Dienstcharta der Bestattungs- und Friedhofsdienste

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Dienstcharta der Bestattungs- und Friedhofsdienste Amt für Gesundheitswesen Bestattungs- und Friedhofsdienst

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Gemeinde Bozen 2014

Transcript of Dienstcharta der Bestattungs- und Friedhofsdienste

Dienstcharta der Bestattungs- und Friedhofsdienste

Amt für GesundheitswesenBestattungs- und Friedhofsdienst

VERFASSERStadtgemeinde BozenAmt für GesundheitswesenTiziana MarcolinFrancesco De FilippoMonica MagnificoDavide Stella

PROJEKTKOORDINATIONCristina PierottiBereichsübergreifende SondereinheitQualität und Innovation ÜBERSETZUNGAmt für ÜbersetzungenM. Maddalena Rudari

IN ZUSAMMENARBEIT MITAmt für Museen und kunsthistorische KulturgüterSilvia SpadaSalvatore Ferrari – Kunsthistoriker

BERATUNGVerbraucherzentrale Südtirol Altroconsumo

FOTODavide Stella

LAYOUTDOC.bz

DRUCKdipdruck ohg – Bruneck

ERSTE AUSGABEOktober 2008

Stadt Bozen – Sieger 2008

II. Ausgabe – 2007/08

Lobende Erwähnung – Stadt Bozen für die Qualität der öffentlichen DiensteItalienischer Verbraucherrat (CNCU)

Vorwort

Vorstellung

1. EINFÜHRUNG1.1 Die Dienstcharta1.2 Die Grundsätze der Dienstcharta

2. DER DIENST2.1 Geschichte des Bozner Friedhofs2.2 Das Team des Amts für Gesundheitswesen2.3 Der Flächennutzungsplan des Friedhofs2.4 Unsere Zielsetzungen2.5 Unsere Dienste: Bestattungsdienst – Friedhofsdienst – Feuerbestattung

3. PFLICHTEN UND GARANTIEN3.1 Qualitätsstandards und damit zusammenhängende Pfl ichten –

Bestattungsdienst3.2 Qualitätsstandards und damit zusammenhängende Pfl ichten –

Friedhofsdienst

4. BÜRGERNÄHE4.1 Die Anhörung der BürgerInnen4.2 Die Bewertung des Dienstes4.3 Vorschläge und Beschwerden

5. NÜTZLICHE INFORMATIONEN5.1 Was tun, wenn...5.2 Adressen und Parteienverkehr

BEIBLÄTTERA Ergebnisse der Erhebung des Zufriedenheitsgrads der BürgerInnenB Projekte zur Verbesserung der DiensteC RechtsquellenD Friedhofsplan

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Inhaltsverzeichnis

Diese Broschüre schließt eine Lücke in den Reihen der Dienstchartas der Gemeinde. Darin sind alle wichtigen Informationen über den Friedhofs- und Bestattungsdienst aufgelistet und erklärt; in Zeiten der Trauer sollen die Bürgerinnen und Bürger schon Bescheid wissen, ob und wie auf ihre Bedürfnisse und Wünsche bei der Bestattung eines lieben Menschen ein-gegangen werden kann. Sie sollen die Sicherheit haben, dass ihnen dabei ein gut vorbereitetes Team rücksichtsvoll zur Seite steht, für sie arbeitet und darüber wacht, dass die Verstorbenen eine gepfl egte und würdige letzte Ruhestätte erhalten.

Die Stadträtin für Schule, Freizeit und Jugend Margarete Rottensteiner

Wesentliche Ziele bei der Verfassung dieser Dienstcharta über den Bestat-tungs- und Friedhofdienst waren eine besondere Aufmerksamkeit gegenüber jenen, welche diesen Dienst in Anspruch nehmen müssen, sowie die Einbe-ziehung aller Beteiligten. In diesem Sinne wurde versucht, hier den Grundsatz der vereinfachten Verwaltung mittels einer erheblichen Zeitverkürzung sowie einer starken Reduzierung der bürokratischen Aufl agen so gut wie möglich zu verwirklichen. Weiter soll hervorgehoben werden, dass die Charta gleich-sam als Studienmodell auf gesamtstaatlicher Ebene in das Projekt „Comu-ne Semplice“ aufgenommen wurde, welches von Cittalia-Anci Ricerche und dem Ressort für öffentliche Verwaltung ins Leben gerufen wurde.

Der Stadtrat für Innovation und ArbeitSilvano Baratta

Die Dienstcharta des Bestattungs- und Friedhofsdienstes stellt einen wei-teren, wichtigen Schritt der Gemeindeverwaltung in Richtung Bürgernähe und Qualität der angebotenen Dienste dar.In Zusammenarbeit mit den eigenen Angestellten und mit der Unterstüt-zung der BürgerInnen versuchen diese Dienststellen, den Bürgerinnen und Bürgern in der schweren Stunde des Verlustes und der Trauer sachgerecht und verständnisvoll entgegenzukommen.Die Schwere dieser Momente erfordert Rücksicht und Einfühlungsvermö-gen, um, auch wenn die Trauer nicht gelindert wird, die Erledigung der in diesen traurigen Umständen notwendigen Aufgaben zu vereinfachen. Diese Dienstcharta wurde verfasst, um diesen Erfordernissen gerecht zu werden, und mit der Absicht, den Bürgerinnen und Bürgern einen korrek-ten und fl exiblen Dienst anzubieten. Wir hoffen, dass sie alle notwendigen Auskünfte liefert.

Der GeneraldirektorDr. Renzo Caramaschi

Vorwort Vorstellung

2 Dienstcharta der Bestattungs- und Friedhofsdienste 3

1. EINFÜHRUNG

1.1 Die Dienstcharta

Die Verfassung dieser Dienstcharta dient der Pfl ege von direkten Beziehun-gen zu den Dienstnutzern/Dienstnutzerinnen. Wir verpfl ichten uns, die Ge-setzesbestimmungen im Bereich der Qualität der Dienste einzuhalten, und insbesondere: • die Richtlinie des Präsidenten des Ministerrates vom 27. April 1994, die

die Grundsätze für die Verfassung der Dienstcharta enthält, wie zum Bei-spiel die Qualitätsstandards und die Erhebung des Zufriedenheitsgrads der DienstnutzerInnen;

• die Richtlinie des Ministers für Öffentliches Wesen vom 24.03.2004 „Er-hebung der von den Bürgern/den Bürgerinnen wahrgenommenen Qua-lität“;

• die Richtlinie der Abteilung Öffentlicher Dienst vom 20.12.2006 zur Qua-lität der Dienste und zur ständigen Verbesserung derselben;

• das Handbuch für die Umsetzung der Richtlinie 2006/123/CE des Europä-ischen Parlaments und des Europarates vom 12. Dezember 2006;

• Art. 2, Absatz 461 des Finanzgesetzes 2008.

Die Dienstcharta besteht aus zwei Teilen:

1. einem „fi xen“ Teil, der die Bestattungs- und Friedhofsdienste beschreibt und mehrjährige Gültigkeit hat;

2. einem „variablen” Teil, der Datenblätter mit Angaben enthält, die sich von Jahr zu Jahr ändern können.

Im Detail sind in den „jährlichen Datenblättern“ folgende Angaben ent-halten:• die Ergebnisse der jährlichen Erhebungen über den Zufriedenheitsgrad

der DienstnutzerInnnen;• die Sonderprojekte im Bezugsjahr; • Informationen und Standardajourierungen; • der Friedhofsplan.

Eingang zum FriedhofDienstcharta der Bestattungs- und Friedhofsdienste 5

1.2 Die Grundsätze der „Dienstcharta“

Unsere Dienstcharta wird nach folgenden Prinzipien verfasst:

Gleichheit und UnparteilichkeitDas Amt für Gesundheitswesen – Bestattungs- und Friedhofsdienste – han-delt nach dem Grundsatz der Gleichheit der DienstnutzerInnen, die Anrecht auf eine unparteiliche Behandlung nach den Prinzipien der Objektivität und der Billigkeit haben.

Klarheit und TransparenzDie DienstnutzerInnen haben das Recht, über die Tätigkeiten und die Verfah-ren informiert zu werden, die vom Amt ausgeübt bzw. die aufgrund eines Antrags in die Wege geleitet werden. Sie haben außerdem das Recht, die Na-men der Sachbearbeiter und die Bearbeitungszeiten der Akten zu kennen.

BeteiligungDie DienstnutzerInnen können ihre Zufriedenheit bezüglich der Qualität der angebotenen Dienste zum Ausdruck bringen sowie Vorschläge und Beschwerden einreichen, die zur Verbesserung unserer Dienstleistungen beitragen können.

Wirksamkeit und Effi zienzDie Bestattungs- und Friedhofsdienste verfolgen das Ziel der ständigen Ver-besserung der Leistungen nach den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, der Wirksamkeit und der Effi zienz unter Anwendung der bestmöglichen orga-nisatorischen, technologischen und verfahrensmäßigen Lösungen.

Kontinuität und garantierte Leistung des DienstesEs werden die Kontinuität und die Regelmäßigkeit der Dienste gewährleis-tet. Bei unaufschiebbaren, wesentlichen Leistungen und in Notfällen ist das Personal 24 Stunden pro Tag erreichbar. Die Erbringung der Dienste wird auch im Falle von Streiks oder unvorhersehbarem Personalmangel gewähr-leistet. Sollte die Leistung der Dienste nicht möglich sein, und zwar aus Gründen, die vom Willen der Körperschaft unabhängig sind und unbescha-det der dargelegten Ausführungen, so besteht die Verpfl ichtung, eventuelle Unannehmlichkeiten in Grenzen zu halten.

VereinfachungIn Anlehnung an die europäische Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG des europäischen Parlaments und des Europarates vom 12. Dezember 2006 be-schäftigt sich derzeit das Amt mit der Verwaltungsvereinfachung, um die den Dienstnutzern/Dienstnutzerinnen obliegenden Verfahren zu beschleunigen.

2. DER DIENST

2.1 Geschichte des Bozner Friedhofs

Der Bozner Friedhof ist ziemlich neu, aber schon vor dem Ersten Weltkrieg hatte der Domprobst, Pater Josef Trenkwalder, die Absicht geäußert, den neuen städtischen Friedhof in Haslach zu verwirklichen.Der alte Bozner Friedhof erstreckte sich ursprünglich um die Domkirche, an ihrem nördlichen, östlichen und südlichen Teil. Dieser Friedhof, der erstmals 1184 urkündlich erwähnt und 1547 ausgebaut wurde, wurde bis 1826 ver-wendet. Im November 1826 wurde ein neuer Friedhof südlich des Doms eingeweiht, der direkt von der Pfarrei verwaltet wurde und bis 1930–1932 seinen Zweck erfüllte. Ab diesen Jahren fanden die Beerdigungen endgültig im Oberauer Friedhof statt. Die lateinische Inschrift „Resurrecturis“ (Den-jenigen, die auferstehen werden) oberhalb der Einganstore verbindet den alten und den neuen Friedhof in Oberau.Der erste in Oberau angelegte Friedhof ist der jüdische Friedhof, dessen Eröffnung mindestens bis ins Mittelalter zurückgreift und dessen ältestes, noch erhaltenes Grab um das Jahr 1830 errichtet wurde. In der Nähe des jüdischen Friedhofs wurde im Jahre 1915 der evangelische Friedhof ange-legt. Das entsprechende Projekt sah auch den Bau einer Kapelle durch Arch.

Dienstcharta der Bestattungs- und Friedhofsdienste 7

Friedhöfe in Sankt Jakob

Friedhof der Pfarrkirche Soldatenfriedhof VeteranenfriedhofGries

Steiner vor. Auch im katholischen Friedhof wurde eine vom Architekten Gustav Nolte geplante Kapelle errichtet. In dieser Kapelle sind bedeutende Wandmalereien von Ignaz Stolz und ein Holznussrelief von Hans Piffrader erhalten. So fand jede der drei Kultusgemeinden einen eigenen Platz. Süd-lich des Friedhofs, in der Ortschaft Sankt Jakob, befi nden sich die Solda-tenfriedhöfe. In den letzten Jahren des 19. Jahrhunderts wurde auch hier eine Kapelle erbaut. Im Laufe des Ersten Weltkrieges wurden viele Soldaten im Oberauer Friedhof beerdigt, die dann in den Soldatenfriedhof von Sankt Jakob verlegt wurden. Der Friedhof von Sankt Jakob ist nun in drei Bereiche geteilt: Zivil-, Soldaten- und Veteranenfriedhof. Im Laufe der auf seine Eröffnung folgenden Jahre wurde der Oberauer Friedhof ständig ausgebaut und es wurden bedeutende Bau- und Restau-rierungsarbeiten durchgeführt. Nun hat der Friedhof eine Oberfl äche von ca. 16 ha, während die Stadt Bozen sich über ein Gebiet von ca. 52 km² erstreckt und 99.751 Einwohner zählt (Angaben 2007).Der Friedhof, der am Fuße des Berges angelegt wurde, hat trotz der vielen Um- und Ausbauarbeiten, seinen Charakter als Parkanlage mit zahlreichen Pfl anzen- und Baumsorten bewahrt. Auch der ihm von den vielen, bedeu-tenden Grabmalen verliehene, historisch-künstlerische Wert konnte erhal-ten werden.

Andere Friedhöfe

Auf dem Gemeindegebiet von Bozen befi nden sich zwei weitere, von den Pfarreien verwaltete Friedhöfe: der Friedhof von Gries (der nicht mehr be-nutzt wird) und der Friedhof von Sankt Jakob. Diese Friedhöfe unterstehen der Kontrolle durch die Gemeinde, sie werden aber direkt von den Pfarreien verwaltet. Angrenzend an den Friedhof von Sankt Jakob befi ndet sich auch der Soldatenfriedhof, der auf Initiative des Vereins des Kriegsveteranen zur Beisetzung der im Ersten Weltkrieg gefallenen, österreichisch-ungarischen Soldaten und der später verstorbenen Veteranen angelegt worden ist.

Auszüge aus: Paolo Valente „Oltre l’Isarco: elementi e testimonianza di storia religiosa dei quar-

tieri bolzanini di Oltrisarco e Aslago“

8 Dienstcharta der Bestattungs- und Friedhofsdienste 99999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999

Das Team des Friedhofdienstes

Das Team des Bestattungsdienstes

Verwaltungsteam

Unsere MissionWir entsprechen den Erfordernissen der städtischen Gemeinschaft und bieten Leistungen im Bereich der Friedhofs- und Bestattungsdienstean, die die BürgerInnen in diesen so schweren Momenten unterstützensollen. Wir garantieren Qualität, Einfühlsamkeit, Achtung vor den ge-troffenen Entscheidungen und die ständige Zugänglichkeit der Fried-hofsanlagen.

2.2 Das Team des Amts für Gesundheitswesen

10 Dienstcharta der Bestattungs- und Friedhofsdienste 11

2.3 Flächennutzungsplan des Friedhofs

Seit 2007 verfügt die Stadtgemeinde Bozen über den Flächennutzungsplan des Friedhofs. Es handelt sich hier um eine Forschungsstudie, die einerseits die Bevölkerungsentwicklung und die Sterberate berücksichtigt und ande-rerseits ein wichtiges Planungsinstrument darstellt, das in diesem Bereich die selben Ziele des Gemeindebauleitplans verfolgt, so dass Synergieeffekte genutzt werden können. Dieser Plan enthält die Antworten auf entschei-dende Fragen wie: „Wie viele Gräber wird die Stadtgemeinde Bozen in den kommenden 30 Jahren benötigen?“ „Wie können wir uns im Friedhofsbe-reich einsetzen?

Er sieht insbesondere Folgendes vor:

- Berücksichtigung der örtlichen Gebräuche und Traditionen bezüglich Be-stattung und Würdigung der Verstorbenen;

- Lageplan der vorhandenen gemeinschaftlichen Grabfelder, der in Konzes-sion gegebenen Gräber, der Friedhofsalleen, der technischen Diensträu-me, des Krematoriums, der Trauersäle;

- Statistik der Beerdigungen in den letzten 10 Jahren (Erdbestattungen und Beisetzungen) und voraussichtliche zukünftige Entwicklung in Anbetracht der möglichen verschiedenen Entscheidungen der BenutzerInnen;

- Analyse der Bevölkerungsentwicklung und der Sterberate;

- Planung der Friedhofsfl ächen für die verschiedenen Anlagen (gemein-schaftliche Grabfelder, Grabnischen, Grabstätten, Krematorium, Trauer-saal, Diensträume), die bis zum Jahr 2034 benötigt werden;

- Lageplan mit der gegenwärtigen und der geplanten Situation.

In den kommenden 30 Jahren wird die Anzahl der Einäscherungen, die gegenwärtig 50% der Bestattungen entsprechen, auf 65% steigen; die Hauptprojekte im Flächennutzungsplan schenken diesen Angaben beson-dere Aufmerksamkeit. Diese Projekte betreffen die Schaffung eines Erinne-rungsgartens, in dem die Aschen verstreut werden, die Verwirklichung von Erdgräbern ausschließlich für Aschenurnen, den Bau eines zweiten Trauer-saals, die Verringerung der Anzahl der gemeinschaftlichen Grabfelder, auf welchen Zonen für in Konzession gegebene Grabstätten entstehen sollen, den Bau mehrerer Gebein- und Urnennischen, die Verlegung der Zone für Friedhofsabfälle, die sich derzeit auf einem stark besuchten Areal befi ndet, in eine gesonderte, für technische Anlagen bestimmte Zone.Der vom Ing. Daniele Fogli aus Ferrara ausgearbeitete Flächennutzungsplan des Friedhofs enthält Pläne für die Entwicklung des Friedhofs in den kom-menden dreißig Jahren. Diese Pläne basieren auf den Grabstellenbedarf von nun an und bis zum Jahre 2034 und enthalten mögliche Lösungen zur Ge-währleistung des Aufnahmevermögens des Friedhofs.Dank dieses Planes wird in den nächsten 30 Jahren das Aussehen der neu-esten Zonen im Bozner Friedhof gründlich erneuert, während der histori-sche Teil unverändert bleiben wird.

Der Flächennutzungsplan des Friedhofs wurde mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 20/22986 vom 20.03.2007 genehmigt. Die Version in PDF-Format so-wie die Lagepläne im DWF-Format sind unter www.gemeinde.bozen.it/intrauerfaellen abrufbar.

Deposito MaterialiMateriallager

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LO di Sinistra entrando | GN links vom Eingang

Sede AutistiSitz der Totenfahrer

CappellaKapelle

LO Sud-ovest | GN Süd-West

Arcate | Arkaden

Arcate | Arkaden

Spalle arcate | Rückseite Arkaden

Spalle arcate | Rückseite Arkaden

Arcate | Arkaden

Cimitero evangelicoEvangelischer Friedhof

Cimitero ebraicoJüdischer Friedhof

Dostojewskij

Settore ATrakt A

Corpo CentraleMittelteil

Settore D | Trakt D

LO GiardineriaGN Gärtnerei

LS Sud | GN Süd

LOC Sud-est | GUN Süd-Ost

IngressoEingang

LO Tratti | GN Abschnitte

Crematorio | KrematoriumSala del Commiato | Trauersaal

Magazzini | Lagerräume

LS Scala EstGrN Stiege Ost

LOC Scala EstGUN Stiege Ost

LC | UN

TM | MG

TM | MG

TM | MG

LC | UN

LS | GrN

Blucenter Ufficio servizi cimiteriale e pompe funebri

Amt der Friedhofs- und Bestattungsdienste

Via Maso della Pieve | Pfarrhofstraße 4/c

MagazzinoLagerraum

LO Est | GN Ost

LO N

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GN

Nord

-Ost

Spalle arcateRückseite Arkaden

SS.12Trento | Trient

SS.12Bolzano | BozenIngresso Principale

Haupteingang

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Tomba | GrabmalLongon

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A1Filare SinistroLinke Reihe Filare Destro

Rechte Reihe

Zona M.M. | G.M.Z.

Zona M.m. | K.M.Z.

L/Zona M.M.L/G.M.Z.

A/D

B/C

C/K

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E/D

F/G

Settore A/IV | Trakt A/IV

VI/VIII

VII/IX

XVI/XV

X/XII

XI/XIII

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Livello | Ebene 3Livello | Ebene 2Livello | Ebene 1

E/Zona M.M.E/G.M.Z.

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K/Zona M.m.K/K.M.Z. O/Zona M.m.

O/K.M.Z.

Settore D/Viale Centrale

Trakt D/Hauptallee

Legenda | Legende

Zona gialla | Gelber Bereich Fontana grande |großer Brunnen

Zona rossa | Roter Bereich Monumento di pregio artistico | Denkmal von künstlerischem Wert

Zona blu | Blauer Bereich Tombe storiche |Historische Grabmäler

Zona verde | Grüner Bereich Fontana piccola | kleiner Brunnen

Ascensore | Aufzug

WC

Fermata autobus | Bushaltestelle

Diversamente abili | Behindertengerecht

Distributore di benzina |Tankstelle

LOC |GUN

Loculi Ossari cinerari |Gebein-Urnennischen

LC | UN Loculi Cinerari | Urnennischen

LO | GrN Loculi Salma | Grabnischen

LO | GN Loculi Ossari | Gebeinnischen

Zona M.m. |K.M.Z.

Zona Monumentale Minore |Kleinere Monumentalzone

Zona M.M. |G.M.Z.

Zona Monumentale Maggiore |Größere Monumentalzone

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Momentaner Zustand

Zukünftigiges Projekt

12 Dienstcharta der Bestattungs- und Friedhofsdienste 13

2.4 Unsere Ziele

Die wichtigsten Zielsetzungen des Amts für Gesundheitswesen sind folgende:

ZIELSETZUNGEN UMSETZUNG

Umsetzungdes Flächen-nutzungs plansin denkommenden30 Jahren

durch folgende Maßnahmen:Die Umwandlung von gemeinschaftlichen •Grabfeldern in Zonen für Grabstätten, die in Konzession gegeben werden;Die Umwandlung der gemeinschaftlichen •Grabfelder im südlichen Teil des Friedhofs in eine gesonderte und geschützte Zone für die Müllsammlung und in einen Erinnerungsgar-ten mit Grabstätten für Urnen (in Konzession zu geben);Die Sicherung des Berghangs im östlichen Teil •des Friedhofs und den Bau von Grabnischen sowie von Gebein- und Urnennischen;Die Aufwertung der Zone um das Krematori-•um und den Bau eines zweiten Trauersaals.

Schutz deshistorisch-künstlerischenWerts des Fried-hofs

durch folgende Maßnahmen: Erfassung der Grabmäler von besonderem •historisch-künstlerischem Wert, die sich in der sog. großen bzw. kleinen Monumentalzone befi nden; Veröffentlichung einer Studie über die künst-•lerisch wertvollen Zonen des Friedhofs;Verwirklichung eines Friedhofsplans mit Anga-•be der künstlerisch wertvolleren Zonen.

Durchführungvon planmäßi-gen und außer-planmäßigenInstandhal-tungsarbeiten

durch folgende Maßnahmen: ständige Instandhaltung und Instandsetzung •der Alleen und Einebnung der Straßen;regelmäßiges Beschneiden von Pfl anzen•und Hecken;Instandhaltung der kleinen und großen•Brunnen;Aufstellung einer größeren Anzahl•von Bänken;regelmäßige Reinigung des Friedhofs.•

Ständige Auf-merksamkeitgegenüberMenschen mitBehinderungen

durch folgende Maßnahmen:Neugestaltung der gemeinschaftlichen Grab-•felder mit Verbreiterung der Innenwege, die eine Mindestbreite von 1,60 m aufweisen müssen, um den Menschen mit Behinderung den Zu- und Durchgang zu ermöglichen;Bau von Rampen zu den unterirdischen und •externen Friedhofsbereichen;Einbau von Aufzügen zur ersten, zweiten und •dritten Ebene in der Zone des Krematoriums;Zuweisung von leicht zugänglichen Gebein- und •Urnenischen an Menschen mit Behinderung.

Sensibilisierungüber die Moda-litäten und dieRiten der Feuer-bestattung,der Erdbestat-tung und derBeisetzung inGrabnischen

durch folgende Maßnahmen:zusammen mit der Vereinigung Socrem Gestal-•tung einer Feier, die dem Ritus der Einäsche-rung mehr Würde verleiht;Gestaltung einer Feier anlässlich der Tätigkei-•ten zur Erdbestattung und Beisetzung in Grab-nischen.

Unterstützung der Trauernden

durch folgende Maßnahme:Einrichtung eines psychologischen Betreu-•ungsdienstes.

Optimierungder Verwaltungvon Personal-ressourcen undder anderenRessourcen

durch folgende Maßnahmen:ständige Ausbildung des Personals im Hinblick •auf eine ständige Fortbildung;Verbesserung des Dienstes, der kundenorien-•tiert sein muss.

Verwaltungs-vereinfachung

durch folgende Maßnahmen:Vereinfachung der den Bürgern/den Bürgerin-•nen obliegenden Verwaltungsverfahren;Vereinfachung der im Internet veröffentlichten •Vordrucke.

14 Dienstcharta der Bestattungs- und Friedhofsdienste 15

2.5 Unsere Dienste: Bestattungsdienst – Friedhofsdienst – Krematorium

Das Amt für Gesundheitswesen bietet im Rahmen seiner Tätigkeiten Bestat-tungs-, Friedhofs- und Krematoriumsdienste an.

2.5.1 Bestattungsdienst

Der Bestattungsdienst der Stadtgemeinde BozenDer Bestattungsdienst erledigt alle Aufgaben im Bestattungsbereich, sorgt für Leichentransporte nach Bestimmungsorten innerhalb oder außerhalb des Gemeindegebiets, im In- und Ausland und erledigt aller verwaltungs-mäßigen Formalitäten bezüglich Bestattung und Feuerbestattung.Der Bestattungsdienst hat die ausschließliche Zuständigkeit für sämtliche institutionellen Dienste, die der Gemeinde obliegen, wie die Verwaltung des Leichenhauses, die Erledigung von Verwaltungsakten, die Ausstellung der Ermächtigungen zum Leichentransport, die Bestattungsdienste für Be-dürftige, die Bergung der auf öffentlichen Straßen oder an öffentlichen Or-ten verstorbenen Menschen und deren Transport.

Unser Fuhrpark

Umweltschutz durch folgende Maßnahmen:getrennte Müllsammlung mit der Aufstel-•lung von Müllbehältern in verschiedenenFarben;Erfassung des Baumbestands mit Angabe•von Anzahl und Sorte der Pfl anzen, diehier gedeihen.

Bereitschaftsdienst24 Stunden pro Tag

an Arbeits- und FeiertagenTel. 0471 280 634

Grünmüll Restmüll

Blumen Kerzenund Wachs

Pfl anzen Blumen -behälteraus Kunststoffff

Blätterund Gras

Verpackckungs-material aaus Kunststoff

ErdeBlumen undPfl anzen ausPapier, Stoff und Kunststofff

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Trauersaal

Dienste im offenen WettbewerbWas die Organisation der Trauerfeier (Lieferung von Särgen, Urnen oder sonstigem Zubehör, Blumenschmuck, Veröffentlichung von Todes-anzeigen und Druck von Sterbebildchen) anbelangt, wird der Dienst imoffenen Wettbewerb mit anderen öffentlichen und privaten Unterneh-men angeboten. Die Familienangehörigen des/der Verstorbenen können nämlich die Organisation der Trauerfeier auch privaten Bestattungsun-ternehmen anvertrauen, die auf dem Gemeindegebiet tätig sind. In die-sem Fall haben sie das beauftragte Unternehmen zur Erledigung der entsprechenden Verwaltungsakten schriftlich zu ermächtigen. Die Er-mächtigung muss dann den Gemeindeämtern des Bestattungsdienstes vorgelegt werden.

Gestaltung der Trauerfeier • Meldung des Sterbefalls

Der Todesfall muss von Verwandten, Freunden oder Bekannten des/der Verstorbenen dem Bestattungsdienst mitgeteilt werden. Innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Todes meldet der Bestattungsdienst den Sterbefall bei den Demografi schen Diensten – Standesamt – an. Nach dem Ableben muss die Leiche 24 Stunden beobachtet werden. Erst danach kann die Trauerfeier stattfi nden. Beim Ableben eines/einer Familienangehörigen in einem Kranken-haus, privaten Pfl egeheim, Altersheim oder in einer privaten Wohnstätte ist es notwendig, dass sich die Verwandten oder Bekann-

ten des/der Verstorbenen persönlich während der Öffnungszeiten in unsere Ämter (siehe Kap. 5.2 auf Seite 44) begeben, um die Trauerfeier zu organisieren.

TrauerfeierDie Trauerfeier kann stattfi nden:• in der Friedhofskapelle mit anschließendem Trauerzug• in der Pfarrkirche des/der Verstorbenen

Bei katholischen Trauerfeiern kontaktiert das Amt die Pfarrkirche des/der Verstorbenen. Für Trauerfeiern anderer Religionen können sich die Bürge-rInnen direkt an die Bezugsperson ihrer Kultusgemeinde wenden.

• Der Trauersaal befi ndet sich im Gebäude neben dem Krematorium(bei Einäscherungen, Zivilfeiern oder Trauerfeiern anderer Religionen)Der Trauersaal verfügt über eine Stereoanlage für eine eventuelle musi-kalische Umrahmung der Trauerfeier (Die Musik kann vor Ort ausgewählt oder vom Bürger/von der Bürgerin mitgebracht werden).

Tag und Uhrzeit der Trauerfeier werden im Einvernehmen mit den Familien-angehörigen bei der Auftragserteilung bei der Dienststelle für Bestattungen festgesetzt. Wir versuchen, unter Berücksichtigung der bereits geplanten Trauerfeier die Wünsche der Familienangehörigen zu erfüllen. Bei katholi-schen Trauerfeiern sorgen wir für die Mitteilung von Tag und Uhrzeit der Trauerfeier an die Pfarrkirche des/der Verstorbenen.

Dienstcharta der Bestattungs- und Friedhofsdienste 19

BestattungsformenDie Familienangehörigen haben unserer Dienststelle die ausgewählte Be-stattungsform mitzuteilen:

Die Erdbestattung• , oder Beisetzung in Erdgräbern, erfolgt in gemein-schaftlichen Grabfeldern oder in Familiengräbern (Erdgräber).

Die Beisetzung in Grabnischen• , oder Beisetzung von einem Sarg und/oder einem Gebeinkasten und/oder einer Aschenurne in Grabnischen bzw. in gemauerten Gräbern. Beisetzung eines Gebeinkastens und/oder einer Aschenurne in einer Nische.

Die Feuerbestattung• (siehe Abschnitt 2.5.3.).

Anbei einige Fotos der Bestattungsformen, die in unserem Friedhof möglich sind.

Wahl der MaterialienJe nach Art der ausgewählten Bestattungsform werden verschiedene Ma-terialien verwendet. Bei der Erdbestattung ist die Verwendung eines in-ternen Zinksargs gesetzmäßig vorgeschrieben. Bei der Feuerbestattung ist ausschließlich die Verwendung von weder lackierten noch gewachsten Holzsärgen zulässig. Für die Wahl der Materialien stehen in unseren Büros entsprechende Kataloge zur Verfügung (siehe Qualitätsstandards).

Todesanzeigen Unser Amt kann die Veröffentlichung von Todesanzeigen in lokalen Zei-tungen veranlassen. In diesem Fall sind der Text der Anzeige und ein wo-möglich auf Papier gedrucktes oder ein digitales Foto des/der Verstorbenen erforderlich. Es stehen verschiedene Formate zur Verfügung.

Druck von Sterbebildern und DanksagungenSterbebildern und Unser Amt kann den Druck von Sterbe- und Trauerbildern, mit oder ohne ann den Druck von Sterbe- und TrauerbildeFoto, und von Danksagungen (schwarz/weiß) veranlassen. Unsere Kataloge on Danksagungen (schwarz/weiß) veranlassen. Unsere Kataloge bieten eine ggroße Auswahl.

20 Dienstcharta der Bestattungs- und Friedhofsdienste 2121212121212122222

Lieferung von BlumenschmuckWir bieten ein reiches Sortiment an Blumenschmuck. Die entsprechenden Kataloge liegen in unseren Büros auf.

Druck von PartenWir drucken Parten in Standardformat (A4), ohne Foto, mit Angabe von Ort und Uhrzeit der Trauerfeier.

Vorbereitung und Bekleidung der LeicheBei Todesfällen in privaten Wohnstätten oder auf der öffentlichen Straße kann unseres, dem Leichentransport zugeteiltes Personal die Vorbereitung und die Bekleidung der Leiche übernehmen (auf Antrag). Bei Sterbefällen in Sanitätseinrichtungen wird die Bekleidung der Leiche vom zuständigen Personal der Einrichtung vorgenommen.

Einrichtung der AufbahrungskammerWir bieten die Möglichkeit, eine Aufbahrungskammer einzurichten.

GemeindegebührenDie Kosten der Trauerfeier variieren im Verhältnis zu den ausgewählten Ma-terialien (Sarg, Blumenschmuck, Trauerbilder), den beanspruchten Diensten (Todesanzeigen, Transporte) und der gewählten Bestattungsform. Auf der Grundlage spezifi scher Anträge und Erfordernisse bereiten unsere Büros de-taillierte Kostenvoranschläge unter Anwendung der geltenden Tarife vor.Sämtliche Gesuche, eventuelle Ermächtigungen sowie Verträge müssen mit den von den geltenden einschlägigen Gesetzesbestimmungen vorgeschrie-benen Stempelmarken versehen sein.

Sämtliche Gemeindegebühren können von den Webseiten www.gemein-de.bozen.it/intrauerfaellen heruntergeladen werden. Sie liegen auch in den Büros des Bestattungsdienstes zur Einsichtnahme auf und sind an der Amtstafel des Friedhofs veröffentlicht (Telefonnummern Seite 44).Um die Gesamtkosten für die Gestaltung einer Trauerfeier je nach gewähl-ter Bestattungsform zu erfahren, können die BürgerInnen die Internetseite www.gemeinde.bozen.it/intrauerfaellen abrufen oder sich an unser Amt wenden.

ZahlungenDie Bezahlung kann in bar, mit Bankomat, mit Scheck, mit Banküberwei-sung bei der Unterzeichnung der Auftragserteilung oder innerhalb von 10 Tagen nach der Auftragserteilung erfolgen. Für die Banküberweisung ist folgender IBAN-Kodex erforderlich: IT 12 A 03240 11610 000005500032.

22 Dienstcharta der Bestattungs- und Friedhofsdienste 23

2.5.2 Friedhof

Der Friedhofsdienst

BestattungenIm Bozner Friedhof werden, ohne Unterschiede bezüglich Herkunft, Staats-bürgerschaft und Religion, bestattet

die Leichen von Personen, die • im Gemeindegebiet verstorben sindoder die Leichen von Personen, die auch• anderswo verschieden sind, aber zum Sterbezeitpunkt in der Gemeinde Bozen ansässig waren.

Unabhängig vom Wohn- und Sterbeort werden Leichen folgender Personen bestattet:

Personen, die bereits über ein Wahlgrab (Einzelgrab oder Familiengrab) • in Konzession verfügen; Personen, die zu Lebzeiten in • Krankenhäusern oder in Altersheimen außerhalb des Gemeindegebiets untergebracht waren und aus die-sem Grund den Wohnsitz in der Gemeinde Bozen verloren haben;Personen, die zum Sterbezeitpunkt nicht in der Gemeinde Bozen ansässig • aber dort mindestens fünfundzwanzig Jahre wohnhaft waren oder die, wenn vor Vollendung des sechzigsten Lebensjahres verstorben, mindes-tens zwei Fünftel ihres Lebens dort wohnhaft waren.

In den Erdgräbern, die Gegenstand einer Konzession sind, in den gemau-erten Gräbern und in den Grabnischen dürfen nur die Leichen der Ver-wandten des Inhabers/der Inhaberin der Konzession, oder die Leichen der Personen bestattet bzw. beigesetzt werden, deren Namen der/die Konzessi-onsinhaberIn dem Friedhofsdienst schriftlich mitgeteilt hat.Die vorgesehenen Bestattungsformen sind auf Seite 21, Abschnitt 2.5.1 – Bestattungsdienst beschrieben.

FriedhofskonzessionenBei den Friedhofskonzessionen handelt es sich um Verwaltungsmaßnah-men, mit welchen den Antragsberechtigten die Wahlgräber für die Bestat-tung der eigenen Verstorbenen überlassen werden. Die Konzession wird nach Bezahlung der entsprechenden Gebühr erteilt und sie ermächtigt den/die KonzessionsinhaberIn dazu, das Wahlgrab für eine bestimmte Zeit, die verlängert werden kann, zu benutzen.Familiengräber (als Erdgräber oder gemauerte Grabstätten), Grabnischen oder Urnen- bzw. Gebeinnischen können nur beim Eintreten eines Todesfal-les in Konzession überlassen werden. Die Konzession einer Grab-, Gebein- oder Urnennische ist nur im Falle einer Exhumierung und bei der Feuerbe-stattung möglich.

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24 Dienstcharta der Bestattungs- und Friedhofsdienste 25

DauerDie Konzessionen betreffend Familiengräber (Erdgräber oder ge-mauerte Grabstätten) haben, je nach Standort, eine Dauer von mindes-tens 25 und höchstens 40 Jahren und können um mindestens 10 Jahre verlängert werden. Die Konzessionen betreffend Grab-, Gebein- und Urnennischen haben eine Dauer von 30 Jahren und können um mindes-tens 10 Jahre verlängert werden.

Friedhofskonzessionen – Verlängerung, Verzicht und NachfolgeFür die Verlängerung einer Konzession muss sich der/die Konzessionsin-haberIn in unsere Büros zum Abschluss des entsprechenden Vertrags und die Bezahlung der diesbezüglichen Gebühr begeben. Für den Verzicht auf eine gültige oder kurz vor dem Verfall stehende Konzession muss sich der/die KonzessionsinhaberIn in unsere Büros zur Unterzeichnung der Ver-zichtsurkunde begeben. Der Verzicht wird nur dann angenommen, wenn die Grabstelle geräumt wird oder die Familienangehörigen sich für die Um-bettung der Verstorbenen entscheiden. Der Verzicht kann jederzeit im Laufe der Konzessionsdauer eingereicht werden. Beim Ableben des Konzessions-inhabers/der Konzessionsinhaberin eines Wahlgrabes haben die Nachkom-men die Gemeinde innerhalb von 12 Monaten ab dem Todesfall darüber zu informieren, wobei diese in den Konzessionsvertrag eintreten können.

Beisetzung von Aschenurnen und GebeinkästenUnser Dienst übernimmt die Beisetzung von Aschenurnen und Gebeinkäs-ten in gemauerte Grabstätten, in Urnen-, Gebein- und Grabnischen. Für die Bestattung in Familiengräbern (Erdgräber), die bereits Gegenstand einer Konzession sind, wird die Urne in einen Behälter gegeben, der eine her-metische Schließung garantiert und eingegraben wird. Die Eingrabung des Behälters erfolgt nur nach Ermächtigung durch den Friedhofsdienst.

GrabsteineFür die Anbringung von Grabsteinen auf der Grabstätte oder von Grab-platten für die Grabnischen müssen die Familienangehörigen einen Stein-metz beauftragen, der sich direkt bei unserem Friedhofsdienst meldet und hierfür die vorgeschriebenen Vordrucke ausfüllen wird (denen eine Zeich-nung nach Maßstab der geplanten Arbeiten beigelegt werden muss). Die Arbeiten können 10 Tage nach Einreichung der Meldung beginnen, es sei denn, dass das Amt innerhalb dieser Frist Änderungen nach Maßgabe der geltenden Friedhofsordnung anfordert.

Exhumierungen Um neue Erdbestattungen zu ermöglichen fi nden jedes Jahr planmäßige Exhumierungen aus den gemeinschaftlichen Grabfeldern statt. Auf jeder betroffenen Grabstätte wird mindestens zwei Monate vor der geplanten Exhumierung eine Kundmachung angebracht. Diese Kundmachung wird

StatueDienstcharta der Bestattungs- und Friedhofsdienste 27

2.5.3 Krematorium der Stadtgemeinde Bozen

Das Krematorium befi ndet sich innerhalb des Bozner Friedhofs und verfügt über zwei Ofenkammern. Es handelt sich um die einzige Anlage Südtirols: Hier werden vorrangig Gesuche um Feuerbestattung entgegengenommen, die von Bewohnern/Bewohnerinnen einer Südtiroler Gemeinde eingereicht werden. Auf Antrag werden im Krematorium auch Verstorbene aus Gemein-den außerhalb der Provinz eingeäschert. Die Anlage wird jährlichen Kontrol-len der Emissionen unterzogen: Die diesbezüglichen Ergebnisse sind auf der Internetseite www.gemeinde.bozen.it/intrauerfaellen veröffentlicht.Der/Die BürgerIn, der/die nach dem Tod feuerbestattet werden möch-te, muss diesen Wunsch im Testament festhalten oder sich beim Verein So.Crem – Società di Cremazione – einschreiben.

In Ermangelung einer genauen Willensäußerung kann der Ehegatte/die Ehe-gattin oder der/die nächste Verwandte des/der Verstorbenen den Willen des/der Verstorbenen durch eine Ersatzerklärung der beeideten Bezeugungsur-kunde bestätigen. Diese Erklärung muss von den Betroffenen (mit gültigem Personalausweis) vor dem beauftragten Beamten der Gemeinde unterschrie-ben werden. Wenn mehrere Verwandte desselben Grades vorhanden sind, muss die Erklärung von allen Verwandten unterschrieben werden.Der Antrag auf Feuerbestattung wird vorgelegt• bei der Organisation einer Trauerfeier • infolge einer Exhumierung oder einer Ausbettung• per Fax, zusammen mit den Kopien der vorgeschriebenen Unterlagen (der

Antrag auf Feuerbestattung und die Ersatzerklärung der beeideten Be-zeugungsurkunde können von den Webseiten www.gemeinde.bozen.it/intrauerfaellen heruntergeladen werden).

Die Feuerbestattung wird erst nach Abgabe der ordnungsgemäßen Unter-lagen in Originalausfertigung ermächtigt. Das Amt teilt Tag und Uhrzeit der Einäscherung sowie das Datum der Übergabe der Aschenurne mit.Der Sarg oder der Behälter mit den sterblichen Überresten werden vom Per-sonal des Bestattungsdienstes der Gemeinde Bozen oder vom Personal des beauftragten Bestattungsunternehmens ins Krematorium gebracht. Falls von den zuständigen Ämtern gefordert, muss dies mindestens einen Tagvor der geplanten Einäscherung und an folgenden Uhrzeiten erfolgen:

Öffnungszeiten im Sommer (2. Mai bis 2. November)

Öffnungszeiten im Winter(3. November bis 30. April)

Vormittag Nachmittag Vormittag Nachmittag

Montag bis Samstag

vor8.00 Uhr

von 14.00 bis 17.00 Uhr

Montag bisSamstag

vor12.00 Uhr

von 16.30 bis17.30 Uhr

Sonntags ist das Krematorium geschlossen. Hebräischer Friedhof Evangelischer Friedhof

zu Allerseelen im Friedhof angeschlagen. Die Exhumierung gilt als plan-mäßig, wenn sie 10 Jahre nach der Bestattung erfolgt. Nach Verstreichen dieser Frist können die Familienangehörigen die Exhumierung des Sarges sowohl aus Familiengräbern in Erde als auch aus dem gemeinschaftlichen Grabfeld beantragen. Die Exhumierung ist außerplanmäßig wenn sie vor Ablauf der zehnjährigen Frist nach der Bestattung erfolgt. Außerplanmä-ßige Exhumierungen – auf Antrag der Familienangehörigen – müssen vom Sanitätsbetrieb ermächtigt werden. Aus hygienisch-gesundheitlichen Gründen ermächtigt der Sanitätsbetrieb diese Exhumierungen nur inner-halb von zwei Jahren nach der Bestattung.

AusbettungenDie Familienangehörigen können um eine planmäßige Ausbettung ersu-chen, die in der chronologischen Reihenfolge der Gesuchsstellung erfolgt. Die Ausbettungen sind planmäßig, wenn sie 20 Jahre nach der Beiset-zung in einer Grabnische oder in einer gemauerten Grabstätte durchgeführt werden. Sie gelten als außerplanmäßig, wenn sie vor Ablauf dieser Frist stattfi nden. Außerplanmäßige Ausbettungen werden vom Sanitätsbetrieb ermächtigt.

Gemeindegebühren Sämtliche Friedhofstätigkeiten sind gebührenpfl ichtig. Auf entsprechendem Antrag erstellt das Amt einen Kostenvoranschlag auf der Grundlage der geltenden Tarife, die auf der Internetseite www.gemeinde.bozen.it/intrau-erfaellen veröffentlicht sind, in den Büros des Friedhofsdienstes aufl iegen bzw. an der Amtstafel des Friedhofs angeschlagen sind (Telefonnummern auf Seite 44). Sämtliche Gesuche, eventuelle Ermächtigungen sowie Ver-träge müssen mit den von den geltenden Gesetzesbestimmungen vorge-schriebenen Stempelmarken versehen sein.

ZahlungenDie Bezahlung kann in bar, mit Bankomat, mit Scheck, mit Banküberwei-sung bei der Unterzeichnung der Auftragserteilung oder innerhalb von 10 Tagen nach der Auftragserteilung erfolgen. Für die Banküberweisung ist folgender IBAN-Kodex erforderlich: IT 12 A 03240 11610 000005500032.

Friedhof

28 Dienstcharta der Bestattungs- und Friedhofsdienste 29

Unser Fuhrpark

Die Aschenurne wird dem/der Berechtigten innerhalb von 1 Tag nach der Einäscherung übergeben. Auch in diesem Fall kann in Zusammenarbeit mit der Socrem eine kleine Feier für die Beisetzung der Urne gestaltet werden, für welche entsprechende Vereinbarungen mit den Ämtern zu treffen sind. Die katholischen oder anderen Trauerfeierlichkeiten vor der Einäscherung der Leiche können im Trauersaal abgehalten werden. Die Trauerfeiern kön-nen auch in der Kirche stattfi nden. Nach dem Trauergottesdienst wird der Sarg zum Krematorium transportiert.

Gemeindegebühren Sämtliche Gemeindegebühren sind auf folgender Internetseite veröffent-licht: www.gemeinde.bozen.it/intrauerfaellen. Sie liegen auch in den Büros des Bestattungsdienstes zur Einsichtnahme auf und sind an der Amtstafel des Friedhofs veröffentlicht (Telefonnummern Seite 44).

In Zusammenarbeit mit der Vereinigung Socrem kann eine kurze Feier bei der Abgabe des Sargs im Krematorium gestaltet werden. Für die Einäscherung im Bozner Krematorium dürfen nur Särge aus Na-turholz (weder lackiertes noch gewachstes Rohholz) verwendet werden. Vor der Einsargung werden eventuelle Herzschrittmacher oder radioaktive Geräte entfernt, oder es wird auf eigenen Vordrucken erklärt, dass solche Geräte nicht vorhanden sind. Vor der Einäscherung wird auf dem Sarg eine feuerfeste, nummerierte Plakette angebracht: Diese dient der späteren Identifi zierung und Zuordnung der Asche. Die Einäscherung fi ndet in der Regel innerhalb von drei Arbeitstagennach Anlieferung des Sarges statt. In anderen Fällen wird das Datum der Einäscherung mit Rücksicht auf die Verfügbarkeit der Anlage und innerhalb der vereinbarten Fristen festgesetzt.

Dienstcharta der Bestattungs- und Friedhofsdienste 313131313131313131313133131313131313331

3. VERPFLICHTUNGEN UND GARANTIEN

Das Amt hat die ständige Verbesserung des Dienstes zum Ziel. Aus diesem Grund hat es eine Reihe von Indikatoren festgelegt, die Qualitätsstandards genannt werden und den Bürgern/den Bürgerinnen die Möglichkeit geben, das Qualitätsniveau der Dienste zu überprüfen. Sollten die DienstnutzerInnen feststellen, dass einer der vorgegebenen Qualitätsstandards nicht eingehalten wird, können sie eine Beschwerde einreichen und beim Amt eine Ersatzleistung (nach Wahl) beantragen:

10 Votivlichter• Lieferung von Kies für eine einmalige Instandsetzung der Grabstätte• 1 Zierpfl anze •1 Reinigung des Grabsteins mit Wasser •Gießen der Pfl anzen auf der Grabstätte für 15 Tage • 1 Eintrittskarte für eine von der Gemeinde organisierte Theaterauffüh-• rung oder Kulturveranstaltung.

3.1 Qualitätsstandards und damit zusammenhängende Pfl ichten: Bestattungsdienst

INDIKATOREN QUALITÄTSSTANDARDS ERSATZLEISTUNG

GESTALTUNG DER TRAUERFEIER

Ort der Trauerfeier

Friedhofskapelle, Trauersaal, Pfarrkirchedes/der Verstorbenen

Die Familienangehörigen können in Abspra-che mit ihrer Pfarrei den Ort der Trauerfeier wählen. Es müssen die für die Abhaltungder Trauerfeier vorgegebenen Zeiten einge-halten werden.

Nein

Trauerfeiern pro Tag

Höchstanzahl Trauerfeiern 14 (Sommer) – Samstag und Feiertageausgeschlossen

Nein

Höchstanzahl Trauerfeiern 13 (Winter) – Samstag und Feiertageausgeschlossen

Nein

Dauer jeder Feier – Sommer und Winter 40 Min., Beerdigung ausgeschlossen Nein

Lieferung von Särgen und Zubehör

Angebotene Modelle 25 Ja

Lieferung von Aschenurnen

Angebotene Modelle 6 Ja

Lieferung von Blumenschmuck

Angebotene Arrangements 20 Ja

Lieferungsfrist Höchstens 1,5 Stunden vor der Trauerfeier Ja

Lieferung von Trauerbildern und Danksagungen

Lieferungsfrist Max 2 Tage nach Bestellung –Samstag und Feiertage ausgeschlossen

Ja

Angebotene Muster 12 Ja

Anzahl Textfehler 0 Ja

Todesanzeigen

angebotene Muster – Tagesz. Alto Adige 11 (inklusive der Aufl age für die ProvinzTrient)

Nein

angebotene Muster – Tagesz. Dolomiten 14 Nein

Veröffentlichungsfrist Je nach Vereinbarung mit den Familienan-gehörigen

---

Textfehler, die der Gemeinde zuzuschrei-ben sind

0 Ja

Dienstcharta der Bestattungs- und Friedhofsdienste 33

INDIKATOREN QUALITÄTSSTANDARDS ERSATZLEISTUNG

TAXIDIENST FÜR DEN PRIESTER

Leistung des Dienstes Auf Antrag der Pfarrei Nein

Zeiten Eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeierab der Kapelle oder 20 Minuten nach demGottesdienst auf dem Friedhof

Ja

PARTEN

Lieferungszeiten Sofortige Lieferung, auf Antrag Ja

LEICHENTRANSPORTE

Innerhalb des Gemeindegebietes: Fristen 24 Stunden nach dem Todesfall Nein

Außerhalb des Gemeindegebietes: Fristen

Mindestens 48 Stunden nach dem Todesfall Nein

vom oder ins Ausland: Fristen Mindestens 48 Stunden nach dem Todesfall Nein

BESTATTUNGSDIENST FÜR UNBEKANNTE ODER BEDÜRFTIGE

Anzahl Durchschnittlich 1 im Jahr Nein

Verfahren Transport und Trauerfeier erfolgen nachden selben Modalitäten der Dienste gegen Bezahlung

Nein

BERGUNG VON LEICHEN AUF DER ÖFFENTLICHEN STRASSE

Leistung des Dienstes Innerhalb von 45 Minuten nach Anruf seitens Gerichtsbehörde, Notrufzentrale(118) und ärztlichen Leichenbeschauers

Nein

Mindesteinsatzdauer 2 Stunden Nein

Anzahl Bedienstete pro Einsatz 2 Nein

Bereitschaftsdienst 24 Stunden am Tag Ja

34 Dienstcharta der Bestattungs- und Friedhofsdienste 3535353535353535

INDIKATOREN QUALITÄTSSTANDARDS ERSATZLEISTUNG

Zugänglichkeit und Dienste für Menschen mit Behinderungen

Zugänglichkeit des Friedhofs% Grabnischen – gemauerte Grabstätten% Familiengräber % gemeinschaftliche Grabfelder

90%100%15% (4 gemeinschaftliche Grabfelder)Seit 2004 laufen Arbeiten zur Optimierung der gemein-

gg

schaftlichen Grabfelder, was auch Menschen mit Behin-derung den Zugang zu diesen Flächen ermöglichen wird

Nein

Büros % 100 Nein

Dienste zur Verfügung stehende Rollstühle 1

Nein

Modalitäten Auf Antrag der FriedhofsbesucherInnen, inder Pförtnerloge

Nein

Aufzüge, in die verschiedenen Ebenen des Krematoriums, die über einen Fernsprecher für Notanrufe bei Defektenverfügen

2 Nein

Eingangsrampen zu der Zone Trakt A und D sowie zum Zentralgebäude (Grabnischen)

2 Nein

Bestattungen

Erdbestattungen: Zeit für die Bestat-tung nach Eintritt des Todes

Innerhalb 5 Tagen Ja

Beisetzungen: Aufstellung von Grab-säulen oder hermetische Schließung ausMauerwerk

zum Zeitpunkt der Beisetzung Ja

Instandsetzung der Grabstätte Innerhalb eines Tages nach der Beisetzung Ja

Planmäßige Exhumierungen

Bekanntmachung und Fristen Bekanntmachung an den Eingängen und auf den einzelnen Grabstätten sowie Veröffentli-chung der Verfügung des leitenden Beamtenan der Amtstafel der Gemeinde und desFriedhofs

Ja

Gemeinschaftliche Grabfelder – Rotationsfelder – (nach mindestens 10-jähriger Ruhezeit)

Exhumierungsperioden März/April und September/Oktober – Falls dieFamilienangehörigen des/der Verstorbenen die zustän-

p pp p

digen Ämter nicht kontaktieren (Desinteresse), erfolgtg g

die Exhumierung trotzdem innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist. Die mineralisierten Überreste werden

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für mindestens 2 Jahre im Aufbewahrungsraum ver-wahrt. Sollten die sterblichen Überreste nicht minerali-

g

siert sein, werden sie eingeäschert und in die entspre-chenden gemeinschaftlichen Grabfelder verlegt.

Ja

3.2 Qualitätsstandards und damit zusammenhängende Pfl ichten – Friedhofsdienst

Instandhaltung und Reinigung des Friedhofs

INDIKATOREN QUALITÄTSSTANDARDS ERSATZLEISTUNG

Instandhaltung und Reinigung des Friedhofs

Entsorgung der getrennt gesammelten Abfälle – Entleerung von Müllkörbenund -behältern

Dreimal in der Woche; zu Allerseelen täglich Nein

Instandhaltung und Reinigungder Brunnen

ordentliche Reinigung:g gtäglich für große Brunnenwöchentlich für kleine Brunnenaußerordentliche Instandhaltungg:monatlich zwischen Frühling und Winteranfang

Nein

Friedhofsreinigung – Alleen und Grab-felder

täglich(Montag bis Samstag – Feiertage ausgeschlossen)

Nein

Außerplanmäßige Instandhaltung

maschinelle Bodenreinigung zur Pfl ege der Bauten

Zweimal im Jahr: zu Ostern und zu Aller-seelen

Nein

Schneeräumung Alleen, Treppen und Eingangsrampen, ex-terne Fußböden innerhalb von drei Tagen nach Schneefall. Die Grabfelder sind davon ausgeschlossen.

Nein

Gartenpfl ege

Häufi gkeit der Arbeiten

Schnitt von Zypressen und ThujenSäuberung der Pfl anzen

Heckenbeschneidung (die Beschneidungsämtlicher Hecken beansprucht 2 Jahre)Unkrautvertilgung: 3 oder 4 Mal im JahrEinmal im JahrNach Bedarf

Nein

Friedhof: Öffnungszeiten

Öffnung 365 Tage – ganzjährig Nein

Öffnungszeiten vom 1/03 bis 30/09 von 8.00 bis 18.30 Uhr;vom 1/10 bis 28/02 von 8.00 bis 18.00 UhrBei Exhumierungen aus den gemeinschaftlichenGrabfeldern wird der Friedhof eine Stunde später geöffnet.

Nein

Brunnen – Öffnung und Schließung Die Benutzung der Brunnen ist vom 15. März bis 30. November garantiert –(außer bei sehr schlechten Wetterverhältnissen)

Nein

33636 Dienstcharta der Bestattungs- und Friedhofsdienste 37

4. BÜRGERNÄHE

4.1 Anhörung der BürgerInnen

Für die Gemeindeverwaltung ist die Anhörung der BürgerInnen und der NutzerInnen der Dienstleistungen von vorrangiger Bedeutung. Das Amt für Gesundheitswesen greift auf verschiedene Hilfsmittel zurück, um die Quali-tät der angebotenen Dienste laufend zu verbessern und um den Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen den Anbietern und den Nutzern der Dienstleistungen zu fördern:a) periodische Erhebungen der Kundenzufriedenheit, um die Zufriedenheit

der BürgerInnen mit den angebotenen Diensten zu erfassen (Befragun-gen, Focus Group);

b) Analyse der beim Amt für Gesundheitswesen eingegangenen Hinweise und Bemerkungen;

c) Überprüfung der Einhaltung der in der Dienstcharta enthaltenen Ver-pfl ichtungen.

4.2 Die Bewertung des Dienstes

Die Ergebnisse der Erhebungen über die Kundenzufriedenheit werden in der Homepage der Stadtgemeinde Bozen und in der Zeitschrift „Bozen Nachrichten“ veröffentlicht sowie der Dienstcharta beigelegt. Die Ergebnis-se werden herangezogen, um die Dienste ständig zu verbessern.

4.3 Vorschläge und Beschwerden

Vorschläge und Beschwerden müssen in schriftlicher Form abgefasst wer-den und ausreichende Informationen zur Erkennung des Problems enthal-ten. Vorschläge und Beschwerden können direkt beim Amt für Gesund-heitswesen, bei den Bürgerzentren oder beim Bürgerschalter (Amt für die Beziehungen zur Öffentlichkeit) eingereicht werden. Die Adressen sind im Kapitel „Adressen und Parteienverkehr“ enthalten.Vorschläge und Beschwerden können auch per E-Mail zugeschickt werden: Auf den Webseiten der Gemeinde Bozen (www.gemeinde.bozen.it) steht dazu der Link „Schalter für Beschwerden und Tipps” zur Verfü-gung. Sonst kann einfach eine E-Mail an folgende Adressen verschickt wer-den: [email protected] oder [email protected] von 8 Arbeitstagen erhält die sich beschwerende Person eine schriftliche Antwort. Im Falle von besonderen Anfragen, die einer eingehen-den Analyse bedürfen, werden dem Bürger/der Bürgerin binnen 8 Tagenschriftlich die Gründe mitgeteilt, warum die Behandlung seines/ihres An-trags mehr Zeit in Anspruch nimmt.

INDIKATOREN QUALITÄTSSTANDARDS ERSATZLEISTUNG

Grabfelder (ohne Rotation) – (nach mindestens 10-jähriger Ruhezeit)

Exhumierungsperioden Mai-Juli oder September-Oktober Ja

Leistung des Dienstes Auf Antrag der Familienangehörigen

Zeit für die Beantwortung des Antrags sofortige Beantwortung Ja

Zeit für die Leistung des Dienstes Innerhalb des auf den Antrag folgenden Jahres Nein

Außerplanmäßige Exhumierungenvor Verstreichen der 10jährigen Ruhezeit (in den gesetzmäßigen Fristen)

Leistung des Dienstes Auf Antrag der Familienangehörigen – Nach vorheriger Ermächtigung des Sanitätsbetriebs

Nein

Durchführung Innerhalb von 2 Jahren nach der Beerdigung Nein

Exhumierungsperiode vom 1. Oktober bis 30. April Ja

Planmäßige Ausbettungen mindestens 20 Jahre nach der Beisetzung

Leistung des Dienstes Auf Antrag der Familienangehörigen und/oder beim Verfall der Konzession

Zeit für die Beantwortung des Antrags sofortige Beantwortung Ja

Durchführung innerhalb von 2 Jahren nach Einreichung des Antrags

Ja

Ausbettungsperiode ganzjährig Ja

Außerplanmäßige Ausbettungenvor Verstreichen von 20 Jahren nach der Beisetzung (in den gesetzmäßigen Fristen)

Leistung des Dienstes Auf Antrag der Familienangehörigen; Nachvorheriger Ermächtigung des Sanitätsbetriebs

Durchführung Innerhalb von 1 Monat nach der Ermächtigung des Sanitätsbetriebs

Ja

Ausbettungsperiode Ganzjährig – nach Einholung derErmächtigung des Sanitätsbetriebs

Nein

Anvertrauung der Aschenurne

Einleitung des Verfahrens für dieAnvertrauung der Aschenurne

Auf Antrag der Berechtigten

Fristen Innerhalb von 40 Tagen nach Einreichung des Antrags

Ja

Feuerbestattung

Leistung des Dienstes Innerhalb von 5 Tagen nach der Trauerfeier, (außer bei Problemen bei der Instandhaltungder Anlage)

Ja

Frist für die Übergabe der Aschenurne Innerhalb von 1 Tag nach der Einäscherung Ja

38 Dienstcharta der Bestattungs- und Friedhofsdienste 39

5. NÜTZLICHE INFORMATIONEN

5.1 Was tun, wenn...

Nachfolgend fi nden Sie die Antworten auf die häufi gsten Fragen, die dem Amt für Gesundheitswesen gestellt werden.

Frage Antwort

TRAUERFEIER

Wer darf denAuftrag für eine Trauerfeiererteilen?

Der/diejenige ist ermächtigt, der/die beim Be-stattungsdienst die Gestaltung einer Trauerfeier beantragt, wobei davon ausgegangen wird, dass er/sie im Namen, im Auftrag und mit der Zustimmung aller betroffenen Berechtigten han-delt. Eventuelle Rechtsstreite werden vor Gericht geschlichtet. Die Stadtverwaltung beschränkt sich darauf, die Sachlage bis zur endgültigen Schlichtung des Streites unverändert zu lassen (vgl. Art. 104 der Gemeindeordnung über die Bestattungs- und Friedhofsdienste).

Wen muss man bei Sterbefällen in privaten Wohnstätten kontaktieren?

Zuerst muss man die Notfallnummer 118 unddann den Familienarzt anrufen. Dieser muss denISTAT-Vordruck ausfüllen. Danach muss über die Telefonzentrale des Kran-kenhauses der zur Leichenbeschauung befähig-te Arzt kontaktiert werden, der sich ins Hausbegeben wird, wo sich der Sterbefall ereignet hat. Dort wird er den Todesfall offi ziell bestä-tigen und den Hinterbliebenen eine Liste derBestattungsunternehmen (unter diesen auch die Gemeinde Bozen) aushändigen.

Was muss man tun, wenn man sich für den Bestattungs-dienst der Gemein-de entscheidet?

Man muss sich in die Büros des Bestattungs-dienstes begeben, die die Organisation der Trau-erfeier vornehmen.

Ist es möglich, die Trauerfeier telefonisch zu organisieren?

Nein, es ist notwendig, das sich ein Familienmit-glied oder ein Bekannter des/der Verstorbenenin die Büros begibt, um die Einzelheiten derTrauerfeier zu defi nieren.

Wer kontaktiert den Priester?

Er wird vom Bestattungsdienst kontaktiert, derihm Tag und Uhrzeit der Trauerfeier mitteilt.

40 Dienstcharta der Bestattungs- und Friedhofsdienste 41

Frage Antwort

Wird der Toten-schein vom Bestat-tungsdienst ausge-stellt?

Nein, er wird von den Demografi schen Diensten nach der Trauerfeier ausgestellt. Der Totenschein kann dann bei den Büros der Demografi schen Dienste (Meldeamt – Standesamt) und beim Be-stattungsdienst abgeholt werden.

FRIEDHOFSKONZESSIONEN

Wer ist ermäch-tigt, dem Fried-hofsdienst einen Auftrag (Bestat-tung, Bei setzung, planmäßige oder außerplanmäßige Exhumierung und Ausbettung) zu erteilen, oder einen Konzessions vertrag abzuschließen?

Der/diejenige ist ermächtigt, von dem/der ange-nommen wird, dass er/sie im Namen, im Auftrag und mit der Zustimmung aller Betroffenen han-delt. Eventuelle Rechtsstreite werden vor Gericht geschlichtet. Die Stadtverwaltung beschränkt sich darauf, die Sachlage bis zur endgültigen Schlichtung des Streits unverändert zu lassen (vgl. Art. 104 der Gemeindeordnung über die Bestattungs- und Friedhofsdienste).

Wie kann man ein Familiengrab (Erd-grab) erhalten?

Soweit sie zur Verfügung stehen, werden Erd-familiengräber nur nach einem Todesfall für die Beisetzung eines Sarges gewährt.

Verfügt der Fried-hofsdienst über einen eigenen Steinmetz?

Nein, der Steinmetz kann frei gewählt werden.

Muss der Konzes-sionsinhaber ein Verwandter/eine Verwandte des/der Verstorbenen sein?

Ja, die Friedhofskonzession darf nur auf den Namen eines/einer Verwandten oder eines/einer Berechtigten lauten.

RECHNUNGEN

Muss die Rechnung der Trauerfeier aufeinen Verwandten lauten?

Nein, die Rechnung kann auf jede beliebige Per-son ausgestellt werden.

Umfasst die Rech-nung auch das Entgelt für den Priester?

Nein, weil diesbezügliche Vereinbarungen direkt zwischen Familie und Priester getroffen werden.

Frage Antwort

FEUERBESTATTUNG

Kann die Asche eines/einer Verstor-benen in mehreren Urnen aufbewahrtwerden?

Nein, weil die geltenden Gesetzesbestimmun-gen nur die Aufbewahrung in einer einzigen,versiegelten und mit Identifi zierungsplaketteversehenen Urne zulassen.

Kann die Asche eines/einer Verstor-benen verstreut werden?

Nein, in unserem Land ist das noch nicht mög-lich.

EXHUMIERUNGEN

Wie werden Famili-enangehörige über Exhumierungen aus einem gemein-schaftlichen Grab-feld informiert?

Die entsprechende Kundmachung wird min-destens zwei Monate vor der Exhumierung aufjeder einzelnen Grabstätte angebracht.Binnen Ende September jeden Jahres wird an den Amtstafeln bei den Eingängen des Friedhofsdas Programm der Exhumierungen für das kom-mende Jahr angeschlagen. Die Familienangehö-rigen müssen das Amt kontaktieren, um Fristenund Modalitäten zu vereinbaren.

Kann man einer Exhumierung bei-wohnen?

Ja. Wird dies ausdrücklich beantragt, kann manermächtigt werden, den Endphasen einer Exhu-mierung beizuwohnen. Aus hygienischen undSicherheitsgründen erfolgen die Exhumierungenstets vor der Öffnung des Friedhofs.

VERHALTENSREGELN

Dürfen Tiere den Friedhof betreten?

Ja, vorausgesetzt, dass sie Haustiere sind, an derLeine gehalten werden und die anderen Besu-cherInnen nicht stören.

Ist der Zugang zum Friedhof allen er-laubt?

Nein. Personen, die betrunken sind oder die mitihrem Verhalten die Würde des Orts stören, ist der Zugang zum Friedhof verboten. Auch Kin-der unter sechs Jahren, die von keinem/keinerErwachsenen begleitet sind, dürfen den Friedhofnicht betreten.

42 Dienstcharta der Bestattungs- und Friedhofsdienste 434343

Gibt es besondere Verbote?

Ja. Auf dem Friedhof ist es verboten: zu rau-chen, sich unanständig zu verhalten oder lautzu sprechen, mit dem Rad, dem Motorrad oder sonstigen nicht ermächtigten Fahrzeugen zufahren, Trauerzüge oder andere Friedhofstätig-keiten ohne die Ermächtigung der Gemeindeund die Erlaubnis der betroffenen Familienan-gehörigen zu fotografi eren oder zu fi lmen, den Exhumierungen und den Ausbettungen ohneErmächtigung beizuwohnen, fi xe oder beweg-liche Werbeschilder ohne Ermächtigung der Gemeinde anzubringen, Werbezettel zu vertei-len, zu betteln, verwelkte Blumen oder Abfälleaußerhalb der eigenen Behälter zu hinterlassen.

5.2 Adressen und Parteienverkehr

Das Amt für Gesundheitswesen, das den Bestattungs- und den Friedhofs-dienst umfasst, befi ndet sich in der Pfarrhofstraße 4/C, 3. Stock.Es ist mit den Stadtbussen der Linien 2, 10A und 10B erreichbar.

Amtsdirektorin Tiziana Marcolin

BestattungsdienstParteienverkehr: Montag bis Freitag: 8.30–12.00 Uhr / 14.00–17.00 Uhr Samstag: 8.30–13.00 UhrTel. 0471 997 660 – 997 661 – 997 645 – Fax 0471 997 658 E-Mail: [email protected]

Bereitschaftsdienst: 24 Stunden, Tel. 0471 280 634

Städtischer Friedhof BozenPfarrhofstraße 7 – Tel. 0471 280 231Öffnungszeiten: März – September: 8.00–18.30 Uhr (letzter Zugang 18.15 Uhr) Oktober – Februar: 8.00–18.00 Uhr (letzter Zugang 17.45 Uhr)

FriedhofsdienstParteienverkehr: Montag – Mittwoch – Freitag: 9.00–12.00 UhrDienstag: 9.00–12.00 Uhr / 15.00–16.30 Uhr Donnerstag: 8.30–13.00 Uhr / 14.00–17.30 UhrTel. 0471 997 654 – 997 656 – 997 657 – 997 663 – Fax 0471 997 658 E-Mail: [email protected]

Andere Ämter

Standesamt, Vintlerstraße 16Parteienverkehr: Montag – Freitag: 8.30–13.00 Uhr, Samstag: 8.30–12.00 UhrTel. 0471 997 128 – 997 120 E-Mail: [email protected]

für die Meldung eines Sterbefalles und die eventuelle Abholung des Toten-scheins

Telefonzentrale des Krankenhauses Bozen

Tel. 0471 908 111 (um beim Todesfall in der Wohnstätte den zur Leichenbe-schauung ermächtigten Arzt zu kontaktieren)

ABÖ – Amt für die Beziehungen zur Öffentlichkeit

BürgerschalterGumergasse 7 – Parterre des GemeindegebäudesTel. 0471 997 621 – Fax 0471 997 622

Bürgerzentren

Bürgerzentrum Zentrum-Bozner Boden-Rentsch – Rosengartenstraße 5/ATel. 0471 978 728, Fax 0471 977 549, E-mail: [email protected]

Bürgerzentrum Oberau-Haslach – Claudia-Augusta-Straße 52/a (Grund-–schule „Tambosi“)Tel. 0471 282 547, Fax 0471 408 282, E-mail: [email protected]

Bürgerzentrum Europa-Neustrift – Dalmatienstraße 30/CTel. 0471 935 209, Fax 0471 505 589, E-mail: [email protected]

Bürgerzentrum Don Bosco – Don-Bosco-Platz 17Tel. 0471 920 961, Fax 0471 920 962, E-mail: [email protected]

Bürgerzentrum Gries-Quirein – Grieser Platz 18 (Altes Grieser Rathaus)Tel. 0471 285 836, Fax 0471 285 713, E-mail: [email protected]

Parteienverkehr Bürgerzentren und ABÖ:- Montag, Dienstag, Mittwoch 8.30–12.30 Uhr und 15.00–16.30 Uhr- Donnerstag Bürgertag 8.30–13.00 Uhr und 14.00–17.30 Uhr- Freitag 8.30–12.30 Uhr - jeden 1. Montag des Monats: nachmittags geschlossen

44 Dienstcharta der Bestattungs- und Friedhofsdienste 45

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SOCREM – Südtiroler Vereinigung für die Feuerbestattung

Trieststraße 70Parteienverkehr: jeden Tag 09.00–12.00 Uhr; montags und mittwochs auch von 15.00 bis 18.00 UhrTel. 0471 915 816 – E-mail: [email protected] – www.socrembz.itDie Einschreibung bei der Vereinigung ermöglicht den Mitgliedern, feuer-bestattet zu werden.

Pfarreien

Corpus Domini – Gutenbergstraße 1 – Tel. 0471 202 428

Domkirche – Pfarrplatz 24 – Tel. 0471 978 676 – 979 157

Dominikaner Kirche – Pfarrplatz 29 – Tel. 0471 973 133 – 982 027

Gries – italienische Pfarrgemeinschaft – Freiheitsstraße 93Tel. 0471 914 186 – 285 487

Gries – deutsche Pfarrgemeinschaft – Grieser Platz 21 – Tel. 0471 283 089

Christ König – italienische Pfarrgemeinschaft – Christ-König-Platz 1Tel. 0471 280 694 – 271 528

Christ König – deutsche Pfarrgemeinschaft – Palermostraße 7/ETel. 0471 910 259

Regina Pacis – italienische Pfarrgemeinschaft – Dalmatienstraße 28Tel. 0471 916 224

Regina Pacis – deutsche Pfarrgemeinschaft – Palermostraße 7/ETel. 0471 910 259

Don Bosco – Sassaristraße 4 – Tel. 0471 911 087

Maria in der Au – Don-Bosco-Platz – Tel. 0471 917452

Hl. Rosenkranz – Claudia-Augusta-Straße 111 – Tel. 0471 285 379

Hl. Josef – Dolomitenstraße 9 – Tel. 0471 975 285

Rentsch – Rentscher Straße 55 – Tel. 0471 972 395

Hl. Pius X. – Barlettastraße 2 – Tel. 0471 912 085

Dreiheiligen – Duca-d’Aosta-Straße 25/A – Tel. 0471 280 310

Hl. Familie – Neapelstraße 1 – Tel. 0471 916 125

Hl. Gertraud – Nicolodistraße 16 – Tel. 0471 261 297

St. Jakob – Sankt-Jakob-Straße 81 – Tel. 0471 250 195

Maria Heimsuchung – Europastraße 3 – Tel. 0471 920 344

Hl. Paulus – Claudia-Augusta-Straße 111 – Tel. 0471 285 379

Karmeliten – Prinz-Eugen-Allee 18 – Tel. 0471 282 235 – 266 141

Evangelische Kultusgemeinde – Col-di-Lana-Str. 10 – Tel. 0471 281 293

Jüdische Kultusgemeinde – Friedrich-Schiller-Straße 14 MeranTel. 0473 236 127

Zeugen Jehovas – Sassaristraße 20/b – Tel. 0471 935 042

Dienstcharta der Bestattungs- und Friedhofsdienste 77777