Deutscher Bundestag

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Deutscher Bundestag Gremien & Aufgaben & Interaktionen

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Deutscher Bundestag. Gremien & Aufgaben & Interaktionen. Deutscher Bundestag. Interaktion – andere Institutionen: Bundesrat Bundesregierung Vermittlungsaus. Deutscher Bundestag. Interaktion – Gremien Bundestag: - Plenum - BT-Präsidium BT- Präsidenten Ausschüsse Fraktionen. - PowerPoint PPT Presentation

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Gremien & Aufgaben & Interaktionen

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Deutscher Bundestag

Interaktion – andere

Institutionen:- Bundesrat- Bundesregierung- Vermittlungsaus.

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Interaktion – Gremien

Bundestag:

- Plenum

- BT-Präsidium- BT- Präsidenten- Ausschüsse- Fraktionen

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Deutscher BundestagDeutscher Bundestag

Bundestagspräsident

Wahl und Amtsdauer:- Wahl durch den Bundestag - Amtsdauer entspricht einer

Wahlperiode

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Deutscher BundestagDeutscher Bundestag

Bundestagspräsident

Aufgaben: Leitung und Organisation der

Arbeit des Bundestages Repräsentiert den Bundestag Hausrecht und Polizeigewalt Leitung der

Bundestagsbeamten

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Deutscher BundestagDeutscher Bundestag

Bundestagspräsidium

Funktion und Aufgaben:

- Stellvertreter des Bundestagspräsidenten

- Unterstützung des Präsidenten

- Verbindung zu Fraktionen

- Festlegung der Tagesordnung des Bundestages

- Organisation der Arbeit

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Deutscher BundestagDeutscher Bundestag

Bundestagspräsidium

- Festlegung der Rednerliste

- Entscheidungen in Geschäftsordnungsfragen

- Sitzungsleitung und Ordnungsbefugnis

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Bundestagspräsidium & Ältestenrat

Präsidenten

Mitglieder der Fraktionen

Geschäftsführer der Fraktionen

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Aufgaben des Ältestenrats:

Erfahrung in die Parlaments- arbeit einbringen

Unterstützung der Geschäfte des Präsidenten

Beschluss über innere Angelegenheiten des Bundestages

Verständigung zwischen den Fraktionen

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Weitere Aufgaben des Ältestenrates

Interfraktionelle Vereinbarungen Vereinbarung der Tagesordnung des Plenums Zeitplanung der Ausschüsse

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Fraktionen

Definition:

Freiwilliger Zusammenschluss von Abgeordneten einer Partei zur Durchsetzung ihrer pol. Interessen

und Ziele in Parlament und Ausschüssen. Mindestens 5 Prozent der Abgeordneten.

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Fraktionen:

Voraussetzungen:

- mindestens 5% der Abgeordneten

- gleiche Partei/

Fraktionsgemeinschaft

- Zustimmung des Bundestags notwendig

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Aufgaben der Fraktionen

1.Vertretung im Präsidium

2. Benennung von Mitgliedern im Ältestenrat

3. Bestimmung der Mitglieder der BT- Ausschüsse

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Aufgaben der Fraktionen

4. Mitwirkung bei der Einbringung von Gesetzesvorlagen

5. Initiierung der großen und kleinen Anfragen

6. Abklärung der polit. Standpunkte - Fraktionsdisziplin

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Ausschüsse

Bundestagsausschuss:Arbeitsgruppe von Abgeordneten zu einem bestimmten Thema

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Ausschüsse & Aufgaben

Artikel 45a:

- rechtliche Grundlage

- legt bestimmte Ausschüsse fest

( Auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung)

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Ausschussarten

1. Ständiger Ausschuss

2. Unterausschuss

3. Untersuchungsausschuss

4. Gemeinsamer Ausschuss

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1. Ständige Ausschüsse

Vorbereitung von Sitzungen und Beschlüssen des Bundestages

Gliederung:Gliederung: Jedem Ministerium ist ein Fachressortausschuss zugeordnet

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Fachressortausschüsse

z.B: Rechtsausschuss, Auswärtiger Ausschuss

Nicht ressortgebundene Ausschüsse

z.B.: Petitionsausschuss, Haushaltsausschuss (= mächtigster Ausschuss)

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2. Unterausschuss

beschäftigen sich mit einem Teilbereich eines ständigen Ausschusses

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3. Untersuchungs-ausschuss

- soll besondere Sachverhalte aufklären – „Skandale“

- zur Einsetzung sind ¼ der Stimmen im Bundestag nötig

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4. Gemeinsamer Ausschuss

(= Notparlament)

besteht zu 2/3 aus Abgeordneten des Bundestages und zu 1/3 aus Mitgliedern des Bundesrates

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Kontrolle der Regierung durch:

Fragestunde:- Fragen von Abgeordneten an Regierung/Verwaltung

- Häufigste Form der Kontrolle

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Kontrolle der Regierung durch:

Anhörung: Wissenschaftler und

Interessenvertretern Opposition/ Regierung

laden Experten ein, die Politik in Frage stellen

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Kontrolle der Regierung durch:

Anfrage:1. Fraktionen: kleine Anfragen

2. Bei wichtigen politischen Fragen: Fraktionen eine große Anfrage, die schriftlich beantwortet und im Plenum debattiert wird, wenn 5% der Abgeordneten dafür sind.

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Kontrolle der Regierung durch:

Aktuelle Stunde:Aussprache über aktuelle Themen, bei der jeder Redner nur fünf Minuten Redezeit hat. Legitimation durch §106 GOBT

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Kontrolle der Regierung durch:

Plenarsitzung:Gesamtheit aller Abgeordneten - Debatte