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Handbuch Garagenplanung Prof. Dr.-Ing. Rudolf Eger, Oktober 2017 Geometrische Entwurfselemente für Garagen Prof. Dr.-Ing. Rudolf Eger, freier SV für Verkehrsplanung und Parkierungsanlagen, D-64287 Darmstadt | [email protected] 1

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Handbuch Garagenplanung

Prof. Dr.-Ing. Rudolf Eger, Oktober 2017

Geometrische Entwurfselemente für Garagen

Prof. Dr.-Ing. Rudolf Eger, freier SV für Verkehrsplanung und Parkierungsanlagen, D-64287 Darmstadt | [email protected] 1

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Inhalt

1. Planungsgrundlagen2. Bemessungsfahrzeug3. Stellplätze, Fahrgassen4. Lichte Höhe5. Rampen6. Kontrollen, Staulängen7. Neigung Parkebenen8. Fahrradparken

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Vorbemerkungen:

Akzeptanz, Gebrauchsnutzen und die Wirtschaftlichkeit von Garagenbauten hängenwesentlich von der Qualität des Entwurfs ab. In der Praxis werden häufig nur dieMinimalanforderungen erfüllt oder sie werden sogar unterschritten. Die Probleme treten dannim täglichen Betrieb auf, wenn z.B. ein größerer Pkw so parkt, dass er zwei Plätzebeansprucht, weil die Abmessungen eines Platzes für ihn zu klein sind, wodurch auch dieangestrebte Rentabilität nicht erreicht wird. Außerdem kann es zu Beschwerden undSchadensersatzklagen kommen, wenn Schäden auftreten oder unzumutbar vieleKorrekturzüge beim Parken notwendig sind.

Mit den nachfolgenden Merkpunkten soll auf die notwendig einzuhaltenden und die zuempfehlenden Abmessungen für (Ein-)Stellplätze und Fahrgassen, Rampen, lichten Höhen,Gefälleausbildung und Kontrollanlagen bei der Planung von Garagenbauwerken hingewiesenwerden. Auf Fragen der technischen Gebäudeplanung (Lüftung, Beleuchtung, Brandabschnitte…) und der Tragwerksplanung wird im Folgenden nicht eingegangen.

Anmerkung zu den Begriffen der Hessischen Garagenverordnung (GaV, Stand 1.1.2015)§1(6): “Einstellplätze” sind Pkw-Parkplätze in Garagen oder auf offenen ebenerdigen Flächen(dieser wird in Abgrenzung zu Garagenflächen als“Stellplatz” bezeichnet). “Abstellplätze” sindPlätze für Fahrräder. Im Folgenden – und im allgemeinen Sprachgebrauch – werden aberhäufig die Pkw-Parkplätze in Garagen als “Stellplätze” bezeichnet.

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Einstieg in die Planung einer Pkw-Garage:

Welche Anzahl an Stellplätzen soll realisert werden?

Eventuell ist ein Verkehrsgutachten notwendig, insbesondere falls von der Genehmigungsbehörde einMobilitätskonzept verlangt wird (z.B. nach §1(5) Stellplatzssatzung Frankfurt 20.12.16) oder derBauherr die Anzahl der Stellplätze gegenüber der sich aus der Stellplatzsatzung ergebenden Anzahlerhöhen oder erniedrigen will. Aus der Stellplatzsatzung und/ oder einem Gutachten wird die zurealisierende Stellplatzanzahl festgelegt. Mit 25 … 30 m² NF pro Platz (Platz selbst + AnteilFahrgassen/ Rampen) ergibt sich der ungefähre Flächenbedarf (NF). Die Unterscheidung in §1(8)Hess. GaV nach Klein- (bis 100m²), Mittel- (>100m² bis 1000m²) oder Großgarage (ab 1000m²) führtzu unterschiedlichen Anforderungen der Hess. GaV.

Wer nutzt die Garage?

Wenn die Garage “allgemein zugänglich” ist, d.h. öffentlich nutzbar ist, sind nach §2 Hess. GaV 3%der Plätze barrierefrei auszubilden (Achtung: erhöhte Breite 3,50m), 5% als Familienplätze (ebenfalls3,50m breit) und 5% als Frauenplätze (Regelbreite). Auf die Gesamtzahl der Plätze bezogen müssen5% der Plätze Ladestationen haben. Wenn die Garage nicht öffentlich ist, entfallen Familien- undFrauenplätze.

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Einstieg in die Planung einer Pkw-Garage:

Sind Ein- und/ oder Ausfahrt zu kontrollieren? Art und Lage der Kontrollanlagen

eventuell Verkehrsgutachten mit Strauraumnachweis erforderlich,

eventuell konstruktive Maßnahmen im Bereich der Kontrollanlagen erforderlich.

Welche Fahrzeuge sollen in die Garage?

Festlegen des “Bemessungs-Pkw” Abmessungen von Stellplätzen und Fahrgassen im Grundriss.

Festlegen der maximal zulässigen Fahrzeughöhe lichte Höhen in den Ebenen und Rampen.

Sollen die Garagenebenen geneigt sein? Komfort (Pfützen?), Entwässerung, Dauerhaftigkeit

Achtung: Die zulässige Fahrzeughöhe (und damit die lichten Höhen) und die Entscheidung für odergegen die Neigung von Garagenebenen sind vom Beginn der Planung an bestimmend für den Entwurf(z.B. Festlegung des Fundaments).

Ist mit häufigem Frost zu rechnen? Ausbildung der außen liegenden Rampen (Neigung,Heizung).

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Planungsgrundlagen RegelwerkEmpfehlungen:

„European Parking Association“

www.europeanparking.eu

Empfehlungen D:FGSV

Nicht verbindlich!

Garagenverordnungender Bundesländer, verbindlich! Hessen GaV, Stand 01.01.15:

Und: Stellplatzsatzungender Städte sind verbindlich!

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Regelwerk DInsbesondere für ihre geometrische Bemessung (Stellplätze, Fahrgassen, Rampen) - sind (neben einschlägiger Fachliteratur) die folgenden Regelwerke maßgebend:

• Die jeweilige Landesbauordnung bzw. die zu ihr gehörende Garagenverordnung, in Hessen die Hessische Garagenverordnung aus 1995, letzter Stand 01.01.2015.

• Stellplatzsatzungen der Städte (in Ffm vom 20.12.16).• Die Mustergaragenverordnung der Bundesländer, ARGEBAU, Mai 1993,

zuletzt geändert durch Beschlüsse vom 19.09.1996 und 18.09.1997.• Die "Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs EAR 05“ (Hrsg:

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Köln 2005).• „Bemessungsfahrzeuge und Schleppkurven zur Überprüfung der

Befahrbarkeit von Verkehrsflächen“ (Hrsg: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Köln, August 2001). Hierzu neu:

• Schuster, Sattler. Hoffmann: „Benötigen wir ein neues Pkw-Bemessungsfahrzeug?“ In: Straßenverkehrstechnik, 1/2012

• Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen. Hrsg.: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein, 2010 (Tragwerk, Gefälle, Abdichtung …)

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Regelwerk D: Garagenverordnung versus EAR

Auszug aus:[2] Hinweise zum rechtlichen Rahmen der Verkehrsplanung.FGSV 2011

(Autor des Auszugs: Eger, Rudolf)

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Standard Bemessungs-Pkw

Typisch 2010/11: VW Passat; Mercedes C-Klasse

heute ca. 10cm breiter als 2005!

Abmessungen, die von 85% der Pkw unterschritten oder erreicht werden (gewichtet mit Zulassungshäufigkeit):

Abgeleitet aus Quelle[3]

Quelle [3]

Jahr Länge [m]Breite (ohneSpiegel) [m]

Höhe [m]

1975 / 1991 4,70 1,75 1,502000 / 2005 4,74 1,76 1,512010 / 2011 4,77 1,84 1,67

Entwicklung der Pkw-Abmessungen in Deutschland (85 % Fahrzeug)

Die Außenspiegel ragen jeweils 10cm bis 15cm über die Karosserie hinaus

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Andere Bemessungs-Pkw

Zum Vergleich USA und viele Länder mit sehr großen Pkw (Arabien, Kasachstan …): Bemessungs-Pkw 5,80 m lang; 2,10 m breit (ohneSpiegel); Wenderadius außen 7,30 m (in D: ca. 6,00m).

Klasse Länge [m]Breite (ohneSpiegel) [m]

Höhe [m]

Ultra-Klein 3,64 1,65 1,56Oberklasse 5,20 1,95 1,49SUV 4,77 1,91 1,75Van (z.B. VW Multivan)

5,15 1,93 2,01

Spezielle Fahrzeugtypen Germany (85 % Fahrzeug 2010/11) Abgeleitet aus Quelle[3]

Zu wählen, wenn z.B. mit vielen Oberklasse-Pkw und/ oder SUV zurechnen ist oder bestimmte Zonen für kleine Pkw bestimmt sein sollen(Achtung: Größe von “notwendigen Stellplätze” nach einschlägigenStellplatzsatzungen sind zu beachten!).

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Die Garagenverordnungen definieren Mindestabmessungen Investoren tendieren dazu, nur diese zu realisieren, um die maximale Anzahl an Stellplätzen zu erhalten. Dies kann aber dazu führen, dass größere Fahrzeuge zwei Plätze blockieren.

− Rot: Mindestbreite 2,30 m− Grün: Empfehlung 2,50 m

Quelle: ADAC

(Ein-) Stellplätze und FahrgassenZu § 5 Hess. GaV

Mindestwerte §5(2) Hess GaV

Mindestwerte EAR (bei 2,50m breitem und 5,00m langem Platz)

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Standardplatz:

2,50m x 5,00m

senkrecht zur Fahrgasse

Aus Bemessungs-Pkw 2011:

okay

1.84m Pkw

0.55m .. 0.75m 0.65

2.50 m Breite

5.00 m Länge0,10 .. 0,15 / 4,77m Pkw/ 0,10 .. 0,15

Geometrie von Stellplätzen und Fahrgassen

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Stellplatzbreite und Ein-/Ausstieg:

Stellplatzbreite unmöglich okay komfortabel ganz offen

Quelle [4]

Stellplatzbreite, Zuschläge bei Begrenzung §5(1) Hess. GaV | EAR 05 4.2-2:

Einseitig Wand oder Stütze: 2,30m +10cm =2,40m | 2,50m + 35cm =2,85m (!)

Beidseitig Wand oder Stütze: 2,30m +2x10cm = 2,50m | 2,50m + 40cm = 2,90m (!)

Empfohlene Stellplatzbreite von 2,50m (s.o. z.B. ADAC) entspricht der Mindestbreite der EAR ohne Zuschläge.

Unter 2,50m Breite sollte kein Stellplatz geplant werden, auch wenn die GaV dies zulässt.

Geometrie von Stellplätzen und Fahrgassen

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Quelle EAR [1]

Neu: 1.84 0.65 1.84 0.65

Geometrie von Stellplätzen und Fahrgassen

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5,00m >= 6,00m 5,00m

2,50m*

A) Standard:

5,20m >= 6,00m, besser 6,50m 5,20m

2,70m*

B) Komfort:

(*+ >= 25cm am Ende oder rückwärts Einparken, z.B. GaVO BW 2011)

Geometrie von Stellplätzen und Fahrgassen

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Geometrie von Stellplätzen und Fahrgassen

Stützen vermeiden oder einrücken (>=75cm bis 1,50m)

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Achtung! Falsche Vorgaben in vielen Tabellenwerken (aus EAR 05 (Tab. 4.3.1), RASt 06, EAE 85/95…)

Geometrie von Stellplätzen und Fahrgassen

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Wo liegt der Fehler?Ansatz Stellplatz 2,50 m x 5,00 m:Stellplatztiefe t = cos 45° * (x + L)mit x = l * cos 45°; l = B * sin 45° l = 2,50 / 0,707 = 3,54 mx = 3,54 * 0,707 = 2,50 m t = 0,707 * (2,50 + 5,00) = 5,30 mstatt 4,85 m in EAR 05 !!Dort wird der Pkw 1970 „gedreht“, nicht der Stellplatz, also B = 1,75 m; L = 4,70 mx = 2,475 *l = 1,75 / 0.707 = 2,475 m 0,707 = 1,75 m t = 0.707 * (1,75 + 4,70) = 4,56 mHinzu kommen (s1+s2) = 0,30 m (Stirnseite) t1 = 4,86 m,gerundet 4,85 m wie Tab. 4.3.1 der EAR 05

Geometrie von Stellplätzen und Fahrgassen

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Beispiel gut nutzbar (My Zeil, Frankfurt):

Für Architekten: 8,10m = 6 * 1,35m Modul

Stützen bis 60x60 möglich

Geometrie von Stellplätzen und Fahrgassen

Prüfen kritischer Bereiche mit dynamischer Schleppkurve

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Pkw-Höhen (Quelle: [4])

90% < 1,59m | 1% 1,95m … 2,00m, maximum VW Multivan ca. 2,00m

Typische SUV ca. 1,80m (e.g. Porsche Cayenne) + Dachträger ca. 40cm = 2,20m

~2,00m

~40cm

Lichte Höhe

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Empfohlene lichte Höhe über Stellplätzen und Fahrgassen Beschilderte Höhe Z 265 StVO + 10cm Reserve (in Ebene) = Konstruktionshöhe

A) Standardebene:

Konstruktion: >2,10m*

B) Komfortebene:

• * inkl. zul. Toleranz, z.B. DIN 18202: Stützen 8,10m x 8,10m, Konstruktionshöhe 2,05m Toleranz +/- 2 cm tatsächliche l.H. 2,03m … 2,07m 2,10m planen!

• Die Hess. GaV schreibt keine Mindesthöhe für Fahrzeuge vor. In §6 wird nur die lichte Höhe von mindestens 2,00m „in zum Begehen bestimmten Bereichen“ genannt.

Konstruktion: >2,30m*

Lichte Höhe

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Lichte Höhe – typische Probleme

(Quelle: eigene Fotos)

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Zu unterscheiden sind die Vorgaben der Hess. GaV in §3 “Zu- und Abfahrten” und in §4 “Rampen”:

Rampen

(Quelle: google earth, Messeparkhaus Frankfurt)

Zu-/ Abfahrt § 3 GaVO

Rampe § 4 GaVO

Häufig ist der § 3 „Zu- und Abfahrten“ nicht anzuwenden, da eine Zu- und Abfahrt nicht vorhanden und nicht erforderlich ist, wenn die Garage direkt an die öffentliche Verkehrsfläche (meisten mit Gehwegüberfahrt) angeschlossen ist. Die Rampe ist dann nach §4 GaV zu planen. Das bedeutet z.B., dass ein erhöhter Gehweg nicht erforderlich ist, wenn die Rampe nicht „von Fußgängern begangen“ wird, d.h. kein notwendiger Fluchtweg und/ oder keine reguläre Zuwegung ist.

Radfahrer auf der Rampe: Hierzu gibt es keine Anforderungen in der GaV oder EAR. Die Stellplatz-satzung der Stadt Frankfurt (vom 20.12.16) fordert aber in §4(3) die Zuwegung „ebenerdig“ … oder „mittels geeigneter Rampen oder Aufzüge“. Falls ein geringes Verkehrsaufkommen (bis ca. 150 [Kfz/h] in der Summe der Ein- und Ausfahrer) zu erwarten ist, kann argumentiert werden, dass Radfahrer auch aufwärts auf der Fahrbahn fahren oder schieben (gemeinsame Verkehrsfläche, wie z.B. bei einem Wohnweg gemäß RASt06 [6]). In manchen Fällen fordert die Bauaufsicht eine aufwärts führende Schieberampe von ca. 1,20m Breite. Der erhöhte Gehweg von 80cm Breite, der an Rampen mit Fußgängern in §4 GaV vorgesehen ist, wird dann als nicht ausreichend breit angesehen.

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Rampen

(Quelle: EAR [1]

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Rampen

(Quelle: EAR 05 [1])

Der Entwurf im Grundriss muss den Flächenbedarf (Schleppkurve) des Bemessungsfahrzeugseinschließlich der notwendigen Sicherheitsabstände berücksichtigen:

Bei geraden Rampen beträgt die Mindestbreite eines Fahrstreifens 2,75m + 25cm beidseitigemSicherheitsabstand (Empfehlung EAR [1], die Hess. GaV fordert den Sicherheitsabstand nicht, so dassFahrstreifen auf Rampen nach GaV häufig nur 2,75m breit sind (= Mindestbreite §4 GaV).

Bei gewendelten Rampen beträgt der Mindestradius am inneren Fahrbahnrand 5,00m (sowohl in §4 GaV, als auch in EAR) die Mindestbreite eines Fahrstreifens ist bei den EAR 3,70m, in der GaV 3,50m. Die EAR empfehlen dazu innen einen Randstreifen von 1,00m, außen von 50cm; die Hess. GaV fordertden Sicherheitsabstand nicht, so dass Fahrstreifen auf gewendelten Rampen nach GaV häufig nur3,50m breit sind.

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RampenIn der praktischen Anwendung finden sich häufig Kompromisse zwischen den Mindestanforderungen der GaV und den (großzügigen) Empfehlungen der EAR, wie das folgende Beispiel der Rampen einer Großgarage (1.400 Plätze) zeigt:

Wendelrampe: Rinnen=5,00m; Raußen=8,50m + 2x25cm Randstreifen Gesamtbreite 4,00m ohne Probleme (My Zeil Garage Frankfurt)

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RampenDie Zufahrt zu Rampen - insbesondere am Ende von Fahrgassen - muss ebenfalls den Flächenbedarf(Schleppkurve) des Bemessungsfahrzeugs einschließlich der notwendigen Sicherheitsabständeberücksichtigen. Hier treten die häufigsten Fehler auf, da die notwendige Verbreiterung nicht beachtetwird (die GaV Baden-Würrtemberg enthält in §3(1) seit 2011 diese Anforderung!):

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Rampen

Beispiel: gerade gekreuzte Rampen: lichte Breite 3,60m, markierte Seitenstreifen.

Die Zufahrt zu Rampen und Abfahrt von geraden Rampen innerhalb der Garagen – insbesondere bei Rampen in Split-Level-Garagen und/ oder mit Gegenverkehr – erfordern höhere Breiten der Fahrbahnen als die Mindestwerte (siehe EAR 05, Bilder 4.5-4/5) oder es muss im Begegnungsfall aufeinander gewartet werden, da die Fahrzeuge auf die jeweilige Gegenfahrbahn ausweichen müssen. Solche Rampen müssen eine nutzbare Fahrbahnbreite von mindestens 3,50m haben, wenn aus oder in eine mindestens 6m breite Fahrbahn ein- oder abgebogen wird.

Die Ausbildung erhöhter Borde (8cm hoch, Flanke abgeschrägt) wird zwar in den EAR [1] empfohlen, im praktischen Betrieb zeigt sich jedoch häufig, dass die Borde – insbesondere im Zufahrtsbereich von Rampen und/ oder bei Radien am unteren Grenzwert – angeschrammt werden und dabei Schäden an den Felgen auftreten und die Abdichtung an den Kanten der Borde beschädigt wird. Es ist deshalb durchaus vertretbar, auf die Borde zu verzichten und die notwendigen Sicherheitsab-stände nur mit 10cm breiten weißen Markierungsstreifen abzugrenzen. In den Garagenverordnungen (auch GaV Hessen) werden Borde nicht gefordert.

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RampenDie Querneigung von 3% in gewendelten Rampen und Rampenabschnitten wird in der Hess. GaV in §4(1) gefordert. Diese ist nach aller Erfahrung bei Kurvenfahrten bis ca. Halbkreis (ca. 180°) aus verkehrlichen Gründen nicht erforderlich, da dort das sonst beim Befahren einer Vollkreisrampe eventuell spürbare Neigungsgefühl nicht merkbar wird. Die bei Herstellung der Querneigung davor und danach erforderlichen Verziehungen und großen Längsneigungen am Innenrand wären unkomfortabel zu befahren. Auch aus Gründen der Entwässerung ist in der Regel keine Querneigung erforderlich, wenn im Außenbereich im Verlauf der Rampe und am Fuß der Rampe Querrinnen vorhanden sind. Im Innenbereich (Reinigungswasser) und nach der in der Regel schon erfolgten Fahrt über einen Einfahrtsbereich bei nur noch sehr geringen Mengen eventuell eingebrachtem Schmelzwasser, ist kein Wasserabfluss zu berücksichtigen. Auch in der Fachliteratur wird darauf hingewiesen ([3], S. 141).

Die Längsneigung von Rampen ist nach Hess. GaV (§4) und nach EAR 05 (4.5.4.3) in der Mitte des inneren Fahrstreifens mit maximal 15% nachzuweisen. Die GaV macht hierbei keine Einschränkung, wenn die Rampe im Freien ist; die EAR 05 empfiehlt bei Rampen im Freien eine maximale Neigung von 10%. Hier ist zu prüfen, ob mit Frost und Eis zu rechnen ist. In diesem Fall ist neben der griffigen Oberfläche (Tragwerksplanung) bei Rampen mit mehr als 10% Längsneigung auch eine Rampenheizung zu empfehlen.

Kurze innen liegende Rampen können bis 20% geneigt sein (EAR 05 , 4.5.4.3) dazu ist aber eine Befreiung erforderlich.

Wenn die Längsneigung [s] sich im Verlauf der Rampe ändert (von Steigung „+ s“ zu Gefälle „-s“ oder umgekehrt und bei Neigungsänderungen in gleicher Richtung) und dabei die Differenz Δs >= 8 % ist (z.B. von 15% zu 0% am Fuß der Rampe) ist eine Abflachung mit der halben Neigung (also z.B. 7,5%) über 1,5m am Kopf und 2,5m am Fuß der Rampe auszubilden(Empfehlung EAR 05), um das Aufsetzen von Fahrzeugen zu vermeiden (Spoiler, tief liegende Sportwagen). Komfortableraber aufwendiger (Schalung) ist die Ausbildung mit vertikalen Ausrundungen mit einem Radius von >= 15m der Kuppe (Kopf) und >=20m der Wanne (Fuß).

Falls die Rampe direkt an eine Gehwegüberfahrt anschließt, ist dort zunächst eine Fläche mit maximal 5% Neigung über mindestens 3,00m vorzusehen (§4 GaV Hessen), um bei Ausfahrenden die Sicht auf den Gehweg sicherzustellen. Andere Bundesländer können hiervon abweichende Regelungen haben. Der Übergang von diesem mit 5% geneigten Abschnitt zu einem nachfolgenden Abschnitt von bis zu 15% Neigung muss nicht zusätzlich abgeflacht oder ausgerundet werden, wie sich in der Praxis gezeigt hat (dies bedeutet eine Nichtbefolgung der Δs >= 8 % Empfehlung der EAR).

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Rampen: Abflachung oder Ausrundung

(Quelle: EAR [1], Bild 4.5-6)

Hk >= 15m

Hw >= 20m

Beispiel: Abflachung 7,5% im Kopfbereich einer Rampe mit 15% bei zulässiger Fahrzeughöhe von 2,00m (hier: lichte Höhen ohne Bautoleranzen!). Lichte Höhen jeweils 1,50m (= ca. Achsabstand) beidseits des Knickpunktes einhalten. (Lichte Höhen hier ohne Bautoleranz!)

Alternativ: Ausrundungen

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RampenBeispiel eines Rampelängsschnitts mit Abflachungen:

Beschilderung auf 2,00m zulässige Fahrzeughöhe, Geschosshöhe 2,70m; Rampe 15%, Abflachungen 7,5%; lichte Höhen ohne Bautoleranzen.

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RampenBeispiel eines Rampenübergangs zum Gehweg gemäß §4 GaV Hessen:

Rampe 15%, Abflachung zum Gehweg 5% auf 3m

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Schlecht: Kurve in Gerade verzogen, >=3m Übergang fehlt

Rampen: typische Fehler

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Problematik Sicht in Rechtskurve abwärts mit Mindestradien GaV:vorher: nachher:

Rampen: typische Fehler

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Beispiel: Rampenneigung zu hoch, statt 15% wurde 15° geplant, genehmigt, gebaut und gekauft!

Rampen, typische Fehler

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Kontrollanlagen, Stauraum

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7

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13 4

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1

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25

1 50 100 150 1 50 100 150 1 50 100 150

traffic flow entering garage [pc/h]

queu

e le

ngth

[pc] 85% probability

95% probability

credit cardc=160 [pc/h]

chipcardc=340 [pc/h]

barcode ticketc=290 [pc/h]

Kalkulation: Anzahl Pkw vor Schranke mit verschiedenen Kontrollsystemen (in Anlehnnung an EAR 05, Annex K)

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Kontrollanlagen, Stauraum

Betonüberdeckung

Beispiel: Erhöhte Betonüberdeckung im Bereich von Induktionsschleifen erforderlich (abhängig vom Hersteller!)

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Kontrollanlagen, StauraumZufahrt aus Rechtskurve problematisch, Mindestwerte einhalten:

(Quelle: EAR [1], Bild 4.5-1)

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Problematisch: Weder Längs- noch Querneigung, sehr wenig Abläufe

Neigung der Ebenen

Problematisch: Verdunstungsrinnen

Fotos: Schäper, MPA WI

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Dies ist kein verkehrsplanerisches Thema, sondern betrifft die Tragwerksplanung! Da aber dadurch Höhen und Anschlüsse an Rampen beeinflusst werden, muss zu Beginn der Planung geklärt sein, ob Neigungen vorzusehen sind. Hierzu im Folgenden Auszüge aus DBV und EAR 05.

DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen 2010:

Neigung der Ebenen

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FGSV EAR 05:Neigung der Ebenen

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Neigung der EbenenAbläufe: Rinnen:

Quelle: [4]

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Neigung aus zwei Gründen: Komfort (Pfützenvermeidung), Bauwerksschutz.

Entweder Gefälle 2,5% längs und quer zu Tiefpunkten oder Rinnen (diese möglichst nicht an aufgehenden Bauteilen!) mit Abläufen oder

Verzicht auf Gefälle, dabei Abläufe zur Aufnahme des Reinigungswassers. Wartungsplan. Sorgfältige Ausbildung von Hohlkehlen an aufgehenden Bauteilen.

Verdunstungsrinnen vermeiden (Chlorideintrag bei Rissen, Schmutz).

Oberflächenschutz gemäß DIN 1045 und DBV, Schutzsysteme zertifiziert.

DBV Heft 20, 2010 enthält viele Beispiele und Hinweise zum DBV Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen“, 2. Auflage, 2010

Neigung der Ebenen

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Tatsächlicher Bedarf muss erfüllt werden. Ableitung eventuell aus verkehrlichen Randbedingungen sinnvoll.

Fahrradparken

Fahrräder am Opernturm F: 07:30 und 09:30

Anforderungen in Stellplatzsatzungen (z.B. Ffm 20.12.16):

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Fahrradparken

Quelle: [1]

Der Flächenbedarf für ein Fahrrad wird in Stellplatzsatzungen (z.B. Ffm 20.12.16, §4(3)) in der Regel mit 1,2m²/Platz angegeben (Platz selbst + Bewegungsfläche). Wird weniger Fläche angeboten, muss durch die Art der Aufstellung nachgewiesen werden, dass der Platz ausreicht.

Hier ein Beispiel für doppelstöckige Fahrradständer (www.josta.de):

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Fahrradparken

Quelle: [1]

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Quellen:1. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2005): Empfehlungen für die Anlagen des

ruhenden Verkehrs (EAR 05). Ausgabe 2005 Köln: FGSV Verlag.2. Hinweise zum rechtlichen Rahmen der Verkehrsplanung. FGSV 20113. Schuster, Andreas/ Joseph Sattler/ Stephan Hoffmann (2012): Ruhender Verkehr. Benötigen wir

ein neues Bemessungsfahrzeug? In: Straßenverkehrstechnik 1.20124. Anton Pech (2006): Baukonstruktionen Sonderband. Parkhäuser – Garagen Grundlagen, Planung,

Betrieb. Wien. SpringerWienNewYork. Tabelle 4.04. S. 1165. Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen. Publ: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein, 20106. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2006): Richtlinien für die Anlage von

Stadtstraßen (RASt06), Ausgabe 2006 Köln: FGSV Verlag.