Herzlich Willkommen! zur Informationsveranstaltung für die Einführungsphase des Schuljahres...

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Herzlich Willkommen! zur Informationsveranstaltung für die Einführungsphase des Schuljahres 2014/2015 Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang (G 8), APO-GOSt B

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Herzlich Willkommen!

zur Informationsveranstaltung

für die Einführungsphase des Schuljahres 2014/2015

Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang (G 8), APO-GOSt B

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Der Weg zum Abitur am Städtischen Gymnasium Wülfrath

Informationen zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe

1. Allgemeines

2. Planungsgrundlagen

3. Pflichtbelegungen in der Einführungsphase

4. Vertiefungskurse

5. Versetzung in die Qualifikationsphase

6. Ausblick auf die Qualifikationsphase

7. Projektkurse

8. Zulassung zum Abitur und Gesamtqualifikation

gymnasiale oberstufe

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Die Oberstufe für den verkürzten Bildungsgang (G8) ist aufgeteilt in

E = EinführungsphaseQ1 = 1. Jahr der QualifikationsphaseQ2 = 2. Jahr der Qualifikationsphase

1. Allgemeines

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Die gymnasiale Oberstufe: Aufbau und Dauer

Regeldauer 3 Jahre

Höchstverweildauer

Abiturprüfung in 4 Fächern (Block II)

4 JahreEine Jahrgangsstufe kann

ggf. wiederholt werden.

Sonderfall: Die Abiturprüfung darf bei Nicht-Bestehen wiederholt werden. Die Höchstverweil-dauer beträgt dann 5 Jahre

Einführungsphase (E)

mit Versetzung am Ende

(mittlerer Schulabschluss)

mit Zulassung am Ende von Q2 (Block I)

Qualifikationsphase 2. Jahr (Q2)

Qualifikationsphase 1. Jahr (Q1) > FHR

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Übersicht zu den Aufgabenfeldern:

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Die Berechtigung zum Besuch der GO erwirbt man am Gymnasium mit Versetzung von der Klasse 9 in die Jahrgangsstufe E oder mit dem Erwerb des mittleren Schulabschlusses an der Realschule (vgl. § 41 APO S I).Den mittleren Schulabschluss erwerben Gymnasiasten erst mit der Versetzung in die Qualifikationsphase, d.h. am Ende der Jahrgangsstufe E.

Mit den Kurswahlen gegen Ende der Klasse 9 trifft man wesentliche Entscheidungen für den Weg zum Abitur. Dabei sind obligatorische Vorgaben zu beachten.

2. Planungsgrundlagen

Jedes Aufgabenfeld muss bis zum Abitur repräsentiert sein. Einige Fächer sind Pflichtfächer.

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Es müssen in der Oberstufe insgesamt 102 Wochenstunden Unterricht belegt werden.

Das bedeutet für alle Schülerinnen und Schüler im Durchschnitt jeweils mindestens 34 Wochenstunden pro Jahrgangsstufe.

(Auch in der Qualifikationsphase Q1 und Q2 müssen 34 Wochenstunden im Durchschnitt belegt werden.)

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Ausgestaltung des erhöhten Wochenstundenrahmens im verkürzten Bildungsgang (102 WStd.)

Einführungsphase:

2 Leistungskurse7 Grundkurse

10 Kurse

Qualifikationsphase:

plus

plus

- 11. Wahlkurs und 1 Vertiefungsfach oder- 11. Wahlkurs und 12. Wahlkurs

- 8. Grundkurs und ggf. Projektkurs

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In der Einführungsphase findet jeder Kurs dreistündig statt (Ausnahmen: Spanisch als neu einsetzende Fremdsprache vierstündig / Vertiefungskurse in Mathematik, Englisch oder Deutsch zweistündig).

Ein Fachwechsel ist zum Halbjahr nicht möglich (Ausnahme: Vertiefungskurs).

Weitere Planungsgrundlagen für die Ephase

Bei sprachlicher Schwerpunktbildung müssen zwei Fremdsprachen belegt werden, bei naturwissenschaftlicher Schwerpunktbildung zwei Naturwissenschaften. Informatik kann in der Qualifikationsphase die zweite Naturwissenschaft ersetzen.

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Deutsch

I. Aufgabenfeld II. Aufgabenfeld III. Aufgabenfeld

Eine aus der S I fortgeführte Fremd-sprache (Englisch, Französisch, Spanisch)

Eine weitere Fremd-sprache (Englisch, Französisch, Spanisch), falls nicht zwei Fächer aus dem NW-Bereich Biologie/ Physik/ Chemie gewählt werden.

Kunst oder Musik

Spanisch für Haupt- und Realschüler ohne Fran-zösisch bis Klasse 10

Erdkunde, Pädagogik, Philosophie, Geschichte oder Sozialwissenschaften

Mathematik

Biologie oder Physik oder Chemie

Eine weiteres Fach aus diesem Feld (Informatik), falls nicht zwei Fremdsprachen gewählt werden.

sowie

Religion, ersatzweise Philosophie*

Sport

3. Pflichtbelegungen in der Ephase

* Katholische bzw. evangelische Schüler nehmen in der Fächergruppe Religion am Unterricht ihres Bekenntnisses teil (sofern keine Abmeldung vom Religionsunterricht vorliegt – dann Philosophie). Schüler anderer Konfessionen oder Konfessionslose nehmen am Fach Philosophie teil.

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Schriftlichkeit von Fächern

Deutsch

Fremdsprachen

Mathematik

Eine Gesellschaftswissenschaft

Eine Naturwissenschaft

Auf Wunsch in weiteren Fächern (weitere Gesellschafts- oder Naturwissenschaft, Kunst oder Musik, Religion oder Philo-sophie). Das ist bei den Fächern sinnvoll, die man als mögliche spätere Abiturfächer in Betracht zieht. Diese müssen spätestens vom ersten Halbjahr des ersten Jahres der Qualifikationsphase an (ab Q1.1) schriftlich belegt sein.

Pflicht: Klausuren (1-2 pro Halbjahr) in den Fächern

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Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase

Deutsch, Mathematik

2. Klausur im 2. Halbjahr

keine Zweitkorrektur, aber schulinterne Evaluation

Fremdsprachen: Möglichkeit der mdl.

Kommunikationsprüfung nach schulischer

Entscheidung (Prüfung wird verpflichtend!)

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Beispiel für eine Zusammenstellung in der Ephase

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4. Vertiefungskurse

Zweistündige Halbjahreskurse

Förderung im Kernbereich (Mathematik, Englisch, Deutsch)

Zuweisung durch die Schule aufgrund der Beratungen und Empfehlungen der Fachlehrkräfte

Keine Benotungen, sondern qualifizierende Bemerkungen (z. B. „mit Erfolg teilgenommen“)

Anrechnung auf die Wochenstundenzahl, aber nicht versetzungswirksam

Keine Anrechnung auf die Gesamtqualifikation

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Leistungsbewertung ab der E

Klausuren

Sonstige Mitarbeit

1. Quartal 2. Quartal GesamtEndnote

EF

Achtung:

EndnoteQ1/Q2

3-

5

4

5

4+

5

4

4-

Defizit!

In bestimmten Fächern müssen Klausuren geschrieben werden.

In weiteren Fächern können Klausuren geschrieben werden.

Die sonstige Mitarbeit ist ebenso bedeutsam wie Klausuren.

Notenbildung in schriftlichen Fächern (Beispiel):

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5. Versetzung in die Qualifikationsphase

Am Ende der E erfolgt eine Versetzung in die Q1.

Diese Versetzung stellt für die Schüler mit erst 10 Schuljahren gleichzeitig den mittleren Schulabschluss dar.

Zum Erreichen der Versetzung kann es in bestimmten Fällen eine Nachprüfung geben.

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keine 5 versetzt

eine 5

in D / M / fortgeführte Fremdsprache (FS)

Ausgleich versetzt

in einem anderen der 10 Pflichtfächer

kein Ausgleich Nachprüfung (NP)

versetzt

zwei 5

eine 5 in D / M / FS und eine weitere 5

Ausgleich D/M/FS

kein Ausgleich

versetzt

NP in D / M / FS

beide in einem anderen der 10 Pflichtfächer NP

mehr als zwei 5 oder eine 6 in den Pflichtfächern nicht versetzt

Übersicht zur Regelung der Versetzung:

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6. Ausblick auf die Qualifikationsphase

Die Kurswahlen für die Qualifikationsphase finden in der Mitte des 2. Halbjahres der Ephase statt.

Zu wählen sind 2 Leistungskurse (= die ersten beiden Abiturfächer, einer davon muss Deutsch, Mathematik, eine Naturwissenschaft oder eine Fremdsprache aus der S I sein) und 7 Grundkurse plus ein weiterer Grundkurs oder Vertiefungsfächer / Projektkurs.

Leistungskurse werden 5-stündig unterrichtet, Grundkurse 3-stündig (Ausnahmen: Spanisch GK 4-stündig, Vertiefungs- und Projektkurse 2-stündig.

Belegverpflichtung insgesamt: 38-40 anrechenbare Kurse (1 Kurs = 1 Fach in einem Halbjahr)

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Pflichtbelegung in der Qualifikationsphase:

Deutsch

eine oder zwei Fremdsprachen

Mathematik

Kunst oder Musik oder

VP, IP, Literatur, Theater (nur in Jg. Q1)

eine Gesellschaftswissenschaft

eine oder zwei Naturwissenschaften

Religion oder Philosophie

(nur in Jg. Q1)

Sport

Geschichte*

Sozialwissenschaften*

* Falls in der E begonnen, endet die Pflichtbelegung nach Q1.2 . Ansonsten als Geschichte-Zusatz und / oder Sozialwissenschaften-Zusatz in Jg. Q2 zu belegen.

Beachte:

In der Qualifikationsphase

dürfen nur Fächer gewählt werden, die schon in der Einführungsphase belegt wurden.

Ausnahme: Geschichte- oder SoWi-Zusatzkurs sowie Vertiefungs- oder Projektkurse.

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Übersicht zur Obligatorik in Q1 und Q2:

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Das 1. LK-Fach ist entweder Deutsch, eine fortgeführte FS aus der S I oder Mathematik oder eine NW. Das 2. LK-Fach ist aus dem Angebot des Städtischen Gymnasiums frei wählbar.

Zwei der Fächer aus dem Kanon Deutsch, Mathematik oder Fremdsprache müssen unter den 4 Abiturfächern sein.

Die vier Abiturfächer müssen alle drei Aufgabenfelder abdecken. Die beiden GK-Fächer im Abitur (3. und 4. Fach) sind am Ende der Q1 zu wählen.

Fächer im Abitur:

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Konsequenzen der Bedingungen für die Wahl der Abiturfächer(2 Fächer aus D, M, FS):

Folgende Abiturfachkombinationen sind – unabhängig von der Wahl als LK oder GK – ausgeschlossen:

- zwei Naturwissenschaften- Naturwissenschaft + Kunst/Musik

Folgende Kombinationen bedingen Mathematik als Abiturfach:

– die Wahl von Kunst oder Musik – die Wahl von zwei Fremdsprachen– die Wahl von zwei Gesellschaftswissenschaften

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Projektkurse

Zweistündige Jahreskurse in der Qualifikationsphase.

Beziehen sich auf einen fachbezogenen oder fächerübergreifenden Schwerpunkt mit einem Fach als Referenzfach, das belegt sein muss.

Können die normalerweise in der Q 1 zu schreibende Facharbeit ersetzen.

Schließen mit einer Jahresnote ab, die sich auf zwei Kurshalbjahre bezieht, entspricht also zwei Kursen.

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Zulassung zum Abitur – Leistungsdefizite (weniger als 5 Punkte)bei Einbringung von allen 4 Kursen der Abiturfächer

Bei Einbringung von:

35 - 37 Kursen: 7 Defizite, davon höchstens 3 Leistungskursdefizite38 - 40 Kursen: 8 Defizite, davon höchstens 3 Leistungskursdefizite

Kein anzurechnender Kurs darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden.In Block I müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden.

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Berechnung der GesamtqualifikationBasis: 102 Wochenstunden

Block I (mindestens 200, höchstens 600 Punkte)• Einbringung von 35 – 40 anrechenbaren Kursen der 4 Halbjahre der Qualifikationsphase.• Pflichtkurse gem. § 28 APO-GOSt.• Leistungskurse werden bei der Zahl der Schulhalbjahresergebnisse (S) doppelt, Grundkurse einfach

gewertet.• Endnote im Projektkurs kann im Umfang von 2 Halbjahresnoten auf die Grundkurse angerechnet

werden.• Berechnung gemäß Formel: E I = (P : S) x 40; z.B.: 215 : 43 (27 GK plus 8 LK) x 40 = 200

E I = (Gesamt-)Ergebnis Block IP = Erzielte Punkte in den eingebrachten Fächern in vier SchulhalbjahrenS = Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse (doppelt gewichtete Fächer zählen auch doppelt).

Block II (mindestens 100, höchstens 300 Punkte):

Leistungen in den 4 Fächern der Abiturprüfung (je fünffache Wertung)

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Latinum

5 6 7 8 9 (10)

GE Eph Q1 Q2

Note im Abschlusshalbjahr: mind. ausreichend

Note im Abschlusshalbjahr: mind. ausreichend

Note im Abschlusshalbjahr: mind. ausreichend (5 Punkte)

Bei Unterricht im Umfang von insgesamt 14 Wochenstunden Note im Abschlusshalbjahr: mind. ausreichend (5 Punkte)

Unterricht im Umfang von insgesamt 12 Wochenstunden plus Erweiterungsprüfung (Ergebnis: mind. ausreichend, 5 Punkte)

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Sonderfall: Auslandsaufenthalt

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Halbjähriger Auslandsaufenthalt in der Einführungsphase

Bei halbjährigem Auslandsaufenthalt wird die Schullaufbahn nach Rückkehr im jeweils folgenden Halbjahr fortgesetzt.

1.Halbjahr EP:

Mittlerer Schulabschluss und Latinum (bei Fortführung von Latein ab Klasse 6 nach Rückkehr) können erworben werden durch Versetzung bzw. ausreichende Leistungen im Fach Latein.

2.Halbjahr EP:

Erwerb des mittleren Schulabschlusses nach erfolgreichem Durchgang durch das 1. Jahr der Qualifikationsphase.

Für den Erwerb des Latinums (bei Latein ab Klasse 6) gelten die besonderen Bestimmungen für den ganzjährigen Auslandsaufenthalt entsprechend.

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Ganzjähriger Auslandsaufenthalt

Alternative 1Nur für leistungsstarke SuS (VV 4.21zu § 4 APO-GOSt)

Mittlerer Schulabschluss nach Q 1

Alternative 2 Alternative 3

Q 2 Q 2

Q 2 Q 1 Q 1

Q 1 EPH Auslandsjahr

AuslandsjahrGgf. Latinumsbestimmungen beachten.

Auslandsjahr EPHSekundarstufe I (Klasse 9)

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Verhaltensregeln

Als angemeldeter Schüler unterliegt man bis zum Ende der Schul-laufbahn der Schulpflicht. Schulische Belange haben in diesem Zeitraum immer Vorrang vor privaten Interessen.

Die Schüler erhalten zu Beginn der Ephase ein Informationspapier zur Fehlstundenregelung an unserer Schule und haben einen Fehlstundenbogen zu führen. Alle Beurlaubungen und Entschuldigungen des aktuellen Schuljahres werden von den Schülern verwahrt. Bis zur Volljährigkeit müssen alle Entschuldigungen von den Eltern auf dem Fehlstundenbogen unterschrieben werden. Beurlaubungen müssen vor dem Fehlen eingeholt werden. Nicht korrekt entschuldigte Stunden gelten als unentschuldigt und werden als solche auf den Zeugnissen ausgewiesen.

Das Fehlen bei Klausuren erfordert ein ärztliches Attest und die rechtzeitige telefonische Abmeldung an der Schule. Fehlt eine dieser Komponenten, wird die Klausur mit „ungenügend“ bewertet.

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Beratung und Information:

Jahrgangsstufenversammlungen

Einzelberatung durch die Jahrgangsstufenleiter

Einzelberatung durch den Oberstufenkoordinator

Informationsbroschüren zur Oberstufe

Informationen im Internet

www.schulministerium.nrw.de

www.gymnasium-wuelfrath.de

Computerprogramm IBIZA und IBIZAlite für die Wahlen

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Eine Präsentation steht ab sofort auch auf der Homepage des Städtischen

Gymnasiums zur Verfügung:

www.gymnasium-wuelfrath.de

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und einen schönen Abend!