DIE UMSETZUNG DER GESUNDHEITSREFORM … · • Verlagerungen von Leistungen aus Spitälern zum Arzt...
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Gründe für die „Gesundheitsreform 2005“
• Demographischer Druck absehbar (double ageing): Zeit, jetzt (strukturell) zu handeln
• Weitere Ausgabensteigerungen absehbar• Strukturmängel sollen korrigiert werden:
- ungenügende Versorgungsintegration- „Duale“ Finanzierung ohne Ausgleichs-
möglichkeiten • Die Finanzierungsvereinbarung endete
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Keine Gründe ...
• Schwerwiegende Mängel (Versorgungskrise)
• Unmut der PatientInnen• Unzufriedenheit der Bevölkerung• Akute Finanzkrise
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Weitergehende Forderungen• Verlagerungen von Leistungen aus
Spitälern zum Arzt oder umgekehrt• Sektorenübergreifendes (Reha / Notfall /
Ärzte / Pflege) Krankheitsmanagement• Sektorenübergreifendes
InformationsmanagementUngenügendes Instrumentarium aber
Vereinbarungen sind/waren möglichReformdruck einzelner Länder (NÖ, Vbg.)
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Rollenprobleme• Länder und Sozialversicherung treten als
Leistungsanbieter und Financier und Regler auf
• Gemeinsame Spielregeln nur durch Vereinbarungen nach §15a B-VG: kleinster gemeinsamer Nenner – ein Land kann alles blockieren
• Gesundheitsfinanzierung wird geregelt im Finanzausgleich – Dominanz finanz-politischer Überlegungen im Land
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Steuerungsdefizite• Trennung in der Steuerung durch getrennte
Planungen (z.B. Niederlassungsplan der GKK und KA – Plan des Landes)
• und Finanzierungen (z.B. Dialyse in der Ambulanzpauschale des LKH oder Tarifleistung der GKK)
• Keine bindenden Anreize für integrative Programme
• Keine Tradition gemeinsamer Grundlagen für Information und Kommunikation im Land
• Schwache Position des Bundes
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Qualitätsprobleme
• Kaum Grundlagen für die Einschätzung der Ergebnisqualität von KH – Leistungen (Monopol der Fachgesellschaften ?!)
• Beschränkung auf Strukturqualität• Kaum Qualitätskriterien in Kassenverträgen• Keine normierte Qualitätsberichterstattung
wie z.B. in der BRDQualität wird als Kostenfaktor abgewertet
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Ergebnis
15a - Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens
• Mehreinnahmen für Länder und SV• Paktiertes Volumen für Sparmaßnahmen• Bund setzt Grundsätze durch• Länder behalten operative Möglichkeiten• Sozialversicherung eingebunden
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Gesundheitsausgaben OECDJahr 1990 2000 2001 2002 2003Österreich (+0.7?) 7,0 7,6 7,5 7,6 7,6Tschechien 4,7 6,6 6,9 7,2 7,5Deutschland 8,5 10,6 10,8 10,9 11,1Italien 7,9 8,1 8,2 8,4 8,4Großbritannien 6,0 7,3 7,5 7,7 7,7Schweden 8,4 8,4 8,8 9,2 9,2Schweiz 8,3 10,4 10,9 11,1 11,5USA 11,9 13,1 13,8 14,6 15,0
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Mittel für den Reformpool• Mittel werden auf Länderebene berechnet
und über LGF auf Landesebene ausgegeben• 2005 und 2006: 1% der Gesamtmittel
2007 und 2008: 2% der Gesamtmittel• Mittel werden nicht als Vorweganteile
abgezogen (kein „Sparbuch“)• Mittel fließen nur im Einvernehmen der
Vertragspartner und bei beiderseitigem Nutzen (durch Dokumentation zu beweisen)
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Länderweise Darstellung der Gesamtmittel intramural
(in Mio. Euro)
Burgenland 145Kärnten 533Niederösterreich 1.001Oberösterreich 1.144Salzburg 444Steiermark 991Tirol 604Vorarlberg 254Wien 2.100Gesamtmittel (intramural) 7.216
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Länderweise Darstellung der Gesamtmittel extramural (Mio. €)
Burgenland 199Kärnten 389Niederösterreich 1.111Oberösterreich 787Salzburg 353Steiermark 849Tirol 458Vorarlberg 209Wien 1.440Ausland 31Gesamtmittel (extramural) 5.826
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Reformpoolmittel• Basis für Ermittlung der Gesamtmittel
jeweils die Daten des drittvorangegangenen Jahres.
• Intramural: 7.216 Mio. Euro(2002: 6.859 Mio. Euro)
Ermittelte Endkosten nach KORE 2003 bzw. 2002, ohne Endkosten der Nebenkostenstellen
• Extramural: 5.826 Mio. Euro(2002: 5.589 Mio. Euro)
Erfolgsrechnung der KV-Träger 2003 bzw. 2002, ohne Spitalskosten, Stat. Rehabilitation, Geldleistungen, Kuren, Gesundheitsförderung, Transportkosten
• Die Darstellung erfolgt länderweise
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Ziele des Kooperationsbereichs
• Leistungsverschiebungen, die- Effektivität erhöhen- Effizienz erhöhen- Zum Nutzen beider Vertragspartner sind
• Strukturveränderungen, die- Nachhaltig und- Transferierbar sind
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Kriterien
• Einigkeit Land / SV• Effizienz („Vorteile“)• Patientennutzen
(Qualität, Versorgung)• Evaluierbar• Menge und Kosten
messbar• Nutzen bewertbar
• Mittel kalkulierbar• Nachnutzung darstellen• Zeitplan (Dauer)• Nachhaltigkeit (lang-
fristige Perspektive)• Begleitmaßnahmen• Qualitätssicherung• Teilung des Gewinns
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Weitere Inhalte der Leitlinien• Dokumentation: Gegebenenfalls Grund-
lagen für Kalkulation durch rechtliche und organisatorische Maßnahmen sicher stellen
• Evaluierung: Daten / Definitionen / Umfeldanalyse / Zielerreichung / EffekteBei Bedarf extern
• Berichtspflicht: Standards für Dokumenta-tion und Berichte / Diskussion / zentrale Doku aller Projekte / Beratung der Ergebnisse
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IGV – ein näherer Blick
Es geht hier um• Aushandlung von Kommunikationssystemen• Abgestimmte, gemeinsame Leistungen• Über Berufs- und Organisationsgrenzen und• Über die Grenze Patient / Laie / Professional... Länderweise unterschiedlichste Erfahrungen
durch Größe, Kultur, Politik
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IGV – eine offene Begriffswelt
• Integrierte Versorgungsplanung• Disease - Management Programme, Care
Management, gate keeping• Klinische Pfade• PPP – Modelle... Unterstreichen jeweils bestimme IGV - Aspekte... Betreffen als „neue“ Akteure Freiberufler, in
neuen Formen (Ärztezentren, Netzwerken, GmbH), reichen bis Wellness und Kuranstalten, und treffen Partner in der „Zulieferindustrie“
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IGV Problembereiche
• „Versorgungsauftrag“ und Leistungspflicht• Öffentliche Bereiche und marktfähige
Bereiche• Freiwilligkeit der Teilnahme der Patienten ?• Aufblähung der Bürokratie oder
Qualitätsverbesserung
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IGV - Beispiele
• Wien: PIK – Projekt• OÖ: Schlaganfallprojekt• Stmk: Entlassungsmanagement• Vorarlberg: Gesundheitsfonds• Österreich (BMGF): Med Together
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Geld für Integrierte Versorgung ?
• Sind das Vorbilder für Vorhaben gemäß Art. 26 (1): gemeinsame Strukturveränder-ungen bzw. Projekte mit Leistungs-verschiebungen ?
• Erfüllen diese Projekte die Kriterien ?
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Was bedeutet der ÖSG
• Für Bund / Wien: Verhandlung Gesamtleistung• Für das Land Wien (WGF und BGF):
Verhandlung von 450 MHGs anstatt Betten• Für die einzelne Krankenanstalt:
Festlegung Bandbreite MHG pro Spital („Leistungspaket“), Abstimmung mit BGF
• WGF: finanziert die Bandbreite, sanktioniert Leistungsüberschreitungen
• BGF: KA-Plan „wie bisher“ + Leistungspakete
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Aktuelle Forderungen an ÖSG
• Bettenobergrenzen sollten bleiben (Land)• Standortbezogene Mindestfrequenzen• Evaluierbarkeit der Planungsmatrix 2008• Evaluierung durch Vertragsparteien• Ist-Daten der SV einfügen (amb. Sektor)• Unklare Inhalte raus (med. Pflegebetten)• SQG vereinfachen
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Voraussetzung Nahtstellen-management – Artikel 5
• Strukturqualitätskriterien für alleVersorgungspartner (Ärzte: §43(5) ASVG), Rehabilitations – Bereich: ÖBIG, Pflegebereich ??
• Institutionalisiertes Entlassungsmanagement aller KA einer VR
• Standardprozeduren für die Betreuungsübernahme• Institutionalisierte Koordinationsstrukturen• Dokumentationsregeln (Artikel 32 und 33)• Allgemeiner Zugriff auf elektronische
Patientenakte in der gesamten Versorgungsregion
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Voraussetzung: Dokumentation im Extramuralen – Artikel 32
• Bis 1. Jänner 2007 einheitliche Leistungs-und Diagnosendokumentation für Kassen-ärzte, Ambulanzen und Ambulatorien
• Bis 1. Jänner 2007 Modelle für eine ergebnisorientierte, pauschalierte und gedeckelte Abgeltung dieser Bereiche
• Einvernehmen Bund, Länder, Sozial-versicherung notwendig
Konfliktpotential mit Leistungsanbietern
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Weitere Maßnahmen
• Qualitätsverpflichtung (-> GQG) Artikel 6• Telematikverpflichtung (-> GTG) Artikel 7• ELGA - Verpflichtung Artikel 7• Gemeinsame Vorsorgeprogramme Artikel 28
Vorsorge - Evaluierung Artikel 29• Gemeinsame gesundheitsökonomische
Analysen und Evaluierungen Artikel 9Abrundung der Gesundheitsreform oder ...?!
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Die LandesgesundheitsfondsArtikel 14 - 19
• Ziel der Gesamtverantwortung von Land und Sozialversicherung auf Landesebene
• Beachten die Richtlinienkompetenz der Bundesgesundheitsagentur
• Umfasst drei Kernbereiche: intramural, extramural und den Kooperationsbereich
• Intramural > Land, extramural > Sozialvs.
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Wichtigste Aufgaben
• Regelung des Kooperationsbereiches, Hersstellung des Einvernehmens des Landes mit der Sozialversicherung (GKK ? Alle ?)
• Finanzierung der Kooperationsmodelle nach Reformpool – Art. 26
• Krankenhausfinanzierung wie bisher• Umsetzung / Kontrolle von ÖKAP, LAP,
ÖSG