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Dipl.-Biol. Jörg Braun-Lüllemann/Hohengandern Artenhilfsprogramm Feldhamster TLUG Fachtagung 26.11.2014 Beachtung der artenschutzrechtliche Belange zum Feldhamster am Beispiel der Erweiterung eines Landwirtschaftsbetriebes im Weimarer Land I NGENI EURE FÜR B I OLOG I SCHE STUDI EN, I NFORMATIONSSYSTEME UND S TANDORTBEWERTUNG IBIS Landschaf t spl anung An der Ki r che 5, 37318 Hohengander n, Tel . : 036081/ 60216, Fax. : 036081/ 60217, i bi s. l and@ t - onl i ne. de

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Dipl.-Biol. Jörg Braun-Lüllemann/Hohengandern

Artenhilfsprogramm Feldhamster

TLUG Fachtagung 26.11.2014

Beachtung der artenschutzrechtliche

Belange zum Feldhamster am Beispiel der

Erweiterung eines Landwirtschaftsbetriebes

im Weimarer Land

I NGENI EURE FÜR

BI OLOGI SCHE STUDI EN,

I NFORMATI ONSSYSTEME

UND STANDORTBEWERTUNG

I BI S Landschaf t spl anung

An der Ki r che 5, 37318 Hohengander n, Tel . : 036081/ 60216,

Fax. : 036081/ 60217, i bi s. l and@t - onl i ne. de

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Artenhilfsprogramm Feldhamster

TLUG Fachtagung 26.11.2015

Ausgangslage

Landwirtschaftsbetrieb plant Erweiterung des Betriebes in 2 Planungsphasen

1. Planungsphase Erweiterung der Anlage um 3,28 ha (2010)

2. Planungsphase Erweiterung der Anlage um 2,32 ha (2016/17)

Lage der Erweiterungsflächen im Verbreitungsgebiet des Feldhamsters

saP mit besonderer Berücksichtigung des Feldhamsters erforderlich

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Arbeitschritte

Kartierung der Erweiterungsfläche und eines Umfeldes von bis zu 1000 m

Ergebnis: Keine Feldhamster auf der Erweiterungsfläche, auch nicht

im näheren Umfeld (bis 500 m), allerdings wenige Einzelbaue im

weiteren Umfeld der Anlage

Vorkommen des Feldhamster grundsätzlich bestätigt, Prüfung auf mögliche

Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG erforderlich

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Abarbeitung möglicher Verbotstatbestände

Tötungsverbot gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 könnte beim Bau der Anlage eintreten, falls

Feldhamster die Erweiterungsfläche zu diesem Zeitpunkt besiedeln

Erneute Kartierung der Erweiterungsfläche unmittelbar vor Baubeginn,

falls Feldhamster festgestellt werden sind diese umzusiedeln

Bei der Umsiedelung sind folgende Grundsätze zu beachten:

Fang und Aussetzung der Hamster darf nur durch Fachleute erfolgen

Fang der Tiere nur außerhalb der Jungtieraufzucht , also nicht vom 1.6.-25.8.

Aussetzung der Tiere nur in geeignete Lebensräume

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Abarbeitung möglicher Verbotstatbestände

Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 ist durch die

Überbauung der Ackerfläche anzunehmen, da es sich um für die Art geeignete

Standorte handelt

Anwendung der sog. Legalausnahme nach § 44 Abs. 5 : Verbote treten nicht ein,

„soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen

Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird.

Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden.“

Planung einer entsprechenden Ausgleichsmaßnahme

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Ausgleichsmaßnahmen müssen hamstertauglich sein

Ausgleichflächen müssen bodengeologisch für Hamster geeignet sein

Maßnahmen müssen den Lebensraumansprüchen des Hamster

genügen. Ein neugepflanztes Feldgehölze stellt keine geeignete

Ausgleichsmaßnahme dar !

Maßnahmen müssen je nach Eingriffsintensität, räumlichen

Gegebenheiten und Struktur der Landwirtschaftsbetriebe im Einzelfall

geplant werden.

Geeignete Maßnahmen sind u.a. Verlängerung der Stoppelruhe bis

30.9., Teilung großer Ackerschläge und Erhöhung des

Wintergetreideanteils, Schaffung von Schutzstreifen.

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Ausgleichsmaßnahme für Lebensraumverluste des Feldhamsters

Schaffung einer feldhamstergerecht genutzten Ackerfläche

Streifenförmiger Anbau von Luzerne, Getreide und Erbsen/Ackerbohnen

Getreidestreifen werden nicht beerntet und verbleiben bis zum Frühjahr

Keine chem. Spritzmittel/Rodentizide auf der Fläche

Keine chem. synthetischen Düngemittel, keine Gülle auf der Fläche

Kein Tiefpflügen, keine Bodenbearbeitung außer zur Neuansaat

Größe der Fläche bisher ca. 3 ha ( 5 Streifen), Erweiterung um 1 ha vorgesehen

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Ergebnisse

Realisierung in 2011:

Maßnahmenfläche ca. 3 ha.

Ergebnis Frühjahr 2012:

Maßnahme wurde gemäß den Vorgaben bewirtschaftet, bei Kontrollgang im Mai

wurden 4 Winterbaue im stehen gelassenen Getreidestreifen sowie ein Sommerbau

am Rand der Luzerne festgestellt.

Ergebnis Herbst 2015:

Maßnahme wurde gemäß den Vorgaben bewirtschaftet, bei Begehung im Oktober

wurden auf der Hälfte der Maßnahmenfläche 12 Baue des Feldhamster im stehen

gelassenen Getreidestreifen festgestellt.

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Mai 2011

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Februar 2013

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Mai 2014

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Oktober 2015

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Oktober 2015 Hamsterbau Oktober 2015

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Artenhilfsprogramm Feldhamsterschutz

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