DGUV Vorschrift 2
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Vortragstitel, Autor, Veranstaltung
DGUV Vorschrift 2
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
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Rückblick in die jüngste Vergangenheit
1. Januar 2011: Inkrafttreten der DGUV Vorschrift 2
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DGUV Vorschrift 2 der UVT
Unternehmensgröße Regelbetreuung
10
11 .... 50
> 50
Grundbetreuung,Anlassbetreuung
s. Anlage 1
Grundbetreuung und betriebsspezifische
Betreuung
s. Anlage 2
Alternative Betreuung
entsprechend der Betriebsgrößengrenzedes zuständigen UVT
s. Anlagen 3 und 4(UVTs ö.H.: ab 1.1.2013)
nein
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Konsequente Orientierung auf den betrieblichen Bedarf: - Jeder Betrieb ist anders: Jede Betreuung ist anders
Leistungsorientierter Ansatz statt zeitlicher Ansatz:- Erst Leistungen ermitteln, dann den erforderlichen Aufwand
Gesamtbetreuung als Gefügeleistung von Sifa und BA: - Zusammenarbeit in allen Aufgabenfelder
Erster Meilenstein - Vereinbarung zwischen Unternehmer, Personalvertretung, Sifa
und BA
Warum die neue Vorschrift?
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durch die Festschreibung der Aufgaben in den Checklisten zur betriebsspezifischen Betreuung wird die Sifa gestärkt
alle Arbeitsschutzakteure müssen sich mit einander austauschen und können sich dadurch besser vernetzen
die individuelle Zeitplanung wird durch die Festlegung des betriebsspezifischen Teils erleichtert
Was hat die Sifa davon?
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Was hat der Unternehmer davon? Die Checklisten zur betriebsspezifischen Betreuung bieten eine erste Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung
Kostenminderung durch weniger Störungen des Betriebsablaufs
die längere Gesunderhaltung auch älterer Arbeitnehmer wird durch die betriebsspezifische Betreuung gestärkt
Das Betriebsklima kann durch qualitativ gute Betreuung/Gesundheitsförderung verbessert werden
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Zeitvorgabefür Betrieb;
Basis: WZ-Kode und Gefährdungs-
gruppe
Die Bausteine der neuen Regelbetreuung >10
Betriebs-spezifischeBetreuung
Grund-betreuung
Ermittlung im Betrieb;Basis:
Leistungs-katalog
Gesamt-betreuung
Ermittlung des Umfangs
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GrundbetreuungDie Betriebe sind über ihre jeweilige Betriebsart (WZ-Kode) einer Betreuungsgruppe zugeordnet
Gruppe I Gruppe II Gruppe III
Einsatzzeit (Std./Jahr jeBeschäftigtem; Summe BA/Sifa)
2,5 1,5 0,5
Die Aufteilung der Zeiten für BA/Sifa durch den jeweiligen Betrieb sind erforderlich.
„Schutzklausel“: Nicht weniger als 20 % aber mind. 0,2 Std.
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Auszug BG Verkehr relevante Wirtschaftszweige gem. WZ 2008 Kode
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Betriebsspezifische Betreuung (Regelbetreuung > 10)
Vier Aufgabenkomplexe mit insgesamt 16 Aufgabenfeldern (gemäß Anlage 2, Ziff.3 bzw. Anhang 4)
Der Bedarf an betriebsspezifischer Betreuung wird vom/im Unternehmen ermittelt („Relevanzkriterien“).
Der Umfang der Betreuungsleistung ist zu beschreiben und der Personalaufwand (Sifa, BA) ist festzulegen.
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Beispiel betriebsspezifische Betreuung
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Abgrenzung
Grundbetreuung:Dienstleistung/Unterstützung, die insbesondere die Arbeitgeberpflichten des Arbeitsschutzgesetzes (§§ 3, 4, 5) fokussiert (Anlage 2, Ziff.2).
Betriebsspezifische Betreuung:Einbeziehung/Berücksichtigung der besonderen betrieblichen Situationen und Veränderungen, neuer Erkenntnisse und …. arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen (Anlage 2, Ziff.3).
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Aufgaben im Unternehmen
Der Unternehmer hat die Aufgaben der Betriebsärzte und Sifas entsprechend den betrieblichen Erfordernissen unter Mitwirkung der betrieblichen Interessenvertretung zu ermitteln, aufzuteilen und mit ihnen schriftlich zu vereinbaren.
Der Unternehmer hat sich durch BA und Sifa bei der Festlegung der Grundbetreuung und des betriebsspezifischen Teils der Betreuung beraten zu lassen.
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Unternehmer
ermittelt Aufgaben und teilt auf
Personalvertretung
wirkt mit(Mitbestimmung)
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Betriebsärzte
Konsens finden
beraten
kooperieren
schriftlich vereinbarenund übertragen
arbeiten zusammen,beraten, unterrichten
Geschäftsbereich Prävention, Dr. A. Patorra
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Ist mit steigenden Kosten zu rechnen?
Egal ob rauf oder runter – eine pauschale Vorhersage zur Kostenentwicklung ist nicht möglich.Denn die ist davon abhängig, ob die Qualität (!) der Betreuung bereits heute im Vordergrund steht und ob die bisherigen Einsatzzeiten in Zukunft noch passen.