Die BG ETEM - Vom Seminar in den Bet rieb ......Bildungsangebote der BG ETEM Vom Seminar in den Bet...

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Magazin für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung 2.2017 Elektro Feinmechanik 12 Mitarbeiterführung Wie vorbildliches Verhalten die Glaubwürdigkeit stärkt 16 Schatten an der Wand Wie Verantwortliche die Mitarbeiter zur Nutzung des Handlaufs bewegen 26 Unfälle richtig anzeigen Startschuss zur Hilfeleistung Bildungsangebote der BG ETEM Vom Seminar in den Betrieb

Transcript of Die BG ETEM - Vom Seminar in den Bet rieb ......Bildungsangebote der BG ETEM Vom Seminar in den Bet...

Magazin für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung 2.2017

Elektro Feinmechanik

12 Mitarbeiterführung Wie vorbildliches Verhalten die Glaubwürdigkeit stärkt

16 Schatten an der Wand Wie Verantwortliche die Mitarbeiter zur Nutzung des Handlaufs bewegen

26 Unfälle richtig anzeigen Startschuss zur Hilfeleistung

Bildungsangebote der BG ETEM

Vom Seminar in den Bet rieb

→Olaf Petermann Vorsitzender der Geschäftsführung

Bildung für Sicherheit – lohnende Investition Der Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz ist nicht nur eine Pflichtaufgabe jedes Unternehmers – er lohnt sich auch. Denn nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aufgrund ausreichender Prävention täglich gesund ihrer Arbeit nachgehen können, sorgen für den erhofften Umsatz und Gewinn. Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist aber nicht nur eine Aufgabe für die Sicherheitsfachkraft, sondern für alle Mitarbeiter eines Unternehmens. Jeder sollte ein Interesse daran haben, sich weder im Betrieb noch auf dem Arbeitsweg unnötigen Risiken auszusetzen.

Dabei werden Unternehmer und Beschäftigte vom um-fangreichen Bildungsangebot der BG ETEM unterstützt, das vor allem auf die Vermeidung von Arbeitsunfällen zielt. Denn jede schwere Verletzung eines Arbeitneh-mers kann den vorübergehenden oder dauerhaften Ver-lust von Know-how zur Folge haben. Zudem rechnen sich Investitionen in den Arbeitsschutz auch in Form eines positiven „return on prevention“. Berechnungen der BG ETEM ergaben, dass Unternehmen für jeden Euro, der in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz investiert wird, das Doppelte an Wert zurückerhalten.

In dieser Ausgabe stellen wir die Bildungsangebote der BG ETEM und die leicht zugänglichen Wege dorthin ge-nauer vor (S. 8-11). Und wir präsentieren Betriebe, in denen die Arbeitssicherheit längst zur Unternehmens-kultur gehört. Zur Nachahmung empfohlen.

editorial

kompakt 4 Zahlen, Fakten, Angebote

Meldungen und Meinungen

mensch & arbeit 8 Bildungsangebote der BG ETEM

Mehr Kompetenz, mehr Sicherheit

12 Führung Teil der Lösung oder Teil des Problems?

14 Portal Luftbefeuchtung Richtig hygienisch

betrieb & praxis 16 Sicherheit auf Treppen

Helfer Handlauf

18 Lärmexposition von Orthopädieschuhmachern Wann es laut wird

21 Unbemannte Luftfahrtsysteme Sicher fliegen

24 Überarbeitete Arbeitsstätten- verordnung Besserer Schutz am Arbeitsplatz

25 Fernlehrgang zum Unternehmermodell Kompakt und konkret

service 26 Unfallanzeige

Startschuss zur Hilfeleistung

28 Berufskrankheitenrecht Transparenter und moderner

29 Impressum

30 Schülerpraktika Abgesichert reinschnuppern

31 Mit dem Rad zur Arbeit Frühjahrsputz fürs Fahrrad

Unbemannte LuftfahrtsystemeWo Drohnen fliegen, gelten

besondere Regeln – auch für Unternehmen und

Beschäftigte. Denn vom Arbeitsmittel Drohne können

Gefahren ausgehen.

14 Portal Luftbefeuchtung Von Luftbefeuchtungsanlagen können bei falscher Planung, Installation oder War-tung Gesundheitsgefährdungen ausge-hen. In einem neuen Online-Portal stellt die BG ETEM umfassende Informationen rund um die Luftbefeuchtung bereit.

8Titelthema Die BG ETEM veranstaltet jährlich etwa 2.000 Seminare mit über 35.000 Teilneh-mern. Die Angebote dienen der Qualifizie-rung im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

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Alle Unternehmen mit Beschäftigten müssen in diesem Jahr erstmals einen digitalen Lohnnachweis für das vergangene Jahr abgeben. Nach einer zweijährigen Übergangsphase soll das neue Verfahren den bisher auf Papier oder via Extranet übermit-telten Lohnnachweis ersetzen. Auf der Grundlage des Lohnnachweises errechnet die BG ETEM den Beitrag. „Aus technischer Sicht ist der digitale Lohnnach-weis erfolgreich gestartet“, sagt Irina Michelsen von der BG ETEM. „Auf Seiten der Unfallversicherung haben die Systeme reibungslos funktioniert.“ Ersten Statistiken zufolge haben bis zum Meldetermin 16. Februar etwa 50 Pro-zent der meldepflichtigen Unternehmen den digitalen Lohnnachweis 2016 eingereicht.Auf die Beitragsberechnung wirken sich die fehlenden digitalen Lohnnachweise noch nicht aus, „da die Unfallversicherung die Bei-träge für 2016 auf Basis der Lohnnachweise berechnet, die per Papier oder Extranet übermittelt werden“. Dennoch ist die Ab-gabe des digitalen Lohnnachweises für 2016 bereits verpflich-tend. Die BG ETEM vergleicht die Daten aus beiden Verfahren miteinander, um gegebenenfalls noch vorhandenen Fehlern in den Programmen und Herausforderungen für die Anwender früh-zeitig begegnen zu können. Die DGUV ist hierzu mit den Herstel-lern der Entgeltabrechnungsprogramme in Kontakt, um auf Korrekturen hinwirken zu können. Das gleiche gilt im kommen-den Jahr, wenn für das Meldejahr 2017 der digitale Lohnnach-

weis und der bisherige Lohnnachweis abzugeben sind. Ab 2019 entfällt der bisherige Übermittlungsweg dann vollständig. Auswertungen zeigen, dass viele Betriebe noch keinen Stamm- datenabgleich für 2017 durchgeführt haben. Der Stammdatenab-gleich bildet die Grundlage für die Erstellung des digitalen Lohn-nachweises im Folgejahr. Michelsen empfiehlt den Arbeitgebern dringend, den Abgleich schnellstmöglich durchzuführen.

Nach dem System des Stammdatendienstes im UV-Meldeverfahren müssen alle Arbeitge-ber bzw. deren Dienstleister die Entgeltab-rechnung am Anfang eines Jahres auf die Abgabe des digitalen Lohnnachweises vorbe-reiten. Der Abruf der Stammdaten der Unter-

nehmen sollte deshalb regelmäßig zu Beginn des Meldejahres erfolgen. Im Anschluss empfiehlt es sich, die Zuordnungen aller Arbeitnehmer zur jeweils einschlägigen Gefahrtarifstelle zu über-prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Das digitale Verfahren ist ein jährlich laufender Prozess und ver-langt, dass die Daten aus der Lohnabrechnung direkt an die Un-fallversicherungsträger übermittelt werden.

info→www.bgetem.de, Webcode: 16846658

Digitaler Lohnnachweis

Erfolgreich gestartet

Neue Version der „Intranet Präventionswerkzeuge“Die BG ETEM hat die Software für Präventionsaufga-ben optimiert. Version 1.7 der „Intranet Präventions-werkzeuge“ bietet unter anderem:

▪ mehr Komfort beim Strukturbaum, ▪ Druck des Gefahrstoffverzeichnisses, ▪ editierbare Auswahllisten, ▪ erweiterte Browserkompatibilität.

Die Software verfügt über zahlreiche Schnittstellen zu anderen Systemen. Vorhandene Datenquellen können verwendet werden.

→ infowww.bgetem.de, Webcode: 15769680Ausführliche Informationen zur neuen Software

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Sicherheit für BikerSicherheit „zum Anfassen“ bietet das Aktionsmobil Zweiradsicherheit, das mit Sicherheitsausrüstung und Schutzbekleidung für Zweiradfahrer bestückt ist. Es kommt im Rahmen des Schulungsprogramms „Sicher unterwegs auf zwei Rädern“ zum Einsatz. Die BG ETEM übernimmt für Mitgliedsbetriebe die Kosten für einen eintägigen Einsatz des Aktionsmobils. Die-ses Angebot ist gültig bis Ende 2017. Die Buchung ist auf der Seite www.aktionsmedien-bgetem.de unter Aktionsmedien – Verkehrssicherheit möglich.

→ infowww.aktionsmedien-bgetem.de

Erste Hilfe in Offshore-Windparks Der Fachbereich Erste Hilfe der DGUV hat im Dezem-ber 2016 die 3. Ausgabe der DGUV Information „Erste Hilfe in Offshore-Windparks“ auf seiner Home-page veröffentlicht. Die Inhalte wurden in der Pro-jektgruppe „Rettung und Erste Hilfe Offshore“ unter Federführung der BG ETEM überarbeitet. Drei neue Anlagen sind ergänzt worden: Telekonsultation, Erste-Hilfe-Räume und Notfallmedikation in Offshore- Windparks.

info→www.dguv.de/fb-erstehilfe/index.jsp

Tag gegen Lärm„Akustische Vielfalt in Deutschland“ ist das Motto des diesjähri-gen Tags gegen Lärm am 26. April 2017. Zum 20. Mal will die Deutsche Gesellschaft für Akustik (DEGA e.V) mit dem Aktions-tag auf die Ursachen von Lärm und seinen Wirkungen aufmerk-sam machen. Ziel sei es, die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern. Die Informationen und Aktionen am „Tag gegen Lärm“ richten sich an Erwachsene und Kinder sowie fachlich interessierte Kreise und politisch Verantwortliche.

info→www.tag-gegen-laerm.deDas Plakat bekommen Sie unter: www.bgetem.de, Webcode: 14822765Telefon: 0221 3778-1020

kompakt

Neu: Setzen Sie auf die VersichertenkarteWissen Ihre Beschäftigten, was Sie als Arbeitgeberin oder Arbeit-geber für sie tun? Zeigen Sie ihnen, dass sie dank Ihnen und Ihrer Mitgliedschaft in der BG ETEM rundum geschützt sind. Mit den neuen Versichertenkarten können Sie Wertschätzung und Schutz für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichtbar machen. Zudem wissen dadurch alle Beschäftigten, zu welcher Berufsgenossenschaft sie gehören. Das ist im Fall der Fälle beim Arzt sehr nützlich. Die Versichertenkarte gibt es in zwei Varian-ten. Bitte bestellen Sie über den Webshop. Die Bestellung wird über unseren Dienstleister Monster Service GmbH abgewickelt.

→ infowww.bgetem.de, Webcode 17801067

↓ Termine▪ 27.-28.04.2017, DresdenFachtagung Hochleistungslaser

▪ 03.-04.05.2017, WeinheimFachtagung mit Praxisworkshop „Arbeits- und Gesundheitsschutz in Kraft-werken“

▪ 09.-12.05.2017, Frankfurt am Maintechtextil – Internationale Leitmesse für Technische Textilien und Vliesstoffe

▪ 30.05.-01.06.2017, MünsterInternationale Ausstellung Fahrwegtechnik (iaf)

▪ 31.05.-02.06.2017, MünchenIntersolar Europe – Fachmesse für die Solarwirtschaft

▪ 20.-21.06.2017, DüsseldorfFachtagung Textil und Mode

→ weitere terminewww.bgetem.de, Webcode 12568821

Neuer Fitnesstrainer jetzt auf Tablet und SmartphoneZwischendurch im Sitzen einfach mal Nacken und Schultern lockern oder im Stehen die Oberschenkel-muskeln ein wenig dehnen … Die sieben Übungen des BG ETEM-Bildschirm-Fitnesstrainers zeigen, wie das in kurzer Zeit klappt.Die Programmierung des Bildschirm-Fitnesstrainers wurde nun aktualisiert: Sie finden den Fitnesstrainer ab sofort nicht mehr als flash-animierte Variante, sondern als HTML5-basiertes Lernmodul interAKTIV auf der Website der BG ETEM. Dort können Sie ein-fach das Modul starten und die gewünschten Übun-gen einzeln anklicken oder die komplette Übungs- reihe abspielen.

→ infowww.bgetem.de, Webcode 17209593

kompakt

Newsletter

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Fachtagung HochleistungslaserDer sichere Umgang mit Lasern und neue Forschun-gen zum Laserschutz stehen im Mittelpunkt der Fachtagung Hochleistungslaser der BG ETEM. Sie fi n-det am 27. und 28. April 2017 im DGUV-Tagungszent-rum in Dresden statt. Auf dem Programm stehen unter anderem gesetzliche Grundlagen, TROS Laser-strahlung, Normung, Ultrakurzpulslaser (ionisie-rende Strahlung), Prüfung von Lasern, Auswahl von Laserschutzbrillen sowie Gefahrstoff emission bei der Lasermaterialbearbeitung. Die Tagung richtet sich an Fachkundige für die Erstellung der Gefähr-dungsbeurteilung von Laserarbeitsplätzen mit Mate-rialbearbeitungslasern, Laserschutzbeauft ragte, Sicherheitsfachkräft e, Entwickler und Hersteller von Lasermaterialbearbeitungsmaschinen sowie Mit-arbeiter von technischen Aufsichtsdiensten und Arbeitsschutzbehörden. Versicherte der BG ETEM zahlen keine Teilnahmegebühr.

→ anmeldungwww.bgetem.de, Webcode 16731991E-Mail: [email protected]: 0221 3778-6240

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Vertreterversammlungtagt öff entlichDie Vertreterversammlung der BG ETEM kommt am 18. Mai 2017 um 9 Uhr zu ihrer nächsten öff entlichen Sitzung zusammen. Tagungsort ist das Hotel Sofi tel Berlin Kurfürstendamm, Augsburger Straße 41, 10789 Berlin. Interes-sierte Zuhörer sind herzlich eingeladen.

→ infowww.bgetem.de, Webcode: 11790284Informationen zur Selbstverwaltung der BG ETEM

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Die BG ETEM erfüllt hiermit ihren ge-setzlichen Auftrag, im Rahmen der

Präventionsarbeit eine Qualifizierung für Personen aus den Betrieben anzubieten, die direkt mit Aufgaben zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahrenbetraut sind.

In ca. 300 verschiedenen Seminartypen werden vielfältige Themen angeboten – von den sicherheitstechnischen Grundla-gen bis zu Fachkundeseminaren. Das Qualifizierungsangebot orientiert sich pri-mär am Bedarf der Betriebe und ist zuge-schnitten auf die jeweilige Zielgruppe:

▪ Unternehmer und Unternehmerinnen ▪ Führungskräfte/Vorgesetzte ▪ Fachkräfte für Arbeitssicherheit ▪ Sicherheitsbeauftragte ▪ Betriebsärzte/-innen ▪ Personal- und Betriebsräte/-innen ▪ Spezialisten sowie weitere betriebliche Multiplikatoren

Das Bildungsverständnis Das Bildungsverständnis der BG ETEM re-sultiert aus den Erfahrungen der Zusam-menarbeit mit Mitgliedsbetrieben undVersicherten. Unser Ziel ist die kontinuier-liche Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in den Betrieben. Erreicht werden soll dies durch Wissens- und Methodenvermittlung mitdem Blick auf einen Transfer in die Praxis, der vorbereitet und begleitet wird.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmersollen in die Lage versetzt werden, das er-worbene Wissen und die Methoden in die Praxis zu überführen und eigenständigweiterzuentwickeln. Im Vordergrund steht die Stärkung der individuellen Hand-lungskompetenz der Seminarteilnehmer.

Die BG ETEM veranstaltet jährlich etwa 2.000 Seminare mit über 35.000 Teilnehmern. Im Fokus steht dabei die Qualifizierung im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Die BildungsstättenDie Seminare werden in eigenen und ge-meinschaftlichen Bildungsstätten mit an-deren Unfallversicherungsträgern, in der Nähe der Betriebe sowie in unseren Schu-lungswagen durchgeführt.

Bildungsstätten der BG ETEM befinden sich in

▪ Augsburg, ▪ Bad Münstereifel, ▪ Braunschweig, ▪ Dresden, ▪ Düsseldorf, ▪ Linowsee, ▪ Hamburg: Ab Mitte 2017 werden Semi-nare auch in der neuen Bildungsstätte an der Alster angeboten.

Seminare finden zudem in den gemein-schaftlichen Bildungsstätten in Bad Mün-der, Eppstein, Jößnitz, Illertissen und Oberaichen statt.

Die Bildungsstätten bieten die Gewähr dafür, dass die Seminare in einer ent-

Bildungsangebote der BG ETEM

Mehr Kompetenz, mehr Sicherheit

Aus der Praxis für die Praxis: Die Bildungsre-ferentinnen und -referenten der BG ETEM wis-sen, wie Beschäftigte und Betriebe „ticken“.

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Augsburg

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JößnitzBad Münstereifel

Düsseldorf

Braunschweig

Hamburg

Dresden

BG ETEM Standorte

BG-liche Standorte

Linowsee

spannten Atmosphäre stattfinden, in der alle Beteiligten ihre Wünsche, Anregungen und Erwartungen äußern können. Dabei wird besonderer Wert auf eine konstruk-tive Zusammenarbeit der Seminarteilneh-mer mit den Referenten gelegt. Je nach Thema finden die Seminare auch in Praxis-räumen bzw. in einer Übungshalle statt. Die Qualifizierungsangebote werden von hauptamtlichen Dozenten der Bildungs-stätten, Technischen Aufsichtsbeamten und Referenten der BG ETEM sowie Gast-dozenten durchgeführt und betreut.

Unsere drei Schulungswagen sind das ganze Jahr unterwegs, um Schulungen vor Ort auf dem Betriebsgelände durchzufüh-ren. Wie in unseren Bildungsstätten arbei-ten auch in den Schulungswagen erfah- rene Dozenten mit den Seminarteilneh-mern. Ihnen fällt es leicht, in den mobilen Seminarräumen betriebliche Gegebenhei-ten aufzugreifen und zu diskutieren.

Das SeminarangebotDas breit gefächerte Seminarangebot ist bedarfs- und zielgruppenorientiert, es besteht aus einem Basis-, Aufbau- und Fortbildungsangebot. Zum Basisangebot zählen z. B. die Grundseminare der Aus-bildung von Fachkräften für Arbeitssicher-heit und Sicherheitsbeauftragten, aber auch Seminare, die sich grundsätzlichen Themen wie Führung, Gefährdungsbeur-teilung, Unterweisung sowie weiteren Ba-siskompetenzen widmen.

So wird zum stets aktuellen Thema „Ge-fährdungsbeurteilung“ unter anderem

das Seminar Nr. 285 „Methodik und Pra-xis der Gefährdungsbeurteilung“ angebo-ten. Hier ermitteln die Teilnehmer Ge- fährdungs- und Belastungsfaktoren in verschiedenen Arbeitsbereichen, z. B. Produktion, Werkstatt und Verwaltung.Sie werden befähigt, die nach Arbeits-schutzgesetz (§§ 5 und 6) geforderte Ge-fährdungsbeurteilung vorzunehmen und

Maßnahmen für Sicherheit und Gesund-heitsschutz abzuleiten.

Im Seminar Nr. 286 „Gefährdungsbeur-teilung mithilfe der Software ,Praxisge-rechte Lösungen‘“ werden die Teilnehmer anhand praktischer Übungen befähigt, Gefährdungsbeurteilungen mithilfe einer BG ETEM-Software durchzuführen.

Ergänzt wird das Basisangebot durch Aufbau- und Fortbildungsseminare, in de-nen

▪ branchenrelevante Themen, ▪ branchentypische wie auch branchen-übergreifende Gefährdungen und

▪ praxisbewährte Schutzmaßnahmen behandelt werden.

Für Sicherheitsbeauftragte werden bei-spielsweise verschiedene Aufbau- seminare für Büro und Verwaltung, Elektroinstallation und Elektromontage, Druck- und Papierverarbeitung oder Abwasserbehandlung und Kanalisationangeboten. Neben Basis- und Aufbause-minaren gehören auch eine Vielzahl anFach- und Sachkundeseminaren zum An-gebot, z. B. nach Gefahrstoffverordnung, Röntgenverordnung oder die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten.

Das Seminarangebot berücksichtigt alle Branchen im Zuständigkeitsbereich der BG ETEM:

An diesen Standorten bietet die BG ETEM Seminare in eigenen und in gemeinschaftlichen Bildungsstätten mit anderen Unfallversicherungsträgern an.

Für Sicherheit unterwegs: Selbstverwaltungsmitglieder und Präventionsexperten der BG ETEM bei der Schlüsselübergabe für einen neuen Schulungswagen, der Arbeitsschutz vor Ort aufzeigt.

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Druck und Papierverarbeitung▪

▪ Energie- und Wasserwirtschaft ▪ Elektrotechnische Industrie ▪ Elektrotechnisches Handwerk ▪ Feinmechanik und ▪ Textil und Mode

Neben dem branchenbezogenen Qualifi-zierungsangebot gibt es eine Vielzahlbranchenübergreifender Themen bzw. Se-minare. Angebote gibt es beispielsweise zur Straßenverkehrssicherheit für Motor-rad-, Pkw- und Transporterfahrer.

Hier spielt auch die Ladungssicherung eine wichtige Rolle. Dazu gibt es auch ei-gene Seminare sowie einen Workshop (Nr. 405). Neben der Theorie wird die La-dungssicherung in der Praxis betrachtet – einschließlich Fahrversuchen und derDemonstration der Wirksamkeit.

Verkehrssicherheitsseminare findenüberwiegend auf dem Verkehrsübungs-platz der Bildungsstätte Linowsee statt.

Weitere branchenübergreifende Seminare behandeln die Themen

▪ Gefahrstoffe, ▪ physikalische Einwirkungen, ▪ Maschinen- und Anlagensicherheit, ▪ Brand- und Explosionsschutz oder ▪ betrieblicher Transport.

So befassen sich Seminare mit z. B. ▪ dem Betrieb von stationären Fertigungs-maschinen (Nr. 265),

▪ Planung, Entwurf, Konstruktion, Be-schaffung und Bau (inkl. Montage, In-standhaltung) von Maschinen (Nr. 266),

▪ grundsätzlichen Anforderungen an Maschinen zur Beschaffung und der Abnahme von Maschinen (Nr. 268) sowie

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▪ mit den besonderen Gefährdungen beim Einrichten von Pressen (Nr. 264).

Weitere ThemenAber auch weitere Tätigkeiten und Gefähr-dungen werden in Seminaren behandelt. So geht Nr. 163 auf die sichere und fach-gerechte Prüfung elektrischer Anlagen, Betriebsmittel und Maschinen ein. Dieses Seminar vermittelt wichtige Kenntnisse über die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3, die im Rahmen von Demonstrations- undMesspraktikum unter Einsatz moderner Messtechnik vertieft werden. Die mess- technische und die juristische Betrach-tung helfen dem Teilnehmer, seiner Verantwortung gerecht zu werden.

Ein weiteres Seminar richtet sich an Bediener von Hubarbeitsbühnen. Im Se-minar „Sicherer Umgang mit Hubarbeits- bühnen“ (Nr. 108) werden Kenntnisse, die für das Aufstellen, Bedienen und Arbeiten auf Hubarbeitsbühnen wichtig sind, ver-mittelt und in praktischen Übungen de-monstriert und trainiert.

Gleichberechtigt mit technischen The-men gehören auch Organisation und Füh-rung sowie der Gesundheitsschutz zurThemenpalette des Seminarangebots.Neben der Verantwortung im Arbeits-schutz, der Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung geht es hier um die Organi-sation des Arbeitsschutzes. Ziel diesesAngebots ist es, die Motivation und den Gesundheitszustand der Beschäftigten zu verbessern und die innerbetrieblicheKommunikation zu fördern. Dies unter-stützt letztlich auch den nachhaltigen Un-ternehmenserfolg.

Hierzu werden unter anderem im neuen Seminar „Unternehmenserfolg durch gesunde und motivierte Mitarbeiter“ (Nr. 415) Strategien aufgezeigt, die sich in der Praxis bewährt haben. Dieses Ange-bot richtet sich an Führungskräfte, Perso-nalleiter, Gesundheitsmanager, aberauch an Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Es behandelt beispielsweise folgendeFragen:

▪ Wie muss unser Unternehmen organi-siert sein, um eine erfolgreiche Gesund-heitsförderung und Work-Life-Balanceder Beschäftigten zu verwirklichen?

▪ Wie erreichen wir, dass die Mitarbeiter und Vorgesetzten sich richtig verhalten und das Thema Gesundheit verinnerli-chen?

▪ Wie können wir die Gesundheit der Mit-arbeiter nachhaltig fördern?

Anmeldung zu Seminaren Das gesamte Qualifizierungsangebot fin-det sich in der Online-Seminardatenbank der BG ETEM. Durch Eingabe eines Such-begriffs, der Branche bzw. Zielgruppeoder der Kategorie und Unterkategorie fin-den Sie schnell das passende Seminar, die Teilnahme ist für Versicherte derBG ETEM kostenfrei.

Neben Erläuterungen zu den jeweiligen Seminaren, zu den Inhalten und zur Ziel-gruppe werden auch Termine und Seminar- orte angegeben. Stark frequentierte und häufig durchgeführte Seminare werden re-gional angeboten. Dies wird schon bei der Anmeldung über die Seminardatenbank berücksichtigt, sodass sich für die Teilneh-mer kürzere Anreisewege ergeben.

Bei Fragen helfen auch die Beschäftig-ten der Organisationsstandorte weiter:

▪ Köln E-Mail: [email protected] Telefon: 0221 3778-6464

▪ Düsseldorf E-Mail: [email protected] Telefon: 0211 9335-4230

▪ Wiesbaden E-Mail: [email protected] Telefon: 0611 131-8213

Markus Fischer

→ infoDie Online-Seminardatenbank der BG ETEM finden Sie unter www.bgetem.de, Webcode 14363753. Unter dem Webcode 11919750 finden Sie weitere Hinweise zur Anmeldung und zur Organisation der Seminare.

Ob in der Bildungsstätte Linowsee (oben) oder an einem der anderen Bildungsstandorte: Auf das profunde Wissen von Fachleuten dürfen die Teilnehmer der BG ETEM-Seminare vertrauen.

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Der Zusammenhang zwischen Führung und Gesundheit ist wissenschaftlich

gut belegt. Glaubwürdigkeit und Verläss-lichkeit sind Merkmale gesundheitsge-rechter Führung. Auch durch vorbildliches Verhalten nehmen Führungskräfte Ein-fluss. Gehen sie achtsam mit ihrer eige-nen Gesundheit um, wirkt sich das positiv auf die Gesundheit der Beschäftigten aus.

Gut belegt ist das im Sport. ErlebenSportler einen psychisch stark erschöpf-ten Trainer mit entsprechenden Verhal-tensänderungen – wie zum Beispielnachlassendes Engagement oder weniger soziale Unterstützung – so neigen siehäufig selbst zu gesundheitlichen Proble-men (z. B. Burn-out-Syndrom).

Vorbild FührungskraftVorbild sein, heißt mit gutem Beispiel vor-angehen: Wenn der Chef sagt, dassKranke zu Hause bleiben und sich ausku-rieren sollen, sich selbst aber mit einer Erkältung zur Arbeit schleppt, führt das zu Irritationen. Die Beschäftigten werdenüberlegen, ob sie bei einer Erkrankung nicht besser auch zur Arbeit gehen: aus schlechtem Gewissen dem Chef gegen-

Schlechte Führung gefährdet die Gesundheit. Das will keiner. Doch wie können wir uns sicher sein, dass wir gut führen?

über oder aus Unsicherheit, was tatsäch-lich erwartet wird.

Natürlich wollen Führungskräfte in der Regel nicht die Gesundheit ihrer Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter gefährden. Aber häufig ist ihnen nicht klar, dass ihre Handlungen negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten haben können.

Wird beispielsweise einem sehr enga-gierten Auszubildenden eine wichtigeund dringliche Aufgabe übertragen, die seine Fähigkeiten weit übersteigt, undohne dass er Unterstützung bekommt, ge-rät er schnell in Stress. Als Einzelereignis bleibt das ohne Folgen, geschieht es aber häufiger, stellen sich vielfach Angst,Schlafbeschwerden und Konzentrations-störungen ein. Die unangenehme Folge für den Betrieb: Die Leistung lässt nach und die Fehler nehmen zu.

FührungszieleWie stellt eine Führungskraft fest, was an ihrem Führungsverhalten problematisch ist und wie sie es verändern sollte?

Bereits die Frage: Wie geht es Ihnen mit mir als Führungskraft? fördert häufigschon Erstaunliches zutage. Gute Führung wird als zuverlässig, fair und wertschät-zend wahrgenommen. Im alltäglichenFührungsverhalten zeigt sich, ob Füh-rungskräfte tatsächlich Verantwortung für die eigene Gesundheit und die Gesund-heit der Beschäftigten übernehmen. Mit der Broschüre „Psychische Faktoren am Arbeitsplatz“ bietet die BG ETEM Unter-nehmerinnen, Unternehmern und Füh-

rungskräften eine gute Möglichkeit, das eigene Führungshandeln zu reflektieren.

Eine gesundheitsgerechte Führungzeichnet sich durch eine verantwortungs-bewusste Gestaltung der Arbeitsbedin-gungen aus. Dazu gehören neben einem respektvollen Umgang klare Aufgaben, eindeutige Verantwortlichkeiten undkurze Informationswege. Damit wird

Führung

T eil der Lösung oder Teil des Problems?

Die Broschüre „Psychische Faktoren am Arbeitsplatz“ hilft, das eigene Führungsverhalten zu reflektieren. Sie kann auf www.bgetem.de/ete-medien bestellt werden. Bestell.-Nr. MB 041

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Führung und Gesundheit

Vier Maßnahmen – ein Ziel: Mehr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. 1 Gesundheit zum Ziel und Thema machen

▪ Mitarbeiterorientierung im Unternehmen

▪ Gesundheitsförderung als Unternehmensziel

▪ Strukturen des Gesundheits-schutzes

2 Für Gesundheit und Sicherheit sorgen

▪ Gesundheitsfragen aktiv aufgreifen

▪ Vorbildfunktion der Führungskräfte

▪ Gesundheitsthemen bei Dienstbesprechungen

▪ Betriebliche Angebote zum Gesundheitsschutz

▪ Transfersicherung bei Gesund-heitsthemen

3 Arbeitstätigkeiten gesundheits-fördernd gestalten

▪ Zuweisung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten

▪ Gesundheitsgerechte Arbeits- umgebung

▪ Effiziente Arbeitsorganisation ▪ Mitarbeiterorientierung bei derGestaltung der Arbeitsabläufe

4 Beschäftigte motivierend und partizipativ führen

▪ Beteiligung der Beschäftigten an Entscheidungen

▪ Anerkennung und Wertschätzung ▪ Umgang mit Kritik und Konflikten ▪ Ansprache bei persönlichen Problemen Quelle: Zimber und Gregersen (2011)

stressfreies Arbeiten ermöglicht. Beteili-gung und Mitsprache bei Veränderungen und Neugestaltung erhöhen die Wahr-scheinlichkeit, dass gute Lösungen gefun-den werden, und sorgen für Akzeptanz bei den Beschäftigten. Handlungsfelder für die Unternehmensleitung zur Etablierung gesundheitsgerechter Führung sind die Organisationskultur und die Betriebsorga-

nisation. Es sollten Strukturen und Rah-menbedingungen geschaffen werden, die dafür sorgen, dass sich Gesundheit alsfestes Ziel in der Unternehmenskultur eta-bliert. In großen Unternehmen könnteman eine Gesundheitskennzahl einführen und Prämien für Führungskräfte an denGesundheitszustand der Beschäftigtenbinden. In kleinen Betrieben lässt sich

schon viel erreichen, wenn in Teambe-sprechungen regelmäßig die Belastungs-situation zum Thema gemacht undgemeinsam über Verbesserungsmöglich-keiten nachgedacht wird.

Dr. Just Mields

info→www.bgetem.de/ete-medien; MB 041

Führungskräfte sollten sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sein.

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Von Luftbefeuchtungsanlagen können bei falscher Planung, Installation oder Wartung Gesundheitsgefährdungen ausgehen. In einem neuen Online-Portal stellt die BG ETEM umfassende Informationen rund um die Luftbefeuchtung bereit.

In vielen Branchen ist für einen störungs-freien Prozessablauf eine konstante

Raumluftfeuchte erforderlich. Das giltz. B. in der Textilindustrie, in der Druck- und papierverarbeitenden Industrie so-wie in der elektrotechnischen Industrie. Auch in Verwaltungs- und Bürogebäuden spielt die technische Luftbefeuchtungeine zunehmende Rolle. Damit soll ein be-hagliches und zugleich leistungsfördern-des Raumklima geschaffen werden.

Setzen Unternehmen Luftbefeuch-tungsanlagen ein, ist der hygienische Be-trieb dieser Anlagen eine entscheidende Voraussetzung für Wohlbefinden und Ge-sundheit der Mitarbeiter. Der hygienische Betrieb wird schon im Stadium der Pla-nung entscheidend beeinflusst. Auch die Installation und die späteren Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten spielen da-bei eine wichtige Rolle.

Wissensplattform LuftbefeuchtungDas neue Portal http://luftbefeuchtung.bgetem.de der BG ETEM bietet Antworten auf viele Fragen zum Kauf, zur Planung, zum Betrieb und zur Instandhaltung von Luftbefeuchtungsanlagen. Es hält allenotwendigen Informationen bereit, damit hygienische Probleme und – als mögliche Folge – Gesundheitsbeschwerden oder Erkrankungen vermieden werden. So wer-den

▪ die am Markt vorhandenen gängigenSysteme vorgestellt,

▪ Hinweise zur Kaufentscheidung gege-ben und

die Vorteile von geprüften und zertifi-zierten Anlagen beschrieben.

Darüber hinaus liegt ein inhaltlicher Schwerpunkt auf der Gefährdungsbeurtei-lung und erklärt, welche fachlichen Quali-fikationen für eine Reihe von Tätigkeiten erforderlich sind. Zahlreiche Abbildun-gen, Grafiken und Diagramme unterstüt-

zen die schriftlichen Informationen. Als Praxishilfen für den Anwender werdenauch diverse Checklisten angeboten.

Der Aufbau des PortalsThemen: Wer sich grundlegend mit dem Thema Luftbefeuchtung auseinanderset-

zen möchte, kann das Portal ähnlich wie ein Buch nutzen – also kapitelweise das Portal erkunden und durchblättern. Dabei wird in den Kapiteln zwischen Grundwis-sen und erweitertem Wissen unterschie-den. So kann der Leser selbst entscheiden, wie tief er einsteigen möchte.

Portal Luftbefeuchtung

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Rundum informiert: Das neue Portal bietet verschiedene Möglich-keiten, in die „Welt der Luftbefeuchtung“ einzusteigen.

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Für einen störungsfreien Prozess ist in vielen Branchen eine konstante Raumluftfeuchte nötig.

Wartung und Instandhaltung sind wichtig, um Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden.

Dezentrale Raumluftbefeuchtung im Arbeits-raum/Arbeitsbereich.

Im Fokus: Wer sich für Neuigkeiten rund um das Thema Luftbefeuchtung interes-siert oder einfach nur ein wenig stöbern möchte, findet in der Rubrik „Im Fokus“ immer wieder neue Schwerpunktthemen, die aufgrund aktueller Anlässe besonders beleuchtet werden.Häufig gefragt: Betreiber und Nutzer von Luftbefeuchtungsanlagen haben oft ähnli-che Fragen zu diesem Thema. Für die Rub-rik „Häufig gefragt“ wurden diese Fragen gesammelt und sachgerecht beantwortet. Man erhält schnell einen Überblick über den betreffenden Themenbereich – und wer möchte, wird anschließend noch tie-fer in das Thema geleitet.Glossar: Stichworte und Fachbegriffe wer-den in kurzen Abschnitten erklärt. Auch hier ist es möglich, durch Themenvor-schläge tiefer in das Portal einzusteigen.

Das Portal ist gleichermaßen für Einstei-ger und Fortgeschrittene aus allen Branchen geeignet. Es wendet sich an Entscheider, Führungs- und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Einkaufsabteilungen,aber auch an den Aus- und Weiterbil-dungssektor. Die Inhalte setzen nur zu ei-nem geringen Teil branchenspezifische Kenntnisse voraus, sind für die Zielgrup-pen aufbereitet, aber können auch von allen anderen Beschäftigten genutzt werden.

Dr. Nadine Metz, Dr. Axel Mayer

→ infoDas Web-Portal der BG ETEM zur Luftbefeuchtung finden Sie unterhttp://luftbefeuchtung.bgetem.de

mensch & arbeit

15etem 02.2017

Ein großer Teil der Unfälle in Betrieben ereignet sich durch Stolpern, Rutschen oder Stürzen auf Treppen. Viele davon könnten durch Benutzung des Handlaufs vermieden werden. Die Eaton Industries GmbH erhielt für ihr Schutzkonzept den Präventionspreis der BG ETEM.

Sicherheit auf Treppen

Helfer HandlaufTreppen und Handläufe in Arbeitsstätten

In bestehenden Arbeitsstätten müssen Treppen mit mehr als vier Stufen mindestens einen Handlauf haben, soweit das Bauordnungs-recht der Länder einen Handlauf nicht schon bei geringerer Stufen-zahl fordert. Die notwendige Zahl der Handläufe an einer Treppe hängt von deren Stufenbreite ab.

▪ Bei einer Stufenbreite ≤ 1,50 m: 1 Handlauf auf der (in Abwärts-richtung gesehenen) rechten Treppenseite

▪ Bei einer Stufenbreite > 1,50 m: Handläufe beiderseits

▪ Bei einer Stufenbreite > 4,00 m: zusätzlich auch ein Zwischen-handlauf in der Mitte der Stufen-breite

Unfälle auf Treppen sind seit jeher ein Schwerpunkt des Unfallgesche-

hens – nicht nur im gewerblichen Bereich, sondern auch in der Freizeit. Das geht aus der Unfallstatistik der gewerblichen Berufsgenossenschaften hervor. Untersu-chungen zeigen, dass Treppenunfälle generell einer der folgenden Ursachen-gruppen angehören:

▪ Technische Ursachen: unter anderem eine ungleichmäßige Steigung von Stufe zu Stufe (wodurch der Gangrhythmus gestört wird), zu geringe Auftrittsfläche der Stufen, unzureichende Rutschhem-mung der Auftrittsfläche, ungeeignete Treppenkantenprofile, schlechte Er-kennbarkeit der Stufen sowie fehlende oder falsch angebrachte Handläufe;

Organisatorische Ursachen: z. B. auf der Treppe abgestellte Gegenstände, Glätte infolge der Reinigung während der Be-

triebszeiten, Transport von Gegenstän-den, die eine freie Sicht behindern;

▪ Persönliche Ursachen: Hast und Eile, Ablenkung, ungeeignetes Schuhwerk, Tragen von Lasten, Unachtsamkeit, Un-konzentriertheit oder Nichtbenutzungdes Handlaufes.

Fast 90 Prozent aller Treppenunfälle ereig-nen sich am Anfang oder Ende der Treppe. Um Stürze zu vermeiden, sind deshalb ei-nerseits persönliche Vorsicht, Unterwei-sung der Beschäftigten, Ordnung undSauberkeit sowie eine sichere Ausfüh-rung der Treppen erforderlich. Anderer-seits hätten die weitaus meisten Unfälle und Verletzungen auf Treppen vermieden werden können, wenn der Handlauf be-nutzt worden wäre.

Der Handlauf ist eine wichtige Sicher-heitsausstattung: Er hat an den Treppen eine unterstützende Funktion, wirkt stabi-

lisierend, entlastend und führend entlang dem Treppenverlauf. Er kann mit einem Treppengeländer kombiniert werden, in-dem er auf oder treppenseitig an dem Geländer angebracht wird.

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betrieb & praxis

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betrieb & praxis

Anforderungen an einen HandlaufEin Handlauf soll

▪ in einer Höhe zwischen 0,80 und 1,15 mangebracht werden (je nach Nutzungs-art und Personenkreis). Ergonomischempfehlenswert für Erwachsene sindHöhen um 0,90 m. Die Höhe eineswandseitigen und eines geländerver-bundenen Handlaufs sollte möglichstgleich sein;

einen Abstand von der Wand von min-destens 5 cm haben;

▪ nicht abrupt enden, sondern nach Trep-penende noch etwa 30 cm weiterlaufen. Die Handlaufanfänge sollten so be-schaffen sein, dass man nicht an ihnen hängen bleibt oder von ihnen abgleitet;

▪ ein sicheres Umgreifen ermöglichen.Günstige Profilformen sind elliptischeund runde Profile, wobei der horizontale Profildurchmesser 4 bis 6 cm betragensollte. Verankerungselemente solltennicht bis in den Greifraum der Hand hi- neinreichen, damit der sichere Griffnicht unterbrochen wird. Ein sicheresUmgreifen des Handlaufs ist gewähr-leistet, wenn der Handlauf vom Benut-zer etwa zu 3/4 von Daumen und Zeige- finger einer Hand umschlossen werdenkann. Die zu greifende Breite – beiRundprofilen der Durchmesser und beiVierkantprofilen auch die Höhe – desHandlaufs sollte mindestens 2,5 cm und maximal 6 cm betragen.

Um Verletzungen der Hand zu vermeiden, muss der Abstand des Handlaufs zu an-grenzenden Bauteilen mindestens 5 cm betragen. Bei Handläufen von Treppen zu

maschinellen Anlagen muss auch das Tra-gen von Schutzhandschuhen berücksich-tigt werden. Der Abstand zu angrenzenden Bauteilen sollte hier mindestens 10 cm be-tragen. Zudem sollen Handläufe möglichst kontrastreich zur Wand sein.

Psychologische SchwellenDie Kennzeichnung „Bitte Handlauf be-nutzen“ führt nicht dazu, dass alle Benut-zer dieser Bitte auch nachkommen. Selbst wenn das Thema konsequent in den Un-terweisungen aufgegriffen wird, erhöhtsich der Prozentsatz nicht ausreichend.Gründe hierfür können persönlicher Wi-derstand, fehlende Motivation oder Un-aufmerksamkeit sein.

Schattenpersonen begleiten die Beschäftigten der Fa. Eaton Industries in den Treppenhäusern.

Der Blick voraus, die Hand am Handlauf: Ein Kameramann hält fest, wie es richtig geht.

Der Handlauf sollte immer genutzt werden – egal, ob beim Gang nach unten oder oben.

Preiswürdige Umsetzung Auch die Sicherheitsfachleute der in Bonn ansässigen Eaton Industries GmbH, ein international tätiger Entwickler von elek- trischen Industrie-Ausrüstungen, erkann-ten das Stolpern und Stürzen auf Treppen als eine wesentliche Unfallursache –nicht zuletzt durch einen schweren Unfall im Jahr 2013. Wilhelm Melchert, EHS Koor-dinator des Unternehmens, kam damals durch eine Anregung aus dem privaten Bereich auf die Idee, in den Treppenhäu-sern lebensgroße Schatten zu installie-ren, deren rechte oder linke Hand zum Handlauf greift. Sie sollten zur Nutzung des Handlaufs motivieren.

Eine Idee mit unerwartet großem Erfolg: Die Nutzung der Handläufe durch die Mit-arbeiter stieg von etwa zehn auf über 80 Prozent. „Wir wollten es mit den Schatten-figuren schaffen, den Mitarbeitern eine Möglichkeit der Identifikation zu geben, sodass der Griff zum Handlauf genauso selbstverständlich wird wie der Griff zum Sicherheitsgurt“, erläutert PersonalchefManuel Tschauner. Heute kann er feststel-len: „Die Schattenleute sind zu einem Selbstläufer geworden.“

Ein Selbstläufer, der dem Unternehmen einen der Branchen-Präventionspreise2016 der BG ETEM einbrachte.

Theodor Weber

→ infoEin Video über das Handlauf-Konzept der Eaton Industries GmbH, Bonn, zur Nutzung des Handlaufs finden Sie unter www.bgetem.de, Webcode 16356988

17etem 02.2017

Orthopädieschuhmacher zählen zuden medizinisch-technischen Hand-

werksberufen. Ihr Leistungsspektrum um-fasst alle schuhtechnischen Maßnahmen, um die Fußgesundheit zu erhalten, zu för-dern und wiederherzustellen. Anhand von ärztlichen Verordnungen fertigen sie or-thopädische Maßschuhe bzw. passenKonfektionsschuhe oder vorkonfektio-nierte Ware individuell an.

Der Messtechnische Dienst „Lärm“ der BG ETEM hat von August 2014 bis Septem-ber 2015 die Lärmexposition in 26 ver-schiedenen Orthopädieschuhmacher- Betrieben umfassend untersucht. Dabeiwurden alle typischen Tätigkeiten von Or-thopädieschuhmachern berücksichtigt.Ziel des Projekts war es, einen repräsen-tativen Tages-Lärmexpositionspegel fürdas Berufsbild Orthopädieschuhmacherzu ermitteln. Dieser Beitrag beschäftigtsich mit den Ergebnissen.

Breites TätigkeitsspektrumOrthopädieschuhmacher produzierenInnenschuhe, Einlagen, Korrekturschie-nen, Orthesen, Prothesen sowie weitere Hilfsmittel und passen diese ebenfalls an. Dazu erstellen sie auf der Basis individu-

Nähen, Zwicken, Sägen – Orthopädieschuhmacher üben vielfältige Tätigkeiten aus. Wie es dabei um die Lärmbelastung steht, zeigen aktuelle Untersuchungen.

eller Maße entsprechende Modelle, Ab-drücke und Leisten. Auch Reparaturen von Schuhen und Hilfsmitteln gehören zum Aufgabengebiet. Die Bandbreite der verwendeten Materialien reicht u. a. von Leder und Textilien über Schaumstoffe, Platten aus Polyurethan sowie Gummi bis hin zu kohlefaserverstärkten Kunststof-fen. Bearbeitet werden diese durchSchneiden, Schleifen, Fräsen, Steppen (Nähen) und Kleben.

Kundenberatung und -betreuung spie-len zudem bei der täglichen Arbeit eine wichtige Rolle: So informieren Orthopä-dieschuhmacher über vorbeugende und gesundheitsförderliche Maßnahmen und geben Tipps zur orthopädieschuhtechni-schen Versorgung sowie zur Handhabung und Wirkungsweise der Hilfsmittel. In erster Linie arbeiten sie in Fachbetrieben des Orthopädieschuhmacherhandwerks, in Sanitätshäusern sowie in Kliniken mit schuhorthopädischer Abteilung. Ihre Tätigkeiten verrichten Orthopädieschuh-macher hauptsächlich in Werkstätten und Verkaufs- oder Beratungsräumen.

Als Grundlage für die Schallmessungen dienten die Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

(TRLV Lärm) sowie die Norm DIN EN ISO 9612 „Bestimmung der Lärmexposition am Ar-beitsplatz“. Als Messstrategie haben dieExperten die Ganztagsmessung gewählt,bei der mehrere ganze Arbeitstage mess-technisch erfasst werden. Deren Min-destanzahl richtet sich danach, ob alleTätigkeiten mit einem repräsentativen Anteil während des Messens vorkommen. Aus der energetischen Mittelung aller gemessenen LEX,8h ergibt sich der re- präsentative Tages-Lärmexpositionspegel. Dieser wird umso valider, je mehr Arbeits-tage gemessen werden.

Personengebundene MessungenDa Orthopädieschuhmacher ihre Tätig- keiten an verschiedenen Orten mit stän-dig variierenden Zeitanteilen ausführen, bieten sich als besonders geeignet zur ganztägigen Erfassung der Lärmexposi-tion am Ohr der Beschäftigten personen-gebundene Messungen mit Dosimetern an. Das Mikrofon war dabei jeweils auf der Schulter der Beschäftigten in Ohrnähe befestigt.

Die 46 Messtage bestanden aus ei- ner Netto-Arbeitszeit (ohne Pausen) von 22.220 Minuten, was 370 Stunden und 20 Minuten entspricht. Die durchschnitt- liche Netto-Arbeitszeit pro Messtag betrug 483 Minuten, also 8 Stunden und 3 Minu-ten. Abbildung 1 zeigt die berechneten Tages-Lärmexpositionspegel (LEX,8h), diesich aus den gemessenen Tagesmitte-

Lärmexposition von Orthopädieschuhmachern

Wann es laut wird

Ein Orthopädieschuhmacher bearbeitet einen Leisten mit dem Akku-schrauber.

Der Leisten ist ein Modell des Patientenfußes, auf dessen Grundlage der individuelle Schuh hergestellt wird.

betrieb & praxis

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lungspegeln (LAeq) und den zugehörigen Netto-Arbeitszeiten ergeben. Nach Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

(LärmVibrationsArbSchV) wurde unter Berücksichtigung der ebenfalls gemesse-nen Spitzenschalldruckpegel (LpC,peak) von

den 46 Messtagen an 22 Messtagen min-destens einer der unteren Auslösewerte überschritten. An 18 Messtagen wurde mindestens einer der oberen Auslöse-werte überschritten. Der aus den 46 LEX,8h-Werten resultierende, repräsentative Tages-Lärmexpositionspegel für das Be-rufsbild Orthopädieschuhmacher beträgt 83,8 dB(A).

Für diese Messserie wurde nachDIN EN ISO 9612 eine kombinierte Stan-dardunsicherheit u = 1,9 ermittelt: Dasheißt, die Messwerte lassen sich gemäß TRLV Lärm der bestmöglichen Genauig-keitsklasse 1 zuordnen. Beim Vergleichdes repräsentativen Tages-Lärmexpositi-onspegels mit den Auslösewerten nachLärmVibrationsArbSchV ist somit eine Unsicherheit ΔL von 0 dB zu berücksich- tigen.

Die Experten haben nicht nur die ein-zelnen Messtage betrachtet, sondern das Berufsbild des Orthopädieschuhmachers in typische Tätigkeiten zerlegt. Diesen vorher definierten Tätigkeiten wurden alle entsprechenden Zeitanteile mit den zu- gehörigen Schalldruckpegeln aus den Pegel-Zeit-Verläufen der 46 Messungenzugeordnet. Der resultierende Mittelungs-pegel für jede Tätigkeit errechnet sich aus dem Mittelwert aller Messwerte unter Berücksichtigung der jeweiligen Mess-zeit. Die Tabelle auf Seite 20 zeigt die Mittelungspegel für die verschiedenen Tätigkeiten.

Konsequenzen für BetriebeArbeitgeber müssen die Gesundheit ih-rer Beschäftigten vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen schützen. So verlangt es die LärmVibrationsArbSchV. Sie sind Abbildung 2: Schutzmaßnahmen nach LärmVibrationsArbSchV

Abbildung 1: Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h der 46 Messtage

01Messung

LEX,8h [dB(A)]

838080

7677

8482848286

83827779

837978

878483

8681

858183 85

8077

8186

81 798482

888781

888383

8892

8278

8284

3 5 7 9 11 13 15 17 19 21 23 25 27 29 31 33 35 37 39 41 43 45

20

40

60

80

100

Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

Obere AuslösewerteLEX, 8h = 85 dB(A)LpCpeak = 137 dB(C)

§ 6 – Auslösewerte bei Lärm

Untere AuslösewerteLEX, 8h = 80 dB(A)LpCpeak = 135 dB(C)

*1 Bereits erforderlich, wenn einer der oberen Auslösewerte überschritten werden kann!*2 Bereits erforderlich, wenn einer der oberen Auslösewerte erreicht oder überschritten werden kann!

■ Lärmminderungsprogramm■ Pflicht der arbeitsmedizinischen Vorsorge■ Benutzung von Gehörschutz■ Kennzeichnung als Lärmbereich (falls technisch möglich, Abgrenzung & Zutrittsbeschränkung)*1

■ Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge■ Bereitstellung von Gehörschutz■ Allgemeine arbeitsmedizinische Beratung■ Unterweisung der Beschä�igten*2

Ständig zu beachten:■ Stand der Technik■ mittelbare Gefährdungen (Wechselwirkungen)■ besonders gefährdete Personengruppen

Beim Zwicken – hier mit dem Hammer – wird der Schaft über den Leis-ten gezogen und an der Brandsohle befestigt.

Die Ausputzmaschine dient zum Schleifen, Glasen, Ausputzen und Polieren von Leisten, Sohlen, Schuhen, Einlagen etc.

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verpflichtet, die Risiken durch Lärm- und Vibrationseinwirkung am Arbeitsplatz zu ermitteln, zu bewerten und das Ergebnis, unabhängig von der Beschäftigtenanzahl, zu dokumentieren. Dabei sind hinsicht-lich der Lärmeinwirkung insbesondere zu berücksichtigen:

▪ Art, Ausmaß und Dauer der Exposition durch Lärm

▪ die Auslösewerte in Bezug auf den Tages-Lärmexpositionspegel (LEX,8h) bzw.den Spitzenschalldruckpegel (LpC,peak)

▪ die maximal zulässigen Expositions-werte am Ohr der Beschäftigten, unter Einbeziehung der dämmenden Wirkung des Gehörschutzes: LEX,8h = 85 dB(A) bzw. LpC,peak = 137 dB(C)

Abhängig vom Ergebnis der Gefährdungs-beurteilung müssen Arbeitgeber entspre-chende Schutzmaßnahmen durchführen(siehe Abbildung 2 auf Seite 19).

FazitAus den Projektergebnissen lassen sich valide Aussagen zur Lärmexposition imBerufsbild Orthopädieschuhmacher ab-leiten. Der repräsentative Tages-Lärmex-positionspegel von 83,8 dB(A) zeigt, das Orthopädieschuhmacher einer durchauskritischen Lärmexposition unterliegen.Als lärmintensive Tätigkeit mit einem großen Zeitanteil von durchschnittlich31 % des Arbeitstages fällt das Arbeiten an der Ausputzmaschine auf. Damit müssen Betriebe nach LärmVibrations-ArbSchV die Ausputzmaschine als Lärm-bereich kennzeichnen und – falls technisch möglich – diese von anderen Arbeits- plätzen abgrenzen. Zu weiteren lärm- intensiven Tätigkeiten mit jedoch weitaus kleineren Zeitanteilen zählen Arbeiten an

Tätigkeitsbeschreibung Anzahl Messwerte

Kundenkontakt 93 1.090 4,9 71,8

Auftragsbearbeitung 237 1.947 8,8 72,8

Materialauswahl & Zuschnitt 332 2.291 10,3 74,0

Klebe- und Gießharzarbeiten (Hammer/Tacker/Presse)

466 4.908 22,1 74,7

Zwicken (Hammer/Tacker) 68 1.835 8,3 77,6

Arbeiten an der Ausputzmaschine 742 6.890 31,0 87,3

Arbeiten an Tiefziehgeräten 28 189 0,9 77,7

Arbeiten an der Nähmaschine (Nähen/Steppen)

9 105 0,5 71,5

Arbeiten an Band-/Stich-/Oszillations-säge

40 119 0,5 87,5

Arbeiten an der Trichterfräsmaschine / automatische Fräsmaschine

41 205 0,9 87,8

Arbeiten an der Anklopfmaschine 12 39 0,2 95,2

Arbeiten mit Multifunktionsgerät/ Bohrmaschine/Schleifmaschine

20 55 0,2 85,7

Treiben von Blechen 2 15 0,1 96,2

Arbeiten von Hand (Vor- und Nachbear-beitung/Reparatur/Finish/etc.)

166 1.622 7,3 75,0

Aufräum- und Reinigungsarbeiten 66 646 2,9 73,6

Reinigungsarbeiten mit Druckluft und Staubsauger

94 157 0,7 96,6

Sonstige Tätigkeiten 14 107 0,5 73,5

Messzeit(Min.)

Anteil an Gesamt-messzeit (%)

LAeq

[dB(A)]

Summe 22.220 100,0

Mittelungspegel der verschiedenen Tätigkeiten

diversen anderen Maschinen, Reinigungs- arbeiten mit Druckluft oder Staubsaugersowie das Treiben von Blechen.

Den im Projekt ermittelten, repräsenta-tiven Tages-Lärmexpositionspegel können Arbeitgeber für die eigene Gefährdungs-beurteilung nach LärmVibrationsArbSchV übernehmen, sofern ihre Beschäftigten

identische Tätigkeiten mit vergleichbaren Zeitanteilen ausführen. Sollte es davon Abweichungen geben, muss der ent- sprechende Tages-Lärmexpositionspegelunter Zuhilfenahme eigener Zeiterhebun-gen und/oder weiterer Lärmmessungenneu berechnet werden.

Heiko Kusserow, Daniel Ihlenfeld

Beim Zwicken mit dem Tacker wird der Schaft nicht mit Nägeln, sondern mit Tackerklammern an der Unterseite des Leistens angebracht.

Mit der Nähmaschine werden Näh- und Stepparbeiten an Schuhen, Stiefeln und sonstigen Lederartikeln durchgeführt.

betrieb & praxis

20 etem 02.2017

Wo Drohnen fliegen, gelten besondere Regeln – auch für Unternehmer und Beschäftigte. Denn vom Arbeitsmittel Drohne können Gefahren ausgehen.

Unbemannte Luftfahrtsysteme

Sicher fliegen

Bauwerke begutachten, Pakete überbringen oder Baustellenfortschritte dokumentieren – Drohnen

haben längst ihre Anwendungsfelder gefunden. Auch in den Branchen der BG ETEM werden unbemannte Luftfahrtsysteme (ULS), wie Drohnen nach dem Luft-verkehrsgesetz bezeichnet werden, eingesetzt. Ener-gieversorger nutzen sie beispielsweise zur Inspektion der Infrastruktur der Energieversorgung, von Indust-rieanlagen oder von Solar- und Windenergieanlagen.

Der Verbreitungsgrad von unbemannten Luftfahrt-systemen in den Mitgliedsbetrieben der BG ETEM ist noch überschaubar, eine Unfallstatistik gibt es daher bislang nicht. Dass von Drohnen aber durchaus Ge-fahren ausgehen, zeigen Meldungen in den Medien über Unfälle mit Verletzungen und Schäden durch den Einsatz von ULS. Bevor Unternehmerinnen und Unternehmer also ihre Beschäftigten Tätigkeiten mit den fliegenden Beobachtern ausüben lassen, ist eine

betrieb & praxis

21etem 02.2017

Gefährdungsbeurteilung und deren Doku-mentation nach Betriebssicherheitsver-ordnung Pflicht.

Gefährdungen vielseitigVerletzungen durch Rotorblätter, Abstürze oder herabstürzende Teile – mechanische Gefährdungen, die von einer unbemann-ten Drohne ausgehen, sind vielseitig. Immer dann, wenn Beschäftigte mit unge-schützt bewegenden Rotorblättern in Be-rührung kommen können, drohen Verlet- zungen, wie einfache Schnittverletzungen der Haut, aber auch von Sehnen oder Ner-venfasern. Häufig ist das bei Starts und Landungen der Fall.

Gerät eine Drohne außer Kontrolle oder stürzt ab, ist die Ursache meist ein techni-sches Problem, hervorgerufen durch ei-nen Systemkomponentenausfall odereinen Bedienfehler. Die Auswirkungen

beherrschbar eingestuft werden, wenn Unternehmen ihrer Verpflichtung zur Prüfung elektrischer Betriebsmittel nachParagraf 5 DGUV Vorschrift 3 nachkom-men und Geräte mit sichtbaren Mängelnnicht mehr einsetzen. Für die Durchfüh-rung der Gefährdungsbeurteilung solltensich Unternehmen an den geläufigen Gefährdungsfaktoren orientieren.

Für die sichere Verwendung von Droh-nen im Unternehmen ist eine Umsetzung mehrerer Schutzmaßnahmen nach demgeltenden T-O-P-Prinzip erforderlich:Technische, Organisatorische und Perso-nenbezogene Schutzmaßnahmen. Einige von ihnen werden nachfolgend vorge-stellt.

Technische SchutzmaßnahmenRotorblätter können mit einem Kollisions-schutz umhaust werden, den viele Droh-nen-Hersteller als optionales Zubehöranbieten. Der Kollisionsschutz mussebenso wie die Kamera unverlierbar festmit der Drohne verbunden werden, weilsonst die Gefahr besteht, dass Teile he-rabfallen und Beschäftigte verletzen.

Einige Hersteller bieten bereits Droh-nen mit Redundanzen bei flugsicherheits-relevanten Systemkomponenten an. Sys-temausfälle von Rotoren, Funkmodulenoder der Steuerungstechnik können sokompensiert und ein Absturz oder unkon-trolliertes Bewegen verhindert werden.Zudem gibt es für Drohnen Sicherungs-systeme, die automatisch einen Fall-schirm auslösen, wenn ihre Sensorenungewöhnliche Flugbewegungen feststel-len. So können Absturzfolgen gemindertwerden. Wie bei anderen Arbeitsmittelnauch, kann schon deren verantwortungs-

Der rechtliche Rahmen – Luftverkehrsgesetz

Unternehmen, die Drohnen einset-zen, müssen Vorgaben aus dem Luftverkehrsrecht und dem Arbeits-schutz einhalten. Im Luftverkehrs-recht wird es Änderungen für den Betrieb von unbemannten Luftfahrt-systemen geben. Aktuell gelten für den Drohneneinsatz unter anderem folgende Anforderungen:

Abschließen einer Versicherung: Der Halter eines Luftfahrzeuges muss laut Luftverkehrsgesetz eine Haftpflichtversicherung unterhalten.

▪ Erwerb der Aufstiegserlaubnis: Der Antrag auf Aufstiegserlaubnis wird bei den zuständigen Landes-luftfahrtbehörden gestellt. Die Bewilligung ist an einen Befähi-gungsnachweis („Drohnenführer-schein“) geknüpft.

▪ Einzuhaltende Nebenbestimmun-gen der Aufstiegserlaubnis (Aus-zug): kein Anflug von Personen; kein Überfliegen von Menschen-gruppen; Vorabinformation an Po-lizei oder Ordnungsamt, wenn der Flug innerhalb geschlossener Ort-schaften stattfindet; Erlaubnis durch Grundstückseigentümer bei Start und Landung; Sichtflug ist einzuhalten.

können bei Kontakt mit Personen je nach Geschwindigkeit und Gewicht der Drohne schwerwiegend sein. Gleiches gilt für he- rabfallende Teile wie das Kamerasystem:Je nach Art kann eine Kamera rund zweiKilogramm wiegen, so viel wie etwa einZiegelstein.

Weil Sichtkontakt beim Drohnenflugvorgeschrieben ist, müssen die bedienen-den Mitarbeiter das Gerät ständig im Blick behalten. Wechselt der Bediener denStandort, kann er stürzen, stolpern oder ausrutschen und sich entsprechend ver-letzen.

Verletzungspotenzial birgt auch derTransport der Drohne, sofern sie als La-dung nicht ordnungsgemäß – am bestenin einer Transportbox des Herstellers – ge-sichert ist.

Das Ladegerät für die Akkumulatorender Drohnen ist ein elektrisches Betriebs-mittel, das bei Defekt zu einer Körper-durchströmung führen kann. DefekteBetriebsmittel sind Ursache für ein Drittel aller Stromunfälle bei der BG ETEM. Von Lithium-Polymer-Akkumulatoren kann bei nicht sachgerechter Handhabung, wie ei-ner Überladung oder mechanischen Zer-störung infolge eines Absturzes, zudemeine Brand- und Explosionsgefahr ausge-hen.

Risiken erkennenDrohnen stellen auch eine Lärmquelledar. Orientierende Messungen bei einerProduktvorführung im Abstand von etwadrei Metern zur Drohne haben einenSchalldruckpegel von 78,8 dB(A) erge-ben. Dieser liegt zwar unterhalb des unte-ren Auslösewertes von 80 dB(A) nachLärm- und Vibrations-Arbeitsschutzver-ordnung, zeigt aber, dass auch derLärm-Aspekt in der Gefährdungsbeurtei-lung berücksichtigt werden muss.

Werden die ULS im Freien eingesetzt,sind Beschäftigte außerdem den klimati-schen Bedingungen wie etwa Hitze,Feuchtigkeit und natürlicher UV-Strahlung ausgesetzt. Beim manuellen Transportder Drohne ist das Gewicht des Gerätesinklusive der entsprechenden Transport-box zu berücksichtigen.

Mechanische Gefährdungen, aber auch die Brand- und Explosionsgefahr ergeben vor allem wegen der zu erwartenden Schadensschwere nach Einschätzung des Autors das größte Risiko für Beschäftigte, die mit Drohnen arbeiten. Die elektrische Gefährdung kann dann als weitgehend

betrieb & praxis

22 etem 02.2017

volle Beschaffung Gefährdungen deutlich verringern. Der Ort, von dem aus Beschäf-tigte das ULS steuern, ist ein Arbeitsplatz nach Arbeitsstättenverordnung. Gefah-renbereiche sind gegen unbefugten Zu-tritt zu sichern.

Organisatorische MaßnahmenUnbemannte Luftfahrtsysteme sind nachder Betriebssicherheitsverordnung als Arbeitsmittel zwingend einer Instandhal-tung und Prüfung zuzuführen – insbeson-dere auch nach Absturz oder andererBeschädigung. Hersteller knüpfen ihreProduktgewährleistung an das strikte Ein-halten von Vorgaben bei der Wartung und Instandhaltung. Umfassendere Prüfungs-und Instandhaltungsmaßnahmen sinddaher nicht selten dem Hersteller vorbe-halten.

Beschäftigte, die eine Drohne bedie-nen, müssen für diese Aufgabe geeignet und entsprechend geschult sein. DasSteuern einer Drohne stellt eine komplexe Tätigkeit dar, die Beschäftigte, aber auch Dritte gefährden kann.

Um die Eignung festzustellen, kann der Unternehmer auf die bekannte Eignungs-untersuchung nach Grundsatz G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“zurückgreifen. Viele Hersteller bietenSchulungen an, die in der Regel rechtli-che, flugtechnische Grundlagen und Rah-menbedingung für den Aufstieg sowie ein Training am Fluggerät beinhalten. Für dieErteilung einer Aufstiegserlaubnis durchdie zuständige Landesluftfahrtbehördeist der Nachweis von Kenntnissen im Um-gang mit unbemannten Luftfahrtsystemen erforderlich.

Beschäftigte müssen

im Umgang mit einer Drohne unterwiesen werden.

Beschäftigte unterweisenLassen sich die Gefährdungen durch die zuvor genannten Schutzmaßnahmennicht ausreichend verringern, sind darü-ber hinaus personenbezogene Schutz-maßnahmen umzusetzen. Hier kann dieGefährdungsbeurteilung ergeben, dassPersönliche Schutzausrüstung wieSchutzhelm oder Schutzhandschuhe vom Unternehmer bereitzustellen und von den Beschäftigten zu tragen ist.

Beschäftigte müssen – ungeachtet aller übrigen Schutzmaßnahmen – im sicher-heitsgerechten Umgang mit Drohnen unterwiesen werden. Die für die Nutzung der Drohne zu erstellende Betriebsanwei-sung muss dabei berücksichtigt werden. Die Unterweisung muss mindestens ent-halten:

▪ Vorstellung der Gefährdungen ▪ Schutzmaßnahmen aus der Gefähr-dungsbeurteilung und Forderung zurEinhaltung der Schutzmaßnahmen

▪ Nutzung des ULS nur gemäß Hersteller-angaben und Maßgaben aus der Auf-stiegserlaubnis der zuständigen Landesluftfahrtbehörde

▪ Abstand zur Gefahrenquelle und zu Gefahrenbereichen halten

▪ Sicherer Trans-port

▪ Verhalten nach StörungenBei sorgfältiger Durchführung der Gefähr-dungsbeurteilung und konsequenter Ein-haltung geeigneter Schutzmaßnahmenlassen sich Gefährdungen im Umgang mitmit ULS auf ein akzeptables Restrisikosenken.

Matthias Horn

→ infoInformationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter www.bmvi.de (Suchwort: „Unbemannte Luftfahrtsysteme“)

Veranstaltungshinweis

Rechtliche Grundlagen und prakti-sche Aspekte zum Einsatz von Drohnen bei Mess- und Beobach-tungseinsätzen sind auch Thema im Rahmen der BG ETEM-Fachta-gung „Arbeits- und Gesundheits-schutz in Kraftwerken“ am 3. und 4. Mai in Weinheim. www.bgetem.de, Webcode 16281160

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23etem 02.2017

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Arbeits Am 2. November vergangenen Jahres

hat die Bundesregierung die neue stättenverordnung (ArbStättV) be-

schlossen. Sie trat bereits am 3. Dezember 2016 in Kraft (siehe „info“). In der neuen ArbStättV werden Vorschriften, die bis-lang in separaten Verordnungen enthal-ten waren, zusammengeführt und an die heutige Arbeitswelt angepasst. Die In-halte der Bildschirmarbeitsverordnungwurden in die ArbStättV integriert; dieBildschirmarbeitsverordnung wurde au-ßer Kraft gesetzt. Die Vorgaben und Rege-lungen sollen die Sicherheit und denSchutz der Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten – dazu zählen auch Bau-stellen – wirksam schützen und Arbeits-abläufe menschengerecht gestalten.

Die Verordnung bündelt Regelungen für den Arbeits-schutz der Beschäftigten – zum Beispiel bei Telearbeit oder der Prävention psychischer Gefährdungen.

Die Regelungen im Überblick:1. TelearbeitsplätzeAufgrund des Wandels in der Arbeitswelt und der gewünschten Vereinbarkeit vonFamilie und Beruf wurden klare Regelun-gen für Telearbeitsplätze aufgenommen.Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeberfür einen festgelegten Zeitraum eingerich-tete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbe-reich der Beschäftigten.

Grundlage ist eine Vereinbarung mitdem Beschäftigten über die Einrichtung eines Bildschirmarbeitsplatzes im Privat-bereich, über Arbeitszeit und Arbeitsbe-dingungen sowie über die Arbeits- platzgestaltung. Mit der Neuregelung wird gleichzeitig klargestellt, dass beruflichbedingte „mobile Arbeit“, z. B. das gele-

gentliche Arbeiten mit dem Laptop in der Freizeit, nicht in den Anwendungsbereich der ArbStättV fällt.

2. Arbeitsschutz-UnterweisungDurch die Arbeitsschutz-Unterweisungsollen die Beschäftigten in die Lage ver-setzt und angehalten werden, sich bei derArbeit und in Notsituationen sicherheits-gerecht zu verhalten. Die Pflicht zu einersolchen Unterweisung bestand zwar be-reits bisher, jedoch fehlten Hinweise,über welche Gefährdungen die Beschäf-tigten unterwiesen werden müssen (z. B.Brandschutzmaßnahmen, Erste Hilfe,Fluchtwege und Notausgänge).

3. Umgang mit psychischen BelastungenJetzt müssen auch psychische Belastun-gen bei der Gefährdungsbeurteilung be-rücksichtigt werden. Auch dies ist grund- sätzlich bereits durch das Arbeitsschutz-gesetz geregelt. Für Arbeitsstätten wirddies aber konkretisiert und betrifft z. B. Belastungen und Beeinträchtigungen der Beschäftigten durch störende Geräusche oder Lärm, ungeeignete Beleuchtung, er-gonomische Mängel oder unzureichende Softwaregestaltung am Arbeitsplatz.

4. Sichtverbindung aus Arbeitsräumennach außen

Dauerhaft eingerichtete Arbeitsplätze undSozialräume müssen grundsätzlich eineSichtverbindung nach außen haben, diesgilt aber nicht für jede Art von Sanitärräu-men. Die ArbStättV stellt einheitliche An-forderungen, wie möglichst ausreichendTageslicht und eine Sichtverbindung ausArbeitsräumen nach außen gewährleistetwerden können. Lassen bauliche oderbetriebliche Gegebenheiten keine Sicht-verbindung nach außen zu, z. B. in Ma-schinenräumen oder Bereichen vonFlughäfen, muss es eine Sichtverbindungnach außen nicht geben.

Quelle: BMAS

→ infoInformationen zur neuen Arbeitsstätten-verordnung unter www.baua.de/de/ Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ Informationen_content.html

In der neuen Arbeitsstättenverordnung wird klargestellt, was Telearbeit ist und welche Bereiche des Arbeitsschutzes hier anzuwenden sind.

Überarbeitete Arbeitsstättenverordnung

Besserer Schutz am Arbeitsplatz

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betrieb & praxis

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F ür Unternehmer der meisten Branchen ist im Unternehmermodell die Teil-

nahme an Seminaren Pflicht. Sie findenregional statt und behandeln für die be-troffenen Branchen wichtige Themen des Arbeitsschutzes im Kleinbetrieb. Im Semi-nar können offene Fragen geklärt und Er-fahrungen ausgetauscht werden. Der mit dem Seminarbesuch verbundene Zeitauf-wand ist für die Teilnehmer aber höher als beim eigenständigen Bearbeiten schrift- licher Unterlagen. Einige Branchen kön-nen an einem Fernlehrgang teilnehmen.

Wer ist angesprochen?Ausnahmen von der Pflicht zum Seminar-besuch gibt es nur für Branchen mit gerin-gen Gefährdungen für die Sicherheit undGesundheit der Beschäftigten sowie einer geringen Unfallhäufigkeit. Dazu gehörenCopy-Shops, Fotostudios, Grafikagentu-ren, Zeitungsvertrieb, Herstellung von Be-kleidung, Näherei, Textiler Service und

Für Betriebe mit geringem Gefährdungspotenzial bietet die BG ETEM eine spezielle Variante des Unternehmermodells an.

Einzelhandel. Auch Betriebe mit Beschäf-tigten ausschließlich in Büro, Handel odermit vergleichbaren Tätigkeiten mit gerin-ger Gefährdung können den Fernlehrgangbelegen. Sie müssen der BG ETEM vor derZulassung Auskunft über die Art der aus-geübten Tätigkeiten geben.

Wie läuft der Fernlehrgang ab?Hat sich ein Unternehmer für die Teil-nahme am Unternehmermodell entschie-den und ist zur Teilnahme am Fernlehrgang berechtigt, sendet die BG ETEM dem Be-trieb das „Unternehmerhandbuch“. DieTeilnehmer haben sechs Wochen Zeit, das Material zu bearbeiten und die erforder- lichen Maßnahmen umzusetzen. Was im Betrieb bereits erledigt ist, kann anhand der Unterlagen überprüft werden. Zum er-folgreichen Abschluss des Fernlehrgangs müssen Unternehmer die Lernerfolgskon-trolle absolvieren. Dazu sind Fragen zu beantworten und die Antworten an die

Fernlehrgang zum Unternehmermodell

K ompakt und konkret

Themen des Fernlehrgangs

▪ Arbeitsschutzsystem in Deutschland

▪ Verantwortung und Aufgaben imbetrieblichen Arbeitsschutz

▪ Gefährdungsbeurteilung mit Dokumentation

▪ Überblick über wichtige Gefähr-dungsfaktoren (z. B. Gefahrstoffe)

▪ Betriebsanweisungen und Unterweisungen

▪ Sichere Verwendung von Arbeitsmitteln

▪ Organisation der Ersten Hilfe Betrieblicher Gesundheitsschutz,Einsatz von Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft

BG ETEM zu senden. Im Erfolgsfall erhält der Betrieb die Teilnahmebescheinigung zum Fernlehrgang Unternehmermodell.

Ziele und Themen Auch Unternehmerinnen und Unterneh-mer in Branchen mit geringen Gefährdun-gen tragen Verantwortung für Sicherheitund Gesundheit ihrer Beschäftigten. DerFernlehrgang informiert, wie Unternehmer den Arbeitsschutz in ihrem Betrieb orga-nisieren können. Unternehmer sollen indie Lage versetzt werden, sicherheitswid-rige Zustände und Verhaltensweisen zuerkennen und Maßnahmen einzuleiten.Entsprechend den Ergebnissen der Ge-fährdungsbeurteilung müssen Beschäf-tigte unterwiesen werden. Dazu gibt derFernlehrgang wichtige Hinweise.

Der Fernlehrgang zum Unternehmermo-dell bietet für Branchen mit geringen Gefährdungen eine praxisgerechte Mög-lichkeit zur Umsetzung der sicherheits- technischen und der betriebsärztlichenBetreuung. Er ist kostengünstig und flexi-bel umzusetzen.

Dr. Ralph Hettrich

→ infoDie Lehrgänge für die einzelnen Branchensowie weitere Informationen gibt es unter

www.bgetem.de, Webcode 12750623

Wer am Fernlehrgang teilnimmt, bekommt das „Unternehmerhandbuch“.

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? Was verbirgt sich hinter einer Unfall- anzeige?Gülcan Miyanyedi: Mit der Unfallanzeige bestätigt das Unternehmen, dass ein Un-fall passiert ist. Sie enthält Angaben zur Person der oder des Betroffenen sowie Zeit und Hergang des Unfalls. Die Unfall- anzeige wird mit ihrem Eingang bei der BG sowohl den Mitarbeitern der Leistungsab-teilung als auch der Präventionsabteilung zugänglich gemacht. Auf Basis der Anga-ben ermittelt die Leistungsseite der BG, ob sie zuständig ist, ob es sich um einen Ar-beitsunfall handelt und die verletzte Per-son besonders betreut werden muss.

? Was heißt das konkret?Miyanyedi: Gibt es zum Beispiel Hinweise auf schwere Verletzungen oder Komplika-tionen, übernimmt das Reha-Management der BG ETEM den Fall. Speziell ausgebil-dete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterkümmern sich dann intensiv um den Ver-letzten. Schnelle und umfassende Infor-mationen nach einem Unfall machendieses zügige Handeln möglich. Das Zielist, Verletzte so zu stellen, als wäre der Un-fall nie passiert.

Für die Prävention ist die genaue Schil-derung des Unfalls aus einem anderen Grund wichtig: Ihr Ziel ist es, die Unfallur-sache zu ermitteln, um so eine Wiederho-lung des eingetretenen Unfalls möglichst

Ein Arbeitsunfall – viel-leicht sogar meldepflich-tig? Die Unfallanzeige des Arbeitgebers hilft der BG, die nötigen Schritte zur Schadensbehebung einzu-leiten. Gülcan Miyanyedi von der BG ETEM erklärt, wie es geht.

zu verhindern und auch für gleichartige Tätigkeiten aus dem Unfall Erkenntnisse zu gewinnen.

? Wer muss den Unfall melden?Miyanyedi: Für den Versicherten besteht keine Pflicht zur Unfallmeldung. Anders als für den Arbeitgeber; der muss den Un-fall melden, wenn für ihn erkennbar ist, dass die Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Schwere des Unfalls länger als drei Tage dauern wird. Entscheidend für die Melde-pflicht ist die ärztliche Bescheinigung.

? Wie wird die Drei-Tage-Frist berechnet? Miyanyedi: Bei der Berechnung der Drei-Tage-Frist wird der Tag des Unfalls nicht mitgezählt. Die Frist ist kalendertägig zu berechnen, sodass Samstage, Sonn- und Feiertage einzuberechnen sind. Ereignet sich also ein Arbeitsunfall am 1.11., be-ginnt die 3-tägige Frist am 2.11. und endet mit dem 4.11.

Es gibt eine Ausnahme: Tödliche Un-fälle, Massenunfälle und Unfälle mitschwerwiegenden Gesundheitsschädenmüssen sofort gemeldet werden.

? Sind auch Unfälle zu melden, die außer-halb der eigentlichen Tätigkeit passieren? Miyanyedi: Nicht nur Unfälle am Arbeits-platz, sondern auch solche im Zusammen-hang mit sonstigen dem Betrieb dienenden Tätigkeiten sind versichert; so bei Dienst- und Geschäftsreisen und bei betrieblichen Veranstaltungen oder beim Betriebssport. Der Weg nach und vom Ort der Tätigkeit ist ebenso versichert. Wenn auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Nachhauseweg etwas passiert, ist eine Unfallanzeige zu erstat-ten. Im Zweifelsfall sollte jeder Unfall ge-meldet werden. Eine Unfallanzeige kann schnell und unbürokratisch online über das Extranet eingegeben werden.

? Wer muss informiert werden? Miyanyedi: Zum einen der Betriebsrat. Ermuss die Unfallanzeige auch unterschrei-

Unfallanzeige

Startschuss zur Hilfeleistung

So funktioniert eine Unfallanzeige

Innerhalb von drei Ta-gen muss das Unter-nehmen den Unfall an die BG melden

Unfallanzeigen auf Papier werden gescannt und elektronisch weiter-verarbeitet

Die Postleitzahl ist ein Kriterium dafür, welche Bezirksver-waltung der BG ETEM zuständig ist

Die Meldung kann klassisch auf dem Postweg an die BG gerichtet werden

Alternativ kann das Unternehmen den Unfall online über das Extranet melden

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ben. Dazu müssen die Fachkraft für Ar-beitssicherheit und der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin informiert werden.Schließlich muss dem Betroffenen erklärt werden, dass er eine Kopie der Unfallan-zeige verlangen kann.

? Was passiert, wenn der Arbeitgebereinen Unfall nicht anzeigt, obwohl ermeldepflichtig war?

Miyanyedi: Eine fehlende, eine falsche,eine nicht vollständige oder eine nichtrechtzeitig abgegebene Unfallanzeige ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einerGeldbuße bis zu 2.500 Euro geahndetwerden kann (§ 209 SGB VII).

? Wer unterschreibt die Unfallanzeige?Miyanyedi: Der Arbeitgeber oder ein vonihm Beauftragter unterschreibt die Unfall- anzeige und bestätigt damit die Richtig-keit der Angaben, soweit ihm dies möglich ist. Darüber hinaus muss der Betriebs-bzw. Personalrat unterschreiben (§ 193Abs. 5 SGB VII). Sollte ein Betriebs- oderPersonalrat nicht bestehen, muss dies ver-merkt werden, dann ist die Unterschrift des Sicherheitsbeauftragten einzuholen.Durch die Unterschrift des Betriebs- bzw.Personalrats wird lediglich sichergestellt,dass dieser von allen anzeigepflichtigenArbeitsunfällen Kenntnis erlangt. Der Be-triebs- bzw. Personalrat bestätigt also mit seiner Unterschrift, dass er über den Un-fall informiert wurde.

? Wie sonst erfährt die BG von einem Arbeitsunfall?Miyanyedi: Bei einem meldepflichtigenUnfall dürfte es fast immer nötig sein, zum Arzt zu gehen. Und der muss der BG darü-ber berichten. Tatsächlich erfährt sie in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle zu-erst durch den ärztlichen Bericht von ei-nem Unfall. Geht nach einer gewissen Zeit keine Unfallanzeige vom Arbeitgeber ein, fordert die BG sie beim Betrieb an.

? Muss der Mitarbeiter dem Arbeitgeber Auskunft erteilen, ob die Berufsgenossen-schaft einen Arbeitsunfall anerkannt hat?Miyanyedi: Eine Pflicht besteht nicht.Dennoch ist es ratsam, nach einem Unfall mit seinem Arbeitgeber in Kontakt zu blei-ben und ihn auch über den Fortgang des Verfahrens zu informieren.

? Warum?Miyanyedi: Gerade wenn man infolge ei-

nes Arbeitsunfalls längere Zeit krank ist, kann dies die Rückkehr in den Betrieb ver-einfachen.

? Inwiefern kann die Berufsgenossen-schaft den Beschäftigten hierbei unter-stützen?Miyanyedi: Die BG klärt den Versicherten über die rechtliche Situation auf. Bereits zu Beginn eines Feststellungsverfahrens erhält er ein ausführliches Informations-schreiben zum Thema Datenschutz. In be-stimmten Fällen wird auch das Ein- verständnis des Versicherten eingeholt, mit dem Arbeitgeber direkt Kontakt aufzu-nehmen. Das ist erforderlich, wenn der Versicherte auf Anraten seines behan-delnden Arztes nach einer längeren un-fallbedingten Arbeitsunfähigkeit dieTätigkeit nicht voll, sondern zunächst nur stundenweise wieder aufnehmen soll.Das muss im Voraus mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden.

? Klingt so, als wenn die Initiative vor allem vom Mitarbeiter kommen muss?Miyanyedi: Keinesfalls. Auch der Arbeitge-ber ist gut beraten, sich nach einem Unfall bei seinem Mitarbeiter zu melden. Nicht nur, um eventuell benötigte Angaben für die Unfallanzeige abzufragen. Vielen Ver-letzten ist es vor allem nach schwereren Unfällen wichtig, dass der Arbeitgeber in einem gewissen Rahmen Interesse an ih-rem Schicksal zeigt.

Bei einer länger andauernden Arbeits-unfähigkeit ist der Arbeitgeber sogar ver-pflichtet, auf seinen Mitarbeiter zuzu- gehen und ihm ein betriebliches Einglie-derungsmanagement anzubieten. Grund-sätzlich gilt: Zusammen erreicht man vieles einfacher. Die Berufsgenossen-schaft kann hierbei unterstützen. Auf-grund der datenschutzrechtlichen Be- stimmungen geht dies aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

info→https://extranet-weblogin.bgetem.de/Extranet der BG ETEM – das Serviceportal für Mitgliedsunternehmen.

UnfallGülcan Miyanyedi, Abteilungsleiterin Grundsatz und Organisation bei der BG ETEM

3 Tage Arbeitsunfähigkeit

Onlinemeldungen über das Extranet stehen sofort digital zur Weiter-verarbeitung zur Verfügung

Das Unternehmen informiert die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsrat

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Die Vertreterinnen und Vertreter der Ar-beitgeber und Versicherten schlagen

in ihrem Weißbuch unter anderem vor,den Unterlassungszwang abzuschaffen,der bei einigen der häufigsten Berufs-krankheiten Voraussetzung für eine Aner-kennung ist. Darüber hinaus regen sieverschiedene Änderungen an, die dieTransparenz des Rechts und Verwaltungs-handelns für die Versicherten erhöhen.Die Grundlagen des Berufskrankheiten-rechts stellt das Weißbuch dabei nicht infrage. Danach übernimmt die gesetzli-che Unfallversicherung die Haftung desArbeitgebers für Gesundheitsschäden,die durch die Arbeit verursacht sind.

Die Vorschläge des Weißbuches kon-zentrieren sich auf fünf Themenbereiche.Es geht neben dem Unterlassungszwangauch um die Ursachenermittlung, dieRückwirkung von Entscheidungen zur Be-rufskrankheiten-Liste, den ÄrztlichenSachverständigenbeirat (ÄSVB) und dieForschung.

Den Unterlassungszwang sehen die Be-rufsgenossenschaften und Unfallkassenals schwer zu nehmende Hürde für vieleVersicherte. Neun von derzeit 77 Berufs-krankheiten können laut Gesetz nur aner-

Das Berufskrankheitenrecht soll reformiert werden. Das hat die Mitgliederversammlung der DGUV beschlossen und der Bundesregierung ein Weißbuch mit Vorschlägen übergeben.

kannt werden, wenn die Betroffenen soschwer erkrankt sind, dass sie die Tätig-keiten aufgeben müssen, die „für die Ent-stehung, die Verschlimmerung oder dasWiederaufleben der Krankheit ursächlichwaren oder sein können“. Zu diesen neunBerufskrankheiten gehören Berufskrank-heiten durch Isocyanate, Sehnenschei-denentzündungen, Vibration der Hände,einige Erkrankungen der Wirbelsäule,allergische sowie toxische Atemwegser-krankungen und Hautkrankheiten. Aufdiese Gruppe beziehen sich rund 50 Pro-zent aller Verdachtsanzeigen.

Gemeinsam ist diesen Krankheiten,dass Symptome und Auslöser zeitlich eng verknüpft sind. Das heißt: Entfällt dieschädigende Einwirkung, kommt es häu-fig zu einer Verbesserung.

Die Konsequenzen des Unterlassungs-zwanges zeigt folgendes Beispiel: EinePflegekraft leidet an einer schweren Wir-belsäulenerkrankung aufgrund schwerenHebens und Tragens. Dank der angebote-nen Präventionsmaßnahmen kann sieihre Tätigkeit weiter ausüben. Nach gel-tender Rechtslage kann ihre Erkrankungnun allerdings nicht anerkannt werden,denn dafür müsste sie ihre Tätigkeit auf-

geben. Das wäre aber sowohl für die Ver-sicherte als auch ihren Arbeitgeber einschlechtes Ergebnis. Diese Anerken-nungshürde solle deshalb fallen. Dazusollen Versicherte über mögliche Schutz-maßnahmen aufgeklärt und gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet werden – wie es heute zum Teil schon für die Teil-nahme an Rehabilitationsmaßnahmender Fall ist. Gleichzeitig sei es die Aufgabe des Gesetzgebers, die Tatbestände dereinzelnen Berufskrankheiten zu präzisie-ren – insbesondere den Schweregrad der Erkrankung.

Die Ursachenermittlung soll laut Weiß-buch verbessert werden. Um entscheiden zu können, ob Versicherte an einer Berufskrankheit leiden, müssen Berufs-genossenschaften und Unfallkassen unter anderem ermitteln, welchen schädi-genden Einwirkungen die Versicherten bei der Arbeit ausgesetzt waren.

Schwierig ist das vor allem, wenn die Ursachen für eine Berufskrankheit lange Zeit zurückliegen. Unternehmen existie-ren nicht mehr, Unterlagen fehlen, Erinne-rungen sind nicht immer verlässlich.Bereits in der Vergangenheit hat die Unfallversicherung eine Reihe von Maß-

Berufskrankheitenrecht

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nahmen ergriffen, um die Qualität der Er-mittlung zu verbessern. Dazu zählenSchulungen für Ermittler und Ermittlerin-nen und der Aufbau von Katastern, dievergleichbare Messdaten aus einzelnenBerufen zusammenfassen. In ihrem Weiß-buch schlägt die Unfallversicherung nunweitere Änderungen vor:

▪ In einem Projekt werden einheitlicheQualitätsstandards und Werkzeuge für die Ermittlung im Berufskrankheitenver-fahren beschrieben.

▪ Der Gesetzgeber schafft den gesetzli-chen Rahmen dafür, dass Daten für wei-

eine Krankheit in die Berufskrankhei-ten-Liste aufgenommen wird, muss auch geregelt werden, wie mit Erkrankungsfäl-len umgegangen werden soll, die vor der Aufnahme der Krankheit in die Liste aufgetreten sind.

In der Vergangenheit hat die Bundesre-gierung sich hier in der Regel mit einer Stichtagsregelung beholfen. Das erleich-terte zwar die Verwaltungsarbeit, konnteallerdings auch dazu führen, dass gerade die Erkrankten von einer Anerkennungausgeschlossen wurden, deren Erkran-kungen die notwendigen wissenschaftli-chen Erkenntnisse gebracht hatten.

Im Sinne einer Gleichbehandlung allerErkrankungsfälle schlagen die Unfallversi-cherungen deshalb eine einheitlichegesetzliche Lösung vor. Unabhängig vomZeitpunkt ihres erstmaligen Auftretenssollten demnach alle Erkrankungen aner-kannt werden, sobald ausreichendewissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen.

Die DGUV will den Ärztlichen Sachver-ständigenbeirat (ÄSVB) gesetzlich veran-kern. Dieses Gremium berät dieBundesregierung bei der Entscheidung,was eine Berufskrankheit ist. Wer ihm an-gehört, war bislang nicht öffentlich. Daswill die DGUV ändern, auch, weil immerwieder bemängelt wird, dass der Prozessder Entscheidungsfindung nicht transpa-rent ist. Wäre der ÄSVB im Gesetz veran-kert, könnte seine rechtswirksame Tätigkeitgegenüber einer reinen Beratung abge-grenzt werden, argumentiert die DGUV.

Die Unfallversicherer wollen auch dieForschung zum Thema Berufskrankheiten vorantreiben. So sollen künftig weitereAnreize geschaffen werden, um die Wis-senschaft für neue Forschungsthemenaus diesem Bereich zu gewinnen. Die For-schungsförderung selbst soll ebenfallstransparenter werden.

tere Expositionskataster erhoben undgenutzt werden können.

Bevor über ihren Fall entschieden wird, ▪

sollen Versicherte vom Unfallversiche-rungsträger vorab auch die Ergebnisseder Ermittlungen des Präventionsdiens-tes erhalten. So können sie prüfen, obein vollständiges und zutreffendes Bildihrer Arbeitstätigkeiten als Entschei-dungsgrundlage vorliegt oder mögli-cherweise ein wichtiger Aspektvergessen wurde.

Auch die Rückwirkung will die DGUV-Mit-gliederversammlung neu regeln: Wenn

Eine Reha kann Betroffenen helfen, das Entstehen einer Berufskrankheit zu verhindern und so im Beruf zu bleiben.

www.bgetem.de www.xing.com www.bgetem.deWebcode: 13671559

twitter.com/bg_etem youtube.com/diebgetem

Impressumetem – Magazin für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung. Herausgeber: Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, Gustav-Heinemann-Ufer 130, 50968 Köln, Tel.: 0221 3778-0, Telefax: 0221 3778-1199, E-Mail: [email protected]. Für den Inhalt verantwortlich: Olaf Petermann, Vorsitzender der Geschäftsführung. Redaktion: Christoph Nocker (BG ETEM), Stefan Thissen (wdv Gesellschaft für Medien & Kommunikation mbH & Co. OHG, Dieselstraße 36, 63071 Offenbach). Tel.: 0221 3778-1010, E-Mail: [email protected]. Bildredaktion: Theresa Rundel (wdv); Gestaltung: Jochen Merget (wdv). Druck: Vogel Druck und Medien-service GmbH. etem erscheint sechsmal jährlich (jeden zweiten Monat). Der Bezugspreis ist durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Gedruckt auf umweltfreundlichem, chlorfreien Papier. Titelbild: Getty Images/Blend Images, Dave and Les Jacobs

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Einmal in Berufe reinschnuppern, in de-nen das eigene Geschlecht bislang

kaum vertreten ist – das können Mädchen und Jungs jedes Jahr im April beim Girls’ und beim Boys’Day. Dabei geht es vor al-lem um Ausbildungsberufe, in denen je-weils weniger als 40 Prozent Mädchenoder Jungen arbeiten.

Mädchen findet man selten im Elektro-nikbereich, aber auch unter Fachinforma-tikern oder Anlagenmechanikern sind sie rar. Jungs entscheiden sich dagegen sel-tener für eine Ausbildung im Bereich Au-genoptik oder Hörgeräteakustik. Ziel des Girls’ und Boys’Day ist es, Jungen undMädchen wechselseitig für solche Berufe zu begeistern.

Jungen und Mädchen, die beim Girls’ oder Boys’Day in Betrieben der BG ETEM mitmachen, sind unfallver- sichert – entweder über die Schule oder kraft Satzung der Berufsgenossenschaft.

Für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen dieses bundesweiten Aktionstages stelltsich die Frage nach dem Unfallschutz.Sind sie versichert, falls im Betrieb oder auf dem Weg dorthin etwas passiert? Und durch wen? Die Kultusministerien fast al-ler Bundesländer empfehlen den jeweili-gen Schulen, den Girls’ und Boys’Daydurchzuführen. Setzt die Schule dies nicht um, können die Eltern einen individuellen Antrag auf Teilnahme an diesem Aktions-tag stellen.

In den einzelnen Bundesländern ist die Schulbefreiung dafür unterschiedlich ge-regelt. Die Entscheidung, ob der Aktions-tag als Schulveranstaltung stattfindet,obliegt den Schulen selbst. Handelt es

sich um eine schulische Veranstaltung,sind die Schülerinnen und Schüler überden Unfallversicherungsträger der Schule, also die Unfallkassen, versichert. Der Ver-sicherungsschutz erstreckt sich dann so-wohl auf Wegeunfälle als auch auf Unfälle am Veranstaltungsort.

Macht die Schule nicht mit und schnup-pern die Schülerinnen und Schüler auf in-dividuellen Antrag hin in die Betriebehinein, so besteht – bei Teilnahme in ei-nem Mitgliedsunternehmen der BG ETEM – Versicherungsschutz kraft Satzung. Die Teilnehmer sind für die Dauer des Aufent-haltes auf dem Betriebsgelände durch die Berufsgenossenschaft versichert. Voraus-setzung hierfür ist die Zustimmung desUnternehmers für den Aufenthalt auf dem Betriebsgelände. Wegeunfälle sind in die-sem Fall nicht versichert.

Karin Mans

→ infoDer Girls’Day findet wie der Boys’Day in diesem Jahr am 27. April statt.

Schülerpraktika

Abgesichert reinschnuppern

Kennenlernen und ausprobieren: Beim Girls’Day bekommen Mädchen einen Einblick in typische Männerberufe.

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Mit dem Rad zur Arbeit

F rühjahrsputz fürs FahrradDas Wetter wird langsam besser. Gelegenheit, auch mal wieder mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren. So machen Sie Ihren Drahtesel nach dem Winter fit für die Straße.

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Am besten lassen Sie Ihr Rad beim Spezialisten durchchecken. Viele Fachgeschäfte bieten dazu einen speziellen Frühjahrscheck an.

info→ Aktionsmedien zum Thema Verkehrssicherheit finden Sie unter www.aktionsmedien-bgetem.de

Rahmen putzenLauwarmes Wasser und ein Lappen reichen in der Regel.

Kette schmierenEtwas Kettenöl erleichtert das Strampeln.

Bremsen checken Ein absolutes Muss für sicheres Fahren im Verkehr.

Licht prüfen Wichtig für jeden Radler: Gesehen werden.

Schrauben nachziehen Lockere Verbindungen fixieren.

By Richard Wearn, GB

Hand Tools Solid Collection Collection

Reifen aufpumpen Der richtige Luft- druck sorgt für mehr Sicherheit.

Tipp!

Kühlen Kopf bewahren und Helm tragen.

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ausblick

Jeder Zweite arbeitet unter starkem Termin- und Leistungsdruck. Das Risiko kann verringert werden: Üben Sie sich in Achtsamkeit. Unterscheiden Sie Wichtiges von Unwichtigem. Planen Sie bewusst Pausen ein. Gehen Sie spazieren. Sprechen Sie mit Freunden. Bitten Sie um Unterstützung.

RESPEKTIEREN SIE IHRE GRENZEN!

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