Die Feuerwehrrente - thueringen.de · Kommunalen Versorgungsverband Thüringen Steile Hohle 6 06556...

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Die Feuerwehrrente Altersversorgung für die ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren Thüringens Antrag Voraussetzung für die Auszahlung der Leistung oder einer Abfindung ist ein formloser Antrag. Diesen ha- ben die Berechtigten bei dem Kommunalen Versorgungsverband Thüringen Steile Hohle 6 06556 Artern (Tel. 03466 3364112; www.kvt-zvk.de) einzureichen. Antragstellung 8,00 € 45,00 € 0,00 € 10,00 € 20,00 € 30,00 € 40,00 € 50,00 € …50-jährigen Berechtigten …20-jährigen Berechtigten Monatlicher Leistungsanspruch eines heute… Vollendung des 60. Lebensjahres 2.000,00 € 11.100,00 € 0,00 € 2.000,00 4.000,00 6.000,00 8.000,00 10.000,00 12.000,00 50-jähriger Berechtigter 20-jähriger Berechtigter Gesamtleistung der monatlichen Auszahlungen (hochgerechnet auf die durchschnittliche Lebenserwartung von 81 Jahren) Beispiele für zu erwartende Leistungshöhen bei unun- terbrochener Mitgliedschaft in den Einsatzabteilun- gen bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres: 1.480,00 € 2.280,00 € 0,00 € 500,00 € 1.000,00 1.500,00 2.000,00 2.500,00 Abfindungsanspruch eines heute… Beitragszahlung über 15 Jahre: mtl. Leistungsanspruch s.o.; kein Abfindungsanspruch Beitrags- zahlung: 10 Jahre Beitrags- zahlung: 14 Jahre, 11 Monate ...50-jährigen Berechtigten ...20-jährigen Berechtigten Ansprechpartner: Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit Steigerstraße 24 99096 Erfurt Carsten Ludwig Telefon: +49 (0) 361 57 3313 125 Fax: +49 (0) 361 37 1313 123 E-Mail: [email protected] Foto Frontseite: Steve Bauerschmidt Fotos Innenseite: Steve Bauerschmidt, Jacob Schröter

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Die FeuerwehrrenteAltersversorgung für die ehrenamtlichenAngehörigen der Einsatzabteilungen derFreiwilligen Feuerwehren Thüringens

AntragVoraussetzung für die Auszahlung der Leistung oder einer Abfindung ist ein formloser Antrag. Diesen ha-ben die Berechtigten bei dem

Kommunalen Versorgungsverband ThüringenSteile Hohle 606556 Artern

(Tel. 03466 3364112; www.kvt-zvk.de)

einzureichen.

Antragstellung

8,00 € 45,00 €

0,00 €

10,00 €

20,00 €

30,00 €

40,00 €

50,00 €

…50-jährigen Berechtigten …20-jährigen Berechtigten

Monatlicher Leistungsanspruch eines heute…Vollendung des 60. Lebensjahres

2.000,00 € 11.100,00 €

0,00 €

2.000,00 €

4.000,00 €

6.000,00 €

8.000,00 €

10.000,00 €

12.000,00 €

50-jähriger Berechtigter 20-jähriger Berechtigter

Gesamtleistung der monatlichen Auszahlungen(hochgerechnet auf die durchschnittliche Lebenserwartung von 81 Jahren)

Beispiele für zu erwartende Leistungshöhen bei unun-terbrochener Mitgliedschaft in den Einsatzabteilun-gen bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres:

1.480,00 € 2.280,00 €

0,00 €

500,00 €

1.000,00 €

1.500,00 €

2.000,00 €

2.500,00 €

Abfindungsanspruch eines heute…

Beitragszahlung über15 Jahre:

mtl. Leistungsanspruch s.o.;kein Abfindungsanspruch

Beitrags-zahlung:10 Jahre

Beitrags-zahlung:14 Jahre,

11 Monate

...50-jährigen Berechtigten ...20-jährigen Berechtigten

Ansprechpartner:Thüringer Ministeriumfür Inneres und KommunalesPressestelle/ÖffentlichkeitsarbeitSteigerstraße 2499096 Erfurt

Carsten LudwigTelefon: +49 (0) 361 57 3313 125Fax: +49 (0) 361 37 1313 123E-Mail: [email protected]

Foto Frontseite: Steve BauerschmidtFotos Innenseite: Steve Bauerschmidt, Jacob Schröter

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Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden der Thüringer Feuerwehren,

der Thüringer Landtag hat im Jahr 2009 einstimmig die Ein-führung einer zusätzlichen Altersversorgung für aktive Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren beschlossen und am 12. Mai 2009 eine entspre-

chende Änderung des Thüringer Brand- und Katastro-phenschutzgesetzes (§ 14a ThürBKG) erlassen.

Die Zusatzversorgung ist eine Anerkennung für die langjährige aktive Tätigkeit zugunsten des Allgemein-wohls, bei der die Angehörigen der Feuerwehren im Ehrenamt eine Pflichtaufgabe der Gemeinden erfül-len. Sie soll darüber hinaus das Engagement in die-sem mit persönlichen Opfern verbundenen Ehrenamt steigern helfen, indem dessen Attraktivität erhöht und Impulse für eine dauerhaft stabile Mitgliederent-wicklung in den Freiwilligen Feuerwehren geschaffen werden.

Mit diesem Flyer möchte ich Ihnen einige Informatio-nen zur sogenannten Feuerwehrrente geben.

Thüringer Minister fürInneres und Kommunales

Nach § 14a ThürBKG wurde die zusätzliche Altersver-sorgung beim Kommunalen Versorgungsverband Thü-ringen (KVT) eingerichtet. Nähere Regelungen dazu wurden in der Thüringer Verordnung über die zusätzli-che Altersversorgung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren (ThürFwAltersversVO) getroffen. Mit der Änderung des ThürBKG vom 30. März 2012 wurde für die Zukunft auf eine Hinterbliebenenregelung verzich-tet.

MeldepflichtenDie Gemeinden haben die berechtigten Angehörigen dem KVT zu melden. Der Meldepflicht der Gemein-den unterliegen alle Mitglieder der Einsatzabteilun-gen. Das Ausscheiden der Feuerwehrangehörigen ist dem KVT durch die Gemeinden ebenfalls mitzuteilen (§ 2 ThürFwAltersversVO).

BeiträgeDas Land und die Gemeinden als kommunale Aufga-benträger entrichten für jeden gemeldeten berechtig-ten Feuerwehrangehörigen einen monatlichen Beitrag in gleicher Höhe. Die monatlichen Beiträge belaufen sich auf 12 Euro je aktiven Angehörigen, von denen das Land und die Gemeinden jeweils 6 Euro zahlen (§ 1 ThürFwAltersversVO).

LeistungenGesetzlich besteht der Anspruch auf die zusätzliche Altersversorgung für alle aktiven Feuerwehrange-hörigen, die seit Inkrafttreten des Gesetzes in einer Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehren tätig waren. Die Feuerwehrkasse kann jedoch nur die ange-meldeten Berechtigten berücksichtigen.

Die zusätzliche Altersversorgung ist keine betriebli-che Altersversorgung und daher nicht von einem Ren-

tenbeginn in der gesetzlichen Rentenversicherung abhängig. Der Leistungsfall tritt am ersten Tag des Folgemonats nach Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. beim späteren Ausscheiden aus der Einsatzab-teilung im Folgemonat nach dem Ausscheiden ein. Sollten Kameradinnen oder Kameraden vor dem Er-reichen des 60. Lebensjahres aus der Einsatzabtei-lung ausscheiden, bleibt das Anwartschaftsverhältnis beitragsfrei bestehen. Die Auszahlung erfolgt bei Er-reichen der Altersgrenze unter Berücksichtigung der eingezahlten Beiträge für den aktiven Zeitraum.

Beträgt die Beitragsdauer weniger als 15 Jahre, kann eine Abfindung gewählt und gezahlt werden. Mit der Zahlung der Abfindung erlöschen alle Ansprüche und Anwartschaften aus der zusätzlichen Altersversor-gung.

Soweit vor der Gesetzesänderung des Jahres 2012 Ansprüche von Hinterbliebenen entstan-den sind, bleiben diese bestehen, wenn nicht bereits eine Ab-findung gezahlt wurde.

Gesetzliche Grundlagen LeistungenVorwort