu groß waren (Erbschaft vom früheren sozialistischen System unter Tito).
Dies war der Hintergrund des internen Konflikts zwischen Gewerkschaften undder Notwendigkeit, die Arbeitnehmer zu schützen, auf der einen Seite und der
Förderung des Privatisierungsprozesses „als künftigen Antriebs der Wirtschafts-
entwicklung“ (Rosas und Corbanese, 2004) auf der anderen Seite. Dieser Prozess
des sozialen Dialogs führte unlängst zur Unterzeichnung einer Reihe von Tarifver-
trägen im öffentlichen Sektor. Allerdings sind die Herausforderungen für den
Arbeitsmarkt enorm.
Das Land erfuhr in den letzten zehn Jahren eine erhebliche Verschlechterung bei
der Deckung der Gesundheitsversorgung, selbst unter UNMIK-Schutz, und die
gegenwärtige Höhe an Geldern von der internationalen Gemeinschaft reicht bei
weitem nicht aus, um die finanziellen Bedürfnisse des Gesundheitssektors zu befrie-
digen. Die Situation begann sich in den 1990er-Jahren zu verschlechtern, als unter
serbischer Regierung die allgemeine Gesundheitsversorgung für im Kosovo lebende
albanische Kosovaren nicht mehr galt, was ein offensichtliches Beispiel für
Diskriminierung im Sozialschutz war (Calamai, 2001). Dies geschah, obwohl die
betroffenen Bürger Beiträge an die (mit Arbeitgeberbeiträgen finanzierten) Sozial-
und Rentenkassen und den nationalen Solidaritätsfonds entrichtet hatten. Um
Abhilfe zu schaffen, entwarf die Kosovo-Versammlung (Kuvendi I Kosovës) im
Februar 2007 Gesetze über soziale Sicherheit und öffentliche Gesundheit. Sie
wurden jedoch wegen der Folgen für den Haushalt nicht umgesetzt. Daher bleibt dieGesundheitsversorgung von der Deckung durch soziale Sicherheit, abgesehen von
11. Laut der CIA (2008) ist diese Zahl sehr nahe an den 38,7 Prozent in Äthipien, den 36 Prozent inTansania und mit 37,9 Prozent dieselbe wie in Panama und Venezuela. Laut der Europäischen Kommis-sion (2007) leben 47 Prozent der Bevölkerung in Armut und 15 Prozent in extremer Armut. DieWeltbank (2007) gab vorher eine Zahl von 55 Prozent an, die unter der Armutsgrenze für 2000-2006leben.12. Das Pro-Kopf-Einkommen beträgt in den Nachbarländern Serbien 10 400 Dollar; Kroatien 15 500Dollar; Mazedonien 8500 Dollar und Montenegro 3800 Dollar.13. Die Gesamtbudgetprognose für den Zeitraum 2007-08 ergab 685 Millionen Euro. Siehe Kosovo.
Ministerium für Wirtschaft und Finanzen (2006).
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einem Zuschuss, ausgeklammert (Abschnitt 12.7 des Gesetzes über Gesundheitsver-
sorgung im Kosovo Nr. 2004 /4) (UNMIK, 2004c ).
Dringende Lösungen: Die UNMIK-Gesetzgebung
Der UNMIK-Gesetzgebungsrahmen und die neue Verwaltungsstruktur. Die ver-
schiedenen Lösungen für die dringenden Sozialprobleme infolge des Kosovo-
Konflikts, die entweder im Rahmen des staatlichen Schutzes (Grundrente und
Kriegsversehrtenrente) oder des privaten Schutzes (Altersrenten und Langzeitin-
validenrenten) konzipiert wurden, schafften es nicht, den Personen, deren Unterhalt
durch die Sozialhilfe nur teilweise gedeckt ist, und den geschätzten 40 bis 50 Prozent
in Armut lebenden Personen der Bevölkerung vollen Sozialhilfeschutz zu bieten
(CIA, 2008; Weltbank, 2007). Laut Weltbankstatistiken waren zahlreiche Fehler beider strikten Zielgruppenorientierung der Sozialhilfe unterlaufen. Obwohl zum
Beispiel die extrem Armen über 10 Prozent der Bevölkerung ausmachen, haben nur
16,5 Prozent von ihnen erklärt, dass sie Sozialhilfe erhalten (Weltbank, 2007). Ein
hoher Prozentsatz dieser Deckungslücke wurde durch Geldgaben von Immigranten
überbrückt, die etwa 25 Prozent der 400 000 Einwohner des Kosovo ausmachen.
Als das Kosovo zu einem Territorium mit Sonderstatus gemäß UNSCR 1244
erklärt wurde, stellte das bestehende Rentensystem nur Renten für 32 511 Personen
der Gesamtbevölkerung bereit (Weltbank, 2007). Diese Zahl entsprach den Renten,
die an die serbische Minderheit, den einzigen abgedeckten Teil der Bevölkerung,
ausgezahlt wurden.
Unter Berücksichtigung all dieser Elemente wurde im Dezember 2001 im
Rahmen der UNMIK-Verordnung 2000/24 vom 21.April 2000 „über die Errichtung
einer Verwaltungsabteilung für Arbeit und Beschäftigung“ ein dreisäuliges Sozial-
schutzsystem errichtet. Hierzu gehörten 1) der Schutz älterer Staatsbürger durch
Bereitstellung einer Grundrente, einer Invalidenrente und Sozialhilfe, die durch in
den Haushalt der Zentralregierung fließende Steuern finanziert werden sollten
(2001 wurden die Steuereinnahmen auf 43 Millionen DM geschätzt) (Demekas,
Herderschee und Jacobs, 2002)14; 2) die Schaffung eines gesetzlichen Festbeit-
ragsrentensystems und 3) die Einrichtung freiwilliger individueller und vomArbeitgeber finanzierter Betriebsrentenkassen.
Das System, das durch seine Vorläufigkeit gekennzeichnet war und Teil der
UNMIK-Gesetzgebung war (die für den Beschäftigungs- und Sozialschutzrahmen
in Arbeitsgesetzen sorgt), umfasste auch einen breiteren Sozialschutzrahmen auf
der Grundlage öffentlicher und privater Vorsorge (die „Grundrente“ 2002 und die
14. 1 DM=
ca. 0,511292 Euro.
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„Invalidenrente“ 2003), ein System mir Privatrenten, Sozialschutz für Kriegsopfer
und Kriegsversehrte und ein Sozialhilfesystem.
Parallel dazu errichtete die UNMIK-Gesetzgebung auch einen Rahmen für die
Ordnung der Arbeit und der Beschäftigungsverhältnisse. Dies führte zur Verab-schiedung des Arbeitsgesetzes unter Verordnung Nr. 2001/27 (UNMIK/REG/2001/
27) vom 8. Oktober 2001 mit dem Titel Verordnung über wesentliches Arbeitsrecht in
Kosovo, entworfen unter der Ägide der UNMIK und unter Mitwirken des Interna-
tionalen Arbeitsamtes (IAA) (UNMIK, 2001). Es stieß auf erheblichen Widerstand
aus verschiedenen Kreisen (darunter Kosovo-Bürger, Gewerkschaftsbund von
Kosovo — Ashkimi i Sindikatave të Pavarura të Kosovës —, und auch internationale
Gewerkschaften und die Vereinten Nationen waren gegen den ersten Text und
bevorzugten einen Standard in Einklang mit IAA-Grundsätzen). Das Gesetz regu-
lierte die Beschäftigungsverhältnisse im Privatsektor und Kollektivrechte. Auf ähnliche Weise wurde auch ein Gesetz über Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
(UNMIK, 2003a) erlassen.
Die Gesetze stellten die Grundsätze der Gleichheit und Nichtdiskriminierung
wie in Artikel 2 des Ratsbeschlusses 2008/213/EG vom 18. Februar 2008
(Europäische Union, 2008) auf, die später in Artikel 24 der Verfassung der Republik
Kosovo aufgenommen wurden, welche am 15. Juni 2008 in Kraft trat (Kosovo,
2008b).
Was das System der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes betrifft, so werden
diese Programme durch folgende Ministerialabteilungen durchgeführt: die Abtei-
lung für soziale Wohlfahrt; die Abteilung für die Verwaltung der Altersrenten
(einschließlich Erwerbsunfähigkeitsleistungen); die Abteilung für das Sozialpoli-
tische Institut und die Abteilung für Märtyrerfamilien und Kriegsversehrte. Das
jüngst eingerichtete Ministerium für Arbeit und soziale Wohlfahrt (Ministria e
Punës dhe Mirëquenies Sociale) verwaltet die verschiedenen Sozialhilfeprogramme
im Rahmen der sozialen Sicherheit, auf die 90 Prozent des gesamten Ministe-
riumshaushalts entfallen (daneben ist eine Zentralabteilung zuständig für die
Verwaltungsführung). Jede Abteilung ist verantwortlich für die Erbringung ver-
schiedener Leistungen, die die Einkommenskontinuität sichern; es gibt ein
garantiertes Einspruchsrecht vor dem Einspruchskomitee gegen alle Verwaltungs-entscheidungen über Leistungen und für juristische Einsprüche vor den Gerichten
des Kosovo (sobald das Verwaltungsbeschwerdeverfahren ausgeschöpft wurde).
Gesetz über Kriegversehrte und Märtyrerfamilien. Die UNMIK-Gesetzgebung für
das Kosovo sorgte für Sozialschutzdeckung für militärische wie zivile Opfer der
Konflikte in Ex-Jugoslawien, ebenso für ihre Hinterbliebenen. Und zwar mit dem
Gesetz über Kriegsversehrte und Märtyrerfamilien und dem Gesetz über Status und
Rechte der Familien von Märtyrern, UÇK-Kriegsinvaliden und Veteranen und der
Familien von Bürgerkriegsopfern, Nr. 2000/66 (Ligji për statusin dhe të drejtat e
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familjeve të dëshmorëve, invalidëve e veteranëve të uçk-së dhe familjeve të vikti-
mave le të luftës)15,, das schließlich am 26. Februar 2006 auch von der Regierung des
Kosovo gutgeheißen wurde (siehe UNMIK, 2000). Das Gesetz ist nicht die erste
Säule der Konstruktion eines neuen Systems der sozialen Sicherheit, sondern einelogische Antwort auf eine Nachkriegslage, in der viele Patrioten tot, versehrt oder
behindert waren, und sollte diejenigen entschädigen, die für die Unabhängigkeit des
Kosovo gekämpft hatten. Das Gesetz deckt jedoch keine Opfer, die serbischen
Streitkräften angehörten.
Zweck des Gesetzes war es, den Status der Veteranen oder Invaliden zu regeln, die
Mitglieder der Kosovo-Befreiungsarmee (UÇK) waren, und der Familien nationaler
Märtyrer und ziviler Invalider, einschließlich Gefangener und UÇK-Mitglieder und
ihrer Familien, die seit der Zeit zwischen dem 30. Dezember 1991 und dem 19.
September 1999 vermisst sind. Dieser Zeitraum wurde für Kriegsinvaliden oder-versehrte bis 2000 verlängert (Art. 2.1). Es sollte auch die ehemaligen Mitglieder
der Befreiungsarmee entschädigen, die für ihr Land gekämpft hatten, und so ihren
Einsatz für ihr Land würdigen und ihr Andenken ehren. Derselbe Abschnitt der
ersten beiden Entwürfe des Gesetzes über TMK-Renten leistete als Grundlage für
diese Gesetzgebung den gleichen Tribut für die Beiträge früherer Befreiungs-
armeemitglieder, die für die Unabhängigkeit des Kosovo gestanden hatten. Der
tatsächliche Text (dritter Entwurf) des Rentengesetzes für bestehende TMK-
Mitglieder (das vom Parlament des Kosovo am 10. Oktober 2008 in aller Eile
verabschiedet wurde, weil das TMK aufgelöst werden sollte) ergänzte diesen Prozess
insofern, als die Mehrheit der TMK-Mitglieder auch frühere UÇK-Mitglieder
waren. Demzufolge galt dieses Gesetz als Beweis anhaltender Achtung für die Per-
sonen, die die große Mehrheit der Lokalbevölkerung für die Befreier des Landes
hielt. Diese besondere Frage macht für sich den Unterschied zur grundlegenden
Gesetzgebung der sozialen Sicherheit und zum Rest der zu analysierenden pro-
visorischen Normen aus.
Gesetz 2000/66 trifft Vorsorge für UÇK-Veteranen und zivile Opfer und ihre
Familien, Blutsverwandte und Ehegatten (die mindestens ein Jahr als Paar zusam-
mengelebt haben), sofern sie nicht wieder geheiratet haben (Art. 6.3); Kinder bis
zum Alter von 18 Jahren (oder 26, wenn noch zu 100 Prozent in der Ausbildung)(Art. 6.4); Invaliden (die nach neun Invaliditätsgruppen oder -graden eingeteilt
15. Der Text, wie er auf der offiziellen Website des Ministeriums für Arbeit und soziale Wohlfahrterscheint (http://www.mpms-ks.org/index.php?id=64), trägt kein Datum und scheint ein Entwurf zusein, obwohl er als offizieller Text eingetragen und als Verordnung Nr. 2000/66 nummeriert ist (sieheUNMIK, 2000). Die Nummer, auf die sich die Website der Kosovo-Versammlung bezieht und für die dasDatum der Verabschiedung (und des Erlasses) mit 23. Februar 2006, Nr. 02/L-2, angegeben wird, ist diedes Gesetzes über Status und Rechte der Familien von Helden, Invaliden, Veteranen und UÇK-Mitgliedern
und der Familien von Bürgerkriegsopfern (siehe Kosovo Assembly, 2008b). Das Gesetz, das jedoch de factozur Anwendung kam und das von der entsprechenden Abteilung verwaltet wird, ist das Gesetz über
Kriegsversehrte und Märtyrerfamilien, wie von den Verantwortlichen der Abteilung bestätigt wird.
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sind) (Art. 8) und bei Tod. Das Gesetz unterscheidet auch zwischen der Gewährung
von Leistungen für UÇK-Mitglieder und ihre Familien einerseits und zivile Opfer
andererseits.
UÇK-Mitglieder und ihre Familien. Es gibt zwei Arten von Leistungen für
UÇK-Mitglieder und ihre Familien: 1) eine Invalidenrente, die in eine Familienin-
validenrente umgewandelt werden kann, wenn der berechtigte Rentenempfänger
stirbt (Art. 4); 2) eine Liste von 16 Sonderleistungen (die meisten sind in Artikel 5
enthalten).
Was die bezahlten Beträge betrifft, so sind diese Leistungen ganz besonders
großzügig im Vergleich zur Wirtschaftslage des Landes und zur Altersgrundrente.
Individuelle Renten werden bei 140 Prozent des nationalen Mindestmonatslohns,
der für die Rentenberechnung verwendet wird, angesetzt (60 Euro im Jahr 2008)und Familienrenten bei 180 Prozent dieses Werts; was einem realen Monatsein-
kommen von 84 bzw. 108 Euro entspricht. Dagegen beläuft sich die Altersrente auf
nur 40 Euro pro Monat.
Die Höhe der zu bezahlenden Leistungen hängt davon ab, ob bestimmte Bedin-
gungen erfüllt sind:
• Der Betrag der persönlichen Invalidenrente hängt davon ab, wie der Grad der
Erwerbsunfähigkeit und die Schwere der erlittenen Köperverletzung bewertet wer-
den16. Einzelpersonen, für die die Bewertung 100 Prozent ergibt oder die Anspruch
auf eine volle monatliche Invalidenrente von 84 Euro haben, haben auch Anspruch
auf zusätzliche 30 Prozent der individuellen Invalidenrente, die an eine Drittpartei
bezahlt werden muss, welche ständige Pflegedienste erbringt.
• Der Betrag der Familienrente für Familienmitglieder nimmt mit der Zahl der
Märtyrer in der Familie zu: um 20 Prozent für Familien mit zwei Märtyrern, um
30 Prozent bei drei, um 40 Prozent bei vier und um 50 Prozent bei fünf Märtyrern
(Art. 6 [6]-[10]). Demzufolge liegt die zu zahlende Höchstrente bei 180 Prozent
des nationalen Mindestmonatslohns, der für die Leistungsberechnung verwendet
wird, plus 50 Prozent (162 Euro im Jahr 2008).
Aus westeuropäischer Sicht bewegen sich diese Rentenbeträge unter dem Exis-
tenzminimum; im wirtschaftlichen Kontext des Kosovo liegen sie jedoch nur30 Prozent unter dem durchschnittlichen Monatslohn. Bedienstete der öffentlichen
Verwaltung verdienen gewöhnlich die höchsten Löhne: bis zu 300 Euro (entspricht
dem Monatslohn der höchstrangigen TMK-Mitglieder). Die Ausnahme hiervon ist
16. Hier die Prozentwerte: Bei Anerkennung eines Behinderungsgrads von 91 bis 100 Prozent werden100 Prozent der Basisrente bezahlt; bei 81 bis 90 Prozent 90 Prozent der Basisrente; bei 71 bis 80 Prozent80 Prozent der Basisrente; bei 61 bis 70 Prozent 70 Prozent der Basisrente; bei 51 bis 60 Prozent60 Prozent der Basisrente; bei 41 bis 50 Prozent 50 Prozent der Basisrente; bei 31 bis 40 Prozent 40 Pro-zent der Basisrente; bei 20 bis 30 Prozent 30 Prozent der Basisrente; bei weniger als 20 Prozent besteht
kein Anspruch auf Invalidenrente, aber möglicherweise auf andere Sozialleistungen (Art. 3-Art. 12).
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das Präsidentengehalt, das mit 3100 Euro pro Monat das höchste aller Balkanländer
ist.
Laut Artikel 9 des Gesetzes werden die Rentenansprüche auch auf die Fami-
lienangehörigen übertragen, die die Rentenbezieher bei deren Tod überleben. DieHinterbliebenenrente entspricht 80 Prozent der monatlichen Invalidenrente des
Verstorbenen im letzten Monat vor dessen Tod.
Auch UÇK-Veteranen haben kraft dieses Gesetzes (Art. 10) gewisse Ansprüche
in Anerkennung ihres Beitrages zum Kosovo-Krieg (ohne dass sie dies nachzu-
weisen oder verwundet gewesen zu sein brauchen). Allerdings gibt es keine
wirtschaftliche Leistung für UÇK-Veteranen. Trotzdem sieht das Gesetz gewisse
soziale Vorteile vor, von denen die meisten auch Kriegsversehrten und ihren Fami-
lien zugute kommen.
Zivile Opfer und ihre Familien. Die Familien von zivilen Opfern des Konflikts und
zivilen Kriegsgefangenen während der Zeit vom 27. Februar 1998 bis zum 20. Juni
1999, die entweder als ermordet oder getötet anerkannt sind (Art. 11), haben
ebenfalls Anspruch auf eine Kriegsrente (zivile Familienkriegsrente), die den
gleichen Bedingungen unterliegt wie bei Familien von Rentnern, die früher UÇK-
Mitglieder waren (d.h. Bedingungen laut Artikel 9). Sie haben auch Anspruch auf
freie Gesundheitsversorgung, Ausweitung der Eigentumsansprüche und eine
Vergünstigung bei Stromtarifen.
Laut Artikel 12 des Gesetzes haben zivile Kriegsversehrte auch Anspruch auf die
gleichen Leistungen wie UÇK-Veteranen, die im Krieg verletzt wurden, aber Berech-
nungsgrundlage sind 70 Prozent des nationalen Mindestmonatslohn (42 Euro im
Jahr 2008). Der anerkannte körperliche Behinderungsgrad muss zumindest
40 Prozent betragen. Der volle Grundrentensatz (90 Prozent von 70 Prozent
des nationalen Mindestmonatslohns) wird für zivile Kriegsversehrte mit einem
anerkannten Behinderungsgrad von 70 bis 100 Prozent bezahlt; 70 Prozent von
70 Prozent des nationalen Mindestmonatslohns werden bei anerkannter Köper-
behinderung von 40 bis 69 Prozent bezahlt. Zivile Kriegsversehrte haben auch
Anspruch auf freie ärztliche Behandlung in öffentlichen Gesundheitszentren (und
sind von Zollabgaben und Verbrauchssteuer bei importierten Hilfsmitteln befreit,wenn die Kriegsverletzungen mehr als 70 Prozent betragen). Zivile Kriegsversehrte
mit anerkannten Kriegsverletzungen von weniger als 40 Prozent haben keinen An-
spruch auf Zusatzdeckung.
Wie bei UÇK-Invalidenrenten sind diese Leistungen auf Familienmitglieder
übertragbar (Art. 13; andere Leistungen jedoch nicht), und zwar eher als eine
Familienrente denn als eine Hinterbliebenenrente. Die Familieninvalidenrente
entspricht 80 Prozent von 70 Prozent des nationalen Mindestmonatslohns (33,60
Euro im Jahr 2008), und die Bedingungen für den Bezug solcher Renten sind die
gleichen wie für Renten für Familien von UÇK-Veteranen.
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Sozialschutz: Grundrente, Behindertenrenteund Sozialhilfe
Die Art der Sozialschutzleistungen wird oft je nach Kontext definiert und mitbestimmten Bedürfnissen verbunden. Natürlich werden sie auch in Bezug auf die
Jahreshaushalte und die Institutionen eines Landes festgelegt. Über die aktuellen
Bedingungen hinaus scheint das längerfristige Ziel für Aspekte dieser Bereitstellung
eines Sozialschutzes zu sein, sie in künftige Gesetze über die soziale Sicherheit
einzubeziehen. Es besteht der Wille, Elemente wie die Grundrente beizubehalten.
Sozialschutz beruht auf einem doppelten Schutzsystem (Grundrenten — Alters-
und Invalidenrenten — und soziale Familienhilfe), das zwei Drittel aller bereit-
gestellten Leistungen entspricht (Weltbank, 2007). Die privaten Rentenkassen im
Kosovo verfügen vorerst aber noch nicht über ausreichend Gelder, um Altersrentenzu bezahlen. Sie können ihren Mitgliedern daher noch keinen echten Schutz bieten
oder einen echten finanziellen Beitrag zum Schutz der Arbeitnehmer leisten.
Die durch die UNMIK-Verordnung Nr. 2001/35 vom 22. Dezember 2001 über
Renten im Kosovo eingeführte Grundrente (Art. 4), die am 1. Juni 2002 (als erste der
Normen, die von der Kosovo-Versammlung verabschiedet wurden) gemäß Verord-
nung Nr. 2002 /15 über die Bekanntmachung eines von der Versammlung des Kosovo
verabschiedeten Gesetzes über Verfahren für die Festlegung des Niveaus der Grundrente
im Kosovo und Bestimmung des Anfangsdatums für die Bereitstellung von Grun-
drenten vom 26. Juli 2002 in Kraft trat, war die Antwort auf die Lücke in der
Altersversorgung für Personen ohne vorherige Beitragsbiografie oder ohne Zugang
zu ihren geleisteten Beiträgen (UNMIK, 2002).
Anfang 2007 gab es 171 400 Grundrentenempfänger (bei Gesamtkosten von
89 450 000 Euro) (Weltbank, 2006a; Weltbank, 2006b). Die Zahl der Rentenbezieher
steigt infolge demografischer Veränderungen zusammen mit den damit verbun-
denen Rentenkosten. Es wurde geschätzt, dass die Rentenkosten 2008 um 3 Prozent
auf 56 Prozent des gesamten Sozialhaushaltes für 2008 steigen würden. Dieser
Anstieg ergab sich trotz eines Einfrierens der Rentensätze, die 2002 unter Artikel 4.2
des Gesetzes 2001/35 über Renten im Kosovo auf 28 Euro pro Monat festgesetzt
wurden und die bis 2004 auf 40 Euro pro Monat anstiegen (in Einklang mit derRegel, Renten in den Folgejahren nicht an den Sozialhilfeleistungen zu indexieren).
Es wird geschätzt, dass mittelfristig jedes Jahr 8000 neue Rentenbezieher hinzu-
kommen (Kosovo. Ministerium für Wirtschaft und Finanzen. 2006).
Sozialschutz gewährleistet einen wichtigen Mindestlebensstandard für alle Ren-
tenbezieher, die im Kosovo leben, und für kosovarische Flüchtlinge, die außerhalb
des Territoriums des Kosovo wohnen. Dieser Mindeststandard wird jährlich über-
prüft und beträgt derzeit 40 Euro pro Monat (2008). Der Betrag wird als
Grundrente bezahlt, die den Bürgern gewährt wird, wenn sie 65 Jahre alt werden.
Diese Rente ist im Wesentlichen eine Sozialhilfeleistung, denn ihr Zweck ist es,
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sicherzustellen, dass Rentner einen Lebensmittelkorb erwerben können, der ihnen
laut Verordnung 2002/15 pro Tag eine Mindestzahl von 2100 Kalorien pro Erwach-
senen ermöglicht.
Zusätzlich zur (Alters-)Grundrente und im gleichen Sozialschutzrahmen wurdelaut Gesetz über Behindertenrenten im Kosovo, Gesetz Nr. 2003/23 vom 3. November
2003 (Kosovo, 2003), eine Behindertenrente eingeführt (2008 ebenfalls bei 40 Euro
pro Monat). Sie soll eine Grundrente für Behinderte (und ihre Abhängigen) sein, die
keine Art von Arbeit ausüben können. Sie wird dauerhaft bezahlt und unterliegt den
Bedingungen von Artikel 3.5 des Gesetzes über Kriegsversehrte und UÇK-Veteranen
und Märtyrerfamilien. Sie kann nicht mit der Familiensozialhilfe kombiniert
werden (Art. 3.6).
Die Behindertengrundrente wird allen Personen bezahlt, die zwischen 18 und 65
Jahre (gesetzliches Rentenalter) alt sind und infolge anerkannter Behinderung(körperlich, sensuell oder geistig) keinerlei Arbeit ausüben können. Der Grad der
Behinderung wird von der Ärztlichen Kommission bewertet.
Schließlich zählen zum Sozialschutz weitere Leistungen wie kostenloser öffent-
licher Nahtransport und Ermäßigungen (50 Prozent) bei Fahrten in andere Städte,
Zoll- und Verbrauchssteuerbefreiungen für Prothesen und Mobilitätshilfsmittel
sowie vergünstigte Stromtarife. Daneben werden die öffentlichen Transporte und
neu gebaute öffentliche Gebäude behindertengerecht gestaltet, um Behinderten eine
bessere Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Die kraft Verordnung Nr. 2003/28 vom 11. Juli 2003 über das Sozialhilfesystem
im Kosovo (UNMIK/REG/2003/28) (UNMIK, 2003b) eingeführte Sozialhilfe kann
weiterhin von Personen im Armut in Anspruch genommen werden. In der Einlei-
tung der Verordnung heißt es, dass sie für alle einkommensschwachen und armen
Familien in Not gilt (für die die Familienbeihilfe 75 Euro pro Familie mit sechs oder
mehr Mitgliedern nicht übersteigt). Die Verwaltung des Systems wurde Sozial-
arbeitszentren anvertraut (Art. 3).
Das Gesetz schützt Familien, die im Kosovo wohnen. Im Rahmen dieses
Gesetzes zählen zu Familien Ehegatten, Lebensgemeinschaftspartner oder im
Haushalt lebende Personen ohne andere Familienmitglieder (Art. 4.1), die in
folgenden Situationen sind: Kategorie I): Familien Abhängiger, in denen alleFamilienmitglieder den Voraussetzungen für „Abhängige“ nach Artikel 2.7
entsprechen; Kategorie II): erwerbsfähige Familienmitglieder mit einem Kind
unter fünf, oder eine Waise unter 15 Jahren, die ständige Betreuung benötigen,
sofern alle Familienmitglieder die Voraussetzungen als „Abhängige“ oder als beim
Arbeitsamt des Ministeriums für Arbeit und soziale Wohlfahrt gemeldete Ar-
beitslose erfüllen (Art. 7.2).
Die Leistungen schwanken zwischen 35 Euro für ein Familienmitglied und
maximal 75 Euro für sechs Familienmitglieder und werden je nach steuerbarem
Einkommen jedes Familienmitglieds angepasst. Zusätzlich sind außerordentliche
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Sonderzahlungen möglich, um außerordentliche Bedürfnissen von Familien mit
zwei oder mehr Familienmitgliedern zu entsprechen. Die Anspruchsberechtigung
unterliegt der Zustimmung der öffentlichen Verwaltung nach Einzelfallanalyse
(Art. 12) im Rahmen des Jahreshaushalts für die Bereitstellung solcher Zahlungen.
Rentensparsystem und Betriebsrenten
Das Ahtisaari-Gesetzespaket, Gesetz 2001/35 über Renten im Kosovo, nach
Änderung durch Gesetz 2005/20, in Kraft seit 21. Dezember 2001, und Gesetz
3/L-084 vom 13. Juni 2008 (zur Abänderung von Gesetz 2001/35 und 2005/20)
(Kosovo, 2008a) richtete ein gesetzliches Rentensparsystem mit Festbeiträgen ein.
Mehrere aufeinanderfolgende Reformen haben die Funktionsweise des Kosovo-
Rentensparfonds (Kosovo Pensions Savings Trust — KPST) — einer nichtgewinnorientierten Organisation, die mit der Verwaltung individueller Sparkonten
betraut ist — geändert (Gesetz 2001/35). Dies betrifft insbesondere und unter
anderem das Verwaltungsorgan und Änderungen der Verantwortung der Zentral-
bank des Kosovo — der unabhängigen Einrichtung, die den KPST beaufsichtigen
wird. Eine Reform wird den KPST der Kontrolle und Verfügungsgewalt der
Regierung des Kosovo und des Ministeriums für Arbeit und soziale Wohlfahrt
unterstellen.
Das Gesetz sieht in der Grundrente das Kernelement des Kosovo-Rentensystems.
Zusätzlich zur Grundrente bieten gesetzliche individuelle Rentensparpläne mit
Festbeiträgen (Art. 2) einen zweite Vorsorgesäule. Und Arbeitnehmer können
außerdem Beiträge an eine dritte zusätzliche Säule in Form von arbeitgeberfinan-
zierten oder individuellen Rentensparplänen leisten.
Im System der zweiten Säule sind für alle Arbeitnehmer ab 18 (obwohl es
rechtlich möglich ist, mit 17 mit der Erwerbstätigkeit zu beginnen) Beiträge auf ein
individuelles Sparkonto gesetzlich vorgeschrieben, und zwar bis zum Eintritt in den
Ruhestand (Art. 7). Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber zahlen 5
Prozent des Gesamtlohnes auf das Konto ein (10 Prozent des Nettoeinkommens für
Selbstständige bis zu einem Höchstbetrag [Art. 7.9]). Freiwillige Beiträge von weit-
eren 10 Prozent des Monatslohns bis zu einem Höchstbetrag von 15 Prozent desgesamten Jahreslohnes sind erlaubt. Die Arbeitnehmerbeiträge werden vom Ar-
beitgeber direkt vom Lohn abgezogen und auf das angegebene Konto des Kosovo-
Rentensparfonds abgeführt. Für die Beitragserhebung ist eine andere Einheit als die
Steuerverwaltung zuständig (Art. 7.4), ebenso wie für die Durchsetzung der Ein-
haltung der Beitragspflicht (Art. 7.6). Das Gesetz regelt gewisse Sonderbedingungen
wie im Fall von Löhnen in Sachwerten (der Marktwert von Zahlungen in Sach-
werten) oder bei Löhnen unter dem Mindestlohn (in diesem Fall belaufen sich die
Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf 5 Prozent des Mindestlohns und
nicht auf 5 Prozent des tatsächlich bezahlten Lohns).
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Wenn ein Arbeitnehmer das Ruhestandsalter erreicht, kann er den Betrag auf
seinem individuellen Konto verwenden, um eine Rente zu erwerben, die an eine
zugelassene Versicherungsgesellschaft seiner Wahl überwiesen und von ihr verwaltet
wird. Beim Renteneintritt müssen Versicherte einen formellen Antrag auf Zugriff auf ihre Jahresrente stellen und können unter fünf verschiedenen Auszahlungsop-
tionen wählen (eine einzige Leibrente; eine einzige über einen Zeitraum von fünf
Jahren garantierte Leibrente, die an die Hinterbliebenen weitergezahlt wird, wenn
der Rentenbezieher in den fünf Jahren verstirbt; eine Hinterbliebenenrente, die an
den Ehegatten bezahlt wird, wenn der Rentenempfänger stirbt; eine über einen
Zeitraum von mindestens fünf Jahren garantierte Hinterbliebenenrente für den Fall
des Todes des Ehegatten und, sollte der andere Ehegatte in diesem Zeitraum ver-
sterben, zugunsten des vom Ehegatten bezeichneten Begünstigten; oder jede andere
vereinbarte Option).
Vorarbeiten für die Gesetzgebung der sozialen Sicherheit
Die Unabhängigkeitserklärung der Kosovo-Versammlung vom 17. Februar 2008
beschleunigte den Gesetzgebungsplan, der als Teil des Ahtisaari-Pakets vorgesehen
war, mit der Verpflichtung, 29 Gesetzesentwürfe im Paket von 200 Gesetzen (für
2008) in einer kurzen Übergangszeit umzusetzen.
Diese Verpflichtung des Staates, die Teil der EU-Beitrittsvereinbarungen ist
(Europäische Union, 2008), schließt die Reform des Rentensystems, das Sozialver-
sicherungssystem und eine Überprüfung der Sozialleistungen ein, um die
Gleichbehandlung der Begünstigten unabhängig von ihrer ethnischen Zuge-
hörigkeit sicherzustellen.
Ferner garantierte Artikel 51 der Verfassung der Republik Kosovo das Recht auf
Sozialschutz und Gesundheitsversorgung, das gesetzlich geregelt werden sollte,
und eine grundlegende Deckung gegen die Risiken Arbeitslosigkeit, Krankheit,
Behinderung und Tod.
Diese Bestimmungen standen am Anfang der Vorarbeiten zum künftigen Gesetz
der sozialen Sicherheit des Kosovo; einem Gesetz, das Teil eines umfassenderen
Gesetzgebungskatalogs sein wird und der politischen Lage Rechnung tragen muss.Das neue Gesetz soll bestehende Gesetze ersetzen und zum Ersatz der derzeitigen
Grundrente der ersten Säule und der individuellen Rentensparkonten der zweiten
Säule führen.
Die Arbeiten wurden 2007 aufgenommen und folgten auf die Ankündigung
einer umfassenden Überprüfung des Systems der sozialen Sicherheit zur Identifi-
zierung erforderlicher Änderungen. Ziel ist es, innerhalb der gleichen Gesetzgebung
die Regulierungskriterien für alle Renten (Alter und Behinderung, aber ohne die
Hinterbliebenen der Familien der Begünstigten) zu konsolidieren und den grund-
legenden verdienstbezogenen Schutz zu erhöhen, der je nach Berufsgruppe variiert.
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Die Überprüfung des Systems der sozialen Sicherheit wurde von einer Arbeits-
gruppe vorgenommen, deren Aufgabe es ist, diese Gesetzgebung zu entwerfen17,und
erfolgte auf der Grundlage folgender Schlüsselfragen:
• Das System stellt zwei Schutzniveaus bereit: die bestehende soziale Grundrente— finanzielle Hilfe, die allein aus dem Haushalt finanziert wird und drei
Schutzniveaus bietet: staatliche, Familien- und Invalidenleistungen (Kriegsvetera-
nen); und weiteren Schutz in Form der Alters- und der Behindertenrente.
• Die Altersrente stützt sich auf folgende Grundsätze: Das Alter für eine
Altersrente liegt bei 65 (Männer und Frauen), und die gesetzliche Mindestbeitrags-
zeit für einen Anspruch beträgt 15 Jahre. Mindest- und Höchstleistungen werden je
nach Berufsgruppen gezahlt.
• Für Hinterbliebenenrenten gilt die gleiche Struktur wie für Renten für Kriegs-
versehrte und Märtyrer. Anspruchsberechtigte Hinterbliebene sind Ehegatten undKinder unter 18 (unter 26, wenn sie in der Ausbildung stehen). Hinterbliebenen-
renten entsprechen 80 Prozent der Rente, die dem Verstorbenen bezahlt wurde, und
werdenHinterbliebenenauf Lebenszeit bezahlt, hängen jedoch von der vom Begüns-
tigten entrichteten Summe an Beiträgen ab.
Ausgehend hiervon sollen die individuellen Konten des provisorischen Systems
durch ein System mit Umlageverfahren (PAYG) ersetzt werden. Daraus können wir
ableiten, dass dies entweder die Abschaffung des Rentensystems mit individuellen
Konten, seine Neuorganisation oder seine Umwandlung in ein Verwaltungsorgan
bedeutet, das das neue Rentensystem verwaltet. Zugleich bleibt ein Grundniveau des
Sozialschutzes durch die Übergangsgrundrente erhalten. Die bestehenden Systeme
der Invaliden- und Behindertenrenten werden ebenfalls reformiert.
Demnächst werden wir die ersten Ergebnisse der von dieser Arbeitsgruppe
durchgeführten Arbeiten sehen. Dies sollte eine klareres Bild vom System der
sozialen Sicherheit der Republik Kosovo ermöglichen, welches das System ersetzen
wird, das die Übergangsphase seit 1999 prägte.
Schlussbetrachtung
Der Wiederaufbau des Kosovo ist an einer wirtschaftlichen Wegkreuzung ange-kommen: Nun kann das Land mit einem System der sozialen Sicherheit ausgestattet
werden, das modernen und internationalen Standards entspricht. Diese Aufgabe
wird umso schwieriger, weil das Kosovo mitten in einer komplexen Übergangspoli-
tik der Selbstbestimmung in der jungen unabhängigen Republik steht, aber auch der
internationalen Verwaltung durch UNMIK und Eingriffen des EULEX-Instruments
unterliegt.
17. Die hier angegebenen Informationen wurden in persönlichen Gesprächen der Verfasser mit einer
dieser Arbeitsgruppen gewonnen.
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Nach einer Anfangsphase des Wiederaufbaus nach dem Konflikt mit überwieg-
end dringenden Maßnahmen, um in vor allem durch den Konflikt verursachten
Notsituationen zu helfen, versuchte das Land, seinen Bürgern ein richtiges System
der sozialen Sicherheit mit ähnlichen Schutzniveaus wie in den Nachbarländernund ganz allgemein im EU-Rahmen zu bieten.
Die Kombination eines provisorischen Sozialschutzsystems mit einem System
individueller Konten und einem schwachen außerordentlichen allgemeinen
Schutzmechanismus (mit dem ein nicht beitragspflichtiger Mindestschutz zur
Überbrückung der Lücke im Übergangssystem der sozialen Sicherheit bereitgestellt
werden soll) hat für eine Atempause gesorgt, in der die neue Gesetzgebung für die
soziale Sicherheit entworfen wurde.
So zeigte die Republik Kosovo große Kraft zur Überwindung einer Phase mit
Bedingungen fast wie im Krieg, in der die fehlenden Finanzressourcen eineLösung diktierten, mit der lediglich auf die grundlegendsten wirtschaftlichen
Bedürfnisse der Bevölkerung eingegangen werden konnte, um den Bedürftigen
das Überleben zu ermöglichen. So wurde die allgemeine Deckung mit einem
pseudopatriotischen Schutzsystem kombiniert. Damit sollte das Engagement
zugunsten der Sache der Unabhängigkeit der früheren Provinz belohnt werden,
während zugleich eine nötige Antwort auf Kriegsschäden der Opfer und ihrer
Familien gegeben wurde. Das provisorische System und die damit verbundenen
Leistungen wurden durch einen Katalog von Maßnahmen ergänzt, die ähnlich
sozial waren und im Kosovo wohnenden Familien ein Mindestniveau für ihren
Lebensunterhalt bereitstellten.
In diesem schwierigen Übergangs- und Nachkriegsklima entschied sich die pro-
visorische Regierung des Kosovo für ein ebenso provisorisches Instrument für die
Finanzierung der Renten, um das neue Rentensystem finanziell aufrechtzuerhalten.
Beabsichtigt ist, es durch ein System mit Umlagefinanzierung zu ersetzen.
Bei den Vorarbeiten, welche die Konsolidierung der neuen Gesetzgebung der
sozialen Sicherheit bezweckten, sollte durch die Schaffung eines öffentlichen
Rahmens für eine beitragspflichtige und europäischen Modellen vergleichbare so-
ziale Sicherheit die Unterstützung der heutigen Regierung der unabhängig erklär-
ten Republik Kosovo zum Ausdruck kommen. Dieser neue Rahmen wird jedochauch einige der bestehenden Bestimmungen übernehmen, wie Leistungen kraft
des Gesetzes über Kriegsversehrte und Märtyrerfamilien und des Gesetzes über
Behindertenrenten im Kosovo für Personen, die im Konflikt getötet wurden, und ihre
Hinterbliebenen. Der Übergang zum neuen System der sozialen Sicherheit wird
vorsehen, dass künftige Leistungen durch die Zahl der an das System entrichteten
Beiträge und die Höhe des Erwerbseinkommens bestimmt werden. Parallel dazu
wird ein allgemeines System versuchen, die bestehende Grundrente als öffentlichen
Sozialschutzmechanismus für Notsituationen zu konsolidieren. Es wird vom bei-
tragspflichtigen System getrennt und vollständig vom Staat finanziert sein.
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Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das neu entstehende System der
sozialen Sicherheit versucht, die Parameter des IAO-Übereinkommens Nr. 102
und die europäische Konvention über soziale Sicherheit zu berücksichtigen.
Der Einfluss dieser beiden Instrumente ist derzeit bei Gesundheitsversorgungund Arbeitslosenschutz nicht zu erkennen. Das neu entstehende System will
auch allein die wirtschaftliche Unterstützung für besonders schwer durch
den bewaffneten Konflikt getroffene Personen verstärken. Dies bezieht sich
insbesondere auf direkte Konfliktteilnehmer (darunter Personen, die zum
Wiederaufbau des Landes beigetragen haben, wie TMK-Mitglieder) und Opfer
sowie Familien von Opfern (mit eigenen Gesetzen über Sonderrenten für solche
Betroffenen).
Die wenig stabile Wirtschaftslage und das Haushaltsdefizit der Regierung von
Kosovo, die zum Teil auf externe Finanzierung angewiesen ist, werden eindeutig deneinzuschlagenden Kurs bestimmen. Dies wird auch die Diskussionen über den
Entwurf der neuen Gesetze der sozialen Sicherheit prägen, die zum Teil durch drei
weitere Elemente beeinflusst werden: die Meinung der internationalen Vertreter im
Lande, die Vorarbeiten und die Verantwortlichen für die Organisation des Rück-
zuges des gesetzlichen Referenzrahmens der UNMIK.
Abschließend lässt sich sagen, dass die dynamische Haltung der Regierungsein-
richtungen des Landes gewährleisten wird, dass die neuen Gesetze unverzüglich
und zeitlich so umgesetzt werden, dass sichergestellt ist, dass die Sparfonds
des bestehenden provisorischen Rentensystems keine Altersrenten bereitstellen
müssen.
Literaturverzeichnis
Calamai, M. 2001. „Kosovo: The traumatic transition to democracy and market“, in South-
East Europe Review for Labour and Social Affairs, Nr. 4.
CIA. 2008.„Kosovo“, in The World Factbook. Washington, DC, Zentraler Nachrichtendienst.
Verfügbar auf der Website https://www.cia.gov/library/publications/the-world-
factbook/geos/kv.html (besucht am 4. November 2008).
Demekas, D. G.; Herderschee, J.; Jacobs, D. F. 2002. Kosovo: Institutions and policies for
reconstruction and growth. Washington, DC, Internationaler Währungsfonds. Verfügbar
auf der Website http://www.imf.org/external/pubs/ft/Kosovo/2002/eng/iprg/IPRG.pdf
(besucht am 3. November 2008).
IWF. 2007. Aide-Mémoire of the IMF Staff Mission to Kosovo, February 19-27 . Washing-
ton, DC, Internationaler Währungsfonds. Verfügbar auf der Website http://www.
unmikonline.org/press/reports/am_feb_2007.pdf (besucht am 3. November 2008).
IWF. verschiedene Jahre. Government finance statistics yearbook. Washington, DC, Interna-
tionaler Währungsfonds.
95
Aufbau des Systems der sozialen Sicherheit der Republik Kosovo
© 2009 Autor(en) Art ikelzusammentragung © 2009 IVSS Internationale Revue für Soziale Sicherheit , 62, 1/2009
7/30/2019 Der Rechtliche Aufbau Des... Kosovo
http://slidepdf.com/reader/full/der-rechtliche-aufbau-des-kosovo 24/27
Kosovo. Ministerium für Wirtschaft und Finanzen.2006. Kosovo 2006-2008: Medium-term
expenditure framework. Pristina. Verfügbar auf der Website http://www.seerecon.org/
kdm/Kosovo%20MTEF%20March%2022%202006.pdf (besucht am 4. November 2008).
Kosovo. Ministerium für Arbeit und soziale Wohlfahrt. 2008. Website of the Department of
Work and Employment. Pristina. Verfügbar auf der Website http://www.mpms-ks.org
(besucht am 3. November 2008).
Rosas, G.; Corbanese, V. 2004. Improving applied research for policy-making in Kosovo:
Challenges and opportunities (In Focus Programme on Skills, Knowledge and Employabil-
ity). Genf, Internationales Arbeitsamt. Verfügbar auf der Website http://www.ilo.org/
public/english/employment/skills/kosovo/download/progress2004.pdf (besucht am
3. November 2008).
Statistisches Amt von Kosovo. 2006. Labour market statistics 2005. Pristina. Verfügbar auf
der Website http://www.ks-gov.net/esk/esk/pdf/english/social/labour_mark_stat_05.pdf (besucht am 3. November 2008).
UNHCR. 2007. Analysis of the situation of internally displaced persons from Kosovo in Serbia
and Montenegro: Law and practice. Genf, Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten
Nationen. Verfügbar auf der Website http://www.unhcr.org/refworld/pdfid/
42120e554.pdf (besucht am 3. November 2008).
Vereinigtes Königreich. Unterhaus. Foreign Affairs Committee. 2005. The Western
Balkans, Third Report of Session 2004-05. London. Verfügbar auf der Website http://
www.publications.parliament.uk/pa/cm200405/cmselect/cmfaff/87/8702.htm (besucht
am 3. November 2008).
Weltbank. 2006a. Kosovo: Public expenditure and institutional review: Bd. 1: Overall fiscal
situation.Washington, DC, Weltbank, Poverty Reduction and Economic Management
Unit. Verfügbar auf der Website http://go.worldbank.org/OW3KYAQ7K0 (besucht am
4. November 2008).
Weltbank. 2006b. Kosovo: Public expenditure and institutional review: Bd. 2: Further sectoral
chapters. Washington, DC, Weltbank, Poverty Reduction and Economic Management
Unit. Verfügbar auf der Website http://go.worldbank.org/7U6GM5Q8M1 (besucht am
4. November 2008).
Weltbank. 2007. Kosovo poverty assessment: Bd. I: Accelerating inclusive growth to reduce
widespread poverty? Washington, DC, Weltbank, Poverty Reduction and Economic Man-agement Unit. Verfügbar auf der Website http://go.worldbank.org/ALLU4MEBF1
(besucht am 4. November 2008).
Quellen
Europäische Kommission. 2007. Commission Decision 2271 of 1 June 2007 on the Multi-
annual Indicative Planning Document (MIPD) 2007-2009 for Kosovo under UNSCR 1244.
Brüssel. Verfügbar auf der Website http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/mipd_kosovo_
2007_2009_en.pdf (besucht am 4. November 2008).
96
Aufbau des Systems der sozialen Sicherheit der Republik Kosovo
Internationale Revue für Soziale Sicherheit , 62, 1/2009 © 2009 Autor(en) Artikelzusammentragung © 2009 IVSS
7/30/2019 Der Rechtliche Aufbau Des... Kosovo
http://slidepdf.com/reader/full/der-rechtliche-aufbau-des-kosovo 25/27
Europäische Kommission. 2008a. „Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP des Rates vom 4.
Februar 2008 über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo,
EULEX KOSOVO“, in Amtsblatt der Europäischen Union, L 42/92. Verfügbar auf der
Website http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:042:0092:0098:EN:PDF (besucht am 5. November 2008).
Europäische Kommission. 2008b. „Gemeinsame Aktion des Rates 2008/228/GASP vom
17. März 2008 zur Änderung und Verlängerung der Gemeinsamen Aktion 2006/304/
GASP zur Einsetzung eines EU-Planungsteams (EUPT Kosovo) bezüglich einer
möglichen Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union im Bereich der
Rechtsstaatlichkeit und in möglichen anderen Bereichen im Kosovo“, in Amtsblatt der
Europäischen Union, L 75/78. Verfügbar auf der Website http://eur-lex.europa.eu/
LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:075:0078:0079:EN:PDF (besucht am 5. No-
vember 2008).Europäische Kommission. 2008c . Stabilisation and association agreement between the Euro-
pean Communities and their member states of the one part, and the Republic of Serbia, of
the other part . Brüssel, EK, Erweiterung. Verfügbar auf der Website http://ec.europa.eu/
enlargement/pdf/serbia/key_document/saa_en.pdf (besucht am 5. November 2008).
Europäische Union. 2006. Beschluss des Rates vom 30. Januar 2006 über die Grundsätze,
Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Serbien und Montenegro
einschließlich des Kosovo im Sinne der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats vom 10. Juni
1999 und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/520/EG. Brüssel, Rat der Europäischen
Union. Verfügbar auf der Website http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.
do?uri=CELEX:32006D0056:DE:HTML (besucht am 7. November 2008).
Europäische Union. 2008. 2008/213/EG: Beschluss des Rates vom 18. Februar 2008 über die
Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Serbien
einschließlich des Kosovo im Sinne der Resolution 1244 des Sicherheitsrats der Vereinten
Nationen vom 10. Juni 1999 und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/56/EG. Brüssel,
Rat der Europäischen Union. Verfügbar auf der Website http://eur-lex.europa.eu/
LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32008D0213:DE:HTML (besucht am 5. No-
vember 2008).
Kosovo. Verschiedene Jahre. „Published laws“, in Official Gazette. Verfügbar auf der
Website http://www.gazetazyrtare.com/e-gov/index.php?option=com_content&task=blogsection&id=7&Itemid=56 (besucht am 5. November 2008).
Kosovo. 2003. „Law No. 2003/23 on disability pensions in Kosovo“, in Official Gazette.
Verfügbar auf der Website http://www.gazetazyrtare.com/e-gov/index.php?option=
com_content&task=view&id=107&Itemid=28&lang=en (besucht am 5. November
2008).
Kosovo. 2008a. „Law No. 03/l-084 amending UNMIK Regulation 2005/20 amending
UNMIK Regulation 2001/35 on Kosovo pensions trust“, in Official Gazette, Nr. 32.
Verfügbar auf der Website http://www.ks-gov.net/GazetaZyrtare/document/english/
english_32.pdf (besucht am 5. November 2008).
97
Aufbau des Systems der sozialen Sicherheit der Republik Kosovo
© 2009 Autor(en) Art ikelzusammentragung © 2009 IVSS Internationale Revue für Soziale Sicherheit , 62, 1/2009
7/30/2019 Der Rechtliche Aufbau Des... Kosovo
http://slidepdf.com/reader/full/der-rechtliche-aufbau-des-kosovo 26/27
Kosovo. 2008b. Constitution of the Republic of Kosovo. Pristina. Verfügbar auf der Website
http://www.kushtetutakosoves.info/repository/docs/Constitution.of.the.Republic.of.
Kosovo.pdf (besucht am 5. November 2008).
Kosovo. Assembly. 2008a. Kosova Declaration of independence. Pristina. Verfügbar auf derWebsite http://www.assembly-kosova.org/common/docs/declaration_indipendence.pdf
(besucht am 5. November 2008).
Kosovo. Assembly. 2008b. Legislation: Laws adopted by the Assembly . Pristina. Verfügbar auf
der Website http://www.assembly-kosova.org/common/docs/ligjet/matrix_en.pdf (be-
sucht am 5. November 2008).
Kosovo. Ministry of Labour and Social Welfare. Ohne Jahr. Legjislacioni [Gesetze].
Verfügbar auf der Website http://www.mpms-ks.org/index.php?id=64 (besucht am
4. November 2008).
Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee. 2008. Beschluss EULEX/2/2008 des Politis-chen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 22. April 2008 zur Einsetzung des
Ausschusses der beitragenden Länder für die Rechtsstaatlichkeitsmission der Euro-
päischen Union in Kosovo (EULEX KOSOVO) (2008/356/GASP). Brüssel, Europäische
Kommission, PSC. Verfügbar auf der Website http://eur-lex.europa.eu/
Notice.do?mode=dbl&lang=en&ihmlang=en&lng1=en,fr&lng2=bg,cs,da,de,el,en,es,et,
fi,fr,hu,it,lt,lv,mt,nl,pl,pt,ro,sk,sl,sv,&val=469734:cs&page= (besucht am 5. November
2008).
UNMIK. 2000. Regulation Nr. 2000/66 on benefits for war invalids of Kosovo and for the next
of kin of those who died as a result of the armed conflict in Kosovo. Pristina, Übergangs-
verwaltungsmission der Vereinten Nationen im Kosovo. Verfügbar auf der Website
http://www.share-see.org/docs/RESOURCE%20CENTRE/LEGIS/Kosovo/regul%20on
%20war%20invalids.doc (besucht am 5. November 2008).
UNMIK. 2001. Regulation Nr. 2001/27UNMIK/REG/2001/27 of 8 October 2001 on essential
labour law in Kosovo. Pristina, Übergangsverwaltungsmission der Vereinten Nationen
im Kosovo. Verfügbar auf der Website http://www.mpms-ks.org/data/File/Ligjet/
RE2001_27.pdf (besucht am 5. November 2008).
UNMIK. 2001. Regulation Nr. 2002/15 on the promulgation of a law adopted by the Assembly
of Kosovo on the methodology for setting the level of basic pension in Kosovo, and
determining the commencement date for provision of basic pensions. Pristina,Übergangsverwaltungsmission der Vereinten Nationen im Kosovo. Verfügbar auf der
Website http://www.unmikonline.org/regulations/2002/RE2002_15.pdf (besucht am
5. November 2008).
UNMIK. 2003a. Law Nr. 2003/19 on occupational safety, health and the working environment .
Pristina, Übergangsverwaltungsmission der Vereinten Nationen im Kosovo. Verfügbar
auf der Website http://www.mpms-ks.org/data/File/Ligjet/2003_19_en.pdf (besucht am
5. November 2008).
UNMIK. 2003b. Regulation Nr. 2003/28 on the promulgation of the law adopted by the
Assembly of Kosovo on the social assistance scheme in Kosovo. Pristina, Übergangsverwal-
98
Aufbau des Systems der sozialen Sicherheit der Republik Kosovo
Internationale Revue für Soziale Sicherheit , 62, 1/2009 © 2009 Autor(en) Artikelzusammentragung © 2009 IVSS
7/30/2019 Der Rechtliche Aufbau Des... Kosovo
http://slidepdf.com/reader/full/der-rechtliche-aufbau-des-kosovo 27/27
tungsmission der Vereinten Nationen im Kosovo. Verfügbar auf der Website http://
www.unmikonline.org/regulations/2003/RE2003_28.pdf (besucht am 5. November
2008).
UNMIK. 2004a. Provisional institutions of self government . Pristina, Übergangsverwaltungs-mission der Vereinten Nationen im Kosovo. Verfügbar auf der Website http://
www.unmikonline.org/regulations/2005/RE2005_25_ALE2004_47.pdf (besucht am
5. November 2008).
UNMIK. 2004b. Report of the Secretary-General on the United Nations Interim Administra-
tion Mission in Kosovo, S/2004/348, 30 April . Pristina, Übergangsverwaltungsmission der
Vereinten Nationen im Kosovo. Verfügbar auf der Website http://unbisnet.un.org:8080/
ipac20/ipac.jsp?session=R217S5F231628.403679&profile=bib&uri=full%3D3100001~!
740500~!22&booklistformat=#focus (besucht am 3. November 2008).
UNMIK. 2004c . Law Nr. 2004/4: Kosovo Health Law . Pristina, Übergangsverwaltungs-mission der Vereinten Nationen im Kosovo. Verfügbar auf der Website http://www.
unmikonline.org/regulations/2004/re2004_31ale04_04.pdf (besucht am 5. November
2008).
UNSC. 1999. Resolution 1244 (1999) adopted by the Security Council at its 4011th meeting, on
10 June 1999 . New York, NY, Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Verfügbar auf der
Website http://www.nato.int/Kosovo/docu/u990610a.htm (besucht am 5. November
2008).
UNSC. 2007. Comprehensive proposal for the Kosovo Status settlement . New York, NY, Sicher-
heitsrat der Vereinten Nationen. Verfügbar auf der Website http://www.unosek.org/
docref/Comprehensive_proposal-english.pdf (besucht am 5. November 2008).
99
Aufbau des Systems der sozialen Sicherheit der Republik Kosovo
© 2009 Autor(en) Art ikelzusammentragung © 2009 IVSS Internationale Revue für Soziale Sicherheit , 62, 1/2009