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RWE Transportnetz Gas SEITE 1 Die Kooperationsvereinbarung „KoV III“ Änderungsfassung vom 29. Juli 2008 Frank Muszynski RWE Transportnetz Gas GmbH Resultierende neue und geänderte Aufgaben für Bilanzkreisnetzbetreiber, Transportkunden und Bilanzkreisverantwortliche Dortmund, 17. September 2008

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RWE Transportnetz Gas SEITE 1

Die Kooperationsvereinbarung „KoV III“

Änderungsfassung vom 29. Juli 2008

Frank MuszynskiRWE Transportnetz Gas GmbH

Resultierende neue und geänderte Aufgaben für Bilanzkreisnetzbetreiber, Transportkunden und Bilanzkreisverantwortliche

Dortmund, 17. September 2008

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 2

� Grundsätze und Neuerungen

� Regelenergie, Ausgleichsenergie, Stundenanreizsystem, RE-Umlage

� Systematik der Vorschriften, Netzzugangsbedingungen RWE Transportnetz Gas

� Prozesse, Aufgaben

� Klassifizierung der Ausspeisestellen, Zeitreihentypen, RLM-Fallgruppen

� RLM-Fallgruppenwechsel

� Abschluss der Ein- / Ausspeiseverträge, Kapazitätsbuchung

� Bilanzkreisvertragsabschluss, Bilanzkreisbildung, Subbilanzkonten, Bilanzkreisnummern, Zuordnung von Punkten zu Bilanzkreisen, Deklarationslisten

� Datenflüsse

� Netzkonten

� Mehr- und Mindermengenabrechnung

AGENDA

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Grundsätze und Neuerungen

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Festlegung (BK7-08-002) der BNetzA vom 28.05.2008 Festlegung in Sachen Ausgleichsleistungen Gas

� Inhaltlicher Aufbau des Beschlusses:

1. Beschlusssache und rechtliche Begründung

2. Anlage 1: Standardbilanzkreisvertrag Gas (wirkt im Verhältnis BKN <--> BKV)

3. Anlage 2: Beschreibung des Grundmodells der Ausgleichsleistungen- u. Bilanzierungsregeln im Gassektor (GABi Gas)

� Folge: Überarbeitung der bestehenden Kooperationsvereinbarung (KoVII) erforderlich � Die Kooperationsvereinbarung III (KoV III) in der Änderungsfassung vom 29.07.2008

� Ergänzend Anpassung von flankierenden Leitfäden. Insbesondere Relevanz u.a.: BDEW/VKU/GEODE-Leitfaden Geschäftsprozesse zur Führung und Abwicklung von Bilanzkreisen bei Gas

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GABi/KoV III - Wesentliche Neuerungen 1/2

Wesentliche inhaltliche Neuerungen aus GABi-Gas und der KoV III sind:

� Marktorientierte u. transparente Beschaffung von Regelenergie, Vorgaben für die Beschaffung externer Regelenergie

� Neue Verrechnungssystematik von Regelenergiekosten über Regelenergieumlage und Festlegungen zur Bildung von Ausgleichsenergiepreisen

� Umstellung auf Tagesbilanzierung (Bilanzierungsperiode = Gastag)

� Wegfall des BBA aber Berücksichtung eines stündlichen Anreizsystems

� Neue 3-stufige Bilanzierung (AE-Tagessaldo, Stunden-Anreizsystem, Regelenergie-Umlage)

� Fallgruppen/LV-Gruppen/Zeitreihentypen (statt SLP und RLM nun SLPsyn, SLPana, RLMoT, RLMmT, RLMNEV, Entry, Exitso)

� Fallgruppenwechsel

� Geänderte Regeln zur Kapazitätseinbringung -> Deklarationslisten

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� Untertägige Bereiststellung von Verbrauchsdaten der RLM

� Geänderte Aufgaben und Fristen (D-1,D !), Geänderte Regelungen in Bezug auf Allokationsmeldungen, Geänderte Informationspflichten

� Ersatzvornahme der SLP-Allokationen durch den BKN

� Wegfall der Netzbetreiberbilanzkreise und Einführung von Netzkonten

� Verbot der Brennwertkorrektur i.d. Bilanzierung

� Mehr- u. Minderabrechnung für RLM durch die ANB

� Modifizierte Regeln zum Netzpuffereinsatz

� Wegfall Ex-Post-Balancing, aber verpflichtend bis 1.4.2009 falls ANB keine untertägigen RLM-Daten bereit stellen

� Biogasbilanzierung, Biogas-Kostenwälzung

� Angepasste NZB (Anlage 3 KoV III)

� Weitere zukünftige Prozess- und Formatfestlegungen

� (Sonstiges: GeLi Gas bereits seit 1.8.2008)

GABi/KoV III - Wesentliche Neuerungen 2/2

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Wesentliche Marktrollen

> Ein- bzw. Ausspeisenetzbetreiber (ENB / ANB): Netzbetreiber, mir dem der Transportkunde (TK) einen Ein- bzw. Ausspeisevertrag abschließt.

> Bilanzkreisnetzbetreiber (BKN): Marktgebietsaufspannender Netzbetreiber oder ein Dritter, bei dem ein Bilanzkreisvertrag abgeschlossen wird. Darüber hinaus ist der BKN für die Beschaffung der Regelenergie sowie die Bilanzierung des Marktgebietes zuständig. Des weiteren administriert der BKN den virtuellen Handelspunkt des Marktgebietes.

> Bilanzkreisverantwortlicher (BKV): Eine natürliche oder juristische Person, die gegenüber den Netzbetreibern für die Abwicklung des Bilanzkreises verantwortlich ist. Dies kann ein Transportkunde oder ein Dritter sein, der die gleichen Qualifikationen erfüllen muss.

> Transportkunde (TK): Ein Großhändler, Gaslieferant einschließlich der Handelsabteilung eines vertikal integrierten Unternehmens und Letztverbraucher.

> Regelenergielieferant (REL): Ein Vertragspartner, bei dem der BKN Dienstleistungen zur Regelung und Steuerung der Netze, die nicht interne Regelenergie i.S.v. Ziffer 18 sind, kontrahiert; insbesondere Beschaffung von Gas zum Ausgleich von Fehlmengen und/oder Veräußerung von Gas zum Ausgleich von Überschussmengen.

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Begriffsfestlegungen

� Regelenergie: Energiemengen für den physikalischen Ausgleich (Systemstabilität) der Netze eines Marktgebiets

� interne Regelenergie: Regelenergie aus Netzpuffer und anderen den Netzen zuzuordnenden Speichermöglichkeiten und Austausch von Regelenergie zwischen MG

� externe Regelenergie: Energie, die auf Anweisung des Netzbetreibers von Transportkunden oder anderen Marktteilnehmern zur Verfügung gestellt wird

� Ausgleichsenergie: Differenzmenge je Bilanzkreis und Bilanzierungsperiode

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Grundprinzipien der Festlegung GABi

Tagesbilanzierung: Jeder Händlerbilanzkreis wird am Ende des Gastages auf Null gestellt, indem bestehende Differenzen als Ausgleichsenergie zwischen Bilanzkreisnetzbetreiber (BKN) und Bilanzkreisverantwortlichem (BKV) abgerechnet werden.

Regelenergie: Der BKN ist für die untertägige Strukturierung im gesamten Marktgebiet verantwortlich. Dafür setzt er primär die Puffermöglichkeiten des Netzes ein (interne Regelenergie), reicht das nicht aus, muss er kurzfristig und marktbasiert Gas ein- bzw. verkaufen (externe Regelenergie)

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Regelenergie, Ausgleichsenergie, 3-stufige Bilanzierung, Stundenanreizsystem, Regelenergieumlage

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Komponenten der Ausgleichs- und Regelenergieverrechnung

1. Ausgleichsenergie (AE)

� Tagessaldo jedes Bilanzkreises wird mit dem Ausgleichsenergiepreis des relevanten Tages zwischen Bilanzkreisnetzbetreiber (BKN) undBilanzkreisverantwortlichem abgerechnet

2. Strukturierungsbeitrag (SB)

� Im Rahmen des stündlichen Anreizsystems werden Überschreitungen von Stundendifferenzen außerhalb der Toleranzgrenzen von BKN an den BKV verrechnet

3. Regelenergieumlage (RU)

� Auf einem Umlagekonto werden die Kosten und Erlöse für Regelenergie, Ausgleichsenergie und Strukturierungsbeiträge gebucht und an die BKV auf Basis ihrer physischen Ausspeisemengenweitergeben.

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Kategorisierung der Ausspeisepunkte

SLP-Entnahmestellen (entspricht ca. 75% der Menge im Marktgebiet)

� SLP-Entnahmestellen werden mit einem Tageswert im Bilanzkreis allokiert, der am Tag vor der Lieferung bestimmt wird. Der Lieferant kann so seine Einspeisenominierung exakt auf dieser Menge vornehmen und vermeidet damit jegliches Ausgeleichsenergierisiko.

RLM-Entnahmestellen < 300 MW (entspricht ca. 20% der Menge im Marktgebiet)

� Diese RLM-Entnahmestellen werden mit ihrem Messwert vom Liefertag im Bilanzkreis allokiert. Der Lieferant muss deshalb für seine Einspeisenominierung eine Prognose verwenden, die Abweichungen zwischen Nominierung und Allokation wird als Ausgleichsenergie abgerechnet.

RLM-Entnahmestellen ≥≥≥≥ 300 MW (entspricht ca. 5% der Menge im Marktgebiet)

� Diese RLM-Entnahmestellen werden mit ihren stündlichen Messwerten im Bilanzkreis allokiert, der Lieferant muss entsprechende Stundenwerte nominieren. In der Regel wird für diese Ausspeisepunkte eine direkte Absteuerung des Messwertes (OFC) implementiert, damit Ausgleichsenergiekosten im Bilanzkreis vermieden werden. Bei Anwendung des OFC gilt für den Ausspeisepunkt die Kategorie „RLMNEV“.

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Abrechnung Ausgleichsenergie

Die Komponenten der Ausgleichsenergieabrechnung (Ausgleichsenergie, Strukturierungsbeitrag) werden für jeden Bilanzkreis ermittelt, die Regelenergieumlage wird nicht auf RLM-Ausspeisemengen ≥ 300 MW erhoben.

In der Regel können durch den BKV die grünen Ausgleichsenergiekomponenten bei der Belieferung von Ausspeisestellen vermieden werden:

Ausgleichs-energie

Strukturierungs-beitrag

Regelenergie-umlage

SLP Nein1 Nein1 Ja

RLM < 300 MW Ja Nein2 Ja

RLM ≥ 300 MW Ja3 Ja3 Nein

1 Sofern SLP-Allokationen als Einspeisung in den BK nominiert werden2 Nur wenn der Prognosefehler für den Tagesbedarf kleiner gleich 15% ist3 Im Falle einer OFC-Absteuerung können diese Elemente nahezu vermieden werden

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Regelenergieumlage - Umlagekonto

BKN errichten für jedes MG ein Umlagekonto für Kosten und Erlöse für Regel- und Ausgleichsenergie

Auf dieses Konto werden nach § 15 Ziff. 2 Standard-BK-Vertrag bzw. § 30 Ziff. 2 Anlage 3 KoV gebucht:

� Erlöse aus positiver Ausgleichsenergie für den notwendigen Ausgleich von Unterspeisung,

� Kosten für negative Ausgleichsenergie für den Ausgleich von Überspeisung,

� Erlöse aus Strukturierungsbeiträgen und

� Kosten und Erlöse aus der Beschaffung oder Veräußerung von externer Regelenergie

Zusätzlich werden auf dieses Konto nach der KoV gebucht:

� Kosten des BKN für die Anwendung des SLP-Ersatzverfahrens (§ 19 Ziff. 3),� Erlöse des BKN aus der Abrechnung von Entgelten für die Anwendung des

SLP-Ersatzverfahrens gegenüber ANB (§ 19 Ziff. 3) und

� zwischen ANB und BKN verrechnete Kosten und Erlöse aus der Mehr-/ Mindermengenabrechnung (§ 12 Ziff. 6 Anlage 3)

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Regelenergieumlagekonto

BKN <-> REL/BKV/TK/ANB

� Erlöse und Kosten aus AE

� Erlöse und Kosten aus RE

� Erlöse aus Strukturierungsbeiträgen

� Erlöse/Kosten aus Mehr/Mindermengenabrechnung

� Kosten/Erlöse aus Dienstleistungen ggü. ANB (SLP-Anwendung)

� Finanzierungsaufwendungen sowie Zinserlöse

BKN <-> REL/BKV/TK/ANB

� Erlöse und Kosten aus AE

� Erlöse und Kosten aus RE

� Erlöse aus Strukturierungsbeiträgen

� Erlöse/Kosten aus Mehr/Mindermengenabrechnung

� Kosten/Erlöse aus Dienstleistungen ggü. ANB (SLP-Anwendung)

� Finanzierungsaufwendungen sowie Zinserlöse

BKN -> BKV

� RLMmT

� SLPsyn bzw. SLPana

BKN -> BKV

� RLMmT

� SLPsyn bzw. SLPana

� Umlage pro physischer Ausspeisung an Entnahmestellen

� Verrechnung angemessener Abschläge monatlich nach Abrechnungsmonat

� Fehlbeträge und Überschüsse werden in der nächsten Periode berücksichtigt.

Umlage-

konto

Umlage-

konto

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 16

Regelenergieprodukte, -beschaffung, -einsatz, Ausgleichsenergie und Abrechnung bei RWE Transportnetz Gas

� An dieser Stelle sei auf die gesonderte Veranstaltung für Regelenergielieferanten und anderweitige Vorträge verwiesen

� RWE Transportnetz Gas führt derzeit Ausschreibungsverfahren durch

� Die Regelenergieumlage für MG RWE-H und für RWE-L wird kurzfristig veröffentlicht

� Die Dauer der 1. Umlageperiode beträgt 6 Monate ab dem 1.10.2008

� RWE Transportnetz Gas wendet in der 1. Umlageperiode einen konstanten Strukturierungsbeitrag in Höhe von 15% an

� RWE Transportnetz Gas wird RE-Umlage-Abschläge erheben

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 17

Beispiel: Bilanzkreisführung und -abwicklung

BK1

BK1

ANB

Einspeise-allokation

BKV

Verteilnetzbilanzierung

Prognose

BK1

BKN

Portfolio

SLP RLM GV

Bilanzkreissaldierung

und -abrechnung

ALLO

CA

T

Ausspeise-allokation

D-1 bekannt

BKVBKV

ALLOCAT

ENB

NOMINT

D-1

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 18

Beispiel: Allokation der SLP-Mengen

0

100

200

300

400

500

600

700

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24

1. Stundenwerte der SLP Ausspeisepunkte im Bilanz-kreis (nach Anwendung des Lastprofilverfahrens, d. h. entweder synthetisch oder analytisch ermittelt). Als Tagesmenge ergibt sich im Beispiel ein Wert von 9.976 kWh.

2. 1/24 der Tagesmenge für jede Stunde des Gastages als Allokation, im Beispiel damit ein Wert von 416 kWh.

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 19

Beispiel: Allokation der RLM-Mengen

0

100

200

300

400

500

600

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24

1. Aggregat der einzelnen gemessenen Stundenwerte der RLM-Ausspeisepunkte im Bilanzkreis, hier 7.957 kWh.

2. 1/24 der Tagesmenge für jede Stunde des Gastages als Allokation, im Beispiel 332 kWh.

3. Toleranzgrenzen von +/- 15 % der so berechneten Stundenmenge, hier +/- 49,8 kWh.

1 2 3

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Beispiel: Allokation der GV-Mengen

0

50

100

150

200

250

300

350

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24

1. Gemessener Stundenwert des GV-Ausspeisepunktesim Bilanzkreis. Die gemessenen Werte werden für die jeweilige Stunde im Bilanzkreis allokiert. Im Beispiel ergibt sich eine Tagesmenge von 2.240 kWh.

2. Toleranz +/- 2 % bezogen auf die jeweils allokierteStundenmenge.

1

2

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 21

Schritt 1 = Bilanzierung der Tagesmenge (AE)

0

200

400

600

800

1.000

1.200

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24

0

200

400

600

800

1000

1200

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24

Bilanzierung der Tagesmenge

� Einspeiseallokation: 19.700 kWh

� Ausspeiseallokation: 20.173 kWh (= 9.976 + 7.957 + 2.240) kWh

� Der Bilanzkreis ist für den betrachteten Tag mit 473 kWh unterspeist („short“)

� Der BKN berechnet dem BKV hierfür

Einspeiseallokation

Deklaration der Entry-Nominierung

Ausspeiseallokation

Summation der Einzelallokationen

2473 AEPkWhAE ⋅=

);;;(9,01 HEGTZeNBPTTF PPPPMinAEP−

⋅= );;;(1,12 HEGTZeNBPTTF PPPPMaxAEP−

⋅=

SLP

RLM

GV

(2) (2)

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 22

-150

-100

-50

0

50

100

150

200

250

300

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24

0

200

400

600

800

1000

1200

1

2

Nominierung

Allokation

Differenz

Diff

eren

z

Nom

inierung u. Allokation

Strukturierungsbeitrag für den betrachteten Tag

� 15% des Mittelwertes der beiden AEP multipliziert mit der Überschreitungsmenge: �+� = 33 kWh + 15 kWh + 6∙51 KWh = 352 kWh

�2

15,0352 21 AEPAEPkWhSB

+⋅⋅=

Schritt 2 = Ermittlung des Strukturierungsbeitrags (SB)

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 23

Die Regelenergieumlage wird durch den BKN auf Basis einer Prognose ex ante geschätzt und auf die Bilanzkreise angewendet in denen die umlagefähigen Mengen bilanziert worden sind. Umlagefähig sind dabei:

� Ausspeisemengen an SLP-Lieferstellen

� RLM-Lieferstellen (< 300 MWh), die nicht als Größtverbraucher mit ihren Stundenwerten allokiert werden

Im Beispiel errechnet der BKN für den betrachteten Tag eine umlagefähige Menge von (9.976 + 7.957) kWh = 17.933 kWh. Diese Menge wird mit dem Umlagepreis multipliziert.

Schritt 3 = Ermittlung der Regelenergieumlage (RU)

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 24

Fragen und Antworten

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Systematik der Vorschriften, Netzzugangsbedingungen RWE Transportnetz Gas

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 26

Systematik der Vorschriften

BNetzA: GABi Gas

Festlegung (BK7-08-002) erfolgte am 28. 5. 2008,tritt am 1.10.2008 in Kraft

Ergänzungen zu den Festlegungen der KoV III – NZB RWE Transportnetz Gas

� Netzzugangsbedingungen (Basis = Anlage 3 der KoV III)

� Operating Manual

� Ergänzende Netzzugangsbedingungen

� Preisblatt

� NZB für die Online-Buchung (Buchung Kapazitäten durch Transportkunden)

� NZB für die Online-Bestellung (Interne Bestellung Kapazitäten durch Netzbetreiber)

� NZB für das Online-Bilanzkreis-vertragssystem (Netzbetreiber, Transportkunden, BKV)

� BDEW/VKU-Leitfaden Geschäftsprozesse zur Führung und Abwicklung von Bilanzkreisen bei Gas

� DVGW-Arbeitsblatt G 2000

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 27

Neue NZB werden im Download-Bereich zur Verfügung stehen (VÖ geplant 19.9.2008)

NZB unter www.rwetransportnetzgas.com im Bereich Netzzugang, Rubrik Download

NZB unter www.rwetransportnetzgas.com im Bereich Netzzugang, Rubrik Download

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 28

Neuer Menüpunkt: „Arbeits- und Umsetzungshilfen“

Neuer Infobereich: www.rwetransportnetzgas.com im Bereich Netzzugang, Rubrik Download sind aktuell Arbeits- und Umsetzungshilfen verfügbar. Diese werden sukzessive ergänzt. Zukünftig auch Trennung in Bereich TK/BKV und Bereich ngNB.

Neuer Infobereich: www.rwetransportnetzgas.com im Bereich Netzzugang, Rubrik Download sind aktuell Arbeits- und Umsetzungshilfen verfügbar. Diese werden sukzessive ergänzt. Zukünftig auch Trennung in Bereich TK/BKV und Bereich ngNB.

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 29

Prozesse, Aufgaben

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 30

Grundsätzliche Prozesskette und Aufgaben

� Prozesskette zur Durchführung eines Gastransports aus Sicht eines Netzbetreibers

Organisation Netzzugang

Operative Durchführung Netzzugang

Prozess Lieferanten-

wechsel

Abwicklung Gastransport

Verwaltung Messdaten

Datenbereit-stellung

Marktpartner

Abrechnung Netzzugang

vor- bzw. nachgelagerter Prozess

Prozessschritte Bilanzkreisführung

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 31

Initiale und vorbereitende Aufgaben für TK und BKV

� Vor- bzw. nachgelagerte Prozesse

- ANB: Initiale Zuordnung folgender Informationen zu jedem Letztverbaucher:

o Vergabe von Messstellenbezeichnungen/Zählpunktbezeichnung (DVGW G 2000)

o Marktgebiet

o Standardlastprofil-Typ, Temperaturmessstelle

o RLM-Fallgruppe [+ monatlicher Prozess BKV <-> BKN: Fallgruppenwechsel]

o Bilanzkreis bzw. Sub-Bilanzkonto

- ANB an TK: Bestimmung der Letztverbraucher, die für den Netzbetrieb steuerungsrelevant sind (technische Ausspeisenominierung erforderlich) -> Aufforderung bzw. Verpflichtung im Ausspeisevertrag (-> beachten: Hinweise im Info- und im Punktauswahlassistenten). Der TK informiert den BKV über die Nominierungsver-pflichtung. Der BKV übersendet dem ANB am Tag D-1 bis 15.00 Uhr eine Nominierung auf Stundenbasis. Diese Nominierung ist nicht allokationsrelevant für den Bilanzkreis sondern dient ausschließlich der sicheren Steuerung des Ausspeisenetzes.

- ANB/ENB/TK: Standardverträge abschließen (Ein-/Ausspeisevertrag)

- BKV mit BKN: Abschluss von Bilanzkreisverträgen

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 32

� Monatliche Prozesse zwischen TK / ANB

- ANB: Kapazitätsprüfung bei Marktgebietswechsel eines Letztverbrauchers

- TK/ENB/ANB: Einbringen von Aus- und Einspeisepunkten in Bilanzkreise

- ANB/TK: Abwicklung der Geschäftsprozesse zum Lieferantenwechsel bei Gas –GeLi Gas

- ANB/TK: Erstellung und Versand bzw. Empfang der Bestandslisten

- ANB/ENB/TK: Netznutzungsabrechnung incl. Debitorenmanagement

- ANB/TK: Mehr-/Mindermengenabrechnung für SLP- und RLM-Ausspeisepunkte

- ANB/BKN: Weiterverrechnung der Mehr-/Mindermengenerlöse/kosten an den Bilanzkreisnetzbetreiber

Initiale und vorbereitende Aufgaben für TK und BKV

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� Tägliche Abwicklung Gastransport beim BKN / BKV / ENB / ANB

- ANB/ENB/BKN(VHP)/BKV: Nominierungen und Renominierungen, Nom.-Bestätigungen

- BKV/ANB/ENB/BKN: Tägliche und untertägliche Übermittlung bzw. Berechnung der

bilanzkreis- bzw. subbilanzkontoscharfen Allokationsdaten (spätestens ab 1.10.2009

ANB-scharf)

- ANB/ENB/BKN: Datenplausibilisierung und ggf. Ersatzwertbildung gemessener Daten

(RLM, Netzkopplungspunkte)

- ANB/ENB: Aggregation von Messdaten je Zeitreihentyp je Bilanzkreis und Sub-

Bilanzkonto und Versendung von Daten an den Bilanzkreisnetzbetreiber

- ANB/ENB: Versendung von Daten an Transportkunden

- BKN: Empfang der Daten, Plausibilisierung, Ersatzwertbildung, Umrechnung und

Allokation

- BKN: Versendung der Daten an Bilanzkreisverantwortliche

- BKN: Ermittlung des Bilanzkreisstatus für Ausgleichsenergie und das stündliche

Anreizsystem

- BKV: Empfang sämtlicher Bilanzkreisdaten vom BKN, Bilanzkreismanagement

(Monitoring Bilanzkreissaldo)

Initiale und vorbereitende Aufgaben für TK und BKV

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Klassifizierung der Ausspeisestellen, Zeitreihentypen, RLM-Fallgruppen

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 35

Initiale und vorbereitende Aufgaben

� Definition der ZeitreihentypenBis zum 01. Oktober 2008 (Gaswirtschaftsjahr 2007/2008) gibt es nur zwei verschiedene Zeitreihentypen (ZRT): SLP und RLM.

Zukünftig müssen aufgrund der neuen Anforderungen an die Allokation im Rahmen des Strukturierungsregimes 16 verschiedene Zeitreihentypen geführt werden. Dabei werden die Zeitreihentypen 1-7 in Meldungen, die vom Ausspeisenetzbetreiber an den Bilanzkreisnetzbetreiber gesendet werden, verwendet. Im Meldeprozess zwischen Bilanzkreisnetzbetreiber und Bilanzkreisverantwortlichem werden die Zeitreihentypen 1-16 je nach Bedarf angewandt. Die Zeitreihentypen 8-16 werden vom Bilanzkreisnetzbetreiber an den Bilanzkreisverantwortlichen übermittelt.

Für die Implementierung des Prozesses der Deklaration der Fallgruppen teilen alle Ausspeisenetzbetreiber dem Transportkunden unverzüglich bis spätestens Ende August 2008 mit, welche RLM-Ausspeisepunkte in den Zeitreihentyp RLMNEV oder RLMoT initialzugeordnet werden. Alle anderen RLM-Ausspeisepunkten gelten dem Zeitreihentyp RLMmT initial zugeordnet. -> RWE Transportnetz Gas: Schreiben an alle TK erfolgt.

Für die Implementierung des Prozesses der Deklaration der Fallgruppen teilen alle Ausspeisenetzbetreiber dem Transportkunden unverzüglich bis spätestens Ende August 2008 mit, welche RLM-Ausspeisepunkte in den Zeitreihentyp RLMNEV oder RLMoT initialzugeordnet werden. Alle anderen RLM-Ausspeisepunkten gelten dem Zeitreihentyp RLMmT initial zugeordnet. -> RWE Transportnetz Gas: Schreiben an alle TK erfolgt.

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Zeitreihentypen in der Kommunikation

1 Entry Entry ins Marktgebiet (GÜP, MÜT, Mini-MÜT, Speicher, Produktion, Biogas, …)

2 RLMoT RLM-Kunde im Stundenregime (RLM ≥300 MWh/h)

3 RLMNEV RLM-Kunde mit Nominierungsersatzverfahren

4 RLMmT RLM-Kunde im Tagesregime (RLM<300 MWh/h)

5 SLPsyn SLP-Kunde im synthetischen Verfahren

6 SLPana SLP-Kunde im analytischen Verfahren

7 Exitso Sonstige Exits (GÜP, MÜT, Mini-MÜT, Speicher, …)

8 BKSald Bilanzkreissaldo

9 BKSaldnach Bilanzkreissaldo nach Übertragung

10 BKSaldüber Übertragung von Bilanzkreissalden

11 BKTol Toleranzhöhe

12 BKTolnach Toleranzhöhe nach Übertragung

13 BKTolüber Übertragung von Toleranzen

14 UeTol Toleranzüberschreitungen

15 UeTolnach Toleranzüberschreitungen nach Übertragung

16 RegelÜber Übertragung von regelenergieumlagefähiger Menge

rele

vant

für

Aus

spei

sene

tzbe

trei

ber

rele

vant

für

Bila

nzkr

eisn

etzb

etre

iber

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 37

Zeitreihentypen in der Kommunikation

1 Entry Entry ins Marktgebiet (GÜP, MÜT, Mini-MÜT, Speicher, Produktion, Biogas, …)

2 RLMoT RLM-Kunde im Stundenregime (RLM ≥300 MWh/h)

3 RLMNEV RLM-Kunde mit Nominierungsersatzverfahren

4 RLMmT RLM-Kunde im Tagesregime (RLM<300 MWh/h)

5 SLPsyn SLP-Kunde im synthetischen Verfahren

6 SLPana SLP-Kunde im analytischen Verfahren

7 Exitso Sonstige Exits (GÜP, MÜT, Mini-MÜT, Speicher, …)

8 BKSald Bilanzkreissaldo

9 BKSaldnach Bilanzkreissaldo nach Übertragung

10 BKSaldüber Übertragung von Bilanzkreissalden

11 BKTol Toleranzhöhe

12 BKTolnach Toleranzhöhe nach Übertragung

13 BKTolüber Übertragung von Toleranzen

14 UeTol Toleranzüberschreitungen

15 UeTolnach Toleranzüberschreitungen nach Übertragung

16 RegelÜber Übertragung von regelenergieumlagefähiger Menge

rele

vant

für

Aus

spei

sene

tzbe

trei

ber

rele

vant

für

Bila

nzkr

eisn

etzb

etre

iber

Netz RWE

TSO Gas

Netz RWE

TSO Gas

Netz

ANB1

Netz

ANB1

Netz

ANB n

Netz

ANB n

Speicher

EPE

Speicher

EPE

EP

EmdenEntry

RLMoT

SLPanaSLPsyn

RLMNEV

Entry

RLMmT

RLMmT

Exitso

Beispielefür Zeitreihentypen

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 38

JakeineTagesbandPrognosewert6. SLPana

JakeineTagesbandPrognosewert5. SLPsyn

Ja15% auf alle Stundenbandwerte

TagesbandMesswert4. RLMmT

neinkeineStundenwertallokiert wie nominiert

7. Exitso

NeinkeineStundenwertMesswert3. RLMNEV

Nein2% auf alle Stundenwerte

StundenwertMesswert2. RLMoT

NeinkeineStundenwertallokiert wie nominiert

1. Entry

Beteiligung am Umlagekonto

Berücksichtigung im stündlichen Anreizregime

Toleranz

Berücksichtigung im stündlichen Anreizregime

mit

Allokations-verfahren

Zeitreihentyp

Zeitreihentypen 1 bis 7

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 39

TRANOTXÜbertragung regelenergie-umlagefähiger Mengen

16. RegelÜber

IMBNOTXToleranzüberschreitung nach Übertragung

15. UeTolnach

IMBNOTXToleranzüberschreitung14. UeTol

TRANOTXÜbertragung von Toleranzen13. BKTolüber

IMBNOTXToleranzhöhe nach Übertragung

12. BKTolnach

IMBNOTXToleranzhöhe11. BKTol

TRANOTXÜbertragung von Bilanzkreissalden

10. BKSaldüber

IMBNOTXBilanzkreissaldo nach Übertragung

9. BKSaldnach

IMBNOTXBilanzkreissaldo8. BK Sald

FORMATNur Rech-nungs-BK

Über-tragungs-zeitreihe

Jeder Bilanzkreis (inkl.Unter-BK)

BeschreibungZeitreihentyp

Zeitreihentypen 8 bis 16

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 40

RLM-Fallgruppenwechsel

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 41

Fallgruppenwechsel

� Definition: Wechsel von AP zwischen verschiedenen RLM-Zeitreihentypen

1. Initiale Zuordnung von RLM-AP in die Zeitreihentypen RLMNEV oder RLMoT, RLMmT durch ANB ggü.TK

2. BKV meldet RWE TSO Gas den Wechselwunsch bis zum 5.WT M-1 oder des Monats vor Beginn der Umlageperiode

3. Info des BKN an den betroffenen ANB bis zum 10.WT

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 42

Fallgruppenwechsel & Deklarationsprozess

BKNENB ANBBKV

1 Mitteilung über Änderung bzw. Anfrage über Änderung der Zuordnung zum RLM-Zeitreihentyp

2 Prüfung auf Änderung bei ZRT „RLMoT“ in „RLMmT“

3 ggf. Ablehnung bei ZRT RLMoT

5 Änderung der Stammdaten

8, 9 Mitteilung über Zuordnung der EP und der Kapazitäten zu BK/SBK

10 Erstellung Deklarationslisten

7 Übersendung Deklarationslisten

11 Übersendung Deklarationslisten

12 Übersendung Deklarationslisten getrennt je ANB und ENB

TK

6 Erstellung Deklarations-liste

4 Mitteilung über Stammdatenänderung

Sequenzdiagramm zur Abwicklung des Fallgruppenwechsels und der Erstellung der Deklarationsliste, Quelle: BDEW/VKU-Leitfaden Geschäftsprozesse zur Führung und Abwicklung von Bilanzkreisen bei Gas

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 43

RLM-Fallgruppenwechsel

Antrag für Fallgruppenwechsel beim Bilanzkreisnetzbetreiber RWE Transportnetz Gas GmbH (Stand 11.09.2008)

Netzbetreibernummer ZählpunktbezeichnungStations-bezeichnung

alter BK/SBK

neuer BK/SBK Transportkunde

Fallgruppenwechsel von

Fallgruppenwechsel nach Gültig ab

„Fallgruppenwechsel“ = Wechsel von Ausspeisepunkten zwischen den verschiedenen RLM-Zeitreihentypen.

Nach jedem Fallgruppenwechsel muss der ANB die Mengen der Ausspeisepunkte in dem neu zugeordneten Zeitreihentyp allokieren (veränderte Betrachtung im Rahmen des Strukturierungsregimes durch die unterschiedlichen Toleranzen). Der Fallgruppen-wechsel soll zukünftig entweder im Rahmen des Lieferantenwechselprozesses (bis zum 5. WT) abgewickelt werden oder jeweils einen Monat vor Beginn einer neuen Regelenergieumlageperiode.

BKV wendet sich an BKN. BKV sollten ANB ebenfalls über Antrag an BKN informieren.

Bei Wechselantrag RLMoT bzw. RLMNEV nach RLMmT muss BKN zustimmen.

Nach dem Prozess informiert BKN den ANB (bis zum 10.WT).

„Fallgruppenwechsel“ = Wechsel von Ausspeisepunkten zwischen den verschiedenen RLM-Zeitreihentypen.

Nach jedem Fallgruppenwechsel muss der ANB die Mengen der Ausspeisepunkte in dem neu zugeordneten Zeitreihentyp allokieren (veränderte Betrachtung im Rahmen des Strukturierungsregimes durch die unterschiedlichen Toleranzen). Der Fallgruppen-wechsel soll zukünftig entweder im Rahmen des Lieferantenwechselprozesses (bis zum 5. WT) abgewickelt werden oder jeweils einen Monat vor Beginn einer neuen Regelenergieumlageperiode.

BKV wendet sich an BKN. BKV sollten ANB ebenfalls über Antrag an BKN informieren.

Bei Wechselantrag RLMoT bzw. RLMNEV nach RLMmT muss BKN zustimmen.

Nach dem Prozess informiert BKN den ANB (bis zum 10.WT).

Muster als Download auf www.rwetransportnetzgas.com oder unter www.dvgw-sc.deMuster als Download auf www.rwetransportnetzgas.com oder unter www.dvgw-sc.de

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 44

Fragen und Antworten

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 45

Abschluss der Ein- / Ausspeiseverträge, Kapazitätsbuchung

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 46

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 47

Kapazitätsbuchung wie bisher für registrierte TK unter www.rwetransportnetzgas.com im Bereich Netzzugang, Rubrik Online-Services.

Neu: Seit 1.8.2008 bei Lieferantenkonkurrenz Anwendung GeLi Gas -> Buchungsabbruch. An- und Abmeldung unter Rubrik Lieferantenwechsel.

Kapazitätsbuchung wie bisher für registrierte TK unter www.rwetransportnetzgas.com im Bereich Netzzugang, Rubrik Online-Services.

Neu: Seit 1.8.2008 bei Lieferantenkonkurrenz Anwendung GeLi Gas -> Buchungsabbruch. An- und Abmeldung unter Rubrik Lieferantenwechsel.

Kapazitätsbuchung, Ein-/Ausspeisevertrag

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 48

Bilanzkreisvertragsabschluss, Bilanzkreissystematik,

Bilanzkreisbildung, Subbilanzkonten, Bilanzkreisnummern,

Zuordnung von Punkten zu Bilanzkreisen, Deklarationslisten

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 49

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 50

Online-Bilanzkreisverwaltungssystem für registrierte BKV wie bisher unter www.rwetransportnetzgas.com im Bereich Netzzugang, Rubrik Online-Services.

Online-Bilanzkreisverwaltungssystem für registrierte BKV wie bisher unter www.rwetransportnetzgas.com im Bereich Netzzugang, Rubrik Online-Services.

Bilanzkreisbildung, -vertrag, -verwaltung

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 51

Bilanzkreisverwaltung für registrierte BKV wie bisher unter www.rwetransportnetzgas.com im Bereich Netzzugang, Rubrik Online-Services.

Neu: Ab 1.10.2008 striktere Rollentrennung der Funktionalitäten TK und BKV.

TK: Kapazitätszuordnung von Ein-/Ausspeisepunkten am Netz der RWE Transportnetz Gas zu Bilanzkreisen.

BKV: Vertragsabschluss, Subbilanzkontobildung, Vertragsübersicht, Deklarationen.

Andere Menüpunkte entfallen.

Bilanzkreisverwaltung für registrierte BKV wie bisher unter www.rwetransportnetzgas.com im Bereich Netzzugang, Rubrik Online-Services.

Neu: Ab 1.10.2008 striktere Rollentrennung der Funktionalitäten TK und BKV.

TK: Kapazitätszuordnung von Ein-/Ausspeisepunkten am Netz der RWE Transportnetz Gas zu Bilanzkreisen.

BKV: Vertragsabschluss, Subbilanzkontobildung, Vertragsübersicht, Deklarationen.

Andere Menüpunkte entfallen.

Page 52: Die Kooperationsvereinbarung „KoV III“...II) erforderlich Die Kooperationsvereinbarung III (KoV III) in der Änderungsfassung vom 29.07.2008 Ergänzend Anpassung von flankierenden

RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 52

Online-Bilanzkreisvertragsabschluss für registrierte BKV wie bisher unter www.rwetransportnetzgas.com im Bereich Netzzugang, Rubrik Online-Services.

Online-Bilanzkreisvertragsabschluss für registrierte BKV wie bisher unter www.rwetransportnetzgas.com im Bereich Netzzugang, Rubrik Online-Services.

Achtung: Bei OFC sind die besonderen Bedingungen zu beachten (Ergänzende Netzzugangsbedingungen):

Alle RLMNEV-Ausspeisungen eines TK sind sortenrein in ein eigenes Subbilanzkonto einzubringen (auch bei OFC aus nachgelagerten Netzen -> per Deklaration!)

Das Subbilanzkonto muss in dem Bilanzkreis eingerichtet werden, in dem der zu steuernde Entry ein-gebracht ist.

Voraussetzung = flexible Quelle, ist vorher (10 WT) mit dem ENB abzustimmen.

Der zu steuernde Entry ist explizit anzugeben.

Die Übermittlung der abzusteuerndenWerte erfolgt in kWh/h (neu: Referenz-Brennwert monatlich mit jew. ANB abstimmen).

Achtung: Bei OFC sind die besonderen Bedingungen zu beachten (Ergänzende Netzzugangsbedingungen):

Alle RLMNEV-Ausspeisungen eines TK sind sortenrein in ein eigenes Subbilanzkonto einzubringen (auch bei OFC aus nachgelagerten Netzen -> per Deklaration!)

Das Subbilanzkonto muss in dem Bilanzkreis eingerichtet werden, in dem der zu steuernde Entry ein-gebracht ist.

Voraussetzung = flexible Quelle, ist vorher (10 WT) mit dem ENB abzustimmen.

Der zu steuernde Entry ist explizit anzugeben.

Die Übermittlung der abzusteuerndenWerte erfolgt in kWh/h (neu: Referenz-Brennwert monatlich mit jew. ANB abstimmen).

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 53

Bildung von Bilanzkreisen

� Die Bildung von Bilanzkreisen erfolgt für Händlerbilanzkreise wie nach der Systematik der KoV II

� Wegen der grundlegenden Systemumstellung hat RWE Transportnetz Gas formal alle Bilanzkreisverträge zum 1.10 2008 gekündigt

� Damit sind auch alle Verrechnungsverträge (UBK – RBK, gemäß § 19 KoVII) aufgelöst (diese sind für Netzbetreiber nach KoV III durch den Wegfall der Netzbetreiberbilanzkreise nicht mehr relevant)

� Im September 2008 werden die Verträge für Händlerbilanzkreise neu zu den NZB der KoV III abgeschlossen, neue Verechnungsverträge ebenso

� Sofern Bilanzkreisverantwortliche nicht ausdrücklich neue Bilanzkreiscodes (neu: Bilanzkreisnummern) wünschen, werden die bisherigen Codes/Nummern wieder verwendet

� Die Bilanzkreisverantwortlichen wurden über dieses Vorgehen bereits schriftlich informiert

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 54

Hauptbilanzkreis Sub-Bilanzkontogekoppelte Bilanzkreise

BK 1

Marktgebiet Marktgebiet Marktgebiet

BK 2

VPΔ1 Δ2

BKN

VP

BKN

BK 1 UBK 1

Δ1+2

Δ2

VP

BKN

BK 1

Δ1

Sub-BK 1

Generell gilt: Bilanzkreise werden nur marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber administriert und sind direkt mit dem VP des Marktgebietes verbunden.

Bilanzkreistypen

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 55

Eindeutige Codierung des DVGW

Codes für Bilanzkreise

1…90…90…90…9

0000H/LN/TWR

161514131211109 87654321

Interne Ziffersystematik

N=NB

T=TK

H = H-Gas

L = L-GasZiffern für Sub-Bilanzkonten

Systematik der BK-Codes Nummern bei RWE Transportnetz Gas

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 56

Übersicht der Codes und Kennungen betreffend RWE Transportnetz Gas

> Kennung im Verzeichnis Marktpartner des DVGW: RWEG

– Rolle "Netzbetreiber" , Code-Typ: Edigas,

> DVGW-Netzbetreiber-Nummer: 700096

> DVGW-Marktgebietscode RWE H-Gas: 37Y700096MH00005

> DVGW-Kennung Virtueller Handelspunkt RWE H-Gas: 37Z7000096MH0000S

> DVGW-Marktgebietscode RWE L-Gas: 37Y700096ML0000I

> DVGW-Kennung Virtueller Handelspunkt RWE L-Gas: 37Z7000096ML00004

An die Stelle der bisherigen Kennung RWEG treten folgende neue Kennungen:

RTG als ENB/ANB:

RTGTSO

RTG als BKN:

RTGBKN

Diese sind für die Daten-sendungengemäß KoV III zu verwenden !

An die Stelle der bisherigen Kennung RWEG treten folgende neue Kennungen:

RTG als ENB/ANB:

RTGTSO

RTG als BKN:

RTGBKN

Diese sind für die Daten-sendungengemäß KoV III zu verwenden !

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 57

Prinzip der Informationsflüsse bei der Einbringung von Kapazitäten Punkten in Bilanzkreise

FNB=ENB

RNB

öVNB=ANB

Einspeisung

Ausspeisung

E A

Grundsätzliche Prozessschritte

1. BKV schließt BK-Vertrag mit BKN.

2. BKN vergibt BK-Code 4711 an BKV.

3. BKV teilt TK den BK-Code 4711 mit.

4. TK schließt Einspeisevertrag über Kap. mit ENB ab.

5. TK teilt ENB die Zuordnung des Punktes zuBK 4711 mit.

6. ENB erstellt und sendet Deklarationsliste an BKN, BKN informiert BKV mittels Deklarationsliste.

7. TK schließt Ausspeisevertrag über Kap./VHL mit ANB ab (Ggf. Prozess LW nach GeLi).

8. TK teilt ANB die Zuordnung des Punktes zuBK 4711 mit.

9. ANB erstellt und sendet Deklarationsliste an BKN, BKN informiert BKV mittels Deklarationsliste.

10.BKV kann innerhalb 2 WT widersprechen, ansonsten sind Kap./VHL eingebracht

BK, Code 4711

BKNVP

1.

BKV

TK

TK

2.

3.

3.

4. 5.

6.

7.

8.

9.

10.

9.

10. BKV prüft die Deklarationsliste !

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 58

Alt: Einbringungsmeldung, Neu: Deklarationsliste

1. ANB sendet an RWE TSO Gas bis 17. WT des Vormonats die vollständige tagesscharfe Deklarationsliste, d.h. die Übersicht aller im Liefermonat zu bilanzierenden BK/SBK mit den zugehörigen Zeitreihentypen

2. RWE TSO Gas sendet eine aggregierte subbilanzkreisscharfe Deklarationsliste an den BKV am 19. WT zur Kontrolle.

3. Klärung von Unstimmigkeiten zwischen BKV und ANB bis vorletzten WT des Vormonats.

4. Sendung der korrigierten Deklarationsliste durch den ANB an RWE TSO Gas, wenn keine korrigierte Liste gesendet wird, gilt die Liste mit Stand 17. WT.

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 59

Deklarationsliste – Wegfall der Einbringung (Variante 1)

An die Stelle von monatlichen Einbringungen (bis zum 16. WT des Vormonats) treten monatliche Deklarationslisten (bis zum 17. WT des Vormonats). Der Menüpunkt wird wie bisher erreicht. (Die Texte werden im Detail noch angepasst.)

An die Stelle von monatlichen Einbringungen (bis zum 16. WT des Vormonats) treten monatliche Deklarationslisten (bis zum 17. WT des Vormonats). Der Menüpunkt wird wie bisher erreicht. (Die Texte werden im Detail noch angepasst.)

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 60

An die Stelle von monatlichen Einbringungen (bis zum 16. WT des Vormonats) treten monatliche Deklarationslisten (bis zum 17. WT des Vormonats). Der Menüpunkt wird wie bisher erreicht. (Die Texte werden im Detail noch angepasst.)

An die Stelle von monatlichen Einbringungen (bis zum 16. WT des Vormonats) treten monatliche Deklarationslisten (bis zum 17. WT des Vormonats). Der Menüpunkt wird wie bisher erreicht. (Die Texte werden im Detail noch angepasst.)

Je beschäftigtem Bilanzkreis des Transportmonats im Ausspeisenetzwerden die zutreffenden Zeitreihentypen angegeben.

Je beschäftigtem Bilanzkreis des Transportmonats im Ausspeisenetzwerden die zutreffenden Zeitreihentypen angegeben.

Deklarationsliste –bis zum 17. WT des Vormonats.

Für den Systemstart spätestens bis zum 23.9.2008 ! !

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 61

An die Stelle von monatlichen Einbringungen (bis zum 16. WT des Vormonats) treten monatliche Deklarationslisten (bis zum 17. WT des Vormonats).

Alternativ zur Eingabe unter www.rwetransportnetzgas.com > Online-Bilanzkreisvertragssystem ist in Planung:

Ein Tool „Deklarationslisten Explorer“ mit EXCEL-basierter Eingabeoberfläche, welches die Übermittlung der monatlichen Deklarationsliste als E-Mail-Attatchment ermöglicht.

Dieses basiert auf dem BEB (Gasunie Deutschland Transport) - Explorer und wird gemäß Leitfaden Bilanzkreisführung als Übergangslösung angeboten, bis das abgestimmte EDIFACT-Format (hier: UTILMD) als verbindliche Version zum 1.4.2009 zur Verfügung steht.

Das Tool wird zum Download unter www.rwetransportnetzgas.com angeboten.

An die Stelle von monatlichen Einbringungen (bis zum 16. WT des Vormonats) treten monatliche Deklarationslisten (bis zum 17. WT des Vormonats).

Alternativ zur Eingabe unter www.rwetransportnetzgas.com > Online-Bilanzkreisvertragssystem ist in Planung:

Ein Tool „Deklarationslisten Explorer“ mit EXCEL-basierter Eingabeoberfläche, welches die Übermittlung der monatlichen Deklarationsliste als E-Mail-Attatchment ermöglicht.

Dieses basiert auf dem BEB (Gasunie Deutschland Transport) - Explorer und wird gemäß Leitfaden Bilanzkreisführung als Übergangslösung angeboten, bis das abgestimmte EDIFACT-Format (hier: UTILMD) als verbindliche Version zum 1.4.2009 zur Verfügung steht.

Das Tool wird zum Download unter www.rwetransportnetzgas.com angeboten.

Microsoft

Excel-Arbeitsblatt

Deklarationsliste – Wegfall der Einbringung (Variante 2)

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 62

Deklarationsliste – Bericht des BKN an den BKV am 19. WT

01.10.2008 02.10.2008Entry RLMoT RLMNEV RLMmT SLPsyn SLPana Exitso Entry RLMoT RLMNEV

BK RWTH010700000000 Musternetzbetreiber1 jaBK RWTH010800000000 Musternetzbetreiber2 ja jaBK RWTH010800000000 Musternetzbetreiber3 jaSub-BK RWTH011100000201 Musternetzbetreiber4 ja ja

An die Stelle von monatlichen Einbringungen durch die ANB (bis zum 16. WT des Vormonats) treten monatliche Deklarationslisten (bis zum 17. WT des Vormonats). Der BKN sendet am 19. WT eine auf Bilanzkreis-/Subbilanzkontoebene aggregierte Deklarationsliste an den BKV zur Kontrolle.

Das Datenformat ist verbindlich ab dem 1.4.2009 das UTILMD-Format „TSIMSG“.

Übergangsweise stellt RWE Transportnetz Gas dem BKV die Übersicht per Excel-Template zur Verfügung.

Die korrekte Deklaration ist die Basis für die Bilanzierung aller Bilanzkreise im Marktgebiet. Der BKV stellt durch seine Kontrolle bis zum Beginn des Transportmonats sicher, dass alle Mengenströme für seine Bilanzkreise zutreffend erfasst werden können.

An die Stelle von monatlichen Einbringungen durch die ANB (bis zum 16. WT des Vormonats) treten monatliche Deklarationslisten (bis zum 17. WT des Vormonats). Der BKN sendet am 19. WT eine auf Bilanzkreis-/Subbilanzkontoebene aggregierte Deklarationsliste an den BKV zur Kontrolle.

Das Datenformat ist verbindlich ab dem 1.4.2009 das UTILMD-Format „TSIMSG“.

Übergangsweise stellt RWE Transportnetz Gas dem BKV die Übersicht per Excel-Template zur Verfügung.

Die korrekte Deklaration ist die Basis für die Bilanzierung aller Bilanzkreise im Marktgebiet. Der BKV stellt durch seine Kontrolle bis zum Beginn des Transportmonats sicher, dass alle Mengenströme für seine Bilanzkreise zutreffend erfasst werden können.

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 63

Fragen und Antworten

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 64

Datenflüsse

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 65

Datenversorgung von Bilanzkreisen und Netzkonten

(1) Händlerbilanzkreise werden unter Vewendung der bilanzkreisbezogenen Meldungen der Ein- und Ausspeisezeitreihen der ENB (Allokation der Nominierungen) und ANB (Allokation der Ausspeise-Profile und Messdaten) bilanziert. Prozess ab dem 1.10.2008: D-1 (SLP), D+1 (RLM) und nur im Fall von Ersatzwertkorrekturen (RLM) Prozess M+29.

(2) Netzkonten werden

a) unter Verwendung der bilanzkreisbezogenen Meldungen der ENB und ANB in die Händlerbilanzkreise (aus (1)) sowie

b) der Meldungen der Übernahme- und Übergabemengen an den Netzkopplungspunkten/Ausspeisezonen der jeweils nachgelagerten Netzbetreiber geführt. Prozess M+29 (bzw. bei MG-Überlappungen bis M+39 bzw.M+49).

alle Meldungen jeweils marktgebietsscharf

Nur bei 2 b) finden Brennwertkorrekturen statt. Ansonsten sind Brennwertkorrekturen i.R.d. Bilanzierung grundsätzlich verboten ! (Ausnahme Balancing Shipper bei ZRT Entry).

Nur bei 2 b) finden Brennwertkorrekturen statt. Ansonsten sind Brennwertkorrekturen i.R.d. Bilanzierung grundsätzlich verboten ! (Ausnahme Balancing Shipper bei ZRT Entry).

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 66

Datenflüsse

Innerhalb der Transportabwicklung können auf dem Zeitstrahl einzelne Kernprozesse unterschieden werden. Dabei handelt es sich um Aktionen, die vor, während und nach dem Liefertag D geschehen. Es werden folgende Abkürzungen für die Fristen verwendet:

D-2 = Vorvortag vor dem Liefertag

D-1 = Tag vor dem Liefertag

D = Liefertag (Gastag)

D+1 = Tag nach dem Liefertag

M+ 29 WT = 29. Werktag nach Ende des (Liefer-)Monats. Spätestens bis zu diesem Tag liefert

der Ausspeisenetzbetreiber korrigierte Zeitreihen an den Bilanzkreisnetzbetreiber

M + 31 WT = 31. Werktag nach Ende des (Liefer-)Monats. Spätestens bis zu diesem Tag liefert

der Bilanzkreisnetzbetreiber die evtl. korrigierten Zeitreihen an den Bilanzkreisverantwortlichen

Achtung: Im neuen Regime ab dem 1.10.2008 ist jeder Tag D-1, D und D+1 !!! (Die erste Datenlieferung für SLP erhält BKV also am 30.9.2008 bis 13:00 Uhr!)

Alle Datenlieferungen sind gemäß Vorgabe der BNetzA an 7 Tagen der Woche (also auch an den Wochenenden), an 52 Wochen im Jahr von den ANB durchzuführen! -> Empfangsbereitschaft der BKN und der BKV!

Zeitbezug der Meldungen auf den Gastag D beachten!

Achtung: Im neuen Regime ab dem 1.10.2008 ist jeder Tag D-1, D und D+1 !!! (Die erste Datenlieferung für SLP erhält BKV also am 30.9.2008 bis 13:00 Uhr!)

Alle Datenlieferungen sind gemäß Vorgabe der BNetzA an 7 Tagen der Woche (also auch an den Wochenenden), an 52 Wochen im Jahr von den ANB durchzuführen! -> Empfangsbereitschaft der BKN und der BKV!

Zeitbezug der Meldungen auf den Gastag D beachten!

� Vorbereitung auf tägliche Allokation und tägliche Datenbereitstellung

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 67

ANB

LV

BKN

7 Übertragung der gemessenen RLM-Zeitreihen

8 Aggregation der gemessenen RLM-Zeitreihen je BK/SBK und je Zeitreihentyp

9 Übertragung der aggregierten RLM-Zeitreihen je BK/SBK und Zeitreihentyp.

10 Aggregation der gemessenen RLM-Zeitreihen je BK/SBK* und Zeitreihentyp

BKV

11 Übertragung der aggregierten gemessenen RLM-Zeitreihen je BK/SBK* und je Zeitreihentyp

1 Ermittlung der SLP Tagesmengen je BK/SBK

2 Übertragung der endgültig aggregierten Menge BK/SBK

3 Kontrolle ob alle ANB vollständig, ansonsten Bildung von Ersatzwerten oder Anwendung SLP-Ersatzverfahren

5 Übertragung der allokierten aggregierten Tagesbänder je BK/SBK*

4 Ermittlung der aggregierten Tagesmengen je BK/SBK und Berechnung der Tagesbänder

6 Übersendung durch den BKN erzeugten Daten je BK/SBK bei SLP-Ersatzverfahren bzw. Ersatzwertbildung

Prozess RLM untertägig am Tag D

Prozesse SLP D-1

Prozess RLM Allokation D+1

*ab dem 1.10.2009ANB-scharf

� Allokation durch Netzbetreiber, z.B. bei SLP- und RLM-Ausspeisepunkten

12 Übertragung der LV… … …

Jeden D-1 bis 13:00 UhrJeden D-1 bis 13:00 Uhr

Jeden D bis 19:00 UhrJeden D bis 19:00 Uhr

Datenflüsse

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 68

12 Übertragung der gemessenen RLM-Zeitreihen

13 Aggregation gemessenener RLM-Zeitreihen je BK/SBK und je Zeitreihentyp

14 Übertragung der aggregierten RLM-Zeitreihen je BK/SBK und je Zeitreihentyp

15 Aggregation der gemessenen RLM-Zeitreihen je BK/SBK* und je Zeitreihentyp

16 Übertragung der allokierten aggregierten gemessenen RLM-Zeitreihen je BK/SBK* und je Zeitreihentyp

TK

17 Übersendung der einzelnen RLM-Ausspeisepunkte gemäß Lieferantenrahmen-/ Ausspeise-vertrag

19 Aggregation je Zeitreihentyp und BK/SBK, sofern korrigierte Werte für einen BK/SBK vorliegen

20 Übertragung nur der korrigierten RLM-Zeitreihentypen je BK/SBK

21 Aggregation nur der korrigierten gemessenen RLM-Zeitreihen je BK/SBK* und je Zeitreihentyp

22 Übertragung nur der korrigierten gemessenen aggregierten gemessenen RLM-Zeitreihen je BK/SBK* je Zeitreihentyp

TK

23 Übersendung der korrigierten einzelnen RLM-Ausspeisepunkte gemäß Lieferantenrahmen/Aus-speisevertrag

18 Plausibilitäts-kontrolle und ggf. Ersatzwertbildung

LV

Prozess RLM korrigierte Allokation M+29 / 31 WT

Prozess RLM Allokation D+1

Jeden D+1 bis 14:00 UhrJeden D+1 bis 14:00 Uhr

Bis M+31Bis M+31

Eine Monatsmeldung mit stündlichen Werten nur für die BK/SBK, in denen sich

einzelne oder mehrere Werte geändert haben!

Eine Monatsmeldung mit stündlichen Werten nur für die BK/SBK, in denen sich

einzelne oder mehrere Werte geändert haben!

Jeden D+1 bis 20:00 Uhr Übersendung des Zeitreihentyps „RLMmT“ (als Tagesband) je BK/SBK

Jeden D+1 bis 20:00 Uhr Übersendung des Zeitreihentyps „RLMmT“ (als Tagesband) je BK/SBK

Jeden M+31 Übersendung des Zeitreihentyps „RLMmT“ (als Tagesband) je BK/SBK

Jeden M+31 Übersendung des Zeitreihentyps „RLMmT“ (als Tagesband) je BK/SBK

ANBBKNBKV *ab dem 1.10.2009ANB-scharf

Datenflüsse

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 69

� BK-Status D+1

BK-Status D+1:Jeden D+1 bis 20:00 Uhr(IMBNOT)

BK-Status D+1:Jeden D+1 bis 20:00 Uhr(IMBNOT)

BK-Status M+31:Jeden M+31(IMBNOT)

BK-Status M+31:Jeden M+31(IMBNOT)

� BK-Status M+31

Datenflüsse

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 70

� Datenanbindung und Kommunikationstest

Vor Beginn des Gaswirtschaftjahrs 2008/2009 führen alle beteiligen Marktpartner spätestens im September einen Kommunikationstest durch.

Vor Beginn des Gaswirtschaftjahrs 2008/2009 führen alle beteiligen Marktpartner spätestens im September einen Kommunikationstest durch.

�Siehe Folgevortrag Herr Wachholz sowie Musterantrag und Datenblätter unter www.rwetransportnetzgas.com

RWE Transportnetz Gas stellt die bilanzkreisrelevanten Daten gemäß KoV III und Leitfaden BKF als Einzelzeitreihen nachrichtenbasiert per ALOCAT, TRANOT, IMBNOT zur Verfügung.

Zusätzlich sind (mit zeitlichem Verzug) die Daten als Dienstleistungim bekannten Datenportal einsehbar.

RWE Transportnetz Gas stellt die bilanzkreisrelevanten Daten gemäß KoV III und Leitfaden BKF als Einzelzeitreihen nachrichtenbasiert per ALOCAT, TRANOT, IMBNOT zur Verfügung.

Zusätzlich sind (mit zeitlichem Verzug) die Daten als Dienstleistungim bekannten Datenportal einsehbar.

Datenflüsse

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 71

FNB=ENB

RNB

öVNB=ANB

Einspeisung

Ausspeisung

BKNVP

BK orange (RLM)BK gelb (SLP)

Ausspeisung

Prinzip der Informationsflüsse bei der ANB-Allokationsdatenmeldung

Grundsätzliche Prozessschritte

1. ANB sendet Daten für BK gelb (SLP) an BKN. D-1 bis 12:00 Uhr. Basis BWRef . Keine BW-Korrektur.

2. ANB sendet Daten für BK orange (RLM) an BKN. D+1 bis 12:00 Uhr. Basis BWRef . Keine BW-Korrektur.

3. Falls Ersatzwertkorrektur, sendet ANB nur die Korrekturzeitreihen für den BK orange (RLM) an BKN. Bis spätestens M+29. Basis BWRef . Keine BW-Korrektur.

4. ANB stimmt einzelne NKP-Zeitreihen mit RNB ab. Bis spätestens M+29. Ersatzwertkorrektur und Brennwertkorrektur.

5. ANB sendet die abgestimmte aggregierte NKP-Zeitreihe als Aggregat marktgebietsscharf an den BKN und an den RNB. Bis spätestens M+29. Ersatzwertkorrektur und Brennwertkorrektur.

6. ANB rechnet Mehr- und Mindermengen mit TK ab.

7. ANB und BKN verrechnen Kosten und Erlöse aus der M.-M.-Abrechnung..

3.

1.2.

4. 5.

6. 6.

5.

n. = Keine BW-Korrektur !

7.

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 72

SLP-Ersatzallokation durch den BKN

Gemäß Festlegung ist der BKN zur Ersatzallokation verpflichtet, wenn die Allokationen nicht vom ANB geliefert werden. Dazu werden folgende Daten benötigt.

� Jahresmenge je SLP-Typ (Gewerbe, Haushalt) und je Bilanzkreis monatlich aktualisiert

� Anzahl Ausspeisepunkte je SLP-Typ (Gewerbe, Haushalt) und je Bilanzkreis monatlich aktualisiert

RWE Transportnetz Gas verwendet zwei Standardprofile (Gewerbe und Haushalt) und eine Temperaturstation im Marktgebiet

Für diese Dienstleistung wird ein Entgelt in Höhe des monatlichen mittleren Ausgleichsenergiepreises bezogen auf 1% der Ausspeisemenge erhoben.

Die Mehr-/Mindermengenabrechnung obliegt dem Ausspeisenetzbetreiber

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 73

Initiale und vorbereitende Aufgaben

� Exkurs: Ersatzvornahme durch BKN

… § 19Pflichten des Bilanzkreisnetzbetreibers

2.Der Bilanzkreisnetzbetreiber hat die Pflicht, das Vorhandensein von anwendbaren

Standardlastprofilen in allen Netzen seines Marktgebietes zu überprüfen. Sollten

Ausspeisenetzbetreiber entgegen ihrer gesetzlichen Verpflichtung keine

Standardlastprofile anwenden und/oder nicht in der Lage sein, dem

Bilanzkreisnetzbetreiber und Bilanzkreisverantwortlichen Standardlastprofile und

Allokationsdaten für seine SLP-Entnahmestellen zu melden, ist der

Bilanzkreisnetzbetreiber berechtigt und verpflichtet, Standardlastprofile für die betroffenen

SLP-Entnahmestellen zu entwickeln, zuzuweisen und anzuwenden. …

…In diesem Fall ist der Ausspeisenetzbetreiber verpflichtet, dem Bilanzkreisnetzbetreiber

die für die Anwendung des Ersatzverfahrens notwendigen Daten zu übermitteln. Hierzu

zählen insbesondere Informationen über die im Folgemonat aktiven Bilanzkreise im Netz,

die kumulierte Jahresarbeit pro Bilanzkreis, getrennt nach Haushaltskunden und Gewerbe-

SLP sowie Anzahl der SLP-Entnahmestellen getrennt nach Gewerbe und Haushalt pro

Bilanzkreis und für den Fall der Anwendung analytischer Ersatzverfahren zusätzlich die

tägliche Übermittlung der Restlastkurve des Tages D-2 am Tag D-1, auf der Grundlage der

bilanzkreiswirksamen Bestandslisten.

Exkurs: Ersatzvornahme

durch BKN !

Exkurs: Ersatzvornahme

durch BKN !

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 74

Exkurs: Ersatzvornahme

durch BKN !

Exkurs: Ersatzvornahme

durch BKN !

Initiale und vorbereitende Aufgaben

� Exkurs: Ersatzvornahme durch BKN

… § 19Pflichten des Bilanzkreisnetzbetreibers

…Der Bilanzkreisnetzbetreiber hat die Bilanzkreisverantwortlichen über die Anwendung des

Ersatzverfahrens zu informieren.

Wenn der Ausspeisenetzbetreiber trotz einer eindeutigen schriftlichen Aufforderung des

Bilanzkreisnetzbetreibers nicht die gemäß dieser Ziffer notwendigen Informationen für die

Anwendung eines Ersatzverfahrens liefert, informiert der Bilanzkreisnetzbetreiber die

betroffenen Bilanzkreisverantwortlichen und gibt dem Bilanzkreisverantwortlichen die Möglichkeit,

die notwendigen Daten bis drei Werktage vor Beginn des Liefermonats zu liefern. Wenn die Daten

bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen, wird für Ausspeisepunkte in dem Ausspeisenetz in den

jeweiligen Bilanzkreisen endgültig eine Nullmenge für SLP allokiert.

Exkurs: Ersatzvornahme

durch BKN !

Exkurs: Ersatzvornahme

durch BKN !

RWE Transportnetz Gas hat alle ANB in den Marktgebieten mitSchreiben von 15.8.2008 um Stellungnahme (u.a. zur Anwendung von SLP und Übermittlung der Daten ab dem 30.9.2008) gebeten.

Rückmeldefrist ist der 27.8.2008.

Ein Dienstleister erhebt im Auftrag von RTG die erforderlichen Daten bei den ANB.

RWE Transportnetz Gas hat alle ANB in den Marktgebieten mitSchreiben von 15.8.2008 um Stellungnahme (u.a. zur Anwendung von SLP und Übermittlung der Daten ab dem 30.9.2008) gebeten.

Rückmeldefrist ist der 27.8.2008.

Ein Dienstleister erhebt im Auftrag von RTG die erforderlichen Daten bei den ANB.

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 75

Initiale und vorbereitende Aufgaben

� Exkurs: Ersatzvornahme durch BKN

… § 19Pflichten des Bilanzkreisnetzbetreibers…

3. Der Bilanzkreisnetzbetreiber erhebt von dem betroffenen Ausspeisenetzbetreiber für die

Zuweisung von Standardlastprofilen ein Entgelt … auf Basis des durchschnittlichen

monatlichen Ausgleichsenergiepreises bezogen auf 1 % der monatlichen Ausspeisemenge

des Netzes. Die Erlöse und die aus der Anwendung des Ersatzverfahrens durch den

Bilanzkreisnetzbetreiber erwachsenden Kosten werden auf das Regel- und

Ausgleichsenergieumlagekonto gemäß § 30 Anlage 3 gebucht.

Schadensersatzforderungen bleiben unberührt. Der Ausspeisenetzbetreiber stellt den

Bilanzkreisnetzbetreiber von in diesem Zusammenhang geltend gemachten

Schadenersatzforderungen der Bilanzkreisverantwortlichen frei.

4. Gemäß der Festlegung der Bundesnetzagentur vom 28. Mai 2008 ist der

Bilanzkreisnetzbetreiber ab dem 1. April 2009 verpflichtet, im Internet eine Liste derjenigen

Ausspeisenetzbetreiber des jeweiligen Marktgebiets, die dem Bilanzkreisnetzbetreiber die

für die Bilanzkreisabrechnung erforderlichen Daten nicht, nicht fristgerecht, unvollständig

oder in unzureichender Qualität zur Verfügung stellen, zu veröffentlichen.

Exkurs: Ersatzvornahme

durch BKN !

Exkurs: Ersatzvornahme

durch BKN !

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 76

Ex-Post-Balancing

> Ein Ex-Post-Balancing von Abweichungen ist zwischen Bilanzkreisen nur noch bis zum 01. April 2009 möglich, soweit sich die Bilanzkreise im selben Marktgebiet befinden.

> Zwei BKV können nachträglich die Übertragung von Tagesbändern oder strukturierten 24 Stunden-Lastgängen miteinander vereinbaren. Der BKN berechnet auf Basis dieser zu matchenden Nominierungen den Bilanzkreisstatus und die Toleranzüberschreitungen und des abgebenden Bilanzkreises neu und teilt sie de beiden Bilanzkreisverantwortlichen mit.

> RWE Transportnetz Gas wird die Regeln zum Ex-Post-Balancingseparat zeitnah veröffentlichen.

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 77

Fragen und Antworten

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 78

Netzkonten

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 79

� Ab dem 01. Oktober 2008 sind Netzbetreiberbilanzkreise nicht mehr zulässig. Für die technische Mengenabbildung des gesamten Marktgebietes, die Aufteilung der Mengen auf verschiedene Marktgebiete in Netzen mit Marktgebietsüberlappung und den vom Bilanzkreisnetzbetreiber zu leistenden Nachweisen der Regelenergieumlage wird ein Netzkonto je Ausspeisenetzbetreiber geführt. Der Saldo des Netzkontos wird zwischen den Netzbetreibern nicht abgerechnet.

� Der Bilanzkreisnetzbetreiber richtet bis zum 15. September 2008 für jeden Netzbetreiber ein Netzkonto sowie eine dazugehörende Netzkontonummer ein und teilt diese Nummer bis zum 15. September 2008 den Netzbetreibern mit. Die Netzkontonummer ist bei sämtlichen Datenmeldungen des Ausspeisenetzbetreibers an den Bilanzkreisnetzbetreiber zu verwenden. Die Führung des Netzkontos obliegt dem jeweiligen Bilanzkreisnetzbetreiber.

Netzkonten

� Netzkonto

Aus Gründen der Stabilität der Datensendungen, zur Vermeidung der Umstellungen bei allen Marktpartnern u.a. werden von RWE Transportnetz Gas die Netzkonten unter den bisher vergebenen Netzbetreiberbilanzkreis-Codes geführt. Eine gesonderte Miteilung erfolgt nicht.

Aus Gründen der Stabilität der Datensendungen, zur Vermeidung der Umstellungen bei allen Marktpartnern u.a. werden von RWE Transportnetz Gas die Netzkonten unter den bisher vergebenen Netzbetreiberbilanzkreis-Codes geführt. Eine gesonderte Miteilung erfolgt nicht.

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 80

Netzkonto

> Netzkonten werden durch den BKN auf täglicher Basis mit Stundenwerten geführt.

> Gegenstand: Einspeisemengen und allokierte Ausspeisemengenim Netz des ANB

> Das Netzkonto wird nicht abgerechnet und dient der Dokumentation von Ein- und Ausspeisungen des jeweiligen Netzes.

> Dokumentations- und Disziplinierungsfunktion

> Aus der Mehr-Mindermengenabrechnung entstehende Forderungen und Verbindlichkeiten werden auf das Umlagekonto gebucht.

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 81

Netzkonten� Zeitreihen des Netzkontos

1. Bis auf weiteres benötigt der Bilanzkreisnetzbetreiber zur Führung des Netzkontos folgende Zeitreihen auf Tagesbasis:

2. Vom vorgelagerten Netzbetreiber übernommene Gasmengen aggregiertüber alle Netzkopplungspunkte je Marktgebiet sowie die an Biogasanlagen eingespeisten Flüssiggasmengen

3. An Netzkopplungspunkten zu nachgelagerte Netzbetreiber übergebene Gasmengen, aggregiert über die Netzkopplungspunkte je nachgelagertem Netzbetreiber

4. Alle durch den jeweiligen Netzbetreiber durchgeführten bilanzkreisrelevanten Allokationen der verschiedenen Zeitreihentypen

5. Lastgänge besonderer Netzpuffer mit Wochenfahrweisen (gesonderte Vereinbarung notwendig)

6. Lastgänge für die Zumischung von Flüssiggas gemäß § 41f Abs. 2 GasNZV bei Biogaseinspeisungen. Dieser Lastgang kann auch auf Stundenbasis übersandt werden

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 82

Netzkonten

� Saldo des

Netzkontos

Einspeisungen Ausspeisungen

nicht bilanzkreisrelevant: nicht bilanzkreisrelevant:

Summe aller NKP zum vorgelagerten NB Summe aller NKP zu nachgelagerten NB

evtl. Netzpufferentleerungen sofern gesondert vereinbart

evtl. Netzpufferbefüllungen sofern gesondert vereinbart

evtl. Flüssiggaseinspeisung aus Biogasanlagen

bilanzkreisrelevante allokierte Werte: bilanzkreisrelevante allokierte Werte

Summe aller Einspeisungen z.B. Summe aller Ausspeisungen z.B.

Biogaseinspeisungen Speicherbefüllungen

Speicherausspeisungen SLP gemäß SLP-Verfahren

Mini-MüT Einspeisungen RLM wie gemessen

Mini-MüT Ausspeisungen

Saldo: SLP-Differenzmengen, Brennwertdifferenzen, Netzverluste, Messungenauigkeiten, Inventardifferenzen im Netzpuffer, Flüssiggaseinspeisungen

aus Biogasanlagen

Um die Differenzen im Netzkonto so gering wie möglich zu halten, ordnen die Netzbetreiber ihre Eigenverbrauchsstellen wie z.B. die Vorwärmungen von Regelanlagen, Gebäude, etc. einem SLP zu oder bauen eine Lastgangmessung ein. Diese Ausspeisepunkte sind einem Bilanzkreis zuzuordnen.

Um die Differenzen im Netzkonto so gering wie möglich zu halten, ordnen die Netzbetreiber ihre Eigenverbrauchsstellen wie z.B. die Vorwärmungen von Regelanlagen, Gebäude, etc. einem SLP zu oder bauen eine Lastgangmessung ein. Diese Ausspeisepunkte sind einem Bilanzkreis zuzuordnen.

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 83

Mehr- und Mindermengen

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RWE Transportnetz Gas 17.9.2008 SEITE 84

• Ausgleich von Mehr-/Mindermengen, §12 KoV III, Anhang 3

• ANB ermittelt für alle Entnahmestellen Mehr-/ Mindermengen

• Saldo gemäß G 685 ermittelter Verbrauch SLP/RLM (endgültige Brennwerte) vs. BK-Allokation

• M/M Mengen für RLM sind die Abweichung vom vorläufigen zum endgültigen Brennwert

• M/M Mengen für SLP und RLM werden vom ANB mit mittlerem monatlichen Ausgleichsenergiepreis beim Transportkunden abgerechnet

• Veröffentlichung der Preise erfolgt durch BKN

• Mehr-/Mindermengen sind nicht bilanzkreiswirksam

• Kosten und Erlöse aus der Mehr-/ Mindermengenabrechnung werden zwischen Ausspeisenetzbetreiber und Bilanzkreisnetzbetreiber verrechnet und auf das Regel- und Ausgleichsenergieumlagekonto gemäß § 30 gebucht.

2.6 Mehr- / Mindermengen

Bei der Mehr- und Mindermengen-abrechnung für RLM-Ausspeisepunkte erfolgt eine Brennwertkorrektur.

Bei der Mehr- und Mindermengenabrech-nung für SLP erfolgt die Ermittlung der zählpunkt-scharfen Differenz-mengen zwischen den allokierten und den tatsächlich entnommen Gasmengen

Bei der Mehr- und Mindermengen-abrechnung für RLM-Ausspeisepunkte erfolgt eine Brennwertkorrektur.

Bei der Mehr- und Mindermengenabrech-nung für SLP erfolgt die Ermittlung der zählpunkt-scharfen Differenz-mengen zwischen den allokierten und den tatsächlich entnommen Gasmengen

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� Grundsätze und Neuerungen

� Regelenergie, Ausgleichsenergie, Stundenanreizsystem, RE-Umlage

� Systematik der Vorschriften, Netzzugangsbedingungen RWE Transportnetz Gas

� Prozesse, Aufgaben

� Klassifizierung der Ausspeisestellen, Zeitreihentypen, RLM-Fallgruppen

� RLM-Fallgruppenwechsel

� Abschluss der Ein- / Ausspeiseverträge, Kapazitätsbuchung

� Bilanzkreisvertragsabschluss, Bilanzkreisbildung, Subbilanzkonten, Bilanzkreisnummern, Zuordnung von Punkten zu Bilanzkreisen, Deklarationslisten

� Datenflüsse

� Netzkonten

� Mehr- und Mindermengenabrechnung

AGENDA

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