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DMSB- Leistungssport- Richtlinien vorgelegt von Deutscher Motor Sport Bund e.V. Hahnstr. 70 60528 Frankfurt Stand: 01.01.2013

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DMSB- Leistungssport-

Richtlinien

vorgelegt von Deutscher Motor Sport Bund e.V.

Hahnstr. 70 60528 Frankfurt

Stand: 01.01.2013

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Inhaltsverzeichnis

1. Präambel................................................................................................................. 3

2. Fachausschuss Leistungssport............................................................................... 3 2.1 Aufgaben und Pflichten des Fachausschusses................................................. 3 2.2 Mitglieder des Fachausschusses ...................................................................... 4 2.3 Fachausschusssitzungen .................................................................................. 4

3. Leistungssport-Beauftragte ..................................................................................... 5 3.1 Aufgaben und Pflichten des Leistungssport-Beauftragten................................. 5 3.2 Nominierung des Leistungssport-Beauftragten ................................................. 6 3.3 Budgetverantwortung des Leistungssport-Beauftragten.................................... 7

4. Kadersystem ........................................................................................................... 8 4.1 Kadergrößen ..................................................................................................... 8 4.2 Berufung von Kadermitgliedern......................................................................... 8 4.3 Altersuntergrenzen und Kadereinstufungen ...................................................... 9 4.4 Bewertung ....................................................................................................... 10

5. Nationalmannschaften .......................................................................................... 11 5.1 Teammanager (Delegationsleiter) und FMN-Delegate.................................... 12 5.2 Aufgaben und Pflichten des Teammanagers .................................................. 12 5.3 Budgetverantwortung des Teammanagers ..................................................... 13 5.4 Teammitglieder................................................................................................ 14

6. Inkrafttreten und Gültigkeit .................................................................................... 14

ANHANG................................................................................................................... 15

A. Disziplinbezogene Ergänzungen .......................................................................... 15 A.1 Autocross........................................................................................................ 15 A.2 Straßenrennsport ............................................................................................ 16 A.3 Motocross ....................................................................................................... 17 A.4 Enduro ............................................................................................................ 19 A.5 Trial................................................................................................................. 20 A.6 Bahnsport ....................................................................................................... 21 A.7 Motoball .......................................................................................................... 23 A.8 Supermoto ...................................................................................................... 24

B. Leitfäden............................................................................................................... 25 B.1 Pressearbeit.................................................................................................... 25 B.2 Terminübersicht für Leistungssport-Beauftragte ............................................. 26 B.3 Terminübersicht für Teammanager................................................................. 27

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Bei Verwendung der männlichen Form ist die weibliche Form jeweils mit eingeschlossen.

Alle Anliegen mit der DMSB-Geschäftsstelle sind über die für den Leistungssport zuständige Person zu regeln. Ausnahmen sind als solche gekennzeichnet.

1. Präambel Ein erfolgreiches Leistungssportsystem braucht für die Talentsuche und Talentförderung ef-fektive Strukturen mit entsprechenden organisatorischen, materiellen und personellen Be-dingungen. Die leistungssportliche Förderung von talentierten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bildet den Schwerpunkt eines solchen Systems.

Ausgehend von dem spielerischen Streben nach Vergleich und Wettstreit erleben Kinder und Jugendliche, wie sie durch eigenes Handeln ihre Leistung steigern, sich neue Ziele setzen und Erfolg und Sieg der eigenen Fähigkeit und Anstrengung zuschreiben können. Diese Be-geisterung und Motivation gilt es zu nutzen. Die Faszination des Leistungssports, seine sozi-alisatorischen Wirkungen, seine positiven Werte für die Persönlichkeitsbildung und seine Bedeutung für Gesundheit, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit machen ihn für Kinder, Ju-gendliche und junge Erwachsene zu einem besonderen Erfahrungsraum.

Der DMSB – Deutscher Motor Sport Bund e.V. unterstützt eine entwicklungsmäßig und pä-dagogisch verantwortungsvolle Leistungssportförderung, um Athleten von der Talentsuche bis zum Aufstieg in den A-Kader zu begleiten und zu unterstützen und um nationale und in-ternationale Spitzenniveaus im Motorsport zu erreichen.

Die Förderung soll durchgängig und differenziert sein. Die Konzeption der DMSB-Leistungssport-Richtlinien hat das Ziel, sportlich hochbegabten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Nachwuchsförderung neue Perspektiven zu erschließen, ggf. bis zum Einsatz in der Nationalmannschaft. Neben den Leistungen zur Optimierung der Trai-ningsbedingungen wird auf soziale, trainingswissenschaftliche und sportmedizinische Be-treuung der Athleten besonderer Wert gelegt.

2. Fachausschuss Leistungssport Das Präsidium des DMSB – Deutscher Motor Sport Bund e.V. hat den Fachausschuss Leis-tungssport (FA LS) ins Leben gerufen, um die DMSB-Leistungssport-Richtlinien zu erarbei-ten, regelmäßig zu überarbeiten und deren Umsetzung sicherzustellen. Die Entscheidungen des FA LS müssen vom DMSB-Präsidium bestätigt werden.

Die Bestimmungen der DMSB-Leistungssport-Richtlinien sind für die Mitglieder des FA LS und die vom Ausschuss berufenen Arbeitsgruppen, Leistungssport-Beauftragten (Ls-B), Ka-dermitglieder sowie disziplinbezogenen Arbeitsgruppen und Fachausschüsse bindend.

2.1 Aufgaben und Pflichten des Fachausschusses Im Einzelnen obliegen dem FA LS folgende Aufgaben:

• Zusammenarbeit mit den disziplinbezogenen Fachausschüssen und Arbeitsgruppen des DMSB sowie mit den Landesmotorsportfachverbänden (LMFV) und den Trägervereinen;

• Koordination der DMSB-, LMFV- und Trägervereinsaktivitäten im Bereich der Leistungs-sportförderung sowie Kooperation mit dem DMSB-Förderkreis;

• Besetzung von Trainerstellen auf Bundesebene;

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• Organisation von Talentsichtungen;

• Einstufung und Festlegung von Kadermitgliedern auf Bundesebene gemäß den Bestim-mungen der DMSB-Leistungssport-Richtlinien;

• Betreuung der Kadergruppen (Richtlinienkompetenz), ggf. Entsenden eines Mitglieds des FA LS als Beobachter zur Qualitätskontrolle sowie zur Kontrolle von vertraglichen Ver-pflichtungen zu Kadertrainings bzw. Trainings von Nationalmannschaften;

• Unterstützung der DMSB-Geschäftsstelle bei der Besetzung von Plätzen in den Sportför-derkompanien der Bundeswehr (Voraussetzung für eine Befürwortung ist Kaderstatus B gemäß den disziplinbezogenen Anhängen);

• Festlegung von Landes- und Bundesstützpunkten zur Leistungssport-Förderung;

• Prüfung der (Budget-)anträge von Ls-B und den disziplinbezogenen Fachausschussvor-sitzenden im Rahmen eines eigenen TOP in der Fachausschusssitzung im Herbst und Weiterleitung an das DMSB-Präsidium sowie Überwachung der Finanzierung der jeweili-gen Projekte im Rahmen der vom DMSB-Präsidium zur Verfügung gestellten Mittel.

2.2 Mitglieder des Fachausschusses Der FA LS ist direkt dem DMSB-Präsidium unterstellt.

Der FA LS setzt sich aus vier Mitgliedern zusammen. Aus den Reihen der Ausschussmitglie-der wird ein stellvertretender Vorsitzender vom FA LS für jeweils 2 Jahre berufen. Die jeweils aktuelle Zusammensetzung des FA LS kann den DMSB-Handbüchern entnommen bzw. bei der DMSB-Geschäftsstelle erfragt werden.

Beim Ausscheiden von Ausschussmitgliedern bilden die übrigen Ausschussmitglieder den FA LS. Die LMFV, die Trägervereine und die verbliebenen Mitglieder des FA LS haben das Vorschlagsrecht zur Neubesetzung offener Posten.

Zusätzlich zu den vier Mitgliedern erhält der Athletenvertreter des DMSB als gewählte Ver-tretung der Bundeskaderathleten Sitz und Stimme im FA LS. Er wird im Rahmen der jährli-chen Sitzung mit den Leistungssport-Beauftragten und den Teammanagern der National-mannschaften nach dem Prinzip der einfachen Mehrheit auf zwei Jahre gewählt, Wiederwahl ist zulässig. Wahlberechtigt ist jede Disziplin mit einer Stimme. Die Aufgaben und Pflichten des Athletenvertreters sind in den entsprechenden Rahmenrichtlinien des DOSB definiert.

Alle Ausschussmitglieder sind verpflichtet, ihr Ehrenamt nach bestem Wissen und Gewissen auszuüben und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Dazu gehört auch die laufende Unter-richtung über alle wesentlichen Vorgänge aus dem eigenen Zuständigkeitsbereich gegen-über den übrigen Mitgliedern des Ausschusses.

Zur Unterstützung des FA LS können Arbeitsgruppen für besondere Aufgabenbereiche beru-fen werden. Deren Beschlüsse haben dem FA LS gegenüber nur empfehlenden Charakter und sind im Außenverhältnis nicht verpflichtend. Das die jeweilige Arbeitsgruppe leitende Ausschussmitglied trägt die Empfehlungen der Arbeitsgruppe im FA LS vor. Die Arbeit des Ausschusses und der Arbeitsgruppen regelt sich nach den DMSB-Leistungssport-Richtlinien.

2.3 Fachausschusssitzungen Fachausschusssitzungen sollen je nach Bedarf ein oder zweimal im Jahr stattfinden.

Anträge zur Tagesordnung einer Fachausschusssitzung können von jedem Ausschussmit-glied beim Vorsitzenden gestellt werden. Sie sind in die Tagesordnung aufzunehmen, wenn sie spätestens 10 Tage vor der jeweiligen Fachausschusssitzung schriftlich beim Vorsitzen-

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den vorliegen. Im Übrigen legt der Vorsitzende die Tagesordnung fest. Die Tagesordnung ist spätestens eine Woche vor einer Fachausschusssitzung an alle Mitglieder zu versenden.

Entscheidungen des FA LS bedürfen der einfachen Mehrheit der Abstimmungsberechtigten. Abstimmungsberechtigt sind die Ausschussmitglieder mit je einer Stimme. Bei vorhandener Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend.

Bei Bedarf können die Vorsitzenden der disziplinbezogenen Fachausschüsse und Arbeits-gruppen der vorhandenen oder geplanten Kader zu den Fachausschusssitzungen des FA LS eingeladen werden. Diese sind in Fragen, die ihren Fachbereich betreffen (z.B. Vorschläge der Ls-B, Vorschläge von Kadermitgliedern), mit je einer Stimme abstimmungsberechtigt. Die Entscheidungen des FA LS werden erst nach Bestätigung durch das DMSB-Präsidium ver-bindlich.

Sitzungsprotokolle werden von der DMSB-Geschäftsstelle geführt und nach Freigabe durch den Vorsitzenden versendet. Das jeweilige Sitzungsprotokoll gilt als beschlossen, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Versand schriftlich Einspruch bei der DMSB-Geschäftsstelle erhoben wird.

Die Kostenerstattung für die Ausschussmitglieder und Arbeitsgruppen erfolgt gemäß der Reisekostenordung des DMSB.

3. Leistungssport-Beauftragte Für jeden Kader muss ein Bundestrainer die Verantwortung übernehmen. Die Bundestrainer müssen die Trainerlizenz des DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund) besitzen. Aner-kannt werden die Lizenzstufen B und A sowie der Diplom-Trainer.

Für die effektive Durchführung fehlen noch Trainer mit der anerkannten Ausbildung. Die Ausbildung der Trainer ist erst auf der niedrigsten Stufe angelaufen. Auch kann nicht auf er-fahrene Trainer aus der Vergangenheit zurückgegriffen werden, da es noch zu wenige gibt. Der DMSB setzt daher zurzeit erfahrene Motorsportler als sog. Leistungssport-Beauftragte für die Kader ein, die bereit sind, ihr Wissen weiterzugeben, und die mittelfristig zum Bundes-trainer für alle Athleten einer Motorsportdisziplin ausgebildet werden. Im nachfolgenden Text wird ausschließlich von Ls-B gesprochen.

3.1 Aufgaben und Pflichten des Leistungssport-Beauftragten Der Ls-B ist verantwortlich für die „Gesamtorganisation“ des jeweiligen Kaders. Dies beinhal-tet folgende Aufgaben und Pflichten, welche die Ls-B fristgerecht zu erfüllen haben – andern-falls werden Kürzungen der Budgetmittel vorgenommen (vgl. Anhang B.2):

• Auswahl und Benennung von zusätzlichen Betreuern (z. B. Physiotherapeuten, Mental-coach, Fachinstruktoren, Konditionstrainer usw.) für den jeweiligen Kader;

• Nominierungsvorschlag für die Kadermitglieder;

• Überwachung der halbjährlichen, verpflichtenden Teilnahme an sportpsychologischen Tests und sportmedizinischen Untersuchungen für die Kadermitglieder im ersten Quartal bzw. im dritten Quartal eines jeden Jahres. Einsendung der Ergebnisse bis 31.03. bzw. bis 30.09. eines jeden Jahres für eine mögliche Beurteilung durch einen DMSB-Verbandsarzt und ggf. Erstellung eines speziellen Trainingsplanes;

• Kadertrainings (z.B. vor der Saison und in der Sommerpause) ausarbeiten und durchfüh-ren (einschließlich Anmeldung in der DMSB-Geschäftsstelle);

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• Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen (z.B. Auftreten gegenüber Medien und Sponsoren, Fachenglisch, Regelkunde, Technikverständnis) ausarbeiten und durchführen (ein-schließlich Anmeldung in der DMSB-Geschäftsstelle);

• Betreuung der Kadermitglieder (wenn möglich) bei allen vom FA LS vorgegebenen Prä-dikatsveranstaltungen, die für die Bewertungskriterien festgelegt wurden;

• Aufbau eines Presseverteilers (z.B. DMSB-Geschäftsstelle, FA LS, Sponsoren, Werbe-partner, Teams, Teilnehmer, Fachpresse, örtliche Presse);

• regelmäßige Erstellung und Bereitstellung von aktuellen Fotos (z.B. nach allen Kadertrai-nings, nach den sportmedizinischen Untersuchungen, vor und nach Veranstaltungen) sowie von aktuellen Presseberichten für die Veröffentlichung im VORSTART und den Presseverteiler (z.B. aktuelle Erfolge und Ergebnisse von allen Veranstaltungen), vgl. Leitfaden zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Kader in Anhang B.1;

• eigenständige Suche nach Sponsoren (die Abwicklung des Vertragswesens über die und die Zustimmung der DMSB-Geschäftsstelle vorausgesetzt) sowie Unterstützung der DMSB-Geschäftsstelle bei der Suche nach Sponsoren (z.B. Bereitstellung von Unter-nehmenskontakten, Bereitstellung von aktuellem Bild- und Textmaterial);

• Vorschlag und Überwachung des Budgets des jeweiligen Kaders zur Umsetzung der Ka-dermaßnahmen (bspw. Kostenermittlung für die Miete von Sportanlagen, Streckensiche-rung, Rettungswagen, Rennärzten usw.) einschließlich der Erstellung von Berichten;

• Abschluss und Überprüfung von vertraglichen Vereinbarungen mit den Kadermitgliedern nach den Vorgaben des FA LS sowie der DMSB-Geschäftsstelle;

• Teilnahme an der jährlichen Sitzung der Ls-B und der Teammanager der Nationalmann-schaften (im Frühjahr) und an der jährlichen Sitzung der Ls-B (im Herbst), Teilnahme an disziplinbezogenen Fachausschusssitzungen zur Klärung von sportfachlichen Fragen vorbehaltlich einer Einladung durch den jeweiligen Vorsitzenden.

Der Ls-B hat der DMSB-Geschäftsstelle und dem FA LS jeweils zum 30. Juni eines jeden Jahres einen Budgetzwischenbericht und eine Zwischenbeurteilung je Kadermitglied einzu-reichen und zum 31. Oktober die Budgetplanung und die Jahresplanung für das Folgejahr vorzulegen. Änderungen sind mit dem FA LS abzustimmen.

Die Vorschläge des Ls-B bedürfen der Zustimmung des disziplinbezogenen FA sowie des FA LS. Die Verabschiedung der Budgets erfolgt durch das DMSB-Präsidium.

Die Ls-B bzw. Betreuer dürfen nur geschäftlichen Bindungen zu Firmen oder Teams haben, die in dem jeweiligen Motorsportbereich tätig sind, wenn diese Firma/Team in einem Leis-tungssport-Vertragsverhältnis gegenüber dem DMSB steht. Ehrenamtliche, aktive Sportwart-tätigkeiten (z.B. SK, RL, FL, TK) oder der Vorsitz einer disziplinbezogenen Arbeitsgrup-pe/eines FA sind parallel zu der Funktion eines Ls-B/Betreuers nicht möglich.

3.2 Nominierung des Leistungssport-Beauftragten Die disziplinbezogenen Fachausschüsse unterbreiten dem FA LS einen Vorschlag, wer für den jeweiligen Kader als Ls-B bestellt werden soll. Dabei ist im Besonderen darauf zu ach-ten, dass eine Person vorgeschlagen wird, die als Autoritätsperson von den Kadermitglie-dern wahrgenommen werden würde. Die Ls-B werden jedes Jahr neu bestätigt.

Bei Disziplinen, deren Kader zusätzlich über kommerzielle Unternehmen gefördert wird, muss der Vorschlag in Abstimmung mit diesem Unternehmen erfolgen. Der FA LS entschei-

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det dann in Abstimmung mit dem jeweiligen Vorsitzenden der disziplinbezogenen Fachaus-schüsse und Arbeitsgruppen über diesen Vorschlag.

3.3 Budgetverantwortung des Leistungssport-Beauftragten Die Verwendung der Budgetmittel hat unter dem Gesichtspunkt der Sparsamkeit zu erfolgen. Seitens des FA LS werden die Budgetmittel für die Kader nach folgenden Muster beantragt:

• je Kader wird ein Grundbetrag und

• je Kaderathlet ein zusätzlicher Betrag eingestellt.

Sollte aus einem Kader ein Kadermitglied aufgrund zu niedriger Bewertungszahlen aus-scheiden, wird der so freigewordene Platz nicht neu besetzt. Je zwei aus einem Kader auf-grund zu niedriger Bewertungszahlen ausscheidender Kadermitglieder, darf der Ls-B ein neues Kadermitglied vorschlagen. Ein Kader besteht aus mindestens zwei Kadermitgliedern. Über die Umverteilung des so freigewordenen Budgets wird vom FA LS entschieden.

Die Vergütung des Ls-B erfolgt in Form einer quartalsmäßigen Aufwandspauschale, für Bun-destrainer in Höhe von � 125,-/Quartal bzw. für Ls-B in Höhe von � 100,-/Quartal. Damit sind Aufwendungen für Telefon, Fax, Porto und sonstige Bürokosten usw. abgegolten.

Der Ls-B kann für die Umsetzung einzelner Kadermaßnahmen zusätzliche Betreuer (z.B. Mentalcoach, Physiotherapeut, Fachinstruktoren, Konditionstrainer usw.) bestellen. Die Ls-B können für diese zusätzlichen Betreuer Honorarrechnungen nach folgenden Maßgaben beim DMSB geltend machen:

• Für diese Betreuer der Kadermitglieder bei Trainingsmaßnahmen kann eine Aufwands-entschädigung von max. � 150,- pro Tag beantragt werden.

• Für diese Betreuer der Kadermitglieder bei Wettbewerben kann eine Aufwandsentschä-digung von max. � 50,- pro Tag beantragt werden.

Ein Ls-B, der auch als Trainer fungiert, darf das Trainerhonorar von max. 100 � pro Tag e-benfalls berechnen. Ein Bundestrainer darf ein Trainerhonorar von max. 150 � pro Tag be-rechnen. Von ihnen ist im Besonderen auf das zur Verfügung stehende Budget zu achten und deshalb ggf. auf das Trainerhonorar ganz oder teilweise zu verzichten.

Für Ls-B und die zusätzlichen Betreuer werden die Reisekosten nach der Reisekostenord-nung des DMSB im Rahmen der zulässigen Maximalhöhe erstattet. So können Reisekosten nur abgerechnet werden, wenn die Gesamtsumme aller Reisekosten 40% des Budgets des jeweiligen Kaders nicht überschreiten. Sind Auslandsreisen vorgesehen, muss frühzeitig, al-lerdings spätestens zusammen mit der Jahresplanung, eine ausführliche Begründung in der DMSB-Geschäftsstelle eingehen. Die Genehmigung einer Auslandsreise kann nur durch ei-nen Generalsekretär ausgesprochen werden.

Grundlegend für die Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen ist eine den Richtlinien entsprechende Anmeldung und Beantragung von finanziellen Mitteln. Erstens sind alle vor-aussichtlich anfallenden Kosten, also auch alle anfallenden Reisekosten, mindestens fünf Tage vor Fälligkeit vorliegend in der DMSB-Geschäftsstelle anzumelden. Dazu sind immer Dienstreiseanträge einzureichen, denen auch eine detaillierte Kostenaufstellung beizufügen ist. Fallen für ein einzelnes Vorhaben über 1.000 � an, muss eine Genehmigung des Vorha-bens von zwei Mitarbeitern der DMSB-Geschäftsstelle ausgesprochen werden. Zweitens sind alle Rechnungen bzw. Reisekostenabrechnungen zeitnah und unter Beifügung der Ori-ginalbelege einzuschicken. Dazu sind immer Dienstreiseberichte einzureichen. Sowohl für die Anmeldung als auch für die Beantragung sind die Formulare auf der DMSB-Homepage zu verwenden.

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Die DMSB-Geschäftsstelle informiert den Ls-B bis zum 30. November über die Höhe des freigegebenen Budgets für das Folgejahr (vorbehaltlich einer Freigabe durch das DMSB-Präsidium), von dem ein Betrag von 100 � pro Kadermitglied z.B. für Bekleidung einbehalten wird. Darüber hinaus informiert die DMSB-Geschäftsstelle den Ls-B vierteljährlich über den aktuellen Kontostand des jeweiligen Kaders. Auf schriftlichen Antrag des Ls-B wird der aktu-elle Kontostand des jeweiligen Kaders auch außerplanmäßig übermittelt.

Die genehmigten Budgets können nicht überzogen werden. Wenn die freigegebenen Mittel aufgebraucht sind, wird keine weitere Mittelfreigabe erfolgen. Eine Fortschreibung des ge-nehmigten Budgets auf das Folgejahr ist nicht möglich.

Zur Finanzierung von Maßnahmen (z.B. Kadertrainings) steht es dem Ls-B frei, zusätzliche Teilnehmer zu gewinnen (Synergien nutzen!), die sich anteilsmäßig an den Gesamtkosten zu beteiligen haben.

4. Kadersystem Das Kadersystem bildet die Grundlage für die Auswahl von Athleten für eine gezielte Förde-rung. Die Förderung ist insbesondere auf die Gewährung der trainingsinhaltlichen Bedingun-gen für erfolgreiche sportliche Karrieren gerichtet. Mit den DMSB-Leistungssport-Richtlinien werden Talente unabhängig von einer Vereins- bzw. Clubzugehörigkeit gefördert. Voraus-setzung ist die deutsche Staatsangehörigkeit.

Das Kadersystem stellt den organisatorischen Rahmen für die Förderung dar und beschreibt die verschiedenen Entwicklungs- bzw. Förderstufen. Nachwuchsförderung ist stets mit der Erfüllung der Ziele und Aufgaben des Trainings verbunden. Von daher ist die Kadergruppen-einteilung eng an die verschiedenen Trainingsetappen gebunden.

4.1 Kadergrößen Die Anzahl der Kaderathleten erfolgt in Abstimmung zwischen dem Ls-B und dem FA LS. Es ist wichtig, dass angesichts begrenzter Mittel zur Förderung des Leistungssports das „Prinzip Gießkanne“ dem „Prinzip Konzentration der Kräfte“ weicht. Es ist auf eine Konzentration auf Leistungsträger sowie auf eine Beschränkung der Anzahl der Athleten zu achten. Durch klei-ne Kadergrößen soll eine gezielte und effektive Arbeit mit den Kaderathleten möglich wer-den. Insbesondere sollen die zur Verfügung stehenden Mittel für eine erforderliche sportme-dizinische Betreuung ausreichend sein.

Dazu müssen je Kaderathlet mindestens 1.000 � zur Verfügung stehen. Um die maximale Anzahl an Kaderathleten eines Kaders zu bestimmen, sind die vom DMSB freigegebene Budgetmittel um den Grundbetrag zu reduzieren und durch 1.000 � zu teilen. Mindeststatus für die Aufnahme in den Bundeskader ist Kaderstatus C. Zusätzliche Mittel finden keine Be-rücksichtigung (z.B. vom BMI, von Sponsoren). Das Ergebnis ist abzurunden.

4.2 Berufung von Kadermitgliedern Zur Berufung von Kaderathleten werden einmal jährlich zum Ende eines Jahres bundesweite Sichtungsveranstaltungen zur Neubesetzung von frei werdenden Plätzen in den Kadern durch den FA LS ausgeschrieben. Um dabei auch die Leistungssporttauglichkeit aus sport-medizinischer Sicht zu beurteilen, sind leistungsdiagnostische, physiologische und psycholo-gische Untersuchungen durchzuführen.

Talente können von den Ls-B, den disziplinbezogenen Fachausschussvorsitzenden, der dmsj sowie den Verantwortlichen von Leistungssport-Gruppen der LMFV und der Trägerver-

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eine (D- und D/C-Kader) für diese Sichtungsveranstaltungen vorgeschlagen werden. Vom Vorschlagsrecht ist nur dann Gebrauch zu machen, wenn die Talente mit den Vertragsbe-dingungen einverstanden sind.

Die Nominierung von Athleten erfolgt durch den FA LS auf der Grundlage bundeseinheitli-cher Leistungssportkriterien des DMSB und nach den Ergebnissen der Sichtung anhand von folgenden eindeutigen Kriterien zur Auswahl von Kadermitgliedern:

• Wettkampfleistungen und -erfolge, Stand und Entwicklung;

• perspektivisch bedeutsame Leistungsvoraussetzungen einschließlich körperbauliche Disposition und Gesundheitsstatus, Stand und Entwicklung;

• Bereitschaft zur Absolvierung eines leistungsorientierten Trainings unter entsprechender Vorgabe gemäß den Werten aus den leistungsdiagnostischen Untersuchungen;

• Beurteilung unter Beachtung von Zusatzkriterien wie persönliche Voraussetzungen, Tempo der Leistungsentwicklung, bisheriges Training.

Für die Nominierung ist die erfolgreiche Teilnahme am E-Learning-Programm der NADA nachzuweisen. Die Berufung in einen Kader ist für ein Jahr gültig. Abberufungen aus den Kadern können durch mangelnde disziplinäre, sportliche und fachliche Gründe erfolgen bzw. wenn keine Leistungsentwicklung mehr erkennbar ist (vgl. Kapitel 4.4). Das Verfahren, die Inhalte einschließlich der Rechte und Pflichten der Athleten sind in den DMSB-Leistungssport-Richtlinien festgelegt bzw. werden durch individualrechtliche Vereinbarungen zwischen dem DMSB und den Kadermitgliedern festgelegt (im Einzelnen: Athletenvereinba-rung, Schiedsvereinbarung, Anti-Doping-Vereinbarung, DMSB-Fahrer-Lizenz). Es sollte von allen Partnern – DMSB, FA LS, Ls-B, zusätzliche Betreuer, Teams, Eltern – von Vorneherein eine langfristige, auf mehrere Jahre angelegte Zusammenarbeit angestrebt werden.

Zur Finanzierung von Sichtungsveranstaltungen müssen die Kosten der Sichtungsveranstal-tungen auf die Teilnehmer übertragen werden. Darüber hinaus steht es dem FA LS frei, Sponsoren zu finden, mit anderen Unternehmen zusammenzuarbeiten (z.B. Motorsport-teams, Herstellern, Streckenbetreibern) oder auch andere Organisationen in die Sichtungs-veranstaltungen einzubinden, die sich dann anteilsmäßig an den Gesamtkosten zu beteiligen haben (z.B. dmsj Youngster-Racing-Team).

4.3 Altersuntergrenzen und Kadereinstufungen Die Altersuntergrenze für einen Kader liegt immer ein Jahr über dem Einstiegsalter für die jeweilige Motorsportdisziplin bzw. die jeweilige Klasse der jeweiligen Motorsportdisziplin. Da-bei können jene Talente, die von einer niedrigeren in eine höhere Klasse ihrer Motorsport-disziplin aufsteigen und bereits in der niedrigeren Klasse im Kader waren, durch einen Aus-nahmebeschluss des FA LS bereits für die höhere Klasse im Kader aufgenommen werden, wenn sie das Einstiegsalter für die jeweilige Klasse der jeweiligen Motorsportdisziplin erreicht haben („Durchwinken“).

Die Kadereinstufung geschieht über die sportlichen Erfolge. Athleten des DMSB, die auf-grund ihrer erbrachten Leistungen und ihrer außergewöhnlichen Perspektive bereits das Weltniveau in ihrer Disziplin repräsentieren, werden nur in Ausnahmefällen in den Kader aufgenommen. Dieser Schritt ist in Bezug auf die Besonderheiten (Professionalismus) des Motorsports gegeben.

• Der D-Kader bildet die erste Stufe im Kadersystem. Er ist Schwerpunkt der LMFV- und Trägervereinsförderung. Die LMFV und die Trägervereine fördern im Alter des Aufbau-trainings die Athleten mit der höchsten langfristigen Erfolgsperspektive im Spitzensport und rekrutieren daraus die Landesauswahlmannschaften für Deutsche Jugendmeister-schaften, Jugend-Bundesfinal- und vergleichbare Wettkämpfe.

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Die Förderung reduziert sich dabei nicht auf den rein finanziellen Aspekt, sondern ist im Nachwuchstraining insbesondere auf die alters- und trainingsetappenbezogene Gewäh-rung der erforderlichen trainingsinhaltlichen und organisatorischen Unterstützung für er-folgreiche sportliche Karriereverläufe gerichtet.

• Der D/C-Kader umfasst einzelne, vom Spitzenverband aufgrund besonderer Spit-zensport-Perspektive ausgewählte Athleten aus dem D-Kader. Als LMFV- und Träger-vereins-Kader bleibt er weiterhin im täglichen Training in deren Förderkompetenz, kann aber in Maßnahmen des Spitzenverbandes eingebunden werden.

• Der C-Kader ist der Bundes-Nachwuchskader des DMSB. Er umfasst Athleten mit der höchsten mittel- bzw. langfristigen Erfolgsperspektive für den internationalen Spit-zensport sowie aussichtsreiche Teilnehmer an internationalen Wettkampfhöhepunkten im Juniorenbereich. Die berufenen Athleten haben das Recht, ihrem Kaderstatus entspre-chend Trainingsstützpunkte des Landes bzw. des Bundes einschließlich der entspre-chenden Serviceleistungen zu nutzen. Zugleich wird erwartet, dass sie angebotene Be-treuungs- und Förderleistungen der LMFV bzw. des DMSB wahrnehmen.

• Der B-Kader ist Schwerpunkt der Förderung der Bundes-Nachwuchskader des DMSB. Er umfasst die Athleten mit der höchsten Erfolgsperspektive, die sich im Motorsport betä-tigen und deren Talent, sportliche Leistung und Umfeld perspektivisch das Erreichen des Spitzenniveaus der Motorsportklassen erwarten lassen.

• Im A-Kader sind alle Athleten des DMSB, die eine deutliche Perspektive aufweisen, in absehbarer Zeit das Weltniveau zu erreichen bzw. repräsentieren.

Im Anhang A befinden sich disziplinbezogene Regelungen für die Altersuntergrenzen, die Kadereinstufungen und auch die Bewertungen von Kaderzugehörigkeiten. Bei Bedarf kön-nen diese disziplinbezogenen Regelungen vom FA LS eigenverantwortlich aktualisiert wer-den, wodurch eine größere Flexibilität in den Leistungssport-Richtlinien möglich wird.

4.4 Bewertung Die Zugehörigkeit zu einem Kader muss jedes Jahr neu bescheinigt werden. Zur Bescheini-gung eines Kaderstatus werden Punkte im Bereich aktuelle Leistungsstärke (= Wettkampf-platzierungen) und im Bereich Strukturbedingungen (=Trainings- und Wettkampfsystem, per-sönliches Umfeld und Fitnesszustand) vergeben. Der Zeitraum zum Erreichen der Punkte ist jeweils vom 1.1. bis 31.12. eines jeden Jahres.

Um den Leistungsstand der Athleten einschätzen zu können, muss eine festgelegte Meister-schaft gefahren werden (ca. 8 bis 10 Veranstaltungen pro Jahr). Auch ist die Teilnahme an allen Kadertrainings verpflichtend. Es sind die vom FA LS vorgegebenen, nationalen bzw. in-ternationalen Prädikatsveranstaltungen zu bewerten (mind. 75 % der angebotenen Pflichtläu-fen sind zu fahren). Die Bewertung der Athleten wird von den Ls-B übernommen, da nur sie das nähere Umfeld der Athleten kennen und auch bei den Wettkämpfen die Betreuung durchführen.

Berechnung: Zur Berechnung der Leistungszahl ist die Gesamtanzahl der errungenen Punkte in den vorgegebenen Prädikatsveranstaltungen durch die Anzahl der gefahrenen Läufe in diesen Meisterschaften zu teilen. Das Ergebnis ist mit 0,75 zu multiplizieren, so dass die Leistungszahl 75 % der Bewertungszahl ausmacht. Zur Berechnung der Struktur-zahl sind das Trainings- und Wettkampfsystem, der Fitnesszustand und das persönliche Um-feld zu beurteilen und dazu jeweils zwischen mind. 0 und max. 10 Punkten zu vergeben (es gilt: 10 Punkte im Fall einer Leistungssteigerung, 5 Punkte im Fall einer Leistungsstagnation und 0 Punkte im Fall einer Leistungsverschlechterung). Die Summe daraus ist mit 0,25 zu multiplizieren, so dass die Strukturzahl 25 % der Bewertungszahl ausmacht. Die Summe aus Leistungszahl und Strukturzahl ergibt die Bewertungszahl.

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Gesamtanzahl der errungenen Punkte

Gesamtanzahl der gefahrenen Läufe :

= • 0,75 Leistungszahl: =

Trainings- und Wettkampf-system (0 bis 10 Punkte)

Fitnesszustand (0 bis 10 Punkte) +

Persönliches Umfeld (0 bis 10 Punkte) +

= • 0,25 Strukturzahl: =

Bewertungszahl: =

Dadurch wird verhindert, dass erfolgreiche Kadermitglieder wegen verletzungsbedingten Pausierens aus dem Kader ausscheiden. Verletzungsbedingtes Fehlen bei Pflichtveranstal-tungen ist durch Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests beim Ls-B nachzuweisen. Bei längeren verletzungsbedingten Wettkampfpausen sind Einzelfallentscheidungen des FA LS möglich.

Die Bewertung der Kadermitglieder wird vom Ls-B unter Berücksichtigung der disziplinbezo-genen Besonderheiten vorgenommen. Das Ergebnis inkl. Dokumentation ist bis zum 31.12. eines jeden Jahres in der DMSB-Geschäftsstelle vorzulegen.

Die ermittelte Bewertungszahl bildet die Grundlage für die Förderung von Athleten durch den DMSB, die LMFV und die Trägervereine. Die notwendige Bewertungszahl für den Verbleib im Kader liegt bei 15,75 Punkten, was 60 % der maximalen Bewertungszahl entspricht (vgl. Beispielrechnung). Disziplinbezogene Besonderheiten sind im Anhang A geregelt. Einzelfall-entscheidungen des FA LS sind ab 14 Punkten möglich (Toleranzgrenze).

Beispielrechnung (maximale Bewertungszahl):

Gesamtanzahl der errungenen Punkte

250

Gesamtanzahl der gefahrenen Läufe : 10

= 25 • 0,75 Leistungszahl: = 18,75

Trainings- und Wettkampf-system (0 bis 10 Punkte) 10

Fitnesszustand (0 bis 10 Punkte) + 10

Persönliches Umfeld (0 bis 10 Punkte) + 10

= 30 • 0,25 Strukturzahl: = 7,5

Bewertungszahl: = 26,25

5. Nationalmannschaften Nachfolgende Regelungen betreffen den Einsatz von DMSB-Nationalmannschaften bei Mannschaftsmeisterschaften (EM und WM) im Motorradsport.

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5.1 Teammanager (Delegationsleiter) und FMN-Delegate Der Teammanager ist der direkte Ansprechpartner der DMSB-Geschäftsstelle und muss eng mit dem entsprechenden Fachausschuss zusammenarbeiten. Er wird vom entsprechenden FA/AG über den jeweils Vorsitzenden vorgeschlagen.

Gemäß FIM- bzw. UEM-Reglement vertritt ggf. der FMN-Delegate den DMSB sowie die Mannschaft in den Jurysitzungen und informiert den Teammanager und das Team über die Beschlüsse. Er wird von den entsprechenden FA/AG über den jeweils Vorsitzenden vorge-schlagen. Der FMN-Delegate muss im Besitz einer gültigen FIM-Sportwartlizenz sein.

5.2 Aufgaben und Pflichten des Teammanagers Der Teammanager ist verantwortlich für das „Gesamtmanagement“ der jeweiligen National-mannschaft. Dieses beinhaltet folgende Aufgaben und Pflichten, welche die Teammanager fristgerecht zu erfüllen haben – andernfalls werden Kürzungen der Budgetmittel vorgenom-men (vgl. Anhang B.3):

• Auswahl und Benennung von zusätzlichen Betreuern (z.B. Mentalcoach, Physiothera-peut, Fachinstruktoren, Konditionstrainer usw.) für die jeweilige Nationalmannschaft ge-mäß den disziplinbezogenen Vorgaben im Anhang A;

• Nominierungsvorschlag für die Teammitglieder der jeweiligen Nationalmannschaft;

• Vorlage der detaillierten Reiseplanung bis spätestens 8 Wochen vor dem Wettbewerb beim zuständigen Koordinator zur Buchung von Flügen, Hotels, Leihwagen usw.;

• Betreuung der Teammitglieder der jeweiligen Nationalmannschaft beim Wettbewerb;

• unmittelbare Übermittlung von ausführlichen Berichten (ggf. auch Zwischenberichte wäh-rend der laufenden Veranstaltung) an die DMSB-Geschäftsstelle sowie von Fotomaterial für die Presse und Öffentlichkeitsarbeit sowie für die Sponsoren, vgl. Leitfaden zur Pres-se- und Öffentlichkeitsarbeit der Nationalmannschaften in Anhang B.1;

• Übermittlung einer umfassenden Ergebnisauswertung der jeweiligen Veranstaltungen bis spätestens 2 Wochen nach dem Wettbewerb an die DMSB-Geschäftsstelle;

• eigenständige Suche nach Sponsoren (die Abwicklung des Vertragswesens über die und die Zustimmung der DMSB-Geschäftsstelle vorausgesetzt) sowie Unterstützung der DMSB-Geschäftsstelle bei der Suche nach Sponsoren (z.B. Bereitstellung von Unter-nehmenskontakten, Bereitstellung von aktuellem Bild- und Textmaterial);

• Vorschlag und Überwachung des Budgets der jeweiligen Nationalmannschaft einschließ-lich der Erstellung von Berichten;

• Abschluss und Überwachung von vertraglichen Vereinbarungen mit den Teammitgliedern nach den Vorgaben des FA LS sowie der DMSB-Geschäftsstelle;

• Teilnahme an der jährlichen Sitzung der Ls-B und der Teammanager der Nationalmann-schaften (im Frühjahr) und Teilnahme an disziplinbezogenen Fachausschusssitzungen zur Klärung von sportfachlichen Fragen vorbehaltlich einer Einladung durch den jeweili-gen Vorsitzenden.

Darüber hinaus ist der Teammanager verantwortlich für die Einkleidung des Teams mit der Fahrer- und Teambekleidung in Zusammenarbeit mit der DMSB-Geschäftsstelle. Dazu muss der Teammanager spätestens 6 Wochen vor dem Wettbewerb schriftlich die Fahrer- und Teamkleidung in der DMSB-Geschäftsstelle bestellen. Grundsätzlich ist die Beschaffung von Fahrer- und Teamkleidung nur nach Freigabe der DMSB-Geschäftsstelle möglich. Für die

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Beschaffung der Fahrerbekleidung ist der zuständige Koordinator verantwortlich, wobei Ent-würfe vom Generalsekretär freizugeben und der für den Leistungssport zuständigen Person zu übermitteln sind. Für die Beschaffung der Teambekleidung ist die für den Leistungssport zuständige Person verantwortlich.

Die Fahrer- und Teamkleidung ist aus dem Budget der jeweiligen Nationalmannschaft zu zahlen. Diese Kleidung ist von der gesamten Delegation bei allen offiziellen Anlässen zu tra-gen (vgl. disziplinbezogene Ergänzungen in Anhang A). Bei Nichtbeachtung können Bud-getmittel einbehalten und / oder Startgenehmigungen entzogen werden.

Die einheitliche Bekleidung ist frei von jeglicher Werbung, lediglich das Logo der National-mannschaft und das Hoheitszeichen sind aufgebracht.

Wegen zunehmender Problematiken bei der Verwendung einheitlicher, werbefreier Fahrertri-kots, ist der Einsatz von Fahrertrikots mit individuellen Sponsoren gestattet. Die Vorgaben der FIM, der UEM und des DMSB sind zu beachten. Die Trikots müssen jedoch in Abstim-mung mit dem Teammanager und der DMSB-Geschäftsstelle ein einheitliches Grundlayout haben, damit eine Zuordnung zur Deutschen Nationalmannschaft gegeben ist. Sofern ein Hoheitszeichen aufgebracht wird, sind die einschlägigen Bestimmungen genau zu beachten.

Das vorgeschriebene Grundlayout der Fahrertrikots wird rechtzeitig zur Verfügung gestellt. In Absprache mit den Teammanagern können die Fahrertrikots unter Beachtung des vorgege-benen Grundlayouts auch bei eigenen Bekleidungsherstellern des Fahrers gefertigt werden.

5.3 Budgetverantwortung des Teammanagers Der Teammanager und der jeweilige Fachausschussvorsitzende haben zum 31. Oktober die Budgetplanung und die Jahresplanung für das Folgejahr in der DMSB-Geschäftsstelle vorzu-legen (unter Berücksichtung der ggf. noch ausstehenden räumlichen Fixierung durch UEM / FIM). Änderungen sind mit dem Fachausschuss abzustimmen.

Die Vorschläge des Teammanagers bedürfen der Zustimmung des jeweiligen Fachaus-schusses und werden nach Prüfung des FA LS an das DMSB-Präsidium weitergeleitet. Die Verabschiedung der Budgets erfolgt durch das DMSB-Präsidium.

Die Verwendung der Budgetmittel hat unter dem Gesichtspunkt der Sparsamkeit zu erfolgen. Seitens des FA LS werden die Budgetmittel für die Nationalmannschaften nach folgenden Muster beantragt:

• je Disziplin wird ein Grundbetrag und

• je Mannschaftswettbewerb ein zusätzlicher Betrag eingestellt.

Inwieweit die Grundbeträge den Disziplinen zustehen, wird z.B. in Abhängigkeit des Veran-staltungsortes vom FA LS entschieden. Der zusätzliche Betrag je Mannschaftswettbewerb steht der jeweiligen Disziplin unmittelbar zu.

Die zweckgebundene Verwendung der Budgetmittel liegt in der Verantwortung des Team-managers der jeweiligen Nationalmannschaft.

Die DMSB-Geschäftsstelle informiert den jeweiligen Fachausschussvorsitzenden bis zum 30. November über die Höhe des freigegebenen Budgets für das Folgejahr (vorbehaltlich einer Freigabe durch das DMSB-Präsidium). Die Budgets beziehen sich jeweils auf das Jahr, in dem die EM- bzw. WM-Läufe stattfinden und können nicht auf das Folgejahr übertragen werden. Die genehmigten Budgets können nicht überzogen werden. Wenn die freigegebe-nen Mittel aufgebraucht sind, kann keine weitere Mittelfreigabe erfolgen.

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Sollte das Budget für mehrere Wettbewerbe in einer Disziplin zum Ansatz kommen, so sind vom disziplinbezogenen Fachausschussvorsitzenden entsprechende Prioritäten bei der Mit-telverwendung der DMSB-Geschäftsstelle mitzuteilen. Dies kann auch den Ansatz einer Ver-zichtsoption für die Teilnahme an einzelnen Wettbewerben beinhalten.

Grundlegend für die Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen ist eine den Richtlinien entsprechende Anmeldung und Beantragung von finanziellen Mitteln. Erstens sind alle vor-aussichtlich anfallenden Kosten, also auch alle anfallenden Reisekosten, mindestens fünf Tage vor Fälligkeit vorliegend in der DMSB-Geschäftsstelle anzumelden. Dazu sind immer Dienstreiseanträge einzureichen, denen auch eine detaillierte Kostenaufstellung beizufügen ist. Fallen für ein einzelnes Vorhaben über 1.000 � an, muss eine Genehmigung des Vorha-bens von zwei Mitarbeitern der DMSB-Geschäftsstelle ausgesprochen werden. Zweitens sind alle Rechnungen bzw. Reisekostenabrechnungen zeitnah und unter Beifügung der Ori-ginalbelege einzuschicken. Dazu sind immer Dienstreiseberichte einzureichen. Sowohl für die Anmeldung als auch für die Beantragung sind die Formulare auf der DMSB-Homepage zu verwenden.

Ein Handgeld von max. 500 � kann bei einer sichergestellten Teilnahme auf entsprechende Anforderung an die Teammanager gezahlt werden, ist jedoch zeitnah mit den endgültigen Rechnungen ordnungsgemäß abzurechnen. Vorschüsse sind generell nicht möglich.

Die Buchung von Flügen, Hotels, Leihwagen usw. muss gemeinsam und sobald wie möglich über den zuständigen Koordinator in der DMSB-Geschäftsstelle mit dem Sekretariat der Ge-schäftsleitung erfolgen.

5.4 Teammitglieder Die Fahrer für die einzelnen Mannschaftswettbewerbe werden von den Fachausschussvor-sitzenden via Nominierungsvorschlag der Geschäftsstelle vorgeschlagen. Der Nominie-rungsvorschlag ist spätestens 12 Wochen vor dem jeweiligen Wettbewerb einzureichen. Die disziplinbezogenen Besonderheiten sind dabei zu berücksichtigen (vgl. Anhang A).

Vorzuschlagen für einen Einsatz in der Nationalmannschaft sind besonders erfolgreiche Ath-leten der jeweiligen Disziplin, d.h. auch ein Nicht-Kadermitglied kann als Mitglied einer Nati-onalmannschaft vorgeschlagen werden kann. Für die Nominierung ist die erfolgreiche Teil-nahme am E-Learning-Programm der NADA nachzuweisen.

6. Inkrafttreten und Gültigkeit Die vorliegenden DMSB-Leistungssport-Richtlinien wurden durch den FA LS in seiner Sit-zung am 18.10.2011 verabschiedet und treten mit dem DMSB-Präsidiumsbeschluss vom 10.11.2011 zum 01.01.2012 in Kraft. Mit in Kraft treten dieser DMSB-Leistungssport-Richtlinien verlieren die bisherigen DMSB-Leistungssport-Richtlinien vom 01.01.2009, das Lastenheft für Ls-B vom 01.01.2009 und das Lastenheft für den Einsatz von DMSB-Nationalteams bei Mannschafts-Welt- und Europameisterschaften im Motorradsport vom 29.03.2009 ihre Gültigkeit und werden durch diese DMSB-Leistungssport-Richtlinien ersetzt.

Änderungsanträge sind in jedem Fall dem FA LS einzureichen, welcher nach Prüfung ggf. eine Beschlussempfehlung ausspricht und dem DMSB-Exekutivkomitee und dem DMSB-Präsidium zur Entscheidung vorlegt.

Die DMSB-Leistungssport-Richtlinien vom 01.01.2012 wurden durch den FA LS in seiner Sit-zung am 09.10.2012 überarbeitet und treten mit dem DMSB-Präsidiumsbeschluss vom 08.11.2012 zum 01.01.2013 in ihrer überarbeiten Fassung in Kraft und ersetzen alle bis da-hin gültigen Fassungen.

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ANHANG

A. Disziplinbezogene Ergänzungen Nachfolgend sind einige disziplinbezogene Regelungen für die Altersuntergrenzen, die Ka-dereinstufungen und die Bewertung von Kaderzugehörigkeiten aufgeführt.

Für die Motorradsportdisziplinen Motoball und Supermoto sowie für die Automobilsportdiszip-linen Kartsport und Rallye werden diesbezüglich zunächst keine disziplinbezogenen Ergän-zungen vorgeschlagen, da in absehbarer Zeit keine Kader in diesen Disziplinen geplant sind.

Darüber hinaus finden sich nachfolgend auch einige disziplinbezogene Ergänzungen für den Einsatz von DMSB-Nationalmannschaften bei Mannschaftsmeisterschaften (EM und WM).

A.1 Autocross

Altersuntergrenzen zur Aufnahme in das Kadersystem

• Junior-Buggies: ab 14 Jahren

• alle anderen Klassen: ab Mindestalter gemäß Reglement

Kadereinstufungen für berufene Kadermitglieder:

A

B • Deutsche Autocross Meisterschaft

• Autocross Europameisterschaft

C • Deutsche Autocross Meisterschaft oder Deutsche Autocross Junioren Meisterschaft

D/C • regionale Meisterschaften auf Landesebene

D • regionale Meisterschaften auf Landesebene

Ergänzung zur Bewertung von berufenen Kadermitgliedern:

• Die Bewertungszahl wird auf 13,5 festgelegt.

• Einzelfallentscheidungen sind ab Bewertungszahl 11 möglich.

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A.2 Straßenrennsport

Altersuntergrenzen zur Aufnahme in das Kadersystem

• Pocket-Bike: ab 10 Jahren

• Mini-Bike: ab 10 Jahren

• 125 ccm: ab 13 Jahren

Kadereinstufungen für berufene Kadermitglieder:

A • Motorrad Straßensport Weltmeisterschaft

B • Internationale Deutsche Motorradmeisterschaft

C • Internationale Deutsche Motorradmeisterschaft 125 ccm / Moto3 oder ADAC Junior Cup oder UEM Road Racing Mini GP (EM)

D/C • Mini-Bike

• Pocket-Bike A / B

D • Pocket-Bike A / B oder regionale Meisterschaften auf Landesebene

Ergänzung zur Bewertung von berufenen Kadermitgliedern:

• Die Bewertungszahl wird auf 13,5 festgelegt.

• Einzelfallentscheidungen sind ab Bewertungszahl 11 möglich.

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A.3 Motocross

Altersuntergrenzen zur Aufnahme in das Kadersystem

• 85 ccm: ab 11 Jahren

• 125 ccm: ab 15 Jahren

• über 125 ccm: ab 16 Jahren

Kadereinstufungen für berufene Kadermitglieder:

A • Motocross Weltmeisterschaft (� 5 Veranstaltungen) oder Motocross Damen-Weltmeisterschaft (� 5 Veranstaltungen) oder Internationale Deutsche Motocross Meisterschaft (Serienteilnahme) oder nominiertes Mitglied der Motocross Nationalmannschaft (WM)

B • Motocross Europameisterschaft (� 5 Veranstaltungen) oder Deutsche Motocross Meisterschaft (Serienteilnahme) oder nominiertes Mitglied der Motocross Nationalmannschaft (EM)

C • Deutscher Motocross Pokal (Serienteilnahme) oder Deutsche Motocross Meisterschaft 85 ccm (Serienteilnahme)

• Motocross Europameisterschaft (< 5 Veranstaltungen)

D/C • Deutscher Motocross Pokal (Serienteilnahme) oder Deutsche Motocross Meisterschaft 85 ccm (Serienteilnahme)

D • regionale Meisterschaften auf Landesebene

Darüber hinaus sind folgende disziplinbezogene Ergänzungen für den Einsatz von DMSB-Nationalmannschaften bei Mannschaftsmeisterschaften (EM und WM) zu beachten:

• FIM-Motocross der Nationen (Mannschafts-WM)

o Teilnehmer (max. 8 Personen): 3 Fahrer, 3 Mechaniker, 1 Teammanager, ggf. 1 FMN-Delegate.

o Teamkleidung: Die Fahrer erhalten je 1 Jacke, 4 Hemden (wahlweise weiß oder grau), 1 DMSB-Base-Cap und 5 Cross-Shirts. Die Cross-Shirts sind gemäß den Vorgaben der FIM zu gestalten.

• UEM-Motocross der Nationen (Mannschafts-EM)

o Teilnehmer (max. 8 Personen): 3 Fahrer, 3 Mechaniker, 1 Teammanager, ggf. 1 FMN-Delegate.

o Teamkleidung: Die Fahrer erhalten je 1 Jacke, 4 Hemden (wahlweise weiß oder grau), 1 DMSB-Base-Cap und 5 Cross-Shirts. Die Cross-Shirts sind gemäß den Vorgaben der FIM zu gestalten.

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• UEM-Seitenwagen Motocross der Nationen (Mannschafts-EM) o Teilnehmer (max. 11 Personen): 3 Fahrer, 3 Beifahrer, 3 Mechaniker, 1 Teamma-

nager, ggf. 1 FMN-Delegate.

o Teamkleidung: Die Fahrer und Beifahrer erhalten je 1 Jacke, 4 Hemden (wahlweise weiß oder grau), 1 DMSB-Base-Cap und je 5 Cross-Shirts. Die Cross-Shirts sind gemäß den Vorgaben der FIM zu gestalten.

• UEM-Quad Motocross der Nationen (Mannschafts-EM) o Teilnehmer (max. 8 Personen): 3 Fahrer, 3 Mechaniker, 1 Teammanager, ggf. 1

FMN-Delegate.

o Teamkleidung: Die Fahrer erhalten je 1 Jacke, 4 Hemden (wahlweise weiß oder grau), 1 DMSB-Base-Cap und 5 Cross-Shirts. Die Cross-Shirts sind gemäß den Vorgaben der FIM zu gestalten.

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A.4 Enduro

Altersuntergrenzen zur Aufnahme in das Kadersystem

• E1 und E1B: ab 16 Jahren (11KW, nach StVZO)

• alle anderen Klassen: ab 18 Jahren

Kadereinstufungen für berufene Kadermitglieder:

A • Deutsche Enduro Meisterschaft (Serienteilnahme)

• Enduro Weltmeisterschaft (� 4 Veranstaltungen) oder nominiertes Mitglied der Enduro Nationalmannschaft (Trophy)

B • Deutsche Enduro Meisterschaft (Serienteilnahme)

• Enduro Europameisterschaft (� 3 Veranstaltungen) oder nominiertes Mitglied der Enduro Nationalmannschaft (Junior Trophy, Women’s Trophy)

C • Deutsche Enduro Meisterschaft oder Deutscher Enduro Pokal

• Enduro Europameisterschaft (< 3 Veranstaltungen)

D/C • Deutscher Enduro Pokal (Serienteilnahme)

D • regionale Meisterschaften auf Landesebene

Ergänzung zur Bewertung von berufenen Kadermitgliedern:

• Es werden nur die Ergebnisse der jeweiligen Klasse ausgewertet. Eine klassenübergrei-fende Wertung ist nicht zugelassen.

Darüber hinaus sind folgende disziplinbezogene Ergänzungen für den Einsatz von DMSB-Nationalmannschaften bei Mannschaftsmeisterschaften (EM und WM) zu beachten:

• FIM-Enduro-Mannschafts-WM (Internationale Sechs Tage Fahrt (ISDE))

o Teilnehmer (max. 30 Personen): 6 Fahrer, 6 Mechaniker, 1 Teammanager (= Trophy Mannschaft), 4 Fahrer, 4 Mechaniker, 1 Teammanager (= Junior Trophy Mannschaft), 3 Fahrerinnen, 3 Mechaniker, 1 Teammanager (= Women’s Trophy), ggf. 1 FMN-Delegate.

o Teamkleidung: Diese 30 Personen erhalten je 1 Jacke, 5 Hemden (wahlweise weiß oder grau) und 1 DMSB-Base-Cap. Die Fahrer erhalten zusätzlich je 6 Cross-Shirts gemäß den Vorgaben des DMSB. Die weiblichen Teilnehmer erhalten Bekleidung in Damenversion.

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A.5 Trial

Altersuntergrenzen zur Aufnahme in das Kadersystem

• bis 125 ccm: ab 13 Jahren

• EM: ab 16 Jahren

• WM: ab 18 Jahren

Kadereinstufungen für berufene Kadermitglieder:

A • Deutsche Trial Meisterschaft (Serienteilnahme)

• Trial Weltmeisterschaft (� 5 Veranstaltungen) oder Trial Damen-Weltmeisterschaft (� 2 Veranstaltungen) oder nominiertes Mitglied der Trial Nationalmannschaft (WM)

B • Deutsche Trial Meisterschaft (Serienteilnahme)

• Trial Junioren-Weltmeisterschaft (� 5 Veranstaltungen) oder Trial Europameisterschaft (� 5 Veranstaltungen)

C • Deutscher Trial Cup / Pokal (Serienteilnahme) oder Deutsche Jugend Trial Meisterschaft (Serienteilnahme)

• Trial Europameisterschaft (< 5 Veranstaltungen)

D/C • Deutscher Trial Cup / Pokal (Serienteilnahme) oder Deutsche Jugend Trial Meisterschaft (Serienteilnahme)

D • regionale Meisterschaften auf Landesebene

Ergänzung zur Bewertung von berufenen Kadermitgliedern:

• Die Bewertungszahl wird auf 13,5 festgelegt.

• Einzelfallentscheidungen sind ab Bewertungszahl 11 möglich.

Darüber hinaus sind folgende disziplinbezogene Ergänzungen für den Einsatz von DMSB-Nationalmannschaften bei Mannschaftsmeisterschaften (EM und WM) zu beachten:

• FIM-Trial der Nationen / FIM-Damen Trial der Nationen (Mannschafts-WM)

o Teilnehmer (max. 17 Personen): 4 Fahrer, 4 Mechaniker, 1 Teammanager (= FIM-Trial der Nationen), 3 Fahrerinnen, 3 Mechaniker, 1 Teammanager (= FIM-Damen Trial der Nationen), ggf. 1 FMN-Delegate

o Teamkleidung: Diese 17 Personen erhalten je 1 Jacke, 4 Hemden (wahlweise weiß oder grau) und 1 DMSB-Base-Cap. Die weiblichen Teilnehmer erhalten Bekleidung in Damenversion.

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A.6 Bahnsport

Altersuntergrenzen zur Aufnahme in das Kadersystem

• 125 ccm: ab 10 Jahren

• 250 ccm: ab 12 Jahren

• 500 ccm (Speedway): ab 15 Jahren

• 500 ccm (Langbahn): ab 16 Jahren

Kadereinstufungen für berufene Kadermitglieder:

A • Deutsche Langbahn Meisterschaft oder Deutsche Speedway Meisterschaft oder Deutsche Iceracing Meisterschaft

• Langbahn Weltmeisterschaft oder Speedway Weltmeisterschaft oder Iceracing Weltmeisterschaft oder nominiertes Mitglied der Bahnsport Nationalmannschaften (WM)

B • Deutsche Langbahn Meisterschaft oder Deutsche Langbahn Meisterschaft Seitenwagen oder Deutsche Speedway Meisterschaft oder Deutsche Iceracing Meisterschaft

• Langbahn Europameisterschaft oder Langbahn Europameisterschaft Seitenwagen oder Speedway Europameisterschaft oder Iceracing Europameisterschaft oder Speedway Junioren Weltmeisterschaften

C • Deutscher Langbahn Pokal oder Junior Klasse B / C (Platzierung 1-6 in SBM / NBM)

D/C • SBM / NBM (Platzierung 1-6)

D • regionale Meisterschaften auf Landesebene

Ergänzung zur Bewertung von berufenen Kadermitgliedern:

• Für nationale sowie internationale Rennen wird das Ergebnis analog zur SBM/NBM Wer-tung herangezogen.

• Für Teilnahme an den nationalen Mannschaftsmeisterschaften gilt:

o 2er System: 1. Platz = 6 Punkte, 2. Platz = 3 Punkte

o 4er System: 1. Platz = 8 Punkte, 2. Platz = 6 Punkte, 3. Platz = 4 Punkte, 4. Platz = 2 Punkte

• EM und WM, Einzel-Meisterschaften: Platzierung dividiert durch 2.

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• EM und WM, Team bzw. Paar-Meisterschaften: Platzierung in umgekehrter Reihenfolge multipliziert mit 2. Beispiel: 1= 8 Punkte, Platz 2= 6 Punkte, Platz 3= 4 Punkte, Platz 4= 2 Punkte.

• Die Bewertungszahl wird auf 8 festgelegt

• Einzelfallentscheidungen sind ab Bewertungszahl 6 möglich.

Darüber hinaus sind folgende disziplinbezogene Ergänzungen für den Einsatz von DMSB-Nationalmannschaften bei Mannschaftsmeisterschaften (EM und WM) zu beachten:

Hinweis: Die Anzahl der zu beschaffenden Bekleidungssätze kann sich ggf. reduzieren, wenn z. B. die Fahrer für die Teilnahme an der Speedway Mannschafts-WM und der Speed-way Mannschafts-Junioren-WM identisch sind.

• FIM-Speedway Mannschafts-WM

o Teilnehmer (max. 14 Personen): 5 Fahrer, 1 Reservefahrer, 6 Mechaniker, 1 Teammanager, ggf. 1 FMN-Delegate

o Teamkleidung: Diese 14 Personen erhalten je 1 Jacke, 2 Hemden (wahlweise weiß oder grau) und 1 DMSB-Base-Cap. Die Fahrer und der Reservefahrer erhalten 1 Fahrerweste.

• FIM-Speedway Junioren-Mannschafts-WM

o Teilnehmer (max. 14 Personen): 5 Fahrer, 1 Reservefahrer, 6 Mechaniker, 1 Teammanager, ggf. 1 FMN-Delegate

o Teamkleidung: Diese 14 Personen erhalten je 1 Jacke, 2 Hemden (wahlweise weiß oder grau) und 1 DMSB-Base-Cap. Die Fahrer und der Reservefahrer erhalten 1 Fahrerweste.

• FIM-Langbahn Mannschafts-WM

o Teilnehmer (max. 14 Personen): 5 Fahrer, 1 Reservefahrer, 6 Mechaniker, 1 Teammanager, ggf. 1 FMN-Delegate

o Teamkleidung: Diese 14 Personen erhalten je 1 Jacke, 2 Hemden (wahlweise weiß oder grau) und 1 DMSB-Base-Cap. Die Fahrer und der Reservefahrer erhalten 1 Fahrerweste.

• UEM-Speedway Mannschafts-EM

o Teilnehmer (max. 8 Personen): 2 Fahrer, 1 Reservefahrer, 3 Mechaniker, 1 Team-manager, ggf. 1 FMN-Delegate

o Teamkleidung: Diese 8 Personen erhalten je 1 Jacke, 2 Hemden (wahlweise weiß oder grau) und 1 DMSB-Base-Cap. Die Fahrer und der Reservefahrer erhalten 1 Fahrerweste.

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A.7 Motoball

Für den Einsatz von DMSB-Nationalmannschaften bei Mannschaftsmeisterschaften (EM und WM) sind folgende disziplinbezogene Ergänzungen zu beachten:

• Motoball-Europameisterschaft

o Teilnehmer (max. 16 Personen): 10 Spieler, 2 Mechaniker, 2 Schiedsrichter, ggf. 1 FMN-Delegate, 1 Trainer

o Teamkleidung: Diese 16 Personen erhalten je 1 Jacke, 4 Hemden (wahlweise weiß oder grau) und 1 DMSB-Base-Cap. Die Spieler erhalten zusätzlich je 1 Satz Spie-lertrikots in 3 verschiedenen Farben gemäß den Vorgaben des DMSB. Die Torwar-te erhalten je 3 Satz Trikots in den vorgegebenen Farben.

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A.8 Supermoto

Für den Einsatz von DMSB-Nationalmannschaften bei Mannschaftsmeisterschaften (EM und WM) sind folgende disziplinbezogene Ergänzungen zu beachten:

• FIM-Supermoto der Nationen (Mannschafts-WM)

o Teilnehmer (max. 8 Personen): 3 Fahrer, 3 Mechaniker, 1 Teammanager, ggf. 1 FMN-Delegate

o Teamkleidung: Diese 8 Personen erhalten je 1 Jacke, 2 Hemden (wahlweise weiß oder grau) und 1 DMSB-Base-Cap.

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B. Leitfäden Nachfolgende Leitfäden sollen die Aktivitäten über alle Kader und Nationalmannschaften hinweg vereinheitlichen. Es sind die Formvorlagen auf der DMSB-Homepage zu verwenden.

B.1 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Die Ls-B und Teammanager sind zu einer einheitlichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nach folgendem Vorbild aufgerufen:

• Bei sämtlichen Veröffentlichungen der Kader bzw. der Nationalmannschaften ist das Lo-go der Kader bzw. das Logo der Nationalmannschaft aufzubringen (z.B. Pressemitteilun-gen, Veröffentlichungen auf Homepages, Veröffentlichungen in Social Networks). Das DMSB-Logo ist nicht extra aufzubringen.

• Die Aufbringung des Hoheitszeichens ist ausschließlich auf der Fahrer- und Teambeklei-dung von Nationalmannschaften erlaubt. Es darf z.B. nicht auf sonstigen Veröffentlichun-gen oder auf Fanartikeln erscheinen. Sofern ein Hoheitszeichen aufgebracht wird, sind die einschlägigen Bestimmungen zu beachten. Weitere Bundessymbole (z.B. das Logo des BMI) sind nur dann aufzubringen, wenn entsprechende öffentliche Mittel in den DMSB-Leistungssport fließen.

• Eine inhaltliche Abstimmung der Veröffentlichungen der Kader bzw. der Nationalmann-schaften mit dem DMSB ist dann vorzunehmen, wenn auf die Zusammenarbeit mit dem DMSB verwiesen wird bzw. die Zusammenarbeit mit dem DMSB aus dem Erscheinungs-bild der Veröffentlichung hervorgeht.

Für Pressemitteilungen ist folgende Vorgehensweise vorgesehen:

Kader-mitglieder Kader National-

mannschaften DMSB

Turnus der Bericht-

erstattung

regelmäßig nach allen Ka-

dertrainings und Renneinsätzen

bei ausgewählten Kadertrainings

und Renn-einsätzen

bei ausgewählten Erfolgen der

National-mannschaften

bei ausgewählten Erfolgen der

Kader und Natio-nalmannschaften

Layout formlos vom DMSB vorgegebene Pressemaske

DMSB- Pressemaske

Freigabe nicht notwendig durch Pressebeauftragten durch DMSB-Geschäftsstelle

E-Versand an FA LS an vorhandenen, eigenen Presseverteiler

über DMSB- Presseverteiler

Archiv nein Archivierung der Pressemitteilungen auf www.dmsb.de > Leistungssport

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B.2 Terminübersicht für Leistungssport-Beauftragte

Abgabetermine bei DMSB-Geschäftsstelle Budget bei Nichterfolgen

30. September Nominierungsvorschlag für Kadermitglieder - / -

31. Oktober Budgetplanung des Folgejahres - / -

31. Oktober Jahresplanung des Folgejahres (inkl. Benennung von zusätzlichen Betreuern, Terminen und Veran-staltungsorten von Aus- und Weiterbildungsmaß-nahmen sowie Kadertrainings, evtl. Begründung bei Auslandsreisen), Änderungen abstimmen

- 5 %

31. Oktober Planung von KJP-Maßnahmen des Folgejahres - / -

31. Oktober Bereitstellung von aktuellem Bild- und Textmaterial der neuen Kadermitglieder

- / -

31. Dezember Beurteilung nach Kadermitgliedern (Bewertungs-zahlen inkl. Rechenweg)

- / -

01. Januar Nachweis einer gültigen DOSB Trainerlizenz (mind. Lizenzstufe C)

- 5 %

01. Januar Nachweis eines Presseverteilers - / -

31. März Verträge von allen Kadermitgliedern - / -

31. März Ergebnisse der sportmedizinischen Untersuchung - / -

31. März Bereitstellung von aktuellem Bild- und Textmaterial der aktuellen Kadermitglieder

- 5 %

30. Juni Zwischenbericht des Budgets - / -

30. Juni Zwischenbeurteilung nach Kadermitgliedern (Be-wertung ausformulieren)

- / -

30. Juni Bereitstellung von aktuellem Bild- und Textmaterial der aktuellen Kadermitglieder

- / -

30. September Bereitstellung von aktuellem Bild- und Textmaterial der aktuellen Kadermitglieder

- / -

30. September Ergebnisse der sportmedizinischen Untersuchung - / -

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B.3 Terminübersicht für Teammanager

Abgabetermine bei DMSB-Geschäftsstelle Budget bei Nichterfolgen

31. Oktober Budgetplanung des Folgejahres - / -

31. Oktober Jahresplanung des Folgejahres - / -

12 Wochen vor Nominierungsvorschlag für Teammitglieder - 5 %

8 Wochen vor Reiseplanung - 5 %

6 Wochen vor Bereitstellung von aktuellem Bild- und Textmaterial der einzelnen Teammitglieder

- / -

6 Wochen vor Bestellschein für Teamkleidung - / -

2 Wochen vor Bereitstellung von aktuellem Bild- und Textmaterial der einzelnen Teammitglieder

- / -

2 Wochen nach Bereitstellung von aktuellem Bild- und Textmaterial der einzelnen Teammitglieder

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2 Wochen nach Ergebnisauswertung - / -