Dissertationsverbund „Innovatives Gesundheitsrecht“
(gefördert von der Robert Bosch Stiftung)
Dokumentation der Veranstaltungen
Band 3
Exkursion
Fachpolitisches Forum der Robert Bosch Stiftung
Strukturreform PFLEGE und TEILHABE
Berlin
20. Juni 2013
Kiel, im Juni 2013
Professor Dr. Gerhard Igl / Dipl. iur. Jasmin Ludwig
Dissertationsverbund „Innovatives Gesundheitsrecht“
(gefördert durch die Robert Bosch Stiftung)
Bericht und Dokumentation zur Exkursion:
Fachpolitisches Forum der Robert Bosch Stiftung
Strukturreform PFLEGE und TEILHABE
Berlin
20. Juni 2013
Durchgeführt von: Institut für Sozialrecht und Gesundheitsrecht
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Geschäftsführender Vorstand:
Prof. Dr. iur. Gerhard Igl
Betreuung des Dissertationsverbundes:
Dipl. iur. Jasmin Ludwig, wiss. Mitarbeiterin
www.innovatives-gesundheitsrecht.uni-kiel.de
An dieser Dokumentation haben mitgewirkt:
Prof. Dr. Gerhard Igl; Dipl. iur. Jasmin Ludwig.
Die Autorinnen und Autoren der einzelnen Berichte sind bei den Berichten aufgeführt.
Beteiligte des Dissertationsverbundes:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel:
Prof. Dr. iur. Andreas Hoyer
Prof. Dr. iur. Gerhard Igl
Prof. Dr. iur. Frank L. Schäfer, LL.M.
Universität Hamburg:
Prof. Dr. iur. Dagmar Felix
Universität Kassel:
Prof. Dr. iur. Felix Welti
Prof. Dr. iur. Andreas Hänlein
Betreuung des Dissertationsverbundes:
Dipl. iur. Jasmin Ludwig, wiss. Mitarbeiterin, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
I
Inhaltsverzeichnis
1 Teilnehmende ........................................................................................................................... - 1 -
1.1 Betreuende .......................................................................................................................... - 1 -
1.2 Promovierende .................................................................................................................... - 1 -
1.3 Organisation/Assistenz ........................................................................................................ - 1 -
2 Exkursion zum Fachpolitischen Forum Strukturreform PFLEGE und TEILHABE ........................ - 2 -
2.1 Zweck der Exkursion ............................................................................................................ - 2 -
2.2 Bericht .................................................................................................................................. - 2 -
3 Anregungen aus der Exkursion ................................................................................................. - 3 -
4 Anhang...................................................................................................................................... - 4 -
4.1 Tagungsprogramm............................................................................................................... - 4 -
4.2 Teilnehmerliste .................................................................................................................... - 6 -
4.3 Eckpunktepapier Strukturreform PFLEGE und TEILHABE..................................................... - 8 -
- 1 -
1 Teilnehmende
1.1 Betreuende Prof. Dr. Gerhard Igl, Institut für Sozialrecht und Gesundheitsrecht, Universität Kiel
1.2 Promovierende Dipl.iur. Jasmin Ludwig, wiss. Mitarbeiterin, Institut für Sozialrecht und Gesundheitsrecht, Uni-versität Kiel: Der europarechtliche Einfluss auf die deutschen Heilberufe (betreut von: Prof. Dr. Gerhard Igl); E-Mail: [email protected]
Iris Eichstaedt, wiss. Mitarbeiterin, Institut für Sozialrecht und Gesundheitsrecht, Universität Kiel: Hochschulrechtliche Voraussetzungen für die Etablierung von Studiengängen für Ge-sundheitsberufe mit Beispielen praktischer Realisierungen und der Einfluss auf die Gestaltung der Gesundheitsberufe und ihrer Berufsausübung (betreut von: Prof. Dr. Gerhard Igl); E-Mail: [email protected]
Hauke Christian Wiese, Doktorand, Universität Kiel: Die Einbindung von Gesundheitsberufen in die gesundheitssozialrechtlichen Leistungserbringungssysteme und der Einfluss auf die Gestal-tung der Gesundheitsberufe und ihrer Berufsausübung (betreut von: Prof. Dr. Gerhard Igl); E-Mail: [email protected]
Inka Kaltenecker, Doktorandin, Universität Eichstätt-Ingolstadt: Mindestlohn in der Pflege (be-treut von: Prof. Dr. Andreas Hänlein); E-Mail: [email protected]
1.3 Organisation/Assistenz Dipl. iur. Jasmin Ludwig, wiss. Mitarbeiterin, Institut für Sozialrecht und Gesundheitsrecht, Universität Kiel
Petra Boller, Institut für Sozialrecht und Gesundheitsrecht, Universität Kiel
- 2 -
2 Exkursion zum Fachpolitischen Forum Strukturreform PFLEGE und TEILHABE
2.1 Zweck der Exkursion1
Die Exkursion zum von der Robert Bosch Stiftung veranstalteten Fachpolitischen Forum Struk-turreform PFLEGE und TEILHABE diente den Doktoranden teils direkt, teils indirekt zur Infor-mationssammlung für die Dissertationsvorhaben, welche auch die Entwicklungen der Pflege betreffen. Hierzu bot sich die Veranstaltung insbesondere auch an, da sich unter den Teilneh-mern ein ausgewogener Anteil sowohl aus der Wissenschaft als auch den verschiedenen Berei-chen der Praxis befanden. Dies ermöglichte den Doktoranden einen differenzierten Blick auf die Neuerungen der Pflege und Teilhabe.
2.2 Bericht2
In Hinblick auf die bevorstehende Bundestagswahl im Herbst 2013 hat die interdisziplinäre Arbeitsgruppe Strukturreform PFLEGE und TEILHABE unter Beteiligung von Prof. Dr. Thomas Klie ein Konzept zur Überwindung des lange beklagten Reformstaus entwickelt. Diese Reform-vorschläge wurden am 20. Juni 2013 in der Berliner Repräsentanz der Robert Bosch Stiftung im Rahmen eines Fachpolitischen Forums vorgestellt und diskutiert. Die Stiftung fördert die Arbeit der Expertengruppe, deren Ergebnisse in konkrete Empfehlungen für eine Gesetzesreform münden sollen.
Die Begrüßung und Tagesmoderation wurde von Frau Dr. Almut Satrapa-Schill übernommen. Sie stellte eingangs auch die Förderung des Dissertationsverbunds Innovatives Gesundheits-recht vor und erwähnte die anwesenden Promovierenden.
Zunächst wurde durch Herrn Dr. Rolf Hoberg mittels einer Defizitanalyse und Prognose he-rausgearbeitet, warum eine Strukturreform im Bereich Pflege und Teilhabe unausweichlich sei. In Zukunft wird die Zahl der pflegebedürftigen Menschen weiter ansteigen, gleichzeitig stehen immer weniger Angehörige zur Verfügung, die bereit oder dazu in der Lage sind, eine zentrale Rolle in der Pflege und Sorge zu übernehmen. Durch die steigende Fallzahl wird die Finanzsi-tuation in der Versorgung zudem prekärer werden. Nicht zuletzt ist auch die Gewinnung von Fachkräften zunehmend schwieriger.
Ausgehend von dieser Prognose stellte Herr Prof. Klie die zentralen Reformperspektiven der Arbeitsgruppe vor. Die Grundidee der Reforminitiative ist es, die pflegerische Versorgung in CURE und CARE zu differenzieren. Dem Bereich CURE sind die Bereiche Fachpflege, Medizin und Therapie zugeordnet, die von professionellen Akteuren im Gesundheitswesen durchge-führt und verantwortet werden sollen. Zu CARE gehören hingegen alle unterstützenden Tätig-keiten zur Alltagsbewältigung. Dieses Konzept erfordert eine umfangreiche Neuordnung der Zuständigkeiten und Kompetenzen. Die CURE-Leistungen sollen zukünftig komplett der Gesetz-lichen Krankenversicherung (GKV) zugewiesen sein und im SGB V geregelt werden. Die CARE-Leistungen werden der Pflegeversicherung und der Eingliederungshilfe bzw. einem neu zu regelnden Bundesleistungsgesetz Teilhabe zugeordnet. Die Steuerung des gesamten Pflege-
1 Autorin: Jasmin Ludwig 2 Autor: Hauke Christian Wiese
- 3 -
prozesses soll bei den Fachpflegekräften konzentriert sein. Im CURE-Bereich soll das Sachlei-stungsprinzip mit Vollfinanzierung gelten, wohingegen dieses in seiner bisherigen Ausprägung im CARE-Bereich abgeschafft werden soll. Hier soll es fortan Sachleistungsbudgets geben, de-ren Vorteil es sei, dass die Pflegebedürftigen sich individuell notwendige Leistungen zusam-menstellen können.
Ergänzt wird das Konzept durch Vorschläge für eine Neuordnung der Beratungsinfrastruktur, mit einer stärkeren Konzentration im kommunalen Bereich. Die Idee der Experten sieht so aus, dass die Pflegestützpunkte und die Teilaufgaben der gemeinsamen Servicestellen in einer Ser-vicestelle für Pflege und Teilhabe zusammengefasst werden. Ziel ist es, dass die Kommunen, Krankenkassen und Pflegekassen unter kommunaler Führung zusammenwirken und die erfor-derlichen Stellen zu gleichen Teilen finanziert werden. Hilfe- und pflegebedürftige Menschen sollen dann ein Antragsrecht auf Fallabklärung gegenüber der Servicestelle zugesprochen be-kommen.
Im Anschluss an die Vorstellung des Reformvorschlags wurde ergebnisoffen über die Vorschlä-ge diskutiert, und es wurden Meinungen zu dem Eckpunktepapier ausgetauscht.
3 Anregungen aus der Exkursion Die Veranstaltung bot Gelegenheit, die Entwicklungen in einem Bereich des Gesundheitswe-sens, hier der Pflege, unter dem Gesichtspunkt innnovativer Vorschläge zu reflektieren. Auch wenn von solchen Veranstaltungen keine direkten Wirkungen für die Abfassung juristischer Dissertationen auf dem Gebiet des Gesundheitsrechts zu erwarten sind, so sind sie doch sehr gut geeignet, den Blick auf die Reformbedarfe in wichtigen Teilen des Gesundheitswesens zu lenken und das Verständnis hierfür zu öffnen. Gleichzeitig wurde in der Veranstaltung deutlich, welche Rolle rechtliche Fragen bei der angestrebten Reform und insgesamt das Recht bei der Gestaltung des Gesundheitswesens spielen.
Ab Juni: Projektbegleitende Informationen finden Sie auf www.agp-freiburg.de
Fachpolitisches Forum | 20. Juni 2013 Robert Bosch Stiftung | Französische Straße 32 | 10117 Berlin | 14 Uhr bis 18:30 Uhr
Strukturreform PFLEGE und TEILHABE Vorstellung und Diskussion eines Eckpunktepapiers
Tagungsprogramm | Stand 23. Mai 2013
14:00 Uhr Empfang und Stehcafé
14:15 Uhr Begrüßung und Tagesmoderation
Dr. Almut Satrapa-Schill, Robert Bosch Stiftung, Stuttgart
Prof. Dr. Thomas Klie, Arbeitsgruppe Strukturreform, AGP Sozialforschung Freiburg
14:30 Uhr Warum eine Strukturreform PFLEGE und TEILHABE unausweichlich ist:
Defizitanalyse und Prognose
Dr. Rolf Hoberg, AG Strukturreform, Stuttgart
Kommentar: Werner Hesse, AG Strukturreform, DPWV Berlin
15:00 Uhr Zentrale Reformperspektiven für PFLEGE und TEILHABE
Prof. Dr. Thomas Klie
Kommentar: Dr. Harry Fuchs, AG Strukturreform, Düsseldorf
15:30 Uhr Die Bausteine einer Strukturreform PFLEGE und TEILHABE
Gerd Künzel, AG Strukturreform, Potsdam Kommentar: Dr. Fritz Baur, AG Strukturreform, BAGüS Münster
+++ Pause +++
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OfficeSchreibmaschinentext
OfficeSchreibmaschinentext4.1 ANLAGE: Tagungsprogramm
2
Ab Juni: Projektbegleitende Informationen finden Sie auf www.agp-freiburg.de
Fachpolitisches Forum | Strukturreform PFLEGE und TEILHABE
20. Juni 2013 | Berlin | Robert Bosch Stiftung | 14 Uhr bis 18 Uhr
16:15 Uhr Erste Überlegungen zu Kosten und Finanzierung
Dr. Rolf Hoberg
Dr. Rolf Müller, Zentrum für Sozialpolitik, Universität Bremen
16:45 Uhr Zukunft von Pflege und Teilhabe – Zur Notwendigkeit eines Richtungswechsels
Dr. Bodo de Vries, Netzwerk Soziales neu gestalten (www.netzwerk-song.de)
17:15 Uhr Diskussion
Moderation
Prof. Dr. Thomas Klie
18:30 Uhr Ausklang mit Apéro
Ende der Veranstaltung
Sabine Bergmann-Dietz, Eigenbetrieb Leben + Wohnen, Stuttgart
Dr. Christian Berringer, Bundesministerium für Gesundheit
Oliver Bürgel, Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Brandenburg e.V.
Erwin Dehlinger, AOK Bundesverband
Iris Eichstaedt, Institut für Sozialrecht und Gesundheitsrecht, Universität Kiel
Hans-Jürgen Firnkorn, Projektbetreuung Gesundheit/Kultur, Weil der Stadt
Daniel Heinisch, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Anne Idler, Der Paritätische Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.
Amelie Jansen, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe
Inka Kaltenecker, Universität Eichstätt-Ingolstadt
Harald Kesselheim, Berlin
Ulrich Kuhn, Netzwerk Soziales neu gestalten
Ricarda Langer, Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Christiane Lehmacher-Dubbeke, AOK Bundesverband
Jasmin Ludwig, Institut für Sozialrecht und Gesundheitsrecht, Universität Kiel
Peter Melzer, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Andrea Merda-Piehl, Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Brandenburg e. V.
Daniela Nagelschmidt, DRK Generalsekretariat
Prof. Dr. Rainer Neubart, SANA Kliniken AG
Birgit Nold, Interministerieller Arbeitsstab bei dem Beauftragten der
Bunderegierung für die Belange behinderter Menschen
Thomas Pferdt, Bosch BKK, Stuttgart
Carola Pohlen, Bündnis 90/Die Grünen
Dr. Holger Pressel, AOK Baden-Württemberg
Dr. Edna Rasch, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Yvonne Rubin, Hochschule Fulda
Ralf Schindofski, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Olaf Schwabe, Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Svea von Hübbenet, Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
Ulrich Wendte, Ministerium für Arbeit und Soziales, Frauen und Familie des
Landes Brandenburg
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OfficeSchreibmaschinentext4.2 ANLAGE: Teilnehmerliste
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Hauke Christian Wiese, Institut für Sozialrecht und Gesundheitsrecht,
Universität Kiel
Barbara Wurster, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe StrukturreformDie Mitglieder der Arbeitsgruppe StrukturreformDie Mitglieder der Arbeitsgruppe StrukturreformDie Mitglieder der Arbeitsgruppe Strukturreform
Dr. Fritz Baur, BAGüS Münster
Dr. Bodo De Vries, Netzwerk Soziales neu gestalten
Werner Hesse, DPWV Berlin
Dr. Rolf Hoberg, Stuttgart
Dr. Harry Fuchs, Düsseldorf
Prof. Dr. Thomas Klie, AGP Sozialforschung Freiburg
Gerd Künzel, Potsdam
Dr. Thomas Meysen, Deutsches Institut für Jungendhilfe und Familienrecht,
Heidelberg
Dr. Rolf Müller, Zentrum für Sozialpolitik, Universität Bremen
Dr. Almut Satrapa-Schill, Robert Bosch Stiftung, Stuttgart
TagungsorganisationTagungsorganisationTagungsorganisationTagungsorganisation
Sabine Behrend, AGP Freiburg
Mitarbeit
Claudia Orly, Berlin
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1
EckpunktE
Strukturreform pFLEGE und tEILHABE
Von Rolf Hoberg, thomas klie, Gerd künzel
kuRzFASSunG
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OfficeSchreibmaschinentext4.3 ANLAGE: Eckpunktepapier Strukturreform PFLEGE und TEILHABE
OfficeSchreibmaschinentext
2
ImpRESSum
EckpunktEpApIER – kuRzFASSunG
Strukturreform pFLEGE und tEILHABE JunI 2013
Redaktion: Arbeitsgruppe Strukturreform PFLEGE und TEILHABE
Dr. Fritz Baur, Münster; Werner Hesse, Berlin;
Dr. Rolf Hoberg, Stuttgart; Prof. Dr. Thomas Klie, Freiburg;
Gerd Künzel, Potsdam; Dr. Thomas Meysen, Heidelberg
Beratende Gäste:
Prof. Dr. Andreas Büscher, Hochschule Osnabrück
Dr. Harry Fuchs, Düsseldorf
Ulrich Kuhn, Netzwerk Soziales Neu Gestalten (SONG), Meckenbeuren
Prof. Dr. Heinz Rothgang, Zentrum für Sozialpolitik, Universität Bremen
Prof. Dr. Felix Welti, Universität Kassel
Förderer:
Wir danken der Robert Bosch Stiftung für ihre Förderung der Arbeiten
zur Strukturreform PFLEGE und TEILHABE und für die finanzielle Unter-
stützung der Publikationen und Multiplikatorenarbeit.
www.bosch-stiftung.de
Herausgeber:
AGP Sozialforschung an der Evangelischen Hochschule Freiburg
www.agp-freiburg.de
Herstellung: GRIESHABER Redaktion + Medien, Bonn
Fotos: © wueStenfUXX; Fontom; simonsdog; yemaija; willma…;
Mr. Nico; sör alex / photocase.com
Auflage: 1.000 Exemplare
© Alle Rechte liegen bei der Arbeitsgruppe Strukturreform PFLEGE und TEILHABE
Alltagsgestaltung
prävention
3
prävention
VoRwoRt
pflege und teilhabe sozialpolitisch neu ordnen
Die Eckpunkte beginnen mit einer Beschreibung der
als zentral erachteten Defizite des aktuellen Systems.
Es folgen Vorschläge für eine Strukturreform PFLEGE
und TEILHABE auf der Grundlage einer Differenzie-
rung von cuRE und cARE. Formuliert werden drei zen-
trale Perspektiven für eine Strukturreform. Abschlie-
ßend werden die hierfür notwendigen Bausteine
vorgestellt.
Das thema pflege im Alter rangiert im Sorgenbarometer
der Deutschen ganz oben. Die mehrheit der Bevölke-
rung ist unsicher, ob für sie im Alter gesorgt sein wird.
Der demografische und soziale wandel verlangt nach
einer zukunftsorientierten und nachhaltigen pflege-
politik.
Für Millionen Familien ist es inzwischen Alltag, sich
mit der Sorge für ihre Eltern auseinanderzusetzen.
Die Frage, wie für die wachsende Zahl auf Pflege an-
gewiesener Menschen und ihre Familien langfristig
gesorgt werden kann, beschäftigt daher immer mehr
Bürgerinnen und Bürger. Die Pflegeversicherung und
auch der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff geben je-
doch keine hinreichenden Antworten auf die sich
abzeichnenden Versorgungsprobleme.
In der vergangenen Legislaturperiode ist es nicht ge-
lungen, eine zukunftssichere und nachhaltige Pflege-
reform auf den Weg zu bringen. Bei aller Enttäu-
schung hierüber bietet das nun notwendige weitere
Ringen um eine große Pflegereform auch die Chance,
die Weichen für eine Strukturreform PFLEGE und
TEILHABE zu stellen.
tEILHABE
Die Autoren dieses Eckpunktepapiers plädieren für eine grundlegende Reform von pflege und teilhabe – mit zum teil einschneidenden korrekturen in den bislang segmentierten politikfeldern Gesundheit, pflege und teilhabe.
4
Herausforderungen durch den demografischen und sozialen wandel
wenn es zukünftig gelingen soll, menschen mit Assis-
tenz- und pflegebedarf menschenwürdig zu unterstüt-
zen, stehen wir die kommenden Jahrzehnte vor erheb-
lichen Herausforderungen.
Eine mehrschichtige Dynamik trägt dazu bei: n Die Zahl der auf Pflege angewiesenen Menschen
steigt deutlich.n Zugleich stehen pro Pflegbedürftigem immer
weniger Angehörige zur Verfügung, die bereit
oder in der Lage sind, eine zentrale Rolle in der
Pflege und Sorge zu übernehmen.n Es wird immer schwieriger, ausreichend Fach-
und Hilfskräfte für die Pflege und Begleitung zu
gewinnen.n Die Finanzsituation wird prekärer.
Die notwendigen Reformen des Teilhabe- und Pfle-
geversicherungsrechts müssen an dieser Problemla-
ge ausgerichtet werden. Dabei stehen im Vorder-
grund:n die Stärkung familiärer, nachbarschaftlicher
und örtlicher Versorgungsarrangements,n eine effiziente Gestaltung professioneller
Unterstützung,n eine präventive und rehabilitative Ausrichtung
der Hilfen, n ein wirksamer Schutz der Menschen mit Assis-
tenz- und Pflegebedarf.
Die alltäglichen Probleme, mit denen alte, behinder-
te und pflegebedürftige Menschen zu kämpfen ha-
ben, lassen sich – angesichts des demografischen
und sozialen Wandels – allein mit einer Weiterent-
wicklung der Pflegeversicherung nicht lösen. Der
Grund liegt im gegliederten System der sozialen Si-
cherung: Die Versorgung von Menschen mit Pflege-
bedarf kennt hier Leistungen der gesundheitlichen,
hauswirtschaftlichen und pflegerischen Unterstüt-
zung sowie der sozialen Teilhabe. Die gesetzlichen
Leistungsansprüche verteilen sich damit n auf die pflegeversicherung mit einem Teilleis-
tungsanspruch bei Pflegebedürftigkeit,n auf die krankenversicherung mit einem umfassen-
den Sachleistungsanspruch bei Krankheit und
Behinderung undn auf die Eingliederungshilfe mit Leistungen zur
Teilhabe als steuerfinanzierter Anspruch, der zum
Teil nach Bedürftigkeitskriterien eingelöst wird.
Die hier vorgetragenen Reformvorschläge stimmen
mit den Bemühungen des Netzwerks Soziales Neu
Gestalten (www.netzwerk-song.de) überein, das in
seinen qualitätsbezogenen Arbeitsansätzen auf eine
Konzeption vernetzter Hilfen ausgerichtet ist. Die ge-
wonnenen Praxiserfahrungen dienen als Grundlage,
der Politik eine Neu aus richtung zu empfehlen.
Diese Leistungsvielfalt ist für die betroffenen menschen nicht überschaubar und hat gerade bei hohem Hilfebedarf zur Folge, dass not- wendige Leistungen zum teil gar nicht oder häufig zu spät und unkoordiniert nebenein- ander erbracht werden. Damit werden chancen vertan, pflegebedürftige menschen präventiv und rehabilitativ darin zu unterstützen, ihr Leben im gewohnten sozialen umfeld auf-rechtzuerhalten.
Behandlungspflege
Demografischer wandel
5
Demografischer wandel
Die zentralen Reformperspektiven
Leistungslücken und koordinierungsmängel sind eine
Schwäche des gegliederten Systems.
Sie ließen sich theoretisch beheben, indem alle drei
Bereiche in einem einheitlichen System zusammen-
gefasst werden. Das wird hier aus drei Gründen nicht
vorgeschlagen:
1. In den Konkurrenzen und Aushandlungsprozes-
sen, die sich in der Krankenversicherung
entwickelt haben, hätte das System von Pflege
und Teilhabe keinen angemessenen Stellenwert.
2. Die Errungenschaft, dass das Lebensrisiko Pflege
in der Sozialversicherung abgesichert wird, soll
nicht aufgegeben werden.
3. Eine reine Sozialversicherungslösung erschwert
die notwendige Ausgestaltung der Rolle der
Kommunen – wenn sie sie nicht sogar unmöglich
macht.
Am Anfang der Überlegungen steht daher, mit welcher gedanklichen methode ein besseres System der Abgrenzung der drei Leistungsbereiche gefunden werden kann, um die Schnittstellenprobleme zu lösen und anschließend ein funktionierendes koordinierungssystem zu finden.
Lebensrisiko
6
kommunale Sozialplanung
neue ordnung: cuRE und cARE
Die segmentierten Leistungen und zuständigkeiten
bedürfen einer neuen ordnung und neuer Abgrenzun-
gen, die Folgendes leisten müssen:
n Klare Abgrenzungen von leistungsrechtlichen
Zuständigkeiten – vor allem zwischen Kranken-
und Pflegeversicherung auf der einen und
sozialer Teilhabe bzw. einem künftigen Bundes-
leistungsgesetz auf der anderen Seite.n Abgestimmte und schlüssige Steuerungen zur
Ausgestaltung des Leistungserbringungsrechts.n Klare Verantwortung für die Ausgestaltung der
Infrastruktur entsprechender Hilfen und der
ihnen dienenden Leistungsformen.n Klare Zuordnung der Kompetenzen von professio-
nell Pflegenden und eine berufsrechtlich
abgesicherte Konzeption der Berufsgruppen.
Als tragender Grundgedanke für eine Strukturreform
bietet sich eine Differenzierung von pflege an. Aus
folgendem Grund: Die Pflegeversicherung versteht
heute unter Sicherung der Pflege n Pflegeleistungen,n hauswirtschaftliche Leistungen,n soziale Betreuungsleistungen.
In diesem Eckpunktepapier wird dagegen vorge-
schlagen, den Inhalt dessen, was in Deutschland un-
ter Pflege verstanden und nach den leistungsrechtli-
chen Vorschriften an Leistungen gewährt wird, in
cuRE und cARE zu unterscheiden. Diese Empfehlung
findet sich bereits im 6. Altenbericht und im Endbe-
richt zum Zukunftsdialog der Bundeskanzlerin. Durch
eine Differenzierung in cuRE und cARE sollen ein
ganzheitliches Menschenbild und der Anspruch auf
umfassende und koordinierte Unterstützung von auf
Pflege angewiesenen Menschen befördert werden.
cuRE: Als CURE werden medizinische, pflegerische
und therapeutische Maßnahmen verstanden, die von
professionellen Akteuren im Gesundheitswesen zur
prävention, kuration, Rehabilitation und palliation an-
geboten, geleistet und verantwortet werden.
cARE: Zu CARE zählen alle Formen der Sorge und Ver-
sorgung, die für den Lebensalltag erforderlich sind –
personenbezogene Leistungen zur unterstützenden
Alltagsgestaltung, hauswirtschaftlichen Basisversor-
gung, Grund pfle ge und Förderung der sozialen teilhabe.
Die Steuerung von cuRE und das Zusammenwirken
mit cARE übernehmen die im CURE-Sektor Tätigen:
Mediziner und Fachpflegende verantworten Diagnos-
tik und Therapie, erarbeiten gleichberechtigt Be-
handlungs- und Pflegepläne und steuern den Be-
handlungs- und Pflegeprozess. Dabei beziehen sie je
nach Ausgangssitu ation und Verlauf sowohl Angehö-
rige, Freunde und Nachbarn des Pflegebedürftigen in
die Versorgung mit ein als auch beruflich oder ehren-
amtlich Helfende sowie Assistenzkräfte. Eigenver-
antwortliche Aufgaben der CARE-Akteure sind dem-
gegenüber die Alltagsgestaltung, Organisation des
Haushalts, Sozialkontakte etc. jenseits von Medizin
und Fachpflege.
Eine auf der Unterscheidung von cuRE und cARE ba-
sierende Abgrenzung von Leistungen und Zuständig-
keiten könnte eine grundlegende Reform begründen,
die in der Lage ist, den beschriebenen Defiziten zu
begegnen.
pFLEGE
7
neuordnung des Leistungsrechts
kernelement der Strukturreform ist eine neuordnung
des Leistungsrechts, die der Differenzierung in cuRE-
und cARE-Leistungen folgt.
Danach werdenn CURE-Leistungen der Gesetzlichen Kranken-
versicherung (GKV) zugeordnet,n CARE-Leistungen der Pflegeversicherung und der
Eingliederungshilfe bzw. einem Bundesleistungs-
gesetz Teilhabe.
während cuRE-Leistungen die medizinisch-pflegerischen Aufgaben und die fachlich steuernden Aspekte betreffen, sind cARE- Leistungen konsequent auf die Ressourcen und den Bedarf an Hilfen zur Alltagsbewältigung von pflegebedürftigen und ihrer Haushalte ausgerichtet. Sowohl im cuRE- als auch im cARE-Bereich werden fachliche Beratung und Begleitung ergänzend angeboten.
kommunale Sozialplanung Finanzierungstechnik
pflege cAREFAmILIE ASSIStEnz
HAuSwIRtScHAFtSozIALE ARBEIt
n unterstützung und managementn Alltagsgestaltungn Hauswirtschaftn Grundpflegen persönliche unterstützungn Förderung der teilhabe
cuREFAcHpFLEGE mEDIzIntHERApIE
n Steuerung des pflegeprozesses n Anamnese n Vereinbarung von pflegezielen n pflegeplanung n pflegeevaluation n Anleitung/monitoring
n Extended nursing/primary nursing („kleine Heilbehandlungen“)
n Behandlungspflege
n krankenbeobachtung
8
Integrierte Steuerung
neue Finanzierungstechnik
wegen der unterschiedlichen zwecke und Steuerung
der Leistungen für cuRE und cARE ist eine neue Finan-
zierungstechnik gefragt:
n Für cuRE: Sachleistungsprinzip mit Vollfinanzie-
rung, ergänzt durch die Finanzierung von
Leistungen zur Steuerung (medizinisch-pflegeri-
sche Versorgungs- und Hilfeplanung, Anleitung,
Monitoring, Aushandlung).n Für cARE: Abschaffung des Sachleistungsprinzips
in der bisherigen Ausprägung bei Wahrung
verbraucherschützender Elemente und der
Differenzierung der Leistungshöhe für privat
organisierte und professionelle Pflege. Leistungen
müssen individuell und flexibel eingesetzt
werden können und die Kosten zur Organisation
der Alltagsgestaltung decken. Ein hoher Unter-
stützungsbedarf darf nicht automatisch zur
Sozialhilfeabhängigkeit führen und muss daher
leistungsrechtlich besser ausgestattet werden.
Ein Bundesleistungsgesetz ergänzt die Pflegever-
sicherung und reduziert die Sozialhilfe. Dies muss
mit einer Reform des Leistungsrechts der
Teilhabe abgestimmt werden, dessen neurege-
lung in der nächsten Legislaturperiode bevorsteht,
da Pflege bei einem teilhabeorientierten pflege-
bedürftigkeitsbegriff (auch) zu den Teilhabeleis-
tungen gehört.
cARE cuRE
Ein Hilfesystem muss den Defiziten begegnen, die
seine Effizienz unterlaufen.
Die Mängel, um die es derzeit in der Praxis geht, zei-
gen sich in den Bereichen Aufmerksamkeit (für den
Pflegeverlauf), Abklärung und Koordination. cuRE
und cARE brauchen daher leistungsträgerübergrei-
fend sowohl ein neues Begutachtungswesen als
auch eine Infrastruktur für den Aufbau von Care - und
Case Management. Um die strukturellen Probleme
der Pflegestützpunkte zu überwinden, werden Ser-
vicestellen für Pflege und Teilhabe mit einer Vermitt-
lungs- und Weiterleitungsfunktion eingerichtet, die
je nach Konstellation und Bedarf auf ein Assessment
hinwirken, Einzelfallbegleiter (sogenannte Piloten)
oder ein umfassendes Case Management vermitteln
(siehe dazu auch Seite 12).
9
DAS REFoRmpAkEt:
Im Fokus: prävention, Rehabilitation, Vernetzung und Flexibilität
n Integration der pflege in das SGB I und der
pflegeversicherung in das SGB IX
Die Pflege insgesamt wird übergreifend im
SGB I beschrieben. Pflegeleistungen werden
die 5. Leistungsgruppe der Teilhabeleistungen
im SGB IX. Die Pflegeversicherung wird Reha-
träger für die pflegerischen CARE-Leistungen
und damit verbindlich in die (weiterzuent-
wickelnden) Kooperationsvorschriften des
SGB IX eingebunden.
n Behandlungspflege unabhängig vom Leistungsort
- Die Behandlungspflege wird auch im
stationären Bereich zur Leistung der GKV.
Durch die Trennung von cuRE und cARE wird
das Interesse der GKV an Prävention und
Rehabilitation auf die stationäre Pflege
ausgedehnt. Bürokratischer Abgrenzungsauf-
wand zwischen ambulanter und stationärer
Behandlungspflege entfällt damit. Dienste
können übergreifend von einem Träger
organisiert werden. Das steigert die Flexibili-
tät und Produktivität.
- Die Leistungsverschiebung von der Pflegever-
sicherung in die GKV kann beitragssatz- und
wettbewerbsneutral gestaltet werden. In der
Pflegeversicherung wird aus der Leistung für
stationäre Pflege ein normierter Betrag
herausgelöst und für alle stationär Versorgten
als Gesamtbetrag in den Gesundheitsfonds
überführt. Dort werden die Beträge auf die
Krankenkassen morbiditätsentsprechend
verteilt. Der im Einzelfall höhere Leistungsbe-
darf ist von der jeweiligen Krankenkasse zu
tragen.
- Wenn die Behandlungspflege von der GKV
getragen wird, können die Leistungen für
stationäre Pflege in der Pflegeversicherung
ohne Schlechterstellung des Einzelnen um
genau diesen Betrag gesenkt werden. Damit
ergibt sich eine Neubestimmung der Leis-
tungshöhe zwischen dem stationären und
ambulanten Bereich. Dies reduziert den
Fehlanreiz zugunsten stationärer Pflege.
Sozialräumliche orientierung
um das Reformpaket verwirklichen zu können, werden folgende maßnahmen vorgeschlagen:
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n umwandlung in Budgets - Die als Sachleistung ausgestalteten Leistungs-
ansprüche werden wertgleich in Geldbudgets
(Sachleistungsbudgets) umgewandelt. Diese
erlauben es Pflegebedürftigen, frei zwischen
(lizenzierten, qualitätsgesicherten) Dienstleis-
tern zu wählen. Die Höhe des Budgets wird so
ausgestaltet, dass die Eigenbeteiligung bei
zunehmendem Hilfebedarf prinzipiell gleich
bleibt.
- Die Leistungsform des persönlichen Budgets
soll auch für Leistungen der Pflegeversiche-
rung geöffnet werden.
- Die Möglichkeit, die Gesamtleistung der
Pflegeversicherung bei Bedarf für bestimmte
Leistungskombinationen angemessen zu
erhöhen, soll erhalten bleiben.
- Die unterschiedliche Höhe von Pflegegeld-
leistungen und Pflegesachleistungen bleibt
unberührt. Aus zwei Gründen:
1. Bei der Erbringung von Sachleistungen
fallen Abgaben an. Das Pflegegeld wird
dagegen steuer- und beitragsfrei ausge-
zahlt und muss allein deshalb niedriger
ausfallen.
2. Subsidiarität und Substitution sollen weiter
befördert werden.
n Steuerung des pflegeprozesses als GkV-Leistung
Für eine wirkungsvolle Verschränkung der
Pflege in CURE und CARE ist es erforderlich, die
Steuerung des Pflegeprozesses bei den Fach-
pflegekräften zu konzentrieren und damit als
eigenständige Leistung der GKV abzubilden.
n Regie als zuschlagsleistung für integrierten Schutz
Stationäre Versorgung gewährleistet Begleitung,
Koordination und Schutz rund um die Uhr. Um fle-
xible Versorgungsarrangements zu fördern, wird
diese Besonderheit – bei vergleichbarer Versor-
gungssicherheit – zur eigenständigen Regieleis-
tung und sowohl stationär als auch ambulant bei
Sachleistungen abrechenbar gemacht.
n (pflege)Hilfsmittel-Versorgung angleichen
Die heute unterschiedliche Bereitstellung von
(Pflege)Hilfsmitteln in der stationären und
ambulanten Pflege beeinträchtigt die Entwick-
lung neuer Versorgungsformen. Für durchgängige
Strukturen ist eine Angleichung unter Einbezie-
hung von Kranken- und Pflegeversicherung
erforderlich.
Rehabilitation
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Bessere Beratungsinfrastruktur
n Servicestelle pflege und teilhabe
- Das Informationsangebot heutiger pflegestütz-
punkte ist grundsätzlich zu sehr auf den
Leistungsbereich der Pflegeversicherung
verengt und zu wenig mit der kommunalen
Sozialarbeit verzahnt. In den Beratungen
werden die örtlichen Angebote oft nicht
ausreichend berücksichtigt.
Unser Vorschlag: Die Aufgaben der Pflege-
stützpunkte und Teilaufgaben der gemeinsa-
men Servicestellen werden in einer Service-
stelle pflege und teilhabe zusammengefasst.
Unter kommunaler Federführung wirken
Kommunen, Krankenkassen und Pflegekassen
zusammen und finanzieren die Stellen zu je
einem Drittel.
- Hilfe- und pflegebedürftige Menschen haben
gegenüber der Servicestelle pflege und
teilhabe ein Antragsrecht auf Fallabklärung.
- Hausarzt, Gesundheitszentrum, Krankenhaus,
Quartiersmanagement und MDK vermitteln die
Klienten an die Servicestelle Pflege und
Teilhabe. Diese kann im Auftrag des Klienten
gegenüber Beratungs- und Assessment-Agen-
turen (MDK, Gesundheitsamt) und Sozialleis-
tungsträgern initiativ werden und ein Case
Management vermitteln.
n Gemeinsame Assessment-Agentur
- Um die Leistungsansprüche einer Person
umfassend zu klären und ihre Versorgung zu
planen und zu koordinieren, bedarf es einer
weiteren und neu zu schaffenden Einrichtung:
eine übergreifende Assessmentagentur auf
Landesebene für pflege und teilhabe. Hier wird
der Bedarf an Pflege und Rehabilitation
ebenso festgestellt wie bei wesentlich
Behinderten der Bedarf an Teilhabe am
Arbeitsleben. In der (ggf. virtuellen) Assess-
mentagentur wirken MDK, die Bundesagentur
für Arbeit, die Rentenversicherung und
die kommunalen Arbeitsgemeinschaften
zusammen.
- Für die Zusammenarbeit verschiedener
Leistungsträger bei Hilfeplanung und Leis-
tungsgewährung werden in Weiterentwick-
lung des SGB IX verbindliche Regelungen
geschaffen, die nicht mehr von freiwilligen
Vereinbarungen abhängen.
case managementpflegeprozess
Rehabilitation
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Bessere koordination und kooperation im Einzelfall
n Budgets für care - und case management
Zur Förderung des vom Gesetzgeber mit der
pflege beratung intendierten Care - und Case
Managements wird den Servicestellen pflege und
teilhabe ein Budget von 20.000 Euro zu Lasten
der GKV zugeordnet. Hieraus kann für komplexe
Versorgungsfälle ein von Dritten durchzuführen-
des Case Management finanziert werden. Das
Leistungsbudget ist nach drei Jahren dem
nachgewiesenen Bedarf anzupassen.
n Individuelle piloten zur Fallbegleitung
Die Begleitung des Einzelfalls ist eine Aufgabe,
die sowohl die Servicestelle als auch die
Assessment-Agentur überfordert. Eine individuell
verantwortliche Person (für die es Beispiele im
CURE-Bereich mit der Spezialisierten Ambulan-
ten Palliativen Versorgung (SAPV), bei einzelnen
Krankenkassen als Modell des Patientenbeglei-
ters und im CARE-Bereich als Modell des
Pflegebegleiters oder Koordinators gibt), ist hier
die Lösung – jeweils ergänzt um die Aufgaben
der rechtlichen Betreuung oder Assistenz. Die
Kostenträgerschaft für den CURE-Bereich liegt
bei der Krankenversicherung, für den CARE-
Bereich ist sie in der Pflegeversicherung und in
einem Teilhabegesetz zu verankern.
n Integrierte Versorgung:
Überleitung in nachstationäre pflege verbessern
Die deutlich kürzere Verweildauer im Kranken-
haus verstärkt bei pflegebedürftigen Menschen
und ihren Angehörigen den Druck, in kurzer Zeit
zu entscheiden, wo und wie es nach dem
Klinikaufenthalt pflegerisch weitergehen soll – zu
Hause oder in einem Pflegeheim. Damit hier sorg-
fältiger geprüft, geplant und entschieden werden
kann, schlagen wir Folgendes vor: Durch
weiterzuentwickelnde integrierte Versorgungs-
verträge der Kranken- und Pflegekassen mit
Krankenhäusern, Ärzten, ambulanten Diensten,
stationären Ein richtungen, Hilfsmittellieferanten
und Apotheken wird die Überleitung vom
Krankenhaus in die nachstationäre Versorgung
auf Kreisebene verbessert. Als Finanzierungsan-
reiz sollen die über die heute bereits verpflich-
tend geregelten Auf gaben und Leistungen
hinausgehenden Managementleistungen zu
jeweils 50 Prozent als Verwaltungskosten aus
dem Gesundheits- bzw. Ausgleichsfonds getragen
werden.
personenbezogene Qualitätssicherung
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Sozialräumliche orientierung: kommunale Federführung als Grundprinzip
Auf institutioneller Ebene müssen Beratung und koor-
dination in der Region (kreis- und Landesebene) zu-
sammengeführt und in die kommunale Daseinsvorsor-
ge als pflichtaufgabe eingebettet werden, damit die
cuRE- und cARE-Aufgaben übergreifend bearbeitet
werden.
Nur durch Koordination und Moderation auf kommu-
naler Ebene können die widersprüchlichen Steue-
rungen von wettbewerbsorientierter Krankenversi-
cherung, einheitlich und gemeinsam handelnder
Sozialer Pflegeversicherung, wettbewerbsorientier-
ten Leistungserbringern und einheitlichen Fürsorge-
leistungen überwunden werden.
Die kommunale Daseinsvorsorge beginnt mit der
kommunalen Sozialplanung u.a. in der Bauleitpla-
nung und Wohnraumversorgung, im Nahverkehr, in
zivilgesellschaftlichen Netzwerken und setzt sich fort
in der sozialräumlichen Koordination in Quartieren
und Stadtteilen, bei der alle Lebensbereiche und
Infrastrukturen in ihrem Zusammenhang gebündelt
werden können.
Das betrifft die Handlungsfelder von n SGB V – ambulante und stationäre
Krankenversorgung,n SGB IX – Assistenzdienste, Teilhabe-
sachleistungen,n SGB XI – Pflegedienste, stationäre und
teilstationäre Pflegeeinrichtungen,
Wohngruppen, Freiwilligendienste,n SGB XII – Altenhilfe, Hilfe zur Weiterführung
des Haushalts.
Unterstützt werden muss dies durch Abstimmungen
auf Landesebene im Rahmen der Zuständigkeiten bei
Planung und Förderungen, zum Beispiel der Landes-
krankenhausplanung, der Landespflegeplanung (u.a.
Pflegestützpunkte), der Koordination Freiwilligen-
dienste sowie im Rahmen der Stadt- und Dorfent-
wicklung. Die kommunale Federführung muss bei
ausbleibenden Selbstverwaltungslösungen als Auf-
fangzuständigkeit geschaffen werden.
pflegeberatung
Assistenz
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Qualität – an personen statt an Einrichtungen orientieren
Die Strukturreform macht auch den weg frei für einen
paradigmenwechsel bei der Qualitätssicherung.
Wenn Menschen mit Pflege- und Hilfebedarf verläss-
lich assessmentgestützt begleitet werden und ihr An-
spruch auf Beratung und Case Management sicher-
gestellt ist, lassen sich die bisher vornehmlich
institutionell ausgerichteten Aktivitäten zur Quali-
tätssicherung zu Gunsten einer personenbezogenen
Qualitätssicherung zurücknehmen. Dieser Prozess
müsste auch durch den neuen Pflegebedürftigkeits-
begriff unterstützt werden.
Zur pflegerischen Qualitätssicherung gehören im We-
sentlichen die Evaluation des Hilfe- und Pflegepro-
zesses sowie die Sicherung der Selbstbestimmung
des pflege- und hilfebedürftigen Menschen und sei-
ner Präferenzen.
Der CURE-Bereich unterliegt den Qualitätsmechanis-
men des SGB V. Für den CARE-Bereich bleiben Quali-
tätsvorgaben ordnungsrechtlicher Art sowie für die
zugelassenen oder zertifizierten Dienste geltende Vor-
gaben hinsichtlich der Struktur- und Prozessqualität
verbindlich. Bei der Leistungsform des persönlichen
Budgets werden Zielvereinbarungen zu den ent-
scheidenden Instrumenten der Qualitätssicherung.
pflege als teilhabeleistung und Bundesleistungsgesetz
Durch die Einführung des neuen Pflegebedürftig-
keitsbegriffs ist Pflege als eine Teilhabeleistung an-
zusehen, die ohne Beschränkung auf die Versiche-
rungsleistungen im SGB I und SGB XI verankert
werden muss. Die bei der Umsetzung des Fiskalpakts
getroffene Verabredung, die Eingliederungshilfe in
ein neues Bundesleistungsgesetz zu überführen, soll-
te dazu genutzt werden, ein übergreifendes Teilha-
begesetz zu schaffen, das nach Art und Schwere der
Behinderung gestaffelte Teilhabeleistungen des Bun-
des vorsieht, die im Sinne eines Nachteilsausgleichs
nicht nachrangig sind. Es sollte auch den Teilleis-
tungscharakter des SGB XI ergänzen, die Ungleich-
behandlung behinderter Pflegebedürftiger beenden
und eine stimmige Verknüpfung mit den Teilhabe-
leistungen der Eingliederungshilfe ermöglichen.
Integrierte Versorgung Grundpflege
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thomas klie: „Das Eckpunkte-Papier ist Ergebnis kollegialen Ringens um
eine tragfähige Reformperspektive für die Pflege. Um ihre Zukunft ma-
che ich mir große Sorgen. Nun liegt eine belastbare Diskussionsgrund-
lage für eine neue Pflege- und Teilhabepolitik vor. Ich hoffe, dass sie in
der neuen Legislaturperiode aufgegriffen wird.“
Rolf Hoberg: „Seit den 80er-Jahren arbeite ich an der Entwicklung der
Pflegeversicherung mit und bin überzeugt, dass jetzt die große Chance
für eine echte Weiterentwicklung da ist. In die Reformvorschläge bringe
ich nicht zuletzt meine Erfahrung als ehemaliger Vorstandsvorsitzender
der AOK Baden-Württemberg ein.“
Gerd künzel: „Personenbezogene und menschliche Vorgehensweisen
müssen klare Vorfahrt vor Institutioneninteressen haben. Das ist mög-
lich, wenn Entscheidungen nahe bei den Menschen gebündelt werden,
ohne dass die Kosten davonlaufen. Dafür brauchen wir strukturelle Vo-
raussetzungen. Das treibt mich bei diesem Projekt an.“
pflegebedürftigkeitsbegriff
Nach beruflichen Stationen u.a. als Referatsleiter im Sozialministerium
Baden-Württemberg und im Vorstand des AOK-Bundesverbands engagiert sich
Dr. Rolf Hoberg – seit 2011 im Ruhestand – u.a. auch im Verwaltungsrat des
Wohlfahrtswerks Baden-Württemberg.
Prof. Dr. Klie lehrt öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft an der
Evangelischen Hochschule Freiburg und ist Privatdozent an der Universität
Klagenfurt/Wien. Er ist u.a. Mitglied der 7. Altenberichts-Kommission und
Vorsitzender der 2. Engagementberichts-Kommission.
Gerd Künzel – Präsidiumsmitglied im DRK Landesverband Brandenburg –
war bis 2012 Abteilungsleiter im Brandenburgischen Sozialministerium. Mit
Pflegepolitk und der Reform der Eingliederungshilfe auf Bundes- und
Landesebene beschäftigt er sich seit den 90er-Jahren.
Autoren
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AB JuLI 2013:
LAnGFASSunG Strukturreform pFLEGE und tEILHABE
Die Autoren stellen ihre Empfehlungen für eine Gesetzesreform dezi-
diert in einer LAnGFASSunG dieses Eckpunktepapiers vor. In einer
ausführlichen Analyse werden u.a. fiskalische Fehlanreize und andere
Defizite des derzeitigen Systems bewertet. Die Expertise listet konkre-
te Vorschläge zu einer neuordnung des Leistungsrechts auf, stellt
Bausteine für ein leistungsträgerübergreifendes System vor und
macht Vorschläge für eine gesetzliche umsetzung der Strukturreform
pFLEGE und tEILHABE.
Ökonomische Berechnungen der hier erörterten Strukturreform stehen
ab Juli als Download bereit: AGp Sozialforschung www.agp-freiburg.de
Doku Band 3 - Forum Pflege und Teilhabe 2013-10-10 Version-Final-Bo.pdf1 Teilnehmende1.1 Betreuende1.2 Promovierende1.3 Organisation/Assistenz
2 Exkursion zum Fachpolitischen Forum Strukturreform PFLEGE und TEILHABE2.1 Zweck der Exkursion2.2 Bericht
3 Anregungen aus der Exkursion
Anlage 4.1 - TagungsProgramm_2013_Juni20_10Anlage 4.2 - tn-liste-20130620-reform-teilhabe-und-pflegeAnlage 4.3 - Eckpunkte_Strukturreform_PFLEGE_TEILHABE_Kurzfassung
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