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Anlass Medienkonferenz der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion
Thema Jahresmedienkonferenz GSI
Datum 31. Januar 2020
Referent/in Unter der Leitung von Regierungsrat Pierre Alain Schnegg, Gesundheits-,
Sozial- und Integrationsdirektor des Kantons Bern
Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern fördert die Zusammenarbeit und vereinfacht Prozesse Sehr geehrte Damen und Herren
Ich heisse Sie zu unserer Jahresmedienkonferenz herzlich willkommen.
Wir wollen die Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung, mit den Institutionen und den Partnern fördern
und die Prozesse vereinfachen. Wir müssen effizienter werden und die Herausforderungen an das
Gesundheits- und Sozialwesen sowie in der Arbeitsintegration gemeinsam angehen. Das ist der einzig
mögliche Weg, um die Versorgung, die Leistungen, die Integration und Inklusion in Zukunft zu sichern.
Gerne stelle ich Ihnen die Anwesenden vor:
‒ Yves Bichsel, Generalsekretär
‒ Aline Froidevaux, stellvertretende Generalsekretärin für das Ressort Gesundheit
‒ Eveline Zurbriggen, stellvertretende Generalsekretärin für das Ressort Soziales
‒ Daniel Arn, Leiter der Abteilung Digital Management
‒ Inge Hubacher, Vorsteherin Amt für Integration und Soziales (AIS)
‒ Samuel Steiner, Kantonsapotheker und Vorsteher Kantonsapothekeramt (KAPA)
‒ Astrid Wüthrich, Vorsteherin Alters- und Behindertenamt (ALBA)
Vorstellen möchte ich Ihnen auch die Kantonsärztin und Amtsvorsteherin vom Kantonsarztamt, Linda
Nartey.
Ein spezieller Willkommensgruss geht an den neuen Vorsteher des Spitalamts, Fritz Nyffenegger, der
Anfang Januar sein Amt in meiner Direktion angetreten hat. Ich heisse Herrn Nyffenegger an dieser
Stelle ganz herzlich bei uns willkommen und wünsche ihm viel Erfolg in seiner neuen Tätigkeit.
Seit 1. Januar 2020 heissen wir «Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion», abgekürzt GSI. Nun
sind unsere Hauptaufgaben bereits im Namen erkennbar. Angepasst haben wir auch den Namen des
Sozialamtes. Dieses heisst nun «Amt für Integration und Soziales», abgekürzt AIS.
Medienkonferenz der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion vom 31. Januar.2020
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Was werden wir Ihnen heute präsentieren?
Unsere Ausführungen betreffen
1. einen Rückblick und einen Ausblick über politische und andere wegweisende Themen der
Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion
2. Überlegungen zur Arbeitsintegration. Wir erklären, warum ein einheitliches Fallführungssystem in der
Sozialhilfe wichtig ist (Amtsvorsteherin AIS, Inge Hubacher)
3. den Stand des Projekts «Gesundheitsstrategie Kanton Bern» (stv. Generalsekretärin, Aline
Froidevaux)
4. die Konkretisierung von Erneuerungsvorhaben durch die Digitalisierung (Generalsekretär, Yves
Bichsel und Leiter Digital Management, Daniel Arn)
5. die Aufgaben des Kantonsapothekeramts (Amtsvorsteher KAPA, Samuel Steiner)
6. die nächsten Schritte bei der Umsetzung des Behindertenkonzepts «Berner Modell» (Amtsvorsteherin
ALBA, Astrid Wüthrich)
7. die Umsetzungsarbeiten im Bereich der Neustrukturierung des Asylbereichs im Kanton Bern und bei
der Betreuung von unbegleiteten, minderjährigen Asylsuchenden (stv. Generalsekretärin, Eveline
Zurbriggen)
Regierungsrat Pierre Alain Schnegg, Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektor
Begrüssung und Rückblick
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im vergangenen Jahr habe ich an dieser Stelle gesagt, ich
wolle meine Direktion zu einer «lernenden Organisation» umbauen, bei der die täglich gemachten
Erfahrungen sowie die von innen und aussen kommenden Verbesserungsvorschläge berücksichtigt
werden. Ausserdem habe ich betont, dass wir uns aktiv weiterentwickeln und dynamisch auf unser
Umfeld reagieren wollen – mit einer gesunden Portion Pragmatismus, so dass die Vorwärtsbewegung
nicht gebremst wird. Beim heutigen Rückblick und Ausblick werden Sie an einigen Beispielen konkret
feststellen können, wo wir angepackt haben und wie wir an den Strukturen eines modernen und
leistungsfähigen Gesundheits-, Sozial- und Integrationswesens arbeiten.
Den Wandel des Gesundheitswesens müssen wir gemeinsam angehen
Meine Damen und Herren wir brauchen neue Formen der Zusammenarbeit und Anpassungen der
Strukturen im Gesundheitswesen. Wenn die Kostenentwicklung im gleichen Rahmen weitergeht wie
heute, wird sich die Bevölkerung des Kantons Bern aufgrund der hohen Krankheitskosten keine
Gesundheit mehr leisten können. Die für das neue Jahr moderat ausgefallenen Erhöhungen der
Krankenkassenprämien für den Kanton Bern dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir gegen die
anhaltend negative Kostenspirale agieren müssen, die sich immer schneller dreht.
Medienkonferenz der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion vom 31. Januar.2020
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Damit Sie sich eine Vorstellung von der Grössenordnung machen können, haben wir einige Zahlen mit
den Ausgaben des Kantons und den Anteilen der Gemeinden im Lastenausgleich zusammengestellt:
Art 2014 (Rechnung) 2020 (Voranschlag) 2023 (Finanzplan)
Spitäler (inkl.
Suchthilfe/Gesund-
heitsförderung)
1'135 Mio. CHF 1'236 Mio. CHF
20 Mio. CHF
Gemeinden
1'264 Mio. CHF
20 Mio. CHF
Gemeinden
Menschen mit
Behinderungen
381 Mio. CHF
Kanton
119 Mio. CHF
Gemeinden für
Kinder und
Jugendliche
467 Mio. CHF
Kanton
154 Mio. CHF
Gemeinden für
Kinder und
Jugendliche
493 Mio. CHF
Kanton
153 Mio. CHF
Gemeinden für
Kinder und
Jugendliche
Alter 323 Mio. CHF 375 Mio. CHF 401 Mio. CHF
Sozialhilfe und
Integration
385 Mio. CHF
Kanton
385 Mio. CHF
Gemeinden
399 Mio. CHF
Kanton
399 Mio. CHF
Gemeinden
419 Mio. CHF
Kanton
419 Mio. CHF
Gemeinden
Übriges 17 Mio. CHF 25 Mio. CHF 25 Mio. CHF
Total Kanton 2'241 Mio. CHF 2'502 Mio. CHF 2'602 Mio. CHF
Total Gemeinden 504 Mio. CHF 573 Mio. CHF 592 Mio. CHF
Total 2'745 Mio. CHF 3'075 Mio. CHF 3'194 Mio. CHF
Insgesamt haben wir für das laufende Jahr über 3 Milliarden Franken für das Gesundheits- und
Sozialwesen des Kantons Bern aufzubringen. 1
Wie Sie aus der Zusammenstellung ersehen, beteiligen sich die Gemeinden im gleichen Umfang wie der
Kanton an den Kosten für Suchthilfe und Gesundheitsförderung, die Sozialhilfe und Integration sowie für
Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung. Das ist aber noch nicht alles. Im Rahmen der
obligatorischen Krankenpflegeversicherung haben die Krankenkassen und die Versicherten im Jahr 2018
im Kanton Bern ebenfalls über 4 Milliarden Franken ausgegeben. 2 Für die Ärzte wurden davon gut 1,2
Milliarden Franken eingesetzt, für die Apotheken 458 Millionen, für die Spitäler über 1,6 Milliarden, für
das Alter 434 Millionen und für weitere Bereiche 368 Millionen Franken.
Sie sehen auch, dass die Kosten der GSI stetig wachsen. Zwischen 2014 und den budgetierten Kosten
für das Jahr 2023 ist ein Anstieg von rund 450 Millionen Franken, respektive 16 % zu verzeichnen. Mit
diesen Zahlen möchte ich auch dem Märchen entgegentreten, beim Staat werde gespart oder es würde
im sozialen Bereich ein Abbau vorgenommen. Das Gegenteil ist der Fall. Aber: Wir müssen handeln,
damit wir die seit Jahrzehnten anhaltende Kostenentwicklung weiter bremsen können. Das heisst, dass
alle Beteiligten am System die notwendigen Anstrengungen unternehmen müssen, damit wir durch
Synergienutzung und Skaleneffekte die Kosten senken. Denn wir wollen weiterhin hochstehende und
qualitativ einwandfreie Angebote bereitstellen können.
Eine zusätzliche Herausforderung stellt die demografische Entwicklung dar: In rund 20 Jahren wird ein
Drittel der Bevölkerung über 65 Jahre alt sein.
Wir müssen die Stellschrauben an verschiedenen Orten neu justieren, denn wir wollen für die Menschen
im Kanton eine adäquate Versorgung sicherstellen. Wichtig sind mir dabei vor allem Effizienz und
Koordination. Das heisst: keine unnötigen Eingriffe, keine doppelten Abklärungen und Doubletten
aufgrund fehlender Zusammenarbeit und nicht vernetzter Daten.
1 Quelle: Abteilung Finanzen, GS GSI, Auszug 16.12.2019
2 Quelle: MOKKE (Monitoring der Krankenversicherungs-Kostenentwicklung) des Bundesamts für Gesundheit BAG
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Wir haben verschiedene Schwerpunktthemen gesetzt:
1. Seit Anfang 2019 dürfen 6 Kategorien von Operationen im Normalfall nur noch ambulant
durchgeführt werden. Die Spitäler werden auch in Zukunft Anpassungen vornehmen müssen, denn
das ist erst der Anfang. Die Anzahl vorgegebener ambulanter Eingriffe wird erhöht werden müssen.
Das Finanzierungsmodell wird ändern und viele Spitäler wissen heute noch nicht, was mit den
leeren Betten geschehen soll.
2. Das Elektronische Patientendossier muss möglichst rasch eingeführt werden. Bis zum 15. April 2020
müssen sich alle Spitäler einer Stammgemeinschaft angeschlossen haben. Der Kanton Bern hat dank
seiner Anschubfinanzierung an die Axsana AG eine solide Betriebsgesellschaft aufgebaut, die dank
einer Zusammenarbeit mit vielen anderen Kantonen bereits rund die Hälfte der Schweizer
Bevölkerung vertritt. Das EPD ist deshalb so wichtig, weil es aus heutiger Sicht der einzige Weg ist,
die Patientinnen und Patienten möglichst integral versorgen zu können. Dank dem EPD wissen die
verschiedenen Leistungserbringer künftig schneller, wie sie den Patientinnen und Patienten helfen
können, da alle relevanten Daten zu Verfügung stehen.
3. Synergien in der Datenaufbereitung und in der Datenanalyse werden zu einem zentralen Faktor. Die
Vernetzung von Informationen wird Doppel- und Mehrspurigkeiten vermeiden und die Abläufe können
vereinfacht werden. Das bringt Vorteile für alle: die Patientinnen und Patienten werden schneller
behandelt, die Infrastruktur wird optimal genutzt, die vor- und nachgelagerten Arbeiten können auf die
Hauptprozesse abgestimmt werden und dadurch werden Kosten gesenkt.
4. Das Wort «Zusammenarbeit» wird die nächsten Jahrzehnte prägen. Wir haben ein Campus-Modell
entwickelt, das die medizinische Gesundheitsversorgung einer ganzen Region sicherstellen wird.
Erwähnen möchte ich auch das neuartige Modell mit einem Public-Private-Partnership zwischen der
Hôpital du Jura bernois SA und der Swiss Medical Network AG.
Das Sozialwesen verstärkt die Integrationsarbeit
Neue Formen der Zusammenarbeit werden wir auch im Sozial- und Integrationsbereich umsetzen. Der
neue Name unserer Direktion trägt diese Anforderung bereits in sich: Wir wollen integrieren!
Mit dem Projekt NA-BE haben wir ab Sommer dieses Jahres neue Partner an Bord, die sich um die
Integration der Flüchtlinge und der vorläufig aufgenommenen Personen kümmern werden. Der gesamte
Sozialbereich soll sich künftig vermehrt auf die Förderung und die Arbeitsintegration ausrichten. Dazu
werden wir weitere umfassende Projekte starten.
Wir wollen die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft stärken und gemeinsam mit den «Stakeholdern», vor
allem den Gewerkschaften und Verbänden, Lösungen erarbeiten, die es den Menschen in der Sozial-
und Flüchtlingssozialhilfe erlauben sollen, möglichst rasch in den Arbeitsmarkt – und dadurch in die
Gesellschaft – integriert zu werden.
Meine Damen und Herren, soweit einige strategische Einblicke. Konkreter werden wir jetzt.
Gerne gebe ich das Wort nun weiter.
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Inge Hubacher, Vorsteherin, Amt für Integration und Soziales
Arbeitsintegration neu gedacht Die hohen Sozialhilfekosten stellen seit Jahren eine grosse gesellschaftliche Herausforderung dar. Sich
über die Zeit verändernde Arbeits-, Lebens- und Geschäftsmodelle sind ebenso dafür verantwortlich, wie
die Migrationsbewegungen und der demografische Wandel der letzten Jahre.
Entsprechend müssen auch wir unsere Systeme anpassen. So werden wir die Beschäftigungs- und
Integrationsmassnahmen im Kanton Bern evaluieren und hinterfragen. Ein Projekt dazu wurde bereits
gestartet. Es gilt, das Steuerungsmodell zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Es müssen neue Wege
ausgeleuchtet werden, die dem Ziel, die Effizienz und die Effektivität der Sozialhilfe im Kanton Bern zu
steigern, zuträglich sind.
Das Leitmotiv dieser Arbeiten soll stets sein, dass die Integration in den ersten Arbeitsmarkt für
arbeitsmarktfähige Personen vor der staatlichen Unterstützung durch Sozialhilfe kommen muss. Die
Sozialhilfe soll vermehrt ihrem ursprünglichen Zweck angenähert werden: nämlich eine zeitlich
begrenzte Überbrückungsleistung für in finanzielle Not geratene Menschen.
Die GSI wird diese Thematik in den nächsten Monaten aktiv angehen und in enger Zusammenarbeit mit
den relevanten politischen und gesellschaftlichen Akteuren neue, innovative Lösungen diskutieren und
weiterentwickeln. So haben wir zum Beispiel vorgesehen, die Möglichkeiten der Zugänge zum ersten
Arbeitsmarkt zu optimieren. Insbesondere sollen integrationshemmende Elemente abgebaut und das
Potential bei der Zusammenarbeit mit den kantonalen Stellen, den Institutionen und den Arbeitgebern
besser genutzt werden. Durch die Weiterentwicklung und Vereinheitlichung von Abläufen, den Abbau
von Parallelstrukturen und die Konzentration der kantonalen Mittel soll die Arbeitsmarktintegration
rascher möglich gemacht werden. Durch klare Zuweisungskriterien, konsequent angewandte Standards
und einheitliche Prozesse sollen zielgruppenorientierte Zuweisungen durchgeführt und individuelle
Integrationswege möglich gemacht werden. Um eine durchgehende Erfolgsmessung zu ermöglichen,
sollen die Controllingmöglichkeiten angepasst werden.
Start für das neue Fallführungssystem Sozialhilfe im Kanton Bern
Aktuell wickeln die Sozialdienste die Fallführung noch mit unterschiedlichen Software-Produkten ab. Um
die Sozialhilfe effizient und kostengünstig steuern und ausrichten zu können, ist eine Vereinheitlichung
der Fallführung unabdingbar. Dass diese Harmonisierung einem breit abgestützten Wunsch der
involvierten Anspruchsgruppen in der Sozialhilfe entspricht, zeigte sich auch in einer Arbeitsgruppe zur
Optimierung der wirtschaftlichen Hilfe der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI).
Eine einheitliche Fallführungssoftware würde sowohl für die Gemeinden und deren Sozialdienste als
auch für den Kanton Verbesserungen in verschiedener Hinsicht mit sich bringen: Der Datenaustausch
zwischen dem Kanton, den Sozialdiensten und dem Bundesamt für Statistik (BFS) würde massiv
erleichtert, administrative Abläufe vereinfacht und der IT-Support könnte bei geringeren Kosten
effizienter geleistet werden. Gleichzeitig könnte die aktuell unbefriedigende Datenlage bezüglich der
steuerungsrelevanten Kennzahlen verbessert werden.
Vor diesem Hintergrund hat die GSI im September 2019 das Projekt «Neues Fallführungssystem für die
Sozialhilfe im Kanton Bern» (NFFS) zusammen mit dem Verband Bernischer Gemeinden (VBG) und der
Berner Konferenz für Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz (BKSE) gestartet. In der
Initialisierungsphase erfolgen die Definition der zu erreichenden Ziele und der groben Anforderungen an
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ein neues Fallführungssystem sowie die Erarbeitung verschiedener Geschäftsmodelle zur
Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden. Aus den Erkenntnissen der Initialisierungsphase
wird anschliessend im 2. Quartal 2020 ein konkreter Projektauftrag abgeleitet.
Erste Ergebnisse der getätigten Analysen in der Initialisierungsphase zeigen, dass die Einwohner- und
Gemischten Gemeinden sowie die Burgergemeinden im Kanton Bern hochgerechnet rund 7 Mio.
Franken pro Jahr für die verwendeten Fallführungssysteme investieren. Darin inbegriffen ist der interne
Aufwand für den Betrieb der jeweiligen Applikation und für manuelle Dateneingaben. In den nächsten
drei Jahren planen die Gemeinden gemäss Hochrechnung Investitionen von knapp 2 Mio. Franken für
die Fallführungssysteme in den Sozialdiensten.
Mit einem vereinheitlichten Fallführungssystem will die GSI das Potenzial zu einer effizienten,
kostengünstigen und administrativ schlanken Fallführung nutzen.
Aline Froidevaux, stv. Generalsekretärin
Gesundheitsstrategie des Kantons Bern Die GSI hat die Arbeiten am ersten Entwurf der übergeordneten Gesundheitsstrategie beendet. Im
Strategiedokument wurden verschiedene Stossrichtungen definiert: Nämlich die Förderung der
Gesundheitskompetenz der Berner Bevölkerung, der integrierten Gesundheitsversorgung, der
interprofessionellen Zusammenarbeit, der Forschung, Entwicklung und Innovation sowie der digitalen
Transformation. Massnahmen im Bereich der Weiterentwicklung der integrierten Versorgung und der
Gesundheitsförderung und Prävention oder aber zur Sicherstellung des Bedarfs an Gesundheitspersonal
kommen grosse Bedeutung zu.
Die GSI hat im Oktober 2019 bei den interessierten Kreisen eine Konsultation zur Gesundheitsstrategie
gestartet. Die Konsultationsfrist ist am 10. Januar 2020 abgelaufen. Es sind 74 Stellungnahmen
eingegangen. Die Auswertung dieser Stellungnahmen ist noch nicht abgeschlossen. Trotzdem kann
bereits jetzt gesagt werden, dass das Projekt auf grosses Interesse stösst und die Erarbeitung einer
Gesundheitsstrategie mehrheitlich unterstützt wird. Auch die Ist-Analyse und die vorgeschlagenen
Stossrichtungen werden im Grossen und Ganzen von breiten Kreisen mitgetragen. Unterschiedlich
bewertet werden die definierten strategischen Ziele und Massnahmen. Insbesondere die Frage, ob und,
wenn ja, wo der Kanton vermehrt steuernd eingreifen soll, spaltet die Institutionen, die sich im Rahmen
der Konsultation geäussert haben. Zudem werden verschiedene Ergänzungen der Strategie gewünscht.
Dies betrifft beispielsweise nationale Vergleichswerte, Trends, Kosteneffekte von Massnahmen oder
aber Ausführungen zur Erarbeitung der Teilstrategien.
Wie geht es nun weiter? Die GSI prüft die Stellungnahmen und erarbeitet eine angepasste
Strategieversion, die nach Durchführung eines Mitberichtsverfahrens dem Regierungsrat zur
Verabschiedung vorgelegt wird. In der Folge wird das Strategiedokument dem Grossen Rat zur Kenntnis
gebracht. Anschliessend sollen Teilstrategien für die verschiedenen Versorgungsbereiche mit Fokus auf
konkrete Massnahmen erarbeitet werden.
Gemeinsame Anstrengungen für die medizinische Grundversorgung
Gerne möchte ich Ihnen aufzeigen, welche Instrumente dem Kanton Bern für die Steuerung der
ambulant tätigen, der sogenannt niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung stehen. Der
Kanton Bern kennt keine Praxisbewilligung, setzt aber die Zulassungsbeschränkung, welche ihre
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Grundlage im Bundesrecht hat, um. Es gibt jedoch viele Ausnahmen von der Zulassungsbeschränkung:
Ausgenommen sind Ärztinnen und Ärzte mit den Fachrichtungen Allgemeine Innere Medizin, Kinder- und
Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Kinder- und Jugendpsychotherapie, und Ärztinnen
und Ärzte, deren einziger Weiterbildungstitel «Praktische Ärztin» oder «Praktischer Arzt» ist. Ebenfalls
ausgenommen sind Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, die schon vor dem 1. Juli 2013 in eigener
Praxis zulasten der OKP tätig waren und Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, die mindestens drei
Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben.
Über die derzeit geltende Zulassungsregulierung könnte der Kanton nur dann eine regionale Steuerung
vornehmen, wenn eine regionale Unterversorgung nicht durch die Versorgungsdichte in anderen
Regionen des Kantons, in den Nachbarkantonen und in der Grossregion abgefedert werden könnte.
Oder wenn den Versicherten kein Zugang zu einer Behandlung innert nützlicher Frist gewährleistet
werden kann.
Der vom Grossen Rat verabschiedete Rahmenkredit zum Spitalversorgungsgesetz sieht neu auch zwei
Arten von Beiträgen vor, die der Sicherstellung der Grundversorgung dienen. Erstens können ab 2021
neu Beiträge für die Abgeltung zusätzlicher Leistungen zur Sicherung der (ambulanten)
Grundversorgung in Gebieten ohne Ärzte gesprochen werden. Wir denken da an Modelle, wo Ärzte aus
anderen Regionen für die Ausübung des Notfallsdienstes in unterversorgte Regionen kommen, um so
die Ärzte vor Ort von allzu vielen Pikettdiensten zu entlasten. Zudem wird – ebenfalls ab 2021 – die
Unterstützung integrierter Versorgungsnetzwerke möglich sein.
Die GSI ist auch im Neubauprojekt der Spitalzentrum Biel AG koordinierend aktiv. Statt einer Sanierung
der bestehenden Gebäude ist ein zukunftsfähiges Neubauprojekt in der Ebene geplant. Grund dafür ist
der heute suboptimale Standort am Hang mit wenig adäquaten Zufahrtswegen. Die GSI setzt sich dafür
ein, dass bereits vom Kanton für die Sanierung gesprochene Mittel sinnvoll und effizient eingesetzt
werden können.
Yves Bichsel, Generalsekretär
Einblicke in konkrete Digitalisierungsprojekte Die Digitalisierungsvorhaben schreiten in der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion wie geplant
voran. Die Digitalisierung ist in diesem Bereich sehr wichtig, denn die Aufgaben nehmen laufend zu und
wir wollen unsere Leistungen rasch und umfassend erbringen, ohne dass wir dazu immer mehr Personal
benötigen. Grössere Projekte im Spitalbereich, welche im 2019 gestartet wurden, stehen auch in diesem
Jahr im Fokus. Zwei davon können im ersten Quartal 2020 abgeschlossen werden.
Elektronische Abrechnung der Spitalkostenbeiträge im Projekt «eRV»
Bis heute wurden die kantonalen Spitalkostenbeiträge von 55% auf stationäre Leistungen durch Akonto-
Zahlungen und nachträgliche Prüfung und Abrechnung im Spitalamt abgewickelt. Ab Januar 2020 wird
diese manuelle, aufwendige Praxis durch eine elektronische, fallbasierende Lösung für die inner- und
ausserkantonalen Kostenbeiträge ersetzt.
Derzeit befindet sich das System in der Einführungsphase. Die Berner und ein grosser Teil der
wichtigsten ausserkantonalen Spitäler sind angeschlossen und nutzen das System. Mit der erhöhten
Transparenz und Prozessvereinfachung durch das neue System erwartet die GSI eine Reduktion der
Kosten und Verwaltungsaufwände, aber auch einen rascheren Zugriff auf die Daten.
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Vereinfachte Spitaldatenerfassung im Projekt «SDEP»
Die im Auftrag des Bundesamts für Statistik (BfS) durchgeführten Erhebungen von Spitaldaten durch die
GSI erfolgen derzeit über verschiedene Eingangsportale sowie Erhebungsformate und sind teilweise
redundant. Die Vorgehensweisen und die Funktionalitäten enthalten Medienbrüche und decken die
Anforderungen an die Datenerhebung nur noch bedingt ab.
Das Projekt SDEP (Spitaldatenerhebungsplattform) läuft seit Oktober 2018. Die GSI arbeitet dabei eng
mit der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich zusammen. Die beiden Kantone werden auf einer
gemeinsamen technischen Basis eine unabhängige digitale Erhebungsplattform in den jeweiligen
Kantonen einführen und betreiben. Damit sparen beide Kantone Kosten bei der Entwicklung und
Weiterentwicklung. Die Testumgebung für die Pilotbetriebe steht bereits in diesem Jahr zur Verfügung.
Die GSI wird die neue Lösung anschliessend per 1. Januar 2021 in zwei Etappen einführen und damit
standardisieren. Dabei werden die Betriebe während der gesamten Pilot- und Einführungsphase
begleitet und miteinbezogen. Die vereinfachte Spitaldatenerfassung führt zu einem Effizienzgewinn für
alle Beteiligten.
Prüfung der Spitallistenanforderungen im Projekt «PSLA»
Die Spitalliste des Kantons Bern dient der Zulassung von Spitälern zur stationären Leistungserbringung.
Mit der Erteilung eines Leistungsauftrages gemäss Spitalliste müssen gewisse Anforderungen erfüllt
werden, welche im Anhang zur Spitalliste erläutert werden. Die Anforderungen umfassen Kriterien zur
Prozess- und Strukturqualität. Sie müssen von den Leistungserbringern während der gesamten Dauer
der Leistungsausübung eingehalten werden. Um zu überprüfen, ob die Leistungserbringer dieser Pflicht
nachkommen, führt das Spitalamt seit 2015 eine periodische Überprüfung der Spitallistenanforderungen
durch. Diese Überprüfung umfasst eine Selbstdeklaration der Betriebe sowie eine Inspektion vor Ort bei
einigen ausgewählten Leistungserbringern, wobei die Selbstdeklaration der Betriebe bis heute mit einer
strukturierten Excel-Liste dem Spitalamt eingereicht wurde.
Mit dem Projekt PSLA wird dieser Prozess nun vereinfacht. Ab Januar 2020 (also ab jetzt) können die
Spitäler die Selbstdeklaration direkt in einem dafür konzipierten elektronischen Portal ausfüllen und das
Spitalamt kann die Prüfung in der Applikation elektronisch durchführen. Die Verwaltung des
Aufsichtsprozesses wird durch die neue Lösung transparenter und damit nachvollziehbarer für die
Betriebe wie auch für die GSI.
Für die einzelnen GSI-Ämter und amtsübergreifend befinden sich weitere Projekte in der
Konzeptionierung und Realisierung, über die nun Daniel Arn informiert.
Daniel Arn, Leiter Abteilung Digital Management
Für die Umsetzung des Berner Behindertenkonzepts wurde im 2019 ein System zur elektronischen
Abrechnung der Kostengutsprachen im laufenden Piloten «Berner Modell» eingeführt. Dieses System
wird ständig verbessert und sobald wie möglich an die neuen Rahmenbedingungen der Berner
Behindertenhilfe angepasst. Details zu den Änderungen der Behindertenhilfe werden wir später durch die
Vorsteherin des ALBA erfahren.
Im Sozialbereich wird, wie durch die Vorsteherin des AIS erwähnt, ein Projekt für ein einheitliches
Fallführungssystem im Kanton initialisiert. Eine Datenerhebung bei den kantonalen Sozialdiensten weist
ein hohes Einsparpotenzial bei den IT-Betriebskosten aus, wenn von dezentral betriebenen Systemen zu
einer zentral betriebenen Fallführungssoftware migriert werden könnte.
Medienkonferenz der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion vom 31. Januar.2020
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In den Prozessen des Rettungswesens soll die Digitalisierung ebenfalls zu Verbesserungen führen.
Unter der Federführung des Generalsekretariats GSI wird derzeit eine Projektstudie erarbeitet, mit dem
Ziel, die Protokollierung von relevanten Daten entlang der Rettungsprozesse elektronisch
sicherzustellen. Angefangen beim Notruf über die Einsatzsteuerung bis zur Versorgung und ggf.
Einlieferung in ein Spital soll damit wertvolle Zeit eingespart werden und die Patientendaten sollen
gezielt dort, wo sie gebraucht werden, sofort zur Verfügung stehen.
Im Bereich der Berufsausübungs- und Betriebsbewilligungen hat die GSI eine hoheitliche
Aufsichtsfunktion und kann Bewilligungen erteilen. Bisher müssen Bewilligungsanträge über Formulare
beim zuständigen Amt eingereicht werden, diese Anträge werden verwaltungsintern bereits elektronisch
erfasst. Als nächster Schritt soll im 2020 auch die Beantragung von Bewilligungen über ein Web-Portal
ermöglicht werden. Damit wird der Prozess beschleunigt, nachvollziehbarer und die Datenlage erheblich
verbessert.
Im Rahmen der Umsetzung der Digitalisierungsstrategie sollen im 2020 weitere
Behördendienstleistungen über ein GSI-Portal bezogen werden können. Insbesondere Bestellungen
(z.B. von Rezeptblöcken) oder die Registrierung und Genehmigung von eigenen Formeln von
Apothekern stehen unter anderem im Fokus. Details dazu werden wir nun auch vom Kantonsapotheker
erhalten. Damit übergebe ich das Wort an Samuel Steiner.
Samuel Steiner, Kantonsapotheker, Vorsteher Kantonsapothekeramt
Die Aufgaben des Kantonsapothekeramts Das Kantonsapothekeramt ist das Fachamt für den Bereich Heilmittel im Kanton Bern. Es ist zuständig
für die Überwachung der Sicherheit und Qualität bei der Herstellung, Distribution, Abgabe und klinischen
Prüfung von Heilmitteln, soweit dies in die kantonale Zuständigkeit fällt.
Nebst hoheitlichen Aufgaben beteiligt sich das Kantonsapothekeramt im Bereich Heilmittel in beratender
Funktion bei Projekten der öffentlichen Gesundheit und gibt generell Auskunft bei Fragen zu Heilmitteln.
Aufsicht und Kontrolle
Nebst den routinemässigen, periodischen Inspektionen diverser Betriebe wurden 2019 wiederum
kurzfristig angekündigte Inspektionen in Arztpraxen ohne Selbstdispensation durchgeführt. In einigen
Praxen wurden kritische Mängel wie ungeeignete Kühlschränke, verfallene Arzneimittel oder die
unerlaubte Führung einer Privatapotheke festgestellt.
Betäubungsmittel
Das KAPA ist im Bereich Betäubungsmittel für die Kontrolle und Überwachung im Kanton Bern
zuständig. Dazu gehören neben Inspektionen und Überprüfung der Betriebe auch der Versand von
Betäubungsmittelrezeptformularen und die Entsorgung von Betäubungsmitteln (ca. 7 Tonnen brutto pro
Jahr). Leider gibt es noch keine Möglichkeiten, Betäubungsmittel in digitaler Form zu verschreiben (E-
Rezept), daher ist der administrative Aufwand bei ca. 3’500 Versendungen pro Jahr in Papierform enorm
hoch. Der Wert der entsorgten Betäubungsmittel beträgt 600 - 1000 CHF pro Kilo; somit entspricht dies
bei 7 Tonnen einem Verkaufswert von rund 4 - 7 Millionen Franken.
Medienkonferenz der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion vom 31. Januar.2020
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Wie in den vergangenen Jahren gab es auch 2019 regelmässig Meldungen über Entwendungen von
Betäubungsmitteln. Dies vor allem in Heimen oder Stationsapotheken von Spitälern. Ebenfalls bewegen
sich die Meldungen über Rezeptfälschungen – ein bis drei Meldungen pro Woche – auf demselben
Niveau wie in den vergangenen Jahren.
Projekt: Mobiles Labor
Als einziges Labor der Schweiz untersucht das mobile Labor des Kantonsapothekeramtes
«Partydrogen» vor Ort. Dies geschieht im Rahmen von Präventionsprojekten im Kanton Bern, in der
Stadt Zürich aber auch in anderen Kantonen. Die Einsätze des mobilen Labors erfolgen fast
ausschliesslich in Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen, wodurch ein lokaler Bezug hergestellt
wird.
Bereits seit 2014 besteht in der Stadt Bern ein stationärer Dienst für Drogentests, der durch das Labor
des KAPA sichergestellt wird. Die Organisation CONTACT hat eine Anlaufstelle für Konsumierende
geschaffen (DIB Plus). Mittlerweile werden rund 600 Proben pro Jahr untersucht.
Projekt: Eigene Formel (EFo)
Ab Mitte 2020 werden Apotheken und Drogerien die Daten der selbsthergestellten sogenannten
«Hausspezialitäten» oder «Eigenen Formeln» dem KAPA elektronisch melden können. Die Meldung,
Korrespondenz, Genehmigung und Rechnungsauslösung erfolgen dann schnittstellenfrei ohne Papier.
Der Kanton Bern ist der erste Kanton, der ein solches System digitalisiert betreiben wird.
Astrid Wüthrich, Vorsteherin Alters- und Behindertenamt
Die nächsten Schritte zur Umsetzung des Behindertenkonzepts Nachdem im Jahr 2018 eine Regulierungsfolgenabschätzung gemacht wurde, hat die GSI im
vergangenen Jahr die Grundlagen für die Rechtsetzung entwickelt, um das bernische
Behindertenkonzept umzusetzen. Nach wie vor verfolgt die GSI die beiden Ziele, die Wahlfreiheit von
Menschen mit Behinderung hinsichtlich ihres Wohnorts zu erhöhen und ein transparentes
Finanzierungssystem einzuführen. Wichtige Parameter hierfür sind die vom Grossen Rat vorgegebene
Kostenneutralität, ein für alle betroffenen Menschen möglichst einfaches System sowie die Erhebung des
individuellen Unterstützungsbedarfs als Grundlage für die Unterstützungsleistungen.
Die GSI hat im Rahmen dieser Arbeiten entschieden, auf das Abklärungsinstrument VIBEL zu verzichten
und stattdessen, wie dies in anderen Kantonen und verschiedenen Bundesländern in Deutschland der
Fall ist, «IHP» einzusetzen. Der «Individuelle Hilfeplan» basiert auf den Zielen der Menschen mit
Behinderung. Im Vergleich zu VIBEL orientiert sich IHP zudem wesentlich stärker an den Ressourcen
einer Person: Statt einseitig den Bedarf festzustellen, stehen die Entwicklungsziele und Möglichkeiten
der Menschen mit Unterstützungsbedarf im Zentrum. Da IHP in mehreren Kantonen in der Schweiz
verwendet wird, kann das Instrument gemeinsam weiterentwickelt werden und ergibt Resultate, die
interkantonal vergleichbar werden.
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Weiter wurden im Konzept Behindertenhilfe griffige Steuerungsinstrumente eingeführt (u.a. neben dem
Mindest- einen Maximalbedarf sowie Schwellenwerte), damit eine allfällige Kostensteigerung durch den
Systemwechsel nachhaltig beeinflusst und gesteuert werden kann.
Neben der Steuerung war und ist die Vereinfachung des gesamten Systems ein wichtiger Aspekt der
Neuausrichtung. In den vergangenen zwei Jahren hat die GSI eine webbasierte Anwendung entwickelt,
die die Menschen mit Beeinträchtigung und die Leistungserbringer wo immer möglich unterstützen soll.
In einem ersten Schritt wurde die Möglichkeit geschaffen, dass die monatlichen Abrechnungen über
«AssistMe», wie das IT-Instrument heisst, getätigt werden können.
Die Schwellenwerte bilden ein wichtiges Entscheidkriterium, um festzulegen, ob die Leistungen in einer
Institution oder ambulant bezogen werden sollen. Die Obergrenzen, die sich durch den Maximalbedarf
ergeben, orientieren sich an den Leistungspreisen im heutigen System für Menschen mit einem
ausserordentlich hohen Unterstützungsbedarf.
Auf Basis des Konzepts Behindertenhilfe hat die GSI einen Gesetzesentwurf für die Ausrichtung der
kantonalen Behindertenhilfe ausgearbeitet, dieser wird in den nächsten Wochen in den Mitbericht
gegeben. Nach der Verabschiedung durch den Regierungsrat wird der Gesetzentwurf in die
Vernehmlassung gegeben. Die GSI geht davon aus, dass die Umsetzung des Behindertenkonzepts per
2023 erfolgen kann.
Für die weitere Arbeit an der Umsetzung sieht die GSI vor, weiterhin mit der beratenden Beglei tgruppe
zusammenzuarbeiten. Zudem werden themenabhängig auch Arbeitsgruppen eingesetzt, in denen
Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Interessenverbände mitarbeiten werden.
Eveline Zurbriggen, stv. Generalsekretärin
Neue Wege im Asyl- und Flüchtlingsbereich Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) hat 2019 zwei Ausschreibungsverfahren im
Asyl- und Flüchtlingsbereich durchgeführt. Vier regionale Partner werden die operative
Gesamtverantwortung im Projekt NA-BE wahrnehmen und dabei als Trumpfkarte ihre unternehmerische
Freiheit ausspielen.
Eine erfahrene Organisation wird für die Betreuung und Integration der unbegleiteten Minderjährigen
(UM) zuständig sein. Die Zuschläge sind mit einer Ausnahme rechtskräftig.
Eine enge Zusammenarbeit mit den neuen Partnern wertet die GSI als Erfolgsfaktor. Deshalb sind diese
bereits jetzt in die Arbeiten einbezogen, z.B. das Sichern der Kollektivunterkünfte, die Übertragung der
Sozialhilfedossiers oder die Fallführung.
Im Rahmen der Integrationsagenda Schweiz (IAS) haben der Bund und die Kantone für die Integration
von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen (VA/FL) verbindliche Wirkungsziele
festgelegt. Damit diese ambitiösen Ziele erreicht werden, erhöht der Bund die Integrationspauschalen.
An den Kantonen ist es, zu zeigen, wie sie diese zusätzlichen Mittel bestmöglich einsetzen.
Der Berner Fokus liegt auf der Sprachförderung und Arbeitsintegration: Das Amt für Integration und
Soziales (AIS) wird eine Fachstelle der Arbeitsintegration realisieren, die der Wirtschaft für alle Anliegen
der beruflichen Integration von VA/FL zur Verfügung steht. Weiter prüft es Optionen einer elektronischen
Plattform für die Stellenvermittlung von VA/FL und will im Rahmen einer Sprachoffensive erreichen, dass
Medienkonferenz der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion vom 31. Januar.2020
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alle aktuell dem Kanton Bern zugewiesenen VA/FL bis spätestens Ende Juni 2020 ein A1-
Sprachzertifikat erwerben.
Wir nehmen im Asyl- und Flüchtlingsbereich eine positive Aufbruchsstimmung wahr, die auch den
politischen Gesetzgebungsprozess prägte. Für unsere neuen Wege im Asyl- und Flüchtlingsbereich
benötigen wir einen Vertrauensvorschuss und gegenseitige Unterstützung. Nur so wird es uns gelingen,
mit dem Systemwechsel ab dem 1. Juli 2020 eine tatsächliche berufliche und soziale Integration der
VA/FL zu erreichen.
Regierungsrat Pierre Alain Schnegg, Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektor
Meine Damen und Herren, Sie haben die Analysephase der vergangenen drei Jahre bei der GSI –
vormals GEF – von aussen miterlebt und wir haben Sie regelmässig über die Fortschritte bei unseren
Vorhaben und Projekten informiert.
Ich freue mich, dass wir nun in eine Phase der Konsolidierung und der Umsetzung eintreten und schon
bald einige Erleichterungen in der Zusammenarbeit mit den Institutionen und Leistungserbringern
erwarten dürfen. Wir haben in den vergangenen Jahren viele Aufgaben und Prozesse hinterfragt und
nach Verbesserungsmöglichkeiten gesucht. Wir sind uns selbst gegenüber sehr kritisch und haben
gewagt, auch auf Liebgewonnenes zu verzichten, wenn der Nutzen den Aufwand nicht mehr
rechtfertigte. Wir haben die technischen Möglichkeiten evaluiert und Digitalisierungsvorhaben lanciert,
durch die wir die Arbeit von allen Beteiligten vereinfachen können.
Innerhalb der Geschäftsleitung der GSI haben wir Ende des vergangenen Jahres diese
Aufbruchsstimmung aufgenommen und das vorhandene Leitbild gemeinsam überarbeitet und das
Leitbild der Direktion erneuert.
Wir sind uns einig, dass die GSI ihre Aufgaben für die Menschen in unserem Kanton leisten will und dass
wir mit unseren ausgewählten Leistungserbringern und Institutionen partnerschaftlich
zusammenarbeiten, um für die Bevölkerung im Kanton Bern eine adäquate und gute Versorgung im
Gesundheits-, Sozial- und Integrationswesen anbieten zu können.
Medienkonferenz der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion vom 31. Januar.2020
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Unsere Aufsichtspflichten nehmen wir wahr und empfinden diese im Gesamtprozess als äusserst
nützlich. Wir wollen integrierte Zusammenarbeitsmodelle und Leistungsangebote erkennen und deren
Umsetzung fördern.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Merci beaucoup !