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Fachhochschule Potsdam Fachbereich Informationswissenschaften Studiengang Archiv Diplomarbeit Die Archivierung von Videoaufzeichnungen am Beispiel des „Wendler-Projektes“ im Archiv Demokratischer Sozialismus der Rosa-Luxemburg Stiftung zur Erlangung des akademischen Grades Diplom-Archivar (FH) Vorgelegt von: Marcel Ruhl Matrikelnummer: 6756 Bearbeitungszeitraum: 30. März 2009 bis 30. Juni 2009 Erstgutachter: Prof. Dr. phil. Hartwig Walberg Zweitgutachterin: Christine Gohsmann (Dipl. Archivarin FH)

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Fachhochschule PotsdamFachbereich Informationswissenschaften

Studiengang Archiv

Diplomarbeit

Die Archivierung von Videoaufzeichnungen am Beispiel des „Wendler-Projektes“ im Archiv Demokratischer Sozialismus

der Rosa-Luxemburg Stiftung

zur Erlangung des akademischen GradesDiplom-Archivar (FH)

Vorgelegt von:Marcel Ruhl

Matrikelnummer: 6756

Bearbeitungszeitraum: 30. März 2009 bis 30. Juni 2009

Erstgutachter: Prof. Dr. phil. Hartwig WalbergZweitgutachterin: Christine Gohsmann (Dipl. Archivarin FH)

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen

Inhaltsverzeichnis1. Einleitung...............................................................................................................4

2. Technische Grundlagen........................................................................................6

2.1 Fernsehübertragungstechnik..........................................................................6

2.1.1 Übertragung der Helligkeitsinformation...................................................7

2.1.2 Übertragung der Farbbildinformation......................................................8

2.2 Aufzeichnungstechnik...................................................................................10

2.2.1 Analoge Aufzeichnungstechnik.............................................................11

2.2.2 Digitale Aufzeichnungstechnik..............................................................13

2.3 Kompressionsverfahren und Formate..........................................................13

2.4 Aufbewahrung digitaler Bewegtbilder...........................................................17

2.4.1 Speichermöglichkeiten..........................................................................17

2.4.2 Probleme der Langzeitspeicherung.......................................................22

3. Beschreibung des „Wendler-Projektes“..............................................................24

3.1 Bestandsgenese...........................................................................................25

3.2 Verlauf der Pilotphase..................................................................................29

3.3 Digitalisierungsverfahren..............................................................................34

4. Rechtliche Fragestellungen................................................................................38

5. Erschließung.......................................................................................................42

5.1 Erschließung audiovisueller Medien.............................................................42

5.2 Erschließung des Bestandes „Video-Sammlung PDS / DIE LINKE.“...........45

5.3 Exkurs: Automatische Inhaltserschließung...................................................49

6. Benutzung...........................................................................................................54

6.1 Benutzung von digitalen Beständen.............................................................54

6.2 Quellenwert des Bestandes „Video-Sammlung PDS / DIE LINKE.“............56

6.3 Hinweise zu einer Benutzungsordnung........................................................57

7. Schlussfolgerungen.............................................................................................59

8. Verzeichnisse......................................................................................................61

Abkürzungsverzeichnis.......................................................................................62

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen

Abbildungsverzeichnis........................................................................................65

Tabellenverzeichnis............................................................................................66

Quellenverzeichnis .............................................................................................67

Literaturverzeichnis.............................................................................................68

Internetquellen.....................................................................................................76

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 1. Einleitung

1. Einleitung

Als 1895 zuerst die Gebrüder Skladanowsky und danach die Gebrüder Lumier die

ersten bewegten Bilder öffentlich vorführten1, konnte sich noch niemand vorstel­

len, dass 100 Jahre später Filme ein Massenmedium sein würden. Filme lagen auf

Filmrollen vor und wurden mit Projektoren abgespielt. Im vergangenen Jahrhun­

dert gab es auf diesem Sektor viele Veränderungen. Aufnahme- und Abspieltech­

niken haben sich gewandelt, es gibt neue Trägermedien und Formate. Doch was

passiert mit Filmen, die zum Beispiel aus dem Fernsehen aufgenommen wurden

und auf verschiedenen Bandmedien vorliegen? Gibt es Möglichkeiten, diese Auf­

zeichnungen zu digitalisieren und sie dauerhaft zu bewahren? Wie sind die rechtli­

chen Rahmenbedingungen und wie können die Digitalisate erschlossen und ge­

nutzt werden? Diese Fragen stellten sich auch die Mitarbeiter des Archiv Demo­

kratischer Sozialismus (ADS) der Rosa-Luxemburg Stiftung (RLS), als 2008 die

Privatperson Klaus Wendler mit dem Vorschlag an sie herantrat, Videomitschnitte

aus 20 Jahren Geschichte der Partei DIE LINKE. und ihrer Vorgängerorganisatio­

nen zu digitalisieren und so den Nutzern des Archivs zugänglich zu machen.

Hieraus entwickelte sich ein Pilotprojekt.

Die aus dem Pilotprojekt resultierenden Fragen für die Digitalisierung und Archi­

vierung von, auf verschiedenen Trägermedien vorliegenden, Videoaufzeichnungen

sollen in dieser Arbeit beantwortet werden. Die Pilotphase des Digitalisierungspro­

jektes wird analysiert und Schlussfolgerungen für dessen Weiterführung werden

gezogen. Um technische Verfahren und Begriffe zu erläutern, werden zu Beginn

der Ausarbeitung die technischen Grundlagen für das Projekt beschrieben. Es

wird auf Fernsehübertragungstechniken, analoge und digitale Aufzeichnungstech­

niken, Kompressionsverfahren sowie Formate eingegangen. Weiterhin werden die

Speicherung digitaler Objekte und die damit zusammenhängenden Probleme der

Langzeitspeicherung beschrieben. Bei diesen Punkten wurde jeweils eine Aus­

1 Vgl. Pollert: Film- und Fernseharchive (1996), S.17.

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 1. Einleitung

wahl aus der Fülle der technischen Möglichkeiten getroffen. Daran anschließend

wird das Projekt vorgestellt, indem der Vorlauf, die Bestandsgenese und das an­

gewendete Digitalisierungsverfahren erklärt werden. In der Arbeit werden auftre­

tende rechtliche Fragestellungen ebenso vorgestellt wie die Erschließung der ferti­

gen Digitalisate mit AUGIAS-Archiv 8.1. Abschließend werden die Möglichkeiten

der Benutzung von Digitalisaten im ADS erläutert.

Bei der Bearbeitung des Themas wurde auf einschlägige Literatur zu Digitalisie­

rungsprojekten und Medienarchiven zurückgegriffen. Besonders hervorzuheben ist

die Dissertation von Susanne Pollert „Film- und Fernseharchive“ von 1996, von

der es bisher keine neue Auflage gibt. Neben dem Bestand „Video-Sammlung

PDS / DIE LINKE.“ selber wurden interne, nicht zur Veröffentlichung bestimmte

Unterlagen des ADS verwendet.

In der Arbeit wird der weitläufig verwendete Begriff der Langzeitarchivierung nicht

verwendet. Eine Archivierung im Sinne der Informationswissenschaften ist immer

eine dauerhafte. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um analoge oder digitale

Unterlagen handelt. Es wird statt dessen der Begriff Archivierung benutzt. Weiter­

hin spricht die Arbeit von Videomitschnitten wenn nur die Aufnahmen aus dem

Fernsehen gemeint sind. Die Begriffe Videoaufzeichnungen oder Beiträge meinen

alle im Bestand verfügbaren Filmbeiträge.

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 2. Technische Grundlagen

2. Technische Grundlagen

Um das Digitalisierungsprojekt und die in diesem Zusammenhang getroffenen Ent­

scheidungen verständlicher zu machen, sollen in diesem Kapitel die technischen

Grundlagen erläutert werden. Zuerst wird auf die zwei in der Geschichte Deutsch­

lands verwendeten Fernsehübertragungstechniken PAL (BRD) und SECAM

(DDR) eingegangen. Anschließend werden die Aufzeichnungstechniken VHS, Hi8

und MiniDV und die für die Bestandserhaltung wichtige Problematik der Magnet­

bänder näher beschrieben. Daran anschließend beschäftigt sich dieses Kapitel mit

der Aufbewahrung von Bewegtbildern und den verwendeten Kodierungsverfahren

sowie Speicherformaten bzw. -medien. Es wird auch auf Probleme des Zugriffs

und der Migration eingegangen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass hier nur die für das konkrete Projekt

wichtigen Dinge beschrieben werden. Für eine umfassende Abhandlung aller ver­

fügbaren Techniken reicht der Rahmen dieser Arbeit nicht aus.

2.1 Fernsehübertragungstechnik

Da die Videomitschnitte zu einem sehr großen Teil mit einem Videorecorder über

das Fernsehen aufgenommen wurden, ist es wichtig, die verwendete Übertra­

gungstechnik zu beschreiben. Die ersten Videoaufzeichnungen wurden im No­

vember 1989 vom DDR-Fernsehen gemacht. Zu dieser Zeit wurde in der DDR das

französische Farbfernsehverfahren SECAM verwendet. Mit der Wiedervereinigung

wurde auch in den neuen Bundesländern das in der BRD verwendete System PAL

einheitlicher Standard, sodass ab Oktober 1990 die Mitschnitte mit diesem System

gemacht wurden. Diese unterschiedlichen Verfahren haben bestimmte Auswirkun­

gen auf die Digitalisierung und die Qualität der Digitalisate. Aus diesem Grund

wird im Folgenden kurz auf die Technik der Bildübertragung im Fernsehen einge­

gangen.

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 2. Technische Grundlagen

2.1.1 Übertragung der Helligkeitsinformation

Die Bildübertragung beruht auf der kontinuierlichen Umwandlung der Helligkeits-

und Farbverteilung einer Bildvorlage in ein elektrisches Signal, das zum Empfän­

ger übertragen und dort in ein äquivalentes optisches Bild umgewandelt wird. Die

Helligkeitsverteilung (Schwarz-Weiß-Bild) der einzelnen Bildpunkte des Bildes wird

abgetastet und in ein zeitabhängiges Signal (BAS-Signal) umgewandelt. Dieses

wird dann kabelgebunden oder über Funk zum Empfänger übertragen. Hier wird

das Signal durch einen elektrisch-optischen Wandler (Bildröhre) in die ursprüngli­

che Helligkeitsverteilung des Originalbildes umgewandelt, sodass ein getreues Ab­

bild wiedergegeben werden kann.2

„Die Abtastung der Bildvorlage durch den Lesestrahl erfolgt zeilenweise von links

nach rechts und von oben nach unten“3. Auf der Empfängerseite wird das Abbild

durch den Schreibstrahl der Bildröhre auf dieselbe Weise erzeugt. Damit sich die

beiden Strahlen gleichzeitig bewegen, müssen sie synchronisiert werden.4

„Die Qualität der Bildübertragung wird durch die Auflösung5 des Bildes [...] be­

stimmt. Die Auflösung und damit die Bildschärfe ist um so besser, je höher die Zei­

lenzahl ist.“6 In Deutschland wird eine Zeilenzahl von 625 verwendet, wovon je­

doch nur 576 im sichtbaren Bildfeld genutzt werden.7 Eine Zeile besteht aus 720

Bildpunkten, so das sich eine Auflösung von 720x575 Pixel pro Bild ergibt.

Als weiterer Parameter für die Bildübertragung ist die Bildwechsel- oder Bildwie­

derholfrequenz zu nennen. Diese gibt die Anzahl von Bildwiederholungen pro Se­

kunde an. Hierbei müssen die Trägheit des menschlichen Auges sowie die Be­

trachtungsbedingungen des Fernsehens berücksichtigt werden. Üblicherweise

werden 24 Hz vom Menschen als flimmerfrei empfunden. Da das Bild jedoch zei­

2 Vgl. Mäusl: Fernsehtechnik (1991), S. 1.3 Ebd., S. 1.4 Vgl. Ebd., S. 1.5 Die Auflösung wird durch die Anzahl der Zeilen und die Anzahl der Spalten (Bildpunkte je Zeile) eines

Bildes bestimmt. Multipliziert man beide Werte erhält man die Anzahl der Bildpunkte (Pixel).6 Mäusl: Fernsehtechnik (1991), S. 2.7 Vgl. Ebd., S. 3.

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 2. Technische Grundlagen

lenweise übertragen wird, werden 50 Hz verwendet.8 Um das Flimmern noch wei­

ter zu reduzieren und für das Auge nicht wahrnehmbar zu machen, wird das über­

tragene Bild im Zeilensprungverfahren (Interlace) auf die Bildröhre projiziert. Hier­

bei werden abwechselnd die geraden und ungeraden Zeilen dargestellt, sodass

sich zwei Halbbilder ergeben. Der Halbbildwechsel wird alle 20ms durchgeführt.9

2.1.2 Übertragung der Farbbildinformation

Um neben der Helligkeitsinformation auch Farbinformation übertragen zu können,

gibt es verschiedene Verfahren der Farbbildübertragung im Frequenzmultiplex

(NTSC, PAL, SECAM) bzw. im Zeitmultiplex (MAC, HD-MAC, MUSE). Da im ana­

logen Fernsehbereich die Verfahren des Frequenzmultiplex Standard sind, be­

schränkt sich diese Arbeit auf deren Erläuterung.

Aufgrund der begrenzten Übertragungsbandbreite des Fernsehsignals ist es not­

wendig die „Farbinformation [F] in die Lücken des Frequenzspektrums des BAS-

Signales“10 einzufügen. Das BAS-Signal ist das für Schwarz-Weiß-Bildübertragung

benötigte komplette Fernsehsignal. „Dieses setzt sich aus dem eigentlichen Bildsi­

gnal (B), dem Abtastsignal (A) und dem Synchronsignal (S) zusammen“11. Das

entstandene Signal wird FBAS-Signal genannt.

NTSC

Die Aufmodulation der Farbinformation auf das vorhandene Signal der Helligkeits­

informationsübertragung wurde im Januar 1956 in Amerika eingeführt. Das hier

verwendete Verfahren wurde nach dem Erfindergremium National Television Sys­

tem Committee mit NTSC benannt.12 Es verwendet eine Auflösung von 720x480

Pixel13 und hat den Nachteil das durch die Beeinflussung des Signals während der

8 Vgl. Ebd., S. 4.9 Vgl. Ebd., S. 5.10 Mäusl: Fernsehtechnik (1991), S. 90.11 Ebd., S. 6. 12 Vgl. Ebd., S. 102.13 Vgl. Matzer: Dateiformate (2007), S. 297f.

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 2. Technische Grundlagen

Übertragung Phasenverschiebungen auftreten, welche durch das menschliche

Auge als Farbtonverfälschungen wahrgenommen werden.14 Um hier entgegen zu

wirken, war es nötig die Farbe mit einem Drehknopf manuell zu korrigieren.15 Um

dieses Problem zu lösen, wurden in Europa parallel zwei andere Verfahren entwi­

ckelt – PAL und SECAM.

PAL

Diese verbesserte NTSC-Systemvariante wurde 1963 erstmalig von dem Deut­

schen Walter Bruch vorgestellt und 1966 durch das Comité Consultatif Internatio­

nal des Radiocommunications (CCIR) zur Norm erklärt. Es wurde in der BRD zur

Funkausstellung am 25.08.1967 eingeführt und ist bis heute in vielen Ländern

Westeuropas der verwendete Standard.16 Dieses Farbbildübertragungsverfahren

zeichnet sich durch eine Korrektur von den beim NTSC-Verfahren auftretenden

Störungen des Farbsignals bei der Übertragung durch einen „zeilenweisen Pha­

senwechsel, englisch Phase Alternation Line“17 aus. Hier leitet sich auch der Name

ab. Dieser Phasenwechsel beruht auf der Annahme, dass sich die Farbinformation

zweier aufeinander folgender Zeilen nicht ändert.18

SECAM

Dieser Annahme folgt auch das von Henri de France in Frankreich entwickelte

System. Jedoch werden hier die oben beschriebenen Störungen dadurch beho­

ben, dass „dem Farbträger in jeder Zeile nur eines der beiden Farbdifferenzsignale

aufmoduliert wird“19. Die Farbinformation wird so nicht gleichzeitig, sondern nach­

einander übertragen. Dies hat zur Folge, dass „das Signal einer Zeile [...] gespei­

14 Vgl. Mäusl: Fernsehtechnik (1991), S. 106.15 Vgl. Ebd., S. 106.16 Vgl. Mäusl: Fernsehtechnik (1991), S. 107.17 Ebd., S. 108.18 Vgl. Ebd., S. 109.19 Ebd., S. 120.

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chert werden“20 muss. Es handelt sich um ein sequenzielles Verfahren mit Signal­

speicherung, französisch „Séquentiel couleur à mémoire“. Im Unterschied zu PAL,

welches amplitudenmodulierte Signale verwendet, wird bei SECAM ein frequenz­

moduliertes Signal genutzt. Dies ist eine Schwäche gegenüber PAL, da „wegen

der relativ geringen verfügbaren Übertragungsbandbreite die Frequenzmodulation

bereits an ihrer physikalischen Grenze ausgenutzt wird“21.

Die verwendeten Farbbildübertragungsverfahren PAL und SECAM unterscheiden

sich in einem wesentlichen Punkt. Sie verwenden unterschiedliche Modulations­

verfahren (Amplituden- und Frequenzmodulation), um die Farbinformation mit dem

Signal für die Helligkeitsinformation zu kombinieren. Aus diesem Grund sind beide

Systeme nicht kompatibel. Die verwendeten Empfangs- und Aufzeichnungsgeräte

müssen das verwendete System unterstützen. Verwendet man zum Abspielen von

in SECAM aufgenommenen Beiträgen PAL-Geräte, wird die Farbinformation nicht

korrekt wiedergegeben. Es entstehen Störungen des Farbbildes und nur die Hel­

ligkeitsinformation wird richtig erkannt. Für das Projekt bedeutet dies, dass die in

SECAM aufgezeichneten Beiträge nur mit einem SECAM-fähigen Abspielgerät in

Farbe digitalisiert werden können. Mit einem PAL-Gerät entstehen nur brauchbare

schwarz-weiß Digitalisate, wenn man die Kabel für die Übertragung der Farbinfor­

mation, abzieht.

2.2 Aufzeichnungstechnik

Um Fernsehsendungen auch nach dem Sendedatum immer wieder ansehen zu

können, ist es notwendig diese aufzuzeichnen. Hier bedient man sich in der Regel

eines Video- bzw. DVD-Rekorders. Diese Geräte sind in der Lage das übertrage­

ne Fernsehsignal (FBAS) zu empfangen (auch wenn das Fernsehgerät ausge­

schaltet ist) und auf das Aufnahmemedium zu überspielen. Man unterscheidet hier

magnetische (Bandmedien) und optische (CD-R, DVD, etc.), analoge und digitale

20 Ebd., S. 120.21 Ebd., S. 124.

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 2. Technische Grundlagen

Aufnahmesysteme und -medien. Dieser Abschnitt beschränkt sich auf die Erläute­

rung ausgewählter analoger und digitaler Aufzeichnungstechniken, die mit Ma­

gnetbändern arbeiten.

Bei allen magnetischen Bandaufzeichnungsverfahren umschlingt das Band eine

rotierende Kopftrommel, welches so mit dem Videosignal bespielt (magnetisiert)

und auch wieder ausgelesen werden kann. Die Verfahren unterscheiden sich in

den verwendeten „Bandformaten, der Aufteilung und Beschreibung des Bandes

und in der Signalaufbereitung“22.

2.2.1 Analoge Aufzeichnungstechnik

Analoge Aufzeichnungsverfahren speichern die Daten als Signale mit einem konti­

nuierlichen Werteverlauf, wobei jedem Punkt unterschiedliche Informationen zuge­

ordnet sind.“23 Auf dem Markt existieren verschiedene Systeme für Amateurfilmer

oder solche mit professionellen Ansprüchen.

VHS

Das VHS-Verfahren (Video Home System) wurde gegen Ende der 1970er Jahre

von der Firma JVC entwickelt und konnte sich bei den Privatverbrauchern gegen

andere Systeme (zum Beispiel Betamax) durchsetzten. Beim VHS-Verfahren lie­

gen die Videoköpfe genau gegenüber, sodass das Band immer von mindestens

einem Kopf beschrieben bzw. ausgelesen werden kann. Die Kopftrommel wird im

Schrägspurverfahren in einem Winkel von 6° über das Band geführt.24 Das

Schrägspurverfahren wird verwendet, weil so die Kapazität des Bandes besser

ausgenutzt wird. Die Spur wird ca. acht mal länger als bei linearer Aufzeichnung.25

Jeder der Köpfe schreibt während des Aufnahmevorgangs ein Halbbild, welche

beim Abspielen zu einem Vollbild zusammengefügt werden. Das Audiosignal wird

22 Stotz: Computergestützte Audio- und Videotechnik (1995), S. 244.23 Arzberger: Tabellenbuch Informations- und Telekommunikationstechnik (2000), S. 275.24 Stotz: Computergestützte Audio- und Videotechnik (1995), S. 245.25 Vgl. IT-Handbuch (2001), S. 129.

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durch einen Tonkopf an den oberen Rand des Bandes geschrieben. Die Grafik

zeigt die Anordnung der Spuren auf dem Band.

Das verwendete Polyesterband hat eine Breite von 12,7 mm26 und je nach Ausfer­

tigung eine unterschiedliche Länge. Die Horizontalauflösung der Bilder beträgt 250

Pixel.

Video Hi8

Dieses magnetische Bandaufzeichnungsverfahren „wurde speziell für Camcorder

entwickelt“27 und zeichnet sich durch ein sehr kleines Kassettenformat aus. Die

verwendeten Bänder ermöglichen aufgrund ihrer Beschaffenheit und der ange­

wandten Beschreibtechnik eine große Schreibdichte. Es sind Bilder mit einer Hori­

zontalauflösung von 400 Pixeln möglich.28

26 Stotz: Computergestützte Audio- und Videotechnik (1995), S. 246.27 Stotz: Computergestützte Audio- und Videotechnik (1995), S. 250.28 Vgl. Ebd.

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Abbildung 1: Spurlagen beim VHS-System

Quelle: Stotz: Computergestützte Audio- und Videotechnik (1995), S. 245.

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2.2.2 Digitale Aufzeichnungstechnik

Im Gegensatz zu analogen Aufzeichnungsverfahren werden die Daten bei den di­

gitalen Verfahren bei der Aufnahme gesampelt29 und digital abgespeichert. Die

„Signale haben eine bestimmte Anzahl von Wertebereichen, wobei jedem Werte­

bereich eine bestimmte Information zugeordnet ist.“30 Eine Teilgruppe der digitalen

Signale sind die binären Signale, „mit nur zwei Wertebereichen (z.B. 0 und 1).“31

Digitale Aufzeichnungsverfahren sind weit verbreitet und werden analoge Verfah­

ren in der Zukunft ablösen. Beispielhaft soll hier nur das auch von Herrn Wendler

verwendete MiniDV-Format beschrieben werden.

MiniDV

Dieser Standard zeichnet sich durch ein kleineres Kassettenformat als Digital Vi­

deo (DV) aus, bei dem die Bilder digital aufgezeichnet werden. Um die Daten be­

reits bei der Aufnahme zu reduzieren, werden sie mit der Diskreten Kosinustrans­

formation (ähnlich wie beim MPEG-Standard) komprimiert. Die Datenrate liegt bei

3,125 Mbyte/s. Das System verwendet eine Auflösung von 720 × 576 Pixel (PAL)

bzw. 720 × 480 Pixel (NTSC). Es werden 50 Halbbilder pro Sekunde aufgenom­

men. Dieses Format ist bei Amateurfilmern üblich.

2.3 Kompressionsverfahren und Formate

Bei der Digitalisierung werden die analogen Daten der Videoaufzeichnungen in di­

gitale Daten umgewandelt. Hierbei werden die analogen Daten in vorgegebenen

Zeitabschnitten gemessen und als Zahlenwerte digital abgespeichert (Sampling).

Hierbei können sehr große Datenmengen entstehen, wie folgendes Beispiel zeigt:

29 Siehe Kapitel 2.3.30 Arzberger: Tabellenbuch Informations- und Telekommunikationstechnik (2000), S. 275.31 Ebd., S. 275.

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720x575 Auflösung eines PAL-Bildes

=414000 Anzahl der Pixel pro Bild

x3 Byte Pro Farbe (RGB) wird ein Byte (256 Schattierungen) benötigt

=1242000 Byte pro Bild

x25 Pro Sekunde werden 25 Einzelbilder (50 Halbbilder) gespeichert (Bildwiederholfrequenz)

31050000 (29,61 MB/s)

Benötigter Speicherplatz pro Sekunde Film

1,74 GB/min Benötigter Speicherplatz pro Minute Film

104,1 GB/h Benötigter Speicherplatz pro Stunde Film

Tabelle 1: Speicherplatzbedarf unkomprimierter, digitaler Bewegtbilder

Es wird deutlich, dass die Datenmengen dieser Größenordnung nur problematisch

zu handhaben sind. Aus diesem Grund werden die Daten komprimiert, das heißt

die Datenrate, also die Datenmenge pro Zeiteinheit, wird reduziert. Der hierfür be­

nutzte Algorithmus wird als Codec (Codieren/Decodieren) bezeichnet und das

hierfür verwendete Programm nennt man Encoder.32 Das Ziel der Kompression ist

die Reduzierung der Datenrate, wobei die Verschlechterung der Qualität vermie­

den werden soll. Es gibt verschiedene Verfahren, die in verlustfreie und verlustbe­

haftete eingeteilt werden.33 Als verlustfreie Komprimierungsverfahren werde solche

ohne Qualitätsverlust bezeichnet. Daten können in zusammengefasster Form ge­

speichert werden (zum Beispiel 00000001 = 7x0 und 1). Das Original und die Ko­

pie haben den gleichen Informationsgehalt. Verlustbehaftete Verfahren gehen da­

gegen immer mit einem Qualitätsverlust einher. Die Auflösung könnte zum Bei­

spiel durch Skalieren von 720x575 auf 360x278 verkleinert oder die Bildwiederhol­

frequenz von 25 auf 12,5 Bilder pro Sekunde reduziert werden.

Bei der Komprimierung von Bewegtbildern unterscheidet man daneben noch zwi­

schen Intraframe-Methoden (auf ein einzelnes Bild bezogen) und Interframe-Me­

32 Vgl. Matzer: Dateiformate (2007), S. 225.33 Vgl. Ebd., S. 226.

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thoden (Einbezug aufeinander folgender Bilder).

Ein Standard für die Speicherung von Videodaten ist der MPEG-Standard (Moving

Pictures Experts Group). Hinter diesem Kürzel verbirgt sich eine Arbeitsgruppe der

ISO (International Organisation for Standardisation) die sich mit der Entwicklung

von Standards für die Kompression und Decompression von Video- und Audioda­

ten beschäftigt.34 Bisher wurden die Standards MPEG-1, MPEG-2, MPEG-4,

MPEG-7 und MPEG-21 entwickelt.35 Von der MPEG wurde eine Interframe-Metho­

de zur Videokomprimierung eingeführt. Hierbei wird vorausgesetzt, dass sich auf­

einander folgende Bilder nur in geringem Maße unterscheiden (zum Beispiel bei

Bewegungen vor einem ruhigen Hintergrund). Es wird das erste Bild (Keyframe)

analysiert und mit dem folgenden Bild verglichen. Der Keyframe wird komplett, von

dem folgenden Bild werden nur die Unterschiede zum ersten Bild gespeichert.

Werden die Unterschiede zwischen den Bildern zu groß, zum Beispiel bei Schnit­

ten, wird wieder ein Keyframe gespeichert. Auf diese Weise wird die Datenmenge

erheblich reduziert. Größere Reduktionen lassen sich erzeugen, wenn Einzelbilder

mit dem vorhergehenden und dem nachfolgenden Bild verglichen werden. Im Fol­

genden werden die MPEG-Standards kurz beschrieben.

MPEG-1 (ISO/IEC 11172)

Dieser Standard wurde 1992 entwickelt und beschreibt die Speicherung von Vi­

deo- und Audiodaten auf Speichermedien mit einer Datenrate von bis zu 1,5

Mbps, ist also für die Verwendung auf CD vorgesehen. Der Standard ist weit ver­

breitet und wird von vielen Geräten unterstützt.36 Großen Bekanntheitsgrad besitzt

hier MPEG-1 Audio Layer III (MP3) das für die Codierung von Audiodaten verwen­

det wird.

34 Vgl. Moving Pictures Experts Group, http://www.chiariglione.org/mpeg/achievements.htm (letzter Zugriff: 08.06.2009).

35 Vgl. Ebd.36 Vgl. Ebd.

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MPEG-2 (ISO/IEC 138

MPEG-2 stammt aus dem Jahre 1994. Es handelt sich hierbei um einen offenen

Standard, der eine weite Verbreitung hat. Er wird für die Speicherung von Video

auf Datenträgern mit einer Datenrate bis zu 15 Mbps und damit für Video-DVDs

verwendet. Der Standard wird von fast allen Geräten und Abspielprogrammen un­

terstützt. Mit MPEG-2 kodierte Dateien können die Dateiendungen .mpg, .mpeg

oder .m2p haben.

MPEG-4 (ISO/IEC 144

1998 zum Standard erhoben, ist MPEG-4 ein Standard für die Codierung von au­

diovisuellen Objekten. Mit einer höheren Datenreduktion als MPEG-2 und Strea­

mingfähigkeit ist dieser Standard speziell auf die Nutzung von Video im Internet

ausgerichtet.37

MPEG-7 (ISO/IEC 15938)

Bei MPEG-7 handelt es sich nicht um ein Kompressionsverfahren für audiovisuelle

Medien, wie bei MPEG-1, MPEG-2 und MPEG-4. Dieser seit 1997 entwickelte

Standard dient der Beschreibung von multimedialen Daten. Er enthält Metadaten

für die Bereiche Digital Rights Management, Organisation von Inhalten sowie die

Beschreibung von Struktur und Semantik der Multimediaobjekte.38

MPEG-21 (ISO/IEC 21000)

MPEG-21 geht einen Schritt weiter und stellt einen Standard für eine Arbeitsumge­

bung zur Herstellung von Multimediaobjekten bereit. Es werden Benutzer, digitale

Objekte und Aktionen zwischen diesen beschrieben. Auch die Definition von geis­

tigem Eigentum und dessen Schutz sind Bestandteil des Standards.39

37 Vgl. Ebd.38 Vgl. Ebd.39 Vgl. Ebd.

16

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 2. Technische Grundlagen

AVI

Bei dem Datenformat AVI (Audio Video Interleaved) handelt es sich um einen Me­

diencontainer, der mit unterschiedlichen Codecs komprimiert sein kann.40 Hierbei

ist die Menge des Datenverlustes einstellbar. Bei AVI handelt es sich um ein nicht

von der ISO standardisiertes, von Microsoft entwickeltes, proprietäres Format. Aus

diesem Grund wird von der Verwendung als Archivierungsformat abgeraten, auch

wenn das Format allgemein verbreitet ist.

Neben diesen Formaten für die Komprimierung von Video- und Audiodaten gibt es

weitere Formate wie Quicktime oder Realvideo. Diese sind eher für die Nutzung

über das Internet ausgelegt oder typisch für Rechnersysteme wie Macintosh. Da­

her sind sie hier nicht relevant.

2.4 Aufbewahrung digitaler Bewegtbilder

Digitale Daten benötigen spezielle Umgebungen für die Speicherung, die Aufbe­

wahrung und den Zugriff. Hierzu gehören in erster Linie technische Anlagen und

Geräte, die immer auf eines angewiesen sind: elektrischen Strom. Weiterhin veral­

ten diese Geräte und neue Technologien werden eingeführt. Daneben werden

spezielle Programme für die Interpretation der binären Information benötigt. Aus

diesen Umständen ergeben sich Probleme, die noch nicht abschließend gelöst

sind und damit die digitale Überlieferung der letzten Jahre sowie die der Zukunft

bedrohen. Es gibt aber Strategien, wie die Emulation von Hardware- und Softwa­

reumgebungen oder die Migration von Daten und Trägermedien, um die Informati­

on zu bewahren.

2.4.1 Speichermöglichkeiten

Ein wichtiger Punkt im Umgang mit Digitalisaten ist ihre Speicherung. Hier ergibt

sich eine große Auswahl an Speichermedien, die in magnetische und optische

Speichermedien untergliedert werden können. Daneben gibt es auch Kombinatio­

40 Vgl. Matzer: Dateiformate (2007), S. 293.

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 2. Technische Grundlagen

nen beider Gruppen und Spezialformen. Alle haben ihre Vor- und Nachteile und

sollten deshalb entsprechend dem Einsatzgebiet ausgewählt werden. Für be­

stimmte Anwendungen ist auch eine Kombination verschiedener Medien empfeh­

lenswert.

Magnetische Speichermedien

Bei diesen Medien wird die Information durch die Magnetisierung eines Trägerme­

diums gespeichert. Magnetische Speicher können in Festplattenspeicher und

Bandmedien unterteilt werden. Festplattenspeicher sind „die dominierende Tech­

nik des wiederbeschreibbaren Sekundärspeichers“41. Sie können, mit einem

Durchmesser von 2,5'' oder 3,5'', in die Computer- und Serversysteme eingebaut

oder als externe Festplatten verwendet werden. Die Speicherkapazitäten liegen

heute, abhängig von Größe und Schnittstelle (IDE oder SATA), zwischen 80 GB

und 1 TB. Die Kapazitäten werden in der Zukunft weiter steigen. Festplatten bieten

einen direkten Zugriff auf die Daten und sind auf einen ständigen Schreib-Lese-

Zugriff ausgelegt. Sie arbeiten mit ausgereiften Fehlerkorrekturverfahren.42 Die Le­

bensdauer liegt, je nach Einsatzbereich und Nutzungsfrequenz, zwischen drei und

zehn Jahren.4344 Es gibt eine Reihe von Gründen, die zu Störungen oder gar Total­

ausfällen von Festplatten führen können. Zu nennen sind hier thermische Proble­

me (Ausfall durch Überhitzung), mechanische Belastungen (Erschütterungen,

Head Crash), äußere Magnetfelder (dynamische oder statische) und Fehler in der

Elektronik.45 Um diese Risiken zu reduzieren, ist der Einsatz von redundanten

Speichern, wie RAID-Systemen (Redundant Array of Independent Disks), zu emp­

fehlen.

Bandmedien zeichnen sich durch die Fähigkeit aus, große Datenmengen kosten­

41 Coy: Perspektiven der Langzeitarchivierung multimedialer Objekte (2004), S. 31.42 Ebd., S. 31.43 Vgl. Illing: Immer wieder? ... Neue Medien! (2009), S. 11. 44 Vgl. Engelhardt: Daten sicher aufbewahren (2008), S. 33.45 Vgl. Ebd., S. 14.

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 2. Technische Grundlagen

günstig und platzsparend zu speichern.46 Aus diesem Grund sind sie für die Durch­

führung von Datensicherungen in Produktivsystemen (BackUp) und für die Spei­

cherung von großen Datenmengen geeignet. Ein Nachteil ist der sequenzielle Zu­

griff.47 Das Band muss an die Stelle gespult werden, an der sich die benötigte In­

formation befindet. Damit wird die Zugriffszeit, im Vergleich zu dem wahlfreien Zu­

griff bei Festplatten und Optischen Speichern, lang. Bandmedien unterliegen bei

der Benutzung einer mechanischen Abnutzung, da das Band immer in Kontakt mit

dem Schreib-Lese-Kopf steht.48 Die Lebensdauer liegt zwischen fünf und zehn

Jahren49, hängt aber von äußeren Einflüssen ab. Als Störeinflüsse sind hier zu

große Hitze und Kälte, Staub, Feuchtigkeit sowie Magnetfelder zu nennen. Auch

Erschütterungen können sich negativ auf die Lebensdauer auswirken.

Optische Speichermedien

Ein kostengünstiges, robustes und einfach handhabbares Speichermedium ist der

optische Plattenspeicher in seinen zahlreichen Ausführungen.50 Zu nennen sind

hier CD (Compact Disc), DVD (Digital Versatile Disc), BD (Blue-ray Disc) und

UDO (Ultra-Density-Optical). Diese unterscheiden sich im wesentlichen im Aufbau

und in der Speicherkapazität, welche durch die Verwendung immer kurzwelligerer

Laser stetig steigt. Gemeinsamkeiten liegen im Prinzip der Datenspeicherung. Mit

dem Laser werden Vertiefungen, sogenannte Pits, in die Trägerschicht gebrannt.

Die so entstehenden Erhebungen werden Lands genannt. Der Wechsel zwischen

Pits und Lands repräsentiert den Wechsel zwischen 0 und 1 der digitalen Daten.

Bei allen optischen Speichermedien muss zwischen gepressten, für die Distributi­

on von Informationen (Software, Musik) hergestellten, und beim Kauf leeren, durch

den Nutzer beschreibbare, Medien unterschieden werden. Die Lebensdauer ge­

46 Vgl. Ebd., S. 17.47 Vgl. Coy: Perspektiven der Langzeitarchivierung multimedialer Objekte (2004), S. 32.48 Vgl. Engelhardt: Daten sicher aufbewahren (2008), S. 18.49 Vgl. Ebd., S. 35.50 Vgl. Coy: Perspektiven der Langzeitarchivierung multimedialer Objekte (2004), S. 28.

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 2. Technische Grundlagen

presster Medien ist wesentlich höher als die gebrannter.51 Ein weiterer Vorteil liegt

in der Unveränderbarkeit (Authentizität und Integrität) der einmal geschriebenen

Daten.

Die CD wurde zuerst für den Verkauf von Musik verwendet. Anschließend wurde

sie für die Verwendung im Computerbereich weiterentwickelt. Die Speicherkapazi­

tät von handelsüblichen CD-R bzw. CD-RW liegt bei 700 MB, was einer Spieldau­

er von 80 Minuten entspricht. Zum Schreiben und Lesen der Daten wird ein roter

Laser mit einer Wellenlänge von 780 nm verwendet.52

Der Nachfolger der CD ist die DVD. Diese bietet pro Schicht eine Speicherkapazi­

tät von 4,7 GB. Auf dem Markt sind doppellagige und doppelseitige Ausführungen

erhältlich. Die Speicherkapazität kann so auf 18,8 GB erhöht werden. Der Laser

hat eine Wellenlänge von 650 nm.53

Mit der Einführung der BD wird die DVD schrittweise abgelöst werden. Diese ver­

wendet einen Laser mit einer Wellenlänge von 405 nm und erreicht damit eine

sehr große Schreibdichte auf der 12 cm großen Scheibe.54 Die Speicherkapazität

reicht, je nach Anzahl der Schichten, von 25 GB bis zu 200 GB. Auch hier gibt es,

wie bei CD und DVD, Ausführungen die einmal (BD-R) bzw. wiederbeschreibbar

(BD-RW) sind.

Auch das von der ISO standardisierte Verfahren UDO verwendet einen Laser mit

einer Wellenlänge von 405 nm, erreicht durch die Verwendung eines anderen Lin­

sensystems aber höhere Speicherkapazitäten. Diese liegen zwischen 30 GB und

230 GB.55

Hier endet die Entwicklung nicht. Die Nachfolger sind mit MODS (Multiplexed Opti­

cal Data Storage)56 und TeraDisk57 bereits benannt. Hier wird durch eine asynchro­

51 Vgl. Ebd., S. 29.52 Vgl. Engelhardt: Daten sicher aufbewahren (2008), S. 7.53 Vgl. Ebd., S. 7.54 Vgl. Ebd., S. 8.55 Vgl. Ebd., S. 9.56 Vgl. Coy: Perspektiven der Langzeitarchivierung multimedialer Objekte (2004), S. 30.57 Vgl. Mempile, http://www.mempile.com/TeraDisc™+Technology/ (letzter Zugriff: 10.06.2009).

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 2. Technische Grundlagen

ne Anordnung von Pits und Lands eine weitere Steigerung der Speicherkapazität

erreicht.

Die Haltbarkeit optischer Medien liegt nach Herstellerangaben zwischen 30 und 50

Jahren.58 Dies setzt die Vermeidung von hoher Luftfeuchtigkeit, Staub und Er­

schütterungen bei der Verwendung voraus. Dennoch sind diese Zahlen nur Ver­

mutungen und liegen bei gebrannten Ausführungen wesentlich niedriger. Hier

wiegt die veraltende Technik schwerer als die physikalische Alterung des Medi­

ums.59

Holographische Speichermedien

Eine Sonderform der optischen Speichermedien sind die holographischen Spei­

cher. Hier wird mit einem Laser das gesamte Volumen von speziell gezüchteten

Litiumniobat-Kristallen ausgenutzt.60 Diese Kristalle sind vermutlich über 100 Jahre

stabil.61 Der Laser wird bei diesem Verfahren in unterschiedlichen Winkeln und

Wellenlängen über den Speicherbaustein geführt, sodass auf der Fläche einer

DVD (12 cm Durchmesser) bis zu 2 TB gespeichert werden können.62 Hierbei han­

delt es sich bisher um ein experimentelles Verfahren, welches noch keine

Marktreife besitzt.

Für eine auf Langzeiterhalt der Daten ausgerichtete Speicherstrategie ist eine

Kombination von Festplatten (schneller Zugriff) und anderen Medien, zum Beispiel

optischer oder Bandmedien (Langzeitstabilität), notwendig.

58 Vgl. Engelhardt: Daten sicher aufbewahren (2008), S. 35.59 Vgl. Ebd., S. 34.60 Vgl. Illing: Immer wieder? ... Neue Medien! (2009), S. 17. 61 Vgl. Coy: Perspektiven der Langzeitarchivierung multimedialer Objekte (2004), S. 34.62 Vgl. Holography System Development Forum, http://www.hvd-forum.org/abouthvd/technology.html (letzter

Zugriff: 13.06.2009).

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 2. Technische Grundlagen

2.4.2 Probleme der Langzeitspeicherung

Der technische Fortschritt ermöglicht immer schnelleren Zugang zu Informationen,

immer mehr Speicherplatz für digitale Daten und immer neue Anwendungen. Dies

alles hat Vorteile, bringt aber auch Probleme. Formate und Technologien drohen

zu veralten. Digitale Daten sind äußerst flüchtig und ohne Einsatz von Technologie

nicht nutzbar. Diesen Problemen dauerhaft zu begegnen und die Informationen an

spätere Generationen zu überliefern sind die Herausforderungen, vor denen unter

anderem Informationswissenschaftler und Informatiker stehen. Noch gibt es keine

endgültige Lösung. Es gibt aber Strategien, um mit diesen Problemen umzugehen.

Refreshing

Unter diesem Begriff wird das Umkopieren der Daten von einem Medium auf ein

anderes der gleichen Art ohne Umkodierung verstanden. Mit dieser Methode kann

der physikalischen Zerstörung des Speichermediums begegnet werden, nicht aber

dem Veralten der Technik oder der Formate. Hierfür sind andere Strategien not­

wendig.63

Migration

Migration ist der regelmäßige Transfer digitaler Daten von einer Hardware- oder

Softwareumgebung in eine andere bzw. von einer Technologiegeneration in die

nächste. Sie ist bei jeder Einführung neuer Technologien anzuwenden.64 Es kann

zwischen der Migration von Speichermedien und der Migration von Formaten un­

terschieden werden. Die durch Speichermedien entstehende Risiken können nur

durch das regelmäßige Umkopieren der Daten auf aktuelle Medienvarianten redu­

ziert werden.65 Die Migration der Formate ist ein weiteres Problem. Auch wenn of­

fene und langfristig verfügbare Dateiformate verwendet werden, werden die ge­

63 Vgl. Lazinger: Digital Preservation and Metadata (2001), S. 76.64 Vgl. Ebd., S. 77.65 Vgl. Coy: Perspektiven der Langzeitarchivierung multimedialer Objekte (2004), S. 65.

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 2. Technische Grundlagen

nannten Probleme nicht abschließend gelöst. Dabei wird die Umkodierung in an­

dere, neue Formate notwendig. Problematisch kann die Migration komprimierter

Daten sein, da dies zu einer Verschlechterung der Datenqualität führen kann.66

Der Datenverlust ist so klein wie möglich zu halten.67

Emulation

Diese Strategie der Langzeitspeicherung beinhaltet die Simulation von veralteten

Rechnerarchitekturen und Softwareumgebungen auf aktuellen Systemen. So wird

die Verwendung der digitalen, im Originalzustand gespeicherten Daten unter ur­

sprünglichen Bedingungen ermöglicht.68 Eine Emulation proprietärer Systeme

ohne Kenntnis des Aufbaus (zum Beispiel Quellcode) oder der rechtlichen Rah­

menbedingungen ist schwierig bis unmöglich.69 Weiterhin ist diese Form der digita­

len Langzeitspeicherung sehr kostenintensiv, da für jeden Anwendungsfall ein ei­

gener Emulator programmiert werden muss.

Um die angewendeten Methoden und die Geschichte des digitalen Objektes nach­

vollziehbar zu halten, ist die Erfassung von umfassenden Metadaten notwendig.

Diese sollten Informationen zur Erstellung, Migration, Dateiformate, Encodierung,

Qualitätskontrolle und das Rechtemanagement enthalten.70

66 Vgl. Ebd., S. 49.67 Vgl. Ebd., S. 65.68 Vgl. Hughes: Digitizing collections (2004), S. 205.69 Vgl. Coy: Perspektiven der Langzeitarchivierung multimedialer Objekte (2004), S. 60.70 Vgl. Anderson: Starting a Digitization Center (2004), S. 162.

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 3. Beschreibung des „Wendler-Projektes“

3. Beschreibung des „Wendler-Projektes“

Am 01.08.2007 trat Herr Wendler mit einem Projektantrag „Video-Archiv: 15 Jahre

PDS (1989-2004) / DIE LINKE. (2006-2007)“ an die Rosa-Luxemburg Stiftung her­

an.71 In diesem Projektantrag schlug er vor, „das vorhandene Archiv (VHS) [zu] en­

codieren und auf externen Festplatten als digitale Mpeg-Dateien zu Forschungs­

zwecken für die nächsten Jahre zur Verfügung“72 zu stellen. Herr Wendler hatte

seit 1989 ein privates, sehr umfangreiches Videoarchiv mit „rund 2400 VHS-Bän­

dern und ca. 20.000 Dokumentationen zur Zeitgeschichte“73 zu verschiedenen

Themenbereichen aufgebaut. Neben Beiträgen zur Deutschen Geschichte, zum

Dritten Reich oder der Geschichte der BRD, finden sich auch Themen wie „Die

Wiedervereinigung im Spiegel der elektronischen Medien“ oder Geschichte der

DDR.74 Der Erhaltungszustand der, bis zu 20 Jahre alten, Bänder, war durch ihr

Alter und die Lagerungsbedingungen in der Privatwohnung gefährdet. Herr Wend­

ler, ab 1964 beim Fernsehen der DDR tätig, bemühte sich die Bandmedien zu er­

halten, indem er sie einmal jährlich in seinem privaten Aufnahmestudio75 vor- und

zurückspulte (rollen).76 Trotzdem zeigten einige Aufnahmen bereits Bildstörun­

gen77, sodass ein schnelles Handeln geboten war.

Die Übernahme von audiovisuellen Unterlagen zur Geschichte der Partei durch

die Rosa-Luxemburg Stiftung wurde bereits im Oktober 2006 in einem Brief von

Bodo Ramelow (MdB) an Dr. Evelin Wittich (damalige Geschäftsführerin der Rosa-

Luxemburg Stiftung) angeregt.78 Der Antrag von Herrn Wendler bot für beide Sei­

71 Vgl. Projektantrag Wendler.72 Ebd., S. 4.73 Ebd., S. 3.74 Vgl. Ebd., S. 3.75 Die Digitalisierung der Beiträge findet auch in diesem Privatstudio statt.76 Vgl. Protokolle der Treffen der Projektgruppe Wendler vom 17.03.2009., S. 1.77 Einige Fachleute vertreten die Meinung das eine Digitalisierung von VHS-Kassetten unnötig ist, solange

diese regelmäßig „gerollt“ werden, Vgl. Illing, Ulrich: Immer wieder? ... Neue Medien! (2009), S. 12. Dies sorgte auf der, von dem Kompetenzzentrum Bestandserhaltung für Archive und Bibliotheken in Berlin und Brandenburg im Mai 2009 durchgeführten, Weiterbildung „Immer wieder? ... Neue Medien!“ für Irritation unter den anwesenden ArchivarInnen, da dies der allgemeinen Fachmeinung widerspricht.

78 Vgl. Weichold: Gutachterliche Stellungnahme (29.08.2007), S.1.

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 3. Beschreibung des „Wendler-Projektes“

ten Vorteile. Herr Wendler bekam die Möglichkeit seine Videosammlung gewinn­

bringend zu digitalisieren, seine Arbeit der Öffentlichkeit zu erhalten und zugäng­

lich zu machen. Die Rosa-Luxemburg Stiftung mit dem Archiv Demokratischer So­

zialismus (ADS) hatte die Gelegenheit die eigenen Bestände durch Filmbeiträge

zur Partei zu ergänzen. Die Forschung sowie die stiftungseigenen Bereiche, wie

das Institut für Gesellschaftsanalyse, erhalten so eine gute Quellenbasis zur Erfor­

schung der Entwicklung der PDS und deren Medienbild. Da es bis zu diesem Zeit­

punkt noch keine Sammlung von audiovisuellen Medien über die PDS bzw. DIE

LINKE. im ADS gab, war das Angebot noch interessanter. Nach internen Verhand­

lungen wurde Herrn Wendler am 17.01.2008 mitgeteilt, dass das Projekt gefördert

werden würde.79

3.1 Bestandsgenese

Der angebotene Bestand setzt sich aus insgesamt 713 Videoaufzeichnungen (ca.

562 Stunden Spielzeit) zusammen und enthält neben verschiedenen Fernsehsen­

dungen, wie Nachrichten, Dokumentationen, Übertragungen von Parteitagen und

Bundestagsdebatten, auch Eigenproduktionen von Herrn Wendler. Der durch die

Beiträge abgedeckte Zeitraum beginnt im November 1989 und endet, nach einem

Abbruch der Aufnahmetätigkeit seitens Herrn Wendler in den Jahren 2003 bis

200680, im September 2007. Das folgende Diagramm zeigt die Verteilung der Bei­

träge auf die einzelnen Jahre.

79 Vgl. Weichold: Brief an Klaus Wendler vom 17.01.2008 (2008).80 Die Überlieferungslücke kann teilweise durch die Übernahme von über 500 Videokassetten von Bärbel

Romanowski geschlossen werden. Dieser Bestand mit der Abgabenummer 2009-024, umfasst ebenfalls Fernsehmitschnitte über die PDS und wurde unter dem Geschichtspunkt Medientraining angelegt.

25

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 3. Beschreibung des „Wendler-Projektes“

Jahr 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999

Beiträge 13 45 21 23 31 106 84 44 46 72 49

Jahr 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007

Beiträge 59 40 44 7 9 0 1 18

Tabelle 2: Aufstellung der Beiträge nach Jahren

In den Jahren 1994 und 1998 sind Häufungen der aufgenommenen Beiträge er­

kennbar, welche auf die in diesen Jahren stattfindenden Wahlen zum 13. bzw. 14.

Bundestag zurückzuführen sind. 1994 fand die Wahl des Europaparlaments, so­

wie in verschiedenen Bundesländern die Wahl des Landtages und die Kommunal­

wahl statt, sodass DIE LINKE. (damals noch PDS) stark in den Medien vertreten

war. Der Bestand enthält für das Jahr 1990 sowie für die Jahre 1993 bis 2002 eine

überdurchschnittliche Anzahl von Beiträgen und stellt somit der historischen For­

schung über diesen Zeitraum audiovisuelle Medien zur Verfügung.

Eine Aufstellung des Bestandes nach Sendeanstalten zeigt das folgende Bild. Die

Beiträge der Agenturen Trialon und Cineplus fallen hier ein wenig heraus, da diese

keine Sendeanstalten im klassischen Sinne sind. Diese Firmen sind Produzenten

von Wahlwerbespots und somit Rechteinhaber. Genauso verhält es sich bei den

31 Eigenproduktionen von Herrn Wendler.

26

Abbildung 2: Aufstellung der Beiträge nach Jahren

1989 1991 1993 1995 1997 1999 2001 2003 2005 2007

0

20

40

60

80

100

120

DurchschnittAnzahl Beiträge

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Sender Anzahl Beiträge

Sender Anzahl Beiträge

3sat 6 RBB 3

ARD 163 RIAS-TV 2

arte 1 RTL 18

DDR 1 8 Sat.1 39

DDR 2 15 SFB1 60

DFF 1 6 TV.B 2

DFF 2 3 VOX 1

FAB 1 WDR 9

IA 1 ZDF 140

MDR 16 Sonstige

n-tv 12 Wendler 31

N3 26 Trialon 1

ORB 80 Cineplus 1

Phoenix 68

Tabelle 3: Aufstellung der Beiträge nach Sendern

Diese Aufstellung macht eine Häufung der Beiträge bei den öffentlich-rechtlichen

Rundfunkanstalten erkennbar. Die meisten Mitschnitte wurden bei den Sendern

27

Abbildung 3: Aufstellung der Beiträge nach Sendern

3sat

AR

Dar

teD

DR

1D

DR

2D

FF 1

DFF

2FA

B IAM

DR

n-tv N3

OR

BPh

oeni

xR

BB

RIA

S-T

VR

TLS

at.1

SFB

1TV

.BV

OX

WD

RZ

DF

Wen

dler

Tria

lon

Cin

eplu

s

0

20

40

60

80

100

120

140

160

180

Anzahl Beiträge

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ARD (163 Beiträge), ZDF (140 Beiträge), ORB (80 Beiträge), Phoenix (68 Beiträ­

ge) und SFB1 (60 Beiträge) gemacht. Ein Großteil der im Bestand enthaltenen

Mitschnitte hat einen neutralen Charakter in der Berichterstattung, da die öffent­

lich-rechtlichen Rundfunkanstalten hierzu gesetzlich verpflichtet sind. So heißt es

zum Beispiel im „Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung einer gemein­

samen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg“ in §4 Abs. 1:

„Der Rundfunk Berlin-Brandenburg trägt durch die Herstellung und Verbreitung seiner

Programme und Angebote zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung

bei. Dabei stellt er sicher, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen in der Gesamt­

heit seiner Programme und Angebote ausgewogen und angemessen Ausdruck fin­

det.“81

Weiter unten heißt es:

„Der Rundfunk Berlin-Brandenburg hat in seinen Sendungen einen objektiven und um­

fassenden Überblick über das internationale, europäische, bundesweite sowie länder-

und regionenbezogene Geschehen in allen wichtigen politischen, sozialen, wirtschaftli­

chen und kulturellen Fragen zu geben.“82

Der Nutzer bekommt die Möglichkeit, sein in Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz gegebenes

Recht auf freie Meinungsbildung wahrzunehmen. Einschränkend muss bemerkt

werden, das Fernsehbeiträge immer nur einen bestimmten Teil der Geschehnisse

widerspiegeln können. Der Grund liegt in der begrenzten Sendezeit, die für zum

Beispiel Nachrichten zur Verfügung steht sowie in der Tatsache, dass nicht von je­

dem Ereignis Aufnahmen gemacht werden können. Die Redaktion muss demnach

eine Auswahl treffen, welche Bilder gezeigt werden. Nach welchen Auswahlkriteri­

en dies geschieht, ist letztendlich das Merkmal, welches eine neutrale Berichter­

stattung ausmacht.

81 Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg, §4 Abs. 1, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I –Gesetze vom 21.10.2001, http://www.landesrecht.brandenburg.de/sixcms/media.php/land_bb_bravors_01.a.111.de/GVBl_I_09_2002.pdf (letzter Zugriff: 16.04.2009).

82 Ebd., §4 Abs. 2.

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 3. Beschreibung des „Wendler-Projektes“

Da von den Fernsehanstalten nicht alles gefilmt wird und aus zeitlichen Gründen

im Fernsehen nicht alles gezeigt werden kann, machte Herr Wendler eigene Auf­

nahmen mit einer Canon XL1 (Hi8) bzw. mit einer Canon XL1 (MiniDV).83 So ent­

stand eine größere Gruppe mit 31 Eigenproduktionen. Thematisch handelt es sich

dabei überwiegend um Beiträge über Parteitage der PDS bzw. der Partei DIE LIN­

KE. sowie Wahlkampfveranstaltungen. Diese Eigenproduktionen sind in keinem

anderen Archiv zu finden.

Die zu digitalisierenden Videoaufzeichnungen liegen auf unterschiedlichen Träger­

medien vor, wobei die Gruppe der VHS-Kassetten mit 68884 Beiträgen die größte

ist.

Trägermedium Anzahl Beiträge

DVD 1

MiniDV 3

Hi8 4

DVCAM 17

VHS 688

Tabelle 4: Verteilung der Beiträge auf Trägermedien

3.2 Verlauf der Pilotphase

Der Projektantrag wurde unter der Auflage genehmigt, dass Herr Wendler die Mit­

schnitte nicht nur digitalisiert, sondern diese parallel in AUGIAS-Archiv 8.1 er­

schließt und indexiert.85 Diese Entscheidung wurde getroffen, da die Grundlage für

eine Benutzung des Bestandes im Archiv nur mit einer ausreichenden Erschlie­

ßung bzw. Recherchierbarkeit gegeben ist. Herr Wendler würde das Material bei

83 Vgl. Protokolle der Treffen der Projektgruppe Wendler vom 01.12.2008 (2008), S. 1. und Wendler: Interview am 15.04.2009 (2009).

84 Diese Anzahl entspricht nicht der Anzahl der digitalisierten VHS-Kassetten, da sich auf einer VHS-Kassette mehr als ein Beitrag befinden kann.

85 Vgl. Protokoll der Bereichsberatung Archiv/Bibliothek (12.06.2008), S. 1.

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 3. Beschreibung des „Wendler-Projektes“

der Digitalisierung ohnehin sichten. Es lag nahe, ihm aus diesem Grund diese Ar­

beit zu übertragen. Dazu musste Herr Wendler in die Grundlagen der Erschlie­

ßung eingeführt sowie mit der Erschließungssoftware vertraut gemacht werden.

Diese Aufgabe wurde durch Herrn Runkwitz und Frau Gohsmann bei den Projekt­

treffen übernommen. Im Februar 2009 nahm Herr Wendler an einer bereichsinter­

nen Mitarbeiterschulung im Zusammenhang mit der Einführung von AUGIAS-Ar­

chiv 8.1 im Bereich Archiv/Bibliothek der RLS teil.86

Für die Erschließung der Digitalisate wurde eine Erschließungsmaske87 mit der

Bezeichnung „Video“ erstellt.

Das Projekt ist auf drei Jahre angelegt und in verschiedene Phasen eingeteilt. Die

erste Phase (Pilotphase) startete am 01.01.2009 und endet offiziell am

30.06.2009. In dieser Phase sollen 60 Stunden des Materials digitalisiert und er­

schlossen werden. Den Abschluss dieser Phase bildet die Übergabe der Daten

und einer ausformulierten Konzeption sowie eine Präsentation der Arbeitsergeb­

nisse durch Herrn Wendler. Aufgrund von konzentrierter und schneller Arbeit

konnte dieser die ersten 165 MPEGs88 mit den dazugehörigen AUGIAS-Datensät­

zen bereits am 17.03.2009 übergeben, sodass sich die Mitarbeiter des Bereichs

Archiv/Bibliothek in der Folge stichprobenartig ein Bild von der Qualität der Arbeit

machen konnten. Diese Qualitätskontrolle fand auf Grundlage folgenden Kriterien­

kataloges89 statt:

1. Audio

- Verständlichkeit

- Lautstärke

- Nebengeräusche (z.B. Rauschen, Knacken, Schnarren, Pfeifen)

86 Vgl. Protokoll der Bereichsberatung Archiv/Bibliothek (24.02.2009), S. 2.87 Für nähere Informationen zur Erschließung des Bestandes siehe Kapitel 5.88 Für nähere Informationen zu einzelnen Formaten siehe Kapitel 2.3.89 Der Katalog wurde in Anlehnung an folgende Quellen entwickelt: Baumann: Innovationsforum „CineArchiv

digital“ (15.10.2008), S. 27; Bettington: Keeping Archives (2008), S. 621f und International Federation of Film Archives: The FIAF cataloguing rules for film archives (1991), S. 120ff.

30

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 3. Beschreibung des „Wendler-Projektes“

2. Video

- Helligkeit

- Kontrast

- Farbintensität (kräftig/blass, verschobenes Farbspektrum (rot, blau, gelb))

- Störbilder (z.B. Vierecke/Pixel, Streifen, Schnee)

- Verzögerung zwischen den Bildern (Ruckeln)

3. Bild und Ton synchron?

- ja/nein

4. Verzeichnungseinheit (VE)

- Übereinstimmung Insert/VE

- Übereinstimmung Video/Inhalt VE

- Übereinstimmung Video/Zeitmarken

Bei dieser stichprobenartigen Kontrolle stellte sich heraus, dass die Qualität der

Digitalisate im Allgemeinen recht gut ist. Einige wenige Beiträge weisen Tonstö­

rungen auf. Bei allen Beiträgen ist jedoch ein schmaler unscharfer Streifen am un­

teren Bildrand sichtbar. Diese Bildstörung ist vermutlich auf das Tracking des

VHS-Abspielgerätes bei der Digitalisierung zurückzuführen, wobei dies nicht ab­

schließend geklärt werden konnte. Bei der Durchsicht der Verzeichnungseinheiten

in AUGIAS-Archiv 8.1 wurde der Entschluss gefasst, die bis dahin verwendete Er­

schließungsmaske um ein Feld Kurzbeschreibung zu erweitern. Auch war eine

Nacharbeit der Erschließung sowie Indexierung durch Herrn Wendler notwendig,

da verwendete Schreibweisen von zum Beispiel Sendeanstalten nicht einheitlich

gewählt wurden. Im Falle einer Benutzerrecherche entstünde so eine ungenaue

Trefferquote. Es ergab sich auch die Notwendigkeit, Herrn Wendler einen an den

Bestand angepassten Beispielindex zugänglich zu machen, um die Qualität der In­

dexierung zu erhöhen.90

90 Für nähere Informationen zur Erschließung des Bestandes siehe Kapitel 5.

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 3. Beschreibung des „Wendler-Projektes“

Die Präsentation der Arbeitsergebnisse der Pilotphase91 wurde am 11.05.2009

durch Herrn Wendler vorgenommen. Bei diesem Termin waren die Mitarbeiter des

Bereichs Archiv/Bibliothek, des Bereichs Projektförderung sowie ein Vertreter der

Geschäftsleitung, anwesend. Herr Wendler bekam die Möglichkeit, drei selbst aus­

gewählte der 165 digitalisierten und bearbeiteten Beiträge sowie die jeweils zuge­

hörige Verzeichnung vorzuführen. Zusätzlich wurden drei Beiträge von den Mitar­

beitern des Archivs ausgewählt. Die Qualität der Digitalisate war erwartungsge­

mäß gut, Bild und Tonstörungen waren, bis auf den erwähnten Streifen, wenig vor­

handen. Die Qualität der Verzeichnung entsprach, trotz mehrmaliger Hinweise im

Vorfeld, noch nicht den Erwartungen des ADS. Um diesen Mangel zu beheben,

wurde mit Herrn Wendler eine Nachbesserung bis zum 04.06.2009 vereinbart.

Das ADS wirkte hier unterstützend, indem Herrn Wendler ein Ausdruck der ersten

44 Verzeichnungseinheiten mit Korrekturvorschlägen übergeben wurde. Diese

sollten als Beispiel für die zukünftige Verzeichnung der Beiträge dienen. Weiterhin

wurde eine kurze Verzeichnungsrichtlinie erstellt, in der Vorgaben für bestimmte

Felder gemacht wurden. Es wurde auch die Entscheidung getroffen die Indexie­

rung, bis zur zufriedenstellenden Verzeichnung insbesondere des Feldes Kurzbe­

schreibung, zurückzustellen.

In der vierten Maiwoche wurde Herrn Wendler ein Beispielindex übergeben, auf

dessen Grundlage die Indexierung der Verzeichnungseinheiten in der Zukunft er­

folgen sollte. Bei diesem Treffen aller Beteiligten wurden weitere Vorschläge für

den Sachindex diskutiert und ca. 20 Verzeichnungseinheiten, bei denen Fragen

zur Indexierung auftraten, um einen Index ergänzt. Zu diesem Zeitpunkt hatte Herr

Wendler die Eintragungen von 130 Beiträgen in AUGIAS-Archiv 8.1 korrigiert, so­

dass bis zum Ende der Pilotphase am 30.06.2009 alle 165 Beiträge umfassend

verzeichnet sein würden. Eine Übergabe wurde bis zum 22.06.2009 vereinbart,

die Entscheidung über die Weiterführung des Projekts sollte bis zu 28.06.2009 ge­

troffen werden.

91 Vgl. Protokoll der Präsentation der Arbeitsergebnisse (11.05.2009).

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 3. Beschreibung des „Wendler-Projektes“

Am 22.06.2009 wurden von Herrn Wendler die Videodateien übergeben, die Ver­

zeichnung in AUGIAS-Archiv 8.1. wurde bereits in der Woche davor in das System

der RLS importiert. Nach seinen Erfahrungen und Eindrücken mit dem bisherigen

Vorgehen befragt, antwortete Herr Wendler, dass er die gegebenen Hilfestellun­

gen besonders für die Indexierung im Sachindex sehr gut verwenden konnte.

Auch die im Verzeichnungsformular ergänzten Auswahllisten halfen bei der ein­

heitlichen Verzeichnung von Sendeanstalten und Sendungsthema. Weiterhin be­

schrieb er das Pilotprojekt als Lernprozess. Nach Aussage von Herrn Wendler ver­

wendet dieser bei der Verzeichnung die meiste Zeit für das Feld Detailübersicht.

Das Feld Kurzbeschreibung wird von ihm als eher nachrangig betrachtet. In Aus­

wertung dieses Treffens wurde von den Projektmitarbeitern festgestellt, dass sich

die bei der Verzeichnung aufgewendete Zeit auf die Qualität der einzelnen Felder

auswirkt. Die Verzeichnung funktionierte im Allgemeinen recht gut, die Inhaltsbe­

schreibung im Feld Kurzbeschreibung war aber noch immer nicht zufriedenstel­

lend. Es wurde die Entscheidung getroffen eine parallele Verzeichnung der Num­

mern 166 bis 200 durchzuführen, um die Ergebnisse mit denen von Herrn Wendler

vergleichen zu können. Sollten die Ergebnisse nicht den Vorstellungen entspre­

chen, behält sich das ADS die Verzeichnung des Feldes Kurzbeschreibung vor.

Die Tendenz der Projektmitarbeiter für die Weiterführung des Projektes war nach

diesem Treffen positiv.92

Bei einem Treffen von Vertretern des ADS, des Bereiches Projektförderung und

der Geschäftsleitung wurde Ende Juni 2009 über die Weiterführung des Projektes

entschieden.

92 Vgl. Protokolle der Treffen der Projektgruppe Wendler vom 22.06.2009 (2009),

33

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 3. Beschreibung des „Wendler-Projektes“

3.3 Digitalisierungsverfahren

Für die Digitalisierung der Bandmedien werden ein Abspielgerät für das zu digitali­

sierende Medium und ein Schnittrechner mit einem Schnittprogramm benötigt.

Dieses sehr allgemeine Schema verdeutlicht das Prinzip der Digitalisierung der

Beiträge. Das benutzte Abspielgerät wird mit dem Schnittrechner verbunden. Auf

diesem wird der Beitrag digital aufgenommen, bearbeitet und in MPEG-2 konver­

tiert. Als Dateiformat wurde MPEG-2 gewählt, weil dieser Standard wegen seiner

Verbreitung von Fachgremien empfohlen wird. Dies wird mittelfristig aufgrund der

Bedeutung von MPEG-2 für die Nutzung bei DVDs so bleiben. Weiterhin fällt der

Qualitätsverlust bei der Komprimierung kaum ins Gewicht.93

Das folgende Schema zeigt den Aufbau der Geräte und deren Spezifikationen bei

Herrn Wendler.

93 Vgl. Kapitel 2.3.

34

Abbildung 4: Ablaufschema Digitalisierung

Abspielgerät- VHS, Hi8, MiniDV

Schnittrechner- Schnittprogramm- MPEG-2 EncoderDigitalisierung

analog digital

Abbildung 5: Aufbau der Geräte bei Herrn Wendler

Abspielgerät:Panasonic NV-HS 950

Kontrollmonitor Kontrollmonitor

Sony EV-S9000DE

Schnittrechner:CPU: 3 Ghz TaktfrequenzRAM: 2 GBFestplatte: 700 GBGrafik: Nvidia GeForce 7600 GSAdobe Premiere Pro 1.5

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 3. Beschreibung des „Wendler-Projektes“

Zwischen dem VHS-Abspielgerät (Panasonic NV-HS 950) und dem Schnittrechner

ist ein weiteres Gerät (Sony EV-S9000DE) zwischengeschaltet. Zum Einen wird

hierüber ein Kontrollmonitor betrieben, um das Ausgangssignal des Abspielgerä­

tes zu überwachen. Zum Anderen ist es das Abspielgerät für Hi8 und MiniDV-Kas­

setten. So muss an dem Geräteaufbau nichts geändert werden, wenn andere Me­

dien als VHS-Kassetten digitalisiert werden sollen.

Im konkreten Beispiel wird das Band der VHS-Kassette mit einem Abspielgerät

einmal gerollt, also komplett vor und wieder zurückgespult. Hierbei wird eine zu

lose Wickelung gestrafft und das Band auf ein fehlerfreies Abspielen vorbereitet.

Anschließend wird das Band an eine Stelle kurz vor dem Beitrag gespult, um eine

vollständige Digitalisierung des Beitrages zu ermöglichen. Es wird für das Spulen

des Bandes ein anderer Rekorder genutzt, um die Videoköpfe des für die Digitali­

sierung verwendeten Rekorders zu schonen. Das Band wird anschließend in

einen zweiten Videorekorder (Panasonic NV-HS 950) eingelegt und dort abge­

spielt. Gleichzeitig wird in Adobe Premiere Pro 1.5 auf dem Schnittrechner die Auf­

nahme gestartet. Das Band wird in diesem Schritt als AVI-Datei94 gespeichert und

liegt damit digital vor. Dieser Vorgang läuft in Echtzeit ab, sodass parallel eine ers­

te Verzeichnung stattfinden kann. Wenn der Beitrag digitalisiert ist, wird die Bear­

beitung im Schnittprogramm vorgenommen. Die nicht zu dem Beitrag gehörenden

Vor- bzw. Nachläufe am Anfang und Ende des Digitalisates werden entfernt. Ein

fünf Sekunden langes Insert wird dem Beitrag vorangestellt. Dieses Insert enthält

den Titel der Sendung, den Sender sowie das Datum der Ausstrahlung. In diesem

Bearbeitungsschritt wird der Ton normalisiert, die Lautstärke also an einen Mittel­

wert angeglichen.

Anschließend wird eine sekundengenaue manuelle Erschließung des Beitrages

auf Grundlage der Timeline im Schnittprogramm durchgeführt. Für die gewählten

Zeitangaben ist die Tonspur ausschlaggebend, da diese manchmal von den Bil­

dern abweichen (Sprecher setzt früher ein, Überblendungen, etc.).

94 Videoformate werden in Kapitel 2.3 näher beschrieben.

35

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 3. Beschreibung des „Wendler-Projektes“

Um die AVI-Datei in eine MPEG2-kodierte-Datei umzuwandeln, wird das Digitali­

sat mit dem Canopus-Encoder aus dem Schnittprogramm exportiert. Dies wird mit

folgenden Einstellungen für Bild und Ton durchgeführt. Der Ton wird mit 48.000Hz

bzw. 48 Khz und das Bild mit 6.000.000 bps (5,72 Mbps) und einer Auflösung von

720x576 Pixel als MPEG2 encodiert. Dieser Prozess läuft ebenfalls in Echtzeit ab.

Es entsteht eine Datei mit der Dateiendung *.m2p. Da diese Dateien nicht von al­

len gängigen Abspielprogrammen wiedergegeben werden können, wird die Datei­

endung manuell in *.mpg geändert. Dies hat keine Auswirkungen auf die Inhalte

der Datei und kann somit risikolos durchgeführt werden.

Die Zeit des Encodierens wird genutzt, um die Verzeichnungseinheit zu indexie­

ren.

Es entsteht eine AVI-Datei von ca. 4,17 GB und eine MPEG2-Datei von 858,3 MB

(0.8382 GB).95 Die Größe der Ursprungsdatei lässt sich durch die mit der Encodie­

rung automatisch durchgeführte Kompression um den Faktor 5 reduzieren. Hierbei

entstehen keine wahrnehmbaren Qualitätsverluste. Insgesamt werden für die in

der Pilotphase digitalisierten 165 Beiträge rund 183 GB Speicherplatz benötigt, der

Gesamtbestand benötigt voraussichtlich 1491,97 GB oder 1,457 TB Speicherplatz.

Die Digitalisierung eines Beitrages von 20 Minuten Länge lässt sich in ca. 80 Mi­

nuten durchführen. Diese Zeit setzt sich aus zweimal 20 Minuten, für das Über­

spielen in den Schnittrechner und das Encodieren, aus 30 Minuten für die Bearbei­

tung (Insert und Tonnormalisierung) und die Verzeichnung sowie aus 10 Minuten

für die Vor- und Nachbereitung (Spulen des Bandes, Bereinigung des Schnittpro­

gramms, Löschen der AVI-Datei) zusammen. Es ergibt sich für dieses Beispiel fol­

gende Berechnungsformel für die Bearbeitungsdauer DBearbeitung aus der Beitrags­

dauer DBeitrag:

DBearbeitung = (2 x DBeitrag) + (1,5 x DBeitrag) + (0,5 x DBeitrag)

95 Ein Bit ist die kleinste Informationseinheit in der Computertechnik. Diese kann zwei Zustände annehmen (an oder aus, wahr oder falsch, 0 oder 1). 8 Bit sind 1 Byte. Die Umrechnung von zum Beispiel Gigabyte in Megabyte erfolgt durch die Multiplikation mit dem Faktor 1024. 1 Gigabyte = 1024 Megabyte = 1048576 Kilobyte = 1073741824 Byte.

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 3. Beschreibung des „Wendler-Projektes“

Dieser Formel folgend ergibt sich eine viermal höhere Gesamtbearbeitungszeit im

Vergleich zur Spieldauer des Beitrages. Dieses Verhältnis ist aber nicht immer

gleich, da die Zeit für die Vor- und Nachbereitung nicht von der Länge des Beitra­

ges abhängig ist, bei kürzeren Beiträgen also genauso lange dauern kann wie bei

längeren. Längere Beiträge können auch eine kürzere Zeit für die Verzeichnung

beanspruchen. Dieser Wert ist als Richtwert zu verstehen.

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 4. Rechtliche Fragestellungen

4. Rechtliche Fragestellungen

Die Beiträge des hier behandelten Bestandes sind Filmwerke im Sinne des „Ge­

setzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte“ kurz Urheberrechtsgesetz

(UrhG). „Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaf­

fen werden“96 zählen zu den geschützten Werken. Ihr Urheber genießt einen

Schutz für seine Werke.97 Allerdings ist im Gesetz stets die Rede von „Werken der

Literatur, Wissenschaft und Kunst“98. Es stellt sich die Frage, zu welchem dieser

drei Bereiche Fernsehsendungen gehören. Es wird unterstellt, dass handwerkli­

ches Können und Kreativität notwendig sind, um zum Beispiel eine Nachrichten­

sendung in Szene zu setzen. Hier spielen die Beleuchtung, der Schnitt, die Bei­

tragsgestaltung und das Formulieren von Text zusammen, sodass von einer

künstlerischen Leistung gesprochen werden kann. Die ausgestrahlten Beiträge

sind demnach urheberrechtlich geschützt. Es besteht deshalb die Notwendigkeit,

sich mit den rechtlichen Aspekten zu beschäftigen. Zuerst wird ein Einblick in das

UrhG gegeben, um daraus Schlussfolgerungen und Konsequenzen für die Nut­

zung der Digitalisate abzuleiten.

Urheberrechtsgesetz (UrhG)

Das Urheberrechtsgesetz wurde am 09.09.1965 erlassen und am 07.12.2008 zu­

letzt geändert. Es „schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Be­

ziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Si­

cherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.“99 Mit der

letzten Änderung wurden unter anderem die Nutzung von Neuen Medien und

neuere Verwertungsrechte, wie die Internetpublikation, berücksichtigt. Die Ände­

rung des Gesetzes hat weitreichende Auswirkungen auf die Nutzung und Verwer­

96 Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) §2 Abs.1.97 Vgl. UrhG §1.98 Ebd. §1.99 UrhG §11.

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 4. Rechtliche Fragestellungen

tung von urheberrechtlich geschützten Werken. In diesem Abschnitt wird nur der

Umgang mit Filmwerken bzw. Laufbildern behandelt. Unter Laufbildern werden

Filmwerke verstanden, für die kein Drehbuch vorhanden ist und die keine beson­

deren Anforderungen an Beleuchtung und Maske, etc. stellen. Als Beispiel ist hier

das klassische Straßeninterview zu nennen. Filmwerke sind Filme, die mit einem

entsprechenden Aufwand gedreht werden. Es gibt unter anderem ein Drehbuch,

Regisseure und Produzenten. Die Unterscheidung ist wichtig, da die Schutzfristen

für diese Werke unterschiedlich sind. Das Urheberrecht erlischt „siebzig Jahre

nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Hauptregisseur, Ur­

heber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der für das betreffende

Filmwerk komponierten Musik.“100 Laufbilder sind dagegen nur 50 Jahre nach Er­

scheinen geschützt.101 Es ist also bei der Klärung des Urheberrechtes zuerst die

Art des Werkes zu bestimmen, um anschließend entscheiden zu können, ob die­

ses noch urheberrechtlich geschützt ist. Ist der Schutz des Urheberrechts erlo­

schen, kann das Werk frei genutzt werden.102 Da der hier behandelte Bestand erst

im Jahre 1989 beginnt, sind die Schutzfristen in keinem Fall abgelaufen. Die Bei­

träge unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.

Aus diesem Grund muss die Frage gestellt werden, ob die mit den Beiträgen

durchgeführten Tätigkeiten (Nutzung) urheberrechtlich relevant sind. Die Digitali­

sierung stellt eine Vervielfältigung im Sinne des §16 UrhG dar. Hier heißt es:

„Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzu­

stellen, gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft, in welchem Verfahren und in wel­

cher Zahl.“103

Für die Vervielfältigung muss das Vervielfältigungsrecht nach §16 vom Urheber

bzw. Rechteinhaber erworben werden. Auch eine Präsentation oder Vorführung

unterliegt nach §19 Abs. 4 UrhG der Zustimmung des Urhebers. Unter diesen Vor­

100 UrhG §65 Abs. 2.101 Vgl. UrhG §§95, 94 Abs. 3.102 Diese Schlussfolgerung legt der §11 UrhG über den Zweck des Gesetzes nahe.103 UrhG §16 Abs. 1.

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 4. Rechtliche Fragestellungen

aussetzungen wäre die Nutzung der Digitalisate im Archiv nicht gestattet.

Es gibt jedoch Schranken, welche bestimmte Nutzungsarten unter bestimmten

Umständen erlauben. Hier ist vorrangig §53 Abs. 2 zu nennen, nach dem es

„zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstel­

len zu lassen zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung

zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werk­

stück benutzt wird“.104

Für die Nutzung der Beiträge im Archiv spielt §52b eine große Rolle. In diesem

Paragrafen ist die Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öf­

fentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven wie folgt geregelt.

„Zulässig ist, veröffentlichte Werke aus dem Bestand öffentlich zugänglicher Bibliothe­

ken, Museen oder Archive, die keinen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlichen oder

Erwerbszweck verfolgen, ausschließlich in den Räumen der jeweiligen Einrichtung an

eigens dafür eingerichteten elektronischen Leseplätzen zur Forschung und für private

Studien zugänglich zu machen“105.

Es ist also das Ansehen und die Auswertung von digitalisierten Beiträgen im Lese­

saal für die Forschung gestattet. Hierbei gibt es nur die Einschränkung, dass

„grundsätzlich nicht mehr Exemplare eines Werkes an den eingerichteten elektroni­

schen Leseplätzen gleichzeitig zugänglich gemacht werden, als der Bestand der Ein­

richtung umfasst.“106

Jedoch gibt es bei den §§52b und 53 zu bedenken, dass der Gesetzgeber die Ver­

vielfältigung von einem eigenen Werkstück vorsieht bzw. die Zugänglichmachung

auf die Anzahl der im Archiv befindlichen Werkstücke begrenzt. Eine Übernahme

nur von Digitalisaten (ohne zugehörige Datenträger) vonseiten des Archivs ist

demnach nicht zulässig. Hier besteht in dem konkreten Fall des Digitalisierungs­

projektes ein Problem, da die Rosa-Luxemburg-Stiftung nur die Digitalisate, nicht

jedoch die Ausgangsmedien, übernimmt. Der mit diesem Vorgehen riskierte Ver­

104 UrhG §53 Abs. 2.105 UrhG §52b. 106 Ebd. §52b.

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 4. Rechtliche Fragestellungen

stoß gegen das Urheberrechtsgesetz ist nur zu umgehen, indem das Archiv die Vi­

deobänder übernimmt. Hier muss eine Regelung mit Herrn Wendler gefunden

werden. Auf den Medien sind Beiträge, die digitalisiert werden mit solchen die

nicht übernommen werden, vermischt. Bei einer Weitergabe der Bänder an das

Archiv würden sich diese Beiträge dem Zugriff durch Herrn Wendler entziehen.

Das muss bei der Findung eines Lösungsansatzes berücksichtigt werden. Eine

Dauerleihgabe mit uneingeschränkter Nutzung durch Herrn Wendler ist hier denk­

bar.

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 5. Erschließung

5. Erschließung

Unter Erschließung versteht man die

„Tätigkeiten der Verzeichnung und Ordnung von Archivgut als Einheit bei der Vorberei­

tung zur Bereitstellung der Bestände. [...] Ergebnis der Erschließung ist der auswertba­

re Bestand, repräsentiert im Findbuch.“107

Bei der Verzeichnung wird der Aktentitel gebildet108 und, wenn notwendig oder

sinnvoll, mit einem Enthält-Vermerk ergänzt. Dieses Vorgehen ist unabhängig von

der Art des Bestandes, trifft demnach in gleicher Weise auf audiovisuelles Archiv­

gut zu.

5.1 Erschließung audiovisueller Medien

Bei der Erschließung audiovisueller Medien gibt es, im Vergleich zu der Erschlie­

ßung von Schriftgut, Besonderheiten. Die „spezifischen Eigenschaften bewegt-

bildlicher Aufzeichnungen fordern ein interdisziplinäres Herangehen an ihre Er­

schließung.“109 Es ist eine Kombination von Methoden der drei informationswissen­

schaftlichen Richtungen, Archiv, Bibliothek und Dokumentation, notwendig, um be­

wegt-bildliche Aufzeichnungen verzeichnen zu können.

Zum einen können alle Gattungen, Genres und Sparten in einem Bestand bewegt-

bildlicher Aufzeichnungen vorhanden sein. Die Bestände haben eine große Uni­

versalität.110 Hierauf ist bei der Entwicklung eines Erschließungsmodells Rücksicht

zu nehmen. Die Bereiche Archiv und Bibliothek bieten ausgefeilte Modelle an, die

jedoch eher geschlossen sind und vordefinierte Parameter, wie Interpunktionszei­

chen, enthalten. Diese Modelle müssen an die jeweiligen Umstände angepasst

werden.111 Im Bereich der Dokumentation sind die Modelle eher offen gestaltet, da

sie sich an den konkreten Anfragen der Nutzer orientieren. Die Elemente können

107 Menne-Haritz: Schlüsselbegriffe der Archivterminologie (2000), S. 64.108 Ebd., S. 96.109 Pollert: Film- und Fernseharchive (1996), S. 305.110 Vgl. Ebd., S. 305.111 Vgl. Ebd., S. 306.

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 5. Erschließung

frei definiert und so an die Nutzeransprüche angepasst werden. Bei der Erschlie­

ßung muss auf die vorgefundene Erschließungspraxis und auf die verfügbaren

personellen, finanziellen und technischen Mittel Rücksicht genommen werden.112

Des Weiteren bestimmen die Auswertungsinteressen der Einrichtungen die ver­

wendeten Erschließungsmethoden.113 Hierbei muss beachtet werden, dass

„Vorgehen und Hilfsmittel in Anlehnung an die methodischen Instrumentarien der ver­

schiedenen [...] Disziplinen entwickelt und gleichzeitig die Methoden antizipiert werden,

derer sich Nutzer bei der Analyse bewegt-bildlicher Aufzeichnungen bedienen.“114

Die Erschließungsmethode muss sich demnach am Nutzer orientieren und deren

Ergebnisse, zum Beispiel durch entsprechende Software, auch zukünftig nutzbar

sein. Dies darf jedoch nicht mit der Vorwegnahme von Auswertungsinhalten ver­

wechselt werden. Da die Fragestellungen der Nutzer nicht prognostizierbar sind,

dürfen diese „nicht für die Selektion der Inhalte und für die Intensität ihrer Be­

schreibung maßgebend sein.“115 Auch darf die Erschließung „nicht zu einer Inter­

pretation der abgebildeten Inhalte führen“116.

Die Erschließung von Beständen sollte einen beschreibenden Charakter haben.

Sie dient dazu, den Nutzer an die Quelle heranzuführen. Es ist nicht Sinn und

Zweck die Quelle zu ersetzen.117 Vielmehr soll sie eine Recherche unterstützen118

und dem Nutzer so die Möglichkeit geben, sich die für seine Fragestellungen rele­

vanten Beiträge herauszusuchen. Um dies zu gewährleisten, ist eine „Kontinuität

in der Verfahrensweise“119 notwendig, die eine gleich bleibende Qualität garantiert.

Dies wird durch die Entwicklung von verbindlichen Konventionen, zum Beispiel

Regelwerke wie Verzeichnungsrichtlinien, unterstützt.120 Das Ziel der Erschließung

ist es, Bezugseinheiten, hier einzelne Beiträge, „zu identifizieren und durch Be­

112 Ebd., S. 306.113 Vgl. Ebd., S. 307.114 Ebd., S. 308.115 Ebd., S. 309.116 Ebd., S. 309.117 Vgl. Ebd., S. 309.118 Vgl. Ebd., S. 305.119 Ebd., S. 310.120 Vgl. Ebd., S. 311.

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 5. Erschließung

schreibung äußerer und innerer Merkmale langfristig auffindbar und benutzbar zu

machen.“121 Dabei ist eine „eindeutige, möglichst wertfreie, knappe und präzise

Beschreibung“122 notwendig.

Um die Kontinuität im Vorgehen zu garantieren, ist es zuerst notwendig, einheitli­

che Beschreibungselemente zu definieren. Diese Elemente lassen sich für be­

wegt-bildliche Aufzeichnungen zum Beispiel in folgende drei Gruppen gliedern:

1.) Elemente der formalen filmtechnischen Beschreibung

2.) Elemente der inhaltlichen Beschreibung

3.) Elemente der optischen und akustischen Beschreibung123

Aber auch die Aufnahme der Daten nach folgendem Schema ist möglich:

1.) Technische Daten- Daten zur physischen Beschaffenheit der Informationsträger

2.) Formale Daten im engeren Sinne- Titel- Namen und Funktionen von Personen, etc. die als Urheber oder Mitwirkende an der Produktion beteiligt waren- Daten zu Produktion, Verleih, Sprachfassung, Rechten

3.) Inhaltliche Angaben- Haupt-/Sachtitel- Verbale Beschreibung des Inhalts (Abstract)- Klassifizierende Beschreibung des Inhalts (Indexierung)124

Diese Elemente müssen den speziellen Anforderungen entsprechend angepasst

und erweitert werden.

Die Beschreibung der einzelnen Verzeichnungseinheiten wird in zwei Phasen

durchgeführt. Zuerst werden in der Formalerfassung die äußeren Merkmale aufge­

nommen.125 Hierzu kann, neben den physikalischen Eigenschaften des Mediums

121 Ebd., S. 318.122 Ebd., S. 318.123 Vgl. Kroker: Handbuch für Wirtschaftsarchivare (1998), S. 162.124 Für die Aufstellung Vgl. Pollert: Film- und Fernseharchive (1996), S. 323f.125 Ebd., S. 324.

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 5. Erschließung

(Material, verwendeter Standard, etc.), auch der Titel gehören, wenn dieser auf

dem Medium angebracht ist. Bei der anschließenden Inhaltsanalyse wird der Bei­

trag durchgesehen und entsprechend beschrieben. Die folgende Grafik verdeut­

licht den Ablauf der Inhaltsanalyse.

Es wird deutlich, dass das Vorgehen recht komplex und auch aufwendig ist. Das

Ergebnis dieser Beschreibung und deren Verwertbarkeit wird zu einem wesentli­

chen Teil von „den Kenntnissen und Fähigkeiten der erschließenden Mitarbeiter“126

bestimmt.

126 Ebd., S. 327.

45

Abbildung 6: Ablauf der Inhaltsanalyse

Quelle: Pollert: Film- und Fernseharchive (1996), S. 328.

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 5. Erschließung

5.2 Erschließung des Bestandes „Video-Sammlung PDS / DIE LINKE.“

Der Erschließung des vorliegenden Bestandes „Video-Sammlung PDS / DIE LIN­

KE.“ in AUGIAS-Archiv 8.1 kommt eine große Bedeutung zu. Sie ist die Grundlage

für eine Recherche in dem Bestand und bietet somit einen ersten Zugang zu den

Beiträgen. Deshalb muss sie eine gute Qualität haben und möglichst fehlerfrei

sein. Diese Arbeiten, einschließlich der Indexierung der Verzeichnungseinheiten,

wurden von Herrn Wendler parallel zur Digitalisierung der Beiträge durchgeführt.

Das ADS spielte hierfür eine Lizenz von AUGIAS-Archiv 8.1 auf den Laptop von

Herrn Wendler.

Um eine an die Anforderungen des Bestandes angepasste Erschließungsmaske

erstellen zu können, wurden im Vorfeld der Pilotphase durch die Mitarbeiter des

ADS die erforderlichen und aufzunehmenden Daten127 definiert.

Alt-Signatur Provenienz

Bemerkungen Sendeanstalt

Bestandsname Sendedatum

Datierung bis Sendeformat

Datierung von Sperrvermerk

Gesamtdauer Thema der Sendung

Inhaltsbeschreibung (Detailübersicht) Verweis auf andere Beiträge

Klassifikation Videoformat

Laufende Nummer Vorläufige Nummer

Name der Sendung

Es fällt auf, dass weniger technische als inhaltliche Daten erfasst werden. Der

Grund hierfür liegt in der Erschließung von Digitalisaten von Videoaufzeichnungen.

Hierbei sind die Aufnahme des Dateiformates und der verwendete Codec, als

technische Angaben, erforderlich. Es ist weniger wichtig, Daten zu den bei der

127 Vgl. Protokolle der Treffen der Projektgruppe Wendler vom 01.12.2008.

46

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 5. Erschließung

Aufzeichnung verwendeten Medien (Bandlänge, Kassettenformate, etc.) aufzu­

nehmen, da diese nicht die Ursprungsmedien sind. Es handelt sich überwiegend

um Fernsehmitschnitte (also nicht um Originale), sodass bei der Verzeichnung das

Augenmerk auf Inhalte gerichtet wurde. Weiterhin ist ein Unterschied in der Er­

schließungstiefe im Vergleich zu den Fernsehanstalten auszumachen. Diese nut­

zen Archivmaterial in neuen Produktionen nach und sind somit auf eine sehr ge­

naue Erschließung angewiesen.128 Meist sind diese mit umfangreicheren Ressour­

cen ausgestattet, sodass der angestrebte Maßstab erfüllt werden kann.

Die verwendeten Felder wurden in der Pilotphase weiterentwickelt und an die kon­

kreten Anforderungen angepasst. Zum Beispiel wurden die Felder Sendeformat

und Thema durch das Feld Genre ersetzt. Zusätzlich zu der Detailübersicht des

Beitrages, in dem eine sekundengenaue Auflistung von erscheinenden Personen,

Redebeiträgen und Einspielern in Nachrichtensendungen gemacht wird, wurde ein

weiteres Feld Kurzbeschreibung eingefügt, das in Inhalt und Ansetzung mit dem

klassischen Enthält-Vermerk vergleichbar ist. Hier werden die sachthematischen

Inhalte eines Beitrages aufgeführt. Dieses Feld dient auch als Grundlage für den

Sachindex. Der Personenindex wird hingegen aus der Detailübersicht erstellt.

128 Vgl. Hauptstock: Regionale Filmquellen und ihre Nutzung (2008), S. 34.

47

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 5. Erschließung

Herr Wendler hatte zu Beginn der Pilotphase keine Erfahrung mit der Erschlie­

ßung von Archivalien und dem Umgang von AUGIAS-Archiv 8.1. Aus diesem

Grund musste vonseiten der Mitarbeiter des ADS Hilfestellung gegeben werden.

So wurde Herr Wendler unter anderem die Teilnahme an der Mitarbeiterschulung

in AUGIAS-Archiv 8.1 ermöglicht. Während der Pilotphase wurden die Arbeitser­

gebnisse ständig stichprobenartig überprüft und weitere Hinweise gegeben.

In Vorbereitung der Zwischenpräsentation der Ergebnisse am 11.05.2009 wurden

ca. 40 Beiträge gesichtet und mit der Erschließung verglichen. Bei dieser Analyse

stellte sich heraus, dass die Beiträge oberflächlich und nicht mit gleich bleibender

Qualität erschlossen waren. Unterschiede in der Orthografie von Sendeanstalten

und Sendungen sowie zu wenig aussagekräftige Kurzbeschreibungen prägten das

Bild. Dies würde Rechercheergebnisse verfälschen und konnte so nicht akzeptiert

48

Abbildung 7: Verzeichnungsmaske Video in AUGIAS-Archiv 8.1

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 5. Erschließung

werden. Als Konsequenz wurde eine kurze Verzeichnungsrichtlinie129 erstellt, in

der Festlegungen für die Felder Sender, Genre, Provenienz, Bemerkung, Kurzbe­

schreibung und Detailübersicht gemacht wurden. Die Namen der Sender, das

Genre sowie die Provenienz wurden als Auswahllisten im Formular hinterlegt, um

eine einheitliche Schreibung in diesen Feldern zu garantieren. Weiterhin wurde ein

Beispielindex mit ca. 100 Haupt- und ca. 200 Unterbegriffen entwickelt130, welcher

durch Herrn Wendler verbindlich zu verwenden ist. Dieser Index wird während der

Erschließung ständig in Abstimmung mit dem ADS erweitert. Hierfür finden, wäh­

rend der gesamten Dauer des Projektes, regelmäßig Treffen zwischen den Pro­

jektverantwortlichen und Herrn Wendler statt. Weiterhin wurden ihm Quellen, wie

die Protokolle der Volkskammertagungen, für die Verzeichnung zur Verfügung ge­

stellt.

Die zusätzliche Betreuung der Erschließung durch die Mitarbeiter des ADS erfor­

dert einen sehr großen Zeitaufwand. Dieser hätte minimiert werden können, wenn

Herr Wendler von Anfang an verpflichtet gewesen wäre, die genannten Papiere

(Verzeichnungsrichtlinie und Beispielindex) zu verwenden. Sicher muss auch eine

gewisse Unwissenheit vonseiten Herrn Wendlers eingeräumt werden, da dieser

den Aufwand einer korrekten Erschließung im Vorfeld sicher unterschätzt hat.

Auch muss darüber nachgedacht werden, ob die Qualität der Arbeitsergebnisse

eine Übertragung von archivischen Kernaufgaben an fachfremde Personen recht­

fertigt. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Erschließung von audiovisuellen Ma­

terialien ganz aus der Hand des Menschen in die Bearbeitung durch den Compu­

ter zu geben.

129 Vgl. Archiv Demokratischer Sozialismus: Richtlinie für die Verzeichnung des Digitalen Archivs (2009).130 Zahlen Stand: 29.05.2009.

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 5. Erschließung

5.3 Exkurs: Automatische Inhaltserschließung

Viele der bei der Erschließung manuell gewonnenen Daten können auch mit com­

putergestützten Methoden aus dem digitalen, audiovisuellen Medium extrahiert

werden. Bei dieser automatischen Inhaltsanalyse werden Verfahren für die Aus­

wertung von Audio- und Videodaten unterschieden. Die Gemeinsamkeiten aller

Methoden ist, dass durch den Vergleich bestimmter Merkmale der digitalen Daten

Informationen gewonnen werden.

Bei der Analyse von Audiodaten „werden aus dem rohen Datenstrom Merkmale

des Audiosignals bestimmt“131. Diese Merkmale können zum Beispiel Lautstärke,

Frequenzhöhe oder Pausen sein. Anhand der Kombination kann eine „Klassifizie­

rung von Signalverläufen, also die Unterscheidung zwischen Musik, Sprache und

Umgebungsgeräusche oder die Einordnung nach Geschlecht von Sprechern bzw.

Musik-Genres“132 durchgeführt werden.

Eine automatische Spracherkennung ist ebenfalls möglich. Hierbei spielt die Er­

kennung und Verarbeitung verschiedener Sprecher und die Transkription des Ge­

sagten eine große Rolle.133 Bevor dies erfolgen kann, muss das Audiosignal in

Sprache und Nicht-Sprache sowie die Sprache in männliche und weibliche Spre­

cher unterteilt werden. „Die Identifikation von Sprechern beruht auf dem Ähnlich­

keitsvergleich zwischen den Deskriptoren eines beobachteten Audiosignals und

einer Datenbank mit Sprechermodellen.“134 Die segmentierten Abschnitte können

dann einer Sprachtranskription135 zugeführt werden. Hierfür gibt es verschiedene

Methoden, die von manuellen bis zu automatischen Methoden reichen. Der Ab­

gleich kann mit lexikalischen Modellen oder Sprachmodellen erfolgen. Der Nach­

teil dieser Verfahren ist, dass die verwendeten Datenbanken möglichst viele und

eindeutige Sprechermodelle bzw. Wortrepräsentationen enthalten müssen, um die

131 Baumann: Innovationsforum „CineArchiv digital“ (2008), S. 9.132 Ebd., S. 10.133 Vgl. Ebd., S. 13.134 Ebd., S. 14.135 Vgl. Ebd., S. 15.

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 5. Erschließung

Identifikation der Sprecher und die Sprachtranskription mit einer hohen Genauig­

keit zu realisieren. Die Systeme können trainiert werden, was zusätzlichen War­

tungsaufwand bedeutet. Auch die Qualität des Audiosignals, die Überlappung von

Sprechern oder die Aufnahmeumgebung haben einen hohen Einfluss auf die Er­

gebnisse der Segmentierung und Transkription.

Der Analyse von Videodaten werden die Eigenschaften einzelner oder Gruppen

von Pixeln zugrunde gelegt. Farbmerkmale, Texturmerkmale, Bewegungsmerkma­

le und Form bestimmter Bildregionen dienen hier als Beschreibungselemente.136

Die Segmentierung des Bildes oder von Bildsequenzen wird anhand der Einheit­

lichkeit bestimmter Merkmale oder Merkmalsgruppen durchgeführt. Es werden die

räumliche und die zeitliche Segmentierung sowie die Segmentierung nach Farbe

oder Bewegung unterschieden.137 Ein weiteres wichtiges Merkmal sind die Über­

gänge zwischen zwei Sequenzen, Shot Boundaries genannt. Hier gibt es „abrupte

Übergänge (Schnitte) und sanfte Übergänge (z.B. Blenden und Fading)“138, die an­

hand verschiedener Ansätze erkannt werden können.

Für die Erschließung von audiovisuellen Medien ist die Erkennung von Schrift (Op­

tical Character Recognition - OCR) sowie die Gesichtserkennung von Bedeutung.

Die Videodatenanalyse kann auch für die Erkennung von Bildstörungen und -de­

fekten eingesetzt werden.139

Texte in Videos müssen nach Szenen- und Overlaytext unterschieden werden.

Der Szenentext ist in den Bildern integriert und tritt „unvermittelt und unbeabsich­

tigt auf, etwa auf Straßenschildern“140. Diese Texte sind in unterschiedlichen Win­

keln, Beleuchtungen und Qualitäten (Schriftart und Größe) vorhanden. Overlaytext

dagegen tritt immer beabsichtigt auf und ist meist vordergründig und an der Sicht­

achse ausgerichtet.141 Beide Textarten können, nach ihrer Extraktion142, für eine In­

136 Vgl. Ebd., 17f.137 Vgl. Ebd., 19f.138 Ebd., S. 21.139 Vgl. Ebd., 27.140 Ebd., S. 22.141 Vgl. Ebd.142 Für detaillierte Informationen zu der Extraktion von Texten aus Videos siehe: Gllavata: Extracting Textual

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 5. Erschließung

dexierung der Beiträge genutzt werden. Zuvor muss der Text im Bild lokalisiert

und segmentiert, also vom Bildhintergrund getrennt, werden, um eine OCR durch­

führen zu können.143 Bei dieser wird die segmentierte visuelle Information durch

einen Vergleich mit einer Datenbank in computernutzbare Textinformation umge­

wandelt. Diese Textinformation kann anschließend automatisch in ein Indexie­

rungsprogramm überführt werden.

Für die Gesichtserkennung ist zunächst einmal eine Erfassung von Gesichtern

notwendig, also eine „Identifikation all derjenigen Bildbereiche, die ein menschli­

ches Gesicht beinhalten“144. Hier gibt es die Schwierigkeit, dass „Gesichter in un­

terschiedlichen Größenordnungen, Blickrichtungen, Drehbewegungen und Verzer­

rungen im Video auftreten können.“145 Nach der Erfassung und Segmentierung der

Bereiche, in denen sich Gesichter befinden, können diese mit Vergleichsbildern

abgeglichen werden. Heute ist noch keine „fehlerfreie Gesichtserkennung in kom­

plexen Bewegungs- und Beleuchtungssituationen“146 möglich.

Durch die Kombination von Audio- und Videodatenanalyse lassen sich Beiträge

zum Beispiel in einzelne Szenen unterteilen. Dies unterscheidet sich von Shot

Boundaries, da Szenen sich aus mehreren Videosequenzen mit Schnitten zusam­

mensetzen können, wobei ein einzelner Sprecher die Audiodaten prägt. Für eine

solche Szenensegmentierung gibt es Verfahren, die auf vorhandenes Vorwissen

über die Struktur eines Sachgebietes (zum Beispiel Nachrichtensendungen) auf­

bauen oder statistische Methoden auf Basis von Beispieldatensätzen.147 Nachrich­

tensendungen haben zum Beispiel einen meist gleichen Aufbau. Der Nachrichten­

sprecher wechselt mit Bildbeiträgen; Diagramme und Grafiken werden eingeblen­

det. Die Segmentierung ist bei Nachrichtensendungen leichter zu realisieren als

bei einem Sportereignis. Durch die kombinierte „Analyse von visuellen, auditiven

Information from Images and Videos (2007), http://archiv.ub.uni-marburg.de/diss/z2007/0107/pdf/djg.pdf (letzter Zugriff: 22.05.2009).

143 Vgl. Baumann: Innovationsforum „CineArchiv digital“ (2008), S. 23f.144 Ebd., S. 25.145 Ebd., S. 25.146 Ebd., S. 26.147 Vgl. Ebd., S. 29.

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 5. Erschließung

und sprachlichen Charakteristika“148 können „Sprecherwechsel, Wechsel zwischen

Musik und Sprache, Erfassung von Audio-Jingles und weitere Veränderungen in

der akustischen Umgebung“149 erkannt und durchgeführt werden. Auch eine Klas­

sifikation der Segmente nach Genre (Werbung, Nachrichten oder Spielfilm), In­

haltsbezug (Innen- und Außenaufnahmen, Studio- und Liveproduktionen) oder Er­

eignissen und Objekten ist möglich.150

Viele dieser Methoden, wie zum Beispiel Schnitt-, Text- und Gesichtserkennung,

sind in der Videoanalysesoftware Videana151 der Universität Siegen enthalten.152

Eine Analyse (Schnitt-, Text- und Gesichtserkennung) von acht Kurzfilmen mit ei­

ner Gesamtdauer von 80 Minuten nimmt mit Videana 20 Minuten in Anspruch153,

also viermal weniger Zeit als die Gesamtdauer der Beiträge. Der Faktor für die Er­

schließung der Beiträge in der in Kapitel 3.3 eingeführten Formel, zur Berechnung

des Zeitaufwandes für die Bearbeitung eines Beitrages, könnte sich also von 1,5

auf den Faktor 0,5 reduzieren. Hierbei wird angenommen, dass Zeit für die Erstel­

lung des Inserts benötigt wird. Bei einem Beitrag mit 20 Minuten Länge könnten

25% der Bearbeitungszeit gespart werden.

Es ist zu beachten, dass vor der Benutzung von Methoden der automatischen In­

haltsanalyse viel Zeit für die Entwicklung eines geeigneten Systems investiert wer­

den muss.154 Verwendete Vergleichsdatenbanken müssen erstellt und laufend trai­

niert, die Ergebnisse der Analysen normiert und in das Erschließungsprogramm

übertragen, werden. Dieser Vorgang läuft am effektivsten automatisch ab. Hierfür

müssen die Ergebnisse von dem Analyseprogramm in eine eigene Datenbank

übertragen werden, um deren Einzelfelder dann mit den Feldern der Datenbank

148 Ebd., S. 29.149 Ebd., S. 29.150 Vgl. Ebd., S. 30.151 Für eine ausführliche Beschreibung dieser Software siehe: Ewerth: Verfahren zur automatischen

Annotation und Erschließung von Videomaterial (2007). 152 Vgl. Ewerth: Informatikmethoden für die medienwissenschaftliche Analyse (2005). 153 Vgl. Ebd.154 Nachfragen bei verschiedenen Softwareherstellern ergaben, dass diese momentan keine

Implementierung von Werkzeugen zur automatischen Inhaltsanalyse in ihre Produkte planen. Lediglich Startext (Hersteller von actapro) fand die Idee interessant und bot die Erstellung eines Prototypen an.

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 5. Erschließung

des Erschließungsprogramms zu mappen, also automatisch ausfüllen zu können.

Diese Ergebnisse sind dann immer noch nicht semantisch interpretiert, sodass

eine manuelle Nacharbeit notwendig ist. Der Einsatz von automatischen Verfahren

kann noch nicht die manuelle Erschließung durch den Menschen ersetzen, sie

kann aber unterstützen und neue Blickwinkel eröffnen. In dem beschriebenen Pro­

jekt ist der Einsatz von Verfahren der automatischen Inhaltserschließung nicht ge­

plant, da das Verhältnis von Aufwand und Nutzen zu unterschiedlich ist.

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 6. Benutzung

6. Benutzung

Die Daseinsberechtigung eines Archivs beruht auf der Benutzung der Archivalien.

Aus diesem Grund ist das ADS während der Öffnungszeiten für die interessierte

Öffentlichkeit zugänglich, sofern ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.155

Damit kann der Bestand „Video-Sammlung PDS / DIE LINKE.“, nach dessen Frei­

gabe, von jedem Nutzer angesehen werden. Als Zugangsvoraussetzung muss ein

Benutzungsantrag ausgefüllt werden, in dem der Zweck der Benutzung angege­

ben wird. Dieser wird dem Leiter des ADS zur Genehmigung vorgelegt. Gebühren

entstehen nach der „Gebühren- und Entgeltordnung für das Archiv Demokrati­

scher Sozialismus bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Gesellschaftsanalyse und

Politische Bildung e. V.“ nur für die Benutzung zu gewerblichen Zwecken. Die Be­

nutzung zu wissenschaftlichen und privaten Zwecken ist kostenlos. Die Kosten für

das Anfertigen von Kopien sind entsprechend dem Benutzungszweck gestaffelt.

Daneben gibt es eine Ermäßigung für Schüler, Studenten, Arbeitssuchende und

Rentner.156 Diese Regelungen sind hier nicht relevant, weil aus urheberrechtlichen

Gründen keine Kopien der Beiträge angefertigt werden können.

6.1 Benutzung von digitalen Beständen

Voraussetzung für die Benutzung der digitalen Beiträge ist ein auf die Nutzung

elektronischer Dokumente ausgerichteter Lesesaal.157 Das bedeutet, dass die Da­

ten leicht zugänglich, komfortabel recherchierbar und einsehbar sein müssen.

Hierzu gehört die Bereitstellung einer Arbeitsumgebung, in der die Dokumente zur

Verfügung gestellt und angesehen werden können.158 Dies bedeutet nicht, dass

155 Vgl. Benutzungsordnung für das Archiv Demokratischer Sozialismus bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung (2003), S. 1, http://www.rosalux.de/cms/fileadmin/rls_uploads/pdfs/ADS/Benutzungsordnung_ADS.pdf (letzter Zugriff: 01.06.2009).

156 Vgl. Gebühren- und Entgeltordnung für das Archiv Demokratischer Sozialismus bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung (2001), http://www.rosalux.de/cms/fileadmin/rls_uploads/pdfs/ADS/Gebuehrenordnung.pdf (letzter Zugriff: 01.06.2009).

157 Vgl. Höötmann: Auswirkungen der Digitalisierung auf die Lesesaalkonzeption (2000).158 Vgl. Nimz: Elektronische Archivierung (2000), S. 14.

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 6. Benutzung

sich die Daten physikalisch in dieser Arbeitsumgebung befinden müssen.159 Diese

stellt nur den Zugang über Verweise oder Hyperlinks, bereit. Im Allgemeinen ist

auch die Erstellung von Benutzerkopien in dieser Arbeitsumgebung sinnvoll, dies

spielt im konkreten Fall aufgrund urheberrechtlicher Beschränkungen keine Rolle.

Im ADS setzt sich die beschriebene Arbeitsumgebung aus einem Lesesaalcompu­

ter mit Internetzugang, Office-Anwendungen und AUGIAS-Archiv 8.1 zusammen.

Der Benutzer kann selbstständig und bestandsübergreifend, in den freigegebenen

Beständen, recherchieren. Um Archivalien zu bestellen, muss bei analogen Unter­

lagen ein Bestellzettel ausgefüllt werden. Dieser Schritt entfällt bei Digitalisaten,

da die Videodateien mit den zugehörigen Verzeichnungseinheiten verknüpft

sind.160 Sie können, mithilfe eines in der Erschließungssoftware integrierten

Players, direkt angeschaut werden. Eine Bestellung entfällt. Dies hat den Vorteil,

dass der Nutzer schnell über die Relevanz der Informationen entscheiden kann.

Die durch den Bestell- und Aushebevorgang entstehenden Wartezeiten entfallen.

Allerdings verliert das Archiv so die Kontrollmöglichkeit darüber, was der Nutzer

auswertet. Das Führen einer Statistik ist so nicht möglich. Dies könnte umgangen

werden, wenn der Nutzer während der Benutzung ein Formular ausfüllt.

Um andere Nutzer im Lesesaal durch die Benutzung von audiovisuellen Materiali­

en nicht zu stören, ist die Ergänzung der Arbeitsumgebung um ein Paar Kopfhörer

sinnvoll. Diese sind ohne großen Kostenaufwand zu beschaffen und können vor

einer entsprechenden Bestandsnutzung an den Arbeitscomputer angeschlossen

werden. Dies suggeriert dem Benutzer im Vorfeld, dass Kopfhörer zu verwenden

sind. Die Aufnahme in die Benutzungsordnung würde den Benutzer zu einer Ver­

wendung verpflichten. Das Aufstellen von Sichtschutzwänden oder das Einrichten

eines separaten Arbeitsplatzes für die Nutzung audiovisueller Medien kann sinn­

voll sein.

159 Die Daten können sich auf einem Server befinden auf den über eine Internetseite orts- und zeitunabhänig zugegriffen werden kann. Hier spielt eine Vor-Ort-Benutzung keine Rolle mehr. Das Archiv stellt lediglich die Arbeitsumgebung zur Verfügung.

160 Die Dateien befinden sich physisch nicht auf dem Lesesaalcomputer. Sie sind auf einem Server im Intranet der RLS gespeichert.

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 6. Benutzung

6.2 Quellenwert des Bestandes „Video-Sammlung PDS / DIE LINKE.“

Der Bestand „Video-Sammlung PDS / DIE LINKE.“ setzt sich, wie beschrieben,

aus Videoaufzeichnungen zusammen, welche Ausschnitte der Geschichte dieser

politischen Partei dokumentieren. Es stellt sich die Frage nach dem Quellenwert

des Bestandes. Welchen Wert hat dieser für die Forschung?

Bewegtbildliche Dokumente können im historischen Kontext zur Ergänzung schrift­

licher Quellen herangezogen werden. So können geschichtliche Zusammenhänge

illustriert werden. Die historische Atmosphäre und die Stimmung der Zeit werden

so veranschaulicht.161 Auch ist die Bedeutung für biografische Fragestellungen

nicht zu unterschätzen. So geben diese Quellen

„nicht nur über die äußere Physiognomie [...] Auskunft, indem sie das Erscheinungs­

bild, das Auftreten, die Mimik, die Gestik oder die Redeweise einer Person erhellen; sie

können auch charakterliche Eigenschaften sichtbar machen“162.

Eine wichtige Rolle können solche Bestände auch als Beweismittel bei Rechtss­

treitigkeiten haben.163

Diese Quellenart wird zu Illustrationszwecken in der Lehre an Schulen eingesetzt.

Dabei sind quellenkritische Ansätze der Interpretation anzuwenden. Die Entste­

hungszusammenhänge der Beiträge (Traditions- oder Überrestquelle) sind zu klä­

ren und ein Vergleich mit Parallelquellen ist anzustreben.164 Da es sich bei dem

vorliegenden Bestand inhaltlich überwiegend um das Wirken einer politischen Par­

tei handelt, ist immer zu fragen, was mit den Aussagen und der Darstellung von

Parteimitgliedern bezweckt wird. Diese Frage gewinnt besonders im Vorfeld von

Wahlen an Bedeutung.

Da die Auswertungsinteressen der Nutzer nicht vorhersehbar sind165, kann keine

161 Vgl. Bucher: Der Film als Quelle (1988), Sp. 518ff.162 Ebd., Sp. 520.163 In diesem Zusammenhang sind bereits häufiger Anfragen bei Herrn Wendler eingegangen.164 Vgl. Sellin: Einführung in die Geschichtswissenschaft (2005), S. 44ff.165 Vgl. Pollert: Film- und Fernseharchive (1996), S. 309.

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 6. Benutzung

umfassende Ausführung der möglichen inhaltlichen Fragestellungen erfolgen. Man

kann die Nutzergruppen aber in externe und interne Nutzer aufteilen. Interne Nut­

zung liegt vor, wenn Mitarbeiter und Bereiche der RLS, zum Beispiel die Akademie

für politische Bildung oder das Institut für Gesellschaftsanalyse, den Bestand für

die Vorbereitung von Seminaren verwenden. Externe Nutzer sind zum Beispiel

Politikwissenschaftler, Historiker oder Biografen, welche den Bestand für die Erfor­

schung der Entwicklung von Standpunkten der Partei, zur Klärung von geschichtli­

chen Zusammenhängen und deren Darstellung im Fernsehen oder für die Erarbei­

tung von Biografien politischer Persönlichkeiten verwenden. In diesem Zusam­

menhang kann der Bestand in der Zukunft eine wichtige Rolle für die Forschung

spielen, da dieser zum Teil Aufzeichnungen enthält, wie die Eigenproduktionen

von Herrn Wendler, über die kein anderes Archiv verfügt. Dies ist ein Alleinstel­

lungsmerkmal, welches die Nutzung des Bestandes erhöhen kann, sofern der Be­

stand unter den Nutzergruppen richtig beworben wird.166

6.3 Hinweise zu einer Benutzungsordnung

Wie einleitend in Kapitel 6. erläutert, muss vor einer Benutzung des Archivs einen

Benutzungsantrag gestellt werden, in dem die Benutzungsordnung anerkannt

wird. Da es sich bei den Beiträgen um urheberrechtlich geschütztes Material han­

delt und das Archiv nicht die Kapazitäten hat, um die Rechte eindeutig zu klären,

ist ein Hinweis hierauf für die Benutzer in der Benutzungsordnung notwendig. Das

Archiv der sozialen Demokratie (AdsD) weist zum Beispiel in einem „Beiblatt recht­

liche Informationen“167 darauf hin. Hier heißt es:

„Das AdsD archiviert Film- und Tonmaterial und verfügt nicht in jedem Fall über die für

eine öffentliche und/oder gewerbliche Nutzung des Materials erforderlichen Nutzungs­

166 Hinweise könnten zum Beispiel im Jahresbericht der Stiftung oder in dem voraussichtlich 2009 erscheinenden Archivführer der politischen Archive „Die Archive der Politischen Stiftungen in der Bundesrepublik Deutschland – ein Archivführer“ platziert werden.

167 Vgl. Archiv der sozialen Demokratie: Beiblatt rechtliche Informationen, http://www.fes.de/archiv/adsd_neu/inhalt/sammlung/Preislisten/Beiblatt%20rechtliche%20Informationen.pdf (letzter Zugriff: 28.04.2009).

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 6. Benutzung

rechte. Das AdsD hat im einzelnen auch nicht etwaige Rechte und Rechteinhaber re­

cherchiert bzw. vorhandene Angaben überprüft. Angesichts der historischen Natur des

Materials wäre dies mit einem unverhältnismäßigen zeitlichen und kostenintensiven

Aufwand verbunden, den das AdsD nicht leisten kann.“168

Und weiter:

„Bei einer zustimmungspflichtigen Verwendung hat allein der Nutzer die entsprechen­

den Rechte zu recherchieren und von dem/den Berechtigten einzuholen. In jedem Fall

trägt er hierfür die alleinige Verantwortung.“169

Auch die anderen Stiftungsarchive, wie das Archiv für Christlich-Demokratische

Politik170, das Archiv des Liberalismus171 und das Archiv Grünes Gedächtnis172 ma­

chen in ihren Internetauftritten und auf gesonderten Merkblättern ähnliche Anmer­

kungen. Allein bei einem geplanten Besuch im Archiv für Christlich-Soziale Politik

sind vorher keinerlei Informationen zu diesem Thema im Internet abrufbar.

Das ADS hat sich im Vorfeld des Projektes entschieden, sich den anderen Stif­

tungsarchiven anzuschließen und die Benutzer im Vorfeld, spätestens jedoch bei

der Benutzung, zu informieren. Von Vorteil ist die Aufnahme eines eigenen Para­

grafen in die Benutzungsordnung des ADS. Diese muss durch jeden Benutzer,

beim Stellen eines Benutzungsantrages, zur Kenntnis genommen werden. Der An­

tragsteller quittiert dies mit seiner Unterschrift. Bei Verstößen gegen das Urheber­

recht, die durch Benutzer zu verantworten sind, könnte sich das Archiv auf diese

Weise absichern. Diese Regelung sollte erst in die Benutzungsordnung aufgenom­

men werden, wenn der Bestand benutzbar ist. Sonst könnten sich im Vorfeld Be­

nutzungsinteressen ergeben, die noch nicht befriedigt werden können.

168 Ebd.169 Ebd.170 Vgl. Archiv für Christlich-Demokratische Politik: Audiovisuelles Sammlungsgut,

http://www.kas.de/wf/de/71.3791/ (letzter Zugriff: 28.04.2009).171 Vgl. Archiv des Liberalismus: Nutzerinformation audiovisuelle Medien,

http://www.freiheit.org/files/288/Nutzer-Info-AV.pdf (letzter Zugriff: 28.04.2009).172 Vgl. Archiv Grünes Gedächtnis: Die dokumentarischen Sammlungen des Archiv Grünes Gedächtnis,

http://www.boell.de/stiftung/archiv/archiv-4801.html (letzter Zugriff: 28.04.2009).

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 7. Schlussfolgerungen

7. Schlussfolgerungen

Der digitalisierte Bestand „Video-Sammlung PDS / DIE LINKE.“ enthält Beiträge,

die die Forschung auf dem Gebiet der Parteiengeschichte für den Zeitraum 1989

bis 2007 ergänzen. Die Vorteile der digitalen Nutzungsform liegen im schnellen

Zugriff auf die einzelnen Beiträge. Relevante Szenen können ohne langes Spulen

angeschaut werden. Allerdings werfen digitale Objekte, wie analoge elektronische

Daten auch, ständig Probleme wie das Veralten der Technologie, Veränderung

der Dateiformate oder Beschädigung der Speichermedien auf. Diesen kann nur

durch eine geeignete Speicherstrategie mit regelmäßiger Migration der Medien

und Formate begegnet werden. Der zeitliche und finanzielle Aufwand der Betreu­

ung von digitalen Beständen darf nicht unterschätzt werden. Mit der Digitalisierung

von Videoaufzeichnungen wird der Fokus der Bestandserhaltung von den Band­

medien auf digitale Objekte und deren Trägermedien verschoben. Die Probleme

verschwinden nicht, sie werden nur verlagert. Trotzdem ist der Autor der Meinung,

dass es sinnvoll ist, vorhandene Videoaufzeichnungen zu digitalisieren, da so die

Recherche, der Zugriff und die Benutzung erleichtert werden. Hierfür ist die fach­

gerechte Erschließung der digitalisierten Beiträge notwendig. Die während der Pi­

lotphase verwendete Verzeichnungsrichtlinie bietet eine gute Grundlage. Sie ge­

währleistet eine nutzerorientierte inhaltliche Erschließung, die sich bewusst, auf­

grund mangelnder zeitlicher, personeller und finanzieller Ressourcen, von der Er­

schließungsintensität reiner Medienarchive abgrenzt. Es sollte aber über eine Er­

weiterung der technischen Metadaten um Angaben zum Digitalisierungsverfahren

(verwendeter Codec, Auflösung, Datenrate, Bilder pro Sekunde) nachgedacht wer­

den. Diese können bei einer späteren Migration in andere Formate wichtige Infor­

mationen sein. Die Daten müssen nicht in jeder Verzeichnungseinheit erscheinen,

da die verwendeten Parameter für den gesamten Bestand gelten, können sie in

bestandsweiten Metadaten erfasst werden. Weiterhin unterliegen die Beiträge ur­

heberrechtlichen Bestimmungen, die nur durch die Anwendung der Schrankenpa­

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 7. Schlussfolgerungen

ragrafen §52b und §53 Urheberrechtsgesetz im Archiv genutzt werden können.

Die Weitergabe von Kopien, die Veröffentlichung oder gar eine öffentliche Zugäng­

lichmachung, zum Beispiel über das Internet, ist ohne eine Lizenzierung durch den

jeweiligen Rechteinhaber nicht möglich. Diese Vorgaben sind in der Zukunft unbe­

dingt zu beachten, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Die Aufnahme

von entsprechenden Regelungen in die Benutzungsordnung ist für die Umsetzung

dieser Punkte notwendig.

Abschließend ist zu sagen, dass die Weiterführung des Projektes entschieden ist.

Es wird in den kommenden Jahren einen Teil der Ressourcen des ADS binden, je­

doch nach Freigabe des Bestandes den Nutzern eine gute Forschungsgrundlage

bieten.

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 8. Verzeichnisse

8. Verzeichnisse

Auf den folgenden Seiten ist das Abkürzungsverzeichnis, das Abbildungsverzeich­

nis, das Tabellenverzeichnis und das Literaturverzeichnis zu finden. Das Abkür­

zungsverzeichnis schlüsselt verwendete Einheiten und Sendeanstalten gesondert

auf. Das Literaturverzeichnis beinhaltet zitierte Literatur und solche, die ergänzend

herangezogen wurde. Es weißt Quellen und Internetseiten extra aus.

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen Abkürzungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

ADS Archiv Demokratischer Sozialismus

AdsD Archiv der sozialen Demokratie

AVI Audio Video Interleaved

BAS Bildsignal, Abtastsignal, Synchronsignal

BD Blue-ray Disk

BD-R Blue-ray Disk - Recordable

BD-RW Blue-ray Disk - Rewritable

BRD Bundesrepublik Deutschland

CCIR Comité Consultatif International des Radiocommunications

CD Compact Disk

CD-R Compact Disk - Recordable

CD-RW Compact Disk - Rewritable

DDR Deutsche Demokratische Republik

DV Digital Video

DVD Digital Versatile Disk

FBAS Farbsignal, Bildsignal, Abtastsignal, Synchronsignal

GG Grundgesetz

HD-MAC High Definition - Multiplexed Analogue Components

HI8 Highband Video 8

IDE Integrated Drive Electronics

ISO International Organisation for Standardisation

JVC Victor Company of Japan, Limited

MAC Multiplexed Analogue Components

MdB Mitglied des Bundestages

MiniDV Mini Digital Video

MODS Multiplexed Optical Data Storage

MP3 MPEG-1 Audio Layer III

MPEG Moving Pictures Experts Group

MUSE Multiple Sub-Nyquist-Sampling Encoding

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen Abkürzungsverzeichnis

NTSC National Television System Committee

OCR Optical Character Recognition

PAL Phase-Alternation-Line

RAID Redundant Array of Independent Disks

RGB Rot Gelb Blau

RLS Rosa-Luxemburg Stiftung

SATA Serial Advanced Technology Attachment

SECAM Séquentiel couleur à mémoire

UDO Ultra-Density-Optical

UrhG Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)

VHS Video Home System

Einheiten

Im Folgenden werden die verwendeten mathematischen und physikalischen Ein­

heiten aufgelöst.

bps Bit pro Sekunde

GB Gigabyte

Hz Hertz

KB Kilobyte

KHz Kilohertz

Mbps Megabit pro Sekunde

MB Megabyte

MByte/s Megabyte pro Sekunde

mm Millimeter

ms Millisekunde

nm Nanometer

Pixel Bildpunkt

TB Terabyte

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen Abkürzungsverzeichnis

Sendeanstalten

Der Vollständigkeit halber werden im folgenden die Kürzel der Sendeanstalten

aufgelöst. Eine Ausnahme bildet hier der Sender VOX. Dieser Name leitet sich

vom lateinischen „vox“ ab, was „Stimme“ bedeutet, und ist somit keine Abkürzung.

ARD Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland

arte Association Relative à la Télévision Européenne

DDR 1 Fernsehen der DDR 1

DDR 2 Fernsehen der DDR 2

DFF 1 Deutscher Fernsehfunk 1

DFF 2 Deutscher Fernsehfunk 2

FAB Fernsehen aus Berlin

IA IA Fernsehen (gesprochen Eins Ah)

MDR Mitteldeutscher Rundfunk

N3 Nord 3

ORB Ostdeutscher Rundfunk Brandenburg

RBB Rundfunk Berlin-Brandenburg

RIAS-TV Rundfunk im amerikanischen Sektor-Television

RTL Radio Télévision Luxembourg

Sat.1 Satellit 1

SFB1 Sender Freies Berlin 1

TV.B TV.Berlin

WDR Westdeutscher Rundfunk

ZDF Zweites Deutsches Fernsehen

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen Abbildungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Spurlagen beim VHS-System............................................................12

Abbildung 2: Aufstellung der Beiträge nach Jahren................................................26

Abbildung 3: Aufstellung der Beiträge nach Sendern.............................................27

Abbildung 4: Ablaufschema Digitalisierung............................................................34

Abbildung 5: Aufbau der Geräte bei Herrn Wendler...............................................34

Abbildung 6: Ablauf der Inhaltsanalyse...................................................................45

Abbildung 7: Verzeichnungsmaske Video in AUGIAS-Archiv 8.1..........................48

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen Tabellenverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Speicherplatzbedarf unkomprimierter, digitaler Bewegtbilder...............14

Tabelle 2: Aufstellung der Beiträge nach Jahren....................................................26

Tabelle 3: Aufstellung der Beiträge nach Sendern.................................................27

Tabelle 4: Verteilung der Beiträge auf Trägermedien.............................................29

67

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen Quellenverzeichnis

Quellenverzeichnis

Archiv Demokratischer Sozialismus bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung (ADS),

Bestand „Video-Sammlung PDS / DIE LINKE.“.

Archiv Demokratischer Sozialismus: Richtlinie für die Verzeichnung des Digitalen

Archivs: PDS und DIE LINKE im Fernsehen unter AUGIAS-Archiv 8.1. - Berlin:

ADS, 15.05.2009.

Projektantrag „Video-Archiv: 15 Jahre PDS (1989-2004) / DIE LINKE. (2006-

2007)“ Nr. 517324 der Rosa-Luxemburg-Stiftung (01.08.2007).

Protokolle der Bereichsberatungen des Bereichs Archiv/Bibliothek der Rosa-

Luxemburg-Stiftung vom 12.06.2008 und 24.02.2009.

Protokoll der Präsentation der Arbeitsergebnisse vom 11.05.2009.

Protokolle der Treffen der Projektgruppe Wendler vom 01.12.2008, 17.03.2009

und 22.06.2009.

Videokompression : Lernen per DVD. - Bonn : Galileo Press, 2004.

Weichold, Jochen: Gutachterliche Stellungnahme zum Projekt von Klaus Wendler

„Video-Archive - Fernsehmitschnitte 15 Jahre PDS (1989-2004) und DIE LINKE.

(2006-2007)“. - Berlin : ADS, 29.08.2007.

Weichold, Jochen: Brief an Klaus Wendler vom 17.01.2008. - Berlin : ADS, 2008.

Wendler, Klaus: Interview vom 15.04.2009 : Praktische Umsetzung der

Digitalisierung. - Berlin : 2009.

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis

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[u.a.] : Chandos, 2004.

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%20rechtliche%20Informationen.pdf (letzter Zugriff: 28.04.2009).

Archiv des Liberalismus: Nutzerinformation audiovisuelle Medien. -

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http://www.freiheit.org/files/288/Nutzer-Info-AV.pdf (letzter Zugriff: 28.04.2009).

Arzberger, Paul; Beilschmidt, Linus; Ellerckmann, Horst [u.a.] (Hrsg.):

Tabellenbuch Informations- und Telekommunikationstechnik. - 4. durchg. Aufl. -

Bad Homburg : Gehlen, 2000.

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Digitalisieren, Erschließen und Nutzen audiovisueller Materialien. - First Draft. -

Potsdam : Hasso-Plattner-Institut für IT Systems Engineering Universität

Potsdam, 2008.

Beck, Friedrich; Henning, Eckart (Hrsg.): Die archivalischen Quellen : Mit einer

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen Literaturverzeichnis

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http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0008-20051214015 (letzter Zugriff:

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen Literaturverzeichnis

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Ewerth, Ralph; Freisleben, Bernd: Verfahren zur automatischen Annotation und

Erschließung von Videomaterial, in: Bischoff, Frank M. (Hrsg.):

Benutzerfreundlich – rationell – standardisiert : Aktuelle Anforderungen an

archivische Erschließung und Findmittel : Beiträge zum 11.

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Archivschule, 2007 (Veröffentlichungen der Archivschule Marburg, Nr. 46).

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen Literaturverzeichnis

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Gllavata, Julinda: Extracting Textual Information from Images and Videos for

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Haskell, Barry G.; Puri, Atul; Netravali, Arun N.: Digital Video : An Intruduction to

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen Literaturverzeichnis

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen Literaturverzeichnis

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Lazinger, Susan S.: Digital Preservation and Metadata : History, Theory, Practice.

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Lersch, Edgar: Historische Medienarchive: Überlegungen zur

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Matzer, Michael; Lohse, Hartwig: Dateiformate : ODF, DOCX, PSD; SMIL; WAV

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Menne-Haritz, Angelika: Schlüsselbegriffe der Archivterminologie :

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Nimz, Brigitta: Elektronische Archivierung, in: Archivpflege in Westfalen und

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o.V.: IT-Handbuch (Tabellenbuch) : IT-Systemelektroniker/-in, Fachinformatiker/-

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen Literaturverzeichnis

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audiovisueller Quellen in der Bundesrepublik Deutschland. - 1. Aufl. - Potsdam :

Verlag für Berlin-Brandenburg, 1996 (Veröffentlichungen des Deutschen

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Positionspapier der ARK „Digitalisierung von Archivgut im Kontext der

Bestandserhaltung“, in: Der Archivar. Mitteilungsblatt für das deutsche

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http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2008/ausgabe4/ARCHIVAR-04-

2008_Internet.pdf (letzter Zugriff: 19.06.2009).

Schmitt, Heiner: Richtlinien zur Feststellung der Archivwürdigkeit von

Fernsehproduktionen: Zum Stand der Programmbewertung in den deutschen

Rundfunkanstalten, in: Der Archivar. Mitteilungsblatt für das deutsche

Archivwesen 40 (1987), Heft 3, Sp. 405-410.

Sellin, Volker: Einführung in die Geschichtswissenschaft. - Erw. Neuausg. -

Göttingen : Vandenhoeck u. Ruprecht, 2005.

Stotz, Dieter: Computergestützte Audio- und Videotechnik : Multimediatechnik in

der Anwendung. - Berlin [u.a.] : Springer, 1995.

Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273), das zuletzt

durch Artikel 83 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586)

geändert worden ist,

http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html (letzter Zugriff: 20.06.2009).

Verheul, Ingeborg: Networking for Digital Preservation : Current Practice in 15

National Libraries. - München : Saur, 2006 (IFLA Publications, Bd. 119).

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen Literaturverzeichnis

Watkinson, John: The MPEG Handbook : MPEG-1, MPEG-2, MPEG-4. - 2. Aufl. -

Oxford [u.a.] : Focal Press, 2003.

76

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen Internetquellen

Internetquellen

Archiv für Christlich-Demokratische Politik: Audiovisuelles Sammlungsgut,

http://www.kas.de/wf/de/71.3791/ (letzter Zugriff: 28.04.2009).

Archiv Grünes Gedächtnis: Die dokumentarischen Sammlungen des Archiv

Grünes Gedächtnis,

http://www.boell.de/stiftung/archiv/archiv-4801.html (letzter Zugriff: 28.04.2009).

Holography System Development Forum : Technology,

http://www.hvd-forum.org/abouthvd/technology.html (letzter Zugriff: 13.06.2009).

Mempile - TeraDisc™ Technology,

http://www.mempile.com/TeraDisc™+Technology/ (letzter Zugriff: 10.06.2009).

Moving Pictures Experts Group: Achievements,

http://www.chiariglione.org/mpeg/achievements.htm (letzter Zugriff: 08.06.2009).

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen Internetquellen

Danksagung

Mein Dank gilt allen Personen, die mich bei der Ausarbeitung der Diplomarbeit un­

terstützt haben. Zu nennen sind hier Prof. Dr. phil. Hartwig Walberg und Christine

Gohsmann, die mich als Diplombetreuer auf dem eingeschlagenen Weg hielten.

Weiterhin Jan Runkwitz als Mitarbeiter des Archiv Demokratischer Sozialismus bei

der Rosa-Luxemburg-Stiftung und Klaus Wendler für die produktive und diskurs­

orientierte Mitarbeit am Projekt. Ganz besonders möchte ich Ramona Leupold und

meiner Familie für den emotionalen Rückhalt danken.

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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen Internetquellen

Erklärung

Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Diplomarbeit selbstständig angefertigt

habe. Es wurden nur die in der Arbeit ausdrücklich genannten Quellen und Hilfs­

mittel benutzt. Wörtlich oder sinngemäß übernommenes Gedankengut habe ich

als solches kenntlich gemacht.

Potsdam, 30. Juni 2009

Ort und Datum Unterschrift

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