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Gerhard Hafner – Heinrich Neisser – Martin Pandel(Herausgeber-izdajatelji)

Die neue Kärntner Landesverfassungund die Beteiligung der slowenischenVolksgruppe

Tainacher Veranstaltungsreihe

Veranstalter: Katholisches Bildungshaus Sodalitas in Tainach/Tinje

Nova koro{ka de`elna ustava inudele`ba slovenske narodne skupnosti

Tinjska serija predavanj

Prireditelj: Katoliški dom prosvete Sodalitas v Tinjah

Klagenfurt/Celovec – Ljubljana/Laibach – Wien/Dunaj

2014

Gerhard Hafner – Heinrich Neisser – Martin Pandel(Herausgeber-izdajatelji)Die neue Kärntner Landesverfassung und die Beteiligung derslowenischen VolksgruppeNova koro{ka de`elna ustava in udele`ba slovenske narodne skupnosti

Herausgegeben von: Sodalitas, Katholisches Bildungshaus in Tainach/Tinje

© und Redaktion: Gerhard Hafner – Heinrich Neisser – Martin Pandel

Lektoriert von Christina Halfmann

Umschlaggestaltung und Layout: Miro Pe~ar

Druck und Verlag: Hermagoras/Mohorjeva, Klagenfurt/Celovec –Ljubljana/Laibach – Wien/Dunaj, 2014

Slike/Fotos: [tefka Starz, Mokrije/Mökriach – Dunaj/Wien

ISBN 978-3-7086-0830-3

Gedruckt mit Förderungdes Bundesministeriums für Bildung und Frauen

des Landes Kärnten, Volksgruppenbüro, De`ela Koro{ka, Biro za slovenskonarodno skupnost

und der Stadt Völkermarkt/mestna ob~ina Velikovec

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INHALT/VSEBINA

Geleitwort(Martha Stocker, Landesrätin für Gesundheit, Sport Soziales und Arbeit derAutonomen Provinz Bozen-Südtirol und Vizepräsidentin derFöderalistischen Union Europäischer Volksgruppen FUEV) · · · · · · · · · 7

Spremna beseda(Martha Stocker, de`elna svetnica za zdravstvo, {port, socialne zadeve indelo v avtonomni pokrajini Bozen-Südtirol ter podpredsednicaFederalisti~ne unije evropskih narodnostnih skupnosti (FUENS) · · · · · 9

Begrüssungsansprache/Pozdravni nagovor(Martin Pandel)· · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 11

Das Thema der Tagung(Gerhard Hafner) · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 17

Tema zasedanja(Gerhard Hafner) · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 22

Möglichkeiten und Grenzen der Verfassungsautonomie derösterreichischen Bundesländer im Hinblick auf die Verankerung vonMinderheitsrechten und den Minderheitenschutz(Karl Weber)· · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 27

Die Funktion der Landesverfassung als Instrument desVolksgruppenschutzes(Peter Pernthaler) · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 41

Einleitungsstatement der Nachmittagsdiskussion(Heinrich Neisser) · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 55

Volksgruppenrechte – verfassungsrechtliche Verteilung vonZuständigkeiten, Aufgaben und Verantwortung zwischen denGebietskörperschaften(Bernd-Christian Funk) · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 57

Die Bewertung des Programms der Kärntner Landesregierung zur Reformder Landesverfassung(Peter Bussjäger) · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 63

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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

schon Aristoteles erkannte imMenschen ein „Zoon politikon“,also ein soziales, politischesWesen. Und spätestens ab dem18. Jahrhundert – seit den Refle-xionen Montesquieus über denGeist der Gesetze – hat sich in derwestlichen Welt mehr und mehrdie Überzeugung durchgesetzt,dass Rechtsstaatlichkeit undGewaltenteilung die Basis für dasLeben in einer Gesellschaft bildensollten.

Als ausgebildete Historikerin undPolitikerin aus Berufung undLeidenschaft war es mir stets ein Anliegen, die inneren Mechanismenund äußeren Umstände zu begreifen, die das Zusammenleben (undnicht bloß das „zusammen Leben“) der Einzelpersonen in derGemeinschaft und der sozialen Gruppierungen untereinander beherr-schen und regeln. Die wechselvolle und manchmal auch leidvolleGeschichte Südtirols hat gezeigt, wie wichtig die Einbeziehung allerauf einem Territorium lebenden Sprachgruppen ist, um ein friedlichesZusammenleben zu gewährleisten.

Trotz aller Schwierigkeiten, Schwächen und Schatten wird SüdtirolsAutonomie heute auf internationaler Ebene immer wieder als posi-tives Beispiel dafür genannt, wie es gelingen kann, ethnische Konfliktezu überwinden oder zumindest nicht eskalieren zu lassen. Um diesesZiel zu erreichen, waren viel Weitsicht, gegenseitiges Verständnis undKompromissbereitschaft nötig, aber auch Durchsetzungskraft, Zähig-keit und Verhandlungsgeschick. Hinter uns liegt kein leichter Weg:Miteinander (und, um die Tatsachen nicht zu beschönigen, manch-mal auch gegeneinander) ist es den ladinisch-, italienisch- unddeutschsprachigen Südtirolerinnen und Südtirolern gelungen, zahl-

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reiche Steine und Felsbrocken beiseite zu räumen. Was die einen alsihr Recht betrachteten, stellte in den Augen der anderen oft eineBedrohung dar. Auch zu lernen, damit umzugehen, war ein Teil desgemeinsam zurückgelegten Weges.

Was die Zukunft bringen wird und ob wir auf diesem Weg jemals einZiel erreichen werden, lässt sich aus heutiger Sicht nicht abschätzen.Für viel wichtiger halte ich, in Bewegung zu bleiben und zusammenSchritt für Schritt weiterzugehen.

Weder steht es mir zu noch möchte ich mir anmaßen, mich in dieinnenpolitischen Angelegenheiten Österreichs oder eines österreichi-schen Bundeslandes einzumischen. Als Vertreterin einer Sprach-minderheit und als Vizepräsidentin der Föderalistischen Union Euro-päischer Volksgruppen (FUEN) glaube ich aber, die Bedürfnisse undAnliegen der slowenischsprachigen Kärntnerinnen und Kärntnerbesonders gut nachvollziehen zu können. Auch die 1992 vom Euro-parat verabschiedete Charta der Regional- oder Minderheiten-sprachen hebt die Bedeutung der Sprachminderheiten als einzigar-tigen Bestandteil des kulturellen Erbes Europas hervor. Insofern binich davon überzeugt, dass die Existenz und der Schutz der slowe-nischen Volksgruppe eine Bereicherung nicht nur für Kärnten,sondern für ganz Österreich und Europa darstellen.

Die Tainacher Tagung am 21. Februar 2014, die sich mit der neuenKärntner Landesverfassung und der Beteiligung der slowenischenVolksgruppe befasst hat, war somit einem Thema gewidmet, das vonfundamentaler Bedeutung ist, denn gerade ein solches Grundgesetzstellt die Basis für das Zusammenleben aller Menschen im Lande dar.Das Bildungshaus Sodalitas hat somit einmal mehr bewiesen, dass esdurch seine Arbeit einen wichtigen Beitrag zur Bewusstseinsbildungleistet.

Die Landesrätin für Gesundheit, Sport, Soziales und Arbeitder Autonomen Provinz Bozen – Südtirol

und FUEN-Vizepräsidentin

Martha Stocker

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MARTA STOCKER

Spo{tovane bralke in bralci,

`e Aristotel je spoznal, da je ~lovek „zoon politikon“, torej socialno,politi~no bitje. In najkasneje od 18. stoletja – od Montesquieujevegarazmi{ljanja o duhu zakonov – se je v zahodnem svetu vse boljuveljavljalo prepri~anje, da naj bi bili pravna dr`ava in delitev oblastitemelj `ivljenja v dru`bi.

Kot zgodovinarka ter politi~arka po poklicanosti in po strasti semvedno ~utila kot svojo sr~no zadevo, da bi razumela notranjemehanizme in zunanje okoli{~ine, ki obvladujejo in urejajo so`itje (inne zgolj „skupno `ivljenje“) posameznikov v skupnosti in v socialnihskupinah. Burna in v~asih tudi `alostna zgodovina Ju`ne Tirolske jepokazala, kako pomembna je vklju~enost vseh jezikovnih skupin,`ive~ih na skupnem ozemlju, da se omogo~i mirno so`itje.

Kljub vsem te`avam, slabostim in sencam se avtonomija Ju`ne Tirol-ske danes na mednarodni ravni vedno znova omenja kot pozitivenprimer tega, kako se lahko posre~i, da se etni~ni spori premagajo ali sevsaj ne razlamptijo. Za dosego tega cilja je bilo potrebno velikodaljnovidnosti, medsebojnega razumevanja in pripravljenosti nakompromise, pa tudi zmo`nosti uveljavljanja, `ilavosti in pogajalskespretnosti. Za seboj nimamo lahke poti: skupaj (in, da ne bomoolep{avali dejstev, v~asih tudi tako, da je bil drug proti drugemu) se jeladinsko, italijansko in nem{ko govore~im Ju`nim Tirolkam in Ju`nimTirolcem posre~ilo s poti odstraniti {tevilne kamne in skale. Kar so enirazumeli kot svojo pravico, je bilo v o~eh drugih pogosto gro`nja. Delskupaj prehojene poti je bilo tudi to, kako se nau~iti s tem ravnati.

Tega, kaj bo prinesla prihodnost, in tega, ali bomo sploh kdaj doseglicilj, se z vidika dana{njega ~asa ne da oceniti. Veliko pomembnej{ese mi zdi, da se premikamo in tako korak za korakom skupaj stopamonaprej.

Da bi se vme{avala v notranjepoliti~ne zadeve Avstrije ali katere odavstrijskih zveznih de`el, nimam pravice in si je tudi ne lastim. Kotzastopnica jezikovne manj{ine in kot podpredsednica Federalisti~neunije evropskih narodnostnih skupnosti (FUEV) pa sem prepri~ana, dalahko posebej dobro podo`ivljam potrebe in `elje slovensko govo-

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GELEITWORT

re~ih Koro{ic in Koro{cev. Tudi Listina o regionalnih ali manj{inskihjezikih, ki jo je sprejel Svet Evrope leta 1992, poudarja, da so jezi-kovne manj{ine enkraten del kulturne dedi{~ine Evrope. Tako semprepri~ana, da obstoj in varstvo slovenske narodne skupnosti nistaobogatitev samo za Koro{ko, ampak za celotno Avstrijo in Evropo.Tinjski simpozij, ki je potekal dne 21. februarja 2014 je bil posve~ennovi koro{ki de`elni ustavi in udele`enosti slovenske narodne skup-nosti, je bil s tem posve~en temi, ki je temeljnega pomena, kajti ravnotak osnovni zakon je podlaga za so`itje vseh ljudi v de`eli. Izo-bra`evalni dom Sodalitas je tako znova dokazal, da s svojim delomprispeva pomemben del k izoblikovanju zavesti.

De`elna svetnica za zdravstvo, {port, socialne zadeve in delov avtonomni pokrajini Bozen-Südtirol

ter podpredsednica Federalisti~ne unije evropskih narodnostnihskupnosti (FUENS)dr. Martha Stocker

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MARTA STOCKER

Aus der Begrüßungsansprache des Bildungsreferenten der SodalitasMartin Pandel zur Tagung:

Spo{tovani!

Manj{ina, ki ne zahteva ni~esar ve~, je `e mrtva, je dejal do pred-nedavnim {e de`elni glavar Ju`ne Tirolske Durnwalder in tudi njegovpredhodnik Silvius Magnago je zatrjeval isto, ravno tako politologAnton Pelinka prav v tej dvorani. Günther Rautz od Evropske akade-mije iz Bozna pa je dodal, da `ivi narodna skupnost vedno zdru`benimi spremembami in da je treba sproti prilagajati zakonodajoin potrebe za obstoj in razvoj jezikovnih narodnih manj{in, izpove-dati `elje, nakazati aktualno problematiko in skupno zahtevati inizbojevati pravice. To je pravzaprav naloga na{ih politi~nih organi-zacij.

Da Dom v Tinjah kot pomembna izobra`evalna ustanova prispeva vneodvisnem forumu svoj strokovni prispevek, ocenjujem kot bistvendoprinos k politi~nemu izobra`evanju nasploh, ki ga Koro{ka v vednove~ji meri potrebuje {e prav posebno v situaciji, ko smo pri~a , kamnas pripelje nepremi{ljena, samovoljna de`elna politika. Obenem najbi bil to tudi poziv vsem ljudem dobre volje, ki si resni~no prizadevajoza razvoj in razcvet koro{kih Slovencev v zdaj spremenjeni politi~nikonstelaciji na Koro{kem.

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich darf Sie alle recht herzlich zur heutigen hochinteressanten Tagungzum Thema „Die neue Kärntner Landesverfassung und die Beteiligungder slowenischen Volksgruppe“ begrüßen.

Das katholische Bildungshaus Sodalitas in Tainach/Tinje bemüht sichseit Jahren um die Erörterung und Diskussion der Stellung der Volks-gruppen – nationalen Minderheiten – im Sinne eines gegenseitigenVerstehens.

In den verschiedenen Symposien, Seminaren und Veranstaltungs-reihen haben u.a. bereits der Bundespräsident, der Außenminister undder Präsident des Verfassungsgerichtshofes sowie Staatssekretäre vor-

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getragen, nicht zuletzt um die Bedeutung eines besserenZusammenlebens der beiden Volksgruppen und der Entfaltung derIdentität der slowenischen Volksgruppe hervorzuheben. Ein Themawar zum Beispiel die Durchsetzung von Rechten nationalerMinderheiten auf universeller, nationaler und regionaler Ebene.In Kärnten wurde der Verfassungsdienst bereits mit der Ausarbeitungeiner neuen Landesverfassung beauftragt. Hierbei geht es nach denbisherigen Vorstellungen vor allem auch um die Abschaffung desProporzsystems, das veraltet ist und einem modernen Demokratie-verständnis nicht mehr entspricht.Genauso wenig entspricht es einer modernen Demokratie, wenn dieslowenische Volksgruppe als konstitutiver Bestandteil der Kärntnerund österreichischen Bevölkerung noch immer nicht in der Landes-verfassung verankert ist. Sie war dies nämlich schon im Jahre 1849.Im Vorbereitungsteam mit Prof. Hafner und Prof. Neisser wurdedarüber nachgedacht, warum gerade in diesem Moment dieseszentrale Anliegen der slowenischen Volksgruppe thematisiert werdensollte. Mehrere Dinge sprechen dafür:• Es gibt nun eine günstige Konstellation der Regierung mit einer

Zweidrittelmehrheitsentscheidung im Landtag, und es sind nunMenschen am Werk, die etwas gestalten, bewegen, verändernwollen und können.

• Der Herr Landeshauptmann betont immer wieder mit Nachdruck:„Unsere Aufgabe ist es, die Identität der slowenischen Volksgruppezu stärken.“

• Es gibt mehrere zukunftsweisende Initiativen wie die TainacherJugendprojekte, u.a. „Getrennte Wege/Gemeinsame Zukunft – Lo-~ene poti/Skupna prihodnost" oder auch die Aktion „Unser Land …“Die slowenische Bezeichnung des Slogans „Unser Land“ „Na{ade`ela“ wird offiziell auch atmosphärisch spürbar werden,spätestens kurz vor dem 100-jährigen Gedenken an die Volks-abstimmung.

• Das sind alles sehr positive Indikatoren und es ist daher auch Zeit,dass das Problem einer neuen Landesverfassung für Kärnten inBezug auf die Beteiligung bzw. Verankerung der slowenischenVolksgruppe in einer entkrampften Form und auf einer wissen-

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MARTIN PANDEL

schaftlich fundierten Basis in einem von den Landesbehördenunabhängigen Forum diskutiert, bearbeitet und die Ergänzungenund Vorschläge der Kärntner Slowenen berücksichtigt undentsprechend festgeschrieben werden.

• Es gibt gute Beispiele in unseren Nachbarländern, und wir könntensogar ein eigenes europäisches Zukunftsmodell entwerfen, das fürdie neuen EU-Staaten als Grundlage dienen könnte.

Wir sollten im Sinne der Jugendlichen beider Volksgruppen einengroßen Schritt in Richtung einer „Gemeinsamen Zukunft / skupnaprihodnost“ wagen.

Welche konkreten Aufgaben zu erörtern wären, werden die beidenModeratoren Prof. Gerhard Hafner und Prof. Heinrich Neisser in denBlöcken am Vormittag und Nachmittag detailliert aufzeigen. EinenÜberblick darüber, welche inhaltlichen Schwerpunkte zu diesemThemenbereich behandelt werden, erhalten Sie nach meinerBegrüßung durch den Mentor der heutigen Tagung, Herrn Univ.-Prof.Dr. Gerhard Hafner.

Ich danke den beiden Mitinitiatoren Prof. Hafner und Prof. Neisserrecht herzlich für die intensive Vorbereitungsarbeit, die wir schonmindestestens seit einem halben Jahr in regelmäßigen Treffen geleistethaben. Die Idee dazu lieferte uns allerdings Politiologe Dir. Dr. KarlHren.

Ich bin allen Mitwirkenden sehr dankbar. Heute ist die Elite derVerfassungsrechtsexperten im Hause. Diese wird von den beidenModeratoren vorgestellt, einige der Referenten waren schon mehr-mals in unserem Bildungshaus tätig. Vielen Dank und ein herzlichesWillkommen im zweisprachen Kärnten. Prisr~no dobrodo{li na dvo-jezi~nem ozemlju na{e prelepe Koro{ke.

Prisr~no pozdravljam zastopnike slovenskih organizacij, de`elneposlance in obenem ~lanice in ~lane ustavnega odbora! Ich begrüßeim Namen des Veranstalters weiters die Mitglieder des Ausschussesfür Recht, Verfassung, Europa, Volksgruppen und Bildung des Kärnt-ner Landtages als erste Ansprechpartner hinsichtlich der Beteiligungder slowenischen Volksgruppe an der neuen Landesverfassung: allenvoran den Vorsitzenden Mag. Andreas Scherwitzl und die Abge-

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BEGRÜSSUNGSANSPRACHE DES BILDUNGSREFERENTEN DER SODALITAS

ordnete Mag.a Zalka Kuchling, die als Kärntner Slowenin bei denGrünen ihre Stimme für eine Beteiligung der slowenischen Volks-gruppe einbringt, sowie den FPÖ-Abg. Christian Leyroutz. Herzlichbegrüße ich auch die beiden höchsten Vertreter der Beamtenschaftder Landesregierung, den Abteilungsleiter der Abteilung 1 desKompetenzzentrums Landesamtsdirektion Landesamtsdirektor Mag.Dr. Dieter Platzer und den Landesamtsdirektor-Stv. Mag. DDr.Markus Matschek.

Auch der Dritte Landtagspräsident Josef Lobnig ist zugegen, leppozdrav, und der Klubdirektor der Grünen Mag. Hermann Dummermit der jungen Juristin der Grünen Frau Mag.a Milena Lipu{-Hartmann. Obema tudi lep pozdrav. Prisr~en pozdrav zastopnikomaKluba koro{kih Slovencev zgodovinarju prof. Janezu Stergarju ter dr.Danijelu Grafenauerju in zgodovinarju univ. prof. dr. Matja`uKlemen~i~u. Prisr~en pozdrav velja vodji Biroja za slovensko narodnoskupnost pri koro{ki de`elni vladi mag. Petru Karpfu, obenem zahvalaza podporo. Odli~ni pravniki ter politologi in zgodovinarji so mednami, vsem lep pozdrav. Prominente Politologen, Historiker undDiplomaten beider Sprachgruppen weilen unter uns, herzlichwillkommen euch allen mit Frau Dr. Kathrin Stainer-Hämmerle undPolitikanalyst Dr. Peter Plaikner an der Spitze. Lep pozdrav pa sevedatudi na{emu rojaku veleposlaniku iz Armenije in Uzbekistana, demBotschafter aus Armenien und Usbekistan Dr. Alois Kraut. Sevedapozdrav tudi tistemu, ki bo z nasveti sooblikoval novo de`elno ustavo,predsedniku slovenskih pravnikov dr. Matev`u Grilcu. Navzo~i sotudi predstavniki na{ih politi~nih organizacij s predsednikomNarodnega sveta dr. Valentinom Inzkom na ~elu. Lep pozdrav.

Prisr~en pozdrav tudi zastopnikom medijev, einen herzliches Will-kommen auch den Medienvertretern, urednici Slovenskega sporedaAvstrijske radiotelevizije Marici Ku{ej, uredniku Novic JankuKulmeschu, uredniku Nedelje Valentinu Gotthardtu ter urednikuPrimorskega dnevnika Ivanu Lukanu.

Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser hat sich kurzfristig entschuldigt, inseiner Vertretung wird jedoch Landtagsabgeordneter AndreasScherwitzl die Tagung eröffnen und zu uns als Vorsitzender desLandtagsausschusses für Recht, Verfassung und Bildung sprechen.

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MARTIN PANDEL

Allerdings sollte der Landeshauptmann zu einem späteren Zeitpunktzu uns stoßen, wurde mir von seinem Büro versichert. Ich danke demLand Kärnten auch für die wohlwollende Unterstützung der Tagung.Wir freuen uns, dass du als zuständiger Landtagsabgeordneter, Aus-schussvorsitzender und somit Sprecher des Verfassungsausschussesim Namen des Landeshauptmannes die Tagung eröffnest.Last but not least begrüße ich die gesamte Teilnehmerschaft, ich freuemich über ihr Kommen und Ihre Mitwirkung und bin voller Vertrauenund Zuversicht auf eine gedeihliche und fruchtbringende, kurzumkonkrete, Diskussion und Umsetzung der neuen Kärntner Landes-verfassung und der Beteiligung bzw. Verankerung der slowenischenVolksgruppe. Die kompetenten Verfassungsjuristen werden jedenfallsdazu zeitgemäße Lösungen andenken und präsentieren sowie dieVortragstexte für den neuen Tainacher Tagungsband – das neue Buchwird im Herbst 2014 erscheinen – aktualisieren.In diesem Sinne darf ich die Worte unseres Herrn BundespräsidentenHeinz Fischer verwenden: „Die Zeit ist reif!“ – eben auch für dieVerankerung der slowenischen Volksgruppe in der neuen KärntnerLandesverfassung. „^as je zrel!“ – torej tudi za tole ureditev v novikoro{ki de`elni ustavi. Udele`ba slovenske narodne skupnosti jeprepotrebna.Somit wünsche ich uns allen als organisatorischer Leiter undBildungsreferent sowie als Veranstalter der Tagung einen guten,erfolgreichen Verlauf!Dober dan na dvojezi~nem Koro{kem! Guten Tag im zweisprachigenKärnten!

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BEGRÜSSUNGSANSPRACHE DES BILDUNGSREFERENTEN DER SODALITAS

EINLEITUNG

Gerhard Hafner, Wien

Das Thema der Tagung lautet „Die neue Kärntner Landesverfassungund die Beteiligung der slowenischen Volksgruppe“.

Im Lichte der neuen politischen Situation In Kärnten wurde derKärntner Verfassungsdienst bereits mit der Ausarbeitung einer neuenLandesverfassung beauftragt. Dies bietet Anlass und Gelegenheit, sichin dieser Expertenrunde unter anderem mit den Funktionen einerLandesverfassung, dem Freiraum, den die Bundesverfassung derLandesverfassung bietet, der Verankerung der Volksgruppen und ihrerRechte in der Landesverfassung, der Beteiligung der Volksgruppen anden demokratischen Einrichtungen sowie der Frage der Virilstimmenim Vergleich mit Verfassungen anderer Staaten zu befassen. Auf dieseWeise soll auch ein wesentlicher und fachkundiger Beitrag zurallgemeinen Diskussion über die Ausarbeitung einer neuen oder übereine Änderung der bestehenden Kärntner Landesverfassung geliefertwerden. Diese Tagung widmet sich vornehmlich zwei miteinanderverbundenen Themen: einerseits dem Verhältnis Bundesverfassung –Landesverfassung, andererseits der Berücksichtigung der Volks-gruppen in der Landesverfassung.

Das Verhältnis Bundesverfassung – LandesverfassungDieser Fragestellung liegt das Verhältnis zwischen einer Bundes-verfassung und einer Landesverfassung in einem föderalen Staatzugrunde. Somit rührt dieses Thema an den Grundfragen des Wesensdes föderalen Staates, dem Verhältnis zwischen dem Bundesstaat und

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den Gliedstaaten oder Ländern. Selbst die International Law Commis-sion (Völkerrechtskommission) der Vereinten Nationen, die derKodifikation und Weiterentwicklung des Völkerrechts gewidmet ist,musste sich mit diesem Thema auseinandersetzen, als sie den Staat fürdie Zwecke der Immunität der Staaten und ihres Vermögens von derGerichtsbarkeit zu definieren hatte. Es stellte sich damals die Frage, obdie Gliedstaaten eines föderalen Staates die souveräne Autorität(Hoheitsgewalt) des Bundesstaates oder eine eigene autonomederartige Gewalt ausüben. Es geht hier nicht zuletzt darum, ob einBundesstaat durch die Gliedstaaten gegründet wurde, ob diese demBundesstaat Teile der Hoheitsgewalt übertragen hatten, sodass sieselbst noch eine eigene Hoheitsgewalt ausüben könnten, soweit siediese nicht übertragen hatten. Die von der ILC vorgegebene Lösung,die auch Eingang in das Übereinkommen fand, geht dahin, denGliedstaaten eigene Hoheitsgewalt zuzuordnen, die allerdings nurbeschränkt ist und nicht mit der staatlichen Souveränität im völker-rechtlichen Sinn gleichzusetzen ist: „Gliedstaaten eines Bundesstaatsoder Gebietskörperschaften des Staates, die berechtigt sind, Hand-lungen in Ausübung der Hoheitsgewalt vorzunehmen, und die indieser Eigenschaft handeln“.1 Dadurch wird der „Theorie der origi-nären Staatlichkeit“ der Länder das Wort gesprochen.

In der Geschichte der Bundesstaaten manifestiert sich deutlich dieseProblematik; sie spiegelt sich auch in deren Gründung wider. So gehtdie Länderstruktur Österreichs auf die historische Entwicklung desÖsterreichs aus dem Zusammenschluss der unterschiedlichen Graf-schaften, Herzog- und Fürstentümer auf dem Boden Österreichszurück, wobei Kärnten das erste Herzogtum auf österreichischemBoden bildete. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs war es im Septem-ber 1945 die Landeskonferenz, die entscheidende Impulse zurBeibehaltung der Struktur Österreichs gab. Die LänderstrukturDeutschlands lässt sich bis zum Westfälischen Frieden und derdadurch erfolgten Ausbildung der modernen Territorialstaatenzurückverfolgen.

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GERHARD HAFNER

1 Artikel 2 (1) (b) (ii) des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Immunität derStaaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit von 2004, siehe 1161 der Beilagen zuden Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP.

Obwohl die föderale Struktur Österreichs seit dem Ende des ErstenWeltkriegs besteht, liefert die Kompetenzverteilung zwischen Bundund Ländern auch derzeit noch immer Diskussionsstoff, wie dentäglichen Gazetten zu entnehmen ist. Die weiteren Verhandlungen inKärnten werden darüber entscheiden müssen, wie weit die neueLandesverfassung den von der Bundesverfassung eingeräumtenFreiraum ausschöpfen wird.

Die Berücksichtigung der Volksgruppen in derLandesverfassung

Das zweite Element der Diskussion ist die Einbeziehung der Volks-gruppen in die Landesverfassung, in Kärnten jene der slowenischenVolksgruppe. Diese stellt einen konstitutiven Bestandteil der KärntnerBevölkerung dar und bedarf einer entsprechenden Berücksichtigungin der Landesverfassung. Ungeachtet dessen, dass dieser Bereich indie Bundeskompetenz fällt, wäre auch in der LandesverfassungVorsorge für die Beachtung der Existenz dieser Volksgruppe zutreffen. Schließlich heißt es bereits in Artikel 1 der Erklärung über dieRechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen undsprachlichen Minderheiten angehören, dass die Staaten derenExistenz und Identität zu schützen und die Schaffung vonBedingungen für die Förderung dieser Identität zu begünstigen haben.Die Staaten haben die geeigneten Gesetzgebungs- und sonstigenMaßnahmen zur Erreichung dieser Ziele zu treffen.2 DieseVerpflichtung ist auch in der Empfehlung der parlamentarischenVersammlung des Europarates Recommendation 1134 (1990)bestätigt, wonach nationale Minderheiten das Recht haben müssen,als solche vom Staat, in dem sie leben, anerkannt zu werden3.

Dem gesamten Minderheitenrecht liegt diese allgemeine Verpflich-tung zugrunde, da ohne sie dieses Rechtsgebiet Gefahr läuft, seinenZusammenhalt zu verlieren. Schließlich findet diese Verpflichtung

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EINLEITUNG

2 Resolution A/RES/47/135.3 Dieses grundlegende Recht wurde nur deshalb in das Rahmenübereinkommen über

nationale Minderheiten nicht aufgenommen, da keine Einigung über die Definition dernationalen Minderheit bestand.

auch ihre Resonanz in Artikel 8 Abs 2 B-VG, wonach „(d)ie Republik(Bund, Länder und Gemeinden) …sich zu ihrer gewachsenen sprach-lichen und kulturellen Vielfalt (bekennt), die in den autochthonenVolksgruppen zum Ausdruck kommt. Sprache und Kultur, Bestandund Erhaltung dieser Volksgruppen sind zu achten, zu sichern und zufördern.“ In einem weiteren Sinn handelt es sich gleichsam um eineQuerschnittsmaterie, die in den verschiedenen Rechtskreisen, sei esauf Bundeseben, sei es auf Landesebene, zur Geltung zu kommen hat.

Diese Verpflichtung, die selbst in ihrer völkerrechtlichen Natur auchdie Gliedstaaten verpflichtet, ist auch bei der Ausarbeitung der neuenKärntner Landesverfassung zu berücksichtigen, zumal die slowe-nische Volksgruppe als autochthone Volksgruppe im Sinne vonArtikel 8 Abs. 2 B-VG und als konstitutiver Bestandteil des KärntnerBevölkerung ein essenzieller Bestandteil des Landes Kärnten ist. Diehistorische Entwicklung der Bevölkerung des Landes Kärnten liefertein eindrückliches Zeugnis für diese Natur der slowenischenVolksgruppe. Aus diesen Gründen ist dieser Bevölkerungsgruppe alsTeil Kärntens die Möglichkeit und das Recht einzuräumen, sich beiden Entscheidungen über Kärnten zu manifestieren und ihreInteressen einzubringen.

Zwar ist die Angelegenheit der Volksgruppen weitgehend Bundes-kompetenz, die sich im Volksgruppengesetz4 äußert, doch gilt dieseVerpflichtung auch für den Bereich der Landeskompetenzen, sodassdie Landesverfassung dies entsprechend reflektieren muss. Lediglichdie Kenntnisnahme der Volksgruppe und ihrer Interessen kann eineAssimilierung verhindern, wie es Ziel der völkerrechtlichen Rege-lungen ist, und ein Vertrauen zwischen den Volksgruppen, dermehrheitlichen wie auch minderheitlichen, schaffen, das erforderlichist, um Konflikte und Spannungen abzubauen und zu vermeiden.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass auch das Land Kärnten durchArtikel 7 des Staatsvertrags von Wien 1955 betroffen und verpflichtetist, soweit seine Kompetenzen reichen. In einem föderalen Staatobliegen völkerrechtliche Verpflichtungen jeweils in ihren Kompe-

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GERHARD HAFNER

4 Bundesgesetz über die Rechtsstellung der Volksgruppen in Österreich (Volksgruppen-gesetz – VGG); idgF.

tenzbereichen unmittelbar sowohl dem Gesamtstaat als auch denGliedstaaten. Es liegt in der Systematik des Bundestaates, dass dieGliedstaaten dann, wenn sie autonome Rechte beanspruchen, auchdie Folgen tragen müssen, dass die völkerrechtlichen Pflichten indiesem Bereich auch sie treffen und sie sich diesen Pflichten nicht mitder Berufung darauf entziehen können, dass das Völkerrecht nur fürden Bund gelte. Auch wenn Teile des Artikels 7 in den Ver-fassungsrang gehoben wurden, verlor diese Bestimmung weder ihrevölkerrechtliche Natur mit bindender Wirkung auch für die Ländernoch den Umsetzungsbedarf durch die Länder.Die folgenden Darlegungen haben die Aufgabe, die Beziehungenzwischen Bundesverfassung und Landesverfassung einerseits ausSicht der Bundesverfassung, andererseits aus Sicht der Landes-verfassung zu betrachten. Auf diese Weise soll ermessen werden,welche Räume die Bundesverfassung der Landesverfassung zurautonomen Gestaltung lässt und wie weit die Verfassungsautonomieder Länder reicht. Gleichzeitig werden die rechtlichen Möglichkeitenabgesteckt, die den Volksgruppen auch in der Landesverfassung fürdie Verankerung ihrer der Sicherung ihrer Existenz dienenden Rechtezur Verfügung stehen.

KonklusionenDer Schutz der Volksgruppen ist eine Art Querschnittsmaterie, die diegesamte österreichische Rechtsordnung durchzieht, sowohl jene desBundes als auch der Länder. In den nun folgenden Berichten wird dieangesprochene Problematik aufgegriffen und vertieft; sowohl dasVerhältnis der Bundesverfassung zu den Landesverfassungen wird ausder Perspektive der Bundesverfassung und jener der Landesverfassungerörtert als auch die Frage einer Überprüfung unterzogen, in welcherWeise die Volksgruppen Schutz und Sicherung ihrer Identität sowieihrer Interessen in der Landesverfassung erhalten können.

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EINLEITUNG