DIE NEUE ZAHLUNGSBILANZ 2006 - WKO.at

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DIE NEUE ZAHLUNGSBILANZ 2006 Herausforderung für Statistik & Wirtschaft

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DIE NEUE ZAHLUNGSBILANZ 2006

Herausforderung für Statistik & Wirtschaft

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Liebe Mitglieder,

als kleines Land ist Österreichs Wirtschaft in be-sonderem Maße international ausgerichtet.

Insbesondere in den letzten Jahren konnte Österreich von den Rahmenbedingungen profitie-ren und seine Stellung in einem dynamischen Um-feld behaupten bzw. zum Teil sogar ausbauen. Wie aus der von der Oesterreichischen Nationalbank regelmäßig erstellten Zahlungsbilanz hervorgeht, konnte Österreich 2004 zum zweiten Mal innerhalb der letzten 14 Jahre einen Leistungsbilanzüber-schuss in Höhe von 0,8 Mrd. EURO oder 0,3 % des BIP erzielen. Den entscheidenden Beitrag für die Verbesserung lieferte die Güterbilanz.

2004 konnte weiters erstmals die „Direktinvesti-tionslücke“ geschlossen werden, d.h. die öster-reichischen Investoren halten gleich viel Kapital an ausländischen Unternehmen wie ausländische Anleger in Österreich, nämlich rund 52 Mrd. EURO.

Da es in den letzten Jahren zu wesentlichen Änderungen im internationalen Zahlungsverkehr gekommen ist, muss auch das System zur Erstel-lung der Zahlungsbilanz auf eine neue Grundlage gestellt werden, um auch weiterhin verlässliche Zahlen zur Außenwirtschaft zur Verfügung zu haben. Dass dabei nicht nur die Nationalbanken und Statistikämter, sondern auch die Außenwirt-schaftstreibenden selbst betroffen sind, soll nicht verschwiegen werden.

Bei der Konzeption der Umstellung hat sich die Wirtschaftskammer im Dialog mit der Oester-reichischen Nationalbank vehement dafür ein-gesetzt, die Belastung für die Unternehmen so gering wie möglich zu halten. So werden nur jene Daten von Unternehmen erfragt, die aus Gründen der internationalen Vergleichbarkeit unbedingt erforderlich sind und nicht auf anderem Weg ge-wonnen werden können. Außerdem wurde Sorge getragen, dass ein abgestuftes Schwellensystem eine Vielzahl von Unternehmen von der Meldever-pflichtung befreit.

Die Wirtschaftskammer ist bemüht, alle melde-pflichtigen Unternehmen bei der Umstellung frühzeitig zu unterstützen, um eine reibungslose Erstellung der Außenwirtschaftsmeldungen zu ermöglichen.

Der vorliegende Informationsfolder, der in Koo-peration mit der Oesterreichischen Nationalbank und Statistik Austria erstellt wurde, soll Ihnen die wichtigsten Informationen über die Neugestaltung der Zahlungsbilanz zur Verfügung stellen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Umstellung!

Dr. Christoph LeitlPräsident der Wirtschaftskammer Österreich

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Österreichs Wirtschaft ist zunehmend Teil der glo-balisierten Weltwirtschaft geworden. Wie groß die Abhängigkeit des österreichischen Wohlstands von Außenwirtschaftsaktivitäten inzwischen geworden ist, zeigen die Daten der Zahlungsbilanz und der In-ternationalen Vermögensposition Österreichs. So ist z.B. die Summe der jährlichen Güter- und Dienstleis-tungsexporte und –importe Österreichs bereits grö-ßer als das österreichische Bruttoinlandsprodukt. Die Summe der grenzüberschreitenden Forderungen und Verbindlichkeiten liegt bei mehr als dem Dreifachen der österreichischen Wirtschaftsleistung.

Wissenswertes zur Zahlungsbilanzstatistik

Was ist die Zahlungsbilanz?

Eine Zahlungsbilanz ist die systematische Darstellung der Wirtschaftsbeziehungen eines Staates oder eines Wirtschaftsraums mit der restlichen Welt.

Woraus besteht die Zahlungsbilanz?

Die Zahlungsbilanz gliedert sich in zwei Hauptteile – die Leistungsbilanz, die überwiegend realwirt-schaftliche Transaktionen erfasst und zeigt, wie sich die Exporte und Importe (im weiteren Sinne) eines Landes entwickeln, und die Kapitalbilanz, die zeigt, wie sich das Land finanziert bzw. wie es investiert:

Zum realwirtschaftlichen Teil gehören unter an-derem Warenimporte und -exporte, der Austausch von Dienstleistungen, Einkommen aus grenzüber-

schreitender Arbeit, Vermögenseinkommen aus grenzüberschreitenden Investitionen sowie Trans-ferzahlungen wie Pensionen und dergleichen. Er-fasst werden auch Vermögensübertragungen wieSchenkungen, Patente und Lizenzen.

Der finanzwirtschaftliche Teil umfasst Direktinves-titionen (grenzüberschreitende Unternehmensbe-teiligungen ab 10%), Portfolioinvestitionen (Wertpa-pierveranlagungen), Finanzderivate (Geschäfte am Terminmarkt), sonstige Investitionen (Kredite und Einlagen) und die Währungsreserven.

Wozu überhaupt noch eine nationale Zahlungsbilanz?

Auch im gemeinsamen Währungsraum bleiben we-sentliche Teile der Wettbewerbs-, Struktur- und Fin- anzmarktpolitik in nationaler Verantwortung. Sowerden insbesondere für die Förderung der Außen-wirtschaft weiterhin verlässliche und aussagekräfti-ge Daten benötigt.

Die österreichische Zahlungsbilanz ist auch ein Bau-stein der Außenwirtschaftsstatistik der EU bzw. des Euroraums insgesamt, die ein wichtiger Indikator der Währungs- und Wechselkurspolitik ist. Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB-Rat) stützt sei-ne währungspolitischen Entscheidungen auf dieses statistische Material, das aus den Informationen der nationalen Zentralbanken gebildet wird.

Die Bedeutung der Außenwirtschaft

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Das neue Meldesystem

Warum wird das System umgestellt?

Bisher beruht die Erstellung der österreichischen Zahlungsbilanz auf Meldungen der Banken über ihre eigenen Transaktionen und jene ihrer Kunden mit dem Ausland. Diese Informationen werden schon heute durch Direktmeldungen der Unternehmen und Befragungen ergänzt. Die gute Zusammenarbeit mit der Wirtschaft gewährleistet dabei die hohe Qualität der heimischen Außenwirtschaftsstatistik.

In Zukunft müssen Außenwirtschaftstransaktionen direkt von den Wirtschaftstreibenden gemeldet werden. Mehrere Entwicklungen machen diese Um-stellung notwendig:

• In Folge der EU-Verordnung über grenzüber- schreitende Zahlungen in Euro ist eine An- hebung des Schwellenwerts für Bankenmel- dungen zum Zwecke der Zahlungsbilanz von derzeit 12.500 auf 50.000 EURO geplant. Damit kann ein großer Teil der österreichi- schen Außenwirtschaft über die bisherige Erhebungsart nicht mehr erfasst werden.

• Die dynamische Entwicklung des Auslandszahl- ungsverkehrs erfordert ständige Adaptionen im bestehenden Erhebungssystem, was wiederum Mehrkosten bei der OeNB und den Meldern ver- ursacht.

• Neue Zahlungsmodalitäten großer Unternehmen (wie z. B. Cash Pooling) schränken die statisti- sche Aussagekraft von Bankzahlungen zuneh- mend ein. Das macht bereits heute in wachsen- dem Ausmaß Erhebungen direkt bei den Unter- nehmen notwendig.

Kurz gesagt: Vor allem innerhalb des Euroraums wer-den Auslandszahlungen immer einfacher und billiger, die Meldungen der Banken können dadurch aber in Zukunft nicht mehr als verlässliche Grundlage für die Zahlungsbilanz dienen. Die Informationen über Aus-landstransaktionen müssen deshalb direkt bei den Wirtschaftstreibenden eingeholt werden.

Wann kommt das neue Meldesystem?

Die Umstellung erfolgt zum Meldestichtag 1. Jänner 2006.

Wer muss melden und was mussgemeldet werden?

Zu melden sind Dienstleistungsexporte und -importe, Firmenbeteiligungen österreichischer Unternehmen im Ausland sowie ausländische Beteiligungen in Österreich (Direktinvestitionen), Wertpapierveran-lagungen (Portfolioinvestitionen), grenzüberschrei-tende Finanzierungen (Sonstige Investitionen) und damit verbundene Einkommen sowie Transaktionen auf Terminmärkten.

Ziel bei der Erarbeitung des neuen Meldesystems war, mit einer möglichst geringen Belastung der Mel-depflichtigen ein hohes Maß an Genauigkeit und Aus-sagekraft der Zahlungsbilanzstatistik zu erreichen. Zur Bestimmung der Anzahl der meldepflichtigen Unternehmen wurden deshalb Meldegrenzen ermit-telt, die einen ausreichenden Abdeckungsgrad der heimischen Wirtschaft ermöglichen.

Die Meldegrenzen, die für den Kapitalverkehr mit dem Ausland Anwendung finden, sind der Meldever-ordnung „ZABIL 1/2004“ der OeNB zu entnehmen,

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jene für den realwirtschaftlichen Bereich, welcher die grenzüberschreitenden Dienstleistungen erfasst, gehen aus der Meldeverordnung „ZABIL 1/2005“ hervor.

Die Meldegrenzen sind in den Verordnungen wie folgt festgelegt:

Dienstleistungsexporte oder –importe: • abhängig von der Wirtschaftstätigkeit gemäß ÖNACE 2003 • entweder 50.000 oder 200.000 EURO/Jahr • jeweils für Importe oder Exporte getrennt

Direktinvestitionen: • Meldungen von Umsätzen im Anlassfall: 100.000 EURO pro Geschäftsfall • Jahresbefragung: die meldepflichtigen Unter- nehmen werden von der OeNB angeschrieben

Portfolioinvestitionen: • Wertpapiere, die nicht auf Depot bei einer in- ländischen Bank gehalten werden • Jahresmeldungen ab einem Jahresendstand von 5 Mio. EURO • Quartalsmeldungen ab einem Jahresendstand von 30 Mio. EURO Finanzderivate: • 1 Mio. EURO saldierte Zahlungsein- und aus- gänge in einem Monat • Spezielle Meldungen von Unternehmen, die nach IAS bilanzieren

Sonstige Investitionen und Handelskredite • ab 3 Mio. EURO Forderungen oder Verpflicht- ungen zum Monatsultimo

Liegenschaften und Vermögensübertragungen • 100.000 EURO pro Geschäftsfall

Insgesamt sind ab 1. Jänner 2006 ca. 7.000 Unter-nehmen in Österreich Teil der Erhebung für die Er-stellung der österreichischen Außenwirtschaftsstatis-tik. Rund 4.500 werden zum Dienstleistungsverkehr mit dem Ausland von der Statistik Austria im Auftrag der OeNB befragt; rund 3.500 Firmen werden über ihren Kapitalverkehr mit dem Ausland gegenüber der OeNB meldepflichtig sein.

Welchen Nutzen hat der Melder?

Über die gesetzliche Verpflichtung zur Meldungsle-gung hinaus profitieren die Melder selbst von der statistischen Erhebung:

• direkt, weil die meldenden Unternehmen selbst auf wertvolle Informationen für ihre Ge- schäftstätigkeit aus dem umfangreichen statisti- schen Datenbestand der OeNB und der Statistik Austria zurückgreifen können;

• und indirekt, weil die Zahlungsbilanz eine Viel- zahl von Funktionen für die Gesamtwirtschaft erfüllt und international als Aushängeschild für den Wirtschaftsstandort Österreich dient.

Jeder, der eine ordnungsgemäße Meldung zur Zahl-ungsbilanz abgibt, unterstützt die Erstellung eineszentralen Instruments der Wirtschafts- und Währ-ungspolitik – und profitiert damit als Wirtschafts-treibener selbst davon.

Aus dem breiten Informationsangebot der Zahlungs-bilanz können Detailinformationen zu Ländern, Marktsegmenten, Finanzierungen oder Wirt-schaftssektoren gewonnen werden, die als Grundla-ge für unternehmerische Entscheidungen und für die Arbeit von Interessenvertretungen dienen.

Das neue Meldesystem

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Wie ist die Meldepflicht gesetzlich geregelt?

Auf nationaler Ebene verpflichtet das Devisenge-setz 2004, insbesondere § 6 (1) und (2), die OeNB, die nationale Zahlungsbilanz und ihr ver-wandte Statistiken zu erstellen. Die Neufassung des Devisengesetzes bildet auch die Grundlage für die Umstellung des derzeitigen, großteils auf Bankmeldungen basierenden Erhebungssystems auf Direkterhebungen bei den Unternehmen.

Die OeNB ist damit berechtigt, für statistisch Zwecke Auskünfte, Meldungen und Unterlagen von Wirtschaftstreibenden einzuholen, welche umgekehrt verpflichtet sind, diese Auskünfte zu erteilen. Darüber hinaus ermöglicht das neue Devisengesetz die Nutzung bereits vorhandener Statistiken, Register- und Verwaltungsdaten. Da-mit können Doppelmeldungen vermieden und der Aufwand für die Unternehmen beschränkt werden.

Die Details der Durchführung sind in den Meldever-ordnungen „ZABIL 1/2004“ und „ZABIL 1/2005“, ge-regelt. Erstere legt fest, wann welche Meldungen zum Kapitalverkehr mit dem Ausland (Direktinves-titionen, Portfolioinvestitionen, Finanzderivate, Sonstige Investitionen, Vermögensübertragungen und Liegenschaften) gelegt werden müssen.

Die Meldeverordnung „ZABIL 1/2005“ betrifft die Meldungen zum grenzüberschreitenden Dienstleis-tungsverkehr, die darin nach Inhalten und Meldepe-rioden beschrieben sind.

Welche internationalen Vorschriften gelten für die Zahlungsbilanz?

Die Erstellung der Zahlungsbilanz erfolgt auf Basis internationaler Rechtsgrundlagen, welche die OeNB zu regelmäßigen Meldungen an die Europäische Zentralbank (EZB), das Statistische Zentralamt der Europäischen Gemeinschaft (EUROSTAT) und an den Internationalen Währungsfonds (IWF) verpflichten und auch Inhalte und Darstellungsform festlegen:

Das Zahlungsbilanz-Manual des IWF betrifft die Me-thodologie der Erstellung der Zahlungsbilanz-Statis-tik und beschreibt Inhalte und Definitionen.

Nähere Spezifikationen durch EU und EZB bestimmen die Lieferverpflichtungen der Nationalstaaten. Ne-ben einer EZB-Leitlinie gibt es seit 2005 eine EU-Ver-ordnung. Der Kommissionsentwurf für diese Verord-nung wurde für das neue Meldesystem in Österreich bereits berücksichtigt.

Ebenfalls zu berücksichtigen sind die internationalen Vorgaben (Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen, ESVG 1995) für volkswirtschaft-liche Gesamtrechnungen.

Rechtsgrundlagen für die Meldepflicht

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Die Rolle der OeNB im Rahmen der Zahlungsbilanzstatistik

Die OeNB ist gesetzlich verpflichtet, die Zahlungs-bilanz und deren verwandte Statistiken für Öster-reich zu erstellen. Rechtsgrundlage hierfür ist das Devisengesetz 2004. Dieses berechtigt die OeNB, die zum Zwecke der Erstellung der Zahlungsbilanz erforderlichen Informationen von Unternehmen und privaten Personen einzuholen. Umgekehrt sind die Wirtschaftstreibenden verpflichtet, diese Auskünfte zu erteilen. Darüber hinaus kann die OeNB Daten, die bereits für andere Zwecke an öffentliche Stellen gemeldet wurden, nutzen. Alle Informationen dürfen nur für statistische Zwecke verwendet und nur in an-onymisierter Form veröffentlicht werden.

Die Rolle von Statistik Austria

Die Verantwortung für die Erstellung der nationalen Zahlungsbilanz-Statistik und die Erfüllung der Anfor-derungen internationaler Organisationen verbleibt weiterhin bei der OeNB. Mit der Einführung des neu-en Meldesystems wird die OeNB bei der Erstellung der Zahlungsbilanz jedoch stärker als bisher mit Statistik Austria zusammenarbeiten. Damit sollen Synergieef-fekte realisiert und die Kosten für die Wirtschaft als Melder durch Vermeidung von Doppelmeldungen und zusätzlichen Befragungen minimiert werden.

Die Aufgabenverteilung zwischender OeNB und Statistik Austria

Was sind die Grundprinzipien des neuen Systems?

Einerseits:

• Erfüllung der internationalen Lieferverpflich- tungen gegenüber der Europoäischen Zentralbank (EZB), der Europäischen Union (EU) und dem In- ternationalen Währungsfonds (IWF)

• Sicherung des Qualitätsstandards der öster- reichischen Außenwirtschaftsstatistik

Andererseits:

• Weitest mögliche Aufwandbeschränkung bei den Unternehmen

• Verlagerung von Aufwand (für Schätzungen und eigene Berechnungen) auf die OeNB durch An- passung der Meldeanforderungen an die in den Unternehmen vorhandenen Informationen

• So weit wie möglich Verwendung von öffentlichen Verwaltungsdaten

• Nutzung von Synergieeffekten durch Kooperation mit Statistik Austria

• Festlegung von Meldegrenzen und Bildung von Stichproben

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Wer übernimmt welche Aufgaben?

Die Aufgabenteilung zwischen den beiden Institu-tionen entspricht ihren traditionellen Kompetenz-feldern. Dementsprechend liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit von Statistik Austria im Bereich der Realwirtschaft und damit überwiegend bei Dienst-leistungen, jener der OeNB bei der Finanzwirtschaft und damit bei allen Finanztransaktionen.

Fragen allgemeiner Natur:

wko.at bzw. wko.at/statistik/zabil

Fragen zur Leistungsbilanz (grenz-überschreitende Dienstleistungen):

www.statistik.at bzw. www.netquest.at (Fragebögen-Portal) oder unter der Hotline: 01-71128-7272

Fragen zur Zahlungsbilanz insgesamt und zur Kapitalbilanz im Speziellen (Direktinvestitionen, Portfolioinvesti-tionen, Finanzderivate, Sonstige In-vestitionen und Handelskredite, Lie-genschaften und Vermögensübertra-gungen):

www.zahlungsbilanz.oenb.at oder unter der Hotline: 01-404 20-4444

Weiterführende InformationenDie Aufgabenverteilung zwischender OeNB und Statistik Austria

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