Dienstbesprechung für Beratungslehrer 29.04.2009 (Legasthenie)

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Dienstbesprechung für Beratungslehrer 29.04.2009 (Legasthenie)

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Dienstbesprechung für Beratungslehrer 29.04.2009 (Legasthenie). Legasthenie. Zur Unterscheidung von Legasthenie und Lese- und Rechtschreibstörung (LRS) www.schulberatung.bayern > Legasthenie Lese-/Rechtschreibschwäche : Feststellung: Schulpsychologe Lese-/Rechtschreibstörung : - PowerPoint PPT Presentation

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Dienstbesprechung für Beratungslehrer

29.04.2009(Legasthenie)

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Legasthenie

• Zur Unterscheidung von Legasthenie und Lese- und Rechtschreibstörung (LRS)www.schulberatung.bayern > Legasthenie

• Lese-/Rechtschreibschwäche:– Feststellung: Schulpsychologe

• Lese-/Rechtschreibstörung:– Feststellung: Facharzt und Schulpsychologe

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Legasthenie

Erstgespräch mit dem/der Beratungslehrer/-in• Vorgeschichte:

– Noten / Fächer– Probleme / Druck– Tests / Gutachten

• aktuelle Situation:– Bedenken / Ängste / Probleme– allg. Bedeutung an der weiterführenden Schule

(schriftl.-mündl.)– Regeln / Nachteilsausgleich– weiteres Vorgehen bei Antragstellung

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FOS / BOS

• Lese-/Rechtschreibstörung:

weitere Anerkennung möglich

• Lese-/Rechtschreibschwäche:

i.d.R. keine weitere Berücksichtigung

(ggfs. fachärztliche Abklärung)

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FOS/BOS: Bescheinigung

1. Eltern/Schüler stellen zusammen:– Antrag– Kopie des Zeugnisses der mittleren Reife– schulpsychologische Bestätigung– ärztliches Gutachten (verschlossener Umschlag)– ggf. Stellungnahmen einzelner Lehrer(evtl. gesammelte Weiterleitung über die Schulen)

2. Bescheinigung durch den Schulpsychologen3. Umsetzung / Anpassung des Nachteils-

ausgleichs durch die Schulleitung

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Wirtschaftsschule

1. Eltern/Schüler stellen zusammen:– Antrag– Kopie des letzten Zeugnisses– frühere schulpsychologische Bestätigung– ärztliches Gutachten (verschlossener Umschlag)– ggf. Stellungnahmen einzelner Lehrer(evtl. gesammelte Weiterleitung über die Schulen)

2. Bescheinigung durch den Schulpsychologen3. Umsetzung / Anpassung des Nachteils-

ausgleichs durch die Schulleitung

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BFS/BS Legasthenie

• Ausnahmeregelung (KMS von 2003)

• Bescheinigungen der Schulpsychologen aus den vorhergehenden Schulen gelten in der BS und BFS weiter.

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BFS/BS Lese-Rechtschreib-Schwäche

• Berücksichtigung nur bis einschließlich 10. Klasse möglich

Testung nur für 1 Jahr nicht effizient

Praktisch keine Anerkennung der Lese-

Rechtschreib-Schwäche

• Bei weiterbestehenden massiven Problemen: Abklärung einer möglichen Legasthenie

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Adressen• www.schulberatung.bayern.de

> Schwaben> Verzeichnis der Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie> Schulen und Beratungseinrichtungen in den Städten und Landkreisen > Jugendämter (wirtschaftl. Jugendhilfe) > Erziehungsberatungsstellen

• www.akl-bayern.de