Die Bundeskommission in der neuen AK Struktur

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Die Bundeskommission in der neuen AK Struktur Beschlusskommission Beschlusskommission Beschlusskompetenz ist festgelegt: Beschlusskompetenz ist festgelegt: Grundstruktur, Allg. Teil und Anlage Grundstruktur, Allg. Teil und Anlage 1 Mittelwert-Tabelle, Eingruppierung, Mittelwert-Tabelle, Eingruppierung, Altersversorgung, Altersversorgung, Vorgaben für Bandbreiten Vorgaben für Bandbreiten Verhandlungskommission Verhandlungskommission 6 DN 6 DN und und 6 DG 6 DG erarbeiten und beschließen erarbeiten und beschließen die Beschlussvorlagen die Beschlussvorlagen für die für die BK BK ist paritätisch besetzt 28 DN und 28 DG Die Fraktionen tagen in der Regel getrennt hier werden die Beschlüsse gefasst Beschluss mit ¾ Mehrheit Nur hier findet ein offener Austausch der Argumente statt Alle Anträge müssen hier zunächst eine einfache Mehrheit bekommen, dann werden sie auf der Tagesordnung der BK zur Beschlussfassung vorgelegt

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Beschlusskommission Beschlusskompetenz ist festgelegt: Grundstruktur, Allg. Teil und Anlage 1 Mittelwert-Tabelle, Eingruppierung, Altersversorgung, Vorgaben für Bandbreiten Verhandlungskommission 6 DN und 6 DG erarbeiten und beschließen die Beschlussvorlagen für die BK. - PowerPoint PPT Presentation

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Die Bundeskommissionin der neuen AK Struktur

BeschlusskommissionBeschlusskommissionBeschlusskompetenz ist festgelegt: Beschlusskompetenz ist festgelegt:

Grundstruktur, Allg. Teil und Anlage 1Grundstruktur, Allg. Teil und Anlage 1Mittelwert-Tabelle, Eingruppierung, Mittelwert-Tabelle, Eingruppierung, Altersversorgung, Altersversorgung, Vorgaben für BandbreitenVorgaben für Bandbreiten

VerhandlungskommissionVerhandlungskommission6 DN 6 DN undund 6 DG 6 DG

erarbeiten und beschließen erarbeiten und beschließen die Beschlussvorlagen die Beschlussvorlagen für die für die BKBK

ist paritätisch besetzt

28 DN und 28 DG

Die Fraktionen tagen in der Regel getrennthier werden die Beschlüsse gefasstBeschluss mit ¾ Mehrheit

Nur hier findet ein offener Austausch der Argumente statt

Alle Anträge müssen hier zunächst eine einfache Mehrheit bekommen, dann werden sie auf der Tagesordnung der BK zur Beschlussfassung vorgelegt

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Die „strittigen Themen“in der Verhandlungskommission Wegfall der Anwendung von Anlage 18

hier gab es einen Beschlussvorschlag von der VK, welcher in der BK aber keine Mehrheit gefunden hat.

AVR Öffnung für untere Lohngruppen Überarbeitung der Eingruppierungsregelungen Forderung nach Sozial Tarif Auslaufen der Anwendung von Anhang C Weiterführung von Altersteilzeit Umwandlung von Zeit- in Wertkonten

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ZulässigeZulässige BandbreitenBandbreiten

zur Abweichung in den Richtlinienzur Abweichung in den Richtlinien

in der Vergütung in der Vergütung 10%10% für 2009 für 2009

in der Arbeitszeit in der Arbeitszeit 6%6% für 2009 für 2009

die Regionalkommission Bayerndie Regionalkommission Bayernhat die Bandbreiten bisher nicht verhandelt hat die Bandbreiten bisher nicht verhandelt

und auch keine Abweichung beschlossenund auch keine Abweichung beschlossen

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Neue StrukturNeue Strukturdurch die Regionalisierungdurch die Regionalisierung

RegionalkommissionRegionalkommissionBeschlusskompetenz ist festgelegt:Beschlusskompetenz ist festgelegt:

Entgelthöhe, wöchentliche Arbeitszeit Entgelthöhe, wöchentliche Arbeitszeit Urlaubsanspruch, sowie Abweichungen Urlaubsanspruch, sowie Abweichungen zur Beschäftigungssicherungzur Beschäftigungssicherung

BayernBayern14 DG und 14 DN14 DG und 14 DN durch einendurch einen

BeschlussBeschluss ¾ Mehrheit¾ Mehrheit

in die künftigein die künftige

AVRAVRBayernBayern

gemeinsame Beratungen

Bundes Beschluss

Geschäfts- ORichtlinien

Einrichtungs-Anträge

Page 5: Die Bundeskommission in der neuen AK Struktur

Umsetzung der BeschlüsseUmsetzung der Beschlüssefür 2009für 2009

Eine Eine ErhöhungErhöhung der Tabellenwerte um der Tabellenwerte um 4,3% ab 01.01.094,3% ab 01.01.09

Eine Eine EinmalzahlungEinmalzahlung von von 225 Euro im Januar 2009225 Euro im Januar 2009

Page 6: Die Bundeskommission in der neuen AK Struktur

Umsetzung der BeschlüsseUmsetzung der Beschlüssefür 2009für 2009

WeihnachtsgeldWeihnachtsgeld (Berechnung (Berechnung

Septembergehalt/1993) Septembergehalt/1993) 77,51%77,51% für für 20092009

UrlaubsgeldUrlaubsgeld bleibt unverändertbleibt unverändert (255,65 € (255,65 € /332,34 €)/332,34 €)

AZVAZV Tag bleibt unverändert Tag bleibt unverändert

39 Std.39 Std. Woche ab Woche ab 01.07.0901.07.09

Für Teilzeitbeschäftigte ist ein Wahlrecht beschlossen worden! Für Teilzeitbeschäftigte ist ein Wahlrecht beschlossen worden! bei Stundenzahl-Verträgen = Verringerung der Vergütungbei Stundenzahl-Verträgen = Verringerung der Vergütungbei Prozent-Verträge = Anhebung der Arbeitszeitbei Prozent-Verträge = Anhebung der Arbeitszeit

Page 7: Die Bundeskommission in der neuen AK Struktur

Umsetzung der BeschlüsseUmsetzung der Beschlüssefür 2009für 2009

Besitzstandsregelung:Besitzstandsregelung:Ortszuschlag der Stufe 2Ortszuschlag der Stufe 2 nurnur für für Mitarbeiter Mitarbeiter die bereits am 30.06.08 verheiratet waren. die bereits am 30.06.08 verheiratet waren.

nur Besitzstandsmitarbeiter sie erhalten esitzstandsmitarbeiter sie erhalten diesen diesen Ehegattenbezogene OZEhegattenbezogene OZ dynamisiert dynamisiert 113,28 €113,28 € für für 20092009

Für neue Mitarbeiter, oder bei Heirat nach dem 01.07.08 Für neue Mitarbeiter, oder bei Heirat nach dem 01.07.08 entfällt der Ehegattenbezogene Ortszuschlagentfällt der Ehegattenbezogene Ortszuschlag

Page 8: Die Bundeskommission in der neuen AK Struktur

Umsetzung der BeschlüsseUmsetzung der Beschlüssefür 2009für 2009

Besitzstandsregelung:Besitzstandsregelung:Ortszuschlag Ortszuschlag ((KinderKinder)) der Stufe 3-8 der Stufe 3-8 für Mitarbeiter die bereits am für Mitarbeiter die bereits am 30.06.0830.06.08 beschäftigt beschäftigt waren.waren.nurnur BesitzstandsmitarbeiterBesitzstandsmitarbeiter erhalten diese erhalten diese KinderzulageKinderzulage dynamisiert und dynamisiert und mtl. mtl. 95,98 € für 95,98 € für 20092009

Auch für die künftigen Kinder die nach dem Stichtag zur Welt Auch für die künftigen Kinder die nach dem Stichtag zur Welt kommen, oder für die erneut Kindergeldanspruch entstehtkommen, oder für die erneut Kindergeldanspruch entsteht

(Die Konkurrenzregelung bleibt hier weiterhin bestehen!)(Die Konkurrenzregelung bleibt hier weiterhin bestehen!)

Neue MitarbeiterNeue Mitarbeiter die nach dem 01.07.08 eingestellt worden sind die nach dem 01.07.08 eingestellt worden sind

bekommen eine Kinderbezogene - Zulage von bekommen eine Kinderbezogene - Zulage von 90 € mtl.90 € mtl. (Die Konkurrenzregelung hierzu entfällt!)(Die Konkurrenzregelung hierzu entfällt!)

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Anerkennung von Anerkennung von VordienstzeitenVordienstzeiten

Lebensaltersstufen sind jetzt Lebensaltersstufen sind jetzt BerufserfahrungsstufenBerufserfahrungsstufen (=Regelvergütungssätze in Stufen)(=Regelvergütungssätze in Stufen)

Ein Ein Arbeitgeberwechsel innerhalbArbeitgeberwechsel innerhalb des kirchlichen des kirchlichen Bereiches Bereiches (AVR/verfasste Kirche/ ev. Kirche/ Diakonie) (AVR/verfasste Kirche/ ev. Kirche/ Diakonie) ist bei der ist bei der Einstufung zu den Berufserfahrungsstufen Einstufung zu den Berufserfahrungsstufen unschädlichunschädlich (Anlage 1 Abschnitt Ia AVR)(Anlage 1 Abschnitt Ia AVR)

Pflichtanrechnung Pflichtanrechnung von Zeiten Zeiten bei anderen Arbeitgebern von Zeiten Zeiten bei anderen Arbeitgebern sind sind anzurechnenanzurechnen,,sofern sie Vorraussetzung für die Einstellung sofern sie Vorraussetzung für die Einstellung sind.sind.

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Regelvergütungstabelle ab 01.07.08Regelvergütungstabelle ab 01.07.08

Verg.- Regelvergütungssätze in Stufe

Gr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

1 3.645,67 3.964,96 4.284,23 4.451,74 4.619,22 4.786,65 4.954,14 5.121,62 5.289,06 5.456,56 5.624,03 5.777,36

1a 3.374,91 3.650,40 3.925,84 4.079,22 4.232,62 4.385,98 4.539,41 4.692,75 4.846,18 4.999,52 5.152,91 5.221,76

1b 3.129,20 3.365,52 3.601,87 3.752,12 3.902,38 4.052,64 4.202,87 4.353,12 4.503,37 4.653,64 4.716,23

2 2.978,16 3.180,04 3.381,94 3.507,13 3.632,35 3.757,59 3.882,81 4.008,03 4.133,20 4.258,41 4.338,28

3 2.710,75 2.884,47 3.058,20 3.172,48 3.286,72 3.400,99 3.515,21 3.629,48 3.743,75 3.858,01 3.875,22

4a 2.526,06 2.674,72 2.823,42 2.923,61 3.023,79 3.123,94 3.224,10 3.324,30 3.424,45 3.519,93

4b 2.358,57 2.483,79 2.609,02 2.696,67 2.784,30 2.871,94 2.959,60 3.047,25 3.134,92 3.203,76

5b 2.209,84 2.311,64 2.418,07 2.496,32 2.571,46 2.646,60 2.721,70 2.796,81 2.871,94 2.922,03

5c 2.053,44 2.132,48 2.214,25 2.282,58 2.354,57 2.426,55 2.498,56 2.570,55 2.634,71

6b 1.944,63 2.010,44 2.076,26 2.122,62 2.170,52 2.218,49 2.268,50 2.321,68 2.374,93 2.414,04

7 1.846,58 1.901,68 1.956,73 1.995,67 2.034,61 2.073,54 2.112,72 2.153,61 2.194,53 2.219,92

8 1.756,62 1.802,30 1.847,96 1.877,51 1.904,36 1.931,21 1.958,07 1.984,94 2.011,77 2.038,64 2.064,15

9a 1.698,23 1.732,70 1.767,14 1.793,90 1.820,66 1.847,44 1.874,23 1.901,01 1.927,76

9 1.657,99 1.695,57 1.733,18 1.761,40 1.786,90 1.812,42 1.837,93 1.863,46

10 1.533,32 1.564,21 1.595,11 1.623,31 1.648,82 1.674,32 1.699,84 1.725,37 1.742,84

11 1.446,04 1.470,20 1.494,37 1.513,19 1.531,97 1.550,79 1.569,57 1.588,39 1.607,19

12 1.368,16 1.392,31 1.416,51 1.435,28 1.454,10 1.472,90 1.491,70 1.510,50 1.529,29

Eingruppierungnach Tätigkeit Soz. Pädagoge

TVöD nach 3j. Ausbildung

mögliche Ersteinstufungbei AVR

Höchststufe bei TVöD

bisherige Lebensaltersstufenjetzt Berufserfahrungsstufen

Tätigkeit

Stufenzuordnung mitbestimmungspflichtig! BVerwG Urteil 27.08.08 - 6P11.07-

37 J.

nächste Stufe zum Einstellungsdatum

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Einrichtungsspezifische Regelungen

Einrichtungs-Anträge nach § 11 der neuen AK-Ordnung

zur Genehmigung von befristeten Abweichungen

Über einen solchen Antrag muss innerhalb vondrei Monaten mit einer ¾ Mehrheit in der Regionalkommission entschieden werden.

Bei Nichtentscheidung oder nicht erreichter Mehrheit kann ein Vermittlungsverfahren (bestehend aus zwei Stufen)in Gang gesetzt werden.

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Einrichtungsspezifische Regelungen

In die RK Bayern sind 38 Anträge eingereicht und beraten worden

Aus unserem Bereich, der Diözese Würzburg

wurden bisher 3 Anträge nach §11 von Einrichtungen gestellt:

1 Antrag wurde modifiziert und zugestimmt

1 Antrag wurde wie beantragt zugestimmt

1 Antrag wurde von der Einrichtung rechtzeitig zurückgezogen

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Einrichtungsspezifische Regelungen

Wird ein Antrag (§11) durch gemeinsame Aufforderung von Dienstgeber und (G)MAV eingebracht, (ist das Quorum verändert!) dann entscheidet die Kommission mit der absoluten Mehrheit (50%+1 = 15 Stimmen)

Bei Nichtentscheidung oder nicht erreichter Mehrheit kann ein Vermittlungsverfahren in Gang gesetzt werden, in dem es zur Entscheidung kommen kann, ohne dass ein Dienstnehmervertreter zugestimmt hat.

Deshalb raten wir von einem gemeinsamen Antrag ab!

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Das waren die wesentlichen Veränderungen der neuen AVR

nun zum Wegfall der Anlage 18

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Wegfall der Anlage 18

Mit dem Urteil des EuGH vom 09.09.1999 wurde das „Aus“ der Anlage 18 eingeleitet.

Der deutsche Gesetzgeber hat am 01.01.2001 das Teilzeit- und Befristungsgesetz beschlossen.

Am 18.08.2006 trat das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft.

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Wegfall der Anlage 18

Am 19. Feb. ist in einem Vermittlungsverfahren und einem daraus resultierenden „Spruch des Vermittlungsausschusses“in der Verhandlungskommission die Entscheidung gefallen, dass

die Anwendung der Anlage 18 ab dem 31.10.09 außer Kraft gesetzt wird.

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Wegfall der Anlage 18

Die Dienstgeber haben einen Antrag zur Folgeregelung eingebracht und sind in die Verhandlungen eingestiegen.

In der Sondersitzung der Bundeskommission am 14. September hat der Beschlussvorschlag aus der Verhandlungskommission aber nicht die erforderliche Mehrheit bekommen.

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Hier ist die Rechtsauskunft

Kündigung durch den Dienstgeber einzelner Mitarbeiter wäre anfechtbar

Wer weiterhin bis zu 400 Euro verdienen möchte, kann dies auch zukünftig tun. Für die Tätigkeit wird er aber nicht mehr schlechter gestellt als alle anderen AVR – Beschäftigten.

Page 19: Die Bundeskommission in der neuen AK Struktur

Grundsätzlich gilt!

Verträge sind einzuhalten man kann weiterhin, im vereinbarten

Umfang, beschäftigt werden Die neuen Vertragsbedingungen können,

im Rahmen der Anpassung, nicht einseitig diktiert werden

MAV Beteiligungnach §35 MAVO zustimmungspflichtig

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Vertragsinhalte prüfen

Kam es dem Mitarbeiter bei Vertragsabschluss ausdrücklich auf die Einhaltung der 400 € Grenze an, dann ist der Beschäftigungsumfang so zu verändern, (zu verringern) dass diese Grenze nicht überschritten wird.

Page 21: Die Bundeskommission in der neuen AK Struktur

Vertragsinhalte prüfen

Kam es dem Mitarbeiter bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die Einhaltung dieser Grenze an (der Dienstgeber bot eben nur eine 400 € Tätigkeit an), dann bleibt der Beschäftigungsumfang unverändert und die Bruttovergütung steigt entsprechend an!

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Eingruppierung nach Wegfall der Anlage 18 Vergütungsgruppe (Tätigkeitsbezug / Teilzeitbeschäftigt)

Regelvergütungsgruppe vor 01.07.08 Tätigkeits- Bewährungsaufstiege (ab 2001)

Ehegatten und Kinder Ortszuschlag Zulagen, Urlaubs- Weihnachtsgeld vollen Urlaubsanspruch AZV Tag Jubiläumszuwendung Unkündbarkeit nach 15 Jahren

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Möglichkeiten der Umsetzung

Gleitzone (max. 800 € mtl. Einkommen) kann genutzt werden.

Entgeltumwandlung kann genutzt werden.

Verträge können angepasst werden.

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Die Terminplanung zur Die Terminplanung zur nächsten Beschlussfassung nächsten Beschlussfassung

BundeskommissionBundeskommissionnächste Sitzung: 09.-nächste Sitzung: 09.-10.Dez.200910.Dez.2009

RegionalkommissionRegionalkommissionnächste Sitzung: 11.-12.Feb.2010nächste Sitzung: 11.-12.Feb.2010

www.diag-mav-wuerzburg.de

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Wir bedanken uns bei Ihnenfür die gute Zusammenarbeit

Christof Mock Josef TaudteMitglied der Mitglied der

Regionalkommission Bundeskommission