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Der Staat als Venture Capital Investor Eine Studie zur Bedeutung öffentlicher Beteiligungsgesellschaften in Deutschland Oktober 2014

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    Der Staat als Venture Capital InvestorEine Studie zur Bedeutung öffentlicher Beteiligungsgesellschaften in Deutschland

    Oktober 2014www.lutzabel.com

  • 3LUTZ | ABEL Der Staat als Venture Capital Investor

    Eine Studie zur Bedeutung öffentlicher Beteiligungsgesellschaften in Deutschland Oktober 2014

    Der Staat als Venture Capital Investor

    Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

    neben dem Innovationsgeschehen gelten Existenzgründungen als wichtiger Indikator für die Zukunftsfähigkeit einer Volkswirtschaft. Die deutsche Venture-Szene gilt im internationalen Vergleich als „abgehängt“. Der Bun-desverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BvK) kommt in seiner Statistik für das Jahr 2013 zu dem Ergebnis, dass in 2013 EUR 670 Mio. in Venture Capital Investitionen und EUR 350 Mio. in Wachstumsfinan-zierungen geflossen sind. Insgesamt wird demnach ein Anteil von lediglich ca. 0,24 % des BIP in Venture Capital investiert (European Venture Capital Association (EVCA), Yearbook 2013, Seite 45).

    Es ist vielfach darauf hingewiesen worden, dass die BvK- und EVCA-Zahlen ungenau sind, weil sich sowohl BvK als auch EVCA im Wesentlichen auf Angaben von BvK-Mitgliedsunternehmen stützen und somit viele Investo-rengruppen jedenfalls nicht vollständig berücksichtigt werden (Business Angels, Corporate Venture Gesell-schaften, Crowdfunding-Plattformen, Inkubatoren und zum Teil öffentliche Beteiligungsgesellschaften). Doch selbst wenn die Zahlen nach oben zu korrigieren sind, herrscht allgemeine Übereinkunft, dass die Venture-Szene im Vergleich zur Wirtschaftskraft Deutschlands zu klein ist.

    Aufgrund der relativen Schwäche des deutschen Venture-Marktes und der im europäischen Vergleich geringen Anzahl an privaten VC-Fonds kommt staatlichen Beteiligungsfonds eine maßgebliche Bedeutung zur Belebung des Venture-Marktes zu. Der Staat ist wohl der wichtigste Venture Capital Investor in Deutschland. Geschätzt wird, dass an rund 45 % aller VC-Investments in der Frühphase öffentliche Beteiligungsfonds beteiligt sind (Stu-die des Fraunhofer Instituts, Venture Capital und weitere Rahmenbedingungen für eine Gründungskultur, 2012). Damit liegt Deutschland etwas über dem europäischen Durchschnitt: In Europa werden nach Angaben der EVCA 38 % aller VC-Investments mit öffentlichen Beteiligungsgesellschaften abgeschlossen (EVCA Yearbook 2013).

    Diese hohe Bedeutung von öffentlichen /staatlichen Beteiligungsgesellschaften rechtfertigt es, sich genauer mit diesen auseinanderzusetzen. Soweit bekannt, gibt es keine aktuelle Übersicht zu staatlichen Beteiligungs-gesellschaften in Deutschland. Aufgrund der Vielzahl der Angebote ist es schwierig, ein vollständiges Bild über die Fondslandschaft zu bekommen. Die vorliegende Studie hat das Ziel, folgende Fragen zu beantworten:

    - Welche wesentlichen Beteiligungsfonds bestehen auf Bundes- und Landesebene? - Welche Bundesländer sind besonders aktiv? - Welche vertraglichen Strukturen werden gewählt? - Was ist Gründern, Business Angels und Investoren zu empfehlen, wenn sie mit öffentlichen Beteiligungs-

    gesellschaften zusammenarbeiten?

    Ich hoffe, die dargestellten Ergebnisse bieten eine gute Orientierung und ich wünsche Ihnen eine informative Lektüre.

    Ihr Dr. Lorenz JellinghausLUTZ | ABEL Rechtsanwalts GmbH

  • 5LUTZ | ABEL Der Staat als Venture Capital Investor4 LUTZ | ABELDer Staat als Venture Capital Investor

    Die Auswertung der in der Studie berücksichtigten staatlichen Beteiligungsgesellschaften ergibt folgen-des Bild:

    1. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass der Bund pro Jahr die Möglichkeit hat, über seine Fonds (ERP Startfonds, HTGF und EAF) ca. EUR 109 Mio. zu investieren. Die berücksichtigten Länderfonds kom-men auf Grundlage der getroffenen Annahmen zu-sammen auf ein durchschnittliches jährliches Investitionsvolumen in Höhe von EUR 113,3 Mio.* Damit sind Bund und Länder für den deutschen Venture-Markt in etwa von gleich hoher Bedeutung.

    2. Allerdings geben die Zahlen aufgrund der getrof-fenen Annahmen sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene nicht vollständig das tatsächlich zur Verfügung stehende staatliche Investitionsvolu-men wieder:

    - da auf Bundesebene der ERP/ EIF Dachfonds aus-geklammert wird,

    - auf Landesebene insbesondere die mittelständi-schen Beteiligungsgesellschaften nicht berück-sichtigt werden,

    - die Angaben zu Fondsvolumina und Laufzeit zum Teil nicht öffentlich zugänglich sind und

    - Erträge von VC-Fonds (z.B. durch Exits) nicht be-rücksichtigt werden.

    Die Zahlen belegen aber eindrucksvoll, dass Bund und Länder eine maßgebliche Rolle als VC-Inves-tor in Deutschland spielen und die zur Verfügung stehenden europäischen ERP- und EFRE-Mittel ein maßgeblicher Faktor für die Finanzkraft der Län-der-Beteiligungsgesellschaften sind.

    3. Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind enorm. Während einige Bundesländer über die Nutzung von EFRE-Mitteln großvolumige VC-Fonds

    auflegen können (wie Thüringen, Berlin, Sachsen- Anhalt, Brandenburg), haben andere Bundesländer keine eigenen VC-Gesellschaften (Hessen, Nieder-sachsen, Saarland). Die erheblichen Unterschiede in der Höhe des Beteiligungskapitals, mit denen Länder Start-ups unterstützen, sind in nebenste-hender Deutschlandkarte dargestellt.

    4. Es dominieren auf Bundes- und Länderebene un-mittelbare Beteiligungen durch staatliche Fonds, d.h. die staatliche Beteiligungsgesellschaft trifft selbst die Investment-Entscheidung. Dachfonds- Konstruktionen (staatliche Mittel werden einem privaten VC-Fonds zur Verfügung gestellt) werden vor allem in Zusammenarbeit mit dem European Investment Fund (EIF) aufgelegt. Auch die KfW strukturiert ihr Beteiligungsgeschäft möglicher- weise noch in diesem Jahr um. Eine Mischform findet sich in einzelnen Bundesländern, in denen private Gesellschaften mit der Verwaltung des Fonds beauf-tragt werden (z.B. in Mecklenburg-Vorpommern).

    5. Bayern spielt eine besondere Rolle. Es ist Bayern gelungen, über die LfA mit der EIF einen Dachfonds aufzulegen, der unmittelbar in private VC-Fonds investiert. Dies trägt dazu bei, dass der Fonds-Standort Bayern (insbesondere München) deutschlandweit führend ist.

    6. Bei der offenen Beteiligung stehen im Wesentli-chen Pari-Passu-Investments und Nachrangdar-lehen zur Auswahl. Das Modell der Nachrang- darlehen wird dabei häufig nur auf Investments in der Seed-Phase passen. Dies ist bei der Bewer-tung der Modelle entsprechend zu berücksichti-gen. Zu beachten haben Gründer, Business Angels und Investoren die besonderen Informationspflich-ten, welche Beteiligungsunternehmen auferlegt werden.

    MANAGEMENT SUMMARYMANAGEMENT SUMMARY

    Management Summary

    * Vereinfachende Annahmen, siehe Seite 8 dieser Studie.

    Bund und Länder sind gleichbedeutende VC-InvestorenDurchschnittliches Investitionsvolumen p.a.*

    Durchschnittliches Investitionsvolumen p.a. je Bundesland

    Quelle: LUTZ | ABEL 10/2014, Annahmen vgl. Seite 8 dieser Studie.

    Knapp zwei Drittel des Beteiligungskapitals, mit denen die Länder Start-ups unterstützen, kommt aus vier Bundesländern. Dabei nimmt Bayern mit einem Investitionsvolumen von jährlich gut EUR 30 Mio. mit Abstand den bundesweiten Spitzenplatz ein. Thüringen investiert rund EUR 20 Mio. pro Jahr, Berlin knapp EUR 14 Mio. und Sachsen-Anhalt EUR 12 Mio. Alle Bundesländer zusammen investieren insgesamt rund EUR 113,3 Mio. pro Jahr (Schätzung).

    Bund EUR 109 Mio.

    Länder in Summe EUR 113,3 Mio.

    0 Mio. EUR p.a. > 0 – 3 Mio. EUR p.a. > 3 – 10 Mio. EUR p.a. > 10 Mio. EUR p.a.

    EUR 1,7 Mio. Schleswig- Holstein

    EUR 14 Mio. Berlin

    < EUR 1 Mio.Bremen

    EUR 3 Mio.Hamburg

    EUR 30 Mio.Bayern

    EUR 1,6 Mio.Baden-Württemberg

    EUR 8 Mio. Rheinland-Pfalz

    EUR 20 Mio. Thüringen

    EUR 12 Mio.Sachsen-Anhalt

    EUR 8 Mio. Sachsen

    EUR 10 Mio. Brandenburg

    < EUR 1 Mio.Mecklenburg-Vorpommern

    < EUR 3 Mio. Nordrhein-Westfalen

    Niedersachsen

    Hessen

    Saarland

  • 7LUTZ | ABEL Der Staat als Venture Capital Investor6 LUTZ | ABELDer Staat als Venture Capital Investor

    Bayern 30 verschieden verschieden verschieden ja

    Thüringen 20 k.A. k.A. 0,1-5 ja (Sitz oder BS)

    Berlin 14 k.A. 15-49 1,5-3 ja

    Sachsen-Anhalt 12 k.A. 24,9 10 teilweise

    Brandenburg 10 6 15 1 ja (Sitz oder BS)

    Rheinland-Pfalz 8 6 24,9 1 ja

    Sachsen 8 5 49 0,2-4 ja (BS)

    Hamburg 3 6 k.A. 0,5-1 ja (Sitz oder BS)

    Nordrhein-Westfalen < 3 1,5 k.A. 0,5 ja (Bezug zu NRW)

    Schleswig-Holstein 1,7 6 k.A. 0,05-0,35 k.A.

    Baden-Württemberg 1,6 10 k.A. 0,3-1,25 ja (Sitz oder BS)

    Mecklenburg-Vorpommern < 1 6 k.A. 0,15-1,5 ja (Sitz oder BS)

    Bremen < 1 3 k.A. 0,015 ja (Sitz oder BS)

    Hessen kein staatlicher VC-Fonds

    Niedersachsen kein staatlicher VC-Fonds

    Saarland kein staatlicher VC-Fonds

    MANAGEMENT SUMMARYMANAGEMENT SUMMARY

    I. Länderfonds im Vergleich

    Die Studie belegt eine Schwäche des deutschen Venture Capital Marktes: Das maximale Beteili-gungsvolumen pro Unternehmen ist in der Regel stark begrenzt. Nur die KfW und die Länderfonds aus Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Ber-lin können größere Finanzierungsrunden stemmen. Fast alle staatlichen Beteiligungsgesellschaften konzentrieren sich demnach auf kleinere Finanzie-rungsrunden, so dass sich insbesondere für spätere

    Finanzierungsphasen angesichts der Bedeutung der staatlichen Beteiligungsgesellschaften eine Finan-zierungslücke ergibt.

    Staatliche VC-Fonds betreiben Standortförderung. Das Investment ist daher häufig an einen bestimmten regionalen Standort der Zielgesellschaft geknüpft. Welche Bundesländer entsprechende Vorgaben auf-stellen und welche weiteren Unterschiede sich im Vergleich ergeben, ist in der folgenden Tabelle an Hand ausgewählter Kriterien zusammengefasst.

    II. Vertragliche Strukturen – was gilt es für Zielge-sellschaften und Investoren zu beachten?

    Die staatlichen Beteiligungsgesellschaften gehen derzeit in der Regel selbst unmittelbare Beteiligun-gen ein. Die Fonds werden bei einer offenen Beteili-gung Gesellschafter des Zielunternehmens und neh-men Gesellschafterrechte wahr. Die Beteiligung an VC-Fonds stellt derzeit noch die Ausnahme dar (z.B. EAF und ERP/EIF Dachfonds). Es zeichnet sich aber ab, dass auch die KfW ihr Beteiligungsmodell zeitnah umstellen und ebenfalls in VC-Fonds investieren wird (Einzelheiten dazu sind derzeit noch nicht bekannt). Einzelne Bundesländer lassen ihre Fonds durch eine private Gesellschaft verwalten, z.B. verwaltet die Genius Venture Capital GmbH den Technologiefonds Mecklenburg-Vorpommern.

    Die Auswertung der angebotenen Investmentstruktu-ren zeigt, dass offene Beteiligungen von staatlichen Be-teiligungsfonds vor allem über zwei Modelle erfolgen:

    - Pari-Passu-Modell: Der staatliche Beteiligungs-fonds investiert unter den gleichen Vorgaben wie der private Investor, d.h. der öffentliche Beteiligungs-fonds schließt sich den vom Privatinvestor ausge-handelten Konditionen an. Beihilferechtlich ist da-durch sichergestellt, dass keine unzulässige Beihilfe vorliegt, da angenommen wird, dass der Privatinves-tor zu marktgerechten Konditionen investiert.

    - Nachrangmodell: Darüber hinaus steht bei vie-len Fonds eine offene Beteiligung verknüpft mit einem Nachrangdarlehen zur Verfügung. Die Ge-schäftsanteile werden zu nominal ausgegeben, eine schuldrechtliche Zuzahlung erfolgt nicht, viel-mehr gewährt der staatliche Beteiligungsfonds ein Nachrangdarlehen, welches ggf. bei einer späteren Finanzierungsrunde gewandelt werden kann. Das beschriebene Nachrangmodell wird insbesondere vom HTGF angeboten.

    Zu den beschriebenen Investment-Modellen folgende Hinweise:

    1. Das Nachrangmodell passt vor allem zu Unterneh-men in der Seed-Phase, wenn der staatliche Betei-ligungsfonds als erster externer Investor einsteigt. Denn in dieser frühen Phase hat die Gesellschaft noch keine hohe Pre-Money-Bewertung erreicht, so dass der Einstieg zu nominal und die Gewährung des Nachrangdarlehens in derartigen Konstellati-onen funktionieren. Problematisch ist allerdings,

    wenn das Nachrangdarlehensmodell auch auf Wachstumsunternehmen angewandt wird, welche bereits Finanzierungsrunden hinter sich und eine entsprechend hohe Pre-Money-Bewertung er-reicht haben. In diesen Fällen wird die Gewährung eines Nachrangdarlehens den Interessen der Par-teien regelmäßig nicht gerecht. Denn durch die Ausgabe der Geschäftsanteile zu nominal wird die Bewertung der Gesellschaft regelmäßig belastet und die Ansprache weiterer Investoren zumindest kurzfristig erschwert.

    Empfehlung: Gründern ist zu empfehlen, sorgfältig zu prüfen, ob das Nachrangdarlehen zu der bisheri-gen Bewertung passt. In der Regel ist das Nachrang-darlehensmodell nur für die Seed-Phase sinnvoll.

    2. Das Pari-Passu-Modell setzt ein enges Kooperati-onsverhältnis zwischen privatem Investor und staatlichem Beteiligungsfonds voraus. Einige öf-fentliche Beteiligungsfonds, z.B. der ERP Start-fonds, verlangen daher vom privaten Investor ein Registrierungsverfahren. Durchläuft der Investor dieses erfolgreich, ist die Zusagen-Quote im Falle eines vorgesehenen Investments sehr hoch. Das Verhältnis zwischen privatem Investor und öffentli-cher Beteiligungsgesellschaft wird in der Regel über einen Kooperationsvertrag geregelt, welcher eine zusätzliche Vergütung für den privaten Investor vorsehen kann.

    Empfehlung: Business-Angels und Investoren sollten den Kontakt zu den öffentlichen Beteili-gungsgebern pflegen, um zügig eine Investment- entscheidung zu erzielen. Die Zusagen-Quote ist hoch, wenn der Lead-Investor ein gewachsenes Vertrauen genießt.

    3. Zu beachten sind die weitreichenden Berichts- und Zustimmungspflichten, welche sich öffentliche Be-teiligungsfonds in der Regel vorbehalten. Privat- investoren und Gründer müssen durch geeignete Strukturen sicherstellen, dass die Abläufe so auf-gesetzt werden, dass den Vorgaben des staatlichen Beteiligungsfonds entsprochen wird. Insbesondere sind bei Gesellschafterbeschlüssen und Finanzie-rungsrunden entsprechende zeitliche „Puffer“ ein-zubauen.

    4. Der Wegzug aus dem vorgegebenen Standort kann erschwert bzw. ausgeschlossen sein. Die entspre-chenden Vorgaben sollten Gründer und Investoren vor Eingehen der Beteiligung prüfen.

    Länderfonds im Vergleich

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    Quelle: LUTZ | ABEL 10/2014

  • 8 9LUTZ | ABEL LUTZ | ABELDer Staat als Venture Capital Investor Der Staat als Venture Capital Investor

    Die folgende Übersicht stellt öffentlich zugängliche Informationen zu staatlichen VC-Beteiligungsfonds in Deutschland zusammen. Zur Methode haben wir folgende Hinweise:

    1. Nicht erfasst sind reine Zuschüsse (wie z.B. der In-vestitionszuschuss Wagniskapital).

    2. Es werden nur Fonds erfasst, in denen der Bund bzw. die Länder mit mindestens 50 % beteiligt sind.

    3. Nicht erfasst werden Beteiligungsgesellschaften von Sparkassen, Volksbanken und Privatbanken, auch wenn diese teilweise staatliche (EFRE-Gel-der) verwalten.*

    4. Erfasst sind nur staatliche Fonds, die ihre Mittel ausschließlich /schwerpunktmäßig in Deutschland investieren (nicht berücksichtigt ist daher der ERP/EIF Dachfonds, siehe Anhang).

    5. Berücksichtigt werden nur aktive Fonds, die nicht bereits ausvalutiert sind.

    6. Bei der Frage, wieviel pro Jahr investiert werden kann, wurde allein das Fondsvolumen auf die vor-gesehene Fondslaufzeit verteilt. Dies ist insofern eine unzutreffende Annahme, als die Fonds z.B. durch Exits Einnahmen generieren, die sie wieder anlegen können. Erreicht werden soll aber durch diese Vereinfachung eine Vergleichbarkeit der Bundesländer.

    7. Sofern keine Fondslaufzeit ermittelbar war, haben wir eine durchschnittliche Fondslaufzeit von fünf Jahren zu Grunde gelegt, um zu operationalisier-baren Ergebnissen zu kommen.

    8. Die folgenden Angaben beruhen auf einer Inter-netrecherche und direkten Anfragen bei den Be-teiligungsgesellschaften. Ausgewertet wurde ins- besondere die Förderdatenbank des Bundeswirt-schaftsministeriums, die nach entsprechenden Suchkriterien regional und nach Art der Förderung eingestellt werden kann: www.foerderdatenbank.de.

    Allerdings sind die Informationen zu den Beteili-gungsgesellschaften auch in der Förderdatenbank des Bundes zum Teil nicht vollständig erfasst. Die Informationslage ist insgesamt sehr unübersicht-lich. Die Studie erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

    9. Auch auf Grund der getroffenen Auswahl (ins-besondere auf Grund der Nichtberücksichtigung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften) schafft die Studie keine vollständige Transparenz über sämtliche staatlichen Gelder, die in Venture Capital in Deutschland fließen.

    Zur Methode der Studie

    Name des Fonds ERP Startfonds I und II

    Träger KfW

    Gründung Ende 2004

    Fonds und Fondslaufzeit ERP Startfonds I 2004-2009ERP Startfonds II 2011-2014Dritte Laufzeit hat begonnen.*

    Fondsvolumen insgesamt ERP Startfonds I ca. EUR 261 Mio.ERP Startfonds II EUR 250 Mio.

    Maximale Beteiligungshöhe pro Unternehmen (absolut und in %)

    Die Höhe der Beteiligung beträgt bis zu EUR 5 Mio. pro Unternehmen und maximal EUR 2,5 Mio. je Zwölfmonats-zeitraum.

    Maximale prozentuale Beteiligung: 24,9 %

    Durchschnittliches Investitionsvolumen p.a.** Ca. EUR 50 Mio.

    Branchenschwerpunkte Keine Vorgaben

    Standortvorgaben für Zielunternehmen Nein

    Maximales Alter des Zielunternehmens 10 Jahre

    Registrierungsverfahren für Lead-Investoren Ja

    Bund

    * Deshalb sind beispielsweise nicht berücksichtigt: BayBG, BTG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) in Hamburg, MBG Niedersachsen, MBG Baden-Württemberg, MBG Mecklenburg-Vorpommern, MBG Thüringen, MBG Bremen, MBG Rheinland-Pfalz, MBG Sachsen, Saarländische Beteiligungsgesellschaft mbH, Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH, LBBW Venture Capital GmbH als Tochter der LBBW, Haspa Beteiligungsgesellschaft.

    FONDS-ÜBERSICHT BUNDESEBENEFONDS-ÜBERSICHT

    * Keine genauen Angaben zur Fondslaufzeit verfügbar. ** Telefonische Auskunft

  • 10 11LUTZ | ABEL LUTZ | ABELDer Staat als Venture Capital Investor Der Staat als Venture Capital Investor

    Name des Fonds European Angels Fund (EAF) Germany

    Träger Europäischer Investitionsfonds (EIF) und ERP-Sonderver-mögen (Bundesministerium für Wirtschaft und Technolo-gie (BMWi) zu je 50 %

    Gründung 2012

    Fonds und Fondslaufzeit European Angels Fund (EAF) Germany keine Angabe

    Fondsvolumen insgesamt European Angels Fund (EAF) Germany EUR 70 Mio.

    Maximale Beteiligungshöhe pro Unternehmen (absolut und in %)

    Keine Förderung einzelner Unternehmen, sondern von Business Angels

    Business Angels erhalten alle Investitions- und Gesell-schafterentscheidungen

    Fonds stellt einen Betrag für mehrere zukünftige Investiti-onen zur Verfügung. Dieser richtet sich nach der beab-sichtigten Investitionssumme des Business Angels (50:50 Co-Investition) und sollte zwischen EUR 250.000 und EUR 5 Mio. liegen.

    Durchschnittliches Investitionsvolumen p.a.* EUR 14 Mio.

    Branchenschwerpunkte Keine Vorgaben

    Standortvorgaben für Zielunternehmen Nein

    Maximales Alter des Zielunternehmens Keine Vorgaben

    Registrierungsverfahren für Lead-Investoren Ja

    BundBundBund

    Name des Fonds High-Tech Gründerfonds Management GmbH (HTGF)

    Träger Public Private Partnership zwischen Bundeswirtschafts-ministerium, KfW und privaten Unternehmen (mit sehr hohem staatlichen Finanzierungsanteil von ca. 90 % beim Fonds II)

    Gründung 2005

    Fonds und Fondslaufzeit High-Tech Gründerfonds I 2005-2011 High-Tech Gründerfonds II 2011-k.A.

    Fondsvolumen insgesamt High-Tech Gründerfonds I EUR 270 Mio. High-Tech Gründerfonds II EUR 304 Mio.

    Maximale Beteiligungshöhe pro Unternehmen (absolut und in %)

    Pari-Passu-Investment: Max. EUR 0,5 Mio. (in der ersten Finanzierungsrunde) und weitere EUR 1,5 Mio. für weitere Finanzierungsrunden

    Alternativ: Nachrangdarlehen mit Laufzeit von 7 Jahren, Verzinsung von 10 %, die für 4 Jahre gestundet werden gegen Beteiligung in Höhe von 15 % der Geschäftsanteile

    Durchschnittliches Investitionsvolumen p.a.* EUR 45 Mio.

    Branchenschwerpunkte Keine

    Standortvorgaben für Zielunternehmen Deutschland

    Maximales Alter des Zielunternehmens Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit liegt max. 1 Jahr zurück

    Registrierungsverfahren für Lead-Investoren Nein

    * Keine genauen Angaben zur Fondslaufzeit verfügbar.

    FONDS-ÜBERSICHT BUNDESEBENEFONDS-ÜBERSICHT BUNDESEBENE

    * Gerechnet auf die erste Fondslaufzeit

  • 12 13LUTZ | ABEL LUTZ | ABELDer Staat als Venture Capital Investor Der Staat als Venture Capital Investor

    BAYERNBADEN-WÜRTTEMBERG

    Baden-Württemberg Bayern

    Name des Fonds VC Fonds Baden-Württemberg

    Träger Ministerium für Finanzen und Wirtschaft mit 50 %, die SV SparkassenVersicherung Lebensversicherungs AG und die Württembergische Versicherung AG mit jeweils 25 %

    Gründung 2014

    Fonds und Fondslaufzeit VC Fonds Baden-Württemberg 2014-k.A.

    Fondsvolumen insgesamt VC Fonds Baden-Württemberg EUR 8 Mio.

    Maximale Beteiligungshöhe pro Unternehmen (absolut und in %)

    In der ersten Finanzierungsrunde werden zwischen EUR 300.000 und EUR 500.000 investiert. In weiteren Finanzierungsrunden kann das Engagement auf ca. EUR 1,25 Mio. pro Portfoliounternehmen erhöht werden.

    Durchschnittliches Investitionsvolumen p.a. EUR 1,6 Mio.*

    Branchenschwerpunkte Nein

    Standortvorgaben für Zielunternehmen Unternehmenssitz und mindestens eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg

    Maximales Alter des Zielunternehmens 10 Jahre

    Registrierungsverfahren für Lead-Investoren Nein

    Name des Fonds Clusterfonds EFRE BayernClusterfonds Seed GmbH & Co. KGClusterfonds Start-UpClusterfonds Innovation

    LfA /EIF

    Träger Bayern Kapital GmbH – eine hun-dertprozentige Tochtergesellschaft der LfA Förderbank Bayern

    Träger sind LfA Förderbank Bayern und European Investment Fund (EIF)

    Gründung 1995 2009

    Fonds und Fondslaufzeit Betreuung von folgenden Beteili-gungsfonds:

    Clusterfonds EFRE BayernClusterfonds Seed GmbH & Co. KGClusterfonds Start-UpClusterfonds Innovation

    Keine genauen Angaben zur Fondslaufzeit veröffentlicht

    Dachfonds, der in andere Fonds investiert

    keine Angabe

    Fondsvolumen insgesamt Zusammen EUR 200 Mio. (seit 1995)

    Neue Initiativen angekündigt: Wachstumsfonds Bayern mit einem Zielvolumen von EUR 100 Mio.

    EUR 100 Mio. (Dachfonds)

    Maximale Beteiligungshöhe pro Unternehmen (absolut und in %)

    Abhängig vom Fonds Fonds beteiligt sich an Venture Capital Fonds. Privater Investoren- anteil muss insgesamt mindestens 50 % betragen.

    Durchschnittliches Investitions-volumen p.a.*

    EUR 10 Mio. EUR 20 Mio.

    Branchenschwerpunkte Abhängig vom Fonds Technologieunternehmen

    Standortvorgaben für Zielunter-nehmen

    Bayern Fonds sollte seinen Unterneh-menssitz in Bayern haben

    Maximales Alter des Zielunter-nehmens

    Abhängig vom Fonds Keine Angabe

    Registrierungsverfahren für Lead-Investoren

    Nein Entfällt

    * Gerechnet auf eine Laufzeit von fünf Jahren * Bei einer fiktiven Fondslaufzeit von fünf Jahren

  • 14 15LUTZ | ABEL LUTZ | ABELDer Staat als Venture Capital Investor Der Staat als Venture Capital Investor

    BRANDENBURGBERLIN

    Berlin Brandenburg

    Name des Fonds Frühphasenfonds BrandenburgBFB Wachstumsfonds Brandenburg II

    Träger Wirtschaftsministerium des Landes Brandenburg und Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

    Verwaltet wird der Frühphasenfonds Brandenburg durch eine private Gesellschaft (bmp Beteiligungsmanagement AG).

    Gründung Frühphasenfonds Brandenburg 2010BFB Wachstumsfonds Brandenburg II 2009

    Fonds und Fondslaufzeit Frühphasenfonds Brandenburg 2010-laufendBFB Wachstumsfonds Brandenburg II 2009-laufend

    Fondsvolumen insgesamt Frühphasenfonds Brandenburg EUR 25 Mio. (in 2014 von EUR 20 Mio. um EUR 5 Mio. aufgestockt)

    BFB Wachstumsfonds Brandenburg II EUR 37,5 Mio. (in 2014 von EUR 30 Mio. um EUR 7,5 Mio. aufgestockt)

    Maximale Beteiligungshöhe pro Unternehmen (absolut und in %)

    Das Investment des Fonds beträgt EUR 0,5 Mio. bis max. EUR 1 Mio.

    Der Fonds erhält eine Beteiligung von anfangs immer 15 % des Kapitals zu nominal.

    Die restlichen Mittel werden über ein Nachrangdarlehen zu „marktgerechten“ Konditionen zur Verfügung gestellt.Stundung der Zinsen bis maximal 4 Jahre möglich.

    Durchschnittliches Investitionsvolumen p.a. EUR 10 Mio.

    Branchenschwerpunkte Keine Angabe

    Standortvorgaben für Zielunternehmen Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg

    Maximales Alter des Zielunternehmens Maximal 6 Jahre seit Aufnahme der Geschäftstätigkeit

    Registrierungsverfahren für Lead-Investoren Nein

    Name des Fonds VC Fonds Technologie Berlin VC Fonds Kreativwirtschaft Berlin

    Träger IBB Beteiligungsgesellschaft mbH, als Tochter der Investitionsbank Berlin

    Gründung Keine Angabe

    Fonds und Fondslaufzeit VC Fonds Technologie Berlin 2008-2020VC Fonds Kreativwirtschaft Berlin 2008-2020

    Fondsvolumen insgesamt VC Fonds Technologie Berlin EUR 52 Mio. bis 2014VC Fonds Kreativwirtschaft Berlin EUR 30 Mio. bis 2014

    Fonds werden mit insgesamt EUR 100 Mio. für Zeitraum 2014-2020 aufgestockt

    Maximale Beteiligungshöhe pro Unternehmen (absolut und in %)

    Max. EUR 1,5 Mio. (in der ersten Finanzierungsrunde); insgesamt max. EUR 3 Mio.

    Beteiligung i.d.R. 15 %-20 % (max. 49 %) des Stamm-/Grundkapitals

    Durchschnittliches Investitionsvolumen p.a.* EUR 14 Mio.

    Branchenschwerpunkte Technologieunternehmen bzw. Unternehmen der Kreativwirtschaft

    Standortvorgaben für Zielunternehmen Berlin

    Maximales Alter des Zielunternehmens Keine Angabe

    Registrierungsverfahren für Lead-Investoren Nein

    * Gerechnet auf die angekündigte neue Fondslaufzeit

  • 16 17LUTZ | ABEL LUTZ | ABELDer Staat als Venture Capital Investor Der Staat als Venture Capital Investor

    HAMBURGBREMEN

    Bremen Hamburg

    Name des Fonds Initialfonds Bremen

    Träger Land Bremen und Bremer Aufbau-Bank GmbH

    Gründung Keine Angabe

    Fonds und Fondslaufzeit Initialfonds Bremen Fondslaufzeit unklar

    Fondsvolumen insgesamt Initialfonds Bremen unklar

    Maximale Beteiligungshöhe pro Unternehmen (absolut und in %)

    Beteiligungshöhe bis zu EUR 150.000 über eine typisch stille Einlage.

    Durchschnittliches Investitionsvolumen p.a. Unklar, vermutlich unter EUR 1 Mio.

    Branchenschwerpunkte Zukunftsträchtige Technologie- und Ökologie-Bereiche

    Standortvorgaben für Zielunternehmen Firmensitz und Arbeitsplätze im Land Bremen

    Maximales Alter des Zielunternehmens 3 Jahre

    Registrierungsverfahren für Lead-Investoren Nein

    Name des Fonds IFB Innovationsstarter GmbH

    www.innovationsstarter.com

    Träger 100% Tochter der Hamburgischen Investitions- und Förderbank

    Gründung 2012

    Fonds und Fondslaufzeit Innovationsstarter 2012-2015

    Fondsvolumen insgesamt Innovationsstarter EUR 12 Mio.

    Maximale Beteiligungshöhe pro Unternehmen (absolut und in %)

    Pari-Passu-Modell: max. EUR 0,5 Mio. (pro Finanzierungs- runde); insgesamt max. EUR 1 Mio.

    Alternativ: Nachrangdarlehen mit Laufzeit von 6 Jahren, „marktgerechte“ Verzinsung, die für bestimmten Zeitraum gestundet wird gegen Beteiligung in Höhe von 15 % der Geschäftsanteile

    Durchschnittliches Investitionsvolumen p.a. EUR 3 Mio.

    Branchenschwerpunkte Keine

    Standortvorgaben für Zielunternehmen Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg

    Maximales Alter des Zielunternehmens 6 Jahre

    Registrierungsverfahren für Lead-Investoren Nein

  • 18 19LUTZ | ABEL LUTZ | ABELDer Staat als Venture Capital Investor Der Staat als Venture Capital Investor

    MECKLENBURG-VORPOMMERNHESSEN

    Hessen Mecklenburg-Vorpommern

    Name des Fonds Technologiefonds MV (TFMV)

    Träger Land Mecklenburg-Vorpommern

    Verwaltet wird der Fonds durch eine private Gesellschaft

    Gründung 2010

    Fonds und Fondslaufzeit Technologiefonds MV (TFMV) 2010-heute

    Fondsvolumen insgesamt Technologiefonds MV (TFMV) EUR 4,5 Mio.

    Maximale Beteiligungshöhe pro Unternehmen (absolut und in %)

    150 TEUR bis zu EUR 1,5 Mio. im Zwölfmonatszeitraum

    Durchschnittliches Investitionsvolumen p.a. Unter EUR 1 Mio.

    Branchenschwerpunkte Nein

    Standortvorgaben für Zielunternehmen Sitz oder wesentliche Betriebsstätte im Land Mecklen-burg-Vorpommern

    Maximales Alter des Zielunternehmens Weniger als 6 Jahre

    Registrierungsverfahren für Lead-Investoren Nein

    Name des Fonds Kein staatlicher Beteiligungsfonds für Venture Capital

    Hessen Kapital I und Hessen Kapital II zielen in erster Linie auf stille Beteiligungen an mittelständischen Unter-nehmen und werden deshalb hier nicht berücksichtigt.

    Träger

    Gründung

    Fonds und Fondslaufzeit

    Fondsvolumen insgesamt

    Maximale Beteiligungshöhe pro Unternehmen (absolut und in %)

    Durchschnittliches Investitionsvolumen p.a.

    Branchenschwerpunkte

    Standortvorgaben für Zielunternehmen

    Maximales Alter des Zielunternehmens

    Registrierungsverfahren für Lead-Investoren

    KEIN STAATLICHER

    BETEILIGUNGSFONDS FÜR

    VENTURE CAPITAL

  • 20 21LUTZ | ABEL LUTZ | ABELDer Staat als Venture Capital Investor Der Staat als Venture Capital Investor

    NORDRHEIN-WESTFALENNIEDERSACHSEN

    Niedersachsen Nordrhein-Westfalen

    Name des Fonds NRW.BANK.Seed Fonds

    Träger NRW.BANK

    Gründung 2005

    Fonds und Fondslaufzeit NRW.BANK.Seed 2005-heute

    Fonds teilt sich regional in sieben Seed-Fonds auf: - SEED FONDS für die Region Aachen GmbH & Co. KG- Gründerfonds Bielefeld Ostwestfalen GmbH & Co. KG- Seedcapital Dortmund GmbH & Co. KG- Sirius Seedfonds GmbH & Co. KG- Rheinland Venture Capital GmbH & Co. KG- ELS GmbH & Co. KG- Gründerfonds Münsterland

    Fondsvolumen insgesamt NRW.BANK.Seed EUR 30 Mio.

    Maximale Beteiligungshöhe pro Unternehmen (absolut und in %)

    Max. EUR 0,5 Mio. (Erstrundenfinanzierung)

    Durchschnittliches Investitionsvolumen p.a. Weniger als EUR 3 Mio.

    Branchenschwerpunkte Technologieorientierte Unternehmen

    Standortvorgaben für Zielunternehmen Bezug zu Nordrhein-Westfalen

    Maximales Alter des Zielunternehmens 18 Monate

    Registrierungsverfahren für Lead-Investoren Nein

    Name des Fonds

    Träger

    Gründung

    Fonds und Fondslaufzeit

    Fondsvolumen insgesamt

    Maximale Beteiligungshöhe pro Unternehmen (absolut und in %)

    Durchschnittliches Investitionsvolumen p.a.

    Branchenschwerpunkte

    Standortvorgaben für Zielunternehmen

    Maximales Alter des Zielunternehmens

    Registrierungsverfahren für Lead-Investoren

    KEIN STAATLICHER

    BETEILIGUNGSFONDS FÜR

    VENTURE CAPITAL

  • 22 23LUTZ | ABEL LUTZ | ABELDer Staat als Venture Capital Investor Der Staat als Venture Capital Investor

    SAARLANDRHEINLAND-PFALZ

    Rheinland-Pfalz Saarland

    Name des Fonds Innovationsfonds Rheinland-Pfalz Diverse Reginalfonds*

    Träger Träger ist die Wagnisfinanzierungsgesellschaft für Technologieförderung in Rheinland-Pfalz mbH (WFT) als Tochtergesellschaft der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

    Gründung Unklar

    Fonds und Fondslaufzeit Innovationsfonds Rheinland-Pfalz keine Angabe

    Fondsvolumen insgesamt Innovationsfonds Rheinland-Pfalz keine Angabe

    Maximale Beteiligungshöhe pro Unternehmen (absolut und in %)

    Die Beteiligungshöhe beträgt bis zu EUR 1 Mio.

    Bei einer offenen Beteiligung erwirbt der Innovationsfonds Rh-Pf. Minderheitsbeteiligungen von maximal 24,9 %.

    Durchschnittliches Investitionsvolumen p.a.** EUR 7-8 Mio.

    Branchenschwerpunkte Keine Angabe

    Standortvorgaben für Zielunternehmen Rheinland-Pfalz

    Maximales Alter des Zielunternehmens Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 6 Jahre zurückliegen

    Registrierungsverfahren für Lead-Investoren Nein

    * Darüber hinaus: Venture Capital Gesellschaften für einzelne Regionen (Träger unklar): http://isb.rlp.de/de/die-isb/beteiligungen/venture-capital-rheinhessen-vcr/

    ** Telefonische Auskunft

    Name des Fonds

    Träger

    Gründung

    Fonds und Fondslaufzeit

    Fondsvolumen insgesamt

    Maximale Beteiligungshöhe pro Unternehmen (absolut und in %)

    Durchschnittliches Investitionsvolumen p.a.

    Branchenschwerpunkte

    Standortvorgaben für Zielunternehmen

    Maximales Alter des Zielunternehmens

    Registrierungsverfahren für Lead-Investoren

    KEIN STAATLICHER

    BETEILIGUNGSFONDS FÜR

    VENTURE CAPITAL

  • 24 25LUTZ | ABEL LUTZ | ABELDer Staat als Venture Capital Investor Der Staat als Venture Capital Investor

    SACHSEN-ANHALTSACHSEN

    Sachsen Sachsen-Anhalt

    Name des Fonds IBG Risikokapitalfonds I IBG Risikokapitalfonds II IBG Innovationsfonds

    Träger IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (100 %-Tochter des Landes)

    Gründung Keine Angabe

    Fonds und Fondslaufzeit IBG Risikokapitalfonds I endet 2014IBG Risikokapitalfonds II 2009-k.A.IBG Innovationsfonds keine Angabe

    Fondsvolumen insgesamt IBG Risikokapitalfonds I EUR 200 Mio.IBG Risikokapitalfonds II EUR 106 Mio.IBG Innovationsfonds EUR 50 Mio.

    Maximale Beteiligungshöhe pro Unternehmen (absolut und in %)

    Beteiligungen mit einem Gesamtvolumen von bis zu EUR 10 Mio. können in mehreren Finanzierungsrunden eingegangen werden. Die Beteiligungen werden in offener (in der Regel als Minderheitsbeteiligungen bis 24,9 %) und stiller Form vereinbart.

    Durchschnittliches Investitionsvolumen p.a.* Starke Schwankungen

    Ca. EUR 12 Mio.

    Branchenschwerpunkte Technologieorientierte Vorhaben

    Standortvorgaben für Zielunternehmen Teilweise

    Maximales Alter des Zielunternehmens Keine Angabe

    Registrierungsverfahren für Lead-Investoren Nein

    Name des Fonds Technologiegründerfonds Sachsen

    Träger Freistaat Sachsen, Sparkassen Chemnitz, Leipzig und Dresden sowie die Sachsen Bank

    Gründung 2008

    Fonds und Fondslaufzeit Technologiegründerfonds Sachsen 2008-heute

    Fondsvolumen insgesamt Technologiegründerfonds Sachsen EUR 60 Mio.

    Maximale Beteiligungshöhe pro Unternehmen (absolut und in %)

    Maximal 49 % der Geschäftsanteile

    Eigenkapital mit einem Volumen von EUR 0,2 Mio. bis EUR 4 Mio.

    Durchschnittliches Investitionsvolumen p.a. Weniger als EUR 8 Mio.

    Branchenschwerpunkte ITK, Halbleiter- und Mikrosystemtechnik, Medizintechnik, Life Science, Umwelt- und Energietechnik sowie Neue Medien(-technologien)

    Standortvorgaben für Zielunternehmen Sitz der Betriebsstätte in Sachsen.

    Maximales Alter des Zielunternehmens Nicht älter als fünf Jahre

    Registrierungsverfahren für Lead-Investoren Nein

    * Telefonische Auskunft

  • 26 27LUTZ | ABEL LUTZ | ABELDer Staat als Venture Capital Investor Der Staat als Venture Capital Investor

    THÜRINGENSCHLESWIG-HOLSTEIN

    Schleswig-Holstein Thüringen

    Name des Fonds bm-t beteiligungsmanagement thüringen gmbh als 100 % Tochter der Thüringer Aufbaubank managt derzeit sechs Beteiligungsfonds:– Thüringer Innovationsfonds (TI)– Venture Capital Thüringen GmbH & Co. KG (VCT)– Thüringer Industriebeteiligungs-GmbH & Co. KG (TIB) – Private Equity Thüringen GmbH & Co. KG (PET)– Private Equity Thüringen GmbH & Co.

    Zweite Beteiligungen KG (PET II) – Thüringer Gründerfonds (ThGF)

    Träger Thüringer Aufbaubank

    Gründung 2003

    Fonds und Fondslaufzeit Keine feste Laufzeit

    Fondsvolumen insgesamt Zusammen ca. EUR 230 Mio.

    Maximale Beteiligungshöhe pro Unternehmen (absolut und in %)

    Die Förderung erfolgt in Form von stillen oder offenen Beteiligungen.

    Für Start-up-Unternehmen beträgt die Beteiligungshöhe bei offenen Beteiligungen EUR 100.000 bis EUR 5 Mio. bei einer Laufzeit von zwei bis sieben Jahren.

    Durchschnittliches Investitionsvolumen p.a.* Ca. EUR 20 Mio.

    Branchenschwerpunkte Abhängig vom Fonds

    Standortvorgaben für Zielunternehmen Der Sitz des Unternehmens oder die wesentliche Ge-schäftstätigkeit müssen im Freistaat Thüringen liegen.

    Maximales Alter des Zielunternehmens Keine Angabe

    Registrierungsverfahren für Lead-Investoren Nein

    Name des Fonds EFRE-Seed- und StartUp-Fonds Schleswig-Holstein

    Träger Land Schleswig-Holstein, Investitionsbank Schleswig- Holstein (IB.SH), MBG Mittelständische Beteiligungs-gesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG) und Wirt-schaftsförderung und Technologietransfer Schleswig- Holstein GmbH (WTSH)

    Gründung keine Angabe

    Fonds und Fondslaufzeit EFRE-Seed- und StartUp-Fonds Schleswig-Holstein 2014-2020

    Fondsvolumen insgesamt EFRE-Seed- und StartUp-Fonds Schleswig-Holstein EUR 12 Mio.

    Maximale Beteiligungshöhe pro Unternehmen (absolut und in %)

    Finanzierungen von Gesellschaften in der Seed-Phase mit Beträgen zwischen EUR 50.000 und bis zu max. EUR 200.000, bei Start-up-Finanzierungen bis max. EUR 350.000 über typisch stillen Beteiligungen

    Durchschnittliches Investitionsvolumen p.a. EUR 1,7 Mio.

    Branchenschwerpunkte Keine Angabe

    Standortvorgaben für Zielunternehmen Keine Angabe

    Maximales Alter des Zielunternehmens Max. 6 Jahre alt

    Registrierungsverfahren für Lead-Investoren Nein

    * Telefonische Auskunft

  • 28 29LUTZ | ABEL LUTZ | ABELDer Staat als Venture Capital Investor Der Staat als Venture Capital Investor

    LUTZ | ABELANHANG

    Anhang Erstklassig. Vorausschauend. Persönlich.

    Name des Fonds ERP/EIF-Dachfonds

    Träger Bundeswirtschaftsministerium

    Gründung Keine Angabe

    Fonds und Fondslaufzeit Keine genaue Angabe für Deutschland

    Fondsvolumen insgesamt Keine Angabe für Deutschland

    Maximale Beteiligungshöhe pro Unternehmen (absolut und in %)

    Der gemeinsam vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) und ERP-Sondervermögen finanzierte Dachfonds beteiligt sich an deutschen Venture Capital-Fonds. Die Investitionen adressieren speziell zwei Segmente des VC-Marktes:

    – Frühphasen-Fonds mit einem Schwerpunkt auf Tech-nologietransfer, d.h. Fonds, die über Zugang zu und Kooperation mit wichtigen öffentlichen und privaten For-schungszentren und -einrichtungen verfügen. Hierbei handelt es sich in der Regel um Erstinvestments.

    – Fonds, die Anschlussfinanzierungen für Technologie- unternehmen in Frühphasen sowie Wachstumsphasen (Expansion, Development Stage) anbieten. Hierbei stehen typischerweise Folgefinanzierungen im Fokus.

    Der Fonds hat bisher in 32 VC-Fonds in Deutschland investiert, die auf der Homepage veröffentlicht sind. www.eif.org

    Durchschnittliches Investitionsvolumen p.a. Keine genaue Angabe für Deutschland, da der Fonds euro-paweit investiert.

    Branchenschwerpunkte Technologieunternehmen

    Standortvorgaben für Zielunternehmen Maßgeblicher Investitionsschwerpunkt muss in Deutsch-land liegen

    Maximales Alter des Zielunternehmens Keine Angabe

    Registrierungsverfahren für Lead-Investoren Entfällt

    Nicht berücksichtigt: ERP/EIF DachfondsDer ERP/EIF Dachfonds agiert europaweit. Zahlen zu Investmentvolumina sind für Deutschland, soweit ersicht-lich, nicht veröffentlicht.

    Unser sehr erfahrenes Team an spezialisierten Rechtsanwälten aus dem Bereich Venture Capital / M&A berät seit Jahren Investoren, Family Offices, Business Angels und Start-ups von der Seed-Finanzierung bis hin zum Börsengang. Wir kennen die VC-Vertragswelt und die unterschiedlichsten Branchen von Biotech über Cleantech bis IT. Wir wissen, wie sich Vertragsklauseln auswirken und zeigen Ihnen auf, wann es sich zu verhandeln lohnt.Allein in den letzten fünf Jahren haben wir mehr als 150 Finanzierungsrunden (VC / Growth) in Deutschland und Österreich begleitet. Darüber hinaus beraten wir Investoren bei Exits.

    Das bieten wir Investoren - Fondsstrukturierung - Umfassende Beratung bei Finanzierungsrunden (inklusive Due Diligence)- Know-how-Protection in Beteiligungsunternehmen- Sicherung der Investorenrechte- Rechtliches Beteiligungsmanagement- Begleitung bei der Vorbereitung und Durchführung des Exits (Trade Sale, Asset Deal, Börsengang)

    Das bieten wir Start-ups- Rechtliche Optimierung des Unternehmens (Rechtsformwahl, Founder Due Diligence, Corporate Governance)

    und seiner Finanzierung (Equity oder Mezzanine)- Regelung der Verhältnisse zwischen den Gesellschaftern- Beteiligungsprogramme für Mitarbeiter - Wahrung der Gründerrechte bei der Beteiligung von Investoren- Know-how-Management

    LUTZ | ABEL steht für umfassende Full-Service-Beratung aus einer Hand: Gemeinsam mit den Kollegen anderer Praxisgruppen bilden unsere spezialisierten M&A-Anwälte ein auf die individuellen Bedürfnisse der Mandan-tenzugeschnittenes Team. Auf diese Weise beraten wir Sie in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts: VC / M&A, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Real Estate, Vertriebsrecht, Kartellrecht, Insol-venzrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht.

    Bitte sprechen Sie uns an:

    Dr. Bernhard Noreisch , LL.M.Rechtsanwalt, Partner

    LUTZ | ABEL MünchenBrienner Straße 29 80333 München

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  • 30 LUTZ | ABELDer Staat als Venture Capital Investor

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    Der Staat als Venture Capital InvestorEine Studie zur Bedeutung öffentlicher Beteiligungsgesellschaften in Deutschland

    Oktober 2014www.lutzabel.com