Deutsche Steuerhinterziehung im Ausland - Voraussetzungen, Grenzen, Vorgehensweise

3

Click here to load reader

description

Vermeidung der Steuerhinterziehung durch professionelle Steuerplanung im Vorfeld

Transcript of Deutsche Steuerhinterziehung im Ausland - Voraussetzungen, Grenzen, Vorgehensweise

Page 1: Deutsche Steuerhinterziehung im Ausland - Voraussetzungen, Grenzen, Vorgehensweise

thai fokus * januar 2009 43

Die Steuerhinterziehung wurde in der Vergangenheit sehr uneinheitlich be-straft. Auch bei einem hohen Steuer-schaden konnte eine entdeckte Straf-tat mit kluger Verteidigungsstrategie häufig mit einem nicht-ö!entlichen Strafbefehl abgehandelt und mode-rate Bewährungs- und Geldstrafen ausgehandelt werden.

Nach den neuen Leitlinien des Bun-desgerichtshofs liegt bereits bei einem Steuerschaden von mehr als Euro 50.000 eine „Steuerhinterziehung in großem Ausmaß“ vor. Bei sechs-stelligen Hinterziehungsbeträgen sei die Verhängung einer Geldstrafe nur noch bei Vorliegen gewichtiger Mil-derungsgründe möglich.

Handelt es sich um einen Millionen-betrag, so kann eine Freiheitsstra-fe nach Au!assung der Richter nur noch bei extremen Umständen („be-sonders gewichtige Milderungsgrün-de“) zur Bewährung ausgesetzt wer-den.

Im Umfeld eines (Groß-)Unterneh-mens sind die persönlich Handeln-

den in der unmittelbaren strafrechtlichen Verant-wortung. Sie können sich nicht auf den Charakter des Unternehmens als ei-genständige juristische Person berufen.

Steuerliche Zweifelsfra-gen in Millionen-Euro-Höhe sind hierbei keine Seltenheit. Die neue Rechtsprechung ö!net für die Verantwort-lichen daher eine unerwar-tete Drohkulisse.

Das deutsche Steuerstrafrecht

ist auf thailändische Steuern

nicht anwendbar. Für die Verkür-

zung thailändischer Steuern gel-

ten daher die einheimischen Ge-

setze und Regelungen.

Der Arm der deutschen Finanz-

verwaltung reicht aber dennoch

ins Ausland und auch bei einem

Aufenthalt in Thailand sind die

deutschen steuerlichen Rege-

lungen zu beachten. Der Beitrag

zeigt die strafrechtlichen Grenzen

der Ausnutzung des Steuerstand-

orts Thailand auf.

Der Bundesgerichtshof, die letzte In-stanz im Steuerstrafsachen, hat am 2. Dezember 2008 ein Aufsehen erre-gendes Urteil gefällt. Es handelt sich um eine Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe. Sie hat unmittelbare Aus-wirkung auf die Praxis aller deutschen Strafgerichte.

von Dr. Ulrich Eder

Recht

Warum das deutsche

Steuerstrafrecht an Bedeutung

gewinnen wird

Das deutsche Strafrecht gilt zwar nur für Taten, die in Deutschland be-gangen werden. Eine Tat ist aber auch dann in Deutschland begangen, wenn dort der Erfolg eintritt.

Der Erfolg bei der Hinterziehung deutscher Steuern liegt immer in Deutschland. Dieser Sachverhalt un-terliegt daher weltweit dem deut-schen Strafrecht.

Dasselbe gilt für jede Form der Teil-nahme an der deutschen Steuerhin-terziehung. Sie unterliegt auch dann der deutschen Strafgewalt, wenn eine Beihilfehandlung ausschließlich in "ailand erfolgte.

Gilt das deutsche

Steuerstrafrecht auch

in Thailand?

Warum Thailand kein

Steuerhinterziehungsfrei-

raum ist

Page 2: Deutsche Steuerhinterziehung im Ausland - Voraussetzungen, Grenzen, Vorgehensweise

44 thai fokus * januar 2009

Recht

Eine Beihilfe liegt immer dann vor, wenn die Steuerhinterziehung ob-jektiv gefördert oder erleichtert wird. Hierbei gibt es kein Steuerberater-privileg. Auch für eine berufliche Tä-tigkeit gelten dieselben Regeln und Grenzen.

In der Praxis geht es häufig um so genanntes „berufstypisches neutrales Verhalten“. Es liegt vor, wenn bei der Errichtung einer O!shoregesell-schaft, dem Transfer von Bargeld, an-onymen Finanzströmen oder einer sonstigen Maßnahme beraten wird, die für sich genommen auch aus an-deren als steuerlichen Gründen mög-lich und sinnvoll ist. Auch dieses neutrales Verhalten in "ailand taugt als Beihilfe zur Hin-terziehung, wenn, so der Bundesge-richtshof im Jahre 2000, ein „erkenn-bar tatgeneigter Täter“ unterstützt wird. In der Praxis bedeutet dies, dass

im Einzelfall eine Bewertung anzu-stellen ist, ob eine Hinterziehungs-handlung für möglich gehalten wird. In einer Entscheidung aus dem Jah-re 2003 ist der Bundesgerichtshof noch einen Schritt weiter gegangen. Demnach ist es bereits als Beihilfe-handlung anzusehen, wenn jemand benannt wird, der bei einem Transfer oder der Anlage von Schwarzgeld im Ausland behilflich sein könnte.

Doppelbesteuerungsabkommen („DBA“) haben den Zweck, eine mehrfache Besteuerung desselben Gewinns in verschiedenen Staaten zu vermeiden. Weniger bekannt ist, dass sie auch zu nachteiligen Wirkungen für den Steuerpflichtigen führen kön-nen. Hierzu zählen insbesondere die Auskunftsklauseln.

Die von Deutschland in letzter Zeit abgeschlossenen modernen DBA

enthalten eine „große Auskunftsklau-sel“. Demnach können die Finanz-behörden weitgehend Informationen austauschen, die für die Besteuerung der Steuerpflichtigen irgendwie rele-vant sind. Durch diese Klausel wird die Steuersituation des im Ausland lebenden Steuerpflichtigen auch für die deutschen Behörden erheblich transparenter.

Das DBA mit "ailand datiert aller-dings aus dem Jahre 1967/1968. Es enthält lediglich eine „kleine Aus-kunftsklausel“. Diese besagt, dass (nur) die Informationen weitergege-ben werden, die zur Durchführung des DBA selber erforderlich sind. Dies bedeutet auch in der Praxis eine wesentliche Einschränkung, auf die sich der Steuerpflichtige sorgfältig einrichten sollte.

In dem thailändischen DBA mit Ös-terreich aus 1986 ist die Auskunfts-klausel übrigens erheblich erweitert; das DBA "ailand-Schweiz aus 1996 hat dagegen - wenig überraschend - eine sehr enge Fassung der Aus-kunftsklausel.

Zusammenfassend ist festzuhal-ten, dass die deutsche Steuerstraf-gewalt ihren Weg ins Ausland ge-funden hat. Es gilt um so mehr, die entsprechenden Spielregeln zu ken-nen und zu beachten, um böse Über-raschungen zu vermeiden.

Warum Doppelbesteuerungs-

abkommen auch Nachteile

haben

Wo professionelle Grenzen

zur Beihilfe liegen

Dr. Ulrich Eder
Page 3: Deutsche Steuerhinterziehung im Ausland - Voraussetzungen, Grenzen, Vorgehensweise

European ASEAN Business Centre (EABC) 69

P

PUGNATORIUS Ltd.29th Floor, Central World Tower999/9 Rama I Road, PathumwanBangkok 10330, ThailandTel: 0066 22072647Fax: 0066 22072657E-mail: [email protected]: www.pugnatorius.com

EABC RepresentativeDr. Ulrich EderRechtsanwalt, Steuerberater, Managing [email protected]

Company ProfilePUGNATORIUS is an independent law office based in Bangkok, Thailand. We provide international corporations, investors and law firms with premium legal and tax services relating to Thailand, Southeast Asia and offshore jurisdictions. We are specialized to guide foreign clients through the red-tape requirements, legal hurdles and international tax structuring of their foreign investments, trade operations, real estate developments or other business in Thailand and Southeast Asia.

Products & ServicesExpert advice in foreign direct investments in Thai manufacturing and service sectors and real estate developments. Gateway to investments in Myanmar and utilization of Thailand as investment hub for the ASEAN region. Implementation of cross-border tax planning strategies for overall tax mitigation and risk management. International tax advice and individually tailored tax planning solutions for corporate and private clients with the inclusion of offshore jurisdictions. Corporate asset protection and advanced financing solutions.

Senior Management1. Dr. Ulrich Eder, German lawyer and tax counsel, Managing Director