Die Kooperationsvereinbarung „KoV III“...II) erforderlich Die Kooperationsvereinbarung III (KoV...
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RWE Transportnetz Gas SEITE 1
Die Kooperationsvereinbarung „KoV III“
Änderungsfassung vom 29. Juli 2008
Frank MuszynskiRWE Transportnetz Gas GmbH
Resultierende neue und geänderte Aufgaben für Bilanzkreisnetzbetreiber, Transportkunden und Bilanzkreisverantwortliche
Dortmund, 17. September 2008
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� Grundsätze und Neuerungen
� Regelenergie, Ausgleichsenergie, Stundenanreizsystem, RE-Umlage
� Systematik der Vorschriften, Netzzugangsbedingungen RWE Transportnetz Gas
� Prozesse, Aufgaben
� Klassifizierung der Ausspeisestellen, Zeitreihentypen, RLM-Fallgruppen
� RLM-Fallgruppenwechsel
� Abschluss der Ein- / Ausspeiseverträge, Kapazitätsbuchung
� Bilanzkreisvertragsabschluss, Bilanzkreisbildung, Subbilanzkonten, Bilanzkreisnummern, Zuordnung von Punkten zu Bilanzkreisen, Deklarationslisten
� Datenflüsse
� Netzkonten
� Mehr- und Mindermengenabrechnung
AGENDA
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Grundsätze und Neuerungen
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Festlegung (BK7-08-002) der BNetzA vom 28.05.2008 Festlegung in Sachen Ausgleichsleistungen Gas
� Inhaltlicher Aufbau des Beschlusses:
1. Beschlusssache und rechtliche Begründung
2. Anlage 1: Standardbilanzkreisvertrag Gas (wirkt im Verhältnis BKN <--> BKV)
3. Anlage 2: Beschreibung des Grundmodells der Ausgleichsleistungen- u. Bilanzierungsregeln im Gassektor (GABi Gas)
� Folge: Überarbeitung der bestehenden Kooperationsvereinbarung (KoVII) erforderlich � Die Kooperationsvereinbarung III (KoV III) in der Änderungsfassung vom 29.07.2008
� Ergänzend Anpassung von flankierenden Leitfäden. Insbesondere Relevanz u.a.: BDEW/VKU/GEODE-Leitfaden Geschäftsprozesse zur Führung und Abwicklung von Bilanzkreisen bei Gas
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GABi/KoV III - Wesentliche Neuerungen 1/2
Wesentliche inhaltliche Neuerungen aus GABi-Gas und der KoV III sind:
� Marktorientierte u. transparente Beschaffung von Regelenergie, Vorgaben für die Beschaffung externer Regelenergie
� Neue Verrechnungssystematik von Regelenergiekosten über Regelenergieumlage und Festlegungen zur Bildung von Ausgleichsenergiepreisen
� Umstellung auf Tagesbilanzierung (Bilanzierungsperiode = Gastag)
� Wegfall des BBA aber Berücksichtung eines stündlichen Anreizsystems
� Neue 3-stufige Bilanzierung (AE-Tagessaldo, Stunden-Anreizsystem, Regelenergie-Umlage)
� Fallgruppen/LV-Gruppen/Zeitreihentypen (statt SLP und RLM nun SLPsyn, SLPana, RLMoT, RLMmT, RLMNEV, Entry, Exitso)
� Fallgruppenwechsel
� Geänderte Regeln zur Kapazitätseinbringung -> Deklarationslisten
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� Untertägige Bereiststellung von Verbrauchsdaten der RLM
� Geänderte Aufgaben und Fristen (D-1,D !), Geänderte Regelungen in Bezug auf Allokationsmeldungen, Geänderte Informationspflichten
� Ersatzvornahme der SLP-Allokationen durch den BKN
� Wegfall der Netzbetreiberbilanzkreise und Einführung von Netzkonten
� Verbot der Brennwertkorrektur i.d. Bilanzierung
� Mehr- u. Minderabrechnung für RLM durch die ANB
� Modifizierte Regeln zum Netzpuffereinsatz
� Wegfall Ex-Post-Balancing, aber verpflichtend bis 1.4.2009 falls ANB keine untertägigen RLM-Daten bereit stellen
� Biogasbilanzierung, Biogas-Kostenwälzung
� Angepasste NZB (Anlage 3 KoV III)
� Weitere zukünftige Prozess- und Formatfestlegungen
� (Sonstiges: GeLi Gas bereits seit 1.8.2008)
GABi/KoV III - Wesentliche Neuerungen 2/2
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Wesentliche Marktrollen
> Ein- bzw. Ausspeisenetzbetreiber (ENB / ANB): Netzbetreiber, mir dem der Transportkunde (TK) einen Ein- bzw. Ausspeisevertrag abschließt.
> Bilanzkreisnetzbetreiber (BKN): Marktgebietsaufspannender Netzbetreiber oder ein Dritter, bei dem ein Bilanzkreisvertrag abgeschlossen wird. Darüber hinaus ist der BKN für die Beschaffung der Regelenergie sowie die Bilanzierung des Marktgebietes zuständig. Des weiteren administriert der BKN den virtuellen Handelspunkt des Marktgebietes.
> Bilanzkreisverantwortlicher (BKV): Eine natürliche oder juristische Person, die gegenüber den Netzbetreibern für die Abwicklung des Bilanzkreises verantwortlich ist. Dies kann ein Transportkunde oder ein Dritter sein, der die gleichen Qualifikationen erfüllen muss.
> Transportkunde (TK): Ein Großhändler, Gaslieferant einschließlich der Handelsabteilung eines vertikal integrierten Unternehmens und Letztverbraucher.
> Regelenergielieferant (REL): Ein Vertragspartner, bei dem der BKN Dienstleistungen zur Regelung und Steuerung der Netze, die nicht interne Regelenergie i.S.v. Ziffer 18 sind, kontrahiert; insbesondere Beschaffung von Gas zum Ausgleich von Fehlmengen und/oder Veräußerung von Gas zum Ausgleich von Überschussmengen.
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Begriffsfestlegungen
� Regelenergie: Energiemengen für den physikalischen Ausgleich (Systemstabilität) der Netze eines Marktgebiets
� interne Regelenergie: Regelenergie aus Netzpuffer und anderen den Netzen zuzuordnenden Speichermöglichkeiten und Austausch von Regelenergie zwischen MG
� externe Regelenergie: Energie, die auf Anweisung des Netzbetreibers von Transportkunden oder anderen Marktteilnehmern zur Verfügung gestellt wird
� Ausgleichsenergie: Differenzmenge je Bilanzkreis und Bilanzierungsperiode
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Grundprinzipien der Festlegung GABi
Tagesbilanzierung: Jeder Händlerbilanzkreis wird am Ende des Gastages auf Null gestellt, indem bestehende Differenzen als Ausgleichsenergie zwischen Bilanzkreisnetzbetreiber (BKN) und Bilanzkreisverantwortlichem (BKV) abgerechnet werden.
Regelenergie: Der BKN ist für die untertägige Strukturierung im gesamten Marktgebiet verantwortlich. Dafür setzt er primär die Puffermöglichkeiten des Netzes ein (interne Regelenergie), reicht das nicht aus, muss er kurzfristig und marktbasiert Gas ein- bzw. verkaufen (externe Regelenergie)
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Regelenergie, Ausgleichsenergie, 3-stufige Bilanzierung, Stundenanreizsystem, Regelenergieumlage
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Komponenten der Ausgleichs- und Regelenergieverrechnung
1. Ausgleichsenergie (AE)
� Tagessaldo jedes Bilanzkreises wird mit dem Ausgleichsenergiepreis des relevanten Tages zwischen Bilanzkreisnetzbetreiber (BKN) undBilanzkreisverantwortlichem abgerechnet
2. Strukturierungsbeitrag (SB)
� Im Rahmen des stündlichen Anreizsystems werden Überschreitungen von Stundendifferenzen außerhalb der Toleranzgrenzen von BKN an den BKV verrechnet
3. Regelenergieumlage (RU)
� Auf einem Umlagekonto werden die Kosten und Erlöse für Regelenergie, Ausgleichsenergie und Strukturierungsbeiträge gebucht und an die BKV auf Basis ihrer physischen Ausspeisemengenweitergeben.
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Kategorisierung der Ausspeisepunkte
SLP-Entnahmestellen (entspricht ca. 75% der Menge im Marktgebiet)
� SLP-Entnahmestellen werden mit einem Tageswert im Bilanzkreis allokiert, der am Tag vor der Lieferung bestimmt wird. Der Lieferant kann so seine Einspeisenominierung exakt auf dieser Menge vornehmen und vermeidet damit jegliches Ausgeleichsenergierisiko.
RLM-Entnahmestellen < 300 MW (entspricht ca. 20% der Menge im Marktgebiet)
� Diese RLM-Entnahmestellen werden mit ihrem Messwert vom Liefertag im Bilanzkreis allokiert. Der Lieferant muss deshalb für seine Einspeisenominierung eine Prognose verwenden, die Abweichungen zwischen Nominierung und Allokation wird als Ausgleichsenergie abgerechnet.
RLM-Entnahmestellen ≥≥≥≥ 300 MW (entspricht ca. 5% der Menge im Marktgebiet)
� Diese RLM-Entnahmestellen werden mit ihren stündlichen Messwerten im Bilanzkreis allokiert, der Lieferant muss entsprechende Stundenwerte nominieren. In der Regel wird für diese Ausspeisepunkte eine direkte Absteuerung des Messwertes (OFC) implementiert, damit Ausgleichsenergiekosten im Bilanzkreis vermieden werden. Bei Anwendung des OFC gilt für den Ausspeisepunkt die Kategorie „RLMNEV“.
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Abrechnung Ausgleichsenergie
Die Komponenten der Ausgleichsenergieabrechnung (Ausgleichsenergie, Strukturierungsbeitrag) werden für jeden Bilanzkreis ermittelt, die Regelenergieumlage wird nicht auf RLM-Ausspeisemengen ≥ 300 MW erhoben.
In der Regel können durch den BKV die grünen Ausgleichsenergiekomponenten bei der Belieferung von Ausspeisestellen vermieden werden:
Ausgleichs-energie
Strukturierungs-beitrag
Regelenergie-umlage
SLP Nein1 Nein1 Ja
RLM < 300 MW Ja Nein2 Ja
RLM ≥ 300 MW Ja3 Ja3 Nein
1 Sofern SLP-Allokationen als Einspeisung in den BK nominiert werden2 Nur wenn der Prognosefehler für den Tagesbedarf kleiner gleich 15% ist3 Im Falle einer OFC-Absteuerung können diese Elemente nahezu vermieden werden
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Regelenergieumlage - Umlagekonto
BKN errichten für jedes MG ein Umlagekonto für Kosten und Erlöse für Regel- und Ausgleichsenergie
Auf dieses Konto werden nach § 15 Ziff. 2 Standard-BK-Vertrag bzw. § 30 Ziff. 2 Anlage 3 KoV gebucht:
� Erlöse aus positiver Ausgleichsenergie für den notwendigen Ausgleich von Unterspeisung,
� Kosten für negative Ausgleichsenergie für den Ausgleich von Überspeisung,
� Erlöse aus Strukturierungsbeiträgen und
� Kosten und Erlöse aus der Beschaffung oder Veräußerung von externer Regelenergie
Zusätzlich werden auf dieses Konto nach der KoV gebucht:
� Kosten des BKN für die Anwendung des SLP-Ersatzverfahrens (§ 19 Ziff. 3),� Erlöse des BKN aus der Abrechnung von Entgelten für die Anwendung des
SLP-Ersatzverfahrens gegenüber ANB (§ 19 Ziff. 3) und
� zwischen ANB und BKN verrechnete Kosten und Erlöse aus der Mehr-/ Mindermengenabrechnung (§ 12 Ziff. 6 Anlage 3)
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Regelenergieumlagekonto
BKN <-> REL/BKV/TK/ANB
� Erlöse und Kosten aus AE
� Erlöse und Kosten aus RE
� Erlöse aus Strukturierungsbeiträgen
� Erlöse/Kosten aus Mehr/Mindermengenabrechnung
� Kosten/Erlöse aus Dienstleistungen ggü. ANB (SLP-Anwendung)
� Finanzierungsaufwendungen sowie Zinserlöse
BKN <-> REL/BKV/TK/ANB
� Erlöse und Kosten aus AE
� Erlöse und Kosten aus RE
� Erlöse aus Strukturierungsbeiträgen
� Erlöse/Kosten aus Mehr/Mindermengenabrechnung
� Kosten/Erlöse aus Dienstleistungen ggü. ANB (SLP-Anwendung)
� Finanzierungsaufwendungen sowie Zinserlöse
BKN -> BKV
� RLMmT
� SLPsyn bzw. SLPana
BKN -> BKV
� RLMmT
� SLPsyn bzw. SLPana
� Umlage pro physischer Ausspeisung an Entnahmestellen
� Verrechnung angemessener Abschläge monatlich nach Abrechnungsmonat
� Fehlbeträge und Überschüsse werden in der nächsten Periode berücksichtigt.
Umlage-
konto
Umlage-
konto
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Regelenergieprodukte, -beschaffung, -einsatz, Ausgleichsenergie und Abrechnung bei RWE Transportnetz Gas
� An dieser Stelle sei auf die gesonderte Veranstaltung für Regelenergielieferanten und anderweitige Vorträge verwiesen
� RWE Transportnetz Gas führt derzeit Ausschreibungsverfahren durch
� Die Regelenergieumlage für MG RWE-H und für RWE-L wird kurzfristig veröffentlicht
� Die Dauer der 1. Umlageperiode beträgt 6 Monate ab dem 1.10.2008
� RWE Transportnetz Gas wendet in der 1. Umlageperiode einen konstanten Strukturierungsbeitrag in Höhe von 15% an
� RWE Transportnetz Gas wird RE-Umlage-Abschläge erheben
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Beispiel: Bilanzkreisführung und -abwicklung
BK1
BK1
ANB
Einspeise-allokation
BKV
Verteilnetzbilanzierung
Prognose
BK1
BKN
Portfolio
SLP RLM GV
Bilanzkreissaldierung
und -abrechnung
ALLO
CA
T
Ausspeise-allokation
D-1 bekannt
BKVBKV
ALLOCAT
ENB
NOMINT
D-1
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Beispiel: Allokation der SLP-Mengen
0
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700
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24
1. Stundenwerte der SLP Ausspeisepunkte im Bilanz-kreis (nach Anwendung des Lastprofilverfahrens, d. h. entweder synthetisch oder analytisch ermittelt). Als Tagesmenge ergibt sich im Beispiel ein Wert von 9.976 kWh.
2. 1/24 der Tagesmenge für jede Stunde des Gastages als Allokation, im Beispiel damit ein Wert von 416 kWh.
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Beispiel: Allokation der RLM-Mengen
0
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300
400
500
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24
1. Aggregat der einzelnen gemessenen Stundenwerte der RLM-Ausspeisepunkte im Bilanzkreis, hier 7.957 kWh.
2. 1/24 der Tagesmenge für jede Stunde des Gastages als Allokation, im Beispiel 332 kWh.
3. Toleranzgrenzen von +/- 15 % der so berechneten Stundenmenge, hier +/- 49,8 kWh.
1 2 3
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Beispiel: Allokation der GV-Mengen
0
50
100
150
200
250
300
350
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24
1. Gemessener Stundenwert des GV-Ausspeisepunktesim Bilanzkreis. Die gemessenen Werte werden für die jeweilige Stunde im Bilanzkreis allokiert. Im Beispiel ergibt sich eine Tagesmenge von 2.240 kWh.
2. Toleranz +/- 2 % bezogen auf die jeweils allokierteStundenmenge.
1
2
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Schritt 1 = Bilanzierung der Tagesmenge (AE)
0
200
400
600
800
1.000
1.200
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24
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600
800
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24
Bilanzierung der Tagesmenge
� Einspeiseallokation: 19.700 kWh
� Ausspeiseallokation: 20.173 kWh (= 9.976 + 7.957 + 2.240) kWh
� Der Bilanzkreis ist für den betrachteten Tag mit 473 kWh unterspeist („short“)
� Der BKN berechnet dem BKV hierfür
Einspeiseallokation
Deklaration der Entry-Nominierung
Ausspeiseallokation
Summation der Einzelallokationen
2473 AEPkWhAE ⋅=
);;;(9,01 HEGTZeNBPTTF PPPPMinAEP−
⋅= );;;(1,12 HEGTZeNBPTTF PPPPMaxAEP−
⋅=
SLP
RLM
GV
(2) (2)
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-150
-100
-50
0
50
100
150
200
250
300
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24
0
200
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800
1000
1200
1
2
Nominierung
Allokation
Differenz
Diff
eren
z
Nom
inierung u. Allokation
Strukturierungsbeitrag für den betrachteten Tag
� 15% des Mittelwertes der beiden AEP multipliziert mit der Überschreitungsmenge: �+� = 33 kWh + 15 kWh + 6∙51 KWh = 352 kWh
�2
15,0352 21 AEPAEPkWhSB
+⋅⋅=
Schritt 2 = Ermittlung des Strukturierungsbeitrags (SB)
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Die Regelenergieumlage wird durch den BKN auf Basis einer Prognose ex ante geschätzt und auf die Bilanzkreise angewendet in denen die umlagefähigen Mengen bilanziert worden sind. Umlagefähig sind dabei:
� Ausspeisemengen an SLP-Lieferstellen
� RLM-Lieferstellen (< 300 MWh), die nicht als Größtverbraucher mit ihren Stundenwerten allokiert werden
Im Beispiel errechnet der BKN für den betrachteten Tag eine umlagefähige Menge von (9.976 + 7.957) kWh = 17.933 kWh. Diese Menge wird mit dem Umlagepreis multipliziert.
Schritt 3 = Ermittlung der Regelenergieumlage (RU)
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Fragen und Antworten
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Systematik der Vorschriften, Netzzugangsbedingungen RWE Transportnetz Gas
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 26
Systematik der Vorschriften
BNetzA: GABi Gas
Festlegung (BK7-08-002) erfolgte am 28. 5. 2008,tritt am 1.10.2008 in Kraft
Ergänzungen zu den Festlegungen der KoV III – NZB RWE Transportnetz Gas
� Netzzugangsbedingungen (Basis = Anlage 3 der KoV III)
� Operating Manual
� Ergänzende Netzzugangsbedingungen
� Preisblatt
� NZB für die Online-Buchung (Buchung Kapazitäten durch Transportkunden)
� NZB für die Online-Bestellung (Interne Bestellung Kapazitäten durch Netzbetreiber)
� NZB für das Online-Bilanzkreis-vertragssystem (Netzbetreiber, Transportkunden, BKV)
� BDEW/VKU-Leitfaden Geschäftsprozesse zur Führung und Abwicklung von Bilanzkreisen bei Gas
� DVGW-Arbeitsblatt G 2000
�
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Neue NZB werden im Download-Bereich zur Verfügung stehen (VÖ geplant 19.9.2008)
NZB unter www.rwetransportnetzgas.com im Bereich Netzzugang, Rubrik Download
NZB unter www.rwetransportnetzgas.com im Bereich Netzzugang, Rubrik Download
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 28
Neuer Menüpunkt: „Arbeits- und Umsetzungshilfen“
Neuer Infobereich: www.rwetransportnetzgas.com im Bereich Netzzugang, Rubrik Download sind aktuell Arbeits- und Umsetzungshilfen verfügbar. Diese werden sukzessive ergänzt. Zukünftig auch Trennung in Bereich TK/BKV und Bereich ngNB.
Neuer Infobereich: www.rwetransportnetzgas.com im Bereich Netzzugang, Rubrik Download sind aktuell Arbeits- und Umsetzungshilfen verfügbar. Diese werden sukzessive ergänzt. Zukünftig auch Trennung in Bereich TK/BKV und Bereich ngNB.
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 29
Prozesse, Aufgaben
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 30
Grundsätzliche Prozesskette und Aufgaben
� Prozesskette zur Durchführung eines Gastransports aus Sicht eines Netzbetreibers
Organisation Netzzugang
Operative Durchführung Netzzugang
Prozess Lieferanten-
wechsel
Abwicklung Gastransport
Verwaltung Messdaten
Datenbereit-stellung
Marktpartner
Abrechnung Netzzugang
vor- bzw. nachgelagerter Prozess
Prozessschritte Bilanzkreisführung
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 31
Initiale und vorbereitende Aufgaben für TK und BKV
� Vor- bzw. nachgelagerte Prozesse
- ANB: Initiale Zuordnung folgender Informationen zu jedem Letztverbaucher:
o Vergabe von Messstellenbezeichnungen/Zählpunktbezeichnung (DVGW G 2000)
o Marktgebiet
o Standardlastprofil-Typ, Temperaturmessstelle
o RLM-Fallgruppe [+ monatlicher Prozess BKV <-> BKN: Fallgruppenwechsel]
o Bilanzkreis bzw. Sub-Bilanzkonto
- ANB an TK: Bestimmung der Letztverbraucher, die für den Netzbetrieb steuerungsrelevant sind (technische Ausspeisenominierung erforderlich) -> Aufforderung bzw. Verpflichtung im Ausspeisevertrag (-> beachten: Hinweise im Info- und im Punktauswahlassistenten). Der TK informiert den BKV über die Nominierungsver-pflichtung. Der BKV übersendet dem ANB am Tag D-1 bis 15.00 Uhr eine Nominierung auf Stundenbasis. Diese Nominierung ist nicht allokationsrelevant für den Bilanzkreis sondern dient ausschließlich der sicheren Steuerung des Ausspeisenetzes.
- ANB/ENB/TK: Standardverträge abschließen (Ein-/Ausspeisevertrag)
- BKV mit BKN: Abschluss von Bilanzkreisverträgen
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 32
� Monatliche Prozesse zwischen TK / ANB
- ANB: Kapazitätsprüfung bei Marktgebietswechsel eines Letztverbrauchers
- TK/ENB/ANB: Einbringen von Aus- und Einspeisepunkten in Bilanzkreise
- ANB/TK: Abwicklung der Geschäftsprozesse zum Lieferantenwechsel bei Gas –GeLi Gas
- ANB/TK: Erstellung und Versand bzw. Empfang der Bestandslisten
- ANB/ENB/TK: Netznutzungsabrechnung incl. Debitorenmanagement
- ANB/TK: Mehr-/Mindermengenabrechnung für SLP- und RLM-Ausspeisepunkte
- ANB/BKN: Weiterverrechnung der Mehr-/Mindermengenerlöse/kosten an den Bilanzkreisnetzbetreiber
Initiale und vorbereitende Aufgaben für TK und BKV
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 33
� Tägliche Abwicklung Gastransport beim BKN / BKV / ENB / ANB
- ANB/ENB/BKN(VHP)/BKV: Nominierungen und Renominierungen, Nom.-Bestätigungen
- BKV/ANB/ENB/BKN: Tägliche und untertägliche Übermittlung bzw. Berechnung der
bilanzkreis- bzw. subbilanzkontoscharfen Allokationsdaten (spätestens ab 1.10.2009
ANB-scharf)
- ANB/ENB/BKN: Datenplausibilisierung und ggf. Ersatzwertbildung gemessener Daten
(RLM, Netzkopplungspunkte)
- ANB/ENB: Aggregation von Messdaten je Zeitreihentyp je Bilanzkreis und Sub-
Bilanzkonto und Versendung von Daten an den Bilanzkreisnetzbetreiber
- ANB/ENB: Versendung von Daten an Transportkunden
- BKN: Empfang der Daten, Plausibilisierung, Ersatzwertbildung, Umrechnung und
Allokation
- BKN: Versendung der Daten an Bilanzkreisverantwortliche
- BKN: Ermittlung des Bilanzkreisstatus für Ausgleichsenergie und das stündliche
Anreizsystem
- BKV: Empfang sämtlicher Bilanzkreisdaten vom BKN, Bilanzkreismanagement
(Monitoring Bilanzkreissaldo)
Initiale und vorbereitende Aufgaben für TK und BKV
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 34
Klassifizierung der Ausspeisestellen, Zeitreihentypen, RLM-Fallgruppen
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 35
Initiale und vorbereitende Aufgaben
� Definition der ZeitreihentypenBis zum 01. Oktober 2008 (Gaswirtschaftsjahr 2007/2008) gibt es nur zwei verschiedene Zeitreihentypen (ZRT): SLP und RLM.
Zukünftig müssen aufgrund der neuen Anforderungen an die Allokation im Rahmen des Strukturierungsregimes 16 verschiedene Zeitreihentypen geführt werden. Dabei werden die Zeitreihentypen 1-7 in Meldungen, die vom Ausspeisenetzbetreiber an den Bilanzkreisnetzbetreiber gesendet werden, verwendet. Im Meldeprozess zwischen Bilanzkreisnetzbetreiber und Bilanzkreisverantwortlichem werden die Zeitreihentypen 1-16 je nach Bedarf angewandt. Die Zeitreihentypen 8-16 werden vom Bilanzkreisnetzbetreiber an den Bilanzkreisverantwortlichen übermittelt.
Für die Implementierung des Prozesses der Deklaration der Fallgruppen teilen alle Ausspeisenetzbetreiber dem Transportkunden unverzüglich bis spätestens Ende August 2008 mit, welche RLM-Ausspeisepunkte in den Zeitreihentyp RLMNEV oder RLMoT initialzugeordnet werden. Alle anderen RLM-Ausspeisepunkten gelten dem Zeitreihentyp RLMmT initial zugeordnet. -> RWE Transportnetz Gas: Schreiben an alle TK erfolgt.
Für die Implementierung des Prozesses der Deklaration der Fallgruppen teilen alle Ausspeisenetzbetreiber dem Transportkunden unverzüglich bis spätestens Ende August 2008 mit, welche RLM-Ausspeisepunkte in den Zeitreihentyp RLMNEV oder RLMoT initialzugeordnet werden. Alle anderen RLM-Ausspeisepunkten gelten dem Zeitreihentyp RLMmT initial zugeordnet. -> RWE Transportnetz Gas: Schreiben an alle TK erfolgt.
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 36
Zeitreihentypen in der Kommunikation
1 Entry Entry ins Marktgebiet (GÜP, MÜT, Mini-MÜT, Speicher, Produktion, Biogas, …)
2 RLMoT RLM-Kunde im Stundenregime (RLM ≥300 MWh/h)
3 RLMNEV RLM-Kunde mit Nominierungsersatzverfahren
4 RLMmT RLM-Kunde im Tagesregime (RLM<300 MWh/h)
5 SLPsyn SLP-Kunde im synthetischen Verfahren
6 SLPana SLP-Kunde im analytischen Verfahren
7 Exitso Sonstige Exits (GÜP, MÜT, Mini-MÜT, Speicher, …)
8 BKSald Bilanzkreissaldo
9 BKSaldnach Bilanzkreissaldo nach Übertragung
10 BKSaldüber Übertragung von Bilanzkreissalden
11 BKTol Toleranzhöhe
12 BKTolnach Toleranzhöhe nach Übertragung
13 BKTolüber Übertragung von Toleranzen
14 UeTol Toleranzüberschreitungen
15 UeTolnach Toleranzüberschreitungen nach Übertragung
16 RegelÜber Übertragung von regelenergieumlagefähiger Menge
rele
vant
für
Aus
spei
sene
tzbe
trei
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für
Bila
nzkr
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etzb
etre
iber
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 37
Zeitreihentypen in der Kommunikation
1 Entry Entry ins Marktgebiet (GÜP, MÜT, Mini-MÜT, Speicher, Produktion, Biogas, …)
2 RLMoT RLM-Kunde im Stundenregime (RLM ≥300 MWh/h)
3 RLMNEV RLM-Kunde mit Nominierungsersatzverfahren
4 RLMmT RLM-Kunde im Tagesregime (RLM<300 MWh/h)
5 SLPsyn SLP-Kunde im synthetischen Verfahren
6 SLPana SLP-Kunde im analytischen Verfahren
7 Exitso Sonstige Exits (GÜP, MÜT, Mini-MÜT, Speicher, …)
8 BKSald Bilanzkreissaldo
9 BKSaldnach Bilanzkreissaldo nach Übertragung
10 BKSaldüber Übertragung von Bilanzkreissalden
11 BKTol Toleranzhöhe
12 BKTolnach Toleranzhöhe nach Übertragung
13 BKTolüber Übertragung von Toleranzen
14 UeTol Toleranzüberschreitungen
15 UeTolnach Toleranzüberschreitungen nach Übertragung
16 RegelÜber Übertragung von regelenergieumlagefähiger Menge
rele
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Aus
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trei
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Bila
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Netz RWE
TSO Gas
Netz RWE
TSO Gas
Netz
ANB1
Netz
ANB1
Netz
ANB n
Netz
ANB n
Speicher
EPE
Speicher
EPE
EP
EmdenEntry
RLMoT
SLPanaSLPsyn
RLMNEV
Entry
RLMmT
RLMmT
Exitso
Beispielefür Zeitreihentypen
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 38
JakeineTagesbandPrognosewert6. SLPana
JakeineTagesbandPrognosewert5. SLPsyn
Ja15% auf alle Stundenbandwerte
TagesbandMesswert4. RLMmT
neinkeineStundenwertallokiert wie nominiert
7. Exitso
NeinkeineStundenwertMesswert3. RLMNEV
Nein2% auf alle Stundenwerte
StundenwertMesswert2. RLMoT
NeinkeineStundenwertallokiert wie nominiert
1. Entry
Beteiligung am Umlagekonto
Berücksichtigung im stündlichen Anreizregime
Toleranz
Berücksichtigung im stündlichen Anreizregime
mit
Allokations-verfahren
Zeitreihentyp
Zeitreihentypen 1 bis 7
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 39
TRANOTXÜbertragung regelenergie-umlagefähiger Mengen
16. RegelÜber
IMBNOTXToleranzüberschreitung nach Übertragung
15. UeTolnach
IMBNOTXToleranzüberschreitung14. UeTol
TRANOTXÜbertragung von Toleranzen13. BKTolüber
IMBNOTXToleranzhöhe nach Übertragung
12. BKTolnach
IMBNOTXToleranzhöhe11. BKTol
TRANOTXÜbertragung von Bilanzkreissalden
10. BKSaldüber
IMBNOTXBilanzkreissaldo nach Übertragung
9. BKSaldnach
IMBNOTXBilanzkreissaldo8. BK Sald
FORMATNur Rech-nungs-BK
Über-tragungs-zeitreihe
Jeder Bilanzkreis (inkl.Unter-BK)
BeschreibungZeitreihentyp
Zeitreihentypen 8 bis 16
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 40
RLM-Fallgruppenwechsel
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 41
Fallgruppenwechsel
� Definition: Wechsel von AP zwischen verschiedenen RLM-Zeitreihentypen
1. Initiale Zuordnung von RLM-AP in die Zeitreihentypen RLMNEV oder RLMoT, RLMmT durch ANB ggü.TK
2. BKV meldet RWE TSO Gas den Wechselwunsch bis zum 5.WT M-1 oder des Monats vor Beginn der Umlageperiode
3. Info des BKN an den betroffenen ANB bis zum 10.WT
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 42
Fallgruppenwechsel & Deklarationsprozess
BKNENB ANBBKV
1 Mitteilung über Änderung bzw. Anfrage über Änderung der Zuordnung zum RLM-Zeitreihentyp
2 Prüfung auf Änderung bei ZRT „RLMoT“ in „RLMmT“
3 ggf. Ablehnung bei ZRT RLMoT
5 Änderung der Stammdaten
8, 9 Mitteilung über Zuordnung der EP und der Kapazitäten zu BK/SBK
10 Erstellung Deklarationslisten
7 Übersendung Deklarationslisten
11 Übersendung Deklarationslisten
12 Übersendung Deklarationslisten getrennt je ANB und ENB
TK
6 Erstellung Deklarations-liste
4 Mitteilung über Stammdatenänderung
Sequenzdiagramm zur Abwicklung des Fallgruppenwechsels und der Erstellung der Deklarationsliste, Quelle: BDEW/VKU-Leitfaden Geschäftsprozesse zur Führung und Abwicklung von Bilanzkreisen bei Gas
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 43
RLM-Fallgruppenwechsel
Antrag für Fallgruppenwechsel beim Bilanzkreisnetzbetreiber RWE Transportnetz Gas GmbH (Stand 11.09.2008)
Netzbetreibernummer ZählpunktbezeichnungStations-bezeichnung
alter BK/SBK
neuer BK/SBK Transportkunde
Fallgruppenwechsel von
Fallgruppenwechsel nach Gültig ab
„Fallgruppenwechsel“ = Wechsel von Ausspeisepunkten zwischen den verschiedenen RLM-Zeitreihentypen.
Nach jedem Fallgruppenwechsel muss der ANB die Mengen der Ausspeisepunkte in dem neu zugeordneten Zeitreihentyp allokieren (veränderte Betrachtung im Rahmen des Strukturierungsregimes durch die unterschiedlichen Toleranzen). Der Fallgruppen-wechsel soll zukünftig entweder im Rahmen des Lieferantenwechselprozesses (bis zum 5. WT) abgewickelt werden oder jeweils einen Monat vor Beginn einer neuen Regelenergieumlageperiode.
BKV wendet sich an BKN. BKV sollten ANB ebenfalls über Antrag an BKN informieren.
Bei Wechselantrag RLMoT bzw. RLMNEV nach RLMmT muss BKN zustimmen.
Nach dem Prozess informiert BKN den ANB (bis zum 10.WT).
„Fallgruppenwechsel“ = Wechsel von Ausspeisepunkten zwischen den verschiedenen RLM-Zeitreihentypen.
Nach jedem Fallgruppenwechsel muss der ANB die Mengen der Ausspeisepunkte in dem neu zugeordneten Zeitreihentyp allokieren (veränderte Betrachtung im Rahmen des Strukturierungsregimes durch die unterschiedlichen Toleranzen). Der Fallgruppen-wechsel soll zukünftig entweder im Rahmen des Lieferantenwechselprozesses (bis zum 5. WT) abgewickelt werden oder jeweils einen Monat vor Beginn einer neuen Regelenergieumlageperiode.
BKV wendet sich an BKN. BKV sollten ANB ebenfalls über Antrag an BKN informieren.
Bei Wechselantrag RLMoT bzw. RLMNEV nach RLMmT muss BKN zustimmen.
Nach dem Prozess informiert BKN den ANB (bis zum 10.WT).
Muster als Download auf www.rwetransportnetzgas.com oder unter www.dvgw-sc.deMuster als Download auf www.rwetransportnetzgas.com oder unter www.dvgw-sc.de
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 44
Fragen und Antworten
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 45
Abschluss der Ein- / Ausspeiseverträge, Kapazitätsbuchung
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 46
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 47
Kapazitätsbuchung wie bisher für registrierte TK unter www.rwetransportnetzgas.com im Bereich Netzzugang, Rubrik Online-Services.
Neu: Seit 1.8.2008 bei Lieferantenkonkurrenz Anwendung GeLi Gas -> Buchungsabbruch. An- und Abmeldung unter Rubrik Lieferantenwechsel.
Kapazitätsbuchung wie bisher für registrierte TK unter www.rwetransportnetzgas.com im Bereich Netzzugang, Rubrik Online-Services.
Neu: Seit 1.8.2008 bei Lieferantenkonkurrenz Anwendung GeLi Gas -> Buchungsabbruch. An- und Abmeldung unter Rubrik Lieferantenwechsel.
Kapazitätsbuchung, Ein-/Ausspeisevertrag
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 48
Bilanzkreisvertragsabschluss, Bilanzkreissystematik,
Bilanzkreisbildung, Subbilanzkonten, Bilanzkreisnummern,
Zuordnung von Punkten zu Bilanzkreisen, Deklarationslisten
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 49
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 50
Online-Bilanzkreisverwaltungssystem für registrierte BKV wie bisher unter www.rwetransportnetzgas.com im Bereich Netzzugang, Rubrik Online-Services.
Online-Bilanzkreisverwaltungssystem für registrierte BKV wie bisher unter www.rwetransportnetzgas.com im Bereich Netzzugang, Rubrik Online-Services.
Bilanzkreisbildung, -vertrag, -verwaltung
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 51
Bilanzkreisverwaltung für registrierte BKV wie bisher unter www.rwetransportnetzgas.com im Bereich Netzzugang, Rubrik Online-Services.
Neu: Ab 1.10.2008 striktere Rollentrennung der Funktionalitäten TK und BKV.
TK: Kapazitätszuordnung von Ein-/Ausspeisepunkten am Netz der RWE Transportnetz Gas zu Bilanzkreisen.
BKV: Vertragsabschluss, Subbilanzkontobildung, Vertragsübersicht, Deklarationen.
Andere Menüpunkte entfallen.
Bilanzkreisverwaltung für registrierte BKV wie bisher unter www.rwetransportnetzgas.com im Bereich Netzzugang, Rubrik Online-Services.
Neu: Ab 1.10.2008 striktere Rollentrennung der Funktionalitäten TK und BKV.
TK: Kapazitätszuordnung von Ein-/Ausspeisepunkten am Netz der RWE Transportnetz Gas zu Bilanzkreisen.
BKV: Vertragsabschluss, Subbilanzkontobildung, Vertragsübersicht, Deklarationen.
Andere Menüpunkte entfallen.
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 52
Online-Bilanzkreisvertragsabschluss für registrierte BKV wie bisher unter www.rwetransportnetzgas.com im Bereich Netzzugang, Rubrik Online-Services.
Online-Bilanzkreisvertragsabschluss für registrierte BKV wie bisher unter www.rwetransportnetzgas.com im Bereich Netzzugang, Rubrik Online-Services.
Achtung: Bei OFC sind die besonderen Bedingungen zu beachten (Ergänzende Netzzugangsbedingungen):
Alle RLMNEV-Ausspeisungen eines TK sind sortenrein in ein eigenes Subbilanzkonto einzubringen (auch bei OFC aus nachgelagerten Netzen -> per Deklaration!)
Das Subbilanzkonto muss in dem Bilanzkreis eingerichtet werden, in dem der zu steuernde Entry ein-gebracht ist.
Voraussetzung = flexible Quelle, ist vorher (10 WT) mit dem ENB abzustimmen.
Der zu steuernde Entry ist explizit anzugeben.
Die Übermittlung der abzusteuerndenWerte erfolgt in kWh/h (neu: Referenz-Brennwert monatlich mit jew. ANB abstimmen).
Achtung: Bei OFC sind die besonderen Bedingungen zu beachten (Ergänzende Netzzugangsbedingungen):
Alle RLMNEV-Ausspeisungen eines TK sind sortenrein in ein eigenes Subbilanzkonto einzubringen (auch bei OFC aus nachgelagerten Netzen -> per Deklaration!)
Das Subbilanzkonto muss in dem Bilanzkreis eingerichtet werden, in dem der zu steuernde Entry ein-gebracht ist.
Voraussetzung = flexible Quelle, ist vorher (10 WT) mit dem ENB abzustimmen.
Der zu steuernde Entry ist explizit anzugeben.
Die Übermittlung der abzusteuerndenWerte erfolgt in kWh/h (neu: Referenz-Brennwert monatlich mit jew. ANB abstimmen).
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 53
Bildung von Bilanzkreisen
� Die Bildung von Bilanzkreisen erfolgt für Händlerbilanzkreise wie nach der Systematik der KoV II
� Wegen der grundlegenden Systemumstellung hat RWE Transportnetz Gas formal alle Bilanzkreisverträge zum 1.10 2008 gekündigt
� Damit sind auch alle Verrechnungsverträge (UBK – RBK, gemäß § 19 KoVII) aufgelöst (diese sind für Netzbetreiber nach KoV III durch den Wegfall der Netzbetreiberbilanzkreise nicht mehr relevant)
� Im September 2008 werden die Verträge für Händlerbilanzkreise neu zu den NZB der KoV III abgeschlossen, neue Verechnungsverträge ebenso
� Sofern Bilanzkreisverantwortliche nicht ausdrücklich neue Bilanzkreiscodes (neu: Bilanzkreisnummern) wünschen, werden die bisherigen Codes/Nummern wieder verwendet
� Die Bilanzkreisverantwortlichen wurden über dieses Vorgehen bereits schriftlich informiert
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 54
Hauptbilanzkreis Sub-Bilanzkontogekoppelte Bilanzkreise
BK 1
Marktgebiet Marktgebiet Marktgebiet
BK 2
VPΔ1 Δ2
BKN
VP
BKN
BK 1 UBK 1
Δ1+2
Δ2
VP
BKN
BK 1
Δ1
Sub-BK 1
Generell gilt: Bilanzkreise werden nur marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber administriert und sind direkt mit dem VP des Marktgebietes verbunden.
Bilanzkreistypen
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 55
Eindeutige Codierung des DVGW
Codes für Bilanzkreise
1…90…90…90…9
0000H/LN/TWR
161514131211109 87654321
Interne Ziffersystematik
N=NB
T=TK
H = H-Gas
L = L-GasZiffern für Sub-Bilanzkonten
Systematik der BK-Codes Nummern bei RWE Transportnetz Gas
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 56
Übersicht der Codes und Kennungen betreffend RWE Transportnetz Gas
> Kennung im Verzeichnis Marktpartner des DVGW: RWEG
– Rolle "Netzbetreiber" , Code-Typ: Edigas,
> DVGW-Netzbetreiber-Nummer: 700096
> DVGW-Marktgebietscode RWE H-Gas: 37Y700096MH00005
> DVGW-Kennung Virtueller Handelspunkt RWE H-Gas: 37Z7000096MH0000S
> DVGW-Marktgebietscode RWE L-Gas: 37Y700096ML0000I
> DVGW-Kennung Virtueller Handelspunkt RWE L-Gas: 37Z7000096ML00004
An die Stelle der bisherigen Kennung RWEG treten folgende neue Kennungen:
RTG als ENB/ANB:
RTGTSO
RTG als BKN:
RTGBKN
Diese sind für die Daten-sendungengemäß KoV III zu verwenden !
An die Stelle der bisherigen Kennung RWEG treten folgende neue Kennungen:
RTG als ENB/ANB:
RTGTSO
RTG als BKN:
RTGBKN
Diese sind für die Daten-sendungengemäß KoV III zu verwenden !
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 57
Prinzip der Informationsflüsse bei der Einbringung von Kapazitäten Punkten in Bilanzkreise
FNB=ENB
RNB
öVNB=ANB
Einspeisung
Ausspeisung
E A
Grundsätzliche Prozessschritte
1. BKV schließt BK-Vertrag mit BKN.
2. BKN vergibt BK-Code 4711 an BKV.
3. BKV teilt TK den BK-Code 4711 mit.
4. TK schließt Einspeisevertrag über Kap. mit ENB ab.
5. TK teilt ENB die Zuordnung des Punktes zuBK 4711 mit.
6. ENB erstellt und sendet Deklarationsliste an BKN, BKN informiert BKV mittels Deklarationsliste.
7. TK schließt Ausspeisevertrag über Kap./VHL mit ANB ab (Ggf. Prozess LW nach GeLi).
8. TK teilt ANB die Zuordnung des Punktes zuBK 4711 mit.
9. ANB erstellt und sendet Deklarationsliste an BKN, BKN informiert BKV mittels Deklarationsliste.
10.BKV kann innerhalb 2 WT widersprechen, ansonsten sind Kap./VHL eingebracht
BK, Code 4711
BKNVP
1.
BKV
TK
TK
2.
3.
3.
4. 5.
6.
7.
8.
9.
10.
9.
10. BKV prüft die Deklarationsliste !
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 58
Alt: Einbringungsmeldung, Neu: Deklarationsliste
1. ANB sendet an RWE TSO Gas bis 17. WT des Vormonats die vollständige tagesscharfe Deklarationsliste, d.h. die Übersicht aller im Liefermonat zu bilanzierenden BK/SBK mit den zugehörigen Zeitreihentypen
2. RWE TSO Gas sendet eine aggregierte subbilanzkreisscharfe Deklarationsliste an den BKV am 19. WT zur Kontrolle.
3. Klärung von Unstimmigkeiten zwischen BKV und ANB bis vorletzten WT des Vormonats.
4. Sendung der korrigierten Deklarationsliste durch den ANB an RWE TSO Gas, wenn keine korrigierte Liste gesendet wird, gilt die Liste mit Stand 17. WT.
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 59
Deklarationsliste – Wegfall der Einbringung (Variante 1)
An die Stelle von monatlichen Einbringungen (bis zum 16. WT des Vormonats) treten monatliche Deklarationslisten (bis zum 17. WT des Vormonats). Der Menüpunkt wird wie bisher erreicht. (Die Texte werden im Detail noch angepasst.)
An die Stelle von monatlichen Einbringungen (bis zum 16. WT des Vormonats) treten monatliche Deklarationslisten (bis zum 17. WT des Vormonats). Der Menüpunkt wird wie bisher erreicht. (Die Texte werden im Detail noch angepasst.)
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 60
An die Stelle von monatlichen Einbringungen (bis zum 16. WT des Vormonats) treten monatliche Deklarationslisten (bis zum 17. WT des Vormonats). Der Menüpunkt wird wie bisher erreicht. (Die Texte werden im Detail noch angepasst.)
An die Stelle von monatlichen Einbringungen (bis zum 16. WT des Vormonats) treten monatliche Deklarationslisten (bis zum 17. WT des Vormonats). Der Menüpunkt wird wie bisher erreicht. (Die Texte werden im Detail noch angepasst.)
Je beschäftigtem Bilanzkreis des Transportmonats im Ausspeisenetzwerden die zutreffenden Zeitreihentypen angegeben.
Je beschäftigtem Bilanzkreis des Transportmonats im Ausspeisenetzwerden die zutreffenden Zeitreihentypen angegeben.
Deklarationsliste –bis zum 17. WT des Vormonats.
Für den Systemstart spätestens bis zum 23.9.2008 ! !
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 61
An die Stelle von monatlichen Einbringungen (bis zum 16. WT des Vormonats) treten monatliche Deklarationslisten (bis zum 17. WT des Vormonats).
Alternativ zur Eingabe unter www.rwetransportnetzgas.com > Online-Bilanzkreisvertragssystem ist in Planung:
Ein Tool „Deklarationslisten Explorer“ mit EXCEL-basierter Eingabeoberfläche, welches die Übermittlung der monatlichen Deklarationsliste als E-Mail-Attatchment ermöglicht.
Dieses basiert auf dem BEB (Gasunie Deutschland Transport) - Explorer und wird gemäß Leitfaden Bilanzkreisführung als Übergangslösung angeboten, bis das abgestimmte EDIFACT-Format (hier: UTILMD) als verbindliche Version zum 1.4.2009 zur Verfügung steht.
Das Tool wird zum Download unter www.rwetransportnetzgas.com angeboten.
An die Stelle von monatlichen Einbringungen (bis zum 16. WT des Vormonats) treten monatliche Deklarationslisten (bis zum 17. WT des Vormonats).
Alternativ zur Eingabe unter www.rwetransportnetzgas.com > Online-Bilanzkreisvertragssystem ist in Planung:
Ein Tool „Deklarationslisten Explorer“ mit EXCEL-basierter Eingabeoberfläche, welches die Übermittlung der monatlichen Deklarationsliste als E-Mail-Attatchment ermöglicht.
Dieses basiert auf dem BEB (Gasunie Deutschland Transport) - Explorer und wird gemäß Leitfaden Bilanzkreisführung als Übergangslösung angeboten, bis das abgestimmte EDIFACT-Format (hier: UTILMD) als verbindliche Version zum 1.4.2009 zur Verfügung steht.
Das Tool wird zum Download unter www.rwetransportnetzgas.com angeboten.
Microsoft
Excel-Arbeitsblatt
Deklarationsliste – Wegfall der Einbringung (Variante 2)
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 62
Deklarationsliste – Bericht des BKN an den BKV am 19. WT
01.10.2008 02.10.2008Entry RLMoT RLMNEV RLMmT SLPsyn SLPana Exitso Entry RLMoT RLMNEV
BK RWTH010700000000 Musternetzbetreiber1 jaBK RWTH010800000000 Musternetzbetreiber2 ja jaBK RWTH010800000000 Musternetzbetreiber3 jaSub-BK RWTH011100000201 Musternetzbetreiber4 ja ja
An die Stelle von monatlichen Einbringungen durch die ANB (bis zum 16. WT des Vormonats) treten monatliche Deklarationslisten (bis zum 17. WT des Vormonats). Der BKN sendet am 19. WT eine auf Bilanzkreis-/Subbilanzkontoebene aggregierte Deklarationsliste an den BKV zur Kontrolle.
Das Datenformat ist verbindlich ab dem 1.4.2009 das UTILMD-Format „TSIMSG“.
Übergangsweise stellt RWE Transportnetz Gas dem BKV die Übersicht per Excel-Template zur Verfügung.
Die korrekte Deklaration ist die Basis für die Bilanzierung aller Bilanzkreise im Marktgebiet. Der BKV stellt durch seine Kontrolle bis zum Beginn des Transportmonats sicher, dass alle Mengenströme für seine Bilanzkreise zutreffend erfasst werden können.
An die Stelle von monatlichen Einbringungen durch die ANB (bis zum 16. WT des Vormonats) treten monatliche Deklarationslisten (bis zum 17. WT des Vormonats). Der BKN sendet am 19. WT eine auf Bilanzkreis-/Subbilanzkontoebene aggregierte Deklarationsliste an den BKV zur Kontrolle.
Das Datenformat ist verbindlich ab dem 1.4.2009 das UTILMD-Format „TSIMSG“.
Übergangsweise stellt RWE Transportnetz Gas dem BKV die Übersicht per Excel-Template zur Verfügung.
Die korrekte Deklaration ist die Basis für die Bilanzierung aller Bilanzkreise im Marktgebiet. Der BKV stellt durch seine Kontrolle bis zum Beginn des Transportmonats sicher, dass alle Mengenströme für seine Bilanzkreise zutreffend erfasst werden können.
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 63
Fragen und Antworten
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 64
Datenflüsse
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 65
Datenversorgung von Bilanzkreisen und Netzkonten
(1) Händlerbilanzkreise werden unter Vewendung der bilanzkreisbezogenen Meldungen der Ein- und Ausspeisezeitreihen der ENB (Allokation der Nominierungen) und ANB (Allokation der Ausspeise-Profile und Messdaten) bilanziert. Prozess ab dem 1.10.2008: D-1 (SLP), D+1 (RLM) und nur im Fall von Ersatzwertkorrekturen (RLM) Prozess M+29.
(2) Netzkonten werden
a) unter Verwendung der bilanzkreisbezogenen Meldungen der ENB und ANB in die Händlerbilanzkreise (aus (1)) sowie
b) der Meldungen der Übernahme- und Übergabemengen an den Netzkopplungspunkten/Ausspeisezonen der jeweils nachgelagerten Netzbetreiber geführt. Prozess M+29 (bzw. bei MG-Überlappungen bis M+39 bzw.M+49).
alle Meldungen jeweils marktgebietsscharf
Nur bei 2 b) finden Brennwertkorrekturen statt. Ansonsten sind Brennwertkorrekturen i.R.d. Bilanzierung grundsätzlich verboten ! (Ausnahme Balancing Shipper bei ZRT Entry).
Nur bei 2 b) finden Brennwertkorrekturen statt. Ansonsten sind Brennwertkorrekturen i.R.d. Bilanzierung grundsätzlich verboten ! (Ausnahme Balancing Shipper bei ZRT Entry).
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 66
Datenflüsse
Innerhalb der Transportabwicklung können auf dem Zeitstrahl einzelne Kernprozesse unterschieden werden. Dabei handelt es sich um Aktionen, die vor, während und nach dem Liefertag D geschehen. Es werden folgende Abkürzungen für die Fristen verwendet:
D-2 = Vorvortag vor dem Liefertag
D-1 = Tag vor dem Liefertag
D = Liefertag (Gastag)
D+1 = Tag nach dem Liefertag
M+ 29 WT = 29. Werktag nach Ende des (Liefer-)Monats. Spätestens bis zu diesem Tag liefert
der Ausspeisenetzbetreiber korrigierte Zeitreihen an den Bilanzkreisnetzbetreiber
M + 31 WT = 31. Werktag nach Ende des (Liefer-)Monats. Spätestens bis zu diesem Tag liefert
der Bilanzkreisnetzbetreiber die evtl. korrigierten Zeitreihen an den Bilanzkreisverantwortlichen
Achtung: Im neuen Regime ab dem 1.10.2008 ist jeder Tag D-1, D und D+1 !!! (Die erste Datenlieferung für SLP erhält BKV also am 30.9.2008 bis 13:00 Uhr!)
Alle Datenlieferungen sind gemäß Vorgabe der BNetzA an 7 Tagen der Woche (also auch an den Wochenenden), an 52 Wochen im Jahr von den ANB durchzuführen! -> Empfangsbereitschaft der BKN und der BKV!
Zeitbezug der Meldungen auf den Gastag D beachten!
Achtung: Im neuen Regime ab dem 1.10.2008 ist jeder Tag D-1, D und D+1 !!! (Die erste Datenlieferung für SLP erhält BKV also am 30.9.2008 bis 13:00 Uhr!)
Alle Datenlieferungen sind gemäß Vorgabe der BNetzA an 7 Tagen der Woche (also auch an den Wochenenden), an 52 Wochen im Jahr von den ANB durchzuführen! -> Empfangsbereitschaft der BKN und der BKV!
Zeitbezug der Meldungen auf den Gastag D beachten!
� Vorbereitung auf tägliche Allokation und tägliche Datenbereitstellung
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 67
ANB
LV
BKN
7 Übertragung der gemessenen RLM-Zeitreihen
8 Aggregation der gemessenen RLM-Zeitreihen je BK/SBK und je Zeitreihentyp
9 Übertragung der aggregierten RLM-Zeitreihen je BK/SBK und Zeitreihentyp.
10 Aggregation der gemessenen RLM-Zeitreihen je BK/SBK* und Zeitreihentyp
BKV
11 Übertragung der aggregierten gemessenen RLM-Zeitreihen je BK/SBK* und je Zeitreihentyp
1 Ermittlung der SLP Tagesmengen je BK/SBK
2 Übertragung der endgültig aggregierten Menge BK/SBK
3 Kontrolle ob alle ANB vollständig, ansonsten Bildung von Ersatzwerten oder Anwendung SLP-Ersatzverfahren
5 Übertragung der allokierten aggregierten Tagesbänder je BK/SBK*
4 Ermittlung der aggregierten Tagesmengen je BK/SBK und Berechnung der Tagesbänder
6 Übersendung durch den BKN erzeugten Daten je BK/SBK bei SLP-Ersatzverfahren bzw. Ersatzwertbildung
Prozess RLM untertägig am Tag D
Prozesse SLP D-1
Prozess RLM Allokation D+1
*ab dem 1.10.2009ANB-scharf
� Allokation durch Netzbetreiber, z.B. bei SLP- und RLM-Ausspeisepunkten
12 Übertragung der LV… … …
Jeden D-1 bis 13:00 UhrJeden D-1 bis 13:00 Uhr
Jeden D bis 19:00 UhrJeden D bis 19:00 Uhr
Datenflüsse
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 68
12 Übertragung der gemessenen RLM-Zeitreihen
13 Aggregation gemessenener RLM-Zeitreihen je BK/SBK und je Zeitreihentyp
14 Übertragung der aggregierten RLM-Zeitreihen je BK/SBK und je Zeitreihentyp
15 Aggregation der gemessenen RLM-Zeitreihen je BK/SBK* und je Zeitreihentyp
16 Übertragung der allokierten aggregierten gemessenen RLM-Zeitreihen je BK/SBK* und je Zeitreihentyp
TK
17 Übersendung der einzelnen RLM-Ausspeisepunkte gemäß Lieferantenrahmen-/ Ausspeise-vertrag
19 Aggregation je Zeitreihentyp und BK/SBK, sofern korrigierte Werte für einen BK/SBK vorliegen
20 Übertragung nur der korrigierten RLM-Zeitreihentypen je BK/SBK
21 Aggregation nur der korrigierten gemessenen RLM-Zeitreihen je BK/SBK* und je Zeitreihentyp
22 Übertragung nur der korrigierten gemessenen aggregierten gemessenen RLM-Zeitreihen je BK/SBK* je Zeitreihentyp
TK
23 Übersendung der korrigierten einzelnen RLM-Ausspeisepunkte gemäß Lieferantenrahmen/Aus-speisevertrag
18 Plausibilitäts-kontrolle und ggf. Ersatzwertbildung
LV
Prozess RLM korrigierte Allokation M+29 / 31 WT
Prozess RLM Allokation D+1
Jeden D+1 bis 14:00 UhrJeden D+1 bis 14:00 Uhr
Bis M+31Bis M+31
Eine Monatsmeldung mit stündlichen Werten nur für die BK/SBK, in denen sich
einzelne oder mehrere Werte geändert haben!
Eine Monatsmeldung mit stündlichen Werten nur für die BK/SBK, in denen sich
einzelne oder mehrere Werte geändert haben!
Jeden D+1 bis 20:00 Uhr Übersendung des Zeitreihentyps „RLMmT“ (als Tagesband) je BK/SBK
Jeden D+1 bis 20:00 Uhr Übersendung des Zeitreihentyps „RLMmT“ (als Tagesband) je BK/SBK
Jeden M+31 Übersendung des Zeitreihentyps „RLMmT“ (als Tagesband) je BK/SBK
Jeden M+31 Übersendung des Zeitreihentyps „RLMmT“ (als Tagesband) je BK/SBK
ANBBKNBKV *ab dem 1.10.2009ANB-scharf
Datenflüsse
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 69
� BK-Status D+1
BK-Status D+1:Jeden D+1 bis 20:00 Uhr(IMBNOT)
BK-Status D+1:Jeden D+1 bis 20:00 Uhr(IMBNOT)
BK-Status M+31:Jeden M+31(IMBNOT)
BK-Status M+31:Jeden M+31(IMBNOT)
� BK-Status M+31
Datenflüsse
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 70
� Datenanbindung und Kommunikationstest
Vor Beginn des Gaswirtschaftjahrs 2008/2009 führen alle beteiligen Marktpartner spätestens im September einen Kommunikationstest durch.
Vor Beginn des Gaswirtschaftjahrs 2008/2009 führen alle beteiligen Marktpartner spätestens im September einen Kommunikationstest durch.
�Siehe Folgevortrag Herr Wachholz sowie Musterantrag und Datenblätter unter www.rwetransportnetzgas.com
RWE Transportnetz Gas stellt die bilanzkreisrelevanten Daten gemäß KoV III und Leitfaden BKF als Einzelzeitreihen nachrichtenbasiert per ALOCAT, TRANOT, IMBNOT zur Verfügung.
Zusätzlich sind (mit zeitlichem Verzug) die Daten als Dienstleistungim bekannten Datenportal einsehbar.
RWE Transportnetz Gas stellt die bilanzkreisrelevanten Daten gemäß KoV III und Leitfaden BKF als Einzelzeitreihen nachrichtenbasiert per ALOCAT, TRANOT, IMBNOT zur Verfügung.
Zusätzlich sind (mit zeitlichem Verzug) die Daten als Dienstleistungim bekannten Datenportal einsehbar.
Datenflüsse
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FNB=ENB
RNB
öVNB=ANB
Einspeisung
Ausspeisung
BKNVP
BK orange (RLM)BK gelb (SLP)
Ausspeisung
Prinzip der Informationsflüsse bei der ANB-Allokationsdatenmeldung
Grundsätzliche Prozessschritte
1. ANB sendet Daten für BK gelb (SLP) an BKN. D-1 bis 12:00 Uhr. Basis BWRef . Keine BW-Korrektur.
2. ANB sendet Daten für BK orange (RLM) an BKN. D+1 bis 12:00 Uhr. Basis BWRef . Keine BW-Korrektur.
3. Falls Ersatzwertkorrektur, sendet ANB nur die Korrekturzeitreihen für den BK orange (RLM) an BKN. Bis spätestens M+29. Basis BWRef . Keine BW-Korrektur.
4. ANB stimmt einzelne NKP-Zeitreihen mit RNB ab. Bis spätestens M+29. Ersatzwertkorrektur und Brennwertkorrektur.
5. ANB sendet die abgestimmte aggregierte NKP-Zeitreihe als Aggregat marktgebietsscharf an den BKN und an den RNB. Bis spätestens M+29. Ersatzwertkorrektur und Brennwertkorrektur.
6. ANB rechnet Mehr- und Mindermengen mit TK ab.
7. ANB und BKN verrechnen Kosten und Erlöse aus der M.-M.-Abrechnung..
3.
1.2.
4. 5.
6. 6.
5.
n. = Keine BW-Korrektur !
7.
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SLP-Ersatzallokation durch den BKN
Gemäß Festlegung ist der BKN zur Ersatzallokation verpflichtet, wenn die Allokationen nicht vom ANB geliefert werden. Dazu werden folgende Daten benötigt.
� Jahresmenge je SLP-Typ (Gewerbe, Haushalt) und je Bilanzkreis monatlich aktualisiert
� Anzahl Ausspeisepunkte je SLP-Typ (Gewerbe, Haushalt) und je Bilanzkreis monatlich aktualisiert
RWE Transportnetz Gas verwendet zwei Standardprofile (Gewerbe und Haushalt) und eine Temperaturstation im Marktgebiet
Für diese Dienstleistung wird ein Entgelt in Höhe des monatlichen mittleren Ausgleichsenergiepreises bezogen auf 1% der Ausspeisemenge erhoben.
Die Mehr-/Mindermengenabrechnung obliegt dem Ausspeisenetzbetreiber
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Initiale und vorbereitende Aufgaben
� Exkurs: Ersatzvornahme durch BKN
… § 19Pflichten des Bilanzkreisnetzbetreibers
2.Der Bilanzkreisnetzbetreiber hat die Pflicht, das Vorhandensein von anwendbaren
Standardlastprofilen in allen Netzen seines Marktgebietes zu überprüfen. Sollten
Ausspeisenetzbetreiber entgegen ihrer gesetzlichen Verpflichtung keine
Standardlastprofile anwenden und/oder nicht in der Lage sein, dem
Bilanzkreisnetzbetreiber und Bilanzkreisverantwortlichen Standardlastprofile und
Allokationsdaten für seine SLP-Entnahmestellen zu melden, ist der
Bilanzkreisnetzbetreiber berechtigt und verpflichtet, Standardlastprofile für die betroffenen
SLP-Entnahmestellen zu entwickeln, zuzuweisen und anzuwenden. …
…In diesem Fall ist der Ausspeisenetzbetreiber verpflichtet, dem Bilanzkreisnetzbetreiber
die für die Anwendung des Ersatzverfahrens notwendigen Daten zu übermitteln. Hierzu
zählen insbesondere Informationen über die im Folgemonat aktiven Bilanzkreise im Netz,
die kumulierte Jahresarbeit pro Bilanzkreis, getrennt nach Haushaltskunden und Gewerbe-
SLP sowie Anzahl der SLP-Entnahmestellen getrennt nach Gewerbe und Haushalt pro
Bilanzkreis und für den Fall der Anwendung analytischer Ersatzverfahren zusätzlich die
tägliche Übermittlung der Restlastkurve des Tages D-2 am Tag D-1, auf der Grundlage der
bilanzkreiswirksamen Bestandslisten.
Exkurs: Ersatzvornahme
durch BKN !
Exkurs: Ersatzvornahme
durch BKN !
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Exkurs: Ersatzvornahme
durch BKN !
Exkurs: Ersatzvornahme
durch BKN !
Initiale und vorbereitende Aufgaben
� Exkurs: Ersatzvornahme durch BKN
… § 19Pflichten des Bilanzkreisnetzbetreibers
…Der Bilanzkreisnetzbetreiber hat die Bilanzkreisverantwortlichen über die Anwendung des
Ersatzverfahrens zu informieren.
Wenn der Ausspeisenetzbetreiber trotz einer eindeutigen schriftlichen Aufforderung des
Bilanzkreisnetzbetreibers nicht die gemäß dieser Ziffer notwendigen Informationen für die
Anwendung eines Ersatzverfahrens liefert, informiert der Bilanzkreisnetzbetreiber die
betroffenen Bilanzkreisverantwortlichen und gibt dem Bilanzkreisverantwortlichen die Möglichkeit,
die notwendigen Daten bis drei Werktage vor Beginn des Liefermonats zu liefern. Wenn die Daten
bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen, wird für Ausspeisepunkte in dem Ausspeisenetz in den
jeweiligen Bilanzkreisen endgültig eine Nullmenge für SLP allokiert.
Exkurs: Ersatzvornahme
durch BKN !
Exkurs: Ersatzvornahme
durch BKN !
RWE Transportnetz Gas hat alle ANB in den Marktgebieten mitSchreiben von 15.8.2008 um Stellungnahme (u.a. zur Anwendung von SLP und Übermittlung der Daten ab dem 30.9.2008) gebeten.
Rückmeldefrist ist der 27.8.2008.
Ein Dienstleister erhebt im Auftrag von RTG die erforderlichen Daten bei den ANB.
RWE Transportnetz Gas hat alle ANB in den Marktgebieten mitSchreiben von 15.8.2008 um Stellungnahme (u.a. zur Anwendung von SLP und Übermittlung der Daten ab dem 30.9.2008) gebeten.
Rückmeldefrist ist der 27.8.2008.
Ein Dienstleister erhebt im Auftrag von RTG die erforderlichen Daten bei den ANB.
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Initiale und vorbereitende Aufgaben
� Exkurs: Ersatzvornahme durch BKN
… § 19Pflichten des Bilanzkreisnetzbetreibers…
3. Der Bilanzkreisnetzbetreiber erhebt von dem betroffenen Ausspeisenetzbetreiber für die
Zuweisung von Standardlastprofilen ein Entgelt … auf Basis des durchschnittlichen
monatlichen Ausgleichsenergiepreises bezogen auf 1 % der monatlichen Ausspeisemenge
des Netzes. Die Erlöse und die aus der Anwendung des Ersatzverfahrens durch den
Bilanzkreisnetzbetreiber erwachsenden Kosten werden auf das Regel- und
Ausgleichsenergieumlagekonto gemäß § 30 Anlage 3 gebucht.
Schadensersatzforderungen bleiben unberührt. Der Ausspeisenetzbetreiber stellt den
Bilanzkreisnetzbetreiber von in diesem Zusammenhang geltend gemachten
Schadenersatzforderungen der Bilanzkreisverantwortlichen frei.
4. Gemäß der Festlegung der Bundesnetzagentur vom 28. Mai 2008 ist der
Bilanzkreisnetzbetreiber ab dem 1. April 2009 verpflichtet, im Internet eine Liste derjenigen
Ausspeisenetzbetreiber des jeweiligen Marktgebiets, die dem Bilanzkreisnetzbetreiber die
für die Bilanzkreisabrechnung erforderlichen Daten nicht, nicht fristgerecht, unvollständig
oder in unzureichender Qualität zur Verfügung stellen, zu veröffentlichen.
Exkurs: Ersatzvornahme
durch BKN !
Exkurs: Ersatzvornahme
durch BKN !
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 76
Ex-Post-Balancing
> Ein Ex-Post-Balancing von Abweichungen ist zwischen Bilanzkreisen nur noch bis zum 01. April 2009 möglich, soweit sich die Bilanzkreise im selben Marktgebiet befinden.
> Zwei BKV können nachträglich die Übertragung von Tagesbändern oder strukturierten 24 Stunden-Lastgängen miteinander vereinbaren. Der BKN berechnet auf Basis dieser zu matchenden Nominierungen den Bilanzkreisstatus und die Toleranzüberschreitungen und des abgebenden Bilanzkreises neu und teilt sie de beiden Bilanzkreisverantwortlichen mit.
> RWE Transportnetz Gas wird die Regeln zum Ex-Post-Balancingseparat zeitnah veröffentlichen.
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Fragen und Antworten
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Netzkonten
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� Ab dem 01. Oktober 2008 sind Netzbetreiberbilanzkreise nicht mehr zulässig. Für die technische Mengenabbildung des gesamten Marktgebietes, die Aufteilung der Mengen auf verschiedene Marktgebiete in Netzen mit Marktgebietsüberlappung und den vom Bilanzkreisnetzbetreiber zu leistenden Nachweisen der Regelenergieumlage wird ein Netzkonto je Ausspeisenetzbetreiber geführt. Der Saldo des Netzkontos wird zwischen den Netzbetreibern nicht abgerechnet.
� Der Bilanzkreisnetzbetreiber richtet bis zum 15. September 2008 für jeden Netzbetreiber ein Netzkonto sowie eine dazugehörende Netzkontonummer ein und teilt diese Nummer bis zum 15. September 2008 den Netzbetreibern mit. Die Netzkontonummer ist bei sämtlichen Datenmeldungen des Ausspeisenetzbetreibers an den Bilanzkreisnetzbetreiber zu verwenden. Die Führung des Netzkontos obliegt dem jeweiligen Bilanzkreisnetzbetreiber.
Netzkonten
� Netzkonto
Aus Gründen der Stabilität der Datensendungen, zur Vermeidung der Umstellungen bei allen Marktpartnern u.a. werden von RWE Transportnetz Gas die Netzkonten unter den bisher vergebenen Netzbetreiberbilanzkreis-Codes geführt. Eine gesonderte Miteilung erfolgt nicht.
Aus Gründen der Stabilität der Datensendungen, zur Vermeidung der Umstellungen bei allen Marktpartnern u.a. werden von RWE Transportnetz Gas die Netzkonten unter den bisher vergebenen Netzbetreiberbilanzkreis-Codes geführt. Eine gesonderte Miteilung erfolgt nicht.
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Netzkonto
> Netzkonten werden durch den BKN auf täglicher Basis mit Stundenwerten geführt.
> Gegenstand: Einspeisemengen und allokierte Ausspeisemengenim Netz des ANB
> Das Netzkonto wird nicht abgerechnet und dient der Dokumentation von Ein- und Ausspeisungen des jeweiligen Netzes.
> Dokumentations- und Disziplinierungsfunktion
> Aus der Mehr-Mindermengenabrechnung entstehende Forderungen und Verbindlichkeiten werden auf das Umlagekonto gebucht.
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 81
Netzkonten� Zeitreihen des Netzkontos
1. Bis auf weiteres benötigt der Bilanzkreisnetzbetreiber zur Führung des Netzkontos folgende Zeitreihen auf Tagesbasis:
2. Vom vorgelagerten Netzbetreiber übernommene Gasmengen aggregiertüber alle Netzkopplungspunkte je Marktgebiet sowie die an Biogasanlagen eingespeisten Flüssiggasmengen
3. An Netzkopplungspunkten zu nachgelagerte Netzbetreiber übergebene Gasmengen, aggregiert über die Netzkopplungspunkte je nachgelagertem Netzbetreiber
4. Alle durch den jeweiligen Netzbetreiber durchgeführten bilanzkreisrelevanten Allokationen der verschiedenen Zeitreihentypen
5. Lastgänge besonderer Netzpuffer mit Wochenfahrweisen (gesonderte Vereinbarung notwendig)
6. Lastgänge für die Zumischung von Flüssiggas gemäß § 41f Abs. 2 GasNZV bei Biogaseinspeisungen. Dieser Lastgang kann auch auf Stundenbasis übersandt werden
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 82
Netzkonten
� Saldo des
Netzkontos
Einspeisungen Ausspeisungen
nicht bilanzkreisrelevant: nicht bilanzkreisrelevant:
Summe aller NKP zum vorgelagerten NB Summe aller NKP zu nachgelagerten NB
evtl. Netzpufferentleerungen sofern gesondert vereinbart
evtl. Netzpufferbefüllungen sofern gesondert vereinbart
evtl. Flüssiggaseinspeisung aus Biogasanlagen
bilanzkreisrelevante allokierte Werte: bilanzkreisrelevante allokierte Werte
Summe aller Einspeisungen z.B. Summe aller Ausspeisungen z.B.
Biogaseinspeisungen Speicherbefüllungen
Speicherausspeisungen SLP gemäß SLP-Verfahren
Mini-MüT Einspeisungen RLM wie gemessen
Mini-MüT Ausspeisungen
Saldo: SLP-Differenzmengen, Brennwertdifferenzen, Netzverluste, Messungenauigkeiten, Inventardifferenzen im Netzpuffer, Flüssiggaseinspeisungen
aus Biogasanlagen
Um die Differenzen im Netzkonto so gering wie möglich zu halten, ordnen die Netzbetreiber ihre Eigenverbrauchsstellen wie z.B. die Vorwärmungen von Regelanlagen, Gebäude, etc. einem SLP zu oder bauen eine Lastgangmessung ein. Diese Ausspeisepunkte sind einem Bilanzkreis zuzuordnen.
Um die Differenzen im Netzkonto so gering wie möglich zu halten, ordnen die Netzbetreiber ihre Eigenverbrauchsstellen wie z.B. die Vorwärmungen von Regelanlagen, Gebäude, etc. einem SLP zu oder bauen eine Lastgangmessung ein. Diese Ausspeisepunkte sind einem Bilanzkreis zuzuordnen.
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Mehr- und Mindermengen
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 84
• Ausgleich von Mehr-/Mindermengen, §12 KoV III, Anhang 3
• ANB ermittelt für alle Entnahmestellen Mehr-/ Mindermengen
• Saldo gemäß G 685 ermittelter Verbrauch SLP/RLM (endgültige Brennwerte) vs. BK-Allokation
• M/M Mengen für RLM sind die Abweichung vom vorläufigen zum endgültigen Brennwert
• M/M Mengen für SLP und RLM werden vom ANB mit mittlerem monatlichen Ausgleichsenergiepreis beim Transportkunden abgerechnet
• Veröffentlichung der Preise erfolgt durch BKN
• Mehr-/Mindermengen sind nicht bilanzkreiswirksam
• Kosten und Erlöse aus der Mehr-/ Mindermengenabrechnung werden zwischen Ausspeisenetzbetreiber und Bilanzkreisnetzbetreiber verrechnet und auf das Regel- und Ausgleichsenergieumlagekonto gemäß § 30 gebucht.
2.6 Mehr- / Mindermengen
Bei der Mehr- und Mindermengen-abrechnung für RLM-Ausspeisepunkte erfolgt eine Brennwertkorrektur.
Bei der Mehr- und Mindermengenabrech-nung für SLP erfolgt die Ermittlung der zählpunkt-scharfen Differenz-mengen zwischen den allokierten und den tatsächlich entnommen Gasmengen
Bei der Mehr- und Mindermengen-abrechnung für RLM-Ausspeisepunkte erfolgt eine Brennwertkorrektur.
Bei der Mehr- und Mindermengenabrech-nung für SLP erfolgt die Ermittlung der zählpunkt-scharfen Differenz-mengen zwischen den allokierten und den tatsächlich entnommen Gasmengen
RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 85
� Grundsätze und Neuerungen
� Regelenergie, Ausgleichsenergie, Stundenanreizsystem, RE-Umlage
� Systematik der Vorschriften, Netzzugangsbedingungen RWE Transportnetz Gas
� Prozesse, Aufgaben
� Klassifizierung der Ausspeisestellen, Zeitreihentypen, RLM-Fallgruppen
� RLM-Fallgruppenwechsel
� Abschluss der Ein- / Ausspeiseverträge, Kapazitätsbuchung
� Bilanzkreisvertragsabschluss, Bilanzkreisbildung, Subbilanzkonten, Bilanzkreisnummern, Zuordnung von Punkten zu Bilanzkreisen, Deklarationslisten
� Datenflüsse
� Netzkonten
� Mehr- und Mindermengenabrechnung
AGENDA
RWE Transportnetz Gas SEITE 86
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