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Seite 1 von 8 Dipl. Ing. (FH) Bernd Burgetsmeier Öffentlich bestellt und vereidigter Sach- verständiger von der Handwerkskammer Schwaben für das Straßenbauerhandwerk Fachbereich Pflasterbau Bernd Burgetsmeier Rehmstraße 17b 86161 Augsburg Der Stein GbR Unterheßbach 24 91611 Lehrberg Sachverständigengutachten Nr. : 00309 In Sachen : Pflasterarbeiten „Lapis perfectus“ Kundenzeichen : Der Stein GbR Auftraggeber : Der Stein GbR Unterheßbach 24 91611 Lehrberg Objekt : Kreuzungsbereich Gerberstr. / Kronenstr. in Kempten/Allgäu Datum : 2. Februar 2009 Telefon Telefax Mobil E-Mail Internet (0821) 5 69 74 74 (0821) 55 11 63 (0160) 96 84 48 37 [email protected] www.burgetsmeier.de

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Dipl. Ing. (FH)

Bernd Burgetsmeier Öffentlich bestellt und vereidigter Sach- verständiger von der Handwerkskammer Schwaben für das Straßenbauerhandwerk Fachbereich Pflasterbau

Bernd Burgetsmeier� Rehmstraße 17b � 86161 Augsburg

Der Stein GbR Unterheßbach 24 91611 Lehrberg

Sachverständigengutachten Nr. : 00309 In Sachen : Pflasterarbeiten „Lapis perfectus“

Kundenzeichen :

Der Stein GbR

Auftraggeber :

Der Stein GbR Unterheßbach 24 91611 Lehrberg

Objekt :

Kreuzungsbereich Gerberstr. / Kronenstr. in Kempten/Allgäu

Datum : 2. Februar 2009

Telefon Telefax Mobil E-Mail Internet

(0821) 5 69 74 74 (0821) 55 11 63

(0160) 96 84 48 37 [email protected]

www.burgetsmeier.de

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Dipl. Ing. (FH) Bernd Burgetsmeier Gutachten Nr : 00309

Aktenzeichen : Der Stein GbR

In Sachen : Pflasterarbeiten „Lapis perfectus“

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Inhaltsverzeichnis:

1. Auftrag und Zweck des Gutachtens

2. Ortstermin

3. Weitere Erkenntnisquellen

4. Feststellung des Ist-Zustandes

5. Beschreibung des Soll-Zustandes 6. Notwendige Maßnahmen 7. Zusammenfassung

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1. Auftrag und Zweck des Gutachtens

Am 4.12.08 erhielt ich den Auftrag ein Sachverständigengutachten über

oben genannte Pflasterarbeiten zu erstellen.

Es soll festgestellt werden, ob die im Oktober 2005 ausgeführten Pflaster-

arbeiten in Ordnung sind.

2. Ortstermin

Am 7.1.09 um 13.00 Uhr fand ein Ortstermin unter Teilnahme folgender

Herren statt: - Herr Schwarz, Stadt Kempten

- Herr Kral, Stadt Kempten

- Herr Herrmann, Stadt Bad Windsheim

- Herr Strebel, Stadt Neustadt a. d. Aisch

- Herr Stoll, Fa. FNB, Auftraggeber der Stein GbR

- Herr Hohlheimer, Fa. FNB

- Herr Burgetsmeier, Sachverständiger

3. Weitere Erkenntnisquellen

- DIN 18317: Oberbauschichten aus Asphalt

- DIN 18318: Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung,

Einfassungen

- zusätzlich DIN 18318 Entwurf vom Dezember 2008 als Stand der Technik

- ZTV P: zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für

den Bau von Pflasterdecken und Plattenbeläge

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4. Feststellung des Ist-Zustandes

Es wurden allseitig gesägte Granitpflastersteine mit den Maßen LxBxH = ca. 22

cm x 17 cm x 14 cm und 17 cm x 12 cm x 14 cm in einem Limes-Verband

verlegt (siehe Foto 9982 – ähnlich Fischgrät-Verband).

Die Steine wurden laut Herrn Stoll auf eine Bitukiestragschicht dränfähig, auf

ein Splittbett 2-5 mm aus Hartgestein nahezu press verlegt und mit feinem

Quarzsand (Körnung < 1 mm) eingesandet. Nach Abrütteln wurde die

„Pflasterfugentasche“ der Steine (siehe Foto 7ff) frei und es wurde mit einem

Splittsand 0-8mm (Kalkbrechsand und Splitt) nachgesandet, also die obere

Fugentasche verfüllt im Einschlämmverfahren.

Die Straße ist in Bauklasse III eingestuft. Es konnte während des Ortstermines

reger Verkehr, auch Schwerverkehr (LKW bis ca. 24 to und Busverkehr)

festgestellt werden.

Die Pflasterung liegt nach mehr als 3 Jahren fest und eben, ohne erkennbare

Mängel.

Lediglich die Kanten der Pflastersteine sind an einigen Stellen

abgeplatzt/gebrochen.

Dies stellt jedoch aufgrund der gewünschten Altstadtpflasteroptik keinen

Mangel dar und war so vereinbart.

Die Verfugung wurde laut Herrn Schwarz zwischenzeitlich einmal nachgefüllt.

Etwa in Straßenmitte sind die Fugen etwas breiter aufgrund des ausgeführten

Dachprofils der Straße.

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An den Rändern der Pflasterung ist ebenfalls eine größere Fuge aufgrund des

verlegten Saumstein als Abschluss vor der dreizeiligen Entwässerungsmulde

feststellbar.

Zur Begutachtung der Pflasterdecke hinsichtlich Bettung wurden

2 Probeöffnungen vorgenommen (Foto 16-26).

Der Ausbau der Steine konnte aufgrund des sehr festen Verbunds nur durch

Zerstörung eines Steins erfolgen.

Es zeigten sich geringe Feinteile (zermahlener Sand) in der Fuge / an den

Steinflanken und sehr geringe Feinteile in der Bettung.

Ingesamt waren Fuge und Bettung in Ordnung.

Ebenheit und Quergefälle waren ausreichend eingehalten. Es handelt sich hier

somit um eine Sonderbauweise, da einige Teile entgegen den anerkannten

Regeln der Technik und entgegen dem aktuellen Stand der Technik ausgeführt

wurden.

5. Beschreibung des Soll-Zustandes:

In der Regelbauweise soll „ungebunden-ungebunden“ die Pflasterung auf eine

ungebundene Splittbettung auf eine Kiestragschicht ungebunden mit Sand

verfugt werden.

Hierbei sind Bettungsmaterialien bei Pflastersteinen > 12 cm Stärke aus Splitt-

Sand der Körnung 0/11 mm zu wählen. Die Pflastersteine sind mit Fugen von

3-5 mm, bei Steinen > 12 cm sogar mehr anzubringen. Diese Fugen müssen

filterstabil gegen die Bettung üblicherweise mit Fugenmaterial 0/2 mm, 0/4 mm

oder 0/5 mm verfüllt werden.

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Genauso muss die Bettung filterstabil gegen die Kiestragschicht sein. Es darf

also keine Vermischung der jeweiligen Teile erfolgen. Eine solche Konstruktion

soll nach unten hin jeweils wasserdurchlässiger werden.

Es soll sichergestellt sein, dass jeder Tropfen Wasser, der nicht über das

Quergefälle abfliest und in die Konstruktion eindringt, sicher nach unten

abfliesen kann und an keiner Stelle ein Wasserstau entsteht.

Die Wasserdurchlässigkeit soll kontinuierlich nach unten zunehmen.

Bewertung aus technisch, sachverständiger Sicht:

Der Einsatz einer bituminös gebundenen, drainfähigen Tragschicht gilt seit

Langem als gängige, tragfähigkeitserhöhende Maßnahme und ist unumstritten

in Fachkreisen positiv zu bewerten, auch wenn dadurch die Regelbauweise

gebunden – gebunden oder ungebunden – ungebunden verlassen wird. Hier

stellt sie das Fundament der gewählten Sonderbauweise dar.

Die gewählte Splittbettung 2/5 mm zeigte keine auffälligen Zerstörungs-

/Zerreibungsprozesse, wie dies häufig bei hochbelasteten, elastischen oder

ungebundenen Bauweisen der Fall ist. Ein dichtender Feinkornanteil durch

Steinmehl ist nicht auffällig.

Dennoch ist aus technischer sachverständiger Sicht der Einbau einer Bettung

nach dem aktuellen Stand der Technik Splittsand 0-11 mm zu befürworten.

Eine vorzeitige Fugenentleerung, besonders durch die Sogwirkung des

Verkehrs ist deutlich vermindert. Grund (feste Lage, Fugentasche)

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Eine Verschiebung einzelner Steine besonders durch die Schubwirkung im

Kreuzungsbereich ist deutlich reduziert. Dies wird auf den sehr stabilen, festen

Verbund der Steine, die Steinstärke bzw. die „Preßverlegung“ zurückgeführt.

Eine üblicherweise stattfindende Zerreibung von Fugenmaterial, Bettung und

Pflaster durch die hohe Verkehrslast ist deutlich beschränkt. Grund dafür ist die

stabile Bitu-Kies-Tragschicht, die große Steindicke 14 cm, die feste Lage durch

enge Verlegung, die Wirkung der Fugenmaterialien.

Ein hoher Eintrag von Wasser in die Konstruktion ist abgesenkt feststellbar

wegen der engen und dichten Fugen und der geringen Elastizität der

Pflasterdecke bzw. dem dichteren Fugenmaterial 0-8 mm im oberen

Fugenbereich/Fugentasche.

Die Ebenheit ist gut – eine Kombination aus den vorgenannten Gründen. Hier

ist der entscheidende Vorteil dieser an sich ungebundenen Bauweise zu finden.

Ebenso sind die Tragfähigkeit und die geringeren Unterhaltskosten

(Nachsanden) hervorzuheben. Die schnelle Errichtung durch Verlegung wie

Betonverbundpflaster auf abgezogenem Bett steht den teuren

Herstellungskosten der Steine entgegen.

Langfristig, wird aus technischer sachverständiger Sicht das Steinmaterial

vermutlich Schaden nehmen, so dass eine Wiederverwendung wie bei

herkömmlichen Natursteinpflaster nur unter untergeordneter Verwendung

(herkömmliche Bauweise) möglich sein wird.

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6. Notwendige Maßnahmen:

Es sind keine Maßnahmen notwendig außer abzuwarten, ob sich die 3½-

jährigen guten Erfahrungswerte weiter bestätigen.

7. Zusammenfassung und Bewertung:

Eine Sonderbauweise im Pflasterbau, die auf uralten Erfahrungswerten wie

enger Verlegung und relativ dichter Oberfläche beruht, so dass wenig Wasser

eindringt, zeigt in Verbindung mit modernen Grundsätzen (Asphalttragschicht

und günstigen Verlegekosten aufgrund vorgefertigten, abgezogenem

Pflasterbett) eine Lösung zur höheren Belastbarkeit ohne auf die gebundene

Bauweise zurückzugreifen und ohne momentane Schäden.

Es wird interessant sein, diese Fläche zukünftig zu beobachten.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl. Ing. Bernd Burgetsmeier

S a c h v e r s t ä n d i g e r

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