Die gymnasiale Oberstufe
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Die gymnasiale Oberstufe
Vorschriften und Wahlmöglichkeiten
Beratung
• Auskunftsrecht liegt NUR bei den beiden Beratungslehrern und der Oberstufenkoordinatorin
Formales 1
• Stichtage sind AUSSCHLUSSFRISTEN, das bedeutet:– Wahlzettel werden spätestens zum Stichtag
abgegeben. Bei Nichteinhaltung gibt es keine Garantie auf die gewählte Belegung.
– Um- und Abwahlanträge für Kurse oder Klausuren werden spätestens zum Stichtag abgegeben. Bei Nichteinhaltung der Frist werden die Anträge abgelehnt.
Formales 2
• Wahlen, Umwahlen und Abwahlen sind schriftlich vorzunehmen. Liegen keine schriftlichen Mitteilungen vor, gelten diese als nicht ausgesprochen.
• Wahlen, Umwahlen und Abwahlen (Ausnahme: Wahlen zu 11/I) gelten erst als genehmigt, wenn die Genehmigung ausdrücklich ausgesprochen, also im Mitteilungskasten ausgehängt ist.
Formales 3• Entschuldigungsregelung• Anträge auf Beurlaubung sind schriftlich an
die Beratungslehrer (bis 2 Tage) bzw. an die Schulleitung (ab 3 Tage) zu richten.
• Die Anträge sind spätestens eine Woche vor dem Beurlaubungstermin vorzulegen.
• Ausnahmen: – Besuch von Hochschulmessen etc.: 2 Wochen vorher– Bewerbungsgespräche oder Assessments, wenn die
Einladung kurzfristig erfolgte (geht ja aus dem Einladungsdatum hervor…)
Allg. Vorschriften für die Jgst. 11
• Kontinuitätsprinzip (Ausnahme: Zusatzkurse)
• 9 Pflichtkurse
• mindestens 1 Wahlkurs
• insgesamt ca. 30 Wochenstunden
Kursbelegung in der Jgst. 11
• PFLICHTBEREICH• Deutsch• Mathematik• eine in der SI begonnene
Fremdsprache• Kunst ODER Musik• eine Gesellschafts-
wissenschaft• eine Naturwissenschaft• Sport• Religionslehre• eine weitere Fremdsprache
ODER eine weitere Naturwissenschaft (sog. neuntes Pflichtfach)
• WAHLBEREICH• Mindestens ein weiterer Kurs,
insgesamt höchstens 12 Kurse (ergäbe mind. 36 WSt.)
Klausuren in der Jgst. 11
• Mindestens in – Deutsch– Mathematik– allen belegten Fremdsprachen– einer Gesellschaftswissenschaft (Tausch zum Halbjahr
möglich)
– einer klassischen Naturwissenschaft (BIO,CH oder PH, EL ist keine klassische NW!) (Tausch zum Halbjahr möglich)
• Freiwillig– in weiteren Grundkursfächern
Versetzung in die Jgst. 12
• Grundlage: die in der 11/II erbrachten Leistungen• Versetzungswirksam:
– die neun Kurse des Pflichtbereichs sowie – ein Kurs des Wahlbereichs
• Max. 1 mangelhaft in den 10 Kursen, teilweise nur mit Ausgleich
• Bei 2 mangelhaften Leistungen ist im Einzelfall zu prüfen, ob ein Ausgleich gemäß Erläuterungen zu §9 APO-GOSt vorhanden ist oder ob eine Nachprüfung möglich ist.
Versetzung in die Jgst. 12
Jgst. 12 - PflichtbelegungAufgabenfeld 1
• Deutsch (mind. GK) bis 13/II• Fortgeführte Fremdsprache aus Sek.I bis (mind.
3-std. GK) bis 13/II ODER• Neu einsetzende Fremdsprache (mind. 4-std.
GK) bis 13/II, dann fortgeführte Fremdsprache mind. bis Ende 11/II
• Weitere Sprache (9. Pflichtfach aus Jgst. 11) (mind. GK bis 13/II)
• Kunst oder Musik (mind. 2 GK bis 12/II) ODER• Literatur (mind. 2 GK in 12/I+II)
Jgst. 12 - PflichtbelegungAufgabenfeld 2
• Eine Gesellschaftswissenschaft, also GE, SOWI, EK (mind. GK) bis 13/II
• Zusatzkurse in der Jgst. 13 (2-std.)– Siehe nächste Folie
Jgst. 12 - PflichtbelegungAufgabenfeld 2
- Kurshalbjahre zur Abitur-Berechnung -
11 / I 11 / II 12 / I 12 / II 13 / I 13 / II
Möglich-keit 1
GE
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Möglich-keit 2
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Möglich-keit 3
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Z-SW
Möglich-keit 4
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Z-GE
Möglich-keit 5
EK
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EK
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Jgst. 12 - PflichtbelegungAufgabenfeld 2
- Kurshalbjahre zur Abitur-Berechnung -
11 / I 11 / II 12 / I 12 / II 13 / I 13 / II
Möglich-keit 6
EK
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EK
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EK
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Z-SW
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Möglich-keit 7
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Z-GEMöglich-
keit 8
keine günstige Möglich-
keit
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Z-GE
EK
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Z-GE
Jgst. 12 - PflichtbelegungAufgabenfeld 3
• Mathematik (mind. GK bis 13/II)
• Eine Naturwissenschaft, also CH, BIO, PH (mind. GK bis 13/II)
• Weitere Naturwissenschaft (9. Pflichtfach aus Jgst. 11) (mind. GK bis 13/II)
PflichtbelegungWeitere Fächer
• Religion (mind. GK bis 13/II)
• Sport (mind. GK bis 13/II)
Klausurfächer in Jgst. 12
• Müssen in Jgst. 11 nicht schriftlich gewählt gewesen sein
• SOLLTEN aber in Jgst. 11 schriftlich gewählt gewesen sein
• Abiturfächer müssen Klausurfach sein
Abiturfächer
• 1.+2. Abiturfach: 2 LK (Jgst. 12)
• 3.+4. Abiturfach: 2 GK (Jgst. 13)
• Alle drei Aufgabenfelder müssen repräsentiert sein!
• Abiturfächer müssen seit der Jgst. 11 belegt sein
• Aufgabenfeld 1 kann nur durch Deutsch oder eine Fremdsprache abgedeckt sein
noch: Abiturfächer
• LK 1 (=Abiturfach 1):– Deutsch ODER Mathematik ODER aus Sek.I
fortgeführte Fremdsprache ODER Naturwissenschaft
– Wenn Deutsch LK 1 ist, muss Mathematik oder eine Fremdsprache Abiturfach sein
• Religionslehre kann das Aufgabenfeld 2 repräsentieren
Wahlen
• Wahlzettel bis spätestens Mittwoch, 22. April 2009 an uns!
• Laufbahnberatung bereits vorher durch uns möglich!!
Zu viel Information in zu geringer Zeit?
• Abhilfen:– www.sag-bonn.de
• Hier sind beide Präsentationen zur Ansicht hinterlegt
– Fragen: Ihre Töchter können gerne mit dem Laufbahnbogen zu uns zur Beratung kommen!!