DGUV-Regel 112-191 - So einfach gehts - Stabilus Safety · Um an Ihre passenden Sicherheitsschuhe...

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Gewerbestraße 1 86720 Nördlingen [email protected] www.stabilus-safety.de Stand: 10.06.2016 DGUV-Regel 112-191 – und so einfach geht’s! Wir bieten Ihnen größtmögliche Flexibilität. Alle unsere Sicherheitsschuhe, die mit einen DGUV-Regel 112-191-Label versehen sind, dürfen Sie bei jedem zugelassenem Orthopädie- schuhmacher oder Sanitätshaus umarbeiten lassen. Von der Umarbeitung betroffen können sein: - Zurichtungen an der Sohle - Orthopädische Einlagenversorgung. 1. Um an Ihre passenden Sicherheitsschuhe zu gelangen, sind folgende Schrie notwendig. 2. Auswahl und Beschaffung des gewünschten Arkels aus unserem Sorment. Für orth. Maßnahmen sind rein Sicherheitsschuhe zugelas- sen, die im Katalog mit unserem DGUV-Regel 112-191-Label versehen sind. 3. Besuchen Sie mit dem ausgewählten Paar Sicherheitsschuhe und der ärztlichen Bescheinigung Ihren Orthopädieschuhmacher oder das Sanitätshaus nach Wahl. Gerne können wir Ihnen hier auch jemanden empfehlen. 4. Ser Orthopädieschuhmacher oder das Sanitätshaus wird sich mit uns in Verbindung setzen und kann sich die benögten Materialien selbst bei unseren Partner beschaffen. Gleichzeit erhält der Orthopädieschuhmacher bzw. das Sanitätshaus unsere Fergungsanwei- sung für die orth. Maßnahme. 5. Die orthopädische Maßnahme am Sicherheitsschuh wird durchgeführt. 6. Der Orthopädieschuhmacher oder das Sanitätshaus werden die vorgenommene Zurichtung oder gefergte orth. Einlage berechnen.

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Piktogramme

Schutzkappe

Antistatisch

Öl- / benzinbeständige

Sohle

Rutschhemmend Durchtrittsicher

Wasserabweisend

ESD

Schockabsorber Lederfutter

Hitzeresistente Sohle

Kettensägenschutz

Piktogramme

Schutzkappe

Antistatisch

Öl- / benzinbeständige

Sohle

Rutschhemmend Durchtrittsicher

Wasserabweisend

ESD

Schockabsorber Lederfutter

Hitzeresistente Sohle

Kettensägenschutz

Piktogramme

Schutzkappe

Antistatisch

Öl- / benzinbeständige

Sohle

Rutschhemmend Durchtrittsicher

Wasserabweisend

ESD

Schockabsorber Lederfutter

Hitzeresistente Sohle

Kettensägenschutz

Gewerbestraße 186720 Nördlingen

[email protected]

Stand: 10.06.2016

DGUV-Regel 112-191 – und so einfach geht’s!

Wir bieten Ihnen größtmögliche Flexibilität.Alle unsere Sicherheitsschuhe, die mit einen DGUV-Regel 112-191-Label versehen sind, dürfen Sie bei jedem zugelassenem Orthopädie-schuhmacher oder Sanitätshaus umarbeiten lassen. Von der Umarbeitung betroff en können sein:

- Zurichtungen an der Sohle- Orthopädische Einlagenversorgung.

1. Um an Ihre passenden Sicherheitsschuhe zu gelangen, sind folgende Schritt e notwendig.

2. Auswahl und Beschaff ung des gewünschten Arti kels aus unserem Sorti ment. Für orth. Maßnahmen sind rein Sicherheitsschuhe zugelas-sen, die im Katalog mit unserem DGUV-Regel 112-191-Label versehen sind.

3. Besuchen Sie mit dem ausgewählten Paar Sicherheitsschuhe und der ärztlichen Bescheinigung Ihren Orthopädieschuhmacher oder das Sanitätshaus nach Wahl. Gerne können wir Ihnen hier auch jemanden empfehlen.

4. Ser Orthopädieschuhmacher oder das Sanitätshaus wird sich mit uns in Verbindung setzen und kann sich die benöti gten Materialien selbst bei unseren Partner beschaff en. Gleichzeit erhält der Orthopädieschuhmacher bzw. das Sanitätshaus unsere Ferti gungsanwei-sung für die orth. Maßnahme.

5. Die orthopädische Maßnahme am Sicherheitsschuh wird durchgeführt.

6. Der Orthopädieschuhmacher oder das Sanitätshaus werden die vorgenommene Zurichtung oder geferti gte orth. Einlage berechnen.