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2020

Für die Fahrt mit Bus und Bahn

Der Tarif im Überblick

www.vrr.de

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Tari nformationen kompakt

Mit der vorliegenden Ausgabe von „Der Tarif im Überblick“ halten Sie eine Broschüre in den Händen, die sich insbe-sondere an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrs-unternehmen im gesamten VRR-Raum sowie an interessierte Kundinnen und Kunden richtet.

Die Broschüre vermittelt die wesentlichen Basisinforma-tionen rund um den Ö�entlichen Personennahverkehr im Verbundraum, beantwortet die regelmäßig wiederkehrenden Fragen zum Tarifsystem und soll damit den grundlegenden Informationsbedarf des Personals in Bussen und Bahnen abdecken.

Weiterführende Informationen zum VRR-Tarif werden im „Handbuch für Tarif und Vertrieb“ dargestellt. Dieses liegt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verkehrsunter-nehmen in ihrer Verwaltung vor und behandelt alle in die-ser Broschüre aufgeführten Themen detailliert und in vollem Umfang.

Während „Der Tarif im Überblick“ zur schnellen Information für unterwegs genutzt werden kann, dient das Handbuch als umfassendes Nachschlagewerk. Zusätzlich �nden Sie alle tariflichen Details auch im Internet unter www.vrr.de.

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Inhaltsverzeichnis

Der Verbundraum 4 – 5

Das Tarifsystem

� Die Preisstufen 6 – 7

� Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets 8 – 19

� Die Geltungsbereiche der Preisstufe C für Zeittickets 20 – 29

Die Tickets im Überblick

� Bartickets 30 – 36

� Die Ticketprüfung und das eTicket 37

� Zeittickets 38 – 48

� Kurzinformation zu weiteren VRR- und sonstigen Tarifangeboten 49 – 52

� Die Preise im Überblick 53 – 56

� Die Kragenbereiche 56 – 57

� Service 58

� Beförderungsbedingungen 59 – 75

� Auszüge aus den Tari¤estimmungen 75 – 79

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VRR-Tarif gilt nur auf bestimmten Linien und nur im Übergang.

VRR-Tarif gilt auf allen Linien nur im Übergang. KombiTickets gelten nicht.

VRR-Tarif gilt auf allen Linien nur im Übergang.

Preisstufe D70

Wegberg

42190Lünen

42400Bergkamen

42390Kamen

42490Unna

42150Schwerte

55080Olfen

42480Holzwickede

60Nijmegen/Groesbeek

57Arnhem

87Zevenaar

59Millingen a. d. Rijn 07

’s-Heeren-berg

57440 Isselburg

57670Bocholt

57650Borken 57590

Heiden 57580Reken

57690Raesfeld

69Venlo

06Haltern

34Mülheim/

Ruhr45

EssenSüd 46

Hattingen/Sprockhövel

30Schwalmtal/

Niederkrüchten

31Viersen

41Willich

50Mönchengladbach

51Korschen-

broich52

Neuss/Kaarst

61Greven-broich 63

Rommers-kirchen

62Dormagen

73Langenfeld/

Monheim

53Düsseldorf

Süd

72Jüchen

42Meerbusch

43Düsseldorf Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus

55Velbert 67

Schwelm/Ennepetal/

Gevelsberg/Breckerfeld66

WuppertalOst

65Wuppertal

West

54Mettmann/

Wülfrath

64Erkrath/

Haan/Hilden 74

Solingen

75Remscheid

26Gelsen-kirchen

35Essen

Mitte/Nord36

Bochum

47Witten/Wetter/

Herdecke

58Hagen

27Herne 37

DortmundMitte/West

38Dortmund

Ost

17Recklinghausen/

Herten 28Castrop-Rauxel

15Marl

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

29Waltrop

03Wesel

16Alpen

84Sons-beck

85Kevelaer

77Uedem

83Xanten

88Hamminkeln

79Rees

78Kalkar

82Bedburg-Hau

86Goch/Weeze

81Kranen-

burg

71Emmerich

80Kleve

04Geldern/

Issum

22Moers

01Kerken/

Wachtendonk

10Straelen

02Kamp-Lintfort

12Rheinberg

14Schermbeck/

Hünxe

13Dinslaken/

Voerde

05Dorsten

25Bottrop/Gladbeck

24Ober-

hausen23

DuisburgNord

33Duisburg

Mitte/Süd

32Krefeld

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst20

Nettetal/Brüggen

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdt

57660Rhede

9292ov (Niederlande)Mehr Infos unter www.9292ov.nl

AachenerVerkehrsverbund (AVV)Mehr Infos unter www.avv.de

Der Verbundraum

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VRR-Tarif gilt nur auf bestimmten Linien und nur im Übergang.

VRR-Tarif gilt auf allen Linien nur im Übergang. KombiTickets gelten nicht.

VRR-Tarif gilt auf allen Linien nur im Übergang.

Preisstufe D70

Wegberg

42190Lünen

42400Bergkamen

42390Kamen

42490Unna

42150Schwerte

55080Olfen

42480Holzwickede

60Nijmegen/Groesbeek

57Arnhem

87Zevenaar

59Millingen a. d. Rijn 07

’s-Heeren-berg

57440 Isselburg

57670Bocholt

57650Borken 57590

Heiden 57580Reken

57690Raesfeld

69Venlo

06Haltern

34Mülheim/

Ruhr45

EssenSüd 46

Hattingen/Sprockhövel

30Schwalmtal/

Niederkrüchten

31Viersen

41Willich

50Mönchengladbach

51Korschen-

broich52

Neuss/Kaarst

61Greven-broich 63

Rommers-kirchen

62Dormagen

73Langenfeld/

Monheim

53Düsseldorf

Süd

72Jüchen

42Meerbusch

43Düsseldorf Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus

55Velbert 67

Schwelm/Ennepetal/

Gevelsberg/Breckerfeld66

WuppertalOst

65Wuppertal

West

54Mettmann/

Wülfrath

64Erkrath/

Haan/Hilden 74

Solingen

75Remscheid

26Gelsen-kirchen

35Essen

Mitte/Nord36

Bochum

47Witten/Wetter/

Herdecke

58Hagen

27Herne 37

DortmundMitte/West

38Dortmund

Ost

17Recklinghausen/

Herten 28Castrop-Rauxel

15Marl

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

29Waltrop

03Wesel

16Alpen

84Sons-beck

85Kevelaer

77Uedem

83Xanten

88Hamminkeln

79Rees

78Kalkar

82Bedburg-Hau

86Goch/Weeze

81Kranen-

burg

71Emmerich

80Kleve

04Geldern/

Issum

22Moers

01Kerken/

Wachtendonk

10Straelen

02Kamp-Lintfort

12Rheinberg

14Schermbeck/

Hünxe

13Dinslaken/

Voerde

05Dorsten

25Bottrop/Gladbeck

24Ober-

hausen23

DuisburgNord

33Duisburg

Mitte/Süd

32Krefeld

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst20

Nettetal/Brüggen

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdt

57660Rhede

Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)Mehr Infos unter www.vrsinfo.de

WestfalenTarifMehr Infos unter www.westfalentarif.de

VRR-Tarif gilt nur auf bestimmten Linien und nur im Übergang.

VRR-Tarif gilt auf allen Linien nur im Übergang. KombiTickets gelten nicht.

VRR-Tarif gilt auf allen Linien nur im Übergang.

VRR-Tarif gilt nur auf bestimmten Linien und nur im Übergang.

VRR-Tarif gilt auf allen Linien nur im Übergang. KombiTickets gelten nicht.

VRR-Tarif gilt auf allen Linien nur im Übergang.

Preisstufe D

Preisstufe A1

Preisstufe A2

Preisstufe A3

70Wegberg

42190Lünen

42400Bergkamen

42390Kamen

42490Unna

42150Schwerte

55080Olfen

42480Holzwickede

60Nijmegen/Groesbeek

57Arnhem

87Zevenaar

59Millingen a. d. Rijn 07

’s-Heeren-berg

57440 Isselburg

57670Bocholt

57650Borken 57590

Heiden 57580Reken

57690Raesfeld

69Venlo

06Haltern

34Mülheim/

Ruhr45

EssenSüd 46

Hattingen/Sprockhövel

30Schwalmtal/

Niederkrüchten

31Viersen

41Willich

50Mönchengladbach

51Korschen-

broich52

Neuss/Kaarst

61Greven-broich 63

Rommers-kirchen

62Dormagen

73Langenfeld/

Monheim

53Düsseldorf

Süd

72Jüchen

42Meerbusch

43Düsseldorf Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus

55Velbert 67

Schwelm/Ennepetal/

Gevelsberg/Breckerfeld66

WuppertalOst

65Wuppertal

West

54Mettmann/

Wülfrath

64Erkrath/

Haan/Hilden 74

Solingen

75Remscheid

26Gelsen-kirchen

35Essen

Mitte/Nord36

Bochum

47Witten/Wetter/

Herdecke

58Hagen

27Herne 37

DortmundMitte/West

38Dortmund

Ost

17Recklinghausen/

Herten 28Castrop-Rauxel

15Marl

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

29Waltrop

03Wesel

16Alpen

84Sons-beck

85Kevelaer

77Uedem

83Xanten

88Hamminkeln

79Rees

78Kalkar

82Bedburg-Hau

86Goch/Weeze

81Kranen-

burg

71Emmerich

80Kleve

04Geldern/

Issum

22Moers

01Kerken/

Wachtendonk

10Straelen

02Kamp-Lintfort

12Rheinberg

14Schermbeck/

Hünxe

13Dinslaken/

Voerde

05Dorsten

25Bottrop/Gladbeck

24Ober-

hausen23

DuisburgNord

33Duisburg

Mitte/Süd

32Krefeld

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst20

Nettetal/Brüggen

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdt

57660Rhede

Preisstufe A1

Preisstufe A2

Preisstufe A3

Preisstufe D

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Das Tarifsystem Die Preisstufen

Grundlage der Preisberechnung im Verbundraum sind die Tarifgebiete, Waben und Kurzstrecken. Ein Tarifgebiet um-fasst in der Regel eine Stadt oder mehrere kleine Städte/ Gemeinden. Jedes Tarifgebiet setzt sich aus einer oder meh-reren Waben zusammen.

Jeder Verbindung innerhalb des VRR-Raums ist eine Preis-stufe zugeordnet. Neben der Kurzstrecke gibt es die vier Preisstufen A, B, C und D. Kinder unter sechs Jahren fahren grundsätzlich kostenlos und müssen stets begleitet werden. Für Kinder von sechs bis unter 15 Jahren gelten die in den Übersichten aufgeführten ermäßigten Ticketpreise.

Kurzstrecke

Die Kurzstrecke ist das Angebot für den Nahbereich bis zu einer Entfernung von 1,5 Kilometern. Sie gilt in der Regel für bis zu drei Haltestellen. An jeder Haltestelle ist aufge-führt, welche Reichweite das jeweilige Kurzstrecken ticket hat. Mit einem Kurzstreckenticket ist das Umsteigen und ebenso das Nutzen von SPNV-Verbindungen, z. B. S-Bahn-Fahrten, nicht erlaubt.

Preisstufe A

Die Preisstufe A gilt für Fahrten innerhalb eines Tarifgebiets. In den aus je zwei Tarifgebieten bestehenden Städten Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen und Wuppertal gelten Tickets der Preisstufe A3 stets für das gesamte Stadtgebiet. Zudem gilt die Preisstufe A auch bei Fahrten in zwei benachbarten Waben an-grenzender Tarifgebiete mit direkter verkehrlicher Anbindung. Bei Zeittickets (Wochen-, Monats- und Jahrestickets) wird zwischen den Preisstufen A1, A2 und A3 unterschieden: In kleineren Städten und Gemeinden gilt die Preisstufe A1. In elf größeren Städten bzw. Großstädten mit gut ausgebautem öf-fentlichem Verkehrsnetz gilt die Preisstufe A2. Im Bereich der Bartickets wird beim EinzelTicket zwischen den Preisstufen A1/A2 und A3 di�erenziert.

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In fünf Großstädten mit sehr dichtem und qualitativ beson-ders hochwertigem Nahverkehrsangebot gilt die Preisstufe A3. Der Ö�entliche Nahverkehr in diesen Städten zeichnet sich u. a. durch ein überaus umfangreiches Linienange-bot, eine dichte Taktung, eine sehr gute S-Bahn- und Re-gional-Anbindung sowie mehrere NachtExpress-Linien aus. Für Fahrten zwischen zwei benachbarten Waben, deren Ta-rifgebiete unterschiedlichen Preisniveaus zugeordnet sind, wird ein Zeitticket der jeweils höheren Preisstufe benötigt.

Preisstufe B In der Preisstufe B unterscheidet sich die Darstellung des Geltungsbereichs nach der Art der Tickets: Bei Bartickets gilt die Preisstufe B grundsätzlich für Fahrten in das Nach-bartarifgebiet und in der Regel für ein dahinterliegendes Tarifgebiet.

Bei Zeittickets der Preisstufe B ist ein frei wählbares Zen-traltarifgebiet zu de�nieren. Jedem Zentraltarifgebiet ist ein festgelegter Geltungsbereich zugeordnet (siehe Abbildun-gen auf den Seiten 8 – 19).

Preisstufe C

In der Preisstufe C ist der VRR-Verbundraum in 19 unter-schiedliche Regionen aufgeteilt, die der Kunde frei wählen kann. Jede Region besteht aus fest vor gegebenen Tarifge-bietskombinationen. Die genaue Au´eilung der Regionen �nden Sie auf den Seiten 20 bis 29.

Preisstufe D

Die Tickets der Preisstufe D gelten im ganzen Verbundraum und in manchen angrenzenden Tarifgebieten. Bitte beachten Sie hierzu die Karte und die Legende auf den Seiten 4 und 5.

Prei

sstu

fen

Tipp: Weitere Infos zu diesen Preisstufen �nden Sie im Internet unter www.vrr.de.

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Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets

Bei Tickets mit unbeschränkter Fahrtenzahl (Zeittickets)der Preisstufe B kann der Kunde sein Zentraltarifgebiet frei wählen. Die Geltungsbereiche sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

Folgende Zentraltarifgebiete und Geltungsbereiche werden nicht dargestellt, weil sie bereits in anderen Darstellungen enthalten sind:

� 61 Grevenbroich � 62 Dormagen � 63 Rommerskirchen � 72 Jüchen � 73 Langenfeld/Monheim � 75 Remscheid � 82 Bedburg-Hau

01 Kerken/Wachtendonk 02 Kamp-Lintfort

01Kerken/

Wachtendonk

04Geldern/

Issum

10Straelen

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdt

20Nettetal/Brüggen

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst

02Kamp-Lintfort

04Geldern/

Issum

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdt

12Rheinberg

16Alpen

22Moers

03 Wesel 04 Geldern/Issum

03Wesel

12Rheinberg

13Dinslaken/

Voerde

14Schermbeck/

Hünxe

16Alpen

83Xanten

88Hamminkeln

01Kerken/

Wachtendonk

02Kamp-Lintfort

04Geldern/

Issum

10Straelen

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdt

16Alpen

84Sons-beck

85Kevelaer

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Prei

sstu

fe B

05 Dorsten 06 Haltern

05Dorsten

06Haltern

14Schermbeck/

Hünxe15

Marl

17Recklinghausen/

Herten25Bottrop/Gladbeck 26

Gelsen-kirchen

57690Raesfeld

57650Borken 57590

Heiden 57580Reken

05Dorsten

06Haltern

55080Olfen

15Marl

17Recklinghausen/

Herten

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

57580Reken

10 Straelen 11 Neukirchen-Vluyn/Rheurdt

01Kerken/

Wachtendonk

04Geldern/

Issum

10Straelen

20Nettetal/Brüggen

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst

69Venlo

01Kerken/

Wachtendonk

02Kamp-Lintfort

04Geldern/

Issum

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdt

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst

22Moers

32Krefeld

12 Rheinberg 13 Dinslaken/Voerde

02Kamp-Lintfort

03Wesel

12Rheinberg

16Alpen

22Moers

23Duisburg

Nord

03Wesel

13Dinslaken/

Voerde

14Schermbeck/

Hünxe

23Duisburg

Nord

24Ober-

hausen

25Bottrop/Gladbeck

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14 Schermbeck/Hünxe 15 Marl

03Wesel

05Dorsten

13Dinslaken/

Voerde

14Schermbeck/

Hünxe

25Bottrop/Gladbeck

57690Raesfeld88

Hamminkeln05

Dorsten

06Haltern

15Marl

17Recklinghausen/

Herten

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

25Bottrop/Gladbeck 26

Gelsen-kirchen

27Herne

16 Alpen 17 Recklinghausen/Herten

02Kamp-Lintfort

03Wesel

04Geldern/

Issum

12Rheinberg

16Alpen

83Xanten

84Sons-beck

05Dorsten

06Haltern

15Marl

17Recklinghausen/

Herten

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

26Gelsen-kirchen

27Herne

28Castrop-Rauxel

29Waltrop

36Bochum

18 Oer-Erkenschwick/Datteln 20 Nettetal/Brüggen

06Haltern

55080Olfen

15Marl

17Recklinghausen/

Herten

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

28Castrop-Rauxel

29Waltrop

01Kerken/

Wachtendonk

10Straelen

20Nettetal/Brüggen

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst

30Schwalmtal/

Niederkrüchten

31Viersen

69Venlo

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Prei

sstu

fe B

21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst 22 Moers

01Kerken/

Wachtendonk

10Straelen

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdt

20Nettetal/Brüggen

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst

31Viersen

32Krefeld

41Willich

02Kamp-Lintfort

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdt

12Rheinberg

22Moers

23Duisburg

Nord

32Krefeld

33Duisburg

Mitte/Süd

23 Duisburg Nord 24 Oberhausen

12Rheinberg

13Dinslaken/

Voerde

22Moers

23Duisburg

Nord

24Ober-

hausen

33Duisburg

Mitte/Süd

34Mülheim/

Ruhr

13Dinslaken/

Voerde

23Duisburg

Nord

24Ober-

hausen

25Bottrop/Gladbeck

33Duisburg

Mitte/Süd

34Mülheim/

Ruhr

35Essen

Mitte/Nord

25 Bottrop/Gladbeck 26 Gelsenkirchen

05Dorsten

13Dinslaken/

Voerde

14Schermbeck/

Hünxe15

Marl

24Ober-

hausen

25Bottrop/Gladbeck 26

Gelsen-kirchen

35Essen

Mitte/Nord

05Dorsten

15Marl

17Recklinghausen/

Herten25Bottrop/Gladbeck 26

Gelsen-kirchen

27Herne

35Essen

Mitte/Nord

36Bochum

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27 Herne 28 Castrop-Rauxel

15Marl

17Recklinghausen/

Herten

26Gelsen-kirchen

27Herne

28Castrop-Rauxel

35Essen

Mitte/Nord

36Bochum

37Dortmund

Mitte/West

17Recklinghausen/

Herten

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

27Herne

28Castrop-Rauxel

29Waltrop

36Bochum

37Dortmund

Mitte/West

47Witten/Wetter/

Herdecke

29 Waltrop 30 Schwalmtal/Niederkrüchten

55080Olfen

17Recklinghausen/

Herten

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

28Castrop-Rauxel

29Waltrop

37Dortmund

Mitte/West

38Dortmund

Ost

52190Lünen

20Nettetal/Brüggen

30Schwalmtal/

Niederkrüchten

31Viersen

50Mönchengladbach70

Wegberg

31 Viersen 32 Krefeld

20Nettetal/Brüggen

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst

30Schwalmtal/

Niederkrüchten

31Viersen

41Willich

50Mönchengladbach

51Korschen-

broich

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdt

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst

22Moers

32Krefeld

33Duisburg

Mitte/Süd

41Willich

42Meerbusch

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Prei

sstu

fe B

33 Duisburg Mitte/Süd 34 Mülheim an der Ruhr

22Moers

23Duisburg

Nord

24Ober-

hausen

32Krefeld

33Duisburg

Mitte/Süd

34Mülheim/

Ruhr

43Düsseldorf Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus

23Duisburg

Nord

24Ober-

hausen

33Duisburg

Mitte/Süd

34Mülheim/

Ruhr

35Essen

Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus

45EssenSüd

35 Essen Mitte/Nord 36 Bochum

24Ober-

hausen

25Bottrop/Gladbeck 26

Gelsen-kirchen

27Herne

34Mülheim/

Ruhr

35Essen

Mitte/Nord

36Bochum

45EssenSüd 46

Hattingen/Sprockhövel55

Velbert

17Recklinghausen/

Herten

26Gelsen-kirchen

27Herne

28Castrop-Rauxel

35Essen

Mitte/Nord

36Bochum

37Dortmund

Mitte/West

46Hattingen/

Sprockhövel

47Witten/Wetter/

Herdecke

37 Dortmund Mitte/West 38 Dortmund Ost

27Herne

28Castrop-Rauxel

29Waltrop

36Bochum

37Dortmund

Mitte/West

38Dortmund

Ost

47Witten/Wetter/

Herdecke

58Hagen

42150Schwerte

42190Lünen

42480Holzwickede

29Waltrop

37Dortmund

Mitte/West

38Dortmund

Ost

58Hagen

42150Schwerte

42190Lünen

42390Kamen

42400Bergkamen

42480Holzwickede

42490Unna

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14

41 Willich 42 Meerbusch

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst

31Viersen

32Krefeld

41Willich

42Meerbusch

50Mönchengladbach

51Korschen-

broich52

Neuss/Kaarst

32Krefeld

41Willich

42Meerbusch

43Düsseldorf Mitte/Nord

51Korschen-

broich52

Neuss/Kaarst

43 Düsseldorf Mitte/Nord 44 Ratingen/Heiligenhaus

33Duisburg

Mitte/Süd

42Meerbusch

43Düsseldorf Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus

52Neuss/Kaarst

53Düsseldorf

Süd

54Mettmann/

Wülfrath

64Erkrath/

Haan/Hilden

33Duisburg

Mitte/Süd

34Mülheim/

Ruhr

43Düsseldorf Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus

45EssenSüd

54Mettmann/

Wülfrath

55Velbert

45 Essen Süd 46 Hattingen/Sprockhövel

34Mülheim/

Ruhr

35Essen

Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus

45EssenSüd 46

Hattingen/Sprockhövel55

Velbert

35Essen

Mitte/Nord36

Bochum

45EssenSüd 46

Hattingen/Sprockhövel

47Witten/Wetter/

Herdecke

55Velbert

66Wuppertal

Ost

67Schwelm/

Ennepetal/Gevelsberg/Breckerfeld

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15

Prei

sstu

fe B

47 Witten/Wetter/Herdecke 50 Mönchengladbach

28Castrop-Rauxel

36Bochum

37Dortmund

Mitte/West

46Hattingen/

Sprockhövel

47Witten/Wetter/

Herdecke

58Hagen

67Schwelm/

Ennepetal/Gevelsberg/Breckerfeld

30Schwalmtal/

Niederkrüchten

31Viersen

41Willich

50Mönchengladbach

51Korschen-

broich

70Wegberg

72Jüchen

51 Korschenbroich 52 Neuss/Kaarst

31Viersen

41Willich

42Meerbusch

50Mönchengladbach

51Korschen-

broich52

Neuss/Kaarst

61Greven-broich

72Jüchen

41Willich

42Meerbusch

43Düsseldorf Mitte/Nord

51Korschen-

broich52

Neuss/Kaarst

53Düsseldorf

Süd

61Greven-broich

62Dormagen

63Rommers-

kirchen

72Jüchen

53 Düsseldorf Süd 54 Mettmann/Wülfrath

43Düsseldorf Mitte/Nord

52Neuss/Kaarst

53Düsseldorf

Süd

64Erkrath/

Haan/Hilden

73Langenfeld/

Monheim62

Dormagen

43Düsseldorf Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus54

Mettmann/Wülfrath

55Velbert

64Erkrath/

Haan/Hilden

65Wuppertal

West

74Solingen

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16

55 Velbert 58 Hagen

35Essen

Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus

45EssenSüd 46

Hattingen/Sprockhövel

54Mettmann/

Wülfrath

55Velbert

65Wuppertal

West

66Wuppertal

Ost

37Dortmund

Mitte/West

38Dortmund

Ost

47Witten/Wetter/

Herdecke

58Hagen

67Schwelm/

Ennepetal/Gevelsberg/Breckerfeld

42150Schwerte

42480Holzwickede

64 Erkrath/Haan/Hilden 65 Wuppertal West

43Düsseldorf Mitte/Nord

53Düsseldorf

Süd

54Mettmann/

Wülfrath

64Erkrath/

Haan/Hilden

65Wuppertal

West

73Langenfeld/

Monheim

74Solingen

54Mettmann/

Wülfrath

55Velbert

64Erkrath/

Haan/Hilden

65Wuppertal

West

66Wuppertal

Ost

74Solingen

75Remscheid

66 Wuppertal Ost

67 Schwelm/Ennepetal/ Gevelsberg/Breckerfeld

46Hattingen/

Sprockhövel55Velbert

65Wuppertal

West

66Wuppertal

Ost

67Schwelm/

Ennepetal/Gevelsberg/Breckerfeld

75Remscheid

46Hattingen/

Sprockhövel

47Witten/Wetter/

Herdecke

58Hagen

66Wuppertal

Ost

67Schwelm/

Ennepetal/Gevelsberg/Breckerfeld

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17

Prei

sstu

fe B

71 Emmerich 74 Solingen

54Mettmann/

Wülfrath

64Erkrath/

Haan/Hilden

65Wuppertal

West

73Langenfeld/

Monheim

74Solingen

75Remscheid

77 Uedem 78 Kalkar

77Uedem

78Kalkar

82Bedburg-Hau

83Xanten

84Sons-beck

85Kevelaer

86Goch/Weeze

71Emmerich

77Uedem

78Kalkar

79Rees

80Kleve

82Bedburg-Hau

83Xanten

86Goch/Weeze

79 Rees 80 Kleve

71Emmerich

78Kalkar

79Rees

57440 Isselburg

88Hamminkeln

59Millingen a. d. Rijn

71Emmerich

78Kalkar

80Kleve

81Kranen-

burg 82

Bedburg-Hau

86Goch/Weeze

07’s-Heeren-

berg

71Emmerich

78Kalkar

79Rees

80Kleve

82Bedburg-Hau

87Zevenaar

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18

81 Kranenburg 83 Xanten

59Millingen a. d. Rijn

80Kleve

81Kranen-

burg

60Nijmegen/Groesbeek

03Wesel

16Alpen

77Uedem

78Kalkar

83Xanten

84Sons-beck

84 Sonsbeck 85 Kevelaer

04Geldern/

Issum

16Alpen

77Uedem

83Xanten

84Sons-beck

85Kevelaer

04Geldern/

Issum

77Uedem

84Sons-beck

85Kevelaer

86Goch/Weeze

86 Goch/Weeze 87 Zevenaar

77Uedem

78Kalkar

80Kleve

82Bedburg-Hau

85Kevelaer

86Goch/Weeze

57Arnhem

87Zevenaar

07’s-Heeren-

berg

71Emmerich

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19

Prei

sstu

fe B

88 Hamminkeln

03Wesel

14Schermbeck/

Hünxe

57670Bocholt

57660Rhede

57690Raesfeld

79Rees

57440 Isselburg

88Hamminkeln

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20

Die Geltungsbereiche der Preisstufe C für Zeittickets

Folgende regionale Geltungsbereiche (Regionen) sind für die Preisstufe C festgelegt worden:

Region 1

7070707WegberggergberegbeWegWeW

2190Lünen

2400Bergkamen

2390Kamen

2490Unna

2150Schwerte

5080080508505OlfenenlfenOlfeO

2480Holzwickede

7670Bocholt

7650Borken 7590

Heiden 7580Reken

7690Raesfeld

699696VenlooloenloVenVe

06Haltern

34Mülheim/

Ruhr45

EssenSüd 46

Hattingen/Sprockhövel

30Schwalmtal/

Niederkrüchten

31Viersen

41Willich

50Mönchengladbach

51Korschen-

broich52

Neuss/Kaarst

61Greven-broich 63

Rommers-kirchen

62Dormagen

73Langenfeld/

Monheim

53Düsseldorf

Süd

72Jüchen

42Meerbusch

43Düsseldorf Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus

55Velbert 67

Schwelm/Ennepetal/

Gevelsberg/Breckerfeld66

WuppertalOst

65Wuppertal

West

54Mettmann/

Wülfrath

64Erkrath/

Haan/Hilden

/74

Solingen

75Remscheid

26Gelsen-kirchen

35Essen

Mitte/Nord36

Bochum

47Witten/Wetter/

Herdecke

58Hagen

27Herne 37

DortmundMitte/West

38Dortmund

Ost

17Recklinghausen/

Herten 28Castrop-Rauxel

15Marl

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

29Waltrop

22Moers

01Kerken/

Wachtendonk

10Straelen

02Kamp-Lintfort

12Rheinberg

14Schermbeck/

Hünxe

05Dorsten

25Bottrop/Gladbeck

24Ober-

hausen23

DuisburgNord

33Duisburg

Mitte/Süd

32Krefeld

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst20

Nettetal/Brüggen

13Dinslaken/

Voerde

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdtt

yy

7660Rhede

6006060Nijmegen//en/genmegemegNijmNijNGroesbeekkekeeksbeesbroesGroGr

5775757ArnhemmemhemrnhArnA

8787878ZevenaararaarnaaveneveZevZ

077070’s-Heeren-en-reneereHees-He’s-’’s Heeren

berggrgbergbeb

57440 0 Isselburg

03Wesel

16Alpen

84Sons-beck

85Kevelaer

77Uedem

83Xanten

88Hamminkeln

79Rees

78Kalkar

82Bedburg-Hau

86Goch/Weeze

81Kranen-

burg

71Emmerich

80Kleve

04Geldern/

Issum

’’s Heeren

0

59Millingen a. d. Rijn

Region 2

7070707WegberggergberegbeWegWeW

2190Lünen

2400Bergkamen

2390Kamen

2490Unna

2150Schwerte

5080080508505OlfenenlfenOlfeO

2480Holzwickede

6006060Nijmegen//en/genmegemegNijmNijNGroesbeekkekeeksbeesbroesGroGr

5775757ArnhemmemhemrnhArnA

8787878Zevenaar//r/aar/naavenaevenZevZe

Duiven//n/ven/ivenDuivDuDWestervoortrtoortvooervoteresteWesWW t59

Millingen a. d. Rijn 077070

’’s-Heeren-en-reneereHees-He’s-’s’berggrgbergbeb

7440 Isselburg

7670Bocholt

7650Borken 7590

Heiden 7580Reken

7690Raesfeld

699696VenlooloenloVenVe

06Haltern

34Mülheim/

Ruhr45

EssenSüd 46

Hattingen/Sprockhövel

30Schwalmtal/

Niederkrüchten

31Viersen

41Willich

50Mönchengladbach

51Korschen-

broich52

Neuss/Kaarst

61Greven-broich 63

Rommers-kirchen

62Dormagen

73Langenfeld/

Monheim

53Düsseldorf

Süd

72Jüchen

42Meerbusch

43Düsseldorf Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus

55Velbert 67

Schwelm/Ennepetal/

Gevelsberg/Breckerfeld66

WuppertalOst

65Wuppertal

West

54Mettmann/

Wülfrath

64Erkrath/

Haan/Hilden

/74

Solingen

75Remscheid

26Gelsen-kirchen

35Essen

Mitte/Nord36

Bochum

47Witten/Wetter/

Herdecke

58Hagen

27Herne 37

DortmundMitte/West

38Dortmund

Ost

17Recklinghausen/

Herten 28Castrop-Rauxel

15Marl

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

29Waltrop

03Wesel

88Hamminkeln

22Moers

12Rheinberg

14Schermbeck/

Hünxe

05Dorsten

25Bottrop/Gladbeck

24Ober-

hausen23

DuisburgNord

33Duisburg

Mitte/Süd

32Krefeld

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst20

Nettetal/Brüggen

13Dinslaken/

Voerde

7660Rhede

16Alpen

84Sons-beck

85Kevelaer

77Uedem

83Xanten

79Rees

78Kalkar

82Bedburg-Hau

86Goch/Weeze

81Kranen-

burg

71Emmerich

80Kleve

04Geldern/

Issum

01Kerken/

Wachtendonk

10Straelen

02Kamp-Lintfort

11Neukirchen-

Vluyn/RheurdtR

yyRheurdtRheurdt

Page 21: Der Tarif im Überblick Flyer/Tarifübersicht.pdf · Für die Fahrt mit Bus und Bahn ... Venlo 06 Haltern 34 Mülheim/ Ruhr 45 Essen Süd 46 Hattingen/ Sprockhövel 30 Schwalmtal

21

Prei

sstu

fe C

Region 3

7070707WegberggergberegbeWegWeW

2190Lünen

2400Bergkamen

2390Kamen

2490Unna

2150Schwerte

5080080508505OlfenenlfenOlfeO

2480Holzwickede

6006060Nijmegen//en/genmegemegNijmNijNGroesbeekkekeeksbeesbroesGroGr

5775757ArnhemmemhemrnhArnA

8787878Zevenaar//r/aar/naavenaevenZevZe

Duiven//n/ven/ivenDuivDuDWestervoortrtoortvooervoteresteWesWW t59

Millingen a. d. Rijn 077070

’’s-Heeren-en-reneereHees-He’s-’s’berggrgbergbeb

7440 Isselburg

7670Bocholt

7650Borken 7590

Heiden 7580Reken

7690Raesfeld

06Haltern

34Mülheim/

Ruhr45

EssenSüd 46

Hattingen/Sprockhövel

30Schwalmtal/

Niederkrüchten

50Mönchengladbach

51Korschen-

broich52

Neuss/Kaarst

61Greven-broich 63

Rommers-kirchen

62Dormagen

73Langenfeld/

Monheim

53Düsseldorf

Süd

72Jüchen

42Meerbusch

43Düsseldorf Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus

55Velbert 67

Schwelm/Ennepetal/

Gevelsberg/Breckerfeld66

WuppertalOst

65Wuppertal

West

54Mettmann/

Wülfrath

64Erkrath/

Haan/Hilden

/74

Solingen

75Remscheid

26Gelsen-kirchen

35Essen

Mitte/Nord36

Bochum

47Witten/Wetter/

Herdecke

58Hagen

27Herne 37

DortmundMitte/West

38Dortmund

Ost

17Recklinghausen/

Herten 28Castrop-Rauxel

15Marl

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

29Waltrop

77Uedem

88Hamminkeln

79Rees

78Kalkar

82Bedburg-Hau

86Goch/Weeze

81Kranen-

burg

71Emmerich

80Kleve

14Schermbeck/

Hünxe

05Dorsten

25Bottrop/Gladbeck

24Ober-

hausen

13Dinslaken/

Voerde

7660Rhede

699696VenlooloenloVenVe

31Viersen

41Willich

03Wesel

16Alpen

84Sons-beck

85Kevelaer

83Xanten

04Geldern/

Issum

22Moers

01Kerken/

Wachtendonk

10Straelen

02Kamp-Lintfort

12Rheinberg

23Duisburg

Nord

33Duisburg

Mitte/Süd

32Krefeld

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst20

Nettetal/Brüggen

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdtt

yy

Region 4

7070707WegberggergberegbeWegWeW

2190Lünen

2400Bergkamen

2390Kamen

2490Unna

2150Schwerte

5080080508505OlfenenlfenOlfeO

2480Holzwickede

6006060Nijmegen//en/genmegemegNijmNijNGroesbeekkekeeksbeesbroesGroGr

5775757ArnhemmemhemrnhArnA

8787878Zevenaar//r/aar/naavenaevenZevZe

Duiven//n/ven/ivenDuivDuDWestervoortrtoortvooervoteresteWesWW t59

Millingen a. d. Rijn 077070

’’s-Heeren-en-reneereHees-He’s-’s’berggrgbergbeb

7440 Isselburg

7670Bocholt

7650Borken 7590

Heiden 7580Reken

7690Raesfeld

699696VenlooloenloVenVe

06Haltern

34Mülheim/

Ruhr45

EssenSüd 46

Hattingen/Sprockhövel

30Schwalmtal/

Niederkrüchten

31Viersen

41Willich

50Mönchengladbach

51Korschen-

broich52

Neuss/Kaarst

61Greven-broich 63

Rommers-kirchen

62Dormagen

73Langenfeld/

Monheim

53Düsseldorf

Süd

72Jüchen

42Meerbusch

43Düsseldorf Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus

55Velbert 67

Schwelm/Ennepetal/

Gevelsberg/Breckerfeld66

WuppertalOst

65Wuppertal

West

54Mettmann/

Wülfrath

64Erkrath/

Haan/Hilden

/74

Solingen

75Remscheid

26Gelsen-kirchen

35Essen

Mitte/Nord

36Bochum

47Witten/Wetter/

Herdecke

58Hagen

27Herne 37

DortmundMitte/West

38Dortmund

Ost

17Recklinghausen/

Herten 28Castrop-Rauxel

15Marl

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

29Waltrop

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86Goch/Weeze

81Kranen-

burg

71Emmerich

80Kleve

01Kerken/

Wachtendonk

10Straelen

05Dorsten

25Bottrop/Gladbeck

24Ober-

hausen23

DuisburgNord

33Duisburg

Mitte/Süd

32Krefeld

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst20

Nettetal/Brüggen

7660Rhede

03Wesel

16Alpen

84Sons-beck

85Kevelaer

77Uedem

83Xanten

88Hamminkeln

79Rees

78Kalkar

04Geldern/

Issum

22Moers

02Kamp-Lintfort

12Rheinbergg

14Schermbeck/

Hünxe

13Dinslaken/

Voerde

11Neukirchen-

Vluyn/RheurdttR

yy

u

g

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Page 22: Der Tarif im Überblick Flyer/Tarifübersicht.pdf · Für die Fahrt mit Bus und Bahn ... Venlo 06 Haltern 34 Mülheim/ Ruhr 45 Essen Süd 46 Hattingen/ Sprockhövel 30 Schwalmtal

22

Region 5

7070707WegberggergberegbeWegWeW

2190Lünen

2400Bergkamen

2390Kamen

2490Unna

2150Schwerte

5080080508505OlfenenlfenOlfeO

2480Holzwickede

6006060Nijmegen//en/genmegemegNijmNijNGroesbeekkekeeksbeesbroesGroGr

5775757ArnhemmemhemrnhArnA

8787878Zevenaar//r/aar/naavenaevenZevZe

Duiven//n/ven/ivenDuivDuDWestervoortrtoortvooervoteresteWesWW t59

Millingen a. d. Rijn 077070

’’s-Heeren-en-reneereHees-He’s-’s’berggrgbergbeb

7650Borken 7590

Heiden 7580Reken

699696VenlooloenloVenVe

06Haltern

34Mülheim/

Ruhr45

EssenSüd 46

Hattingen/Sprockhövel

30Schwalmtal/

Niederkrüchten

31Viersen

41Willich

50Mönchengladbach

51Korschen-

broich52

Neuss/Kaarst

61Greven-broich 63

Rommers-kirchen

62Dormagen

73Langenfeld/

Monheim

53Düsseldorf

Süd

72Jüchen

42Meerbusch

43Düsseldorf Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus

55Velbert 67

Schwelm/Ennepetal/

Gevelsberg/Breckerfeld66

WuppertalOst

65Wuppertal

West

54Mettmann/

Wülfrath

64Erkrath/

Haan/Hilden

/74

Solingen

75Remscheid

26Gelsen-kirchen

35Essen

Mitte/Nord36

Bochum

47Witten/Wetter/

Herdecke

58Hagen

27Herne 37

DortmundMitte/West

38Dortmund

Ost

17Recklinghausen/

Herten 28Castrop-Rauxel

15Marl

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

29Waltrop

85Kevelaer

82Bedburg-Hauu

86Goch/Weeze

81Kranen-

burg

80Kleve

04Geldern/

Issum

22Moers

01Kerken/

Wachtendonk

10Straelen

02Kamp-Lintfort 23

DuisburgNord

33Duisburg

Mitte/Süd

32Krefeld

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst20

Nettetal/Brüggen

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdtt

yy

57440 Isselburg

57670Bocholt

57690Raesfeld

03Wesel

16Alpen

84Sons-beck

77Uedem

83Xanten

88Hamminkeln

79Rees

78Kalkar

71Emmerich

14Schermbeck/

Hünxe

05Dorsten

25Bottrop/Gladbeck

24Ober-

hausen

13Dinslaken/

Voerde

57660Rhede

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12Rheinberg

Region 6

7070707WegberggergberegbeWegWeW

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2400Bergkamen

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2490Unna

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8787878Zevenaar//r/aar/naavenaevenZevZe

Duiven//n/ven/ivenDuivDuDWestervoortrtoortvooervoteresteWesWW t5959

Millingen Millingena. d. Rijna. d. Rijn 077070

’’’s-Heeren-en-reneereHees-He’s-’s’berggrgbergbeb

7440 Isselburg

7670Bocholt

699696VenlooloenloVenVe

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SprockhövelSprockhövel

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NiederkrüchtenNiederkrüchten

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4141WillichWillich

5050MönchengladbachMönchengladbach

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broichbroich5252

Neuss/Neuss/KaarstKaarst

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MonheimMonheim

5353DüsseldorfDüsseldorf

SüdSüd

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HeiligenhausHeiligenhaus

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WestWest

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WülfrathWülfrath

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Haan/Haan/HildenHilden

//7474

SolingenSolingen

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HerdeckeHerdecke

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OstOst

2828Castrop-Castrop-RauxelRauxel

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schwick/Dattelnschwick/Datteln

2929WaltropWaltrop

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8181Kranen-Kranen-

burgburg

7171EmmerichEmmerich

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IssumIssum

0101Kerken/Kerken/

WachtendonkWachtendonk

1010StraelenStraelen

3232KrefeldKrefeld

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Vluyn/Vluyn/RheurdtRheurdtt

yyyy

7660Rhede

06Haltern

34Mülheim/

Ruhr45

EssenSüd

26Gelsen-kirchen

35Essen

Mitte/Nord

17Recklinghausen/

Herten

15Marl

03Wesel

16Alpen

83Xanten

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79Rees

22Moers

02Kamp-Lintfort

12Rheinberg

14Schermbeck/

Hünxe

05Dorsten

25Bottrop/Gladbeck

24Ober-

hausen23

DuisburgNord

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Mitte/Süd

13Dinslaken/

Voerde

57650Borken 57590

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57690Raesfeld

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23

Region 7

7070707WegberggergberegbeWegWeW

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2390Kamen

2490Unna

2150Schwerte

2480Holzwickede

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5775757ArnhemmemhemrnhArnA

8787878Zevenaar//r/aar/naavenaevenZevZe

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Millingena. d. Rijn 077070

’’s-Heeren-en-reneereHees-He’s-’s’berggrgbergbeb

7440 Isselburg

7670Bocholt

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34Mülheim/

Ruhr

30Schwalmtal/

Niederkrüchten

31Viersen

41Willich

50Mönchengladbach

51Korschen-

broich52

Neuss/Kaarst

61Greven-broich 63

Rommers-kirchen

62Dormagen

73Langenfeld/

Monheim

53Düsseldorf

Süd

72Jüchen

42Meerbusch

43Düsseldorf Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus

55Velbert 67

Schwelm/Ennepetal/

Gevelsberg/Breckerfeld66

WuppertalOst

65Wuppertal

West

54Mettmann/

Wülfrath

64Erkrath/

Haan/Hilden

/74

Solingen

75Remscheid

58Hagen

03Wesel

16Alpen

84Sons-beck

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77Uedem

83Xanten

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79Rees

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82Bedburg-Hau

86Goch/Weeze

81Kranen-

burg

71Emmerich

80Kleve

04Geldern/

Issum

22Moers

01Kerken/

Wachtendonk

10Straelen

02Kamp-Lintfort

12Rheinberg

23Duisburg

Nord

33Duisburg

Mitte/Süd

32Krefeld

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst20

Nettetal/Brüggen

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdtt

yy

7660Rhede

2190Lünen

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Heiden 57580Reken

57690Raesfeld

06Haltern

45EssenSüd 46

Hattingen/Sprockhövel

26Gelsen-kirchen

35Essen

Mitte/Nord36

Bochum

47Witten/Wetter/

Herdecke

27Herne 37

DortmundMitte/West

38Dortmund

Ost

17Recklinghausen/

Herten 28Castrop-Rauxel

15Marl

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

29Waltrop

14Schermbeck/

Hünxe

05Dorsten

25Bottrop/Gladbeck

24Ober-

hausen

13Dinslaken/

Voerde

Region 8

7070707WegberggergberegbeWegWeW

2190Lünen

2400Bergkamen

2390Kamen

2490Unna

2150Schwerte

5080080508505OlfenenlfenOlfeO

2480Holzwickede

6006060Nijmegen//en/genmegemegNijmNijNGroesbeekkekeeksbeesbroesGroGr

5775757ArnhemmemhemrnhArnA

8787878Zevenaar//r/aar/naavenaevenZevZe

Duiven//n/ven/ivenDuivDuDWestervoortrtoortvooervoteresteWesWW t59

Millingen a. d. Rijn 077070

’’s-Heeren-en-reneereHees-He’s-’s’berggrgbergbeb

7440 Isselburg

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7650Borken 7590

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06Haltern

30Schwalmtal/

Niederkrüchten

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Neuss/Kaarst

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Rommers-kirchen

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Süd

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Heiligenhaus

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West

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Wülfrath

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/74

Solingen

75Remscheid

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Ost

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79Rees

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86Goch/Weeze

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burg

71Emmerich

80Kleve

04Geldern/

Issum

22Moers

01Kerken/

Wachtendonk

10Straelen

02Kamp-Lintfort

12Rheinberg

23Duisburg

Nord

33Duisburg

Mitte/Süd

32Krefeld

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst20

Nettetal/Brüggen

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdtt

yy

7660Rhede

34Mülheim/

Ruhr45

EssenSüd 46

Hattingen/Sprockhövel55

Velbert

26Gelsen-kirchen

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Mitte/Nord36

Bochum

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Herdecke

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17Recklinghausen/

Herten

15Marl

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Page 24: Der Tarif im Überblick Flyer/Tarifübersicht.pdf · Für die Fahrt mit Bus und Bahn ... Venlo 06 Haltern 34 Mülheim/ Ruhr 45 Essen Süd 46 Hattingen/ Sprockhövel 30 Schwalmtal

24

Region 9

7070707WegberggergberegbeWegWeW

6006060Nijmegen//en/genmegemegNijmNijNGroesbeekkekeeksbeesbroesGroGr

5775757ArnhemmemhemrnhArnA

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Duiven//n/ven/ivenDuivDuDWestervoortrtoortvooervoteresteWesWW t59

Millingena. d. Rijn 077070

’’s-Heeren-en-reneereHees-He’s-’s’berggrgbergbeb

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Ruhr

30Schwalmtal/

Niederkrüchten

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41Willich

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Neuss/Kaarst

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Rommers-kirchen

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Süd

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Heiligenhaus

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Ost

65Wuppertal

West

54Mettmann/

Wülfrath

64Erkrath/

Haan/Hilden

/74

Solingen

75Remscheid

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16Alpen

84Sons-beck

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71Emmerich

80Kleve

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22Moers

01Kerken/

Wachtendonk

10Straelen

02Kamp-Lintfort

12Rheinberg

14Schermbeck/

Hünxe

05Dorsten

25Bottrop/Gladbeck

24Ober-

hausen23

DuisburgNord

33Duisburg

Mitte/Süd

32Krefeld

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst20

Nettetal/Brüggen

13Dinslaken/

Voerde

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdtt

yy

7660Rhede

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Hattingen/Sprockhövel

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Ennepetal/Gevelsberg/Breckerfeld

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Mitte/Nord36

Bochum

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Herdecke

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DortmundMitte/West

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Ost

17Recklinghausen/

Herten 28Castrop-Rauxel

15Marl

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schwick/Datteln

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Region 10

7070707WegberggergberegbeWegWeW

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6006060Nijmegen//en/genmegemegNijmNijNGroesbeekkekeeksbeesbroesGroGr

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8787878Zevenaar//r/aar/naavenaevenZevZe

Duiven//n/ven/ivenDuivDuDWestervoortrtoortvooervoteresteWesWW t59

Millingen a. d. Rijn 077070

’’s-Heeren-en-reneereHees-He’s-’s’berggrgbergbeb

7440 Isselburg

7670Bocholt

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Heiden 7580Reken

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06Haltern

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Süd

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44Ratingen/

Heiligenhaus54

Mettmann/Wülfrath

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/74

Solingen

75Remscheid

15Marl

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

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16Alpen

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71Emmerich

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12Rheinberg

14Schermbeck/

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Nord

33Duisburg

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32Krefeld

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst20

Nettetal/Brüggen

13Dinslaken/

Voerde

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdtt

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7660Rhede

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Ruhr45

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Hattingen/Sprockhövel55

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Ennepetal/Gevelsberg/Breckerfeld66

WuppertalOst

65Wuppertal

West

26Gelsen-kirchen

35Essen

Mitte/Nord36

Bochum

47Witten/Wetter/

Herdecke

58Hagen

27Herne 37

DortmundMitte/West

38Dortmund

Ost

17Recklinghausen/

Herten 28Castrop-Rauxel

25Bottrop/Gladbeck

24Ober-

hausen

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Page 25: Der Tarif im Überblick Flyer/Tarifübersicht.pdf · Für die Fahrt mit Bus und Bahn ... Venlo 06 Haltern 34 Mülheim/ Ruhr 45 Essen Süd 46 Hattingen/ Sprockhövel 30 Schwalmtal

25

Region 11

7070707WegberggergberegbeWegWeW

2190Lünen

2400Bergkamen

2390Kamen

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5080080508505OlfenenlfenOlfeO

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5775757ArnhemmemhemrnhArnA

8787878Zevenaar//r/aar/naavenaevenZevZe

Duiven//n/ven/ivenDuivDuDWestervoortrtoortvooervoteresteWesWW t59

Millingen a. d. Rijn 077070

’’s-Heeren-en-reneereHees-He’s-’s’berggrgbergbeb

7440 Isselburg

7670Bocholt

7650Borken 7590

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06Haltern

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Ruhr

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31Viersen

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Süd

72Jüchen

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43Düsseldorf Mitte/Nord

64Erkrath/

Haan/Hilden

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Solingen

26Gelsen-kirchen

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17Recklinghausen/

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15Marl

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12Rheinberg

14Schermbeck/

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DuisburgNord

33Duisburg

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21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst20

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13Dinslaken/

Voerde

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdtt

yy

7660Rhede

42150Schwerte

45EssenSüd 46

Hattingen/Sprockhövel

44Ratingen/

Heiligenhaus

55Velbert 67

Schwelm/Ennepetal/

Gevelsberg/Breckerfeld66

WuppertalOst

65Wuppertal

West

54Mettmann/

Wülfrath

75Remscheid

35Essen

Mitte/Nord36

Bochum

47Witten/Wetter/

Herdecke

58Hagen

37Dortmund

Mitte/West

38Dortmund

Ost

28Castrop-Rauxel

42480Holzwickede

Region 12

7070707WegberggergberegbeWegWeW

2190Lünen

2400Bergkamen

2390Kamen

2490Unna

2150Schwerte

5080080508505OlfenenlfenOlfeO

2480Holzwickede

6006060Nijmegen//en/genmegemegNijmNijNGroesbeekkekeeksbeesbroesGroGr

5775757ArnhemmemhemrnhArnA

8787878Zevenaar//r/aar/naavenaevenZevZe

Duiven//n/ven/ivenDuivDuDWestervoortrtoortvooervoteresteWesWW t59

Millingen a. d. Rijn 077070

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7440 Isselburg

7670Bocholt

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7690Raesfeld

699696VenlooloenloVenVe

06Haltern

30Schwalmtal/

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50Mönchengladbach

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broich52

Neuss/Kaarst

61Greven-broich 63

Rommers-kirchen

62Dormagen

73Langenfeld/

Monheim

53Düsseldorf

Süd

72Jüchen

42Meerbusch

43Düsseldorf Mitte/Nord

67Schwelm/

Ennepetal/Gevelsberg/Breckerfeld

64Erkrath/

Haan/Hilden

/74

Solingen

75Remscheid

47Witten/Wetter/

Herdecke

58Hagen

37Dortmund

Mitte/West

38Dortmund

Ost

17Recklinghausen/

Herten 28Castrop-Rauxel

15Marl

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

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03Wesel

16Alpen

84Sons-beck

85Kevelaer

77Uedem

83Xanten

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burg

71Emmerich

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Issum

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Wachtendonk

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05Dorsten

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Tönisvorst20

Nettetal/Brüggen

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdt

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7660Rhede

34Mülheim/

Ruhr45

EssenSüd 46

Hattingen/Sprockhövel

44Ratingen/

Heiligenhaus

55Velbert

66Wuppertal

Ost

65Wuppertal

West

54Mettmann/

Wülfrath

26Gelsen-kirchen

35Essen

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hausen23

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Voerde

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Region 13

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yy

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Süd

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35Essen

Mitte/Nord

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Mitte/Süd

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Region 14

7070707WegberggergberegbeWegWeW

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Herdecke

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Ost

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Nettetal/Brüggen

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Voerde

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Vluyn/Rheurdtt

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Hattingen/Sprockhövel

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Süd

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Solingen

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Mitte/Nord

Page 27: Der Tarif im Überblick Flyer/Tarifübersicht.pdf · Für die Fahrt mit Bus und Bahn ... Venlo 06 Haltern 34 Mülheim/ Ruhr 45 Essen Süd 46 Hattingen/ Sprockhövel 30 Schwalmtal

27

Region 15

7070707WegberggergberegbeWegWeW

2190Lünen

2400Bergkamen

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Niederkrüchten

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67Schwelm/

Ennepetal/Gevelsberg/Breckerfeld

26Gelsen-kirchen

36Bochum

47Witten/Wetter/

Herdecke

58Hagen

27Herne 37

DortmundMitte/West

38Dortmund

Ost

17Recklinghausen/

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15Marl

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yy

7660Rhede

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Ost

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Wülfrath

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Haan/Hilden

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Solingen

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Mitte/Nord22

Moers

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32Krefeld

gg

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Region 16

7070707WegberggergberegbeWegWeW

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West

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35Essen

Mitte/Nord36

Bochum

47Witten/Wetter/

Herdecke

58Hagen

27Herne 37

DortmundMitte/West

38Dortmund

Ost

17Recklinghausen/

Herten 28Castrop-Rauxel

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Haan/Hilden

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22Moers

02Kamp-Lintfort

12Rheinberg

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hausen23

DuisburgNord

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21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst

13Dinslaken/

Voerde

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdtt

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Page 28: Der Tarif im Überblick Flyer/Tarifübersicht.pdf · Für die Fahrt mit Bus und Bahn ... Venlo 06 Haltern 34 Mülheim/ Ruhr 45 Essen Süd 46 Hattingen/ Sprockhövel 30 Schwalmtal

28

Region 17

7070707WegberggergberegbeWegWeW

2190Lünen

2400Bergkamen

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Ruhr45

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Niederkrüchten

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Schwelm/Ennepetal/

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74Solingen

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35Essen

Mitte/Nord36

Bochum

47Witten/Wetter/

Herdecke

58Hagen

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DortmundMitte/West

38Dortmund

Ost

17Recklinghausen/

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burg

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Region 182190Lünen

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burg

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Region 19

2190Lünen

2400Bergkamen

2390Kamen

2490Unna

2150Schwerte

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Duiven//n/ven/ivenDuivDuDWestervoortrtoortvooervoteresteWesWW t59

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52Neuss/Kaarst

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Monheim

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Süd

72Jüchen

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Heiligenhaus

55Velbert 67

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75Remscheid

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35Essen

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47Witten/Wetter/

Herdecke

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27Herne 37

DortmundMitte/West

38Dortmund

Ost

17Recklinghausen/

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Niederkrüchten

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50Mönchengladbach

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broich

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Issum

22Moers

01Kerken/

Wachtendonk

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23Duisburg

Nord

33Duisburg

Mitte/Süd

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Tönisvorst20

Nettetal/Brüggen

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Die Tickets im Überblick Bartickets

EinzelTicket (alle Preisangaben in Euro)

Preisstufen

Ticket Kurz-strecke A1/A2 A3 B C D

EinzelTicketErwachsene 1,70 2,80 2,90 6,00 12,80 15,70

EinzelTicketKinder 1,70

Geltungsdauer ab Entwertung

bis 20

Min.

bis 90

Min.

bis 90

Min.

bis 2 Std.

bis 3 Std.

bis 5 Std.

Geltungsbereich

��gültig für eine Fahrt in der jeweiligen Preisstufe, ab dem Start bis zum Ziel mit beliebig häu gem Umsteigen

��in der Kurzstrecke ist das Umsteigen sowie die Nutzung von SPNV-Verbindungen, wie S-Bahnen, Regionalbahnen etc., ausge-schlossen

�Rund- und Rückfahrten sind nicht erlaubt

Übertragbarkeit nein

Personenmitnahme nein

1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Person und Fahrt

Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt

MobilitätsgarantieKostenerstattung bei Verspätung � bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr � bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr

Verkauf Fahrer/-innen, KundenCenter, Vertriebs stellen, Handy, Internet, Ticket automaten

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Barti

cket

s

Bartickets

4erTicket (alle Preisangaben in Euro)

Preisstufen

Ticket Kurz-strecke A B C D

4erTicketErwachsene 6,10 10,70 22,50 46,90 57,10

4erTicketKinder 6,10

Geltungsdauer ab Entwertung

bis 20

Min.

bis 90

Min.

bis 2 Std.

bis 3 Std.

bis 5 Std.

Geltungsbereich

��gültig für eine Fahrt in der jeweiligen Preisstufe, ab dem Start bis zum Ziel mit beliebig häu gem Umsteigen

��oder eine gemeinsame Fahrt für bis zu vier Personen

��in der Kurzstrecke ist das Umsteigen sowie die Nutzung von SPNV-Verbindungen, wie S-Bahnen, Regionalbahnen etc., ausge-schlossen

�Rund- und Rückfahrten sind nicht erlaubt

Übertragbarkeit nein

Personenmitnahme nein

1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Person und Fahrt

Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt

MobilitätsgarantieKostenerstattung bei Verspätung � bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr � bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr

Verkauf Fahrer/-innen, KundenCenter, Vertriebs stellen, Handy, Internet, Ticketautomaten

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Bartickets

24-/48-StundenTicket (alle Preisangaben in Euro)

Preisstufen

Ticket A B C D

24-StundenTicket 1 Person 7,20 14,70 25,30 30,40

24-StundenTicket2 Personen 10,70 18,70 30,00 35,80

24-StundenTicket3 Personen 14,20 22,70 34,70 41,20

24-StundenTicket4 Personen 17,70 26,70 39,40 46,60

24-StundenTicket5 Personen 21,20 30,70 44,10 52,00

48-StundenTicket 1 Person 13,70 27,90 48,10 57,80

48-StundenTicket2 Personen 20,30 35,50 57,00 68,00

48-StundenTicket3 Personen 26,90 43,10 65,90 78,20

48-StundenTicket4 Personen 33,50 50,70 74,80 88,40

48-StundenTicket5 Personen 40,10 58,30 83,70 98,60

Geltungsdauer ab Entwertung 24 bzw. 48 Stunden

Geltungsbereich gültig für beliebig viele Fahrten (auch Rund- und Rückfahrten) im gewählten Geltungs bereich

Übertragbarkeit nein

Personenmitnahme(inkl. Ticketinhaber) gültig für bis zu fünf Personen

1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Person und Fahrt

Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt

MobilitätsgarantieKostenerstattung bei Verspätung � bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr � bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr

Verkauf Fahrer/-innen, KundenCenter, Vertriebs stellen, Handy, Internet, Ticket automaten

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Bartickets

Für bestimmte Strecken oder Leistungen innerhalb des VRR benötigt man ein ZusatzTicket, das immer nur zusammen mit einem weiteren gültigen VRR-Ticket verwendet wird. Das ZusatzTicket gilt für alle Preisstufen. Bei der Erwei-terung des Geltungsbereichs eines Zeittickets, mit Aus-nahme des 7-TageTickets, richtet sich die zeitliche Gültig-keit nach der erweiterten Streckenrelation (s. EinzelTicket). Die Hundemitnahme ist verbundweit kostenlos. Grundsätzlich gilt: Pro Person, Fahrt und Zusatznutzen

benötigt man jeweils ein ZusatzTicket.

Barti

cket

s

ZusatzTicket (alle Preisangaben in Euro)

Ticket

ZusatzTicket 3,60

4er ZusatzTicket 13,00

Verkauf Fahrer/-innen, KundenCenter, Vertriebs stellen, Handy, Internet, Ticketautomaten

Aufwertbarkeit

� Erweiterung des Geltungsbereichs für einzelne Fahrten bei Zeittickets, mit Ausnahme des 7-TageTickets, bis einschließlich auf Preisstufe D

oder � für mitgenommene Personen in erweiterte

Geltungsbereiche

oder � für die Fahrradmitnahme, sofern nicht im

Ticketnutzen enthalten

oder � 1.-Klasse-Nutzung (von der 1.-Klasse-Nutzung

sind ausgenommen: SchokoTicket und Young TicketPLUS)

Rabatt-Tipp

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Bartickets

10erTicket (alle Preisangaben in Euro)

Preisstufen

Ticket Kurz-strecke A B C D

10erTicketErwachsene 14,20 22,90 46,00 93,15 104,85

Geltungsdauer ab Entwertung

bis 20

Min.

bis 90

Min.

bis 2 Std.

bis 3 Std.

bis 5 Std.

Geltungsbereich

� gültig für zehn Fahrten in der jeweiligen Preisstufe, ab dem Start bis zum Ziel mit beliebig häu gem Umsteigen

��oder eine gemeinsame Fahrt für bis zu zehn Personen

��in der Kurzstrecke ist das Umsteigen sowie die Nutzung von SPNV-Verbindungen, wie S-Bahnen, Regionalbahnen etc., ausge-schlossen

�Rund- und Rückfahrten sind nicht erlaubt

Tickettyp online über die App oder den PC erhältlich

Übertragbarkeit nein

Personenmitnahme nein

1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Person und Fahrt

Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Rad und Fahrt

MobilitätsgarantieKostenerstattung bei Verspätung � bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr � bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr

Verkauf Internet, Handy

Rabatt-Tipp

Nur online

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Barti

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Bartickets

HappyHourTicket (alle Preisangaben in Euro)

Ticket

HappyHourTicket 3,19

Geltungsbereich beliebig viele Fahrten in der Preisstufe A für eine Person

Geltungsdauer gilt von 18 Uhr bis 6 Uhr

Tickettyp online über die App oder den PC erhältlich

Übertragbarkeit nein

Personenmitnahme nein

1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Fahrt

Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt

MobilitätsgarantieKostenerstattung bei Verspätung � bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr � bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr

Verkauf Internet, Handy

Aufwertbarkeit nein

Nur online

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Bartickets

4-StundenTicket (alle Preisangaben in Euro)

Ticket

4-StundenTicket 4,20

Geltungsbereichin einem Tarifgebiet der Preisstufe A1, A2 oder in den beiden Tarifgebieten Duisburgs; gilt nicht im 2-Waben-Tarif

Geltungsdauermontags bis freitags zwischen 9 Uhr und 3 Uhr des Folgetages; samstags, sonn- und feiertags ganztägig ab Entwertung jeweils 4 Stunden lang

Tickettyp Barticket

Übertragbarkeit nein

Personenmitnahme nein

1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Fahrt

Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt

Mobilitätsgarantie Kostenerstattung bei Verspätung � bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr � bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr

Verkauf Fahrer/-innen, KundenCenter, Vertriebsstellen, Handy, Internet, Ticketautomaten

Aufwertbarkeit nein

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Die Ticketprüfung Im VRR werden immer mehr Tickets fälschungs- und mani-pula tionssicher ausgegeben und automatisch kontrolliert. Der Kunde hält beim Vordereinstieg in den Bus sein Ticket an das Kontrollgerät und erhält sofort die Mitteilung, ob er ein gültiges Ticket besitzt. Bei persönlichen Tickets kann sowohl der Busfahrer als auch das Prüfpersonal einen amt-lichen Lichtbildausweis oder das angegebene Kontrollme-dium verlangen.

Das eTicketAbotickets werden im VRR als eTicket auf Chipkarten heraus- gegeben. Die Ticketmerkmale sind verschlüsselt auf dem Chip abge legt und können nur von entsprechenden Kontroll-geräten ausge lesen und automatisch auf Gültigkeit geprü ́werden. Diese Kontrollgeräte sind in den Einstiegskontroll-systemen in den Bussen integriert und werden auch vom Prüfpersonal verwendet. Zugelassene Chipkarten tragen das e-Symbol. Des Wei-teren erfolgt die Kon-trolle der Tickets über den VDV-Barcode. Dieser ist beispielsweise bei allen Onlinetickets zum Selbstausdruck vorge-schrieben.

In dem Bar code sind die gleichen Informationen für die Fahrtberechtigung gespeichert wie auf dem Chip. Damit können auch diese Tickets automatisch beim Einstieg oder durch das Prüfpersonal geprü´ werden. Bei der Nutzung von Onlinetickets ist es notwendig, sich abhängig von der Ausgabeart durch einen gültigen Lichtbildausweis oder ein vom Kunden zuvor de�niertes Kontrollmedium auszuweisen. Folgende Zeittickets werden als Chipkarten ausgegeben:

VDV- Barcode

Zeitt

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Zeittickets

Ticket2000/Abo, Ticket2000 9 Uhr/Abo(alle Preisangaben in Euro pro Monat)

PreisstufenTicket A1 A2 A3 B C D

Ticket2000 80,80 85,55 89,25 124,80 164,50 209,65

Ticket2000 Abo 71,71 75,93 79,21 110,76 145,99 186,06

Ticket2000 9 Uhr 60,45 63,70 66,40 95,10 123,85 159,05

Ticket2000 9 Uhr Abo 53,65 56,53 58,93 84,40 109,92 141,16

Geltungsbereich beliebig viele Fahrten im gewählten Geltungsbereich/-zeitraum

Erweiterter Geltungs bereich für die Preisstufen A1/A2/A3, B und C

verbundweite Gültigkeit: � montags bis freitags nach 19 Uhr� ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen

Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12.

Geltungsdauer

Ticket2000: ganztägig;Ticket2000 9 Uhr: montags bis freitags ab 9 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen Monatsticket: letzter Werktag des Vormonats bis erster Werktag des Folgemonats; ist der Werktag ein Samstag, so gilt das Ticket bis zum Betriebs-schluss des nächsten Werktages;Abo: Ausstellung taggenau Online erhältlich als 30-TageTicket mit frei wählbarem 30-Tage-Zeitraum

Tickettyp

Abo: eTicket auf ChipkarteMonatsticket: Wertmarke und Trägerkarte mit gleicher Preisstufe und gleicher Kundennummer;persönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen30-TageTicket: nur als persönliches Ticket

Übertragbarkeit ja, wahlweise auch persönliche Ausstellung

Personenmitnahme

kostenlose Mitnahme im gesamten Verbundraum: � 1 Erwachsener und 3 Kinder (unter 15 Jahren)� montags bis freitags nach 19 Uhr � ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen

Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12.

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1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Fahrt und Person

Fahrradmitnahmeganztägige Fahrradmitnahme für den Ticketinhaber im jeweiligen Geltungsbereich

Mobilitätsgarantie ganztägig bis zu 50,00 Euro

VerkaufAbo: KundenCenter, Internet Monatsticket: KundenCenter, Vertriebsstellen, Handy, Internet, Ticketautomaten

Aufwertbarkeit Pro Person, Fahrt und Zusatznutzen jeweils ein Zusatz-Ticket

ZusatzTicket

� montags bis freitags vor 19 Uhr: Erweiterung des Geltungs bereichs auf den gesamten Verbundraum

oder� Fahrradmitnahme für mitgenommene

Personen

Zeitt

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Bei der Erweiterung des Geltungsbereiches und der Mitnahme eines Fahrrads in den erweiterten Geltungs-bereich werktags vor 19 Uhr benötigt der Ticketinhaber ein zweites ZusatzTicket für das Rad.

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Ticket1000/Abo, Ticket1000 9 Uhr/Abo(alle Preisangaben in Euro pro Monat)

PreisstufenTicket A1 A2 A3 B C D

Ticket1000 71,20 75,60 79,20 113,55 153,55 193,90

Ticket1000 Abo 63,19 67,10 70,29 100,78 136,28 172,09

Ticket1000 9 Uhr 53,00 56,20 58,75 84,40 113,55 145,35

Ticket1000 9 Uhr Abo 47,04 49,88 52,14 74,91 100,78 129,00

Geltungsbereich beliebig viele Fahrten im gewählten Geltungsbereich/-zeitraum

Geltungsdauer

Ticket1000: ganztägig; Ticket1000 9 Uhr: � montags - freitags ab 09:00 Uhr� samstags, sonntags und an gesetzlichen

Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. ganztägig bis Betriebsschluss im originären Geltungsbereich

Monatsticket: letzter Werktag des Vormonats bis erster Werktag des Folgemonats. Ist dieser ein Samstag, so gilt das Ticket bis zum Betriebs-schluss des nächsten Werktages; Abo: Ausstellung taggenau

Online erhältlich als 30-TageTicket mit frei wählbarem 30-Tage-Zeitraum

Tickettyp

Abo: eTicket auf ChipkarteMonatsticket: Wertmarke und Trägerkarte mit gleicher Preisstufe und gleicher Kundennum-mer;persönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen

Übertragbarkeit nein

Personenmitnahme

kostenlose Mitnahme: � bis zu 3 Kinder (unter 15 Jahren)� montags bis freitags nach 19 Uhr� ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen

Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. im Geltungsbereich

Zeittickets

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1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Person und Fahrt

Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt

MobilitätsgarantieKostenerstattung bei Verspätung � bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr � bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr

VerkaufAbo: KundenCenter, Internet Monatsticket: KundenCenter, Vertriebsstellen, Handy, Internet, Ticketautomaten

Aufwertbarkeit

Pro Person, Fahrt und Zusatznutzen jeweils ein Zusatz Ticket

ZusatzTicket

� Erweiterung des Geltungsbereichs auf den gesamten Verbundraum

Zeitt

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Zeittickets

BärenTicket (alle Preisangaben in Euro pro Monat)

PreisstufeTicket D

BärenTicket 91,35

Geltungsbereichbeliebig viele Fahrten mit allen Bussen, Bahnen und Nahverkehrszügen im gesamten Verbund-raum und in manchen angrenzenden Tarifgebie-ten für Personen ab 60 Jahren

Geltungsdauer ganztägig

Tickettyp Abo: eTicket auf Chipkartepersönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen

Übertragbarkeit nein

Personenmitnahme

kostenlose Mitnahme in der 1.Klasse: � einen Erwachsenen und bis zu 3 Kinder

(unter 15 Jahren)� montags bis freitags nach 19 Uhr� ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen

Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. im gesamten Verbundraum

1.-Klasse-Zug inklusive

Fahrradmitnahme ganztägige Fahrradmitnahme für den Ticket-inhaber im gesamten Verbundraum

Mobilitätsgarantie ganztägig bis zu 50,00 Euro

Verkauf KundenCenter

Aufwertbarkeit Pro Person, Fahrt und Zusatznutzen jeweils ein ZusatzTicket

ZusatzTicket

� Fahrradmitnahme für mitgenommene

Personen

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Zeitt

icket

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Das BärenTicket

www.vrr.de

Für gemeinsame Ausfl üge am Wochenende.

Auch in der ersten Klasse gültig!

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Zeittickets

YoungTicketPLUS(alle Preisangaben in Euro pro Monat)

Preisstufe

Ticket D

YoungTicketPLUS(Monatsticket) 72,60

YoungTicketPLUS (Aboticket) 62,20

Geltungsbereichbeliebig viele Fahrten mit allen Bussen,Bahnen und Nahverkehrszügen im gesamtenVerbundraum

Geltungsdauer ganztägig

Tickettyp

Abo: eTicket auf Chipkarte; persönliches Ticket; Lichtbildausweis mitführenMonatsticket: YoungTicketPLUS-Trägerkarte mit Wertmarke und identischer Kundennummer; persönliches Ticket; Lichtbildausweis mitführen;auch auf dem Smartphone erhältlich

Übertragbarkeit nein

Personenmitnahme

kostenlose Mitnahme im gesamten Verbundraum: � 1 Person� montags bis freitags nach 19 Uhr� ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen

Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12.

1.-Klasse-Zug nein

Fahrradmitnahme ganztägige Fahrradmitnahme für den Ticket-inhaber im gesamten Verbundraum

MobilitätsgarantieKostenerstattung bei Verspätung � bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr � bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr

VerkaufKundenCenter (Wertmarken für den monatlichen Erwerb auch bei unseren Vertriebsstellen und an den meisten Ticketautomaten erhältlich) oder per App

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www.YoungTicketPLUS.de

Aufwertbarkeit Pro Fahrt und Rad jeweils ein ZusatzTicket

ZusatzTicket

Fahrradmitnahme für mitgenommene Personen

NRWupgradeAzubi

� YoungTicketPLUS-Abonnenten können ihr Ticket für 20,00 Euro mehr im Monat mit dem NRWupgradeAzubi für Fahrten in ganz NRW erweitern

� Die Mitnahmeregelungen für das YoungTicket-PLUS erweitern sich nicht für Fahrten in ganz NRW. Ihr Fahrrad und eine weitere Person können nur innerhalb des VRR mitgenommen werden

Zeitt

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Tipp

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Zeittickets

SchokoTicket(alle Preisangaben in Euro pro Monat)

PreisstufeTicket D

Selbstzahler 37,35

Eigenanteil 1. Kind 12,00

Eigenanteil 2. Kind 6,00

Eigenanteil 3. Kind -

Geltungsbereichbeliebig viele Fahrten mit allen Bussen, Bahnen und Nahverkehrszügen im gesamten Verbund-raum

Geltungsdauer ganztägig

Tickettyp Abo: eTicket auf Chipkarte; persönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen

Übertragbarkeit nein

Personenmitnahme nein

1.-Klasse-Zug nein

Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt

MobilitätsgarantieKostenerstattung bei Verspätung � bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr � bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr

Verkauf

KundenCenter bzw. Schulträger

Hinweis: Ein Kind kann das SchokoTicket nur bekommen, wenn die zuständige Schule einen Vertrag mit dem ortsansässigen Verkehrsunter-nehmen hat

Aufwertbarkeit nein

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Zeittickets

SozialTicket – nur mit Berechtigtenausweis(alle Preisangaben in Euro pro Monat)

TicketSozialTicket 39,35

Geltungsbereich

erhältlich in zwei Geltungsbereichen:� Kreisfreie Städte: Gültigkeit Preisstufe A� Kreisweite Gültigkeit beliebig viele Fahrten mit allen Bussen, Bahnen und Nahverkehrszügen im Geltungsbereich

Geltungsdauer

Chipkarte: ganztägig im angegebenen MonatTrägerkarte: mit Wertmarke und identischer Kundennummer vom letzten Werktag des Vor-monats bis zum ersten Werktag des Folgemonats.Fällt der letzte Werktag auf einen Samstag, so gilt das Ticket bis Betriebsschluss des nächsten Werktages

Tickettyp persönliches Ticket: Lichtbildausweis und Berechtigtenausweis mitführen

Übertragbarkeit nein

Personenmitnahme

kostenlose Mitnahme: � bis zu 3 Kinder (unter 15 Jahren)� montags bis freitags nach 19 Uhr,� ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen

Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. im Geltungsbereich

1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Person und Fahrt

Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt

MobilitätsgarantieKostenerstattung bei Verspätung � bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr � bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr

Verkauf

KundenCenter, Ticketautomaten Hinweis: Die Berechtigung zum Erwerb und Nutzung des SozialTickets ist dem VU vom Kunden durch Vorlage der durch die zuständige Behörde ausgegebenen Trägerkarte nachzuweisen (Berechtigungsausweis)

Aufwertbarkeit

Pro Person, Fahrt und Zusatznutzen jeweils ein Zusatz-Ticket

ZusatzTicket

� Erweiterung des Geltungsbereichs auf den gesamten Verbundraum

– nur mit Berechtigtenausweis

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Zeittickets

7-TageTicket(alle Preisangaben in Euro)

Preisstufen

Ticket A1 A2 A3 B C D

7-TageTicket 22,95 28,15 29,50 42,75 57,30 72,40

Geltungsbereich beliebig viele Fahrten im gewählten Geltungsbereich

Geltungsdauer 7 Tage

Tickettyp persönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen

Übertragbarkeit nein

Personenmitnahme nein

1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Fahrt

Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt

MobilitätsgarantieKostenerstattung bei Verspätung � bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr � bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr

Verkauf

� Internet (Ausnahme: Papierticketvariante im Tarifraum Unterer Niederrhein über Fahrer/-innen, KundenCenter, Vertriebsstellen und Ticketau-tomaten, dies jedoch nur in den Preisstufen A und B)

� Handy

Aufwertbarkeit nein

Nur online

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Kurzinformation zu weiteren VRR- und sonstigen Tarifangeboten

Tarifangebote ausschließlich für den Tarifraum Unterer Niederrhein

Aufgrund regionaler Besonderheiten wird ausschließlich im Tarifraum Unterer Niederrhein, dem ehemaligen Bedie-nungsgebiet der Verkehrs gemeinscha´ Niederrhein, das 7-TageTicket auf Papier in den Preisstufen A und B angeboten.

Tarifraum Unterer Niederrhein

VRR-Tarif gilt nur auf bestimmten Linien. VRR-Tarif gilt auf allen Linien nur im Übergang. Region Unterer Niederrhein.

VRR-Tarif gilt nur auf bestimmten Linien

VRR-Tarif gilt auf allen Linien nur im Übergang

Region Unterer Niederrhein

60Nijmegen/Groesbeek

59Millingen a. d. Rijn 07

‘s-Heeren-berg

57440 Isselburg

57670Bocholt

57690Raesfeld

69Venlo

03Wesel

16Alpen

84Sons-beck

85Kevelaer

77Uedem

83Xanten

88Hamminkeln

79Rees

78Kalkar

82Bedburg-Hau

86Goch/Weeze

81Kranen-

burg

71Emmerich

80Kleve

04Geldern/

Issum

22Moers

01Kerken/

Wachtendonk

10Straelen

02Kamp-Lintfort

12Rheinberg

14Schermbeck/

Hünxe

13Dinslaken/

Voerde

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdt

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Kurzinformation zum NRW-Tarif und sonstigen Tarifangeboten

SchönerTagTicket NRW 5 PersonenFür bis zu fünf Personen – gilt von montags bis freitags ab 9 bis 3 Uhr des Folgetages, samstags, sonntags und an ge-setzlichen Feiertagen ganztägig, in Zügen des Nahverkehrs (S-Bahn/RB/RE) und im lokalen Personennahverkehr in NRW. Preis: 46,00 Euro*,**

SchönerTagTicket NRW Single Für eine Person – gilt von montags bis freitags ab 9 bis 3 Uhr des Folgetages, samstags, sonntags und an gesetz-lichen Feiertagen ganztägig, in Zügen des Nahverkehrs (S-Bahn/RB/RE) und im lokalen Personennahverkehr in NRW. Preis: 31,00 Euro*,**

SchöneFahrtTicket NRWFür einen Erwachsenen oder Kinder von sechs bis unter 15 Jahren – gilt für zwei Stunden ab Entwertung für eine Fahrt in NRW. Preis: 20,40 Euro für Erwachsene**

10,20 Euro für Kinder (sechs bis unter 15 Jahre)**

* Einzelpreis bei Kauf in DB-Vorverkaufsstellen jeweils zuzüglich 2,00 Euro.** Voraussichtlich gültig bis 31.12.2020.

EinfachWeiterTicket � erweitert die gültige Zeitkarte für Fahrten vom VRR

in den VRS und AVV bzw. umgekehrt � gilt für Zeitkarteninhaber im VRR, VRS und AVV � ist 4 Stunden ab Entwertung gültig

alle Preisangaben in Euro

1. Klasse 2. Klasse

EinfachWeiterTicket Erwachsene 10,20 6,80

EinfachWeiterTicket Kind 5,10 3,40

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SchöneFerienTicket NRWDieses Ticket wird für die Oster-, Herbst- und Weihnachts-ferien 2020 zum Preis von je 31,00 Euro* und in den Sommerferien für 62,00 Euro* angeboten. Es gilt in al-len Bussen, Bahnen und zuschlagfreien Zügen der Eisenbahn verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen. Das Ticket gibt es für alle Personen unter 21 Jahren.

Fällt der Ferienbeginn auf einen Montag, so gilt das Schöne-FerienTicket NRW bereits vom vorhergehenden Samstag an. Fällt das Ferienende auf einen Freitag oder einen Samstag, so gilt das SchöneFerienTicket NRW bis 3 Uhr des auf den Sonn- oder Feiertag vor Schulbeginn folgenden Tages.

Ferientermine:Weihnachten 23.12.2019 bis 06.01.2020Ostern 06.04.2020 bis 18.04.2020Sommer 29.06.2020 bis 11.08.2020Herbst 12.10.2020 bis 24.10.2020Weihnachten 23.12.2020 bis 06.01.2021

NRW-SemesterticketÜber eine Zusatzvereinbarung der jeweiligen AStA kann der Geltungsraum des Semestertickets auf ganz NRW ausgedehnt werden.

* Voraussichtlich gültig bis 31.12.2020.

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Tipp: FahrradTagesTicket NRWDas FahrradTagesTicket NRW kostet 5,00 Euro* pro Gel-tungs tag und Fahrrad und gilt in Kombination mit jedem anderen Ticket des NRW-Tarifs sowie mit den Bartickets und Zeittickets des VRR.

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IC/ECIn den VRR/Abellio-KundenCentern und DB-Verkaufsstellen sind IC/EC-Zuschläge erhältlich. Kunden mit Ticket1000, Ticket2000, FirmenTicket oder BärenTicket können diese Zuschläge benut-zen. Weitere Infos bei der DB-Auskun´ unter 01806/99 66 33.**

* Gültig bis voraussichtlich 31.12.2020. Einzelpreis bei Kauf in DB-Vorverkaufsstellen jeweils zuzüglich 2,00 Euro.

** Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; mobil max. 0,60 €/Anruf. KombiTicket Der VRR und die Verkehrsunternehmen haben vertraglich mit externen Partnern (Messen, Sportvereinen, Reiseveranstaltern, Freizeit- und Großveranstaltern) vereinbart, dass Eintrittskar-ten gleichzeitig als Fahrausweise für die Hin- und Rückfahrt mit VRR-Verkehrsmitteln zum und vom Veranstaltungsort am Veranstaltungstag gelten. Dies ist auf den Eintrittskarten ver-merkt. Diese KombiTickets berechtigen zur Fahrt mit allen Bus-sen, Straßenbahnen, Stadtbahnen, S-Bahnen, der Wuppertaler Schwebebahn sowie den zuschlagfreien Zügen der Eisenbahn-verkehrsunternehmen für den jeweiligen Geltungsbereich.

Semesterticket Die Verkehrsunternehmen im VRR haben mit Hochschulen und Fachhochschulen im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Ver träge über die Abnahme von Semestertickets geschlossen. Das Se-mesterticket ist kein frei käufliches Ticket. Das Fahrgeld wird von jedem ordentlich Studierenden einer Hochschule mit dem Semesterbeitrag eingezogen. Mit dem Semesterticket können Studierende für ein Semester im Verbundraum in der Region Nord oder Süd zu jeder Zeit fahren. Montags bis freitags ab 19 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feierta-gen sowie am 24.12. und 31.12. ganztägig bis Betriebsschluss kann der Inhaber eines Semestertickets eine Person im ge-samten Verbundraum mitnehmen, sofern er eine verbundweite Fahrtberechtigung hat. Ein Fahrrad kann, soweit im Rahmen der betrieblichen Belange möglich, ganztägig unentgeltlich mitge-nommen werden. Das Semesterticket ist ein persönliches Ticket und nur gültig in Verbindung mit einem Lichtbildausweis.

VorkursTicketStudierende, die für das erste Semester eingeschrieben sind und vor Studienbeginn bereits sogenannte Vorkurse besuchen, können hierfür ein VorkursTicket erwerben. Das Ticket gilt 30 Tage für beliebig viele Fahrten im gesamten Verbundgebiet. Der erste Geltungstag ist frei wählbar. Es ist auf die Person aus-gestellt und nicht übertragbar. Das Vorkurs Ticket bietet densel-ben Zusatznutzen wie das Semesterticket.

Preisstufe A B/C D

IC/EC-Monatszuschlag 67,70* 70,40* 74,00*

IC/EC-Monatszuschlag im Abo 57,40* 59,70* 62,90*

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Die Preise ab 01.01.2020

Zeittickets(alle Preisangaben in Euro pro Monat)

Preisstufen

Ticket A1 A2 A3 B C D

Ticket1000 im Einzelkauf* 71,20 75,60 79,20 113,55 153,55 193,90

Ticket1000 im Abo 63,19 67,10 70,29 100,78 136,28 172,09

Ticket1000 9 Uhr im Einzelkauf* 53,00 56,20 58,75 84,40 113,55 145,35

Ticket1000 9 Uhr im Abo 47,04 49,88 52,14 74,91 100,78 129,00

Ticket2000 im Einzelkauf* 80,80 85,55 89,25 124,80 164,50 209,65

Ticket2000 im Abo 71,71 75,93 79,21 110,76 145,99 186,06

Ticket2000 9 Uhr im Einzelkauf* 60,45 63,70 66,40 95,10 123,85 159,05

Ticket2000 9 Uhr im Abo 53,65 56,53 58,93 84,40 109,92 141,16

BärenTicket - - - - - 91,35

SozialTicket 39,35 39,35 39,35 - - -

Nur online erhältlich

Ticket A1 A2 A3 B C D

7-TageTicket 22,95 28,15 29,50 42,75 57,30 72,40

*Online als 30-TageTicket mit flexiblem Startzeitpunkt erhältlich.

ZusatzTickets(alle Preisangaben in Euro)

ZusatzTicket 3,60

4er ZusatzTicket 13,00

Prei

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Rabatt-Tipp

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Bartickets (alle Preisangaben in Euro)

Preisstufen

Ticket Kurz-strecke A1/A2 A3 B C D

EinzelTicketErwachsene 1,70 2,80 2,90 6,00 12,80 15,70

EinzelTicketKinder 1,70

Die Preise ab 01.01.2020

1.-Klasse-Zusatzwertmarken(alle Preisangaben in Euro pro Monat)

Preisstufen

Ticket A/B C/D

1.-Klasse- Monatsticket 48,20 86,85

1.-Klasse-Monatsticket im Abo 42,78 77,08

Preisstufen

Ticket Kurz-strecke A B C D

10erTicket 14,20 22,90 46,00 93,15 104,85

HappyHourTicket - 3,19 - - -

Ticket Preiststufe A1/A2

4-StundenTicket 4,20

Preisstufen

Ticket Kurz-strecke A B C D

4erTicket Erwachsene 6,10 10,70 22,50 46,90 57,10

4erTicket Kinder 6,10

Nur online

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Die Preise ab 01.01.2020

24-/48-StundenTicket (alle Preisangaben in Euro)

Preisstufen

Ticket A B C D

24-StundenTicket 1 Person 7,20 14,70 25,30 30,40

24-StundenTicket2 Personen 10,70 18,70 30,00 35,80

24-StundenTicket3 Personen 14,20 22,70 34,70 41,20

24-StundenTicket4 Personen 17,70 26,70 39,40 46,60

24-StundenTicket5 Personen 21,20 30,70 44,10 52,00

48-StundenTicket 1 Person 13,70 27,90 48,10 57,80

48-StundenTicket 2 Personen 20,30 35,50 57,00 68,00

48-StundenTicket 3 Personen 26,90 43,10 65,90 78,20

48-StundenTicket 4 Personen 33,50 50,70 74,80 88,40

48-StundenTicket 5 Personen 40,10 58,30 83,70 98,60

SchöneFerienTicket NRW (alle Preisangaben in Euro)

Weihnachtsferien 2019/2020 31,00

Osterferien/Herbstferien 2020 31,00

Sommerferien 2020 62,00

Weihnachtsferien 2020/2021 31,00

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Die Preise ab 01.01.2020

Schüler- und Azubitarife (alle Preisangaben in Euro pro Monat)

Preisstufe

Ticket D

YoungTicketPLUS als Monatsticket 72,60

YoungTicketPLUS im AboNRWupgradeAzubi

62,2020,00

SchokoTicket 37,35

Eigenanteil 1. Kind 12,00

Eigenanteil 2. Kind 6,00

Eigenanteil 3. Kind -

Die KragenbereicheBei Fahrten, die über den VRR hinausgehen (siehe auch Seite 4 – 5), gelten vom VRR-Tarif abweichende Regelungen.Hier hat der VRR mit angrenzenden Partnern Übergangs-regelungen in Form von Kragentarifen eingerichtet:

� Aachener Verkehrsverbund (AVV) � Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) � WestfalenTarif

Die Kragentarife umfassen dabei nicht grundsätzlich die gesamten Verbundräume, sondern sind nach relevanten Verkehrsströmen zugeschnitten. Einige Grundsätze gelten dabei für alle Kragenregelungen:

� Für Fahrten, die innerhalb eines Tarifraums bleiben, gilt nur der Tarif des entsprechenden Verbundes oder der Verkehrsgemeinscha´.

� In beiden aneinandergrenzenden Tarifräumen werden die Tickets über die bestehenden Vertriebswege verkau´.

Fahrten über den Verbund hinaus Inhaber von VRR-Zeitkarten können ihr Ticket mit dem Einfach-WeiterTicket NRW aufwerten. Details hierzu siehe Seite 50.

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Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:

Aachener Verkehrsverbund (AVV)Es gilt der AVV-Tarif für grenzüberschreitende Fahrten im de�nierten Kragenbereich. Abotickets werden auf Papier-tickets des AVV ausgegeben.

Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)Es gilt der VRS-Tarif für grenzüberschreitende Fahrten im de�nierten Kragenbereich. Abotickets werden auf Chipkar-ten des VRS ausgegeben.

WestfalenTarifDer VRR-Tarif gilt für verbundüberschreitende Fahrten zwischen dem gesamten VRR und folgenden Tarifgebieten des WestfalenTarifs:

� Isselburg � Bocholt � Rhede � Raesfeld � Borken � Heiden � Reken � Lünen � Bergkamen � Kamen � Unna � Holzwickede � Schwerte

Der WestfalenTarif gilt für verbundüberschreitende Fahrten zwischen dem gesamten WestfalenTarif und folgenden VRR-Tarifgebieten:

� Dortmund Mitte/West � Dortmund Ost � Hagen � Haltern am See � Datteln/Oer Erkenschwick � Waltrop � Witten/Wetter/Herdecke � Schwelm/Ennepetal/Gevelsberg/Breckerfeld

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Service

Die HundemitnahmeDie Hundemitnahme ist verbundweit kostenlos.

Die MobilitätsgarantieDie Mobilitätsgarantie gilt für alle Tickets des VRR-Verbund-tarifs und des NRW-Tarifs. Dabei erhalten Ticket2000- und BärenTicket-Kunden im Verspätungsfall IC/EC- oder ICE- sowie Taxikosten ganztägig bis zu 50,00 Euro erstattet, Nutzer aller anderen Tickets bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr bzw. 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr. Die Mobilitätsgarantie grei´, wenn das vom Kunden gewählte Verkehrsmittel an der Haltestelle 20 Minuten später als im Fahrplan angegeben ab-fährt und keine andere o�ensichtliche Fahr alternative mit Bus und Bahn zum Zielort besteht. Innerhalb von 14 Tagen nach dem Verspätungsfall benötigt das Ver kehrs unternehmen ei-nen Erstattungsantrag. Den Antrag gibt es im KundenCenter oder unter www.vrr.de. Von der Erstattung ausgenommen sind Verspätungen infolge von Streik, Unwetter, Naturgewalten und Bombendrohungen.

Die FahrradmitnahmeIn den Verkehrsmitteln im Verbundraum ist es generell mög-lich, ein Fahrrad mitzunehmen. Pro Fahrrad und Fahrt wird für die Mitnahme ein ZusatzTicket benötigt, sofern nicht bereits im Ticket enthalten. In den Fahrzeugen der kommunalen Ver-kehrsunternehmen können Fahrräder zu bestimmten Zeiten transportiert werden. Diesbezügliche Regelungen oder Erwei-terungen können beim jeweiligen Verkehrsunternehmen erfragt werden. Für eine Tagestour kann das FahrradTagesTicket NRW in Kombination mit den Bartickets und Zeittickets des VRR sowie jedem anderen Ticket des NRW-Tarifs genutzt werden.

Die ÜberleitungsregelnEinzel-, 4er-, 24-/48-Stunden-, Gruppen- und ZusatzTickets mit Tarif stand Dezember 2019 sind noch bis zum 31. März 2020 gül-tig. Des Weiteren können die Tickets bis zum 31. Dezember 2022 umgetauscht werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den KundenCentern und Vertriebsstellen Ihres Verkehrsunter-nehmens helfen Ihnen gerne weiter.

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Beförderungsbedingungen

(1) Grundlagen 1) Die Beförderungsbedingungen regeln das Zusammen-

spiel zwischen Verkehrsunternehmen und Fahrgästen, ihre jeweiligen Rechte und Pflichten sowie die Benut-zungsmöglichkeiten der ö�entlichen Verkehrsmittel. Die Beförderungsbedingungen werden durch separate Tari¤estimmungen der nordrheinwestfälischen Verbund- und Gemeinscha´starife sowie des NRW-Tarifs ergänzt, in denen weitere Regelungen zu Fahrausweisen und Tarifen festgeschrieben sind. Beförderungsbedingungen und die jeweiligen Tari¤estimmungen gelten zusammen.

(2) Mit dem Betreten eines Fahrzeuges bzw. dem Betreten der Betriebsanlagen der Verkehrsunternehmen akzeptiert der Fahrgast die Beförderungsbedingungen und Tari¤estim-mungen als Bestandteil des Beförderungsvertrages.

(2) Geltungsbereich Die Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderung von Personen, Gegenständen und Tieren auf allen Linien der Ver-kehrsunternehmen, die in den folgenden Verkehrsverbünden/-gemeinscha´en zusammenge schlossen sind:

� Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) � Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) � Aachener Verkehrsverbund (AVV) � Verkehrsgemeinscha´ Ruhr-Lippe (VRL) � Verkehrsgemeinscha´ Münsterland (VGM) � OWL Verkehr (OWL V) � Verkehrs-Servicegesellscha´ Paderborn/Höxter (VPH) � Verkehrsgemeinscha´ Westfalen-Süd (VGWS)

einschließlich der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) sowie bei kooperationsraumüberschreitenden Fahrten mit dem Nahverkehr im Rahmen des NRW-Tarifs. Die vorliegen-den Beförderungsbedingungen gelten auch für Fahrten im Rahmen der jeweiligen Verbund- und Gemeinscha´starife. (3) Verhalten der Fahrgäste

(3.1) Rechte der Fahrgäste (1) Der Fahrgast hat einen Anspruch auf Beförderung, wenn

nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Beförde-rungspflicht besteht bzw. er einen gültigen Fahrausweis vorzeigen kann. Die Angaben auf dem Fahrausweis bzw.

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beim elektronischen Ticket die auf dem Chip be�ndlichen Angaben sind maßgeblich für die Beförderung. Ein Anspruch auf einen Sitzplatz besteht grundsätzlich nicht.

(2) Rechtsbeziehungen, die sich aus einer Beförderung erge-ben, kommen nur mit den Verkehrsunternehmen zustande, deren Verkehrsmittel der Fahrgast benutzt. Beschwerden richten Fahrgäste daher an die Verwaltung des jeweiligen Verkehrsunternehmens.

(3) Bei Beanstandungen des Fahrausweises oder des Wechsel-geldes sollte sich der Fahrgast direkt an das Betriebsperso-nal (im Folgenden Personal genannt) im Fahrzeug oder vor Ort wenden, um die Sachlage zu klären.

(3.2) Pflichten der Fahrgäste (1) Jeder Fahrgast muss sich bei der Benutzung der Betriebsan-

lagen und der Fahrzeuge so verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, seine eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen erfordern.

(2) Dabei müssen die Fahrgäste den Anweisungen des Per-sonals Folge leisten. So kann das Personal Fahrgäste bei-spielsweise auf bestimmte Wagen bzw. Plätze verweisen, wenn dies aus betrieblichen Gründen oder zur Erfüllung der Beförderungspflicht notwendig ist.

(3) Schwerbehinderte, in der Gehfähigkeit beeinträchtigte, äl-tere oder gebrechliche Personen, werdende Mütter und Fahr-gäste mit kleinen Kindern benötigen Sitzplätze: Bei Bedarf müssen andere Fahrgäste aufstehen. Mitgeführte Kinderwa-gen, Fahrräder und andere Sachen sind zu beaufsichtigen bzw. so zu sichern, dass andere Fahrgäste nicht gefährdet oder belästigt werden. Zudem ist jeder Fahrgast verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verscha�en.

(4) Weiterführende Bestimmungen auf Grundlage des jeweiligen Hausrechts (z. B. Ess- und Trinkverbote) bleiben von diesen Beförderungsbedingungen unberührt.

(4) Ausschluss von der Beförderung (1) Die Verkehrsunternehmen können Personen, die eine Gefahr

für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder auch für andere Fahrgäste darstellen, von der Beförderung aus-schließen.

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2) Kinder unter sechs Jahren müssen, wenn sie nicht bereits eine Schule besuchen, von einem Erwachsenen oder einem anderen Kind begleitet werden, das mindestens sechs Jahre alt ist.

(3) Über den Ausschluss von Personen entscheidet das Per-

sonal. Personal im Sinne dieser Beförderungsbedingungen sind alle von dem Verkehrsunternehmen zur Erfüllung sei-ner Aufgaben beau´ragten Personen. Diese üben auch das Hausrecht für das Verkehrsunternehmen aus.

(4) Der rechtmäßige Ausschluss von der Fahrt bzw. der recht-

mäßige Verweis einer Person aus dem Fahrzeug bzw. von der Betriebsanlage begründet keinen Anspruch auf Scha-densersatz.

(5) Ansprüche des Verkehrsunternehmens (5.1) Verunreinigungen und Beschädigungen von

Fahr zeugen und BetriebsanlagenWenn der Fahrgast ein Fahrzeug bzw. die Betriebsanlagen ver-schmutzt/verunreinigt oder beschädigt, kann das Verkehrs-unternehmen ein Reinigungs- bzw. Instandhaltungsentgelt in Höhe von 20,00 Euro verlangen. Ist der Schaden höher, kann das Verkehrsunternehmen weitergehende Ansprüche gel-tend machen. Dem Fahrgast bleibt dabei der Nachweis mög-lich, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(5.2) Missbrauch von NothilfemittelnDer Fahrgast darf die Notbremse oder andere Sicherungsein-richtungen nur dann betätigen, wenn Gefahr für seine Sicher-heit, die Sicherheit anderer oder des Fahrzeuges bzw. der Be-triebsanlagen besteht. Bei Missbrauch muss er einen Betrag in Höhe von 30,00 Euro, im Bereich des Schienenpersonennah-verkehrs von 200,00 Euro zahlen; weitergehende Ansprüche bleiben davon unberührt. Gleiches gilt für die missbräuchliche Auslösung eines Rauchmelders im Zug (insbesondere durch un-erlaubtes Rauchen auf der Toilette), wenn es hierdurch zu einer Notbremsung oder einem außerplanmäßigen Halt des Zuges kommt. Dem Fahrgast bleibt dabei der Nachweis möglich, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

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(5.3) Rauchen in Fahrzeugen und auf Bahnsteiganlagen(1) Das Rauchen ist nur in besonders gekennzeichneten Rau-

cherbereichen von Bahnsteiganlagen erlaubt. In den Fahr-zeugen des ÖPNV ist das Rauchen generell verboten. Das Rauchverbot umfasst auch die Nutzung elektronischer Dampfprodukte (z. B. E-Zigarette, E-Shisha). Raucht ein Fahr-gast dort, wo es ausdrücklich nicht erlaubt ist, wird ihn das Personal zunächst darauf aufmerksam machen.

(2) Falls der Fahrgast trotz eines solchen Hinweises weiterhin raucht, kann das Personal einen Betrag in Höhe von 15,00 Euro verlangen.

(6) Pflichten des Verkehrsunternehmens Das Verkehrsunternehmen ist im Rahmen des Personen-beförderungsgesetzes bzw. des Allgemeinen Eisenbahnge-setzes und der auf diesen Grundlagen erlassenen Rechts-vorschri´en sowie des durch den Fahrplan de�nierten Leistungsangebotes zur Beförderung von Fahrgästen verpflich-tet – es sei denn, die Beförderung wird durch Umstände verhin-dert, die das Verkehrsunternehmen nicht abwenden und denen es nicht abhelfen kann.

(7) Fahrausweise, deren Vertrieb und Gültigkeit (7.1) Fahrpreise, Fahrausweise(1) Fahrausweise werden im Namen und auf Rechnung der Ver-

kehrsunternehmen, die sich in den unter Zi�er 2 genannten Verkehrsverbünden/-gemeinscha´en zusammengeschlos-sen haben, verkau´.

(2) Beim Einsteigen muss der Fahrgast einen für die gesamte Fahrt gültigen Fahrausweis haben. Falls nicht, muss er diesen unverzüglich und unaufgefordert lösen. Ein Fahr-ausweiskauf in den Zügen der EVU bzw. Stadt- und Stra-ßenbahnen ist dabei nur ausnahmsweise dort möglich, wo mobile Fahrausweisautomaten eingesetzt werden oder ein Fahrausweisverkauf beim Fahrer von Stadt- und Straßenbah-nen statt�ndet; ansonsten ist er ausgeschlossen.

(3) Fahrausweise mit dem Hinweis „nur gültig mit Entwerterauf-druck“ sind entweder bereits vor Fahrtantritt oder, sofern Entwerter an den Betriebsanlagen bzw. im Fahrzeug vorhan-den sind, unverzüglich nach Betreten der Betriebsanlagen bzw. des Fahrzeuges zu entwerten. Der Fahrgast hat sich von der Entwertung zu überzeugen. Bereits beim Kauf entwertete Fahrausweise sind hiervon ausgenommen. Sollte eine Ent-wertung technisch nicht möglich sein, so hat sich der Fahr-

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gast unverzüglich und unaufgefordert an das Personal zu wenden, damit dieses seinen Fahrausweis entwerten kann.

(4) Der Fahrausweis muss so lange au¤ewahrt werden, bis die Fahrt endet. Das Personal kann den Fahrgast jederzeit dazu au�ordern, den Fahrausweis zur Kontrolle auszuhändigen – der Fahrgast ist verpflichtet, dieser Au�orderung zu folgen.

(5) Der Fahrgast kann von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn er der Au�orderung des Personals nicht nach-kommt, den Fahrausweis zur Kontrolle auszuhändigen, ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu zahlen oder die hierfür notwendigen Angaben zu machen. Das Gleiche gilt, wenn ihm angeboten wird, einen Fahrausweis nachzulösen, und er dieses ablehnt. Dabei muss das Personal die Umstände des jeweiligen Einzelfalls prüfen und dafür Sorge tragen, dass insbesondere junge oder ältere Fahrgäste sowie hilflose Per-sonen danach keinen Gefahren ausgesetzt sind.

(6) Der Fahrgast muss dem vor Ort erreichbaren Personal Be-anstandungen des Fahrausweises unverzüglich mitteilen. Das Verkehrsunternehmen ist ansonsten nicht verpflichtet, spätere Beanstandungen zu berücksichtigen.

(7.2) Zahlungsmittel (1) Das Personal ist nicht verpflichtet, Geldscheine über 10,00

Euro zu wechseln oder erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen.

(2) Wenn das Personal Geldscheine über 10,00 Euro nicht wech-seln kann, wird es dem Fahrgast eine Quittung über den ausstehenden Betrag ausstellen. Der Fahrgast kann das Wechselgeld dann – unter Vorlage der Quittung – bei der Verwaltung des jeweiligen Verkehrsunternehmens abholen. Ist der Fahrgast mit dieser Regelung nicht einverstanden, kann er die Fahrt nicht antreten bzw. muss sie abbrechen.

(7.3) Ungültige Fahrausweise (1) Fahrausweise sind ungültig, wenn sie nicht den Vor-

schri´en der Beförderungsbedingungen oder der Tari¤estimmungen entsprechen bzw. entgegen den Vorschri´en eingesetzt werden.

(2) Das gilt insbesondere auch für Fahrausweise, diea) nicht vorschri´smäßig ausgefüllt sind und trotz

Au�orderung des Personals nicht unverzüglich ausgefüllt werden,

b) nicht mit einer gültigen Wertmarke – falls erforderlich – versehen sind,

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c) zerrissen, zerschnitten oder sonst stark beschädigt, stark verschmutzt, unleserlich oder unerlaubt ein ­ geschweißt bzw. laminiert sind, sodass sie nicht mehr geprüft werden können,

d) eigenmächtig geändert oder unrechtmäßig erworben oder hergestellt sind,

e) von Nichtberechtigten benutzt werden, f) zu anderen als den zulässigen Fahrten benutzt werden, g) wegen Zeitablaufs oder aus anderen Gründen verfallen

bzw. gesperrt oder als ungültig gekennzeichnet sind, h) ohne den ggf. erforderlichen Lichtbildausweis bzw.

das erforderliche Lichtbild benutzt werden. (3) Das Personal kann ungültige Fahrausweise nach Absatz 2

a bis h einziehen, das Fahrgeld wird in den Fällen a bis g nicht erstattet.

(4) Fahrausweise, die nur in Verbindung mit einem bestimmten

Ausweis gelten, können vom Personal eingezogen werden, wenn der Fahrgast diesen Ausweis nicht zur Prüfung aushän­digen kann. Fahrausweise, die auf eine bestimmte Person ausgestellt sind, gelten nur in Verbindung mit einem amtli­chen Ausweis mit Lichtbild. Dies gilt nicht für übertragbare Fahrausweise. Für den Schülerverkehr können in den jewei­ligen Tarifbestimmungen gesonderte Regelungen hinterlegt sein.

(5) Wenn das Personal den Fahrausweis einzieht, erhält der Fahrgast darüber eine schriftliche Bestätigung.

(6) Wird ein Fahrausweis zu Unrecht eingezogen, erstattet das Verkehrsunternehmen dem Fahrgast den Preis für den neu gelösten Fahrausweis sowie eventuelle Mehrkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, einschließlich ein­facher Portoauslagen. Der Fahrgast muss dem Verkehrs­unternehmen die entsprechenden Fahrausweise vorlegen bzw. zuschicken. Ein zu Unrecht eingezogener Fahrausweis wird zurückgegeben, wenn der Fahrgast ihn noch für wei­tere Fahrten verwenden kann. Weitere Ersatzansprüche, insbesondere für Zeitverlust oder Verdienstausfall, sind ausgeschlossen.

(7.4) Nicht lesbare Chipkarten(1) Ist ein elektronisches Ticket mit dem Kontrollgerät nicht

auslesbar und trifft keiner der unter 7.3 Absatz 1 und 2 be­schriebenen Punkte zu, so sind die persönlichen Daten des Fahrgastes und die Chipkartennummer zu erheben. Der Fahr­gast ist aufzufordern, die Chipkarte durch das ausgebende Verkehrsunternehmen ersetzen zu lassen.

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(2) Die aufgenommenen Daten werden an das zuständige Ver-kehrsunternehmen übermittelt.

(7.5) Erhöhtes Beförderungsentgelt (1) Ein Fahrgast muss dann ein erhöhtes Beförderungsentgelt

zahlen, wenn era) keinen gültigen Fahrausweis hat – und zwar auch

dann, wenn er den entsprechenden Fahrausweis zwar besitzt oder gekau´ hat, ihn bei einer Kontrolle jedoch nicht zur Prüfung aushändigen kann,

b) den Fahrausweis nicht oder nicht unverzüglich ent - wertet hat oder entwerten ließ,

c) den Fahrausweis bei Kontrollen nicht vorzeigt oder dem Personal aushändigt.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Verkehrsunternehmen ein erhöhtes Beförderungsentgelt bis zu 60,00 Euro erhe-ben. Es kann jedoch das Doppelte des Beförderungsentgelts für die einfache Fahrt auf der vom Fahrgast zurückgelegten Strecke erheben, sofern sich hiernach ein höherer Betrag als nach Satz 1 ergibt. Das Verkehrsunternehmen kann weiterge-hende Ansprüche geltend machen, wenn der Fahrgast einen ungültigen Zeitfahrausweis benutzt hat. Eine Verfolgung im Straf- oder Bußgeldverfahren bleibt von der Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes unberührt.

(3) Der Fahrgast muss kein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen, wenn er sich aus Gründen, die außerhalb seiner Verantwor-tung liegen, keinen Fahrausweis bescha�en bzw. diesen nicht entwerten konnte. In Zweifelsfällen liegt die Nachweispflicht beim Fahrgast.

(4) Kann der Fahrgast nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle einen gültigen persönlichen Zeitfahrausweis be-sessen hat, wird statt des erhöhten Beförderungsentgeltes nach Absatz 2 nur ein Betrag in Höhe von 7,00 Euro fällig. Den Nachweis über den gültigen Fahrausweis muss der Fahr-gast innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Kontrolle bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens erbringen. Dem Ver-kehrsunternehmen ist es freigestellt, auch weniger als 7,00 Euro zu verlangen. Dies gilt auch für Fahrgäste, die im Zuge einer Mitnahmeregelung gemeinsam mit dem Ticketinhaber befördert werden. In diesem Fall müssen beide Personen zeitgleich bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens vorstellig werden.

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(5) Hat der Fahrgast ein erhöhtes Beförderungsentgelt gezahlt bzw. eine entsprechende Zahlungsau�orderung erhalten, kann er noch bis zum Ausstiegshaltepunkt weiterfahren. Der Ausstiegshaltepunkt ist dabei der Haltepunkt, an dem der Kunde das Verkehrsmittel, in dem er das erhöhte Be-förderungsentgelt gezahlt bzw. die Zahlungsau�orderung erhalten hat, verlässt.

(8) Erstattung, Umtausch (1) Generelle Bestimmungen zu Erstattung und Umtausch von

Fahrausweisen sind in den jeweiligen Tari¤estimmungen hinterlegt.

(2) Ergänzend zu Absatz 1 werden im Vorverkauf erwor-bene, unentwertete Fahrausweise nach altem Tarifstand ab Inkra´treten der jeweiligen Tarifmaßnahme noch drei Monate anerkannt. Ein Umtausch dieser Fahrausweise ist bis zu drei Jahre nach Inkra´treten der jeweiligen Tarifmaßnahme beim verkaufenden Verkehrsunternehmen möglich. Beim Umtausch dieser Fahrausweise wird kein Be-arbeitungsentgelt erhoben.

(9) Besondere Beförderungsregelungen

(9.1) Kinder Kinder unter sechs Jahren werden unentgeltlich befördert. Für Schul- und Kindergartenverkehre können in den jeweiligen Ta-ri¤estimmungen gesonderte Regelungen hinterlegt sein.

(9.2) PolizeivollzugsbeamteVollzugsbeamte des Polizeidienstes des Bundes und der Länder in Uniform werden im Geltungsbereich nach Zi�er 2 in der 2. Wagenklasse unentgeltlich befördert. Als Fahrtberechtigung gilt der Dienstausweis.

(9.3) Tiere(1) Fahrgäste können, ohne hierauf einen Rechtsanspruch zu

haben, Tiere unentgeltlich mitnehmen, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet ist und andere Fahrgäste nicht belästigt werden.

(2) Hunde bedürfen grundsätzlich der Aufsicht durch eine ge-eignete Person. Sie müssen kurz angeleint werden. Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen zudem einen Maulkorb tragen.

(3) Hunde dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden, sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenom-men werden, die ebenfalls keine Sitzplätze blockieren dürfen.

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(4) Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind immer zur Beförderung zugelassen.

(9.4) Fahrräder(1) Ein Fahrrad ist ein mit Muskelkra´ betriebenes Radfahr-

zeug. Gleichgestellt sind sowohl versicherungsfreie als auch versicherungspflichtige „schnelle“ Radfahrzeuge mit elektrischer Tretunterstützung (sogenannte Pede-lecs und E-Bikes) sowie nicht zusammenklappbare oder nicht zusammengeklappte elektronische Tretroller. Bei allen anderen motorbetriebenen Fahrzeugen, insbeson-dere solchen mit Verbrennungsmotor, handelt es sich nicht um Fahrräder nach diesen Beförderungsbedingun-gen; die Mitnahme im ÖPNV ist generell ausgeschlossen.

(2) Im SPNV (Schienenpersonennahverkehr) ist die Mit-nahme von Fahrrädern im Sinne des Absatzes 1, Satz 1 sowie gleichgestellter Radfahrzeuge im Sinne des Absatzes 1, Satz 2 grundsätzlich nur in den gekenn-zeichneten Abstellbereichen (z. B. Mehrzweckabteile) erlaubt. Für Fahrzeuge ohne gekennzeichnete Abstell-bereiche gelten die Bestimmungen gemäß Absatz 3.

(3) Im ÖSPV (ö�entlicher straßengebundener Personenverkehr) dürfen nur durch Muskelkra´ betriebene einspurige Fahrrä-der im Sinne des Absatzes 1, Satz 1 und Satz 2 mitgeführt werden, sofern die räumlichen Verhältnisse dies zulassen. Konstruktionen, deren Abmessungen das übliche Fahrrad-maß überschreiten (z. B. Tandems, Liegeräder, Dreiräder), sowie Fahrräder mit Verbrennungsmotor sind von der Be-förderung im ÖSPV grundsätzlich ausgeschlossen. Ab-weichend hiervon ermöglichen die ÖSPV-Unternehmen schwerbehinderten Menschen mit Ausweisen nach § 69 des Sozialgesetzbuchs IX auf Kulanzbasis auch die Mit-nahme aller anderen Fahrrad typen des Absatz 1, Sätze 1 und 2, soweit die räumlichen Verhältnisse dies zulassen. So-weit Schienenersatzverkehr mit Verkehrsmitteln des ÖSPV durchgeführt wird, gelten die Bestimmungen sinngemäß.

(4) Fahrräder werden generell nur dann befördert, wenn die vorhandenen Kapazitäten und die Platzsituation dies zulassen. Sind die vorgesehenen Fahrradstellplätze ei-nes Fahrzeuges besetzt, können weitere Fahrgäste mit Fahrrädern nicht mehr zusteigen. In der Mobilität ein-geschränkte Personen (z. B. Rollstuhlfahrer oder Perso-nen mit Kinderwagen) haben Vorrang vor Radfahrern. Dem Personal ist die Entscheidung vorbehalten, ob noch Platz zur Verfügung steht. Ein Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht nicht.

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(5) Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen und muss dieses selbst ein­ und ausladen. Kinder unter sechs Jahren, die ein Fahrrad mitnehmen wollen, müssen von einem Er­wachsenen begleitet werden. Falt­ oder Klappräder sowie elektronische Tretroller, die handelsüblich vollständig im kleinstmöglichen Packmaß gefaltet bzw. zusammengeklappt sind, zählen als Handgepäck. Separat genutzte Kinderan­hänger werden einem Kinderwagen gleichgestellt.

(6) Der Fahrgast ist verpflichtet, sein Fahrrad so zu sichern, dass es keine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung im Fahrzeug darstellt. Insbesondere muss der Fahrgast Sorge dafür tragen, dass andere Fahrgäste nicht gefährdet oder beschmutzt werden und es durch sein Fahrrad zu keinen Beschädigungen des Fahrzeuges kommt. Für entstehende Schäden haftet der Fahrgast.

(7) Je nach Region kann es Einschränkungen bei den Nutzungs­zeiten geben; die genauen Zeiten können Fahrgäste den In­formationen bzw. Aushängen der Verkehrsunternehmen vor Ort entnehmen.

(9.5) E-Scooter(1) Elektromobile, nachfolgend E­Scooter genannt, werden in

Kraftomnibussen zusammen mit dem Fahrer nach Maßgabe des einheitlichen Erlasses der Bundesländer (Verkehrsblatt 2017, Heft 6, Seite 237 ff.) befördert, sofern die Auslastung eine verkehrssichere Beförderung zulässt.

(2) Entsprechend müssen insbesondere folgende Vorausset­zungen erfüllt sein:a) Der Fahrgast hat einen Schwerbehindertenausweis mit

dem Merkzeichen G bzw. aG (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 oder 7 SchwbAwV) oder für den E­Scooter eine Kostenüber­nahme durch die Krankenkasse erhalten.

b) Der E­Scooter ist nach Angaben des Herstellers nach Maß­gabe des in Satz 1 genannten Erlasses für die Mitnahme mit aufsitzender Person freigegeben.

c) Der Kraftomnibus ist für den Transport geeignet und ent­sprechend mit Piktogrammen gemäß der Abbildung im Verkehrsblatt 2017, Heft 21, Seite 935 gekennzeichnet.

(3) Weitere Voraussetzungen für die Mitnahme sind, dassa) der Schwerbehindertenausweis oder die Kostenübernahme

auf Verlangen dem Betriebspersonal zur Prüfung vorgezeigt oder, wenn gewünscht, auch ausgehändigt wird,

b) der Grenzwert für die Gesamtmasse des E­Scooters (Leer­gewicht plus Körpergewicht der Nutzerin bzw. des Nutzers plus weitere Zuladung) 300 kg nicht übersteigt,

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c) die Eignung des E-Scooters für die Mitnahme durch ein gut sichtbares Piktogramm gemäß der Abbildung im Verkehrs-blatt 2017, He´ 21, Seite 936 erkennbar ist und

d) der Fahrgast den E-Scooter selbstständig rückwärts in den Bus einfährt, den E-Scooter nach den vom Verkehrsunter-nehmen mitgeteilten Vorgaben im Fahrzeug aufstellt und die Ausfahrt aus dem Kra´omnibus selbstständig bewerk-stelligen kann.

(4) Ein Aufladen der Batterie des E-Scooters ist auch bei Mit-nahme im Fahrzeug unzulässig.

(5) Die vorliegenden Beförderungsbedingungen können durch einzelne oder mehrere Verkehrsunternehmen um eine Rege-lung zur Mitnahme von E-Scootern in Schienenfahrzeugen (Straßenbahnen sowie Nahverkehrszüge) ergänzt werden.

(9.6) Sonstige Gegenstände(1) Der Fahrgast darf Gegenstände mitnehmen, wenn dadurch

die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet wer-den. Andere Fahrgäste dürfen durch die Mitnahme ebenfalls weder gefährdet noch belästigt werden. Der Fahrgast muss seine Gegenstände dementsprechend unterbringen und be-aufsichtigen. Dabei dürfen die Gegenstände keinen eigenen Sitzplatz blockieren. Der Fahrgast ha´et für jeden Schaden, der durch die Mitnahme der Gegenstände verursacht wird.

(2) Von der Beförderung ausgeschlossen sind gefährliche Sto�e und gefährliche Gegenstände, insbesonderea) explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelrie-

chende oder ätzende Sto�e,b) unverpackte oder ungeschützte Gegenstände, durch die

Fahrgäste verletzt werden können,c) Gegenstände, die über die Wagenumgrenzung hinaus ragen.d) Ebenso sind selbstbalancierende Fahrzeuge mit Lenk- oder

Haltestange (sog. Segways) von der Beförderung generell ausgeschlossen.

(3) Das Personal entscheidet im Einzelfall, ob Gegenstände zur

Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind. Vermutet das Personal, dass sich in einem Gepäckstück oder Frachtgut gefährliche Sto�e be-�nden, so kann es vom Fahrgast Angaben zum Inhalt ver-langen. Verweigert der Fahrgast die Auskun´, so wird das Gepäckstück von der Beförderung ausgeschlossen.

(4) Das Personal muss alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer mitgenommen werden können. Dabei bleibt dem Personal die letztliche Entschei-

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dung über Mitnahme möglichkeiten und Unterbringung vor-behalten.

(5) Ein Anspruch auf die Beförderung von Gegenständen be-steht nicht.

(10) Fundsachen (1) Der Fahrgast muss Fundsachen aus Fahrzeugen oder von

Betriebsanlagen unverzüglich dem Personal übergeben.

(2) Fundsachen, von denen unter Umständen eine Gefährdung für die Sicherheit ausgeht, können entsprechend kontrolliert bzw. zuständigen Stellen übergeben werden. Über Fundsa-chen, deren Au¤ewahrung nicht zumutbar ist (z. B. leicht verderbliche Sachen), kann das Verkehrsunternehmen frei verfügen.

(3) Sonstige Fundsachen liegen im Fundbüro zur Abholung bereit. Beansprucht ein Kunde die Fundsache, muss er glaubha´ machen, dass diese sich in seinem Eigentum oder Besitzrecht be�ndet. Der Kunde erhält die Fundsache dann zurück. Das Verkehrsunternehmen kann für das Auf-bewahren einen Betrag von bis zu 15,00 Euro erheben. Wird die Fundsache vom Verkehrsunternehmen an das örtliche Fundbüro weitergegeben, gilt für die Herausgabe die Ge-bührenordnung des jeweiligen Fundbüros. Bei Rücksendung kann der Verpackungs- und Versandkostenaufwand berech-net werden.

(4) Fundsachen werden sechs Wochen au¤ewahrt, nach Ab-

lauf der Zeit können sie nach vorheriger Bekanntmachung versteigert werden.

(5) Erhebt der Eigentümer Anspruch auf die Fundsache, so hat

er diese innerhalb einer Frist von drei Monaten abzuholen. Nach Ablauf der Frist kann die Fundsache nach vorheriger Bekanntmachung versteigert werden.

(6) Das Personal kann dem Verlierer eine Fundsache auch an Ort und Stelle zurückgeben, wenn dieser glaubha´ machen kann, dass sie ihm gehört.

(11) Mobilitätsgarantie (1) Die Mobilitätsgarantie NRW tritt bei einer Abweichung von

der fahrplanmäßigen Abfahrt des zur Fahrt geplanten Nah-verkehrsmittels von mehr als 20 Minuten an der Einstiegs-

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haltestelle in Kra´, sofern keine Möglichkeit besteht, ein an-deres das Ziel erreichendes Verkehrsmittel, das mit einem der unter Zi�er 2 de�nierten Tarife genutzt werden kann, vom selben Bahnhof bzw. derselben Haltestelle zu nutzen. Die Mobilitätsgarantie NRW kann im Geltungsbereich aller neun nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinscha´s-tarife sowie des NRW-Tarifs beansprucht werden. Davon aus-genommen sind Linien, die von den Verkehrsunternehmen

� PaderSprinter im Stadtgebiet Paderborn, � Firma Brüggemeier Reisebüros und Omnibusse

GmbH & Co. KG, � Firma Weserbergland-Express, Dipl.-Ing. W. Ladleif, � Firma Pollmann Reisen GmbH und � Firma Auto Risse Reiseunternehmen GmbH & Co. KG

bedient werden, sowie der ÖSPV (Ö�entliche straßenge-bundene Personennahverkehr) im Stadtgebiet Osnabrück. Für in Niedersachsen gelegene Streckenabschnitte bzw. Haltepunkte kommt die Mobilitätsgarantie NRW zur Anwen-dung, wenn und soweit es sich um SPNV (Schienenperso-nennahverkehr) handelt. Darüber hinausgehende ein- und ausbrechende Verkehre nach/aus Nordrhein-Westfalen bzw. über Satz 2 und 3 hinausgehende ÖSPV-Verkehre in Nieder-sachsen sowie Tarife des Fernverkehrs unterliegen nicht dem Anwendungsbereich der Mobilitätsgarantie NRW.

(2) Der Fahrgast kann alternativ zu seinem gewählten Verkehrs-mittel unter Berücksichtigung der Bedingungen nach Zi�er 11 Absatz 1 entweder ein Taxi oder einen Fernverkehrszug (IC/EC/ICE) zur Erreichung seines Ziels benutzen. Dies gilt einschließlich für laut den jeweiligen Tari¤estimmungen unentgeltlich mitgenommene Personen. Für die Nutzung des Fernverkehrsangebotes ist ein gültiger Fahrausweis zu erwerben. Dieser sollte vor Fahrtantritt gelöst werden. Sowohl bei der Taxinutzung als auch beim Übergang in den Fernverkehr tritt der Kunde in �nanzielle Vorleistung.

(3) Die einem Anspruchsberechtigten gemäß Zi�er 11 Absatz 1 und 2 entstandenen Kosten werden im folgenden Umfang erstattet: a) Bei Nutzung eines Taxis beläu´ sich die Obergrenze bei ei-

ner planmäßigen Abfahrtszeit zwischen 5 und 20 Uhr auf 25,00 Euro je Fahrgast, bei einer plan mäßigen Abfahrts-zeit zwischen 20 und 5 Uhr auf 50,00 Euro je Fahrgast. Dabei können mehrere Fahr gäste ein Taxi gemeinsam nut-zen. Die jeweiligen separaten Taxiquittungen werden pro Person in Höhe von bis zu 25,00 bzw. 50,00 Euro erstattet.

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b) Bei Nutzung von Zügen des Fernverkehrs werden die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten erstattet. Gegen Vorlage eines Nahverkehr-Fahraus- weises für die betre�ende Relation wird der Gesamt- betrag des Fernverkehr-Fahrausweises erstattet. Kann der Fahrgast keinen Nahverkehr-Fahrausweis für die betre�ende Relation vorlegen, so wird ihm nur der Di�erenzbetrag zwischen Fernverkehrs- und Nahver- kehrstarif erstattet.

(4) Der Fahrgast hat die vom Taxiunternehmen vollständig mit Name, Datum, Uhrzeit und Wegeangabe ausgestellte Quittung bzw. den Original-IC/EC/ICE-Fahrausweis sowie ggf. den korrespondierenden Nahverkehr-Fahrausweis und den ausgefüllten Erstattungsantrag innerhalb von 14 Kalendertagen bei der Verwaltung oder einem Kunden- Center/ReiseCenter des die Verspätung verursachenden Ver-kehrsunternehmens einzureichen. Die Erstattungen werden durch das die Verspätung zu vertretende Verkehrsunterneh-men grundsätzlich durch Banküberweisung vorgenommen.

(5) Abweichend von Zi�er 11 Absatz 1 kommt die Mobilitäts-

garantie NRW in folgenden Fällen nicht zur Anwendung: a) Streik b) Unwetter c) Naturgewalten d) Bombendrohungen

Die Verkehrsunternehmen kommunizieren soweit möglich auch in diesen Fällen vorab, dass die Zuverlässigkeit des Fahrtenan-gebotes nicht gewährleistet werden kann, um dem Fahrgast Planungssicherheit zu geben.

(6) Die Mobilitätsgarantie NRW gilt nur, soweit keine Ansprüche nach § 17 EVO oder nach Artikel 15 bis 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 geltend gemacht werden.

(7) Weiterführende Regelungen über die Mobilitätsgarantie NRW hinaus werden lokal bekannt gegeben.

(12) Fahrgastrechte (1) Soweit das nationale Fahrgastrechteverordnungs-Anwen-

dungsgesetz, das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG), die Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) bzw. die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 zu den Rechten und Pflichten des Fahrgastes im Eisenbahnverkehr den Eisenbahnverkehrsunternehmen Ermessensspielräume einräumen, werden diese wie in Ab-satz 2 und 3 festgelegt ausgeübt.

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(2) Entschädigungen werden nur vorgenommen, sofern der Entschädigungsbetrag mindestens 4,00 Euro beträgt.

(3) Bei Fahrscheinen mit einer Gültigkeit von einem Tag oder länger hat der Fahrgast Anspruch auf Entschädigung, wenn er im Gültigkeitsbereich seiner Zeitkarte wiederholt Verspä-tungen (mindestens 3) von mindestens 60 Minuten erlitten hat. Die Entschädigung beträgt: a) 1,50 Euro je Verspätungsfall bei Fahrkarten für die

2. Wagenklasseb) 2,25 Euro je Verspätungsfall bei Fahrkarten für die

1. Wagenklasse

(13) Ha�ung

(1) Das Verkehrsunternehmen ha´et für die Tötung oder Ver-letzung eines Fahrgastes und für Schäden an Sachen, die der Fahrgast an sich trägt oder mit sich führt, nach den all-gemein geltenden Bestimmungen. Für Sachschäden ha´et das Verkehrsunternehmen gegenüber jeder beförderten Per-son nur bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,00 Euro. Die Begrenzung der Ha´ung gilt nicht, wenn die Sachschäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Abweichend von Satz 2 ha´en Betreiber von Bus-verkehren für von ihnen verursachte Verluste oder Beschädigungen von Rollstühlen und anderen Mo-bilitätshilfen oder Hilfsgeräten in Höhe des Wiederbe-scha�ungswertes oder der Reparaturkosten der verloren gegangenen oder beschädigten Ausrüstung oder Geräte.

(2) Die Verkehrsunternehmen ha´en nicht für Schäden, die durch einen Fahrgast oder von diesem mitgeführte Ge-genstände oder Tiere verursacht werden.

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(14) Datenerhebung bei Bedarfsverkehren (1) Bei telefonisch oder elektronisch gebuchten Verkehrs-

mitteln werden von der Dispositionszentrale des zustän-digen Verkehrsunternehmens – soweit erforderlich – nachstehende Daten abgefragt, damit ein Fahrtauf-trag erstellt werden kann: Name, Abfahrtzeit, Einstiegs-haltestelle, Fahrtziel, ggf. Personenzahl, Preisstufe und Ermäßigungen bzw. ggf. vorhandener Fahrausweis. Bei regelmäßig fahrenden Fahrgästen wird auf Wunsch die Telefonnummer gespeichert, damit die Fahrgäste über evtl. Fahrplanänderungen und Abweichungen informiert werden können.

(2) Die erhobenen Daten werden zur Abwicklung des Fahrtauf-trages verarbeitet und zu Abrechnungszwecken gespeichert. Die Fahrtbelege werden nach den gesetzlichen Vorschri´en zehn Jahre au¤ewahrt.

(15) Videoaufzeichnung im Fahrgastraum Zum Schutz vor Angri�en auf Leben und Gesundheit der Fahr-gäste und des Personals sowie zur Abwendung von Sachbe-schädigung jeglicher Art in und an Verkehrsmitteln behalten sich die Verkehrsunternehmen vor, Fahrgasträume mit Videogeräten zu überwachen. Durch die Betriebe wird eine missbräuchliche Nutzung der Daten ausgeschlossen. Die Fahrzeuge, in denen Videoaufzeichnung erfolgt, sind besonders gekennzeichnet.

(16) Verjährung Die Frist zur Verjährung von Ansprüchen aus dem Beförderungs-vertrag beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem kalendarischen Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vor-schri´en.

(17) Ausschluss von Ersatzansprüchen (1) Abweichungen von Fahrplänen durch Verkehrsbehinde-

rungen, Betriebsstörungen oder -unterbrechungen sowie Platzmangel in den Fahrzeugen begründen keine Ersatzan-sprüche. Insoweit wird auch keine Gewähr für das Einhal-ten von Anschlüssen übernommen. Dies betriÀ nicht die Anschlüsse, für die von einzelnen Verkehrsunternehmen Ersatzansprüche zugesichert worden sind. Weitergehende Ansprüche aus § 17 EVO bei einer Beförderung mit der Ei-senbahn bleiben unberührt.

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(2) Ein Anspruch auf die Beförderung in der 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen, wenn keine 1. Wagenklasse vorgehalten wird.

(18) Gerichtsstand

Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Beförderungsvertrag ergeben, ist der Sitz des Verkehrsunternehmens.

Auszüge aus den Tari¡estimmungen (15) Ergänzung der

NRW-Beförderungsbedingungen

(15.1) Geltungsbereich In Ergänzung der NRW-Beförderungsbedingungen zu Zi�er 2 gilt folgende Regelung: Die Beförderungsbedingungen gel-ten für die Beförderung von Personen, Sachen und Tieren auf allen Linien der Verkehrsunternehmen, die im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) zusammengeschlossen sind. Außerdem werden die Beförderungsbedingungen auf den im VRR-Ver-bundraum verlaufenden Linien und Linienabschnitten der Ver-kehrsunternehmen angewendet, die nicht dem VRR angehören. Außerhalb der kommunalen Grenzen des Verbundraums werden auf bestimmten Linien und Linienabschnitten die Beförderungs-bedingungen angewendet. Ebenfalls sind dort die Linien und Linienabschnitte aufgeführt, auf denen innerhalb der kommuna-len Grenzen des Verbundraums die Beförderungsbedingungen nicht angewendet werden.

(15.2) Erhöhtes Beförderungsentgelt In Ergänzung der NRW-Beförderungsbedingungen zu Zi�er 7.5 Absatz 5 gilt für VRR-Verbundverkehre folgende Regelung: „Die Quittung oder die Zahlungsau�orderung zum erhöhten Beför-derungsentgelt gilt bis zur Beendigung der Fahrt innerhalb der auf der Quittung oder der Zahlungsau�orderung angegebenen Preisstufe des Verbundtarifs als gültiges Ticket im Sinne des VRR-Verbundtarifs.“

(15.3) Mobilitätsgarantie In Ergänzung der NRW-Beförderungsbedingungen zu Zi�er 11 Absatz 3 gilt für VRR-Verbundverkehre folgende Regelung: „Die dem Inhaber entstandenen Kosten werden für Inhaber von Ti-cket2000 und BärenTickets ganztägig in Höhe von bis zu 50,00 Euro, ansonsten für Inhaber anderer zugelassener Tickets bis

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zu einer Höhe von 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr und bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr ersetzt.“

(15.4) Erstattung von Beförderungsentgelt In Ergänzung der NRW­Beförderungsbedingungen zu Ziffer 8 Absatz 1 gilt für VRR­Verbundverkehre folgende Regelung: (1) Der Preis für unbenutzte Fahrausweise wird auf Antrag

gegen Vorlage des Fahrausweises erstattet. Der Fahrgast muss dabei den Nachweis erbringen, dass er den Fahraus­weis nicht benutzt hat. Ein bereits entwerteter Fahrausweis gilt als benutzt.

(2) Wird ein Zeitfahrausweis während seiner Geltungs­ dauer nicht oder nur teilweise benutzt, so wird das Beförderungsentgelt auf Antrag und gegen Vorlage der Kundenkarte und der Wertmarke anteilig er­stattet. Eine Erstattung kann dabei nur erfol­gen, wenn die Zeitkarte dem entsprechenden Ver­kehrsunternehmen zurückgegeben oder dort hinterlegt wird. Maßgeblich für die Erstattung ist der Tag der Rückgabe bzw. der Hinterlegung oder das Datum des Poststempels, wenn der Fahrgast den Fahrschein per Post schickt. Ein früherer Zeitpunkt kann nur bei persönli­chen, nicht übertragbaren Zeitfahrausweisen berücksichtigt werden, wenn die Bescheinigung eines Arztes, eines Kran­kenhauses oder einer Krankenkasse über Krankheit, Unfall oder Tod des Fahrgastes vorgelegt wird.

(3) Je Benutzungstag werden von dem Preis des Zeitfahrauswei­ses abgezogen: bei einem Zeitfahrausweis mit monatlicher Geltungsdauer 6 %, bei einem Zeitfahrausweis mit wöchent­licher Geltungsdauer 25 %.

(4) Anträge nach Absatz 1 und Absatz 2 sind unver­ züglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Ablauf der Geltungsdauer des Fahrausweises bei der Ver­waltung des Verkehrsunternehmens zu stellen.

(5) Von dem zu erstattenden Betrag behält das Verkehrs­unternehmen ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 2,00 Euro sowie ggf. eine Überweisungsgebühr ein. Das Bear­beitungsentgelt und die Überweisungsgebühr werden nicht abgehen, wenn die Erstattung aufgrund von Umständen be­antragt wird, die das Verkehrsunternehmen zu vertreten hat.

(6) Für Zeitfahrausweise, die vor dem ersten Geltungstag zu­rückgegeben bzw. umgetauscht werden, wird kein Bearbei­

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tungsentgelt erhoben. Fahrgeld für verlorene oder abhan-dengekommene Fahr ausweise wird nicht erstattet.

(7) Eine Erstattung von Fahrgeld bei Nichtausnutzung von übertragbaren Zeitfahrausweisen ist rückwirkend nicht möglich.

(8) Wird ein Fahrgast von der Beförderung ausgeschlossen, hat er keinen Anspruch auf Erstattung. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Fahrgast wegen einer ansteckenden Krank-heit nicht befördert wurde.

(15.5) Umgang mit nicht lesbaren Chipkarten In Ergänzung zu 7.4 der NRW-Beförderungsbedingungen gilt Folgendes: (15.5.1) Kontrollierter elektronischer VordereinstiegBei Bussen werden beim Vordereinstieg eTickets elektronisch geprü´. Wird eine Chipkarte beim kontrollierten elektronischen Vordereinstieg als nicht lesbare Chipkarte (Ticket) erkannt, so muss der Kunde ersatzweise ein Ticket für die Fahrt ab Einstiegs-haltestelle beim Fahrpersonal erwerben. Nimmt der Kunde die Mitnahmeregelung seines Abonnements für Personen und Fahr-rad in Anspruch, so muss für jeden Mitfahrer bzw. jedes Fahr-rad ein entsprechendes Ticket für die Fahrt erworben werden. Der Kunde erhält durch das Fahrpersonal einen Beleg, aus wel-chem hervorgeht, zu welchem Zeitpunkt und an welcher Halte-stelle der Kunde mit einer nicht lesbaren Chipkarte zugestiegen ist. Das für die Fahrt ersatzweise erworbene Ticket wird durch das Verkehrsunternehmen, bei welchem der Abonnementver-trag besteht, nach positiver Prüfung des Abonnements und Vor-lage des für die Fahrt ersatzweise erworbenen Tickets sowie des erhaltenen Belegs erstattet.

(15.5.2) Prüfung durch Kontrollpersonalea) Verkehrsunternehmenseigene ChipkartenWird bei der Kontrolle ein Kunde mit einer nicht lesbaren Chipkarte (Ticket) angetro�en, das durch ein Verkehrsun-ternehmen im VRR ausgegeben wurde, so wird dem Kun-den angeboten, die nicht lesbare Chipkarte gegen ein Ersatzticket auszutauschen. Die nicht lesbare Chipkarte wird durch das Kontrollpersonal einbehalten. In jedem Fall werden die Daten des Kunden sowie ggf. mitgenomme-ner Personen durch das Kontrollpersonal aufgenommen. Das Ersatzticket wird auf die Person des Kunden ausgestellt. Weitere Zusatznutzen, wie etwa die unentgeltliche Personen- oder Fahrradmitnahme, sind mit dem Ersatzticket nicht verbun-

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den. Werden durch den Kunden bei der Kontrolle ansonsten gemäß den Tarifbestimmungen entsprechend unentgeltlich Per­sonen mitgenommen, so haben diese Personen ein Ticket für die Fahrt zu erwerben. Das Ersatzticket ist 14 Tage ab Ausstel­lung im Geltungsbereich des VRR in der Preisstufe D gültig. Der Kunde erhält durch das Kontrollpersonal einen Beleg, aus wel­chem hervorgeht, wann der Kunde mit einer nicht lesbaren Chip­karte angetroffen wurde, sowie weitere Hinweise zum Verfahren. Das kontrollierende Verkehrsunternehmen wird die einbehal­tene nicht lesbare Chipkarte an das ausgebende Vertrags­Verkehrsunternehmen übersenden. Nach Prüfung der Gültig­keit des Tickets wird das Vertrags­Verkehrsunternehmen dem Abonnementkunden innerhalb von 14 Tagen eine neue gültige Chipkarte übersenden. Ersatzweise kann der Abonnement­kunde im KundenCenter des Vertrags­Verkehrsunternehmens eine neue gültige Chipkarte gegen Vorlage des Ersatztickets und des Belegs erhalten. Das Fahrgeld für die Fahrt mitgenom­mener Personen wird dem Kunden nach Vorlage des Belegs und der Tickets durch das Vertrags­Verkehrsunternehmen erstattet. Wird bei der nachträglichen Prüfung durch das Vertrags­Ver­kehrsunternehmen festgestellt, dass der Kunde nicht im Besitz eines gültigen Tickets war, wird ein erhöhtes Beförderungsent­gelt gemäß Ziffer 7.5 der Beförderungsbedingungen erhoben. Gleiches gilt für mitgenommene Personen. Darüber hinaus wird vom Kunden für die Nutzung des Ersatztickets während der 14­tägigen Geltungsdauer ein Fahrgeld in Höhe von 14/360 der Monatskarte Ticket1000 der Preisstufe D erhoben. b) Chipkarten Dritter oder NFC­SmartphonesWird bei der Prüfung der Chipkarte als Trägermedium des Tickets eine Chipkarte Dritter (z. B. Semesterticket) oder ein NFC­Smartphone angetroffen, das nicht lesbar ist, so wer­den die Daten des Kunden und ggf. mitgenommener Perso­nen aufgenommen. Ein Ersatzticket wird nicht ausgestellt. Der Kunde und ggf. mitgenommene Personen können die Fahrt fortsetzen. Zur Prüfung der Gültigkeit des Tickets wer­den die Daten des Kunden an das Vertrags­Verkehrsunter­nehmen bzw. an die das Ticket ausgebende Stelle über­mittelt. Das Vertrags­Verkehrsunternehmen oder die Ticket ausgebende Stelle prüft die Angaben auf ihre Richtigkeit. Das Vertrags­Verkehrsunternehmen bzw. die Ticket ausge­bende Stelle hat darauf hinzuwirken, dass der Kunde ein gültiges Ticket erhält. In jedem Fall muss der Kunde sich mit der Ticket ausgebenden Stelle in Verbindung setzen.

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Wird bei der nachträglichen Prüfung festgestellt, dass der Kunde nicht im Besitz eines gültigen Tickets war, so wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt gemäß Zi�er 7.5 der Beförde-rungsbedingungen erhoben. Gleiches gilt für ggf. mitgenom-mene Personen.

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Stand: Januar 2020

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