Die 6 Hürden der Windenergie in Hessen

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6 Hürden für den Ausbau der Windenergie an Land 3. Windbranchentag in Hessen · 22. Juli 2014 · Frankfurt am Main Florian Häuser

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Vortrag von Florian Häuser BWE Regionalverband Südhessen auf dem 3. Windbranchentag in Frankfurt/Main am 22.7.2014

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6 Hürden für den Ausbau der Windenergie an Land3. Windbranchentag in Hessen · 22. Juli 2014 · Frankfurt am Main

Florian Häuser

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Hessische Hürden1. Naturschutzleitfaden dominiert andere Belange2. DFS / BAF blockieren große Flächen3. BI‘s gegen Windkraft

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1. Naturschutz dominiert andere Belange

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• Leitfaden zur Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von WEA in Hessen- Leitfaden oder Erlass?- Maximale Anforderungen an den Untersuchungsaufwand- Naturschutzbelange dominieren andere Belange insb. der Windenergie- Widerspruch zum Prinzip der Ausweisung von Vorranggebieten mit

Ausschlusswirkung

In Windvorranggebieten mit Ausschlusswirkung muss der Vorrang Windenergie vor allen anderen Belangen stehen, sonst Ausschlusswirkung nicht haltbar

Überprüfung der Bewertungsgrundlagen in den 3 hessischen Planungsregionen Bedeutung der Windkraft in den Zulassungsbehörden und ONB verdeutlichen

(bspw. über eine Positivkampagne) Neu geschaffene Lenkungsgruppe (Tappeser/Samson) zur Erarbeitung von

Lösungsvorschlägen bzw. Interessenausgleiche zwischen Natur und WEA

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2. Flugsicherung blockiert große Flächen

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• Belange der Bundesbehörden (insb. DFS/BAF) schließen großflächig die Errichtung von WEA aus- Großflächiger Ausschluss von WEA innerhalb eines 15 km Radius um

Drehfunkfeuer (VOR/DVOR)- Verhinderung des Ausbaus von WEA insbesondere in Rhein-Main und Südhessen- Trotz Vorlage eines Gutachtens zur Interaktion zwischen WEA und DVOR, werden

weiter ablehnenden Stellungnahmen versendet

Pauschaler 15-km-Puffer um Funkfeuer ist als Ausschlusskriterium nicht haltbar Teilregionalplan Südhessen und regionaler FNP Rhein-Main wenden bereits 3-km-

Puffer an Behörden (Dezernat Luftfahrt) sollten sich bei fachlich unbegründeten

Einwendungen über die Flugsicherung hinwegsetzen

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3. Bürgerinitiativen gegen Windenergie

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• Vielerorts polemisieren Bürgerinitiativen gegen die Errichtung von Windparks und setzten die örtlichen politischen Verantwortlichen mit falschen Behauptungen unter Druck- Trotz weiterhin breiter Zustimmung zur Energiewende bildet sich lokaler Unmut- „Energiewende ja, aber bitte nicht vor meiner Haustür“

Entwicklung eines Kommunikationskonzepts zur Ausweisung von Flächen Hilfestellung für die Kommunen in der örtlichen Diskussion (Bürgerforum

Energieland Hessen – Hessenagentur) Änderung der HGO, Schaffung von Möglichkeiten für Gemeinden und Kommunen

zur Beteiligung an der gesamten Wertschöpfung Interkommunale Zusammenarbeit Solidarpakt zwischen Landesbetrieben und Gemeinden

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Bundesweite Hürden4. Ausschreibungen ab 20175. Länderöffnungsklausel6. Verpflichtende Direktvermarktung

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4. Ausschreibungen ab 2017

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• Die Bundesregierung plant ab 2017 die Förderhöhe und den Ausbau der Windenergie über Ausschreibungsverfahren zur organisieren.- Kostenreduzierung ist fragwürdig- Höhere Unsicherheit für Investoren , da Vorarbeit geleistet werden muss ohne zu

Wissen ob Zuschlag erfolgt- Ggf. vollständige Entwicklung einer Vielzahl von Standorten notwendig um

Zuschlag für ein Projekt zu erhalten- Mögliche Folgen: Verlust der Akteurs Vielfalt und Verschiebung der Marktanteile

zu Gunsten großer Konzerne

Vor Einführung, Sicherstellung, dass ein solches Modell zur tatsächlichen Kostenreduzierung für den Verbraucher führt

Sicherstellung eines minimalen Aufwands vor Zuschlag um Projektierungskosten gering zu halten

Akteurs Vielfalt muss erhalten bleiben (Akzeptanz)

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5. Länderöffnungsklausel

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• Bundesländer sollen Möglichkeit erhalten, nach eigenem Ermessen Mindestabstände zwischen WEA und Wohnbebauung festzulegen- Seehofers 10xH-Regelung (10-facher Abstand zur Gesamthöhe)- Kollidiert mit dem Planungsrecht der Kommunen- Steht im Widerspruch zur Privilegierung von WEA im Außenbereich und dem

BImSch-Verfahren (Orientierung an Immissionsschutzrechtlichen Kriterien)- Erhöht Planungsrisiken und erschwert den Ausbau der Windkraft generell

Die Bundesländer sollten weiterhin das bewährte gesetzliche Regelwerk nutzen

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6. Verpflichtende Direktvermarktung verhindert Marktintegration für Windstrom

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• Verpflichtende Direktvermarktung:- Die Direktvermarktung zwingt Anlagenbetreiber dazu, sauberen Strom als

Graustrom an der Börse zu „verramschen“.- Volkswirtschaftlich unsinnig

Modelle etablieren, die es ermöglichen Windstrom direkt zu vermarkten

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Parallele Foren in R109 – R112

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• 13:00 Uhr: EEG2.0 Prof. Dr. Uwe Leprich, Michael Häußer, Simon Schäfer-Stradowsky, Josef Werum und Tom Lange

• 13:00 Uhr: Ausweisungs- und Genehmigungspraxis in Hessen Matthias Bergmeier, Dr. Jochen Karl, Dr. Dirk Sudhaus, Lars Simpelkamp und Urta Steinhäusser

• 14:30 Uhr: Erneuerbare Energieziele und Politik Landtagsfraktionen Hessen, Prof. Dr. Martina Klärle, Prof. Dr. Uwe Leprich und Michael Häußer

• 16:00 Uhr: Bürgerbeteiligung Thomas Berg, Dr. Ingo Ewald, Matthias Heim und Florian Voigt

• 16:00 Uhr: Kleinwindkraft Prof. Walter Baur, Dr. Konstantinos Kelaiditis, Roger Schneider und Dr. Normann Günther

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Bundesverband WindEnergie e.V.Regionalverband SüdhessenMainstraße 2063165 Mühlheim am Main