Die KULAP-Maßnahme A3 „Betrieblicher Erosionsschutz“ · PDF fileTHEO eine...
Transcript of Die KULAP-Maßnahme A3 „Betrieblicher Erosionsschutz“ · PDF fileTHEO eine...
Seite 3 von 14
Die KULAP-Maßnahme A3 „Betrieblicher Erosionsschutz“ zielt auf die Senkung des Phosphoreintrages in Oberflächengewässer durch Reduzierung des jährlichen kulturarten- und bewirtschaftungsbedingten Bodenabtragsrisikos der aktuell in der Förderkulisse liegenden Betriebsflächen gegenüber dem Basiswert ab.
A3 ist ein aktives Programm, das auf die Mitwirkung des Landwirtes aufbaut. Die Betriebe mit Kulissenflächen sind angehalten, die für ihre standörtliche Erosionsgefährdungssituation (siehe Basiswert) passenden erosionsreduzierenden Bewirtschaftungsmaßnahmen anzuwenden. Für die hierfür über die gute fachliche Praxis hinaus zusätzlich getätigten Aufwendungen erhalten die Landwirte Zuwendungen.
Vorgaben der Förderrichtlinie zu KULAP A3
(Thüringer Programm zur Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege - KULAP 2014) Maßnahme A3: Betrieblicher Erosionsschutz (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 32/2015 S. 1296)
1. Fördergegenstand
Gefördert wird die Durchführung ausgewählter Erosionsschutzmaßnahmen zur Reduzierung des jährlichen Bodenabtragsrisikos auf erosionsgefährdetem Ackerland in der Förderkulisse (Erosionsgefährdete Ackerflächen im Phosphornährstoffüberschussgebiet – Oberflächen-wasserkörper mit Zielverfehlung des „guten ökologischen Zustands“ durch P-Belastung bzw. Sedimenteintrag).
2. Antragsvoraussetzungen
Es gelten die allgemeinen Antragsvoraussetzungen der Förderrichtlinie.
Antrag auf Auszahlung:
a) Beihilfeberechtigt sind Ackerflächen in der Förderkulisse.
b) Abgabe des jährlichen Nachweises der Erosionsminderung der aktuell in den Kulissen liegenden Betriebsflächen anhand eines unterschriebenen Ausdruckes des Gesamtergebnisses aus dem Maßnahmenplaner THEO zum Zeitpunkt der Sammel-antragstellung.
3. Zuwendungsvoraussetzungen
• Realisierung einer oder mehrerer der folgenden ausgewählten erosionsreduzierenden Bewirtschaftungsmaßnahmen (Frucht, Fruchtfolge, Verfahrensgestaltung) auf Betriebs-flächen mit Ackernutzung in der Kulisse des jeweiligen Jahres zur Reduzierung des Basiswertes des Bodenabtragsrisikos. Es erfolgt eine Auswahl der unten genannten Optionen vor der Antragstellung auf Auszahlung, indem mit dem Planungsinstrument THEO eine kalkulierte Bodenabtragsminderung von jährlich mindestens 20 Prozent erzielt
Seite 4 von 14
wird. Es müssen nicht zwingend auf jeder Teilfläche konkrete Maßnahmen durchgeführt werden. Der Zielwert wird unabhängig vom bewilligten Förderumfang nachgewiesen.
Optionen zur Erosionsminderung: 1.Optimierte Fruchtfolge (gewässerschonend), Anbauverlagerung 2.Zwischenfruchtanbau (einschließlich Untersaaten) 3.Mulchsaat 4.Strip-Tillage 5.Direktsaat 6.Maisengsaat 7.Schlagteilungen (Hanglängenverkürzung; Feldblock-Teilung) 8.Grünstreifen quer zum Hang (Hanglängenverkürzung) 9.Begrünung von Tiefenlinien 10.Gewässerrandstreifen
• Ausgeschlossen bei der Zielwertberechnung sind Flächen mit A425, V425 (Gewässer- und Erosionsschutzstreifen), A411, V411, A412, V412, A421, V421, A422, V422 (Blühstreifen und mehrjährige Blühstreifen/-flächen außerhalb und innerhalb von Naturschutzkulissen), A423, V423 (Schonstreifen), A5 (Nutzung des Ackerlandes als Grünland) sowie nach Artikel 45, Ziffer 9 der Delegierten Verordnung (EU-Nr. 639/2014) als Ökologische Vorrangflächen angemeldete Zwischenfrüchte oder Gründecken.
• Führung der Thüringer Ackerschlagkarte für die Verpflichtungsflächen.
4. Fachliche Auswahlkriterien
Reihung der Anträge nach flächengewogenem Mittel des Gefährdungspotentials der jeweiligen Ackerflächen-Feldblöcke hinsichtlich des potenziellen Phosphoreintrages in die Gewässer über den Pfad Bodenerosion. Anträge mit größerer werden vor die mit kleinerer Gefährdung gesetzt.
5. Höhe der Zuwendung
- 60 € je ha
- Mindestförderbetrag 500 €
Seite 5 von 14
Erläuterungen zur Richtlinie
zu 1. Fördergegenstand:
Die Maßnahme A3 Betrieblicher Erosionsschutz ist eine Fördermaßnahme zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie. Sie konzentriert sich daher auf erosionsgefährdete Ackerflächen in Gewässer- bzw. Siedlungsnähe. Die förderfähigen Ackerflächen sind Kulissen gebunden.
zu 2. Antragsvoraussetzungen:
Zusätzlich zum Sammelantrag, Abgabe des unterschriebenen Ausdruckes des Maßnahmenplaners THEO sowie dieser in digitaler Form (z.B. per CD, Stick) beim Landwirtschaftsamt.
zu 3. Zuwendungsvoraussetzungen:
„..auf Betriebsflächen mit Ackernutzung…“: Dies bedeutet, dass Flächen auf denen eine Dauerkultur (DA), Grünland (GL) etc. steht, in A3 nicht berücksichtigt werden können (z.B. Durchwachsene Silphie).
"…Es müssen nicht zwingend auf jeder Teilfläche konkrete Maßnahmen durchgeführt werden. Der Zielwert wird unabhängig vom bewilligten Förderumfang nachgewiesen.“ Auf den Kulissenflächen, muss nicht auf jeder Fläche eine erosionsmindernde Maßnahme z.B. Mulchsaat durchgeführt werden, jedoch braucht man für die Zielwertberechnung (Kalkulation betriebsbezogener Bodenabtrag) mittels THEO für jede Fläche die Angabe der Kulturart und Bewirtschaftung („Bewirtschaftungsmaßnahme“, „Zwischenfrucht, Winterbedeckung) im Antragsjahr.
Die Nichtberücksichtigung von Kulissenflächen eines Betriebes bei der Zielwertberechnung, wirkt dem Ziel von KULAP A3 entgegen. Ausgenommen sind gemäß Punkt 2 der Zuwendungsvoraussetzungen zur Vermeidung einer Doppelförderung „ausgeschlossene Flächen“ z.B. Flächen mit KULAP A425 Beantragung oder als Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) beantragte Flächen mit Zwischenfruchtanbau.
Neben den als ÖVF angemeldeten Zwischenfrüchten ode r Gründecken werden auch die Brachen, Wald- und Feldränder sowie Pufferstrei fen (siehe Tab. 1) bei der Zielwertberechnung ausgeschlossen. Aus folgendem Grund: Die in der Tabelle 1 genannten ÖVF können hinsichtlich ihrer Erosionswirkung bzw. C-Faktors (Bodenbedeckungsfaktor) nicht hinreichend bewertet werden, da die Spannbreite der möglichen Bedeckung nicht voraussehbar ist ("Selbstbegrünung" bis "Grünland" möglich). Damit lassen sich der C-Faktor und die Wirkung für die Förderrelevanz in THEO nicht festlegen.
Seite 6 von 14
Tabelle 1: Ökologische Vorrangflächen, die neben den Zwischenfrüchten oder Gründecken auch bei der Zielwertberechnung ausgeschlossen sind
Kulturarten -
code
Kulturart-Bezeichnung der bei A3 ausgeschlossenen Ö kologischen Vorrangflächen (ÖVF)
500000 nach Art. 22 bis 24 der VO (EG) Nr. 1257/99 stillgelegte Ackerfläche
500010 Ackerland aus der Erzeugung genommen iSd. Art. 4 Abs. 1 Buchst. c) ii) VO 1307/2013-Brache (ohne ÖVF/KULAP nach 5 Jahren DGL)
940400 Brachen ohne Erzeugung (breiter 20 m)- ohne ÖVF/KULAP nach 5 Jahren DGL
940600 Brache mit Neueinsaat von einjährigen Blühmischungen
520010 Streifen am Waldrand (ohne Produktion)
520030 Pufferstreifen AL
520050 Feldrand bis 20 m
Zu 4. Fachliche Auswahlkriterien:
Die Gefährdung der Flächen lässt sich anhand der angegebenen „Priorität“ erkennen: „1“= hoch und „4“= niedrig.
Beschreibung der Maßnahmenoptionen
• Die optimierte Fruchtfolge
Die optimierte Fruchtfolge hat zum Ziel, die Fruchtartenverteilung auf den Kulissenflächen der standörtlichen Erosionsgefährdungssituation im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten anzupassen. Dies bedeutet, dass stärker erosionsgefährdete Kulturen, wie z.B. Mais möglichst auf den geringer bzw. schwach erosionsgefährdeten Ackerflächen angebaut werden.
• Zwischenfruchtanbau (einschließlich Untersaaten)
Der Anbau von Zwischenfrüchten oder die Etablierung von Untersaaten minimiert die Zeitspanne, in welcher der Boden (noch) ohne schützende Pflanzendecke ist. Zwischenfrüchte und Untersaaten schützen die Bodenoberfläche vor erosiven Niederschlägen und erhöhen die Infiltrationsleistung des Bodens.
In KULAP A3 wird die Bedeckung des Bodens durch Zwischenfrüchte oder Untersaaten nach der angegebenen Kulturart im Antragsjahr (d.h. im Herbst und Winter) vor einer Sommerung des Folgejahres honoriert. Neben der aktiven Begrünung des Bodens durch Zwischenfrüchte akzeptiert KULAP A3 auch eine "Winterbedeckung" in Form von unbearbeiteten Stoppelbeständen oder eine 30%ige Bedeckung des Bodens mit organischem Material nach der angegebenen Kulturart im Antragsjahr 2016 vor einer Sommerung des Folgejahres 2017 (Auswahl in THEO: "Zwischenfrucht/ Winterbedeckung"). Winterungen wie Wintergetreide, Winterraps und auch mehrjähriges Ackerfutter zählen nicht als „Winterbedeckung nach Antragskultur“. Ihre erosionsmindernde Wirkung wird im
Seite 7 von 14
Folgejahr als Antragskultur bei der Berechnung des Bodenabtragsrisikos berücksichtigt. Winterkulturen haben einen niedrigen C-Faktor (Bodenbedeckungsfaktor, siehe Tab. C-Werte). Ackerfutter kann jedoch als Winterbedeckung geltend gemacht werden, wenn im Folgejahr eine Sommerkultur angebaut wird und das Ackerfutter bis 31.12. nicht umgebrochen wird. Als Winterbedeckung gelten alle Stoppeln einschließlich Maisstoppeln. Maisstoppeln dürfen gemulcht werden, wobei kein Bodeneingriff erfolgen darf. Sollte eine Bodenbearbeitung nach der Ernte der Antragskultur erfolgen (z.B. Stoppelbearbeitung), so muss eine verbleibende erosionsminderende Bodenbedeckung von mindestens 30 % durch organisches Material sichergestellt sein oder ein Zwischenfruchtbestand etabliert werden. Die Winterbedeckung stellt eine effektive Maßnahme zur Erosionsgefährdungsreduzierung mit dem Ziel einer möglichst durchgängigen (ganzjährigen) Bodenbedeckung dar. Sie muss in dieser Maßnahme jedoch nur bis 31.12. nachgewiesen werden.
Antragsjahr: 2016
2017
2018
Fruchtfolge A Winterweizen Wintergerste Raps
Fruchtfolge B Winterweizen Zwischenfr. Winterbed. Mais
Winterweizen
Fruchtfolge C Winterweizen Zwischenfr. Winterbed. Mais
Zwischenfr. Winterbed. Sommergerste
Zielwertberechnung
THEO-2016
Abbildung 1: Berücksichtigung der Winterbedeckung in der Zielwertberechnung
Bewirtschaftungsmaßnahmen:
• Mulchsaat
Anwendung von Mulchsaatverfahren. Während der Aussaat der Antragskultur muss eine erosionsmindernde Bedeckung des Bodens mit organischem Material von mindestens 30 % vorhanden sein.
• Strip-Tillage
Anwendung des Strip-Tillage-(Streifensaat-, Streifenfrässat-) Verfahrens.
Seite 8 von 14
• Direktsaat
Anwendung des Direktsaat-Verfahrens: Verzicht auf Bodenbearbeitung und Lockerung. Ein Eingriff in den Boden erfolgt nur zur Saatgutablage.
• Maisengsaat
Aussaat von Mais im Reihenabstand < 45 cm.
Erosionsschutzstreifen und Schlagteilung:
• Schlagteilungen (Hanglängenverkürzung; Feldblock-Te ilung)
Wurde die Schlagteilung bis zum 31.12.2015 vollzogen, so ist die erosionsmindernde Wirkung im THEO 2016 bereits berücksichtigt. Wurde die Schlagteilung nach dem 31.12.2015 durchgeführt bzw. wird noch bis zum 15.5.16 vollzogen, dann muss sich der Antragsteller noch vor dem 15.5. mit der TLL in Verbindung setzen. Die TLL führt dann die Bewertung der Schlagteilung in THEO 2016 aus. Der Antragsteller erhält anschließend den angepassten THEO 2016 von der TLL zur Antragstellung zurück.
• Grünstreifen quer zum Hang (Hanglängenverkürzung) u nd Gewässerrandstreifen
Grünstreifen quer zum Hang und Gewässerrandstreifen haben das Ziel die Geschwindigkeit des abfließenden Oberflächenwassers zu bremsen, die Versickerungsrate des Wassers zu erhöhen bzw. das mitgeschleppte Bodenmaterial auszukämmen. Gewässerrandstreifen dienen als letzte Barriere bevor das abfließende Wasser das Gewässer erreicht.
• Begrünung von Tiefenlinien
Die Begrünung von Tiefenlinien bzw. Abflussbahnen auf dem Acker führt zu einer Reduktion der Geschwindigkeit des abfließenden Oberflächenwassers in den bevorzugten Abflussbahnen. Der Boden bleibt in den begrünten Bereichen durch die (möglichst dichte) Vegetation geschützt bzw. wird aus dem abfließenden Wasser ausgekämmt. Die Versickerungsrate des Wassers in den Abflussbahnen wird durch die Begrünung erhöht.
Auf der VERA gibt es unter der Rubrik „Flächeninformationen“ die Karte „Erläuterung KULAP A3/A425 Begleitgeometrien“. Die auf der Karte dargestellten Flächen dienen zur Orientierung, wo innerhalb der Ackerland-Kulissenfeldblöcke die einzelnen Schutzstreifen ihren größtmöglichen Nutzen zur Reduzierung von Bodenerosion erbringen. Auf VERA unter „Flächenlisten“ und weiter unter „KULAP Flächenliste“ können diese Flächeninformationen für die bildliche Darstellung zugeladen werden.
Seite 9 von 14
Sanktionierung bei Unterschreitung der Förderreleva nz
Sanktionen bei Verstößen gegen die Zuwendungsvoraus setzungen und gegen sonstige Auflagen gemäß Ziffer 7.6.2 dieser Richtli nie
Anlage 11 (zu Ziffer 6.3) Thüringer Staatsanzeiger Nr. 32/2015 S. 1325:
Im Folgenden wird anhand eines Beispielbetriebes mit 100 ha Fläche in der Förderkulisse A3 die Sanktionierung der KULAP Maßnahme A3 dargestellt (siehe Tab. 2). Dabei wird unterstellt, dass
• Ausschlussflächen vom Betrieb nicht beantragt wurden, • beantragte und ermittelte Flächengrößen nach Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrolle
übereinstimmen, • außer im Jahr 2, 4 und 5 der Nichteinhaltung der Verpflichtung nach Ziffer 3.1 für die
Maßnahme A3 nach Förderkatalog der KULAP-Förderrichtlinie keine weiteren Verpflichtungsverstöße vorliegen,
• das Landwirtschaftsamt auch im Rahmen seines Ermessensspielraumes für die ermittelte Bewertung keine abweichende Bewertung zur Regelbewertung vorgenommen hat.
Seite 10 von 14
Tabelle 2: Beispiel zur Bewertung von Sanktionsverstößen in der KULAP Maßnahme A3 anhand eines Betriebes mit 100 ha Fläche in der Förderkulisse A3
Verp fl. -jahr
Verpflichtung: Zielwert der kalkulierten Bodenabtrags-minderung von mindestens 20% erreicht ja/nein
Sanktions -katalog Folge aus lfd. Nr. 25 der Anlage 1 zum Erlass Nr.4/2015
Bewertung
1 ja keine 100 ha * 60 €/ha = 6.000 € Auszahlungs-betrag
2 nein Regelbewertung Stufe 3
Ermittlung des Abzugsbetrages: Stufe 3 der ermittelten Bewertung entspricht dem Beihilfesatz = 60 €/ha. Dieser wird mit dem Umfang der beantragten Fläche multipliziert.60 €/ha * 100 ha = 6.000 € 6.000 € - 6.000 € = 0 €. Der Betrieb erhält keine Auszahlung im 2. Verpflichtungsjahr.
3 ja keine 100 ha * 60 €/ha = 6.000 € Auszahlungs-betrag
4 nein Regelbewertung Stufe 4
Da ein Wiederholungsverstoß vorliegt, wird die Regelbewertung von 3 um eine Stufe auf 4 erhöht. Stufe 4 der ermittelten Bewertung entspricht dem doppelten Beihilfesatz = 120 €/ha. Dieser wird mit dem Umfang der beantragten Fläche multipliziert 120 €/ha * 100 ha = 12.000 € Jedoch darf der Abzugs-betrag in keinem Fall höher sein als die jährliche Beihilfe 60€/ha * 100ha = 6.000 €. 6.000 € - 6.000 € = 0 €. Der Betrieb erhält keine Auszahlung im 4. Verpflichtungsjahr.
5 nein Regelbewertung Stufe 5
Da der zweite Wiederholungsverstoß vorliegt, wird die Regelbewertung von 3 um zwei Stufen auf 5 erhöht. Stufe 5 der ermittelten Bewertung entspricht dem doppelten Beihilfe-satz = 120 €/ha. Dieser wird mit dem Umfang der beantragten Fläche multipliziert.120 €/ha * 100 ha = 12.000 €. Jedoch darf der Abzugs-betrag in keinem Fall höher sein als die jähr-liche Beihilfe 60€/ha * 100ha = 6.000 €. 6.000 € - 6.000 € = 0 €. Der Betrieb erhält keine Auszahlung im 5. Verpflichtungsjahr. Darüber hinaus wird in Stufe 5 die Bewilligung zurückgenommen und die im gesamten Verpflichtungszeitraum gewährten Zuwendungen werden zurückgefordert. Der Betrieb muss 12.000 € zurückzahlen.
Seite 11 von 14
Bewertung der Erosionsschutzmaßnahmen
Berechnung des Bodenabtragsrisikos:
Für die Berechnung des Bodenabtragsrisikos wird im KULAP A3 die anerkannte ABAG = Allgemeine Bodenabtragsgleichung (nach DIN 19708) angewendet. Mithilfe der ABAG lässt sich der zu erwartende mittlere jährliche Bodenabtrag einer Fläche durch Wassererosion als Schätzung ermitteln.
Die ABAG lautet:
wobei R = Oberflächenabfluss- und Regenerosivitätsfaktor, K = Bodenerodierbarkeitsfaktor, L = Hanglängenfaktor, S = Hangneigungsfaktor, C = Bedeckungs- und Bearbeitungsfaktor und P = Erosionsschutzfaktor (Konturpflügen)
Der Faktor P wird im KULAP A3 nicht berücksichtigt, da in der Regel die Wirkung entfällt. Bei der überwiegenden Mehrzahl der Ackerschläge in Thüringen wird die kritische Hanglänge als Grenzwert für die Wirkung von P (Konturpflügen) überschritten.
Das Produkt aus R*K*L*S = Erosionsgrundgefährdung wird in KULAP A3 für die aktuellen Feldblockzuschnitte 2016 (Stand Dez. 2015) und für die Teilflächenzuschnitte von 2015 im Rechen-Programm THEO-2016 bereitgestellt.
Der Bedeckungs- und Bearbeitungsfaktor C wird aus den Angaben des Landwirts (Kulturart und Bewirtschaftung) abgeleitet. In der C-Wert Tabelle (siehe Tab. 3) wird der C-Wert in Abhängigkeit der Fruchtart und Bodenbearbeitung (bzw. Reihenabstand beim Mais) dargestellt. Mit steigender Erosionsschutzwirkung sinkt der C-Wert. Winterkulturen haben einen niedrigeren C-Wert als Sommerkulturen.
Seite 12 von 14
Tabelle 3: C-Faktoren (Bodenbedeckungs- und Bearbeitungsfaktor) verschiedener Fruchtarten in Abhängigkeit der Bodenbearbeitung bzw. Reihenabstand bei Mais.
Fruchtart Nr. 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte 4 Punkte 5 Punk te ErläuterungTHEO gepflügt pfluglos Mais- Mulchsaat Direktsaat
engsaat Strip-Till
Ackerbohne 1 0,200 0,147 0,093 0,040
Ackerfutter winterhart 2 0,030 0,030 0,030 0,030 Ackergras, Klee, Luzerne, Esparsette
Ackerfutter nicht winterhart 3 0,170 0,127 0,083 0,040 Phacelia, Serradella
Buchweizen 7 0,140 0,107 0,073 0,040
Dinkel (Winterdinkel) 9 0,120 0,093 0,067 0,040
Erbsen 11 0,200 0,147 0,093 0,040
Erdbeeren 12 0,020 0,027 0,033 0,040
Färberdisteln 13 0,260 0,187 0,113 0,040
Färberwaid 14 0,170 0,127 0,083 0,040
Futterroggen 15 0,160 0,120 0,080 0,040
Futterrübe 16 0,330 0,233 0,137 0,040
Gemüse 17 0,350 0,247 0,143 0,040
Gerstgras, Hafergras 18 0,100 0,080 0,060 0,040
Hafer (Sommerhafer) 19 0,170 0,127 0,083 0,040
Hanf 20 0,260 0,187 0,113 0,040
Heil- und Gewürzkräuter Gruppe 1
21 0,050 0,047 0,043 0,040Melisse, Spitzwegerich, Minze, Johanniskraut, Salbei, Schafgarbe, Thymian, Goldrute, Tollkirsche
Heil- und Gewürzkräuter Gruppe 2
22 0,250 0,180 0,110 0,040
Petersilie, Baldrian, Kamille, Kümmel, Schwarzkümmel, Mariendistel, Engelwurz, Koriander, Borretsch, Ringelblumen, Dill,
Hirse 23 0,200 0,147 0,093 0,040
Hülsenfrüchte sonstige 24 0,300 0,213 0,127 0,040 z.B. Linsen, Wicken, Indischer Hanf
Kartoffel 25 0,290 0,207 0,123 0,040
Lupine 26 0,300 0,213 0,127 0,040
Mais 27 0,350 0,247 0,200 0,143 0,040
Mohn 29 0,320 0,227 0,133 0,040
Ölfrüchte sonstige 30 0,140 0,107 0,073 0,040 z.B. Sommerrüpsen, Krambe
Öllein, Leindotter 31 0,170 0,127 0,083 0,040
Quinoa 32 0,300 0,213 0,127 0,040
Rübensamenvermehrung 33 0,300 0,213 0,127 0,040
Senf 35 0,100 0,080 0,060 0,040
Soja 36 0,300 0,213 0,127 0,040
Sommergerste 37 0,150 0,113 0,077 0,040
Sommergetreide sonstige 38 0,140 0,107 0,073 0,040 z.B. So-Roggen, So-Menggetreide
Sommerraps 39 0,140 0,107 0,073 0,040
Sommertriticale 40 0,140 0,107 0,073 0,040
Sommerweizen 41 0,140 0,107 0,073 0,040
Sonnenblume 42 0,320 0,227 0,133 0,040
Tabak 45 0,320 0,227 0,133 0,040
Vermehrung 46 0,140 0,107 0,073 0,040 z.B. Grassamen, Wildkräuter
Wintergerste 47 0,070 0,060 0,050 0,040
Wintergetreide sonstige 48 0,120 0,093 0,067 0,040 z.B. Wi-Menggetreide
Winterraps, Winterrübsen 49 0,070 0,060 0,050 0,040
Winterroggen 50 0,080 0,067 0,053 0,040
Wintertriticale 51 0,120 0,093 0,067 0,040
Winterweizen 52 0,120 0,093 0,067 0,040
Zierpflanzen 53 0,200 0,147 0,093 0,040
Zuckerrüben 54 0,320 0,227 0,133 0,040
nicht definierte Kulturart 55 0,400 0,280 0,160 0,040
Seite 13 von 14
Berechnung des Basiswerts einer Teilfläche:
A= R*K*L*S* CBasis
CBasis = Mittelwert der Kulturen auf den Feldblöcken im Zeitraum 2009 – 2013 bei konventioneller Bodenbearbeitung * 0,9 (Abzug, da im Mittel pfluglose Bodenbearbeitung in Thüringen bereits weit verbreitet ist)
Berechnung des Maßnahmenwerts einer Teilfläche:
A= R*K*L*S* Caktuell
Caktuell = Kulturart und Bewirtschaftung auf der Teilfläche im Antragsjahr
Bewertung der Erosionsschutzstreifen:
Grünstreifen quer zum Hang, Gewässerrandstreifen und begrünte Tiefenlinien führen zu einer Reduktion des Bodenabtragsrisikos auf der begünstigten Ackerfläche um 10 % (Verringerung des Maßnahmenwertes um 10 %)
A= R*K*L*S* Caktuell *0,9
Abbildung 2: Beispiel zur Ausweisung von Erosionsschutzstreifen im KULAP A3
Seite 14 von 14
Bewertung der „Zwischenfrucht/Winterbedeckung“ auf einer Teilfläche:
Ermittlung des verhinderten mittleren Bodenabtrags durch eine „Zwischenfrucht/ Winterbedeckung“ (Faktor: 0,15) im Herbst/Winter vor der geplanten Sommerkultur:
A= R*K*L*S * 0,15
mit Winterbedeckung: Faktor = 0,15 ohne Winterbedeckung: Faktor = 0
Die Summe der verhinderten Bodenabträge durch eine Zwischenfrucht/Winterbedeckung der Teilflächen wird vom errechneten betrieblichen Gesamtbodenabtrag der Kulissenflächen abgezogen:
Summe der Teilflächen ∑(Maßnahmenwert *Flächengröße) –∑(RKLS * Winterbedeckung * Flächengröße) in t/a