Die Wirtschaftsprüferkammer...Gesetzliche Grundlagen Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) ist eine...
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Die Wirtschaftsprüferkammer
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» Leitbild
» Gesetzliche Grundlagen
» Aufgaben und Dienstleistungen
» Wirtschaftsprüfungsexamen
» Berufsaufsicht
» Qualitätskontrolle
» Öffentlichkeitsarbeit
» Struktur und Organisation
» Historischer Rückblick
» Gremien und Geschäftsführung
» Ihr Weg zu uns
» Impressum
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Inhalt
wer ist eigentlich die WPK? Und was machen Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer? Wo steht geschrieben, was sie dürfen
und was nicht? Das und auch warum der Staat und die Öffentlichkeit berechtigte Erwartungen an den Berufsstand haben, wieso die
WPK Examina abnimmt oder wie sie Existenzgründungsprojekte unterstützt, lesen Sie in dieser Publikation. Ich lade Sie herzlich ein,
uns auf den folgenden 16 Seiten kennenzulernen und sich einen kurzen Überblick zu verschaffen. Einen Überblick darüber, wer wir
sind, was wir machen und auf welche Art und Weise wir als bundeseinheitliche Berufsorganisation Wirtschaftsprüferkammer unsere
Mitglieder unterstützen.
Sind Sie neugierig geworden? Bevor Sie weiterblättern, will ich Ihnen noch kurz als Präsident der WPK berichten, welche Heraus-
forderungen aktuell vor uns liegen: Die Digitalisierung mit Themen wie künstlicher Intelligenz, Robotik, Cloud-Lösungen oder Data
Analytics verändert die Unternehmenswelt und damit die Wirtschaftsprüfung. Die Produktion wird zunehmend national wie interna-
tional vernetzt, große Datenmengen müssen effizient aufbereitet werden, um sie gezielt nutzen zu können. Diesen Wandel aufgrund
der Digitalisierung gestaltet die WPK zum Beispiel mit dem Digitalisierungskompass (WPK)® für unsere Mitglieder aktiv mit. Und wir
werden das Berufsbild weiter modernisieren. Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer steht vor dem Hintergrund der demografischen
Herausforderungen in einem intensiven Wettbewerb mit anderen für junge Menschen interessanten Berufen.
Das vergangene Jahr wird auf jeden Fall als für die Zukunft des Berufsstandes bedeutsam in Erinnerung bleiben, weil wir die Weichen
für den Berufszugang neu gestellt haben. Erstmals haben wir das Wirtschaftsprüfungsexamen in modularisierter Form durchgeführt.
Jungen Menschen bieten wir damit im Rahmen ihrer Berufswahl eine attraktive Perspektive für eine zeitgemäße individuelle Lebens-
gestaltung, denn die Modularisierung ermöglicht es ihnen, die vier Prüfungsgebiete in Prüfungsmodulen auf maximal sechs Jahre zu
verteilen. Die beabsichtigte Etablierung eines Syndikus-Wirtschaftsprüfers ist eine weitere Idee der WPK, mit der wir das Berufsbild
modernisieren und attraktiver gestalten wollen.
„Die Einigkeit ist die Kunst der Freiheit“: Das wusste schon der US-amerikanische Politiker Benjamin Franklin Burch vor über
200 Jahren. Deshalb sind mir vor allem die Einheitlichkeit unseres Berufsstandes, der Kampf gegen das Überregulieren und das
dauerhafte Weiterbestehen der beruflichen Selbstverwaltung persönliche Anliegen. Denn nur so kann unser Berufsstand auf die
Herausforderungen der Zukunft adäquat reagieren.
Ihr Gerhard Ziegler
Präsident der Wirtschaftsprüferkammer
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Liebe Leserinnen und Leser,
Leitbild
Die Wirtschaftsprüferkammer ist die vom Gesetzgeber im Jah-
re 1961 errichtete und mit hoheitlichen Aufgaben betraute
bundeseinheitliche Berufsorganisation, deren Mitglieder alle
Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sind.
Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer üben einen Freien Beruf
aus. Sie erbringen auf der Grundlage ihrer besonderen fachlichen Qua-
lifikation und ihrer beruflichen Sorgfaltspflichten Leistungen unabhän-
gig, persönlich und eigenverantwortlich für ihre Auftraggeber und im
Interesse der Öffentlichkeit. Zum einen handelt es sich um Jahresab-
schlussprüfungen und andere betriebswirtschaftliche Prüfungen, ins-
besondere um gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen, die wegen ihrer
Bedeutung für die Öffentlichkeit ausschließlich Wirtschaftsprüfer und
vereidigte Buchprüfer vornehmen dürfen. Zum anderen erbringen sie
weitere Dienstleistungen wie Steuer- und Unternehmensberatung, Un-
ternehmensbewertungen und Treuhandtätigkeiten. Wirtschaftsprüfer
und vereidigte Buchprüfer erfüllen mit ihrer Berufsausübung hohe ethi-
sche und fachliche Anforderungen, die sich aus Gesetzen, Satzungen,
nationalen und internationalen Regeln ergeben.
// Erwartungen des Staates und der ÖffentlichkeitWirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer unterliegen einer berufs-
standsunabhängigen öffentlichen Aufsicht durch die Abschlussprüfer-
aufsichtsstelle. Auf diesen Fundamenten beruht das Vertrauen der Auf-
traggeber und der Öffentlichkeit.
Ziel der Wirtschaftsprüferkammer ist es, die Qualität der Berufsaus-
übung ungeachtet der Praxisgröße und Rechtsform ihrer Mitglieder
zu fördern, sicherzustellen und fortzuentwickeln sowie die beruflichen
Belange der Gesamtheit ihrer Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit
und der Politik zu wahren. Die Wirtschaftsprüferkammer beachtet dabei
auch die Erwartungen des Staates und der Öffentlichkeit.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts führt sie die ihr vom Gesetz
zugewiesenen Aufgaben aus; sie untersteht der Rechtsaufsicht des
Bundeswirtschaftsministeriums. Die Wirtschaftsprüferkammer ist An-
sprechpartner ihrer Mitglieder und der Öffentlichkeit in allen Fragen
der Berufsausübung. Sie trägt maßgeblich dazu bei, die berufspolitische
Meinungsbildung zu entwickeln, zu fördern und zu koordinieren. Die
Qualität der Berufsausübung wird im Rahmen der Berufsaufsicht durch
Beratung, Kontrollen und Sanktionen gesichert. Die Berufsaufsicht über
Prüfungsmandate bei Unternehmen von öffentlichem Interesse obliegt
unmittelbar der Abschlussprüferaufsichtsstelle.
// Qualitätsbewusste und erfolgreiche BerufsausübungDie Wirtschaftsprüferkammer fördert die Ausbildung des Berufsnach-
wuchses und führt das staatliche Wirtschaftsprüfungsexamen für den
Berufszugang durch.
Sie pflegt den Kontakt zu Ministerien, Kammern, Verbänden und der
sonstigen Öffentlichkeit sowie zu anderen Organisationen im In- und
Ausland.
Die Wirtschaftsprüferkammer entwickelt und erlässt Regelungen zur
Berufsausübung, zur Fortbildung ihrer Mitglieder und fachliche Regeln
unter Einbeziehung des gesamten Berufsstandes und der interessierten
Öffentlichkeit. Dabei achtet die Wirtschaftsprüferkammer auf ein ausge-
wogenes Verhältnis zwischen der beabsichtigten Wirkung und der prak-
tischen Umsetzbarkeit.
Das Leitbild ist Ausdruck des Bestrebens der Wirtschaftsprüferkammer,
die Rahmenbedingungen für eine qualitätsbewusste und erfolgreiche
Berufsausübung der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer zu
schaffen und zu erhalten.
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Gesetzliche Grundlagen
Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) ist eine Körperschaft des öffentli-
chen Rechts. Die der WPK per Gesetz in § 57 Wirtschaftsprüferordnung
(WPO) übertragenen Aufgaben sind insbesondere:
Als Ansprech- und Informationspartner für ihre Mitglieder da zu
sein,
die Belange und Positionen des Berufsstandes gegenüber der
Öffentlichkeit und Politik zu vertreten,
das bundeseinheitliche Wirtschaftsprüfungsexamen abzunehmen,
Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (WP/vBP) zu bestel-
len, die Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften
anzuerkennen sowie die Anerkennung gegebenenfalls zu wider-
rufen,
das Berufsregister zu führen,
Regelungen zur Berufsausübung in Form von Satzungen zu
erlassen,
die Berufsaufsicht auszuüben, ausgenommen Prüfungsmandate
bei Unternehmen von öffentlichem Interesse,
das Qualitätskontrollverfahren bei Prüferpraxen durchzuführen,
soweit nicht Prüfungsmandate von öffentlichem Interesse betrof-
fen sind.
Aufgrund der allgemeinen Berufsgrundsätze der Unabhängigkeit,
Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit und Eigenverantwortlichkeit für
Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer* sind die Anforderungen
an den Berufsstand besonders hoch.
// Rechtsaufsicht des BMWiDie WPK untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie (BMWi), um die Ansprüche und Erwartungen
von Öffentlichkeit und Staat an den Berufsstand zu gewährleisten. Das
Ministerium prüft, ob die Wirtschaftsprüferkammer ihre Aufgaben in
Übereinstimmung mit den entsprechenden Gesetzen und Satzungen
wahrnimmt.
// Fachbezogene Aufsicht der APASDie Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirt-
schaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übt die berufsstandsunabhängige
Aufsicht über Abschlussprüfer in Deutschland aus. Außerdem nimmt
sie die öffentliche fachbezogene Aufsicht über in der Zuständigkeit der
WPK liegende Aufgaben wahr und überwacht, dass diese ihre Aufgaben
geeignet, angemessen und verhältnismäßig ausübt.
Die Aufsicht der APAS erstreckt sich auf Aufgaben der WPK nach § 4
Abs. 1 Satz 1 WPO gegenüber den Mitgliedern, die befugt sind, gesetz-
liche Abschlussprüfungen durchzuführen oder die derartige Prüfungen
ohne diese Befugnis tatsächlich durchführen. Der § 4 Abs. 1 Satz 1 WPO
erfasst und definiert unter anderem die Aufsicht auf folgende Aufgaben:
Bestellung von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern
Anerkennung von Prüfungsgesellschaften
Widerruf von Bestellungen und Anerkennungen
Registrierung
Beaufsichtigung der kontinuierlichen Fortbildung
Berufsaufsicht
Qualitätskontrolle
Die APAS arbeitet bei länderübergreifenden Aufsichtsvorgängen mit
den zuständigen ausländischen Stellen zusammen, wenn gesetzliche
Abschlussprüfer betroffen sind.
* Die Aussagen dieser Publikation betreffen im Übrigen Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüferinnen sowie vereidigte Buchprüfer und vereidigte Buchprüferinnen
gleichermaßen.
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Aufgaben und Dienstleistungen
// Berufsregister Die WPK führt das Berufsregister für Wirtschaftsprüfer und Wirtschafts-
prüfungsgesellschaften (§ 37 Abs. 1 Satz 1 WPO). Das Berufsregis-
ter erfasst die Daten der Mitglieder der WPK und ist zugleich das Ab-
schlussprüferregister im Sinne der Abschlussprüferrichtlinie (Richtlinie
2006/43/EG). Das Berufsregister/Abschlussprüferregister bietet die ge-
setzlich vorgeschriebenen Informationen über:
Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften/Buchprüfungsgesellschaften
EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften
Drittstaatsprüfer und Drittstaatsprüfungsgesellschaften
Genossenschaftliche Prüfungsverbände und Prüfungsstellen der
Sparkassen- und Giroverbände
Das Berufsregister steht der Öffentlichkeit mit den aktuellen Daten auf
der Internetseite der WPK zur Verfügung. Außerdem bietet die WPK on-
line ein Verzeichnis der öffentlichen Berufsregister der anderen EU-Mit-
gliedstaaten an.
// WPK als Konsultationsstelle für die MitgliederDie WPK unterstützt ihre Mitglieder bei der Ausübung ihres Berufes,
indem sie ihre berufsrechtlichen Fragen beantwortet. Dabei liegt der
Schwerpunkt besonders darauf, die Berufsangehörigen persönlich zu
beraten. Damit können Verstöße gegen Berufspflichten vermieden wer-
den. Die WPK informiert auch Dritte (Mandanten, Verbände oder Behör-
den) über Art, Umfang und Grenzen der Pflichten von WP/vBP.
Darüber hinaus steht die WPK ihren Mitgliedern auch bei fachlichen
Fragen zu rechnungslegungs- und prüfungsbezogenen Themen zur Seite.
Die Referate Berufsrecht sowie das Referat Rechnungslegung und Prü-
fung beantworten jährlich viele telefonische und schriftliche Anfragen
zum Berufsrecht und zu fachlichen Themen.
Die WPK informiert ihre Mitglieder zeitnah online über aktuelle natio-
nale und internationale Entwicklungen, die relevant für den Berufsstand
sind. Dazu veröffentlicht sie Praxishinweise, Mitgliederinformationen
und Hinweise zu berufsrechtlichen, rechnungslegungs- und prüfungs-
bezogenen Themen.
// Vermittlung bei StreitigkeitenDie WPK unterstützt ihre Mitglieder vermittelnd und auf freiwilliger Ba-
sis dabei, Konflikte untereinander oder mit Mandanten zu lösen. Als
neutrale Dritte begleitet die WPK die Beteiligten, um eine für beide
Seiten akzeptable außergerichtliche Regelung zu finden. Vermittlungen
der WPK betreffen häufig Streitigkeiten um offene Honorarforderungen
zu Prüfungsaufträgen. Weitere Anlässe für Vermittlungen ergeben sich
daraus, dass Mandantendaten im Zusammenhang mit einer Steuerbe-
ratung übertragen werden und im Zusammenhang mit der externen
Qualitätskontrolle.
// Geldwäscheprävention und -bekämpfungDie WPK führt als zuständige Aufsichtsbehörde seit 2018 bei ihren Mit-
gliedern anlassunabhängige Kontrollen zur Einhaltung der geldwäsche-
rechtlichen Pflichten durch. Begleitend stellte die WPK dem Berufsstand
eine Kurzdarstellung der Pflichtenlage sowie Mustererhebungsbögen
zur Verfügung, um natürliche und juristische Personen identifizieren zu
können. Verdachtsmeldungen auf Geldwäsche sind unmittelbar an die
Financial Intelligence Unit (FIU) beim Zoll zu übermitteln.
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Online-Suche im Berufsregister/Abschlussprüferregister unter:www.wpk.de/register/
Stellungnahmen der WPK unter: www.wpk.de/oeffentlichkeit/stellungnahmen/
Aufgaben und Dienstleistungen
// Schutz vor WettbewerbsverstößenDie WPK schützt den Berufsstand in Verfahren nach dem Wettbewerbs-
und Ordnungswidrigkeitenrecht davor, dass missbräuchlich Rechte in
Anspruch genommen werden, die WP/vBP und deren Berufsgesellschaf-
ten gesetzlich vorbehalten sind. Dazu zählt zum Beispiel, dass die Be-
rufsbezeichnungen „Wirtschaftsprüfer“ beziehungsweise „WP“ unzu-
lässig verwendet werden.
// ExistenzgründungsberatungDie WPK unterstützt ihre Mitglieder bei der Existenzgründung, sei es auf
dem Weg zur eigenen Praxis, einer gemeinsamen Berufsausübung oder
bei der Gründung einer Berufsgesellschaft.
Außerdem überprüft die WPK Gesellschaftsverträge darauf, ob sie mit
dem Berufsrecht übereinstimmen und sie zeigt Existenzgründern Ge-
staltungsmöglichkeiten auf. Sie gibt Stellungnahmen zu Fördermittel-
anträgen oder Anfragen des Handelsregisters ab und unterstützt das
BMWi beim Gründerportal 4.0.
Zusätzlich gibt sie Merkblätter und Vertragsmuster heraus und auf An-
trag fachliche Stellungnahmen gegenüber den Kreditinstituten ab, so-
weit die Existenzgründungsprojekte von Wirtschaftsprüfern und verei-
digten Buchprüfern aus dem ERP-Sondervermögen (European Recovery
Program) gefördert werden. Diese beziehen sich auf die allgemeine
Marktsituation für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, auf das
konkrete Vorhaben sowie auf die Frage der Kreditwürdigkeit der Berufs-
angehörigen im weitesten Sinne.
// BerufshaftpflichtversicherungIm Rahmen der Aufsicht obliegt der WPK, die Versicherungspflicht
durchzusetzen. Sie berät ihre Mitglieder aber auch bei Versicherungs-
fragen und vertritt die Interessen der Mitglieder gegenüber der Versi-
cherungswirtschaft.
Hierfür spricht die WPK bei Bedarf sowie anlassunabhängig regelmäßig
mit einzelnen Versicherern. Sie ist zudem in einer Arbeitsgruppe des Ge-
samtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft vertreten.
// Bestellen eines Praxisabwicklers Auf Betreiben der WPK wurde 2016 mit dem Abschlussprüferaufsichts-
reformgesetz (APAReG) die Möglichkeit geschaffen, einen Praxisab-
wickler zu bestellen. Damit gibt es ein gesetzliches Instrumentarium,
um eine verwaiste Praxis im Interesse des Ansehens des Berufsstandes,
der Mandaten und des Praxisinhabers oder seiner Nachfolger struktu-
riert abzuwickeln, wenn alle anderen Mittel ohne Erfolg bleiben.
// Veröffentlichen von TransparenzberichtenWirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Ab-
schlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse durch-
führen, haben auf ihren Internetseiten jährlich einen Transparenzbericht
zu veröffentlichen. Außerdem müssen sie die APAS als zuständige Auf-
sichtsbehörde informieren. Die WPK stellt der interessierten Öffentlich-
keit die aktuellen Transparenzberichte ihrer Mitglieder auf ihrer Inter-
netseite zur Verfügung.
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Transparenzberichte abrufbar unter: www.wpk.de/oeffentlichkeit/transparenzberichte/Merkblätter und Musterverträge für die Anerkennung als Berufsgesellschaft
abrufbar unter: www.wpk.de/service-center/berufsregister/anerkennung-als-berufsgesellschaft/
Aufgaben und Dienstleistungen
// Kündigung oder Widerruf des Prüfungsauftrages Wird ein Auftrag für eine gesetzliche Abschlussprüfung gekündigt oder
widerrufen, ist die WPK unverzüglich vom Abschlussprüfer und den ge-
setzlichen Vertretern der geprüften Gesellschaft darüber zu informieren.
Die WPK berät vorab, ob eine beabsichtigte Kündigung zulässig ist, in-
dem sie die Begründung prüft und ihren Mitgliedern damit Rechtssi-
cherheit gibt.
Soweit der Abschlussprüfer gekündigt hat, ist entscheidend, ob ein
wichtiger Grund vorliegt.
// Dialog mit WP und vBP: Veranstaltungen der WPKDie WPK bietet darüber hinaus jährlich Veranstaltungen für ihre Mitglie-
der wie zum Beispiel:
jährlich stattfindende Kammerversammlungen
bundesweite Mitgliederinformationen
Workshop-Reihen zu bestimmten Themen
spezielle Aus- und Fortbildungen der Prüfer für Qualitätskontrolle
Tag der Jubilare
WPK aktuell Mitgliederdialog zu aktuellen berufspolitischen Ent-
wicklungen, neuen gesetzlichen Regelungen und zum Qualitäts-
kontrollverfahren
Die Kammer steht mit den Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprü-
fern in einem ständigen Dialog. Die jährlichen Kammerversammlungen
der WPK sind ein wesentliches Forum der Berichterstattung.
Hier tauschen sich die Gremien und die Mitglieder der WPK über aktuelle
berufspolitische Entwicklungen aus, informieren sich über die Arbeit der
Kammer und bringen sich aktiv in die Diskussion ein. Im Rahmen der
Aus- und Fortbildungen der Prüfer für Qualitätskontrolle profitieren die
Teilnehmer davon, sich direkt mit Vertretern der Kommission für Quali-
tätskontrolle austauschen zu können. Beim Tag der Jubilare werden in
einem feierlichen Rahmen Mitglieder geehrt, die auf eine langjährige Be-
rufstätigkeit zurückblicken können. Die WPK bietet mit dem WPK aktuell
Mitgliederdialog ein neues Veranstaltungsformat an. Unabhängig von
der Kammerversammlung ermöglicht es den Mitgliedern, auch bestimm-
te Themen im kleinen Rahmen und nach ihren Wünschen zu erörtern.
// Mitglieder fragen – WPK antwortetDie WPK bietet Berufsangehörigen in der Online-Rubrik „Mitglieder fra-
gen – WPK antwortet“ wichtige praktische Informationen analog zum
gedruckten WPK Magazin nach Themen geordnet (Allgemeines Berufs-
recht, Rechnungslegung, Prüfung, Qualitätskontrolle und andere).
// Weitere DienstleistungenDie WPK veröffentlicht jährliche Marktstrukturanalysen zu Anbieter-
struktur, Mandatsverteilung, Abschlussprüferhonoraren und Umsatzer-
lösen im Wirtschaftsprüfungsmarkt. Gegenüber Gerichten, Behörden
und interessierten Dritten benennt die Wirtschaftsprüferkammer zudem
Berufsangehörige mit entsprechendem Fachwissen als Sachverständige.
Außerdem erstellt die WPK auch eigene Gutachten, zum Beispiel in Ge-
bührenfragen. Die WPK Online-Börsen für Wirtschaftsprüfer, vereidigte
Buchprüfer und diejenigen, die es werden wollen, ergänzen das Ange-
bot. Hier können Mitglieder und Interessierte ihre Angebote auch selbst
einstellen, bearbeiten oder den Zeitraum der Veröffentlichung verlän-
gern. Ein fortwährend aktualisierter Digitalisierungskompass informiert
außerdem über Chancen und Möglichkeiten der digitalen Entwicklung
für den Berufsstand.
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Online-Börsen der WPK unter:www.wpk.de/boersen/
Wirtschaftsprüfungsexamen
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Die Wirtschaftsprüferkammer organisiert das Berufsexamen für ange-
hende WP. Die Bestellung als Wirtschaftsprüfer setzt voraus, dass Kandi-
daten und Kandidatinnen in einem Zulassungs- und in einem Prüfungs-
verfahren nachweisen, persönlich und fachlich geeignet zu sein. Dazu
gehören zum Beispiel eine abgeschlossene Hochschulausbildung sowie
eine praktische Tätigkeit als Wirtschaftsprüfungsassistent/in.
Das Wirtschaftsprüfungsexamen wird bundeseinheitlich durchgeführt.
Dabei sind unabhängig vom Ort der Prüfung dieselben Aufsichtsarbei-
ten zu bearbeiten. Über die Auswahl der einheitlichen Klausurthemen
entscheidet eine Aufgabenkommission. Sie ist besetzt mit
einem Vertreter/einer Vertreterin eines Landesministeriums
(Vorsitz),
dem Leiter der Prüfungsstelle,
einem Vertreter der Wirtschaft,
einem Mitglied mit Befähigung zum Richteramt,
zwei Hochschullehrern für Betriebswirtschaftslehre,
zwei Wirtschaftsprüfern und
einem Vertreter der Finanzverwaltung.
Die Prüfung zum Wirtschaftsprüfer wird grundsätzlich zweimal jährlich
durchgeführt. Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen finden in der
Regel am Sitz der Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer
statt. Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind dort zu stellen.
// Modularisiertes WirtschaftsprüfungsexamenDas Wirtschaftsprüfungsexamen wird seit dem 2. Prüfungstermin 2019
in modularisierter Form durchgeführt. Diese Form orientiert sich an der
Struktur von Hochschulprüfungen, die bereits seit längerem als Modul-
prüfungen absolviert werden. Einheitliche Anforderungen an alle Exa-
menskandidatinnen und -kandidaten stehen dabei ebenso wie die hohe
Qualität des Wirtschaftsprüfungsexamens im Vordergrund.
Die Prüfungsgebiete des Examens sind „Wirtschaftliches Prüfungswe-
sen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“, „Angewandte Be-
triebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“, „Wirtschaftsrecht“ und
„Steuerrecht“. Entsprechend diesen vier Prüfungsgebieten gliedert sich
das modularisierte Wirtschaftsprüfungsexamen in vier Module. Je Mo-
dul muss eine schriftliche und eine mündliche Prüfung abgelegt wer-
den.
// Vier Prüfungsmodule innerhalb von sechs JahrenFür das Bewältigen aller Module stehen sechs Jahre zur Verfügung. Der
Zeitraum beginnt mit der Zulassung zur Prüfung. Die Reihenfolge der
Prüfungsmodule ist dabei vollkommen frei wählbar. Jedes Modul kann
innerhalb der sechs Jahre zweimal wiederholt werden. Bereits bestan-
dene Module bleiben in diesem Zeitraum anerkannt. Das Wirtschafts-
prüfungsexamen ist bestanden, wenn innerhalb der sechs Jahre alle vier
Module bestanden worden sind. Gelingt das nicht, weil ein Modul auch
im dritten Versuch nicht bestanden wurde, so kann die Prüfung insge-
samt einmal wiederholt werden, bei null beginnend.
Die vier Prüfungsgebiete des Wirtschaftsprüfungsexamens können je-
doch auch weiterhin in nur einem Prüfungstermin abgelegt werden.
Mehr Informationen zum Wirtschaftsprüfungsexamen, wie Termine,Merkblätter etc. unter Hinweise zur Durchführung des Examens:www.wpk.de/nachwuchs/pruefungsstelle/examensdurchfuehrung/
Erklärfilm zur Modularisierung des Wirtschaftsprüfungsexamenswww.wpk.de/neu-auf-wpkde/modularisierung/#c14132/
Berufsaufsicht
Die Berufsaufsicht gehört zu den Kernaufgaben der Wirtschaftsprüfer-
kammer. Die APAS beaufsichtigt die WPK dabei öffentlich und fachbe-
zogen. Die Berufsaufsicht umfasst drei Bereiche:
// DisziplinarverfahrenHier geht es anlassbezogen darum, ob Berufsangehörige ihre berufli-
chen Pflichten verletzt haben. Dazu müssen ausreichende Anhaltspunk-
te vorliegen, dass Berufspflichten verletzt worden sind. Diese ergeben
sich aus Hinweisen und Mitteilungen an die WPK. Etwaige Sanktionen
von Berufspflichtverletzungen reichen dabei von einer Rüge bis zu ei-
nem Berufsausschluss.
Die Berufsaufsicht über Prüfungsmandate bei Unternehmen von öffent-
lichem Interesse übt ausschließlich und unmittelbar die APAS aus.
// AbschlussdurchsichtDie WPK sichtet stichprobenartig die geprüften Jahres- und Konzernab-
schlüsse von Unternehmen sowie die hierzu erteilten und veröffentlich-
ten Bestätigungsvermerke und korrespondiert mit den Abschlussprü-
fern. Die Abschlussdurchsicht setzt keinen konkreten Anfangsverdacht
einer Pflichtverletzung voraus. Der Verdacht einer Pflichtverletzung
kann jedoch dazu führen, dass ein förmliches Disziplinarverfahren ein-
geleitet wird. Die Mehrzahl der Verfahren wird mit Hinweisen oder Be-
lehrungen eingestellt.
// WiderrufsverfahrenSie sollen die Öffentlichkeit für den Fall schützen, dass bestimmte ge-
setzlich definierte Rahmenbedingungen der Berufsausübung nicht ein-
gehalten werden. Die WPK muss die Bestellung oder Anerkennung
widerrufen, wenn gesetzliche Voraussetzungen für das Ausüben des
Berufes fehlen. Dazu gehören zum Beispiel eine fehlende Berufshaft-
pflichtversicherung oder ungeordnete wirtschaftliche Verhältnisse.
Über die Tätigkeit der WPK im Bereich der Berufsaufsicht informieren
die jährlich erscheinenden Berichte. Zur Abschlussdurchsicht erscheint
eine Anlage.
// Satzungen über Rechte und PflichtenDie Pflichten der Kammermitglieder sind im Wesentlichen geregelt:
in der Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
in der Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung
der Berufe des Wirtschaftsprüfers und des vereidigten Buchprü-
fers (Berufssatzung WP/vBP)
in der Satzung für Qualitätskontrolle
Im quartalsweise erscheinenden WPK Magazin werden berufsrechtli-
che (darunter berufsgerichtliche) Entscheidungen veröffentlicht. Sonsti-
ge in der Berufsaufsicht relevanten Themenbereiche werden als „Prak-
tischer Fall“ und als „Information für die Berufspraxis“ abgebildet. Eine
Sammlung berufsgerichtlicher Entscheidungen kann online abgerufen
werden.
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Berichte über die Berufsaufsicht unter:www.wpk.de/oeffentlichkeit/berichte/berufsaufsicht
Berufsgerichtliche Entscheidungen unter:www.wpk.de/wpk/berufsaufsicht/berufsgerichtliche-entscheidungen
Qualitätskontrolle
Die Wirtschaftsprüferkammer betreibt ein System der Qualitätskontrol-
le. Es gewährleistet, dass die Berufsausübung der Abschlussprüfer einer
regelmäßigen präventiven Kontrolle unterliegt. Die Qualitätskontrolle
trägt mit dazu bei, die hohe Qualität gesetzlicher Abschlussprüfungen
zu sichern. Die Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK) ist innerhalb
der WPK für alle Angelegenheiten der Qualitätskontrolle zuständig.
// Öffentliche und fachbezogene AufsichtSofern Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer gesetzliche Ab-
schlussprüfungen durchführen, müssen sie ihre Praxis alle sechs Jahre
von einem anderen unabhängigen Prüfer des Berufsstandes (Prüfer für
Qualitätskontrolle) prüfen lassen. Unterbleibt diese Prüfung, darf die
entsprechende Praxis beziehungsweise der WP/vBP keine Abschlussprü-
fungen mehr durchführen.
Das System der Qualitätskontrolle wird öffentlich und fachbezogen von
der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirt-
schaft und Ausfuhrkontrolle beaufsichtigt. Der APAS steht das Letzt-
entscheidungsrecht über Entscheidungen der Kommission für Qualitäts-
kontrolle zu.
// Internes Qualitätssicherungssystem Es wird keine zweite Abschlussprüfung der vom Wirtschaftsprüfer/
vereidigten Buchprüfer geprüften Unternehmen durchgeführt. Vielmehr
wird das interne Qualitätssicherungssystem der jeweiligen Praxis auf
seine Angemessenheit und Funktionsfähigkeit überprüft. Außerdem
wird kontrolliert, ob die Organisation der jeweiligen Praxis ordnungsge-
mäß Aufträge abwickelt und das interne Qualitätssicherungssystem an-
gemessen und wirksam ist. Verantwortlich für den Ablauf des Qualitäts-
kontrollverfahrens ist die Kommission für Qualitätskontrolle.
Der Beirat wählt hierzu die Kommission für Qualitätskontrolle. Sie hat
derzeit fünfzehn Mitglieder (aktuelle Mitglieder siehe Seite 17) und ins-
besondere folgende Aufgaben:
Anordnen der Qualitätskontrollen nach einer Risikoanalyse
Entscheiden über die Vorschläge der zu prüfenden Praxen, um
einen Prüfer für Qualitätskontrolle zu beauftragen
Entgegennehmen und Auswerten der Qualitätskontrollberichte
Entscheiden über Maßnahmen, um Mängel zu beseitigen und
über das Löschen der Eintragung als gesetzlicher Abschlussprüfer
Registrieren der Prüfer für Qualitätskontrolle sowie
Entscheiden über die Rücknahme oder den Widerruf der Regis-
trierung als Prüfer für Qualitätskontrolle
Beaufsichtigen der Prüfer für Qualitätskontrolle sowie
Entscheiden von Widersprüchen im Zusammenhang mit der
Qualitätskontrolle
Die Kommission für Qualitätskontrolle legt jährlich einen Tätigkeitsbe-
richt vor. Derzeit sind rund 70 Prozent der Wirtschaftsprüfer und 19 Pro-
zent der vereidigten Buchprüfer von der Qualitätskontrolle erfasst. Die
aktuellen Zahlen ergeben sich aus dem Bericht der Kommission.
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Tätigkeitsberichte der Kommission für Qualitätskontrolle unter:www.wpk.de/oeffentlichkeit/berichte/qualitaetskontrolle
Öffentlichkeitsarbeit
Wirtschaftsthemen stehen stärker denn je im Fokus der Öffentlichkeit.
Die Wirtschaftsprüfung ist ebenso wie
die Steuer- und Unternehmensberatung,
die Unternehmensbewertung und
Treuhandtätigkeiten
Teil des Dienstleistungsangebotes der WP und vBP. Der Markt für Ab-
schlussprüfungen verändert und entwickelt sich sowohl national als
auch international.
// News und StellungnahmenAus diesen Gründen informiert die Wirtschaftsprüferkammer ihre Mit-
glieder und die interessierte Öffentlichkeit. Nahezu täglich veröffent-
licht die WPK News zu aktuellen Entwicklungen. Viermal jährlich er-
scheint das WPK Magazin. Es informiert unter anderem über die Arbeit
der Kammer und bietet Berichte über Gesetzgebung, Stellungnahmen
des Vorstandes und publiziert ausgewählte Rechtsprechung zu berufs-
ständischen Fragen. Das Magazin erhält jedes Mitglied der Wirtschafts-
prüferkammer. Es kann aber auch online als PDF heruntergeladen wer-
den.
// Nachwuchsgewinnung auf KarrieremessenDie WPK unterstützt ihre Mitglieder auch bei der Nachwuchsförde-
rung. Dazu nimmt sie an Berufs- und Karrieremessen teil, um den Wirt-
schaftsprüferberuf mit seinen vielfältigen Einsatzgebieten und Karrie-
remöglichkeiten bei Studierenden und Absolventen noch bekannter zu
machen. Neben Vorträgen der Gremienmitglieder über den Beruf infor-
mieren Mitarbeiter der Geschäftsstelle Interessenten über das Berufs-
bild des Wirtschaftsprüfers und die Ausbildung zum Wirtschaftsprüfer,
Praktika und einen möglichen Berufseinstieg. Es ist möglich, sich über
die Internetseite der WPK einen Praktikumsplatz in der Wirtschaftsprü-
fung zu suchen oder auch selbst ein entsprechendes Gesuch aufzuge-
ben.
Die Online-Stellenbörse der WPK bietet darüber hinaus Stellen in der
Wirtschaftsprüfung. WP-/vBP-Praxen können zudem selbst Stellenange-
bote aufgeben. Zusätzlich veröffentlicht die WPK auch Informations-
broschüren für den Nachwuchs, zum Beispiel „Wirtschaftsprüfer und
vereidigte Buchprüfer – Aufgaben und Möglichkeiten des Berufsstan-
des“ oder „Wirtschaftsprüfer – Ein attraktiver Beruf im Kernbereich der
Wirtschaft“.
// Die WPK onlineUnter www.wpk.de bietet die WPK umfassende Informationen und Ser-
vices für ihre Mitglieder, aber auch andere Interessierte. Nachrichten,
Stellungnahmen oder Berichte der WPK werden veröffentlicht. Zusätz-
lich können wichtige Gesetze und Urteile, Mustervordrucke und Merk-
blätter heruntergeladen werden.
Im Mitgliederbereich stehen eine Vielzahl digitaler Anträge und Mit-
teilungen zur Verfügung stehen, wie zum Beispiel die Mitteilung der
Beauftragung einer Qualitätskontrolle, das Beantragen einer Beitrags-
ermäßigung wegen hohen Alters oder das Einreichen eines Prüfervor-
schlages für eine Qualitätskontrolle. Aktuelle Praxishinweise ergänzen
das Angebot. Auch einen vierzehntägig erscheinenden Online-Newslet-
ter publiziert die WPK.
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WPK Magazin unter: www.wpk.de/wpk-magazin/Berichte der WPK unter: www.wpk.de/oeffentlichkeit/berichte/Weitere Publikationen unter: www.wpk.de/oeffentlichkeit/publikationen/broschueren/WPK-Börsenwww.wpk.de/boersen/Erklärfilm „Gute Gründe Wirtschaftsprüfer zu werden“www.wpk.de/link/bdw01/Erklärfilm „Wie funktioniert die Modularisierung des Wirtschaftsprüfungs examens?“www.wpk.de/link/bdw02/
Struktur und Organisation
// Zusammenarbeit mit anderen OrganisationenDie Wirtschaftsprüferkammer arbeitet aufgrund der ihr gesetzlich zu-
gewiesenen Aufgabe in vielfältiger Art und Weise mit Personen und
Institutionen zusammen, die im Bereich des Berufsstandes tätig sind.
Die Kammer hat ständigen Kontakt zu den Berufsverbänden der Wirt-
schaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer. Informationen werden auch
mit ausländischen Prüferorganisationen ausgetauscht. Die WPK arbei-
tet darüber hinaus mit den verwandten rechts- und steuerberatenden
Berufen zusammen. Ein reger Informationsaustausch findet auch mit
der Gesamtheit der Freien Berufe im Bundesverband der Freien Beru-
fe (BFB) statt.
// Mitglied von IFAC und Accountancy EuropeDie Wirtschaftsprüferkammer ist langjähriges Mitglied der International
Federation of Accountants (IFAC) in New York, USA. Das ist der welt-
weite Zusammenschluss der Berufsorganisationen für die Accountancy
Profession.
Außerdem ist die WPK Mitglied von Accountancy Europe in Brüssel. Das
ist die Europäische Dachorganisation des Wirtschaftsprüferberufs mit
51 Berufsorganisationen aus 36 Ländern, die insgesamt eine Million
Berufsangehörige repräsentieren. Accountancy Europe veröffentlicht
unter anderem Studien und Informationen zu fachlichen und berufs-
politischen Themen einschließlich der Organisation von Veranstaltun-
gen, stimmt sich in fachlichen und berufspolitischen Fragen mit den
Mitgliedsorganisationen ab und erstellt Stellungnahmen unter anderem
gegenüber der EU-Kommission und der IFAC.
// Dialog mit der PolitikDie Kammer führt auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene einen ständigen
Dialog mit dem Gesetzgeber. Damit soll zum einen das Fachwissen der
Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer in Gesetzgebungsverfah-
ren einfließen und zum anderen die WPK-eigene Sichtweise artikuliert
werden, um die berechtigten Interessen und Belange des Berufsstan-
des zu wahren. Die WPK veröffentlicht daher Stellungnahmen zu allen
wichtigen, die Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer betreffen-
den Gesetzesvorhaben und nimmt auch als Sachverständige an parla-
mentarischen Anhörungen teil.
* Aufsicht im Sinne der Letztverantwortung und Letztentscheidungsbefugnis, ein-schließlich des Rechts, Weisungen zu erteilen oder Entscheidungen zurückzuweisen oder aufzuheben – in den Bereichen: Durchführung des Wirtschaftsprüfungsexamens, Bestellung und Anerkennung sowie deren Widerruf, Registrierung, Beaufsichtigung der kontinuierlichen Fortbildung, anlassbezogene Berufsaufsicht (Ermittlungen/Sanktionen), Qualitätskontrolle (monitored peer review) sowie Erlass von Berufsaus-übungsregelungen.
RechtsaufsichtRechtsaufsicht
Öffentliche Fachaufsicht*
Bundeswirtschaftsministerium
Kommission fürQualitätskontrolle
Vorstand
Mitglieder
Beirat
wählt
Briefwahl
Wirtschaftsprüferkammer
Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS)beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
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// Organe der WPK Organe der Wirtschaftsprüferkammer sind der Beirat, der Vorstand, der
Präsident sowie die Kommission für Qualitätskontrolle (§ 59 WPO). Die
Organe arbeiten ehrenamtlich.
// Aufgaben des VorstandesDer Vorstand leitet die Wirtschaftsprüferkammer. Er ist grundsätzlich für
alle Entscheidungen und Vorgänge zuständig, die nicht speziell anderen
Gremien der WPK zugewiesen sind. Der Präsident vertritt die Wirtschafts-
prüferkammer gerichtlich und außergerichtlich. Die Kammer ist bundes-
weit zuständig und tätig. Sechs rechtlich nicht selbstständige Landesge-
schäftsstellen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München
und Stuttgart unterstützen die Arbeit der Hauptgeschäftsstelle in Berlin.
// Aufgaben der Kommission für QualitätskontrolleDie Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK) ist ebenfalls Organ der
Wirtschaftsprüferkammer. Die KfQK ist innerhalb der WPK für das Sys-
tem der Qualitätskontrolle zuständig.
// Aufgaben des BeiratesDer Beirat wird von den Mitgliedern der Wirtschaftsprüferkammer per
Briefwahl gewählt und ist das Parlament der Berufsangehörigen. Er be-
steht aus 57 Mitgliedern. Aus seiner Mitte wählt der Beirat die Mitglieder
des Vorstandes, den Präsidenten und zwei Vizepräsidenten. Der Beirat:
stellt den jährlichen Wirtschaftsplan fest
genehmigt den Jahresabschluss
beschließt die Satzungen der WPK
nimmt den Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen
entlastet den Vorstand
genehmigt die Regelungen der Zusammenarbeit mit anderen
Kammern und Berufsverbänden
empfiehlt Vertreter des Berufsstandes für die Berufsgerichte
beruft die Mitglieder der Aufgabenkommission, der Widerspruchs-
kommission und der Prüfungskommission sowie die Kommission
für Qualitätskontrolle
Auf Länderebene wird der Vorstand von den Landespräsidenten unter-
stützt. Die aktuelle Besetzung der Gremien ist ab Seite 16 sowie online
einsehbar. Bei den Briefwahlen zum Beirat wird sichergestellt, dass die Be-
rufsgruppen der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer proporti-
onal zu ihrem Anteil am Berufsstand vertreten sind.
Vorstand der WPK
Geschäftsführung
Mitgliederabteilung
Prüfungsstelle für dasExamen bei der WPK
Öffentlichkeitsarbeit/Rechnungswesen
Organisation/Informationstechnologie
Berufsrecht/Rechnungs-legung und Prüfung
Berufsaufsicht Personal/Recht
Qualitätskontrolle
Kommission für Qualitätskontrolle
Berlin | Düsseldorf | Frankfurt a. M. | Hamburg | München | Stuttgart
Landesgeschäftsstellen
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Organigramm unter: www.wpk.de/wpk/organisation/organigramm/
Gremien der WPK unter: www.wpk.de/wpk/organisation/
Historischer Rückblick1494 erscheint die erste systematische Abhandlung des italienischen Theolo-gieprofessors und Mathematikers Luca Pacioli (1445 bis ca. 1515) über das Grundprinzip der doppelten Buchführung.
1581 wird das „Collegio dei Ragionati“ in Venedig gegründet – die erste berufsständische Organisation von Revisoren.
1884 werden die Gründungsprüfung von Aktiengesellschaften und die Pflichtrevision von Genossenschaften eingeführt. Gerichte bestellen darauf-hin so genannte beeidete Bücherrevisoren als vereidigte Sachverständige in Buchhaltungsfragen.
1890 entsteht die Deutsch-Amerikanische Treuhand-Gesellschaft, die erste deutsche Prüfungsgesellschaft, ab 1892 „Deutsche Treuhandgesellschaft“. Sie übernimmt Prüfungsaufgaben.
1896 wird die erste und älteste Vereinigung des deutschen Revisions- und Treuhandwesens in Deutschland gegründet: der „Verband Berliner Bücher-revisoren“.
1924 wird der Stand der Bücherrevisoren in die Reihe der in § 36 der Ge-werbeordnung verzeichneten Gewerbe aufgenommen. 1929 gibt es bereits 1.800 Bücherrevisoren.
1930 wird das Institut für Revisions- und Treuhandwesen gegründet, später umbenannt in Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW).
1931 führt die schwere Wirtschaftskrise zu einer Notverordnung. Aktienge-sellschaften und Unternehmen anderer Rechtsform müssen sich jetzt kraft Gesetz einer Abschlussprüfung von qualifizierten und unabhängigen Prüfern unterziehen.
1943 wird die „Reichskammer der Wirtschaftstreuhänder“ gegründet. In ihr sind Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und vereidigte Buchprüfer zusammengeschlossen. Das IDW wird eingegliedert. Ab 1946 entsteht auf dem Gebiet der späteren Bundesrepublik das Institut der Wirt-schaftsprüfer e. V. Im Verlauf der nächsten Jahre gründen sich einzelne Lan-desvertretungen.
1961 wird für die Bundesrepublik Deutschland eine neue Wirtschaftsprüfer-ordnung (WPO) verabschiedet. Im gleichen Jahr wird die Wirtschaftsprüfer-kammer (WPK) als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet. In der DDR werden alle Prüfungstätigkeiten von der staatlichen Finanzrevision (SFR) durchgeführt.
1962 entsteht die Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer (WiPrPrüfV).
1986 wird mit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) der Beruf des vereidig-ten Buchprüfers wiederbelebt mit dem Recht zur Pflichtprüfung mittelgroßer GmbH.
1990 gilt die WPO auch in den neuen Bundesländern.
2001 wird mit dem Wirtschaftsprüferordnungs-Änderungsgesetz (WPOÄG) das System der Qualitätskontrolle im Berufsstand der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer etabliert.
2004 tritt das Wirtschaftsprüfungsexamens-Reformgesetz (WPRefG) in Kraft: Damit gibt es ein bundesweit einheitliches Wirtschaftsprüfungsexamen, das die WPK organsiert und durchführt. Mit der 5. WPO-Novelle wird der Zugang zum Beruf des vereidigten Buchprüfers geschlossen. Ziel ist es, die Berufe des WP und vBP zusammenzuführen.
2005 kommt das Abschlussprüferaufsichtsgesetz (APAG). Damit beaufsich-tigt die berufsstandsunabhängige Abschlussprüferaufsichtskommission die Wirtschaftsprüferkammer und den Berufsstand öffentlich und fachbezogen. Die Kommission ist mit zehn Experten aus den Bereichen Rechnungslegung, Finanzwesen, Wirtschaft, Wissenschaft und Rechtsprechung besetzt. Sie wer-den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) berufen.
2007 tritt das Berufsaufsichtsreformgesetz (BARefG) in Kraft. Es setzt die 2006 in Kraft getretene EU-Abschlussprüferrichtlinie abschließend um, stärkt die Berufsaufsicht und reformiert berufsrechtliche Regelungen in der WPO. Neu ist die Verpflichtung der WPK, Prüferpraxen anlassunabhängig und stichprobenartig zu untersuchen, die gesetzlich vorgeschriebene Abschluss-prüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 319 a HGB vornehmen.
2010 spricht sich der Beirat der WPK dafür aus, Briefwahlen einzuführen. Er entspricht damit mehrheitlich dem Berufsstand. Dabei wurden Satzungskom-petenzen auf den Beirat übertragen. Die bisherigen Wirtschaftsprüfungsver-sammlungen werden von jährlichen regionalen Kammerversammlungen als Forum der Aussprache und Berichterstattung abgelöst.
2016 tritt das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) in Kraft. Die bisher öffentliche fachbezogene Aufsicht der Abschlussprüferaufsichtskom-mission nimmt jetzt die Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wahr.
2018 setzt sich die WPK dafür ein, das Berufsbild des Wirtschaftsprüfers/ver-eidigten Buchprüfers weiter zu modernisieren und zu öffnen. Das BMWi prüft die Vorschläge.
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Gremien und Geschäftsführung
Vorstand
Beirat
Weitere BeiratsmitgliedervBP/StB Maximilian Amon, München
WP/StB Robert Aumüller, Würzburg
WP Hubert Barth, München
WP/StB Udo Bensing, Hamburg
WP/StB Niels Berkholz, Berlin
WP/StB/RA Dr. Carsten René Beul, Neuwied
WP/StB Michael Böllner, München
WPin/StBin Andrea Bruckner, München
WP/StB Andreas Dielehner, Frankfurt am Main
vBP/StB Josef-Werner Dirkmorfeld, Paderborn
WP/StB Dieter Dunkerbeck, Düsseldorf
WP/StB Mathias Eisele, Köln
WP/StB Dr. Wolf-Michael Farr, Berlin
WPin/StBin Katrin Fischer, Berlin
WP/StB/RA Holger Friebel, Schrobenhausen
PräsidentWP/StB Gerhard Ziegler, Stuttgart
VizepräsidentenWP/RA Dr. Hans-Friedrich Gelhausen,
Frankfurt am Main
WP/StB Regina Vieler, Chemnitz
Weitere VorstandsmitgliederWP/StB Andreas Dörschell, Mannheim
vBP/StB Rainer Eschbach, Görwihl
vBP/RA FAfStR Norbert Erich Grochut, München
WP/StB Michael Gschrei, München
WP/StB Jens Hagemann, Berlin
WP/StB/RA Dr. Christof Hasenburg, Berlin
WP/StB Michael Niehues, Düsseldorf
WP/StB Dr. Christian Orth, Stuttgart
WP/StB Karl Petersen, München
WP/StB/CPA Dr. Richard Wittsiepe, Duisburg
VorsitzerWP/StB Dr. Marian Ellerich, Duisburg
Stellvertretende VorsitzervBP/StB Erich Apperger, Backnang
WP/StB Georg Lanfermann, Berlin
WP/StB Rosemarie Gergen, Flensburg
WP/StB Frank Oliver Gerlach, Wiesbaden
WP/StB Rainer Gerstmayr, Bremen
vBP/StB Prof. Friedhelm Haaseloop, Gröditz
WP/StB Roland Haeck, Erfurt
WP/StB/RB Reinhard Häckl, Schondorf
WP/StB Jürgen Hartmann, Freiburg
WPin/StBin Verena Heineke, Düsseldorf
vBP/StB Dr. Alexander Held, München
WP/StB/RA Dr. Henning Hönsch, Berlin
WPin/StBin Barbara Hoffmann, Mannheim
WPin Susanne Jäger, Eschborn
WPin/StBin Dr. Karin Kaiser, Heikendorf
WP/StB Susanne Kolb, Düsseldorf
WP/StB Prof. Dr. Hans-Michael Korth, Hannover
WP/StB Axel Kunellis, Berlin
WP/StB FBfIntStR Tobias Lahl, Zell
WP/StB Evi Lang, München
WP Regina Leichner, Hanau
WP/StB Dr. Hans Leifert, Mannheim
WP Alexander Leoff, Frankfurt am Main
WPin/StBin Annett Linke, Gera
vBP/StB Elfriede Litzlbeck, München
WPin/StBin Petra Lorey, Hamburg
WP/StB/RB Wolfgang Maier, Stuttgart
vBP/StB Ute Mascher, Hamburg
vBP/StB/RB Ingrid Menges, Bayreuth
WP/StB Thomas Marcel Orth, Düsseldorf
WP/StB Prof. Dr. Peter Oser, Stuttgart
WP/StB Joachim Riese, Düsseldorf
WP/StB Dr. Stefan Schmidt, Frankfurt am Main
WP/StB/RA Prof. Dr. Hans-Jürgen Graf von Stuhr,
Frankfurt am Main
vBP/StB Peter Tann, Hamburg
vBP/StB Frank-Michael Teckentrup, Bielefeld
WP/StB Ingrid Westphal-Westenacher, Nürnberg
vBP/StB Ute Winkler, Heidelberg
WP/StB Christian Zeitler, Berlin
vBP/StB Michael Ziegler, Viersen
WP/StB Dr. Peter Zimmermann, Göppingen
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Gremien und Geschäftsführung
Kommission für Qualitätskontrolle
VorsitzenderWP/StB/RA FAfStR Prof. Dr. Jens Poll, Berlin
Stellvertretende VorsitzendeWP/StB Jürgen Hug, Korb
vBP/StB Wolfgang Ujcic, Korb
Weitere KommissionsmitgliederWP/StB Wolfgang Baumeister, Kaiserslautern
WP/StB Dr. Mark Peter Hacker, Stuttgart
WP/StB Ulrich Kienzle, München
WPin/StBin Angelika Kraus, Stuttgart
WPin/StBin Wiebke Lorenz, Hamburg
WP/StB Andreas Möbus, Hamburg
WP/StB Gerd-Jürgen Müller, München
WP/StB Thomas Rittmann, Stuttgart
WP/StB Gerhard Schorr, Stuttgart
WP/StB Stefan Schweren, Düsseldorf
WP/StB Stefan Sinne, Düsseldorf
WP/StB Hubert Voshagen, München
Landespräsidenten
Baden-WürttembergWP/StB Gerhard Ziegler, Stuttgart
BayernWP/StB Michael Gschrei, München
BerlinWPin/StBin Katrin Fischer, Berlin
BrandenburgWP/StB Christian F. Rindfleisch, Potsdam
BremenWP/StB Gerd-Markus Lohmann, Bremen
HamburgWP/StB Udo Bensing, Hamburg
HessenWP/StB Harald Gallus, Frankfurt am Main
Mecklenburg-VorpommernWP/StB Dr. Marc Toebe, Rostock
NiedersachsenWP/StB Prof. Dr. Hans-Michael Korth, Hannover
Nordrhein-WestfalenWP/StB Dr. Marian Ellerich, Duisburg
Rheinland-PfalzWP/StB Hansgünter Oberrecht, Koblenz
SaarlandWP/StB Prof. Christoph Hell, Saarbrücken
SachsenWP/StB Regina Vieler, Chemnitz
Sachsen-AnhaltWP/StB Reinhard Wilbig, Sülzetal
Schleswig-HolsteinWP/StB Detlef Mohr, Kiel
ThüringenWPin/StBin Annett Linke, Gera
Geschäftsführung
Dr. Reiner J. Veidt, Geschäftsführer
RA (Syndikusrechtsanwalt) Dr. Eberhard Richter,
Geschäftsführer
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Ihr Weg zu uns
Hauptgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer
BerlinRauchstraße 26, 10787 Berlin
Telefon +49 30 726161-0
Telefax +49 30 726161-212
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Impressum
Herausgeber: WirtschaftsprüferkammerDr. Reiner J. Veidt, GeschäftsführerRA (Syndikusrechtsanwalt) Dr. Eberhard Richter, GeschäftsführerRA David Thorn (Referatsleiter Öffentlichkeitsarbeit)
Bildnachweise: © shutterstock/Sergey Nivens (S. 4); © shutterstock/WHYFRAME (S. 5); © shutterstock/Vasin Lee (S. 6); © 123RF/rawpixel (S. 7); © istock-photo/skynesher (S. 8); © shutterstock/Alexander Raths (S. 9); © shutterstock/Billion Photos (S. 10); © shutterstock/Vasin Lee (S. 11); © istockphoto/micro-gen (S. 12); © shutterstock/Jirsak (S. 13); © istockphoto/scyther5 (S. 14); © shutterstock/Everett Historical (S. 15); © istockphoto/LeoWolfert (S. 16); WPK
Stand: 20. Juni 2020
Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-AnhaltLeiter: RA Christian Bauch
Rauchstraße 26, 10787 Berlin
Telefon +49 30 726161-216
Telefax +49 30 726161-199
E-Mail [email protected]
Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-HolsteinLeiterin: RAin Hiltrud Egbert
Ferdinandstraße 12, 20095 Hamburg
Telefon +49 40 8080343-0
Telefax +49 40 8080343-12
E-Mail [email protected]
Landesgeschäftsstellen
Baden-WürttembergLeiter: Ass. jur. Rolf Holzreiter
Calwer Straße 11, 70173 Stuttgart
Telefon +49 711 23977-0
Telefax +49 711 23977-12
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BayernLeiter: RA Karl Reiter
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Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und ThüringenLeiterin: RAin Manuela Schwoy
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Nordrhein-WestfalenLeiter: Dr. Wolfgang Klemz
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Telefax +49 211 4561-193
E-Mail [email protected]
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