Digitales Baustellenaufmaß im Straßen- und Brückenbau ...

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Fachrichtung Bauingenieurwesen Digitales Baustellenaufmaß im Straßen- und Brückenbau – Möglichkeit und Nutzen – Bachelor-Thesis eingereicht von Stefan Kiewel Matrikel-Nummer: 953 048 Betreuer: Prof. Dr. Ing. Henning Lungershausen Trier, im November 2013

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Fachrichtung Bauingenieurwesen

Digitales Baustellenaufmaß im Straßen- und Brückenbau – Möglichkeit und Nutzen –

Bachelor-Thesis

eingereicht von

Stefan Kiewel

Matrikel-Nummer: 953 048

Betreuer:

Prof. Dr. Ing. Henning Lungershausen

Trier, im November 2013

Digitales Baustellenaufmaß

im Straßen- und Brückenbau – Möglichkeit und Nutzen –

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Betreuende Professoren der Bachelor-Thesis:

Professor Dr.-Ing. Henning Lungershausen (Erstprüfer)

Professor Dr.-Ing. Roland Trapp (Zweitprüfer)

In Zusammenarbeit mit:

- Fa. MWM Software und Beratung GmbH, Bonn - Fa. LLH Software GmbH, Hasbergen

- Fa. Leica-Geosystems AG, München - Fa. AndroTec GmbH, Waldfischbach-Burgalben

- Fa. CBC GmbH, Wittlich und Fa. Wortmann AG, Hüllhorst - Fa. PWA Electronic GmbH - Panasonic Computerservice Deutschland

- Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz

Regionaldienststelle Gerolstein und Trier

- ISA-Institut für Software Application der Hochschule Trier

Name des Autors:

Stefan Kiewel, Petrusstraße 40, 54516 Wittlich-Wengerohr

Matrikel-Nummer: 953 048

Abgabedatum: 15.11.2013

Eidesstattliche Erklärung

Hiermit erkläre ich, die Bachelor-Thesis selbstständig verfasst zu haben, und versichere gemäß § 10 Abs. 6 der Prüfungsordnung vom 16.10.2006, dass ich keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe.

Wittlich-Wengerohr, den 11.11.2013

Stefan Kiewel

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Danksagung

An dieser Stelle möchte ich Herrn Professor Dr.- Ing. Henning Lungershausen dafür danken, dass er mir das Thema dieser Arbeit zur weitgehend selbstständigen Bearbeitung überlassen hat und mir mit seinem großartigen Engagement jederzeit beratend zur Seite stand.

Baudienstleistungsanbieter für Hard- und Softwarelösungen Kostenfreie Bereitstellung der Software

Herrn Berensmann und Herrn Veenhuis (Fa. MWM Software und Beratung GmbH)

Herrn Lührmann (Fa. LLH Software GmbH)

Kostenfreie bzw. vergünstigte Bereitstellung der digitalen Aufmaß-Hardware Frau Wolf und Frau Attenberger (Fa. Leica-Geosystems AG)

Herrn Becker (Fa. CBC GmbH/Fa. Wortmann AG)

Herrn Reitz (Fa. PWA Electronic GmbH - Panasonic Computerservice Deutschland)

Herrn Kasper (Fa. AndroTec GmbH)

Die praktische Durchführung der Arbeit

Meinen Kollegen vom Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, besonders Herrn Ralf Banz, Herrn Günter Krebsbach, Herrn Jürgen Schmitz (Regionaldienststelle Gerolstein) und Herrn Dirk Honnef vom Baubüro Hof Braunenstein (Regionaldienststelle Trier).

Herrn Prof. Dr. Hennig Lungershausen vom ISA-Institut für die Bereitstellung des Kamera-Equipments “GoPro“, des Autorensystems ELISA und des Toughpads FZ-G1 der Firma Panasonic, das freundlicherweise über die Nikolaus-Koch-Stiftung finanziert werden konnte.

Meiner Familie für das entgegengebrachte Verständnis während meines Studiums, besonders meiner Frau Christiane für ihren unermüdlichen Einsatz für die Familie und die grammatikalische Korrektur dieser Thesis.

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Inhaltsverzeichnis

Eidesstattliche Erklärung ................................................................................................. II�

Danksagung ................................................................................................................... III�

Inhaltsverzeichnis .......................................................................................................... IV�

Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................. VII�

Begriffserläuterung ........................................................................................................ IX�

Einheitenverzeichnis ....................................................................................................... X�

Einleitung ......................................................................................................................... 1�

1.� Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ................................... 3�

1.1.� Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A) ........... 3�

1.2.� Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) .............................................................................................................. 4�

� Rechtliche Einordnung ................................................................................. 4�1.2.1.

� Inhalt der VOB/B .......................................................................................... 4�1.2.2.

1.3.� Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV / VOB/C) .................................................................................................... 7�

� Inhalt der VOB/C .......................................................................................... 7�1.3.1.

2.� Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB) .................................................................................... 9�

2.1.� Richtlinien für das Aufstellen der Vergabeunterlagen (Teil 1) ........................... 10�

� Allgemeines ............................................................................................... 10�2.1.1.

� Aufforderung zur Angebotsabgabe ............................................................ 10�2.1.2.

� Angebotsschreiben .................................................................................... 10�2.1.3.

� Besondere Vertragsbedingungen .............................................................. 10�2.1.4.

� Leistungsbeschreibung .............................................................................. 11�2.1.5.

� Aufstellen des Leistungsverzeichnisses ..................................................... 12�2.1.6.

2.2.� Richtlinien für das Durchführen der Vergabeverfahren (Teil 2) ......................... 19�

� Allgemeines ............................................................................................... 19�2.2.1.

2.3.� Richtlinien für das Abwickeln der Verträge (Teil 3) ........................................... 20�

� Allgemeines ............................................................................................... 20�2.3.1.

� Bauüberwachung ....................................................................................... 21�2.3.2.

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� Abrechnung................................................................................................ 22�2.3.3.

� Abrechnung mit IT-Anlagen ....................................................................... 28�2.3.4.

3.� Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) ............................. 32�

3.1.� GAEB-Versionen und der Aufbau von Leistungsverzeichnispositionen ............ 32�

� GAEB 90 .................................................................................................... 33�3.1.1.

� GAEB 2000 ................................................................................................ 37�3.1.2.

� GAEB DA XML ........................................................................................... 41�3.1.3.

4.� Regelung für die Elektronische Bauabrechnung (REB) .................................... 45�

4.1.� REB .................................................................................................................. 45�

� Allgemein ................................................................................................... 45�4.1.1.

� Die Verfahrensbeschreibungen (VB) ......................................................... 46�4.1.2.

4.2.� REB 23.003 ...................................................................................................... 46�

� Die Formelsammlung der REB 23.003 ...................................................... 46�4.2.1.

� Die Austauschdatei DA11 .......................................................................... 49�4.2.2.

� Konvertierungen zur DA11 ......................................................................... 53�4.2.3.

� REB 23.003 Ausgabe 1979 ....................................................................... 53�4.2.4.

� REB 23.003 Ausgabe 2009 ....................................................................... 54�4.2.5.

4.3.� Programme ....................................................................................................... 55�

� REB 23.003 Anwendung (MWM Libero) .................................................... 55�4.3.1.

� Die REB-Prüfprogramme des Bundes ....................................................... 55�4.3.2.

5.� Anwendung in der Praxis - Praktischer Teil ...................................................... 56�

5.1.� Vorstellung der Abrechnungssoftware und –hardware ..................................... 58�

� Aufmaß- und Abrechnungsprogramm MWM-Libero (Anhang 1) ............... 58�5.1.1.

� DIG-CAD 5.0 / Aufmaß 3.5 (Anhang 2) ..................................................... 61�5.1.2.

� Leica DISTO™ D8 (Anhang 3) .................................................................. 62�5.1.3.

� Terra-Notebook (Anhang 4) ...................................................................... 65�5.1.4.

� Panasonic Toughpad (Anhang 5) ............................................................. 67�5.1.5.

� Datenübertragung zum Drucker (HP DeskJet 460) .................................... 68�5.1.6.

5.2.� Vorstellung der Bauprojekte .............................................................................. 70�

� K 123, Ausbau der freie Strecke zw. Waxweiler - Pintesfeld (Anhang 6) .. 70�5.2.1.

� B 257, OD Wolsfeld (Anhang 7) ................................................................ 73�5.2.2.

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� B 257/K 5, Brücke bei Weidenbach (Anhang 8) ........................................ 76�5.2.3.

� B 50neu, Neubau des Hochmoselüberganges bei Zeltingen (Anhang 9) . 79�5.2.4.

6.� Dokumentation und Zusammenfassung ........................................................... 83�

6.1.� Aufmaßarbeiten ................................................................................................ 83�

� Durchführung eines handschriftlichen Aufmaßes....................................... 84�6.1.1.

� Eingabe und Kontrolle der Aufmaßdaten im Abrechnungsprogramm ........ 85�6.1.2.

� Durchführung eines digitalen Aufmaßes .................................................... 86�6.1.3.

� Einlesen der Aufmaßdaten im Abrechnungsprogramm ............................. 87�6.1.4.

� Einfaches digitales Aufmaß am Beispiel einer Tunnelinnenwand .............. 88�6.1.5.

6.2.� Erfahrungsbericht Bauaufseher Ralf Banz, Straßenmeisterei Kyllburg ............. 89�

6.3.� Dokumentation der Bachelor-Arbeit mit ELISA-Autorensystem ........................ 92�

7.� Wirtschaftlichkeitsbetrachtung .......................................................................... 93�

8.� Fazit und Ausblick ............................................................................................. 98�

9.� Anhang ............................................................................................................. 99�

10.� Literaturverzeichnis ......................................................................................... 100�

11.� Quellenverzeichnis .......................................................................................... 101�

12.� Internetquellen ................................................................................................ 102�

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Abkürzungsverzeichnis

AG Auftraggeber

AN Auftragnehmer

ASCII-Datei Abkürzung für einen internationalen Standard zum Austausch von Informationen (American Standard Code for Information Interchange).

ATV Allgemeine Technische Vertragsbedingungen

AVA Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung

BASt Bundesanstalt für Straßenwesen (www.bast.de)

BGB Bürgerliches Gesetzbuch

BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (www.bmvbs.de)

BVBS Bundesverband Bausoftware e. V. (www.bvbs.de)

CAD Abkürzung für rechnerunterstütztes Konstruieren (Computer Aided Design)

DA Datenaustausch

DXF Abkürzung für ein spezifiziertes Dateiformat, um einen externen, interpretierbaren Datenaustausch zwischen den verschiedenen AutoCAD-Systemen zu gewährleisten (Data eXchange Format - Richtige Bezeichnung: Drawing Interchange File Formats).

EDV Elektronische Daten Verarbeitung

EP Einheitspreis

FN Formel-Nummer

FStrG Bundesfernstraßengesetz

GAEB Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen (www.gaeb.de)

GB Gesamtbetrag

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GPS Global Positioning System

GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

HVA B-StB Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau

IT Informationstechnologie

LV Leistungsverzeichnis

OZ Ordnungszahl

REB Regelung für die Elektronische Bauabrechnung (www.interactive-instruments.de).

RZ Rechenzeichen

STLB Standardleistungsbuch

STLK Standardleistungskatalog

USB Universal Serial Bus (serielles Bussystem zur Verbindung eines Computers mit externen Geräten)

VB Verfahrensbeschreibung

VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A)

Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)

Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C)

XML Abkürzung für eine internationale standardisierte Beschreibungssprache für strukturierte Daten (Extensible Markup Language).

ZTV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien

ZVB/E-StB Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau

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Begriffserläuterung

Bankette:

Das Bankett (Mehrzahl: die Bankette) befindet sich am äußeren Rand der Straßenkrone und schließt an den Randstreifen oder, falls vorhanden, an den Seitenstreifen an. Bankette sind meistens auf beiden Seiten der befestigten Fahrbahn angeordnet. Das Bankett dient als unbefestigter Seitenstreifen und kann Einrichtungen der Straßenausstattung (beispielsweise Verkehrsbeschilderung oder Schutzplanken) aufnehmen. Zudem gibt es der befestigten Fahrbahn zusätzlichen Halt und lässt einen Teil des Oberflächenwassers versickern.

Die Regelbreite des Banketts beträgt 1,5 m, diese Abmessung kann jedoch aufgrund von Besonderheiten (schmale Fahrbahn oder Lage im Einschnitt) geändert werden. Als Befestigung dient beispielsweise eine leichte Kies- oder Schottertragschicht, auf der Oberboden aufgetragen wird. Mittlerweile wird dazu übergegangen, einen mageren Schotterrasen auszubilden, der noch dazu ausreichend standfest ist.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Straßenquerschnitt

Bluetooth®-Technology:

Bluetooth (englische Aussprache `blu:tu:�) ist ein in den 1990er-Jahren durch die Bluetooth Special Interest Group (SIG) entwickelter Industriestandard gemäß IEEE 802.15.1 für die Datenübertragung zwischen Geräten über kurze Distanz per Funktechnik (WPAN). Dabei sind verbindungslose sowie verbindungsbehaftete Übertragungen von Punkt zu Punkt und Ad-hoc- oder Piconetze möglich.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Bluetooth

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Semi-Ruggedized Notebook:

Für die Anwendung in besonders rauer Umgebung oder unter klimatisch widrigen Bedingungen wurden die sogenannten Ruggedized-Notebooks konzipiert, die so robust ausgeführt sind, dass sie für Freiluft- und Freilandeinsatz geeignet sind. Es gibt Fully ruggedized-Geräte, die vollständig gegen äußere Einflüsse geschützt sind, und Semi ruggedized-Notebooks, die nur teilweise bestimmten Widrigkeiten widerstehen, so etwa Spritzwasser auf die Tastatur (Schutzart IP64) oder Stürzen aus einigen Dezimetern Höhe.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Notebook

Einheitenverzeichnis

gon Winkelangabe in Neugrad; wird durch ein hochgestelltes kleines „g“ („g“) gekennzeichnet.

Stck Stück

Psch Pauschale

kg Kilogramm

to Tonne

lfdm laufende Meter

m Meter

m² Quadratmeter

m³ Kubikmeter

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Einleitung

Die Bedeutung der Informatik nimmt in allen technischen Bereichen zu, IT-Lösungen haben sich in der Bauwirtschaft etabliert. Heutzutage wird die EDV im Profil eines Bauingenieurs oder Bautechnikers stets erwartet. Dies bestätigt inzwischen auch der Hauptverband der deutschen Bauindustrie. Wer heute eine gute Anstellung sucht, dem sollte moderne Softwaretechnologie nicht fremd sein. ([1] audimax Medien GmbH, Verena Mikeleit,

2013)

Im Rahmen dieser Bachelor-Thesis habe ich mich auf den Bereich Baustellen-abrechnung spezialisiert und die Wirtschaftlichkeit von Software- und Aufmaß-Systemen geprüft, deren Möglichkeiten ausgelotet, um letzten Endes herauszufinden, inwiefern sich eine einfache Softwarelösung für digitale Baustellenaufmaße im Straßen- und Brückenbaubau einsetzen lässt.

Ziel der Arbeit war die Untersuchung der Vereinfachung des Bauabrechnungsprozesses mittels digitaler Baustellenaufmaße.

Aufmaß digital oder manuell

Die Bachelor-Thesis entstand in Zusammenarbeit mit führenden Baudienstleistungs-anbietern für Softwarelösungen und digitale Aufmaßerfassung. Die praktische Durch-führung der Arbeit wurde zusammen mit dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Regionaldienststellen Gerolstein und Trier, durchgeführt.

Die Zusammenführung der digitalen Aufmaß-Hardware mit Hilfe eines Laserdistanz-messgerätes (Leica-DISTO™ D8), konventioneller Messinstrumente (2 m - Zollstock, 25 m Bandmaß, ausziehbare Messlatte und Messrad), einem digitalen Feldbuch (AndroTec-PlanAssistent mit GPS / Totalstation) sowie der Softwarelösungen „DIG-CAD 5.0 / Aufmaß 3.0“ und der freien Mengenermittlungssoftware „MWM-Libero“ waren Kernaufgabe dieser Arbeit.

Durch diese Verknüpfung der o. a. Produkte ließen sich die aufzumessenden Massen auf die einzelnen Ausschreibungs- und Abrechnungspositionen mit Bluetooth®-Technologie oder USB-Datenkabel auf ein s. g. „Semi-Ruggedized Notebook“ oder ein Tablet PC ohne schnittstellenbedingte Defizite übertragen.

Wichtig für die am Bau Beteiligten ist hierbei die transparente Nachvollziehbarkeit sämtlicher Informationen. Die Prüfung der Möglichkeit, diese digitalen Aufmaße vor Ort auszudrucken und HVA-konform (Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau) gegenzuzeichnen, führte dabei zur Überlegung, ob und wann es weiterhin sinnvoll ist, Aufmaße von Hand zu erfassen.

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Zunächst erfolgte eine Heranführung an die rechtlichen und verfahrenstechnischen Grundlagen der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“ (VOB) und dem „Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau“ (HVA B-StB), um die Bedeutung der ordnungsgemäßen Erstellung eines Leistungsverzeichnisses, der Auftragsvergabe und der Auftragsabwicklung über die notwendigen Aufmaße herauszustellen.

Die Erläuterung der Begriffe für den elektronischen Datenaustausch des GAEB-Ausschusses (Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen) und den Berechnungsmethoden und Methoden zum Austausch von REB-Daten (Regelungen für die Elektronische Bauabrechnung) wurde in Kapitel 3 und 4 thematisiert.

Im praktischen Teil, Kapitel 5, wurden die Verwendung der Anwendungsprogramme und deren Zusammenführung mit der Hardware an verschiedenen Baumaßnahmen aus dem Straßen- und Brückenbau näher erläutert.

Anhand eines beispielhaften Aufmaßbereiches wurden sowohl Aufmaße von Hand, als auch digitale Aufmaße erstellt, und die jeweiligen Vor- und Nachteile und Ergebnisse der Aufmaßdurchführung mittels Filmmaterial dokumentiert.

Im Rahmen einer weiteren Baumaßnahme wurden Aufmaßdaten aus Ausführungs-plänen mittels eines Zeichen- und Abrechnungsprogramm (DIG-CAD 5.0 / MWM Libero) und von Hand auf die Genauigkeit anhand des erstellten Bauwerkes hin verglichen.

Dokumentation

Die Bachelor-Thesis wurde mit Hilfe einer Outdoor-Kamera der Fa. GoPro und des Autorensystems ELISA des ISA-Institutes der Hochschule Trier dokumentiert.

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1. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist in drei Teile gegliedert, die in unterschiedlichen Phasen eines Projektes zur Anwendung kommen:

- VOB/A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen

- VOB/B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen

- VOB/C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen

1.1. Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A)

- Die Vergaberegeln des Teiles A sind verpflichtend von öffentlichen Auftraggebern (siehe § 98 GWB oberhalb der Schwellenwerte � 4,845 Mio. € bzw. haushaltsrechtliche Erlasse unterhalb des Schwellenwertes), je nach Art des öffentlichen Auftraggebers, anzuwenden.

- Es ist jedoch auch möglich, dass sich private Auftraggeber zur Einhaltung des Teiles A der VOB verpflichten, was sich aus den jeweiligen Vergabeunterlagen klar ergeben muss.

- In den Vergabeunterlagen ist vorzuschreiben, dass die Allgemeinen Vertrags-bedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) Bestandteile des Vertrags werden.

- Die VOB/A regelt die Vergabe von Bauleistungen von der Ausschreibung, der Prüfung und Wertung der Angebote bis zum Abschluss des Vertrages, der durch Erteilung des Zuschlages zustande kommt (§ 18 VOB/A).

- Mit Abschluss des Vertrages findet nicht mehr die VOB/A, sondern die VOB/B Anwendung. ([4] Oberhauser & Zimmermann, 2012) ([5] Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA), 2012)

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1.2. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)

Rechtliche Einordnung 1.2.1.

Die VOB/B regelt die Abwicklung des in der VOB/A geschlossenen Bauvertrages. Die VOB ist weder ein Gesetz noch eine Rechtsverordnung; wird von den Vertragspartnern die VOB als Regelwerk festgelegt, muss der Teil B bei der Ausgestaltung von Bauverträgen explizit als Vertragsbestandteil vereinbart werden.

Die VOB/B übernimmt im Bauvertrag die Funktion der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Sinne des BGB, mit der Zielsetzung, allgemeingültige Regeln für das private Baurecht aufzustellen, weil das Werksvertragsrecht im BGB die Besonderheiten des privaten Baurechts (z. B. die wichtige Thematik der Bauzeit oder der Bodenproblematik) nicht behandelt.

Ist die Vergabe des Auftrags nach den Regelungen der VOB/A erfolgt, ist die VOB/B gem. § 8 Abs. 3 VOB/A Vertragsgrundlage.

Inhalt der VOB/B 1.2.2.

In § 1 VOB/B werden Art und Umfang der auszuführenden Leistungen geregelt. Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt, d. h. die von beiden Parteien getroffene vertragliche Vereinbarung ist maßgeblich für die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung. Bestandteil des Vertrages ist auch die VOB/C, so dass mit Vereinbarungen der VOB/B automatisch auch die VOB/C gilt.

§ 2 VOB/B regelt die dem Auftragnehmer zustehende Vergütung, wobei mit der vertraglich vereinbarten Vergütung alle Leistungen (Leistungsverzeichnis und/oder Ausführungspläne), die nach den vertraglichen Regelungen und den Vertragsbestandteilen geschuldet sind, abgegolten sind.

In § 3 und § 4 VOB/B werden die für die Ausführung der Bauleistung relevanten Punkte geregelt. Dies sind auf der Auftraggeber Seite die Mitwirkungshandlung, die Zurverfügungstellung der für die Ausführung erforderlichen Planung und das Einwirkungsrecht bei der Beseitigung von Mängeln vor der Abnahme. Die Pflichten des Auftragnehmers sind die Selbstausführungspflicht und die im Interesse des Auftragnehmers von ihm zu erfüllende Bedenken- und Hinweispflicht.

Die Regelungen zur Bauzeit befinden sich in den §§ 5 und 6 VOB/B, wobei § 5 die allgemeinen Regelungen zur Bauzeit und § 6 Regelungen, wie mit Störungen während Bauzeit umzugehen ist, enthält.

§ 7 VOB/B beschäftigt sich mit der Gefahrenverteilung, die im Vergleich zum § 644 BGB Erleichterungen zugunsten des Auftragnehmers enthält.

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Die Kündigung des Bauvertrages durch den Auftraggeber regelt § 8 VOB/B, während die Kündigung des Vertrages durch den Auftragnehmer in § 9 VOB/B behandelt wird.

In § 10 VOB/B wird die Haftung der Vertragsparteien geregelt, wobei im Vergleich zum BGB Erleichterungen zugunsten des Auftragnehmers bestehen.

Der § 11 VOB/B regelt, wie mit einer im Vertrag vereinbarten Vertragsstrafe umzugehen ist.

§ 12 VOB/B behandelt die Abnahme, die eine wichtige Zäsur im Bereich der Erstellung eines Vorhabens darstellt. Ist die Leistung fertiggestellt und ist sie nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet, hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf Abnahme, der separat einklagbar ist.

Die sich an die Abnahme anschließende Mängelhaftung (Gewährleistung) wird in § 13 VOB/B geregelt.

Die Abrechnung der Vergütung ist nach den in § 14 VOB/B aufgestellten Anforderungen durchzuführen. Dabei ist die Leistung gem. § 14 Abs. 1 VOB/B prüfbar abzurechnen, wozu beim Einheitspreisvertrag ein sog. Aufmaß zu erstellen und der Rechnung beizufügen ist. Die Ermittlung der Leistung kann gem. Abschnitt 5 der DIN 18299 aus Zeichnungen, meist Ausführungsplänen, erfolgen. Die Abrechnung richtet sich, sofern vertraglich keine Regelung (z. B. HVA) zur Abrechnung getroffen wurde, nach den Abrechnungsregeln der VOB/C, dabei nach Abschnitt 5 der jeweiligen ATV der VOB/C.

In § 15 VOB/B werden Stundenlohnarbeiten und die hierbei zu beachtenden Nachweise (Stundenlohnzettel) gem. § 15 Abs. 3 VOB/B geregelt.

Zahlungen richten sich nach § 16 VOB/B, wobei die VOB/B Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen, die Teilschlusszahlung und die Schlusszahlung kennt. Abschlagszahlungen sind auf Antrag in möglichst kurzen Zeitabständen oder zu den vereinbarten Zeitpunkten zu gewähren, und zwar in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen, einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrages.

Die Leistungen sind durch eine prüfbare Aufstellung nachzuweisen, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglichen muss.

Die Fälligkeitsfrist für Abschlagszahlungen beträgt gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B 18 Werktage und für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B 2 Monate.

In § 17 VOB/B werden Sicherheitsleistungen des Auftragnehmers zugunsten des Auftraggebers behandelt, wobei Sicherheiten regelmäßig für die vertragsgemäße Ausführung sowie für die Mängelansprüche vereinbart werden.

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§ 18 VOB/B befasst sich mit Streitigkeiten, diese Regelungen beziehen sich vorwiegend auf den öffentlichen Auftraggeber.

([4] Oberhauser & Zimmermann, 2012) ([5] Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA), 2012)

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1.3. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV / VOB/C)

Inhalt der VOB/C 1.3.1.

Die VOB/C setzt sich aus einer Vielzahl von einzelnen ATV zusammen. Die „Basis-Norm“, die DIN 18299, enthält Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art. Die DIN 18300 und ff. gelten jeweils für die entsprechende Leistung, wobei weitgehend alle Leistungen, die für die Erstellung eines Bauwerks erforderlich sind, geregelt werden.

Gliederung einer ATV

Abschnitt 0: Hinweise für das Aufstellen der Leistungsverzeichnisse

Diese Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung gelten für Bauarbeiten jeder Art; sie werden ergänzt durch die auf die einzelnen Leistungsbereiche bezogenen Hinweise in den ATV DIN 18300 bis DIN 18459, Abschnitt 0. Die Beachtung dieser Hinweise ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung gemäß § 9 VOB/A.

In der Leistungsbeschreibung werden nach den Erfordernissen des Einzelfalls insbesondere angegeben:

- Angaben zur Baustelle - Angaben zur Ausführung - Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV - Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen - Abrechnungseinheiten

Abschnitt 1: Geltungsbereich

Die ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art” gilt für alle Bauarbeiten, auch für solche, für die keine ATV in der VOB/C – ATV DIN 18300 bis ATV DIN 18451 – bestehen. Abweichende Regelungen in den ATV DIN 18300 bis DIN 18459 haben Vorrang.

Abschnitt 2: Stoffe, Bauteile

Allgemeines: Die Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich des Abladens und Lagerns auf der Baustelle. Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden, hat der Auftragnehmer rechtzeitig beim Auftraggeber anzufordern. Stoffe und Bauteile müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet und aufeinander abgestimmt sein.

Vorhalten: Stoffe und Bauteile, die der Auftragnehmer nur vorzuhalten hat, die also nicht in das Bauwerk eingehen, dürfen nach Wahl des Auftragnehmers gebraucht oder ungebraucht sein.

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Liefern: Stoffe und Bauteile, die der Auftragnehmer zu liefern und einzubauen hat, die also in das Bauwerk eingehen, müssen ungebraucht sein. Stoffe und Bauteile, für die DIN-Normen bestehen, müssen den DIN-Güte- und DIN-Maßbestimmungen entsprechen. Stoffe und Bauteile, die nach den deutschen behördlichen Vorschriften einer Zulassung bedürfen, müssen amtlich zugelassen sein und den Bestimmungen ihrer Zulassung entsprechen.

Abschnitt 3: Ausführung

Wenn Verkehrs-, Versorgungs- und Entsorgungsanlagen im Bereich des Baugeländes liegen, sind die Vorschriften und Anordnungen der zuständigen Stellen zu beachten. Kann die Lage dieser Anlagen nicht angegeben werden, muss sie erkundet werden. Solche Maßnahmen sind besondere Leistungen. Die für die Aufrechterhaltung des Verkehrs bestimmten Flächen müssen freigehalten werden. Der Zugang zu Einrichtungen der Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe, der Feuerwehr, der Post und Bahn, zu Vermessungspunkten und dergleichen darf nicht mehr als durch die Ausführung unvermeidlich behindert werden. Werden Schadstoffe angetroffen, z. B. in Böden, Gewässern oder Bauteilen, muss der Auftraggeber unverzüglich unterrichtet werden. Bei Gefahr im Verzug hat der Auftragnehmer unverzüglich die notwendigen Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Die weiteren Maßnahmen werden gemeinsam festgelegt. Die getroffenen und die weiteren Maßnahmen sind besondere Leistungen.

Abschnitt 4: Nebenleistungen, besondere Leistungen

Nebenleistungen sind Leistungen, die auch ohne Erwähnung im Vertrag zur vertraglichen Leistung gehören (§ 2 Nr. 1 VOB/B).

Besondere Leistungen sind Leistungen, die nicht Nebenleistungen nach oben angegebenem Abschnitt sind und die nur dann zur vertraglichen Leistung gehören, wenn sie in der Leistungsbeschreibung besonders erwähnt werden.

Abschnitt 5: Abrechnung

Die Leistung muss aus Zeichnungen ermittelt werden, soweit die ausgeführte Leistung diesen Zeichnungen entspricht. Sind solche Zeichnungen nicht vorhanden, wird die Leistung aufgemessen.

([4] Oberhauser & Zimmermann, 2012) ([5] Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA), 2012)

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2. Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB)

Das "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB)" ist eine vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), Abteilung Straßenbau (StB), herausgegebene Loseblatt-Sammlung von Regelungen zur Vertragsgestaltung für die Vergabe von Aufträgen und die Abwicklung von Verträgen über Bauleistungen nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)".

Es wurde vom BMVBS, Abteilung StB, und den Straßenbauverwaltungen der Länder in der Bund-Länder-Dienstbesprechung "Auftragswesen" im Straßen- und Brückenbau (BLD-A) erarbeitet.

Das Handbuch, Ausgabe August 2012, ist mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 23/2012 vom 12. Dezember 2012 vom BMVBS für die Bundesfernstraßen und von den Ländern für die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Straßen eingeführt worden.

Das HVA B-StB gliedert sich, entsprechend den praktischen Erfordernissen, in folgende Teile:

- Richtlinien für das Aufstellen der Vergabeunterlagen (Teil 1) - Richtlinien für das Durchführen der Vergabeverfahren (Teil 2) - Richtlinien für das Abwickeln der Verträge (Teil 3) - Vordrucke für Vergabeunterlagen, Vergabeverfahren und Vertragsabwicklung - Anhang: Ergänzende Unterlagen.

Für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau ist zu beachten, dass der Inhalt des HVA B-StB vom Herausgeber bei Bedarf aktualisiert und durch Allgemeine Rundschreiben (ARS) bekannt gegeben wird.

([2] Bundesministerium für Verkehr, 2013)

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2.1. Richtlinien für das Aufstellen der Vergabeunterlagen (Teil 1)

Allgemeines 2.1.1.

Die „Richtlinien für das Aufstellen der Vergabeunterlagen“ müssen von den Vergabestellen zur einheitlichen Anwendung der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A)“, der „Vergabeverordnung (VgV)“ und des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beachtet werden.

Sie enthalten Regelungen und Muster für das Aufstellen von Vergabeunterlagen nach § 8 Abs. 1, gegebenenfalls § 8 a VOB/A.

Die „Vergabeunterlagen“ sollen im Allgemeinen in zwei unterschiedlichen Heftungen gestaltet werden, und zwar in einer Heftung „Angebotsaufforderung“ und in einer Heftung „Angebot“.

Aufforderung zur Angebotsabgabe 2.1.2.

Die Vergabeunterlagen (siehe § 8 Abs. 1 VOB/A) müssen an die Bewerber mit einem „Anschreiben“ (Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe) versendet werden.

Angebotsschreiben 2.1.3.

Das „Angebotsschreiben“ dient der Angebotserklärung des Bieters. Dieses Angebotsschreiben muss nach dem Vordruck HVA B-StB Angebotsschreiben aufgestellt werden.

Besondere Vertragsbedingungen 2.1.4.

Im Allgemeinen sind die „Besonderen Vertragsbedingungen“ auf den Einzelfall abgestellte Ergänzungen der VOB/B und der ZVB/E-StB. Alle für den Einzelfall erforderlichen Bedingungen technischer Art müssen gemäß der VOB/A in der „Leistungsbeschreibung“, insbesondere in der „Baubeschreibung“, festgelegt werden.

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Leistungsbeschreibung 2.1.5.

Beim Aufstellen der Leistungsbeschreibung soll insbesondere der § 7 VOB/A beachtet werden. Die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis umfasst im Regelfall Titelblatt, Baubeschreibung, Leistungsverzeichnis, Anlagen für Bietereintragungen und Sonstige Anlagen.

Titelblatt eines Leistungsverzeichnisses

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Die Baubeschreibung wird wie folgt gegliedert:

1. Allgemeine Beschreibung der Leistung

2. Angaben zur Baustelle

3. Angaben zur Ausführung

4. Ausführungsunterlagen

5. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen

Aufstellen des Leistungsverzeichnisses 2.1.6.

Wesentliche Voraussetzung für das Aufstellen des Leistungsverzeichnisses sind richtige und nachvollziehbare Mengenermittlungen. Über die Hauptmengen der Ausschreibung müssen in der Regel Mengenbilanzen in Tabellenform und in zeichnerischer Darstellung aufgestellt und stets der Bauüberwachung zur Verfügung gestellt werden.

Die Beschreibung der Teilleistungen wird unter Beachtung der Richtlinien für das Anwenden des Standardleistungskataloges (STLK), von AVA-Programmen im Straßen- und Brückenbau (STLK/AVA-Richtlinien) und der „BMVBS-Anwenderhinweise für AVA Programmsysteme im Straßen- und Brückenbau“ formuliert.

Die Struktur des Leistungsverzeichnisses, insbesondere der Positionstexte, hängt davon ab, ob dieses in geteilter oder ungeteilter Form gestaltet wird.

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Dem Leistungsverzeichnis wird ein „Verzeichnis der verwendeten Leistungsbereiche“ vorgeheftet. Darin werden in aufsteigender Reihenfolge die Leistungsbereiche des STLK mit ihren Ausgabedaten angegeben, aus denen STLK-Standardleistungstexte entnommen werden.

Verzeichnis der verwendeten Leistungsbereiche

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A. Gestaltung und Zusammenstellung des Leistungsverzeichnisses

Das Leistungsverzeichnis als „Leistungsverzeichnis in geteilter Form“ besteht aus einem Verzeichnis der verwendeten Leistungsbereiche, einem Langtext-Verzeichnis und einem Kurztext-/Preis-Verzeichnis.

Das Langtext-Verzeichnis enthält die vollen Texte der Beschreibungen der Teilleistungen (Langtexte), nach Ordnungszahlen gegliedert, jedoch ohne Spalten für Preise.

Langtext-Verzeichnis (Leistungsverzeichnis in geteilter Form)

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Das „Kurztext-/Preis-Verzeichnis“ enthält die gekürzten Texte sämtlicher im Langtext-Verzeichnis enthaltenen Positionen mit Spalten für Einheitspreise (EP) und Gesamtbeträge (GB).

Kurztext-/Preis-Verzeichnis (Leistungsverzeichnis in geteilter Form)

Im Ausnahmefall, insbesondere bei wenigen Positionen, kann das Leistungsverzeichnis in ungeteilter Form aufgestellt werden; es besteht dann aus einem Verzeichnis der verwendeten Leistungsbereiche und einem Langtext-/Preis-Verzeichnis. Dieses Langtext-/Preis-Verzeichnis wird so aufgestellt, dass es sowohl die vollen Texte der Beschreibungen der Teilleistungen (Langtexte), nach Ordnungszahlen gegliedert, als auch Spalten für Einheitspreise und Gesamtbeträge enthält.

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Am Schluss jedes Unterabschnittes wird eine Zeile für die Zwischensumme des Unterabschnittes vorgesehen.

Am Ende des „Kurztext-/Preis-Verzeichnisses“ (bei Leistungsverzeichnissen in geteilter Form) bzw. des „Langtext-/Preis-Verzeichnisses“ (bei Leistungsverzeichnissen in ungeteilter Form) ist jeweils eine Zusammenstellung der Unterabschnitte, der Abschnitte und des Angebotes vorzusehen.

Langtext-/Preis-Verzeichnis (Leistungsverzeichnis in ungeteilter Form)

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B. Gliederung des Leistungsverzeichnisses

Das Leistungsverzeichnis, gleich, ob in geteilter oder ungeteilter Form, wird in der Regel nach Abschnitten und Unterabschnitten lückenlos aufsteigend gegliedert. In diese Abschnitte und Unterabschnitte werden die zusammengehörenden Positionen eingeordnet.

Abschnitte können z. B. Leistungen für verschiedene Baulastträger oder in sich abgeschlossene Teile einer Leistung (einzelne Bauwerke, Bauabschnitte) umfassen.

Beispiele für Unterabschnitte:

Bei Straßenbauarbeiten: Baustelleneinrichtung, Erdbau, Entwässerung, Tragschichten, Fahrbahndecken usw.

Bei Brückenbauarbeiten: Baustelleneinrichtung, Baugruben, Wasserhaltung, Gründungen, Unterbauten, Überbauten, Abdichtung, Belag usw.

Für jedes Leistungsverzeichnis können maximal 100 (0 bis 99) Abschnitte, je Abschnitt maximal 100 (0 bis 99) Unterabschnitte gebildet werden. In jeden Unterabschnitt können maximal 9999 (0001 bis 9999) Positionen aufgenommen werden.

Abschnitte, Unterabschnitte eines Abschnitts und Positionen eines Unterabschnittes sind fortlaufend und lückenlos zu nummerieren.

Die Nummerierung erfolgt mit einer achtstelligen Ordnungszahl (OZ) in der Form:

XX.XX.XXXX

Abschnitt. Unterabschnitt. Position

C. Arten der Positionen im Leistungsverzeichnis

Bei den Positionen im Leistungsverzeichnis werden zwischen Normalpositionen, Grundpositionen (G) und Wahlpositionen (W) unterschieden.

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D. Leistungsverzeichnis-Positionen mit STLK-Texten

Der Positionstext aus Standardleistungstexten des „Standardleistungskatalogs für den Straßen- und Brückenbau (STLK)“, ggf. des „Standardleistungskatalogs für den Wasserbau (STLW)“, besteht aus Überschrift, Standard-Leistungsnummer, Menge und Abrechnungseinheit und dem Leistungstext.

Die Überschrift kennzeichnet die einzelne Position. Bei Anwendung des STLK entspricht die Überschrift dem Kurzgrundtext der jeweiligen „Standard-Teilleistung“. Eine „Standard-Leistungs-Nummer“ (StL-Nr.) umfasst maximal 16 Ziffern und wird in folgender Form dargestellt:

XX.XXX/XXX XX XX XX XX.

Die letzten acht Stellen können je nach verwendeter Standard-Teilleistung statt mit einer Ziffer durch einen Strich „−„ belegt sein.

E. Leistungsverzeichnis-Positionen mit Freien Texten

Wenn Teilleistungen nicht mit Standard-Leistungstexten beschrieben werden können, sind „Freie Texte“ zu formulieren. Hierfür gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für Standard-Leistungstexte des STLK (vgl. „Richtlinien für das Anwenden des Standardleistungskataloges – STLK – “).

([2] Bundesministerium für Verkehr, 2013)

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2.2. Richtlinien für das Durchführen der Vergabeverfahren (Teil 2)

Allgemeines 2.2.1.

Die „Richtlinien für das Durchführen der Vergabeverfahren“ müssen von den Vergabestellen zur einheitlichen Anwendung der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A)“, der Vergabeverordnung (VgV) und des 4. Teiles des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beachtet werden.

Dies sind insbesondere die Bekanntmachung, die Behandlung der Bewerbungen, die Öffnung der Angebote und erste Durchsicht, die Prüfung und Wertung der Angebote sowie der Abschluss des Vergabeverfahrens.

Die HVA Teil 2 enthält Regelungen und Muster für das Durchführen der Vergabeverfahren nach VOB/A und wird in dieser Arbeit nicht näher erläutert.

([2] Bundesministerium für Verkehr, 2013)

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2.3. Richtlinien für das Abwickeln der Verträge (Teil 3)

Allgemeines 2.3.1.

Die „Richtlinien für das Abwickeln der Verträge“ müssen von den Baudienststellen zur einheitlichen Anwendung insbesondere der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)“, der „Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (ZVB/E-StB)“ und der Haushaltsbestimmungen beachtet werden. Sie enthalten Regelungen und Muster für das Abwickeln der Verträge.

Die Straßenbauverwaltung hat bei der Abwicklung von Baumaßnahmen folgende Aufgaben wahrzunehmen:

- Aufgaben als „Bauaufsichtsbehörde“ (z. B. nach § 4 FStrG), Aufgaben als Bauherr nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung-BaustellV) und Aufgaben als Auftraggeber bei der privatrechtlichen Abwicklung von Verträgen.

- Bei der Abwicklung von Verträgen ist darauf zu achten, dass die Ausführung den vertraglichen Vereinbarungen entspricht und die Haushaltsmittel sparsam und wirtschaftlich verwendet werden.

- Bei Widersprüchen zwischen einzelnen Vertragsunterlagen sind die Bestandteile eines Vertrages stets in folgender Reihenfolge (§ 1 Abs. 2 VOB/B) zu beachten: – Angebots- und Zuschlagsschreiben, – Leistungsbeschreibung, – Besondere Vertragsbedingungen, – Zusätzliche Vertragsbedingungen, – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, – Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C), – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen

(VOB/B).

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Bauüberwachung 2.3.2.

A. Allgemeines

Die Baudienststelle überwacht bei der Abwicklung eines Bauvertrages gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B die vertragsgemäße Ausführung der Leistung des Auftragnehmers. Hauptsächlich ist diese privatrechtliche Funktion (Verantwortung, Bauleitung, Einweisung, Übergabe an Auftragnehmer, etc.) der „Bauüberwachung“ in der HVA, Teil 3, geregelt.

B. Mittelbedarf, OZ-Kontrollliste, Soll-/Ist-Vergleich

Die Bauüberwachung wirkt bei der Schätzung und Meldung des notwendigen Betriebsmittelbedarfs mit und verschafft sich ständig einen Überblick über die zu erwartende Abrechnungssumme.

Die Baudienststelle wird unterrichtet, sobald erkennbar ist, dass sich erhebliche Mengenänderungen ergeben (z. B. Fortschreibung der Mengenbilanz), geänderte (§ 2 Abs. 5 VOB/B) oder zusätzliche (§ 2 Abs. 6 VOB/B) Leistungen anfallen oder eine Änderung der Auftragssumme eintritt.

Die Kontrolle der Abrechnungsmengen der bedeutsamen Positionen bzw. der Soll-/Ist-Vergleich kann mit Hilfe der Vordrucke HVA B-StB OZ-Kontrollliste 1 und 2 oder eines geeigneten DV-Programms durchgeführt werden.

Leistungspositionen mit besonders hohen und niedrigen Einheitspreisen werden besonders überwacht. Es ist darauf zu achten, dass Leistungen mit sehr niedrigen Einheitspreisen nicht nach ähnlichen Positionen mit hohen Einheitspreisen abgerechnet werden.

C. Bautagebuch

Die Bauüberwachung führt für jeden Bauvertrag ein Bautagebuch. Hierfür werden die Vordrucke HVA B-StB Bautagebuch verwendet. Die „Richtlinien für das Führen des Bautagebuches“, die Bestandteil des Bautagebuches sind, müssen beachtet werden. Es werden nur Sachverhalte dokumentiert, die bei Anwesenheit auf der Baustelle festgestellt wurden.

Das Bautagebuch wird bei Baustellenkontrollen dem Vorgesetzten zur Einsichtnahme vorgelegt und wird von diesem abgezeichnet.

Das Bautagebuch ist eine Urkunde und wird sorgfältig aufbewahrt. Es ist nach Abschluss der Bauarbeiten zu den Bauakten zu nehmen.

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Abrechnung 2.3.3.

Bei der Abrechnung müssen insbesondere die §§ 14 und 15 VOB/B und die Nrn. 10 bis 13, sowie 107 bis 109 der ZVB/E-StB beachtet werden. Zur Abrechnung gehören alle Berechnungen, Zeichnungen und Feststellungen, die für die Ermittlung der Höhe des Vergütungsanspruchs des Auftragnehmers erforderlich sind.

Alle Ermittlungen müssen nachvollziehbar dargestellt werden.

Vor Beginn der Bauarbeiten muss der Bauvertrag im Hinblick auf Abrechnungsregelungen eingehend durchgearbeitet werden. Dabei ist zu bedenken, dass objektbezogene Aussagen zur Abrechnung in den einzelnen Teilen der Leistungsbeschreibung, den Ausführungszeichnungen, in den Besonderen Vertragsbedingungen und im Zuschlagsschreiben enthalten sein können.

Nachträge zum Bauvertrag können ebenfalls Aussagen zur Abrechnung enthalten.

Vom Auftragnehmer wird verlangt, nach § 14 Abs. 1 VOB/B seine Leistungen prüfbar abzurechnen und dabei Art und Umfang der Teilleistungen (Ordnungszahlen des Leistungsverzeichnisses) anhand von Mengenberechnungen, Zeichnungen und anderen Belegen nachzuweisen. Mengenbilanzen sind in der Regel keine Abrechnungsgrundlage.

Als Grundlage für die Leistungsnachweise können dabei nur anerkannt werden:

1. Abrechnung nach SOLL - Daten (Regelabrechnung nach VOB/C ATV DIN 18299, Abschnitt 5): von Auftraggeber und Auftragnehmer anerkannte Unterlagen (z. B. Ausführungszeichnungen, Stücklisten), die alle für das Abrechnen erforderlichen Angaben enthalten (Nr. 2 ZVB/E-StB),

2. Abrechnung nach IST - Daten: gemeinsame Feststellungen (Aufmaße, Stundenlohnzettel) und weitere Leistungsnachweise (z. B. Wiege- und Lieferscheine).

Wenn das anzuwendende Verfahren nicht im Vertrag festgelegt ist, muss es vor Beginn der Baumaßnahme vereinbart werden. Muss eine Vereinbarung getroffen werden, ist von den Bedingungen des Abschnittes 5 der ATV DIN 18299 und den einschlägigen Leistungsbereichen in der VOB/C auszugehen.

Alle Abrechnungsunterlagen werden als „Zahlungsbegründende Unterlagen“ behandelt.

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Aufmaße

Aufmaße sind Feststellungen zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung gemäß § 14 VOB/B. Sie stellen einen Sachverhalt verbindlich fest und werden durch Unterschrift zu Urkunden. Falsche Angaben können zu strafrechtlichen und dienst- oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Die Aufmaße dürfen keine Berechnungen enthalten.

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Die Eintragungen in den Vordruck HVA B-StB Aufmaßblatt müssen folgendermaßen vorgenommen werden:

– Feld „Auftragnehmer“: Bezeichnung des Auftragnehmers. – Feld „Auftraggeber“: Bezeichnung des Auftraggebers. – Feld „Nr.“: Hier ist die Nummer des Aufmaßblattes einzutragen. – Feld „Bezeichnung der Bauleistung“:

Hier wird die in den Vergabeunterlagen verwendete „Bezeichnung der Bauleistung“ eingetragen. In geeigneten Fällen kann auch eine Kurzbezeichnung verwendet werden. Gegebenenfalls ist die Nummer des Vertrages oder des Bestellscheines einzutragen.

– Feld „OZ“:

Hier werden die Ordnungszahlen der Leistung(en) eingetragen, die auf dem Aufmaßblatt vollständig oder teilweise erfasst werden.

– Feld „OZ und Kurzbezeichnung der Teilleistungen mit Stationsangabe“:

In dem freien Feld (Skizzen- bzw. Textraum) müssen die Aufmaßdaten eingetragen werden. Vorangestellt werden Ordnungszahl und Kurzbeschreibung der Teilleistung mit Stationsbezeichnung.

Gegebenenfalls müssen Hinweise auf schon vorhandene Aufmaßblätter (Anschlussblatt) angebracht werden.

– Feld „Aufgestellt“:

Das Aufmaß wird durch Eintragung des Datums und durch die Unterschriften des Auftragnehmers und des Auftraggebers abgeschlossen.

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Der Anspruch auf Vergütung für die einzelnen Leistungen ergibt sich aus dem Bauvertrag.

Die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen, insbesondere Aufmaße, werden entsprechend des Baufortschrittes stets gemeinsam und rechtzeitig, in der Regel unmittelbar nach Fertigstellung der Teilleistung, vorgenommen (§ 14 Abs. 2 VOB/B und Nr. 10 ZVB/E-StB).

Bei Einsatz selbstregistrierender Messgeräte und bei Messungen mit GPS (Global Positioning System) werden entsprechende Vereinbarungen getroffen. Dabei wird darauf geachtet, dass

1. GPS nur für Geländeaufnahmen angewendet wird, 2. der Auftragnehmer rechtzeitig vor Beginn der Feststellungen die vorgesehenen

Messgeräte, Datenerfassungsgeräte und Datenspeicher dem Auftraggeber mitteilt, 3. die vom Auftraggeber geforderte Messgenauigkeit eingehalten wird, 4. vor und nach der Messung auf jedem Instrumentenstandpunkt bekannte Punkte

angemessen werden und die Messgenauigkeit überprüft wird, 5. unmittelbar nach Abschluss der gemeinsamen Feststellungen vor Ort, mindestens

täglich, ein übersichtlicher Ausdruck der Messdaten als Aufmaßblatt für den Auftraggeber erstellt und von ihm unterschrieben wird,

6. die Fälschung technischer Aufzeichnungen gemäß § 268 StGB in gleicher Weise wie Urkundenfälschung strafbar ist.

Von allen Aufmaßblättern gibt es zwei Ausfertigungen (Original und Kopie bzw. eine Durchschrift). Das Original erhält der Auftraggeber unmittelbar nach Abschluss des Aufmaßes, die Kopie bzw. Durchschrift erhält der Auftragnehmer (Nr. 10.3 ZVB/E-StB). Die nachträgliche Anfertigung einer Reinschrift des Aufmaßblattes ist grundsätzlich nicht zulässig; ist es in Ausnahmefällen jedoch unumgänglich, ist das Ur-Aufmaßblatt beizufügen.

Alle Aufmaßblätter werden vom Auftraggeber systematisch und unabhängig von den Ordnungszahlen nummeriert.

Bei Beteiligung von Dritten an den Kosten der Bauleistung werden diese Leistungen, soweit möglich, auf gesonderten Aufmaßblättern festgehalten.

Vor Durchführen des Aufmaßes wird anhand der Vertragsunterlagen (Leistungsbeschreibung, ZTV, VOB/C usw.) festgestellt, welche Daten beim Aufmaß zu erfassen und im Aufmaßblatt – gegebenenfalls unter Verwendung von Skizzen – festzuhalten sind.

Die Angaben im Aufmaßblatt müssen eindeutig und übersichtlich sein. Zu Kontroll- und Überwachungszwecken sind eindeutige Zuordnungen durch Ortsangaben (Stationen)

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erforderlich. Falls das Aufmaß an ein vorhergegangenes anschließt, sollte ein entsprechender Hinweis (z. B. Aufmaßblatt Nr. X) aufgenommen werden.

Notwendige Änderungen während der Herstellung des Aufmaßes an einzelnen Daten müssen zweifelsfrei vorgenommen werden, d. h. die nicht zutreffende Zahl ist durchzustreichen und durch die neue Zahl zu ersetzen. Leere Flächen auf dem Aufmaßblatt werden gesperrt, damit nachträglich keine Eintragungen vorgenommen werden können.

Werden Leistungen auf gemessen, die im Vertrag nicht vorgesehen oder nicht eindeutig einer Ordnungszahl zuzuordnen sind, wird eine ausführliche Beschreibung der Arbeiten vorgenommen.

Ist ein Aufmaßblatt fehlerhaft oder unvollständig, ist diesbezüglich ein neues Aufmaßblatt zu fertigen. Das alte Aufmaßblatt darf nicht vernichtet werden und wird mit dem Hinweis „Ersetzt durch Aufmaßblatt Nr. Y“ versehen.

Für Ordnungszahlen, die an verschiedenen Stellen der Baumaßnahme Aufmaße erfordern, ist zur Vermeidung von Doppelaufmaßen und zur Verbesserung der Übersicht der durch Aufmaße erfasste Bereich in einem Plan (z. B. Lageplan, Längsschnitt) unter Angabe der Nummern der Aufmaßblätter darzustellen. Hierauf kann verzichtet werden, wenn durch die Aufmaße eine eindeutige Zuordnung sichergestellt ist.

Die Originale der Aufmaßblätter sind unter Verschluss zu halten, bis sie der Schlussrechnung beigefügt werden. In die Originale dürfen nachträglich keine Eintragungen vorgenommen werden.

Wiege- und Lieferscheine

Wenn für die Abrechnung von Stoffen nach Masse im Vertrag keine andere Regelung getroffen ist, wird vom Auftragnehmer zum Nachweis des Verbrauchs gemäß Nr. 108 ZVB/E-StB die Vorlage von Wiegescheinen, gegebenenfalls von Lieferscheinen, verlangt.

Dabei ist zu beachten:

Wiegescheine sind Leistungsnachweise in Form von Ausdrucken einer geeichten Waage für den Materialnachweis, die nur für die Abrechnung herangezogen werden dürfen, wenn sie vom Auftragnehmer bei Anlieferung unterschrieben wurden.

Lieferscheine sind Begleitpapiere mit Angaben zu Menge und Beschaffenheit einer Ware, die nach Unterzeichnung durch den Empfänger zu Beweisurkunden über den Empfang werden.

Die Wiege- und Lieferscheine sind, wenn sie für Abrechnungszwecke benötigt werden, als „Zahlungsbegründende Unterlagen“ zu behandeln.

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Stundenlohnzettel

Bei der Entgegennahme der Stundenlohnzettel wird darauf geachtet, dass diese folgende Angaben gemäß Nr. 13 ZVB/E-StB enthalten:

Allgemeine Angaben: Datum des Arbeitstages, Bezeichnung der Baustelle, ggf. genaue Ortsbezeichnung innerhalb der Baustelle und Art der Leistung.

Leistungsbezogene Angaben:

– die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, – die auf der Baustelle geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, – der auf der Baustelle für die Leistung entstandene Verbrauch von besonders zu

vergütenden Stoffen, – die auf der Baustelle geleisteten Betriebsstunden der Geräte und Maschinen mit

Angabe der Gerätekenngrößen, – die auf der Baustelle angefallenen Vorhaltezeiten von Einrichtungen, – der im Zusammenhang mit der Leistung entstandene Aufwand für besonders zu

vergütende Fuhr- und Ladeleistungen, – etwaige Sonderkosten.

Die Prüfung der eingereichten Stundenlohnzettel erfolgt unmittelbar nach Erhalt. Eventuelle Einwendungen zum Inhalt eines Stundenlohnzettels werden auf diesem vermerkt. Nach Prüfung der Angaben auf den Stundenlohnzetteln werden diese durch den Auftraggeber bescheinigt.

Die Originale der Stundenlohnzettel verbleiben beim Auftraggeber. Eine Kopie ist innerhalb von sechs Werktagen nach Zugang dem Auftragnehmer zurückzugeben, da nicht fristgerecht zurückgegebene Stundenlohnzettel als anerkannt gelten (§ 15 Abs. 3 VOB/B).

Die Stundenlohnzettel sind unter Verschluss zu halten, bis sie der Schlussrechnung beigefügt werden. In den Stundenlohnzetteln dürfen nachträglich – außer etwaigen Einwendungen– keine Eintragungen vorgenommen werden.

Mengenberechnungen

Bei der Prüfung der Mengenberechnung ist darauf zu achten, dass nur Daten verwendet werden, die in den anerkannten Unterlagen (Abrechnung nach Soll-Daten) oder in den gemeinsamen Feststellungen (Abrechnung nach Ist-Daten) enthalten sind, und dass der Bezug der Daten zu den Ausführungs- bzw. Abrechnungsunterlagen angegeben ist.

Mengenberechnungen für im Bauvertrag nicht vorgesehene Leistungen sind unter dem Vorbehalt zu prüfen, dass hierfür eine vertragliche Regelung herbeigeführt wird.

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Abrechnen nach Soll-Daten

Wenn die Abrechnung nach Soll-Daten (Zeichnungen) vereinbart ist, werden die gemäß Nr. 2 ZVB/E-StB zur Ausführung freigegebenen aktuellen Unterlagen zu Grunde gelegt.

Nach Abschluss jeder Bauphase wird das Einhalten der vorgegebenen Soll-Daten kontrolliert. Wenn die Kontrollen zeigen, dass die Leistungen unter Berücksichtigung der vertraglich festgelegten Toleranzen nach den Soll-Daten ausgeführt wurden, wird dies dem Auftragnehmer bestätigt und somit die Fortführung der Bauleistung freigegeben.

Weichen die Ergebnisse der Kontrollen um mehr als die vertraglich festgelegten Toleranzen von den Soll-Daten ab, so gelten die Regelungen der HVA B-StB.

Soll-Daten werden der Abrechnung nur zugrunde gelegt, wenn sie kontrolliert worden sind.

Nach Vorlage der Abrechnungsunterlagen durch den Auftragnehmer wird das Übereinstimmen der Unterlagen mit der vertraglichen Leistung bescheinigt.

Abrechnung mit IT-Anlagen 2.3.4.

Für die Abrechnung mit IT-Anlagen gelten die gleichen Bedingungen wie im o. a. Abschnitt „Abrechnung“, soweit nichts anderes festgelegt ist.

Bei der Bauabrechnung mit IT-Anlagen wird

� die Aufstellung der Abrechnung durch den Auftragnehmer und deren Prüfung durch den Auftraggeber getrennt und unabhängig voneinander vorgenommen,

� vom Auftraggeber die Übereinstimmung der Dateien mit den Ausführungsunterlagen sowie die Plausibilität und Vollständigkeit vor Übergabe an den Auftragnehmer geprüft. Dateien werden wie die übrigen Unterlagen zur Ausführung freigegeben.

Stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die Abrechnung Daten der elektronischen Entwurfsberechnung als Datei zur Verfügung, muss der Auftraggeber diese Daten vorher auflisten und für die Abrechnung freigeben.

Für die Abrechnung mit IT-Anlagen sollten insbesondere Nr. 109 ZVB/E-StB und Nr. 6 der „Besonderen Vertragsbedingungen“ beachtet werden. Der Auftragnehmer muss die Festlegungen nach Nr. 109.1 ZVB/E-StB eingehalten.

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Vereinbarung zur Bauabrechnung

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Die „Vereinbarung zur Bauabrechnung“ muss rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme abgeschlossen sein. Darin werden die organisatorischen Bedingungen beim Auftraggeber (z. B. Zuständigkeiten, Verfahrensablauf für die Prüfung der Eingabedaten) geregelt.

Leistungsberechnung des Auftragnehmers

Nach Eingang der Leistungsberechnung beim Auftraggeber wird diese zunächst auf Vollständigkeit und formale Richtigkeit geprüft; dabei wird – soweit nichts anderes vereinbart wurde - festgestellt, ob

� die zur Messwertaufbereitung durchgeführten Berechnungen beigefügt sind,

� die Berechnung nach den REB-VB durchgeführt wurden,

� alle zur Prüfung der Eingabedaten erforderlichen Unterlagen beigefügt sind (z. B. Zeichnungen),

� Daten vorliegen, die die Eingaben für die Prüfberechnung in REB-gerechter Form enthalten,

� der Bezug der Eingabedaten zu den Ausführungs- bzw. Abrechnungsunterlagen angegeben ist.

Entspricht die Leistungsberechnung nicht diesen Anforderungen, so wird deren Ergänzung bzw. Berichtigung vom Auftragnehmer schriftlich angefordert; gegebenenfalls wird die Leistungsberechnung zurückgegeben. Die Datenträger müssen eindeutig gekennzeichnet sein.

Prüfung der Eingabedaten durch den Auftraggeber

Die Eingabedaten für die Prüfberechnung werden auf Übereinstimmung mit den Daten der Leistungserfassung (Daten aus anerkannten Unterlagen oder aus gemeinsamen Feststellungen) geprüft.

Dabei wird auch geprüft, ob der Abrechnung das in der Vereinbarung zur Bauabrechnung festgelegte Urgelände und die freigegebene Ausführungsplanung zu Grunde gelegt wurde. Zur Prüfung der Plausibilität sollten die der Ausführungsplanung zugrundeliegenden Querprofile mit den Abrechnungsprofilen mit Hilfe von Programmen grafisch verglichen werden. Das Ergebnis der Prüfung wird dokumentiert. Die zugehörigen Datenträger werden unter Angabe der verwendeten Programme der Schlussrechnung beigefügt. Die Prüfung der Eingabedaten erfolgt gemäß Nr. 109.2 ZVB/E-StB.

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Die Ergebnisse der Prüfung der Eingabewerte mit den REB-Prüfprogrammen werden in einem Prüfvermerk festgehalten.

Ergeben sich bei der Prüfung der Eingabedaten Fehler, werden diese dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt.

Prüfberechnung des Auftraggebers

Für die Prüfberechnungen werden neben den REB-Prüfprogrammen auch andere Programme zugelassen, die die gleiche Ergebnisqualität liefern.

Werden vom Auftragnehmer für die Leistungsberechnung auch Eingabedaten verwendet, die durch Berechnungen zur Messwertaufbereitung ermittelt wurden, werden auch diese Berechnungen mit den jeweiligen Prüfprogrammen geprüft und die Ergebnisse daraus als Eingabedaten für die weitere Prüfberechnung (Mengenberechnung) verwendet. Fehlermeldungen in der Prüfberechnung sind aufzuklären.

Die Ergebnisse der Prüfberechnung sind mit denen der Leistungsberechnung zu vergleichen. Bei Abweichungen ist entsprechend Nr. 109.5 ZVB/E-StB zu verfahren.

Vergleichsberechnung des Auftraggebers

Die Vergleichsberechnung wird vom Auftraggeber auf der Grundlage eigener (selbst erhobener) Eingabedaten bzw. mit einem vom Auftragnehmer abweichenden Rechenverfahren durchgeführt.

Für die Vergleichsberechnung nach Nr. 109.6 ZVB/E-StB sind in der Vereinbarung zur Bauabrechnung die Toleranzgrenzen für die betroffenen Leistungen zu vereinbaren.

Die Ergebnisse der Vergleichsberechnung werden mit denen der Leistungsberechnung verglichen. Bei Abweichungen wird entsprechend Nr. 109.6 ZVB/E-StB verfahren.

Liegen die Ergebnisse der Mengenberechnung des Auftragnehmers im Bereich der vereinbarten Toleranzen, wird das Ergebnis des Auftragnehmers anerkannt.

Führt die Vergleichsberechnung des Auftraggebers zu einem Ergebnis außerhalb der vereinbarten Toleranzgrenzen, gilt das Ergebnis der Berechnung des Auftraggebers.

Erkennt der Auftragnehmer dieses Ergebnis nicht an, hat er die Möglichkeit, die Mengenberechnung zu wiederholen.

Die restlichen in der HVA Teil 3 enthaltenen Regelungen und Muster für die Vertragsabwicklung nach VOB/A werden in dieser Arbeit nicht näher erläutert.

([2] Bundesministerium für Verkehr, 2013)

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3. Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB)

GAEB ist die Abkürzung von Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen. Der Begriff GAEB steht für zwei Dinge, zum einen ist damit der elektronische Datenaustausch gemeint, zum anderen wird der Begriff für den oben erwähnten Ausschuss benutzt, der, wie in Punkt 2. beschrieben, VOB-gerechte Ausschreibungstexte erstellt.

Der GAEB-Ausschuss hat Mitte der 60er Jahre mit dem Erstellen von VOB-gerechten Texten begonnen. Mit der Beschreibung des Datenaustausches wurde 1985 begonnen.

In dieser Arbeit wird der Begriff „GAEB“ für den elektronischen Datenaustausch verwendet.

3.1. GAEB-Versionen und der Aufbau von Leistungsverzeichnispositionen

Die Beschreibung des elektronischen GAEB - Datenaustauschs liegt in verschiedenen Versionen vor. Es gibt GAEB 90, GAEB 2000 und GAEB DA XML (zusätzlich gibt es auch noch ältere Ausgaben wie z.B. GAEB 85 und andere Versionsstände). Die Zahlen hinter dem Begriff GAEB sind in den beiden ersten Fällen die Jahreszahlen.

In erster Linie werden in den Bereichen des GAEB die Leistungsverzeichnis-Informationen (LV-Informationen) ausgetauscht, wichtig dabei sind die aktuellen GAEB-Versionenbeschreibungen.

In der GAEB-Datei müssen folgende Elemente vorhanden sein:

Ordnungszahl (Positionsnummer, Abkürzung: OZ)

Die OZ ist ein numerischer Wert (ab GAEB 2000 2.1 auch alphanumerisch). Dieser kann eine einfach fortlaufende Nummer (z.B. 1, 2, 3, etc.) oder eine mehrstufige Ordnungszahl sein (z.B. 1.10, 1.20, etc.). Die OZ-Strukturen werden später genauer erläutert.

Menge und Einheiten

Die Menge muss immer mit einer GAEB-konformen Einheit (z. B. Stck, Psch, kg, to, lfdm, m, m², m³ usw.) angegeben werden.

Positionstext (Kurztext und Langtext)

Der Positionstext ist eine textliche Beschreibung des Gegenstandes oder der Leistung. Sinnvollerweise wird zwischen Kurztext und Langtext unterschieden. Der Kurztext ist eine kurze stichwortartige Beschreibung mit den wichtigen Informationen, üblicherweise ist er eine Zeile lang. Der Langtext ist eine komplette Beschreibung ohne Zeilenbegrenzung.

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Diese Differenzierung der Texte ist für die Weiterverarbeitung im Bauprozess sehr wichtig und sinnvoll. So wird ein Angebot natürlich mit Kurz- und Langtext gedruckt. Für eine Rechnung ist oft der Kurztext ausreichend und verringert den Seitenumfang um ein Vielfaches.

Zum Positionstext ist anzumerken, dass im Bereich GAEB 90 keine Formatierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Dies ist erst in GAEB 2000 und GAEB DA XML möglich. GAEB 90-Text ist also vollkommen nüchterner Text ohne Attribute wie Fett, Unterstrichen, Schriftarten oder Tabellen, etc.

GAEB-Dateien werden mit Software-Programmen erstellt. Auf dem Markt gibt es eine Vielzahl von Anwendungen, um für Ausschreibungen GAEB-Daten zu erstellen. Zusätzlich gibt es Konvertierungstools, um aus beliebigen Daten (z.B. Textverarbeitungs- oder Tabellenkalkulationsdaten) GAEB-Daten zu erstellen.

GAEB 90 3.1.1.

Austauschphasen

GAEB unterscheidet verschiedene Austauschphasen – vergleichbar mit den verschiedenen Phasen in einem Bauprozess (Angebotsaufforderung, Auftragserteilung, etc.). Nachfolgend sind die Phasen aufgeführt, die im Bereich Leistungsverzeichnis vorkommen:

In einer GAEB-Datei steht die Information, um welche Phase es sich handelt. Die Endung einer GAEB-Datei kann auch Informationen zur Phase geben (als Beispiel: Datei.D81). Verbindlich ist jedoch die Information innerhalb der Datei. In Abhängigkeit von der Phase wird der Inhalt der Datei bestimmt. So enthält eine D81-Datei Ordnungszahlen und Texte, aber keine Preise, und eine D84-Datei nur Ordnungszahlen und Preise aber keine Texte.

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Ordnungszahlen und OZ-Struktur

Bevor Positionen ausgetauscht werden können, muss zunächst die Struktur des Leistungsverzeichnisses bezüglich der Ordnungszahlen festgelegt werden. In GAEB 90 könnte z.B. die OZ-Struktur mit „1122PPPPI“ definiert sein.

Dies bedeutet:

Es ist eine erste Hierarchiestufe mit 2 Stellen (11) vorhanden. Es folgt eine zweite Hierarchiestufe ebenfalls mit 2 Stellen (22) gefolgt von der Stufe mit 4 Stellen für die Positionsnummer (PPPP) und einer Stelle (I) für den Index.

Generell ist in GAEB 90 definiert: Nur der Index I darf alphanumerisch sein, der Rest ist numerisch.

10.14.0010.a wäre eine gültige Ordnungszahl für die OZ-Struktur 1122PPPPI

2.3.14 wäre eine gültige Ordnungszahl für die OZ-Struktur 12PP

37 wäre eine gültige Ordnungszahl für die OZ-Struktur PP

Die kleinste mögliche OZ-Struktur wäre also „P“.

Maximal können 9 Stellen belegt sein. Eine 10-stellige oder größere Ordnungszahl ist in GAEB 90 nicht möglich.

Der Index umfasst eigentlich nur eine Stelle. Diese Vorgabe führt zu großen Problemen, da andere Anbieter die Definition anders auslegen und einen mehrstelligen Index zulassen.

Als Standard kann 1122PPPPI bezeichnet werden (die REB 23.003 Ausgabe 1979 forderte z.B. dieses Format). Auch von der Logik her ist dieses Format brauchbar. Zwei Stellen für das Los, zwei Stellen für den Titel, 4 Stellen für die Position und eine Stelle für den Index ist eine Struktur, die eine sehr weitreichende Nummerierung zulässt und auch das nachträgliche Hinzufügen von Positionen gewährleistet. Es gibt Anwendungen, die gewisse Nummerierungen wie z.B. „PP“ nicht zulassen. Es ist aber ohne Probleme möglich, mit dem GAEB-Konverter ein Konvertieren von OZ-Strukturen durchzuführen. So können Probleme mit GAEB-Dateien schnell behoben werden.

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Eine GAEB 90 Datei ist in Zeilen unterteilt, die genau 80 Zeichen umfasst. Die ersten beiden Stellen werden für eine Zeilenart benutzt, die letzten 6 Stellen für eine durchlaufende Nummerierung der Zeilen. Nach den allgemeinen Zeilenarten 00 bis 09 folgen die Positionselemente:

Vor der Zeilenart 00 können auch s.g. „T-Zeilen“ mit Vertraglichen Regelungen (Vorbemerkungen) stehen.

Mit der Zeilenart 11 beginnt eine LV-Gruppe. Mit der Zeilenart 12 der Text für die Hierarchiestufe.

Bei der Zeilenart 21 beginnt eine Position mit den Informationen Positionsart, Menge und Einheit. Die Zeilenart 23 beinhaltet z.B. den Einheits- und Gesamtpreis. Die am häufigsten vorkommenden Zeilenarten 25 und 26 beinhalten den Kurz- und Langtext.

Zu den Mengen und Preisen ist noch anzumerken, dass alle ohne Dezimal- und Tausendertrenner und mit 2 Nachkommastellen (Gesamtpreis, Einheitspreisanteile) oder 3 Nachkommastellen (Menge, Einheitspreis) dargestellt werden. Für die Einheit stehen maximal 4 Stellen zur Verfügung.

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GAEB 2000 3.1.2.

Die Weiterentwicklung von GAEB 90 war GAEB 2000. Die 80-Stellen–Zeilenstruktur in GAEB 90 hatte seine Grenzen. Diese wurden zum Teil bei GAEB 2000 abgelegt. Aus der maximalen Anzahl von 9 Stellen für die Ordnungszahl wurden 14 Stellen (der Index wurde eindeutig auf eine Stelle festgeschrieben). Das Entscheidende an GAEB 2000 ist allerdings der komplett umgestellte Dateiaufbau. Aus der starren 80-Stellen–Zeilenstruktur wurde eine Objekt-Struktur.

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Austauschphasen

GAEB unterscheidet verschiedene Austauschphasen – vergleichbar mit den verschiedenen Phasen in einem Bauprozess (Angebotsaufforderung, Auftragserteilung etc). GAEB 2000 beinhaltet mehr Austauschphasen als GAEB 90. Nachfolgend sind die Phasen aufgeführt, die im Bereich Leistungsverzeichnis vorkommen:

Zusätzlich zu den 80er Phasen im Bereich Leistungsverzeichnisse sind ab GAEB 2000 die 90er Phasen im Bereich Warenwirtschaft vorhanden.

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Ordnungszahlen und OZ-Struktur

In GAEB 2000 wird definiert, wie viele LV-Stufen zugelassen sind, wie lang diese jeweils sind und wie lang der Bereich für die Positionsnummer ist. Die nachfolgende Tabelle erläutert an einem Beispiel den Aufbau einer kompletten Ordnungszahl und damit auch den Aufbau der OZ-Struktur.

Maximal können 14 Stellen belegt sein. Eine größere Ordnungszahl ist also nicht erlaubt. Der Index umfasst nur eine Stelle.

Maximal sind 5 Hierarchiestufen zugelassen (wie in unserem Beispiel). Selbstverständlich sind auch weniger Hierarchiestufen zugelassen oder auch keine. Mindestens muss ein Positionszähler vorhanden sein.

In einer GAEB-Datei muss die gewählte Gliederung beibehalten werden. Allerdings sind (leider) unbelegte Hierarchiestufen zugelassen. Ein Beispiel dazu:

01. Gebäude A

01.01. Baustellenbetrieb

01.01.10 1 Stck Baustelle einrichten

02. Gebäude B

02.__.20 120 m3 Bodenaushub

In der Ordnungszahl 02.__.20 ist hier die unbelegte Hierarchiestufe mit Unterstrichen gekennzeichnet.

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GAEB DA XML 3.1.3.

Die Weiterentwicklung von GAEB 90 und GAEB 2000 war GAEB DA XML. Das Entscheidende an GAEB DA XML ist der komplett umgestellte Dateiaufbau in eine XML-Struktur.

GAEB DA XML ist die wichtigste GAEB-Austausch-Version, die in Zukunft zur Anwendung kommen sollte.

Hier einige Vorteile von GAEB DA XML:

- GAEB DA XML-Dateien sind XML-Dateien (XML: eXtensible Markup Language) und entsprechen damit dem Weltstandard

- GAEB DA XML-Dateien sind Betriebssystem-/ Plattform- unabhängig

- GAEB DA XML-Dateien sind modern und ausbaubar

- GAEB DA XML-Dateien sind signierfähig

- GAEB DA XML unterstützt weitere Austauschphasen (Nachtrag und Rechnung) und weitere Datenarten (Materialdaten, Katalogdaten, etc.). Viele am Bau Beteiligte verwenden GAEB DA XML (Ausschreibende Stellen, Planer, Handel, Internetanbieter, etc.)

- GAEB DA XML unterstützt längere Ordnungszahlen bis 14 Stellen (bisher max. 9 Stellen in GAEB90)

- GAEB DA XML unterstützt Formatierungen im Text

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Austauschphasen

GAEB DA XML unterscheidet verschiedene Austauschphasen – vergleichbar mit den verschiedenen Phasen in einem Bauprozess (Angebotsaufforderung, Auftragserteilung etc.). Nachfolgend sind die Phasen aufgeführt, die im Bereich Leistungsverzeichnis vorkommen:

Neben den hier dargestellten Austauschphasen im Bereich der Leistungsverzeichnisse gibt es in GAEB DA XML auch noch die zusätzlichen Phasen 93, 94, 96, 97, 98 und 99 (in Vorbereitung) im Bereich der Kommunikation mit Herstellern und dem Handel (Warenwirtschaft).

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Ordnungszahlen und OZ-Struktur

In GAEB DA XML wird definiert, wie viele LV-Stufen zugelassen sind, wie lang diese jeweils sind und wie lang der Bereich für die Positionsnummer ist. Die nachfolgende Tabelle erläutert an einem Beispiel den Aufbau einer kompletten Ordnungszahl und damit auch den Aufbau der OZ-Struktur.

Maximal können 14 Stellen belegt sein. Eine größere Ordnungszahl ist also nicht zugelassen. Der Index umfasst nur eine Stelle.

Ab GAEB DA XML sind alphanumerische Zeichen für alle Bereiche der Ordnungszahl zugelassen.

Folgende Zeichen sind dabei zugelassen:

Umlaute und "ß" sind nicht zugelassen. Die hier dargestellte Reihenfolge ist auch die Sortierreihenfolge für die aufsteigende Anordnung der OZ im LV.

([3] Veenhuis, 2011)

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4. Regelung für die Elektronische Bauabrechnung (REB)

4.1. REB

REB ist die Abkürzung von "Regelungen für die Elektronische Bauabrechnung".

Die Regelungen beschreiben die Berechnungsmethoden und Methoden zum Austausch von Daten.

Die REB 23.003 wurde in Ihrer Ausgabe 1979 als "Allgemeine Bauabrechnung" bezeichnet. Mit der Ausgabe 2009 wurde die Bezeichnung "Allgemeine Mengenberechnung" eingeführt.

Allgemein 4.1.1.

Im Jahre 1979 wurde der Datenaustausch für die am Bauprozess beteiligten Firmen für die Mengenberechnung vereinheitlicht und standardisiert. Zum Beispiel muss eine Mengenermittlung so erzeugt werden, dass sie jeder "digital bearbeiten" kann.

Die Basis für den digitalen Datenaustausch von Mengenermittlungen ist in den verschiedenen REB-Beschreibungen festgelegt. Wird für den Austausch auch ein Leistungsverzeichnis (LV) benötigt, sind die Regeln in den GAEB-Verfahrensbeschreibungen festgelegt.

Die Regelungen für die Elektronische Bauabrechnung sind dem BMVBS (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, www.bmvbs.de) und der BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen, www.bast.de) zuzuordnen.

Der „Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB)“ hat seinen Sitz in den Gebäuden des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung in Bonn.

Die Anschrift lautet:

GAEB Gemeinsamer Ausschuss

Elektronik im Bauwesen

Deichmanns Aue 31-37

53179 Bonn

Die Internetseite: www.gaeb.de

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Die Verfahrensbeschreibungen (VB) 4.1.2.

Folgende REB – Verfahrensbeschreibungen sind vorhanden:

4.2. REB 23.003

Die Formelsammlung der REB 23.003 4.2.1.

Die Formelsammlung der REB 23.003 besteht aus 25 bzw. 26 (Ausgabe 2009) verschiedenen Formeln. Die bekannteste der REB 23.003-Formeln ist die "Formel 91" - auch als "Freie Formel" bekannt. Mit ihr kann ein mathematischer Ansatz wie z.B.

"4 x ( 3,45 + 2,34 + 4,12 ) x 2,45 x 0,365 ="

berechnet werden. Die Formel 91 kann sich über maximal 6 bzw. 20 (Ausgabe 2009) Zeilen (mit je 38 Zeichen) erstrecken. Nach den Werten ist ein Gleichheitszeichen notwendig.

Eine weitere bekannte Formel ist die Formel 4 für ein Rechteck bzw. einen Quader. Die Formel 4 ist eine Formel, mit deren Flächen und Rauminhalte berechnet werden können. Je nach Anzahl der Eingabewerte wird eine Fläche (Formel 4 mit 2 Werten) oder ein Rauminhalt (Formel 4 mit 3 Werten) berechnet. Besitzt eine Formel Winkelangaben, so sind diese in Gon ( Neugrad ) einzugeben.

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Nachfolgend die Formelsammlung der REB 23.003 Ausgabe 2009:

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Die Austauschdatei DA11 4.2.2.

Die Daten aus der Aufmaßerfassung können mittels DA11-Dateien zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ausgetauscht werden.

Der Austausch ist auch zwischen dem Auftragnehmer und seinen Partnern möglich. So können die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE-Partner) untereinander DA11-Daten austauschen und eine gemeinsame DA11-Datei an den Auftraggeber abgeben.

In der DA11-Datei werden kein Leistungsverzeichnis und kein Ergebnis dargestellt, sondern lediglich die Ansätze mit Positionsnummer (OZ), Formelnummer und Blattadresse.

Die DA11 ist eine ASCII-Datei mit 80 Stellen Satzlänge.

Die Blattadresse hat folgenden Aufbau:

Blattnummer mit 4 Stellen: (0001-9999)

Zeilen-Nummer mit 1 Stelle: ( Buchstaben A-Z)

Index mit 1 Stelle: ( 0-9)

Beispiel für eine Blattadresse: 0001B7

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Die Endung einer DA11-Datei lautet üblicherweise "D11" also z.B. "wasserwerk.d11"

Erläuterungen einer DA11-Datei:

Wenn das Kennzeichen ( KZ ) "*" benutzt wird, steht im Spaltenbereich 14-69 der

Kommentar. Ggf. ist in der DA11-Datei ein Startsatz mit DA = 00 vorhanden. Darin sind Projektinformationen und die Ausgabe der verwendeten REB abgestellt.

Die Kennzeichen der REB 23.003

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Muster für eine DA11-Datei der REB 23.003 Ausgabe 1979:

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Muster für eine DA11-Datei der REB 23.003 Ausgabe 2009:

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Konvertierungen zur DA11 4.2.3.

Die Erstellung einer DA11-Datei erfolgt in der Regel mit entsprechenden Mengenermittlungsprogrammen (z.B. MWM-Libero).

Sollten Datenbestände in anderen Systemen (z.B. Excel) oder sogar auf Papier vorliegen, kann eine Konvertierung dieser Daten in DA11-Dateien durchaus sinnvoll sein.

Die Anwendung MWM-Ponto ist ein solches Tool, das eine Konvertierung durchführt. Die Basis dazu ist Excel. Das bedeutet, dass Excel-Daten auf Knopfdruck in DA11-Daten gewandelt werden können. Andere Daten (wie z.B. Papierdaten) müssen in Excel eingelesen werden. Dies erfolgt bei Papierdaten mittels einer Texterkennung (wie z.B. OmniPage).

REB 23.003 Ausgabe 1979 4.2.4.

Die erste Ausgabe der REB 23.003 erschien im Jahre 1979 und hatte 30 Jahre Gültigkeit. Allerdings war immer nur die Abrechnung auf Basis der Ordnungszahlstruktur 1122PPPPI (2 Stellen Los, 2 Stellen Titel, 4 Stellen Positionsnummer und eine Stelle Index) möglich. In der Überarbeitung zur Ausgabe 2009 wurde diese Einschränkung (neben weiteren Neuerungen) aufgehoben.

In Verbindung mit einer GAEB-Datei (Leistungsverzeichnis) ist die DA11-Datei als "Digitale Rechnung" anzusehen. Die GAEB-Datei liefert den Bauvertrag mit den Ordnungszahlen, Einheiten, Texten und Preisen und die DA11-Datei liefert die abzurechnenden Mengen.

So konnte in Deutschland schon vor 25 Jahren (mit Lochkarte oder Magnetband) eine "Digitale Rechnung" erstellt werden.

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REB 23.003 Ausgabe 2009 4.2.5.

Die zweite Ausgabe der REB 23.003 erschien im Jahre 2009 (ARS vom 24. 7. 2009). Hier einige wichtige Änderungen gegenüber der Vorgängerversion:

- In der DA11-Datei stehen die OZ-Maske und das Jahr der Ausgabe der REB.

- Es können Ordnungszahlen mit einem beliebigen OZ-Aufbau benutzt werden. Die Definition wurde aus GAEB 90 übernommen. Damit können maximal 9 stellige Ordnungszahlen verwendet werden.

- Die Formel 91 wurde von 6 auf 20 Zeilen verlängert. Es sind Winkelfunktionen zugelassen.

- Die Formel 25 (Stationierte Trapezprofile) wurde aufgenommen.

- In den Formeln 21 und 22 sind negative Koordinaten erlaubt.

- Das Kennzeichen "E" entfällt. Sämtliche Rechenzeilen können referenziert werden.

- Die Referenzierung kann auch auf Resultate höherer Ordnungszahlen erfolgen.

- Das Kennzeichen "S" (Schätzwert) wurde aufgenommen.

- Die Rechengenauigkeit wurde von 3 Stellen auf eine höhere Rechengenauigkeit erhöht.

- Es können in Kommentarzeilen Bilder verlinkt werden.

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4.3. Programme

Die Elektronische Bauabrechnung kann nur mit entsprechenden Anwendungs-programmen durchgeführt werden. Es gibt eine Vielzahl von Programmen in Deutschland. Als exemplarisches Beispiel für die Mengenermittlung und Abrechnung von Bauleistungen ist hier die Anwendung MWM-Libero aus dem Hause der Fa. MWM-Software erwähnt.

REB 23.003 Anwendung (MWM Libero) 4.3.1.

MWM-Libero ist eine Windowsanwendung für die Abrechnung nach der REB 23.003. Die Leistungspositionen können von einer GAEB-Datei geliefert werden (GAEB 90, GAEB DA 2000 und GAEB DA XML). Nach einer Mengenerfassung liefert MWM-Libero eine DA11-Datei mit den Aufmaß-Daten.

MWM-Libero unterstützt die REB 23.003 in den Ausgaben 1979 und 2009.

Dieses Programm wird im Abschnitt 5 noch näher erläutert.

Die REB-Prüfprogramme des Bundes 4.3.2.

Die Überprüfung von Bauabrechnungen ist natürlich erforderlich. Eine Methode ist die Prüfberechnung. Diese kann mit einem unabhängigen Programm erfolgen oder mit Prüfprogrammen.

Die Firma interactive instruments GmbH (www.interactive-instruments.de) pflegt im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) die Prüfprogramme für die REB. Für die REB 23.003 ist ein solches Prüfprogramm vorhanden und wird von Auftraggebern (vorwiegend im Bereich der Öffentlichen Hand) benutzt.

Die bisher nur für die Öffentliche Verwaltung verfügbaren REB-Prüfprogramme können auch von privaten Unternehmen eingesetzt werden.

([6] Veenhuis, 2011) ([7] Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, 2009)

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5. Anwendung in der Praxis - Praktischer Teil

Schon während meiner Zeit als Bauüberwacher auf einer Straßenmeisterei habe ich mich immer dafür interessiert, die Bauabrechnung zu vereinfachen.

Die Erstellung eines Aufmaßes, die handschriftliche Eingabe in ein Abrechnungsprogramm und die anschließende Prüfung der Aufmaße mit der Abschlags- bzw. Schlussrechnung empfand ich schon damals als sehr zeitaufwendig.

Ein weiteres Problem bei der Aufmaßerstellung war, dass auf der Baustelle eine Messurkunde erstellt werden musste, damit die Konformität der HVA (Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau) gegeben ist.

Durch die Wiederaufnahme meines Bauingenieurstudiums konnte ich die Möglichkeit nutzen, mich dieser Problematik in meiner Abschlussarbeit anzunehmen und diese näher zu untersuchen.

Als erstes musste eine einfache Abrechnungssoftware gefunden werden, die es jedem Bauabrechner erlaubt, schnell mit einem Programm zurecht zu kommen. Dieses Programm fand ich bei den Software-Anbietern „MWM Software und Beratung GmbH“ aus Bonn und „LLH Software“ aus Hasbergen, die mich mit der kostenlosen Bereitstellung der Abrechnungssoftware unterstützen (Abschnitt 5.1.1 und 5.1.2).

Die praktische Durchführung der Thesis konnte durch die Kombination dieser Abrechnungssoftware mit konventionellen Messinstrumenten (2 m - Zollstock, 25 m Bandmaß und einem Messrad) sowie einem von der Firma Leica kostenlos zur Verfügung gestellten Laserdistanzmessgerät (Leica-DISTO™ D8) und in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Regionaldienststellen Gerolstein und Trier, erfolgen (Abschnitt 5.1.3).

Im weiteren Verlauf der Vorarbeiten zu dieser Thesis untersuchte ich zudem die Möglichkeit, mit einem digitalen Feldbuch der Firma Andro.Tec (AndroTec-PlanAssistent) mit einer GPS / Totalstation die Aufmaßarbeiten zu vereinfachen. Das digitale Feldbuch war jedoch nicht kompatibel mit den Trimble GPS-Totalstationen des LBM, so dass ein einfaches Arbeiten auf diese Weise nicht möglich war.

Die o. a. Produkte mussten anschließend mit der Hardware kombiniert werden, die für den Außeneinsatz auf Baustellen geeignet ist. Zusätzlich war es unbedingt erforderlich, dass die Geräte über Schnittstellen miteinander kommunizieren konnten, jedoch ohne schnittstellenbedingte Defizite.

Zwei brauchbare und günstige Geräte wurden ermittelt, ein s. g. „Semi-Ruggedized Notebook“ der Fa. Wortmann, Hüllhorst, und ein Tablet PC der Fa. Panasonic Computer Service Deutschland (Abschnitt 5.1.4 und 5.1.5).

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Um die direkte Erstellung eines Aufmaßes auf der Baustelle zu gewährleisten, wurde zusätzlich ein netzunabhängiger Drucker, ein HP DeskJet 460, durch das LBM Gerolstein zur Verfügung gestellt (Abschnitt 5.1.6).

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5.1. Vorstellung der Abrechnungssoftware und –hardware

Aufmaß- und Abrechnungsprogramm MWM-Libero 5.1.1.(Anhang 1)

Die freie Mengenermittlungssoftware „MWM-Libero“ von der Firma MWM vereint die Abrechnungsschritte vom Aufmaß über die Mengen- / Massenermittlung bis hin zur Bauabrechnung.

Das Softwareprogramm MWM-Libero ermöglicht eine freie Mengenermittlung und eine Mengenermittlung nach der REB-VB 23.003. Außerdem verfügt das Programm über eine integrierte Angebots- und Rechnungsschreibung, eine Adressverwaltung und GAEB- und REB-Schnittstellen.

Eine Vielzahl von Aufmaßverfahren wird unterstützt, wie z.B. Grafische Bauabrechnung mit CAD-Anwendungen (DIGCAD), Datenübernahme aus Querprofilen und GPS-Systemen, Datenübernahme aus Laser-Entfernungsmessern, Handschrifteingabe auf Tablet PCs und der Import aus MS Excel.

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Schnittstellen rund um MWM-Libero:

Der Import und Export von GAEB- (GAEB 90, GAEB 2000, GAEB DA XML) und REB-Dateien (REB 23.003-DA11-Dateien (Ausgaben 1979 und 2009)) werden durch GAEB- und REB- Schnittstellen von MWM-Libero angeboten.

Die Übergabe und Übernahme von Massen via Bluetooth, USB-Stick oder USB-Kabel geschieht ebenfalls mit Hilfe der REB-Schnittstelle.

Die DA11-Datei ist eine Exportdatei, die die ermittelten Mengen zu den jeweiligen Positionsnummern enthält. Damit kann bei der Rechnungsstellung mit jeder beliebigen Bausoftware eine Massenermittlung abgegeben werden, die es dem Auftraggeber ermöglicht, die Aufmaße einfach und schnell zu prüfen.

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Über den DA11-Import können erfasste Mengen von verschiedenen Positionen in einem Projekt gesammelt und zusammen ausgegeben werden. Das Leistungsverzeichnis kann über die GAEB-Schnittstelle ausgegeben und eingelesen werden.

Zudem kann bei der Ausgabe bestimmt werden, ob die erfasste Menge als „Freie Menge“ und/oder als „Menge“ in das LV abgestellt werden soll.

Somit können selbst dann die erfassten Mengen übertragen werden, wenn der Geschäftspartner keine REB-Datei, sondern nur eine GAEB-Datei einlesen kann.

Über den GAEB-Import können nicht nur weitere Positionen eingelesen, sondern auch die Preise zu den Positionen aktualisiert werden.

Quelle: http://www.mwm.de/

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DIG-CAD 5.0 / Aufmaß 3.5 (Anhang 2) 5.1.2.

DIG-CAD 5.0 ist ein modernes CAD-System, das sich sowohl zur Erstellung numerisch präziser und normgerechter Konstruktions-, Positions- und Schalungspläne, als auch zur Gestaltung von ausdrucksstarken Grafiken, Schaubildern und Illustrationen eignet.

Das Modul Aufmaß 3.5 ist eine Programmerweiterung für DIG-CAD 5.0. Es dient zur freien Mengenermittlung und Mengenermittlung nach der REB-VB 23.003 sowie zur grafischen Bauabrechnung. Eine bidirektionale Kommunikation mit der Anwendung MWM-Libero von der Firma MWM Software GmbH ermöglicht die Datenübernahme in Form von Ansätzen, welche sich den Positionen eines Leistungsverzeichnisses (GAEB 90/2000/DA XML) zuordnen lässt.

Aufmaßelemente a) Stückzahl, b) Länge und c) Fläche

Mit dieser Kopplung zwischen CAD und AVA-Programmen wird mittlerweile auf dem Software-Markt eine ganze Reihe von Aufmaß-Produkten angeboten, die sich an ein CAD-System anlehnen und hierüber Bauteildaten mehr oder weniger direkt an eine Datenkalkulation oder AVA-Software übermitteln.

DIG-CAD Aufmaß 3.5 erlaubt eine grafische Bauabrechnung, indem das Aufmaßelement in der Zeichnung nicht nur grafisch kenntlich gemacht und mit konfigurierbaren Hinweistexten und Geometriedaten versehen wird, sondern auch die Positionsnummer erhält, die von der Zuordnung im Leistungsverzeichnis in MWM-Libero bestimmt ist.

Damit ist ein eindeutiger und informativer Zusammenhang zwischen Abrechnungsplan und Abrechnungslisten sichergestellt, der bei umfangreichen Bauprojekten unerlässlich ist.

Quelle: http://www.llh-software.de/

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Leica DISTO™ D8 (Anhang 3) 5.1.3.

Das Laserdistanzmessgerät Leica DISTO™ D8 ist ein einfaches Hilfsmittel, um auf der Baustelle schnelle und genaue Aufmaßdaten zu ermitteln. Mit vielen Funktionen und Merkmalen erleichtert das Distanzmessgerät das Messen besonders im Außenbereich.

Merkmale:

- Übersichtliche Darstellung von Messergebnissen und Zusatzinforma-tionen auf großem, hochauflösendem Farbdisplay.

- Schnelle und präzise Anpassung an jede Messsituation durch eine Vielzahl von Funktionen.

- Robustes Gehäuse zum Schutz gegen Spritzwasser und Staub.

- BLUETOOTH®-Technologie integriert; Übertragung von Daten direkt auf Computer, Tablet PC oder mobiles Smarttelefon. Vermeidung von Fehlern beim Abtippen.

- Kombination aus hochgenauem Distanzmesser und Neigungssensor mit intelligenten Messfunktionen zur Lösung von Messproblemen.

- Schnelles und einfaches Messen von weiten Entfernungen durch digitalen Zielsucher mit 4-fach Zoom und hochauflösendem 2,4“ Farbdisplay.

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Einige Leistungsbereiche des Leica DISTO™ D8:

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Quelle: http://www.leica-geosystems.de/

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Terra-Notebook (Anhang 4) 5.1.4.

Das TERRA MOBILE INDUSTRY 1280 ist ein 12" Semi-Ruggedized Notebook mit drehbarem Display und Touch Screen. Durch sein Magnesiumgehäuse bietet das Terra-Notebook auch bei anspruchsvollen und schwierigen Außenbedingungen, wie sie beispielsweise im technischen Außenbereich (Messen, Steuern, Regeln oder Programmierungen über serielle Schnittstellen) häufig auftreten, eine hohe Funktionssicherheit. Die spezielle Lagerung der Festplatte schützt das Notebook vor Datenverlusten bei Stürzen und Erschütterungen. Tastatur und Touchpad sind gegen eindringende Flüssigkeit geschützt. Es erfüllt den Militär Standard MIL.

Technische Daten:

• Prozessor Intel® Core™i5-560UM Dual Core 1.33 GHz, 512KB L2 Cache, 800MHz FSB

• Betriebssystem: Windows 7 Professional 64-Bit inkl. Windows XP-Mode Installation

• Display 12.1" WXGA Non Glare (1280x800), drehbares Display, Touch Screen (Resistiv) max. Auflösung extern 1280 x 800

• Chipsatz Intel® HM55, Speicher 4 GB DDR3 RAM(1x4GB), max. 8GB RAM, Grafik Intel® GMA HD integrierte Grafik

• Festplatte 500GB S-ATA, 7.200rpm, (SSD Hybrid mit 4GB Flash), (optisches Laufwerk Externes DVD/RW ± Dual Laufwerk optional)

• Modem/LAN Modem V.92 56k, LAN 10/100/1000 (PXE Boot) • Wireless LAN Intel® Pro IEEE 802.11a/b/n • Webcam 1.3 Megapixel • Touch-Stift integriert

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• UMTS & GPS optional nur durch Austausch des seriell I/O Moduls möglich, • Bluetooth integriert • Akku Li-Ionen, 57Wh, 2ter Akku (optional) Li-Ionen 55.5Wh (Art. # 1480921):

Dieser Zweit-Akku kann auch extern mit dem Notebook Netzteil (110-240V) aufgeladen werden.

• Schnittstellen: 3x USB2.0, 1x Express-Card Slot, 1x VGA (externer Monitor), 1x RS232 (Serielle Schnittstelle), 1x Mikrofon in, 1x Line in/out, 1x RJ45 (Ethernet 10/100/1000), 1x RJ11 Modem V.92, 1x Cardreader (SD/SDHC)

• Entspricht Schutzklasse MIL-STD 810G nach US Militärnorm Special: Gehäuse aus Magnesiumlegierung (20x stabiler als ABS-Kunststoffmaterial).

• Auto-Dockingstation-Anschluss • Tastatur und Touchpad gegen eindringende Flüssigkeiten geschützt. • Festplatte und Display sind durch spezielle Lagerung vor Erschütterungen

geschützt. • Operating Mode -20°C bis +50°C. • incl. Funk-Maus und Notebook-Tasche • Der Zweit-Akku kann auch extern mit dem Notebook Netzteil aufgeladen werden • Maße / Gewicht 324x275x40,5mm, 2.6kg (ink.Akku) • Akkulaufzeit 3:20 Stunden (Terra Rundown) mit zweitem Akku bis zu 8 Stunden

Akkulaufzeit • Temperaturbereiche Betrieb: -20 bis +50 Grad (Mit SSD) • Lagerung: -40 bis +70 Grad • Feuchtigkeit Eingeschaltet: 20% bis 90% RH

Quelle: http://www.wortmann.de/ und http://www.cbc-wittlich.de/

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Panasonic Toughpad (Anhang 5) 5.1.5.

Das TOUGHPAD FZ-G1 ist ein leichtes WINDOWS 8 Tablet im Full-Ruggedized Design mit 10,1" großem Full-HD Outdoor-Display.

Das Toughpad FZ-G1 mit Full-Ruggedized-Schutz besitzt ein blendfreies Outdoor-Display für den Außeneinsatz. Dieses Windows 8 Gerät verfügt außerdem über ein 10-Finger Multi-Touch Display, einen Digitizer-Stift und flexibel konfigurierbare Anschlüsse. Es ist geeignet für die Darstellung hochauflösender technischer Daten und Bilder bei der Arbeit im Freien. Wireless Konnektivitätsoptionen gewährleisten, dass der Zugriff auf wichtige Daten zu jeder Zeit möglich ist.

Technische Daten:

• Intel® Core™ i5-3537U vPro Prozessor, Windows 8 Pro, Intel HD 4000 Grafik • Outdoor-Display mit neuster IPS-Pro Next Technology, Leuchtstarkes 10,1"

großes WUXGA-Display (1920 x 1200) mit bis zu 800 cd/m² • Kapazitiver 10-Finger Multi-Touch, Screen und Digitizer • Wasser- und staubgeschützt (IP65)* • Bis zu 8 Stunden Akkulaufzeit, Akku durch Nutzer wechselbar • Flexibler Konfigurationsanschluss, (Seriell, LAN, micro SD-Card oder USB 2.0) • Leichtes Design - Gewicht ca. 1,1 kg, übersteht unbeschadet Stürze aus bis zu

120 cm Höhe*

* Getestet durch Panasonic

Quelle: �������� ��� ������

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Datenübertragung zum Drucker (HP DeskJet 460) 5.1.6.

Die Hardware kann vor Ort im Kofferraum eines Fahrzeugs oder im Baucontainer schnell aufgebaut und einsatzbereit gemacht werden.

Die handliche Größe des Mobildruckers erleichtert die Mitnahme zur Baustelle.

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Die Datenübertragung der erfassten Werte erfolgt mittels der Bluetooth-Schnittstelle von dem Leica-DISTO D8 auf das Toughpad bzw. das Tablet-Notebook.

Die Verarbeitung der Daten erfolgt mit dem Softwareprogramm MWM-Libero, das auf dem Tablet-Notebook oder dem Toughpad installiert ist.

Der Mobildrucker HP DeskJet 460 ist über eine USB oder Bluetooth Schnittstelle mit dem jeweiligen Rechner verbunden.

So erfolgt anschließend der Ausdruck einer HVA-konformen Messurkunde (Aufmaß).

Die Stromversorgung erfolgt mittels eines Spannungswandlers (12V/220 V), der mit der Fahrzeugbatterie verbunden werden kann, falls ein Aufladen der Akkus der Geräte erforderlich ist.

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5.2. Vorstellung der Bauprojekte

Im Einzelnen wurden bei folgenden Baumaßnahmen kleine Aufmaß-Bereiche handschriftlich und zum Vergleich digital erfasst und die Daten weiter verarbeitet:

K 123, Ausbau der freie Strecke zw. Waxweiler - Pintesfeld (Anhang 6) 5.2.1.

Baubeschreibung:

Der Ausbaubereich der K 123 zwischen Waxweiler und Pintesfeld befindet sich innerhalb des Eifelkreises Bitburg-Prüm.

Die Ausbaulänge der K 123 beträgt 1.530 m, die Ausbaubreite 5,00 m, in den Kurvenbereichen wird die Fahrbahn verbreitert.

Die bestehende Straße wird im Regelfall einseitig angebaut und eine Erneuerung des bituminösen Oberbaues im Hocheinbau durchgeführt. In Teilbereichen wird zur Verbesserung der Sichtweiten eine Kuppenabsenkung durchgeführt. In diesen Abschnitten ist ein Vollausbau nötig.

[8] Planungs- Ausschreibungs- und Abrechnungsunterlagen des Landesbetriebes Mobilität Gerolstein

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Praktische Untersuchung:

Zu Beginn dieser Baumaßnahme wurde ein handschriftliches Bestandsaufmaß über die gesamte Ausbaustrecke im Rahmen der üblichen Aufmaßarbeiten zwischen der ausführenden Firma und des LBM als Auftraggeber erstellt.

Im Bereich von Bau-km 0+840 bis 1+180 wurden zu ersten Tests der Hard- und Software im Rahmen dieser Thesis ein digitales Aufmaß erstellt und mit dem o.g. handschriftlichen Aufmaß des LBM verglichen.

Bei diesem Test wurde in dem oben genannten Teilbereich, nach der Abbaggerung des Bankettes, mit dem Distanzmessgerät ein Aufmaß erstellt.

Bestandsaufmaß Fahrbahn:

Digitales Aufmaß: 1.599,48 m²

Handschriftliches Aufmaß: 1.643,00 m²

Differenz: 43,52 m² (Differenz in Ordnung)

Die Ergebnisse der beiden Aufmaße differieren, da bei dem handschriftlichen Aufmaß die Bankette noch nicht abgebaggert waren und beim Messen wegen des Bewuchses keine klare Abgrenzung zwischen Bankett und Fahrbahn zu erkennen war.

Beim digitalen Aufmaß jedoch war die Abgrenzung besser zu erkennen, da zwischenzeitlich die Bankette abgebaggert worden waren.

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Die ersten Tests auf dieser Baustelle ergaben eine weitere Problematik: Durch die heruntergefahrenen Straßenränder konnte die Leica DISTO D8 nicht richtig in Position gebracht werden, da sich beim Auflegen des Messinstrumentes auf den Straßenbelag eine Neigung ergab und eine waagerechte Messung zur gegenüberliegenden Straßenseite nur schwierig durchzuführen war.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Straßenquerschnitt

Durch ein Stativ, auf das die Leica DISTO D8 montiert wurde, konnte das Problem gelöst werden, da so eine waagerechte Position des Messinstruments gewährleistet war.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Straßenquerschnitt

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B 257, OD Wolsfeld (Anhang 7) 5.2.2.

Baubeschreibung:

Die Ausbaustrecke zum Rückbau der B 257 „Europastraße“ beginnt am Ortseingang von Wolsfeld aus Richtung Bitburg kommend, führt durch die gesamte Ortsdurchfahrt und endet nach ca. 1,120 km am Ortsausgang in Richtung Alsdorf.

Innerhalb der Ortslage, zwischen „Messenweg“ und „Meckeler Straße“ verläuft gleichzeitig die L 2 über die B 257 „Europastraße“.

[8] Planungs- Ausschreibungs- und Abrechnungsunterlagen des Landesbetriebes Mobilität Gerolstein

Als Ausbauquerschnitt wurde für den Rückbaubereich der B 257 „Europastraße“ ein Querschnitt mit 5,75 m Fahrbahnbreite zwischen den Bordsteinen gewählt.

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Im Anschluss an die Fahrbahn sind beidseitige Gehwege von mindestens 1,50 m Breite sowie in Teilbereichen Mehrzweckstreifen bzw. Parkstreifen und Grüninseln vorgesehen.

Die Fahrbahn erhält eine Deckenerneuerung in Form einer bituminösen Binder- und Deckschicht; die Gehwege und Mehrzweckstreifen sind in Betonsteinpflaster vorgesehen.

Praktische Untersuchung:

Bei dieser Baumaßnahme haben wir 3 Teilbereiche (Gehwegaufmaß, Fahrbahnaufmaß im fließenden Verkehr und einen Anschluss einer Gemeindestraße) am Ortsanfang aufgemessen (s. nachstehende Aufmaße)

Pos.: 00.06.0052 Betonsteinpflasterdecke herstellen

Digitales Aufmaß: 120,71 m²

Handschriftliches Aufmaß: 119,41 m²

Differenz: 1,30 m² (Differenz in Ordnung)

Dieses digitale Aufmaß erfolgte unter Benutzung des Leica DISTO Stativs und unter Anwendung einer Zusatzfunktion des Gerätes (Messung über Pythagoras).

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Straßenquerschnitt

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Pos.: 00.05.0033 Asphaltdeckschicht aus AC 11 D S herstellen

Digitales Aufmaß: 1.239,82 m²

Handschriftliches Aufmaß: 1.241,37 m²

Differenz: 1,55 m² (Differenz in Ordnung)

Pos.: 00.05.0034 Asphaltdeckschicht aus AC 11 D N herstellen

Digitales Aufmaß: 139,16 m²

Handschriftliches Aufmaß: 140,34 m²

Differenz: 1,18 m² (Differenz in Ordnung)

Die Messabstände der beiden vorgenannten Positionen waren größer als die der Betonsteinpflasterdecke. Aus diesem Grunde wurde zusätzlich zum o.g. Stativ eine Messtafel auf der gegenüberliegenden Seite der Straße positioniert (siehe 5.2.1).

Die jeweiligen Differenzen zwischen digitalem und handschriftlichem Aufmaß liegen im normalen Bereich, da beim Aufmessen immer klare Abgrenzungen (Pflaster- und Asphaltflächen bzw. Bordsteine und Entwässerungsrinnen), zu erkennen waren.

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Richtung Daun

Richtung Bitburg

K 5, Brücke bei Weidenbach

B 257K 5

B 257/K 5, Brücke bei Weidenbach (Anhang 8) 5.2.3.

Baubeschreibung:

Die Brückenbaumaßnahme der K 5 bei Weidenbach liegt zwischen Bitburg und Daun und befindet sich innerhalb des Vulkaneifelkreises.

[8] Planungs- Ausschreibungs- und Abrechnungsunterlagen des Landesbetriebes Mobilität Gerolstein

Im Zuge des Ausbaues der Bundesstraße B 257 bei Weidenbach ist wegen der Umgestaltung des Anschlusses der B 257/K 5 im Bau-km 0+18,750 der K 5 eine Erneuerung der Überführung der K 5 über den Salmbach erforderlich.

Im Bauwerksbereich liegt die Kreisstraße K 5 in einer Geraden. Die K 5 liegt im Bauwerksbereich in einem mittleren Längsgefälle von rd. 1,444 %. Die Straßenbreite wird im Bauwerksbereich aufgeweitet. Der Kreuzungswinkel zwischen der Kreisstraße K 5 und dem Salmbach beträgt 100,00 gon.

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Praktische Untersuchung:

Bei dieser Baumaßnahme wurde nicht mit der Leica DISTO als Messgerät gearbeitet, sondern die Aufmaße wurden nach der Ausführungsplanung erstellt. Das bedeutet, dass die Bauüberwachung bzw. Aufmaßtätigkeit die Richtigkeit des geschalten Bauwerkes voraussetzte.

Anschließend wurde mit dem Programm DIG-CAD 5.0 Aufmaß 3.5 die nachfolgenden Bereiche am Bildschirm aufgemessen. Als Grundlage diente der Bauwerksentwurf des Statikers (Anhang 8).

Aufmaßbereiche: Betonsauberkeitsschicht, Betonarbeiten an den Fundamenten, Widerlagern, Flügelwänden und Überbau.

Pos.: 00.08.0001 Beton für Sauberkeitsschicht herstellen

Digitales Aufmaß: 71,07 m²

Handschriftliches Aufmaß: 74,27 m²

Differenz: 3,20 m²

(Differenz gerade noch im Normbereich (< 5%))

Die Sauberkeitsschicht wurde 30 cm größer ausgebildet, als von der Ausführungs-planung vorgesehen.)

Pos.: 00.08.0002 Bewehrter Beton einschl. Schalung herstellen

Digitales Aufmaß: 54,08 m³

Handschriftliches Aufmaß: 55,47 m³

Differenz: 1,39 m³ (Differenz in Ordnung)

Pos.: 00.08.0003 Bewehrter Beton einschl. Schalung herstellen

Digitales Aufmaß: 52,47 m³

Handschriftliches Aufmaß: 52,37 m³

Differenz: 0,10 m³ (Differenz in Ordnung)

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Pos.: 00.08.0004 Bewehrter Beton einschl. Schalung herstellen

Digitales Aufmaß: 59,46 m³

Handschriftliches Aufmaß: 59,02 m³

Differenz: 0,44 m³ (Differenz in Ordnung)

Die handschriftlichen Aufmaße des Bauwerks durch den Auftragnehmer (ausführende Firma) und Auftraggeber (LBM) wurden teilweise anhand des Bauwerksentwurfs und teilweise anhand von örtlichen Aufmaßen erstellt.

Zusätzlich hat der Auftraggeber zur Prüfung des Aufmaßes handschriftliche Skizzen des Bauwerks erstellt, um die Komplexität des Bauwerks (Form der Widerlager) genauer zu verdeutlichen, was mit zusätzlichem Arbeits- u. Zeitaufwand verbunden war.

Beim digitalen Aufmaß kann dieser zusätzliche Aufwand vermieden werden, da die Aufmaßflächen in den Plan übertragen werden und das Aufmaß sofort erstellt werden kann.

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B 50neu, Neubau des Hochmoselüberganges bei Zeltingen (Anhang 9) 5.2.4.

Um die einfache Handhabung der digitalen Aufmaßprodukte ein wenig genauer zu erläutern, habe ich zusätzlich zu meinen drei Baumaßnahmen im Bereich des LBM Gerolstein, bei der Großbaumaßnahme B 50neu im Bereich des Hochmoselüberganges bei Zeltingen (LBM Trier), an einem Bauwerk ein digitales Baustellenaufmaß mit einer Kameradokumentation durchgeführt (siehe auch Abschnitt 6.1.5).

[8] Planungs- Ausschreibungs- und Abrechnungsunterlagen des Landesbetriebes Mobilität Trier

Die Kollegen des LBM Trier unterstützen mich bei der Suche nach einem passenden Bauwerk.

Digitales Baustellenaufmaß

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Erläuterung:

Im Bereich des schon teilweise fertiggestellten Rahmenbauwerkes am Moselsporn, wo die Hochmoselbrücke anschließt, haben wir einen Innenblock der Mittelwand eines Tunnelbauwerkes digital erfasst.

Dabei handelt es sich um das Bauwerk 19 – Straßentunnel bei Ürzig (Abmessungen: ca. 120 x 40 m).

[8] Planungs- Ausschreibungs- und Abrechnungsunterlagen des Landesbetriebes Mobilität Trier

Praktische Durchführung:

Mit Hilfe der besagten Hard- und Software wurde der Innenblock 9 der Mittelwand im Tunnel digital vermessen

Zunächst wurde die Tunnelinnenwand nach der REB-Formel 04 (a x b x h) abzüglich der Innenwandaussparung, ebenfalls nach REB-Formel 04, und zuzüglich der Laibungsinnenbögen nach der REB-Formel 07 (r² x PI x alpha / 400) aufgemessen.

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Dabei wurden beim digitalen Aufmaß und dem Aufmaß nach Ausführungsplan die folgenden Ergebnisse erzielt:

Pos.: 05.00.0004 Bewehrter Beton einschl. Schalung herstellen

Digitales Aufmaß: 47,057 m³

Aufmaß nach Ausführungsplan: 47,143 m³

Differenz: 0,086 m³ (Differenz in Ordnung)

Die Ergebnisse differieren nur minimal, somit ist diese Methode auch für die Erfassung von Bauwerken geeignet.

Ansicht Tunnelinnenwand

Digitales Baustellenaufmaß

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Dieses zusätzliche, digitale Baustellenaufmaß wurde zum besseren Verständnis durchgeführt, um zu erläutern, wie eine digitale Messung durchgeführt wird.

Im Abschnitt 6.1.5 wird in einer kleinen Filmsequenz gezeigt, wie das Aufmaß durch zwei Bauabrechner genau durchgeführt wurde.

Draufsicht Tunnelinnenwand

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6. Dokumentation und Zusammenfassung

Eine filmische Dokumentation der Aufmaßarbeiten erfolgte im Anschluss der Gemeindestraße „Lambachweg“ an die Bundesstraße 257 in der Ortsdurchfahrt Wolsfeld (Kreis Bitburg-Prüm), sowie im Zuge der Bundesstraße 50 (neu) im Bereich des Hochmoselüberganges bei Zeltingen. Diese filmischen Nachweise sollen insbesondere die unten genannten Vor- und Nachteile der jeweiligen Vorgehensweise bei den Aufmaßarbeiten belegen. (Dokumentation auf DVD - Anhang 11)

6.1. Aufmaßarbeiten

Die filmische Dokumentation im Feld erfolgte mit der Outdoor-Kamera GoPro-Hero 2, die Erläuterungen am Bildschirm wurden im Anschluss mit dem Bildschirmaufnahme-programm „Camtasia“ durchgeführt.

Outdoor-Kamera GoPro-Hero 2

Bildschirmbearbeitungsprogramm Camtasia Studio 7.0

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Durchführung eines handschriftlichen Aufmaßes 6.1.1.

(Dokumentation auf DVD - Anhang_11_Handschriftliches_Aufmass_257.mp4)

Durchführung eines handschriftlichen Aufmaßes mit Kugelschreiber, Aufmaßblock (Feldbuch), Messrad, Maßband (25 m) und Zollstock.

Vor- und Nachteile während des handschriftlichen Aufmaßes:

Vorteile:

- Je nach örtlicher Gegebenheit ist eine sehr schnelle Durchführung eines handschriftlichen Aufmaßes möglich.

Nachteile:

- Das Aufmessen unter fließendem Verkehr ist nur bedingt möglich, da kein kontinuierliches Arbeiten wegen Unterbrechungen durch Fahrzeugverkehr gewährleistet ist. Zusätzlich ergeben sich erhebliche Probleme bei der Verkehrssicherheit.

- Beim Ablesen der Zahlen von konventionellen Messgeräten kann es zu Zahlendrehern und Ablesefehlern kommen. Zusätzlich beeinträchtigt der Verkehrslärm die Verständigung zwischen der Person, die aufmisst, und der Person, die aufschreibt.

- Je nach Örtlichkeit müssen genaue Aufmaßskizzen angefertigt werden.

Im Anschluss an das handschriftliche Aufmaß erfolgt die Unterschrift auf der Messurkunde.

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Eingabe und Kontrolle der Aufmaßdaten im Abrechnungsprogramm 6.1.2.

(Dokumentation auf DVD - Anhang_11_Handschriftliches_Aufmass_257.mp4)

Die Eingabe der Aufmaßdaten, sowie die nochmalige Prüfung der Aufmaßdaten mit der Rechnungsaufstellung erfolgen erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Vor- und Nachteile nach dem handschriftlichen Aufmaß:

Vorteile:

- keine

Nachteile:

- Die Aufmaßdaten müssen von Hand in ein Abrechnungsprogramm eingegeben werden, dabei kann es wieder zu Zahlendrehern und Ablesefehlern kommen. Der Zeitaufwand, um die DA11-Abrechnungdatei zu erstellen, erhöht sich durch die manuelle Eingabe erheblich.

- Die Aufmaßdaten müssen nach der Rechnungserstellung wieder mit den handschriftlichen Aufmaßblättern mühsam geprüft werden, da unter Umständen 1 - 2 Wochen seit dem Zeitpunkt des Aufmaßes und der Rechnungsprüfung vergangen sind (Zahlendreher, Ablesefehler, usw.).

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Durchführung eines digitalen Aufmaßes 6.1.3.

(Dokumentation auf DVD - Anhang_11_Digitales_Aufmass_B257.mp4)

Durchführung eines digitalen Aufmaßes mit Toughpad (Notebook), Leica DISTO™ D8 mit Stativ, Vermessungsprisma, Zollstock und Messrad.

Vor- und Nachteile während des digitalen Aufmaßes:

Vorteile:

- Das Aufmessen unter fließendem Verkehr ist kontinuierlich möglich, da es zu keinen Behinderungen durch den Fahrzeugverkehr kommt. Dadurch gibt es nur geringe Probleme bei der Verkehrssicherheit.

- Beim Ablesen der Zahlen können keine Zahlendreher und Ablesefehler entstehen. Des Weiteren sind Verständigungsprobleme durch die Verkehrslautstärke irrelevant, da die Messdaten per Bluetooth-Schnittstelle vom Laserdistanzmess-gerät zum Toughpad übertragen werden.

Nachteile:

- Je nach örtlicher Gegebenheit kann es sein, dass ein handschriftlichen Aufmaßes schneller erstellt werden kann.

- Bei sehr hellem Sonnenlicht kann es beim Ablesen auf dem Bildschirm zu Spiegelungen kommen, und der Laserpunkt des Distanzmessgerätes ist schlecht zu erkennen.

- Die Reichweite der Bluetooth-Übertragung liegt nur bei ca. 10,0 – 20,0 m.

Im Anschluss an das digitale Aufmaß erfolgen der Ausdruck und die Unterschrift auf der Messurkunde.

Anschließend werden die Daten mittels des Aufmaßprogramms MWM Libero in eine DA11 - Abrechnungsdatei exportiert. Diese wird dann via Email an Auftraggeber und Auftragnehmer versendet.

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Einlesen der Aufmaßdaten im Abrechnungsprogramm 6.1.4.

(Dokumentation auf DVD - Anhang_11_Digitales_Aufmass_B257.mp4)

Vor- und Nachteile nach dem digitalen Aufmaß:

Vorteile:

- Die Aufmaßdaten (DA11-Abrechnungdatei) können direkt ohne Verluste aus der Email in ein Abrechnungsprogramm eingelesen werden, dadurch gibt es keine zusätzlichen Zahlendreher oder Ablesefehler.

- Die Aufmaßdaten müssen nach der Rechnungserstellung mit den Aufmaßblättern nicht nochmals geprüft werden, da die Kontrolle zum Zeitpunkt des Aufmaßes parallel zur Erstellung stattfindet.

Nachteile:

- keine

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Einfaches digitales Aufmaß am Beispiel einer Tunnelinnenwand 6.1.5.

(Dokumentation auf DVD - Anhang_11_Digitales_Aufmaß_B050.mp4)

Wie bereits oben erwähnt, haben mein Kollege Ralf Banz und ich im Bereich des schon teilweise fertig gestellten Rahmenbauwerkes am Moselsporn, wo die Hochmoselbrücke anschließt, den Innenblock der Mittelwand digital erfasst und dies in einer kurzen Filmsequenz dargestellt.

Die Filmsequenz dient der Verdeutlichung der einfachen Durchführung eines digitalen Baustellenaufmaßes.

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6.2. Erfahrungsbericht Bauaufseher Ralf Banz, Straßenmeisterei Kyllburg

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Digitales Baustellenaufmaß

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Digitales Baustellenaufmaß

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6.3. Dokumentation der Bachelor-Arbeit mit ELISA-Autorensystem

ELISA ist ein vom Institut ISA entwickeltes Autorensystem zur Erstellung und Darstellung von Lerninhalten:

• Dem Lehrenden bietet ELISA die Möglichkeit, Lehrinhalte und Vorlesungen strukturiert und browserkompatibel zu gestalten.

• Dem Studierenden bietet ELISA die Möglichkeit, Studien- oder Projektarbeiten strukturiert und browserkompatibel zu erstellen.

ELISA ist eine AIR - Applikation und erfordert die vorherige Installation der kostenlos verfügbaren Umgebung AIR von Adobe.de

Internetfähige Dokumentation im ELISA-Autorensystem:

Verlinkung zur Studierenden-Homepage von Stefan Kiewel:

http://public.fh-trier.de/~kiewels/

Verlinkung auf der Daten DVD:

Bachelor-Thesis_Stefan_Kiewel_Elisa-Web\index.html

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7. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

Bei allen vier oben aufgeführten Untersuchungen von Teilbereichen verschiedener Baumaßnahmen hat sich herausgestellt, dass ein digitales Baustellenaufmaß definitiv möglich und auch praktikabel ist.

Der Zeitaufwand, ein digitales Baustellenaufmaß zu erstellen, lag in allen Fällen im vergleichbaren Rahmen zum handschriftlichen Baustellenaufmaß, mit der entsprechenden Erfahrung und Routine kann sich der Zeitaufwand um ca. 5-10 % reduzieren.

Die Genauigkeit der Aufmaßwerte liegt bei einem digitalen Baustellenaufmaß mittels eines Laserdistanzmessgerätes (Leica-DISTO D8) deutlich höher als bei einem handschriftlichen Baustellenaufmaß.

Ein entscheidender Vorteil des digitalen Baustellenaufmaßes ist, dass das Aufmessen unter fließendem Verkehr sich sehr viel sicherer darstellt, da kein Maßband oder das Kreuzen der Fahrbahn mit einem Messrad o.ä. erforderlich ist und deshalb auf einen dritten Mann (Sicherungsposten bzw. Aufstellung der Verkehrsabsicherung) verzichtet werden kann (Reduzierung um ca. 10-20 %).

Die Verkehrssicherheit erhöht sich somit sowohl für die passierenden Verkehrsteilnehmer, als auch für die Bauabrechner.

Nach erfolgtem Baustellenaufmaß ist die digitale Übertragung der Messergebnisse ohne nennenswerten Zeitaufwand und ohne jegliche Fehler, d.h. Zahlendreher oder Ablesefehler wie bei der handschriftlichen Übertragung, möglich. Eine zusätzliche Prüfung der übertragenen Zahlen kann entfallen. Somit reduziert sich der Zeitaufwand des Abrechnungsvorgangs, mit ca. 10-20 %, erheblich.

Dadurch, dass alle Werte bereits digital erfasst und ebenfalls übertragen wurden, kommt es bei der späteren Aufstellung und Prüfung der Rechnung zu einer hohen Zeitersparnis.

In einzelnen Fällen und je nach Örtlichkeit müssen genaue Aufmaßskizzen angefertigt werden, diese können ggf. jedoch alternativ auch aus dem Zeichen- und Abrechnungsprogramm (DIG-CAD 5.0) übernommen werden.

Bei sehr hellem Sonnenlicht kann es insbesondere beim Ablesen auf dem Bildschirm des Notebooks, gelegentlich auch auf dem Toughpad, zu Spiegelungen kommen. Außerdem ist der Laserpunkt des Distanzmessgerätes unter Umständen schlecht zu erkennen.

Die Reichweite der Bluetooth-Übertragung liegt bei ca. 10,0 – 20,0 m, was jedoch im Normalfall kein Problem darstellen dürfte, da sich die Bauabrechner selten in größerer Distanz zu einander befinden.

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Die Anschaffungs- und Unterhaltungskosten für das Laserdistanzmessgerät, das Notebook oder Toughpad und den Mobildrucker müssen bei der Wirtschaftlichkeits-betrachtung berücksichtigt werden.

Wirtschaftlichkeitsberechnung der einzelnen Aufmaßsysteme

Aus dem SAP-Projekterfassungsprogramm des LBM können keine Zeiten herausgefiltert werden, die für das Aufmessen von Bauprojekten benötigt wurden. Die einzelnen Projekte werden nur in groben Kategorien, wie „Planung“, „Ausführung“, „Bauherrenaufgaben“ usw. erfasst. Das Aufmessen an sich wird in keiner separaten Kategorie erfasst.

Aus diesem Grund lässt sich die Wirtschaftlichkeitsberechnung in Bezug auf das handschriftliche Aufmaß auf keinerlei tatsächlich erfasste Zeiten – und somit auch Kosten - stützen.

Als Grundlage für eine Wirtschaftlichkeitsberechnung in dieser Bachelor-Thesis wurde somit auf folgende Annahmen zurückgegriffen, die zum Teil auf eigenen Erfahrungen aus dem LBM basieren. Dabei muss jedoch immer bedacht werden, dass ein Bauabrechner einer Firma möglicherweise auf bis zu 110 Aufmaß- und Abrechnungstage pro Jahr kommt, während Mitarbeiter des LBM meist nur gelegentlich und im Rahmen der betreuten Baumaßnahmen Aufmaße erstellen müssen (ca. 50 Tage pro Jahr). Außerdem kann sich ein Aufmaß je nach Komplexität der Baustelle sehr einfach (z.B. Ausbau einer freien Strecke) oder auch sehr langwierig (z.B. Ausbau einer Ortsdurchfahrt) darstellen.

Als Grundlage wird angenommen, dass ein Bauabrechner des LBM ca. 50 Tage (à 8 Std.) im Jahr Aufmaßarbeiten erledigt. Eine Technikerstunde im mittleren Dienst kostet ca. 50,00 €.

Kostenbestandteil Variabel / FixHandschriftliches

AufmaßVariabel / Fix Digitales Aufmaß

Personal für AufmaßarbeitenLöhne, Gehälter, Sozialleistungen +

3 Bauabrechner à 8 h 60.000,00 €

2 Bauabrechner à 8 h 40.000,00 €

Personal für AbrechnungsarbeitenLöhne, Gehälter, Sozialleistungen +

1 Bauabrechner à 1,5 h 3.750,00 €

1 Bauabrechner à 0,5 h 1.250,00 €

MaterialVerkehrssicherungsmaterial usw. +

50 €/Tag 2.500,00 €

5 €/Tag 250,00 €

Unterhaltungskosten der AufmaßgeräteReparaturen, Wartung, Update usw. +

variabel 10,00 €

variabel 500,00 €

Summe: 66.260,00 € 42.000,00 €

Personalkosten [50 Aufmaßtage/Jahr]

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Die Kosten für die Anschaffung der jeweiligen Geräte, d.h. die für das handschriftliche Aufmaß und die für das digitale Aufmaß benötigt werden, sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen. Diese Kosten basieren meist auf den Herstellerangaben, bei kleinen Ausgabeposten auch auf Erfahrungswerten.

Eine weitere Annahme ist, dass, wie oben bereits erwähnt, die digitalen Messgeräte, die PCs sowie die Software eine Benutzungsdauer von maximal 5 Jahren haben. Nach diesen 5 Jahr muss ein neues Gerät inkl. neuer Software in die Berechnung einfließen.

Für die Software muss unter Umständen während dieser fünfjährigen Laufzeit ein Update angeschafft und bezahlt werden, außerdem muss mit gelegentlichen Kosten für IT-Support durch einen Fachmann in Betracht gezogen werden.

Kostenbestandteil Quelle Handschriftliches Aufmaß Digitales Aufmaß

Aufmaß- und Abrechnungsprogramm MWM Libero

Herstellerangabe+ - € 1.500,00 €

Panasonic Toughpad oder Notebook Terra 1240

Herstellerangabe+ - € 2.500,00 €

Leica DISTO D8 Herstellerangabe+ - € 750,00 €

Mobildrucker HP 460 Herstellerangabe+ - € 200,00 €

Bandmaß, Messrad, Zollstock, Aufmaßblock usw.

Schätzungen+ 100,00 € 50,00 €

Summe 100,00 € 5.000,00 €

Anschaffungskosten (alle 5 Jahre)

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Handschriftliches Aufmaß

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

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Digitales Aufmaß

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Auswertung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

Auf Grundlage der o.g. Annahmen stellt sich heraus, dass mit einer möglichen Kosteneinsparung von ca. 35 % beim digitalen Aufmaß im Vergleich zum handschriftlichen Aufmaß zu rechnen ist.

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8. Fazit und Ausblick

Die vier in dieser Bachelor-Thesis untersuchten Baustellenabschnitte geben nur einen Ausschnitt der möglichen Anwendungsfelder eines digitalen Baustellenaufmaßes wider.

Um einen wirklichen Vergleich (hinsichtlich Durchführbarkeit, Kosten, Zeitaufwand) zwischen handschriftlichem und digitalem Baustellenaufmaß zu erhalten, müsste bei einer Baumaßnahme sowohl ein komplettes handschriftliches als auch ein komplettes digitales Baustellenaufmaß durchgeführt werden. Dies müsste sowohl von der ausführenden Firma und dem Auftraggeber mitgetragen werden, was bei einer Baustellendauer von mehreren Monaten bis zu mehreren Jahren aus betriebswirtschaftlichen und baubetrieblichen Gründen nicht zumutbar ist.

Ein solcher Vergleich würde den zeitlichen Rahmen dieser Bachelor-Thesis sprengen.

Der punktuelle Vergleich der beiden Messmethoden soll vielmehr als Impuls für weitere Untersuchungen dienen. Diese Bachelor-Thesis soll verdeutlichen, dass das digitale Baustellenaufmaß möglich und ein Schritt in die richtige Richtung ist.

Technologie der Zukunft

Die Zukunft liegt in digitalen Aufmaßen, da moderne Softwarelösungen in allen Bereichen eine erhebliche Arbeitserleichterung darstellen. Im Bereich der Bedienbarkeit muss weiter nach einfachen Lösungen gesucht werden.

Diesen Weg geht z. B. die Fa. MWM mit ihrem Android-App „MWM Piccolo“ (Anhang 10), das es ermöglicht, ein Leistungsverzeichnis mit einem Smartphone oder Tablet PC auf die Baustelle mitzunehmen und ggf. dazu ein einfaches Aufmaß (REB-VB 23.003) zu erfassen.

Leider werden im Android-System noch nicht alle REB-Formeln angeboten, und es gibt Probleme bei der Abspeicherung, der Datenübertragung und dem Ausdruck einer Messurkunde (Aufmaß); Probleme, die bestimmt in der Zukunft gelöst werden.

Wie in Abschnitt 5 erwähnt, untersuchte ich auch die Möglichkeit, mit einem digitalen Feldbuch der Firma Andro.Tec (AndroTec-PlanAssistent) mit einer GPS-Totalstation die Aufmaßarbeiten zu vereinfachen. Diese Möglichkeit habe ich jedoch wegen ihrer Komplexität nicht weiter verfolgt. Vielleicht ermöglicht eine einfachere Bedienbarkeit des Aufmaß-Equipments mit GPS-Technik zukünftig, digitale Baustellenaufmaße auch ohne spezielle Vermessungskenntnisse zu erfassen.

Dem digitalen Baustellenaufmaß gehört die Zukunft.

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9. Anhang

Anhang 1: Informationsbroschüre – Aufmaß- und Abrechnungsprogramm MWM Libero

Anhang 2: Informationsbroschüre – Zeichen- und Abrechnungsprogramm DIG-CAD 5.0 / Aufmaß 3.0

Anhang 3: Informationsbroschüre Laserdistanzmessgeräte Leica DISTO™ D8

Anhang 4: Informationsbroschüre – Notebook TERRA MOBILE INDUSTRY 1280

Anhang 5: Informationsbroschüre – Toughpad Panasonic FZ-G1

Anhang 6: Digitale Aufmaßblätter (2), handschriftliche Aufmaßblätter (3), Massenberechnung (2), Ausführungspläne (2)

Anhang 7: Digitale Aufmaßblätter (5), handschriftliche Aufmaßblätter (4), Massenberechnung (3), Ausführungspläne (2)

Anhang 8: Digitale Aufmaßblätter (18), handschriftl. Aufmaßblätter nach Plan (8), Massenberechnung (3), Abrechnungsplan (1), Ausführungsplan (1)

Anhang 9: Digitales Aufmaßblatt (1), Aufmaßblatt nach Plan (1), Ausführungsplan (1)

Anhang 10: Informationsbroschüre – Aufmaß- und Abrechnungsprogramm MWM Piccolo

Anhang 11: Dokumentation auf DVD (1)

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10. Literaturverzeichnis

[1] audimax Medien GmbH, Verena Mikeleit. (22. 03. 2013). Zunkunftsweisend - IT im Bauingenieurwesen. audimax ING Ausgabe 7/8.2008, S. 36.

[2] Bundesministerium für Verkehr, B. u. (2013). Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB) . Bonn: http://www.bmvbs.de.

[3] Veenhuis, W. (2011). Das Freie GAEB Buch. Bonn: www.mwm.de.

[4] Oberhauser, I. D., & Zimmermann, J. P.-I. (2012). Öffentliches und Privates Baurecht / Vertagsrecht. In A. Goris, & K.-J. Schneider, Schneider Bautabellen für Ingenieure (S. 1.6-1.19). Siegen: Werner Verlag.

[5] Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA). (2012). VOB - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Bonn: Deutsches Institut für Normung e.V. (DIN).

[6] Veenhuis, W. (2011). Das Freie REB Buch. Bonn: www.mwm.de.

[7] Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. (2009). REB-Verfahrensbeschreibung 23.003, Allgemeine Mengenberechnung - REB-VB 23.003. Bonn: http://www.bmvbs.de.

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11. Quellenverzeichnis

[8] Planungs- Ausschreibungs- und Abrechnungsunterlagen des Landesbetriebes Mobilität, Regionaldienststelle Gerolstein und Trier:

- K 123, Ausbau zw. Waxweiler und Pintesfeld

- B 257, Brückenneubau bei Weidenbach

- B 257, Ausbau der Ortsdurchfahrt Wolsfeld

- B 50n, Neubau des Hochmoselübergang bei Zeltingen

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12. Internetquellen

Behörden- und Firmenkontakte:

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

http://www.bmvbs.de/

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz

http://www.lbm.rlp.de/

MWM Software & Beratung GmbH

http://www.mwm.de/

LLH Software GmbH

http://www.llh-software.de/

Fa. Wortmann AG

http://www.wortmann.de/

Conny Becker Computer GmbH

http://www.cbc-wittlich.de/

Leica Geosystems GmbH Vertrieb Deutschland

http://www.leica-geosystems.de/

Fa. AndroTec GmbH

http://www.androtec.de/

Fa. Panasonic, Deutschland

http://www.panasonic.de/

Institut für standardsoftware-basierte Anwendungen im Bauingenieurwesen

http://www.isa.hochschule-trier.de/

Wikipedia

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Hauptseite