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Hintergrund WTO Die WTO im Dienst der Konzerne – ändern oder abschaffen? Der Welthandel auf Abwegen

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Die WTO im Dienst der Konzerne –

ändern oder abschaffen?

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Die Welthandelsorganisation (WTO) beeinflusst seit 1995 entscheidend den

globalen Handel, seitdem zementieren Wirtschafts- und Handelsminister der Industrienationen

unausgewogene Handelsregeln: Das Regelwerk der WTO sichert den so genannten freien Handel.

Maßnahmen im Interesse der Entwicklungsländer, zum Umweltschutz oder zur Einhaltung von

Menschen- und grundlegenden Arbeitsrechten werden kurzerhand zu Handelshemmnissen

erklärt. Im Zweifelsfall bewertet man Handelsinteressen höher und übergeht Umweltschutz

und Menschenrechte. Nicht nur die Regeln, die gesamte Institution WTO muss umgestaltet

werden, damit der Welthandel nicht nur westlichen Konzernen dient.

Herausgeber: Greenpeace e.V., 22745 Hamburg, Tel. 040/30618-0, Fax: 040/30618-100, Email: [email protected], Politische Vertretung Berlin, Chausseestr. 131,10115 Berlin, Tel. 030/30 88 99-0, Internet: www.greenpeace.de, Redaktion: Anja Oeck, Bildredaktion: Conny Böttger, Produktion: Christiane Bluhm Gestaltung:Hemme Konzept&Design, Titel und Illustrationen: Mutabor, Litho: Litho Beyer, Hamburg, Druck: Druckzentrum Harry Jung, Flensburg, Auflage 10.000 Exemplare,V.i.S.d.P. Jürgen Knirsch, Stand 8/2003. Gedruckt auf 100%-Recyclingpapier.Zur Deckung der Herstellungskosten bitten wir um eine Spende: Postbank Hamburg, BLZ 200 100 20, Konto-Nr. 97 338-207

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InhaltsverzeichnisWas geht mich die WTO an? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 3

Geschichte der Welthandelsorganisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 4

Struktur und Abkommen der WTO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 5

Kernprinzipien der WTO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 6

Entscheidung im Konsens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 7

Mehr Handel, mehr Umweltzerstörung! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 8

Im Zweifel gegen die Umwelt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 10

Einfluss der Konzerne auf die WTO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 12

Laufende Handelsrunde 2001 – 2005 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 13

Weltweiter Widerstand gegen die WTO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 15

Eine soziale und ökologische Welthandelsordnung . . . . . . . . . . . . . . S. 16

Glossar, Tipps zum Weiterlesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 18

Links. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 19

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Was geht mich die WTO an? 3

Was geht michdie WTO an?

Globalisierung, wie wir sie derzeit erleben,

ist mehr als Geldpolitik, Steuern und Ver-

flechtung der Finanzmärkte. Neoliberale

Globalisierung hat tiefgreifende Auswirkun-

gen auf die Umwelt: Viele Umweltprobleme

sind das Produkt globalisierter Konzerne

und Märkte. Konzentration von Macht in

der Hand immer weniger transnationaler

Firmen, Expansion nicht-nachhaltigen Wirt-

schaftens und Schwächung der Handlungs-

fähigkeit der Staaten bedrohen unsere

Lebensmittel, unsere Landwirtschaft,

unser Klima, die letzten Urwälder und

die Artenvielfalt.

Bilder in den Nachrichten der Industrienatio-nen dokumentieren täglich, wie eifrig inKonferenzen über globale Themen verhandeltwird. Bei fast allem, worüber unsere Regie-rungsvertreter streiten, bis hin zu Kriegsent-scheidungen, spielen ökonomische Argumenteeine wichtige Rolle: Da geht es um Absatz-märkte, Arbeitsplätze, die Ökonomie ganzerLänder. In diesem Prozess hat seit 1995 dieWelthandelsorganisation (WTO), die versuchtden weltweiten Handel zu koordinieren, maß-geblichen Einfluss. Seitdem nehmen trans-nationale, meist westliche Konzerne durchgeschickte Lobby-Arbeit und Kontakte immermehr Einfluss auf die WTO.

Und dann kommt Seattle! Im US-Bundes-staat Washington formiert sich 1999 erstmalswährend einer WTO-Ministerkonferenz mas-siver Protest: unter anderem gegen die Auf-nahme neuer Themen in die WTO und gegenderen undemokratische Entscheidungsstruk-turen. Bauernorganisationen aus verschiedenTeilen der Welt sehen ihre Landwirtschaftdurch das Agrarabkommen der WTO bedrohtund fordern, „Landwirtschaft raus aus derWTO“. Umweltschützer beteiligen sich, alsMeeresschildkröten verkleidet, denn die WTOhatte in einem Streitfall dem freien HandelVorrang vor dem Schutz der bedrohten Meeres-schildkröten gegeben. EntwicklungspolitischeGruppen fordern den fairen statt den freien

Freier Handel contra

Schutz bedrohter

Meeresschildkröten.

Seattle 1999: Friedlicher

Protest gegen die WTO

eint Umweltschützer,

Gewerkschafter, Dritte-

Welt-Aktivisten.

Handel. Gewerkschaften machen die WTO-Regeln für den Verlust von Arbeitsplätzenverantwortlich.

Für die WTO scheitert Seattle, die Mitglie-der kommen auf keinen Konsens. Erstmaligwehren sich die Vertreter der afrikanischen,lateinamerikanischen und karibischen Staatengegen die Übermacht der Industrienationen,verweigern ihre Zustimmung zu den Ab-schlussdokumenten. Das Scheitern für dieWTO ist ein Gewinn für die Zivilgesellschaft.Denn wie nie zuvor wird klar, welchen Ein-fluss die Welthandelsorganisation auf unsereErnährung, den Umweltschutz, die Menschen-rechte, auf Arbeitsplätze, den Umgang mitEntwicklungsländern und unsere demokrati-schen Entscheidungen hat.

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Wirtschaftliche Interessen

oder Umweltschutz? Wen

begünstigt die WTO?

4 Geschichte der Welthandelsorganisation

Geschichte der Welt-handelsorganisation

Ende des Zweiten Weltkrieges bemühen sichdie „Siegermächte“ um eine Neuordnung desinternationalen Finanz-, Währungs- und Han-delssystems: Zur Stabilisierung und Finan-zierung des Wiederaufbaus kreieren sie dieWeltbank und den internationalen Währungs-fonds (IWF), zur Wiederankurbelung desWelthandels eine Internationale Handelsor-ganisation (ITO). Im März 1948 unterzeichnen56 Länder in Havanna die ITO-Charta, dochder US-Kongress versagt seine Zustimmung.Die Idee einer Internationalen Handelsorga-nisation ist gescheitert. Von den geplantenITO-Handelsbestimmungen bleibt unter demNamen GATT (General Agreement on Tariffsand Trade: Allgemeines Zoll- und Handelsab-kommen) nur ein Kapitel erhalten, der Aspektdes weltweiten Abbaus von Zöllen. MehrereGATT-Verhandlungsrunden führen dazu, dassdie Zölle durchschnittlich von ehemals 40 bis50 Prozent (1948) auf 4 bis 5 Prozent (1994)sinken. Die Schlussakte der letzten GATT-Runde, der Vertrag von Marrakesch, wird1994 als offizielle Geburtsurkunde der Welt-handelsorganisation (WTO) angesehen. Mitdiesem Dokument werden bis auf wenigeAusnahmen alle Bereiche des weltweiten Han-dels der neuen Organisation WTO unterstellt.Diese beginnt im Genfer Amtssitz des GATT-Sekretariats am 1. Januar 1995 als eigenstän-dige Organisation außerhalb des UN-Systemsihre Arbeit. Ursprüngliches Anliegen der WTOist, den internationalen Handel zwischenStaaten und Unternehmen zu lenken und zuerleichtern.

Wie unterscheidet sich die WTO

von anderen internationalen

Organisationen?

Die WTO hat zwar Verbindungen zum Systemder Vereinten Nationen (UN). Dennoch gehörtsie nicht zur UN und ist auch keinem UN-Gremium gegenüber rechenschaftspflichtig.Ihr einzigartiges Schiedsgericht verleiht demHandelssystem Vorherrschaft vor anderen,in der UN entwickelten Rechtsregimen wie

Umweltabkommen, Menschenrechten oderKernarbeitsnormen, die über kein effektivesStreitschlichtungsverfahren verfügen.

Wem nützt die WTO?

Wie die WTO momentan aufgebaut ist, nütztsie vornehmlich transnationalen, westlichenKonzernen, die ihre Produkte weltweit ver-markten möchten und für Freihandel zu fastjedem Preis plädieren. Diese Konzerne habenwenig Interesse an sozial oder ökologischhergestellten Produkten, da diese erfahrungs-gemäß teurer sind und sich damit schwererverkaufen lassen. Umsatz und Wirtschaftlich-keit stehen ganz oben auf der Prioritätenliste,ökologische Kriterien fallen meist unter denTisch: Es werden Dinge vermarktet, die kurz-fristig den größten Gewinn versprechen. DieWTO mit der Vormacht von USA, Kanada,EU und Japan (d.h. Ländern, in denen dieZentralen der Konzerne sitzen) stützt genaudiese Politik.

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Amtssitz: Genf, Schweiz

Tätig seit: 1. Januar 1995

Mitglieder: 146 (April 2003)

Mitarbeiter: 550

Laufende Handelsrunde: 2001-2005

Etat für 2003: ca. 100 Millionen f

Generaldirektor seit Sept. 2002:

Dr. Supachai Panitchpakdi (Thailand)

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Struktur und Abkommen der WTO 5

Struktur undAbkommen der WTO

Die WTO verfügt über unterschiedliche

Organe, die Abkommen entwickeln, ver-

abschieden und für deren Einhaltung

sorgen:

Handelsrunden: Die WTO legt ihre Abkom-men in Handelsrunden fest. Die Rundenwerden meist durch ein „single undertaking“beendet: d.h. unterschiedliche Themen wer-den parallel verhandelt und zu einem Stich-tag abgeschlossen. Dies führt zum Kuhhandel,wobei Vorteile in einem Bereich gegen Nach-teile in einem anderen ohne Rücksicht aufUmweltfolgen getauscht werden. Die derzei-tige Handelsrunde, die 2001 verabschiedete„Doha Development Round“, soll Anfang2005 abgeschlossen sein.

Ministerkonferenz: Die Ministerkonferenz istdie höchste Entscheidungsinstanz der WTO.Sie besteht aus Ministern und Vertreternaller Mitgliedstaaten und muss mindestensalle zwei Jahre zusammentreten. Die Minister-konferenzen legen die Inhalte einer Handels-

runde fest.

Allgemeiner Rat (GeneralCouncil): Der AllgemeineRat besteht aus den in Genfanwesenden Botschaftern/

Vertretern der Mitgliedstaa-ten. Er tagt regelmäßig, fälltBeschlüsse zum Alltagsge-schäft, überprüft die Handels-politik und ist für die Schlich-tung von Handelsstreitigkeiten

zuständig.

WTO-Abkommen und FachräteZu allen WTO-Abkommen gibt es zustän-

dige Räte, diese tragen den Namen des

Abkommens und sind nachfolgend nicht

genannt. Hier einige der wichtigsten

Abkommen in Kürze:

GATT (Allgemeines Zoll- und Handelsabkom-men): Das GATT-Abkommen ist das zentraleAbkommen der WTO. In ihm sind allgemeineGrundsätze des Freihandels sowie Regeln zumHandel mit Waren festgelegt.

GATS (Allgemeines Übereinkommen über denHandel mit Dienstleistungen): Im GATS-Ab-kommen sind Regeln für den Handel mitDienstleistungen (wie Tourismus, Versicherun-gen und andere Finanzdienstleistungen) fest-geschrieben.

TRIPS (Übereinkommen über handelsbezogeneAspekte der Rechte des geistigen Eigentums):Das Abkommen regelt Aspekte von Urheber-und verwandten Schutzrechten, Patente undandere so genannte Rechte geistigen Eigen-tums.

AoA (Landwirtschaftsübereinkommen): DasLandwirtschaftsabkommen dient dem Abbauvon Zöllen für Agrarprodukte, von Exportsub-ventionen und Unterstützungsmaßnahmenfür die einheimische Landwirtschaft.

TBT (Übereinkommen über technische Han-delshemmnisse): Das Abkommen gilt fürlandwirtschaftliche und industrielle Güter.Es verbietet den Missbrauch von technischenStandards, Normen bzw. Kennzeichnungenvon Produkten als Handelshemmnisse.

SPS (Übereinkommen über die Anwendunggesundheitspolizeilicher und pflanzenschutz-rechtlicher Maßnahmen): Das Abkommenlegt fest, welche nationalen Maßnahmen zumSchutz der Gesundheit von Menschen, Tierenund Pflanzen zulässig sind.

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Kernprinzipiender WTO

Angestrebtes Ziel der WTO ist der weltweiteAbbau aller Handelsschranken. Zu dessenVerwirklichung bedient sich die machtvolleOrganisation verschiedener Abkommen mitfolgenden Grundsätzen:

Das Prinzip der Meistbegünstigung (mostfavoured-nation) oder Gleichbehandlungder Handelspartner verpflichtet einWTO-Mitglied dazu, alle handels-politischen Vorteile insbesondereZollermäßigungen, die ereinem WTO-Mitglied ge-währt, auch allen anderenMitgliedern einzuräumen.

GATT Artikel I enthältdie Meistbegünstigungsklausel, die es einemWTO-Mitgliedstaat verbietet, einzelne WTO-Mitglieder besser oder schlechter als andere zubehandeln (Diskriminierungsverbot). Es gibtAbweichungen bzw. Ausnahmen vom Meist-begünstigungsprinzip.

Das Prinzip der Inländerbehandlung (natio-nal treatment) oder Gleichbehandlung derWaren (z.B. hinsichtlich steuerlicher oderanderer Standards) verbietet, dass importierteWaren schlechter als einheimische Warenbehandelt werden.

GATT Artikel III enthält Regeln der In-länderbehandlung, bzw. die Gleichheit derProdukte. Jeder Mitgliedsstaat ist verpflichtet,die Produkte anderer Mitgliedsstaaten nichtweniger zu begünstigen als Produkte seinernationalen Produzenten oder Anbieter (bei-spielsweise durch Steuererleichterungen oder

6 Kernprinzipien der WTO

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Die WTO fordert die Öffnung

der Handelsschranken:

Auf lokalen Märkten, hier in

Thailand, können regionale

Produkte nicht mehr mit

subventionierten Einfuhren

konkurrieren.

Standards). Auch diesem Prinzip liegt ein Dis-kriminierungsverbot zugrunde.

Nach dem Prinzip der Voraussehbarkeit undTransparenz der Maßnahmen sind außerZöllen alle Einfuhrbeschränkungen verboten.Die maximale Zollhöhe für jedes eingeführteProdukt muss im Voraus verbindlich festge-legt werden, sie darf nicht einseitig angeho-ben werden.

GATT Artikel XI enthält das Verbot vonMengenbeschränkungen. Es untersagt denVertragsparteien generell „nichttarifäre Han-delsbeschränkungen“ wie z.B. mengenmäßigeBeschränkungen wie Kontingente, Einfuhr-oder Ausfuhrverbote also auch Importverboteaus Umweltschutzgründen.

Ausnahmen von diesen Kernprinzipien, etwazum Schutz der Gesundheit von Mensch,Tier und Pflanze oder zur Erhaltung begrenz-ter Naturschätze, sind nach GATT Artikel XXnur unter der Voraussetzung zulässig, dasssie zu keiner „willkürlichen und ungerecht-fertigten Diskriminierung zwischen Ländern,in denen gleiche Verhältnisse bestehen, oderzu einer verschleierten Beschränkung desinternationalen Handels führen“. Das impor-tierende Land muss beweisen, dass guteGründe für eine handelsbeschränkende Maß-nahme vorliegen.

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Gleiche Produkte?

Die WTO setzt Ökotomaten

mit Gen-Tomaten gleich.

Entscheidung im Konsens 7

Entscheidungim Konsens

Erzwungener Konsens

Auf den ersten Blick wirkt die WTO sehrdemokratisch: Ihre Entscheidungen werdenprinzipiell im Konsens (d.h. einstimmig)gefasst. In der Praxis läuft es aber häufig dar-auf hinaus, dass die Beschlüsse der Quad-Gruppe, d.h. der vier mächtigsten MitgliederKanada, Japan, EU und USA, übernommenwerden. Sie haben Möglichkeiten gefunden,die Inhalte des Konsenses weitgehend vorherzu bestimmen, vorausgesetzt sie können ihrehandelspolitischen Differenzen untereinan-der beilegen. Zum Erzwingen des Konsensesbenutzen sie undemokratische Verfahren wiedas inoffizielle Verhandeln im kleinen, vonihnen ausgewählten Kreis (so genannte„Green Room Meetings“) oder notfalls auchden direkten Druck („arm twisting“) auf wider-spenstige Länder. Das im Vergleich mit ande-ren internationalen Strukturen einzigartigeStreitfallverfahren der WTO gibt der Welt-handelshandelsorganisation Durchsetzungs-kraft und Macht.

„Kuhhandel“ in Handelsrunden

Die derzeitigen WTO-Abkommen sind in derletzten großen Handelsrunde des GATT, derUruguay-Runde (1986-1994), ausgehandeltworden. Sie tragen das Datum vom 15. April1994, denn sie sind im Rahmen einer so ge-nannten „Gesamtverpflichtung“ („single under-taking“) verabschiedet worden. Single under-taking bedeutet: In den Handelsrunden wer-den parallel verschiedene Themen verhandelt,alle Verhandlungen werden jedoch an einemgemeinsamen Stichtag beendet. Dieses führt©

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zu dem Prinzip „Gibst Du mir, so geb ich Dir“(trade-off), zum Kuhhandel also, bei demVorteile in einem Thema gegen Nachteile ineinem anderen davon unabhängigen Themagetauscht werden, und damit zu unausgewo-genen Abkommen.

Machtvolles

Streitschlichtungsverfahren

Konflikte zwischen Partnern der WTO wer-den von der Schlichtungsstelle, dem DisputeSettlement Body (DSB), nach einem striktenProzedere bearbeitet: Nach misslungener Kon-sultation der Streitparteien (nach sechzigTagen) fordert der Kläger von dem DSB, dassein Schiedsgericht, bestehend aus drei Han-delsexperten, eingerichtet wird. Dieses Gre-mium erstattet nach Anhörung der Streitpar-teien innerhalb von sechs bis neun MonatenBericht. Sofern keine Partei Berufung einlegt,muss die DSB diesen Bericht innerhalb vonsechzig Tagen annehmen. Im Berufungsfallprüft ein Ständiges Berufungsgremium(Appellate Body) die Richtigkeit der Ent-scheidung. Dessen Bericht kann nur einstim-mig zurückgewiesen werden. Dem WTO-Richterspruch muss das unterlegene Landfolgen oder ansonsten Strafmaßnahmen (inder Regel Strafzölle) erdulden. Seit Jahren isteine Reform des Streitschlichtungsverfah-rens in der Diskussion. Ende Mai 2003 ver-streicht erneut ein Termin ergebnislos, zudem ein neues Abkommen hätte vorliegenkönnen. Bisher werden alle Forderungen zu-rückgewiesen, die Öffentlichkeit am Verfahrenpassiv teilnehmen und Standpunkte schrift-lich einreichen zu lassen.

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8 Mehr Handel, mehr Umweltzerstörung

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Wie lang kann sich die

traditionelle Landwirtschaft,

wie hier in Bolivien, noch

gegen die Freihandelsinter-

essen behaupten?

Mehr Handel, mehrUmweltzerstörung!

Ein freier Handel, dem keinerlei Schranken

auferlegt werden, führt zu einem deutlichen

Mehr an Umweltbelastung. Mit folgenden

Konsequenzen:

1. Zunahme des Verkehrs: Der globale Handelführt zu deutlichem Anstieg des Verkehrs.Produkte werden an unterschiedlichen Stand-orten dieser Welt hergestellt. Einzelne Teile,aber auch die fertigen Produkte werden rundum den Erdball transportiert, um auf mög-lichst vielen Märkten angeboten zu werden.Ohne eine nachhaltige Verkehrspolitik ist Frei-handel daher mit gravierenden direkten undindirekten Umweltschäden verbunden.

2. Nichtberücksichtigung der Herstellungs-verfahren: Ohne eine nachhaltige Konsum-und Produktionspolitik fördert der Freihandelzahlreiche unnötige, billige Produkte: die sogenannte Gleichbehandlung von Produkten.Umweltfreundliche Produkte dürfen nichtbesser gestellt werden als umweltschädliche.

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Mehr Handel, mehr Umweltzerstörung 9

Ein ungebremster Frei-

handel lässt den Verkehr

anschwellen, vernichtet

Wälder und führt zur

Übernutzung der Meere.

Für die WTO ist z.B. Holz gleich Holz, gleich-gültig ob es aus einer nachhaltigen Fortwirt-schaft oder aus illegalem Kahlschlag stammt.

3. Kennzeichnung nicht erlaubt: Label und Sie-gel werden als Handelshemmnisse eingestuft.So schwächen Freihandelsregeln die Möglich-keit, nachhaltige Produktionsweisen und Pro-dukte durch entsprechende Kennzeichnung zufördern.

4. Ökologische Kernprinzipien fehlen: Han-delsabkommen respektieren nicht die ökolo-gischen Kernprinzipien, die seit Rio 1992 dieGrundlage einer nachhaltigen Umweltpolitikbilden, u.a. die Haftung und Entschädigungfür nachteilige Auswirkungen von Umwelt-schäden, das Vorsorgeprinzip, die Internatio-nalisierung von Umweltkosten und die Prü-fung von Umweltverträglichkeit.

5. Umweltschädliche Subventionen bestehenfort: Obwohl Subventionen dem Geist des Frei-handels widersprechen, gehen internationaleHandelsregeln nicht konsequent genug gegenumweltschädliche Subventionen z.B. in derLandwirtschaft oder Fischerei vor.

6. Patente ermöglichen Biopiraterie: Handels-regeln zwingen die Mitgliedsländer dazu, einPatentsystem einzuführen, das Patente aufPflanzen, Tiere, Menschen und deren Geneeinschließt. Sie legen damit die Grundlagezur Biopiraterie: Rechtlich verbindliche inter-nationale Regeln für Zugang und Verteilungder Nutzung genetischer Ressourcen fehlen.

7. Keine Abschätzung der Folgen für dieUmwelt: Um den Freihandel durchsetzen zukönnen, greifen die wichtigen Handelsnationenzu unterschiedlichen Instrumenten: multilate-rale WTO-Abkommen, regionale Freihandels-abkommen, bilaterale Abkommen. Dies istkaum überschaubar, weder aufeinander abge-stimmt, noch in seinen Umweltauswirkungenüberprüft.

8. Handelsrecht contra Umweltrecht: Das Han-delsrecht bildet ein eigenes Rechtsregime,das mit dem internationalen Umweltabkom-men nicht abgeglichen ist. Aufgrund der Tat-sache, dass die WTO ihr Handelsrecht mittelsdes Streitfallverfahrens durchsetzen kann,dominiert das Handelsregime vor internatio-nalen Umweltrechten, Menschenrechten undanderen sozialen Rechten.

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10 Im Zweifel gegen die Umwelt

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Im Zweifel gegendie Umwelt

Während die Lobbyisten der WTO für einen

weltweit freien Handel unter ökonomischen

Vorzeichen kämpfen, versuchen Vertreter

von Nichtregierungsorganisationen (und

der Vereinten Nationen), sich für einen

Handel unter ökologischen und sozialen

Gesichtspunkten stark zu machen. Da die

WTO über ein durchsetzungsfähiges Schieds-

gericht verfügt, werden aber immer mehr

Umweltabkommen aus rein wirtschaft-

lichen Gründen getroffene WTO-Schieds-

gerichtsentscheidungen bedroht.

Das Streitschlichtungsverfahren der WTO istwesentlich wirkungsvoller als vergleichbareInstrumente in anderen völkerrechtlichen Ab-kommen. Innerhalb des WTO-Verfahrens kla-gen nur WTO-Mitglieder, d.h. Staaten gegenandere Staaten, die ebenfalls WTO-Mitgliedsind. Häufig genügt die Drohung mit einerKlage, um ein anderes WTO-Mitglied dazuzu bringen, eine geplante Umweltmaßnahme

zurückzunehmen oder abzuschwächen.

Mexiko, Ursprungsland

des Mais, wird von

billigen Gen-Mais-Ein-

fuhren aus den USA

überschwemmt.

Warum ist die WTO

eine Gefahr für die Umwelt?

Vor allem drei Gründe machen die WTO zumGegner nachhaltiger Umweltpolitik:

1. Solange die Priorität zwischen Handelsre-geln und Umweltabkommen nicht umgedrehtwird, kann bei Handelskonflikten mit demStreitfallverfahren der WTO gedroht werden,das meist nach wirtschaftlichen und nichtnach ökologischen Gesichtspunkten entschei-det.

2. Solange die WTO die seit 1992 in Rio fest-geschriebenen Umweltkernprinzipien nichtrespektiert, bleiben diese grundlegenden Um-weltschutzkriterien wirkungslos.

3. Solange die WTO nach dem Grundsatz„Produkt ist gleich Produkt“ agiert, also keineUnterscheidung zwischen ökologisch odersozialverträglich hergestellten und konventio-nellen Produkten macht, werden alle Anstren-gungen unterlaufen, eine nachhaltige Produk-tionsweise durch den Handel zu fördern.

Beispiel Gentechnikregelung

Über fünf Jahre wurde gedroht, 2003 ist es so-weit: Die Vereinigten Staaten starten gegen dieGentechnik-Politik der EU einen WTO-Streit-fall: Die Kennzeichnung und Rückverfolgbar-keit gentechnisch veränderter Organismen(GVOs) in Lebens- und Futtermitteln sind fürdie USA Handelshemmnisse. Die EU-Regelungzur Gentechnik basiere nicht auf wissenschaft-lichen Fakten. Auch wirft die US-Regierungder EU vor, gezielt Angstmache zu schüren.Dadurch würden auch Länder außerhalb derEU veranlasst, eine gentechnik-kritische Hal-tung einzunehmen, um den europäischenMarkt weiterhin bedienen zu können.

Der seit 1998 in der EU bestehende Zulas-sungsstau für GVOs, häufig als Moratoriumbezeichnet, verhindert derzeit die Einfuhr vongentechnischen Agrarprodukten, vor allemvon US-Mais. Da den US-Farmern Einkünftevon mehreren hundert Millionen US-Dollarpro Jahr verloren gehen, versuchen die USA,was sie im Falle von Bolivien, Sri Lanka und

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Thailand schon geschafft haben: eine gen-technikkritische EU-Gesetzgebung durch dasDrohen mit der WTO zu Fall zu bringen.

Beispiel Hormone im Fleisch

Wegen Gesundheitsgefahren für Verbraucherverbot die EU 1989, Rinder mit Wachstums-hormonen zu behandeln und erließ ein Import-verbot für hormonell behandeltes Rindfleisch.Dagegen legten die USA 1996 Klage ein: DasImportverbot verstoße gegen das SPS-Ab-kommen der WTO, weil die Gesundheitsge-fährdung wissenschaftlich nicht erwiesen sei.

Streitobjekt Rindfleisch:

In der EU ist es frei von

gesundheitsschädlichen

Wachstumshormonen;

dafür zahlen die Europäer

Strafzölle an die USA.

< Streitobjekt Importe von

Gen-Mais: Im März 1998

wird ein Schiff in einem

holländischen Hafen

zurückgewiesen.

Die Kläger bekamen im Panelverfahrenund in der Berufung recht, die EU erhielt 15Monate Zeit, entweder ihre Verordnung zuändern oder einen eindeutigen wissenschaft-lichen Beweis bis zum 13. Mai 1999 vorzule-gen. Letzterer wurde von der EU nicht frist-gerecht erbracht. So wurde die EU von derWTO zur Aufhebung des Importverbots fürhormonbehandeltes Rindfleisch verurteilt.Die EU folgte nicht. Die USA dürfen darauf-hin auf die unterschiedlichsten Exportbran-chen der EU Strafzölle von jährlich 117 Milli-onen US-Dollar erheben. Im April 2002 legtedie EU ihren Bericht vor, der einige Hormoneals krebserregend einstuft. Die EU kündigteEnde 2002 an, bei der WTO ein Ende der Straf-zölle zu bewirken, hat diesen Weg aber bishernicht beschritten.

• Teile des Washingtoner Artenschutzabkommens CITES (1973):verbietet bzw. beschränkt den Handel mit bedrohten Arten

• Basler Konvention über den grenzüberschreitenden Handel

mit gefährlichen Chemikalien und deren Beseitigung (1989)• Übereinkommen über die biologische Vielfalt CBD (1992):

regelt Schutz und Nutzung der genetischen Ressourcen, bietetdie Möglichkeit, den Gen-Raub (Biopiraterie) abzuwehren

• Kyoto-Klima-Protokoll (1997): setzt verbindliche Ziele und zeitlichenRahmen, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren; ermöglicht den Handel mit „Verschmutzungsoptionen“ (Emissionshandel)

• Rotterdamer Übereinkommen über bestimmte gefährliche Chemikalien

und Pestizide im internationalen Handel (1998): stellt Regeln für denHandel mit gefährlichen Pestiziden und Chemikalien auf

• Cartagena Protokoll zur Biologischen Sicherheit Biosafety-Protocol (2000):ist für den internationalen Handel mit landwirtschaftlichen Gentechnik-Produkten bedeutsam

• Stockholm Konvention über Dauergifte (2001): verbietet und beschränkt Produktion, Anwendung und Handel von ausgewählten Pestiziden und Industriechemikalien.

Durch die WTO gefährdete Umweltabkommender Vereinten Nationen (UN)

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12 Einfluss der Konzerne auf die WTO

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Einfluss derKonzerneauf die WTO

Transnationale Konzerne

haben vielfältige direkte

wie indirekte Möglich-

keiten bei der WTO

oder über die eigene

Regierung, Einfluss auf

die Handelspolitik der

WTO oder auf fremde

Regierungen Druck

auszuüben. Zunächst

können Konzerne wie

jeder andere Lobby-

Arbeit betreiben.

Allerdings agieren sie

durch bessere Kontakte

häufig effektiver.

Zwei Beispiele:

1. Rufus H. Yerxa (USA), zurzeit einer dervier Stellvertreter des Generaldirektors in derWTO, arbeitete früher beim Gentechnik- Kon-zern Monsanto.

2. Brüsseler Industrie-Lobbyisten unterhaltenregelmäßige Kontakte zum so genannten„133er Ausschuss“ (benannt nach Artikel 133des EU-Vertrages, der den Außenhandel re-gelt), in dem die Handelspolitik der Europäi-schen Union festgelegt wird.

In der EU verschafft eine spezielle Gesetzge-bung Konzernen und Wirtschaftsverbändendas Recht, über die EU-Kommission Handels-streitfälle zu führen. Die „EU-Verordnungüber Handelshemmnisse” macht Folgendesmöglich: EU-Unternehmen können die EU-Kommission bei Handelshemmnissen wiez.B. Zöllen oder Einfuhrbeschränkungen vonDrittstaaten auffordern, „ihre rechtmäßigenHandelsinteressen zu schützen“. Durch Antragkönnen sie die Kommission so zwingen, fürsie unvorteilhafte Hemmnisse zu beseitigen.

Deutlich wird der Industrieeinfluss bei denvon den USA angedrohten Handelsstreitig-keiten. Der Einsatz von Studien und Gutachtenist ein beliebtes Mittel der US-Wirtschafts-verbände. So ist es kein Zufall, dass zeitgleichzum Start des Gentechnik-Streitfalls derAußenhandelsrat der USA, eine Lobby-Insti-tution der US-Wirtschaft, im Mai 2003 eineStudie über Handelsbarrieren der EU veröf-fentlicht. Die Studie liefert unter anderemAuskunft über weitere Umwelt- und Gesund-heitsschutzmaßnahmen der EU, die der US-Industrie ein Dorn im Auge sind. Zu diesenpotenziellen Streitfällen gehören u.a. dieChemikalienpolitik und die Erweiterung derKosmetik-Richtlinie der EU.

Als Ende der neunziger Jahre die EU Ent-würfe für neue Richtlinien über Elektro- undElektronikaltgeräte u.a. zur Beschränkung fürbestimmte gefährliche Stoffe in elektroni-schen Geräten diskutiert, wird die AmericanElectronics Association aktiv. Der Verbandder US-Elektroindustrie veröffentlicht im März1999 ein Gutachten, das die in den Richtlinienenthaltenen Maßnahmen als nicht mit denWTO-Regeln konform einstuft. Der damaligeBrüsseler US-Botschafter Morningstar über-nimmt diese Argumentation und droht imAugust 1999 mit einem WTO-Handelskonflikt,falls die EU den Entwurf nicht abändert. Die imDezember 2002 vom Europäischen Parlamentangenommenen Richtlinien wurden schließ-lich zugunsten der amerikanischen Interessendeutlich gegenüber den Entwürfen von 1999abgeschwächt.

WTO-Abkommen

schützen die

Gentechnik-

Sojabohnen

des Monsanto-

Konzerns.

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Laufende Handelsrunde 2001 – 2005 13

Laufende Handels-runde 2001 – 2005

Die derzeitige Handelsrunde, die „Doha

Development Agenda“, soll Anfang 2005

abgeschlossen sein. Schon in der vorheri-

gen Runde hatten die Industrieländer

gegen den Widerstand vieler Entwicklungs-

länder multilaterale Regelungen für vier

Themen – Investitionen, Wettbewerbsre-

geln, öffentliches Beschaffungswesen, tech-

nische Handelserleichterungen – gefordert.

In Doha 2001 scheitert die Aufnahme dieser

Themen und wird auf die 5. WTO-Minister-

konferenz im September 2003 verschoben.

Eine ganz neue Handelsrunde sollte die 3.WTO-Ministerkonferenz Ende 1999 in Seattleeinläuten, doch diese als Millenniumsrunde be-zeichnete Handelsrunde scheitert: Die Wider-sprüche zwischen der EU und den USA undzum anderen zwischen den Entwicklungslän-dern und den Industrienationen sind zu groß.Die Entwicklungsländer kündigen erstmalsden Konsens auf. Massive Demonstrationenbegleiten die Verhandlungen und führen dazu,dass der Ausnahmezustand ausgerufen werdenmuss. Seitdem gilt Seattle als Geburtsstundeeiner neuen globalisierungskritischen Bewe-gung.

Unter dem Eindruck der weltweiten Rezes-sion und den Auswirkungen des 11. Septem-bers 2001 kann auf der vierten WTO-Minister-konferenz im November 2001 in Doha nachschwierigen Verhandlungen eine neue Rundebegonnen werden. Diese Runde schafft neueReglungen für die Abkommen Landwirtschaft,Dienstleistungen, Rechte des geistigen Eigen-tums (TRIPS) und Streitschlichtungsverfah-ren. Neu aufgenommene Verhandlungspunktesind die Verbesserung des Marktzuganges fürnicht-landwirtschaftliche Produkte, zu denenauch Güter der Forstwirtschaft und Fischereigehören, sowie Handel und Umwelt. Bei derRunde sollen ferner die WTO-Regeln (unteranderem zu Subventionen) überprüft und be-stehende Abkommen für die Entwicklungs-länder umgesetzt werden, um diese nichtweiter zu benachteiligen (Implementierungbestehener Abkommen). Diese fordern Unter-

Das WTO-Ziel „Verbesserung

des Marktzugangs” führt zur

Abholzung von Wäldern.

stützung zur Umsetzung einiger Abkommen,längere Umsetzungsfristen und die Ände-rung einzelner Bestimmungen.

Unter den in Doha gefassten Beschlüssenzu „Handel und Umwelt“ fällt ein wichtigerPunkt auf, der vor allem von Umweltgruppeneingefordert wurde: Die WTO will das Ver-hältnis zwischen handelsrelevanten Umwelt-abkommen und den WTO-Regeln klären.

Doch dafür gibt es enge Vorgaben: DieKlärung betrifft nur Regelungen, bei denenbeide WTO-Mitglieder das entsprechendeinternationale Umweltabkommen unterzeich-net haben. Die Klärung soll nicht die WTO-Rechte eines WTO-Mitgliedes berühren, dasnicht Vertragsstaat der entsprechenden Um-weltabkommen ist. Viel wichtiger wäre aller-dings eine Regel für den Fall, in dem einWTO-Mitglied sich auf ein unterzeichnetesUmweltabkommen beruft, welches das andereMitglied nicht unterschrieben hat. Diese Lückehaben insbesondere die USA geschaffen, dieeinige neuere Umweltabkommen nicht ratifi-ziert haben und der größte Nutznießer desWTO-Streitfallverfahrens sind.

Das Mandat beinhaltet die weitere Vorgabe,dass das Handelsrecht als unveränderbar ge-setzt wird, d.h. die bestehenden WTO-Regelnnicht angetastet werden. So ist eine Verände-rung zugunsten der Umweltabkommen aus-geschlossen. Das Ergebnis kann also nurschlechter als der Status quo ausfallen, derbislang nicht formuliert, welches Recht überdem anderen steht.

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14 Laufende Handelsrunde 2001 – 2005

Konfliktpunkt:

Investitionsabkommen in Planung

Bereits auf der WTO-Ministerkonferenz inDoha hat das Thema Investitionen dafür ge-sorgt, dass die Verhandlungen mit großenMühen einen Tage später als geplant beendetwerden konnten. Neben der Frage, ob Inves-titionen in der WTO geregelt werden sollen,bieten auch andere strittige Themen wieAgrarsubventionen oder der Zugang zu patent-geschützten lebenswichtigen Arzneimittelnreichlich Konfliktpotenzial für die weiterenVerhandlungen auf der Ministerkonferenz inCancún. Umweltorganisationen wie Green-peace sind nicht generell gegen Investitionen.Diese sollten jedoch in einem UN-Rahmenund nicht nur nach wirtschaftlichen Erwägun-gen geregelt werden. Bisherige Erfahrungenmit der WTO legen nah, dass ein Investitions-abkommen in der WTO nur den Interessender Industrie folgen, Umwelt- und Arbeits-schutzmaßnahmen dagegen ignorieren würde.

Mit welchen Umweltauswirkungen ein In-vestitionsabkommen verbunden sein kann,zeigt sich am Beispiel des NordamerikanischenFreihandelsabkommens (NAFTA). Das Mexiko,Kanada und die USA umfassende Abkommensieht weitreichende Rechte für Auslandsinves-toren vor: Sie haben das Recht, den betreffen-den Staat auf Schadensersatz zu verklagen,wenn sie ihre Investition durch einen behörd-lichen Eingriff, eine Umweltmaßnahme etwa,als beeinträchtigt erachten.

Investition plus Schadensersatz

Ein spektakulärer Fall: Das kalifornische Unter-nehmen Metalclad kaufte 1993 das mexikani-sche Abfallbehandlungs-Unternehmen Cote-rin. Trotz fehlender Genehmigungen bauteMetalclad die Anlage in einem ökologisch sen-siblen Gelände aus und bemühte sich noch-mals um eine Betriebsgenehmigung. Diesewurde wie zuvor untersagt, das Gelände alsspezielle ökologische Schutzzone ausgewiesen.Im Januar 1997 verklagte Metalclad die mexi-kanische Regierung mit Bezug auf dasNAFTA-Abkommen auf 90 Millionen US-DollarSchadensersatz.

Im August 2000 sprach ein NAFTA-Ver-fahren dem Unternehmen 17 Millionen US-Dollar zu.

• Implementierung bestehender Abkommen für die Entwicklungsländer

• Reform des Landwirtschaftsabkommens

• Erweiterung des Dienstleistungsabkommens

• Verbesserung des Marktzugangs für nicht-landwirtschaftliche Produkte

• Ausweitung und Überprüfung des TRIPS-Abkommens (Ausweitung

der geographischen Herkunftsbezeichnungen, Berücksichtigung des

Verhältnisses zwischen TRIPS und CBD)

• Erneuerung der WTO-Regeln (Ausgleichsmaßnahmen wie Anti-Dumping-

Maßnahmen, Fischereisubventionen, regionale Freihandelsabkommen)

• Reform der Streitschlichtungsvereinbarung*

• Klärung des Verhältnisses zwischen Handel und Umwelt

* Dieser Punkt ist kein Bestandteil des Single Undertaking.

In Doha beschlossene Themen für die laufende Handelsrunde:

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Weltweiter Widerstand gegen die WTO 15

Weltweiter Widerstand gegendie WTO: Von Seattle bis heute

Haben zu Zeiten des GATT die stärksten Industrienationen

noch frei über den Welthandel bestimmt, wächst in den

letzten Jahren der Widerstand: NGOs und Entwicklungs-

länder moblisieren gemeinsam gegen eine ungerechte

WTO-Politik , die immer wieder die reichen Nationen

bevorzugt, während Menschenrechte und Umweltschutz

auf der Strecke bleiben. Auch Greenpeace protestiert seit

1999 gegen Auswüchse des Freihandels:

Juli 2003, Genf

Symbolische Umwandlung der

WTO in die World Transgenic Order

Januar 2003, Porto Algre (Brasilien)

Auf dem Weltsozialgipfel

Juni 2003, Berlin

Beim Globalisierungskongress

McPlanet.com

Juli 2003, Montreal

Greenpeace erklärt die UN

zur WTO-freien Zone

November 2001, Doha (Katar)

Die Rainbow Warrior bei der

4. WTO-Ministerkonferenz

Dezember 1999, Seattle

3. WTO- Ministerkonferenz

Oktober 1999, Genf

Vor dem WTO-Sitz

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16 Eine soziale und ökologische Welthandelsordnung

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Die WTO fordet Patente,

ermöglicht Biopiraterie –

das EU Patentamt erteilt

Patente auf Leben

Eine soziale undökologische Welt-handelsordnung

Fairer Welthandel – aber nach welchen

Kriterien? Wie könnte der Handel sinnvoller

und nachhaltig geregelt werden? Klar ist:

Wie die WTO derzeit arbeitet, dient sie

ausschließlich Liberalisierungsmaßnah-

men und der Stärkung des freien Handels.

Dies führt zur Verschärfung der Umweltpro-

bleme. Auch Versprechungen, dass mehr

Handel zu größerem Wachstum und mehr

Wohlstand für alle führt, haben sich öfters

als falsch erwiesen.

Wie könnte eine Alternative zur WTO ausse-hen? Zunächst ist wichtig: Das neue Welthan-delssystem basiert auf multilateralen Regeln,welche die unterschiedlichen Voraussetzungender Länder berücksichtigen und die von allenbeteiligten Ländern gleichberechtigt erstelltworden sind. Diese Handelsregeln solltenunter dem Dach der Vereinten Nationen ein-gegliedert werden, denn nur dies gewährleisteteine gerechte Lösung für Konflikte zwischenUmweltschutz, Menschenrechten, Kernarbeits-normen und den Handelsregeln.

Zweitens braucht das neue Handelssystemeine andere Ausrichtung. Nicht allein die wirt-schaftlichen Interessen dürfen die Regeln be-

stimmen. Ein Handelsregime, das die Anforde-rungen einer nachhaltigen Entwicklung ernstnimmt, muss gleichermaßen die Förderungdes Umweltschutzes, der sozialen Sicherheitund des Wohlergehens der Menschen zumZiel haben.

Es ist sicher ein weiter Weg, bis die Krite-rien für eine neue Welthandelsordnung diederzeitigen WTO-Regeln abgelöst haben. Alserster Schritt jedoch ist die bisherige Welt-handelsorganisation in Frage zu stellen, umauf die Notwendigkeit aufmerksam zu machen,dass Alternativen zur WTO entwickelt wer-den müssen.

Eine neue soziale und ökologische

Welthandelsordnung müsste folgen-

den Kriterien genügen:

1. Sie muss ihre Handelsregeln dem Prinzipder Nachhaltigkeit unterordnen.

2. Sie würde zu Frieden und Armutsbekämp-fung führen.

3. Eine soziale Welthandelsordnung wäremultilateral gestaltet, in das System derVereinten Nationen (UN) eingebettet unddurch die UN kontrolliert.

4. Sie wäre demokratisch, kooperativ undgerecht.

5. Sie würde auf gleichberechtigten Verhand-lungen zwischen allen Handelspartnernbasieren, bei denen kein Druck auf schwä-chere Handelspartner ausgeübt wird.

6. Eine soziale und ökologische Welthandels-ordnung würde Handelskonflikte weitge-hend vermeiden und im Falle von entste-henden Konflikten zu einer gerechtenStreitschlichtung führen: Sie wäre trans-parent und würde Umwelt, Menschenrechteund Kernarbeitsnormen respektieren unddiese nicht ökonomischen Erwägungenunterordnen.

7. Sie würde die Bedürfnisse und Möglichkei-ten der Entwicklungsländer sowie armerund schwacher Teile der Gesellschaft be-rücksichtigen und Maßnahmen zu derenSchutz erlauben.

8. Sie muss Umweltschutzmaßnahmen unter-stützen und auch langfristig eine lebens-werte Umwelt erhalten. Im besonderenmuss das neue Handelssystem sicherstellen,

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Eine soziale und ökologische Welthandelsordnung 17

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Ökologische Unkrautbe-

kämpfung: Eine faire Welt-

handelsordnung muss die

wirtschaftliche, soziale,

biologische und kulturelle

Vielfalt der Länder berück-

sichtigen.

dass umweltfreundliche Produktions- undKonsummuster gefördert, dass die Kern-prinzipien des Umweltschutzes eingehalten,dass die Ziele und die Umsetzung von multi-lateralen Umweltschutzabkommen gefördertwerden.

9. Eine soziale und ökologische Welthandels-ordnung würde die wirtschaftliche, soziale,biologische und kulturelle Vielfalt der ein-zelnen Handelsnationen berücksichtigenund erlauben.

10. Sie muss Menschenrechte und Kernarbeits-normen respektieren.

Ein deutlicher erster Schritt in Richtung neueWelthandelsordnung muss von den Indus-trienationen ausgehen. Diese müssen ihreMärkte für die Produkte der Entwicklungs-länder öffnen, ihre Exportsubventionen ein-stellen und die Entwicklungsländer bei derUmstellung auf eine umweltgerechtere Pro-duktionsweise finanziell und mit Wissens-transfer unterstützen. Ferner müssen sie dieberechtigen Anliegen der Entwicklungsländerim Umweltbereich erfüllen, z. B. haben dieafrikanischen Länder in die Verhandlungenüber das TRIPS-Abkommen Forderungennach einem Verbot für Patente auf Leben ein-gebracht.

Bewegen müssen sich die Industrieländerauch bei Gütern, die sie zu Hause verbietenund gleichzeitig in Entwicklungsländer ex-portieren. Erst wenn diese Bedingungen er-füllt sind, können Umweltschutz und nach-haltige Entwicklung Ziele werden, die alleLänder anstreben.

Hintergrund WTO_RZ 15.08.2003 12:42 Uhr Seite 17

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18 Glossar, Tipps zum Weiterlesen

Glossar, Tippszum Weiterlesen

AoA

Agreement on Agriculture:

Landwirtschaftsübereinkommen

CBD

Convention on Biological Diversity:

Übereinkommens über die BiologischeVielfalt

CITES

Convention on International Trade in End-

angered Species of Wild Fauna and Flora:

Übereinkommen über den InternationalenHandel mit bedrohten Wildtier- und Pflan-zenarten, offizielle deutsche Bezeichnung:„Washingtoner Artenschutzübereinkommen“

DSB

Dispute Settlement Body:

Streitbeilegungsgremium der WTO

GATS

General Agreement on

Trade in Services:

Allgemeines Übereinkommen über den Han-del mit Dienstleistungen

GATT

General Agreement on

Tariffs and Trade:

Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen

IMF/IWF

International Monetary Fund:

Internationaler Währungsfonds

ITO

International Trade Organization:

internationale Handelsorganisation, geschei-terte Vorläuferorganisation der WTO

SPS

Agreement on Sanitary and Phyto-Sanitary

Measures:

Übereinkommen über die Anwendung gesund-heitspolizeilicher und pflanzenschutzrecht-licher Maßnahmen

TBT

Agreement on

Technical Barriers to Trade:

Übereinkommen über technische Handels-hemmnisse

TRIPS

Agreement on Trade Related Aspects of

Intellectual Property Rights:

Übereinkommen über handelsbezogeneAspekte der Rechte des geistigen Eigentums

WTO

World Trade Organization:

Welthandelsorganisation

Literatur

Attac (Hrsg.) Die geheimen Spielregeln des Welthandels.

WTO - GATS - TRIPS - MAI.

Wien, Promedia 2003

Susan GeorgeWTO: Demokratie statt Drakula

Hamburg, VSA-Verlag 2002

Stefanie PfahlInternationaler Handel

und Umweltschutz

Berlin, Heidelberg, New York,Springer-Verlag 2000

WTO - Welthandelsorganisation

München, Deutscher TaschenbuchVerlag 2003Enthält die Texte der WTO-Abkommen

Hintergrund WTO_RZ 15.08.2003 12:42 Uhr Seite 18

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Links 19

LinksDeutschsprachige Websites zum Thema

Welthandel (Auswahl)

Attac

http://www.attac.dehttp://www.attac-austria.org

Erklärung von Bern

http://www.evb.ch

Forum Umwelt und Entwicklung

http://www.forumue.de

Germanwatch

http://www.germanwatch.org

Gerechtigkeit Jetzt! –

Die Welthandelskampagne

http://www.gerechtigkeit-jetzt.de

Weltwirtschaft, Ökologie und

Entwicklung / World Economy,

Ecology & Development (WEED)

http://weed-online.org

Offizielle Stellen

Bundesministerium für

Wirtschaft und Arbeit

http://www.bmwa.bund.de (siehe dort unter Politikfelder, dort unterAußenwirtschaft)

EU Kommission

Generaldirektion Handel

http://europa.eu.int/comm/trade

United States Trade Representative

http://www.ustr.gov

World Trade Organization

http://www.wto.org

Analysen undHintergrund(englischsprachige Websites)

Center for International Development (CID)

http://www.cid.harvard.edu/cidtrade/

Center for International Environmental

Law (CIEL)

http://www.ciel.org

Corporate Europe Observatory (CEO)

htttp://www.corporateeurope.org

International Institute for Sustainable

Development

http://www.iisd.org/trade/

Heinrich Böll-Stiftung

http://www.cancun2003.org

Interessante Websites, über die der Bezug

von Newslettern bzw. die Mitgliedschaft

in offenen Mailinglisten möglich ist:

International Centre for Trade and

Sustainable Development

(ICTSD): BRIDGES

http://www.ictsd.org

Institute for Agriculture and Trade Policy

(IATP): diverse Mailing-Listen wie Cancun

Update, WTO-Watch, WTO Info, IATP’s

Trade Observatory

http://www.iatp.org undhttp://www.tradeobservatory.org

Focus on the Global South: Focus on Trade

http://focusweb.org

Public Citizen: Public Citizen’s Global Trade

Watch

http://www.citizen.org/trade

Third World Network: TWN Info Service on

WTO Issues

http://www.twnside.org.sg

Hintergrund WTO_RZ 15.08.2003 12:42 Uhr Seite 19

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H 0

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1

Greenpeace e.V. 22745 Hamburg Tel. 040/3 06 18-0; Fax. 040/30 61 8-100;

Email: mail @ greenpeace.de Politische Vertretung Berlin, Chausseestr. 131, 10115 Berlin,

Tel. 030 /30 88 99 - 0, Fax 030/30 88 99 -30 Internet: www. greenpeace.de

Greenpeace Österreich / Zentral- & Osteuropa, Siebenbrunnengasse 44, A -1050 Wien; Email: [email protected]

Greenpeace Schweiz, Heinrichstraße 147, CH - 8005 Zürich; Email: [email protected]

Greenpeace Luxemburg, 34 Avenue de la Gare, L - 4130 Esch/Alzette;Email: [email protected]

Greenpeace fordert:

Ein neues internationales Handelssystem

Die WTO begünstigt die Industrieländer und Konzerne. Andere Interessen,

etwa der Entwicklungsländer und des Umweltschutzes, werden übergangen.

Mit ihrer einseitigen Zielausrichtung ist die WTO nicht in der Lage, eine

ausgewogene Welthandelsordnung zu gestalten. Ein neues internationales

Handelssystem, einge-bettet in die Vereinten Nationen, muss die WTO

deshalb ersetzen.

Nachhaltige Entwicklung als Zielvorgabe

Das neue Welthandelssystem muss die Bedürfnisse und den Handlungs-

spielraum der Entwicklungsländer berücksichtigen und Armut beseitigen.

Transparenz und demokratische Verfahren bei der Ausgestaltung der Handels-

abkommen, Besetzung von Gremien und Beschlussfassung sind unabding-

bare Voraussetzungen. Kernprinzipien des Umweltschutzes wie das Vor-

sorgeprinzip sind zu integrieren, internationale Umweltabkommen zu

unterstützen.

Im Handel müssen umweltfreundliche und sozial verträgliche Produktions-

weisen und Konsummuster – wie ökologische Landwirtschaft, nachhaltige

Forstwirtschaft oder fairer Handel - gegenüber zerstörerischen Produktions-

formen bevorzugt werden.

Schadensbegrenzung

Neue Themen (wie z.B. Investitionen) dürfen nicht in die laufende WTO-

Handelsrunde aufgenommen werden. Das Verhältnis zwischen Handelsregeln

und Umweltabkommen muss von den Vereinten Nationen, nicht von der

WTO geklärt werden. Länder müssen das Recht erhalten, z.B. die Einfuhr

von gentechnisch veränderten Organismen, illegal eingeschlagenem Holz

oder Patenten auf Leben zu verbieten.

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