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Dissertationsverbund „Innovatives Gesundheitsrecht“ (gefördert von der Robert Bosch Stiftung) Dokumentation der Veranstaltungen Band 3 Exkursion Fachpolitisches Forum der Robert Bosch Stiftung Strukturreform PFLEGE und TEILHABE Berlin 20. Juni 2013 Kiel, im Juni 2013

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  • Dissertationsverbund „Innovatives Gesundheitsrecht“

    (gefördert von der Robert Bosch Stiftung)

    Dokumentation der Veranstaltungen

    Band 3

    Exkursion

    Fachpolitisches Forum der Robert Bosch Stiftung

    Strukturreform PFLEGE und TEILHABE

    Berlin

    20. Juni 2013

    Kiel, im Juni 2013

  • Professor Dr. Gerhard Igl / Dipl. iur. Jasmin Ludwig

    Dissertationsverbund „Innovatives Gesundheitsrecht“

    (gefördert durch die Robert Bosch Stiftung)

    Bericht und Dokumentation zur Exkursion:

    Fachpolitisches Forum der Robert Bosch Stiftung

    Strukturreform PFLEGE und TEILHABE

    Berlin

    20. Juni 2013

    Durchgeführt von: Institut für Sozialrecht und Gesundheitsrecht

    Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

    Geschäftsführender Vorstand:

    Prof. Dr. iur. Gerhard Igl

    Betreuung des Dissertationsverbundes:

    Dipl. iur. Jasmin Ludwig, wiss. Mitarbeiterin

    www.innovatives-gesundheitsrecht.uni-kiel.de

  • An dieser Dokumentation haben mitgewirkt:

    Prof. Dr. Gerhard Igl; Dipl. iur. Jasmin Ludwig.

    Die Autorinnen und Autoren der einzelnen Berichte sind bei den Berichten aufgeführt.

  • Beteiligte des Dissertationsverbundes:

    Christian-Albrechts-Universität zu Kiel:

    Prof. Dr. iur. Andreas Hoyer

    Prof. Dr. iur. Gerhard Igl

    Prof. Dr. iur. Frank L. Schäfer, LL.M.

    Universität Hamburg:

    Prof. Dr. iur. Dagmar Felix

    Universität Kassel:

    Prof. Dr. iur. Felix Welti

    Prof. Dr. iur. Andreas Hänlein

    Betreuung des Dissertationsverbundes:

    Dipl. iur. Jasmin Ludwig, wiss. Mitarbeiterin, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

  • I

    Inhaltsverzeichnis

    1 Teilnehmende ........................................................................................................................... - 1 -

    1.1 Betreuende .......................................................................................................................... - 1 -

    1.2 Promovierende .................................................................................................................... - 1 -

    1.3 Organisation/Assistenz ........................................................................................................ - 1 -

    2 Exkursion zum Fachpolitischen Forum Strukturreform PFLEGE und TEILHABE ........................ - 2 -

    2.1 Zweck der Exkursion ............................................................................................................ - 2 -

    2.2 Bericht .................................................................................................................................. - 2 -

    3 Anregungen aus der Exkursion ................................................................................................. - 3 -

    4 Anhang...................................................................................................................................... - 4 -

    4.1 Tagungsprogramm............................................................................................................... - 4 -

    4.2 Teilnehmerliste .................................................................................................................... - 6 -

    4.3 Eckpunktepapier Strukturreform PFLEGE und TEILHABE..................................................... - 8 -

  • - 1 -

    1 Teilnehmende

    1.1 Betreuende Prof. Dr. Gerhard Igl, Institut für Sozialrecht und Gesundheitsrecht, Universität Kiel

    1.2 Promovierende Dipl.iur. Jasmin Ludwig, wiss. Mitarbeiterin, Institut für Sozialrecht und Gesundheitsrecht, Uni-versität Kiel: Der europarechtliche Einfluss auf die deutschen Heilberufe (betreut von: Prof. Dr. Gerhard Igl); E-Mail: [email protected]

    Iris Eichstaedt, wiss. Mitarbeiterin, Institut für Sozialrecht und Gesundheitsrecht, Universität Kiel: Hochschulrechtliche Voraussetzungen für die Etablierung von Studiengängen für Ge-sundheitsberufe mit Beispielen praktischer Realisierungen und der Einfluss auf die Gestaltung der Gesundheitsberufe und ihrer Berufsausübung (betreut von: Prof. Dr. Gerhard Igl); E-Mail: [email protected]

    Hauke Christian Wiese, Doktorand, Universität Kiel: Die Einbindung von Gesundheitsberufen in die gesundheitssozialrechtlichen Leistungserbringungssysteme und der Einfluss auf die Gestal-tung der Gesundheitsberufe und ihrer Berufsausübung (betreut von: Prof. Dr. Gerhard Igl); E-Mail: [email protected]

    Inka Kaltenecker, Doktorandin, Universität Eichstätt-Ingolstadt: Mindestlohn in der Pflege (be-treut von: Prof. Dr. Andreas Hänlein); E-Mail: [email protected]

    1.3 Organisation/Assistenz Dipl. iur. Jasmin Ludwig, wiss. Mitarbeiterin, Institut für Sozialrecht und Gesundheitsrecht, Universität Kiel

    Petra Boller, Institut für Sozialrecht und Gesundheitsrecht, Universität Kiel

  • - 2 -

    2 Exkursion zum Fachpolitischen Forum Strukturreform PFLEGE und TEILHABE

    2.1 Zweck der Exkursion1

    Die Exkursion zum von der Robert Bosch Stiftung veranstalteten Fachpolitischen Forum Struk-turreform PFLEGE und TEILHABE diente den Doktoranden teils direkt, teils indirekt zur Infor-mationssammlung für die Dissertationsvorhaben, welche auch die Entwicklungen der Pflege betreffen. Hierzu bot sich die Veranstaltung insbesondere auch an, da sich unter den Teilneh-mern ein ausgewogener Anteil sowohl aus der Wissenschaft als auch den verschiedenen Berei-chen der Praxis befanden. Dies ermöglichte den Doktoranden einen differenzierten Blick auf die Neuerungen der Pflege und Teilhabe.

    2.2 Bericht2

    In Hinblick auf die bevorstehende Bundestagswahl im Herbst 2013 hat die interdisziplinäre Arbeitsgruppe Strukturreform PFLEGE und TEILHABE unter Beteiligung von Prof. Dr. Thomas Klie ein Konzept zur Überwindung des lange beklagten Reformstaus entwickelt. Diese Reform-vorschläge wurden am 20. Juni 2013 in der Berliner Repräsentanz der Robert Bosch Stiftung im Rahmen eines Fachpolitischen Forums vorgestellt und diskutiert. Die Stiftung fördert die Arbeit der Expertengruppe, deren Ergebnisse in konkrete Empfehlungen für eine Gesetzesreform münden sollen.

    Die Begrüßung und Tagesmoderation wurde von Frau Dr. Almut Satrapa-Schill übernommen. Sie stellte eingangs auch die Förderung des Dissertationsverbunds Innovatives Gesundheits-recht vor und erwähnte die anwesenden Promovierenden.

    Zunächst wurde durch Herrn Dr. Rolf Hoberg mittels einer Defizitanalyse und Prognose he-rausgearbeitet, warum eine Strukturreform im Bereich Pflege und Teilhabe unausweichlich sei. In Zukunft wird die Zahl der pflegebedürftigen Menschen weiter ansteigen, gleichzeitig stehen immer weniger Angehörige zur Verfügung, die bereit oder dazu in der Lage sind, eine zentrale Rolle in der Pflege und Sorge zu übernehmen. Durch die steigende Fallzahl wird die Finanzsi-tuation in der Versorgung zudem prekärer werden. Nicht zuletzt ist auch die Gewinnung von Fachkräften zunehmend schwieriger.

    Ausgehend von dieser Prognose stellte Herr Prof. Klie die zentralen Reformperspektiven der Arbeitsgruppe vor. Die Grundidee der Reforminitiative ist es, die pflegerische Versorgung in CURE und CARE zu differenzieren. Dem Bereich CURE sind die Bereiche Fachpflege, Medizin und Therapie zugeordnet, die von professionellen Akteuren im Gesundheitswesen durchge-führt und verantwortet werden sollen. Zu CARE gehören hingegen alle unterstützenden Tätig-keiten zur Alltagsbewältigung. Dieses Konzept erfordert eine umfangreiche Neuordnung der Zuständigkeiten und Kompetenzen. Die CURE-Leistungen sollen zukünftig komplett der Gesetz-lichen Krankenversicherung (GKV) zugewiesen sein und im SGB V geregelt werden. Die CARE-Leistungen werden der Pflegeversicherung und der Eingliederungshilfe bzw. einem neu zu regelnden Bundesleistungsgesetz Teilhabe zugeordnet. Die Steuerung des gesamten Pflege-

    1 Autorin: Jasmin Ludwig 2 Autor: Hauke Christian Wiese

  • - 3 -

    prozesses soll bei den Fachpflegekräften konzentriert sein. Im CURE-Bereich soll das Sachlei-stungsprinzip mit Vollfinanzierung gelten, wohingegen dieses in seiner bisherigen Ausprägung im CARE-Bereich abgeschafft werden soll. Hier soll es fortan Sachleistungsbudgets geben, de-ren Vorteil es sei, dass die Pflegebedürftigen sich individuell notwendige Leistungen zusam-menstellen können.

    Ergänzt wird das Konzept durch Vorschläge für eine Neuordnung der Beratungsinfrastruktur, mit einer stärkeren Konzentration im kommunalen Bereich. Die Idee der Experten sieht so aus, dass die Pflegestützpunkte und die Teilaufgaben der gemeinsamen Servicestellen in einer Ser-vicestelle für Pflege und Teilhabe zusammengefasst werden. Ziel ist es, dass die Kommunen, Krankenkassen und Pflegekassen unter kommunaler Führung zusammenwirken und die erfor-derlichen Stellen zu gleichen Teilen finanziert werden. Hilfe- und pflegebedürftige Menschen sollen dann ein Antragsrecht auf Fallabklärung gegenüber der Servicestelle zugesprochen be-kommen.

    Im Anschluss an die Vorstellung des Reformvorschlags wurde ergebnisoffen über die Vorschlä-ge diskutiert, und es wurden Meinungen zu dem Eckpunktepapier ausgetauscht.

    3 Anregungen aus der Exkursion Die Veranstaltung bot Gelegenheit, die Entwicklungen in einem Bereich des Gesundheitswe-sens, hier der Pflege, unter dem Gesichtspunkt innnovativer Vorschläge zu reflektieren. Auch wenn von solchen Veranstaltungen keine direkten Wirkungen für die Abfassung juristischer Dissertationen auf dem Gebiet des Gesundheitsrechts zu erwarten sind, so sind sie doch sehr gut geeignet, den Blick auf die Reformbedarfe in wichtigen Teilen des Gesundheitswesens zu lenken und das Verständnis hierfür zu öffnen. Gleichzeitig wurde in der Veranstaltung deutlich, welche Rolle rechtliche Fragen bei der angestrebten Reform und insgesamt das Recht bei der Gestaltung des Gesundheitswesens spielen.

  • Ab Juni: Projektbegleitende Informationen finden Sie auf www.agp-freiburg.de

    Fachpolitisches Forum | 20. Juni 2013 Robert Bosch Stiftung | Französische Straße 32 | 10117 Berlin | 14 Uhr bis 18:30 Uhr

    Strukturreform PFLEGE und TEILHABE Vorstellung und Diskussion eines Eckpunktepapiers

    Tagungsprogramm | Stand 23. Mai 2013

    14:00 Uhr Empfang und Stehcafé

    14:15 Uhr Begrüßung und Tagesmoderation

    Dr. Almut Satrapa-Schill, Robert Bosch Stiftung, Stuttgart

    Prof. Dr. Thomas Klie, Arbeitsgruppe Strukturreform, AGP Sozialforschung Freiburg

    14:30 Uhr Warum eine Strukturreform PFLEGE und TEILHABE unausweichlich ist:

    Defizitanalyse und Prognose

    Dr. Rolf Hoberg, AG Strukturreform, Stuttgart

    Kommentar: Werner Hesse, AG Strukturreform, DPWV Berlin

    15:00 Uhr Zentrale Reformperspektiven für PFLEGE und TEILHABE

    Prof. Dr. Thomas Klie

    Kommentar: Dr. Harry Fuchs, AG Strukturreform, Düsseldorf

    15:30 Uhr Die Bausteine einer Strukturreform PFLEGE und TEILHABE

    Gerd Künzel, AG Strukturreform, Potsdam Kommentar: Dr. Fritz Baur, AG Strukturreform, BAGüS Münster

    +++ Pause +++

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    OfficeSchreibmaschinentext4.1 ANLAGE: Tagungsprogramm

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    Ab Juni: Projektbegleitende Informationen finden Sie auf www.agp-freiburg.de

    Fachpolitisches Forum | Strukturreform PFLEGE und TEILHABE

    20. Juni 2013 | Berlin | Robert Bosch Stiftung | 14 Uhr bis 18 Uhr

    16:15 Uhr Erste Überlegungen zu Kosten und Finanzierung

    Dr. Rolf Hoberg

    Dr. Rolf Müller, Zentrum für Sozialpolitik, Universität Bremen

    16:45 Uhr Zukunft von Pflege und Teilhabe – Zur Notwendigkeit eines Richtungswechsels

    Dr. Bodo de Vries, Netzwerk Soziales neu gestalten (www.netzwerk-song.de)

    17:15 Uhr Diskussion

    Moderation

    Prof. Dr. Thomas Klie

    18:30 Uhr Ausklang mit Apéro

    Ende der Veranstaltung

  • Sabine Bergmann-Dietz, Eigenbetrieb Leben + Wohnen, Stuttgart

    Dr. Christian Berringer, Bundesministerium für Gesundheit

    Oliver Bürgel, Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Brandenburg e.V.

    Erwin Dehlinger, AOK Bundesverband

    Iris Eichstaedt, Institut für Sozialrecht und Gesundheitsrecht, Universität Kiel

    Hans-Jürgen Firnkorn, Projektbetreuung Gesundheit/Kultur, Weil der Stadt

    Daniel Heinisch, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

    Anne Idler, Der Paritätische Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.

    Amelie Jansen, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe

    Inka Kaltenecker, Universität Eichstätt-Ingolstadt

    Harald Kesselheim, Berlin

    Ulrich Kuhn, Netzwerk Soziales neu gestalten

    Ricarda Langer, Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

    Christiane Lehmacher-Dubbeke, AOK Bundesverband

    Jasmin Ludwig, Institut für Sozialrecht und Gesundheitsrecht, Universität Kiel

    Peter Melzer, Bundesministerium für Arbeit und Soziales

    Andrea Merda-Piehl, Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Brandenburg e. V.

    Daniela Nagelschmidt, DRK Generalsekretariat

    Prof. Dr. Rainer Neubart, SANA Kliniken AG

    Birgit Nold, Interministerieller Arbeitsstab bei dem Beauftragten der

    Bunderegierung für die Belange behinderter Menschen

    Thomas Pferdt, Bosch BKK, Stuttgart

    Carola Pohlen, Bündnis 90/Die Grünen

    Dr. Holger Pressel, AOK Baden-Württemberg

    Dr. Edna Rasch, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

    Yvonne Rubin, Hochschule Fulda

    Ralf Schindofski, Bundesministerium für Arbeit und Soziales

    Olaf Schwabe, Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.

    Svea von Hübbenet, Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband

    Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

    Ulrich Wendte, Ministerium für Arbeit und Soziales, Frauen und Familie des

    Landes Brandenburg

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    OfficeSchreibmaschinentext4.2 ANLAGE: Teilnehmerliste

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  • Hauke Christian Wiese, Institut für Sozialrecht und Gesundheitsrecht,

    Universität Kiel

    Barbara Wurster, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und

    Jugend

    Die Mitglieder der Arbeitsgruppe StrukturreformDie Mitglieder der Arbeitsgruppe StrukturreformDie Mitglieder der Arbeitsgruppe StrukturreformDie Mitglieder der Arbeitsgruppe Strukturreform

    Dr. Fritz Baur, BAGüS Münster

    Dr. Bodo De Vries, Netzwerk Soziales neu gestalten

    Werner Hesse, DPWV Berlin

    Dr. Rolf Hoberg, Stuttgart

    Dr. Harry Fuchs, Düsseldorf

    Prof. Dr. Thomas Klie, AGP Sozialforschung Freiburg

    Gerd Künzel, Potsdam

    Dr. Thomas Meysen, Deutsches Institut für Jungendhilfe und Familienrecht,

    Heidelberg

    Dr. Rolf Müller, Zentrum für Sozialpolitik, Universität Bremen

    Dr. Almut Satrapa-Schill, Robert Bosch Stiftung, Stuttgart

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    Sabine Behrend, AGP Freiburg

    Mitarbeit

    Claudia Orly, Berlin

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    EckpunktE

    Strukturreform pFLEGE und tEILHABE

    Von Rolf Hoberg, thomas klie, Gerd künzel

    kuRzFASSunG

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    OfficeSchreibmaschinentext4.3 ANLAGE: Eckpunktepapier Strukturreform PFLEGE und TEILHABE

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  • 2

    ImpRESSum

    EckpunktEpApIER – kuRzFASSunG

    Strukturreform pFLEGE und tEILHABE JunI 2013

    Redaktion: Arbeitsgruppe Strukturreform PFLEGE und TEILHABE

    Dr. Fritz Baur, Münster; Werner Hesse, Berlin;

    Dr. Rolf Hoberg, Stuttgart; Prof. Dr. Thomas Klie, Freiburg;

    Gerd Künzel, Potsdam; Dr. Thomas Meysen, Heidelberg

    Beratende Gäste:

    Prof. Dr. Andreas Büscher, Hochschule Osnabrück

    Dr. Harry Fuchs, Düsseldorf

    Ulrich Kuhn, Netzwerk Soziales Neu Gestalten (SONG), Meckenbeuren

    Prof. Dr. Heinz Rothgang, Zentrum für Sozialpolitik, Universität Bremen

    Prof. Dr. Felix Welti, Universität Kassel

    Förderer:

    Wir danken der Robert Bosch Stiftung für ihre Förderung der Arbeiten

    zur Strukturreform PFLEGE und TEILHABE und für die finanzielle Unter-

    stützung der Publikationen und Multiplikatorenarbeit.

    www.bosch-stiftung.de

    Herausgeber:

    AGP Sozialforschung an der Evangelischen Hochschule Freiburg

    www.agp-freiburg.de

    Herstellung: GRIESHABER Redaktion + Medien, Bonn

    Fotos: © wueStenfUXX; Fontom; simonsdog; yemaija; willma…;

    Mr. Nico; sör alex / photocase.com

    Auflage: 1.000 Exemplare

    © Alle Rechte liegen bei der Arbeitsgruppe Strukturreform PFLEGE und TEILHABE

    Alltagsgestaltung

    prävention

  • 3

    prävention

    VoRwoRt

    pflege und teilhabe sozialpolitisch neu ordnen

    Die Eckpunkte beginnen mit einer Beschreibung der

    als zentral erachteten Defizite des aktuellen Systems.

    Es folgen Vorschläge für eine Strukturreform PFLEGE

    und TEILHABE auf der Grundlage einer Differenzie-

    rung von cuRE und cARE. Formuliert werden drei zen-

    trale Perspektiven für eine Strukturreform. Abschlie-

    ßend werden die hierfür notwendigen Bausteine

    vorgestellt.

    Das thema pflege im Alter rangiert im Sorgenbarometer

    der Deutschen ganz oben. Die mehrheit der Bevölke-

    rung ist unsicher, ob für sie im Alter gesorgt sein wird.

    Der demografische und soziale wandel verlangt nach

    einer zukunftsorientierten und nachhaltigen pflege-

    politik.

    Für Millionen Familien ist es inzwischen Alltag, sich

    mit der Sorge für ihre Eltern auseinanderzusetzen.

    Die Frage, wie für die wachsende Zahl auf Pflege an-

    gewiesener Menschen und ihre Familien langfristig

    gesorgt werden kann, beschäftigt daher immer mehr

    Bürgerinnen und Bürger. Die Pflegeversicherung und

    auch der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff geben je-

    doch keine hinreichenden Antworten auf die sich

    abzeichnenden Versorgungsprobleme.

    In der vergangenen Legislaturperiode ist es nicht ge-

    lungen, eine zukunftssichere und nachhaltige Pflege-

    reform auf den Weg zu bringen. Bei aller Enttäu-

    schung hierüber bietet das nun notwendige weitere

    Ringen um eine große Pflegereform auch die Chance,

    die Weichen für eine Strukturreform PFLEGE und

    TEILHABE zu stellen.

    tEILHABE

    Die Autoren dieses Eckpunktepapiers plädieren für eine grundlegende Reform von pflege und teilhabe – mit zum teil einschneidenden korrekturen in den bislang segmentierten politikfeldern Gesundheit, pflege und teilhabe.

  • 4

    Herausforderungen durch den demografischen und sozialen wandel

    wenn es zukünftig gelingen soll, menschen mit Assis-

    tenz- und pflegebedarf menschenwürdig zu unterstüt-

    zen, stehen wir die kommenden Jahrzehnte vor erheb-

    lichen Herausforderungen.

    Eine mehrschichtige Dynamik trägt dazu bei: n Die Zahl der auf Pflege angewiesenen Menschen

    steigt deutlich.n Zugleich stehen pro Pflegbedürftigem immer

    weniger Angehörige zur Verfügung, die bereit

    oder in der Lage sind, eine zentrale Rolle in der

    Pflege und Sorge zu übernehmen.n Es wird immer schwieriger, ausreichend Fach-

    und Hilfskräfte für die Pflege und Begleitung zu

    gewinnen.n Die Finanzsituation wird prekärer.

    Die notwendigen Reformen des Teilhabe- und Pfle-

    geversicherungsrechts müssen an dieser Problemla-

    ge ausgerichtet werden. Dabei stehen im Vorder-

    grund:n die Stärkung familiärer, nachbarschaftlicher

    und örtlicher Versorgungsarrangements,n eine effiziente Gestaltung professioneller

    Unterstützung,n eine präventive und rehabilitative Ausrichtung

    der Hilfen, n ein wirksamer Schutz der Menschen mit Assis-

    tenz- und Pflegebedarf.

    Die alltäglichen Probleme, mit denen alte, behinder-

    te und pflegebedürftige Menschen zu kämpfen ha-

    ben, lassen sich – angesichts des demografischen

    und sozialen Wandels – allein mit einer Weiterent-

    wicklung der Pflegeversicherung nicht lösen. Der

    Grund liegt im gegliederten System der sozialen Si-

    cherung: Die Versorgung von Menschen mit Pflege-

    bedarf kennt hier Leistungen der gesundheitlichen,

    hauswirtschaftlichen und pflegerischen Unterstüt-

    zung sowie der sozialen Teilhabe. Die gesetzlichen

    Leistungsansprüche verteilen sich damit n auf die pflegeversicherung mit einem Teilleis-

    tungsanspruch bei Pflegebedürftigkeit,n auf die krankenversicherung mit einem umfassen-

    den Sachleistungsanspruch bei Krankheit und

    Behinderung undn auf die Eingliederungshilfe mit Leistungen zur

    Teilhabe als steuerfinanzierter Anspruch, der zum

    Teil nach Bedürftigkeitskriterien eingelöst wird.

    Die hier vorgetragenen Reformvorschläge stimmen

    mit den Bemühungen des Netzwerks Soziales Neu

    Gestalten (www.netzwerk-song.de) überein, das in

    seinen qualitätsbezogenen Arbeitsansätzen auf eine

    Konzeption vernetzter Hilfen ausgerichtet ist. Die ge-

    wonnenen Praxiserfahrungen dienen als Grundlage,

    der Politik eine Neu aus richtung zu empfehlen.

    Diese Leistungsvielfalt ist für die betroffenen menschen nicht überschaubar und hat gerade bei hohem Hilfebedarf zur Folge, dass not- wendige Leistungen zum teil gar nicht oder häufig zu spät und unkoordiniert nebenein- ander erbracht werden. Damit werden chancen vertan, pflegebedürftige menschen präventiv und rehabilitativ darin zu unterstützen, ihr Leben im gewohnten sozialen umfeld auf-rechtzuerhalten.

    Behandlungspflege

    Demografischer wandel

  • 5

    Demografischer wandel

    Die zentralen Reformperspektiven

    Leistungslücken und koordinierungsmängel sind eine

    Schwäche des gegliederten Systems.

    Sie ließen sich theoretisch beheben, indem alle drei

    Bereiche in einem einheitlichen System zusammen-

    gefasst werden. Das wird hier aus drei Gründen nicht

    vorgeschlagen:

    1. In den Konkurrenzen und Aushandlungsprozes-

    sen, die sich in der Krankenversicherung

    entwickelt haben, hätte das System von Pflege

    und Teilhabe keinen angemessenen Stellenwert.

    2. Die Errungenschaft, dass das Lebensrisiko Pflege

    in der Sozialversicherung abgesichert wird, soll

    nicht aufgegeben werden.

    3. Eine reine Sozialversicherungslösung erschwert

    die notwendige Ausgestaltung der Rolle der

    Kommunen – wenn sie sie nicht sogar unmöglich

    macht.

    Am Anfang der Überlegungen steht daher, mit welcher gedanklichen methode ein besseres System der Abgrenzung der drei Leistungsbereiche gefunden werden kann, um die Schnittstellenprobleme zu lösen und anschließend ein funktionierendes koordinierungssystem zu finden.

    Lebensrisiko

  • 6

    kommunale Sozialplanung

    neue ordnung: cuRE und cARE

    Die segmentierten Leistungen und zuständigkeiten

    bedürfen einer neuen ordnung und neuer Abgrenzun-

    gen, die Folgendes leisten müssen:

    n Klare Abgrenzungen von leistungsrechtlichen

    Zuständigkeiten – vor allem zwischen Kranken-

    und Pflegeversicherung auf der einen und

    sozialer Teilhabe bzw. einem künftigen Bundes-

    leistungsgesetz auf der anderen Seite.n Abgestimmte und schlüssige Steuerungen zur

    Ausgestaltung des Leistungserbringungsrechts.n Klare Verantwortung für die Ausgestaltung der

    Infrastruktur entsprechender Hilfen und der

    ihnen dienenden Leistungsformen.n Klare Zuordnung der Kompetenzen von professio-

    nell Pflegenden und eine berufsrechtlich

    abgesicherte Konzeption der Berufsgruppen.

    Als tragender Grundgedanke für eine Strukturreform

    bietet sich eine Differenzierung von pflege an. Aus

    folgendem Grund: Die Pflegeversicherung versteht

    heute unter Sicherung der Pflege n Pflegeleistungen,n hauswirtschaftliche Leistungen,n soziale Betreuungsleistungen.

    In diesem Eckpunktepapier wird dagegen vorge-

    schlagen, den Inhalt dessen, was in Deutschland un-

    ter Pflege verstanden und nach den leistungsrechtli-

    chen Vorschriften an Leistungen gewährt wird, in

    cuRE und cARE zu unterscheiden. Diese Empfehlung

    findet sich bereits im 6. Altenbericht und im Endbe-

    richt zum Zukunftsdialog der Bundeskanzlerin. Durch

    eine Differenzierung in cuRE und cARE sollen ein

    ganzheitliches Menschenbild und der Anspruch auf

    umfassende und koordinierte Unterstützung von auf

    Pflege angewiesenen Menschen befördert werden.

    cuRE: Als CURE werden medizinische, pflegerische

    und therapeutische Maßnahmen verstanden, die von

    professionellen Akteuren im Gesundheitswesen zur

    prävention, kuration, Rehabilitation und palliation an-

    geboten, geleistet und verantwortet werden.

    cARE: Zu CARE zählen alle Formen der Sorge und Ver-

    sorgung, die für den Lebensalltag erforderlich sind –

    personenbezogene Leistungen zur unterstützenden

    Alltagsgestaltung, hauswirtschaftlichen Basisversor-

    gung, Grund pfle ge und Förderung der sozialen teilhabe.

    Die Steuerung von cuRE und das Zusammenwirken

    mit cARE übernehmen die im CURE-Sektor Tätigen:

    Mediziner und Fachpflegende verantworten Diagnos-

    tik und Therapie, erarbeiten gleichberechtigt Be-

    handlungs- und Pflegepläne und steuern den Be-

    handlungs- und Pflegeprozess. Dabei beziehen sie je

    nach Ausgangssitu ation und Verlauf sowohl Angehö-

    rige, Freunde und Nachbarn des Pflegebedürftigen in

    die Versorgung mit ein als auch beruflich oder ehren-

    amtlich Helfende sowie Assistenzkräfte. Eigenver-

    antwortliche Aufgaben der CARE-Akteure sind dem-

    gegenüber die Alltagsgestaltung, Organisation des

    Haushalts, Sozialkontakte etc. jenseits von Medizin

    und Fachpflege.

    Eine auf der Unterscheidung von cuRE und cARE ba-

    sierende Abgrenzung von Leistungen und Zuständig-

    keiten könnte eine grundlegende Reform begründen,

    die in der Lage ist, den beschriebenen Defiziten zu

    begegnen.

    pFLEGE

  • 7

    neuordnung des Leistungsrechts

    kernelement der Strukturreform ist eine neuordnung

    des Leistungsrechts, die der Differenzierung in cuRE-

    und cARE-Leistungen folgt.

    Danach werdenn CURE-Leistungen der Gesetzlichen Kranken-

    versicherung (GKV) zugeordnet,n CARE-Leistungen der Pflegeversicherung und der

    Eingliederungshilfe bzw. einem Bundesleistungs-

    gesetz Teilhabe.

    während cuRE-Leistungen die medizinisch-pflegerischen Aufgaben und die fachlich steuernden Aspekte betreffen, sind cARE- Leistungen konsequent auf die Ressourcen und den Bedarf an Hilfen zur Alltagsbewältigung von pflegebedürftigen und ihrer Haushalte ausgerichtet. Sowohl im cuRE- als auch im cARE-Bereich werden fachliche Beratung und Begleitung ergänzend angeboten.

    kommunale Sozialplanung Finanzierungstechnik

    pflege cAREFAmILIE ASSIStEnz

    HAuSwIRtScHAFtSozIALE ARBEIt

    n unterstützung und managementn Alltagsgestaltungn Hauswirtschaftn Grundpflegen persönliche unterstützungn Förderung der teilhabe

    cuREFAcHpFLEGE mEDIzIntHERApIE

    n Steuerung des pflegeprozesses n Anamnese n Vereinbarung von pflegezielen n pflegeplanung n pflegeevaluation n Anleitung/monitoring

    n Extended nursing/primary nursing („kleine Heilbehandlungen“)

    n Behandlungspflege

    n krankenbeobachtung

  • 8

    Integrierte Steuerung

    neue Finanzierungstechnik

    wegen der unterschiedlichen zwecke und Steuerung

    der Leistungen für cuRE und cARE ist eine neue Finan-

    zierungstechnik gefragt:

    n Für cuRE: Sachleistungsprinzip mit Vollfinanzie-

    rung, ergänzt durch die Finanzierung von

    Leistungen zur Steuerung (medizinisch-pflegeri-

    sche Versorgungs- und Hilfeplanung, Anleitung,

    Monitoring, Aushandlung).n Für cARE: Abschaffung des Sachleistungsprinzips

    in der bisherigen Ausprägung bei Wahrung

    verbraucherschützender Elemente und der

    Differenzierung der Leistungshöhe für privat

    organisierte und professionelle Pflege. Leistungen

    müssen individuell und flexibel eingesetzt

    werden können und die Kosten zur Organisation

    der Alltagsgestaltung decken. Ein hoher Unter-

    stützungsbedarf darf nicht automatisch zur

    Sozialhilfeabhängigkeit führen und muss daher

    leistungsrechtlich besser ausgestattet werden.

    Ein Bundesleistungsgesetz ergänzt die Pflegever-

    sicherung und reduziert die Sozialhilfe. Dies muss

    mit einer Reform des Leistungsrechts der

    Teilhabe abgestimmt werden, dessen neurege-

    lung in der nächsten Legislaturperiode bevorsteht,

    da Pflege bei einem teilhabeorientierten pflege-

    bedürftigkeitsbegriff (auch) zu den Teilhabeleis-

    tungen gehört.

    cARE cuRE

    Ein Hilfesystem muss den Defiziten begegnen, die

    seine Effizienz unterlaufen.

    Die Mängel, um die es derzeit in der Praxis geht, zei-

    gen sich in den Bereichen Aufmerksamkeit (für den

    Pflegeverlauf), Abklärung und Koordination. cuRE

    und cARE brauchen daher leistungsträgerübergrei-

    fend sowohl ein neues Begutachtungswesen als

    auch eine Infrastruktur für den Aufbau von Care - und

    Case Management. Um die strukturellen Probleme

    der Pflegestützpunkte zu überwinden, werden Ser-

    vicestellen für Pflege und Teilhabe mit einer Vermitt-

    lungs- und Weiterleitungsfunktion eingerichtet, die

    je nach Konstellation und Bedarf auf ein Assessment

    hinwirken, Einzelfallbegleiter (sogenannte Piloten)

    oder ein umfassendes Case Management vermitteln

    (siehe dazu auch Seite 12).

  • 9

    DAS REFoRmpAkEt:

    Im Fokus: prävention, Rehabilitation, Vernetzung und Flexibilität

    n Integration der pflege in das SGB I und der

    pflegeversicherung in das SGB IX

    Die Pflege insgesamt wird übergreifend im

    SGB I beschrieben. Pflegeleistungen werden

    die 5. Leistungsgruppe der Teilhabeleistungen

    im SGB IX. Die Pflegeversicherung wird Reha-

    träger für die pflegerischen CARE-Leistungen

    und damit verbindlich in die (weiterzuent-

    wickelnden) Kooperationsvorschriften des

    SGB IX eingebunden.

    n Behandlungspflege unabhängig vom Leistungsort

    - Die Behandlungspflege wird auch im

    stationären Bereich zur Leistung der GKV.

    Durch die Trennung von cuRE und cARE wird

    das Interesse der GKV an Prävention und

    Rehabilitation auf die stationäre Pflege

    ausgedehnt. Bürokratischer Abgrenzungsauf-

    wand zwischen ambulanter und stationärer

    Behandlungspflege entfällt damit. Dienste

    können übergreifend von einem Träger

    organisiert werden. Das steigert die Flexibili-

    tät und Produktivität.

    - Die Leistungsverschiebung von der Pflegever-

    sicherung in die GKV kann beitragssatz- und

    wettbewerbsneutral gestaltet werden. In der

    Pflegeversicherung wird aus der Leistung für

    stationäre Pflege ein normierter Betrag

    herausgelöst und für alle stationär Versorgten

    als Gesamtbetrag in den Gesundheitsfonds

    überführt. Dort werden die Beträge auf die

    Krankenkassen morbiditätsentsprechend

    verteilt. Der im Einzelfall höhere Leistungsbe-

    darf ist von der jeweiligen Krankenkasse zu

    tragen.

    - Wenn die Behandlungspflege von der GKV

    getragen wird, können die Leistungen für

    stationäre Pflege in der Pflegeversicherung

    ohne Schlechterstellung des Einzelnen um

    genau diesen Betrag gesenkt werden. Damit

    ergibt sich eine Neubestimmung der Leis-

    tungshöhe zwischen dem stationären und

    ambulanten Bereich. Dies reduziert den

    Fehlanreiz zugunsten stationärer Pflege.

    Sozialräumliche orientierung

    um das Reformpaket verwirklichen zu können, werden folgende maßnahmen vorgeschlagen:

  • 10

    n umwandlung in Budgets - Die als Sachleistung ausgestalteten Leistungs-

    ansprüche werden wertgleich in Geldbudgets

    (Sachleistungsbudgets) umgewandelt. Diese

    erlauben es Pflegebedürftigen, frei zwischen

    (lizenzierten, qualitätsgesicherten) Dienstleis-

    tern zu wählen. Die Höhe des Budgets wird so

    ausgestaltet, dass die Eigenbeteiligung bei

    zunehmendem Hilfebedarf prinzipiell gleich

    bleibt.

    - Die Leistungsform des persönlichen Budgets

    soll auch für Leistungen der Pflegeversiche-

    rung geöffnet werden.

    - Die Möglichkeit, die Gesamtleistung der

    Pflegeversicherung bei Bedarf für bestimmte

    Leistungskombinationen angemessen zu

    erhöhen, soll erhalten bleiben.

    - Die unterschiedliche Höhe von Pflegegeld-

    leistungen und Pflegesachleistungen bleibt

    unberührt. Aus zwei Gründen:

    1. Bei der Erbringung von Sachleistungen

    fallen Abgaben an. Das Pflegegeld wird

    dagegen steuer- und beitragsfrei ausge-

    zahlt und muss allein deshalb niedriger

    ausfallen.

    2. Subsidiarität und Substitution sollen weiter

    befördert werden.

    n Steuerung des pflegeprozesses als GkV-Leistung

    Für eine wirkungsvolle Verschränkung der

    Pflege in CURE und CARE ist es erforderlich, die

    Steuerung des Pflegeprozesses bei den Fach-

    pflegekräften zu konzentrieren und damit als

    eigenständige Leistung der GKV abzubilden.

    n Regie als zuschlagsleistung für integrierten Schutz

    Stationäre Versorgung gewährleistet Begleitung,

    Koordination und Schutz rund um die Uhr. Um fle-

    xible Versorgungsarrangements zu fördern, wird

    diese Besonderheit – bei vergleichbarer Versor-

    gungssicherheit – zur eigenständigen Regieleis-

    tung und sowohl stationär als auch ambulant bei

    Sachleistungen abrechenbar gemacht.

    n (pflege)Hilfsmittel-Versorgung angleichen

    Die heute unterschiedliche Bereitstellung von

    (Pflege)Hilfsmitteln in der stationären und

    ambulanten Pflege beeinträchtigt die Entwick-

    lung neuer Versorgungsformen. Für durchgängige

    Strukturen ist eine Angleichung unter Einbezie-

    hung von Kranken- und Pflegeversicherung

    erforderlich.

    Rehabilitation

  • 11

    Bessere Beratungsinfrastruktur

    n Servicestelle pflege und teilhabe

    - Das Informationsangebot heutiger pflegestütz-

    punkte ist grundsätzlich zu sehr auf den

    Leistungsbereich der Pflegeversicherung

    verengt und zu wenig mit der kommunalen

    Sozialarbeit verzahnt. In den Beratungen

    werden die örtlichen Angebote oft nicht

    ausreichend berücksichtigt.

    Unser Vorschlag: Die Aufgaben der Pflege-

    stützpunkte und Teilaufgaben der gemeinsa-

    men Servicestellen werden in einer Service-

    stelle pflege und teilhabe zusammengefasst.

    Unter kommunaler Federführung wirken

    Kommunen, Krankenkassen und Pflegekassen

    zusammen und finanzieren die Stellen zu je

    einem Drittel.

    - Hilfe- und pflegebedürftige Menschen haben

    gegenüber der Servicestelle pflege und

    teilhabe ein Antragsrecht auf Fallabklärung.

    - Hausarzt, Gesundheitszentrum, Krankenhaus,

    Quartiersmanagement und MDK vermitteln die

    Klienten an die Servicestelle Pflege und

    Teilhabe. Diese kann im Auftrag des Klienten

    gegenüber Beratungs- und Assessment-Agen-

    turen (MDK, Gesundheitsamt) und Sozialleis-

    tungsträgern initiativ werden und ein Case

    Management vermitteln.

    n Gemeinsame Assessment-Agentur

    - Um die Leistungsansprüche einer Person

    umfassend zu klären und ihre Versorgung zu

    planen und zu koordinieren, bedarf es einer

    weiteren und neu zu schaffenden Einrichtung:

    eine übergreifende Assessmentagentur auf

    Landesebene für pflege und teilhabe. Hier wird

    der Bedarf an Pflege und Rehabilitation

    ebenso festgestellt wie bei wesentlich

    Behinderten der Bedarf an Teilhabe am

    Arbeitsleben. In der (ggf. virtuellen) Assess-

    mentagentur wirken MDK, die Bundesagentur

    für Arbeit, die Rentenversicherung und

    die kommunalen Arbeitsgemeinschaften

    zusammen.

    - Für die Zusammenarbeit verschiedener

    Leistungsträger bei Hilfeplanung und Leis-

    tungsgewährung werden in Weiterentwick-

    lung des SGB IX verbindliche Regelungen

    geschaffen, die nicht mehr von freiwilligen

    Vereinbarungen abhängen.

    case managementpflegeprozess

    Rehabilitation

  • 12

    Bessere koordination und kooperation im Einzelfall

    n Budgets für care - und case management

    Zur Förderung des vom Gesetzgeber mit der

    pflege beratung intendierten Care - und Case

    Managements wird den Servicestellen pflege und

    teilhabe ein Budget von 20.000 Euro zu Lasten

    der GKV zugeordnet. Hieraus kann für komplexe

    Versorgungsfälle ein von Dritten durchzuführen-

    des Case Management finanziert werden. Das

    Leistungsbudget ist nach drei Jahren dem

    nachgewiesenen Bedarf anzupassen.

    n Individuelle piloten zur Fallbegleitung

    Die Begleitung des Einzelfalls ist eine Aufgabe,

    die sowohl die Servicestelle als auch die

    Assessment-Agentur überfordert. Eine individuell

    verantwortliche Person (für die es Beispiele im

    CURE-Bereich mit der Spezialisierten Ambulan-

    ten Palliativen Versorgung (SAPV), bei einzelnen

    Krankenkassen als Modell des Patientenbeglei-

    ters und im CARE-Bereich als Modell des

    Pflegebegleiters oder Koordinators gibt), ist hier

    die Lösung – jeweils ergänzt um die Aufgaben

    der rechtlichen Betreuung oder Assistenz. Die

    Kostenträgerschaft für den CURE-Bereich liegt

    bei der Krankenversicherung, für den CARE-

    Bereich ist sie in der Pflegeversicherung und in

    einem Teilhabegesetz zu verankern.

    n Integrierte Versorgung:

    Überleitung in nachstationäre pflege verbessern

    Die deutlich kürzere Verweildauer im Kranken-

    haus verstärkt bei pflegebedürftigen Menschen

    und ihren Angehörigen den Druck, in kurzer Zeit

    zu entscheiden, wo und wie es nach dem

    Klinikaufenthalt pflegerisch weitergehen soll – zu

    Hause oder in einem Pflegeheim. Damit hier sorg-

    fältiger geprüft, geplant und entschieden werden

    kann, schlagen wir Folgendes vor: Durch

    weiterzuentwickelnde integrierte Versorgungs-

    verträge der Kranken- und Pflegekassen mit

    Krankenhäusern, Ärzten, ambulanten Diensten,

    stationären Ein richtungen, Hilfsmittellieferanten

    und Apotheken wird die Überleitung vom

    Krankenhaus in die nachstationäre Versorgung

    auf Kreisebene verbessert. Als Finanzierungsan-

    reiz sollen die über die heute bereits verpflich-

    tend geregelten Auf gaben und Leistungen

    hinausgehenden Managementleistungen zu

    jeweils 50 Prozent als Verwaltungskosten aus

    dem Gesundheits- bzw. Ausgleichsfonds getragen

    werden.

    personenbezogene Qualitätssicherung

  • 13

    Sozialräumliche orientierung: kommunale Federführung als Grundprinzip

    Auf institutioneller Ebene müssen Beratung und koor-

    dination in der Region (kreis- und Landesebene) zu-

    sammengeführt und in die kommunale Daseinsvorsor-

    ge als pflichtaufgabe eingebettet werden, damit die

    cuRE- und cARE-Aufgaben übergreifend bearbeitet

    werden.

    Nur durch Koordination und Moderation auf kommu-

    naler Ebene können die widersprüchlichen Steue-

    rungen von wettbewerbsorientierter Krankenversi-

    cherung, einheitlich und gemeinsam handelnder

    Sozialer Pflegeversicherung, wettbewerbsorientier-

    ten Leistungserbringern und einheitlichen Fürsorge-

    leistungen überwunden werden.

    Die kommunale Daseinsvorsorge beginnt mit der

    kommunalen Sozialplanung u.a. in der Bauleitpla-

    nung und Wohnraumversorgung, im Nahverkehr, in

    zivilgesellschaftlichen Netzwerken und setzt sich fort

    in der sozialräumlichen Koordination in Quartieren

    und Stadtteilen, bei der alle Lebensbereiche und

    Infrastrukturen in ihrem Zusammenhang gebündelt

    werden können.

    Das betrifft die Handlungsfelder von n SGB V – ambulante und stationäre

    Krankenversorgung,n SGB IX – Assistenzdienste, Teilhabe-

    sachleistungen,n SGB XI – Pflegedienste, stationäre und

    teilstationäre Pflegeeinrichtungen,

    Wohngruppen, Freiwilligendienste,n SGB XII – Altenhilfe, Hilfe zur Weiterführung

    des Haushalts.

    Unterstützt werden muss dies durch Abstimmungen

    auf Landesebene im Rahmen der Zuständigkeiten bei

    Planung und Förderungen, zum Beispiel der Landes-

    krankenhausplanung, der Landespflegeplanung (u.a.

    Pflegestützpunkte), der Koordination Freiwilligen-

    dienste sowie im Rahmen der Stadt- und Dorfent-

    wicklung. Die kommunale Federführung muss bei

    ausbleibenden Selbstverwaltungslösungen als Auf-

    fangzuständigkeit geschaffen werden.

    pflegeberatung

    Assistenz

  • 14

    Qualität – an personen statt an Einrichtungen orientieren

    Die Strukturreform macht auch den weg frei für einen

    paradigmenwechsel bei der Qualitätssicherung.

    Wenn Menschen mit Pflege- und Hilfebedarf verläss-

    lich assessmentgestützt begleitet werden und ihr An-

    spruch auf Beratung und Case Management sicher-

    gestellt ist, lassen sich die bisher vornehmlich

    institutionell ausgerichteten Aktivitäten zur Quali-

    tätssicherung zu Gunsten einer personenbezogenen

    Qualitätssicherung zurücknehmen. Dieser Prozess

    müsste auch durch den neuen Pflegebedürftigkeits-

    begriff unterstützt werden.

    Zur pflegerischen Qualitätssicherung gehören im We-

    sentlichen die Evaluation des Hilfe- und Pflegepro-

    zesses sowie die Sicherung der Selbstbestimmung

    des pflege- und hilfebedürftigen Menschen und sei-

    ner Präferenzen.

    Der CURE-Bereich unterliegt den Qualitätsmechanis-

    men des SGB V. Für den CARE-Bereich bleiben Quali-

    tätsvorgaben ordnungsrechtlicher Art sowie für die

    zugelassenen oder zertifizierten Dienste geltende Vor-

    gaben hinsichtlich der Struktur- und Prozessqualität

    verbindlich. Bei der Leistungsform des persönlichen

    Budgets werden Zielvereinbarungen zu den ent-

    scheidenden Instrumenten der Qualitätssicherung.

    pflege als teilhabeleistung und Bundesleistungsgesetz

    Durch die Einführung des neuen Pflegebedürftig-

    keitsbegriffs ist Pflege als eine Teilhabeleistung an-

    zusehen, die ohne Beschränkung auf die Versiche-

    rungsleistungen im SGB I und SGB XI verankert

    werden muss. Die bei der Umsetzung des Fiskalpakts

    getroffene Verabredung, die Eingliederungshilfe in

    ein neues Bundesleistungsgesetz zu überführen, soll-

    te dazu genutzt werden, ein übergreifendes Teilha-

    begesetz zu schaffen, das nach Art und Schwere der

    Behinderung gestaffelte Teilhabeleistungen des Bun-

    des vorsieht, die im Sinne eines Nachteilsausgleichs

    nicht nachrangig sind. Es sollte auch den Teilleis-

    tungscharakter des SGB XI ergänzen, die Ungleich-

    behandlung behinderter Pflegebedürftiger beenden

    und eine stimmige Verknüpfung mit den Teilhabe-

    leistungen der Eingliederungshilfe ermöglichen.

    Integrierte Versorgung Grundpflege

  • 15

    thomas klie: „Das Eckpunkte-Papier ist Ergebnis kollegialen Ringens um

    eine tragfähige Reformperspektive für die Pflege. Um ihre Zukunft ma-

    che ich mir große Sorgen. Nun liegt eine belastbare Diskussionsgrund-

    lage für eine neue Pflege- und Teilhabepolitik vor. Ich hoffe, dass sie in

    der neuen Legislaturperiode aufgegriffen wird.“

    Rolf Hoberg: „Seit den 80er-Jahren arbeite ich an der Entwicklung der

    Pflegeversicherung mit und bin überzeugt, dass jetzt die große Chance

    für eine echte Weiterentwicklung da ist. In die Reformvorschläge bringe

    ich nicht zuletzt meine Erfahrung als ehemaliger Vorstandsvorsitzender

    der AOK Baden-Württemberg ein.“

    Gerd künzel: „Personenbezogene und menschliche Vorgehensweisen

    müssen klare Vorfahrt vor Institutioneninteressen haben. Das ist mög-

    lich, wenn Entscheidungen nahe bei den Menschen gebündelt werden,

    ohne dass die Kosten davonlaufen. Dafür brauchen wir strukturelle Vo-

    raussetzungen. Das treibt mich bei diesem Projekt an.“

    pflegebedürftigkeitsbegriff

    Nach beruflichen Stationen u.a. als Referatsleiter im Sozialministerium

    Baden-Württemberg und im Vorstand des AOK-Bundesverbands engagiert sich

    Dr. Rolf Hoberg – seit 2011 im Ruhestand – u.a. auch im Verwaltungsrat des

    Wohlfahrtswerks Baden-Württemberg.

    Prof. Dr. Klie lehrt öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft an der

    Evangelischen Hochschule Freiburg und ist Privatdozent an der Universität

    Klagenfurt/Wien. Er ist u.a. Mitglied der 7. Altenberichts-Kommission und

    Vorsitzender der 2. Engagementberichts-Kommission.

    Gerd Künzel – Präsidiumsmitglied im DRK Landesverband Brandenburg –

    war bis 2012 Abteilungsleiter im Brandenburgischen Sozialministerium. Mit

    Pflegepolitk und der Reform der Eingliederungshilfe auf Bundes- und

    Landesebene beschäftigt er sich seit den 90er-Jahren.

    Autoren

  • 16

    AB JuLI 2013:

    LAnGFASSunG Strukturreform pFLEGE und tEILHABE

    Die Autoren stellen ihre Empfehlungen für eine Gesetzesreform dezi-

    diert in einer LAnGFASSunG dieses Eckpunktepapiers vor. In einer

    ausführlichen Analyse werden u.a. fiskalische Fehlanreize und andere

    Defizite des derzeitigen Systems bewertet. Die Expertise listet konkre-

    te Vorschläge zu einer neuordnung des Leistungsrechts auf, stellt

    Bausteine für ein leistungsträgerübergreifendes System vor und

    macht Vorschläge für eine gesetzliche umsetzung der Strukturreform

    pFLEGE und tEILHABE.

    Ökonomische Berechnungen der hier erörterten Strukturreform stehen

    ab Juli als Download bereit: AGp Sozialforschung www.agp-freiburg.de

    Doku Band 3 - Forum Pflege und Teilhabe 2013-10-10 Version-Final-Bo.pdf1 Teilnehmende1.1 Betreuende1.2 Promovierende1.3 Organisation/Assistenz

    2 Exkursion zum Fachpolitischen Forum Strukturreform PFLEGE und TEILHABE2.1 Zweck der Exkursion2.2 Bericht

    3 Anregungen aus der Exkursion

    Anlage 4.1 - TagungsProgramm_2013_Juni20_10Anlage 4.2 - tn-liste-20130620-reform-teilhabe-und-pflegeAnlage 4.3 - Eckpunkte_Strukturreform_PFLEGE_TEILHABE_Kurzfassung