Die ALF-Weihnachtsstory · mann hatte mit den En-geln der Him-melswerkstatt die Geschenke für die...

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Neues Upgrade ALF-BAS Anfang 2011 Die ALF-Weihnachtsstory Die Kon- tenabstimmungssoft- ware ALF-BAS erhält ein Facelift mit vielen neuen, von den Anwen- dern gewünschten Funk- tionen, z. B. Samme- limport, Auswahl des Buchungszeitraums für den Import, interner vor automatischem Abgleich. Mehr Infos auf Seite 8. ALF-Seminare 2011 An welchen Terminen bietet ALF Intensivseminare in Lein- garten an? Wie sind die Kon- ditionen für ALF-Seminare? Alle Infos auf Seite 7 ALF - Software Ausblicke zu den geplanten Neue- rungen sowie interes- sante Tipps & Tricks zur ALF-Software finden Sie auf der Rückseite. Alle Infos auf Sei- te 8 ALF-ORGA Aufbau-ORGA Die Software für Ihre Auf- bau-ORGA enthält vorge- fertigte Textmodule für alle Genossenschaftsbanken. Alle Infos auf Seite 4/5 Der gute alte Weihnachts- mann hatte mit den En- geln der Him- melswerkstatt die Geschenke für die Kinder auf der Erde Modul Mustertexte VVI in ALF-EFZ & ALF-OPTIFI Das neue Modul M integriert die Mustertexte der vorver- traglichen Info des Sparkas- sen- und des DG-Verlags. Alle Infos auf Seite 3 Doch der Engel ließ sich nicht beirren. „Die erwachsenen Menschen müssen all die Ge- schenke, die sie für sich be- stellt haben bezahlen, dazu die Miete, ihre Versicherungen und vieles mehr. Dafür laufen sie bei Wind und Wetter durch vorbereitet. Gemeinsam hatten sie ge- sägt, gehobelt und gehämmert. Doch als er den halb gefüllten Schlitten sah, wurde er ganz traurig. Da kam ein Engel geflo- gen, der seine Gedanken lesen konnte. „Es gibt nicht mehr viele Kinder, die an den Weihnachtsmann glauben.“ Das wusste der Weihnachtsmann schon lange. Aber half ihm das weiter? Doch der Engel hatte eine Idee: „Warum beschenkst du nicht einmal die Erwachsenen?“ Der Weihnachtsmann rieb sich den Bart und schüttelte den Kopf. „Das geht nicht. Kein Erwachsener glaubt noch an mich.“ „Dann musst du sie überzeugen, dass es dich gibt“, erwiderte der Engel. Der Weihnachtsmann schüttelte skeptisch den Kopf. „Und wie stellst du dir das vor?“ Er wusste aus Erfahrung, dass die ganz jungen Engel von neuen Ideen geradezu überschäumten und manchmal dabei so- gar über das Ziel hinaus schossen. „Auf Wolke 77 sitzt ein ganz Gescheiter. Er heißt Alf BanCo und hat für Petrus eine Software entwickelt, damit der es leichter hat, wenn er seine himmlischen Gaben in irdisch Verwendbares umtauscht.“ Software. Irdisch Verwendbares. Woher hatte der junge Lümmel diese Begriffe? Auch diesen Gedanken las der Engel und antwortete: „Die Menschen bezahlen ihre Geschenke und all ihre Verpflichtungen nicht mit hehren Worten und guten Ge- danken, so wie wir hier, sondern mit…“ „Halt ein, halt ein. Davon will ich gar nichts hören“, schalt der Weihnachtsmann erbost. Das war ihm alles zu viel, denn manch Irdisches war ihm gar suspekt. Schnee und Pfützen zur Bank, weil sie kei- ne Flügel haben wie wir.“ Der Weihnachts- mann sah den Engel misstrauisch an. Er hatte noch immer nicht recht verstanden. „Und deshalb könntest du, lieber Weih- nachtsmann, den Menschen diese wun- derbare Scheibe schenken. Da ist eine Software drauf, mit der sie aus der war- men Stube all ihre Einkäufe bezahlen kön- nen. Sie können auch anderen ´irdisch Verwendbares´ schenken, die Menschen nennen es `Geld´. Mit ein paar Klicks!“ Der Engel musste erst einmal tief Luft ho- len, so sehr hatte er sich in Rage geredet. „Meinst du wirklich?“, sagte der Weih- nachtsmann und rieb sich den Bart. Der Engel nickte eifrig, flog davon und kam mit einem großen Paket voller klei- ner Päckchen zurück, schnallte das Ganze auf den Schlitten und sagte: „Auf diese geheimnisvollen Scheiben haben die Men- schen schon lange gewartet. Und alle, die es nicht recht glauben, oder die keine von den Scheiben mögen, finden im menschli - hen Gedankennetz ´Internet´ die Soft- ware einfach unter www.alf-banco.de!“ Der Weihnachtsmann schüttelte ungläu- big den Kopf, spannte dennoch die himm- lischen Rentiere vor den Schlitten, schnalz- te mit der Zunge und flog schmunzelnd davon, denn insgeheim freute er sich, was die jungen Engel so alles wussten. von Angelika B. Lauppe Der ALF-Weihnachtsmann be- schenkt vielleicht auch Sie mit einer der „geheimnisvollen Scheiben“. Nehmen Sie am ALF-Weihnachtsquiz auf Seite 2 teil und gewinnen Sie! Bild: Auszug aus ALF-BanCo Abgleichseite mit neuen Icons in der Iconleiste und Icon „Spalten“ über den Ta- bellen für die Auswahl der Spalten und deren Reihenfolge

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Neues Upgrade ALF-BAS Anfang 2011

Die ALF-Weihnachtsstory

Die Kon-tenabstimmungssoft-ware ALF-BAS erhält ein Facelift mit vielen neuen, von den Anwen-dern gewünschten Funk-tionen, z. B. Samme-limport, Auswahl des Buchungszeitraums für den Import, interner vor automatischem Abgleich.

Mehr Infos auf Seite 8.

ALF-Seminare 2011An welchen Terminen bietet ALF Intensivseminare in Lein-garten an? Wie sind die Kon-ditionen für ALF-Seminare?Alle Infos auf Seite 7

ALF - Software Ausblickezu den geplanten Neue-rungen sowie interes-sante Tipps & Trickszur ALF-Software finden Sie auf der Rückseite. Alle Infosauf Sei-te 8

ALF-ORGA Aufbau-ORGADie Software für Ihre Auf-bau-ORGA enthält vorge-fertigte Textmodule für alle Genossenschaftsbanken.Alle Infos auf Seite 4/5

Der gute alte Weihnachts-mann hatte mit den En-geln der Him-melswerkstatt die Geschenke für die Kinder auf der Erde

Modul Mustertexte VVI in ALF-EFZ & ALF-OPTIFIDas neue Modul M integriert die Mustertexte der vorver-traglichen Info des Sparkas-sen- und des DG-Verlags.Alle Infos auf Seite 3

Doch der Engel ließ sich nicht beirren. „Die erwachsenen Menschen müssen all die Ge-schenke, die sie für sich be-stellt haben bezahlen, dazu die Miete, ihre Versicherungen und vieles mehr. Dafür laufen sie bei Wind und Wetter durch

vorbereitet. Gemeinsam hatten sie ge-sägt, gehobelt und gehämmert. Doch als er den halb gefüllten Schlitten sah, wurde er ganz traurig. Da kam ein Engel geflo-gen, der seine Gedanken lesen konnte. „Es gibt nicht mehr viele Kinder, die an den Weihnachtsmann glauben.“ Das wusste der Weihnachtsmann schon lange. Aber half ihm das weiter? Doch der Engel hatte eine Idee: „Warum beschenkst du nicht einmal die Erwachsenen?“Der Weihnachtsmann rieb sich den Bart und schüttelte den Kopf. „Das geht nicht. Kein Erwachsener glaubt noch an mich.“„Dann musst du sie überzeugen, dass es dich gibt“, erwiderte der Engel. Der Weihnachtsmann schüttelte skeptisch den Kopf. „Und wie stellst du dir das vor?“ Er wusste aus Erfahrung, dass die ganz jungen Engel von neuen Ideen geradezu überschäumten und manchmal dabei so-gar über das Ziel hinaus schossen. „Auf Wolke 77 sitzt ein ganz Gescheiter. Er heißt Alf BanCo und hat für Petrus eine Software entwickelt, damit der es leichter hat, wenn er seine himmlischen Gaben in irdisch Verwendbares umtauscht.“Software. Irdisch Verwendbares. Woher hatte der junge Lümmel diese Begriffe? Auch diesen Gedanken las der Engel und antwortete: „Die Menschen bezahlen ihre Geschenke und all ihre Verpflichtungen nicht mit hehren Worten und guten Ge-danken, so wie wir hier, sondern mit…“ „Halt ein, halt ein. Davon will ich gar nichts hören“, schalt der Weihnachtsmann erbost. Das war ihm alles zu viel, denn manch Irdisches war ihm gar suspekt.

Schnee und Pfützen zur Bank, weil sie kei-ne Flügel haben wie wir.“ Der Weihnachts-mann sah den Engel misstrauisch an. Er hatte noch immer nicht recht verstanden.„Und deshalb könntest du, lieber Weih-nachtsmann, den Menschen diese wun-derbare Scheibe schenken. Da ist eine Software drauf, mit der sie aus der war-men Stube all ihre Einkäufe bezahlen kön-nen. Sie können auch anderen ´irdisch Verwendbares´ schenken, die Menschen nennen es `Geld´. Mit ein paar Klicks!“Der Engel musste erst einmal tief Luft ho-len, so sehr hatte er sich in Rage geredet.„Meinst du wirklich?“, sagte der Weih-nachtsmann und rieb sich den Bart.Der Engel nickte eifrig, flog davon und kam mit einem großen Paket voller klei-ner Päckchen zurück, schnallte das Ganze auf den Schlitten und sagte: „Auf diese geheimnisvollen Scheiben haben die Men-schen schon lange gewartet. Und alle, die es nicht recht glauben, oder die keine von den Scheiben mögen, finden im menschli-hen Gedankennetz ´Internet´ die Soft-ware einfach unter www.alf-banco.de!“Der Weihnachtsmann schüttelte ungläu-big den Kopf, spannte dennoch die himm-lischen Rentiere vor den Schlitten, schnalz-te mit der Zunge und flog schmunzelnd davon, denn insgeheim freute er sich, was die jungen Engel so alles wussten. von Angelika B. Lauppe

Der ALF-Weihnachtsmann be-schenkt vielleicht auch Sie mit einer der „geheimnisvollen Scheiben“. Nehmen Sie am ALF-Weihnachtsquiz auf Seite 2 teil und gewinnen Sie!

Bild: Auszug aus ALF-BanCo Abgleichseite mit neuen Icons in der Iconleiste und Icon „Spalten“ über den Ta-bellen für die Auswahl der Spalten und deren Reihenfolge

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Winter 2010/11

Das ALF-Weihnachtsrätsel 2010

Im deutschsprachigen Raum nennt man den Vorabend des Weihnachts-festes „ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ „.

Die Kopierfunktion „ _ _ _ _ „ übernimmt Zahlungsdaten aus E-Mails direkt ins Zahlungsformular der Homebankingsoftware ALF-BanCo.

Die russische Variante des Weihnachtsmannes trägt ein blau-weißes Kostüm und heißt ins Deutsche übersetzt „VÄTERCHEN _ _ _ _ _ “.

Am 6. Dezember steckt der _ _ _ _ _ _ _ _ , zumindest in Deuschland, allen artigen Kindern kleine Geschenke in die geputzten Schuhe.

Der amerikanische Weihnachtsmann fährt mit einem Schlitten, der von Rentieren durch die Luft gezogen wird und heißt „ _ _ _ _ _ CLAUS“.

Die ALF-Software für die übersichtliche Schuldner- und Forderungsver-waltung inkl. Mahnbescheidsanträgen heißt „ALF- _ _ _ _ _ _ “.

Die in Deutschland verbreitetste hoch verschlüsselte standardisierte Schnittstelle für Homebanking wird „ _ _ _ _ „ abgekürzt.

„CHARLES _ _ _ _ _ _ _ „ veröffentlichte 1843 die heute sehr bekannte Weihnachtsgeschichte „A Christmas Carol in Prose“.

Die Worte „Optimale Finanzierung“ bilden den Namen für die seit 1985 bewährte Baufinanzierungssoftware „ALF- _ _ _ _ _ _ „.

Der häufigste Weihnachtsbaum in Deuschland, meist plantagenmäßig angebaut, ist die „NORD _ _ _ _ _ _ _ _ _ „ oder auch Kaukasustanne.

Das Lösungswort ergibt von oben nach unten gelesen unseren Neu-jahrswunsch an alle ALF-Kunden. Bitte senden Sie das Lösungswort bis spätestens 6. Januar 2011 per E-Mail mit dem Betreff „Rätsel“ und mit Angabe Ihres Namens für die Gewinninfo an [email protected].

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Ihre ALF-Rätsel-Gewinne:

Der ALF-Weihnachtsmann beschenkt vielleicht auch Sie mit einer „geheimnisvollen Scheibe“. Nehmen Sie am ALF-Weihnachtsrätsel 2010 teil und gewinnen Sie:

1. Preis

ALF-BanCo Profi auf USB Stick

2. Preis

ALF-BanCo Profi auf CD

3. Preis

ALF-BanCo Spezial auf CD

Die Ziehung der Gewin-ner erfolgt am 10. Januar 2011 unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Gewin-ner erhalten umgehend Ihre gewonnene ALF-Ban-Co-Version. Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel ist unabhängig von Kauf oder Nutzung der von ALF ange-botenen Produkte.

Wir wünschen Ihnen viel Glück für dieses Rätsel!

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ALF-EFZ & ALF-OPTIFI: Modul M - Mustertexte VVI

Das neue Modul M - Mustertext VVI ist für ALF-EFZ und ALF-OPTIFI verfügbar. Es realisiert die Anbindung der vom Spar-kassen- bzw. DG-Verlag erstellten vorver-traglichen EU-Verbraucherinformationen für Verbraucherkredite, Überziehungs-kredite und Immobiliardarlehensverträge.

Vorvertragliche Verbraucherinfo Deutscher Sparkassenverlag

Die VVI sind Teil der vom SK-Verlag über www.hartnagel-software.de angebote-nen PDFplus – Formulare. Dort erhält jede vertraglich gebundene Sparkasse die erforderlichen PDF-Dateien. Bitte rufen Sie diese PDF-Formulare ab:l 10. Kreditbearbeitung: 192 610.000 Europäisches Standardisiertes Merkblattl 11. Kredit- und Darlehensverträge: 192 901.000 EU-Standardinformation für Verbraucherkreditel 11. Kredit- und Darlehensverträge: 192 902.000 EU-Standardinformation für Überziehungskreditl 12. Sparkassen Privatkredit: 192 909.000 EU-Standardinfo für Ver-braucherkredite SK-Bildungskredit (nur für ALF-EFZ Bildungskredite erforderlich)Diese Formulare legen Sie auf Ihrem PC oder im Netzwerk ab und erfassen in der ALF-Software das Verzeichnis.

In ALF-OPTIFI und ALF-EFZ erreichen Sie in jedem Darlehen über den Button <Vorvertragliche Info> das Fenster „Vor-vertragliche Info“, in dem das Formular gewählt und evtl. erforderliche Zusatz-informationen erfasst werden.

Danach wird die entsprechende PDF-Datei geöffnet. Hier sind die in der ALF-Software vorhandenen Daten bereits übernommen.Zusätzliche Daten können erfasst werden.

Varianten des neuen Mo-duls M - Mustertexte VVI:

ALF-OPTIFI - Modul M für Mustertexte DG-Verlag... übernimmt die rele-vanten Daten aus ALF-OP-TIFI in die integrierten VVI-Mustertexte des DG-Verlags

ALF-EFZ - Modul M für Mustertexte DG-Verlag... übernimmt die rele-vanten Daten aus ALF-EFZ in die integrierten VVI-Mu-stertexte des DG-Verlags

ALF-OPTIFI - Modul M für Mustertexte SK-Verlag... übernimmt die rele-vanten Daten aus ALF-OP-TIFI in die integrierten VVI-Mustertexte des SK-Verlags

ALF-EFZ - Modul M für Mustertexte SK-Verlag... übernimmt die rele-vanten Daten aus ALF-EFZ in die integrierten VVI-Mu-stertexte des SK-Verlags

Vorvertragliche Verbrau- cherinfos des Deutschen Genossenschaftsverlags

Die vorvertraglichen EU-Verbraucherin-formationen erhalten Sie als PDF-Dateien direkt über den DG-Verlag. Auf unserer Homepage www.alfag.de stellen wir Ihnen auch einen Bestellschein des DG-Verlags zur Verfügung. Bitte bestellen Sie für die Nutzung des Moduls M diese Formulare:

l 212050 Europäische Standardin-formationen für Verbraucherkredite

l 212060 Europäische Verbraucher-kreditinformationen bei Überzie-hungenl 212070 Europäisches Standardi-siertes Merkblatt

Die Formulare legen Sie auf Ihrem PC oder im Netzwerk ab und erfassen in der ALF-Software das Verzeichnis.

In ALF-OPTIFI und ALF-EFZ erreichen Sie in jedem Darlehen über den Button <Vorvertragliche Info> das Fenster „Vor-vertragliche Info“, in dem das Formular gewählt und evtl. erforderliche Zusatz-informationen erfasst werden. Sie sehen ein Beispiel dieses Fensters im Bild unten.

Danach wird die entsprechende PDF-Datei geöffnet. Hier sind die in der ALF-Software vorhandenen Daten bereits übernommen. Erforderliche Zusatzangaben erfassen Sie über Mausklick in das entsprechende Feld.

Bild links: Im Bild sehen Sie das Fen-ster der vor-vertraglichen EU-Verbrau-cherinforma-tionen in der ALF-Software ALF-OPTIFI und ALF-EFZ. Hier wählen Sie das ent-sprechende F o r m u l a r , prüfen Ihre Daten und können dazu noch eventu-elle Zusätze erfassen.

Mehr Infos? Kostenlose Demo?

Besuchen Sie die ALF-Homepage:

www.alfag.de

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Winter 2010/11

ALF-ORGA - Die clevere, revisionssichere Software für Ihre perfekte Aufbauorganisation

Einfaches Handling & übersichtliche Darstellung komplexer Prozesse, dieser Wunsch vieler Anwender wur-de mit ALF-ORGA realisiert, denn diese Software erstellt Ihre Aufbau-organisation im Handumdrehen.

Die Weiterentwicklung der Software durch erfahrene Fachleute, Prüftestate von Rechenzentralen (z. B. Fiducia AG) sowie die Einbeziehung von Experten und Verbänden (z. B. GenoConsult GmbH, BVR) garantieren Ihnen hohe Sicherheit und Aktualität bei niedrigem Aufwand.

Sie konfektionieren Ihre SoftwareALF-ORGA ist modular aufgebaut. Zur Basis-Version, die die komplette Aufbau-organisation realisiert, kombinieren Sie beliebige Module, z B. Modul A – Arbeits-anweisungen, Modul G – GVP, Modul T - Texte und Modul C – F&C.

Konsequent einfache HandhabungALF-Software zeichnet sich aus durchschnelle Einarbeitung, intuitive Bedien-barkeit und moderne Tools.

Automatisiertes OrganigrammSie erstellen Ihr Organigrammper Knopfdruck automatisch, wahlweise aus der Hierarchie-struktur oder aus der Stellen-nummernsystematik.

Strukturierte Ausgaben Die variablen Ausgaben sind invielen Farbschemata verfügbar.Für Ihre Statistiken ist ein Listengenerator integriert.

Interesse? Testen Sie ALF-ORGA kostenlos.

Mehr Infos?

KostenloseDemo?

www.alfag.de/orga

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ALF-ORGA - bietet aus-schließlich für alle Ge-nossenschaftsbanken:

l Diese Textbausteine sind kostenfrei in der Basis-Version enthalten:

ca. 80 Stellenbeschrei-bungstexte, ca. 50 Voll-machten und Kompetenzen, ca. 1.800 Aufgaben, ca. 160 Informationen, ca. 220 An-forderungen, ca. 110 Aufga-ben etc. für Vorstands-GVP

l Modul T - Texte:

Das Modul T -Texte bie-tet ca. 60 umfangreiche Stellenbeschreibungstexte, die von der GenoConsult GmbH erstellt wurden. Die Texte sind verfügbar für die Bereiche: Stab, Vertriebs-bank, Produktionsbank und Steuerungsbank/Unterneh-mensservice.

l Modul C - F&C

Dieses Modul ist ein Bear-beitungstool für den Text-katalog der „Funktionen und Competencies“ des Bundesverbands der Deut-schen Volks- und Raiff-eisenbanken (BVR). Der Textkatalog, das VR-Hand-buch „F&C“ wird ebenfalls mitgeliefert. Er besteht in der Version 2.1 aus 49 Funktionsbeschreibungen und Anforderungsprofilen.

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ALF-ORGA - Die clevere, revisionssichere Software für Ihre perfekte Aufbauorganisation

Besonderheiten der Software ALF-ORGA:

l schnelle Einarbeitung einfachste Bedienbarkeit, auch bei längeren Nutzungs-pausen der Mitarbeiter

l Organigramm automa- tisch erstellbarautomatisch erstellbar aus der Hierarchie oder aus der Stellennummernsystematik

l übersichtliche Matrix- darstellungenzeigen alle Zuordnungen inkl. Umfang für bis zu 20 Mitarbeiter auf einen Blick

l vielfältige Ausgaben Ausdruck, Ausgabe als pdf, bmp, jpg, Versand per E-Mail

l frei gestaltbarer Listen- generator: für eigene Statistiken, Seri-enbriefe, inkl. vieler Muster-vorlagen für alle Bereiche

l firmenspezifische An- passung Ihrer Softwarefreie Wahl Ihrer Wunsch-Module, die Sie beliebig zur Basis-Version kombinieren

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Erläuterungen zu den Abbildungen:

In den Stammdaten kann jedem Mit- arbeiter ein Passbild zugeordnet wer-den. Die Tabelle in der Mitte zeigt alle bereits erfassten Mitarbeiter. Unter den Erfassungsfeldern sehen Sie, welcher Stel-le der Datensatz bereits zugeordnet ist.

Die Matrixdarstellung bietet die per- fekte Übersicht für bis zu 20 Stellen gleichzeitig. Die Zuordnung, hier z. B. der Aufgaben zu den Stellen wird mit dem gewählten Kürzel dargestellt. Für die ALF-ORGA Auswertungen wer-den verschiedene Ausgabeformaten an-geboten: PDF, BMP, JPG, Versand per E-Mail, Farb- oder Schwarz/Weiß-Ausdruck.

Der Listengenerator ermöglicht die Zusammenstellung eigener Übersich-ten, Statistiken, Serienbriefe, Etiketten. Im Lieferumfang enthalten sind viele vorgefertigte Musterlisten. Im Bild sehen Sie z. B. eine Liste aller Mitarbeiter mit Competencies mit Soll ungleich Ist.

Dieses Organigramm wurde auto- matisch aus der Stellennummern-Systematik erstellt. Es kann danach beliebig im Layout angepasst werden, mit oder ohne Foto, runde Ecken, etc.

Im ALF-Vertrieb berät Sie gern:Julia SchaarschmidtTelefon: 07131 9065-35, E-Mail:[email protected]

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Urteil VIII ZR 185/09 vom 12.05.2010Einwendungen gegen Betriebskosten-abrechnung (BGB §556 Abs. 3 Satz 5)Rechtliche Einwendungen gegen die Be-triebskostenabrechnung, z. B. die feh-lende Umlagefähigkeit der Grundsteuer, muss der Mieter dem Vermieter stets erneut mitteilen. Das gilt auch dann in-nerhalb eines Jahres (erneut), wenn er sie bereits gegenüber einer früheren Ab-rechnung erhoben hatte.

Beschluss IX ZB 84/09 vom 01.07.2010Unterrichtungsrecht des Treuhän-ders in der Wohlverhaltensphase (InsO §296 Abs. 1, InsO §292 Abs. 2)Der Treuhänder darf in der Wohlverhal-tensphase die Insolvenzgläubiger von allen Umständen unterrichten, die die Versagung der Restschuldbefreiung be-gründen können. Das darf er auch dann, wenn ihm diese Aufgabe nicht separat übertragen wurde.

Urteil VIII ZR 280/09 vom 16.06.2010Umsatzsteuer auf Kosten für Schön-heitsreparaturen (BGB §133C, §157)Haben die Parteien eines Mietvertrags vereinbart, dass der Mieter anteilige Ko-sten für künftige Schönheitsreparaturen nach einem Kostenvoranschlag des Ver-mieters oder eines Fachbetriebs zahlt, schuldet der Mieter den entsprechenden Betrag einschließlich Umsatzsteuer.

Urteil VIII ZR 315/09 vom 07.07.2010Keine Berücksichtigung der Ausstat-tung bei Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete (BGB §558 Abs. 2)Eine vom Mieter auf eigene Kosten an-geschaffte Ausstattung der Mietsache bleibt bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete grundsätzlich und auf Dauer unberücksichtigt. Etwas anderes gilt nur, wenn der Vermieter dem Mie-ter die Kosten erstattet hat oder die Par-teien eine konkrete andere Vereinbarung getroffen haben. Dabei genügt es aber nicht, dass der Mieter sich bei Abschluss des Mietvertrags zum Einbau dieser Aus-stattung verpflichtet hat.

Beschluss IX ZB 269/09 vom 15.07.2010Rücknahme des Antrags auf Versa-gung der Restschuldbefreiung (ZPO §269 Abs. 3 und 4, InsO §290)Der Antrag auf Versagung der Rest-schuldbefreiung kann bis zum Eintritt der Rechtskraft zurückgenommen werden. Die Feststellung, dass ein die Restschuld-befreiung versagender Beschluss durch die Rücknahme des Versagungsantrags wirkungslos geworden ist, ist bei dem Gericht zu beantragen, dem gegenüber die Antragsrücknahme zu erklären war.

Urteil VIII ZR 45/10 vom 11.08.2010Betriebskostenabrechnung für ein ge-mischt genutztes Objekt (BGB §556 Abs. 3 Satz 1 und 3)Bei einer Abrechnung der Betriebskosten eines gemischt genutzten Objekts nach Flächenmaßstab hat der Mieter die Dar-legungs- und Beweislast, dass durch die gewerbliche Nutzung erhebliche Mehrko-sten pro Quadratmeter entstehen. Dabei muss er hinsichtlich der einzelnen Be-triebskosten differenzieren und auf die konkreten Gegebenheiten des Gebäudes sowie die Art der gewerblichen Nutzung eingehen. Die in einem Betriebskosten-spiegel ausgewiesenen Durchschnittsko-sten sind hierbei nicht maßgeblich.

Urteil XII ZR 123/09 vom 11.08.2010

Aufklärungspflicht vor Abschluss des Mietvertrags (BGB §123 Abs. 1)Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter vor Abschluss eines Gewerberaummiet-vertrages über außergewöhnliche Um-stände aufzuklären, mit denen der Ver-mieter nicht rechnen kann und die für diesen von erheblicher Bedeutung sind.

Urteil II R 28/09 vom 08.09.2010

Sanierungsverpflichtung ist kei-ne Gegenleistung für eine Erbbau-rechtsbestellung (GrEStG §8 Abs. 1, GrEStG §9 Abs. 1 Nr. 1)Eine vom Erbbauberechtigten übernom-mene Verpflichtung zur Sanierung des vorhandenen Gebäudes ist keine Gegen-leistung für die Bestellung des Erbbau-rechts, wenn der Grundstückseigentü-mer an den Erbbauberechtigten jährlich Investitionszuschüsse zahlt und diese insgesamt einer Entschädigung für die Sanierung des Gebäudes entsprechen.

Urteil IX ZR 37/09 vom 20.07.2010

Genehmigung von Lastschriften als Einzugsermächtigung aus unpfänd-barem Schuldnervermögen (ZPO §§ 850c, 850i, 850k, InsO §§ 21, 22, 36 Abs. 1 Satz 2, 80 Abs. 1)Wurde eine im Einziehungsermächti-gungsverfahren erfolgte Lastschrift unter Verwendung des unpfändbaren Schuld-nervermögens eingelöst, hat der Ver-walter oder Treuhänder in der Insolvenz des Schuldners keine Rechtsmacht, die Genehmigung zu versagen. Auch dann nicht, wenn ihm die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis übertragen wurde. Im Einzugsermächtigungsverfahren er-folgten, vom Schuldner noch nicht ge-nehmigten Lastschriften darf auch nicht pauschal die Genehmigung versagt wer-den. Der Verwalter bzw. Treuhänder muss diese im Einzelfall prüfen.

Winter 2010/11

Wichtige Beschlüsse:

Urteil I ZR 121/08 vom 12.05.2010

Urheberrechtsverletzung durch den Inhaber eines Internetanschlusses (UrhG §19a, UrhG §97)

Den Inhaber eines Inter-netanschlusses trifft eine sekundäre Darlegungslast, wenn von seinem Anschluss aus ein urheberrechtlich ge-schütztes Werk ohne Zustim-mung des Rechtsinhabers öf-fentlich zugänglich gemacht wurde. Das gilt auch, wenn er geltend macht, dass nicht er, sondern ein Dritter die Rechtsverletzung beging.

Der Inhaber eines WLAN-Anschlusses haftet als Störer auf Unterlassung, wenn er es unterlässt, die im Kauf-zeitpunkt des WLAN-Routers marktüblichen Sicherungen ihrem Zweck entsprechend anzuwenden. Diese Haftung greift z. B., wenn Dritte den Anschluss missbräuchlich nutzen, um urheberrechtlich geschützte Werke in Inter-nettauschbörsen zu stellen.

Aktuelle BGH-Urteile in Kürze

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ALF-OPTIFIBasis-Version und Module

Donnerstag 27.01.2011Dienstag 15.03.2011Donnerstag 05.05.2011Dienstag 28.06.2011Donnerstag 13.10.2011Dienstag 29.11.2011

ALF-EFZBasis-Version und Module

Dienstag 25.01.2011Donnerstag 17.03.2011Dienstag 03.05.2011Donnerstag 30.06.2011Dienstag 11.10.2011Donnerstag 01.12.2011

ALF-ORGABasis-Version und Module

Donnerstag 20.01.2011Dienstag 12.04.2011Donnerstag 26.05.2011Dienstag 25.10.2011Donnerstag 10.11.2011Donnerstag 08.12.2011

ALF-FORDERBasis-Version

Montag 07.02.2011Dienstag 22.03.2011Montag 09.05.2011Dienstag 07.06.2011Montag 17.10.2011Montag 21.11.2011

ALF-FORDERModule

Dienstag 08.02.2011Mittwoch 23.03.2011Dienstag 10.05.2011Mittwoch 08.06.2011Dienstag 18.10.2011Dienstag 22.11.2011

In den ALF-Intensivseminaren wird in relativ kurzer Zeit umfangreiches Wissen vermittelt. Deshalb ist die Teilnehmerzahl auf jeweils 6 Personen beschränkt.

Für jeden Teilnehmer steht ein PC zur Verfügung. In allen Seminaren, die in unserem Haus in Leingarten stattfinden, bieten wir Ihnen Pausengetränke und ein Mittagessen aus regionaler Küche.

Gern bieten wir Ihnen zu Ihrem Wunschtermin in Leingarten an:

spezielles Seminar nur für Ihr Institut

für 2-3 Teilnehmer 980 EURjede weitere Person 60 EUR

Ein Angebot für ein Seminar in Ihrem Haus erstellen wir gern. Bitte kontaktieren Sie uns unter Tel. 07131/9065-35 oder E-Mail [email protected]. Dabei setzen wir technische Grundlagen wie Beamer und für jeden Teilnehmer einen PC voraus.

Die ALF-Intensivseminare finden statt im Firmengebäude der ALF AG in 74211 Leingarten, Liebigstraße 23.

Das sind die ALF-Seminarzeiten: 9.30-12.30 Uhr14.00-17.00 Uhr

Intensivseminare zu ALF-Software - Übersicht 2011

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Seminarkosten für ein ALF-Intensivseminar im ALF-Firmengebäude in Leingarten:

1 Teilnehmer 440 EUR

2 Teilnehmer eines Instituts 750 EUR

3 Teilnehmer eines Instituts 920 EUR

Die Seminarkosten gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei zu ge-ringer Teilnahme kann ALF ein Seminar bis eine Woche vor Beginn absagen. Wir bitten um Verständnis, dass wir Seminare berechnen, die Sie später als eine Woche vor Beginn absagen.

Anmeldung:

Telefon: 07131 90650

E-Mail: [email protected]

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Ausblicke: Was ist geplant in Ihrer ALF-Software?

Demnächst neu: ALF-BAS Kontenabstimmung

Das sind die wichtigsten Neuerungen für das Upgrade ALF-BAS 2.0:l Sammelimport über mehrere Kontenl Auswahl des Buchungszeitraums für den Import möglichl beim automatischen Abgleich kann zu-erst ein interner Abgleich innerhalb der Kontenseite durchgeführt werdenl Facelift der gesamten Software mit: l bessere Druckfunktionen mit neu- er Druckvorschau vor dem Ausdruck und technischen Verbesserungen der Druckfunktionen l Auswahl der angezeigten Spalten und deren Reihenfolge in allen Kon- tentabellen l Moderne Icons in der IconleisteDie Auslieferung des Upgrades ALF-BAS 2.0 ist für das 1. Quartal 2011 geplant.

Demnächst neu in: ALF-FORDER Forderungsverwaltung

Vollbilddarstellung und FaceliftDie ALF-FORDER-Entwickler haben einen häufig geäußerten Kundenwunsch zum Anlass genommen, die Software umfas-send zu modernisieren. Der wichtigste neue Punkt wird die Voll-bilddarstellung sein. Sie ermöglicht bei größeren Bildschirmen auch mehr Inhalt darzustellen. Zusätzlich wird es ein allgemeines Face-lift geben. Das bedeutet, alle Fenster, Icon und grafische Darstellungen der Software ALF-FORDER werden moderni-siert. Wir freuen uns auf die neue Version und werden Sie informieren, wenn eine Pilot-version verfügbar ist. Das wird allerdings noch ein paar Monate dauern, denn die Arbeiten an der ALF-FORDER Moderni-sierung haben gerade erst begonnen.

ALF-News Impressum

l Herausgeber dieser ALF-News: ALF AG Liebigstraße 23 74211 Leingarten

l Verantwortlich für die ALF-News: Anja Krüger [email protected] Fon: 07131 9065-0

l Verantwortlich für den ALF-Vertrieb: Julia Schaarschmidt [email protected] Fon: 07131 9065-35

l Verantwortlich für den ALF-Support: Bernd Lauppe [email protected] Fon: 07131 9065-65

l Vorstand: Artur Krüger

l Aufsichtsratsvorsitz: Ulfried Kohler

l Registergericht: AG Stuttgart HRB 107196

l Internet: www.alfbanco.de www.alfag.de

Die ALF-News ist eine Kun-denzeitschrift der ALF AG, diezweimal jährlich erscheint. Sie wird allen Kunden und Interessenten der ALF AG kostenlos zur Ver- fügung gestellt.

Tipps & Tricks zu Ihrer ALF-Software

ALF-FORDER Modul F - Formulare

Mahnbescheidsantrag über BarcodeDas Modul Formulare enthält seit kurzem auch die Funktionalität, den Mahnbe-scheidsantrag inkl. Barcode auf Papier auszugeben. So sparen Sie Geld und Aufwand, denn der Antrag ist jetzt:l wesentlich schneller Sie übernehmen die meisten Daten per Knopfdruck ins Formluar und drucken diesen ohne weiteres Anschreiben.l viel hardwareunabhängigerSie benötigen nur einen PC mit Drucker.Denn Antrag inkl. Barcode senden Sie dann per Post an das Mahngericht. Er entspricht den Bedingungen eines ma-schinell lesbaren Antrags laut ZPO §690.Bild: Auszug aus der letzten Seite des Mahnbescheidantrags mit Barcode

ALF-OPTIFI Baufinanzierung

Alte Berechnungen schnell löschenSie möchten in ALF-OPTIFI schnell alle al-ten Berechnungen löschen? So gehts:l Öffnen Sie die Berechnungsübersicht.l Wählen Sie dann über der Tabelle im Anzeigefilter unter Anzeige „tabellarisch“.l Erfassen Sie unter „Änderungsdatum bis“ das Datum, bis zu dem Sie die Berech-nungen voraussichtlich löschen möchten.l Ein Klick auf die Überschrift der Spal-te „Berechnung“ sortiert die dazu gehö-renden Varianten unter die Berechnungen.l Scrollen Sie die Tabelle nach rechts, bis Sie die Spalte „letzte Änderung“ sehen.l Jetzt können Sie mehrere Zeilen mar-kieren und die markierten löschen.Bild: Auszug aus der Berechnungsüber-sicht in ALF-OPTIFI in tabellarischer Form und mit Angabe der letzten Änderung

Winter 2010/11