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Arbeitsverträge im Hotel- und Gastgewerbe Die HGV-Personalberatung informiert über:

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Arbeitsverträge imHotel- und Gastgewerbe

Die HGV-Personalberatung informiert über:

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Arbeitsverträge im Hotel und Gastgewerbe

Übersicht der Anstellungsmöglichkeiten im Gastgewerbe................................ 3

Unbefristete Arbeitsverträge

Der unbefristete Arbeitsvertrag ............................................................................................ 4

Der Teilzeitarbeitsvertrag (Part Time) ..................................................................................... 5

Die Einstellung von Bürgern aus EU-Ländern .......................................................................... 6

Befristete Arbeitsverträge

Die Einstellung von Bürgern aus den neuen EU-Beitrittsländern (seit 1. Mai 2004) ................... 6

Die Einstellung von saisonalen Gastarbeitern aus Nicht-EU-Ländern.......................................... 7

Der befristete Arbeitsvertrag in Jahresbetrieben ........................................................................ 8

Der befristete Arbeitsvertrag in Saisonbetrieben ........................................................................ 9

Der Sommerzeit-Vertrag für Studenten .................................................................................... 10

Sonderformen

Der Lehrlingsvertrag ............................................................................................................... 10

Das freiwillige Praktikum (Stage) ............................................................................................. 11

Das Ausbildungs- und Orientierungspraktikum (Stage) ........................................................... 12

Teilzeit/saisonale Einstellung von selbständigen Landwirten ..................................................... 13

„Aushilfen“ ............................................................................................................................ 14

Die Arbeitskräfteüberlassung .................................................................................................. 14

Musiker in Gastbetrieben ........................................................................................................ 15

Weitere Verträge .................................................................................................................... 15

Die Internet-Arbeitsbörse ............................................................................ 15

Allgemeine Bestimmungen ................................................................... 16 - 17

Die HGV-Personalberatung in Ihrer Nähe ....................................................... 17

Inhaltsverzeichnis

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Arbeitsverträge im Hotel und Gastgewerbe

Anstellungsmöglichkeiten im Gastgewerbe

Lehrlingsvertrag 55 % bis 90 % des Bruttolohnes der4. Lohngruppe

Jaca. 11 Euro monatlich zuLasten des Arbeitgebers

1)

Sommerzeit-Vertrag fürStudenten

55 % bis 85 % des Bruttolohnes der4. Lohngruppe

Ja

1)

Unbefristeter Vertrag Nach Lohntabelle desKollektivvertrages

Ja

1)

Pflichtpraktikum 206,50 Euro bis maximal 413,17Euro brutto monatlich

Nein

2)

Freiwilliges Praktikum Taschengeld von maximal 600 Eurobrutto monatlich

Nur INAIL

2)

Entlohnung SozialabgabenAnstellungsart/Vertragstyp

1) NISF/INPS rentenversichert und gegen Arbeitsunfälle (INAIL)

2) ohne Rentenversicherung, nur gegen Arbeitsunfälle (INAIL)

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Der unbefristete Arbeitsvertrag

Beschreibung des ArbeitsverhältnissesMit dem Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeit-nehmer, gegen Entlohnung eine geistige oder körperlicheArbeit unter der Leitung des Arbeitgebers zu verrichten.Der Arbeitsvertrag begründet das Arbeitsverhältnis mitden sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten, diegrundsätzlich im Kollektivvertrag festgelegt sind.

Wer kann mit einem solchen Vertragbeschäftigt werden?Alle Arbeitnehmer bzw. Jugendlichen, welche das 15.Lebensjahr vollendet haben.

Wie wird ein normaler Arbeitsvertragabgeschlossen?Dazu braucht es: Daten des Arbeitgebers und des ArbeitnehmersDatum der Aufnahme Einstufung/Qualifizierung BruttolohnProbezeitDatum und Unterschrift der Vertragspartner

AnstellungsbestätigungDem Arbeitnehmer muss am ersten Arbeitstag eineAnstellungsbestätigung mit Angabe der Matrikel-nummer, Bestimmung über Datenschutzgesetz sowieüber die Arbeitssicherheit ausgehändigt werden.

EntlohnungDie Entlohnung erfolgt laut zustehender Lohngruppe,die je nach Einstufung und Kategorie des Betriebesverschieden ist. Die Lohngruppen sind im Kollektivvertragfestgelegt.

EntlohnungSchutz der Persönlichkeitgesunde ArbeitsbedingungenSchutz vor Unfällen

Recht auf ArbeitsleistungWeisungsrechtDisziplinarstrafen

Rechte für Arbeitnehmer Rechte für Arbeitgeber

ArbeitsleistungSorgfaltspflichtGehorsamspflichtTreuepflichtSchweigepflicht

Entlohnung bezahlenPersönlichkeit des Arbeitnehmers achtenFür gesunde Arbeitsbedingungen sorgen

Pflichten für Arbeitnehmer Pflichten für Arbeitgeber

Die wichtigsten Rechte und Pflichten, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben:

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Der Teilzeitvertrag (Part-Time)Beschreibung des TeilzeitvertragesArbeitnehmer, welche weniger als 40 Stunden proWoche arbeiten, können mit einem Teilzeitarbeitsvertragbeschäftigt werden.

Der Teilzeitvertrag muss folgendesbeinhalten:Angaben über den Arbeitnehmer und ArbeitgeberBeginn des Arbeitsverhältnissesgenauer StundenplanAngabe der ArbeitstageDatum und Unterschrift der Vertragspartner

EntlohnungTeilzeitbeschäftigte werden laut den geltenden Bestimm-ungen des Nationalen Kollektivvertrages entlohnt. Zumnormalen Stundenlohn müssen auch der 13. und 14.Monatslohn sowie der zustehende Anteil an Urlaub,Freistunden und Abfertigung bei Fälligkeit ausbezahltwerden.

Besonderheiten Das Legislativdekret Nr. 276 vom 10. September 2003sowie der Nationale Kollektivvertrag des Tourismus-sektors (Confcommercio) vom 19. Juli 2003 sieht dieMöglichkeit von Zusatzarbeit auf freiwilliger Basis vor.Diesbezüglich gilt folgende Regelung:Im Bedarfsfall können Zusatzstunden im Ausmaß von 50Prozent der im individuellen Vertrag vorgesehenenmonatlichen Arbeitszeit geleistet werden. DieseZusatzarbeit darf auf keinen Fall die Anzahl derWochenstunden überschreiten, die im NationalenKollektivvertrag für den Tourismussektor (Confcom-mercio) für die Vollzeitbeschäftigung vorgesehen ist.

Zusatzarbeit bei längerer Abwesenheit inFolge von:a) Krankheit/Unfall (über einen Monat)b) Urlaubc) Schwierigkeiten bei der Personalsuched) Bankette und anderen Ereignissen mit

Ausnahmecharaktere) Saisonbedingte Mehrarbeit

Als Berechnungsgrundlage gilt die individuelle jährlicheArbeitszeit. Die Zusatzarbeit muss vom Arbeitgeber be-antragt und genehmigt werden. Diese Regelung kann beihorizontaler, vertikaler und auch bei gemischterTeilzeitform angewendet werden. Es können auch flexible- elastische - Klauseln im individuellen Arbeitsvertragvorgesehen werden.

Die Zusatzarbeit wird mit einem Aufschlag von 39Prozent entlohnt. Dieser Zuschlag für die Mehrstundenbeinhaltet die Anteile für 13. und 14. Monatslohn, sowiefür Urlaub, Freistunden und Feiertage. Als Berechnungsgrundlage gilt die individuelle jährlicheArbeitszeit. Die Zusatzarbeit muss vom Arbeitgeber an-geordnet oder genehmigt werden. Die Leistung der Zusatzarbeit erfolgt seitens desArbeitnehmers auf freiwilliger Basis. Bei Änderung vonVoll- auf Teilzeit muss der Arbeitsvertrag beimArbeitsservice beglaubigt werden.

Überstunden in dem Sinne gibt es nicht, wenn mehr Stundengearbeitet werden, handelt es sich um Mehrstunden innerhalbder 40 Stundenwoche. Auf die Mehrstunden wird ein Auf-schlag von 39 Prozent berechnet. Ein Arbeitnehmer kann gleichzeitig auch zwei oder mehrereArbeitsverhältnisse mit Teilzeitvertrag eingehen (auch z. B. einVollzeit- und zusätzlich ein Teilzeitverhältnis).

Zu beachten:

1) Siehe Landesabkommen vom 15. Dezember 2003, Seiten 12 bis 13.

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Einstellung von Bürgern aus EU-LändernBeschreibung des ArbeitsverhältnissesArbeitnehmer aus EU-Ländern sind den einheimischenArbeitnehmern gleichgestellt.

Wer kann Arbeitnehmer aus EU-Ländernbeschäftigen?Alle Arbeitgeber können EU-Bürger beschäftigen.

Wie wird der Arbeitsvertragabgeschlossen?Dazu braucht es:Daten des Arbeitgebers und ArbeitnehmersDatum der AufnahmeEinstufung/QualifizierungBruttolohnProbezeitDatum und Unterschrift der Vertragspartner

EntlohnungDie Entlohnung erfolgt laut zustehender Lohngruppe, dieje nach Einstufung und Kategorie des Betriebes verschie-den ist. Die Lohngruppen sind im Kollektivvertrag fest-gesetzt.

BesonderheitenBevor das reguläre Arbeitsverhältnis aufgenommen wird,muss der Arbeitnehmer die Aufenthaltsgenehmigung ausArbeitsgründen bei der Quästur in Bozen bzw. beimzuständigen Polizeikommissariat in Brixen, Meran, Mals,Brenner oder Innichen beantragen. Dazu ist eine Erklärung von Seiten des Arbeitgebers überdie Bereitstellung der Unterkunft für die Dauer desArbeitsverhältnisses sowie eine Anstellungsbestätigungnotwendig.Die Aufenthaltsgenehmigung hat eine Gültigkeit vonfünf Jahren bzw. bei Saisonbetrieben für die Dauer derSaison.

Bei einer Anstellung bis maximal drei Monaten, musskeine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.

Einstellung von Bürgern aus den neuenEU-Ländern

Wer kann mit einem solchen Vertragbeschäftigt werden?Eingereicht werden können Anträge umArbeitsgenehmigungen für Arbeitnehmer aus:

Polen, Tschechien, Ungarn, Slowakei, Zypern, Malta, Lettland,Estland, Litauen, Slowenien

Wie wird ein Arbeitsvertrag für Nicht-EU-Bürger abgeschlossen?Dazu braucht es:Daten des Arbeitgebers und des ArbeitnehmersDatum der AufnahmeEinstufung/QualifizierungBruttolohnProbezeitDatum und Unterschrift der Vertragspartner

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Einstellung von Bürgern ausNicht-EU-Ländern

Wer kann mit einem solchen Vertragbeschäftigt werden?Eingereicht werden können Anträge um Arbeits-genehmigungen für Arbeitnehmer:

aus Serbien, Kroatien, Montenegro, Bulgarien,Rumänien;aus Staaten, die mit Italien bilaterale Abkommen über

die Saisonarbeit unterzeichnet haben: Albanien,Tunesien;aus Staaten, die spezielle Abkommen über die

Zusammenarbeit im Bereich der Einwanderung unter-zeichnet haben: Marokko, Ägypten, Nigeria, Moldawienund Sri Lanka;

sowie für Arbeitnehmer aus jedem Land, sofern sie denBesitz einer saisonalen Aufenthaltsgenehmigung für dasJahr 2002 oder für das Jahr 2003 nachweisen können.

Wie wird ein Arbeitsvertrag für Nicht-EU-Bürger abgeschlossen?Dazu braucht es:

Daten des Arbeitgebers und des ArbeitnehmersDatum der Aufnahme und Enddatum Einstufung/Qualifizierung

BruttolohnProbezeitDatum und Unterschrift der Vertragspartner

EntlohnungDie Entlohnung erfolgt laut zustehender Lohngruppe, dieje nach Einstufung und Kategorie des Betriebes verschie-den ist. Die Gruppen sind im Kollektivvertrag festgesetzt.

BesonderheitenDas Arbeitsservice erteilt für Saisonbeschäftigte im Gast-gewerbe die Arbeitsgenehmigung unter Berück-sichtigung des Vorrangrechtes. Die Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung wird für dieDauer von neun² Monaten im Kalenderjahr ausgestellt.Das Saisonale Kontingent wird jährlich von derLandesarbeitskommission bzw. vom Arbeitsministeriumfestgelegt. Die Abwicklungsprozedur für die Arbeits- undAufenthaltsgenehmigung eines Nicht-EU-Bürgers nimmtinsgesamt ca. fünf Wochen in Anspruch.Der Arbeitnehmer muss im Herkunftsland einEinreisevisum beantragen.2) Für Jahresbetriebe steht jährlich ein begrenztes Kontongent für sog. „Jahresgenehmigungen“zur Verfügung.

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EntlohnungDie Entlohnung erfolgt laut zustehender Lohngruppe, dieje nach Einstufung und Kategorie des Betriebes verschie-den ist. Die Lohngruppen sind im Kollektivvertrag festge-setzt.

BesonderheitenDas Amt für Arbeitsservice erteilt für Saisonbeschäftigteim Gastgewerbe die Arbeitsgenehmigung unter Berück-sichtigung des Vorrangrechtes. Die Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung wird für dieDauer von neun Monaten im Kalenderjahr ausgestellt. Esist auch möglich, diese Arbeitnehmer für länger als neunMonate (z.B. für ein Jahr, oder auch unbefristet) einzu-stellen. Das Saisonale Kontingent wird jährlich von derLandesarbeitskommission bzw. vom Arbeitsministeriumfestgelegt. Die Abwicklungsprozedur für die Arbeits- undAufenthaltsgenehmigung eines Bürgers aus den neuenBeitrittsländern nimmt insgesamt ca. zwei Wochen inAnspruch.Die Regelung gilt bis 30. April 2006. Ab 1. Mai 2006 sindArbeitnehmer aus den oben angeführten Ländern nichtmehr an ein Kontingent gebunden.

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Arbeitsverträge im Hotel und Gastgewerbe

Befristeter Arbeitsvertrag in JahresbetriebenBeschreibung des ArbeitsverhältnissesBei diesem Vertrag wird die Dauer desArbeitsverhältnisses im Vorhinein festgelegt. Er läuft nachAblauf der vereinbarten Zeit aus; es bedarf keinerKündigung. Im Gastgewerbe wird besonders für saiso-nale Stellen der befristete Vertrag abgeschlossen. FürArbeitnehmer, die als Ersatz für Mitarbeiter, die wegenSchwangerschaft, Krankheit, Unfall oder Militär befristetabwesend sind, kann ebenfalls der Zeitvertrag ange-wandt werden.

VoraussetzungenDie Anwendung der Höchstzahlen gemäß Artikel 62, Absatz 3des Kollektivvertrages vom 22. Januar 1999 sowie vom 19. Juli2003 ist bindend. Die Anzahl der Arbeitnehmer im Jahresbetriebbestimmt die Anzahl der Zeitverträge, die ausgestellt werdenkönnen.

von 0 bis 4 Beschäftigtevon 5 bis 9 Beschäftigtevon 10 bis 25 Beschäftigtevon 26 bis 35 Beschäftigtevon 36 bis 50 Beschäftigteüber 50 Beschäftigte

4 Arbeitnehmer6 Arbeitnehmer7 Arbeitnehmer9 Arbeitnehmer

12 Arbeitnehmer20 Prozent

Arbeitnehmer mit unbefristetemArbeitsvertrag

Auflösung/EnddatumArbeitsverträge auf bestimmte Zeit laufen mit Erreichendes Termins aus. Voraussetzung ist die genaue Angabedes Enddatums oder eines Ereignisses (z.B. Ostern,Allerheiligen). Es genügt nicht, nur „Saisonende“ anzu-geben. Fehlt das genaue Enddatum, so muss eine schrift-liche Kündigung mit 15 Kalendertagen gemacht werden.

a) Vorzeitige Auflösung des Zeitvertrages von Seitendes/der Arbeitgebers/in: Falls der/die Arbeitnehmer/inohne Rechtfertigungsgrund oder wegen der Schließungdes Betriebes aus Verschulden des/der Arbeitgebers/inoder aus diesen anlastbaren Gründen entlassen wird, hatder/die Arbeitnehmer/in Anrecht auf Entschädigung inHöhe der Entlohnung, die ihm/ihr vom Tag der Entlassungbis zum Ende der Vertragsdauer zugestanden hätte.

b) Vorzeitige Auflösung des Zeitvertrages von Seitendes/der Arbeitnehmers/in : Wird der Zeitvertrag vorzeitigvon Seiten des/der Arbeitnehmers/in ohne gerechtfertig-ten Grund aufgelöst bzw. wird ein ungerechtfertigtesFernbleiben vor Vertragsende festgestellt, so hat der/die Arbeitgeber/in das Recht, eine Entschädigung inmaximaler Höhe der ihm noch zustehendenEntlohnungen (Lohn 13. und 14. Monatslohn sowieUrlaub und Abfertigung usw.) einzubehalten.

BesonderheitenBei der Meldung beim Arbeitsservice muss angegebenwerden, dass es sich um eine Aufnahme mit Vertrag aufZeit handelt. Die Bestimmungen des LegislativdekretesNr. 368 vom 6. September 2001 werden berücksichtigt.

Arbeitnehmer mit befristetemArbeitsvertrag inkl. Leiharbeit

Wer kann Arbeitnehmer mit Zeitvertrageinstellen?Alle Arbeitgeber, welche die oben aufgelistetenHöchstzahlen einhalten, können Arbeitnehmer mit Zeit-vertrag einstellen.Bei saisonalen Stellen kann der Zeitvertrag nur für dieDauer von höchstens sechs bzw. neun Monaten abge-schlossen werden.Das Arbeitsverhältnis kann in dieser Zeit weder vomArbeitgeber noch vom Arbeitnehmer aufgelöst werden(Ausnahme: „giusta causa“).

Wie wird der Vertrag auf Zeit abgeschlossen?Für den Zeitvertrag in Jahresbetrieben gelten dieselbenAngaben wie für den Zeitvertrag in Saisonbetrieben(siehe Landesabkommen vom 15. Dezember 2003).

HöchstdauerFür Jahresbetriebe ist eine Höchstdauer von sechs bzw.neun Monaten vorgesehen. Es kann jedoch eine einma-lige Verlängerung mit der gleichen Zeitdauer, wie lauterstem Arbeitsvertrag, vereinbart werden. Wird dieseZeitdauer überschritten, so ist dies ein Arbeitsverhältnisauf unbestimmte Zeit.

EntlohnungDie Entlohnung erfolgt laut entsprechender Lohngruppezuzüglich 8 Prozent Saisonzuschlag, berechnet aufGrundlohn und Kontingenzzulage.

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Arbeitsverträge im Hotel und Gastgewerbe

Befristeter Arbeitsvertrag in SaisonbetriebenBeschreibung des ArbeitsverhältnissesBei diesem Vertrag wird die Dauer des Arbeits-verhältnisses im Vorhinein festgelegt. Er läuft nach Ablaufder vereinbarten Zeit aus; es bedarf keiner Kündigung.Im Gastgewerbe wird besonders für saisonale Stellen derbefristete Vertrag abgeschlossen. Für Arbeitnehmer, dieals Ersatz für Mitarbeiter, die wegen Schwangerschaft,Krankheit, Unfall oder Militär, befristet abwesend sind,kann ebenfalls der Zeitvertrag angewandt werden.

Wer kann Arbeitnehmer mit Zeitvertrageinstellen?Von dieser Regelung können alle Betriebe, unabhängigob Saison- oder Jahresbetriebe mit Saisontätigkeit,Gebrauch machen, welche eine Schließung des Betriebesvon 70 Tagen im Kalenderjahr durchgehend haben oderinsgesamt 120 Tage nicht zusammenhängend aufweisen. Ausschlaggebend ist auf jeden Fall die effektiveSchließungszeit des Betriebes.

Wer kann Arbeitnehmer mit Zeitvertragaufnehmen?Alle Arbeitgeber, welche die gesetzliche Regelung desZeitvertrages einhalten.

Wie wird der Vertrag auf Zeit abgeschlossen?Der Zeitvertrag muss folgende Angaben beinhalten:

Daten des Arbeitgebers und ArbeitnehmersDatum der AufnahmeVertragsende bzw. Angabe des zu ersetzendenArbeitnehmersEinstufung/QualifizierungBruttolohnProbezeitDatum und Unterschrift der Vertragspartner

EntlohnungDie Entlohnung erfolgt laut entsprechender Lohngruppezuzüglich 8 Prozent Saisonzuschlag, berechnet aufGrundlohn und Kontingenzzulage.

Auflösung/EnddatumArbeitsverträge auf bestimmte Zeit laufen mit Erreichendes Termins aus. Voraussetzung ist die genaue Angabedes Enddatums oder eines Ereignisses (z.B. Ostern,Allerheiligen).Es genügt nicht, nur „Saisonende“ bei der Auflösunganzugeben. Fehlt das genaue Enddatum, so muss eineschriftliche Kündigung mit 15 Kalendertagen gemachtwerden.

c) Vorzeitige Auflösung des Zeitvertrages von Seitendes/der Arbeitgebers/in: Falls der/die Arbeitnehmer/inohne Rechtfertigungsgrund oder wegen der Schließungdes Betriebes aus Verschulden des/der Arbeitgebers/inoder aus diesen anlastbaren Gründen entlassen wird, hatder/die Arbeitnehmer/in Anrecht auf eine Entschädigungin Höhe der Entlohnung, die ihm/ihr vom Tag der Ent-lassung bis zum Ende der Vertragsdauer zugestandenhätte.

d) Vorzeitige Auflösung des Zeitvertrages von Seitendes/der Arbeitnehmers/in: Wird der Zeitvertrag vorzeitigvon Seiten des/der Arbeitnehmers/in ohne gerechtfertig-ten Grund aufgelöst bzw. wird ein ungerechtfertigtesFernbleiben vor Vertragsende festgestellt, so hat der/dieArbeitgeber/in das Recht, eine Entschädigung in maxima-ler Höhe der ihm noch zustehenden Entlohnungen (Lohn13. und 14. Monatslohn sowie Urlaub und Abfertigungusw.) einzubehalten.

Besonderheiten³ Der Saisonvertrag kann für eine maximale Dauer von 9 Monatenabgeschlossen werden. Wird diese Zeitdauer überschritten, soist dies ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit.Der Arbeitsvertrag auf Zeit ist ein befristeter Vertrag und kannin dieser Zeit weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmeraufgelöst werden (Ausnahme „giusta causa“).3) Siehe Landesabkommen vom 15. Dezember 2003, Seite 18, Punkt 11.

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Arbeitsverträge im Hotel und Gastgewerbe

Der Sommerzeit-Vertrag für Studenten

Beschreibung des ArbeitsverhältnissesWährend des Zeitraumes von Juni bis Oktober könnendie Betriebe Zeitverträge mit Studenten abschließen undzwar mit einer Mindestdauer von sechs und einerHöchstdauer von 14 Wochen effektiver Arbeitszeit, wenndiese folgende Schulen besuchen:

a) eine Hotelfachschule;b) eine fachbezogene Oberschule;c) eine Universität mit fachbezogener Studienrichtung.

Ausnahme: Im Bereich Service können auch mit Schülern,die keine fachbezogene Schule besuchen, Zeitverträgeabgeschlossen werden.

Wer kann einen Schüler einstellen?Alle Arbeitgeber, welche die Rahmenbedingungen desLandesabkommens vom 15. Dezember 2003 für denTourismussektor einhalten.

Wie wird der Zeitvertrag abgeschlossen?Er muss folgende Bestandteile aufweisen: Daten des Arbeitgebers und ArbeitnehmersDatum der AufnahmeEinstufung/QualifizierungBruttolohnDauer des Ferialvertrages ProbezeitAngabe des Kollektivvertrages und des Landes-abkommensDatum und Unterschrift der Vertragspartner

EntlohnungDie Entlohnung für Ferialpraktikanten beträgt zwischen55 Prozent und 85 Prozent der Normaleinstufung.

Beschreibung des ArbeitsverhältnissesMit diesem Vertrag können Jugendliche als Lehrlinge ineinem dualen Ausbildungsverhältnis (Schule - Betrieb)eingestellt werden. Die Lehrlinge besuchen während desLehrverhältnisses die Berufsschule in Blockkursen zujeweils zehn Wochen (bis Herbst 2004 waren es neunWochen).

Dauer der Berufsschulefür Kochlehrlinge: dreimal zehn Wochenfür Kellnerlehrlinge: dreimal zehn Wochen

Wer kann Lehrling sein?Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren; die Lehrzeitdauert bei Köchen und Servierfachkräften 36 Monate.

Wer kann Lehrlinge aufnehmen?Betriebe, die dafür eine eigene Lehrlingsgenehmigunghaben; sie wird vom Amt für Lehrlingswesen aufunbestimmte Zeit ausgestellt.

Wie wird der Lehrlingsvertragabgeschlossen?Der Lehrlingsvertrag muss vom Arbeitgeber als auch vomLehrling (bei Minderjährigen auch vom erziehungsbe-rechtigten Elternteil) in dreifacher Ausfertigung unter-zeichnet werden. Eine Kopie erhält der Lehrling, eine wei-tere der Arbeitgeber, die dritte wird dem Amt fürLehrlingswesen innerhalb von 30 Tagen ab Aufnahme-datum zugestellt.

Der Lehrlingsvertrag enthält:Daten des Arbeitgebers und des LehrlingsDatum der AufnahmeEinstufung/Qualifizierung (z. B. Koch bzw. Kellner)BruttolohnDauer des LehrverhältnissesProbezeitKollektivvertrag angebenDatum und Unterschrift der Vertragspartner

EntlohnungJe nach Lehrjahr werden gestaffelte Löhne zwischen 55Prozent und 90 Prozent der Normaleinstufung aus-bezahlt. Die Entlohnung erfolgt auch während desBerufsschulbesuches. Bei Saisonbetrieben muss das

Der Lehrlingsvertrag

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Arbeitsverträge im Hotel und Gastgewerbe

Das freiwillige Praktikum (Stage)Beschreibung des PraktikumsDas Praktikum ist für Schüler in der Ferienzeit gedacht,um die Berufswahl durch Erfahrungen in der Arbeitsweltzu erleichtern. Es handelt sich um kein Arbeitsverhältnis.Bei festgestelltem Missbrauch des Ausbildungs- undOrientierungspraktikums wird dieses als Arbeitsverhältnisbetrachtet, und der Betrieb kann für einen Zeitraum vondrei Jahren kein Praktikum mehr durchführen.

Dauer des Praktikumsmindestens 2 Wochenmaximal 3 Monate pro Jahr und nicht mehr als6 Monate insgesamt.

Wer kann ein Praktikum absolvieren?Schüler und Studenten, deren Ausbildung nach derFerienzeit fortgesetzt wird. Zugelassen sind auch jeneSchüler, die die Matura erlangt haben, auch wenn siekeiner Ausbildung nach der Ferienzeit nachgehen.Voraussetzung für Mittelschüler ist der Pflicht-schulabschluss und die Einschreibung in eine Oberschuleoder Berufsschule.

Wer ist für die Genehmigung desPraktikantenvertrages zuständig?Das sowohl vom Betrieb als auch vom Praktikanten aus-gefüllte und unterschriebene Abkommen ist beimArbeitsservice einzureichen.Der Beginn des Praktikums darf erst nach erteilterGenehmigung durch die Abteilung Arbeit erfolgen.

TaschengeldDie Landesarbeitskommission empfiehlt für diePraktikanten ein Taschengeld im Rahmen von maximal 600 Euro brutto pro Monat. Die Auszahlung soll übereinen regulären Lohnstreifen erfolgen (Artikel 7-bis, V.P.R.600/73).

BesonderheitenDer Betrieb versichert den Praktikanten gegenArbeitsunfälle beim INAIL und sorgt mit einerVersicherung für die zivilrechtliche Haftung.

Vordrucke dazu finden sich im Internet auf den HGV-Seiten unter www.HGV.it.

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Berufsschulgeld mit Auflösung des Arbeitsverhältnissesanteilsmäßig ausbezahlt werden. Das Berufsschulgeld(derzeit 65 Prozent) wird auf Antrag der Arbeitgeber vonder Südtiroler Tourismuskasse (STK) rückvergütet.

BesonderheitenNach Ablauf der Lehrzeit wird der Arbeitnehmer in dievierte Lohngruppe eingestuft.

Wird der Lehrling nach Abschluss des Lehrverhältnissesmit einem unbefristeten Arbeitsvertrag eingestellt, sosind für die Dauer von weiteren zwölf Monaten dieSozialabgaben gleich bleibend, das heißt zu Lasten desArbeitgebers gehen nur ca. 11,00 Euro an Sozialabgabenpro Monat.

Betriebe von 1 bis zu 5 Beschäftigten aufunbefristete Zeit:

Betriebe von 6 bis 19 Beschäftigten aufunbefristete Zeit:

Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten aufunbefristete Zeit:

1 Praktianten

2 Praktikanten

10 Prozent

Mitarbeiter im Betrieb Praktikanten

Für Saisonbetriebe gilt die Regelung laut Mitteilung des Arbeitsministeriums vom 18. September 1998,wonach Beschäftigte mit befristetem Arbeitsvertrag jenen mit unbefristetem Arbeitsvertrag gleichgestellt sind.

Wie viele Praktikanten kann ein Betrieb aufnehmen?

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Arbeitsverträge im Hotel und Gastgewerbe12

Das Ausbildungs- undOrientierungspraktikumBeschreibung des PraktikumsDas Ausbildung- und Orientierungspraktikum bietetStudenten/innen die Möglichkeit, Erfahrungen in derArbeitswelt zu sammeln. Das praktische Anlernen unddie Orientierung am Arbeitsplatz stellen denSchwerpunkt des Praktikums dar, während dieArbeitsleistung im Hintergrund steht. Es handelt sichdabei um kein Arbeitsverhältnis.

Dauer des Praktikumsmindestens zwei Wochenmaximal zwölf Monate mit entsprechender Begründung

Wer kann ein Ausbildungs- undOrientierungspraktikum ausüben?Die Zielgruppe für ein Ausbildungs/Orientierungs-praktikum sind Schüler/Schülerinnen und Studen-ten/Studentinnen sowie Schul- und Universitäts-absolventen, welche die Ausbildung vor nicht mehr alszwölf Monaten (Schule), bzw. 18 Monaten (Universität)abgeschlossen haben.Voraussetzung ist der Abschluss der Schulpflicht und dieVollendung des 15. Lebensjahres. Im Zeitraum vonSchulende bis zum darauf folgenden Schulbeginn kön-nen die Studenten/innen, die ordnungsgemäß in einemStudienzyklus eingeschrieben sind, ein Sommer-orientierungspraktikum ausüben. Es ist nicht möglich einPraktikum durchzuführen, wenn der/die Jugendlichebereits Praktika von insgesamt zwölf Monaten ausgeübthat.

An wen ist der Antrag zu stellen?An das zuständige Amt für Arbeitsservice Bozen bzw.auch bei den Außenstellen.

Vordrucke finden sich auf den Internetseiten der Provinzunter www.provinz.bz.it/Arbeit/Formulare.

TaschengeldDas Entgelt wird direkt vom Ausbildungsbetrieb(Arbeitgeber) ausbezahlt. Man empfiehlt den Betrieben ein Taschengeld imRahmen von 206,50 Euro bis maximal 413,17 Euro proMonat zu bezahlen. Die Auszahlung soll über einen regu-lären Lohnstreifen erfolgen (Artikel 7-bis, V.P.R. 600/73).

INAIL und HaftpflichtversicherungDer Betrieb muss den/die Praktikanten/in gegen Unfällebeim INAIL versichern und sorgt für eine ordnungs-gemäße Abdeckung der zivilrechtlichen Haftung desPraktikanten gegenüber Dritten durch eineHaftversicherung.Bei Unfällen während des Praktikums sorgt der Betriebfür die Meldung des Vorfalles innerhalb der von den gel-tenden Bestimmungen vorgesehenen Zeiten bei denVersicherungsinstituten, beim INAIL, bei der zuständigenBehörde für öffentliche Sicherheit (Quästur oderGemeinde) sowie bei dem von der Abteilung Arbeiternannten Tutor.

Betriebe von 1 bis zu 5 Beschäftigten aufunbefristete Zeit:

Betriebe von 6 bis 19 Beschäftigten aufunbefristete Zeit:

Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten aufunbefristete Zeit:

1 Praktianten

2 Praktikanten

10 Prozent

Mitarbeiter im Betrieb Praktikanten

Für Saisonbetriebe gilt die Regelung laut Mitteilung des Arbeitsministeriums vom 18. September 1998,wonach Beschäftigte mit befristetem Arbeitsvertrag jenen mit unbefristetem Arbeitsvertrag gleichgestellt sind.

Wie viele Pflichtpraktikanten kann ein Betrieb aufnehmen?

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Arbeitsverträge im Hotel und Gastgewerbe 13

Teilzeit / saisonale Anstellung vonselbständigen Landwirten/innenBeschreibung des ArbeitsverhältnissesDas Gesetz Nr. 97 vom 31. Jänner 1994, Art. 18, siehtvor, dass Landwirte in Teilzeitform oder saisonal beschäf-tigt werden können. Dabei muss der Arbeitgeber keineSozialabgaben entrichten.

Wer kann mit einem solchen Vertragbeschäftigt werden?Arbeitnehmer, die als selbständige Landwirte versichertsind und eine beglaubigte Selbsterklärung der Gemeinde(Notorietätsakt) über die Eintragung als selbständigeLandwirte dem Arbeitgeber vorlegen.

Wie wird der Vertrag abgeschlossen?Es wird ein Teilzeit- bzw. befristeter Saisonvertrag abgeschlossen.

Dazu braucht es folgende Unterlagen:Daten des Arbeitgebers und ArbeitnehmersDatum der AufnahmeVertragsendeDatum und Unterschrift der Vertragspartner

EntlohnungDie Entlohnung erfolgt laut entsprechender Lohngruppe.

Krankheit/UnfallBei Abwesenheit durch Krankheit bzw. Arbeitsunfall stehtdem „selbständigen“ Landwirten keine Ergänzungs-zahlung zu.

BesonderheitenBei der Beschäftigung von selbständigen Landwirtenbraucht der Arbeitgeber keine Sozialabgaben zu entrich-ten. Der Anteil des Arbeitgeber (c.a. 27,93 Prozent) undder Anteil des Arbeitnehmers (c.a. 8,89 Prozent),also insgesamt c.a. 36,82 Prozent spart der Arbeitgeberan Sozialabgaben ein, da der/die selbständige Landwirt/inbereits die Pensionsbeiträge bei der Bauernkrankenkasse(SCAU) einzahlt.

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„Aushilfen“Beschreibung des ArbeitsverhältnissesArbeitnehmer, welche bei Banketten, Hochzeiten,Kongressen usw. aushelfen, können mit einem so ge-nannten "Aushilfe-Arbeitsvertrag" beschäftigt werden(Gesetz Nr. 448 vom 23.12.98, Artikel 54, Komma 4).

Wer kann Arbeitnehmer mit einem solchenVertrag beschäftigen?Alle Arbeitgeber können Aushilfen beschäftigen.

Was muss dieser Arbeitsvertrag beinhalten?Angaben über den Arbeitnehmer und ArbeitgeberBeginn des Arbeitsverhältnissesgenauer StundenplanAngabe der ArbeitstageDatum und Unterschrift der Vertragspartner

BesonderheitenDiese Anstellungsform gilt in der Regel für Arbeiten, wel-che nicht mehr als drei Tage andauern und nur für dieQualifizierung der 4., 5., 6s, 6. und 7. Gehaltsstufe. DieAnstellungszeit muss bei diesen Verträgen mindestens

vier Stunden pro Tag sein. Die Sozialabgaben werden nurauf die effektiv gearbeiteten Stunden berechnet.

EntlohnungDie Entlohnung erfolgt laut zustehender Lohngruppe, dieje nach Einstufung und Kategorie des Betriebes verschie-den ist. Dafür wurden folgende Bruttostundenlöhneinklusive aller zusätzlichen Lohnelemente (13. und 14.Monatslohn, Urlaub, Freistunden und Abfertigung) ver-einbart:

Die ArbeitskräfteüberlassungDer Arbeitskräfte-Überlassungsvertrag verfügt über diegleiche Dienststruktur, die bereits mit der Leiharbeitangeführt wurde. Die Agentur muss aber in einem eigenen Verzeichniseingetragen sein.

Wer kann mit einem solchen Vertragbeschäftigt werden?Alle Arbeitnehmer und Jugendliche.

Wie wird der Vertrag abgeschlossen?Der Vertrag wird schriftlich zwischen Auftraggeber(=Arbeitgeber) und der Agentur, welche die Arbeit-nehmer zur Verfügung stellt, abgeschlossen.

EntlohnungDer Arbeitnehmer erhält die Entlohnung laut gearbeite-ten Stunden/Tagen direkt von der Agentur.

BesonderheitenDie Agentur stellt die Kosten für die Entlohnung lauteffektiv gearbeiteten Stunden, sowie die Lohnneben-kosten dem Arbeitgeber in Rechnung. Der Betrieb ist also von der Führung des Lohnbuchesbefreit.

4. Gruppe

5. Gruppe

6s Gruppe

6. Gruppe

7. Gruppe

10,94 Euro

10,43 Euro

9,97 Euro

9,85 Euro

9,22 Euro

Stundenlohn

Stand: November 2004

Sozialabgaben: jaLohnsteuer: ja

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Arbeitsverträge im Hotel und Gastgewerbe 15

Musiker in GastbetriebenDie Beschäftigung von Musikern in Gastbetrieben istunbürokratisch möglich, sofern der Musiker bzw. dieMusikgruppe selbst die Unbedenklichkeitserklärung(„permesso di agibilitá“) vorweisen kann.Diese Bestätigung ist notwendig, damit der Betrieb dieSozialabgaben (ENPALS) sowie die zusammenhängendeBürokratie nicht zu seinen Lasten hat. Die Musiker bzw. Musikgruppen können sich inGenossenschaften eintragen, welche die Leistungen andie Betriebe in Rechnung stellt. Der Arbeitgeber (Betrieb) ist dafür verantwortlich dass vorBeginn einer musikalischen Darbietung die Unbedenk-lichkeitserklärung vorliegt.

Weitere Verträge im GastgewerbeDas Arbeitsmarktreformgesetz (Biagi-Reform) aus demJahre 2003, sieht noch weitere Verträge vor, auf welcheaufgrund der komplexen Materie hier nicht eingegangenwerden kann, aber auch aufgrund der Tatsache, dass imTourismussektor diese Verträge in der Regel eher seltenangewandt werden können.Wir empfehlen Ihnen, von Fall zu Fall den entsprechen-den Vertrag im Vorfeld zu besprechen.

VertragsartenKoordinierte und fortwährende MitarbeiterProjektarbeitGelegentliche MitarbeitArbeit auf AbrufArbeitsplatzteilung (Job Sharing)EingliederungsverträgeDie Entsendung von Arbeitskräften

Stellenmarkt onlinewww.provinz.bz.it/arbeitsboerse

ArbeitArbeitsamtwww.eures-transtirolia.org

Die Internet-Arbeitsbörse:Bei der Jobbörse im Internet können Arbeitgeber ihreStellengesuche in das Netz stellen bzw. auchStellenbewerber ausfindig gemacht werden.

Ihre Adressen im Netz:www.provinz.bz.it/arbeitsboerse oderwww.HGV.it/Jobbörse

Ihre Vorteile Die Registrierung des Betriebes und die Eingabe desStellengesuches ist einfach.Bei Bekanntgabe der freien Stelle wird die Informationdrei Mal hinterlegt: im Internet, bei den Ämtern fürArbeitsservice und über das EURES-System im Ausland(scheint in 17 EU-Ländern auf).Das Stellenangebot kann jederzeit verändert bzw.gelöscht werden. Die Einträge können auch in anonymer Form verbreitetwerden. Dazu müssen sich interessierte Arbeitgeberdoch mit dem Amt für Arbeitsservice in Verbindungsetzen.

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Allgemeine Bestimmungen Folgende Bestimmungen gelten für alle Arbeitsverträgeim Gastgewerbe:

VertragsformAlle Arbeitsverträge müssen in schriftlicher Form abge-fasst werden.

AnstellungsbestätigungDem Arbeitnehmer muss am ersten Arbeitstag eineAnstellungsbestätigung mit Angabe der Matrikel-nummer, Bestimmung über Datenschutzgesetz sowieüber die Arbeitssicherheit ausgehändigt werden.

Erforderliche DokumenteSteuernummergültiger Sanitätsausweiseventuelle Dokumente für FamiliengeldDienstzeugnisse/Diplom

Arbeitszeiten40 Stunden pro Woche.

Ruhetag pro WocheDer Ruhetag umfasst 24 Stunden ohne Unterbrechung:Jahresbetriebe: 1,5 TageSaisonbetriebe: 1 Tag

Bei saisonbedingter Notwendigkeit kann der Ruhetag mitEinverständnis des Arbeitnehmers auch in Zeiträumenvon mehr als einer Woche gewährt werden, voraus-gesetzt die Dauer des Ruhetages entspricht 24 Stundenpro sechs Arbeitstage (d.h. alle zwei Wochen).

Überstundenbei Tagesüberstunden: 30 Prozent Aufschlagbei Nachtüberstunden (24 Uhr bis 6 Uhr): 60 ProzentAufschlag

NachtarbeitWird ein Arbeitnehmer zur Nachtarbeit herangezogen,also in der Zeit zwischen 24 Uhr und 6 Uhr, muss einAufschlag von 25 Prozent gewährleistet werden.

FeiertagsarbeitBei Feiertagsarbeit steht dem Arbeitnehmer ein zusätz-licher Tageslohn mit 20 Prozent Aufschlag zu.

UrlaubDer Urlaubsanspruch beträgt 26 Arbeitstage proKalenderjahr. Ruhetage und Feiertage dürfen nicht alsFerien berechnet werden. Darüber hinaus stehen demArbeitnehmer 104 Stunden (=15,60 Tage) alsArbeitszeitreduzierung („permessi“) zu. Diese 104Stunden umfassen auch die 32 Stunden für abgeschafftekirchliche Feiertage und können in Halbtages- oderTagesabwesenheiten genossen werden (z. B. Arztvisitenusw.).

LohnauszahlungDie Entlohnung wird dem Mitarbeiter gemäß den lokalenBräuchen innerhalb Monatsende mit einer maximalenToleranz von sechs Tagen ausbezahlt.Wenn die Auszahlung der Entlohnung innerhalb dieserFrist aus technischen Gründen nicht möglich ist, mussinnerhalb der obgenannten Frist eine Anzahlung in Höhevon mindestens 90 Prozent der voraussichtlich geschul-deten Entlohnung mit Restzahlung innerhalb der näch-sten zehn Tage erfolgen.Die Entlohnungen müssen mittels Lohnstreifen erfolgen,auf welchen die Anzahl der entlohnten Tage, der ent-sprechende Betrag, das Ausmaß eventueller Überstundenund alle anderen Lohnelemente angegeben sein müssen.Der Lohnstreifen soll auf jeden Fall vom Arbeitnehmer alsBestätigung unterschrieben werden.

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Arbeitsverträge im Hotel und Gastgewerbe

JugendschutzgesetzBei den Arbeitszeiten gelten folgende Regelungen:Jugendliche mit 15 Jahren: 35 Wochenstundenvon 16 bis 18 Jahren: 40 Wochenstundenab 18 Jahren: 40 Wochenstunden

KündigungenEine Auflösung (Kündigung) des Arbeitsverhältnissesmuss grundsätzlich in schriftlicher Form erfolgen. Dabeisind die im Nationalen Kollektivvertrag sowie im GesetzNr. 108 vom 11. Mai 1990 verankerten Bestimmungenund Richtlinien einzuhalten. Die Kündigungsfristen sindje nach Einstufung und Dienstalter verschieden. Wir empfehlen, die genauen „Spielregeln“ im eigenen„HGV-intern“ zu Kündigungsschutz durchzulesen (sieheauch unter www.HGV.it).

Arbeitsstreitfälle - Versicherungszeiten -Verjährungsfristen Bei Arbeitsstreitfällen stehen Ihnen die HGV-Personalbüros mit Rat und Tat zur Seite. Zudem vertrittder HGV seine Mitglieder in der Schlichtungskommissionbeim Arbeitsservice.Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses stellt sich oftdie Frage, was muss der Arbeitnehmer alles unterschrei-ben, damit nicht im Nachhinein Beanstandungen folgen.Dabei muss klargestellt werden, dass eine Anfechtungvon getätigten Unterschriften jederzeit möglich ist.

Wir empfehlen Ihnen sich an folgende Regeln zu halten:

Die Lohnauszahlung muss monatlich innerhalb sechstendes darauf folgenden Monats erfolgen. Die Zahlung kannin Bar, Scheck oder mittels Überweisung durchgeführtwerden. Bei Barzahlung muss der Lohnstreifen unter-

schrieben werden. Wobei neben der Unterschrift klarstehen sollte, dass der Betrag vom KästchenEntlohnung/Netto ausbezahlt wurde. Bei Scheck bzw.Überweisung ist die Unterschrift empfehlenswert. Weiters soll auch das Stunden/Präsenzregister ordnungs-gemäß geführt und unterschrieben werden. Vorauszahlungen auf den 13.ten, 14.ten Monatslohn,Urlaub und Abfertigung sollten vermieden werden. Haben Sie eine klare transparente Lohnvereinbarungbeim Arbeitseintritt vereinbart, so können Sie davon aus-gehen, dass es in der Regel bei der Endabrechnung zukeinen Unstimmigkeiten kommen kann.

LohnguthabenGrundsätzlich gilt: a) Der Arbeitnehmer kann innerhalb von fünf Jahrennach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eventuelleGuthaben (z. B. Überstunden usw.) rechtlich einfordern. b) Hat der Arbeitnehmer bei Beendigung desArbeitsverhältnisses eine eigene Verzichtserklärung (sieheMuster auf der HGV-Homepage) unterschrieben, so kanndiese innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung desArbeitsverhältnisses angefochten werden.

VersicherungszeitenIn der Regel gilt, dass der Arbeitnehmer bis zu zehn Jahreeventuelle Ansprüche hinsichtlich nicht gemeldeterVersicherungszeiten geltend machen kann.

EntlassungEine Entlassung von Seiten des Arbeitgebers kann inner-halb von 60 Tagen vom Arbeitnehmer selbst, bzw. vonder Gewerkschaft oder einem Rechtsanwalt angefochtenwerden.

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Die HGV-Personalberatung in Ihrer Nähe:HGV-BozenDelaistraße 16/II-39100 BozenTel. 0471 317 800, Fax 0471 317 [email protected]

HGV-MeranSandplatz 2I-39012 MeranTel. 0473 233 148, Fax 0473 210 [email protected]

HGV-SchlandersHauptstraße 40I-39028 SchlandersTel. 0473 620 281, Fax 0473 621 [email protected]

HGV-BrixenBahnhofstraße 21I-39042 BrixenTel. 0472 834 732, Fax 0472 837 [email protected]

HGV-BruneckRienzfeldstraße 46I-39031 BruneckTel. 0474 555 563, Fax 0474 552 [email protected]