Die Gemeinde Winden im Elztal gratuliert Winden 392007.pdf · Für die Gebiete des europäischen...

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Herausgeber: Gemeinde Winden im Elztal, Bürgermeisteramt, Bahnhofstr. 1, 79297 Winden im Elztal, Tel. 07682/9236-0, Fax 9236-79 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Clemens Bieniger Anzeigen und Herstellung: Verlag Idee & Praxis · Paul Seeger 79261 Gutach-Bleibach · Dorfstraße 43 · Tel. 07685 / 9119-0 · Fax 07685 / 911 9-13 · e-mail: [email protected] Mittwoch, 26. September 2007 Nr. 36 / Woche 39 der Gemeinde VERWALTUNG Die Gemeinde Winden im Elztal gratuliert Am 1. Oktober 2007 Frau Emma Schultis, geborene Dorer, Neudorfstraße 5 zum 71. Geburtstag Neuer Austräger für den Ortsteil Oberwinden Ab dem 1. Oktober 2007 wird Herr Franz Allgeier das Mitteilungsblatt und die Verwaltungspost im Ortsteil Oberwinden austragen. Er übernimmt damit die Nachfolge von Herrn Martin Schneider, dem wir hiermit noch einmal recht herzlich für seine 4-jährige, zuverlässige und korrekte Arbeit danken. Beschriften und Anbringen von Briefkästen Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, um die ordnungsgemä- ße Zustellung der Mitteilungsblätter und der Verwaltungspost gewähr- leisten zu können, bitten wir Sie darauf zu achten, dass an ihrem Haus bzw. an Ihrer Wohnung ein beschrifteter Briefkasten angebracht ist. Jugendverkehrsschule Der Verkehrsübungsplatz am Bahnhof in Oberwinden wird am Mittwoch, 26. September 2007 Freitag, 28. September 2007 Donnerstag, 04. Oktober 2007 Freitag, 05. Oktober 2007 jeweils in der Zeit von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr von der Jugendver- kehrsschule genutzt. Der Platz wird in dieser Zeit für den öffentlichen Straßenverkehr gesperrt. Die Umleitungsstrecke verläuft über die Kirchbergstraße. Das Bürgermeisteramt Fundsachen Folgende nachstehend aufgeführten Fundsachen wurden abgegeben und können während der Öffnungszeiten (Mo - Fr 8.30 – 12.00 Uhr, Do 16.00 – 18.00 Uhr) beim Fundbüro im Rathaus Oberwinden, Bahnhof- straße 1, 79297 Winden im Elztal von den Verlierern abgeholt werden. 1 Kinder-Fleecejacke Es wird darauf hingewiesen, dass das Eigentum an den Fundsachen, falls die Verlierer sich nicht melden, nach Ablauf von 6 Monaten (bei Gegenständen unter 5,11 EUR sofort) nach Anzeige des Fundes beim Fundbüro bzw. der Polizei auf den Finder oder bei Verzicht auf jegliche Fundrechte auf die Gemeinde übergeht. Nähere Einzelheiten finden Sie auch im Internet unter www.winden-im-elztal.de/rathaus

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Herausgeber: Gemeinde Winden im Elztal, Bürgermeisteramt, Bahnhofstr. 1, 79297 Winden im Elztal, Tel. 07682/9236-0, Fax 9236-79Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Clemens Bieniger

Anzeigen und Herstellung: Verlag Idee & Praxis · Paul Seeger 79261 Gutach-Bleibach · Dorfstraße 43 · Tel. 07685 / 9119-0 · Fax 07685 / 911 9-13 · e-mail: [email protected]

Mittwoch, 26. September 2007 Nr. 36 / Woche 39

derGemeinde

VERWALTUNG

Die Gemeinde

Winden im Elztal

gratuliert

Am 1. Oktober 2007 Frau Emma Schultis, geborene Dorer, Neudorfstraße 5 zum 71. Geburtstag

Neuer Austräger für den Ortsteil OberwindenAb dem 1. Oktober 2007 wird Herr Franz Allgeier das Mitteilungsblattund die Verwaltungspost im Ortsteil Oberwinden austragen. Er übernimmt damit die Nachfolge von Herrn Martin Schneider, demwir hiermit noch einmal recht herzlich für seine 4-jährige, zuverlässigeund korrekte Arbeit danken.

Beschriften und Anbringen von BriefkästenSehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, um die ordnungsgemä-ße Zustellung der Mitteilungsblätter und der Verwaltungspost gewähr-leisten zu können, bitten wir Sie darauf zu achten, dass an ihrem Hausbzw. an Ihrer Wohnung ein beschrifteter Briefkasten angebracht ist.

JugendverkehrsschuleDer Verkehrsübungsplatz am Bahnhof in Oberwinden wird amMittwoch, 26. September 2007 Freitag, 28. September 2007Donnerstag, 04. Oktober 2007 Freitag, 05. Oktober 2007 jeweils in der Zeit von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr von der Jugendver-kehrsschule genutzt. Der Platz wird in dieser Zeit für den öffentlichenStraßenverkehr gesperrt.Die Umleitungsstrecke verläuft über die Kirchbergstraße. Das Bürgermeisteramt

FundsachenFolgende nachstehend aufgeführten Fundsachen wurden abgegebenund können während der Öffnungszeiten (Mo - Fr 8.30 – 12.00 Uhr, Do16.00 – 18.00 Uhr) beim Fundbüro im Rathaus Oberwinden, Bahnhof-straße 1, 79297 Winden im Elztal von den Verlierern abgeholt werden.1 Kinder-FleecejackeEs wird darauf hingewiesen, dass das Eigentum an den Fundsachen,falls die Verlierer sich nicht melden, nach Ablauf von 6 Monaten (beiGegenständen unter 5,11 EUR sofort) nach Anzeige des Fundes beimFundbüro bzw. der Polizei auf den Finder oder bei Verzicht auf jeglicheFundrechte auf die Gemeinde übergeht.Nähere Einzelheiten finden Sie auch im Internet unter www.winden-im-elztal.de/rathaus

Seite 2 WINDEN IM ELZTAL Woche 39

I. Allgemeinverfügungdes Landratsamtes Emmendingen - Veterinäramt

zur Verhütung und Bekämpfung der Blauzungenkrankheitvom 18.09.2007

Amtliche Bekanntmachung 20 km Zone BlauzungenkrankheitIm Ortenaukreis wurde der Ausbruch der Blauzungenkrankheit amtlichfestgestellt. Deshalb erlässt das Landratsamt Emmendingen – Veterinär-amt, zur Verhütung und Bekämpfung der Tierseuche folgende Verfügung:1. Alle empfänglichen Tiere (Wiederkäuer und Kameliden) unterliegen

der behördlichen Beobachtung.2. Empfängliche Tiere sind vom Tierhalter gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 b der

Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit durch denbeamteten Tierarzt regelmäßig klinisch zu untersuchen. Der Tierhal-ter hat diese Untersuchung zu dulden und ggf. dabei Hilfestellung zuleisten.

3. Seuchenverdächtige Tiere sind vom Tierhalter virologisch oder sero-logisch auf die Blauzungenkrankheit untersuchen zu lassen. Seu-chenverdächtige Tiere sind unverzüglich dem Veterinäramt Emmen-dingen zu melden.

4. Alle für die Seuche empfänglichen Tiere sind vom Tierhalter mit zuge-lassenen Insektiziden zu behandeln bzw. vom Tierarzt behandeln zulassen.

5. Der Tierhalter hat Aufzeichnungen über den Bestand der empfängli-chen Tiere zu machen; Bestandsveränderungen durch Verenden oderGeburt sind am selben Tage aufzuzeichnen.

6. Verendete empfängliche Tiere sind vom Tierhalter im Chemischenund Veterinäruntersuchungsamt Freiburg (ehem. THI) pathologisch-anatomisch untersuchen zu lassen und im Anschluss daran unschäd-lich beseitigen zu lassen.

7. Die in Nr. 1 bis 6 angeordneten Schutzmaßnahmen gelten für fol-gende Gemeinden:a) Biederbach b) Elzach c) Freiamt d) Gutach e) Herbolzheimf) Kenzingen g) Rheinhausen h) Winden

8. Jeder, der im Landkreis Emmendingen für die Blauzungenkrankheitempfängliche Tiere hält, hat, wenn seine Tierhaltung noch nicht demVeterinäramt gemeldet wurde, diese sowie den Standort der Tiereunverzüglich dem Veterinäramt anzuzeigen.

9. Die sofortige Vollziehung der Nummern 1. bis 6. und 8 dieser Verfü-gung wird angeordnet, soweit die aufschiebende Wirkung einesWiderspruches nicht bereits auf Grund § 80 Tierseuchengesetz in Ver-bindung mit § 80 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung entfällt.

Diese Verfügung gilt am Tag nach der Bekanntmachung als bekannt gegeben.Hinweise:1. Zu den empfänglichen Tieren zählen Haus- und Wildrinder, Haus-

und Wildschafe, Haus- und Wildziegen, Hirschartige, Antilopen,Kamele, Dromedare, Lamas, Alpakas, Guanakos und Vikunjas.

2. Die klinischen nach Nr. 2 sowie die pathologischanatomischen Unter-suchungen nach Nr. 6 dieser Verfügung werden durch das Veteri-näramt Emmendingen koordiniert.

3. Ein Seuchenverdacht nach Nr. 3 der Verfügung liegt vor, wenn klini-sche Erscheinungen auf das Vorliegen der Blauzungenkrankheit hin-deuten. Da es sich bei der Blauzungenkrankheit um eine anzeige-pflichtige Tierseuche handelt, ist ein solcher Verdacht unverzüglichder zuständigen Behörde anzuzeigen.

4. Die Aufzeichnungen über den Bestand nach Nr. 4 der Verfügung sindentsprechend den Vorgaben der Viehverkehrsverordnung zu tätigen(Führen eines tagesaktuellen Bestandsregisters).

5. Das Verbringen empfänglicher Tiere aus dem in dieser Verfügunggenannten Gebiet ist gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zumSchutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit vom31.08.2006 grundsätzlich verboten. Über mögliche Ausnahmen hier-von und die dazugehörigen Anforderungen unterrichtet Sie diezuständige Veterinärbehörde auf Nachfrage.

6. Zuständige Veterinärbehörde für die Durchführung der angeordne-ten Maßnahmen ist (§ 1 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes zur Ausführungdes Tierseuchengesetzes) das Landratsamt Emmendingen, Veteri-näramt.

7. Die Begründung zu dieser Allgemeinverfügung kann eingesehen wer-den im Dienstgebäude des Veterinäramtes Emmendingen, Adolf-Sexauer-Str. 3, 79312 Emmendingen.

8. Vorsätzliche und fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen diese Verfü-gung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 76 Abs. 2 Nr. 1 Tier-seuchengesetz und können mit einer Geldbuße bis zu 25.000,00 €geahndet werden.

RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nachBekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beimLandratsamt Emmendingen, Bahnhofstr. 2-4, 79312 Emmendingen,schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzulegen. Die Frist ist auchgewahrt, wenn der Widerspruch beim Regierungspräsidium Freiburg,Kaiser-Josef-Str. 167, 79098 Freiburg i.Br., eingelegt wird. Wird derWiderspruch schriftlich eingelegt, so muss er vor Ablauf der Monats-frist bei der Behörde eingehen.gez. Dr. Wolfram MartensLandratsamt Emmendingen - Veterinäramt -

Das Landratsamt Emmendingen – Veterinäramt – informiert:Blauzungenkrankheit - Bluetongue (Stand 20.02.2006)Mit zwei amtlich bestätigten Ausbrüchen in der Ortenau ist die Blau-zungenkrankheit auch hier in der Region angekommen. Wegen derhohen Ausbreitungstendenz dieser Viruserkrankung ist stark damit zurechnen, dass auch diejenigen Gemeinden im Landkreis Emmendin-gen, die gegenwärtig nur in die 150 –km Schutzzone hineinfallen, schonbald auch der 20 km-Schutzzone angehören werden. Bei den nördli-chen Gemeinden ist das schon jetzt (ab heute) der Fall.Gleichzeitig gehören jetzt alle südlich vom Kreis gelegenen GebieteBaden-Württembergs in die 150 km-Zone. Das bedeutet einerseits dieErleichterung, dass Schlachttiere ohne Genehmigungen und Auflagenin alle Emmendinger und Baden-Württembergische Schlachtbetriebeverbracht werden können. Andererseits ist das Verbringen von ande-ren als Schlachttieren (Zucht- und Nutztiere) aus der jeweiligen Zoneheraus nur mit Genehmigung des Veterinäramtes, und auch nur unterganz bestimmten Voraussetzungen möglich. Einzelheiten erfragen Siebitte direkt beim Veterinäramt. Zwar ist die Blauzungenkrankheit für den Menschen ungefährlich. Aberneben der hohen Ausbreitungstendenz ist das Virus im Verlauf des letz-ten Jahres leider immer pathogener geworden. Das heißt, die Krank-heitsverläufe sind, insbesondere bei Schafen, deutlicher und schwerergeworden. Deutlich mehr Schafe als noch 2006 sind im Jahre 2007schon verendet oder mussten getötet werden. Ein Impfstoff stehtgegenwärtig nicht zur Verfügung (nächstes Jahr ??). Neben dem Auf-stallen, das den Kontakt zu den übertragenden Mücken reduziert,besteht deshalb der einzige Schutz in der Behandlung der Tiere mitInsektiziden/Repellentien, die für die 20-km-Zone vorgeschrieben ist.Jedes nicht behandelte, infizierte Tier trägt dazu bei, die Seuche wei-ter zu verbreiten, da es ein Ansteckungsherd für neue Mücken darstellt.Um die Tierseuche einzudämmen, sind die Veterinärämter verpflichtet,die Betriebe mit empfänglichen Tierarten, die in 20-km-Zonen liegen,aufzusuchen, dort die Tiere auf Krankheitserscheinungen hin zu unter-suchen und ggf. die notwendigen Maßnahmen zu treffen.

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In diesem Zusammenhang wird noch einmal nachdrücklich an die schonseit vielen Jahren (Vieh-Verkehrs-Verordnung) bestehende Verpflich-tung für alle Halter von Nutztieren erinnert, ihre Tierhaltung beim Vete-rinäramt registrieren zu lassen sowie Rinder, Schweine, Schafe und Zie-gen entsprechend den rechtlichen Vorgaben mit Ohrmarken zukennzeichnen. Diese Verpflichtung gilt auch für sog. Hobby-Schafhal-tungen, unabhängig von der Anzahl der Tiere (bereits ab dem erstenTier). Ein Verstoß gegen diese Vorschriften ist eine Ordnungswidrigkeitund kann u.a. entsprechend mit einem Bußgeld geahndet werden.Gez. Dr. Wolfram Martens

Hilfe bei Inkontinenz: Neuer Kurs am KreiskrankenhausDas Zentrum für Beckenboden und Inkontinenz am KreiskrankenhausEmmendingen bietet ab Oktober 2007 einen neuen Beckenbodenkursfür Menschen, die von Inkontinenz betroffen sind, an. Neben Vorträgenzu den verschiedensten Aspekten der Inkontinenz bilden regelmäßigekrankengymnastische Übungen unter Anleitung einer erfahrenen Phy-siotherapeutin den Schwerpunkt des Kurses. Der nächste Kurs beginntam Mittwoch, 31. Oktober 2007. Er umfasst acht Informati¬ons- undÜbungsabende jeweils von 18:30 bis 20 Uhr. Das Angebot richtet sichvor allem an betroffene Frauen und Männer, aber auch an Interessier-te, die vorbeugend tätig werden wollen. Interessenten können sich beimZentrum für Beckenboden und Inkontinenz am KreiskrankenhausEmmendingen anmelden. Die Kosten für den Kurs betragen 80 Euro.Informationen: Sekretariat der Gynäkologisch-Geburtshilflichen Abtei-lung, Tel. 07641 / 454-2271, E-Mail: [email protected]. Eine umgehende Anmeldung zum Kurs ist erforderlich.

Das Gesund zu Fuß-Mobil zu Besuch in ElzachIm Rahmen der Aufklärungskampagne „Gesund zu Fuß“ tourt das Fuß-mobil der Firma Galderma – Spezialist für Erkrankungen von Haut, Haarund Nägel – durch Deutschland. Am Donnerstag, 27. September 2007macht es von 9:00 bis 17:00 Uhr auch auf dem Nikolausplatz in Elzachhalt. Weitere Informationen zum Thema Fußgesundheit und Nagelpilzerhalten Sie auch unter www.gesundzufuss.de und in der Schwarz-wald-Apotheke in Elzach.

Bundesagentur für ArbeitGrenzüberschreitende Info-TageAm 27. September gibt es in der Agentur für Arbeit Freiburg, LehenerStraße 77, die „Grenzüberschreitenden Info-Tage 2007“. Aussteller ausSüdbaden, dem Elsass und der Nordwestschweiz informieren in derZeit von 10:00 bis 17:00 Uhr über die Arbeits- und Lebensbedingun-gen diesseits und jenseits des Oberrheins. Ein Vortragsprogramm run-det das Angebot ab. Die Grenzüberschreitenden Info-Tage sind Teil derEURES-Initiative „European Job Days 2007“. EURES, 1993 gegründetvon der europäischen Kommission, ist ein internationales Netzwerk zurUnterstützung der Freizügigkeit und der Mobilität im Europäischen Wirt-schaftsraum. Mehr Information gibt es unter HYPERLINK "http://www.eures.europa.eu" www.eures.europa.eu.

Marcumar – Medikament ohne Alternative?Die Selbsthilfegruppe „Aphasie und Schlaganfall Elztal“ lädt herzlichzum Vortag von Prof. Dr. med. P.-J. Hülser, Ärztlicher Direktor in derNeurologischen Klink Elzach. Das Thema lautet: „Marcumar – Medika-ment ohne Alternative?“ Die Veranstaltung findet statt am Donnerstag,4. Oktober um 19 Uhr im Bürgerzentrum Rotes Haus Waldkirch,(Emmendingerstraße 3). Der Vortrag ist kostenfrei. Ansprechpartner derSelbsthilfegruppe ist Max Gander, Tel. 07682/920795.

Pflege- und Entwicklungsplan für das FFH-Gebiet "Rohrhardsberg, Obere Elz und Wilde Gutach"und das SPA ‚Simonswald-Rohrhardsberg (Teilgebiet)Zweite öffentliche AuslegungFür die Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“werden im Auftrag der Regierungspräsidien nach und nach Pflege- undEntwicklungspläne (PEPL) erstellt. Die Ergebnisse der Bestandserhe-bungen zum PEPL ‚Rohrhardsberg’ wurden im Rahmen von Veranstal-tungen in Elzach, Simonswald und Schonach sowie der ersten öffent-lichen Auslegung im November / Dezember 2006 bereits vorgestellt. ImZuge der Sprechstunden zur ersten öffentlichen Auslegung sowie inZusammenhang mit dem LIFE-Projekt ‚Rohrhardsberg, Obere Elz undWilde Gutach’ wurden Gespräche mit Eigentümern und Bewirtschaf-tern im Gebiet geführt. Im Zeitraum vom Dezember 2006 bis Juli 2007fanden weiterhin sechs Beiratssitzungen unter Beteiligung von Vertre-tern der Landratsämter (Naturschutz, Forst, Landwirtschaft, Wasser-wirtschaft), der Kommunen, der land- und forstwirtschaftlichen Berufs-stände, der Naturschutzverbände, Sportverbände u.a. statt. VorFertigstellung und Bekanntgabe der Endfassung haben Sie nun dieMöglichkeit im Rahmen einer zweiten öffentlichen Auslegung, die wei-teren Ergebnisse der Pflege- und Entwicklungsplanung, insbesonderedie Maßnahmenvorschläge vom 08. Oktober bis 02. November 2007 inden Rathäusern folgender Kommunen einzusehen:• Stadt Elzach und Gemeinde Simonswald: Auslegung Text und

gesamter Plansatz • Schonach und Gutach (Schwarzwaldbahn): Auslegung Text und die

für die Landkreise Schwarzwald-Baar-Kreis bzw. Ortenaukreis rele-vanten Karten.

Des weiteren liegen den übrigen Gemeinden im PEPL-Gebiet und denLandratsämter in den Kreisen Emmendingen, Schwarzwald-Baar-Kreis,Ortenaukreis und Kreis Breisgau-Hochschwarzwald Datenträger (CDs)mit den Pflegeplänen vor. Die Unterlagen stehen weiterhin voraus-sichtlich ab dem 08. Oktober 2007 zum Download bereit unterhttp://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/17900/ Die Pro-jektverantwortlichen sind an einer guten Information und Kooperationmit den betroffenen Eigentümern und Bewirtschaftern interessiert. FürFragen stehen Ihnen daher folgende Ansprechpartner zur Verfügung: beim RP Freiburg, Referat 56: Projektleitung: Claudia Leitz (0761/208-4150), E-Mail: [email protected] - Verfahrensbeauftragter Dr.Bernd Seitz (0761/208-4131), E-Mail: [email protected] Auftrag der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) fürFragen zum Wald: Dr. Rüdiger Unseld, Tel. 0761/21172845, E-Mail: [email protected]. Sie haben ab der Planauslegung für einenZeitraum von 6 Wochen, also vom 08. Oktober bis 16. November 2007die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den Zielen und Maßnahmenvor-schlägen des Pflege- und Entwicklungsplans. Bitte senden Sie Ihre Stel-lungnahme an: Regierungspräsidium Freiburg, Ref. 56 - Naturschutz undLandschaftspflege, z. Hd. Herrn Dr. Seitz, Bissierstr. 7, 79114 Freiburg i.Br., oder per E-Mail an: [email protected]. Aus den Stellungnahmesollte hervorgehen, auf welche Flächen im FFH- oder Vogelschutzgebietsie sich beziehen. Hilfreich ist hier - soweit bekannt - die Angabe der Flur-stücksnummer sowie des Gemeinde- und Gemarkungsnamens oder dieMarkierung der angesprochenen Fläche auf einem Kartenausschnitt.

Samstag, 29. September bis Sonntag, 7. Oktober 2007 Hörnleberg-Cup des Tennis-Club Winden, Tennisplatz in NiederwindenMittwoch, 3. Oktober 2007 Die vorgesehene Halbtageswanderung des Schwarzwaldvereins fällt aus. Weitere Veranstaltungstermine im ZweiTälerLand finden Sie in denjeweiligen I-Punkten, im Internet unter www.zweitaelerland.de und imElztäler Wochenbericht.

Wandern im Herzen des SchwarzwaldesBiederbach ist das Wanderdorf im ZweiTälerLand. Durch weitläufigeLandschaften führt eine Fülle markierter Wanderrouten, die das Herzeines jeden Wanderers höher schlagen lässt. Auf Schuster's Rappengibt es immer etwas zu entdecken: Sei es eines der immer seltener wer-denden traditionellen Schwarzwaldhäuser aus Holz mit Schindeldach,oder eine der zahlreichen Fleckchen und herrlichen Ausblicke, die zumVerweilen einladen. Im Rahmen der erstmalig durchgeführten Bieder-bacher Wandertage werden dieses ursprüngliche Schwarzwalddorfund seine bäuerliche Kulturlandschaft in Begleitung eines einheimi-schen Wanderführers erkundet. Los geht's am Freitag, 12. Oktober. Um11.30 Uhr ist Treffpunkt beim Rathaus in der Dorfmitte. Zunächst geht'smit dem SBG-Bus bis Biederbach-Höhenhäuser (666 m). Dann kannder Wanderer zwischen zwei geführten Wanderungen wählen: Die ersteund größere Tour führt auf dem Kandelhöhenweg zum Hünersedel (744m, Aussichtsturm), weiter zum Bäreneckle (626 m), wo zum Mittages-sen (Nudelsuppe mit Rindfleisch, 4,50 EUR) eingekehrt wird. Anschlie-ßend geht's zurück über Gschächle bis zum Ausgangspunkt. Die reineGehzeit beträgt ca. 4 Stunden. Die zweite Tour verläuft auf dem Querweg über Palmhöhe, Breitebene,Lachen, Munden. Einkehr zum Mittagessen (Nudelsuppe mit Rind-fleisch, 4,50 EUR), anschl. Weiterwanderung über Mersberg bis Bie-derbach-Dorf (410 m). Die Wanderzeit beträgt ca. 2 Stunden.

Veranstaltungskalender

Seite 4 WINDEN IM ELZTAL Woche 39

Finanzamt Emmendingen informiert„Steuern digital“ mit ELSTER – Die Vorteile der elektronischen Steuererklärung nutzenWeniger Papier und eine schnellere Bearbeitung - das ermöglicht ELSTER,die elektronische Steuererklärung. Mit der elektronischen Übermittlung derErklärung an das Finanzamt spart man sich nicht nur den Gang zur Postoder zur Behörde, sondern erfährt auch gleich die Höhe der voraussicht-lich zu erwartenden Rückerstattung. Kein Wunder also, dass immer mehrBürger in Baden-Württemberg diesen Weg zur Abgabe ihrer Steuererklä-rung gehen. Der Name ELSTER ist die Abkürzung für „elektronische Steu-ererklärung“ und steht für die elektronische Übermittlung der Steuererklä-rungsdaten an das Finanzamt. Mit einem entsprechendenComputerprogramm kann jeder, der einen Internetzugang besitzt, die Steu-ererklärung bequem zu Hause ausfüllen und online an sein Finanzamt ver-senden. Als Computerprogramme bieten sich entweder die kostenloseSoftware „ElsterFormular“ der Steuerverwaltung oder kommerzielle Steu-erprogramme an. Das kostenlose Programm „ElsterFormular 2006/2007“kann über die Seite HYPERLINK "http://www.elsterformular.de"www.elsterformular.de heruntergeladen werden. Zudem liegen „ElsterFor-mular“-CDs bei den Finanzämtern in der ZIA zur Abholung bereit. Alle Pro-gramme haben den großen Vorteil, dass sie das Ausfüllen der Formulareentscheidend erleichtern und durch eine ausgereifte Verschlüsselungs-technik die sichere Übermittlung der Steuerdaten gewährleisten. Da bei denFinanzämtern die Eingabe der Daten entfällt, bearbeiten die Finanzämterdie Erklärung im Regelfall schneller. Rückfragen durch das Finanzamt wer-den vermieden, da bei der Eingabe der Daten eine Plausibilitätsprüfungerfolgt und so für den Sachbearbeiter beim Finanzamt zeitraubende Über-prüfungen und Einzelberechnungen entfallen. Durch die integrierte Steuer-berechnungsfunktion in den Programmen erfährt der Nutzer auch gleichdie Höhe der zu erwartenden Rückerstattung bzw. der voraussichtlichenSteuerlast. Die meisten Programme ermöglichen die Übernahme derGrunddaten aus dem Vorjahr. Das lästige Eintippen der gleichbleibendenDaten wie Name, Anschrift, Bankverbindung und Steuernummer entfälltdamit. Außerdem besteht mit ELSTER die Möglichkeit, neben dem recht-lich maßgebenden Steuerbescheid auf Papier zusätzlich die Steuerbe-scheiddaten auf elektronischem Weg über das Internet abzuholen. Diesermöglicht einen automatischen, maschinellen Abgleich der Bescheidda-ten mit den vom Bürger erklärten Besteuerungsgrundlagen. EventuelleAbweichungen des Finanzamts von den Daten der Steuererklärung kön-nen damit schnell und einfach nachvollzogen werden. Die zahlreichen Vor-teile von ELSTER führten zu einem starken Anstieg der elektronisch abge-gebenen Steuererklärungen. Nachdem im Vorjahr knapp 10 % derbearbeiteten Steuererklärungen über ELSTER abgegeben wurden, beträgtzum Stichtag 30.04.2007 der Anteil bereits ca. 14,5 %. Mit anderen Wor-ten: rund 90.000 bearbeitete Einkommensteuererklärungen fanden bereits2007 ihren Weg über das Internet in die Finanzämter. Die seit 1999 zur Ver-fügung stehende elektronische Steuererklärung hat sich bis heute ständigweiter entwickelt und gleichzeitig verbessert. In Fällen, in denen keinegesetzlich vorgeschriebenen Belege und Bescheinigungen (z.B. Spenden-quittungen) eingereicht werden müssen, kann die Steuererklärung völligpapierlos abgegeben werden. Voraussetzung hierfür ist ein elektronischesZertifikat, welches der Steuerbürger nach einer einmaligen Registrierungüber das Online-Portal HYPERLINK "https://www.elsteronline.de/eportal"ttps://www.elsteronline.de/eportal erhält. Über das elektronische Zertifikatkann eine Steuererklärung rechtsgültig digital unterzeichnet werden. In die-sen Fällen ist der Ausdruck einer komprimierten Erklärung zur handschrift-lichen Zeichnung und Versand an das Finanzamt nicht mehr erforderlich.Weitere Informationen zur ELSTER werden unter HYPERLINK "http://www.elster.de" www.elster.de oder über den Internetauftritt der Steuerverwal-tung HYPERLINK "http://www.fa-baden-wuerttemberg.de" www.fa-baden-wuerttemberg.de angeboten. Oder rufen Sie uns einfach an. FolgendeAnsprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung: Herr Anton Kraus 07641 /450-104; Herr Gerhard Herr 07641 / 450-120; Herr Wilfried Rießle 07641 /450-167; Herr Martin Gebhardt 07641 / 450-341

DRK Kollnau KursangeboteDas Kollnauer Rote Kreuz bietet folgende Erste Hilfe Kurse im RotkreuzDepot im Keller der Grund- und Hauptschule Kollnau an. Weitere Infor-mationen und Anmeldung beim DRK Ortsverein Kollnau oder beim DRKKreisverband Emmendingen unter Telefon 07641/4601-0 erforderlich.’Kompaktkurs Erste Hilfe’Freitag, 12. Oktober von 17.00 bis 22.00 UhrSamstag, 13. Oktober von 9.00 bis 16.00 UhrDieser Kurs (acht Doppelstunden) gilt für alle Führerscheinklassen, Trai-nerlizensen und Ausbildungen, die die Berufsgenossenschaften fordernund fördern. Neben den 'Lebensrettenden Sofortmassnahmen'umfasst dieser Kurs weitere Maßnahmen, die bei Herzinfarkt, Schlag-anfall, Knochenbrüchen, Hitze- und Kälteschäden anzuwenden sind.Damit sind die Teilnehmer gut gerüstet, um in allen Situationen optimalhelfen zu können. Denn das schwächste Glied der Rettungskette istnoch immer der Ersthelfer am Notfallort. In einem noch so perfekt orga-nisierten Rettungssystem kommt oft jede Hilfe zu spät, wenn keine ersteHilfe geleistet wird.'Lebensrettende Sofortmassnahmen' (LSM)Samstag, 13. Oktober von 9.00 bis 16.30 UhrDer Kurs richtet sich an Fahrschüler der Klassen: A, A1, B, BE, L, Mund T. Er umfasst die lebensrettenden Sofortmassnahmen, die nichtnur bei Unfällen im Strassenverkehr nützlich sind, sondern auch beiallen anderen lebensbedrohlichen Notfällen anzuwenden sind. WeitereKurse für Fahrschüler finden jeweils am zweiten Samstag im Monat inKollnau statt.

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Am Samstag, 13. Oktober ist bereits um 10.30 Uhr Treffpunkt in derDorfmitte beim Rathaus Biederbach. Die Geschichte des kleinenSchwarzwalddorfes gibt heute den Weg vor. Auf dem Historikweg geht'süber Tannhöf, Langenbach, Eckstraße, Biereck zum neuen Schießak-ker-Rastplatz (533 m). Dort weiht Bürgermeister Josef Ruf den Histo-rikweg ein. Anschließend führt die Tour weiter über Kirchhöfe, Lourdes-Grotte zum Prechterhof (512 m), wo ein zünftiges Schlachtfest gefeiertwird. Es stehen zwei Gerichte zur Auswahl (7 EUR incl. 1 Glas Most &Schnaps). Rückkehr zum Ausgangspunkt über Bauset und Hintertaloder Transfer bis Biederbach-Dorf. Die Gehzeit beträgt ca. 4 Stunden.Die Teilnahme an den Wanderungen ist kostenlos, ebenso der Transferbei der Samstags-Tour vom Prechterhof bis Biederbach-Dorf. Verpfle-gung auf eigene Rechnung, Rucksackvesper für unterwegs bitte selbstmitbringen. Anmeldung bis 10. Oktober bei der Tourist-Info im RathausBiederbach, Tel. 07682/9116-12.Info: Rathaus Biederbach, Tel. 07682/9116-12, www.biederbach.de

Freiwillige Feuerwehr Winden im ElztalMontag, 1.10. 20.00 Uhr Gesamtprobe (Rainer Birkle/Gehr Mario)Dienstag, 2.10. 20.00 Uhr Gruppenführerbesprechung

HerbstübungAm Samstag, 6. Oktober 2007 findet ab 16.00 Uhr die diesjährigeHerbstübung der Freiwilligen Feuerwehr Winden im Elztal statt. In die-sem Jahr wird die Übung im Ortsteil Oberwinden stattfinden. Die Alarmierung erfolgt durch die Funkalarmempfänger. Die Feuerwehrkameraden treffen sich um 15.30 Uhr beim Gerätehaus. Alle Gemeinderäte und Ehrenmitglieder sind zur diesjährigen Herbst-übung herzlich eingeladen.

Redaktions- und Anzeigenschluss

!!Achtung Änderung wegen Feiertag!!Redaktionsschluss im Rathaus

für das Mitteilungsblatt der Kalenderwoche 40 (Erscheinungstermin ist der 2.10.) ist am

Freitag, 28.09. 10.00 UhrVerspätet eingehende Beiträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Das Bürgermeisteramt

Ärztlicher NotfalldienstAn Werktagen nach 18 Uhr ist der diensthabende Arzt durch Anruf beim Hausarzt zu erfahren.

An Wochenenden und Feiertagen ist der ärztliche, kinderärztliche, gynäkologische und augenärztliche Bereit schaftsdienst unter Tel.: 01805/19292-320 zu erreichen.Der zahnärztliche Bereitschaftsdienst ist unter Tel.: 07641/460151 erreichbar.

DRK-Rettungsdienst / Krankentransport: Tel.: 19 222

Notruf-Fax an die Rettungs- und Feuerwehrleitstelle: 07641/4601-77 (nur für schwerhörige, ertaubte, gehörlose und sprachgeschädigte Personen.)

Apotheken-NotdienstDienstbereitschaft von 8.30 Uhr - 8.30 Uhr des folgenden TagesMi 26.09. Kastelburg-Apotheke, Waldkirch,

Freie Str. 2, Tel. 07681 / 1379

Do 27.09. Kronen-Apotheke, Teningen,

Reetzenstr. 5, Tel. 07641 / 41109

Fr 28.09. Lukas-Apotheke, Waldkirch,

Marktplatz 15, Tel. 07681 / 7677

Sa 29.09. Marien-Apotheke, Gutach,

Golfstr. 9, Tel. 07681 / 7257

So 30.09. Apotheke Simonswald,

Talstr. 36a, Tel. 07683 / 794

Mo 01.10. Nikolai-Apotheke, Waldkirch,

Adenauerstr. 11, Tel. 07681 / 4740740

Di 02.10. Paracelsus-Apotheke, Denzlingen,

Bahnhofstr. 16, Tel. 07666 / 2392

Pflegedienste:Kirchliche Sozialstation Oberes Elztal e.V., Brandstraße 10, 79215 Elzach, Tel. 07682/909040, Fax: 07682/909041. Zuhause - Pflegen - Helfen - Beraten - Essen auf Rädern.Ambulanter Pflegedienst Heike Schmook, Spitzenbacher Str. 16, 79297 Winden im Elztal, Tel. 07682/921537, Fax: 07682/921538

Sprechstunde des Caritas-Sozialdienstes:Jeden Donnerstag von 10.30 - 11.30 Uhr im Haus des Gastes in Elzach, Tel. 07682/7990 oder 07641/9214-0beim Caritasverband für den Land kreis Emmendingen e.V

Tierärztlicher NotdienstSonntag, 30.09.Frau Leutloff, Im Entenest 5, Herbolzheim, Tel. 07643/934040Dr. Brodauf, Gottfried-Keller-Weg 4,Emmendingen, Tel. 07641/54636

Wallfahrtsgottesdienst auf dem Hörnleberg Samstag, 29. September8.00 Uhr Beichtgelegenheit – Rosenkranz9.00 Uhr Wallfahrtsgottesdienst mit PredigtSonntag, 30. SeptemberWallfahrt der Pfarreien Schonach u. Schönwald11.30 Uhr Wallfahrtsgottesdienst mit PredigtJeden Mittwochnachmittag ist die Wallfahrtskirche von 13.00 Uhr -17.00 Uhr geöffnet. Um 16.00 Uhr wird der Rosenkranz gebetet.

Evangelisches Pfarramt ElzachDonnerstag, 27. September20.00 Uhr Treffpunkt Bibel in ElzachSamstag, 29. September13.00 Uhr Gemeindenachmittag mit Gästen aus Villè.

Treffpunkt: Elztal-Museum Waldkirch zu einer Führung16.00 Uhr Kaffee trinken

im Gemeindesaal der Johanneskirche in Elzach18.00 Uhr „Singe-Gottesdienst“Alle Gemeindemitglieder sind herzlich eingeladen. Sonntag, 30. September9.00 Uhr Gottesdienst in Oberprechtal10.15 Uhr Erntedank-Gottesdienst in Elzach11.15 Uhr Im Anschluss an den Erntedank-Gottesdienst

lädt der Treffpunkt Bibel zum Frühstück in den Gemeindesaal ein.

Dienstag, 2. Oktober15.00 Uhr Gemeindekaffee in ElzachFür Mitfahrgelegenheiten – auch nach Waldkirch zum Elztal-Museum –melden Sie sich bitte im Pfarrbüro! Tel. 07682 8281, Fax: 07682 6764.

Gaben für den Erntedank-AltarElzach (30.9.)Die Gaben für den Erntedank-Altar können am Samstag, 29. Septem-ber bis 11.00 Uhr in der Johanneskirche abgegeben werden.Oberprechtal (7.10.)Die Gaben für den Erntedank-Altar können am Samstag, 6. Oktober bis14.00 Uhr in der Christuskirche abgegeben werden.

Jugendbücherei in der Realschule ElzachDie Sommerferien sind vorbei, wir haben wieder geöffnet!Wo: Im UG des Neubaus der RealschuleWann: Montags und Donnerstags in der zweiten Pause und am

Donnerstagnachmittag von 14.30 Uhr - 16.00 Uhran Schultagen.

Wer: Jede/r kann sich kostenlos Bücher und andere Medien ausleihen. Auch Jugendliche und Kinder, die nicht in Elzachzur Schule gehen sind willkommen, Erwachsene ebenfalls.

Das Büchereiteam freut sich auf Deinen/Ihren Besuch.

Bläserjugend Musikverein Niederwinden e.V.Liebe Eltern, ab Oktober 2007 werden wieder neue Kurse im Rahmender Musikalischen-Früherziehung der Bläserjugend Niederwindengeboten. Kindern ab einem Alter von fünf Jahren bieten wir an, spiele-risch Erfahrungen mit der Musik sowie verschiedenen Instrumenten zumachen. Dabei erlernen die Kinder nicht nur den Umgang mit dem Glok-kenspiel, sondern werden auch durch den Einsatz von neu erworbenenBongos rhythmisch stark gefördert. Ab dem sechsten Lebensjahrbesteht für die Kinder zudem die Möglichkeit an unserem Blockflöten-unterricht teilzunehmen. Die Bläserjugend Niederwinden ist im Auftragdes Musikvereins Niederwinden außerdem mit der weiterführendenmusikalischen Ausbildung beauftragt und bietet Ihnen aus diesemGrund zusätzlich die Möglichkeit, eine fundierte Instrumentalausbil-dung im Bereich der Blasmusik zu absolvieren. Sollte Ihr Kind, oderauch Sie, Interesse an einer solchen Ausbildung haben, stehen wir Ihnenfür eventuelle Fragen natürlich zur Verfügung und beraten Sie gerne. Ansprechpartner (Musikalische-Früherziehung):Katharina Schmieder 0174 / [email protected] (Instrumentalausbildung):Matthias Schmieder 07685 / 889 · 0173 / [email protected]

Imkerverein OberelztalDie nächste Monatsversammlung findet am Freitag, den 28.9. um 20.00Uhr im Gasthaus Bären in Niederwinden statt.

Apelmost-Fest in ElzachAm Sonntag, 30. September veranstaltet die Stadtmusik Elzach zumersten Mal ein Apelmost-Fest. Dieses findet bei der Lohnmosterei Wöl-fle (Freiburger Str. 26) statt. Ab 11.00 Uhr wird die Jugendkapelle einFrühschoppenkonzert geben. Außerdem wird eine Abeilung der Stadt-musik für musikalische Unterhaltung sorgen. Im Mittelpunkt der Veran-staltung stehen die mit der Goldenen DLG-Medaille prämierten Frucht-säfte der Lohnmosterei Wölfle. Es wird neuer Apfelmost und vergorenerMost angeboten. Zusätzlich können auch seltene Saftvariationen wiez.B. Apfelholundersaft und –brombeersaft probiert werden. Natürlichwerden auch die sonst üblichen Getränke angeboten, die nicht aufÄpfeln basieren. Höhepunkte des Tages bilden die Führungen in derLohnmosterei. Diese werden persönlich von der Familie Wölfle durch-geführt. So wird um 11.30 Uhr das Trotten von Äpfeln gezeigt. Nach-mittags um 15.30 Uhr kann zugesehen werden, wie der frische Saft inFlaschen abgefüllt wird. Die Küche wird Ihre Gäste mit kulinarischenSpezialitäten wie Zwiebel- und Flammkuchen verwöhnen. Zum Nach-mittags-Kaffee wird eine reichhaltige Auswahl an Kuchen angeboten.Die Stadtmusik Elzach und die Familie Wölfle würden sich freuen, Sieals Gast beim Apfelmost-Fest begrüßen zu dürfen.

Arbeitskreis Asyl Oberes ElztalDer Arbeitskreis Asyl Oberes Elztal trifft sich wieder am Mittwoch, 10. Oktober im Katholischen Gemeindezentrum Elzach. Freunde und Interessenten sind herzlich eingeladen.

Familienverband OV Freiamt e.V. Kindersachenflohmarkt am Sonntag 14. Oktober 2007 um 14 Uhr in derSVO- Halle in Freiamt-Ottoschwanden. Standanmeldungen bei HeidiReinbold, Tel. 07645-1444 (ab 22.09.07).

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Woche 39 WINDEN IM ELZTAL Seite 7

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