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Die Ministerin Jürgensplatz 1 40219 Düsseldorf (Anfahrt über Hubertusstraße) Telefon +49 211 8618-4300 Telefax +49 211 8618-4550 [email protected] Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien 706, 708 und 709 bis Haltestelle Landtag/Kniebrücke Für die Mitglieder des Integrationsausschusses 37. Sitzung des Integrationsausschusses am Mittwoch, 8. Mai 2019 Tagesordnungspunkt: Kenntnisstand der Landesregierung zu den Zwangsräumungen von vier Häusern in Duisburg-MarxlohSehr geehrter Herr Landtagspräsident, in der Anlage übersende ich Ihnen den o. g. Bericht mit der Bitte um Weiterleitung der beigefügten Überdrucke an die Mitglieder des Integ- rationsausschusses. Mit freundlichem Gruß Ina Scharrenbach MHKBG Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn André Kuper MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf 6. Mai 2019 17 VORLAGE 17/2019 A19

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Die Ministerin

Jürgensplatz 1

40219 Düsseldorf

(Anfahrt über Hubertusstraße)

Telefon +49 211 8618-4300

Telefax +49 211 8618-4550

[email protected]

Öffentliche Verkehrsmittel:

Rheinbahn Linien 706, 708

und 709 bis Haltestelle

Landtag/Kniebrücke

Für die Mitglieder des Integrationsausschusses

37. Sitzung des Integrationsausschusses

am Mittwoch, 8. Mai 2019

Tagesordnungspunkt:

„Kenntnisstand der Landesregierung zu den Zwangsräumungen

von vier Häusern in Duisburg-Marxloh“

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

in der Anlage übersende ich Ihnen den o. g. Bericht mit der Bitte um

Weiterleitung der beigefügten Überdrucke an die Mitglieder des Integ-

rationsausschusses.

Mit freundlichem Gruß

Ina Scharrenbach

MHKBG Nordrhein-Westfalen • 40190 Düsseldorf

An den Präsidenten des

Landtags Nordrhein-Westfalen

Herrn André Kuper MdL

Platz des Landtags 1

40221 Düsseldorf

6. Mai 2019

17

VORLAGE

17/2019A19

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Bericht der Landesregierung für die Sitzung des Integrationsausschusses

am 8. Mai 2019 zum Tagesordnungspunkt:

„Kenntnisstand der Landesregierung zu den Zwangsräumungen von vier Häusern in Duisburg-Marxloh“

Frage 1: Auf Basis welcher Rechtsgrundlage fanden die Räumungen statt?

Antwort: Die Nutzung der Gebäude Rudolfstr. 16-22, 47169 Duisburg, wurde auf

der Grundlage des § 58 Abs. 2 S. 2 BauO Nordrhein-Westfalen 2018

durch die Stadt Duisburg untersagt.

Frage 2: Wann und in welcher Form wurden die Bewohnerinnen und Bewoh-

ner darüber informiert, dass ihre Wohnungen geräumt werden soll-

ten?

Antwort: Nach Auskunft der Stadt Duisburg wurde im Anschluss an die Begutach-

tung der Gebäude der Entschluss zur Aussprache einer mündlichen und

sofortigen Nutzungsuntersagung durch die Stadt Duisburg gefasst auf-

grund von eklatanten brandschutztechnischen Mängeln nach der BauO

Nordrhein-Westfalen sowie akuter Brandgefahr in Folge massiver Mani-

pulation an Stromzählern und unsachgemäßer Verkabelungen in Verbin-

dung mit der Überbelegung in den Häusern und der damit einhergehen-

den konkreten Gefährdung für Leib und Leben.

Frage 3: Mit welchen konkreten Programmen und Initiativen unterstützt die

Landesregierung bereits die Kommunen bei ihrer Integrationsarbeit

von Menschen aus Südosteuropa?

Antwort: Das Land Nordrhein-Westfalen und seine Kommunen sehen sich im

Zuge der dauerhaft anhaltenden Zuwanderung aus Südosteuropa einer

Vielzahl von Herausforderungen ausgesetzt. Von zentraler Bedeutung

sind hierbei die Integration der zugewanderten Südosteuropäerinnen und

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Südosteuropäer in den Arbeitsmarkt, die Betreuung und Schulbildung der

Kinder und Jugendlichen sowie die Bekämpfung des Sozialleistungs-

missbrauchs.

Die Erfahrungen der von der Zuwanderung aus Südosteuropa besonders

betroffenen Städte haben gezeigt, dass ein gestalterischer Umgang mit

diesen Herausforderungen dringend notwendig ist. Zur Integration der

Zuwanderinnen und Zuwanderer gehört ebenso ihr Schutz vor Ausbeu-

tung durch kriminelle Strukturen und Phänomene wie Schwarzarbeit und

Mietwucher.

Die Landesregierung unterstützt die Kommunen bei ihrer

Integrationsarbeit im Hinblick auf Menschen aus Südosteuropa.

Beispielhaft können die Brückenprojekte des Ministerium für Kinder,

Familie, Flüchtlinge und Integration wie auch der Programmaufruf

„Zusammen im Quartier - Kinder stärken - Zukunft sichern“ des

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales genannt werden.

Frage 4: Inwieweit sieht die Landesregierung Handlungsbedarf in der Be-

kämpfung von Antiziganismus?

Antwort: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen setzt sich in jeder Hinsicht ge-

gen Diskriminierung und Rassismus ein. Durch die verschiedenen geför-

derten Programme und Maßnahmen wird gemeinsam mit den unter-

schiedlichen Partnern der Landesregierung Antiziganismus bekämpft

und erfolgt ein Einsatz für eine offene und vielfältige Gesellschaft.

In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die „NRW-Koalition“ im Juni 2017 u.a.

darauf verständigt, Rechtsextremismus und Rassismus entschieden ent-

gegenzutreten. Mit Kabinettbeschluss vom 12. Dezember 2017 hat die

Landesregierung die Fortführung der Interministeriellen Arbeitsgruppe

(IMAG) zur Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes unter Ein-

bezug der Zivilgesellschaft beschlossen. Die Grundlagen für eine verbes-

serte Zusammenarbeit staatlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure in

der Prävention von Rechtsextremismus und Rassismus hat das Land

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Nordrhein-Westfalen im Jahr 2016 mit dem „Integrierten Handlungskon-

zept gegen Rechtsextremismus und Rassismus“ geschaffen. Ein Hand-

lungsziel ist dabei die „Stärkung der Antidiskriminierungsarbeit gegen

Rassismus, Homo- und Transphobie, Antiziganismus und Antisemitis-

mus“.

Die Landesverfassung und das Schulgesetz fordern Erziehung „im

Geiste der Demokratie“. Schule hat einen Bildungs- und Erziehungsauf-

trag. Demzufolge nimmt die Landesregierung jede Form von Gewalt, Dis-

kriminierung, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Extremis-

mus an Schulen sehr ernst. Es liegt in der Verantwortung der gesamten

Schulgemeinschaft, deutlich zu machen, dass sie keine Form der Gewalt

in ihrer Schule duldet. Umso wichtiger ist es, dass jede Schule Maßnah-

men zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts, zur Verhinderung von

Ausgrenzung und zur Förderung eines respektvollen, gewalt- und angst-

freien Schulklimas in ihr Schulprogramm aufnimmt, denn grundsätzlich

gilt: Prävention geht vor Intervention.

Als Unterstützungsleistungen des Landes für Schulen lassen sich – je

nach Kontext und Aufgabenbereich auch für den Themenbereich „An-

tiziganismus in der Schule – u.a. die „Landesstelle Schulpsychologie und

Schulpsychologisches Krisenmanagement“ sowie die „Landespräventi-

onsstelle gegen Gewalt und Cybergewalt für Schulen in Nordrhein-West-

falen“ nennen. In kommunalen Beratungsstellen in den nordrhein-west-

fälischen Kreisen und kreisfreien Städten arbeiten Schulpsychologinnen

und Schulpsychologen in kommunaler wie Landesträgerschaft Hand in

Hand bei der Unterstützung von Schulen, Eltern und Schülerinnen und

Schülern. Die konkrete Aufgabenwahrnehmung erfolgt vor Ort auf der

Grundlage der Vereinbarungen über die schulpsychologische Versor-

gung in einem gemeinsamen Einsatzmanagement zwischen Land und

Gebietskörperschaft. In fast allen Schulen der Sekundarstufe I und II gibt

es in der Regel jeweils mindestens eine Beratungslehrkraft. Sie berät

Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte sowie Lehr- und

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Fachkräfte in den Schulen und vermittelt bei Bedarf professionelle Hilfe

von außen.

Für Schulen in Nordrhein-Westfalen gibt es eine Vielzahl von Program-

men, Aktivitäten und Projekten zur Stärkung des sozialen Zusammen-

halts, zur Verhinderung von Ausgrenzung und zur Förderung eines res-

pektvollen, gewalt- und angstfreien Schulklimas. Drei zentrale Pro-

gramme werden hier genannt: Schule ohne Rassismus – Schule mit Cou-

rage, Schule der Vielfalt – Schule ohne Homophobie sowie das buddy-

Kinderrechteprogramm.

Auch zukünftig wird die Landesregierung gemeinsam mit Unterstützung

ihrer verschiedenen Partner gegen Antiziganismus entschieden vorge-

hen und stetig daran weiterarbeiten, die Programme, Projekte und Maß-

nahmen noch effizienter im Kampf gegen Antiziganismus auszugestal-

ten.

Frage 5: Welche konkreten Förderprojekte gibt es bereits auf Landesebene,

welche sind in dem Themenbereich geplant?

Antwort: Einen wesentlichen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe von Men-

schen aus Südosteuropa leisten auch die 190 Integrationsagenturen in

Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege. Vor allem in den Kommunen,

die besonders viel Zuwanderung aus Südosteuropa erfahren, stellt die

Arbeit mit und für diese Gruppe der EU-Zugewanderten nach wie vor ei-

nen wesentlichen Schwerpunkt der Integrationsagenturen dar. So geht

aus den Berichten zum Controlling des Förderprogramms im Jahr 2017

hervor, dass 15 % aller Aktivitäten der Integrationsagenturen auch die

Zielgruppe der Zugewanderten aus Südosteuropa berücksichtigte. Zu

den vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen der Integrationsagenturen

gehören beispielsweise auch Bewerbungstrainings speziell für diese Ziel-

gruppe.

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Im Rahmen ihrer Antidiskriminierungsarbeit leisten die Integrationsagen-

turen dabei Vernetzungs-, Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit, die

insbesondere die Bekämpfung von Antiziganismus zum Ziel hat. Darüber

hinaus setzen sie sozialraumorientierte Maßnahmen um, um bestehende

Isolation und Ausgrenzung bei den Zugewanderten abzubauen. Die in

das Programm integrierten 13 spezialisierte Servicestellen für Antidiskri-

minierungsarbeit bieten darüber hinaus nicht nur lokal Beratung und Be-

gleitung für von Diskriminierung betroffene Menschen an, sondern infor-

mieren und stärken auch weitere Akteure im Rahmen von Qualifizie-

rungsmaßnahmen, Fachberatungen und Netzwerktreffen für dieses Auf-

gabenfeld. Das besondere Engagement der Integrationsagenturen für

Menschen aus Südosteuropa wird auch durch den offenen Brief der Ar-

beitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege Duisburg

belegt.

Auch die flächendeckend in Nordrhein-Westfalen vertretenen Kommuna-

len Integrationszentren sind aus der aus der integrationspolitischen Inf-

rastruktur in Nordrhein-Westfalen nicht mehr wegzudenken und bleiben

für eine gelingende Integrationsarbeit unerlässlich. Aufgabe der Kommu-

nalen Integrationszentren ist es u.a., die verschiedenen Akteure im Be-

reich der Integration vor Ort zusammen zu bringen und mit eigenen An-

geboten zu unterstützen.

Darüber hinaus werden auch Maßnahmen im Programm KOMM-AN

NRW zu dem Themenbereich umgesetzt, welches im Jahr 2018 für die

Zielgruppe der Neuzugewanderten geöffnet wurde.

Im Rahmen des MSO-Förderprogramms 2019/20 stellen Maßnahmen

von Roma-Organisationen und die Bekämpfung von Antiziganismus ei-

nen Förderschwerpunkt dar. Aktuell konnte die Landesregierung drei Ein-

zelprojekte bewilligen. Ein Projekt der Deutsch-Bulgarischen Elterninitia-

tive „Jan Bibijan“ e.V., das sich an neuzugewanderte Familien aus Bul-

garien richtet, will Eltern hinsichtlich der Integration in die hiesige Schul-

landschaft beraten. Das Projekt „Bachtalo – Alles wird besser“ von

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PLANB Ruhr e.V. widmet sich neben der Verbesserung der Bildungsteil-

habe auch den Themen Geschlechtergerechtigkeit und Bekämpfung von

Diskriminierung. Das Projekt „Empowerment von Roma-Frauen als Bei-

trag zur Integration“ von Latscho Drom e.V. will mit Multiplikatorenschu-

lungen für Roma-Frauen und Mädchen die Integrationschancen der Fa-

milien verbessern.

Darüber hinaus werden zwei Einzelprojekte der Sinti-Union Düsseldorf

e.V. gefördert. Das Filmprojekt „Unsere Heimat“ zur Förderung des Dia-

loges der Kulturen soll einen Blick in die Kultur und Lebenswirklichkeit

der Sinti ermöglichen und dadurch Vorurteile abbauen. Das zweite Ein-

zelprojekt „Wir sind Nachbarn – Sinti und Nicht-Sinti: Vorurteile abbauen,

Begegnungen intensivieren, Zukunft gestalten“ hat das Ziel, den Aus-

tausch von Mitgliedern der deutschen Minderheit der Sinti und der Mehr-

heitsgesellschaft zu intensivieren.

Seit 1985 wird ebenso die soziale Beratungsarbeit des Landesverbandes

der Deutschen Sinti und Roma NRW gefördert.

Zusätzlich steht es den Gemeinden frei, die Mittel aus § 14a Teilhabe-

und Integrationsgesetz auch für Integrationsmaßnahmen für die Ziel-

gruppe der Zugewanderten aus Südosteuropa einzusetzen. Auch mit

dem geplanten § 14c Teilhabe- und Integrationsgesetz, mit dem die Ge-

meinden und Gemeindeverbände 432,8 Mio. Euro für Integrationsmaß-

nahmen in 2019 erhalten werden, sind weitere kommunale Fördermaß-

nahmen für EU-Zugewanderte möglich.

Im Zuständigkeitsbereich der Landeszentrale für politische Bildung im

Ministerium für Kultur und Wissenschaft ist das Thema „Antiziganismus“

expliziter Bestandteil der Multiplikatorenfortbildung „Abgrenzung, Aus-

grenzung, Abwertung: Diskriminierungsformen, Akteure und Präventi-

onsmöglichkeiten“, die in Kooperation mit dem Deutschen Gewerk-

schaftsbund (DGB NRW) und der Ruhr-Universität Bochum durchgeführt

wird.

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Außerdem plant die Landeszentrale für politische Bildung nach Auswer-

tung der im Jahr 2016 durchgeführten Fachtagung „Antiziganismus ent-

gegenwirken! Aber: wie?“, zu dem genannten Themenbereich dem-

nächst Fortbildungen für Lehrkräfte anzubieten.

Weiterhin verfügt die Landeszentrale in ihrem Publikations- und Multime-

diaangebot über verschiedene Titel zum Themenbereich „Antiziganis-

mus“. Hierzu gehören im Bereich „Multimedia“ die Dokumentation „Nord-

stadtkinder“, die das Leben einer Roma-Familie in Dortmund begleitet,

und die von der Landeszentrale beauftragte Produktion „Im Feind vereint

– Europas rechtsextreme Internationale“. Im Bereich „Publikationen“ ist

vor allem das Werk „Sinti und Roma. Eine deutsche Minderheit zwischen

Anpassung und Ausgrenzung“ von Oliver von Mengersen (Hrsg.) zu nen-

nen.“

Das Land hat bereits umfassende Maßnahmen ergriffen, um den neu zu-

gewanderten Schülerinnen und Schülern den Weg für eine erfolgreiche

Bildungsbiographie ebnen zu können, als wichtigen Schritt für eine gelin-

gende Integration. Diese Unterstützungsleistungen gelten grundsätzlich

für jede Form neuer Zuwanderung, können aber flexibel eingesetzt wer-

den. So wurden beispielsweise zusätzliche Integrationsstellen, zusätzli-

che Stellen für die Soziale Arbeit und die schulpsychologische Arbeit im

Bereich der Integration neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler zur

Verfügung gestellt wie auch zusätzliche Plätze in offenen Ganztagsschu-

len. Außerdem erhalten die Schulen eine systematische Unterstützung

durch Beratung, Begleitung und Fortbildung, die je nach Inhalt durch die

Kommunalen Integrationszentren und die Landesweite Koordinierungs-

stelle Kommunale Integrationszentren (LaKI), die obere Schulaufsicht

und die Schulämter, die Kompetenzteams und QUA-LiS gewährleistet

werden.

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Darüber hinaus beteiligt sich das Ministerium für Schule und Bildung

auch beispielsweise an einem Projekt von RuhrFutur, das darauf ausge-

legt ist, zusätzliche Integrationsangebote für neu zugewanderte Schüle-

rinnen und Schüler und deren Familien insbesondere aus Südosteuropa

anzubieten (Gelsenkirchen und Dortmund). Außerdem plant das Ministe-

rium aktuell und gemeinsam mit anderen Akteuren ein Projekt für eine

Art „Romaschulmediation“ in der Dortmunder Nordstadt. Die Erkennt-

nisse aus diesen beiden Projekten sollen später anderen Schulen und

Kommunen zu Gute kommen, die vor vergleichbaren Herausforderungen

stehen.