Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis...

51
Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln RA Dr. Jörg Schudnagies Kaiser-Wilhelm Ring 24 50672 Köln Tel.: 0221-379 956 25 Fax: 0221-379 956 26 [email protected] Seminar Seminar © RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Transcript of Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis...

Page 1: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

Die prüfbare Honorarschlussrechnung -

Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis

(Seminarveranstaltung des BDB Köln)04. September 2007 in Köln

RA Dr. Jörg SchudnagiesKaiser-Wilhelm Ring 24

50672 KölnTel.: 0221-379 956 25Fax: 0221-379 956 26

[email protected]

SeminarSeminar

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 2: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

A. Überblick über die HOAI

B. 1. Schritt: Abrechnung nach HOAI oder Pauschalhonorarvereinbarung

I. Abrechnung nach HOAIII. Pauschalhonorarvereinbarung III. Bindungswirkung der Pauschalhonorarvereinbarung

C. 2. Schritt: Verwendung der richtigen Kostenermittlung

Inhalte - 1Inhalte - 1

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 3: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

D. 3. Schritt: Angabe des Honorarsatzes

E. 4. Schritt: Angabe der Honorarzone

F. 5. Schritt: Angabe des erbrachten Leistungsumfangs G. 6. Schritt: Besondere Leistungen

H. Anforderungen des Bundesgerichtshofs an eine prüfbare Schlussrechnung

Inhalte - 2Inhalte - 2

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 4: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

A. Überblick über die HOAI

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 5: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

Rechtsnatur der HOAI

Öffentliches Preisrecht

zwingend zu beachtendes Preisrecht

kein Vertragsrecht

Verordnung, die im Gegensatz zur VOB/B ohne Vereinbarung Vertragsbestandteil wird, wenn der Anwendungsbereich eröffnet ist

A. Überblick über die HOAI A. Überblick über die HOAI

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 6: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

Anwendungsbereich

- persönlicher Anwendungsbereich

(Frage nach dem Personenkreis)

- sachlicher Anwendungsbereich (Frage nach der erbrachten Leistung)

A. Überblick über die HOAI A. Überblick über die HOAI

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 7: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

persönlicher Anwendungsbereich

Für welchen Personenkreis findet die HOAI Anwendung?

Fallbeispiel:

Ein „Nichtarchitekt“ (z.B. Architekturstudent, Bauunternehmer,Handwerker) erbringt typische Leistungen für eine Gebäudeplanung.

Finden die Vorschriften der HOAI Anwendung?

A. Überblick über die HOAI A. Überblick über die HOAI

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 8: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

Ja!

Die HOAI ist auch auf Berufsfremde anwendbar.

Berufsbild des Architekten muss nicht erfüllt sein.

Für den Anwendungsbereich der HOAI kommt es somit allein darauf an, dass Leistungen erbracht werden die in der HOAI geregelt sind (sachlicher Anwendungsbereich).

A. Überblick über die HOAI A. Überblick über die HOAI

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 9: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

sachlicher Anwendungsbereich

Die HOAI gilt nach § 1 HOAI

„für die Berechnung der Entgelte für die Leistungen ..., soweit sie durch Leistungsbilder oder andere Bestimmungen dieser Verordnung erfasst werden“.

Für folgende Tätigkeiten finden die Vorschriften der HOAI daher keine Anwendung:

A. Überblick über die HOAI A. Überblick über die HOAI

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 10: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

- reine Beratungstätigkeiten außerhalb der Leistungsbilder - Designertätigkeiten - Tätigkeit im Zuge der Baustellenverordnung - gutachterliche Tätigkeit

Soweit andere in der HOAI nicht genannte Leistungen erbracht werden, die auch keine Besondere Leistungen darstellen, gelten die erheblich einschränken Bestimmungen der HOAI nicht.

A. Überblick über die HOAI A. Überblick über die HOAI

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 11: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

§ 8 HOAI - Zahlungen (1) Das Honorar wird fällig, wenn die Leistung vertragsgemäß erbracht und eine prüffähige Honorarschlussrechnung überreicht worden ist.

Also: Voraussetzungen für einen fälligen Honoraranspruch:

- vertragsgemäße Leistungserbringung

- prüfbare Schlussrechnung

- Vorlage an Auftraggeber

A. Überblick über die HOAI A. Überblick über die HOAI

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 12: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

1. Schritt:

Abrechnung nach HOAI / Pauschalhonorarvereinbarung

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 13: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

Der fällige Honoraranspruch und die Honorarberechnung richtensich entscheidend nach der Honorarvereinbarung.

Im Grundsatz kommt eine Abrechnung nach den

- Parametern der HOAI

sowie

- ein Pauschalhonorar

in Betracht.

1. Schritt:1. Schritt: Abrechnung nach HOAI / Abrechnung nach HOAI / PauschalhonorarvereinbarungPauschalhonorarvereinbarung

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 14: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

Die Honorarvereinbarung richtet sich nach § 4 HOAI:

§ 4 HOAI - Vereinbarung des Honorars (1) Das Honorar richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung, die die Vertragsparteien bei Auftragserteilung im Rahmen der durch diese Verordnung festgesetzten Mindest- und Höchstsätze treffen.(2) Die in dieser Verordnung festgesetzten Mindestsätze können durch schriftliche Vereinbarung in Ausnahmefällen unterschritten werden. (3) ...(4) Sofern nicht bei Auftragserteilung etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist, gelten die jeweiligen Mindestsätze als vereinbart.

1. Schritt:1. Schritt: Abrechnung nach HOAI / Abrechnung nach HOAI / PauschalhonorarvereinbarungPauschalhonorarvereinbarung

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 15: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

I. Abrechnung nach HOAI

Die Abrechnung nach Maßgabe der Parameter der HOAI setzt folgende Anforderungen an die Honorarvereinbarung voraus (§ 4 Abs.1 HOAI):

- Schriftform - Vereinbarung bei „Auftragserteilung“ - Honorar innerhalb der Mindest- und Höchstsätze

Soweit eine Voraussetzung nicht erfüllt, kann der Architekt nur nach Mindestsätzen abrechnen (§ 4 Abs.4 HOAI).

1. Schritt:1. Schritt: Abrechnung nach HOAI / Abrechnung nach HOAI / Pauschalhonorarvereinbarung Pauschalhonorarvereinbarung

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 16: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

Problem der verdeckten Mindestsatzunterschreitung Eine unzulässige Unterschreitung des Mindestsatzes kann in vielfältiger Weise geschehen, so z. B.:

- durch Einordnung in eine falsche Honorarzone - durch Vereinbarung zu niedriger anrechenbarer Kosten- durch Ansatz zu niedriger Prozentsätze aus den Leistungsbildern

Rechtsfolge:- Honorar liegt nicht mehr innerhalb der Mindest- und Höchstsätze - Verstoß gegen den Mindestpreischarakter der HOAI

daraus folgt: Abrechnung nach den Mindestsätzen (§ 4 Abs.4 HOAI)

1. Schritt:1. Schritt: Abrechnung nach HOAI / Abrechnung nach HOAI / Pauschalhonorarvereinbarung Pauschalhonorarvereinbarung

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 17: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

Fallbeispiel

Im Zuge eines Architektenvertrages setzen die Parteien anrechenbare Kosten für die Honorarermittlung in Höhe von EUR 500.000,00 fest. Des weiteren wird die Erbringung der Vollarchitektur beauftragt. Für die vollständig zu erbringende Leistungsphase 8 wird ein Prozentanteil in Höhe von 16% vereinbart. Tatsächlich wird ein Betrag in Höhe von EUR 750.000,00 verbaut.

Der Architekt fragt nach der Rechtslage.

1. Schritt:1. Schritt: Abrechnung nach HOAI / Abrechnung nach HOAI / Pauschalhonorarvereinbarung Pauschalhonorarvereinbarung

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 18: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

- Die Vereinbarung zu niedriger Baukosten sowie unzutreffender Prozentanteile führt zu einer Mindestsatzunterschreitung

- das Honorar liegt somit nicht mehr innerhalb der Mindest- und Höchstsätze im Sinne des § 4 Abs.1 HOAI

- Verstoß gegen den Mindestpreischarakter der HOAI

Ergebnis: Abrechnung nach den Mindestsätzen (§ 4 Abs.4 HOAI)

1. Schritt:1. Schritt: Abrechnung nach HOAI / Abrechnung nach HOAI / Pauschalhonorarvereinbarung Pauschalhonorarvereinbarung

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 19: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

Sind die Parameter der HOAI jedoch wirksam vereinbart worden, so sind für das Erstellen einer prüfbaren Schlussrechnung u.a. folgende Positionen anzugeben:

- Angabe der anrechenbaren Kosten - Angabe der Honorarzone - Angabe des Honorarsatzes und der Honorartafel

- Angabe der übertragenen und erbrachten Leistungen - Angabe der Zuschläge und Nebenkosten - Angabe der Abschlagszahlungen

1. Schritt:1. Schritt: Abrechnung nach HOAI / Abrechnung nach HOAI / Pauschalhonorarvereinbarung Pauschalhonorarvereinbarung

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 20: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

II. Pauschalhonorarvereinbarung

Die Pauschalhonorarvereinbarung ist nur wirksam, wenn folgende Punkte berücksichtigt wurden:

- das Pauschalhonorar liegt innerhalb der Mindest- und Höchstsätze

- schriftliche Honorarvereinbarung

- bei Auftragserteilung

Fallbeispiele:

1. Schritt:1. Schritt: Abrechnung nach HOAI / Abrechnung nach HOAI / Pauschalhonorarvereinbarung Pauschalhonorarvereinbarung

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 21: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 10.03.2004 Problem / Sachverhalt:

Die Parteien schlossen einen mündlichen Architektenvertrag über Planungs- und Überwachungsleistungen ab.

Es wurde mündlich eine unterhalb der Mindestsätze der HOAI liegende Pauschalvergütung in Höhe von EUR 94.000,00 vereinbart.

In seinen Abschlagsrechnungen wies der Architekt die Pauschalvergütung jeweils aus.

Nach Abschluss der Arbeiten beruft sich der Architekt auf die Unwirksamkeit der Honorarvereinbarung und klagt ausstehendes Honorar auf Basis der Mindestsätze in Höhe von EUR 146.000,00 ein.

1. Schritt:1. Schritt: Abrechnung nach HOAI / Abrechnung nach HOAI / Pauschalhonorarvereinbarung Pauschalhonorarvereinbarung

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 22: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

Kammergericht Berlin, Urteil vom 07.07.2005 Problem / Sachverhalt:

Der Architekt rechnet den höheren Mindestsatz ab, obwohl er mit dem Bauherrn eine schriftliche Pauschalhonorarvereinbarung unterhalb der Mindestsätze abgeschlossen hatte, was beiden Parteien auch bewusst war.

1. Schritt:1. Schritt: Abrechnung nach HOAI / Abrechnung nach HOAI / PauschalhonorarvereinbarungPauschalhonorarvereinbarung

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 23: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

Lösung:

Beide Instanzgerichte gaben jeweils den klagenden Architekten Recht.

Denn: Die Pauschalhonorarvereinbarung unterschritt in beiden Fällen die Mindestsätze der HOAI.

Zudem erfolgte die Vereinbarung im ersten Fall nicht schriftlich im Sinne des § 4 Abs.1 HOAI. Eine mündliche Pauschalhonorarvereinbarung ist im Grundsatz unwirksam.

Die Architekten konnten ihr Honorar erfolgreich auf Basis der Mindestsätze nach § 4 Abs.4 HOAI abrechnen. An die Honorarvereinbarungen waren sie nicht gebunden.

1. Schritt:1. Schritt: Abrechnung nach HOAI / Abrechnung nach HOAI / PauschalhonorarvereinbarungPauschalhonorarvereinbarung

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 24: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

Ist ein Pauschalhonorar jedoch wirksam vereinbart, so sind für das Erstellen einer prüfbaren Schlussrechnung nur drei Positionen anzugeben:

- Angabe des Pauschalhonorars

- Angabe der Abschlagszahlungen

- Angabe der Mehrwertsteuer

1. Schritt:1. Schritt: Abrechnung nach HOAI / Abrechnung nach HOAI / PauschalhonorarvereinbarungPauschalhonorarvereinbarung

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 25: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

III. Bindungswirkung der Honorarvereinbarung Aber: Nicht jede unwirksame Pauschalhonorarvereinbarung führt automatisch zur Abrechnung nach den Parametern der HOAI.

Der Auftraggeber kann sich unter bestimmten Voraussetzungen auf die Gültigkeit der „unwirksamen“ Honorarvereinbarung berufen.

Argument: Der redliche Auftrageber ist schutzbedürftig, wenn er auf den Bestand der Honorarvereinbarung vertraut. Der Architekt könne ansonsten bewusst unwirksame bzw. niedrige Honorarparameter und Pauschalen vereinbaren und nach Auftragsabschluss

ein höheres Honorar nach Mindestsätzen fordern.

1. Schritt:1. Schritt: Abrechnung nach HOAI / Abrechnung nach HOAI / PauschalhonorarvereinbarungPauschalhonorarvereinbarung

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 26: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

Unter folgenden besonderen Umständen entsteht nach Auffassung desBundesgerichtshof eine Bindungswirkung der Honorarvereinbarung, wennfolgende Anforderungen kumulativ vorliegen:

- Der Auftraggeber muss auf die Wirksamkeit der Honorarvereinbarung vertraut haben.- Der Auftraggeber durfte auf die Wirksamkeit vertrauen.- Der Auftraggeber hat sich auf die Honorarvereinbarung, beispielsweise finanziell eingerichtet.- Dem Auftraggeber sind Nachforderungen nach Treu und Glauben nicht zumutbar?

Fallbeispiel:

1. Schritt:1. Schritt: Abrechnung nach HOAI / Abrechnung nach HOAI / PauschalhonorarvereinbarungPauschalhonorarvereinbarung

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 27: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 10.06.2003 Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 09.12.2003 Problem / Sachverhalt:

Die Parteien schlossen einen Generalplanervertrag über den Neu- und Umbau von drei Autohäusern ab. Es wurde ein Pauschalhonorar unterhalb der Mindestsätze der HOAI in Höhe von DM 295.000,00 vereinbart.

Auf Wunsch des spanischen Bauherrn kam es zu zahlreichen Umplanungen. Als der Rohbau fertiggestellt war, kündigte der Bauherr den Vertrag ohne wichtigen Grund nach § 649 BGB.

Der Architekt rechnet sein Honorar auf Basis der Mindestsätze der HOAI ab, insgesamt DM 820.000,00.

1. Schritt:1. Schritt: Abrechnung nach HOAI / Abrechnung nach HOAI / PauschalhonorarvereinbarungPauschalhonorarvereinbarung

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 28: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

Der Bauherr wendet ein,

- er habe auf die Wirksamkeit der Honorarvereinbarung vertraut,

- eine Abrechnung nach den Mindestsätzen sei daher nicht zumutbar,

- ferner habe er seine Finanzierung auf die Honorarvereinbarung eingestellt

- zudem sei er als spanischer Staatsbürger, der deutschen Sprache nur unzureichend mächtig

- das Verhalten des Architekten verstoße daher gegen den Grundsatz von Treu und Glauben

1. Schritt:1. Schritt: Abrechnung nach HOAI / Abrechnung nach HOAI / PauschalhonorarvereinbarungPauschalhonorarvereinbarung

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 29: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

Das Landgericht spricht dem Architekten nur einen Teilbetrag zu.

Im Gegensatz hierzu bekam der Architekt vor dem OLG Recht.

Der Bauherr wurde zur Zahlung verurteilt.

Das öffentliche Preisrecht der HOAI geht einer Parteivereinbarung vor.

Der Bauherr hatte sich zwar auf die Honorarvereinbarung finanziell eingestellt und auf deren Wirksamkeit vertraut.

Die weitere Honorarzahlung war ihm jedoch durchaus zuzumuten, da die Abrechnung der Mindestsätze für ihn nicht „schlechthin untragbar“ seien.

1. Schritt:1. Schritt: Abrechnung nach HOAI / Abrechnung nach HOAI / PauschalhonorarvereinbarungPauschalhonorarvereinbarung

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 30: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

2. Schritt: Verwendung der richtigen Kostenermittlung

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 31: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

§ 10 Abs.2 HOAI

Leistungsphasen 1-4 - Kostenberechnung

Leistungsphasen 5-7 - Kostenanschlag

Leistungsphasen 8-9 - Kostenfeststellung

Die anrechenbaren Kosten sind jeweils nach Maßgabe der DIN 276 in der Fassung 1981 zu erstellen.

Fallbeispiel:

2. Schritt:2. Schritt:

Verwendung der richtigen Kostenermittlung Verwendung der richtigen Kostenermittlung

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 32: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

Problem / Sachverhalt:

Der Architekt berechnet sein Honorar nach Maßgabe der DIN 276 in der Fassung 1993.

Der Bauherr rügt die unzutreffende Fassung der DIN außergerichtlich und gerichtlich.

Lösung:

Der Architekt hat die Kostenermittlung auf die DIN 276 in der Fassung 1981 umzustellen. Der Bundesgerichtshof hält die Verweisung in § 10 Abs.2 HOAI für „statisch“. Die Schlussrechnung ist auf Basis der DIN 276 zur Zeit nicht prüfbar. Die Umstellung ist zwingend erforderlich, um ein klageabweisendes Urteil zu vermeiden.

2. Schritt:2. Schritt:

Verwendung der richtigen Kostenermittlung Verwendung der richtigen Kostenermittlung

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 33: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

Anrechenbare Bausubstanz

§ 10 Abs.3a HOAI

„Vorhandene Bausubstanz, die technisch oder gestalterisch mitverarbeitet wird, ist bei den anrechenbaren Kosten angemessen zu berücksichtigen; der Umfang der Anrechnung bedarf der schriftlichen Vereinbarung.“

Fallbeispiel:

2. Schritt:2. Schritt:

Verwendung der richtigen Kostenermittlung Verwendung der richtigen Kostenermittlung

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 34: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

Problem / Sachverhalt: Die Parteien eines Einheitsarchitektenvertrages treffen keine Vereinbarung bezüglich der vorhandenen Bausubstanz, die technisch oder gestalterisch mitverarbeitet wird. Die entsprechende Vertragsklausel wird nicht ausgefüllt.

Im Rahmen des Bauvorhabens verarbeitet der Architekt vorhandene Bausubstanz technisch und gestalterisch mit. Eine Vereinbarung mit dem Bauherrn über die Höhe der Bausubstanz scheitert. Der Architekt bringt die technisch mitverarbeitete Bausubstanz in der Kostenermittlung und seiner in Schlussrechnung in Ansatz.

Der Bauherr bemäkelt daraufhin die Schlussrechnung. Zunächst sei keine Vereinbarung über die anzurechnende Bausubstanz zum Abschluss gelangt. Jedenfalls rügt er die fehlende Schriftform einer Vereinbarung über die anzurechnende Bausubstanz.

Zu Recht?

2. Schritt:2. Schritt:

Verwendung der richtigen Kostenermittlung Verwendung der richtigen Kostenermittlung

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 35: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

Nein!

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 27.02.2003 folgende Fragen geklärt:

- die Schriftform ist keine Anspruchsvoraussetzung für die Einbeziehung der Bausubstanz

- die Vereinbarung kann jederzeit getroffen werden

- die angemessene Höhe wird im Zweifelfall gerichtlich durch einen Sachverständigen für jede einzelne Leistungsphase überprüft

2. Schritt:2. Schritt:

Verwendung der richtigen Kostenermittlung Verwendung der richtigen Kostenermittlung

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 36: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

3. Schritt:

Angabe des Honorarsatzes

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 37: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

Ergeben die anrechenbaren Kosten einen Wert, der nicht in derHonorartabelle genannt ist, müssen die Honorare gemäß § 5a HOAIinterpoliert werden.

Die Mitteilung der Ergebnisse reicht insoweit aus.

Ein Vorrechnen der Interpolation ist nicht erforderlich.

3. Schritt:3. Schritt:

Angabe des Honorarsatzes Angabe des Honorarsatzes

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 38: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

4. Schritt: Angabe der Honorarzone

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 39: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

Die meisten Leistungsbilder der HOAI kennen verschiedeneHonorarzonen (Schwierigkeitsstufen).

Oftmals kennen die Leistungsbilder Regelbeispiele, die gewissenHonorarzonen zugeordnet sind.

Für das Erstellen einer prüfbaren Honorarrechnung ist nur die Angabe einerHonorarzone und die entsprechenden Paragraphen anzugeben.

Honorarzonen sind der freien Parteivereinbarung entzogen.

Fallbeispiel:

4. Schritt:4. Schritt:

Angabe der Honorarzone Angabe der Honorarzone

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 40: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.11.2003 Problem / Sachverhalt:

Die Parteien streiten über die wirksame Festlegung von Honorarzonen.

Im Architektenvertrag wurde die Honorarzone III für die Gebäudeplanung sowie Honorarzone II für die Planung der Nebengebäude festgelegt. Die Mindestsätze waren vereinbart.

Der Architekt hält sich jedoch nicht an diese Vereinbarung. Vielmehr legt er seiner Honorarschlussrechnung einheitlich die Honorarzone III zugrunde.

Er fordert einen zusätzlichen Betrag in Höhe von DM 427.000,03. Das Land- und Oberlandesgericht wiesen die Klage des Architekten als unbegründet ab. Daraufhin legt der Architekt Revision beim Bundesgerichtshof ein.

4. Schritt:4. Schritt:

Angabe der Honorarzone Angabe der Honorarzone

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 41: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

Entscheidung: Der Architekt wird für seine Hartnäckigkeit belohnt. Vor dem Bundesgerichtshof hat seine Klage Erfolg.

Unterschreitet das Honorar aufgrund der vereinbarten Honorarzone die Mindestsätze der HOAI, sind Honorarberechnungen grundsätzlich die rechtlich zutreffenden Honorarzonen zu Grunde zu legen (verdeckte Mindestsatzunterschreitung).

Andernfalls könnten die Vertragspartner das Preisrecht durch Vereinbarung einer zu niedrigen Honorarzone umgehen.

Die Vereinbarung einer Honorarzone muss den vorgegebenen Kriterien der HOAI entsprechen, z.B. §§ 11, 12 HOAI.

4. Schritt:4. Schritt:

Angabe der Honorarzone Angabe der Honorarzone

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 42: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

5. Schritt:Angabe des erbrachten Leistungsumfangs

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 43: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

Die HOAI ordnet den verschiedenen Leistungsphasen in den jeweiligen Leistungsbildern eine bestimmte Prozentzahl von 100% der Gesamtleistungen zu.

Sinnvoll ist es daher, wenn eine Gegenüberstellung der prozentualen Bewertung der nach der HOAI vorgeschriebenen vollen und der vom Planer davon prozentual erbrachten Leistungen erfolgt.

Fraglich ist hierbei, wie es sich auf den abzurechnenden Leistungsumfang auswirkt, wenn der Planer nicht sämtliche Teilleistungen einer Grundleistungen erbracht hat.

Fallbeispiel:

5. Schritt:5. Schritt:

Angabe des erbrachten Leistungsumfangs Angabe des erbrachten Leistungsumfangs

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 44: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.06.2004 Problem / Sachverhalt:

Die Parteien haben die Erbringung der Vollarchitektur nach Maßgabe des Einheitsarchitektenvertrages vereinbart. Die Leistungspflichten orientieren sich nach der Vereinbarung ausdrücklich an den Grundleistungen des § 15 HOAI.

Bei der Schlussabrechnung kommt es zum Streit. Der Auftraggeber bemäkelt, dass die Zusammenstellung der Vorplanungsergebnisse vom Architekten nicht erbracht worden sei.

Das Oberlandesgericht kürzt die Honorarforderung des Architekten deshalb um 0,3 Prozentpunkte. Dies mit der Begründung, der Architekt habe einen Teil der Grundleistung der Leistungsphase 2 des § 15 HOAI nicht erbracht (Zusammenstellen aller Vorplanungsergebnisse).

5. Schritt:5. Schritt:

Angabe des erbrachten Leistungsumfangs Angabe des erbrachten Leistungsumfangs

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 45: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

Entscheidung:Haben die Parteien die HOAI und deren Grundleistungen zu Leistungspflichten erhoben, so sind im Regelfall die erforderlichen Arbeitsschritte als Teilerfolge des geschuldeten Gesamterfolgs zu erbringen.

Erbringt der Architekt einen entsprechenden Teilerfolgt nicht, ist sein Werk mangelhaft.

Denn die Parteien haben ihre vertragliche Vereinbarung an öffentliches Preisrecht und zwar an den Leistungsphasen des § 15 HOAI orientiert (sog. Teilerfolgsrechtsprechung).

Der Auftraggeber kann das Honorar entsprechend nach den gängigen Bewertungstabellen (z.B. Steinford, Siemon) kürzen.

5. Schritt:5. Schritt:

Angabe des erbrachten Leistungsumfangs Angabe des erbrachten Leistungsumfangs

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 46: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

Folgen / Tipp:

- erhöhte Dokumentationspflichten der Planer

- Nacherfüllungsmöglichkeiten beachten

- Vertragswerke prüfen

- ggfs. Vertragswerke ändern (z.B. konkrete Leistungsbeschreibungen oder Hinweis, dass nur zentrale Leistungen geschuldet sind)

5. Schritt:5. Schritt:

Angabe des erbrachten Leistungsumfangs Angabe des erbrachten Leistungsumfangs

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 47: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

6. Schritt:

Angabe Besonderer Leistungen

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 48: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

Im Grundsatz sind drei verschiedene Arten der Besonderen Leistung zuunterscheiden: 

- grundleistungsergänzende Besondere Leistung  

- grundleistungsersetzende Besondere Leistung  

- isolierte Besondere Leistung Das Honorar für die grundleistungsergänzende Besondere Leistung mussnach § 5 Abs.4 HOAI schriftlich vereinbart werden. Andernfalls, d. h. bei nurmündlicher Beauftragung, besteht trotz abgerufener oder erbrachterLeistung überhaupt kein Honoraranspruch

6. Schritt:6. Schritt:

Angabe Besonderer Leistungen Angabe Besonderer Leistungen

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 49: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

H. Anforderungen des Bundesgerichtshofs an eine prüfbare Schlussrechnung

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 50: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

Die Schlussrechnung muss 

- entsprechend den Bestimmungen der HOAI aufgeschlüsselt sein 

- die Überprüfung der Rechnung auf ihre sachliche und rechnerische Richtigkeit rasch und sicher ermöglichen

 - eine Prüfung der Ermittlungsgrundlagen ermöglichen

- Maßstab: berechtigte Kontroll- und Informationsinteresse des Bauherrn

- die Prüfbarkeit ist kein Selbstzweck

H. Anforderungen des BGH an H. Anforderungen des BGH an eine prüfbare Schlussrechnung eine prüfbare Schlussrechnung

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln

Page 51: Die prüfbare Honorarschlussrechnung - Anleitungsschritte und typische Fehler in der Praxis (Seminarveranstaltung des BDB Köln) 04. September 2007 in Köln.

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.11.2003 ist

der Auftraggeber nach Treu und Glauben mit solchen Einwendungen

gegen die Prüffähigkeit der Schlussrechnung ausgeschlossen, die

er nicht spätestens innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach

Zugang der Rechnung vorgebracht hat.

Einwendungen gegen die inhaltliche Richtigkeit sind nach Ablauf der

Frist möglich.

H. Anforderungen des BGH an H. Anforderungen des BGH an eine prüfbare Schlussrechnung eine prüfbare Schlussrechnung

© RA Dr. Jörg Schudnagies , Köln