Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang.
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Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang
Ziele der gymnasialen OberstufeZiele der gymnasialen Oberstufe
• Unterstützung der Schüler in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit in sozialer Verantwortung
• Mitbestimmung in ihrer Schullaufbahn unter Einbeziehung ihrer persönlichen Fähigkeiten und Neigungen (z.B. individuelle Fächerwahl)
• Erwerb einer breiten Grundbildung auf der Grundlage eines wissenschaftspropädeutischen Unterrichts
allgemeine Studierfähigkei
t
• Klassenverbände werden aufgelöst und durch ein Kurssystem ersetzt:– Grundkurse in der Einführungsphase– Grund- und Leistungskurse in der Qualifikationsphase
• Klassenlehrer werden durch Jahrgangsstufenleiter (BT-Lehrer)
ersetzt • Ab der Qualifikationsphase wird das Notensystem durch
ein Punktesystem ersetzt.
Was ändert sich beim Übergang Was ändert sich beim Übergang von der Sek I zur Sek II?von der Sek I zur Sek II?
FHR schul. Teil
Die gymnasiale Oberstufe Die gymnasiale Oberstufe
Aufgabenfelder und FächerAufgabenfelder und Fächer
WochenstundenWochenstunden und Kurseund Kurse
Anzahl der Wochenstunden in der gymnasialen Oberstufe:
insgesamt 102
Bandbreite je Jahrgangsstufe: 32 – 36 Wochenstunden
(durchschnittlich also 34 Wochenstunden).
Ein Kurs entspricht der Belegung eines Faches in einem Halbjahr
• Die Endnote in einem schriftlich belegten Kurs ergibt sich aus den Leistungen aus den Beurteilungsbereichen Klausuren und Sonstige Mitarbeit.
Die Endnote wird gleichwertig aus denbeiden Beurteilungsbereichen gebildet.
• In einem nur mündlich belegten Kurs basiert die Endnote ausschließlich auf der Sonstigen Mitarbeit
Leistungsbewertung in derLeistungsbewertung in der gymnasialen Oberstufe gymnasialen Oberstufe
- 11. + 12. Wahlkurs oder- 2 Vertiefungsfächer oder- 11. Wahlkurs plus Vertiefungsfach
und
• Jedes Fach wird 3-stündig unterrichtet.
Ausnahmen: neu einsetzende Fremdsprache
(4-stündig),Vertiefungskurse: 2-stündig.
• Bei der Wahl ihrer Abiturfächer (Anfang der Q2) müssen die Schüler grundsätzlich auf die im 1. Halbjahr der Einführungsphase gewählten Fächer zurückgreifen.
Im weiteren Verlauf der Oberstufe können keine
neuen Fächer mehr hinzugewählt werden.
Die Einführungsphase - Die Einführungsphase - BelegverpflichtungenBelegverpflichtungen
10 Grundkurse
Die Einführungsphase: Die Einführungsphase: 34 Wochenstunden - Beispiel34 Wochenstunden - Beispiel
• Zweistündige Halbjahreskurse (bis zu 4 in der EP, bis zu 2 in der QP).
• Halbjährlicher Wechsel ist möglich.
• Förderung bei Leistungsdefiziten im Kernfachbereich: D, M, Fremdsprache.
• Über die Teilnahme entscheidet die Schule (Begrenzung der Teilnahme auf Schülerinnen und Schüler mit ausgewiesenem Förderbedarf).
• Keine Benotung, sondern qualifizierende Bemerkungen („teilgenommen“, „mit Erfolg teilgenommen“, „mit besonderem Erfolg teilgenommen“); Fehlzeiten werden auf dem Zeugnis vermerkt.
• Anrechnung auf Wochenstundenzahl, aber nicht versetzungswirksam und keine Anrechnung im Rahmen der Gesamtqualifikation.
VertiefungsfächerVertiefungsfächer
In der Eph sind in folgenden Fächern verbindlich Klausuren zu schreiben:
Je nach Neigung und Interesse können weitere Fächer als Klausurfächer benannt werden. Es wird ausdrücklich empfohlen weitere Fächer schriftlich zu wählen, um sich Wahlmöglichkeiten für potenzielle Abiturfächer offenzuhalten.
HINWEIS: Im 2. Halbjahr wird die 2. Klausur in Deutsch und Mathematik durch eine landeseinheitlich zentral gestellte Klausur ersetzt.
Die Klausurverpflichtung Die Klausurverpflichtung in der Einführungsphasein der Einführungsphase
Grundlage der Versetzung sind die Leistungen in den neun Kursen des Pflichtbereichs und in einem des Wahlbereichs, die im zweiten Halbjahr der Einführungsphase erbracht wurden.
Die Versetzung wird ausgesprochen, wenn in den zehn versetzungswirksamen Kursen ausreichende oder bessere Leistungen erbracht wurden. Eine mangelhafte Leistung bleibt für die Versetzung in die Qualifikationsphase ohne Konsequenzen bei mindestens ausreichenden Leistungen in allen anderen Kursen.
Eine mangelhafte Leistung in Deutsch, Mathematik oder der fortgeführten Fremdsprache muss durch mindestens eine befriedigende Leistung in einem Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen werden.
In allen anderen Fällen ist eine Versetzung nicht möglich.
HINWEIS : Eine Zulassung zur Nachprüfung ist nur möglich, wenn die Verbesserung einer mangelhaften Leistung in einem einzelnen Fach um eine Notenstufe genügt, um die Versetzungsbestimmung zu erfüllen.
Versetzung in die QualifikationsphaseVersetzung in die Qualifikationsphase
und
Leistungskurse werden 5-stündig unterrichtet.
Grundkurse werden 3-stündig unterrichtet.
Ausnahmen:
neu einsetzende Fremdsprache: 4-stündig (nur als Grundkurs)
Projektkurse: 2-stündig
- 8. Grundkurs oder- Projektkurs
Die QualifikationsphaseDie Qualifikationsphase
2 Leistungskurse7 Grundkurse
Die Qualifikationsphase-Pflichtfächer
• Angebot der Qualifikationsphase.
• Zweistündiger Jahreskurs in Q1
• Anbindung an ein Referenzfach (Leistungskurs oder Grundkurs aus der Qualifikationsphase), ggf. auch fächerverbindend oder fachübergreifend.
• Die Belegung ist optional.
• Jahresnote am Ende des PK, Anrechnung im Umfang von 2 Grundkursen oder alternativ als bes. Lernleistung (dann wie ein fünftes Abiturfach).
• Abgrenzung von der Obligatorik des Lehrplans.
• Gruppenarbeiten auch im Rahmen der Abschlussleistung sind möglich.
• Die Belegung entpflichtet von der Erstellung einer Facharbeit.
ProjektkurseProjektkurse
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LatinumLatinum
In den ersten drei Halbjahren der Qualifikationsphase • in ihren vier gewählten Abiturfächern• in Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache• immer in der neu einsetzenden Fremdsprache
Zusätzlich• entweder in einer weiteren Fremdsprache oder • in einem weiteren Fach aus dem naturwissen-
schaftlich-technischen Aufgabenfeld
Im letzten Halbjahr gelten
Sonderregelungen!
• im 1. bis 3. Abiturfach und• in der in der Eph neu einsetzenden
Fremdsprache
Die Klausurverpflichtung in der Qualifikationsphase
• Zwei Fächer aus dem Kanon „Deutsch, Mathematik, Fremdsprache“.
• Abdeckung aller drei Aufgabenfelder
• Erster Leistungskurs muss Deutsch, Mathematik, eine fortgeführte Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft sein.
Wahl der vier Abiturfächer (2 LK und 2 GK)Wahl der vier Abiturfächer (2 LK und 2 GK)
Folgende Abiturfachkombinationen sind – unabhängig von der Wahl als LK oder GK – ausgeschlossen:
- zwei Naturwissenschaften (bzw. NW + nat.-tec. Fach) - Naturwissenschaft + Sport- Naturwissenschaft + Kunst/Musik
Folgende Kombinationen bedingen Mathematik als Abiturfach:
– die Wahl von Kunst oder Musik – die Wahl von zwei Fremdsprachen– die Wahl von zwei Gesellschaftswissenschaften
Konsequenzen der Bedingungen für die Wahl der Abiturfächer (2 Fächer aus D, M, FS)
Block II: Abiturprüfung
(mind. 100 P., höchstens 300 P.)
Abiturprüfung:2 Fächer aus D, M, FS
Abdeckung der 3 Aufgabenfelder
Schullaufbahnberatung und -planung von der EP bis zum Abitur
1.
LK
2.
LK
3.
Fach
4.
Fach
Block I: Zulassung: 35 – 40 Kurse: mind. 200 P., höchstens 600 P. Qualifikationsphase:
Belegung von mindestens38 anrechenbaren Kursen (8 LK plus mind. 30 GK)• z.B. GK-Bereich: 7 + 7 + 8 + 8 • Vertiefungskurs nicht anrechenbar• Projektkurs anrechenbar
(wie 2 GK)
Versetzungsgrundlage: 10 Fächer
Q2
Q1Versetzung, mittlerer Schulabschluss
EP
Zentrale Klausuren
f FS KU/MU
GW NW RE (PL)
SP NW/ FS
Wahl-fach
Wahlfach
Vertiefungskurs (VK) nicht versetzungsrelevant.
D M VK VK
D M f FS KU/MU
GW NW RE (PL)
SP NW/ FS
Wahl-fach
Wahlfach
VK VK
Belegung von 38 – 40 anrechenbaren Kursen Fortführung als GK oder LK verpflichtend:• durchgehend bis zum Abitur:
D, M, eine FS, eine GW, eine NW, SP, zweite FS oder zweites nw-tc. Fach
• mind. bis Ende Q1: KU/MU (bzw. Ersatzkurse in Q2)
RE (ersatzweise PL)
FHR schul.
Teil
Die gymnasiale Oberstufe im ÜberblickDie gymnasiale Oberstufe im Überblick
Block I (mindestens 200, höchstens 600 Punkte)
• Einbringung von 35 – 40 anrechenbaren Kursen der 4 Halbjahre der Qualifikationsphase.• Pflichtkurse gem. § 28 APO-GOSt.• Leistungskurse werden bei der Zahl der Schulhalbjahresergebnisse (S) doppelt, Grundkurse einfach
gewertet.• Endnote im Projektkurs kann im Umfang von 2 Halbjahresnoten auf die Grundkurse angerechnet
werden.• Berechnung gemäß Formel: E I = (P : S) x 40; z.B.: 215 : 43 (27 GK plus 8 LK) x 40 = 200
E I = (Gesamt-)Ergebnis Block IP = Erzielte Punkte in den eingebrachten Fächern in vier SchulhalbjahrenS = Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse (doppelt gewichtete Fächer zählen auch doppelt).
Block II (mindestens 100, höchstens 300 Punkte):Leistungen in den 4 Fächern der Abiturprüfung (je fünffache Wertung)
Berechnung der GesamtqualifikationBerechnung der GesamtqualifikationBasis: 102 WochenstundenBasis: 102 Wochenstunden
Bei Einbringung von:
35 - 37 Kursen: 7 Defizite, davon höchstens 3 Leistungskursdefizite38 - 40 Kursen: 8 Defizite, davon höchstens 3 Leistungskursdefizite
Kein anzurechnender Kurs darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden.In Block I müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden.
Zulassung zum Abitur – Leistungsdefizite
Alternative 1Nur für leistungsstarke SuS (VV 4.21zu § 4 APO-GOSt)
Mittlerer Schulabschluss nach Q 1
Alternative 2 Alternative 3
Q 2 Q 2
Q 2 Q 1 Q 1
Q 1 EPH Auslandsjahr
AuslandsjahrGgf. Latinumsbestimmungen beachten.
Auslandsjahr EPHSekundarstufe I (Klasse 9)
Ganzjähriger AuslandsaufenthaltGanzjähriger Auslandsaufenthalt
Bei halbjährigem Auslandsaufenthalt wird die Schullaufbahn nach Rückkehr im jeweils folgenden Halbjahr fortgesetzt.
1.Halbjahr EP: Mittlerer Schulabschluss und Latinum (bei Fortführung von Latein ab Klasse 5, 6 oder 8 nach Rückkehr) können erworben werden durch Versetzung bzw. ausreichende Leistungen im Fach Latein.
2.Halbjahr EP: Erwerb des mittleren Schulabschlusses nach erfolgreichem Durchgang durch das 1. Jahr der Qualifikationsphase.
Für den Erwerb des Latinums (bei Latein ab Klasse 5 bis 8) gelten die besonderen Bestimmungen für den ganzjährigen Auslandsaufenthalt entsprechend.
Halbjähriger Auslandsaufenthalt in der Halbjähriger Auslandsaufenthalt in der EinführungsphaseEinführungsphase
Die gymnasiale Oberstufe
Die gymnasiale Oberstufe
Die gymnasiale OberstufeDie gymnasiale Oberstufe